ancwortlichkeit für das, was in Spanien vorgeht, auf das Haupt der Franzöfiscben Regierung ewälzt, die Franzdstschm Agenten werden aufs heftißste angegri en und England aufgefordert, sich zum Kampf zu rußen und bereit zu halten, weil das Benehmen und die Aufreizungen von Seiten Frankreichs am Ende den Krieg herbeiführen müßten. Frankreich, meint dieser Korrespondent, handle jeßt der Spanischen Köni ckFamilie gegenüber wieder eben so wie einst Napoleon, es wolle pauken spalten und schwächm, um an demselben eine desto leichtere Beute zu haben. Dann be- lobt der Korrespondent noch die Menschenliebe und Geradheit dcs “erzogs von Vitoria, so wie nicht minder die Humanität van Yalen's, welche Beide, wie er meint, von den Organen der
Franz sischen Regierung so arg verleumdee würden.
Niederlande.
Aus dem Haag, 19. Dez. De erste Kammer der Ge- neralskaaten hat den Geseß-Entwurf zur Aenderung von Art, 12 des Gesetzes über die richterliche Organisation mit 11 Stimmen gegen 10, also mit der Mehrheit von einer Stimme, verworfen,
Dänemark.
Kopenhagen, 19. Dez. Die von Odense an den Schles- wigschen Deputirten P.H.Lorenzen am 19ten abgegan ene Adresse zum Dank für seine Wahrnehmung des Dänischen prachrechts zählt, den Fühnenschen Blättern zufolge, 248 Unterschriften, worun- ter 24 Vom Lande und 219 aus der Stadt, und unter kehteren 83 von Beamten. Zugleich find 77 Einwohner von Assens der Adresse beigetreten. Auch aus der Umgegend von Ringkiobing ist wie die dortige Zeitung meldet, eine Adresse an Lorenzen abgegan- gen, die vornehmlich von Landleuten unterzeichnet wat", Mehrere Einwohnsr von Ringäkiobing beklagen, zu spät von der beabfichtig- ten Absendung der dresse unterrichtet worden zu seyn, da fie dieselbe sonst auch unterzeichnet haben würden.
Am 12ten kam in der Zütländischen Stände-Versammlung der Antrag des Kammerraths Wulff, die Aufhebung des Gränz- Zolls zwischen Jütland und Schleswig und den Transport des Branntweins im Zoll-Gränz-Distrikt betreffend, zur Schluß-Be- rathung, und es ward bei der Abstimmung einstimmig mit 43 St. beliebt, daß die Stände-Versammlung mittelst Alleruntcrthä- nigfter Petition darauf anfrage, daß Branntwein, der zum Ge: brauch der Gränz-Bewohner bestimmt ist, bis 8 Stunden nach Sonnenuntergang nach ihren Häusern gebracht Werden dürfe, wenn derselbe mit gehörigem Be leitzettel'versehen ist und der Zoll- belauf nicht5Rbthlr. übersteigt. u [elch ward das Amendementdes Zustizraths With, daß in den rämissen eingeschaltet werde: „Se. Majestät möge besondere Sorge dafür tragen, daß die Hin- dernisse, die der Aufhebung derZollgränze zwischen Dänemark und dem Herzogthum Schleswig im Wege sehen, sobald als möglich ent- fernt werden““, ebenfalls mit 43 Stimmm einstimmig angenommen. In der Diskussion, welche diesen Abstimmungen voranging, bemerkte der König!. Kommissarius, es sey nie dje Frage geWesen, daß es nicht wünschenswerth sey, die Zollgränze aufzuheben, und die Aufmerksamkeit der Regierung sey im hohen Grade darauf gerich- tet gewesen. Das wirksamste Mittel, um diesen Zweck zu errei- chen, dürfte die Einführung einer Branntwein-Steuer in den Herzogthümern nach dem den Ständen im Jahr 1840 vorgelegten Plane, der aber bekanntlich keinen Beifall gefunden, seyn. Er glaube aber, daß es zu zeitig seyn würde, den Ständen der Herzog- thümer einen Geseß-Entwurf über diesen Gegenstand vorzulegen, und er müsse bemerken, daß die Motive, welche die Herzogthümer bewegen dürften, darauf einzugehen, in dem eigenen Zneex'esse der Lehteren liegen müßten.
Schleswig, 19. Dez. Aus der Stände-Zeétung er- sieht man, daß die Stände-Versammlung, nach einer belebten Schlußberathung, in ihrer 40sken Sißung den Antrag des Abge- ordneten Henningsen Wegen Vereinigung der Stände:Versamm: lungen der beiden Herzogrhümer mit 31 gegen 6 Stimmcn ange: nommen hat. Dagegen sprachen der Abgeordnete Jensen aus Flensburg, seiner ft'üheren Ansicht getreu, und mehrere Abgeord- nete aus dem nördlichen Schleswig.
Zu ihrer 44sken Sißung beschloß die Stände-Versammlung, dem Anfrage ihres Comité gemäß, mit 32 gegen 6 Stimmen, den König zu bitten: „Allerhöchskdieselben wollen zu befehlen gcruhen, daß in den Herzogrhümern Schleswig und Holstein kein neues Bank-Znstitut, auch nicht die von der Kopenhagener National- Bank“ beabstchttgte und unterm 11. Juli 1841 Allerhöchsk geneh- migte Filial=Bank in Flensburg mit einem untergeordneten Com- toir in Rendsburg ins Leben trete, bevor über deren Einrichtung und Verwaltung das Gutachten der Stände eingezogen ist,“ Agent Jensen behielt fich ein Minoritäts-Votum vor". „
Deutsche Bundesstaaten.
