“lanka oder eine Frist in Frage, so ist ein Bebäudiguugsscbeinzu
d'" ZUK“ dri" m' Das Obe Ve ltu richt hält F i . r . r- rwa n e er en der : ate i und August. gög Auf den Lauf der gefeßliäßen Fristen find die Ferien obus,
_Ju der Ferienzeit Lanny die regelmäßigen Sipungen auö' ck Käsen jedoch während erseldeu immer wenigstens. fünf Mitgléeder zur Erledigung _schleuniger Auaele enbeiten am Stße des Gerichts anwesend ein oder in solcher Nähe effelben sich aufhalten, daß sie auf Mie kzinlcidung (innerhalb 48 Stunden zu einer Sitzung er- eu nnen. ?. 27. (Beurlaubung) Außer der Ferienzeit darf der Prä- deu sicb nicht über acht Tage ohne Urlaub des Ministers des ern vom Sitze des Gerichts entfexnen. Der Senats-Präfident und die anderen Mitglieder des Gertchisbofes dürfen außer der Hetjenzeit fich nicbt über drei Tage und jedenfalls nicht an einem 1: die regelmä igen Siyungen bestimmtep Tage obne Urlaub vom S e des Geri ts entfernen. Die Crtbexlung des Urlaubs an die- s steht bis zur Dauer von sech Wochen dem Präsidenten, über diese Dauer hinaus dem Minister des Innern zu. _ §. 28. ( räsidialbefugnisse.) Dem Prafidenten liegt die Leitung und eauffichtiguugd des gesammten Geschäftöaanges ob. Der Y dent öffnet die unter sr Adresse des Gerichtshofes eingehenden ungen, versieht dieselben mit dem Taae des Eingangs, vertherlt die Ge chäfte, ernennt die Dezernenten, Referenten und Korreferen- teu, ze ebnet die Konzepte aller Verfügungen u. s. w. und bestimnzt die Sivungstage. Er verfügt _ und zwar entweder selbst oder m1t ' Zu-jiebung eines Dezernenten, in wichtigeren Fallen aber nach Be- ratiöung mit dem Kollegium _ in den das Oher-VerwaltungSgericht als solches betreffenden Angxlegenheiten,„sowte in allen VeWaltungs- angelegenheiten, insbesondere in denjenigen, welche chs EZatSwesen, die nötbigen Anschaffungen, die Erhaliup _ der GeschaftSraume, die Anlegung und VervoUständigung der Bib, tothxk und dergleichen be- treffen, und erläßt die in Bezug auf die Fuhrung der Geschäfts- kontrolen erforderlichen äußeren Anordnungen; Er ernennt ferner die Subaltern- und Unterbeamten, üherwacht dre Dienstführung der- Lelben, vertheilt unter fie die Geschgfie, erlaßt für dieje Beamten ie nötbigen Instruktionen, ertheilt ihnen Urlaub und ubt über sie die Disziplin (§. 169 des Zuständigkeitögese es vom 26. Juli 1876). Dem Senats-Präsidenten gebührt jedo für den vyn ihm geler- teten Senat, vorbehaltlich des Auffickotsrecbts de? Prafidenten, die Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder, dix Ernennung der Dezernenten, Referenten und Korreferentet), dte Zeichnung der Kon- zepte der Verfügungen u. s. w., sowie dre Bestimmung der außer-
ordentlichen Sißungen. _ ' . §. 29. ZVertretun des Prczsidenten in den Fräsk- dial eschä ten.) Der räfident Wird m'Verhinderungsfä en von dem enats- rä identen und wenn auch dieser verhindert ist, von dem ältesten at e in den Präfidialgeschakten vertreten.
§. 30. (Geschäftsjahr. Gxschaftsherichi.) Das Ge- schäftsjahr des Ober-VerivaltunRgericbts beginnt mit dem 1. De- zember und en i t mit dem 30. ovember.
Am Schlu c des Geschäftsjahres hat das Ober-Verwaltunqs-
ericbt dem Minister des Innern eme Uebersicht der erledigten Ge-
jgchäfte einzureichen.
Berlin,'den 30, Januar 1878.
Pers ius.
Das vorstehende, von dem Ober-Verwaltungsgerichte entworfene Re ulativ wird hiermit auf Grund des_§. 30 des Geseyes vom 3. Juli 1875 (Ges. Samml. S. 375) bestatigt.
Berlin, den 2. Avril 1878. ' _
Königliches Staats-Mimstettum. Fürst von Bi6marck. 1)r. Leonhardt. alk. Kamele. riedentbal. von Bülow. Hofmann. Gra zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Finanz-Ministerium. Der Kanzlei-Diätarius G a u ist als Geheimer Kanzlei:
Sekretär bei dem Finan :Ministerium; nnd 'der bisTri e Föther Blumenberg als Gehei er
Sektetär im or einrichtungs-Bureau des Finanz-Mnisteri ms angesteÜt wor en.
