1842 / 359 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Großbritanien und Irland.

London, 21. T Der Erbgroßherzog von Mecklenburg- Streii , weicher |Y! mtiich mit der Prinzessin Auguste von Camb dge verlobt e, | in diesen TaT:? nach Deutsxhiand zurück. Man glaubt, daß ie Vermähiung nächsken Fruhjahr [kattfinden werde.

Die Uebereinkunft zwischen der Britischen Regierung und der Kanadischen Gesellschaft hinsichtlich des Anlehens lautet dahin, daß lehtere 5pCt. bezahlt, wovon die Regierung dem Gläubi er 4pCt. verbürgt, während sie das übrige 1 pCt. und die Ge ammtprä- mie det Seite [Jen will, um einen Tilgungsfonds zu bilden, der sofort mit 25,0( Pfd. St. beginnen kann.

Die Hof-Zeitung enthält eine Anzeige der Central-Armen-

Kommission, daß Herr Vaughan als Hüifs-Kommissarius für 30 *

Tage ernannt sey, um über die Verwendung der Frauen und Kinder bei dem Ackerbau besondere Untersuchungen anzifié'iellen.

Zn Devonport, bei Plymouth, ist das Dampfschi „Locuft“ am 1 . Dezember nach dem Mittelmeere in See gegangen, ohne jedoch, wie man früher geglaubt hatte, Major Malcolm, den Se- cretair der Britischen Gesandtschaft in China, mit der Ratification des Chinefischen Vertrags schon an Bord zu nehmen.

Das Kriegs-Dampfschiff der Ostindischen Compagnie „Neme- sts“, unter dem Befehl des Lieutenanrs Hail, hat den Befehl er- halten, sich nach der Insel Formosa in den Gewässern vor China zu be eben und den Capitain und die Mannschaft des kleinen Schi es „Anna“, so wie 200 Mann Truppen des Transportschif- fes „Nubudda“, weiche beide Schiffe Jescheitert find und deren Mannschaften dort in Gefangenschaft ie en, zu befreien,

Die Naval and Military-Gazette meldet, daß die Admiralität fich noch nicht über den ganzen Umfang der aus An- laß des glücklich beendigten Chinesischen Krieges vorzunehmenden Beförderungen in der Flotte verständigt habe, daß man aber; die desfallsige Bekanntmachung binnen acht Tagen erwarten durfe. Die Beförderung in der Flotte, wie in der Landarmee, werde übrigens sehr bedeutend und umfassend seyn.

Die Nachrichten aus den Wollmannfaktur-Disirikren in der Grafschaft York lauten noch günstiger, als die neueren Nachrichten aus den Baumwoli-Manufaktur-Distrikten in Lancashire. Auch dort ist durch die Nachrichten aus Ostindien und China und diirch das Wiedererwachen größeren Vertrauens überhaupt neueThatig: keit entstanden.

In den Kohlen-Bezirken von Ayrshire find die Arbeiter seit 14 Tagen ur Arbeit zurückgekehrt, und die berittene Miliz sollte da zr eZItlah-sen werden, In der ganzen Gegend herrscht jeßt die

r te u e.

9 Da durch den Tod des Generals Lord Hill sein Erbe, Sir R. Hill, in das Oberhaus tritt, so wird dadurch ein Silz im Unterhause die Vertretung der nördlichen Abtheilung der Graf- fchcöst Shropshire, welche Sir Rowland Hill bisher innehatte, erö net.

Am Freitag Mittag ereignete fich ein schreckliches Unglück bei einem neuen Hause, das man für die Gräfin Denbigh baute. Ein Karnieß löste sich von der Fagade ab und riß drei Arbeiter herab, welche schrecklich verstümmelt wurden. Die Gräfin, welcbe eben vorbeiging, entseßte fich so darüber, daß fie auf der Stelle starb. Sie hinterläßt elf Kinder und war eben ihrer zwölften Niederkunft nahe.

Dänemark.

Schleswig, 22. Dez. eStände : Verhandlungen. (Schluß des ge,?rigen Berichts uber die 34sie Sißung.) 'Nach der von dem Prafidenten geiieliten Frage nahm zuerst _1)r.Grilich das Wort, um, bevor er sich entschließen konnte, seine Stimme darüber abzugeben, es ur völligen Klarheit zu bringen, aus wel- chem Gesichtspunkt der“ bg. des dritten ländlichen Wahl-Disirikts (Lorenzen von Liliholt) diese Frage betrachte, da er es für wesent- 1ich verschieden hielt, ob es auf sein Ersuchen demselben gestattet würde, sich der Dänischen Sprache zu bedienen, oder ob er es als einR echt in Anspruch nähme.Derselbe habe sich nicht daruber erklärt, ob er dem gestern von dem Prälaten gemachten Antrage beitrete, wo- nach ihm mitRückstcht auf die Schwierigkeit, fich in der Deutschen Sprache gehöri auszudrücken, zu gestatten sey, Dänisch zu reden; der Abg. des ersienl ndl. “Wahldisirikts (Posselt) habe es dagegen geradezu als ein Recht für die Abg. des nördlichen Schleswigs in Anspruch genommen. So wünschenswerth ihm (dem Redner) nun auch die Wiederkehr von Ruhe und Ordnung im Geschäftsgange sey. so halte er es doch für seine heilige Pfiicht, in diesem Augenblick entschie- den zu erklären, daß er es nie einem Abgeordneten als ein Recht einräumen könne, hier Dänisch zu reden. Dagegen wolle er sehr gerne, so viel an ihm liege, befiissen seyn, einem etwanigen Nothsiande abzuhelfen, und in dieser Hinsicht den Vertretern der nördlichen Distrikte jede Gefälligkeit einzuräumen, welche die Um- stände erheischen dürften. Hinsichtlich der von dem Präsidenten erwähnten Beschwerde und einer darauf zu erwartenden neuen Königlichen Resolution, glaubte der Redner nicht, daß eine solche gegeben werden würde oder rechtlich gegeben wer- den “könne, und berief fich zu dem Ende auf das allgemeine Gesetz vom 28. Mai 1881 und das vom 15. Mai 1834, wonach keine Aenderungen in den die Stände-Znsiitution betreffenden Anordnungen ohne Berathung mit den Ständen vorgenommen werden; sollen; eine Vorschrift, die der Redner auch auf solche, den Geschaftsgang betreffende Einrichtungen, welche außerhalb des Gesehes lirgm, nach der von der Regierung selbst Jewisenhaft in dieser Beziehung befolgten Ansicht, beziehen zu konnen glaubte. Schließlich machte er auf die Rothwendigkeit aufmerk am, bei den vielen noch vorliegenden Arbeiten, dem täglichen Gez nk über die SprachFAngelegenheit und den dadurch veranlaßten Störungen durch emen bestimmten Ausspruch ein Ende zu machen.

