1842 / 320 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die Erlaubnis, die bewe ende „kraft des Wassers, worauf er als Uferbefiher ein Recht ha e, in einer bestimmten Weise zu benahm; so weit das Wasser hierzu nicht erforderlich sey, trete in An- sehung desselben das natürliche Recht aller Uferbeffher wie- der ein; und der Müller könne in di er Hinsicht keine größeren Ansprüche, als jeder andere rbtsiser, ma en und Lehterm durch anderweitiöge fiori ' ngen der R h- im und durch Berufung auf m 22114: Ve erungm nicht vek- hindern, das Wasser zu seinem ortheile gleichfalls zu benuhen. - Das Recht, welches dem oberhalb liegenden Uferbesiher auf Benußung des Wassers zustehe, dürfe ihm der Müller nicht durch fehlerhafte oder unzweckmäßige Einrichtungen verkümmern ; diesem könne, wenn er darüber klage, daß ihm dur eine Bewässerungs- Anlage das bisher gebrauchte Wasser eschm [ert werde, nach der Strenge des Prinzips mit Grund der inwand entgegengeseht wer- den, daß wegen schlechter Beschaffenheit der Stauwerke te., folg- lich durch e' nt Schuld des Müllers, ein Theil des Wassers un: m'! verflie e; es sey daher keine Härte gegen den Müller, viel- me r eine Milderung des Prinzips, wenn dem Uferbefiher, wel: eher eine Ableitung beabfichti e, durch welche das bisher von einer fehlerhaft eingerichteten M hle gebrauchte Wasser geschmälert werde. solches nur. unter der Bedingun gestattet würde, die bes- sere Einrichtun der Stauwerke :c. an seine Kosten auszuführen. _ Da in rage stehende Prinzip sey übrigens chou in der Gesehgebung solcher Länder, in denen das edürf- niß, wegen der Benuhung des Wassers zu Bewässerungen nähere Bestimmung zu treffen, hervorgetreten sey, formell aner- kanntworden; namentlich sey dieses in dem in der Rhein-Yrovinz geltenden Franzöfischen Civil-Gesehbuche geschehen, dessen estim- mun en in den Art. 641 u. f. den Hauptprinzipien des gegen- wärt? en Geseh-Entwurfs entsprechen.

Jene Bestimmungen seyen auch kein neues Recht, sondern nur eine Wiederholung eines alten, län sk bestandenen Rechts, wie es, unter Anwendun? einer richtißgen T eorie, aus der Natur der Sache und dem pra tischen Bed rfnik e fich entwickelt habe.

Nach Anhörung dieses Vortragds ußerten sich mehrere Stim- men für Bejahung der Frage. M e das Rechwprinzip in Zwei- fel gestellt werden oder nicht, so d rfe doch der Triebwerks-Be- sißer niemals mehr Wassermasse in Anspruch nehmen, als um Betriebe in seinem bisherigen Umfange erforderlich sey, weil onsi das Geseh dahin führen werde, die ungeschickten, eigensinnigen, ihr Werk vernachlässigenden StamBereehtigten, auf Unkosten der ge- schickten und ordentlichen sowohl, als auf Unkosten der Landes- Kultur, zu benachtheiligen. Man möge den achtungswerthen Ei- fer, Jeden in seinem wohlerworbenen Rechte zu schützen, nicht zu weit treiben. Es sey schon jede häufig der Fall, daß durch den Rückstau oberhalb liegende Wiesen ganz versumpften; wolle man den Triebwerks - Besitzern mehr als die um Betriebe ihres Gewerbes in seinem bisheri en Um- fange nothige Wasserkraft, wolle man ihnen die ganze WaiFermasse, also auch die unnüh vergeudete, einräumen, so werde [) ufig die jeder Wiesen-Bewässerung vorangehende Entwässerung unmöglich gemacht werden. Es sey überdies nur von zweckmäßi-

er Aenderung der Stauwerke, des Gerinnes und Was- errades, nicht aber von Verbesserungen im Innern des Werkes die Rede, und es verbleibe deshalb dem Müller immer noch ein weites Feld, von -den Fortschritten der Mechanik und Intelligenz Ruhen zu ziehen. Könne er aber hoffen, die äußeren

erbesserungen auf Kosten eines Ueberrieseiungslustigen äzu erhal- ten, so werde er sich hüten, sie auf eigene Kosten auszuf hren.

Schließlich wurde noch bemerkt, daß in der Rhein-Provinz die Konzesffon der Triebwerksbesher nicht auf eine bestimmte Masse Wasser, sondern auf die Höhe der Aufßauung und des Wehrs, vermittelst dessen das Wasser aus dem Flusse abgeleitet wird, ertheilk würden, daß sie mithin auf alles Wasser ein Recht

gewährten, was durch die Stauung gesammelt werde. Die Be- rarhung wurde hierauf vertagt.

Sißung vom 5. November.

Zn heuti er Sihung ward über die drei lebten in der Denk- schrift, betreffan den Geseß-Entwurf wegen Benußung der Privatflüsse, enthaltenen Fragen berathen.

Sie fanden in folgender Art ihre ErlediguY.

Der §.35 des Geseh=Entwurfs enthält die esiimmung, daß, obwohl nach Z. 16. b. keiner Mühle oder anderem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen werden soll, fick) deren Besser doch eine zWeckmäßigere Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes und des Wasserrades, auf Kosten des Unternehmers eincr Bewäs'erungs-Anlage, gefal- len lassen müsse, um dieselbe Druckkrafe mit einer geringeren Was- sermenge erzeugen und so den Ucberschuß zu KulturzWi-ci'en ver- wendbar machen zu können.

Die Billigung dieser Disposition ist der Gegensiand der sie- benten Frage.

Es fehlte nicht an Bedenken ge en obiges Prinzip überhaupt.