Dem Ober-RegierungsMath Herrosé zu Altona ist die Stelle des Ober-Regierungs-Naths bei der Provinzial-Steuer- Direktion zu Stettin übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.
Ew. Excelien theile ich Abschrift des Cirkular-Erlaffes an sämmtliche König ichen Re ierungen vom heutigrn Tage (An- lage a) mit dem ergebenten Ersuchen mit, von der Einfüh- rung des neuen HebammewLehrbuchs den betreffenden Orga: nen der Provinzialverwaltung gefälliést Mittheilun zu machen und deren Zustimmung zu vermitte n, daß den edürftigen, bereits approbirten Bezirkshebammen der_Provinz die Be- chaffung des neuen Lehrbuchs durch Vemilligung einer Vei- * [fe aus dem Hebammen-UnterstüßungsfondH, wie es auch im Jahre 1866 eschehen ist, erleichtert werde.
Zugleich sch ieße 1ch Exemplar des Lehrbuchs bei, um solches durch Vermittelung der Provinzialverwaltung dem Direktor der HebammewLehranstalt in N. zugehen zu lassen.
Von dem Resultat Ihrer Bemühungen wollen Ew. Ex- cellenz mir gefälligst Mittheilung machen,
Berlin, den 20. April 1878.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
alk. An sämmtliche Königliche Jber-Präsidenten. (Anka e 3)
Nachdem sich daS Bedürfni nach einem mZuen Hebammen- Lehrbuch fühlbar gemacht atte, habe ich eiiie Kommission von Sachverständigen mit er Bearbeitung eines solchen be: auftragt. Das hieraus hervorgegangene Lehrbuch der_ Ge- burtshülfe Fiir die preußi chen Hebammen ist ge „enwärtig in meinem Au trage in Druck und Vérlag der hie iZen Augyst Hirschwaldschen Buchhandlung, Unter den Linden 8, erschw- nen, und wird hiermrt bei dem Unterricht in den Hebammen- Lehranstalten von dem Beginn des nächsten LeerursYs ab als Lehrbuch eingefiihrt. Auch bestimme ich, daß ie Mit den Bezirkshebammen vorschriftßmäßi abznhaltenden Nachprüfun-
en so bald als möglich, jedenfa 8 aber nach Jahresfrist nach Lem neuen Lehrbuch vorgenommen werden. _
Ich habe die Vermittelung des Herrn Ober: rästdenten in Anspruch genommen, um die Zustimmung der * rgané; der Provinzialverwaltung zu vermitteln, daß den bedürftigen, bereits approbirten Bezirkslhebammen die Beschaffung des neuen Lehrbuchs durch Bewi igung einer Vexhülfe aus dem Hebammen-Unterstüßungsfonds, wie _es auch im Jahre 1866 geschehen ist, erleichtert werde.. Wo eme_folche'Be1hülfe zucht eintreten kann, bleibt nur übrig, daß die bereits approbirten Bezirkshebammen sicZ das Buch auf eigene Kosten cxnschaffen.
Der Preis des ehrbuchs ist quf 3,80 5/45 festgestellt, und ist dasselbe dafür unter den bisherigen Bedingungen von der genannten Buchhandlung zu beziehen. , „ '
dem ich der „Königlichen Regierung heikommend em Exemplar des Lehrbuchs für Ihre Bibliothek Ubersende, ver-
ana e chZchd dricßsetlJbe, 2inet JFgÉoZFte Jinführuncßff dextctlxuen e r u u as ms a1 eumg zu ver“ en 1 “n. Berlin, den 20. April 1878. Der Minister der geistlichen, Unierrichts- und Medizinal- Angelegenheiim. FWS? Falk. An sämmtliche Königli egierungen 2c.
Justiz-Ministerium.
Der StaatSanwaltKGehiilfe Henschel in Roessel ist zum Rechtsanwalt bei dem Krengericht daselhst und zugleich zum Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Rastenburg, ernannt worden.
- Ober-Nechnungskammer.
Bei der Ober=Nechnungskammer sind ernannt: die bis- Zxrigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Wolfchke, osbund, Reinert, Schreiber, Netto, Schmidt, Wedding und Redlich zu Ge eimen Rechnungß-Revisoren, der bisherige Appellationsgeri ts: Sdkretär Hampf aus Cassel, der bisherige Appellationsgerichts-Bureau:Asfistent Türk aus Ratibor, der bisherige Kreis-Sekretär Schmalle aus Zielenzig, der bisherige Konftstorialeekretär Kräzner aus Cassel, sowie die bisherigen Bureau-Asststenten Schr; eider und Scheurich aus Berlin zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren.
Nachtrag
zur Sicherheitßordnung für normalspurige Eisen-
“bahn n Freußevs vom 10. Ykai 1877 für die Zweigbahn
vom (: nhofe Berlin der Niederschlesisckß-Ydärki'schen Eisenbahn nach den Gétsanßftalfeu in der Gitschiner- ra e.
