1842 / 304 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Nov 1842 18:00:01 GMT) scan diff

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maschinen erkugt wird. Aber es ist nicht genug, einen luftleeren Raum ha en, man muß auch dafür sorgen, daß die Bewegung, wenn se eine weite Ausdehnung nehmen soll, fortwährend unter- halten werde. Eine zweite mechanische Vorrichtun dient u die- sem Ende. Es smd in der großen horizontalen Rd re, wie ei den gewöhnlichen Wasserpumpen, hermetische Klappen angebracht. Diese Klappen öffnen sieh, um den Pumpenskock einzulassen, und zu gleicher Zeit strömt Linker dem Pumpenstock die äußere Luft her- ein, die ihn fort ewe t. Die Klappe schließt fich dann schnell zu, um den Humpenstock des nächsten Wagenzugeo aufzunehmen. Mittels! dieser Klappen wird dem Conduc- teur des Eisenbahnzuges es leicht möglich, so oft und wenn erwill den Zu aufzuhalten, er braucht nur, anstatt die her- metischen Klappen Zinter dem Pumpenskocke, dieselben vor dem Pumpenskocke aufzumachen. Dadurch bewirkt er, daß die in die horizontale Röhre hineinstrdmende Luft, anstatt den Pumpenßock fort zu beWegen, fich demselben in den Weg legt und ihn auf- hält, wodurch der Wagenzug sogleich zum Stillstehen gebracht wird. Die Leichtigkeit, mit Welcher der Conducteur dies bewirken kann, dient als besondere Bürgschaft der öffentlichen Sicherheit, welche das athmosphärische Eisenbahn-Syskem darbietet.

Dieses System wird gegenwärtig auf der Eisenbahn von Kingstown nach Dalkey in der Nähe von Wormwood-Scrubs anZewendet. Der erste praktische Versuch davon wurde im Jahre 18 0 den 8. August gemacht. Die Schnelligkeit, welche man da- bei erzielte, war von 19 bis 20 Englischen Meilen pro Stunde. Im Januar dieses Jahres wurden, und zwar den 12ten und 14cm, zwei neue Versuche gemacht, und bei dem ersten Versuche erhielt man eine Schnelligkeit von 26 und bei dem zrveiten von 40 Eng- lischen Meilen pro Stunde. Der leere Luftraum betrug bei die: ser Gelegenheit 2640 Englische Fuß, der Durchmesser der horizon: talen Röhre war 9 Zoll. Die Luftpumpe, mit Welchermit1elsk der Dampfkraft der leere Luftraum erzeugt wurde, hatte einen Cylin- der von 3735 Zoll Durchmeffer. Es wurden mit der Luftpumpe jede Minute 40 Züge gemacht, und jeder dieser Züge maß 3,75

Englisohe *uß. Die Kraft der Luftpumpe war von 16 Pferden. Foégende abelle möge eine Idee des Resultate:; dieser Operation ge en. 22 Züge der Luftpumpe pro Minute geben 19'? Z.!eeren Raum. 89 : : : : : : ?jé : : : 31 : : : : : 21); : : : 42 = : = = 231€ : : :

Bei einem anderen Experimente, Welches mit einem horizon- talen luftleeren Cylinder von 18 Zoll inneren Durchmessers ge- macht Wurde, war die fortbewegende treibende Kraft so stark, daß se 45 Tonnen, oder das Gewicht von 9 beladenen Reise-Wagen, 30 Meilen weit in einer Stunde fortschaffte.

Das atmosphärische Eisenbahn-System kann auf die längsten Strecken eben so leicht als auf die kürzesken angewmdet werden. Die Anlegung einer Eisenbahn nach diesem System würde 6951 Pfd. St. für jede Englische Meile kosten, die Kosten der Unter- ?letung werden auf jährlich 2000 Pfd. St. pro Meile ange-

agen.

Wenn auf den ersten Blick die Anlegung einer Eisenbahn nach dem atmosphärischen System kostspieliger zu seyn scheint, so muß man nicht vergessen, daß die Unterhaltungs-Kosten, wie ich gleich zeigen werde, die nämlichen smd, Wenn man auf der atmo- sphärischen Eisenbahn jede halbe Stunde oder nur" einmal des Tages einen Wagenzug abgehen läßt. Man braucht nach dem System des Herrn Samuda nur höchstens einmal alle 24 Stun- den den luftleeren Raum in dem horizontalen Cylinder" zu erzeugen, und dazu brauchen die verschiedenen fixen Luftpumpen nur eine Viertelstunde täglich, mithin wird dazu wenig Brennmaterial er- fordert. Die Dampfkraft, welche diese fixen Luftpumpen in Bewegung faßt, kann in der übrigen Zwischenzeit zum Holzsägen und anderen Mechanischen Arbeiten benuht werden. Nawentlich kann die Industrie Von dergleichen in einer nämlichen Linie aufge- stellten Dampf:Maschinen einen großen Gewinn ziehen. Dadurch wird die Einwendung zurückgewiesen, daß man anstatt einer oder szi Lokomotiven, wie sonst bei gewöhnlichen Railways, bei der atmo- spharisohen Eisenbahn eine ganze Menge Dampfmaschinen brauche, deren Heizung sehr theuer seyn würde. Im Gegentheil braucht man den ganzen Ta hindurch bei der atmosphärischen Eisenbahn nur während einer iertelskunde die Dampfkraft; bei den heutigen Eisenbahnen hingeJen wird die Dampfkraft so oft gebraucht, als man Wagenzüge (: gehen läßt. Abgesehen von der daraus entste- hsnden Ersparniß an Brenn-Materialien, entsteht eine noch grö- ßere Oekonomie in der Art der Heizung der Dampfmaschinen bei dem atmosphärischen Eisenbahn:Cyskem. Da bei leßterem die Dampfmaschinen unbeweglich bleiben, so verbrauchen fie weit we- niger Holz und Kohlen. Bei der Lokomotive aber, je größer die Schnelligkeit des ZUZW ist, desto größer ist der Verbrauch an Brennmaterialien. O ach der Berechnung des Herrn Wood wer- liert die Lokomotive bei einer Vermehrung der Schnelligkeit vor) 20-30 Minuten pro Stunde, wenigstens die Hälfte ihrer trecbcnden Kraft. Um diesen Verlust zu ersehen, muß man die kaomdtive um das Doppelte stärker heizen, und dadurch kommt dae _Hexzung einer Lokomotive auf einer Eisenbahnstrecke von 100 Mxtlen beinahe sotyeuer zu stehen, als sämmtliche fixe Pump-Ma- schinen der atmospharischen Eisenbahn, auf Welcher überdies drei- mal schnel1er gefthen wird. Außer der SchneUigkeit bietet das Kkmosphärtsche E1senbahn:System die wichtigsten Vortheile. Die

