1878 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Zveiftl daß auch die vbrlie enden Ersparnisse ' gehärtet), was schon aus den boua ü 0 9 ten AUSg n f9r_dte Konservenfabrik in Mainsz 2c. hervor derm “nachtra liche Bewilligung die Kommis ton empf e._ e Finanzyerwa tunZ Livaber der Meinung gewesen, da diese Gelder _]th forme

1 Reiche e'örten, sie habe aher_gegla_ubt _daß in Rücksxcht au die Ent ung dieses onds d_te Billigkeit fordere, dies?

"ndeder rmee Türihre edürfmsse zugehen zu lassen. So ser

die Regierungsvor age entßanden mit dem Grund edanken unab "ngig von“ der jeweiligen Finanzlage des Re: es au in s wiengen Verhältnissen die Mittel _für die angegebenen Zwecke zu gewähren. Er bitte, die Regierungsworlage anzu- nehmen. Der Abg. Richter (2a en)_ motivirte hierauf seinen An; Mmit dem Hinweis, a? 1119 Offiziere 1hr Leben auch [161 soli en Privatgesellschaften verstchxrw kön_nten,_ daß_man_n_11t demselben Rechte eine gleiche Institution i_iir die RetchS=szl: beamten schaern müßte und daß der Reichssäckel nach dieser einmaligen ewilligung auch ferner für diesen Zweck werde in Anspruch genommen werden.

Hierauientgegnete drr Bevollmächtigte zum BundeSrath, General-Maxor von Vorgts-Rheß:

Die Lebensverfickyerungsanstalt, von der die Rede ist und zu deren Garantirung ein Fonds von 3000060 ?“ niedergelegt werden soll, ist nicht eine Idee neuesten Datums, inwfern sie schon in _der preußischen Armee beabfichtikzt, aber in deren engem Rahmen nicht ausführbar War; eine Erscbe nung, die bei solchen Instituten, welche aufGegenseiti keit gegründet find, natürlich ist. Crsts äter konnte der Ge- danke aus efü rt werden, als die Armee ihre jeßige usdehmzng gequ- nen batte. „SOas Datnm der Schöpfung: „der 1.Zuli 1872“ weist deutlich darauf bin, daß die Notbstände des letzten_KriegLs_ dazu_ iub_r_t_en, sie so scbneü als möglich ins Leben zu rufen. Ste werden LT:)lch, wenn Sie die Verhältnisse etwas näher ins Auge fassen,_d_avon uber- zeugen, daß es sich wirklich um Veseiti ung einer Kalamrtat handelt.

Es wird Niemand behaupten, da die Gehalter der Offiziere und Bramten derart zugeschnitten smd, daß erhebliche Ersparnisse von denselben gemacht werden könnten; ebenso ist ein Nebxnerwerb angeschloffen, von dem die Familie eines berstorbenen Offiziers oder Beamten fich erhalten könnte. Es 1st _ferner bekannt, daß wir eine Staatswitiwenkaffe, wie sie m anderen Landern besteht, nicht haben. Mit Zahlung des Gehalts fur den Gnadenmonat ist jede Verpflichtung des Reichs gegen seine Offiziere und Beamten erloschen. Die Militarwittwenkaffe ist sehr thsuer, und relativ wenig auskömmlickyx unbemittelte Offi- ziere pflegen fich wegen der hohen Prämien mtt dem höchsten_ Saße, den sie überhaupt wählen können _ 500 Thlr. _ nicht gleich _ma-

ukaufen, sondern dies meisientbeils hinauszuschieben, um bei einer ?päteren GebaltSerböbung das Versäumte nachzubrlen, n-as nur zu_ oft unterbleibt. Wenn nun eine Wittwe auch berechtigt ist zum Empfange einer Yenfion nach dem Tode ihres Mannes, so muß sie noch das sogenannte

arenzjahr warten, che fie tbatsächlirb in den Genuß der Pension tritt, weil der Mann das Antrittheld zu zahlen außer Stande War, und deshalb nur einen Wechsel eingelegt hat, der im ersten Jahre nach seinem Tode eingelöst werden muß. Unter solchen Umstqnden kann es nicht Wunder nehmen, das; ausden voraufgefübrtezi Mitteln irgend eine sofortige oder eine ersprießliche Hülfe für die Hinter- bliebenen dauernd zu schaffen nicht möglich ist. Nun hatte man auf die LebenSverficherung zurückgreifen folien, wie jrder andere Ur)- bemittelte dies thut; aber dem trat der Uedeistrmd entgegen, daß die LebenSverfiÖerungsgesellschaften Offiziere für dig Krie sgefahr uber- haupt nicht versicherten oder ganz exorbitante Pramxen ?orderten. Ein

Beispiel, welches mir unter Anderm bekannt geworden _ und es iebt deren_ mehrere _ möge mir gestattet sein hier speziell anzu- hren: Em Offizier hatte sie!) in junaen Jahren verheiratbet und

seine amilie mit 10 '