In Gemäßheii der Einführungsbestimmung zur Sicherheits: ordnung für normalspurige Eisenbahnen Preußens dom "10.: Mal 1877 und mit Genehmigung der Königlichen Ministerteix fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Innern, sowie unter, Zu- Ziimmung des Reichs-Eisenbahnamts tritt die vorgcnannte Sicher- eitSordnung unter Aufhebung des Bahnpolizei-Regleme_nts vom 31. Dezember 1855 für die Königliche Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnhöfen zu Berlin für den jet noch unter dem Namen „Zweigbahn“ nach den GaLanstalten tn der, Gitschxnerstraße be- stehenden Theil dieser Bahn mit dem 15. Mai d. J. in Kraft.
Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der gengnnién Zweigbahn werden jedoch zu der SicherheitSordnung vom 10. Mai 1877 noch folgende abändernde und ergänzende Bestimmungen getroffen:
9.6 §. 3. Warnungstafeln an den Wege - Uebergangen resp. Straßenkreuzungen find nicht„aufzustel1en. ' , , _
aä §. 4. Abtheilungszetchen und NetgungSzeiger smd mcht erforderlich. „ ' ' ,
aä §. 15. AuZer durch die Glocke an der Lokomotive ist die Annäherung eines ages auch durch dem Zuge Vorangehende Beamte bemerklick) zu machen, ' ' ,
8.6 Z' 27. §. 27 der Sicherheitsordnung Vom 10. Mai 1877 findet auf der Zweigbahn keine Anwendung. ,
aä §. 33. An SteÜe des §. 33 der 'Siäzetheitsordnung vom 10. Mai 1877 treten die nachstehenden Bestimmungen,: _ ,
1) Die zwischen dem Bahnhofe der Niedersckylesiscb-Marxtschen Eisenbahn und der Köpnicker Straße belegene Strecke der Zwetgbahn darf mit AuSnakmx des in die Mühlenstraße jelbst fallenden Theils derselben zur Paffage von Fußgängern, Reitern und'Fuhrwerken überhaupt nicht, die Drehbrücke über den Lomsenstädtxscben Kanal nur von Fa gängern benutzt werden. " '
Jm Ue rigen ist der Verkehr von Fußgangern, Neiterxi und Fubrwerken an jeder beliebigen Stelle gestattet, sofern nicht die An- näherung eines EisxnbahLzuges nach Maßgabe der nachfolgenden'Be- stimmun ei? oder Juch' ie eines Pferdebähnwagens eln Ausnwrchen resp. Anßalten bedingt.“ , '
2 Beim Ertöneu der Lokomottvglockc resp. auf Anweisung der dem age Vorangehenden, sowie der sonst zur Aufsicht bestellten Beamten hat Jedermann sofort das Bahnplanun) zu v::iaffen, Fußgänger müssen mindestens 5 Schritte vom (Geleise zurücktreten,
eiter und Fuhrtverke müssen Halt machen und in aixsreichender Entfernung von den Schienen abwartey, bis" der Zug dassirt ist, wo- bei die Pferdeführer die Pferde scharf tm Zugel zu fassen, oder falls fie der Ruhe ihrer Thiere picht_ganz grwtß find, beim _Koyf so zu halten haben, das; er dem M) nahcrnden Zuge zygewendet wwd. '
Das Ueherschreiten der Geleise vor dem in Bewegung befind- lichen Zuge ist für Fußgänger bei einer Entfernung vom Zuge von nur 20 Schritt, für Retter und Fahrwerke von nur 50 Schritt nicht mehr gestattet. „
3) Das Stehenlassen bespannter Fuhrwerkenohue' gelingende Auf- sicht, namentlich der Droschken auf den Halteplaßen m der Nahe der
Zweigbahn, ist untersagt, ebenso ist das Abladen von Holz, Steinen'
und sonstigen bindernden Gegenständen innerhalb einer Entfernung von 2 m von der Geleismitte verboten.
. 4) Die . 60, 63 und 64 des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen egtschlands vom 4. Januar 1875 finden auch auf die Zweighahn Anwendurig. „ . " '
5) Der Transport von feuergefahrltchen Gegenstanden, sowie von Flüssigkeiten und anderen Gegenständen, die auf irgend eine WeiseSchaden Verursachen können, unter anderen auch „Von geladenen (Gewehren, Schießpulver, leicht enizündbaren Prayaraten ,und anderen gleicher Eigenschaft ohne Beobachtung der tm Betriebs- Reglement, sowie durch die besonderen Dienstvorschriften der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn gegebenen Bestimmungen, ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden, an SteÜe des §. 33 der icherheitSordnung vom 10. Mar 1877 tretende Bestim- mungen Werden mit einer Geldbuße bis zu 30,76 dder entsprechender Haftstrafe bestraft, sdfern durch das Gesetz nicht eme höhere Strafe
et e e t ist.
f sgHäX. 34. Außer den Bahnpolizei-Benamtanan auch die Schuß- mannschaften berechtigt und Verpflichtet, fur die 'eobachtung der Be- stimmungen die es Reglements Seitens des Publikums zu sorgen.