2198

Anlegung einer großen Eisenbahnlinie nach diesem Sy em kostet ungleich weniger als wie bisher. Oekonomie halber gert man dort, Eisenbahnen an ulegen, wo dieselben nicht einen redeten Ge- winn abzuwerfen v prechm. D Anlegung der doppelten Rails

1"; -. onk-zeün 1626. 1.1 «n

„*r-true au, 27. on. 81-1. _. 11... 1.1.1611.

kakis, 520“. E.Mbuoöuz'18U . R““ Kc.“- 7T“ ““u“-. Unkkuoe-kt. . . 87".th . k _"

«*in, 277011 69; n... 108. 4x 100; ?- 701. ZY„

vergrößern zu stark die Kosten er heut! en Eisenbahnen, ein: fache Rails smd aber gefährlich, weil daran? zwei meg enftrebende Wagen üge fich begezznm und an einander anprallen k?nnen. Das ]; atmospéärische Eisen ahn-Syftem erlaubt mit voller Sicherheit,

einfache Rails anzulegen, dmn es ist physisch unmöYch, auf dem

oklinsr Kötzs- Üen [. 1707801118! 1842.“

nämlichen Railway von den zwei ent egmgesehten unkten Wa: _ genzüge abgehen zu lassen, da der ruck der Luft nur in einer „""“, ..- 1'" “"'" 48110». *- 1'" ("“"“ und der nämlichen Richtun fortbewegend wirken kann. Also bei " mm. | 8-11. " “ck. | mn, solchen Eisenbahnen, die ni t eine starke Frequmzverspreehm, kann * man ohne die mindest Gefakr einfache Rails nach dem atmosphä- ax «xu---ch.') 3; 10312 1032,|o-1,1-m11;„-1-. 5 _ 123 rischen Eisenbahn-System er auen. Die großen Krümmungen der y-.a-z1.0u.zo. 4 102; 102 «,a-.ru... 081, 4 103 102; Eisenbahnen mit Lokomotiven können bei atmosphärischen Eism- k-k- “» “' u1111-1-pa-lk-u-b- _ - 121 bahnen von einem mit geringeren Radius seyn, und die Rails “***-"'""!!- " 905 90 “"-“"OK“"- 4 " 1021 um ein Drittel Weniger breit als die heutigen. Die Brücken, “";-";]?"üx 102 10]. "" ***"."m'b' " "'N "N Viadukte und soan en architektonischen Bauten brauchen nicht „.,-31.17.7121“) "3 1027 __5 K.KIT'WÖ : *I ; so fest und stark zu eyn, da fie nicht mehr die Schwere und die „"'“ “_ ;, H„, .? 43" _. zo,ch„y;;o,|_.:)-|,|. 4 94 .! treibende Kraft der Lokomotiven zu tragen haben. Die Tunnels «...» „..,-„„ 3; 1025; _ „.:., «..., ' 5 791 78- und Kanäle erfordern nach dem atmosphärischen Eisenbahn: «„.-1.14... 19. 4 1051 _ ck0.ck0.1'tiot.0|1|. 4 96? _“ SystZm Yobftens eianHöYfe vk?!) 8 Fuß. b äß S ao. 00. 3; 1021, 1172-11 vo-l.-y--xt.1;;-. 5 [M 991 n ezug au enti e i er eitl edas neue : 0-tk--l'k-vckb'- _" "„- ,;„ -, „„ _ - stem nichts 11 wunschen übrig. Dear) Wagenzug kann auf d:,r "“"“"- “- Y "UX "'N :oäYeQIÖUÜ- 13; 13 Stelle ange alten werden, es giebt keine Gefahr, daß zWei “"'"":"""'“"' **; '““ 10395 m ; 51-1. _ 101 „()J Wagenzüge fich begegnen können, oder daß eine Explofion oder “"'""Ü' “'*'" "3 [WX "' o-wo-eo- - 3 4

Feuers'brunsk entstehe. Die Bewegung des Wagenzuges ist weit ebenmaßiger und gelinder, da das Hin: und Herschaukeln der

') [)e- käukot "rzüwt uk a]s- -- 2. )u-u [843 Wligev Coupon Jikkt.