“Plünchen, 16. Dez. (Nürnb. K,) Schluß des Berich- tes uber die sechste öffentliche Sißung der Kammer der Abgeord- neten: Da hierauf Niemand mehr das Wort ergriff, ging der Referent des Ausschusses, Baron von Rotenhan, noch einmal re: sumirend auf die verschiedenen Vora ein. Aus diesem Allen, be- merkte derselbe, gehe hervor, daß in dem Geseß=Entwurf aUseitig eme freudige Thatsache erkannt Werde, die des gemeinsamen Zu: sammenwirkens Deutscher Fürsten und Deutscher Nationen in einer alle Deutschen berührenden Angelegenheit. Von diesem Gefichts- Yunkt sey auch er selbst bei seinem Referat ausgegangen, und noch jeht uberzeugt, daß eben jene ThatsackZe auch die Zustimmung der Kam- mer zu dem Geseß-Entwurf verburge. Allerdings seyen verschiedene aqdere Bezichungen laut geworden, materielle und solche für gei- stige Interessen. Aber gewiß werde man es ihm gern erlassen, “Yk, d'esklben näher Einzugehen, um so gewisser, als man wohlall- sM'I vorausseße, daß er die gleichen Anstchten hege. Nur von einer Seite hkk Zeven wirkliche Einwendungen erhoben worden, UUd auch diese best nden nicht in einem direkten Widerspruch, son- dxrn in zum Theil schon beseitigten Bedenken. Um so wmiger konne "' fick) "“'“"mßk fühlen. auf dieselben wiederholt zurück'zu- kommen, Ek kafkhle der Kammer noch einmal den Geseß-Ent- warf zur Annahme. 'Enblia) giebtnoch der KöniglicheRegierungs: Commissair, MinistertalZImth Wanner, einige Erläuterungen vom Ministertische aus. Dteselben beziehen fich vorzu sweise auf den von dem Au8schuß der Kammer anempfohlenm Wunsch die Re- gierung wolle bei den Verhandlun en in rankfurt zu“ ;,!TWÜ'ket; 1uchen, daß die für Unterhaltung, eauffi tigung und Nuhbar- machung der Stiftung erforderlichen jährlichen Mittel nicht durch wiederkehrende Beiträge, sondern durch Bildung eines angemesse- nen, ein für allemal zusammenzuschteßenden Kapitalstockes gesichert werden.“ Die Re ierung ,habe nicht Ursache, diesem Wunsch ent- gegen 1?" seyn. önne derselbe daher dessen Verwirklichung aueh vorläu 9 noch nicht geradezu verbürgen, so werde fie ihn doch ,- denfalls u realiffren versuchen. Was den Ausgabeposkm an nja) betreffe, Zo könneernur wiederholen, daß die Regierung für denselben die ßändischeZuskimmungdur im Allgemeinen habe suchen können,da u, daß sie befähigt werde, die Verhandlungen abzuschließen. Diese se st
2 slöév' «*
[cyan in diesem Augenblick nicht so weit vorgerückt, daß sach die ganze Ankaufs-Summe oder die auf Bayern treffende Rate bereits ?enau angeben" ließe, doch Werde ene 50,000 Rt lr. "und diese 0,000 Fl. gewiß nicht bedeutend berschreiten. es alb könne er auf Weiteres nicht eingehen, und es bleibe ihm nur brig, aus- zudrücken, wie die ru auch so das Vertrauen hege, die Kammer werde dem Cntwu ihre Zustimmung ertheilen.- Eine Diskussion über den von dem Ausschusse beantra ten Wunsch fand nicht statt. Dem Geseh-Entwurf unter Zu ügung "enes Wunsches ihre Zustimmung zu ertheilen, beschloß daraué die Kammer, wie schon vorläufig berichtet, einstimmig. Der Namens- Aufruf ergab 97 anwesende Mitglieder.
Hannover, 21. Dez. Se. Königl. Hoheit der KronZirinz ist am gestrigen Tage, von Altenburg kommend, in hiesiger csi- denzstadt wieder eingetroffen.
ck Leipzig, 22. Dez. Die wichtige Frage der Mündlichkeit ynb Oeffentlichkeit beschäftigt die öffentliche Meinung bei uns außersl lebhaft, und die Verhandlungen in der ersten Kammer haben derselben eine noch aljgemeinere Thennahme zugewandt. Man ist einverstanden, daß diese Verhandlungen mit Würde, Gründlichkeit, einem großen Aufwand von Scharfsinn auf beiden Seiten, kurz, in einer Weise geführt worden find, welche der Kammer, wie der RegierunZ, Ehre macht. Man glaubt aber ach) ein günstiges Zeichen f r die Sache der Oeffentlichkeit und Mandlichkeibdarin zu erblicken, daß die Ge_gner derselben, nament- ltch der „Zustaz-Minister, nicht mehr, wie früher, dies? Neuerung schlecehchn von der Hand weisen, sondern ste einer gründlichen und ausfuhrllchen Widerlegung werth erachteten, ja sogar die Zweckmä- ßigkeit derselben durchaus nicht unbedingt und für aUe Zeiten, sondern nur für den gegenwärtigen Augenblick in Zeveifel stellten und die Möglichkeit durchblicken ließen, künftig selbst noch zu der jetzt bestrittenen Anficht überzugehen. Noch mehr überrascht und erfreut hat die Freunde des mündlichen, öffentlichen Verfahrens das Resultat der Abstimmung. Man rechnete höchstens auf eine Minorität von 10-12 Stimmen zu Gunsten dieses Prinzips, und es erscheint Allen als ein halber Sieg desselben, daß in der ersten Kammer nur 5 Stimmen über die Hälfte fich dagegen er- klärt haben, wäbrend in Württemberg sogar die zweite Kammer mit einer weit starkeren Majorität die Beibehaltung des bisheri- Yn Verfahrens gut eheißen hat. Wenn vorher die Masse des olks sch noch wen ger mit dieser Frage beschäftigt, zum Theil auch wohl keine klare Anfieht über das Dafür und das Dawider gefaßt hatte, so smd nunmehr, dureh die Verhandlungen der“ ersten Kammer, welche die Landtags-Mittheilung in ihrer vollnö Aus- dehnung in vielen tausend Exemplaren verbreiten, die Meinungen darüber bedeutend aufgeklärt und das Interesse daran geweckt worYen _ ein sprechender Beweis für die hohe Wichtigkeit der Veroffentlichung der Kammer-Verhandlungen. In verschiedenen Theilen des Landes bereitet man Petitionen zu Gunsten der vouftändigen Mündlichkeit und Oeffentlichkeit vor, um zu zeigen, daß man die Wichtigkeit und den Werth dieser Einrichtungen zu schähen Weiß, und um dadurch die von manchen Gegnern dersel- ben in der ersten Kammer vorgebrachten Aeußerungen: es se kein wirkliches Bedürfniß dafür im Volke vorhanden, thatsächllI zu wxderlegen. Von der EinwohnerschaftDrcsdms ist eine solche Petitton, mit ohngefähr 1700 Unterschrifcen bedeckt, an die zweite Kammer ein ereicht worden" von. ,Cvemnlh und aus mehreren kleineren Stadten ist Aehnkiches .entwrder schon geschehen oder wird in der nächsten,.Zeit ggschehen. -Zn Leipzi war ein Antrag auf Abfassung einnékésolche „Petition in per &ex-sammlung der Stadtverordneten ge Ut; rp n ,' .die, Versammlun schien genekgt, auf denselben einzugéhm ukxd“; erlangte dessen schri tliche Einbrin- gun und Motivirung. Unlävgsk fanden nun die Verhandlungen daruber, unter großem Zudr'äng des Publikums, in der öffentli: chen Versammlung der Stadtverordneten statt. Das Materielle des Antrags k'am indessen kaUm zur Sprache, da von mehreren Mitgliedern, besonders juristischen, das Recht des Kolkegiums, Anträge dieser Art zu stcUen, in ZWeifel gezogen ward (weil der in der Städte-Ordnung ihm vorgezeichnete Wirkungskreis nur die Behandlung städtischer Angelegenheiten in sich schließt) und der An- tragsteller selbst seinen Antrag, dessen Schicksal er voraus sah, zu- rückzog. Die Petition selbst ist darum nicht aufgeEgeben, sondern soll nunmehr als eine allgemeine der gesammten inwohnerschaft an die Stände gebracht werden. Auch im Schooße des, unlängst hier begründeten Advokaten-Vereins (in Dresden ist ein ähnlicher Verein ins Leben getreten) ist die Frage der Oeffentlich: keit und Mündlichkeit angeregt Wochen, hat jedoch hier nur sehr theilweise Anklang gefunden, indem die Mehrzahl der älteren Ad- vokaten und auch manche der jüngeren an der bestehenden Ein- richtung festhalten. Daher ward der erste Antrag auf Abfassung einer Petition in diesem Sinne soFeich beseitigt; später wiederholt, ward er von einem Theil der ersammlung aufgenommen, und einer besonders dazu gewählten Kommisffon zur Berathun über- geben, und so wird denn wahrscheinlich, wenn auch ni tvom Advokaten-Verein im Gan en, doch von einer Anzahl hiesiger Ad- vokaten eine Erklärung, äénlich derjenigen der Württembergischen Advokaten, zu Gunsten der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, ver- faßt werden.
(R inpzig, 23. Dez. DkeBerichtersfattung in der zweiten Kammn' uber die Adresse und die Verhandlun en der Kammer darüber haben stattgefunden. Die Deputation at einen doppel- ten Bericht zu erstatten, den einen übetj die Adresse selbst, also den Entwurf einer solchen, den anderen über die dabei in Anregung gekommene Prinzip-Frage. D n ersteren hatte der Abgeordnete von Waßdorf, ben lehteren dxr bgeordnete Todt verfaßt. Wah- dorf war zum Referenten fur die ganze Angelegenheit erwählt; allein fowohl er als Zoot waren verhindert, den Verhandlungen belzuwohnen, und so ubernahm von Thielau das Referat. Ertrag zuerst den Adreß-Entwurf vor, welcher sZch insbesondere über die Segnungen des Zoll-Vereins und die Hoffnungen einer weiteren Ausbildung desselben, aber auch einer sorgfältigen Aufreohter altung des GrundsYes gleicher Berechti ung und gleicher Verp ichtung sämmtlicher «“as-Staaten ; ü er die Etsenbahnen und deren nothwendi e Erweiterung; über die neueGrundftemr-Regulirung; über die c“trafprozeß-Ordnung, „Welche von der damit beauftrag- ten Deputation im Sinn des Fortschritts der Wissenschaft .und des öffentlichen Staatslebens begutachtet worden sev“, so wie uber die Geseke wegen der resse und des Buchhandels' über den blü enden Stand der snanzen und den Steuer:Ér*laß u. A. ver reitete, Sodann entwickelte er, im Namen der Deputation, die Gründe, aus welchen dieselbe das Recht der Kammer, einseitig eine Adresse zu besxhließen und abzugeben, für unzweifelhaft ansehe, ““" “b“" auch zugleich elne Entgegnung der Staats-Reglerung “" diese (ihr von der Deputation im voraus, 'b'ehufs weiterer Ykksändigun „ mitgetheilten) Gründe vor. Die Deputation be- ,Jf fia; lm esmtlichett darauf, daß Z? ein bloßer Ausdruck des
“"k“ ““' d" kaübsx-„welße ein * kt desK ,nigs (die Thron-
Rede erregt habe, jedem Staatsbürger freistehe, also um so meh,- der ammer als Vertreterin des Landes; 2) daß die Adresse an der Verfassungs-Urkunde zwar nicht ausdrücklich aufgeführt, ebm so wenig aber ausdrücklich ausgeschlossen sey, und daß deshalb der alte Sah hier Anwmdung leide. Was nicht verboten ist, ist er: laubt; 8) das auch in anderm Deutschen Staaten, Baden, Bayern, Württemberg, die Verfaffungo-Urkundc keinesweges das Rechtder Adresse enthalte, dennoch aber dieses Recht fortwährend und ohne den geringsten Einssprucb von Seiten der Regierungen ausgeübt werde. Dagegen stk: te ub dle Erwieberung der Regierung theils darauf, daß die Be assun s-Urkunde immer und überall nur von einem emeinsamen irken beider Kammern spreche und genau die
Fälle bezeichnen, wo ein einseiti er Beschluß einer der Kammern Geltung fhabe (unter welchen Fä en die Adresse nicht genannt ilk),- theils an eine ausdrückliche Bestimmung in derselben. welche be: sagt, daß fich die Stände lediglich mit den in der Verfassungs: Urkunde ihnen vorgezeichneten Gegenständen zu beschäftigen haben,
Die Deputation hatte auf den Grund der angeführten An- sieht ihr Gutachten dahin gerichtet: 1) die Kammer möge die im Entwurfe beigefügte Dank-Adresse an Se. Majestät den Köni beschließen; 2) das Direktorium beauftragen, die beschlossene Adre] e Sr. Majestät dem König zu überreichen und zu diesem Zwecke die eeigneten Schritte zu thun; 3) die erste Kammer von den gefa ten Beschlüssen benachrichtigen und derselben anheimgeben, ob sie auch ihrerseits eine besondere Adresse beschließen wolle.
