Spanien.
(9 Madrid, 5. Nov. Der diesseitige bevoUmächei te Aki- nisker bei der Schweizerischm Eid ossmschaft. Don ariano Carnerero, ist vorgeßem von Paris ier eingetroffen, um. entfernt von allen Geschäften, sach ausschließlich der Wiederherstellyng sei- ner em'xtteten Gesundheit widmm zu können. Dieser Dtplomat erkl rt alle Gerüchte, wclche [ehthin über den Zweck seines Auf: enthaltes in Deurschland durch öffentliche Blätter verbreitetwaren, fü; völlizd] ?nbegründet. An seinen Eintritt ins Ministerium [sk m' t u en en.
erichten aus Brüssel zufol e, hat Herr Olozaga steh der ihm übertragenen Mission mit Umtcbt und Gewandtheit entledigt. Zwar war er in Brüssel mit der Voraussehung auFelangx, daß dex Zeitpunkt, in welchem die nordischen Mächte gen gt waren, die
in Spanien bestehende Regierung anzuerkennen, eingetreten sey,“
allein die Gewlffenhaftigkeit, mit welcher er aus ungetrübten Quel- len genauere Erkundigungen über diesen Punkt einzuziehen bemüht
war, führte ihn bald auf ein seinen Vorqusseßungen entgegen ß“; hendes Ergebniß. Herr Olozaga seheint jene politische Frage dort'
mit Zuziehung einiger erfahrener Diplomaten von allen Sekten beleuchtet und gründlich studirt zu haben. Demnachehat er als seine nunmehrige Ucberzeugung hierher berichtet, daß fur Spanien Lelbsk die Beibehaltung des statu quo, nämlich die fernere Unter-
rechung der dlplomatischen Beziehungen zu den nordischen 6on für jest das einzige an emessene und zu erreichende Verh ltmß wäre. Herr Olozaga ist ei dieser Gelezzenheit mtr solcher erücht aufgetreten, daß er steh für überzeu t halt, allen Znterpellatwnen, welche die Cortes an ihn richten durften, Rede_stehen zu können. Seine übrigen auf die Unterhandlun cines Handels-Trgktates gerichteten Aufträge scheinen in Prüf?“ nicht weit vorgeruckt zu seyn, indem fie wohl seiner eigentlichm Misfion nur zum Deckman- tel dienten. Denn da nicht Spanien von Belgien, sondern dieses Land von jenem Zewiffe Begünstigungen in seinen Handelsbeziehungen zu erlangen wunscht, so darf man wohl schwerlich annehmen, daß fich die diesseitige Regierung beWogen gefunden haben würde, bloß um dieses Gegenstandes willen einen so hochstehenden Diplomaten, wie Herr Olozaga, nach Brüssel abzusenden. Daß dieser bei seinem gegenwärtigen Aufenthalt in Paris eine endliche Verständigung in Betreff auf die Credential-Angelegenheit erreichen werde, glaubt jest, hier wenigstens, Niemand mehr". Die bisherige Weigerung der Spanischen Regierung, dem von Zurbano gemißhandeléen Französischen Fabrikanten Lefebvre eine angemessene Entschädigung und Genugthuung zu ertheilen, hat vielmehr dazu beigetragen, die zwischen beiden Kabinetten einxxetretene Verßimmung noch zu erhöhen.
Der Französische Gesch ftsträger, Herzog von Glücksberg, ist vorgestern Abend wieder hieer eingetroffen. -- Es ist hier das wohl sehr unbegründete Gerucht im Umlauf, der Herzog von Aumale werde fich von Lissabon im strengsten Incognito hierher
be eben,
9 Der Infant Don Francisco ist fortwährend in Saragossa der Gegenstand der Huldigungen des Volkes. Unter den Grün- den, Welche die dortigen Blatter zu Gunsten einer Vermählung seines Sohnes mit der Königin Isabella anführen, ist derjenige der schlagendsie, daß der Infant fich in bürgerlicher Tracht xu Fuß ins Theater begebe, „ohye von den Leuten den geringsten Re- spekt zu verlangen (8111 axigtr nie] ma; minimo raspeln)“
Eine große Anzahl der in den Provinzen erscheinenden Blät- ter ist der Coalition der periodischen Presse der Hauptstadt bereits beigetreten. Heute erhebt die amtliche Gaceta zum erftenmale gegen letztere ihre Stimme. Zhrzufolge wäre die Coalition der Presse „eine Verschwörung der schlimmßen Art, indem fie nicht eine be- ßa'mmte Regierungsform, sondern das Verschwinden jeder Regie- rung, die Erneuerung des Bürgerkrieges, „Verwirrung und Unheil bezwecke.“ Die Gaceta MY geradezu: „jene unmoralisohe Coali- tion der Presse ist in der hat eine gegen die Regierung, gegen dieöffentliche Staatsgewalt, gegen das Oberhaupt des Staates und selbst gegen die Narional:Vertrctung, welche ihn zur ersten Be- hörde des Staates erhob, gerichtete Feindseligkeit.“ Nach dieser sehr deutlichen Erklärung ist man um so mehr gespannt, die Mit- tel zu erfahren, welche die Regierung einer solchen Feindseligkeit entgegenzuseßen denkt.
Die Banden des Groc und Serrador nehmen in der Ge end von Morena auf eine beunruhigende Weise überhand, entwa nen die Truppen und rufen in gedruckten Proclamationen Don Car- los und die Religion aufs neue aus.
Der General Ribero, der im vorigen Jahre zur Zeit des Auf- standes O'Donnell's in Pampelona befehligte, und beschuldigt worden war, mit diesem in Einverftändniß gestanden zu haben, ist nunmehr durch ein Kriegsgericht vollkommm freigesprochen worden.
. .-- „-
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Moldau nnd Wallachei.