einge auft_; _er blieb vor dem

ei

000Tblrn. m eine LebenSverficherungSgesellsÖast einde als General; die Lebensverfiche- rung, ob ck er bis zule t a e Prämien richtig bezahlt, verfiel, die Wittwe at nicht einen fennig bekommen, und solche Fälle find, wie gesagt, öfters vorgekommen. _ Nun behauptet Hr. Richter War, die Lebensverficherungen wgren ja auch geneigt, darauf einzugehen, Offiziere für Kriegs- efahr mit zu versichern. Das ist aber erst eine Folge Jer Errichtung unserer Militär - LebensverficherungsgeseUsa'_aft. Wir haben, bevor wir zu dem endlichen Entschluß gekommen sind, ie zu gründen, mit den Verschiedensten Lebensversicherungsgescll- (“haften uns direkt in Verbindung geseßt, haben aber sehr wenig Entgegenkommen bei unsern Verhandlungen gefunden. Wenn „Hr. Richter sagt, daß man nur eine Versickyeruygsprämie don 60/0 ge- fordert, so bemerke ich, daß dies 6% Ansichla? auf die seitherige Prämie ist; also immerhin schon keine unerbebiche AUSJabe. Es liegt nun dieser Militär-Lebensrerficherung§gese11scbaft nichr die Idee zum Grunde, Kapitalien von solcher Höhe zu versichern, das; daraus eine auskömmliche Rente für die Hinterbliebenen dauernd beschafft werde; vielmehr soll im Allgemeinen nur eine Summe zur Dispo- sition gesteÜt werden aus der, um es mal so zu nennen, der erste “AnpraU der dringendsten Bedürfnisse befriedigt Werden kann. Es kann sich Jemand von 100 «;ck bis höchstens auf 20000 „is, ganz ausnahmsweise auf 30000 „FQ versichern; die Rente selbst von 30000 „44 wiirde nur eine ungenügende sein zur Erhaltung einer Familie; die Prämie dagegen wäre sehr hoch. Der eigentlicheZweck leibt, diejenigen Ausgaben, die erforderlich find beim Eintritt eines Todesfalls, also Beoräbniß, eventueÜ Verlegung des Wohn- Yes ans _einem ibeueren Ort in einen billigeren, die ' ablirung _eines kleinen Grirhästs, die Bezahlung der Rück- stände, die die Krankheit verurjachte und drängende Rechnungen zu bezahlen, um Wenigstens das Andenken des Verstorbenen in Ehren zu halten und selbst axis der ersten und größten Noth herauszukommen. Hr. Richter meint nun, die Anstalt wiirde, wenn Sie 3 Mill. Mark aus dem Ersparnißfonds zu ihrer Sichersteüung bewiÜi ten, das Reich in Mitleidensck)aft ziehen derart, daß, wenn es derma einst mit Einnahme und AuSgabe nicht recht stimmte, das Reich moralisch verpflichtet wäre, mit Reichsmitteln beizuspringen. Meine .Herren! Ihre Kommission hat diese Eventualität genau erwogen und den Regie- rungSeanrf zur_Beseitigung jeden Zweifels dahin modifizirt, daß dieser Garantiefond 111cht ixi die Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds Treten solle; fie hqt ihn der Versicherungsgesellschaft gänzlich iiber- wiesen und es_dam1t ausgesprochxn, daß das Reni) fernerhin keine Verpflirkxtung ubernehme. Meine _Herren!_ Die Lebensverficherungsgeseüscbaft ist eine Schöpfung eme_r Privatgenoffenschaft; die Armee hat fie für sich ge- "ndet und will ihr eine Ausdehnung geben so weit, wie sie inner- lb ihres Rahmens es irgend kann; je weiter sie die Grenze stecken darf, desto vortheilhafter ist es ja natürlich. Hr. Richter meint ferner, es sei durchaus nicht gerechtfertigt, daß diese Versicherungs- Gesellschaft für die Armee begründet Werde, da ja bei den Civil- beam_ten analoge Einrichtungen nicht existirten; die O fiziere sogar relativ besser estellt seien als die Beamten vom ivil. Meine rrey! Das tft wahr, aber es ist auch nicht ganz wahr. Wenn m Civil _ und ich weiß, da dies schon vielfach geschehen ist _ grö ere_Gruppen zu einem geno enschaftlichen werke zusammentreten, z. . m Fürsorge auch für ihre Hinterblie enen, so würde dem (! nichts entgegenstehen, wie z. B. Krankenkassen, Altersversorgungs- ustalten u. dergl. Was nun aber die bessere finanzieÜe La e der Offiziere gegenüber dem Civil betrifft, so ist mir tbatsächli kein Unters led bekannt* beide haben keinen Anspruch auf besondere Staats ülfe ; der ivilbeamte hat gleichfalls Ansprüche auf das Kadettencorps wie die Offiziere; wenn mehr Offiziere im Kriege “Heftben die Kinder hinterlassen, so ist es natürlich, daß sie zurrst ] ücksichtt ? werden, das schließt aber nicht aus, daß Kinder ver- storbener ivilbeamten ebenfalls berückfichtigt werden. Nun_bat fernerhin der Hr. Abg. Richter einen Unterschied ge- macht zwischen der Lage von Offizieren und Unteroffizieren, die im

“blieben find; und selbst da ist die Fassung des An

Kriege eblicbeu sind, zu Ungunsten derer, die in Friedenszeiten ae- storbeu d. Wenn ich einen Unterschied machen druf, so stellt er ficb wesentlich anders. nämlich so, daß für die im Fnederx Verstsrbeuxn mehr geschehen mußte. Y dem_ Invaxidengeseß ist namlich für die Unteroffiziere und die O ziert m gemffxr Weise ßüksorgxgetroßen, Da heißt es in dem §. 41 für die Offiziere. daß ur die un Kneae (Hebliebenen, an erlittenen Verwundungen während des Krieges oder später Gestorbenen, ferner für die im_Laufe des Krieges Erkrankten oder Beschädigten und vor Ablauf eines Jahres Gestorbenxn den binterbliebenen Wittwen eine Unterstüßuni werden soll derart: , daß die Wittwe von Generalen 500, von Stabsoffizieren 400, von up - leuten und Subalternoffizieren 300 Thaler gezahlt werden. In ana- loger Weise sind, Wenn auch geringere Säße für die Hinterbliebexien der Unteroffiziere aus eworfen. Auch für die Kinder solcher Offiéiere uud Unteroffiziere sin Gelder bis zu 60 resp. 75 Thlr. aung etzt. Anders liegt die Sache für die, welche nicbt in Folge des Krieges, sondern im Frieden estorben sind und eine Familie_ bmterlaffxn haben. Weil dieser amilie keinerlei Hülfe wird, so tft es gewiß gerecibtfertigt, da hier kein Unterschied zwi[chen Friedensverbaltmß und .Krieakverbä tniß gemacht werde; es blei*e Jedem überlaffen, ob und wie hqch er sich in die LebenSverficherung einkaufen _wil]. _

(Schließlich hat der Hr. Abg. Richter einen Ver leich zwischen dieser LebenSverficherungsanftalt und der Wittwen affe gez_oge_n; namentlick) wie ficb seit ihrem Entstehen bis cht die Staatsbeitrgge erhöht haben und wie ursprünglich auch mit dieser ganz gndere Plane beabsichtigt gewesen, als späterbin sich daraus entwickelt haben. Dieser Ver leich und die Anfübrungen erscheinen aucb nichr gagz ;_u- treffend. s ist nämlich in dem Gesetz von 1792 ausdrucklick) ausgesprochen, daß die Staatsbeiträge nicht fixirte, sondern fakultative seien, da heißt es: _

Den Plan, welchen S&Königlicbe Majestät hierzu ausarbeiten lassen, gründet sich auf die Voraussehuna, daß die Kaffe sich durch die Beiträge der dabxi interessirten Offiziere in FriedenSzeith zum _Theil _selbst erhalten kann und Se. Königliche Majestat nur eine gewiZie, durch die Berechnung außqemittelte, Summe jäbricb zuzuschießen brauchen, wogegen Se. Königliche Majestät die Penfionirung der durch Krieg entstehenden WitiMn lediglich allein übernehmen und dazu ein besonderes ansehnliches Kapital bestimmt haben 2c. 2c. __

Also, meine Herren, wenn bei der Wittwenkaiie zu Anfang ge- ringe Beiträge" gezahlt worden find, so lag dies natürlich darin, daß bei ihrer Gründung nur Wenige Wittwen empfangsbxrechtigt waren, als im Laufe der späteren Zeit. Die Höhe der Staatsbeihiilie hat übrigens sehr geschwankt; zcitweise fiel sie ganz aus, dann steigerte sie sich und fiel wieder. So hat zuerst der Beitrag bis zum Jahre 1840 15000 „xz, später im Jahre 1841 39000 «M, 1843 77 000 „fü betragen. Dann steigerte er sich bis zum Jabre1873 auf 83700035, _ dazwischen liegen die Kriege von 1866 und 1870/71 _ und tstjeizt schon wieder zurückgegangen auf 660000 „M und wird voraussichtlich noch weiter fallen. Wollte man Uun eine Analogie finden, so würde sie nicht so bedenklich sein, wie sie Hr. Richter ansieht. Ich_betone aber nochmals, die Verbündeten Regierungen iebcn die Dotation der Kasse mit 3 Millionen so an, als ob sie ein für (1116 Mal geschehen sei und als ob weitere Verpflichtungen damit Seitens des Reichs nicht übernommen werden.