Unterdessen hatte aber das Ministerium zugleich mit der an- geführten Entgegnung auf die Dcduction der Deputation an die e die offizielle Erklärunzxl gelangen lassen: „Se. Köni liche Majest t werde eine einseitige dresse der weiten Kammu n diesem kon- kreten Falle nicht annehmen.“ iese Eröffnung veranlaßte die Deputation zu nochmaliger Begutachtung der Sache und brachte eine Spaltung derselben in eine Majorität und eine Minorität hervor, indem die Majoritätvorsthlug: 1) die hohe zweite Kammer wolle die Adresse ihrem Inhalte nacb genehmigen und dieselbe dem Protokolle einverleiben lassen, zum Zeichen, daß die hohe Kammer das von ihr angesprochene Recht einer einseitigen Adresse auf die Thron-Rede nicht aufgegeben habe; 2) die hohe Kammer wolle die Beilagen (die Deduction der Deputation und die Ent- gegnung der Regierung) ihrer ersten Deputation zufertigen lassen, um die in denselben ausge prochenen Anfichten betBerathung der ab elehnten W. 37 und 1 1 der Landtags-Ordnung zu benußen.
c?) muß hierbei einschaltend bemerken, daß in der vorhergehenden
c“Wang die provisorische Landra s-Ordnung berathen und auch für diesen Landtag wieder vorläng zur Norm genommen worden war, jedoch unter der Beschlußnahme, daß einmal dadurch der Adreß-Frage nicht präjudizirt Werde; zweitens die Stelle aus §.37 derselben, welche von der Beantwortung der Thron-Rede, so wie die aus I, 151, wel e von der Beantwortung des Landtagß- Abschledes durch den Pr fidenten der ersten Kammer handelt, m Wegfall komme.
Die Minorirät der Deputation war bei dem früheren Gut- achten stehen geblieben. „
Während der Verhandlung selbst, (welche ziemltch animirt
“war) trennte sich wieder der Abgeordnete Meyer von der Ma-
jorität insofern, als er den Antrag j?ellte: „Die)qumer wolle beschließen, die hohe Staats-Regierung zu ersuchen, dre Frage, ob die Votirung einer einseitigen Adresse auf die Thron-Rede und die Aufnahme von dergleichen Bestimmungen in die definitive Land- tags-Ordnung mit dem Wortlaute und dem Geiste der Verfas- sungs-Urkunde vereinbar sey, oder nicht, baldYft an den Staats- Gerichtshof zu bringen, Und, zweitens die erste ammer über diesen gefaßten Beschluß in Kenntnis zu sehen.“ -- Endlich ward auch noch während der Verhandlung folgender Antrag von einem De- putations-Mitgliede gestellt und dura) die Beifiimmung der übri- Xen Mitglieder zum Deputations-Antrag erhoben: „Die hohe ammer wolle der mit Begutachtung der Landtags-Ordnung bea'uftragten ersten Deputation aqueben, die auf die Adreß-Frage bezuglithn Paragraphen aus der andtags-Ordnung auszuheben und daruber ehebaldigft besonderen Bericht zu erstatten, auch eine Vernehmung mit der Staats-Regierung eintreten zu lassen, um eine Uebereinkunft herbeizuführen, damit, Wenn eine Vereinigung nicht zu Stande kommt, die Angelegenheit zur Entscheidung des Staats-Gerichtshofs vorbereitet sey.“ Dieser Antrag trat an die Stelle des zweiten der von der Majorität gestellten. Bei der Abstimmung beschloß die Kammer: 1) mit 55 gegen 17 Stimmen von der speziellen Bcrathung der Adresse abzusehen; 2) mit 65 gegen 7 Stimmen die Adresse so wie ste von der De- putation vorgele t ist, zu genehmigen; Z) mit 61 gegen 11 Stim- men, diese Adres e, zur Wahrung des Rechts, dem Protokolle ein: zuverleiben; 4) einstimmig, die erste Deputation in der oben an- gegebenen Weise zu instruiren; 5) mit 57 gegen 15 Stimmen, die Staats:Regierung zu ersuchen, die Sache an den Staats-Ge- richtshof zu bringen, endlich 6) mit 71 ge.??m 1 Stimme, die erste Kammer von dem gefaßten Besohlusse in enntniß zu sehen.
Spanien.
Ö Paris, 19. Dez. Barcelona ist für die Englische und die Franéöfische Presse .der Ge en and einer Polemik Zeworden, die von eiden Seiten mit gro er eidenschaftlichkeit gef hrt wird und bei welcher Recht und Unrecht zu ziemlich gleichen Theilen auf die kämpfenden Parteien zu fallen scheinen, wenngleich der FWYÜWS Journalismus diesmal wie Éewöhnlich den Vorzug der äßigung in den Formen vor der hat. Die Englischen Blätter nehmen blindlings Partei für die Spanische Regierung, während die Franzöfischen Zeitungen das Verfahren derselben gegen Barcelona e en so unbedingtverdammen; die Engländer beschuldigen überdies Frankreich, einen dem Auf- ruhre günski en Einfluß auf die Barceloneser Ereignisse ausgeübt u haben, w rend die FranÉsen England der Einmischung in die z'atalonischen Händel zum ortYile der Spanischen Regierung und auf Kosten der Humanitäts- fiichten auflagen.