Mit Rück cht auf den SchiffahrtSVerkebr unter den beiden Zweigbahnbrücken wird endlich noch Foi endes bestimmt:
Die Drehbrücke über die Spree 1t offen zu halten ,und nur dann zu échließen, wenn ein Eisenbahnzug erwartet wird, die Dreh- brücke 11 er den Louisenstädtischen Kanal, dagegen wird geschl9§en gehalten und nur dann geöffnet, wenn dre Durchfahrt von Schi en es nothwendig macht. „ „ ,
Die Schiffer und Kahnfahrer mussen, soern ihre ahrzeuge nicht so niedrig, daß sie die festen Joche der Brucke dhne inderznß passiren können, unbedin t halten, wemi fie das Drebwckx der Brucke geschlossen finden oder hnen rothes Llcht aus den Signallqternen auf der Brücke entge enleucbtet, bis das Joch wieder geoffnet ist..
Beim Durchpaskiren durch das geöffnete Joch haben alleSchiffe und Kähne sich stets in der Mitte des thrkcznals zu haltxn und jede Berührung und Beschädigung des Bruckenxochs zu verme1den._
Beim Passiren der Brücke dürfen ferner die Anker mcht schleppen. Das estbalten mit Haken oder das Einstemmen von Rudern in das itterwerk der Brücke und das Mauerwerk der Pxeiler, sowie jede Beschädigung des die Fahrstraße begrenzenden P ablwerks ist verboten._
Berlin, den 14. Marz 1878. Königliches Polizei-Yräßdium.
von Madat.
Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkiscben Eisenbahn. S ck w a b e.
Yiehtamtsiches.
Deutsches Reich.
„Preußen. Berlin, 2. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte in diesen Tagen das Goß- nersche Waiseninstitut, die jüdische Alter-Versorgungsanstalt und die Nationalgalerie. „
Beide Kaiserliche Maxestäten waren gestern in dem Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle anwesend.
Heute findet im Königlichen Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt.
_ Die vereinigten Ausschüsse drs BundeSraths für Lande! und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer ißung zusammen.
_ Im weiteren Verlaufe der gestrigen (37) Sißuna des Reichstages bemerkte der Abg. Windthorst (Meppen) bei der dritten Berathung des Gesehentwurfs, betresYend die
Uwiderhandlungen gegen die zur Abwe r der 5 inderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, daß die Ab renzung des Strafmaßcs immer mit einer gewissen Wilikür ver unden sei; bei der Verschiedenartigkeit der möglichen Fälle sei es aber in der vorliegenden Materie nothwendig, dem Richter eine möglichst große Freiheit zu gewähren. Man müsse das Vertrauen haben, daß er in dem konkreten [FMM jedesmal das Richtige zu treffen wissen werde. Eine Erhö ung des Strafminimums Zei deshalb umsoweniger gerechtfertigt, als das deutsche Stra gese von der Abschreckungstheorie ab: gegangen sei. _ Der A g. Or.,Beseler erklärte, er halte troßdem an stinem Antrags 1est. Erwäge * man da durch Uebertretungen des Emfu rverbots dem Volke dasz nothwendigfte Nahrunchmittel ni t nur vertheuert, sondern sogar gänzlich entzogen werden könne, so erscheine selbst in dem wildesten Falle eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten nicht zu hoch. Darauf schloß die Generaldiskussion. In der Spezialdiskussion knüpfte fick) eine Debatte zunächst an §. 2 (Zuwiderhandlung aus gewinnsüchtiger Absicht), zu dem das gestern mitgetheiltc Amendement Beseler Und "Schwarze vorlag.
Der Präsident dcs Neichskanzler:An1ts, StaatS-Minister Hofmann, verwahrte die verbündeten Regierun en dagsgen, als ob sie bei Yestsiellung des höheren Strafma es ein Miß- trauen gcgen en Nichterstand aussprechen wollten. Wenn auf Grund des §. 265 des Strafgesetzbuckxes gegen denjenigen, welcher in betrügerischer Absicht eine grgen Feuersgefahr versicherte Sache in Brand setze, nicht unter 6 Monaten Gefängniß erkannt werden dürfe, dann involvire ecZ gewiß kein Mißtrauen gegen den Richterstand, wenn man im vorliegenden Fall dassklbc: Mini: mum des Strafmaßes feststeiie. Drr Abg.0r.Löwe tratgleich: falls dafür ein, daß dsr eigentlichechck der Strafbdstimmung, den Kontravenienten die große Bedeutung Liner Uebertretung des Einfuhrverbots zu Gemiiths zu führen, durch ein Strafmaß von 3Monaten nicht erreicht wsrde, und empfahl deslalb die Annahms des Amendements. Nachddm Abg. von räveniß sich in gleichem Sinne achgesprochen hatte, schritt das Haus zur Abstimmung. Für das Amcndemcnt stimmten 107, gegen dasselbe 90 Mitglieder. Da hiernach zwei Mitglieder an der zur Veschlußfähigkeit dcs HauseS erforderlichen Zahl fehlten, mußten gegen drei Uhr dis Verhandlungen abgebrochen werden.