Buch“ , 31. Okt. (Qest. Beob.) Der Pforten:Do|- metsch Sawfet fendi 111, nach übersandener viertägiger Quaran- taine in Giurgewo, am 2817er: d. M. hier eingetroffen. Er wurde 71:1" derGéch-dt durclzchdein FtaZj-éskecxetaiir afbéjlxholt “ZP nebst enem le eier! n e aup atenge rt. e Bojarie mac:?te fgleich am foläxmden Ta : dem Türkischen W missair ihre Aufwartung. D e öffentlicZe Verlesung des : scherif in Betreff der Absetzung des bisherigen osyohars hika sollte binnen ein Paar Tagen erfol en, sobald n milch dessen In- halt in die Wallachische Sprache 1“- ertragen seyn wird.
Türkei.
Von der Türkischen, Gräuze, 3. Nov. Nachrichten us Belgrad zufolge, war Emm Efendi mit dem Berat, wodurch ie Wahl des Alexander Georgewitsch zum Fürsten von Serbien
von der Pforte beskätigt-wird, bereits in genannter Stadt 8179!- troffm und mit großem Pomp exnpfangen worden. Dadurch md die Gerüchte, als habe die Türkosche Regierung die Zurücknahme ' jenes Berats beabsichtigt, widerlegt.
Aus Siebenbürgen wird geschrieben, daß der abgeseßte Hos- podar der Wallachei, Alexander Ghika, nach Wien Und von da nach Italien sich zu begeben gedenkt. Zn Bucharest waren zur Wahl eines neuen Hospodars noch keine Anstalten getroffen.
Inland.
Berlin , 16, Nov. Se. Majenät der König haben Aller- gnädigft geruht, die Annahme Allerhöchskihrem Flägel-AdZatanten, dem Grafen Brühl, des Commandeur-Kreu es vom aiserlich Oesterreichischen Leopold-Orden; dem Baurat Langhans zu Berlin, des Ritter:.Kxeuzes vom Großherzoglich Sachsen-Wei- marschen Weißen Falken-Orden, zu estattm; beagleichen dem Schuhmacher Gottlieb Krause in agan, zur Anlegung der für seine Theilnahme an den Feldzügen des Braunschwügschen Corps im Jahre 1809 und in der Pyrenäischen Halbinsel von des Herzogs von Braunschweig Durchlaucht ihm verliehenen Ehren: zeichen, die Erlaubniß zu ertheilen.
Köln, 13. Nov. Die in den Pfarr-Bezirken von Köln uud Deus vom 1. März bis zum 10. November veran alteren Kollekten für den Kölner Dombau haben die ansehnliche umme von 18,463 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf. ergeben.
M
Wissenschaft , Kunst und Literatur. Königliche Oper. Auber's Herzog von Olonna.
Die Königliche Bühne brachte am vorigen Sonntag Aube“'s neueste Oper: „Der Herzog von Olonna“ zum erßenmale ur Auf- führun . - Das Libretto isi aus der roßen ariser Werks! tte und führt d e Firma: Zoribe etd'aintine. * ekanntl ck beschäftigt fich der Ersicre „bei dem roßartigen Betriebe seiner Fabrik nur mit dem Zuschnctden: das etail der untergeordneten Arbeit überläßt er sei- nen Gesellen, denen dann für ihre Mitarbeit die Ehre der Com- pagnie zu Theil wird. Des Mciüers geschickte Hand in An'- fcrtigun komischer Opern - Süjets hat auch dieser Oper, dcn lei igen Anforderqngcn der Gegenwart gemäß, ein war bi arres, aber doch* wteverum neues Gewand eschasfen. us- ge end von freiléch etwas unwahrscheinlichen ypothescn , wird eine Reihe hdchß ravvaater Vcr- und Entwickelungen mit e- wandtcr Bühnenges )icklichkeit vor eführt die das Interesse des u- schaucrs bis zu der nicht minder berraftéeydcn Eyrlbsung rege al- ten. Die angewendeten Mitte] gehören freilich mcht immer zu den edelsten, indem namentlich dre zarte Weiblichkeit in der männlichen Vexklcxdung gar barten cFrohen unterworfen wrrd ; doch hat uns die
rtvylttät der Französts cn Teßt-Skribenten an dergleichen Ueber- chrettyngcn schon so sehr ewd txt, daß es fasi altmodisch erscheint- falls ste nicht das Aeußer : berubrcn, se überall noch rügen zu wollen. _ Den Her ung des Stückes vorweg auszuplaudern, hieße Verratb an der Sa : ausüben, denn es isi nicht zu leu nen, daß die Intrigue des Stücks mindestens in eben so hohem .cn-ade das Interesse in Anspruch nimmt, als die Musik. Auber hat es diesmal allzu leicht Jenommen ; seine Routine be- wahrt ihn zwar vor Verüdßen, aber ie |üchti„ e Arbeit bietet nur wenig Hervorragendes und eigentliche muskali7che Schönheiten wobl nir ends dar. Selbß solche_ Situationen in denen der Text een treff] ches Motiv zu selbßständtgcr, muffkaliécher Bearbeitung gc- währt, hat der Komponist theilweise unbenutzt vorübergehen lassen.
So könnte die dramatisch vortrefflich geordnete Scene, in welcher der
e einer Gemahlin, ' ne e u kennen, und lem eiii de Lit:!- test, ihre Serenaven 61111ij zu welchen sia.) da6u ngo Tei: mm- Iußrumental-Stöndchen eéeat, durch kontrakunkthe .m- binatkonen verschiedenartiger Me odkeen, ein sehr re ches ußkaaxk li ern; derKomponiß kat ü aber leichter abgefunden. DWA" snd an ere Momente Flück lch aßt, und namentlich im Iten te die Yläfri en Amen es Herzogs zu dem gegen ihn gerichteten Gehm d ne: "KUNZ; 733186", sz tb?- überhaupt das ganze Finale als at e e 11 mw e .