Wagen dabei vermieden wird. Die Mittelzahl der Schnelligkeit, mit welcher man auf der

skeoäaek-Uoura.

l't. 00111“. “[b]-'. :! 30 851.

atmosphärischen Eisenbahn fahren könnte, wird von den Herren 11-181. | 0.11. Samuva und Clegg an 40 Engllsche ML"?" pro Stunde ange: 4111388111111- ...................... 250 17] [(on [39-75 _ nommen. Sie hoffen jedoch, mittelst neuer Verbesserungen und a... 250 y]: 2 m. 139" _ ohne die öffentliche Sicherheit zu vermindern, die Schnelligkeit auf u-mbu-z ............. . ........... 300 m. 10.-- 1501? 1501 60 Meilen pro Stunde zu bringen. Sie wollen, daß jeder Wa: aa. ....................... 300 m. 2 11a. _ [4% gen an dem fortlaufenden Pumpenskock durch besondere Vorrich- Baoäo- .......................... ] 1.81. 3 Ile. 6 AV 6 23-75 tungen so befestigt Werde, daß er unmöglich aus dem Geleise "".“". ----------------------- 30" k“ 2 3"- 79'5 791 g1k1kk, WVdUkch ihnen Nestattet wird, die Schnelligkkeit aufs Höchste "“no 111 20)!!.........--........ ]50 17]. 2 Ut. [WZ ]ÜZ'Ä zu treiben, ohne Unglucksfälle solcher Art zu befurchten. :"“:““'3 """"""""""" """" ZF "' Z "" ZZ. 102,1 Daß die Schnelli keit heutigen Tages bei dem lebhaften ,ZJY" Z.."«Z....'..'.';'..;'1'1'1'-.'-"é """" 100111" 8 ",'", __1 99/0 Wechset-Verkehr„der ationen ein großer Vortheil ist. braucht ...:-„€... .. »:.«.......:..."7?'.: 150 ..." 2 „".? _ 102 nicht weiter entwrckelt zu werden. ['ner-kurz ....................... 1 81111. 3 "'n-111. _ 1 11

Endlich, da dieUntcrhaltungskosten der atmosphärischen'Eisen-

bahn die nämlichen bleiben, mögen noch so viele Wagenzu e an

einem Tage darauf fahren, so wird es derAdminiskration moglich, die Preise des Transportes höchst mäßig zu stellen und besonders die Waaren sehr wohlfeil und mit der größten Schnelligkeit von einem Orte zum anderen zu übertragen. Bei den gegenwärtigen Eisenbahnen betragen die einfachen Unterhaltungskosken 50 pCt. der Einnahmen. Bei einer weit höheren Frequenz der atmosphä- rischen Eisenbahn würden diese Kosten dennoch immer niedriger ausfallen als auf den heutigen Railways. Nach dem Berichte, welchen der Oberst Wild vom Britischen anenieur-Corps dem Parlamente vor kurzem über das System der .Herren Samuda und ClegÉabstatte, würden die atmosphärischen Eisenbahnen so- wohl in etreff der Kosten der Anlegung, als deren Unterhaltes, wenigstens um ein Drittel billiger zu ste en kommen, als die übri- gen Eisenbahnen, ungeachtet ste weit hohere und wichtigere Vor- theile als dieselben darbieten.

Bcr! in - Potsdamer Eisenbahn. [11 1181" Woche vom 25. bis 1110]. (1811 31,0Clob01'6- 511111 auf 1181" 881'1111-901311311101' [Liwnbabn 3818111811

1) 217113011811 13811111 umi 9013113111 9039 9815011011 2) - -- - 51081112, 47 -

M Zusammen 9086 9818011811.

Merlin - Frankfurter Eisrnbahn.

[11 (161' 87706118 20111 23. bis 1116]. (1811 29. 0k10b81' (;. zincl auf (181 ZLrUU-k'ranks'urtcr ]Zisenbabn 3160 ['81'5011811 118173111811; 170111811.

Meteorologische Beobachtungen.

1842, Uakgsnz Uaobmittaxs 411811118 Farb einmaliger 31. ()](t. 6 "]]!“- 2 Uhr, 10 Uhr. [Beobachtung.

[„ukttlkuek . . . . 336/33„,l'ar. 336/23,“ l'ak.]336, 68,“ 1,111“. Kue||w3rm8 7/70 ll. l-ui'ln'örme . . . + 5,40 I. + 8,00 [X. + 7,00 I. !?!-114317311118 4,70 Ü. 'An-11111111“ . . . + Z,?“ K. + 6/20 [K. + 4,40 ". Uoäouv'äkme 9,00 „n. [)|-[1518511150115 87 [)(-'t. 86 y(Jt. 80 [101- Qusäönseun30,019„ll|1. "781.181- ...... regnix. 1851115. triibe. U1808150b1330xlö7 K|]. "71110 ....... W". M. “. "7311118170011“! +8,5" Wolkeuxuz . . . *- W - + 1,50 11.

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Jux 173111138 3618011.

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kau:-81|l.-. 5?) 87-11. 15-172“. ZX tko. -. kus. ". „41185. _. l'teuaa. kräm. 81:11. _. ko]. "ZZ. 0831811". ""'.

51, „1... 10154.

Moa]. _-

Komgltche Schausptcle.

Mittwoch, 2. Nov. Zm Schauspielhause: Die Geschwister. Schauspiel in 5 Akten, von E. Leutner. (HerrRohde, vom Hof- Theater zu Sondershausen: Gerichts-Referendar von Wildenberg, als Gastrolle.)

Donnerstag, 3. Nov. Im Opernhause: Auf Begehren: Marie, oder: Die Regimentstochter.

Zn Potsdam: Une chaine, 0011161118 Ln53€t€§,É)9r§U'-'ÖL„

FreitaZ 4. Nov. Jm Opernhause: Das telldiohefn, Hierauf: as schlechtbewachte Mädchen. (DUCK Fanny Elßler: Lisette, als Gastrolle.)