_ In der heutigsn (ZZ.) Sißnng des ?)ke-Jch: taqcs, welcher am Tische des Bundesraths dcr Präxident des Reichskanzler-AmiS, Staats-Minister Hofmann, und mehrere andere Vevoklmächtigte zum Bundesrath bsiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Rschnungen der Kasse der Obsr:RechnUtmskammer fiir dis Zeit vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 eingegangen seien. Der Nmnensaufruf ergab die Anwssenheii von 232 Mitgliedern, das Haus war also befchlnßfähig und genehmigte in dritter Berathung die §§. 2 und 4 des Gesehentwurféz, heir. die Juwiderhand: lungen gegen dis zur Abwehr derJiinderpest er- lassenen Vieh=Einfuhrverbote, mit den Amendements Beseier-Schwarzs, durch wslche neben der Zuchthausstrafe als Strafmitiimuni anch Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten resp. einem Jahre zugelassdn wird, und mit dieser Abänderung das GLsSH im Ganzen. _ ' , '
Die ZU ammensteilnng dEr Ltqmdationen iiber die aus der französrs en Kriegskosiendntschädignng zu crwßemden Be- träge wurde auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rech: nungskommission verwiessn. _
Das Hach erklärte sodann, daß durch die Vorlage der Denkschrift über die Ausfiihrung verschiedener “Gesetze, betr. die Aufnahme von Anleihen, dem Gesche, Genüge geschehen sei.
Es folgte die zweite Berathung des Gsseßentwur I, de- treffend die Gewerbegerichte. Nach einigen emleitendsn Worten des Referenten Abg. Dr. (Hensel motivirte der Abg. Bürgers seinen Antrag, welcher lautet:
„Der Reichstag wolle beschließen:
1) §. 1 Absatz 3 zu fassen:
„Bilden mehrere Gemeinden cinen Kommnnaloerband, so kann die Einsetzung eines gemeinschaftlichen Gewerbegerichts nach Maßgabe der Vorschriften erfolgen, nach welchen gemeixisame An- gelegenheiten des Verbandes geregelt werden. Für mehrere Ge- meinden, Welche einen Kommunalverband nicht bilden, kann die Einsehung eines gemeinschaftlichen Gewerbegerichtes durch Ver- einbarung der Gemeindebehördcn erfolgen,“ _
Hierauf Absatz 5 folgen zu lassen und statt Absatz 4 aurzu- ne men:
h „§. 23. Wird durch Beschluß der Gemeinde oder des Kom- munalverbandes der Antrag betheiligter Gewerbetreibender ,oder einer betheiligien Gemeinde auf Cinseßung eines Geiverbegerichtes zurückgewiesen, so steht den Antragstellern die Beschwerde bei der vorgeHexzten Behörde zu. ' .
tesekbe beschließt Über das Vedürfmß des Gewerbegerickytes und steUt eintretenden FaÜes das Ortsstatut fest, FaUs inner- halb der Frist, welche durck) den auf die BeschWerdx ergangénen Beschluß zu bestimmen ist, die Einseßung auf dem tm §. 1 vor- geschriebenen Wege nichi erfolgt. ' ,
Mit der gleichen Mas; abe kann auf Antrag bethetltgter Ge- werbetreibender oder einer KEHeiiigteu Gemeinde für mehrere Ge- meinden, Welche einen gemeinschaftlichen Kommunalverband mxht bilden, durch die vorgeseßte Behörde die EinsLLUUJ eines emexn- scbafjlicben Gewerbegerichtes beschwffxn _u__nd, alls eme eret'n- barung innerhalb der durch den Beschluß zu bestimmenden Frist nicht erfolgt, das Statut festgesteat werden. ' '
Die zuständige Behörde und das Verfahren bestimmen die Landeßgeseße.“
2) §. 19 zu streichen.“ , ,
Der Kommissarqu des BundeSrat s, Geheimer Regierungs- Rai' Nieberding, charakterifirte diesen ntrag dahin, daß er das SelZstverftändliche sage und das thhwendige nicht zum Axis- druck bringe, ein Fehler, welchen die Re 1erung§vorlag6 nicht habe. Obwohl man mit der Tendenz die es Antrages einver-
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ßänden ssin könne, sei es der Regierung aus obigen Gründen
unmöYlich, denselben anzunehmen.
W rt ei dem Schlusse des Blattes hatte der Abg. Rickert das 0 .