Was nnn den Antrag des Hrn. Richter anbetrifft, so ist er ja anz außerordentlich dankenswertk) und wiirde unter anderen Unicitänden auch äußerst accepiabel sein; nämlich wenn es fich darum bandelte, daß noch 3 Millionen disponibel gestelit Werden soUten; in diesem FaUe würde die Heeresverwaltung gewiß mit beiden Händen zugreifen. Wie es aber jetzt liegt, meine Herren, habe ich, glaube ich, zur Evidenz erwiesen, daß es sich um Beseiti- gung eines großen Nothstandes baadelt, und dieser Nothstand trifft die Hinterbliebenen der tm rieden Verstorbenen und der im Krisge Gebliebenen gleichmäßig; die Hinterbliebenen der im Kriege Geblie- benen sogar noch Weniger, als die anderen. Wenn ich nun auf den Antrazz selbst näher eingehen darf, so sehen Sie, daß Hr. Richter nur fur die HinFerbliebeW derjenigen gesorgt hat, dJ: im Kriege ge-

rages doch auch derartiq, das;, wenn man ibn genau ansieht, er nur [)t'0 prasdaribo, aber nicht pro futuro wirkt. Die unmittelbare Folge würde sein, daß diese 3 Millionen über kurz oder lang wieder zuriickfielcn, wenn nämlich keine Pensionen fiir die aus früheren Kriegen zu Unterstützenden mehr zu zahlen wären; ja, es liegt_ hier noch eine andereGefahr vor; es könnte füxilich in einem der Nächsten Budgets rine Herabseßung um so viel eintreten, als nachweislich Pcnsionäre oder Hinterbliebene verstorben find. Also wi: der Antrag einmal gefaßt ist, und ais Ersatz) für den Kommissionvorschlag ist er für die verbündeten Rc- aierungen nicht acceptabel; wir können mir dringend bitten, daß Sie dem von Ihrer Budgetkommisfion formulirtcn Ar1. ]. Jbre Zustimmung eribsilen WqÜen. _

Der Württembergische Bevollmächtigte ZUM BrindLSratl), Geheimer Kriegsrath von Mand, bemerkte, nach dem Antrags Richter würde sich die Vorlage von dem Grundgedanken ent: fernen, daß die einzelnen Kontingents verhälinißmäßig an dieser Wohlthat partizipirten und den auf sir entfallenden aliquoten Theil selbständig verwalten solltsn. Das württem- brrgische Kontingent würde dadurch beuachtheiligt wsrden. Er bitte also, den Antrag Richter abzulehnen.

_Der bayerische Bevollmächtigte zum BundeSrath, Gensrai: Ma1or_von Fries, trat der Ausfiihrung des Vorredners mit dem Hinweis bei, daß _ nach dem Nichterschen Antrags das bayerische Kontin ent mel schlechter wegkommen wczrde, _als nach den KommisZionsvorschlägen. Bayern besiße eme ziem- lick) reich dotirtc Wittwenkaffe, wodurch die Hinterbliebenen bayer1scher_ Offiziere in Riicksicht auf ihrs Unterstützungs- bedürftigkeit besser gestelli sewn, als die der Offiziere anderer Kontingente, und daß die ersteren deshalb nach dem Antrags Richter weniger Unterstiißungen erhalten würden, als wenn die KommissronSanträge zur Annahme elangten. _ _

Der Abg. Dr. Lucius e_rklärte, da? seine Partei wre m der Kommisnon aus den m_ der ersten Berathung _hervor- gehobenen Griinden, name_nt[1ch m Riicksicht auf die Ent- stehung dieses Fonds prinzipaltter fiir die RegierungSvorlage, eventuell für die Kommissronöbeschlüffs stimmen werde. Im leßteren Falle hoffe er,_ daß diese Positionen im Ordmarmm stets anstandsios bewilligt wiirden. Abänderunchanträge ksmbo er aus Riicksicht 1111? die Geschäfte des Hauses nicht gßteth u_nd er hätte gewünscht, daß andere_ Parteien dieselbe Resigna- tion geübt h_ätten. Dei; Antrgg Richter sei zwar acceptqbel; da die Regierrxng die Kommffsronsworsthläge aber vorziehe, werde er für die letzteren stimmen. _

Sodanxi ergriff das Wort der Bevoleächtrgie zum Bun- de-Zratl),_D1rcktor im Rerch§kanzler-Amt, ])1'. Michaelis: Er woÜe diefen GeYnstand noch von finanziellem Standpunkt aus be_leuch_ten. eben verschiedenen einmaligen Bedürfnissen slee hier em Stiftungsfonds gescha en werden, welcher durch zrnsbar _angelegte Kapitaliet) die rfüllung der geforderten Zwecke srchern solle, ohne 111 Zukunft den Etat zu belasten.

ies er Grundgedanke, welckZex der Entstehunkz disses Fonds und den an egebenen humani tischen und mi itärischen Zwecken entsprä )6, hab?, in_ der Budgetkommisston eine durch- fchlagezide Kritik nicht _erfahren. Das Streben der Komm1ssion set iiur dahin gegangen, die Außgaben m den Etat emzustellew imd die Ka italien einzu- ziehen, YM die Matrikularbeiträge des laufen en Etats'ahres zu vermindern. _ Sie soÜten den Uebergan erleichtern, Sie be- lasteteiz aber die Zukuxift. Zu welchem bschluß habe denn nun die Vudgetkommissron den Etat pro 1878/79 gebracht?

Das Defizit sei MY mehr nominell, sondern in Wirklichkeit da. Zum ersten ale _in diesem thre seien die regel- mäßigen Einna?men germZer als die regelmäßigen Aus: gaben. Es eien 415 MiUionen ordentliche und 120400 000 „FH, einmalige AuSgaben. Dem gegenüber ständen formeä 116 462000 «46 außerordentliche Zu- schüsse, so daß also scheinbar vier MiÜionen der em: mali en AUSgaben durch die ordentlichen Einnahmen gede twürden. n Wirklichkeit verhalte sich die Sache an: ders. Unter den or entlichen Einnahmen figurirten 2 200 000 «jz fiir Erlös von Grundstücken der Militärverwaltung. Dieselbe Summe sei für Ersaßbauten in AuEgabe estellt. Diese Po: sition trage mehr den Charakter eines auZerordentlicben Zu: schusses. Die Kommission habe die Zölle und Verbrauchs- steuern um 4068 000 «16 ge en den Regierungsentwurf erhöht. Dieses Ergebnis; sei namentli im Hinblick auf das Resultat der Tabaksteuer im the 1877/78 sehr zweifelxmft, nnd es würde sich empfehlen, diese osition bis zur dritten Le ung nochmals zu revi: diren. Es figurirten ferner in den regelmäßigen Einnahmen 7324 000 «16 aus zinsbar belegten Reichsxzeldern. Diese seien aber nur vorübergchend aus der französischen Kriegs: kostenentschädigung dis onibel, die Einnahme sei also keine regelmäßige. Es blei e demnach eine ordentliche Einnahme von 405 MiÜionrn im Gegensatz zu einer ordentlichen Aus: gabe von 4151 Miklionen. Die Differenz betragealso 10T Mil: lionen. Bei die1er Sachlage dürfte sick) eine nochmalige ein- gehende Erwägung dariiber empfrhlen, ob ni ider Einziehung vo_n Kapitalien zur Deckung iauéenderEtatsbe iirfnisse die Be- 1v111igung, wenn nicht der Taba steuer, so doch einer geeigne- ten und einträglichen Stempelsteuer zur Herstelbing des Gleichgewichts zwischen den regelmäßigen Einnahmen und AUSgaben des Reichs vorzuziehen sei.

Der Abg. Richter (Hagen) beantragte, seinem Antrags folgenden Zusatz zu geben: Württemberg solT 165 900 „46, Bayern einen sriner Bevölkerunchzahl entsprechenden Betrag erhalten. Der Abg. Dr. Zimmermann sprach sich fiir den modifizirten Antrag Richter aus und erklärte sich namentlich gegen die Zwangsversicherung der Offiziere.