Preise der Pläße. Ein Billet in den Logen des ersten Ranges: 1 Rthlr. 10 Sgr. :c.

Jm Sohauspielhause: Franzöfische VorsteUung.

Üönigsstädtisches Theater.

Mittwoch, 2. Nov. (Ztalienische Opern-Vorstellung.) Auf Begkhl'en: 18011113. 01181'3 in 2 11111. 1308318 118] 8Z1'. Üomznj, 11111510,“- (181 111385110 138111111. '

Preise der Plähe. Ein Plaß in denLogen und im Bal- kon des ersten Ranges 1 Rthlr. xc.

Textbücher, in Italienischer und Deutscher Sprache, find im hBibllc't-Ver!?aufs-Bkweau und Abends an der Kasse Zz 5 Sgr. zu

a en. Donnerstag, 3. Nov. Einen Jux will er fich machen.

Oeffentltche Ausfuhrungen.

Mittwoch, 2. November, Abends 5 Uhr, in der Garnison- Kirche, bei Erleuchtung derselben: David, Ol'atorium von Bern- hard Klein, aufgeführt von dem Gesangs-Znskitut des Königs. Mufik-Direktors Z. Schneider, unter Mitwirkung der Dlles. Burchardt, Auguste Löwe und Gaspari, der Herren Mantfus und Bötticher, und der Königl. Kapelle. Die Einnahme és? zum Besten der Wadzeck-Anskalt bestimmt. Billers ;. 10 Sgr. und Texte 5 2'5S r. smd bei dem Kastellan des Königl.Opernhauses, beim Herrn tadtrath Conrad, Schloßplaß Nr. 10, und beim Garnison-Küster, neue Friedrichs-Straße Nr. 46, zu haben.

Verantwortlicher Redacteur [)x- 3. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Dcckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

M Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

Literarische Anzeigen.

Aufdie neunte verbe ert Zroßen_Conversations-LxxikoenYlerliaÉxodceké aus ntmm1Beste_llungen, auf 12 Exem- Zethlfuxga sBLeT'ltitc! erectb,l an[ die Stubrsche Buch- / o * * nal neben der M11. ßp at; 2, Potsdam, am Ka-

6, Sicilien. 8. Die S

Literarische Anzei e von Wil m Verlag von FéißBgarieYr' 44).helm Bess“ m I ' C r t .

nachgelassene Schriften

nichtphilcovl 1,18" xh le]; Inhalts_ 171271711311er 18061“ guerre 811118 ]Rngloterre et la ' 5- Uever En [ 'ds * ])]!8. 1731111 [*)]5]81*'5 - s . , g an Zukunft. 1823. [. Cérkular Briefe an Holland 1808 6“ Trennung der Union von Nordamerika. 1815. 6128011180118, (Jacbucba, Kraxonaiae f. pste. an'. 7011

ll. Aufsäbe aus dem Preuß. Korrespondenten, 1813 7. Vorrede zu „Darstellung der inneren Verwal- YYY Großbritaniens v. C. Freib. v. Blue“.“

8. Apologdiee eiFTZAeußerung in der vorstehenden

und 1814. 1. Einleitung- 2. WKM? und das Preußische Heer (verschie- MeAÉüäl“ich (v rs idn Atikl) 3.eer rare c eeere. 4, Kirchliche BerhältniseÄn England.

Vorre

3. Die katholische Fry e in Irland. b. Rechte der Katholt en. „(:. Die Englische Reformation.

5. Dte Donischen Kosaken.

7. Niederlccönd „oder das Niederland? wet .

lll. Vexnxischte mTist ungcdruckteAyfsäße, 1805-30.

1. Etm e Nachrichten _über Welhelm Level und Ferner"

äntfch-Osiéndtschen Handel unter seiner '

Verwaltung. _

2. Ueberdie Perioden des Gomes in der Literatur. 1810-12.

2. Ueber_Jrland. 1804-4806.

lution. 1821.

lékcn.

1805.

matique 15 31"

10. Ueber die Spanische Staats uld und die i- nanz-Maßregeln der Regiert'a-Jbg seit der NeFo- atral'so Ua. 42, ersokisnsn “"S ck"" 5911853?" Zan“:

12. Leber städtifche VerfMdng'ck 175326.u b sb ' 13. - orwort zum neuen ru er e ere utg „on 503. EMS,] 1,9119. . 5 5 7 5 r. von Demosthcnis erster PbilippischerNede. 1830. 10 58“ __ 1'8112- 111111," pk“; 184§é '"? 11511133:er-

B- G. Niebubr's Griechische Heroen - Geschichten

an seinen Sohn erzählt,

.]. 11812. 8111311813471. 71"; 8513, 811128111 31 2'77-5 831“. 1110231423 61118 5 851“. [311811 8 178111111818 01110- zirkel. Da elbe Wird, Wie die „Memoiren eines

km 7811838 7011 14:11. Zoto &' (;. Fock, 15381- 1)81' 111111181108 '1'8111'61

11. Schreiben eines Protestanten an einen Katho- [)olonaizs 7!; 831'. _ Florinäa-(Jalopl) 5 5312 __

(280111181111 5 831". - 8t11c18111811-W81281' 7Ö, 531“- 1781'1181' 8138111811811 bei uns: 918 80 belisbtan "1" ZUB

8ubacr.-l)r. 15 8181. 81101. ])010118186, 7731281, (3011- tt'8ta118, Galopp, 115111811, 881101118011 unä (Zottillon.