E n auptvorzuI dieser Oper vor ihren gleichzeitigen Genos- sinnen be cbt darin, aß |ck überall von dem Outrirten der neue: ßen eit fern hält; es w ed weder den Singenden noch den Hörer:: zu 1) el zugemuthet und wenn die Mufik zwar nicht hiuzureißen vcr- mag- so belzßi t ßée doch au? nir ends.
Wer mit Linen bbberen ufo erungen an das Wer! geht, dcm wird es, zumal bei ersier Bekannt cha t, eine angenehmeUnterbaltung gewähren, um so mehr da die us hrung in jeder Beziehung, so- wohl rücksichtlich der ußeren Ausstattung als der Darßeüenden, sch auszeichnet. 8 . . . . . *
Dauer der Fahrjm auf der Berlin-AnhaltischT Eisenbahn dom 5. bis inc]. 11. Royember 1842.
1) JNiocben Zerliu umi Cötbeo. personen“ . Lütekqul, [:ü-"umts ])auer . . . 5 8101111811 _ inuten. 5 Ztuaäen 27 muten. längste - . . . 6 - 3 - 7 - 18 - mittlere! - . . . 5 - 25 - 5 - 59 - 2) Tun'zcbon (Tücken umi Zol'lin: kürzen: ])auer . . . 4 811111111211 35 Minuten. 5 5101111611 30 Minuten. längste - 5 - 21 - 8 - 22 - mittlere - . . . 4 - 57 " 6 - 2 -
Meteorologische Beobachtungen.
Üben]- 10 [Fkt.
Fock oiuv-[kzot ""back-tz.
1842, Morgen- ]5. Roy. 6 Wk,
[.nu-1...“ . . . . 334,74",1'n. 335,35ml'ak. 335,53ml'u. KueUük-o 7,4" ll. bukhrökmo . .. + 1,3“ n. + 3,8" n. + 1,0" n. ktumöm- 2,43" "_ "[d.-[punkt _ 0,9" n. + 0,6“ n. _ 2,2" n. kmio-ylt-e 5,8" „n, ououöuiz-oz 83 [Mi. 76 701. 76 km. z-Mo-UozoMls kb. "'em- ...... xen... mn... |...“... nioaomU-z 0. Moti ....... n. U. 880. Mt-nrubul +4,o" Wolkoo-uz . . . _ U. _ + 0,0" I. “l'axeumittol: 3352|," ['n-. . . + 2,0“ n. .. _ 0-6" |!- -- 78 ['C-t-
xjuankärtjxe Uöroen.
Imstetäum, 12. R07. [“e-kor]. "stk!- Job. 52?- kaoa-Uül. --. I?, Kyu. [IF. 3.7, 110. “ZLF. kau. ". zus. -.
zntwokpon, ]]. Rof- Biol]. (ÖF- Ue-a zv]. [UF-
"amburz. 14. U07. kavk-Qesiev [640- DZ] kk“- |M-
1-0 111101], ".Was. ('on-. ZX 94F. kelz. [02- Uwe 411]. 1724“. Ya.- 01,0375. zug. Seb.!)F. 2394; [lo]]. 52T. 52, ""E. 5? l'art. ZZZ. ZX 32-"5. Zug]. kau. ]]LY. kur. ZZZ. ()|-ili 86. ('olunb.2[. Us!.ZLX. ['on-17.
katie, ][. okt. 5"; keula b- cook. 1]9. 20. 3.0 keula b!- eou. 80.35. 4a]. (lo |U] _. 5.5 Reck]. .! covyt. 108. 80. 52, 370». kette WZ. ['n-. _.
8711!!! , ]]. U07. 5"; U01. ")J-Y“. 43 [WH, TN,; 77-2. LZH _. 1" -. [;.-1.1.0" 1620. 11-1. 8. 18:14 1414. a. 1839 1105.
üomgluhe Schauspu'lc.
Donnerstag, 17. Nov. m Opernhause: Zum erstenmale wiederholt: Der Herzog von lonna, komische Oper in 3 Akten. Musk von Auber. ,
Jm Schauspielhause: Une chaine, coméäle en 5 80105, 131 eu yroze, 1111 16681113 srangai5e, yar Scribe. . _
Freitag, 18. Nov. m Opernhause: Under tnceat-n eccls- sia, oder: Die kluge K ni in. Hierauf: Das schlechtbewachte Mädchen. (Dlle. Fanny El ler: Lisette.) Am Schlusse: Crato- vienne, aus eführt von derselben. '
Prei e der Plä e. Ein Ballet zu den Logen des ersten Ranges: 1 Rthlr. 10 gr. :c.
Es wird ersucht, die bestellten Billers bis Donnerstag Abend 6 Uhr im BiUet-Verkaufs-Büreau abholen zu lassen.
Sonnabend, 19. Nov. Im Schauspielhause: Clavigo.
Rackujtt-z- 2 Wk.
ÜF elo. [(UK Bin]. 4.
Uönrgsstädttsches Theater. Donnerstag, 17. Nov. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abth. Freitag, 18. Nov. Einen Jux will er fich machen. Sonnabend 19. Nov. (Italienische Opern-Vorstellung.) Aus Höchsten Befehl: 881188110.
Verantwortliche? Redacteur 13.. 3.88. 3 énkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen S*tßaten.
Bekanntmachungen. A u s z u g.