In Bezug hierauf erklärte der Vevoümächtigte zum Bun: deSratk) General von VoigtS-Rheß:

Meine .Herren! Ich kann zunächst Akt davon nehmen, daß so- wohl, was die Organisation als was die Verivaltung und die Sicher- heit des Fonds anbetrifft, keineEinwcndungen, auch nicht vom Hrrrn Vorredner, erhoben find. Anstand dagegen hat in den Motiven die SteÜc erreqt, wonach gesagt Worden ist:

Soll dies Institut aber den Erwartungen entsprerben, so muß an der einen Seite der Eintritt in dieselbe wesentlich erleichtert, auf der anderen Seite mußte denselben durcb Beitrittszwang, Nor- mirung einer obliiawrischen Mmimalvrrsiäyerung und Erhöhung der Maximal-Versichcrungssu1nme eine möglichste Amsdebnung und intensive Wirksamkeit gegeben werden.

Meine Herren! Der Zwang ist so gedacht: wenn nunmehr eine Summe von 120000 „M Zinsen dem Fonds zufließt, die seither dnrck) die in §. ? gewährte Garantie nicht zugeflossen ist, dann ist man in der Lage, die Minimalbeiräge noch hermiterzufeßen in den Prämien und darf füglirh verlangen, daß die Offiziere bei ihrer Ernennung zum Beitritt zu dieser Anstalt- sicb brreit erklären. Und, meim». .Herren, liegt denn darin «Was so Hartes, Wenn man von Jemand verlangt, daß er eine Summe _ sagen wir von 300 „M. _ bei seinem Tode mit 4x „46 für das Jahr versichern kann und damit weiß, daß er diejenigen Anforderungen, die an ihn un-

mittelbar nacb seinem Hinschciden gestellt werden müssen, befriedigt,

ficht?

_Nun haben die beiden erren Vorredner bereits bereébnei, daß auf ;_sden Kopf der 13000 ffiziere _ so stark ist das preußische Kontingenr _ bei 120000 „44 Zinsen 8 «M kommen; es wird also möglich sem, cine Minimaldrämie für die ersten niedrigsten Beiträg: zu fordern und dadurch also der GeseÜsckyaft die erforderliche größere Ausdehnung zu versichern. Dagegen hat Niemand daran gedacht, jedem Offizier, der in der Armee siebi, von vornherein jexzt einen Zwang auizulcgen, er folie beiireich nur _der junge ZiiWachs soll sich zu der Minimaliumme Verstehen. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß jeder bereit sein wird, im aligemeinen Interesse diese Verpflichtung zu übernehmen, ohne dagegen zu opponiren, unbeschadet seiner Rechte, Wenn er glaubt, sich nicht fügen zu ioilen u:“.d zu wollen.

Ferner, meine .Herren, ist gesagt, es wäre die Ueberlaffnng dieses Fonds von drei MiUionen an die GescUschait als Unterstützung im Prinzip_ falsch nrd abermals faljrb; man folie ihr keine Kapitalien geben, 1ondcr11 die Gesellschaft so[[e, wie es hier in dem Statut vor- liege, aus selbst diese Kapitalien beschaffen. Freilich, meine Herren, das wiirde und könnte geschebn, namentlich Wenn wir einen längeren Friedrn haben; aber daraus, meine Herren, bekommen wir noch keinen Zuschuß. Den Zuschuß von 120000 “% Wolien wir gc- brauchen, um eine Erleichterung des Beitritts Herbeizufiihren und dadurch aurh eine Erweiterung der Anstalt, Diese Erweiterung ist schon eine recht erfreuliche gewesen. Denn von dem nominellen Stand Von 13 000 Offizieren _ (die älteren Offfzieresmdseitber fast gar nicht beigetreten, Weil dieBeträge für sie doch sehr erhebliche find) _ Waren schon bei Aufsteilung des Etats 5000 als Mitglieder an- gegeben, Augenblicklich find es ohne irgend welchen Zwang WM 5500, und wir können mit großer Bestimmtheit annehmen, Wenn das Institut fich crst mehr eingelebt hat _ es ist ja ganz neuen Ur- sprungs _ dann wird Jeder von selbst aiif den Gedanken kommen, eine kleine Summe_zu versichern, und wenn es nur 300 bis 500 „M wären. Das übersteigt die Miitcl nicht und man weiß dock), das; wenn man _die _Augen zumackot, die Kosten fiir das Begräbnisz vor- handen, ohne dai; andere Leute zutreten; daß die kleinen Rückstände bezahlt werden können, und zivar aus eigenen Mitteln, die man aus seinem Gehalte erspart oder geivo:men hat. Sie werden zugeben, das; für cineri derartigen Zivcck es doch nicht zu viel zugemutbet beißt, jährlich einige Mark zu opfern.

Narhdem noch der Abg. von Hölder fiir den Antrag des Abg. Richter und der Referent Abg. Benda dagegen gesyrychen hatten, wurden die ersten drei Artikel nach den Kommissions- beschliiffen genehmigt. _ _ _ _

Fiir den Fal! der Annahme d1e1er_ ersten drei Artikel be- antragte die Budgetkommission, fiir die ayderen Zwecke,_ zu denen die Regierung B9willigungen aus diesen Ersparnissen verlangt, nachträglich, circa 2000 000 «ix; m den Etat aufzu- nehmen.__Daru1_1ter befinden sick) 53 000 5/6 zur Begründung von Freisteüen im Kadettencorps. _ _

_Der Referent, Abg. von Benda, motimrte den Kom- missioiisantrag damit, daß in den leisten Jahren der _Mangel an Offizieren 1mm5r me r zugenommen, m_id, daß dre Kom- mission die desfallstgen rgumente der Regierung als richtig habe anerketinen müssen. Der Ahg._N1chter (Hagen) _bemerkte, es handle sich hier um eine prinzipielle rage. Die _Schaf- Lung von_ 131 Freipläßen in Kadxttenansia ten irrige dW Ge-

ahr in sich, eine einseitige Abschireßung des Offiziercorps als Folge der besonderen Kadettenerziehung zu verschärfen.

_Der Bevollmächtigte zum VundeSrath General von Vorgts:Nheß, entgegnete hierauf: _ _

MeineHerren! Gestatten Sie mir den eingehenden Ausführungen Ihres Herrn Referenten und den Bemerkungen des Hrn. Richter gegen- über nur wenige Worte. Hr. Richter findet, daß das Kadettemnstitut in seiner Abgeschlos1enbeit noch wesentlich v2rstärkt werden würde-

wenn diese _136 FreisteÜen kreirt werden sollten. Meine .Herren! Das ist mcb_t dxr Fall; alle diejenigen Stellen, für die nur Erzicbungsbettrage gezahlt werden, jene vorhergenannten 1030 Stellen _ find immer besxßt; desgleichen die billigeren Penfionärstellen von 450 „46; nur in den tbeuren Pknsionärsteüen von 780 :“ nn befinden sich die Manquements, die angepbxickli-Fx bis an 200 hinaufreichen. Yon diesen SteUen, meine Herren, wollen wir 136 umwandeln in Fretitelien und werden sie dann leicht zumachen. Bei dem Mangel _an Offizierersaß haben _wir das größte Interesse, fie recht bald „zu fuklen ;, Yntrage anf Freistellen und auf “solche, für welche die kleineren thtrage g_ezablt werden, liegen reichlich vor. Jeb darf nun konstatiren, da[; im Gegensatz zu dem, was Hr. Richter auSgeführt hat, Söbnewvvn Civilisten der Eintritt in das Kadettenbaus nicht verschlossen ist. Aber die Anmeldungen haben von 1872 ab, wv__ n_och 680 Konkurrenten vorhanden, bis zum Jahre 1876 bei gleichmaßtger Abnahme ygcb _unten fich bis auf 341 Kon- kurrenten vermindert, obwvbl tb_a11a_chltch jungen Leuten aus anderen als Beamtenstanden der Emtrrti m das Kadettencorps offen ge- lassen war; vorauSgesth_aÜerdings, dai; fie Pensionen bezahlen woÜten. Vergleichen Anfrage sind es nicbt, die vorliegen, sondern solche auf Steilen, welcbe nur fur S_öbne VM Offizieren und Beamten bestimmt sind, oder woßl gar auf friiher nicht existirende Freistellen. Solchen Anträgen konnte vaiürlich nicht entsprochen werden.