Interessante Netti keit. s(l;?)zte'inchrl Heymann in Berl?n ist so eben er- e t : Memoiren eines Edelmannes. Von L. Schubar, Verfa er der „Memoiren eines Ver- urtbeilten.“ 2 B nde. 8. ele .brosch. 21Tbllk Ein Bu nicht blos für Leihbib otheken und Lesc-

Verurtbeilten“, hinlänglich beweisen, daß der

Beide wurden vo'm Virtuosen Rubinsiein und rü- talentvone Ver asser di ib G bote stehenden . er von Lis t in on erten mit an erordentli em e m 5" e

9“ YF," das Französiche Wahlgeseß von 1816. HZ“ all vorgxtra enz.€ & ß Queüen geschj t 5“ benutzen weiß.

' * l-imLen. 86 18811138188118 Zucb- 11. 1710811111013. '

“' Beilage

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. den, ist vom Staate volle Entschädigung zu leisten.

Htändische Ausschüsse.

Gefes-Gntwurf über die Benuhung der Privatflüsse.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen :c. xc."

aben Uns bewo en efunden, die geseßlichen Voxschrlften ubxr Lie Benutzung de?“ P?ivatfiüsse, mit besonderxr Rucksicht auf doe Erfahrungen, welche in neuerer Zeit über dee Verwendung des fließenden Wassers zur Verbesserung der Bodenkultur gemacht worden find, einer Revision zu unterWerfen, und verordnen deny: nach auf den Antrag Unseres Staats:Mimskeriums, nach Anyo- rung Unserer getreuen Stände und nach erfordertem Gutqchten einer aus Mitgliedern des Staats-Ra_ths ernannten Kommlsßon, für den ganzen Umfang der Monarchte, mit Aqsnahme der L.?"- destheile, welche zum Bezirke des Appellationsgerwhtshofes zu Koln

gehören , was folgt:

Erster Abschnitt. Benutzung der Prévaifiüsse überhaupt.

I. '1. Jeder Uferbefißer an Privqtfläffen (Quellxn, Bache oder Flicße, so wie Seen, welche eu_1en .)lbfluß haben) 117, sofern nicht Jemand ein ausschließliches Eagenthum an dem qusse hat oder Provinzial:Geseße, Lokal:Statuten oder spezjelle 91echtste|tel cine AUSnahme begründen, berechrigt, das an seinem Grundstmke vorüberfiießende Wasser unter den in den M. 13 u. f. „enthalte: nen näheren Bestimmungen zu seinem besonderenVorthe1le zu be- nußen. Jedoch verbleibt es in Ansehung der Benußung dxs Wassers zu Mühlen und anderen Triebwerken, so wie, auch m Ansehung der Fischerei-Berechtigung und der Vorfluth, bet den be- stehenden geseßlichen Vorschriften, so weitdiese durch gegenwärtiges Gesch nicht ausdrücklich abgeändert smd.

I. 2, Wo öffentliche Pläße oder Wege das Ufer ejnes Pri- vatflusses bilden, isk der Gebrauch des Waffers zum Trinken und Sohöpfen, so wie zum Tränken des Viehes, einem Zeven gestattet.

I. 3. Das zum Betriebe von Färbereien, Gerbereien, Wal- ken und ähnlichsn Anlagen benuhte Wasser darf keinem Flusse zu- gcleitet werden, wenn dadurch der Bedarf der Umge end _an rei- nem Wasser beeinträchtigt oder eine erhebliche Bel stigung des Publikums verursacht wird.

Die Entscheidung hierüber steht der Polizei-Behörde zu.

§. 4. Des Einwerfens "und Einwälzens von losen Steinen, Erde und anderen Materialien in Flüsse muß ein Jeder fick) ent- halten. Eine AuSnahme hiervon findet statt, Wenn solches zum Behuf einer Anlage am Ufer nothwendig ist und “daraus nach dem Urtheile der Polizei-Behörde kein Hinderniß fur den freien Abfluß des Wassers und keiner der im I. 3 bezeichneten Uebel: stände entskeht.

I. 5. Das Einkarren und Einschwemmen von Sand und Erde zur Anlage von Wiesen (das sogencemnte Wiesenbrechen) ist nur in den Fällen gestattet, wo solchesefur die Vorfluch, für die Schiffbarkejc öffentlicher Flüsse und fur die unterhalb liegenden Ufer-Bestßer unschädlich ist.

I. 6. Die Anlegung von Flachs: und Hanf-Röthet) kann von der Poli ej-Behörde untersagt werden, wenn solche dae Heal: samkeit der 2uft beeinträchtigt oder zu den im J. 4 erwähnten Nachtheilen Anlaß giebt.

I. 7. Die Ufer-Bestßer smd, wo nicht Provinzial:Geseßc- Lokal-Statuten oder spezielje Reches:Titel ein Anderes bestimmen- zur Räumung des Flusses insoweit vet'pfliohtec, als es zur Be- schaffung der Vorfluth nothwendigJsk. . ,

Die Polizei-Behörde ist ermachtigt, diejemgeen, welchen die Räumung obliegt, hierzu anzuhalten. Entsteht uber diese Ver: pflichtung Streit unter den Betheiligten, so ist die Räumung einfijvcilen, unter Vorbehalt richterlicher Entscheidung, nach Maß- gabe des Befißskandes und, wenn auch dieser nicht feststeht, von den Ufer:Besißern zu bewirken.

I. 8. Die Eigenthümer eines Privatfiuffes, so wie die Ufer- Befißer, Stauungs- oder Leitungs-Berechtigten, können nur durch landesherrliche Entscheidung Verpflichtet werden, den Gebrauch des Fluffes zum Holzflößen einem Jeden zu gestatten.