Saaler Minorennen werden alle und jede, welche an die Verlassenschaft des unlängsi mit Tode abge- Yngenen Pächters Karl Johann Heinrich Kohrt u aal rechtöbegründetc ForderunJen und Nnsprü e haben, zu deren Anmeldung un Beglaubigung in einem der dazu auf den 15. und 29. November oder den 15.De- zember d. “., Morgens 10 Uhr, vor dem K*Znigl. Hofgericht an- FMM? TerYkner-k bei VärmIdMg 12er all)? 31.D e.- er. e ennen en5 r ucon, crmit au: ÉTZMJMZÉ Z"“?klßändigtms ?“dungm find def" _ e un en n er rt u : cherbalb bterdurch verwgiesen wird., a f wclche sol Datum Greifswald, den 13. Oktober 1812. Kbékgl.8 ;preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
v. Möller, krasses.
aus der und der
Nr. 86
A u s z u g. * umer Hknweisung auf die den Stralun 3 “MX" vollständig inserkrten ProklamcnsonslIY „FM age, werden alle un_d jede, welche an da; von dem bisherigen Gutsbesitzer H. A. Geerds an den Gutsbekt'her C. Cammeratt verkaufte und diesem bereits trad rte, im Greifswalder Kreise belc ene
unße aus
_. Zeit Besses des genannten Verkäufers, Forde-
_ und 29. Novem er, oder die d rü am'15."Dezember d. J., MorHens 10 Uhr. vor dem König!. Hofgericht, bei ermeidung der
am 31. Dezember ar, zu erkennenden Präklußon, beermit aufgefordert. - [)atum Greifswald, den 13. Oktober 1812. .
Auf den Antrag der verordneten Vormünder Kobrt- Köäigl8 ;preuß. Hofgericht von YMMM und Rügen. S?dachtcn Kap . ". v.
Avertissement.
Für den Hüfxer Johann Gottfried Richter auf Wabnigs Gute in Schönborn | 6 1) auf dem zu Schönborn sub Nr. 2 bele „nen, im Hypothekenbuche von Schö verzeichneten Halbhufengute des DanielM chter ertchtlichcn Obligation des Befi ers riorität5-Einräumung seiner Ehe rau Chriskiane geb. Leineweber ck. ck.
ebäuden und Hausgarten des Johann
Bestvers el, (1. Do rilugk den 11. laut Hypothekenscheins vom 31. August 1837 = 100 . Cour.
111. Nr. 2 hypothekarisch eingetra en.
Allodiäk ut Ziethen, ncbß Saaten, Acker-Arbc ten, geXritej ?FYFFUEF MT,":Z ""b“" M- M aus- GUKWM
- . - oren Mtb“ eld- und Wirtbschafts-Jnventarmm, aus der es wer en “b“ “uf de" Antra Uk & 3:1 Y 1913? Zvorden i|,aso haben wir, auf Antrag des Lesteren,
: der Weit en Re ulirun solches Nach- S-Inbaber an die lasses und der Erforscheäng dear Kraft? desselben, - rin, den 7. November ble. die geäeenwärti en Proklamatq erkannt, kraft deren dicken en, wel e an den Nachlaß des wel- Iohann Scheu aof. hier- selbß Erbrecht: zu haben vermeinen. _ ,
blk
bi » „:„npgnsprüche zu haben vermeénen, zu deren nä'reiF ,YMFIJYÉ Y:?)jegklzzézi, entbümer, CM" "' zum Im M* an und BeglaubiYung in einem der fol en- gedachten Poßen von resp. 200 T
' erm ne, als am 1 . a ber ausgeßellten n
U haben vermeinen 1 cm zur Anmeldung, v?x'rxdxxprüßlxksfgefuvxrt. |
ller ['r-"assez. , “ zu machen, wctlau
werden.
e en nborn ya . 17
Die zurAu U| lecks
ser nebft Zubehör, 6 M gcschävd so M am 2
der erichtlkchen Oblthion des in der Geri
ar. 1836
am 21.Februar 1843, Vormittags 10 Uhr, auf dem hieffgcn Land- und Stadtgericht ansiehenden en 91 Termine einzufnden und ihre Rechte an die oben talien der 200 Thlr. und 100 Thlr. und die verloren Segangenen Dokumente geltend zu hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf erdem die lehteren amortiürt und den 17. (siebenkehnten) Februar 1. für den Gläubiger von neuem werden ausgefertigt anberaumten Liqu d
Dobrilugk, den 28. Oktober 1842. Königliches Land- und Stadtgericht.
Notbwendiger Verkauf. Land- und Stadtcßerth zu Nortähausen. en onkursma
Dobrilugk *" dcr Krank üra eNr. 595 und 596 zu
den 11. Juni 1849 laut Hypothekenscheins von belegenen, in ein Gebäude zusammengYoFene-t u- demxelben Ta e = 200 Thlr. Cour. zu 5 pCt.
verz nSbar Zu 1". 111. Nr. 3 ;
auf dem In Dobrilugk auf der Mittelgasse zul)
cleqenen im pot ekenbu e von Dobrilugk 901.117 N Hy b ck
erichtlich zu 7593
. _ uni !. (". Vormitta s 11 Uhr vor dem ;Oofevutérten)! Herrn Gerich1gsrathe Win ng denden, näheren oder le "- .. z,... ...-,...,- i'".87“éch§s=L“?“st*m YUM 8810887738 „ me een ver an n : neten brauberechtjgten Wohn “ust nebst „FLZ Verhandlun en und die neuesten Hypothekenscheine th-Regiftratnr eingesehen werden.
echtsgrunde an den enannten weiland rbeitsmann Johann Schell chen Nachlaß For- derungen und Ansprüche zu haben vermeinen,
J. 1843 ations-Termine, Morgens 11 Uhr, vor uns, auf bieüger Natbsfiube. entweder in Per- son oder dur binlänZlich legitimirte Bevollmäch- tigte zu ersche neu an solche ihre Erbreohte man nur anzugeben und darzulegen, sondern auch ihre sonnigen Forderungen und An vrüche einzeln und man anzugeben und rechtsfen Inch zu verißzircn- konft aber, bei dem hiermit e - f raüemal angedro- eten Nachtbeile, zu Rwartiken: ui 1. daß die sch erden en und Legitimirenden für die rechten Erben werden angenommen,“- nen als solchen der bezeichnete Na laß überlas- sen! und denselben das ErbenzeuYn ß ausgestellt
e ehbrenden- ordbau en hr. 28 gr. werden soll, die |ck ua der räkluffon mel- ch na en Erben aber alle Handlungen und ispoütionen derjenigen, welche in die Erbscha ?etreten, an uerkennen und zu übernehmen chu dig seyn so en ; falls aber zu dem mehrgenannten Nachlaß? fich ar keine Erben melden und legitimiren sollten, 0 er
zu 5pCt. verzinsvarkubr.
am 31. uli d.