_DieBevollmächtigtenzum BundeSrath:Köni = lich bayerischer Regierungs-Rath Herrmann, Köni ick) sääZ): fischer Geheimer Finanz:Rath Zenker, Königlich säch?'scher Ge- heimer Just1zZRath Held und Großherzoglich oldenburgischer StaatSrath Selkmann, sind in Berlin. angekommen.
_ Der General-Lieutenant von Conrady, Comman- deur der 1.Division, hat sich nach beendigtem Ur and in seine Garnison Königsberg i. Pr. zurückbegebcn.
Bayern. AugHburg, _1. Mai. (W. T. B.) Der „AUgemeinen Zeitung“ zufolge Lst der Dompropst StreiZchele in Augsburg zum Erzbischof von München-Freising ernannt worden.
Neuß j. L. (Gera, 30. April. Als erster Gegenstand der Tagesordnung der heutigen Landtagß-Sißung war die dieDomänenfrage betreffende Vorlage angesetzt, welche nach sehr langer Debatte schließlich dem Domänenausschuß zur weiteren Erörterung überwiesen wurde. Die hierauf folgende Vorlage, betreffend die Modifikatiqn einiger Bestimmungen des Ausfiihritngsxxeseßes vom'21. Juni 1871 zu dem BundeSgeseH iiber den Unterstiitzungßwohnsiß vom 6. Juni 1870, fand die „unveränderte Annahme des Landtags. Die Abänderungen bestimmen in der Hauptsache, daß das ganze Fiirsienthum emen Landarmenverband dilden soll, dessen Funktionen der Staat übernimmt. Die Verpfkichtungen und Rechte dieses Landarmenverbandes sind genau festgestellt, während der leßte Paragraph bestimmt, daß die Deputation für das Heimathwesen aus drei von dem Fürsten besteilten Mitgliedern bestehen, unter denen sich mindestens 1 richterlicher Beamter befinden sol]. Der Fürst ernennt den Vorsißenden.
Elsaß-Lothringen. ' Straßburg, 30. April. Nachdem der Bezwißtag die ihm gemachten Vorlagen be: rathen und erledigt hat, wurde derselbe [)EUW Nachmittag
5 Uhr geschlossen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ veröffentlicht folgende Mel: dungen: Aus Konstantinopel vom 1. d.: General Tot- lcben hat sich unmittelbar nach der Abreise des Großfürsten Nikolaus auf die Pforte begeben und daselbst mit Sadyk Pascha, Safvet Pascha und Jzzet Pascha eine [ängsre KonfereUz gehabt, welcher in diplomatischen Kreisen cine großs Wichtigkeit beigemessen wird. General Tot: leben soll neuerdings die Räumung von Schumla, Varna und Batum Urgirt haben. Für den Fall, daß die Pforte diesem Vsrlangen unverzüglich mach- kommt, soil Gcnsral Toileben den Rückzug der russischen Truppen bis an die befestigten Linien Tsch2kmedje-Tschataldjs- Derkds in Aussicht gestht haben. _ Sämmtliche diplo- matische Missionen, in Konstantinopel machten bei der Pforte gcme_mschaftl1che Schritte wegen der Beseitigung der durch die Anhänfimg dcr Flüchtlijige in der Hau t- stadt entstandenen sanitären Uebelstände. Sadkaa cha versprach Adhüifx. _ Aus Bukarest vom 1. d. M.: Die rumämsche Regierung ließ „konstatiren, daß sich gegen- wärtig 56000 Russen in Rumänien befänden. Weitere bedeutende _Nachschiibe sind im Anzugs. Die russische Diplo: matie srßt ihre'Bemiihungen, die rumänische Nrgierung zum Abschluss einsr nsuen Konvention zu bewegen, fort.