Sodann vcrmeint Hr._Richter, das; durch diese Freistellen des Kadettencorps die Exklusivriäx in deri OssizierScorps geschaffen Wer- den würde. Meine Herren, diese An11ch_t hat schon früher gespukt; man bat dem Kadettencorps immer einseitigeRichiung oder exklusiven Geist imputiren wollen__ Dem gegenüber darf ich wvbl bemerken, daß das MischungSverHaltnißin den Offiziercorps fich augenblicklich folgendermaßen gestaltet: cs imd ca. zwei Fünftel Abiturienten, ein Fünftel Kadetten und zrvei Fünftel solcher jungen Leute, Welche die Reife für Prima erhalten haben miiffen, bevor sie zum Portepeefähnrichs-Examen zugelassen werden. Sie Werden zugeben, daß, das Verhältniß von ein Fünfiel Kadetten zu vier Fünftel solcher jungen Leute, die zum Theil in reifrren Jahren sind, wenn fie eintreten, kann nicht dazu beitragen, Exklusirität berbeizuführen, wenn überhaupt das Kadettencorvs ein Institut wäre, erches exklu- siven Geist fordert; das thut es aber nicht; im Kadettencorps wird der Unterricht seit der Reorganisation, wie bekannt, nacb demsclben Lehrplan einer Realschule ]. Klasse ertbeilt; der Untxrricht ist also nicht exklusiv; die Erziehung, wenn auch militärisch,_ ist doch nicht exklusiv und abschließend gegen andere Stände; die jungen Leute stehen in ununterbrochenem Verkehr mit der Außenwelt.

Sodann, meine Herren,möchteich noch Folgendes anführen. Wir bitten allerdirgs auch im Interesse der Wohlthaiigkeit, Freistellen wieder herzustellen und zwar zu einem_gerinc_1en Theile; während früher 360 solcher Freistellen bestanden, die lediglich aus finanziellen Gründen abgeschafft find und_ fiir welche andere SteUen begriindet wurden, in welchen Erziehungsbciträge gezahl_t werden _ fordern wir je t nur 136 Freistellen, Linen doch nur geringen Theil der früheren Wieder berzustexxen. ES ist notorisch ein großer Theil von Offizieren und Beamten nicht in der Lage, einen nur!; nur niedrigen Er- ziehungsbcitrag zu zahlen; wenn Sie dasjenige, Was ich bei Besprechung der Lebensverficberung iiber die Verhältnisse der Hinterbliebenen von Offiziercn_ und Beamten gesagt, berücksichtigen wollen und ferner erwägc'n, dai; eineYnzabldon Offizieren gezwungen ist, den Absrbied zu nehmen, zu _einer Zeit, wo sie mir eine sehr Unbedentende Pevfion erworben, häufig Wegen ihres kränklichen Zu- standes nicht durch sonstigen Erwerb ihr Einkommen erhöhen können, so ertlärt es siri) wohl von selbst, daß sie ibre_ Söhne nicht einem Berufe widmen, zu welchem sie _ tro der Neigung der Söhne _ im ersten Anfange nicht die Mittel ):iben, selbst die-riiedrigeren Exziebnngsbeiträge zu zahlen. Erhalten diefe Freistellen, io irt für sie gesorgt, und deshalb halte ick) es für einen Akt der Woblthätig- keit. Es geschieht aber auch im Interesse der Armee selbst. Wir leiden, wie der Herr Referent durch Zablén bewiesenbai, an einem zunehmenden Manquement im Offiziercorps. Es ist dem gegen- über Thatsächlich aus der großen thl von Anmeldungen bekannt, das; sehr viele Unbcmittelte vom Kadettencorps abgewresen werden um ten, Weil sie selbst die kleineren Beiträge von 90 «16 nicht zu zal) en vermögen. Wie viel Andere fallen aber ganzaus, weil fieüberhaupt nicht im Stande find, irgend welche Erziehungsbeiträge zu zahlen! Ein Weiterer Grund ist eine Konsequenz dEr Reorganisation dex Kadettencorps. Es liegt, wie Ihnen bekannt, in der Absicht, das Kadettencorps von Ober-Sekunda berab in zwei Kanäle zu tbeilen; der eine führt durch die Selekta direkt in die Armee, der andere durch die Unter- und Ober-Prima zum Abiturientenexamen. Es liegt nun im Interesse gerade der Unbcmittelien: sobald als möglich ihre Söhne in eine Stellung zu bringen, in dcr fie existiren können. Um ihnen den ferneren Verbleib _im_Kadettrncorps zu erleichtern, und so eine größere Zahl junger, Vielleicht [ehr taleniirter Leute für die wissenschaftliÖL Richtung zu gcwinnen, ist ihnen in Aussicht ge- xtellt wvrden, das; ihnen besondere Crlerckxteruxigen gewährt Werden ollon. Es ist also so gedacht worden, daß sie in Unter- und Ober- Prima FreisteUen erhalten, ferner,_daß ihnen aus dem Unterstützungs- Fonds, den Sie vorher_ bewiÜrgi haben, die Cquipirung _zu- gegeben werde, daß sie, _so [arge sie Portepee - Fähnriche sind und von ihrem Gehalte mcht existiren können, namentlich auf der Kriegsschule eine Beihülfe erhalten, bis sie mrt den Epaulxttes ein höheres Gehalt bekommen. I)ieine Herren! Sie werden sich überzeu 1: haben, daß alle Interessen dafür sprechen, einen Theik dieser Frsiste en wieder herzustel-len, und daß dadurch der Geist einer schäd- lichen Exklusivität nicht Hervorgerufen Werden kann, sondern, das; es nur das Interesse der Armee und Gründe der Wohlthätigkeir sind, die uns veranlassen, Sie dmum z_u bitten, und so_bittct die Heeres- verävaltung, das; Sie die Anträge Ihrer Kommxssion ganehmigen wo en.

Das Haus trat hierani den VeschUiffen der Budgetkom- mission bei. _

Tit. 45 wirft an Zuschüssen zur Erweiterung des Kn ab en- Erziehungsinstituts“ zu Annaburg 60000 „46. ans.