..?...31'.“ 10". ! n'v : 1 GTU ) 11
land Arbe manne
Nachdem der hieß" e Arbeitsmann Johann S et! . kerselbsi versiorben, der hiesse und us chußbürger Carl Rysg yon uns um ()uratori boreäinti: jaoentis clofuncu (11011 beßeat
xolchen Nachlaß den Rechten gemäß weiter vcr- ügt werden soll, - und ..ck 2. daß fie sonst mit ihren Ansprüchen und For-
schwe gens, ür stets werden präkludirt und ab- gewiesen wer en. '
Grabow im GroßheYYhum Mecklenburg-Schwe- Bürgermeisier u nd Rath.
___
2) alle diejenigen“, welche aus irgend einem sonüi- *
derun en, unter Auferlegung eines ewigen Still- ,
Allgemeine
Preußisch Staats-Zeitung.
NL“) 320.
Inhalt.
Amtliche Nacbri ten.
Ständische Ausf üffe. Sitzungen vom 4. und 5. Novem- ber. Geses-Entwurf weßen Benn ung der Privataüsse.
Frankreickä. Faris. D : Oppoüt ons-Presse über die Schließung
', des Nati cat ons-Protokoüs.-Schreiben aus aris. (Der ro-
' zeß ae en, die Beamten der Präfektur; Sklaven andel zu Tun s.)
Großb tanken und Irland. London. nßallation des Lord- Ma ors und politische Reden bei dem Feftma [. - Uebereine beab- ficht te Zinsbrrabsevun der Annuitäten. - Gottesdienst für E1- senba n-Beamten. - ee-Ein uhr. - Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Handels: ertrag mit Spanien.
Deuts eBundesftaaten. Speyer. Landwirthscha ts- und Ge- werds chulen in der Pfalz. - Karlsruhe. Verein ür de_n Kd!- ner Dombau. _ Luxembur . Königliche Verfügung , dte Pu- blication der Landtags-Verhan lungen betreffend.
Schweiz. Basel. Verlängerung der Straßburg- Baseler Et- senbabn.
S auien. Schreiben aus Paris. (Die ona; dße Provinzial-Deputatéon und das jähriJkett der Königin.) ,
Türke . Konßantinopel. Gesandtsclmftxn tn Dcutschland. _ YFM FestéWrststh' - Von der Türktschen Gränze. Aus
: ra an a y.
InlaZd. Düss'seldorf. Geburtsmg Ihrer Majeüät der Königin. -
Berlin. Jubiläum. - Breslau. Beraubung der Poft.
afen-Arbeiten zu Barce- yuntamiento; die Voll-
Zlmtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädi st geruht:
Den Krels-Phyfikern ])r,Brefeld zu Zamm, ])r.Drecker zu Recklin hausen, [)1'. Seiler zu Höxter und ])1'. Schmidt zu aber orn, dem "Dr. Ruer, Direktor der eren-Anstalt zu arsberge. und dem praktischen Arzt und Operateur ])1'. Nie- land zu Du ekdorf den Charakter als Sanitäts-Rath; so wie
Dem M nz-Medailleur Christoph Karl Pfeuffer das Prädikat Hof-Medailleur zu verleihen.
Der bisherige Land - und Stadtgerichts-Asseffor Bublaßkö zu Lauban ist zum Zustiz-Kommissarius des Rybnicker Kreises, mit Anweisung seines Wohnstßes in Rybnick, bestellt worden.
. Bei der heute fortgesehten Ziehung der 4ken Klasse 86ster Konigl. Klassen-Lotterie fiel 1 Haupt-Gewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 59,799 in Berlin bei Seeger; 1 Gewinn von 2000 Rthlr. ajuf Nr. 7290 nach Brieg bei Böhm; 32 Gewinne zu 1000 Rthlr. fielen auf Nr. 6070. 6792. 9195. 12,029. 15,482. 16,123. 16,374. 17,435. 19,926. 20,648. 21,388. 25,735. 30,867. 32,140. 32,632. 40,452. 41,565. 46,958. 48,628. 49,158. 52,867. 70,638. 71,951. 76,082. 78,240. 80,668. 81,306 und 82,850 in Berlin belAron jun., bei Grack, bei Maßdorff, Lmal bei Meskag und 3mal bei Seeger, nach Breslau Lmal bei Holsohau und bei Schreiber, Düsseldorf bei Spaß,-Elberfeld bei He mer, Frankfurt bei Salzmann, Zser- lohn bei Hellmann, Lands er a. d. W. bei Borchardt, Liegniß bei Leitgebxl, Ma deburg bei raum; und bei Roch, MarienWer- der 2xnal bet Schr der, Posen 2mal bei Bielefeld, Schwerin a. 0.28. bei Hessel, Stettin 2mal bei Rolin und bei Wllsnaoh, Wesel bei Westermann und auf die vier nicht abgesetzten Loose Nr. 26,482. 64,493. 81,759 und 86,348; 26 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. " 1044. 6915. 8116. 9815. 10,456. 15,682. 18,229. 26,136. 31,985. 33,601. 34,468. 43,670. 55,201. 65,735. 68,003. 69,144. 70,562. 71,031. 75,707. 76,016. 80,411. 80,697. 85,227. 85,794 und 86,103 in Berlin bei Alevin, bei Meskag, bei Moser und 2mal bei Seeger, nach Breslau bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Cöln bei Krauß und bei Reimbold, Danzi 2mal bei Roßoli, Düsseldorf bei Spaß, Elberfeld bei Brüning, FZöni s- berg i. P. bel Borchardt und bei Heygsker, Liegnih bei Leitge el, Magdeburg Zmal bei Brauns, Merseburg bei Kieselbach, Pots- dam bei Häger, Stralsund bei Clausen, Weißenfels bei Hommel, Zeil,; bei Zum und auf das nicht abgeseßte Loos Nr. 77,924. 30 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1093. 1992. 5074. 5509. 5653. 7713. 14,628. 18,569. 18,870. 19,012. 21,694. 24,032. 25,824. 31,992, 32,439. 35,234. 39,344. 44,720. 45,430. 55,916. 59,203. 61,962. 62,766. 63,243. 64,045. 64,816. 66,990. 68,515 82,986 und 83,504.