Wenn man den Erei nissen in Barcelona mit Aufmerksam-
keit gefolgt ist und die Fä igkeit eines unbefMemn Urtheils be-
fiht, so wird man leicht mit der Englischen einung dahin ein- verstanden seyn, daß Alles, was von Seiten der Spanisohen Re- gierung bis zu dem Augenblia'e geschehen ist, wo ihre Truppen wieder in die Stadt etnrückten. durch die Lage der Dinge noth- wendig gemachtwurde. Anders ist es mit den blutdürskigen Bandos des Generals van Halen, in denen man mit den Franzosen nur eine Barbarei, und zwar eine völlig unndthige Barbarei sehen kann. Was die dreizehn oder vierzehn Hinrichtun en betrifft, welche kraft kriegsgerichtliohen Spruches erfo,l_gr smd, o darfman dieselben lebhaft beklagen, aber es würde vor lchtig se 17, ein defi- nitives Urtheil darüber bis 'zu dem Augenblicke aufzu chieben, wo man bestimmte Angaben über die Persönlichkeit der Erschossenen und über die t?nen zur Last gelegxten Thatsachen erhalten haben wird. Wenn d ese Leute zum Bespiel, eben so wie der Haupt- mann Carbuna, nicht nur Aufrührer, sondern auch “Ueberläufer des Heeres ewesen wären, so dürfte man ihre Verurtheilung und Hknri tung vielleicht strenge ünden, aber man könnte
;
nglischen Presse voraus -
M weder angesehlicb in der orm. noch un- g„- t n j rem Wesen finden. Die Franzö asche Presse über- nth' jedmfa ; die Vom e, mkv- die Spanische Witmng in “„-m PKK"? treffen m gen, und ihre wissmtltehe Vergrö- ßerung und Cntstellung der Wirkungen der in Barcelona einge- trennen Rxmjon läßt die Reinheit der Bewngründe bezweifeln, aus welchen sie Esparkro vor den Richterin: [ der öffentlichen Meinu icht. - Was die gegmseit : Anklage der Einmischung in die niffe von Barcelona betri t, welche von England aus gegen Frangkreich und von Frankreich aus egen EnYland erhoben wird,“ so scheint dieselbe in beiden Fällen glei unbegr nder zu seyn; bis jebt wenigskent in noch kein That-Umskatzd zur Sprache ge- bracht, welcher dem einen oder dem anderen Ener Vorwürfe zur B;!!äti ung dienen könnte. Gleichwo [ erk“! rt fich_der gegen- fei e 9Verdacht in diesem Punkte | r natürlich, ja er wird selb bis zu éinem gewissen Punkte durch die lauten und bered- ten Beweise der Sympathie gerechtfertigt, welche die Engländer der Spanischen Regierung und :ckan ofen den empörtenBarcelonesern gegeben aben. Wenn die beiden ölker das beiderseiti e Unrecht, was sie Zier etwa durch moralische Begünstigung der k mpfenden Parteien begangen haben mögen. gegen einander aufrechnen, so wird vermuthlieb weder England noch Frankreich bei diesem Han- del etwas Großes verlieren.
Der über die Barceloneser Vorfälle entstandene Zeitun skrieg würde daher auch gewi , troß seiner augenblicklichen He tigkeit, ohne weitere Folgen vor vergehen, wenn nicht die Spanische Re- gierungspresse einen sehr bestimmten Antheil daran genommen und den Ankla en der En lischen Blätter gegen Frankreich die Autori- tät des Madrider Zabinettes geliehen hätte. eDee Beschuldi- gung, welche Herr Gutierrez gegen den Franzofischen Konsul formulirt, und welche das amtliche Regierungsblatt von Ma- drid veröffentlicht hat, verwickeln die fich um die Barceloneser Angele enheit drehenden Fragen auf eine bedxnkltche Weise. Die ehrzahl der hießgden Blätter betrachtet ene öffentliche Denunciation des Franz fischen Konsuls in qrcelona als eine Beleidi ung Frankreichs, für welche auf friedltchem WeZe katzm eine Yinreichende GenugthuunZl möglich sey. Die gering e Sahne, Welche fie verlangen, ist die' bseßung des politischen Chefs von Barcelona und ein in die Gaceta de Madrid ein urückeq- der Widerruf seiner Anklage ge en Herrn Lesseps. Vorz glich dee dem Christinischen Interesse erge enen Blätter, und in erster Reihe die Pres s e, schüren das Zornfeuer gJen S anten. Das 1th e- nannte Blatt, das dem Ministerium oult- uizot schon seit [ n- gerer Zeit Oppofition macht, verlangt nicht viel weniger, als eine sofortige Kriegs : Erklärung gegen Espartero. Solche ausschWei- fenden Forderun en können freilich nur durch eine übertrieben leiden- schaftlicheAuffaj§ung der Verhältnisse eingegeben worden seyn, aber die ernstlichen diplomatischen Schwierigkeiten zwi chen den Kabinetten von Paris und Madrid, welche in dem gegenw rtigen Zustande der Dinge vorauszusehen find, werden durch die ungemesene Sprache von Blättern, die entweder für sehr emäßigt gelten, wie die Presse, ober die man der in Spanien errschenden Ordnung der Dinge fur befreundet hält, wie der Courrler franxais und der Na- tional, doch nur gesteigert Werden können. Am bedenklichsten würde seh das Verhältniß gestalten, wenn es fich bestätigen sollte, daß die Spanische Regierung, wie dies an fich nichts weniger als unwahrscheinlich ist, die Abberufung des Herrn Lesseps aus Bar- celona vertangt hat. Wie könnte man möglicherweise von zwei so verschiedenen Standpunkten aus, als in diesem Falle Spanien und Frankreich einnehmen würden, über die Bedingungen eines ferneren Einverständnisses einig Werden? Greifen wir den Ereig- nissen nicht vor, welche allein eine befriedigende Antwort auf diese schwierige" Frage geben können. ' -
Inland.
Köln , 20. Dez. (K. Z.) Der hier bestehende Verein der Freiwilligen aus dem Jahre 1813 bis 1815 feierte am 16ten d, M., unter dem Vorsiße seines Präses, des Herrn Regierungs- Chef-Präfidenten von Gerlack), im „Kaiserlichen Hofe“ mit der Parole: „Blücher“ und seinem Schlachxrufe: „Vorwärts“ bei ei- nem großen Abend:Appel1 ben hundertjährigen Geburtstag ihres, in jene Welt vorangegangenen Ober-Feldherrn, in ernster und sm- niger Weise.
Zur Beurtheilung des Steuerwesens.
Theorie der Steuern und Zölle. Mit besonderer Bezie- hung auf Preußen und den Deutschen Zollverein von M. von Prittwiß. Stuttgart 1842. Cotta.
Erster Artikel.
Der Name des Herrn von 'Prittwiß ist in derLiteratur der Besteuerung bekannt; durch fruhere Schriften schon (in einem Aufsatze in Buchholz „Neuer Monatsschrift für Deutsch- land“, 1825, Februar, in den „Andeutungen über die Gränzen der Civilisation“, und in der Schrift: „Die Kunst, reich zu werden“, 1840) hat der Verfasser des obi en Werks seine eigenrhümlicben Ansichten über die zweck- mäZigffen Steuern im Allgemeinen angedeutet. Die weitere Entwickelung und Begründung seiner Theorie liegt uns jetzt vor; fie bezieht sich voet'zugsweise auf Preußen und den Deutschen Zoll-Vet'ein, weil dafur authentisches Material aus neuester Zeit und mit den erforderlichen Details, in der bekannten „Lehre von den Steuern, von I. G. Hoffmann“, fich vorfand.