Der Präsident bemerkte dagegen, es komme hier nicht auf einen Beschluß von al[gemeiner Natur, sondern auf die Erledigung des vorliegenden Falis an; der RechtSpunkt bleibe vorbehalten, und wenn die Versammlung nichts 9; en den von dem Ab eord- neten des dritten Wahl:Distrikts erki rten Wunsch, Däni ck zu sprechen, zu erinnern finde, so werde dadurch die Sache für heute erledigt seyn. -- Mit dieser letzten Aeußerung wvlite fich indessen auch der Advokat Storm nicht zufrieden geben, indem er auf die vom Präsidenten vorgeschlageneeWeise die Sache für immer er- ledigt wissxn wollte, weil sonst kunftige Störungen nichevermieden werden wurden. Er fand diese Entfcheidung passend und mit dem von der Versamrnlung ausgesprochenen Prinzip übereinstimmend, indem er zugleich darquf _hinwies, daß es in der ersten Diät auf ähnliche Weise verhalten sey; damals, als noch das bekannte Restript nicht erla en und keine Partei- Anfichken fich erßhoben hätten, ha e derselbe Abgeordnete, zum Beweise, da er der Dänischen Sprache mächtiger- (: , als der Deutschen, Dänisch gesprochen, und der damalige KZ: nigliohe Kommissar habe es übernommen,*der Versammlung dessen Vorträge möglichst zu verdeutlichen. - ])r. Gülich beharrte da- bei, es komme auf das Ersuchen des gedachten Abgeordneten an,

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wogegen der Präsident bemerkte, selbiZer habe 4 bereits die Frage, ob es sein Wunsch sey, sich der D nischen proche zu be: dienen, bejaht. Der Klosterprobst Graf Reventlow meinte, es wäre der Würde und dem Interesse der Versammlung angemes- sen, ohne Rücksicht auf die Art, wie der gedachte Ab eordnete sei: nen Wunsch ausdrückte, demselben zu gestatten, Dän schÉu reden, und kein Gewicht auf pointilleuse Erklärungen zulegen. er Abg. Posselt reservirte [einerseits das Recht für die Hälfte der Be- wohner des Herzogthums, welche Dänisch rede, daß diese Sprache im Ständesaal gebraucht werden könne und erklärte, sich nicht über- winden zu können, etwas als Gnade anzunehmen, worauf er ein Recht zu Laben iaube. Der Präsident machte wieder be- merkiich, da der echtspunkt jedem Theile vorbehalten bleibe, und der Klosterprobst Graf Reventlow meinte, es dürfe hier nicht von Auffüllung eines aii emeinen Grundsahes die Rede seyn, und trat in dieser Bezießung sowohl dem Abgeordneten des ersten ländlichen Wahidistrikts (Posselt) als dem Abgeordneten für Apenrade (Gülich) entgegen, die beide das Rechtsprinzip ein- für allemal entschieden wissen wollten. Er glaube, daß es um so richtiger sey, nur den einzelnen Fall ins Auge zu fassen, als die Fälle durchaus verschieden seyn könnten; auch sey kein Grund, die Sache auf die Spike zu stellen; die Versammlung habe es ausgesprochen, wenn es nöthi sey, könne hier Dänisch gesprochen werden, und dabei dürfe es f glich sein Bewenden haben und der vorlie ende Fall demnach entschieden werden.

achdem der Prßsident gleichfalls wieder daraufhingewie- sen, daß hier es sich nicht um die Fesiskellung eines allgemeinen Prinzips handle, sondern ein einzelner Fall ur Entscheidung vor- liege, und damit auf keine Weise der Rechts rage präjudi irt werde, machte der Königliche Kommis s ar bemerklich, daß die ersamm- lung das Prinzip anerkannt habe, daß die Dänische Sprache bei den Verhandlungen nicht ganz auszuschließen sey; er meine, durch sein Verfahren gezeigt zu haben, daß er sich nicht in die Beur- theilung einzelner Fälle eingemischt habe, aber er wolle steh doch die Be- merkung erlauben, daß ein aligemeinesPrinzip von der verehrlichen Ver- sammlung nichtaufzusielien seyn dürfte. ])r. Gül ich erklärte fich voll- kommen mit dem Kommissar einverstanden, daß hier nicht eine Entscheidung für alle Zukunft zu treffen sey, kam aber auf die Nothwendigkeir zurück, über den Stand der Fra e ins Klare zu kommen, da der eine Abgeordnete (Lorenzen v. L.? nach der Mit- theilung des Präsidiums es als Wunsch ausgesprochen, künftig Dänisch reden zu dürfen, der andere (Posselt) von einem wohlbe- gründeten Rechte spreche; ein Recht könne aber eben so Wenig den Vertretern der nördlichen Distrikte eingeräumt werden, als es den Bewohnern des Elsasses frei siehe, in der Französischen De- putirten-Kammer Deutsch zu reden.

Etatsrath Lüders suchte nun nachzuweisen, daß man um keinen Schritt weiter komme, wenn man beim Rechte stehen blei- ben wolie. Es ständen sich zwei Rechts-Anspräche entgegen, und es sey von der einen Seite Beschwerde eführt, daß ihrem An- spruche von der anderen Seite nich_t Genuge geleistet sey; ob und wann eine Köni liche Resolution in Folge dieser Beschwerde zu erwarten, [affe [?ck nicht bestimmen. Es komme hier auch gar nicht darauf an, ob der Abg. des dritten ländlichen Wahl:Distrikts Dänisch zu reden wünsche, und ob der des ersten dieses als ein Recht in Anspruch nehme, denn diese Reservation gelte nicht mehr als die (entgegengesehte) diesseitige. Wenn Jemand in der Ver- sammlung siße, der blos Dänisch könne, so gebe die Nothwen- digkeit schon an fich ein Recht, und es brauche dies

gar nicht erst ausgesprochen zu Werden; daher sey es in diesem Falle anzuerkennen, denn dieNothwendigk'eit liege vor. Es sey aber auch nicht von einem einzelnen Fall die Rede, sondern es sey eine allgemeine, in jedem Geschäfts-Verkehr sich von selbst ver- stehende Regel, daß wenn Jemand eine Sprache rede, die nicht verstanden werde, er verständigt werden müsse. Diese Regel sey allgemein, und Werde nur in jedem einzelnen Fall angewandt, habe aber mit dem Rechte nichts zu thun, sondern sey ein faktisches Auskunftsmittel. Da nun das Präsidium (dessen Vorsohlag der Redner durchaus angemessen fand) es übernommen habe, die nö-