Pektin, den 17. November 1842. Konigl. Preußisohe General-Lotterie-Direction.
,Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms-Lich und Hohen-Solms, nach Lich.
Se. _Excellenz der_Ober-Burggraf des Königreichs Preußen, von Brunneck,„nach Magdeburg. *
_Der Hof-Zagermeister, Graf von der Asseburg, nach Metsdorf.
Der Königl. Dänische Kammerherr, außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser]. Russischen Hofe, Graf von Ranßau, nach St. Petersburg.
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Ständische Ausschüsse.
Sißung vom 4. November. Geseh-Entwurf weg'en Benutzung der Privatflüsse.
Die heutige Sihun , zur ortsehun der Berathun über den die Benußung der “Zrivatfi sse betre enden Gese :Cénwurf
FLY?" mit Erörterung per stebenten in der Denkschri gestellten
Berlin, Freitag den 18ten November
Soll bei Entscheidung der Frage: ob durch die Bewässerungs-
Anlage einem Triebwerke das zum Betriebe in seinem bisherigen
Umkfange nöthége Wasser entzo en werde, derjenige Zustand der ' Muhle, wie er nach zweckmä iger Aenderung der Stauwerke,
des Ger'innes und des Wasserrad“ fich herausstellt (§. 35), ' zum Grunde gelegt werden?
Mik Hinweisung auf die Denkschrift wiederholte der vor- fißende Minister die Gründe, weshalb die Bestimmung in den §. 16 und I. 35 gerechtfertigt erscheine, welche also lauten:
I. 16. Gegen Anlagen, welche-“dxr Uferbefiher zur Benußung des Wassers in Gemäßheit des ihm nach W. 1 und 13 zustehenden Rechts unternimmt, kommt den Befißern der bei Publication des gegenwärtigen Geseßes rechtmäßig be "chenden Mühlen und ande- ren Triebwerke ein Widerspruchsrecht zu, Wenn dadurch
a. ein ausdrücklich verliehenes Recht zur ausschließlichen Be- nuhung des ganzen Wassers oder eines bestimmten Theils desselben «9, '“. tc.) beeinträchti t, oder
b, das um etriebe in dem bis erigen Umfange nothwendige
Wa eck entzogen wird.
Wer kunftig ein TriebWerk anlegt oder ermeitet't, ohne ein ausdrücklich verliehenos Recht (litt. :*.) zu haben, soll deshalb zu einem solchen Widerspruche nicht berechtigt seyn.
I. 35. Ist über die Frage zu entscheiden:
ob durch die Bewäfferungs-Anlage einem Triebwerke das zum
Betriebe in dem bisherigen Umfange nöthige Wasser werde ent-
zogen werden (I. 16 litt. b.),
so ist von dem Grundsaß auszugehen, daß der Befißer dcs Trieb- werks nicht genöthigt werden kann, stch eine Abänderung des in- neren Triebwerks gefallen zu lassen, daß er aber eine zweckmäßige Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes Und des Wasserrades auf Kosten des Provokanten fich gefallen lassen muß, Bei Prü- fung der gedachten Frage ist jederzeit eine solche zweckmäßige Ein- richtung zu unterstellen und danach die Entscheidung zu treffen.
Der Provokant ist verbunden, die erwähnte Einrichtung auf seine Kosten zu bewirken und die dadurch gegen den früheren Zu- stand Mehr entste enden UnterKaltungskosten als eine jährliche Rente an den Bet er des Trie werks zu zahlen.
Sehr häufig nde man, daß zur Bewegung eines zweckwi- drig konstruirten Mühlenwerks eine bedeutende Wasserkraft un- nbthig verschwendet werde, und daß mithin durch zweckmäßige Aenderung des Stauwerkes, Gerinnes und Wasserrades ein gro- ßer Theil der Wasserkraft für die ZWccke der Boden-Kultur ver- fügbar gemacht werden kann, ohne dem Befißer des Triebwerkes zu schaden. Werde nun eine, solche Aenderung auf Kosten des Provokanten bewirkt, so sey leinpund vorhanden, dem Provo- katen ein Widerspruchsrecht odeweinen Entschädigungs-Anspruch einzuräumen, da derselbe keinen Schaden leide.