Indem wir vorerst eine gedrängteUeberstcht des Inhalts der in der Ueberschrift bezeichneten Schrift liefern, behalten wir uns vor, in einem zweiten Artikel die Schlußfolgerungen des Vér- fassers darzulegen, und einen dritten Artikel vorzugsweise dem Grän :ZoU-Syskem des großen Deutschen Zoll-Vereins Éu widmen.
err von Prittwi bringt sämmtliche Staats: innahmen, Welche er Steuern (in er aUSgedeYntesten Bedeutung dieses Be- griffs) nennt, unter zwei Haupe-A theilungen: [. Besteuerung zu finanziellem Zweck, mit Einschluß bes eige- nen Erwerbs des Staats; 11. Besxuerung zu nicht finanziellen oder nicht fiskalischen Haupt- zwe en; indem er die verschiedene Art der Entstehung des Staats- Einkommmeno zum Grunde legt.
Ein Einkommen (oder mit anderen Worten, eine Ansamm- lun von Wenden) ist nur dadurch mö lich: „ ?- da entxveder Werthe, wert volle inge, produzirt, oder
da burch Beiträge, Abga en (Beisteuern) derer, welche
x?! [7 Wkrthz produ !ren, ein Einkommen gebildet werde, & da also in eiden Fällen die ursprüngliche Bildung von
““ck“; immer Bedingung ist. Dies auf das öffentliche Ein-
.!"
kommen angewendet, finden wir, wie dies auch in allen Schrifeen über Fknanzwissmschaft näher erörtert wird, daß das Staats- Einkommen oder die Staan-Eiuküafn immer hervorgehen
*. aus dem eikmen Erwerb des Staats durch xoduktive Ope-
rationen m tte!!! der Vermbnguenm des taats, oder
13. aus Belträ n, Abgaben oder teuern der Staatsbürger. Die le teren nd es, auf welche„äaau genommen, die vorlie- gende christ ihrem Zwecke „naeh beschränken sollte; allein Herr von Prittwih behandelt auch die erste Klasse und rechtfertigt diese Ausdehnung durch die Rücküchtm der Wichtigkeit derselben als Quelle der Einnahme, [ rer engen Verbindung mit den eigent- lichen Steuern, daß see elbsk theilweise als wirkliche Steuern erscheinen u. s. to.
Die Haupt-Abthellung [. ist deshalb zerlegt, wie folgt:
5. Durch eigenen Erwerb: 1) aus Grund-Ei enthum, 2) aus gesammeltem Kapital, 3) aus gewerblichen Unterm mungen mit und ohne Privilegium.
13. Durch eigentlicheSteuern, Theorie derselben: 1)Ge- zwun ene Steuern, 2) freiwillige Besteuerung, Beisteuern.
ußer den vielen Steuer-Arten, Welche unter diese Klassen zu rechnen find und deren Hauptbestimmung ist, dem Landesherrn, der Staaes-Verwaleung (oder auch der Provinz, dem Kreis, der Kommune) .ein Einkommen u verschaffen, finden wir aber auch noch häufig Steuern und Z lle, bei denen ein Zweck nicht, wie bei den bisher erwähnten Steuern, finanziell ist- sondern wo die Steuer auch ein Zwangsmittel, eine Strafe seyn soll, um gewisse Handlungen zu verhindern oder zu erschMren, die man dem all- gemeinen Besten, der Industrie, der öffentlichen Moral für nach- theilig erachtet. *
Der Verfasser der vorliegenden Schrift betrachtet bei den Steuern dieser Art den finanziellen Zweck nur als Neben- sache und anderen sozialen Zwecken untergeordnet; mindeftens aber sey das Bestreben, beide Zwecke zu leich zuerreichen, vorherrschend. Deshalb Werden unter die Haupt: btheilung U.: Befteuerung zu nicht finanziellen oder nicht fiskalischen Hauptzwecken, fokgende Abgaben ge rache: 1) Hundesteuer, 2) Kaffeesteuer, 3) Luxussteuer, 4) Branntweinsteuer, 5) Gewerbesteuer mit Polizeizweck, 6) Ta: backsteuer, 7) Weinsteuer, 8) Sohuhzblle, 9) Transitozölle; von de- nen jedoch die 6 lehren gleichzeitig, ihres doppelten Zweckes wegen, unter der ersten Haupt-Abtheilung vorkommen.
Wenden wir uns sodann zu den einzelnen Einnahmequellen, so kommen unter der Klasse 1) aus Grund-Eigenthum und natür- lichen Kapitalien a) Domainen und Forsten, und b) Jagd, Fisch- fang und andere Regalien vor. _ Die fragliche Schrift deutet in allgemeinen Umrissen die Eigenthümlichkeit des aus dem äomanio fließenden Einkommens an; nennt dieses zwar ein Staats-Ein- kommen, läßt sich jedoch auf die Erörterung der staatsrechtelichen Frage: in wie weit Domainen als Privat:Eigenthum des Fursken oder als Staatögut anzusehen seyen, nicht ein. Herr von Pritt- wiß ist übrigens nicht der Anffcht, daß die Domainen die Steuer- last erleichtern, mithin ein Land mit vielen Domainen in dieser Hinficht Vorzüge besiße. Er meint, die Domainen würden, ver- kauft oder wenigstens vererbpachtet, eben so viel und vielleicht mehr Staats-Einkommen gewähren, und ihre bessere und gewinnbrin- gendere Kultur in Privathändm würde wohlthätig auf die allge- meine Belebung der Production wirken. Komme nun aber noch hinzu,“ daß die Steuern beim Beharrungs:Zuskande des Abgaben- wesens auf den Wohlstand dez“ Einzelnen gar keinen Einfluß oder nur insofern einen EinfiUß äußerlén, als die ganze Summe des Staats:Einkommens zur Besjreitu'ngf; der StaatsAusgaben von dem gesammten National-Einkommxn'in Abzug komme; so ergebe sach, daß es für das thl- zkine „Landes. im AUgemeinen ganz gleichgültig sey, ob das Scams“- nkommea aus den Domainen oder durch Steuern aufgebracht Werde. Die Richtigkeit dieser Behauptun lasse fich auch darthun, ivenn man das aus den Do- mainen fiie ende reine Staats-EinkoMMen nach Abzug aller Ver- waltungskosken in der Gestalt eines von den Domainen zu zahlen- den Kanons, und diese selbst als im Befiß von Privat-Personen oder an dieselben vererbpachtet sch denke.