I. 9, Ist eine solche Entscheidung (I. 8) ergangen, so müssen

3. die Eigenthümer des Flusses, so wie die Uferbefißer, denzum

Einwerfen und Ausziehen der Hölzer unentbehrlichen Ge-

brauch der Ufer an den polizeilich bestimmten SteUen, so wie

den Zutritt zu den Usern, so weit dieser zur Beaufsichtigung

und Fortschaffung der treibenden Hölzer erforderlich ist, ge- statten, und . .

b, die Besser von Stauwerken den zum Treiben der Holzer

erforderlichen Wasserzug gewähren.

Fük den hieraus, so wie für den aus Verunreinigung des

Flußbettes und aus Beschädigungen der Ufer, Uferdeckwerke und

sonsigen Anlagen durch die treibenden Hölzer entstehenden Scha-

I. 10. Die näheren Anordnungen darüber: '

1) in welchem Umfange der Mitgebrauch der Ufer zum Behuf der Flößerei zu gestatten ist, und Welche Einrichtungen zur Erhaltung des Wasserzuges zu treffen sind;

2) welches Verfahren bei der Floßerei, namentlich auch mitRück- steht auf die stattßndenden Ueberrieselungen, zu beobachten, und

3) welche Abgabe von dem Flößenden zu entrichten ist,

smd von dem Ministerium durch besondere Reglements festzuseßen.

I. 11. Die Flößerei-Abgabe (I, 10 Nr. 3) soll nach der Menge des gefiößten Holzes abgemessen und auf keinen höheren Berra festgestellt werden, als zur Entschädigung der Eigenthümer und Kuhnngs-Berechtigten (I. 9) und zur Deckung der Auffichts: und Hebekosken erforderlich ist. -

§. 12. Wo nach Provinzial-Gesehen, Lokal-Statuten oder besonderem erkommen das Flößen auf einem Privatfiusse einem Jeden freiste t, ist dasselbe polizeilicher Aufsicht unterworfen, und es kann daruber durch besondere Reglements nach Vorschrift des §- 10 nähere Anordnung getroffen werden. Wenn diese Anord-

nungen den Eigenthümern oder Nußungs:Berechtigten neue Ver;

des §. 9 Entschädigun . höhung bestehender Floßerei-Abgaben, darf nur mit Genehmigung die des Ministeriums erfolgen, und find dabei die Bestimmungen des we §. 11 zu beachten, ter der Verpflichtung zu voUständiger Entschädtgung.

Benußung dcs vorüberfließenden Wassers unterliegt der Beschr kung, daß

Sind mehrere an einander gränzmde Uferbefiher über ein? An- lage einverstanden, so werden die' Grundstücke derse'lbgn, be1 An: wendung der vorstehenden Beschrankungen, als em emztges Grund-

stück angesehen.

des Waffers einem Anderen zu Yerwfßsex; YZ was in Len 11717: ten folgenden Bestimmungen in etre es - r eren veror net 1 , , , findet auch auf Lcßreren Anwendung. Fd“ Mitbc'm-Hung des aufgestauten Waffers zur Halfte. . liert er das Recht auf Mitbenu un des Wassers in Gemäßheit des ahm nach W. 1 und 13 zustehen: k 3 den Rechts unternimmt, kommt det) ?_Beslhern der" bei Yublccanon des gegenwärtigen Geseßes rechtmaßtg bestehenden Mahlen und anderen Triebwerke ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch

Wer künftig ein Triebwerk anlegt oder ermeitert, ohne ein aus: drücklich verliehenes Recht (|i11. n.). zu haben, soll deshalb zu einem solchen Widerspruche nicht berechtigt seyn.

2199 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung. .J./.?" 304.

Die Einführung neuer, so wie die Er:

Zweiter Abschnitt, Nähere Bcsiimmung der Rechte der Uferbcsyer.

I. 13. Das dem Uferbeslher nach §- 1 zustehende Rccht Zur 11:

1) kein Rückstau über die Gränzen des eigenen Grundstückes hinaus und keine Ueberschwemmung oder Versumpfung frem- der Grundstücke verursacht werden darflund

2) das abgeleitete Wasser in das ursyrungltche Bett des Flusses zurückgeleitet werden muß, bevor dieser das Ufer emes frem-

den Grundstückes berührt-

0 §. 14. Gehören die gegenüber liegenden Ufer verschicdcnen

I. 15. Der Uferbestßer ist befugt, sein Recht zur Benulzung

§. 16. Gegen Anlagen, Welche der Uferbefißer zurBenußung

a. ein ausdrücklich verliehencs Recht zur ausschließlichen Be- nu ung des ganzen Wassers oder eines bestimnm'n Theils de]“?elben (Y, 55 :c.) beeinträchtigt oder 3

|). das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen wird.

I. 17. Fischerei:Berechtigte sollen zu einem Widerspruch?

gegen BewäffermÉs-Anlagen fortan nicht weiter berechtigt seyn,

sondern nur auf rsaß des ihnen daraus entstehenden Schadens

Anspruch haben.

I. 18. Einer polizeilichen Erlaubniß bedarf der Ufer-Befißer

zu solchen AnlaJen nicht; er ist dagegen befugt, die Vermittelung

dcr Polizei:Beh rde in'Anspruch zu nehmen,

1) Wenn er fich daruber Sicherheit Verschaffen will, welche Wi- derspruchsrechte oder Entschädigungs-Ansprüche in Beziehung auf die von ihm beabsichtigten oder" schon getroffenen Ver: fügun en

:]. uber das zu Bewässerungen zu verwendende Waffe:",

b. über das zu bewässernde oder zu den Wasserleitungen

zu benußende Terrain stattfinden;

2) wenn er zur Ausführung neuer oder zur Erhaltung bereits ausgeführter Bewässerungen verlangt, daß ein Anderer ihm ein Recht einräume oder sich die Einschränkung eines Rech- tes gefallen lasse, welches einen Widerspruch gegen die An-

?

lage begründen wurde.