Man war von einer Seite der 2972einung, daß den TriebWerks-

Besßern von der ihnen seither zugeflossenen Wassermasse nichts ohne Entschädigun entzogen werden könne, daß ihnen freistehe, dasselbe nach Gesa en, also auch durch Erweiterung ihrer Werke, zu nußen, und daß dies in allen Fällen um so weniger zu bestrei- ten sey. wo die Mühlen iind andere auf die Druckkrafe des Was- sers berechnete Anlagen nicht auf den Grund ausdrücklicher Kon- zesfionen ""k“ Bestimmgng einer An ahl von Gängen, sondern m_w unvordenklicher Zeit,.xund in dem Zita)“ der Verjährung exi- slkksn- Das Fundamxnc-des Mühlenrechts, so ward hinzugefügt, beruhe auf du" Lage dt; achbaums, welche mit Zuziehung der Nachbarn. dur?) ser. “e Verhandlun regulirt worden. So: fern in Ms?!" Lage ., , _ baums und üJnchauptin den Stauun s- Verhaltnissen "WEPY'ÜUUU WWS- sey dem Triebwerks:BefiZer die Erweiterung skin"; Werkes und die beliebige Nußung auch des disher noch unbenutzt gebliebenen Wassers, unbenommeä Und es konne daher auf dessen Betrieb im bisherigen Um,fange nicht ankommen, wenn davon die Rede sey, einen Theil des zu- fii'eßenden Wassers zu anderen Zwecken zu verwenden. Anderer: setis glaubte man zwar, nicht die ganze Wassermasse, wohl ab". diejem e, w_e!ch_e seither durch die Trieb erinne gegangen, also zum Betrie e Wirklich verbrauche worden. sFr das unantastbare Eigen- thum des Berechtigten ansehen u müssen, gleichviel, ob diese Masse fich durch eine verbesserte onstruction der Triebräder ver- ringern lasse oder nicht?-- Man wollte daher nur auf das mige Wasser, wel es nebenbei ablaufe, oder durch den man : often Zufiand der kauwerke verloren geht, die Vindications-Öe ugniß zu anderen Zwecken eingeräumt wissen.

Hierauf ward entgegnet, daß in vorliegmdervßrage von der Feststellung des Rechtspunktes überhaupt nicht die ede, zu dessen Wahrung der 5. 22 des Geseß-Cnttvurfs erforderii en Falles den Weg der richterlichen Entscheidung vorbehalee. ; andle ch

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sehädigun in solchen Fällen, wo bereits festliche, das das Recht fich auf Sine gewisse Triebkraft „beschränke. _ Diese Triebkraft, „_ bemerkte der vorsihende Minister - olle dem Berechtigten ungeschmälert bleiben, jedoch auf zweckmä ige Weise geregelt wer- de?, um auch die Landeskultur in die ihr zußändigm Rechte ein- eben. zu Auf die Fälle, wo dem Triebwörks-Besther die ganze Wasser- mase oder ein b 'mmter Theil derselben, zusiehe, seven 'in dem ?. 16 des Gesc : ntwurfs sub bit. : vorgedacht, und geschehe ier nur deshal noch davon Erwähnung, weil man sich oben auf die Emerbuag duroh Verjährung bezogen habe. Diese aber habe das Gesch mit gutem Grunde hier ausgeschios'en und den Nach: weis eines ausdrücklich verliehenen Rechts zur Bedingung gemacht, weil ebm die mißbräuchliche Anmaßqu einer Sache, die zum eige- nen Gebrauche nicht genußt werden, jedoch Anderen von großem Ruhen seyn könne, durch das vorliegende Gesch auf ehoben wer- den folie. Die hier zu erdrternde Frage beziehe ich aber auf bit. 6 K. 16 des Geseß-Entwurfs, wo lediglich von dem noth- wendigen Wasser zum Betriebe in einem gewissen Umfange die Rede. Dieser Bedarf werde keinesweges von der La e des Fach: baums bestimmt; letzterer regulire nur die Höhe des efälles und das Maß des Staurechtes, nicht aber die Menge des erforder- lichen oder rechtlich zusie enden Wassers, und wie schon 'eßt die Zulässgkeit einer neuen ühlen:Anlage lediglich nach der leiben- den Betriebsfähigkeit der schon bestehenden Mühlen beurtheilt werde, so sey es unter Umständen auch sehr wohlangänglich, einen Theil des zufließenden Waffen; zu anderen Zwecken abzuleiten, so- fern die den Triebwerken erforderliche Druckkraft gesichert bleibe.

Näher auf den Sinn der vorliegenden Frage eingehend, ward wiederum eingewendet. daß eine Veränderung des ursprünglichen Zustandes durch den Umbau der äußeren Werke auf Kosten des Provokanten einem dem Provokaten aufgedrungenen Benefiz gleich zu achten und schon aus dem Grunde bedenklich sey, weil dadurch auch eine Veränderung des inneren Getriebes nothwendig gemacht und der Besser dadurch in Nachtheil und nicht zu berechnende Kosten verwickelt werden könnte„ Ueberdies sey im sieren Fort- schreiten der Mechanik zu erwarten, daß die Grundsä e, nach wel- chen ein Triebwerk zum Zwecke der Waffer-Ersparni jeßt umge- baut werde, bald durch andere Theorieen verdrängt werden dürf- ten, und daß es dann schwieriger und kostspieliger seyn würde, die dadurch bedingten neuen VeränderunJen vorzunehmen, als wenn der Umbau gar nicht stattgefunden h tte. Auch ward der Man- gel an zuverlässigen Technikern, die Unsicherheit bei Berechnung der Unterhaltungs-Kosien, der drohende Verlust der Kundschaft rend des Umbaues, _ eingeworfen um die Unzulässigkeit des in ede stehenden Verfahrens zu begründen, und hielt man über- haupt den dadurch zu sanctionirenden Eingriff in fremdes Eigen- thum für eine Verlesung des Rechts:Prin ips.

Zur Widerlegung der vorstehenden nfichten wurde jedoch von dem vorfihenden Minister angeführt, daß die äußeren Werke einer Mühle nur bestimmt seyen, die bewegende Kraft zu erzeu- gen, daß es für die Leistun en des Werkes gleichgültig, ob eben dieselbe Kraft durch eine gr ßere oder geringere Wassermenge her- vorgebracht werde, daß durch eine Veränderung der äußeren Werke keinesweges ein Umbau des inneren Getriebes bedingt werde, so- fern der Mittelpunkt der beWexßenden Kraft, wie diese selbst, un- verändert bleibe, Und daß ü erdies der Provokat 'eder Ein- welche eine Abänderun der inneren riebwerke nach iche ziehen sollte, nach Zu alt des §. 35 des Ge- setzes, wurde gän lich widexsprechenxdnnen. Unmöglich könne man damit einver andeysé t),“ ,d,aß„ein,e,n1angelhafte Construction