"thige Verständigung zu bewirken, so scheine damit die Sache sich

zu erledigen. _ Als darauf der Präsident die Frage stellte, ob die Versammlung den von ihm gestellten Vorschlag genehmigen wolle, wurde diese Frage mit 26 gegen 9Stimmen bejaht, und somit dem Abg. Lorenzen v.L,gesiattet, sich der Dänischen Sprache in der Versammlung zu bedienen.

Deutsche Bundesstaaten.

Miinchen , 22. Dez. Jhre Königl. Hoheiten der Kron- prinz und die Kronprinzessin sind gestern von Hohenschwangau zurück hier eingetroffen.

München, 20.Dez. (Nürnb. K.) [Siebente öffentliche Sißung der Kammer der Abgeordneten.] Erffer Berathun s- Gegenstand war der Antrag des Abg. Dekan Meinel, „die r- richtung eines zweiten protestantischen Schulichrer-Seminars“ br- treffend. Es geht dieser dahin, die Kammer wolle auf verfassungs- mäßigem Wege die Bitte um baldige Errichtung eines zweiten protestantischen Schuliehrer-Seminars in Ober:Franken stelien, und es wolie für diesen Zweck eine entsprechende Summe in das Finanz- Budget der kommenden Finanz-Periode aufgenommen werden. Be- gründet wird derAntrag 1) durch Hinweisung auf das große und schäd- liche Mißverhältniß, in welchem die Menge an Schullehrern pro- testantischer Konfession zu dem einzigen, beschränkten und über- füliken Schullehrer-Seminar in Altdorf siehe; 2) durch Hindeutung auf die von Seiten der Königlichen Regierung bereits getroffenen Einleitungen, so wie auf die vom Ministerrische aus in der Kammer- Sihung vom 27. März 1840 gegebenen Zusicherungen. Ausschuß und Referent erachten den auf eine Budget-Position abzielenden Antrag nach Titel s]]. W. 4 und 20 der Verfassungs : Urkunde für eeignet zur Vorlage an die Kammer, und diese selbst be- schlie r, nachdem der Herr Antragsteller sich zuvor noch einmal über den Gegenstand verbreitet, auch Bayreuth als den zwei: felsohne geeignetsten Siß des künftigen Seminars bezeichnet hatte, daß derselbe zulässig und an den betreffenden Ausschuß zu ver- weisen sey.

Zweiter Berathungs-Gegensiand war die Bitte der Abgeord- neten von Unter-Franken und Aschaffenburg, „die Abgabe von Waldstreu“ betre end. Dieselbe geht dahin, die Kammer wolle auf verfassungsm ßigem Wege erwirken, daß den armen Landwir- then das Streusammein in den äralialischen Waldungen auch für das Jahr 1848 unentgeltlich gestattet werde. Die Antragsteller berufen fich theils auf den durch die Mißärndte entstandenen großen Strohman ei, theils auf die nicht genü ende Durchführung des sonst dank ar anerkannten wohlthätgen Befehls der Holzftreu-Abgabe von Seiten deerniglichen Forstämter, indem der Preis für die Holzstreu immer noch den Bedürftigen zu hoch, und bei der partieenweisen Versiei erun der Streu die Lage der Unbemittelten eine zurückgefehte ?ey. eferent und Ausschuß begutachten, daß dieser Gegenstand, als lediglich zur Verwaltung

ge brig, nicht in den Wirkungskreis der Kammer falle, jedo dem Kkni lichen FinaYI-Miniskerium zu empfehlen sey. ck

er dritte athungs-Gegmstand war die Bitte einiger Gemeinden des Landgerichts Ludwigssiadt, „den Straßenzug von Kronach über Ludwigsstadt an die Sächsische Landes ränze“ be- treßend, die sich der Abg. Schaller als Antrag angeegnet arte. Re mm und Ausschuß erklären die Bitte nachZ. 4 Tit. ? . der Verfassungs-Urkunde als zur Vorlage an die ammer geeignet, Zilndsckdieée selbst beschließt die Verweisung an den betreffenden

us u .

Vierter Berathungs:Gegensiand war der Antra der Abg. Eben- höch und Fischer, „die AbänderunF der VoUzugs-Énftruction über das Gewerbsmsen“ betreffend. 8 wird bezweckt „Abänderung der Bestimmungen der Instructions-Normen zum Vollzuge des Gewerbgesehes, so daß unter mehreren Kompetenten für dieselbe Gewerbs-Konzesfion bei gleicher Befähigung die heimathsberechtig- ten Bewerber den Vorzug vor den Nichtheimaths-Berechtigten ha- ben sollen.“ Dafür wird entwickelt 1) die Unbilligkeit und Härte einer Zurückstellung der Heimaths-Berechtigten und 2) die Recht: lichkeit und Gesexmäßi keit besonderen Anspruchs nach der Ana- logie anderer Pr rogae ve der Gemeindeglieder und Heimaths-Be- rechtiÉzten. Referent war der Ansicht, daß der Inhalt der genann- ten ollzugs-Verordnung mit dem Wesen des Gesehcs selbst so konnex sey, daß der Antrag auf Abänderung dieser Voli- zugs-Verordnung dem Antrag auf Abänderung oder authen- tische Interpretation des Gese es selbst gleichkomme, und fich des- halb nach Tit. Kill. I. 2 der erfassungs-Urkunde und §. 36 des )(. Edikts zur Vorlage an die hohe Kammer eigne. Entgegenge- seßter Meinung war ein anderer Voeant, indem eine Vollzugs- Verordnung nicht integrirender Theil des Geseßes selbst sey, und für den Fall der Zulässigkeit eine authentische Interpretation des Geseßes hätte bestimmt verlangt werden müssen. Diesem Votum schlossen sich die übrigen Mitglieder des Ausschusses insoweit an, daß sie in der Form des Antrags ein Hinderniß der Vorlage er- kannten, und sohin wurde der Antrag als in seiner Form zur Vxßlage an die Kammer nicht für geeignet per rotz majora er [ rt.