In der hierauf begonnenen freien Diskusfion sprach fich viel- fach die Besorgniß aus, daß in der Fra e ein zu tiefer Eingriff in die bestehenden Rechte der Triebwerks:5 efißer liege. Auch der verschwendete Wasserschatz gebühre dem Müller und könne dem- selben blos deshalb, weil er ihn ungenußtgelassen habe, mitRecht um so weniger entzogen Werden, als bei den großen Fortschritten, welche Mechanik und Industrie fast täglich machen, ihm die Mög- lichkeit, sich einen vielleicht sehr reichen Gewinn zu verschaffen, entzogen werde. Daß dieser Vortheil dem Uferbesiher (Ueberrie- seler) zugewendet werde, dafür spreche kein Rechtsgrund. Habe der Müller bisher den Wafferschak? eringer genu t, als möglich geWesen, so sey dies mit dem Ufer UZH“ derselbe all, und wenn ein Grund, das Landeskultur-Zntere e dem Fabrik-Zntcresse vor- zuziehen, nicht anerkannt werden könne, so gebühre den Trieb- werks-Bestßern insofern der Vorzug, als sie im Bestße derWas- sernußung fich befänden.
Andererseits wurde dagegen bevorwortet, daß die Ausführung der befferen Construction des TriebWerkes dem Besißer selbst, und nicht dem :Provokanten oder der vermittelnden Behörde überlassen werden muse, und daß deshalb zwischen Ausführung und Publi- cation des vorliegenden Gesehes eine an ewessene Frist zu bedin- gen sey, binnen Welcher jeder TriebWerks- estßer die Verbesserun- gen der Construction selbst vornehmen könne.
Wiederholt wurde die Bemerkung, daß die Entschädigung des Triebwerks-Befißers sich nicht blos auf die durch die verbesserte Einrichtung hervorgerufene und nach derselben bestehende Beschaf- fenheit beschränke, sondern sich auch auf die während des Um: baues entgangene Nußung, ja selbst auch auf die etwa vermin- derte Kundschaft erstrecken müsse.
Ferner wurde im Interesse des Triebwerks-Befißers bevor- wortet, daß die nach 5. 35 detenselben uskändige Rente nicht blos steher gestellt, sondern auch fur ablös ar durch Kapital erklärt werden möge.
Voq mehreren Seiten wurde noch hervorgehoben, welche Schwieregkeiten es habe, bei der Veränderlächkeit des Wasserxkan- “des, Waffer-Gefälxes :c., bei dem selbst unter Technikern | err- schenden Zweifeln uber den Werth der einen oder anderen Vor- t'ichtu_ng in Zahlen festzustellen, welche Wirkung durch bessere Con- structton des Werkes hervorgerufen worden sey. Wäre die vom Provokanten vor eschlagene Verzänderung anerkannt und zweifels- ohne ejne Verhe „erung, so bedurfe es eines geseßlichen Zwanges dazeu mcht, wetl jeder Müller, sobald fie ohne seine Kosten aus- gefuhrt werde, fie freiwillig zulassen werde; während in dem je- denfalls_möglichen Falle, daß das Betriebswerk von der Verände- rung kemerz Vortheil, sondern Nachtheil habe, eine Zurückführun auf deen fruheren Zustand schwierig seyn und unangenehme Regreßg- Ansprache zur Folge haben würde.
Dagegen wurde noch die Ansicht vertheidigt, daß das vorlie- gende Gesch, seiner Tendenz nach, kein Expropriations:, sondern ein Auseinandersehungs-Geseh sey, durch welches die kollidirenden und ihrem Umfange nach éwxifelhaften Ansprüche der Uferbefißer und Mühlenberxchtigten gesch eden werden sollten, und daß eben deshalb die Vorsohmftxn des 5. 35 dem dem Geseke zum Grunde liegenden Rechts-Prinzepe v'ollskändig entsprächen; während andererseits eben dies Recyw-Princh vielfach angegriffen und inFra e gestellt wurde. Auch der verschwendete Wasserschah gehöre ?um Yigenthume des Müller:; und dürfe demselben blos deshalb, weler ihn bisher unge-
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nüßt gelassen habe, mit Recht um so weniger entzogen Werden, als ihm die Möglichkeit entgehe, von den großen Fortschritten, die die Industrie und ?Nechanik fast täglich machen, Vortheil zu zic- ben. Daß aber dieser Vortheil dem Uferbefißer, Ueberrieseler zu: gewendet Werde, dafür spreche ein Rechthrund nicht; Beide, der Uferbesißer und der Müller, hätten die Wassermasse nicht so ge: näht, als hätte geschehen können, der Lehrere aber sey im Befiße der Nuhung und verdiene deshalb den Vorzug, während ein Grund, das Lande8:Kultur-Zntereffe dem Fabrik-Znteresse vorzuziehen, nicht anerkannt werden könne.
Hierauf wiederholte der vorfißende Minister, daß die vorlie- gende Fra e stch überall nicht auf den Fall erstrecke, in welchem einem M [1er das ausschließliche Recht zur Benuhung des ganzen Wassers oder eines aliquoten, allerdings an fich jchwer zu bemes- senden Theiles verliehen sey; dieser Fall sey im 5. 163 vorgesehen. Befihe der Müller aber ein solches ausdrücklich verliehenes Recht nicht, so komme es darauf an, fesizuskellen, wie Weit er befugt sey, der anderweitcn Benuhung der Wassermasse zu Zwecken der Landes-Kultur zu widersprechen, und ob er mehr verlangen könne, als daß ihm das zum Betrieb im bisheré cn Umfange nothwendige Wasser ungeschmälert belassen Werde. on der höchsken Wichtig: keit sey gerade diese Frage, da, wie mehrfach nachgewiesen und in der Denkschrift erörtert sey, die bestehende Gesetzgebung darüber unzulänglich sey.