richtun ,

der Wasserrädeé; eine offenb re*,Pe“rtiächiasfigung der Stauwerke und Gerinne und eine dgduriz' bewirkte nußlose Verschwendung einer werthvolien Wassermaffe die Rechte Anderer verkümmern und das unübersieigliche Hinderniß ge en eine zweckmäßige Benn ung des Ueberfiusses abgeben folie. as Geseß genüge jeder bi igen Anforderung. wenn es den mangelhaften Zustand der Waserwerke nicht zum Schaden des Schuldigen gereichen lasse, vielmehr die wassersparende Umänderung derselben dem Provokanten allein auferlege, daher den Triebwerksbesher in seinem Besthsiande nicht nur vdlli schühe, sondern ihm sogar noch Vortheile zuwende. Auf künftige rfindungen im Gebiete der Mechanik könne nicht Rück- sicht genommen werden; übrigens bleibe deren Benubung auf eigene Kosten dem Provokaten nach wie vor un- verschränkt. Der behauptete Mangel an Technikern ward nicht anerkannt und darauf hin ewiesen, daß der Staat auf deren siete Heranbildung beda t sey. Die in Form einer jährlichen Rente zu tragenden größeren Unterhaltungskosten des veränderten Werks ließen fich mit großer Zuverlässigkeit ermitteln, und die Rente selbst würde auf Verlangen des Provokaten der erforderlichen Sichersteliung nicht entbehren. Sollte der Stillstand während des Umbaues den Verlust der Kundschaft befürchten las- sen, so würde gleiche Gefahr bei jeder zufälligen Reparatur ein- treten. Die Kundschaft der Mühlen beruhe aber Wesentlich auf dem Bedürfniß und der Nähe der Mahlgäsie und sey daher nicht so leicht einzubüßen. Endlich ward aufmerksam gemacht, daß ein ganz ähnlicher Grundsah als der vorliegende, bereits vielfach in der vaterländischen Gesehgebung' angewendet worden und . B. bei Fixation oder Ablösung einer angemessenen Brennhoiz-Éervi- tut der Bedarf nicht nach dem Zufiande verschwenderischer Oefen und verwahrlosicr Wände, sondern mitVorausseßung einer zweck- mäßigen Einrichtung der Feuerungs-Anlagen und heizbaren Räume zu bemessen sey.

Nach dieser gegenseitigen Beleuchtung normirte der vorfißende Minister die zu beantwortende Frage dahin: Soll bei der Beurtheilung: ob diirch die Bewässerungs-Anlage einem TriebWerke das Wasser entzogen werde, dessen der Be- sitzer bedarf, um [ein Gewerbe itz dem Umfange seiner Berechtigung zu betreiben, derjenige Zustand der Mühle, wie er nach zweckmäßiger Aenderung der Stauwerke, des Ge: rinnes und des Wasserrades fich heraussielit, zum Grunde ge: legt werden?

Die Abstimmung ergab:

ProvinzPreußen ..... 8 Stimmen mit I a, 2 Stimmen mit N e i n Brandenburg 7 Pommern. . . 9 Schlesien . . . 8 Posen ....... 6 ZaFsönim'Z - e a en .. Rhein:“provi: 4 Zusammen. . 56 Stimmen mit. a 6StimmenmitNein.

Dkk K. 43 des Geseß:Cntwurfo handelt von Ermittelun der Tintschxidigung für die zu Gunsten einer Bewässerungs- nlage Isst?" umrndm und zu beschränkendm Rechte und, enthält die

e mmung, daß dem durch Taxatoren ermittelten Betrage ein

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Ob es bei diesu- leht en Ve“ mmu

Daß demjenigen, welcher in seinem Rechte und Eigenthum durch die Pxovocaan eines Bewäfferungs-Untemehmero geschmä- lert wird, eme reichliche Entschädigung gebührt, ward fasi allge- mein anerkannt. Man wollte 'edoch von einer Seite den Pro: ent-Zuschlag überhaupt für iliuskvrisch ansehen, da die Taxatoren arauf unwillkürlich Rücksicht ne men und den Werth des Ge- genßandes um xo viel geringer an chlagen würden, wie die Erfah: rung bei der A schä un von M ndel-Gütern zeige, wo ebenfalls ein solcher Zuschlag att nde. Andererseits stimmte man für Er: höhung dieses Zuschlages, insbesondere rücksichtlich der kleinen Grundsiücks-Befißer, da diese im Wege der freiwilligen Ueberein- kunft ox: nicht zu bewegen wären, eine Acker- oder Wiesm-Par- zelle sel Z für den 3 bis 4fachen Werth abzutreten, weil sie sei- ten im rande, fich anderweitig wieder in den ihnen unentbehr- lichen Landbesitz zu sehen. Man schlug da er vor, in den Fällen, wo es slch um die Abtretung von Grundst cken handle, dem Pro: vokaten die Wahl zwischen Land: und Geld-Entschädi ung freizu- stellen. Aych ward die Meinung ausgrsprochen, da der Zweck einer reichlichen Abfindung sicherer, als durch einen rozent-Zu- schlag zu erreichen siehe, wenn die ermittelte Cntschädigungs:Rente zu 3, oder auch nur zu 2? pCt. kapitalisirt würde. Endlich wollte man die von der Regierung zu ernennenden Taxatoren nnter die Aufsicht und Mitwirkung einer besonders niedergesehten Kreis- Kommisfion gestellt wissen.

Ein anderer Vorschlag: daß man, anstatt des Zuschlag“, di? Würdigung der besonderen Vorliebe für das abzutretende Besitz: thum auf Antrag des Provokaten eintreten lassen möge, fand in der Entgegnung seine Erledi ung, daß die besondere Vorliebe einer Werehschähung nicht fähig ey.

Ganz SYM die Bewiliigung eines Zuschlages erhoben sich n-ur wenige timmen, und äzwar aus dem Grunde, weil durch eine richtiZe Taxe die Entsch digung ohnehin „vollständig ermittelt werden Muss, und ein Me reres bei Expropriationen nicht gefor: dert e_md gewährt wcrden k nne. Es ward hinzugefügt, daß ohne- hin jede Unternehmung im Sinne des Gesehes durch die dabei vielfach estellten lästigen Bedingungen aufs äußerste erschWert und vert euert werde, und daß man daher um so weniger noch Entschz'cdigUngc-n fiipuliren müsse, welche den vollen Werth des eingeraumten Rechts noch weit überstiegen.