Der Abg. Nichtsr (Hagen) sprqck) die Ans1cht aus_,_daß eine Erweiterung dieses zur Herqnbildung von Unierofftzieren bestimmten Instituts _unzweckmäßig set. Durch dre Aufbesse- rung der UnteroffiziersteÜen habe der Mangel a:] Unter- offi ieren bereite?- so erheblich abgenommen, daß_es nicht mehr not wendig sei, besondere Aufwendungen für diesen Zweck zu

machen. __ _

Dsr genannte Bevollmachtigte zum Bundesrath führte hierauf aus: _ _

Gestatten Ste mir einige wenige Worte dem entgegen zu stellen was der Hr. Abg. Richter soeben auSgeführt hat.

Der Herr Vorredner geht davon aus, daß das Unteroffiziers- manquement wesentlia) abgenommep ba_t. Das ist nicbt ganz richtig. Es hat abgenommen, aber das 1_st em Tropfen auf einen bei an Stein. Troß der niederliegeziden wirthschaftlicben Verhältnisse, we che Hr. Richter selbst als in dieser Frage ganz besonders mitsprecbcnd im Plenum bei Einbringung diesesGeseHes bxtonte, sind auf 37000 Unteroffiziere nur 1700 Kapttulatwnen _rriehr zu verzeichnen, also immerhin doch nur ein geringer Vruchtbeil. _ _

Es ist ferner von ihm als besondersschadlicb darauf hingewiesen, daß die Kinder im 10. Lebensjahre den (Eltern enommen, der Fa- milie dadurch entfremdet, nach Annaburg gebra t würden, um dort bis zum 17. Lebensjahre zu bleiben. Er bezeichnet das pädagogisch und sonst als verderblicb. INeineHerren! Das würde viel1eicht richtig sein, wenn man die Kinder dadurch, daß man sie nicht axifnähme, in der Familie so gut untergebracht wüßte, daß sie wirklich nüßlirhe Glieder der menschlichen GeseÜschast wurdcn. Daß dies aber nicht der Fall, darf man _[chon deshalb annehmen, weil die Unteroxfiziere in auSgedehnter Wei e darum bitten _ und es liegen viel me rAn- träge vor, als befriedigt werden können _ die_Kinder ihnen abzu- nehmen, weil sie finanzielk nicht in_der Lag? seien, fie zu erhalten und zu erziehen, noch auch namentlich in der Zett vom 15. bis 17. Jahre,

bestünden, welche das Privileg hätten, das;

wo sie ja doch, weil sie Unteroffiziere werden wollten, außerhalb des Hauses obne ernstlicben BerUf un_tergcbrach_t werden _müßten, fie also mz_rdin ihrer Erziehung zurückgmgen, moglicherweise Taugenichtse wur en.

Nun, meine .Herren, liegt das mit Annaburg ganz absonderlicb. Die Umbildung von Annaburg gad die von _anen_1m vorigsn Jahre bewiliigtx Weilburger Anstalt_11nd,_ sollte ich meinen, ganz außer- ordentlich glückliche Griffe. Cin dringendes Bedürfnis; ist jedenfaUs befriedigt; das geht aus der außerordentlich großen Anzahl von An- meidungen sowohl für Weilburg als §Ylnnaburg bervor; wir dürfen annehmen, dax; der größte Theil derxen_tgen11_1ngen Leute, die entweder als Kinder re p. nacb i rer Konfirmation mit 15 Jahren in den An- stalten aufgenommen und weiter erzo_en werden, tüchtige Menscben werden; Die in Annaburg fich ansck) 1eßend_e Unteroffizier-Vorschule ist nicht lediglich eingerichtet,_ um die Knaben militärisch zum Unteroffiziersstand einzudxillen, _sondern es Werden die Knaben nach den Grundsäßen einer Mittelschule in fünf etablirten Klgffen unterrickytet, denen zwei fernere Klgffen in der Vorschule an- gefugt _find, in denen die “ungen Leutz weixer ausgebildet Werden, so daß wir ein sehr Werthvo es Material gewinnen für jene Klassen von Unteroffizieren, aus denen wir das Offiziers-Corps des Zeug- und FeuerWerkpersonals beranbilden. Andere gehen daraus hervor, welche OberfeaerWerker, Wachtmeister, Feldwebel u. dergl., also obere Chargen der Subalternen werden; sliegen bereits die Berichte vor und kann ich konsta'iren, daß nicht ein einziaes Beispiel bis jexzt vorgekommen, daß die aus der Annaburger Anstalt in die Armee ge- treten n _jungen Leute nicht gute Hoffnungen erwecken, oder bereits zum _Thctl_ erfüÜen, so daß, wie ich glaube, wir durch das Annaburger Institut in seiner Erweiterung der Armee sebr wesentlich nüßen. Aber auch der Grad der Bildung _1m Unteroffiziers-Corps wird be- drutend gefördert und namentlich die Aspiranten fiir gewiffe Stände, die sckZon eme höhere Bildung erfordern, gewonnen. Aus den Vor- arzgefuhrten Gründen darf die HeereSverivaltung Sie bitten, daß Sie, .wzebei den anderen Positionen im Interesse der Armee Jbre Ve- willtgung zu dem Antrag Ihrer Budgetkommisfion aussprechen woÜen.

Das Haus bewrlligte die 60 000 „46 ebenso wie die Übri- gen Positionen ohne weitere Debatte.

In der Diskussion über Art. 17. erklärte der Abg. Frhr. von MalßahnGülß, daß er gegen den Vorschlag stimmen werde, Kap1_talbestände m den Etat zur Deckung laufender Ausgabsn einzustellen. _Ueber die ariderwsitige Finanzirung de_s Etats behalte er sich für die dritte LSsung weitere An: tra e vor. Soilten die bisherigen Veschlii1se der zweiten Be: rawung unverändert definitiv eingenommen worden, so würde der Etat_drs nächsten Jahres err) noch viel nngiinstigere-Z Ne- sultat zeigen, als der gegenwärtige.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Richter (Hagen) wurde Art. [17. angenommen. (Schluß 5 Uhr,)

_ Die Reds, mit welcher der Präsident des Reichskanzler: Amts, _Staats:Min_ister Hofmann, in der gestrigen Sitzung des Reichstages die Interpellation drs Abg. Dr. Buhl beantwortetr, hat folgenden Worilaut:

Meine Herren! Die Verbündeten Regierungen können es dm Herrn Vorredner nur Dank wissen, daß er durch seine Interpellation den Gegenstand, um den es fich handelt, Hier zur Spraäye gebrachi bar._ Drnn einmal wird dadurch Gelegenheit gegeben, das von den verbundexen Regierungen eingebaltene Verfahren gegenüber den An- griffen in Schutz zu nehmen und zu rechtfertigen, die da- gegezi sowohl in diesem hoben Hause als auch außerhalb bereiis gemacht _worden sind. Sodann aber müssen die verbundeten _Regierungen selbstverständlirh hoben Werth darauf legen, zu wissen, welche Anschauungen im Reichstage über diese Frage herrschen. Ich könnte nur bitten, daß das hohe Haus seine

nsichten und Wünsche in einer für die Regierungen bestimmt erkenn- baren Form an den Tag legte, damit bei den weiteren Beschlüffen des Bundesrathes, die noch in Aussicht stehen, darauf die geeignete RuckfickZt genommen werden kann.

Die Sache liegt jetzt formell so, daß der BundeSratk) der Hauptiacbe m_irh bereits Stellung in der Frage genommen hat, daß aber iiber einige wesentliche Punkte no ein weiterer Bericht der Ausschusie erwartet wird, und also eine weitere Beschlußfassung des Bundesrathez noch stattfinden muß, um die gefaßte Entschließung zur Ausführung zu bringen.