Fünfter Berathungs - Gegenstand endlich war der An- trag des Abg. Freiherrn Krrß von Kressensiein, „die Auf- hebung der Dispensations - Taxen bei Verheirathungen der protestantischen Einwohner in nahen Verwandtschaftsgradrn“ be: treffend. Inhalt desselben ist: „Die Kammer solle an den König auf verfassungsmäßigem Wege die Bitte richten, Se. Majestät möge geruhen, die in der allgemeinen Verordnun vom 31. De- zember 1810 normirtcn und durch das Regierungs- [art von 1811 Zur Publication gebrachten DiMrnsationö-Taxen bei Ehen in ver-

otenen Graden ausdrücklich aufzuheben, dadurch einen Theil der protesantischen Unterthanen von einer Last zu befreien, weiche einem anderen nicht auferlegt ist, und hierdurch eineebeskehende Rechtsungleicheit Allerhuidvolisk zu beseitigen.“ Begrundet wird der Antrag darauf, daß die Taxen-Verordnung eine anomale Rechtsungleicheit der protestantischen Einwohner herbeiführe, indem ihr nur Diejenigen unterlägen, in deren Wohn: ort oder Provinz das Preußische Landrecht nicht gelte, dagegen die unter der Autorität des Preußischen Landrechts stehenden Protestanten von allen DiSpensations = Ta en be- freit seven. Referent und Ausschuß halten den Antrag f r geeig- net zur Vorlage, weil die Frage wegen der Aufhebung einer Taxen- Verordnung, Welche der ein ige legislative Grund einer das Eiger.- thum der protestantischen taatsangehörigen berührenden Rechts- Un leichheit sey, nach Tit. 711. I. 2 und Tit, 7111. 5.7 derVer: fasiSmgs-Urkunde in den Kreis ständiscber Wirksamkeit falle. Der Antragsteller verbreitet sich über den Gegenstand noch mündlich, und beleuchtet ihn insbesondere durch ein Beispiel aus dem prak- tischen Leben. Vor Nürnbergs Mauern und Thoren, äußert der- selbe, gelte das Preußische Landrecht. WoUe nun ein Bürger aus eder Stadt seine vor der Stadt wohnendeCousme heirathen, so musse er fur die erst nachzusuchende Erlaubniß die betreffenden Taxen zahlen, wahrend jene nicht nur kostenfrei bleibe, sondern nicht einmal der Erlaubniß bedürfe, und so natürlich auch umge- kehrt. Wenn dies keine Rechts-Ungleichheit sey, dann gäbe es gar keine. Die Kammer beschließt die Zulässigkeit des Antrags, und seine Verweisung an den Ausschuß.

München, 22. Dez. (A. Z.) Hauyt-Berathungs-Gegen- siand fur die gestrige Sißung der Kammer der Abgeordneten war der Geseß-Entwurf bezuglich der Zwischenwahlen der Ab- geordneten. Dieser Entwarf ist von der Kammer selbst durch einen “Beschluß provozirt worden, nach welchem für dieKlasse der katholischen Geistlichkeit in dem Regierungs-Bczirke Regensburg eine neue Wahl angeordnet Werden soll, Weil der einzige vorhan- dene Ersatzmann für den durch VersYng ausgetretenen Abgeord- neten weZen Formfehlers bei seiner ahl nicht hatte einberufen werden konnen. Einen solchen Fall, daß es bei erledi ten Stellen je an einem Ersahmann fehlen werde, hat aber die erfassungs:

Wahlen für die Dauer von sechs Jahren weiß, so bedurfte es noth- wendig für eine bloße Zwischenwahl auf die noch übrige Dauer der schon eröffneten Sesfion, oder überhaupt der von dem Au enblick der Stelle-Erledigung noch übrigen Zeit, eines neuen die erfas- sungs-Urkunde ergänzenden Geseßes. Daher der fragliche Ent- wurf, dessen Rothwendigkeit allseitig anerkannt, und gegen dessen Wortlaut und Fassung ebenfalls Erhebliches nicht eingewendct wurde. kur wurden während der allgemeinen Diskussion, und bei der speziellen gelegentlich verschiedener vorgeschlagenen Modifi- cationen von mehreren Seiten her Wünsche bezüglich der Revision unseres ganzen Wahlgesehes und besonders für die Ergreifung solcher e:'Raßrrgein iaut, durch die dem Eintritt von nur mit einer einzigen Stimme gewählten Abgeordneten in die Kammer für die Zukunft vorgebeugt werden könnte. Bevor zur Berathung des Entwurfs, der zuleßt mit 81 Stimmen gegen eine angenommen wurde, geschritten ward, mußte die Präsenz der Mitglieder herge- stellt Werden, um die nöthi e Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Kammer noch in esehmä iger Zahl versammelt sey. Es ergab sich, daß bei dem nfang der Sihung noch 86 Abgeordnete gegen- wärtig waren.

Darm adt, 24. Dez. Das heute erschienene R eg i erun g s - Blatt enth lt eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Mi- nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten, vom 12. De ember, welche eine zwiscben dem Großherzogthum Hessen und den brigen Staaten des Suddeutsohen Münz-VereinS, nämlich den König- reichen Bayern und Württemberg, dem Großherzogthum Baden, den HeYo thümern Sachsen-Meiningen und Nassau, dem Fürsten- thume warzbur -Rudolskadt und der freien Stadt Frankfurt unterm 1. Juli d.Ä. zu München abgeschlossene und seitdem von Gr. Königl. Hoheit dem Großherzoge, so wie den anderen hohen Kontrahenten ratiüzirte Uebereinkunft über ein neues Aus- mkmzungs-Quantum für die Jahre 1842, 1848 und 1844, welcher

auch die [andgräflich Hessische und die beiden fürstlich Hohenzol-

Urkunde nirgends vorgesehen. Da diese im Gegenrheil nur von“

lern en Re ierun en beigetreten sind, zur Wi ensehaft und Nach- acht-LYg in Jem Öroßheréogthume bringt. iese Uebereinkunft bestimmt: Art. 1. Die ontrahirenden Staaten machen sich ver- bindlich, in jedem der cwhre 1842, 1848 und 1844 eine Joffe von wenigstens vier Miüionen Guldm nach dem in der “FR _nche? ner Münz-Convention vom 25. August 1887 Artikel 7 2elsiim112i. ten Vertheilungs- Maßstab: ausprägen zu lassen. Guide : Die Ausprä ung geschieht in ganzen und halbenbl _bu d n- ftücken, das ?Zerhäitniß zwischen beiden Münzsorten ei e ml: Ermessen eines jeden Staates überlassen. Art, 8. anerhai

der letzten 6Monate des Jahres 1844 werden die kontrahtrmden Staaten sich darüber vereinigen, welche Mose von Hauptm n e'n, vom 1. Januar 1845 an, weiter ausgepragt werden soll. ur den Fall, daß eine solche Vereinbarung nicht stattfinden würde, hat es bei der im Art. 2 der Febbke'iixjkunft vom 80. März 183.)