Ohne auf diese bekanntlich höchst bestrittenen Fragen eingehen Zu können, erlauben wir uns die Bemerkung, dasz keinenfalls die [nfichten des Verfassers in allen Fällen und unter allen Verhältnissen fich praktisch so bewähren dürften, als solches aller- dings, . B. in Holstein, geschehen ist. Ort und Zeit namentlich smd da ei so Wesentlich einwirkend, daß uns bedenklich scheint, obi- ges Urtheil über den Ruhen der Domainen, als Quelle des öffent- lichen Einkommens, so allgemein auszusprechen. Das Eigenthüm- liche der Regalien (wenn man sie der Einnahme aus den Do- mainen und dem Rechte, Aufiagen zu fordern, entgegenstellt) liegt in der Benußung einer Erwerbs-quelle, tvelche die Regierung, ver- möge eines Vorreches betreibt. Zwar werden dabei Kapitale und meistens auch Grundstücke zu Hülfe genommen; aber es kommt eine geseßliche Beschränkun der Privat-Konkurrenz hinzu, welche den Ertrag höher stellt, als Zei den ohne alle Vorzugsrechte geführten Gewerbs-Unternehmungen.
Herr von Prittwitz sondert ste a. in Regalien, die in einem der Staats-Reglerung vorbehaltenen Eigenthums- und Benuhungs- rxcht gewisser natürlicher Kapitalien und b, in Regalien, die in emem von der Staats:Regierung bei gewissen Gewerben und ge- Werblichen Unternehmungen ausgeübten Monopol oder Vorzugs- recht bestehen, und behandelt die letztere Klasse ausführlicher unter dSem Kapitel 3, Einnahme aus gewerblichen Unternehmungen des
taats.
Der Verfasser urtheilt über die Erfolge der gewerblichen Un- ternehmungen, welche die Staats-Behörde für eigene RecYnung und durch eigene Beamte ausführen läßt, entschieden ungunstig, ohne dabei nur die finanziellen Erfolge im Auge zu haben, und geht deshalb zu weit. Denn, abgesehen von der Aucmahme, welche Herr von Prittwitz selbst gestattet ( eringe Ausbildung der Pri- vat-Industrie), giebt es noch manche ückfichten, welche einzelnen gewerblichen StaatöMnternehmungen unbedingt das Wort reden; andere, welche mindestens deren Aufgaben (nachdem fie Jahrhun- derte be anden haben und mit vielen anderen Einrichtungen eng verwach en find) nicht unbedenklich erscheinen lassen. Diese unsere Ansicht ließe fich, namentlich hinsichtlich einiger von denjenigen Unternehmungen des Staats, bei welchen eine freie Konkur- ren z der Privat-anuskrie stattfindet, sehrleichtvertheidigen, wenn hier der Raum dazu wäre; für einzelne Unternehmungen des Staats mit Monxpol oder Privilegium aber, z. B. Münz- und Posk-Regal, durfte schon die Thatsache sprechen, daß kein Staat bis 1th decken gänzliche AuYebung thunlich erachtet hat, selbst m_enn die fruheren finanziellen orthelle aufgegeben wurden.
Dre vorliegende Schrift deutet weiterhin auch selbst an, daß Fälle eintreten könnten, wo ein Einschreiten der obersten Staats- Behörde an emeffm und sogar nothwendig sey, wenn es dort Sem 43 bei t: „Wenn es im Allgemeinen auch feststehen dürft?- daß die Staats-Behörde das“ nicht unternehmen muß und soll, was eben so gut und eben so billi die Privat-Thätigkeit auszu- führen verma : so soll damit do keinesweges gesagt seyn, daß die Staats: ehörde nicht in vielen Fällen eben so gut geeignet
i , dergleichen "große Unternehmungen auszuführen, als die Privat!
ndnslrle; denn bei großen Unternehmungen kann ein rtvam-nn owohl als eine Privat-Gesellschaft doch auch nichts Anderesthun, als Beamte anzunehmen, und in einem Staate, dessen Beamte im Allgemeinen so ausgezeichnet smd, wie im Preuß (hen, ist kei- nesweges zu erwarten, daß diese rivat-Beamte, in insieht ! Thätigkeit, Umficht und Redlich eit fich immer den Staats- - amten werden leichstellen können.“
Sehr ausYührlich äußert Herr von Prittwih sich über das Post-Monopol, welches er eigentlich für unentbehrlich nicht hält. jedenfalls aber sehr erheblichen Modificationm, etwa nach dem Muster namentlich Oesterreichs unterwerfen wil]. Unrichtig scheint uns beiläufig bemerkt, wenn die Eismbahnen als Feinde der Post-Verwaltung bezeichnet werden. Beide können sehr gut durch gemeinschofrll-ches Zusammenwirken den Zwecken des Ver- kehrs dienen; sey es nun, wie z. B.“ in Baden, dadurch, daß die Post auch die Verwaltung des Eisenbahn-Betriebes erhält, oder wie z. B. in Preußen, dadurch, daß Post:Verwaltun und Eisen- bahn-Verwaltungen fiel; mit einander verständigen. ie Eisenbah- nen werden aber allerdings dazu dienen, die Benubun der Post- Anstalt dem Publikum angenehmer zu machen, weil 1?! die Ent- fernungen noch mehr verkürzen und weil fie der Post die Möglich- keit gewähren, bedeutende Erleichterungen in der Strenge des Monopols und erhebliche Ermäßigungen, hinsichtlich der Beförde- rungskoßen, eintreten zu lassen. '
Die vorliegende Schriftbehandelt sodann unter dem Abschnitte 13. Von den eigentlichen Steuern
die Frage: auf Welchem Wege find die, neben den Einkünften aus Domainen und Regalen, als nothwendig für den Staatsbedarf anerkannten Summen durch Steuern aufzubringen? -- und un- terscheidet dabei (abgesehen von deresogenannten freiwilligen Be- steuerung) a. Generalsteuern, die, fur keinen bestimmten ZWeck, sondern im Allgemeinen für die Kasse des Steuer-Berechtigten oder den Fiskus erhoben, auf die Steuernden (nach irgend einem Prinzip) verthejlt werden, ohne daß ihre Verwendung dabei in Betracht käme. -- b. Spezialskeuern, die zur Unterhaltung einer bestimmten Staats:Einrichtung, und zwar unmittelbar von den bei dieser Staats-Einriohtung Betheiligten oder unmittelbar von ihr Nußen Ziehenden erhoben werden, so daß dieseStaats-Clnrichtung fich auf diese Weise durch ihre eigenen Einnahmen decken muß.