Großbritannien und Irland. London, 1. Mai. (W._T. B.) Der Staatssekretär des Innern, Croß, eröffnete heutc 'in Preston den nenen konservativen Klub. Zahlrsiche Parlamenthitglieder wohnten der Cere- monis bei. ,I.“ der bei der Eröffnung gehaltenen Rede be- tonte der Minister, daß die Regierung bei ihrem Verhalten in der orientcrlischdn Frage beständig von ddm aufrichtigsten Wunsche geleitet FR, 0611 Frieden Eurodas, sowie die Ehre, dic Integrität und 016 Interrssen des Reichs?) aufrecht zu erhalten. Bei dem am Abend stattgshabtc-n Festbanket hielt Cros; eine Reds, worm er „ sagte: Es sei durchaus unwahr, daß die RegierUng die Türkei in ihren kriegerischen Gesin- nungen bestärkt habe. ' Alles, was England gegcn- wärti ihne, betreffe dW Aufrechterhaltuna des Rechtes der erträge; England brstehe auf der Aufrechthaltung der Erklärmtg 130111871. Alle Regierungen zoÜten der ViÜig- keit des Cirkzllars dcs'Lord Salisbury Ankrkennung. Dcr Redner bestrtti, daß die Regierung eine isolirte Politik ver- folgt habe, die Regiernng habe im Gegentheil versucht, eine Uebereinstimmung der Mächte erbeizufjihren. Aber man habe sich gefragt, wozu es dienen önne, die Mächte zu einer Be- rathung zu vorsammeln, wenn ein von ihnrn unterzeichneter Vertrag durch emexn der Unterzeichner in jedem Augenblick zerrissen werden ,k'onne. Ein Krieg werde durch keinen Akt ExiglandH provozirt werden; die Forderungen Englands seien keine Erniedrigung für Rußland, der Vertrag von San Stefano müsse in seiner Gesammtheit in Be- trgcht gezog'e'n „ werden, der eine oder der andere Artikrl moge gleichgulttg sem, aber in seiner Gesammtheit sei der ertrag „verderblich; Jßde Abänderung der vorhandenen Ver: trage wiirde (UFS emer m volier Freiheit eröffneten Konferen der Signatarmachte hervorgehen müssen. Der Minister war? den Liberalew vor, „stets eine unbegreifliche Zuneigung fiir Rußland unddie russischen Institutionen bekundet zu haben, und sa te: Wir werden Europa, die Welt und vieileicht Nuß- land se bst "zu überzeu en missen, daß der Vertrag von San Stefano geandert wer en muß. Es sei nothwendig, daß der Vertrag auf den Tisch der Konferenz niedergelegt werde, um geprufx zu, werden. England werde ihn loyal behandeln, es
ebe dt? em etretenen Veränderungen zu, aber es habe das echt, ste zu iskutiren. „ Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Konstan- tinope_l vom 1. d. M. gemeldet, daß die vom General Tot- [eben mit dem englischen Flottenkommando gefülrten Ver- handlungen bezüglich des gleichzeitigen ückzugcs der NuYen und der Engländer von Konstantinopelbis- her kein esultat erbeen hätten. _ 2. Mai. ( . T. B.) Der „TimeS“ wird aus St.Petersburg gemeldet daß die Pourparlerszwifchen dem Londoner und St. Petersburger Kabinet über Berlin fortheßt werden. _ Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus, dmbay berichtet, daß die zweite Abtheilungder Ex- pedition nach Malta dorthin abgegangen sei.
Frankreich. Uqber die Eröffnung der Welt-Aus- stelliÉnY-zn Parts liegen folgende Telegramme des
„W. vor:
Paris, 1. Mai, Abends. Die Eröffnung der Welt- ausstxllung hgt dem Programm gemäß statt efunden.“ um 2 Uhr sander) slch der Marschall Mac Maßon, die Minister und zahlreiche Mr_tglieder des Senats, der Deputirtenkammer und des_d1plomat1schen Corps, in dem Palaste auf dem Tro: cadero'ein. Dort wurden die Mitglieder der Ausstellungs- Kontmrssion und die Präsidenten der auswärtigen Abtheilungen vorgestellt. 100 Kationenschüsse kündigten die Eröffnung der Aus- stellung an. Nach einer Ansprache deS Handels-Ministers erklärte der Marschall Mac Mahon die Ausstellung für eröffnet. Es wurde lebhaft „Es lebe die Republik!“ „Es lebe Frankreich!“ gerufen. Der Marschal] Mac Mahon besuchte arauf mit einem zahlreichen iHefolge die verschiedenen Theile der Aus: siellung. Der Erdfxnung wohnte trotz des unsicheren Wetters em „außerordentlich zahlreiches Publikum bei. Die Stadt Paris, hat em festliches Ansehen. Man sieht an den Häusern zahlreiche Fahnen aller Nationen. Der Zudrang von Frem- den ist se r groß.
_ Ue er dtex Eröffnung der AUHsicUung wirdweitergemeldet: Um 1 Uhr Mittags wurden die Präsidenten des Senats und der Deputirtenkammer, der König Franz von Assisi, der Prinz voii Walds, der Prinz von Oranien, der Kronprinz von Danemark, der Prinz Amadeus und Prinz Heinrich der Nieder: lande durch Ehren-Eskorten von ihren Hotels nach dem Aus: steUungZZpalasid geleitet. DortsteUte der Marschall Mac Mahon den Prinzen die Minister, die Beamten der Audsteilung und verschiedene hervorragende Persönlichkeiten vor. Das Schau: spiel der Eroffnung war außerordentlich großartig. Die Ord: nung wurde Wilkommen aufrecht erhalten. Heute Abend werden Paris UNd verschiedene Städte Frankreichs iikuminiren.