lt «* immun sein er et en.

enthaFeerther; ?kisikkgk dasg Reg. Blatt eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern uud der Justiz vom 6. Dezember, die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Chen “betreffend. Bei Anwendung des Art. 1 der Verordnung vom 2/. Februar 1826 ist bisher “ede vor Eingebung der Ehe voti Ehegaxten ver- schiedener Konfes ion über die religiöse Erziehung ihrer Kinder ab: geschlossene Uebereinkunft für güitig erachtet worden, wenn auch diese Uebereinkunst nicht in gultige Ehe-Vertrage aufgenommen war. Diese den Worten der Verordnungen vom 7. April 1825 und vom 27. Februar 1826 nicht entsprechende Ars- legung hat manche Unzuträglichkeiten HU“ Folge gehabt, ms- besondere nach mündlich getroffener erabredung eine “oft bedenkliche Beweisführung durch Zeugen oder durch eidlicbe Bekräftigung der Ehegatten veranlaßte. Da nun, nachdem die Verordnung vom 27. Februar 1826 uber sechzehn Jahre bestan- den, der im Artikel 1. derselben ausgesprochene Grundsaß: „daß, Wenn nicht in gültigen, vor Eingehung .d." Ehe'geschloffenen „Che: verträgen etwas anderes über die religtose Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen festgeseßt worden, die Kinder, ohne Unter- schied des Geschlechts, der Konfesfion des Vaters folgen solieri“, genügend zu Jedermanns Kenntniß gelangt ist, so wird in Bezie- hung auf alle, vom 1, Januar k. J. an zu sckließenden Ehenxene die Ausnahme von der geseßlichen Regel bezweckende Ueberemkuzifc nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in eincm nach den bur- gerlichen Gesehen gültigen Ehevertrag enthalten isi.

Kassel, 20. Dez. Der der Stände-Versammlung vorgelegte

- Entwurf eines Geseßes, „die religiöse Er iehung der Kinder aus

emischten Ehen betreffend“ ist folgenden rxhalts: 9 „Von Gottes Gnaden 'Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und

' Mitrcgent von Hessen :e. :e. erlassen, nach Anhörung Unseres Ge.-

.: sammt-Staats-Minisieriums und mtt'Zusiimmung „der getreuen Land-

* stände foigrndes Gesetz: §. 1. Die Kinder aus gcmischtetx Ehen zwi-

„37 schen Evangelischen und Katholiken onen ohne Unterichted dchon- e .

fcii'ion des Vaters. Vertragsmäßig crabrrdungen yor oder nach ein e angener Ehe über die religiöse, Erziehung der Kinder iind un- znchsi? und ungültig. Unebelicbe Kinder folgen der Konfession dcr unehel?chcn Mutter. §. 2. Nach erhaltener anßrmgtton oder Fir- mclung und znrückgelegicm achtzehnten Lebensjahre ist es den Kin- dern unbrnommen , mit Vorwrffen ihrer Acltcrn_ oder Vor- münder und nach vorgängiger Anzeige des Nus'trttts bei dem bisherigen Pfarrer , eine andere Konfession zu wählen, als Welcher sie nach der gesetzlichen Regel des §. 1 angehören. Der Uebertrilt n einer anderen Konfesfion vor erhaltener Confirmation oder Firmeiun? und zurückgelegtcm achtxchnten Lebensjahre iii un- zulässig und n cbtig, außer wenn er die Folge eines Konfessions-Uc- bcrtrittes des Vaters ist oder mit landesherrlichrr Disvrnsation stattgefunden hat. Derjenige Geisiliclw, welchcr emen solchen nich- tigen Uebertritt, namentlich durch Svendung des Sakramentcs des Abendmahls, zuläßt, iii durch die Gerichts_-Bchdrden met eincr Strafe von mindestens 50 Rthlr. zu belegen. J; 3. Dieses Gesxiz isi auf die aus gemischten Ehen zwischen Evangelischen und Katholthn schon qcborenen Kinder insoweit anzuwenden, als dieselben zur Zeit seiner Verkündigung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - Alle, Welche es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achicn.

Urkundlich :e.“

%% Frankfurt a. M. , 24. Dez. Aus der vorgestern stattgehabten und sehr zahlreich besucht geWeseenet) General = Ver- sammlung der Gesellsohaft zur Beförderung nußlicher Kunste und deren Hüifswissenschaften -- deren segensreiches Wirken anerkannt ist _ ist zu ersehen, daß das gexammte Einiage-Kapital der Spar: kasse jeßt an 80,000 Fl, beer gt und der Rrserve-Fonds auf 110,000 F|. angewachsen ist. Es handelte sich in dieser Versamm- lung nammtlich um die Feststellung des Reserve-Fonds, und es wurde unter Anderem beschlossen, daß in Zukunft der „Reserve- Fonds 12 pCt. des Einlage-Kapitais betragen soll. Ueber die Ver: Wendung der Mehr-Einnahme der Zinsen wurden auch Brsiim: mungen getroffen. . ,