Der vorfißende Minister reservirte die gemachten Anträge wegen Erhöhun des Zuschlages und wegen sonstiger “Modifica- tionen bei der ntschädigungsgewähr zum besonderen Amendemene und stellte die Frage:

Soll dem von den Taxatoren festgestellten Entschädigungs-Be- trage ein ZUschlag von 25 pCt. hinzu ese t werden? welche mit 87 Stimmen gegen 5 mit a eantwortet wurde.

Der 5. 25 des Geseß-Entwurfo benennt unter den Gegen: ständen der zulässigen Provocation nur die zu den Wasserleitun- en erforderlichen Grundstücke, und es kann daher buchnäb|ich nach Z. 43 der eben besprochene Prozent-ZUschlag auch nur rückfichtlick) dieser verstanden werden. Es ist aber durch die affirmative Be- antwortun der 5ten Frage nicht nur den Provokaten die Befug- niß einger umt worden, aucb dasjenige Terrain, Welches nach An: lage der Wafferleitungen nicht mehr zweckmäßig benußt werden kann, dem Provokanten als Eigenthum zu uberWeisen, sondern die Versammlung hat noch amendirt, daß diese Befugniß auch auf Grundstücke aus edehnt werde, welche durch verursachten Rückstau in ihrer Ertra SZähiqkeit verlieren sollten. Es blieb daher noch zu erörtern, o rückfichtlich dieser nicht auf Antrag des Provokan; ten, sondern nach der Konvenienz des Provokaten abzutretenden Ländereien der Zuschlag von 25 pCt. über die Taxe ebenfalls statt- finden solle?

Mehrere Stimmen erhoben sich dagegen, weil es bei solchen Grundstücken in der Wahl des Besißers siehe, sie gegen die Taxe abzutreten, oder zu behalten, wenn diese ihm zu niedrig scheine, oder anderweitig zu verkaufen, wenn er fich mehr dafür zu erhal- ten getraue. D-Zch erlangte die Meinung das Uebergewicht, daß hier dieselben Ruckfichten Plaß greifen müßten, welche beigezwun- enen Ueberlassungen geltend gewvrden, da der lh-ier vorliegende all immer nur durch die Nothwmdigkeit herbeigef hrtwerde, sich eine Dispofition uber wohlerworbenes Eigenthumxgefaljen [affen zu müssen, welche in dessen zweckmäßiger Benutzung hindere. Es wurde daher die supplemi-tztarisohe Fra e: soll der Zuschlag von 20 pCt. zum Yntschädix ungs-Bekrage auch dann erfolgen, weenn der Provokat auf rund des von der Versammlung gewunschten Amendements zum I. 25 ein Grund- stück an den Provokanten abtritt? ebenfalls mit 78 Stimmen gegen 14 bejaht.

Der Z, 44 des Geseß-Entwurfs endlich enthält die Bestim- mung, daß, sofern der Provokat sich durch die von der Regierung festgese te Entschädigungs-Summe, mit Hinzurechnung von 25 pCt. nicht fur befriedigt halte, und von dem - nur ihm allein zuste- henden - Rechtsmittel des Rekurses Gebkauch mache, dann der gedachte Zuschlag außer Berückfichtigung bleiben solle.

Hierüber siand die Erklärung der vereinigten Ausschüsse Zub Nr, 9 der Denkschrift in Frage:

Als Motiv obiger Disposition ward die Abfioht ügeltend ge: macht, die Provokaten von muthwilligen Rekursen zur ckzuhalten, fie daher, wenn strenges Recht durch alle Instanzen gesucht wird, von dem Benefiz auszuschließen, welches der kurze Weg den Pro- vokaten gewähren sqll. '

Man wendete jedoch ein, daß nicht jeder Rekurrent ein Que- kulant sey, daß oft die Nothwendigkeit zur Ergreifung des Rekur- ses dränge, daß schon die Keosien des weiteren Verfahrens genü- gen würden, um vor unbegrundeter Ergreifung des Rechtsmittels zu warnen, daß der Wegfal] des Prozent-Zuschla es einer Suk- kumbenzskrafe gleich zu achten seyn würde, deren erhaßtheit be- kannt wäre, und man zei te durch Beispiele, daß selbst ein obsieg- liches Erkenntniß in Zur nstanz, also die volle Rechtfertigung des eingele ten Rekurses, dennoch einen Verlust des Beschemrdeführers nach sige!) ziehen würde, wenn nicht der zweite Riohter die Entschä- digung gerade um mehr als 25 pCt. h der festseße, als durch die Taxatoren erster Instanz ausgemittelt worden. '

In dieser Erwägung ward die le te Frage: soll der Provokat den Anspruch an diesen Zuschlag durch Ein: legung des Rekurses (I. 44) verlieren? mit 79 Stimmen ge en 5 verneint, wobei zu bemerken, daß 8Mit- glieder fich vor der bsiimmung entfernt hatten, daher im Gan- zen nur 84 Stimmen zu zählen gewesen find.

Zeitungs - Uachri.chten. Ausland. Frankreich.

vielmehr nur um das zulässige Verfahren und das Ma der ne-

Zu ching von 25 pCt. beiwkekdnm „_ unter Nr. 8 der DenksQti iy Frage Is' “vk!“bteiben solle? ift

Lord Brougham ward e ern in St. ren Majestäten empfangen. g |

Paris 12. Nov. Cloud von Z

»“:Z tung nicht (Z: und gestern kündete der Präsident des Asfisenhofes bereits an, ; daß auch gegen das Büreau des Rechnungswesens eine Instruc- ', tion und Untersuchung eingeleitet sey. " isi, die nicht direkt in den Prozeß verwickelten, sondern nur als :( Zeugen in demselben figurirenden anderen Beamten der Präfektur,

* „L'? erscheinen fast durchaus in einem mehr oder minder zweifelhaften Ö Lichte, so daß man am Ende gar nicht mehr recht zu erkennen im

Stande isi, wo die Reihe der Schuldigen und Unschuldigen ihre Gränze findet.