5. 19. Wer die Vermittelung der Polizei-Behörde zu dem im I. 18 Nr. 1 bezeiohneten Zwecke in Anspruch nimmt, muß eine öffentliche Bekanntmachung über die Bewässerur1gs:2[nlage, unter Einreichung eines voljständigen Situationöplanes und der etwa erforderlichen Nivellements, bei dem Landrath, in dessen Kreise das zu berieselnde Grundstück belegen ist,. in Antrag bringen. Ist das Grundstück in mehreren Kreisen gelegen, so bestimmt die vorßgeseßte Behörde den Landrath, welcher das Verfahren zu leiten at.

I. 20. Die Bekanntmachung erfolgt durch die Amtsblätter der Regierungen, durch deren Bezirk derFluß seinen Lauf nimmt und die Bewässerungs-Anlage fich erstreckt, zu drei verschiedenen Malen und enthält, mit Hinwejsung auf den imGeschäfts-Lokale des Landraths zur Einfache ausgelegten Plan, die Aufforderung: etwanige Widerspruchsrechte und Entschädigungs-Ansprüche bin- nen 3 Monaten, vom Tage des Erscheinens des ersten Amts: blattes an gerechnet, bei dem Landrath anzumelden. Die Aufforderung geschieht mit der Verwarnung, daß diejenigen, welche fich binnen der bestimmten Frist nicht gemeldet haben, in Beziehung auf das zur Ueberrieselung zu verwendende Was- ser sowohl ihres Wider'spruchsrechts, als des Anspruches auf Entschädigung verlustig gehen, und

in Beziehung auf das zu bewässernde oder zu den Wasserleitun- gen zu benußende Terrain, ihr Widerspruchsreoht gegen die An- Zuge verlieren und nur einen Anspruch auf Entschadigung be-

alten.

I. 21. Nach Ablauf der Anmeldungsfrift (I. 20) smd der Regierung die Verhandlungen einzureichen. Diese faßt, wenn se die vorgeschriebenen Förmlicykeiten beobachtet findet, einen Bescheid ab, in welchem sie denjenigen, die fich gemeldet haben, ihre Reohte namentlich vorbehält, :ck? Andere aber präkludirt. Gegen diese Präklufion findet eine Resitution nicht statt.

Eine Ausfertigung des Präklufions-Bescheides ist dem Pro- vokanteZ zuzustellen, Welcher sämmtliche Kosten des Verfahrens zu tragen at.

§. 22. Entstehen Streitigkeiten: ob ein Recht, für welches Entschädigung in Anspruoh genommen wird, oder ob ein von dem Widersprechenden behauptetes Recht auf ausschließliche Benußung des ganzen Wassers oder eines bestimmten Theils desselben (§.16 mt. 11.) gegründet sey, so ist darüber im Rechtswege zu entscheiden.

5, 28. In anderen, als den im I. 22 bezeichneten Fällen, und namentlich dann, wenn Streit entsteht: ob durch die Bewässerungs-Anlage einem zur Zeit der Publi- cation dieses Gesehes bestehenden Triebwerke das zum Betriebe i(n dlexnlbishörzgen Umfange erforderliche Wasser entzogen werde J. ' ) itt. . , steht die EntscheidunY, mit Ausschluß des Rechtsweges, der Regie- rung zu, unter Vor ehalt des Rekurses an das Ministerium des

§- 24- Zu den im §. 18 Nr. 2 bezeichneten Zwecken kann Vermittelung der Poli ei-Behörde nur in Anspruch genommen rden in Fällen eine:; ü erwiegenden Kultur-Interesses und un-

Unter diesen Bedingungen (§. 24) kann der Unter-

§, 25.

nehmer einer BewässerungsMnlage verlangen, daß ihm

1) zu den erforderlichen Wasserleitun en, insofern er solche auf seinem eigenen Grundstücke nicht ?)erskellen kann, auf frem-

den Grundsiücken eine Servitut eingeräumt,

2) die Benu ung des jenseitigen Ufers zum Anschluss: eines

Stauwer es, so wie

;;) eine Agsnahme von der im §. 13 Nr. 1 vorgeschriebenen

Beschrankung gestattet werde, und daß

4) der Besißer eines Triebwerkes fich eine Beschränkung des

1hn1 zustehenden Rechts auf Benutzung des Wassers (I, 16)

gefallen lasse.

In dem Falle zu 1_ skzht jedoch dem Eigenthömer des Grundßückes frei, anstatt der Emraumung einer Servitut, das Eigenthum des zu den Wasserleitungen erforderlichen Bodens dem Unternehmer

er Anlage abzukreten, Welcher dasselbe zu übernehmen verbunden

ist. Der Grund-Eigcnthümer, welcher von diesemRechte Gebrauch

Befihern, so hat ein jeder von beiden ein Recht auf Benußung ;nachen wil], muß “ck darüber binnen einer präkluffvischen Frist

der Hälfte des Wassers (I. 26). 11

on drei Monaten nach ?).)kittheilung des Antrages des Unterneh- 1ers erklären.