In dieser Woche zeigte sich im Effektenhandel große Lebhaf- tigkeit und die Fonds verfolgten, namentlich durch einen sehr gu- ten Geldsiand unterstüßt, eine steigende Tendenz. Nur gestern trat, auf die besorglichen Nachrirhten aus Pgris i_md die niedri- gere Rente vom 20sien eine sichtbare Reaction ein; alle Forids gingen durch ängstliche Verkäufe zuruck. Da aber die Narhrich- ten vom 21sien von Paris wieder beruhigter iautrn, die Rente wieder angezogen hat, nahm unsere Börse heuie Wieder eine feste Haltung an, und besonders begehrt waren_ die Poirusrhen Loose auf ihre Besserung zu Berlin. Wahrend dieOesierreichischen und anderen soliden Fonds in der nächsien Zeit eine Weitere Besserung

erfahren werden, Wenn nicht der von der Fama prophezeiete

Brush zwischen Frankreich und Spanien zur Wahrheit wird, ge- hen die Holiändischen Fonds wahrscheinlich im Cours zu- rück. Alle Briefe aus Amsterdam lauten heute übereinstim- mend dahin, daß die von dem Finanz=Minifter, Herrn Rochussen, der zweiten Kammer der Generalstaaten gemachte Vorlage der Budgets Von 1844 und- 1845 keine gunsiige Wirkung dort ge: macht habe. Dem geschicktesten Finanzkünsiier wäre es aber gewiß Unmöglick), den Holiändisohen Finanz-Haushalt auf einmal radikal zu heilen, d. h. die Wucht der Schulden und Abgaben stark zu vermindern. Nur die Zeit kann bei redlichem Wilien hier lindernd wirken. - In unserem Wechselhandel ist es forc- ZaueCrnd ziemlich lebhaft. Der Diskonco sieht kaum höher als

p t. Unser Theater skudirt jeßt eine neue Deutsche Oper von Heinrich Neeb ein, „der Cid“, Text von Golimick. Da der Kom- ponisi hier lebt, nimmt man um so mehr Interesse an diesem Werk.

Oesterreich.

37 Linz, 14. Dez. Die bereits öffentlich bekannt gemachte Bewilligung des Kaisers für die Ausführung der sanannten Böhmischen Kohlenbahn von Pilsen bis Budweis, zum nschlusse an die von [ester Stadt bis hierher seit Jahren in Betrieb ske- hende Eisenbahn, hat in unserer Stadt eine freudige Theilnahme “"Ob da jenes Unternehmen, wie für die ganze Donaustrecke von RTIMSbng bis nach Ungarn, so insbesondere für unsere Stadt

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von ro er vielv Sender Bedeutung ist. Den nächstlie enden Vork erla merhIir fürs eYe in den bedeutend erm ßigten Brennmaterial: sen; unsere tadt muß ihr Brennholz bisher aus ziemlich weiter Entfernung beziehen, und der Preis desselben ist in den lehren Jahren wie allenthalben um wenigstens 25 pCt. gestiegen; durch den in Aussicht gestellten bil- ligen Bezug der besten Böhmischen Qteinkohlen vermittelst der projekeirten Bahn, werden jene Quantitat Kohlen, welche dem Wärmeftosf von 1_Kiafter Holz entsprechen, um ohngefähr'; wohl- feiler kommen als diese. Vkit dieser bedeutenden Ersparniß für die Gegenwart, ist auch für die Zukunft dadurch einem zu großen Steigen der Brennmaterialpreise vorgebeugt. Da übrigens Re- genSburg, und ein großer Theil Bayerns von da nördlich, 'eßt schon, ungeachtet der bedeutenden Landfracht, große Quantit ten Böhmischer Kohlen beziehen, so iii die große Ausdehnung, welche dieser Bezug erian en wird, vorauszusehen, wenn jenes Brenn- material durch die isenbahn schnell und billig hierher, und auf der Donau bis Regensburg, dann durch den Donau-Mainkanal nach dem nördlichen Bayern geschafft Werden kann. Eden so ist auch stromabwärts bis Preßburg der Böhmischen Steinkohle, na- mentlich für den so großen Heizbedarf Wiens, ein sehr ymfang: reicher Absaß gefichert, der in eben dem Maße steigen wird, als dadurch in unserem Donauthale mehrere anustraeen „sich erwei- tern oder auch ganz neu entstehen werden, deren Ausbreitung durch die bisherigen hoben Brennmaterialpreise behindert war, Zu den Vortheilen, welche unserer Stadt als Stapeipiaß die: ses umfangreichen Kohlenhandels erlangen wird, “gesellt sich noch der fernere Umstand, daß ein großer Theil der Guter, welche von Italien nach dem östlichen Theil von Mitteldeutschland oder in umgekehrter Richtung geschafft werden sollen, nach Voliendung dieser Eisenbahn von hier bis Pilsen, und besonders bei der in Aussicht stehenden Verlängerung derselben bis Prag, die Richtung durch unsere Stadt einschlagen wird; daffelbe ist der Fall mit einem Theile des Donauhandels von und nach dem nördlichen Deutschland. Uebrigens wird dieses Unternchnxen auf die Donau- Dampfschifffahrt einen sehr großen Einfluß uben, da dieser aus dem Mittelpunkte von Bayern bis nach Ungarn, kein anderes entsprechrndes Heizmaterial als die Böhmische Kohle zur Verfü- gung steht, die bevorstehende, bedeutend wohifeilere Erlangung der- selben der Dampfschifffahrt eine wesentliche Erleichterung gewäh- ren und eine vermehrte Thätigkeit fiebern wird. Hierdurch so: wohl wie durch die Remorqueurs, welche man auf der ganzen Stromlinie für den Waaren-Transport zu errichten beabsichtigt, wird überhaupt die Donau ihrer wichtigen Bestimmung als de: deutende Handelsstraße um vieles naher gebracht.

Italien.

Neapel, 18. Dez. (A. Z.) Die neuesten Nachrichten aus Sicilien meiden, daß der Ausbruch des Aetna noch immer fort- dauere und die Lava bereits eine Strecke Wegs Von 8 bis 10 Miglien zurückgelegt habe. Am .Zten d. Morgens 6 Uhr wurden in Aquila Mehrere Erdsiöße verspurt. Der Vesuv ist ganz ruhig und hat auch zu rauchen aufgehört.

Vor estern verließ der roßherzog von Toskana aus einem Königl. ampfschiffe die Stadt, um nach Livorno zu fahren, wird aber von seiner hier anwesenden Familie innerhalb 8 Tagen wie- der hier zurück erwartet.