Alle allgemein geworden, und die Urtheile, welche man ungescheut und öffentlich überall über diese ganzeGeschichte aussprechen hört, Fsind von der schärfsten und einschneidendsien Arc. was jeßt vor den Assisen täglich mehr ans Tageslicht kommt,

' fassen auch andere Eigenthümer,

n Be u ' don - [gmArtikei in du“ Pressx sagtheute der CJourrizwg" MK?“ 5; „Wir gebey ohne SchwieriJkett zu, daß die Schließu m roeokou-„und also die Zyrückna me dir Unterschrift der ranzöischen Regierung ein Triumph für die Kammern isi, die fich dem Traktat vom 20. szember widersetzt hatten. Aber über wen anders triumphiren die Kammern, als über das Ministerium, welches leichtsinnig Verpfiichtungen über- nommen, und nun in aller Demuth wieder auftdft, was es abge- schlossen ham? Nicht für die Mächte„ welche den Traktat vor- geschlagen hatten, sondern für das Mintserium, welches die Grund- lagen annaHM. und sie vor den Kammern und der öffentlichen

Meinung „mheidigte, isi die Nicht-Ratificaeion eine Niederlage.

' e eint noch eine Anstren ung von Seitep Ye HBF?!" Gth zu erwarten. Sie „ordert den Mim- sier der auswärtigen Angelegenheiten dringend auf, Wegen der Auflösung der Verträge von 1831 imd 1833 zu untexhan- deln. Herr Guizot befindet estel; nicht ein der Otqung, em so wichti es Unternehmen durchfuhren zu konnen. Niemals we_rden die iächte die Auflösung der Durchsuchungs-Verträge einem Manne bewilligen, der als Botschafter, wie als Minister, sich allen Versuchen zugesellt hatte., um dieselben zu befestigen und zu kli- weitern. Wir glauben mit der Presse, daß Frankreich mt der Geduld am Rande isi, die ihm wahrerid so vieler Jahre die Verträge von 1831 und 1833 ertraken ließ. Die zahllosen

?

' der En li en Kreuzer haben [) uns alle die Männer eEtFiW-T, denen gnosch an der Unabhän igkeit und an der Ehre des Landes gelegen ist. Wenn man die andate erinnerte, seo Wur- den wir nicht dafür sehen, daß das gereizte National-Gefuhl un- serer See-Offiziere, beim Anblick der Mißbräuche, deren Schau- plaß die Afrikanische Küste ist, nicht zu irgend einem blutigen Konflikt führte. Die Verträge von 1831 und 1833 werden einen Krieg zwisehen zwei verbündeten Nationen veranlgssen, und des- halb wünsohen alle gescheuten Männer die Auflosun derselbey. Ein anderer, nicht minder gebietertscher Umstan'd ver eßt uns in die Nothwendigkeit, die Abschaffung xener Vertrage auf alle Weise zu betreiben. Als dieselben unterzeichnet wurden, erklärte Eng- land, daß es kein anderes Mittel gabe, den Sklavenhandel zu un- terdrücken, als das Durchsuchungs-Recht, welches sich- n'ach und nach auf alle Flaggen ausdehnen müsse. 3th ist es srxtwült von diesem Grundsaße abgewichen und hat mit den Vereinigten e*ma- ten zur Abschaffung des Sklavenhandels einen Trakt9t abgeschlossen, der das Durchsuchungs:Recht ausschließt, und an dieStZ-lle diesed gefährlichen AuskunftSmittels die emeinschaftliche Wirksamkeit zweier abgesonderter Flotten seht. s isi nunmehr_unsere Pflicht, darauf zu dringen, daß Frankreich nicht unvort-deiihafter gestellt werde, als die Vereinigten Staaten. Alles vereinigt sich daher, um die Französische Regierung zu verpfliohten, auf die Adschaffyng der früheren Verträge zu dringen. Aber, wenn das Ministerium durch die Ereigniffe gedrängt wird, so wird ck durch die Personen zurückgehalten. Herr Guizot ist das Hindernis, auf dds der Na- tional-Wunsch stößt. Wird die Presse dem Herrn szot rathen, sich zurückzuziehen?“

Börse vom 12. November. Die Course der Renten hal- ten sich in Folge der außerordentlichen Festigkeit der Englischen Consols. Es findet indeß keine merkliche Steigerung statt, und der Umsaß isi fortwährend höchst unbedeutend.

= Paris, 12. Nov. Das Skandal, welches der Prozeß erregt, der jest vor den Assisen der Seine egen eine Anzahl von Beamten der Präfektur verhandelt wird, w ck| mitjeder Sißung, mit jeder Zeugen-Aussage. Die Munizipal-VerWaltung von Pa- ris war so oft und so lange als ein wahres Muster ihrer Art ge- priesen worden, man rühmte allgemein die außerordentlicheThätig= keit und Ordnung der Beamten, die Redlichkeit und Artigkeit der Chefs der verschiedenen Büreaus gegen Jedermann, die Schnel1ig- keit, mit der alle Geschäfte behandelt, die Gerechtigkeit, mitwelcher alle Entscheidungen gegeben wurden: und jeßtzeigtfich, daßubet'all die größte Unordnung, die offenbarsie Unredlichkeit, die strafbarste Nachlässigkeit. bis zur Erpressung gehende Ueberschreitung der Be- fugnis'e der Beamten herrschte. Man hatte anfangs und nach der Instruction und Anklage:Akte des Prozesses ge laubt, die ent- deckten Unrerschleife beschränkten sich nur auf zwei üreaus, näm- lich auf das der Pläne und jenes des Straßenwesens, und" das zu Tage gekommene System der Bestechung und Verschleuderung,

_ welches während volier sieben Jahre ungesixaft fortgeseßt werden

konnte, habe nur in diesen beiden seine Mitschuldigen. Nun hat aber. das Zeugen-Verhör bereits die Thatsache konstatirt, es in den anderen Büreaus der Viunizipal-Verwal- besser aussieht, als in den zwei genannten,

Und was das Schlimmste

Das Mißtrauen ist dadurch natürlich gegen

Durch das,

die bisher zu den Benach- theiligungen, denen sie aus esehk waren, geschwiegen hatten, Muth, und treten mit neuen nklagen gegen die Munizipal:Ver- waltung und einzelneBeamte derselben wegen unerhörter Verzöge- rung ihrer Angelegenheiten, Verweigerung der ihnen 'gesehlich ge- bührenden Entschädigun en, in den Journalen auf, glücklich ge- nug, daß sie nicht wie iner, der in dem Prozesse genannt wurde, ganz an den Bettelsiab gebracht wurden.