Zur näheren Darlegun dcs hierbei vorwaltcnden Rechtsprin- zipes des GeseßÉntwurfeö uberhaupt und insbesondere der II. 16 und 35 äußerte hieran der Wirkliche Geheime Ober-Zustizrath von Düesberg:
Die Waffermasse in einem Flusse könne als solche kein Ge- genstand eines Privat-Eigenthums seyn, da fie von Augenblick zu Augenblick Wechsels; in Ansehung derselben könne nur die Frage entstehen:
wer das vorüberfiießende Wasser für fich zu benuhen befugt sey, und in welchem Maße?
Das Allgemeine Landrecht enthalte keine vollständige Auflö- sun dieserFrage bei Privatflüssen. Dasselbe bestimme die Rechts- Ver ältnisse der lehteren nur
1) in Beziehung auf A(luvionen, Inseln und Flueßbekt, und
2) in Beziehung auf Mühlen, und gehe hierbei uberall von dem Grundsaße aus, daß den Eigenthümern der Ufer-Grundstücke ein Anrecht und zwar nach “Maßgabe ihres Userbefißes zustehe, Znsonderheit set) in den II. 233 und 234 Tit,15 Th.". hinsicht: lich der Mühlen bestimmt, daß, wo nicht besondere Geseße und Verfassungen eine Ausnahme begründen, ein jeder Uferbestßer solche auf seinem Grund und Boden anlcgen könne, sofern nicht dadurch die Rechte eines Dritten geschmälert Werden. Zur Ver: hütung solcher Beeinträchtigungen sky die Einholung der landes: polizeilichen Genehmigung vorgeschrieben (CH“. 235 u. f.);
Diese habe mithin nur zum Zweck, Uebet'sahc'ea'kungen des na: türlichen Rechts des Uferbestßers vorzubeugcn, das Recht selbs? zu der Mählen-Anlage werde durch dieselben nicht erst begründet. In diesen Beskimnmngcn, Welche durch das W?ühlcn:Edikt vom 28. Oktober 1810 II, 5 u. f. nur in cinigM Punkten 111odifizirt worden, sey itnlxlicite der Grundsaß anerkannt, daß der Ufekbc: fißer die bewegende Kraft des vorüberfließenden Wassers, das Ge- fälle, zu seinem besonderen Vortheile benußen könne. _ Eine gleiche Bestimmung sey hinsichtlich der Befugniß des Uferbefißers zur Benußung der befruchtenden Kraft des Waffers, deffcn Verwen- dung zu Bewässerungen, im A. L. R. nicht ausdrücklich getroffen; der Grund hiervon liege lediglich darin, daß zur Zeit der Re: daction des A. L. R. das Wasser zu dem leßcercn Zwecke fast gar nicht benußt worden und das Geseßbuch, wolchcs nur mit dem Praktischen sich zu beschäftigen gehabt, keinen Anlaß gehabt habe, jene Seite des Wafferrcchts besoqders ins Auge zu fassen. _ Die Fortschritte der BodemKultur hatten seitdem den großen Ruhen Jt'ausgeskellt, welchen die befruchtende Kraft des Wassers durch
erwendung zu Bewässerungen gewähre. - Es sey deshalb das Bedürfniß eingetreten, nunmehr auch in dieser Beziehung nä- here Bestimmungen zu treffen und die in der Geseßgebung vorhandene Lücke auszufüllen. Diesem Bedürfniffc solle durch den gegenwärtigen Geseß-Entwurf abgeholfen Werden. Derselbe gehe von dem Grundsaße aus, daß derUferbefißer innerhalb der Glänzen seines Uferbefißes das vorüberfiießende Wasser auch zu Bewässe- rungen benußen könne; dieser Grundsatz schließe sic!) denjenigen Grundsäßen an, Welche in Beziehung auf die übrigenVcrhältniffe der Privatfiüsse bereits geseßlich sanctionirt seyen. und entspreche der Natur der Sache; es werde dadurch dem Uferbefißer hinficht: lich der befruchtenden Kraft des Wassers nur ein gleiches Recht, wie hinfichtlich der bewegenden Klaft, beigelegt. _ Erscheine dcr Grundsaß hiernach als eine konsequente Ausbildun dcs bestehen- den Rechtssystems an fich völlig gerechtfertigt, so durfe doch nicht übersehen werden, daß derselbe erst jetzt bestimmt ins Leben, daher mit Mühlen-Anlagen, welche zu einer Zeit, wo die Verwendung des Wassers zu Bewässerungen gar nicht in Betrac)t gekommen sey, gemacht worden, vielfach in Kollision treten Werde. - So: Weit dergleichen, Anlagen rechtlich bestehen, müsse das Geseß fie auch ferner schu en; dieser Schuß dürfe aber nicht Weiter gehen, als den Juha ern der Anlage ein Recht auf das Was- ser wirklich zustehe, _ Jenes Recht könne, wo nicht be- sondere Geseke und Verfassungen oder spezieUe Rechtstitel eine Ausnahme begründen, fich nicht unbedingt auf die ganze Wasser- ma e, Welche durch das Mühlenwerk fließe, erßrecken, sondern be: schr nke sich auf diejenige Wassermasse, Welche zum Betriebe der Mühle in ihrem bisherigen Umfange erforderlich scy. _ Dicser Umfang bestimme fich nicht nach der Quantität des Mahlguts, sondern einerseits nach der konzesstonirten oder hergebrachten Größe und Beschaffenheit des Mühlenw'erks, der Zahl der Gänge, unxer Voraussehung einer zweckmäßi en Einrichtun , und anderersetts nach der konzesstonirten oder ?ergcbrachten Feix zu_m Mahl?"- Was der Müller hiernach an Wasser bedürfe, musse thm gekaj7ln Werden, ein Mehreres könne er aber nicht verlangen. Sem sp?-
ielles Recht ehe nur auf ersteres, indem die Konzesson oder der Teslßftand s nicht sowohl auf das Wasser an sxch- als auf das
Mühlenwerk beziehe. - Die Konzessaon ertheile dem Müller nur