Y. 26. In dem Fal1e des z). 25 Nr. 2 hat der Befißer dcs

jenseitigen Ufers die Wahl zwischen voUskändiger Entschädigung

Wählt rErsteres, oder erklärt er fich binnen dreiMonaten nicht, so ver- des Wassers; wählt er Leß-

ercs, so muß er die Hälfte der offen des Stauwerkes über-

nehmen.

I. 27. Die Entscheidung darüber: ob und unter welchen

Modalitäten die Einräumung oder Beschränkung eincs Rechts nach Vorschrift der II. 24 und 25 skattfinde, sieht der Regierung

11 unter den im §. 2:3 enthaltenen näheren Bestimmungen. I. 28. Die Einräumung oder Beschränkunxx von Rechten zu

Gunsten einer Bewäfferungs-Anlage in einem großeren Umfange, als der I. 25 festseßt, kann nur durch landesherrliche Entscheidung angeordnet werden.

I. 20. Anträge zu den im 9.18 Nr. 2 bezeichneten ZWecken find an die Regierung zu richten. Diesclben müssen mit einem Situationsplane, den erforderlichen Niveljemcnts und einem sach- verskändigen Gutachten begleitet seyn und zugleich die Erklärung enthalten, daß der Provokant bereit sey, die Kosten der von den Behörden fön; nothwendi erachteten Ermittelungen zu tragen und auf Verlangen vorzuschieFen, ingleichen die Provokaten vollständig zu entschädigen.

I. 80. Die Regierung hat auf einen solchen Antrag (I. 29), wenn sich gegen dessen ZuläsfiJÉeit nichts zu erinnern findet, Kom: missarien mit der örtlichen Prufung unter Vkitwirkung des Land: rathes zu beauftragen.

I. 31. Die Kommiffarien haben unter Zuziehung aller Bc: theiligten zunächst edie Frage:

ob wirklich ein uberwiegendes Kultur:Znterc-ffe vorwalte?

zu erörtern und nach Bejahung dieser Frage die cinzelnen Ge cn: ständeefdes Antrages, so wie die dagegen erhobenen Widerspruchc, zu pru en.

5. 32. Wird zu Wafferleitungen die Benußung von fremdem Grund und Boden Verlangt (I. 25 Nl“. 1), so haben die Kom: missarien ihre Prüfung besonders darauf zu richten:

ob und in welcher Ausdehnung die Führung der Wasserleitung über den fremden Grund und Boden zu der Anlage noth: Mendig sey?

Welche Brücken, Ueberfahrten, Einfriedigungen :c, eingerichtet

und unterhalten werden müssen, um dcn Eigenthümer gegen Nachtheile in Benußung des ihm verbleibenden Grundstückes zu sichern? I. 83. Wird die Benußung dcs jenseitigen Ufers zum An- schluß eines Stauwerkes Verlangt (_C. 25 Nr. 2), so ist der Ort zu ermitteln, Welcher dem Provokaten am wenigsten nachtheilig und doch zweckentspreohend (sk.

I. 34. Wird eine Beschränkung des Rechts verlangt, welches Befißern von Tt'iebwerkene auf Benußung des Wassers zusteht (J. 25 Nl". 4), s? ist zu prufen: in welchem Maße die Beschrän- kun,Zcherfolgen musse, um die Erreichung des beabfichtigten Zweckes zu 1 ern.

_C, 85. Ist übetxdie Frage zu entscheiden: ob durch die Bewafferungs-Anlage einem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nöthige Wasser Werde entzogen werden (I. 16 [in. b.), so ist von dem “Grundsatz auszugehen, daß derBefixzer des Trieb: werks nicht genothigt werden kann, fich eine Abänderung des in- neren Triebwerkes gefallen zu lassen, daß er aber eine zWeckmäßige Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes und des Wasserrades auf Kosten des Provokantxn sich gefallen lassen muß. Bei Prü- fung der gedachten Frage ist jederzeit eine solche zweckmäßige Ein: richtung zu unterstellen und danach die Entscheidung zu treffen. Der Provokant ist Verbunden, die erwähnte Einrichtung auf seine Kosten zu bewirken und die dadurch gegen den früheren Zu: stand mehr entstehenden Unterhaltungs-Kosten als eine jährliche Rente an den Befilzer des Triebwerks zu zahlen.

I. 30. Die .Kommissarien smd befu t, die zur Ausführung ihres Auftrages nothigen Ermittelungen, ermeffungen, Nivelle- Ments u. s. w. zu veranlassen. Können diese Vorarbeiten nicht bewirkt'werdeen, ohne fremde Grundstücke zu betreten, so müssen derenEtgenthumer steh solches gegen Vergütung des ihnen dadurch entstehenden Schadens gefallen lassen.

I. 37. Die Kommissarien haben fich die ütli e Beile un der Streitpunkte möglichst angelegen seyn zu la?sen.ch g 9

J. 88. Sie entweerfen demnächsk mit Rückscht auf das Er- gebniß der Prüfung uber die erhobenen Widersprüche und das von ihnen wahrzunehmende öffentliche Interesse den Plan zur Ausführung und Benußung der Anlage, legen solchen den Par- teien zur" Erklärung vor und überreichen ihn der Regierung, mit: tels gutachtlichen Berichts, in welchem alle Streitpunkte einzeln vorzutragen find.

I. 39. Der Plan muß in Hinscht auf die Art der Ausfüh- rung der Anlagen und deren Benuhun , so wie in Hlnfichk auf

pflichtungen auferlegen,.so gebührt denselben dafür nach Vorschrift

nach Bekanntmachung des Bescheides einzulegen ist.

Innern, welcher binnen einerpräklufivischen Frist von sechs Wochen

die zur Ueberwachung derselben nöthigen aßregeln, alles dasjenige