Aber wer sind die eigentlichen Hauptschuldigen, wird man natürlich fragen, und das ist gerade der Punkt, der durch die bis- herige Verhandlung vor den Asfisen, durch die vorgenommenen Zeugen:Verhöre noch wenig weiter ausgeheilt worden isi, als dies schon die Instruction gethan hat. Was diese an Thatsachen auf- [iellte, erweist fich [ich mehr in seiner vollen Wahrheit; aber die Fäden des verwi elten Gemebes so zu fassen, daß man es endlich ganz entfalten und den mysteriösen Schleier ganz lüften könnte, welcher noch über die eigentliche leitende Kraft des förm- lich organistrten allgemeinen Plünderungs-Sysiems gezogen ist, ist bis jeßt noch nicht gelungen. Aber Dank Weiß man allgemein dem Manne, der mit rückfichtslosem Rechtsgefühl endlich es durch- seßte, daß die Sache doch wenigstens der Gerecheigkeit übergeben wurde. Herr Galis, auch Mitglied der Deputirten-Kammer, hat sich dadurch nicht nur um die Stadt 'aris, sondern 'um das Ver: waltungswesenvon ganz Frankreich berhaupt ein wahres Ver- dienst erworben.. Als auptperson in dem Prozesse sieht noch im- mer d?!" c'hk'malige Bureau-Chef Hourdequin da, ehemals Offizier des Generalstabes der National-Garde.

Die neuesten Berichte aus Tunis vom 12, Oktober zeigen,

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da das schändliche Gemerbe des Handels mit Menschen dort noch keikiesweges so bald abgeschafft werden wird. wie man zu glauben pflegte. Cin kürzlich erschienenes Dekret des Bey verbietet seinen Unter- thanen zwar den öffentlichen Verkauf von schwarzen Sklaven, er- laubt aber denselben, wenn er insgeheim geschieht. Durch einen Vertrag vom 8. August 1830- welchm Hm" vyn Rosamel mit dem damaligen Bey abgeschlossen hatte, hakte dleser fich zu Ab- schaffung des Sklavenhandels anheischig gemacht und dagegen das Ver prechen der Respektirung seines Gebiete erhalten. Aber 1832 wurde ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen, wodurch ihm eine an rankreich schuldige Summe von 400.000 Fr. nachgelassen, die äumung der Französischen Niederlassuyg vpn Tabarca, so wie die Bezahlung eines jäbrkichen Tribu_ts fUr die Gestattung der Korallen:Fischerei an der Küste von Tunlscgewährt Wurde. Seit jenem Vertrage ifi der Sklavenhandel wieder mehr oder minder stark dort im Gange. Zu Täpoli war seit der Ankunft des neuen Pascha Alles ruhig. Er hatte seine Truppen im Innern der Re:

entschaft Posto fassen lassen. Mourzouk Soukra, Benolid und

arian find jeht von den Türken beschr.

Großbritanien und Irland.

London, 12. Nov. Der Gebtzrtstag des Prinzen von Wales wurde vorgestern durch Ge chutzessalVen, Glockengeläut und Abends durch Illumination der ffentlichen Gebäude gefeiert.

Der neue Lord-Mayor, Herr Humphery, wurde vorgestern mit den üblichen Feierlichkeiten in sein Amt eingeführt. Die Ein- leitung bildete die bekannte mittelalterliche Prozession, die sich von Guildhali nach der London-Brücke zu Lande und von dort zu Wasser nach Westminster begab, wo fich der neue Lord: Mayor, dem Brauche gemäß, den Oberrichtern vorsielite nnd fie zu dem nach- folgenden Bankett einlud; als eine Neuerung in der Anordnung der diesjährigen Prozession wird bemerklich gemacht, daß die Staats- bark'en, welche bisher immer gerudert worden waren, von Dampf- schiffen im; Schlepptau genommen Wurden. Wie fie gekommen, kehrte die Prozession, theils zu Wasser", theils zu Lande, nach Guild- hal] zurück. Abends um 53;- Uhr begann das Bankett, zu dem außer vielen anderen Personen von Bedeutung auch, wie gewöhn- lich, die Minister eingeladen waren, die in ziemlicher Anzahl er- schienen; von den Gesandten waren nur der Amerikanische, Spa- nische, Dänische und Mexikanische zugegm. Nachdem das Essen, in gewöhnlichem Uebermaße vorhanden (250 Terrinen echter Schildkröten : Suppe bildeten den Eingang) beendigt war, begannen die Toasts und Tischreden, zaersi auf das Wohl der Königin, der Königlichen Familie, des Heeres und der Flotte und des aberetenden Lord:Mayors Sir J. Pixie. Dann brachte der neue Lord-Mayor das Wohl der Minister aus und bevorwortete diesen Toast dahin, daß er zwar über manche Dinge mit ihnen nicht gleieher Meinung sey (er gehört der Whig:Partei an), indeß doch nicht umhink'o'nne, ihrem Charakter und ihrem pflichtgetreuen Streben seine Anerkennung zu ertheilen. Als das frühere Mini- sterium abgetreten sey, habe die Königin Niemanden mit größerem Rechte die Regierung anvertraum können, als Sie Robert Peel, und bis auf den gegenwärtigen Augenblick könne Niemand be- haupten, daß derselbe nicht seine Pflicht gethgn habe. Allerdings ßnde das gegenwärtige Ministerium eine kraftige Stöße in der Partei, welcher es angehöre, aber eine, noch kräftiqere doch in sei- nem eigenen festen Entschlusse, auf dem geladen Wege zu bleiben und nur dem Interesse des LandégemäßYzßh-andeln, ohne Rück- ficht auf Freund oder Feind. “F r diefes ob aus dem Munde eines Gegners dankte Sir Robert Poel im Namen der Minister. Er erklärte, fich aller auf politische Pareeiung

dere Annuitätm, de in mit Ausnahme der lebenslänglichen Annuitäten, dazu gerechnet, schätzt man den ganzen Betrag der Belastung des Staatsscha es, der nach 25 Jahren vernichtet seyn wird, auf fast, vielleicht 5 Millionen Pfd. St. Dazu kommt auch noch die Annuität der ,„tddten Last“, welche der Bank von England bis zum Jahre 1867 mit 585,740 Pfd. St. gezahlt wird, so daß innerhalb eines Zeit: xaums von kaum mehr als einem Vierteljahrhundert, und das ist m der Geschichte eines Landes nur ein Augenblick, die Finanzen von einer jährlichen Ausgabe im Betrage von 5 bis 6 kx))Si'llionen Pfd. St. befreit werden. Füg