_ Meine Herren! Es handelt sich in der vorliegenden Angelegen- heit keineswegs uni eine po[itische oder wirthschaftliche Prinzipien- frage, es handelt sich [LdiJliÖ darum, wie den wohlbegründeten Be- schwerden der Esfiéfabrikanten irn Gebiete der Branntweinsteuer- gcrneimchaft abge [) fen werden kann, Beschwerden, die sich darauf grunden, daß in Folge der Verschiedenheit der Branntiveinbesteuc- rung _ im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft einerseits u_nd m dem Gebiet drr süddeutschen Staaten andererseits die Fabrikation von Essig im Branntwrinsteuergebiete nur u_nter we1entlich schwereren Bedingungen geschehen kann, als in den süddeutickyen Staaten, d. 1). Bayern, Württemberg und Baden. Daß ein Zustand, wie der ieyt vorhandene, mit dem Geiste der R_eichsVeraffung, mit dcm Sinne der Zollvereinsvcrträge und auch rnit dem finanziellen Intrtesie des Reiches unvereinbar ist, das,. meins Herren, kann Niemand lrugnen, der die Sache einigermaßen genau Und mit unbefangenem Blicke betrachtet. Die Verschiedenheit der Branntweinbesteuerung in Deutschland bat_ zur Folge, daß in Bayern, Württemberg und Baden der zur E1figbereitung Verwendrte Branntwein ganz steuerfrei oder nur mit einer geringen Steuer be- [asiet ist, während in Norddeutschland _der aus Branntwein bereitete Essig die voile norddeutsche Brarintwemsteuer trägt und zwar auch dann trägt, Wenn er nach Süddeutschland hinübergebt, Dadurch ist den norddeutschen Essigfabrikanten _ wenn ich hier von Nord- dcutschland spreche, so meine ich immer das Gebiet der Branntwein- steuergemeiiisrhaft _ die Konkurrenz mxt den süddeutschen Essig- fabrikanten auf dem süddeutschen Markte vollständig ab eschnitten.

Aber auch auf dem eigenen Gebiete _der Branntwein tcuergemein- Wait kann der norddeutsche Essigfabrikant mit dem iüddeuischen

itbewerber nicht mehr konkurriren. Denn es kommt auch auf dem Gebiet der Branntweiiisteuergemeinsihaft der süddeutsche Essig viel wohlfeiler zu stehen, weil der süddeutsche Esfigfabrikant entweder süddeutschen Branntwein verwendet, der mit keiner oder nur mit einer ganz geringen inneren Steuer belastet rst, oder norddeutschen Spiritus, der unter Vergütung der norddeutschen Branntweinsteuer nach Süddeutschland ausgeführt wird und dort entweder ganz frei oder gegen dié geringe süddeutsche UebergangSabgabe ein ebt. In der Ausfubrvergütung, die von_ dem norddentschen pi- ritus bei dem Uebergang nach Suddeutschland bezahlt wird, liegt für den süddeutschen _Esfigfabrikanten eine Prämie, die der norddeuische Esfigfabrikant iiicht hat. .Das; dieser Zustand, der eine voUständige Ungleichheit in dem Betriebe desselben Gewerbes nach sich zieht, mri dem Geiste der Reichsverfas- sung nicbt übereinstimmt, wonach Deutschlaxid cm einheitliches Han- dels- und Gewerbe ebiet sein soll, bedarß keiner Ausführung. Jener Zustand stimmt a er aucb nicht mit_ exn Sinne des Zollvereins- vrrtrags überein und zwar denke ich hierbei an diejenige Bestimmung, welche der Herr Vorredner angeführt hat, Wonach die innere Steuer von dem zur Cssigbereitung verwendeten Branntwein nicht vergütet werden soll. Meme Herren, man braucht_den BranntMin nur über die Grenze des Branntweinsteuergebietes hinüber zu führen und dort zur EssiTHereitung zu verwenden, so cht man die Vergütun entweder vollständ g, oder doch zum großen Tl)U[L_. Es ist das gera e so, als ob iniierbalb der Branntweinsteuergememscbaft einige Esfigfabriken _ ihnen aÜein die Brannt- weinsteuer zurück vergütet würde. Es ware dies dasselbe Verhältniß, m Welchem die süddeutschen Essigiabriken zu den norddeutschen stehen. Dadurch ent ebt selbstverständlich _der norddeutschen Branntwein- steuergemeins aft auch die Branniwemsteuer, die sie von dem zur Eisig-

bereitung verwendeten Branniwein zu bezieben hätte. Meine Herren! Es ist sogar die Möglichkeit gegeben, daß norddeutscher Spiritus, welcher, unter Steuerrückveraütung nach Süddeutschland transportirt uxid dort zu Essig verwandelt, steuerfrei nacb Norddeutschland zu- ruckkebrt, von hier aus nach dem Ausland geführt wird und dabei noch einmal die Brannjweinsteuerrückvetgütung genießt, also eine doppelte Vergütung derselben Steuer. Denn man vergütet ja in Norddeutschland von dem ins Ausland gehenden Essig die darauf liegende Brannttveinsteuer und es wird dabei, wenigstens m der Regel, nicht kyntrollirt, ob der Spiritus, aus dem der Essig bereitet wird, m_i _Gebiexe der_ Branntweinsteuergemeinschaft erzeugt ist. Es ist mrthm die Möglichkeit einer solchen doppelten Vergütung der

,Branntweinsteuer gexicben, und daß von dieser Möglichkeit, wenn Sie

vorhanden ist, nichtGebrauch gemacht werden sollte, ist sehr unwa r- schemlicb. Wenn rxgn die_ tbatsächlickoe Lage der Sache die ist, daß der Zystand der Emirxfabrikation im Branntweinsteuergebiete durch- aus nicht den Grundsayrn der Gerechtigkeit und Biliigkeit entspricht, welche auch durch die Reichsverfaffrm und den Zollvereins- vertrag als Grundlage unserer wirjbsckzaftlichcn Eeseßgebung ancrkannt _find, dcznn handelt es sich darum, Abbülfe zu finden, und zwar_mögl1chs_t raicb. Dj_e verschiedenen Möglichkeiten, die sich zur Abhulfe darbieten, find in diesem boben Hause bereits in den ver- 001198116]! ngen erörtert worden. Ich kann mich deshalb kurz fassen. Die grundlirbst: und wünschenswerlheste LZsnng hat der Hr. Abg. Brazm neulich angedeutet, indem er sagte, wir sollten auch auf dem Gebiet der Branntwein- und Biersteuergemrinschaft „ein einig Volk von Brüdern“ sein.