Nach der neuesten Zählung beträgt die Bevölkerung Neapels (ohne Sicilien) 6,145,492 Seelen gegen 6,142,273 im vorigen Jahr; geboren wurden 228,415 Kinder, worunter 10,440 Findelkinderz

e e. Der politische Chef hat durch die Yeröfkentlichung seines ZOTndo das Gesch vom 17. April 1821 erfullt. Zest nun is! es an den Civil: und Militairgerichten, di-k-(u Geseß auch ihrerseits Genü e u leisten. Das summarische?" ohren, welches das frag- liche &eléeh vorschreibt, und die Komz-„ nz der militairiszhen Tri- bunale, welche es anerkennt, bürgen daF- .', daß schnelle Justiz gehand- habt werden, und daß die Strafe der Unruhskister den Uebelge- finnten zum heilsamen Beispiel dienen und dem Volke zum Heile gereichen wird.

.Die National:Garde von Barcelona hat die Verfassung und die Öffentlichen Gemalten mit Füßen getreten, sie hat selbst die Gesetze zerstört, auf welchen ihr eigenes Bestehen beruhte, sie hat die Gewalt an die Stelie der Autorität geseht, sie hat alle Be- dingungen ihrer Einsehung verletzt. Im Oktober des vorigen Jah- res verfügte Ew. Hoheit die Auflösung und Entwaffnung der Nationai-Garde von Vitoria und Bilbao. Diese Maßregel war gerecht, und sie wurde von der ganzen Nation gebiliigt, obgleich die dadurch bestraften Aufrührer in ihrer Verblendung nicht so Weit gegangen waren, ihre Waffen gegen die Vertheidiger des Va- terlandes zu kehren. Doppelt rechtmaßig und doppeltnothwendig isi daher gegenwärtig die Entwaffnung der National:Garde von Barcelona, vorbehaltlich der Reorganisation derselben, wenn die Umstände dieselbe erlauben.

„Eine Folge dieser Maßregel isi Ablieferung der Waffen durch alle diejenigen, denen das Geseß den Gebrauch derselben nicht er: laubt. Diese Vorkehrung, wi'lche inmitten bürgerlicher Zerwürf- nisse oft zweckmäßig ist, wird manchen Unschuldigen dem Dolche und manches Sühnopfer dem Schafforke entreißen.

„Ein schweres Verbrechen, das in Barcelona begangen wor- den, ist noch immer unbestraft. Im vorigen Jahre wurde auf Befehl einer revolutionairen Junta die innere Mauer einer Fesiung der Nation niedergerissen. Wenn die Politik davon abräth, die Bestrafung der Urheber jenes skandalösen Attentats noch jeßt zu betreiben, so verlangt die Gerechtigkeit, daß der niedergeriffene Theil der Citadrlie auf ihre Kosten wiederhergestellk werde.

„Es ist skandalös, daß eine Stadt, welche ihrer Einwohner- zahi und ihrem Reichthume nach für die ztveite Stadt Spaniens gelten kann, daß diese sich so saumselig zeigt, ihre Kontingente für das Heer zu stellen und ihre Steuerquoten an den Sohaß zu zah- len. Die von dem gcseßgebenden Körper vrtirten und Von der Krone bestätigten Gesetze müssen ihrem ganzen Umfange nach voli- zogen werden. Die Regierung würde eine schwere Verantwort- lichkcit auf sich laden, wenn fie unter solchen Umständen die ersie ihrer Pfiichten dergäße. Das reiche Barcelona kann sich nicht weigern, zu zahlen, was die elendesien Dörfer gezahlt haben, Der Barceloneser ist nicht von besserer Natur als der Einwohnerjedes anderen Ortes, daß er ein Recht hätte, sich vom Waffendienst zu befreien. Man muß überdies hierbei im Auge haben, daß das Rekrutirungs-Geseß eines der Motive oder einer der Vorwände des Aufruhrs grwrsen ist.

„Die von Ew. Hoheit in Rücksicht auf den allgemeinen Vor- theil der Nation und des Schaßes beschissene Aufhebung der Cigarren:Fabrik muß durchaus vollzogen Werden. Es isi in Bar- celona noch eine andere Fabrik vorhanden, die nicht unter der un- mittelbaren Aufsicht der Regicrung steht, die Münze nämlich, welche constitutioneiirrwcise nicht so fortbestehen kann, denn das Münzrecht ist eine der Kron-Prärogativen. Gründe der guten Verwaltung und der Sparsamkeit erlauben die Fortdauer der Münze in Barcelona nicht, und diese muß daher aufgehoben werden.

„Die Gerechtigkeit, die Politik und die Moral verlangen, daß

das Land zählt 82,860 Geistliche,“ 12,751 Mörichr, 10,056 Nonnen.

Como, 19. Dez. (Gestern starb hier der berühmte medi- zinische Schriftsielier, Professor ])1'. Joseph Frank“ aus Wien. Am 23sten d. M. würde er das 72ste Lebensjahr vollendet haben.

Spanien.

Néadrid, 15. Dez. Der Regent wird am 22sken hier er- wartet,'und man trifft im Palast Godoy bereits die nöthigkn Vor- kehrungen zu seinem Empfange. Die Truppen, Welche ihn nach Barcelona begleiteten, werden wieder mit ihm hierher zurückleh- ren, und die hiesige Garnison soll noch verstärkt werden.

Barcelona, 16. Dez. Der Constitucional beklagt in sirengen Worten die Dekrete über die erzwungene Contribution von 12 Miliionen Realen und das Wiederaufbauen der Citadelie, und erwahnt eines Gerüchts, daß das Ayuntamiento dem General- Capirain einen Protest gegen die Contribution eingereichr, da sie der Constitution zuwider liefe. Van Halen soll geantwortet haben, Barcelona wäre im Belagerungssiande und der Befehl könne durch eine Vorstellung dieser Art nicht zurückgenommen werden.

Es heißt, der hiesige politische Chef, Herr Gutierrez, werde durch Herrn Gamacho, politischen Chef von Valencia, erseht werden.

935 Paris, 22. Dez. Der Spanische Miniffei':Rath hat an den Regenten eine Adresse gerichtet, in welcher die verschiedenen gegen Barcelona versagten Maßregeln in folgender Weise moti- virt werden:

„Nachdem der Aufruhr fein Ende erreicht hat, der in Barce- lona _seine Fahne aufpslanzte, um den Bürgerkrieg zu beginnen und jede Regierung unmöglich zu machen, ist es die Pflioyt der Minister, welche Ew. Hoheit mit Ihrem Vertrauen beehrt hat, die MaßreJc-ln vorzuschlagen, Weiche, ihrer Ansicht nach, genommen werden mussen, damit der ewigen Aufregung auf einmal und für immer ein Ende gemacht Werde, in der die Feinde der Verfassung das Volk zu halten trachten.