nuitäten auf besiimmtedIaxre, welche die Commissaire zur Abtra- f

ung der Nationalschui :“ Geld oder Forderungen ertbeilt ha- m, belaufen sich je t wakrsebeinlieh auf 1,800,000 Pfd.St. An- esiimmtm Zeitpunkten zu Ende gehen,

der

k man dazu die sichere Vermind- run der Zinsen der Staatsschuld durch Verwandlung der 3? pCtk. in pCto., so ergiebt fich in der bezeichneten Zeit eine Verminde- rung der Staatsschuld von äbrlich 7 Millionen Pfd. St.“ Dec Globe bemerkt in seinem FriemBericht über denselben Gegen- stand: „Das umlaufende Gerücht, nach welchem der Versuch einer Zinsherabse ung der prroc. Annuitäten beabsichtigt wird, hat unter den n abern Besorgniß erregt, und viele derselben schei- nen sich durch erkauf der Zizproc. Papiere und durch Anlegung ihrer Kapitalien in 3proc. Konsols und in Bankstocks sichern zu wollen. Wenn diese Operationen in irgend bedeutendem Um: fange geschehen sollten, so Werden sie die Maßregel , weiche jest noch zweifelhaft isi, beschleunigen und gewiß machen, indem sie die Preise der beiden Gattungen von zinsenkragenden Papieren einander näher bringen. Bei dem jehigen Stande der 3? pCts. zu 101 und der 3 pCts. zu 94 würde die Umwandelung dem Lande wenig oder gar keinen Vortheil bringen, weil die Inhaber der ersteren in die Umwandeiung nur gegen eine Verg tung einwiliigen würden, Welche die beabfichtigte Ersparniß aufheben müßte. Wenn also der Kanzler der Schahkammer wirklich die Zins:Herabsehung der ZY- pCts. beabsichtigt, so kann er dies Vorhaben nur dadurch aus- zuführen hoffen, daß er die 3 pCts. auf 98 oder 99 hinauftreibt; dazu aber fehlen ihm die Mittel, wenn nicht die Fonds:Znhaber selbst so thöricbt sind, ihm dadUrch in die Hand zu arbeiten, daß fie ihre 35 pCts. verkaufen und ihr Geld in 3 pCts. zu jedem Preise, den die Mäkler fordern, wieder anlegen.“

Das Birmingham Journal meldet, daß naehdem fichseic längerer Zeit das Bedürfniß geäußert, sowohl dem sehr zahlreichen Dienst:Personale der London:Birminghamer Eisenbahn, als den Familien desselben eine bequemere Gelegenheit zur Verrichtung der christlichen Andacht und zum reliZiösen Unterricht zu bieten, die Direction obiger Geselischaft im Linvernehmen mit der Re- gierung beschloffen habe, auf einem hart an der Centralstation be- nannter Eisenbahn, nämlich zu Wolverton, liegenden Punkte eine neue Kirche, die erste dieser Art, zu erbauen. Zw.?i an jedem Sonn: und Feiertage zu verschiedenen Zeiten dazu besiimmte Trains werden jedesmal die Hälfte des entbehrlichen Dienst- Personal:! aus alien jenen entfernteren Buthtationen, Welchen die Gelegenheit des Kirchenbesuchs sensi mangelt, nach dem Got- teshause bringen, und eben so sol] ihren Familien, wenn sie den Wunsch hiernach äußern, die Fahrt dahin unentgeltlich bewilligt werden. Die Leitung des neu zu erbauenden Gotteshauses ist dem dermaligen Pastor von Saint-Germain, Herrn Georg Wright, bereits zugedacht worden.

Es sind in diesem Jahre hier 29 Millionen Pfund Thee an- gekommen, wovon ungefähr 4 Miliionen wieder ausgeführt wur-

bezüglichen Aeußerungen enthalten zu wolien, da es bei dieser Gelegenheit hauptsächlich. darauf ankomme, kundzuge- ben, mit Welchem Stolze ein jeder Sohn Englands auf den Ruf und altehrwürdigen Namen der Hauptstadt hinblicke, und wie sehres im Interesse des Landes liege. daß zwischen der Regie: rung und den obersten Behörden der Hauptstadt diejenige_ Ueber- einstimmung patriotischen Strebens siattfxnde, welche noch tm Ver- laufe dieses Jahres London vor den Auftritten bewahrt hab?, welche in den Fabrik-Distrikten stattgefunden. Ueber sein Mim- skerium und dessen Politik äußerte er am Schluffe seiner Rede Folgendes:

„Viele mögen anders denken über die Axt und Weise, in, Welcher uxtser Ziel zu erreichen isi, Wenige über die Zwecke selbst, in denen dieses Ziel besicht- Unser ernülichcr Wunsch isi, den Frieden zu (r- halten mid die unschäizbaren Wohlthaten des Friedens in jeder Weise zu verbreiten, welche mit der Ehye und „den dauernden und umfaffetx- den cvntercffcn dieses Landes veretnbar tfi. Der Zweck unserer Polt: nk MZ den Glanz der Britischen Waffe): der jeder Gele cnheit, wo die Berufung an die Waffen unycrm'etdlich wird, unbe eckt zii be- wahren. Der: Zweck unserer Politik ist, den Begchr nach Arbeit zu mehren uiid die kommxr iclie Wohlfahrt des Landes auszudehnen. Der Zweck unierer Politik 1 , dxu StaatI-Kredct aufrecht zu ex'halten und dctx Ruf der Ehrenhaftigkett/ den kein_Land verlieren kann, ohne zu- gleich. cmctz großen Theil semer„moraltschen Kraft einzubüßen. Und da dtees die Zwecke ixnscrcr Politik snd, so Werden wir es als eines der gunsirgsien Anzeichen von dem Erfolg dieser Politik ansehen, wenn wir finden, daß der „s exndel „Londons; der mit den Interessen der Fabriken uend dcs Gewerb etßes tm ganzen Lande so eng verknüpft tsk/ sich im bluhendcn Zusiande befindet.“

Unter den nachfolgenden Rednern waren der Amerikanische Gesandte, _Herr Everett, der sich über den glücklich gesicherten Frieden zwrschen England und den Vereinigten Staaten äußerte, Lord Stanley, dem die Danksagung für den dem Unterhause aus- gebrachten Toast zufiel, und Welcher die Gelegmheit benußte, die Fortdauer seiner Privatfreundschaft mit dem Führer der Opposi- tion, Lord John Russel], troß alier politischen Meinung:;-Verschie- denheit, zu bekunden, zum Beweise des hohen Standpunktes, auf Welchem das Unterhaus sich zu halten wisse, endlich Lord John Ryssell selbst, als Parlaments:Mirglied für London, der die Er- klarung Lord Sranley's bcstätigte und insbesondere der Friedens- Politik das Wort redete.