Das ist ganz entschieden wahr, 1*nd wenn wir bald dazu ge- langen konnten, so würde gewiß Niemand mehr daran denken, eine neue UebergangSabgabe zu erbebxn; wir würden ja dann alle Ueber- gangsabgaben mit einem Male los; wir wiirden die iiberhaupt noch bestehender Zollschrankin im Innern Deu1schlands, die ein wahrer Anachroxnßmus sind, mit einem Schla e beseitigev, und das iit das Ziel, wonach wir A e streben. müssen„- aber die_ Erreichung dieses Zieles ist nicht gariz so leicht, Wk? es leicht gesYt ist: der Süden_ soll die norddeutsche Brannt- wemsteuer, der orden die süddeut|che Biersteuer annehmen. Ich ebe zu, daß mit diesen Worien der Hr. Abg. Braun den richtigen

eg bezeichnet hat. Auch ist die Frage, ob der Norden die süd- deutsche Biersteucr, das heißt das bayerische System der Besteuerung des Bieres annsbmen sol], neuerdings wirder in Erörterung begriffen. Auf Anordnung dcs Herrn Reichskanzlers hat eine genaue Untersuchrmg dieser Frage stattgefunden, die Erörterungen smd aber noch nicht ab- geschloffen. Ob wir dazu gelangen werden, etwa dem nächsten Reichs- tage ein_e Vorlage über die Bierbesteuerung in dem Sinné zu machen, das; wir das süddeutsche System annehmen, kann man_ cht noch nicht wissen; aber wenn es auch der Fall sein “sollte, und wenn der Reichstag eine solche Biersteuerieform * anneh- men sollte, so würden immer noch die süddeutschen Staatxn mit ihrer Braiintwcinsteuer zurückbleiben, und ob dort sebr viel Neigungbestxht, das noiddeutsche Branntwänsteuerfystem ernzufubren, ist_m1r nicht bekannt. Ich Vermuthe, meine Herren, bsi den) xexxtgen Zustande, unter dem in Süddeutschland eine ausge- breitete Iriduitrie sich eniwickelt bat, die einen Vortheik zieht von der Verschiedenheit der Branntweinsteuer, wird die Neigung dazu nicbt gros; segn und je länger der jetzige Zustand dauert, um so mehr Hinder- nisse wird rr d_er demnachstigen Ferbeifübrung drr Einigung bereiten. Jr txiehr die suddeuijche Esfigfa rikation sich in den jeßigen Zustand bikiemlebt und in Folge des Privilegiums, Welches ihr die ver- schiedene Besteuerung gewährt, weiter entwickeit, um so schwieriger Wird es demnächst sein, den Uebergang der süddeutschen Staaten zur xiorddeutsÖen Branntweinster herbeizuführen. Diesen Umstand bitxe ich gerade Diejenigen besonders beherzigen zu WoÜen, welche die Steurrvere1mgung_ zwiscbrn Nord und Süd als das zu erstrebende Ziel ins Auge saßen, Meine Herren, ein anderer Weg, der auch der_ikbar ist, um den Beschwerden Wenigstens einigermaßen abzuhelfen, wgre der, daß man die Steuer von dsm aus dem Norden, nachdem S_uden ausgeführten Spiritus nicht mehr zurückvergütete. Alsdann wurden die süddeutschen Esfigfabrikanten Wenigstens den norddeut- schen Spiritus nicht mehr wvblfeiler bekommen, als ihre Kollegen im Branntweinsteuergebiet. Aber, meine Herren, daran denkt Nie- mand, denn man kann den norddeu1schen Spiritusfabrikanten nicht wobl zumntben, auf die Steuervergütung bei dem Export nach dem Sudrn zu verzichten. Es bleiben demnach nur zwei Wege praktisch mögirch, d.1. die Vergütung der Branntweinsteuer bei der EMS“ bereitung oder eine Usbergangsabgabe. Was nun den ersten Weg betrifft, für dcn sich das hohe Haus in der vorgestrigen Sißung durch Annahme des Antrags des Hrn. Ab. Kiepert auSgesprochen hat, so muß ich thaisächlich Folgendcs mitt eilen.

Die Frage, ob die Steuer Von dem zu industriellen Zwecken verwen- dete,“! Spiritus aUgemein erlassen, bezw. erstattet werden soll, ist, wie dem hohen Hause bekannt, _schon seit längsrer Zeit in Erörterung. Dabei in aber an den zur Esiigbcreitung verwendeten SpirituSnicht gedacht. Bei der _Anfrage, die im Jahre 1876 an die Regierungen gerichtet worden ist, bei den Weiteren Ermittelungen, die stattgefunden haben, hatte man immer nur s01che Verwendungen vom Spiritus im Auge, bei denen der Spiritus entiveder iii einer Weise verWandelt wird, daß er nicht mebr_a1s Konsumiionsgegenstand erscheint, oder Wo er vd standrkz verschwindet, also lediglich als ein Fabrikationsmittek dient, Werhes zum_ Zwecke der HersteÜung anderer Gegenstände ber- wendet wird. _ Dai; aucb Essig, der aus Branntwein bereitet wird, von der SHtrtiussteuxr befreit werden soÜe, das hat man bisher schon dxswegen nicht beabsichtigt, weil der ZoÜdereinsvertrag diese Ver- FWW verbietet, also d_a 6 schon ein Hindernis; für die Regierung war, diese

rage ohne WS_WLTLÖ ms Auge zu fassen, dann aber auch aus dem Grunde, weil 1a der Essig als Konsumtionsgegenstand zur Besteue- rung ein ganz geeignetes Objekt ist und bei _der jeßigen Finanzlage des Reiches Wir keine Ursache haben, einen Konsunitionsxzegenstand, der eme Steuer Vertragen kann, Von der Steuer freizulaffen.

Endlich abcr imd auch bei dem Esfis gerade die Fragen, die

“überhaupt bei der Denaturirung des Spiritus ins Gewicht faÜcn

uiid Schwierigkeiten bereiten, besonders schwierig. Das ist einmal die Denatizrirungsmethode, die so geschehen müßte, das; Essig zur Konsumtwn tauglich _bleibt, und dann die finanzielle Frage. Auch wenn der Antrag des Hrn. Abg. Kiepert in dcr Richtung an- _enozUmen sein solite, da damit der Reichsta schon die Bereitwil- igkeit ausgedrückt hätte, ür den finanzieUen usfall einen Ersaß zu schgffewdurch die BewiUigung ciner KonzesfionSabzabe für Brannt- wemschanken, auch fiir diesen FaÜ, meine Herren, wird es immer noch „bedenklich sein, das finanzieÜe Opfer zu bringen, welches in der Befreiung des Essigs von der Spiritussteucr liegt.

Der Gedanke, eine KonzesfionSabgabe für den Branntivein- ausschank einzuführen, begegnet in den Kreisen der Reichsregierung, namentlich auch bei dem Herrn Reichskanzler, einer ent- xcbiedenen Sympathie. Aber ich kann deshalb doch_ noch eineswegs in Aussi t stellen, da demnächst die verbrmdeten Regierungexi auch zur ergütun der piritussteuer von der Essig- bercitung ihre Zustimmung ge en Werden. Ich kann natürlich der Entschließung der verbündeten Regierungen in dieser Hinsicht nicht vorgreifen wollen, und es versteht sich von selbfi, daß der Antrag Kispert, den das hohe aus an emymmen hat, der reiflichsten Erwägung unterliegen wir . Ich er aube mir nur auf die Bedenken aufmerksam zu machen, welche meiner Ansicht nach der Befreiung des Es 196 von der Spiritussteuer entgegenstehen, um darzulegen, daß auch ier auf eme rasche Ab ülfe für die beste- henden Beschwerden, wie ste wirklich notbtbut, 1ch mit Sicherbeit nicht rechnen t- „_

Es bleibt iernach nur die Uebergangöab abe. Wie be- kannt, ist von Seiten der preußischen Regierun eim Bundesrat!) schon Vor einigen Monaten der Antrag auf Er ebung einer Ueber- gan Hab abe von Essig estellt wvrden. Der Bundesrats) at mit großger ehrheit diciem _ n_trage zugestimmt. Er hat sich da inicbt ve_r ehlt, daß es sehr peinlich und mißlicb sei, die in Deutschland leider noch bestehenden Verkehrsschranken durch die Einführung einer solchen Uebergangsabgabe noch zu verschärfen. Indessen hat der