„Die Minister, welche die Ehre haben, die gegenwärtige Vor- stellung zu unterzeichnen, halten es nicht für zweckmäßig, sich bei der Prüfung der Unrediichkeit der Aufrührer und der Größe der Nachtheile aufzuhalten, Welche durch diese ewigen Wirren erzeugt werden, und sie sprechen eben so Wenig von der Entri'isiung, mit Welcher die Nation, im Einverständnisse mit Ew. Hoheit, jene ver- brecherischen Pläne zurückgewiesen hat. - Aber sie können nicht von der Zukunft des Vaterlandes absehen, das ehrgeizigen Men- schen ohne Gesinnung, ohne Glauben und ohne Tugend zur Beute werden oder als Opfer des leider unter uns noch so tief wur- zelnden Provinzialgeisies fallen wird, Wenn man nicht mit starker Hand wirksame Vorkehrungen trifft, um die Parteien innerhalb des geseßliohen Kreises der Verfassung zu halten, welche die Nation mit so viel Blut und so großen Opfern erkauft hat,

„Die Regierung ist überzeugt, daß die AnWendung siarker Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung nöthig isi, aber geselei- cher Mittel, denn bei der hohen Achtung, welche Ew. Hoheit vor dem Gesehe hegt, Werden die Minister keinen Vorschlag machen, der nicht mit den Eiben, die fiegeleiskethaben, im Einklangestände. Strenge Gerechti keit ohne Grausamkeit und ohneSchwäche, das ist der Ruf des olks und der Wahlspruch der Minister. Möge die unbeugsame Strenge des Geseßes die Urheber, Beförderer und Haupt-Theilnehmer des Aufruhrs in Barcelona treffen. Das Ge-

seß erlaubt die ausnahmsweise summarische Einleitung ihrer Pro-

die öffenriichrn Grids!" durch diejenigen zurückerstattet werden, welche ffch ihrer unter dem Schuße des Aufruhrs bemächtigt, und se entwi'drr zur Schürung drs Aufruhrs oder zu ihrem Privat:Vortheil verwendet haben. Die unterzeichneten Minister stehen keinen Augenblick an, Ew. Hoheit eine Maßregel in diesem Sinne vorzuschlagen. Der Ersaß des Schadens, weicher theils Privatleuten, theils Beamten, theils den Militairpersonen verur- sacht isi, welche sich, ihrer Pflicht getreu, als Opfer auf dem Aitare des Vaterlandes darboten, und der Ersaß der durch die Truppenbewegungen verursachten Kosten muß gleichfalis die Auf: merksamkeit Ew. Hoheit auf M) ziehen. Die Umstände, Welche die Wiederherstellung des Friedens begleiten, müssen auf die mehr oder weniger großeStrenge und aufdieAusdehmmg derkraft dieserGrund: säße zu nehmenden Maßregeln ihren Einfluß haben, und namentlich auf die Wiedereinseßung der Behörden in ihre volle Machtäbung, unbeschadet der Abseßung der Beamten, welche sich schwach ge- zeigt, und der Bestrafung derjenigen, Weiche ihrer ?[mtSpfiicht ungetreu geworden sind. Auf diese Weise, glauben die unterzeich- neten Minister, wird Barcelona gebessert werden und wird das Verlangen der Nation nach Gerechtigkeit, Energie und regelmäßiger Regierung in Erfüllung gehen.“ (Folgen die Unterschriften.)

Der Krie s-Minisker, Welcher diese Adresse dem General: Capitain von arcelona mittheilt, damit dieser das Ayuntamiento der Stadt davon in, Kenntniß seße, fügt zu derselben folgende Worte hinzu: „Es wurde sich schlecht für wird ziemen, die Zweck- mäßigkeit des Schrittes meiner wärdigrn Kollegen zu verkennen, ich habe vielmehr ihre Darlegung in allen ihren Theilen gebilligt und sie Se. Hoheit dem Regenten eingehändigk.

„Der Regent des Königreichs, welcher die vrrderblichen Wir- kungeen der Volksunruhen beser kennt als irgend Jemand, und der uberzeugt ist, daß man sie mit starker Hand sirafen muß, da: mit ste sich nicht wiederholen, wenn einmal die Grundreformen angefangen Werdcn, welche die Entwickelung des Handrls und der Industrie, diefer maedtigen Hebel des Völkerwohls und des Völ- kerreichthums, ?mit sich bringt, hat die Vorschläge seiner Räthe mit seiner Jewohnli-ähen Leutseiigkeit aufgenommen, dieselben mit Muße geprufteund erkannt, daß fie beinahe die einzigen sind, deren ?xnnahme die offentliche Ordnung und die Herrschaft des Geseßes fur immer sichern kann, und er hat daher dem Anfrage des Mi- nister:Raths seine Bestätigung gegeben.

„Demgemz'iß hat Se. Hoheit befohlen, daß E. E. die be: sagten Vorschlage in allen ihren Theilen vollziehe, und zu glei: cher Zeit die Maßregeln bestätigt, Welche Sie kraft der Ihnen Jijrchhdßs Grieß gegebenen Vollmachten in Ihrem Bando verkün:

gt a en.

„Zur Entschädigung derer, die durch die Znsurrection zu Ver- lusten gekommen sind, namentlich zur Entschädigung der Wittwen und Familien der getödteten und verstümmelten Miiikairpersonen, zum Ersaße der durch die Truppenbewegungen und den Verbrauch von Kriegs-Material veranlaßten Kosten und zum Wiederaufbau der im vorigen Jahre zerstörten Mauer der Citadelie hat Barce- lona, laut Befehls Sr. Hoheit des Regenten, in der von E. E. zu bestimmenden Form und Weise zwölf Millionen zu bezah- len. Es t ut Se. Hoheit leid, so skrenge Vorschrißen nischen zu müffen, a er die Sicherheit des Staats und die offentliche Ge- rechtigkeit verlangen es. Auf Befehl Sk. Hoheit the"? “ck E. E. dies mit, damit Sie sich danach richten, und ich lasse

Sie ugleich wissen, daß Se. Hoheit will, daß die gegenwärtige Verfiégung in den Tagesbefehi der Armee geseht Werde.“