In vielen Fällen greifen jedoch diese beiden Arten von Steuern in einander, indem z. B. der Mehrbetrag der Spezialsteuern über den Bedarf der allgemeinen Staatskasse zu Gute kommt, oder gewisse Staats-Znftitute noch einen Zuschuß aus der Staatskasse verlangen, Weil ihre eigenen Einnahmen nicht genügen. So smd Grundsteuern, Kopfskeuern, Gewerbesteuern in der Regel Steuern der ersteren Art. Zu den Steuern der zweiten Ark smd namentlich zu rechnen: die Chausseegelder, die Gerichtsspor- teln, das Porto, ungeachtet bei uns die Chausseegelder nicht zur Unterhaltung der Chausseen und“ deie Gerichtssporteln nicht zur Deckung der Kosten der Justiz genu en, während umgekehrt die Post bedeutende Ueberschüsse an die taatskasse abliefert,
Bevor wir dem Verfa er auch bei seiner Beurtheilung der einzelnen Steuern folgen, mussen wir einige allgemeine Grundsätze hinfichtlich der Steuern voranstellen:
1) Alle Steuern wirken, sowohl wenn fie auf der Production, als wenn fie auf dem Verbrauch ruhen, wie eine Vermeh- run der Productionskosten oder eine Vertheuerung der Ver rauchs-Gegenstände, welche beide Wirkungen auf ein
und dasselbe hinauskommen. Hohe Grundßeuern wirken wie öhere Bewirthsohaftungs-Kosken, Kapitalsteuern wie ein h hercr Zinsfuß, Gewerbsteuern und Kopfskeuern wie ein höherer Arbeitslohn, und daß Verbrauchsstemrn den Preis der besteuerten Produkte erhöhen, ist an und für fich einleuchtend.
Um eine gerechte und gleichmäßige Vertheilung der Steuern zu erlangen, giebt es nur einen einzigen möglichen Weg, und dieser ist: dem Steuer-Sskstem einen dauernden und unveränderlichen Bestand zu geben.
Im Allgemeinen läßt sich nicht unzweifelhaft nachweisen,
daß gewasse Gewerbe und welche GeWerbszWe-ige und
Klassen der Gesellschaft vorzugsweise besteuert zu werden
verdienen, und eben so wenig: wie die verschiedenen Arten
der Besteuerung auf die verschiedenen Erwerbszweige und die verschiedenen Klassen der Geseljschaft einwirken.
Bei Behandlung der einzelnen Steuern sucht der Verfasser allenthalben schon zur Rechtfertigung ["einer (weiter unten ent- wickelten) eigenthümlichen Anfichten über die beste Art der Be- steuerung den Grund zu legen. So erklärt er fich, hinfichtlich derGrundsteuer, entschieden gegen die Ansicht von J. GHosf- mann: „daß die Bodenrente, weit entfernt, die ficherste Grundlage der Besteuerung zu seyn, vielmehr unter allem Einkommen am wenigsten Besteuerung vertra e.“
Bei der Kopfskeuer ( laffznsteuer) ferner wird dar elegt: „wie “wenig verhältnismäßig die hoheren Klassen an dieser Éteuer und uberhaupt an solchen Steuern einbringen, welche nicht auf der Allgemeinheit, sondern blos auf den Reicheren und Wohlha- benderen un? auf beschränkten Steuer-Objekten lasten;“ sodann wird ausgefuhrt: „daß nur eine neu eingeführte Kopfsteuer den Zustand der niederen Klassen affizirt, eine lang bestehende Kopf- steuer dagegen ganz wirkungslos in dieser Beziehung wird und dies der Grund ist, warum Kopfsteuern in Ländern, wo fie ein- mal bestehen, auch ohne alle Verschiedenheit der Steuerklassen so leicht erhoben werden und so wenig Schwierigkeit machen.“
Der Grund der leßteren Erscheinung ist, daß derArbeitslohn der yiederen Klassen fich mit der Zeit immer nach den Preisen der ubrigen Lebensbedürfniffe von selbst modelt, und der einzige dauernde Bestimmungs-Koeffizient dabei die gewohnte Lebensweise dieser Klassen und die Anforderungen sind, Welche fie selbst an das Leben machen, so daß, wenn diesen Anforderun en nicht genügt wird, ihre Zahl fich nejindert und durch diese erminderung ihr Lohn fich ihren Ansprachen an das Leben gemäß erhöht. Die niederen Klassen können fich daher sehr wohl befinden bei hohen Getraidepreisen und hohen Steuern, eben so wie ste sehr elend seyn können bei niederen Getraideprelsen und geringen Steuern.
Von der Gewerbe-Steuer heißt es, daß, wenn dieselbe, troß ihrer; großen und wesentlichen Mängel, doch im Allgemeinen noch so ztemlich erträ lich sey, und die alljährlich fich erneuernden Schwierigkeiten bei ertheilun derselben ihrer Erhebung kein wesentliches Hinderniß entgegen eßten, so sey der Grund hiervon hauptsächlich in folgenden Umsf nden zu suchen:
3; Wurde diese Steuer gleichzeitig mit der Gewerbefreiheit eingefuhrt, so daß fie als ein Ae uivalent für die sonjkigen Be- schränkungen durch die Zunft-Einri tungen erschien, und je tnoch all emein dafür gilt. b. Findet dabei in gewisser Art eine elbsk- besJeuerung statt. c. Trifft diese Steuer vorzugsweise solche Ge- werbe, die sehr allgemein betrieben werden und daher in der Ausdehnung ihres Betriebes wegen der gros?“ Konkurrenz mög-