Eine sehr wichtige Finanzfrage isi unter einigen Geldleuten der City angere'gt wvrden. „Sie besteht darin“, sa tder Obser- ver, „o_b praktisch wirklich etwas im Wege siehe, d e Annuitäten, welche im Jahre 1860 zu Ende gehen Werden, auf eine längere Zeitdauer auszudehnen, und es so den Späterlebenden möglich zu machen, zu den Kosten der Kriege, durch welche Großbritanien auf dem Felde vox1 Ware:;loo den Frieden Europa's begründet, mit bei- zutragen, da ja die nachste Generation alle Vortheile des damals erreichten Zieles ärndten werde, während die Bezahlung dafür in Be- zug auf sie vermindert seyn wird. Es isi nicht ohne Wichtig- keit für dxrz Staatsmann, so weit die Finanzen des Landes dabei betheiligt sind, wohl im Auge zu behalten, welch' eine bedeutende Verminderung nach einem Vierteljahrhundert die

“jest zu bezahlenden Zinsen der Staatsschuld erfahren wer-

den, besonders wenn das Gerücht begründet ist, rung ernstlich beabfichtige, die ZZproc. Staatsschulden in Zproc. umzuwandeln. Daß dies eine wichtige Frage ist, wird folgende Thatsache zeigen. Die lan en Annuitäten, welche am 5. Januar

daß die Regie:

1860 zu Ende gehen werden, ilden eine jährliche Belastung der Hülsta- quellen des Landes von ungefähr 1,290,000 Pfd. St. Die An-

Pfd. gestiegen. Im vori en Jahre Waren um dieselbe Zeit nur 14 Millionen Pfd. eingefuhrt.

Seit der Einführung des neuen Peelschen ZoU-Tarifs smd an Schlachtvieh aus dem Auslande in England eingeführt worden: 1) Aus Deutschland nach London und Huli 825 Ochsen, 296 Kühe, 284 Schafe und 52 Schweine; 2) aus Holland nach Lon- don und Hull 473 Ochsen, 165 Kühe, 3 Schafe und 622 Schweine; 3) aus Spanien nach London, Southampton und Devonport 561 Ochsen, 85 Kühe, 230 Schafe, keine Schweine; 4) aus Frankreich nach London und Southampton 233 Ochsen, keine Kühe, 140 Schafe, keine Schweine.

Die Sache von Portendic, weshalb schon so lange Diffemn- zen zwischen England und Frankreich stattfinden, wird, wie es heißt, nächstens mittelst einer Schaden-Vergütung von 10: bis 12,000 Pfd., welche das Französische Kabinet an die Englischen Rekla- manten zahlen soli, entschieden werden.

Die Zeitungen melden wieder von einer ganzen Reihe von Brandüiftungen, die auf dem flachen Lande, besonders im südlichen England, stattgefunden haben.

Dian hat jeht die 52 zur Deportation verurtheiltenTheilneh- mer an den leßten Unruhen nach Gosport gebracht, wo sie nach den Koloniecn eingesxhifft werden sollen. Bis jeßt wurde keinem von ihnen Strafermaßigung zu Theil; viele hinterlassen ihre Fa- milien in größtem Elende.

Der Sun klagt, daß der Gesammtwerth der Britischen Handelsschiffe, den „man vor acht Monaten noch zu 28,600,000 Pfd. Sk. anschlug, 1th nur auf 11,440,000 Pfd. geschä t werde, da, in Folge des gesunkenen Handels, der gesteigerten «chneliig- keit der Fahrten und der zahlreichen Dampfschiffe, in alien Häfen der Erde Britische Schiffe lägen, ohne Fracht finden zu können.

Da der Durchschnitwpreis des Weizens in [ester Woche auf 48 Sh. ? Pce. und in den leßten sechs Wochen auf 50 Si). 9 Pce. fur das Quarter gefallen isi, so hat der Einfuhr=Zoll jeßt sein Maximum von 20 Sh. erreicht, auf welchem Stande er, wie man glaubt, eini e Wochen verbleiben dürfte.

Das Darypfschi „Caledonia“, welches vorigen Montag von Hamburg zuruckkehrte, brachte ein Handelsschiff „Louise“, aus

t.„Petersb1'1rg, das durch Zusammmtreffen mit einem anderen Schiffe beschadigt und von der Mannschaft verlassen worden war, im Sohlepptau nach GraveSend.

Belgien.

Brüssel, 12. Nov. Der neue Handels-Vertra mit S- a- nien ist zu Brüssel am 25. Oktober unterzeichnekWorde?! und daupert fiinf Jahre. Ex gestattet den Spanischen Weinen dieselben Be- gunstigu'ngen. die in dem Vertrage vom 16. Juli den Französischen und spaterhm auch den Deutschen Weinen zugestanden wurden. Der Eingangszoll auf Olivenöl Spanischen Ursprun 6 is! um zwei Dritthetie reduiirt; eben so der Eingangszol] auf gr ne und irok- kene Fruchte Spaniscixer Abkunft, die direkt zur See und mit Belgischen Schiffen em eführt Werden. Spanischerseits ist der Eingangszoll auf Belgis e Leinen herabgeseßt.

Unsere Zeitungen enthalten die Adresse der Repräsentanten- Kammer als Antwort auf die Thron-Rede. Sie ist eben so W“ Y? iAdresse des Senates, eine bloße Paraphrase der Worte des

u gs.

Der Sohn des Generals Vandersmiffen, der seinen) VKM"

bei dessen Flucht behülflieh gewesen, ist aus der Haft, m die er

gebracht worden war, wieder entlassen.

i

den. Die Zufuhr aus Affam in Osiindien ist auf reichlich 10,000