_ Unter den Fürstlichkeiten, welche der Eröffnung der Welt: ausstellung beiwohnten, befanden sich auch der Erzherzog Leopold von Oesterreich und derKerzog von Leuch- txnberg. In dem Moment, als der arfchall Mac Mahon die Aussteliimg fiir eröffnet erklärte, begann die Kaskade auf dem Trocadero zu springen. Zugleich wurden die bereit ge- haltenen Geschütze abgefeuert und die Fahne auf dem Aus: stdllungspalaste aufgezogen, während die Musikcorps spiclten. Die Yussteliung' grwährt einen sehr schönen Anblick. Alle Maschmey sm_d M Thätigkeit. Am meisten vorgeschritten sind die Arherten m der englischM Abtheilung und nächstdem in der schweizerischen, der japanisckzdn und der belgischen,
„_ In der Ansprache, welche der Handels:Minister bei der Eröffnung der Weltausstellung an den MarschalL Mac Mahon hielt, erinnerte er daran, daß der Gedanke der Welt- aussteliung Unmittelbar, nachdem die Repubiik ihre definitivs Bestätigung empfangen hätte, entstanden sei. Die Regie- rrxng der_ Republik habe dadurch ihre Absichtsn und das Ziel [)Lz91ckwet, welches sie ihren Anstrsngungen und ihrer Thätigkeit habs vorzeichnen wollen. Sie habe dadurch dyn Glauben an die Beständigkeit und die Fruchtbarkeit der Institutionen bezeugt, die das Land sich gegeben habe. Sie habe weiter dadurch ihrem Vertrauen auf dir Sympathien der auswärtigen Regierungen Ausdruck gegeben. Nachdem der Minister auf die Arbeiten und An: strengungen hingewiesen, welchd nothwendig gewesen seien, sprach derselbe zunächst den fremden Staaten feinen Dank aus, welche in so großartiger Weise der Einladung Folge geleistet und ihre Kunjtschäßc und Jndustrieprodukie zur Ausstellung gesandt lätten, und die durch ihre hervorragrndsten Bürger un Fiirstcn vertreten seien. Die Ausstellung liefers den Brweis fiir die Stärke und die Kraft, diE die Reirublik nunnwhr erlangt hab?. Der Präsidrnt der Republik crwidrrte, daß er sich den von dem Minister außgedrücktenGefiihlen anschließe. Er wünsche ihm Glück zn drm glänzenden Resultate, das erreicht worden sei und zn dessen Zeugen er die ganze Welt mucho. Der MarschalX sprach sodann den fremden Nationen seinen Dank" (1116, welche der Aufforderrmg Frankreichs ngOlsÜ sLiLU, imd erklärte daranf im Namen der Republik die Ausstellung für eröffnet. Schließlich beglückwünschte drr Marschall den Organisator der Weltausstellimg, dcn Jirgeuienr Krauß.
Italien. Rom, 1. Mai. (W. T. V.) In der heutigcn Sißung des SonatS verlangtß bei der Bdrathung des HandelsvertrageS mit Frankreich Decesare die Re- vision der Tarife. Die weitere Debatte iiber diesen Ge- genstand wurde auf morgen vertagt, damit die Kommission auch den von der Regierung [)SUÉS vorgsleézten Zoll tarif prüfen könne. Die von Motezemolo ange iindigte Inter: pellation iiber dis auswärtige Politik wurde im Einverständnis; mit dem Minister des Auswärtigen, Grafen Corti, auf Sonnabend vertagt.
In der Deputirtenkammer theilteMaurigi mit, daß er eine Jutsrpellation einbringen werde, bezüglich der Ge- riichte iiber Mediationsverhandlungen der italieni- schenNegierung in derorientalischenAngelegcnheit. Der Minister-Präsident Cairoli erklärte diese Gerüchte für absolut unbegründet. Da es nothwendi sei, denselben entschieden entgsgen zu treten, so sei er damit einver fanden, daß die Interpellation Unvsrziiglich eingebracht werde. Der Minister des Auswärtigen, Graf Corti, bestätigte die Aus- fiihrungen Cairoli's Und hob besonders hervor, daß die Ge- rüchte über Mittheilungrn der Regierung an England der Be: gründung entbehrten. Die Haltung der Regierung würde immer mit den Wünschen der Nation übereinZ'iimmen, das
ieße, sie würde eventueÜen Verwickelungen so ern als mög- ich bleiben. Nach diesen Erklärungen zog der Deputirte Maurigi seine Interpeliation zuriick.
Türkei. Konstantinopel, 1. Mai. (W. T_B.) Die en lische Flotte hat zum Zweck ckner Uebungsxahrt den Ha en von . Hmid verlassen. Dieselbe, wird bei Touzla Anker werfen und in zwei Tagen nach ISMW zuriickkehren. _ chh hier eingelangten Nachrichten hat der englische Kons ul 111 Trapezunt eine Deputation der Bevölkerung von Vatum empfangen, welche ihren festen Entsrhluß erklärte, sich dem Einmarsche der Russen in Bakum zu nnderseßen, und den Schuß Englands anrief.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Mai. (W. T. B.) Die „Agence russe“ schreibt: Die Situa- tion ist unverändert. Die Pourparlers zwischen den Mächten dauern fort. _ In deni Befinden des Fürsten Gortschakoff ist keine Aenderung eingetreten.
Schtveden und Norwegen. Stockholm, 28. Ayril. (Wes. Ztg.) Der König ist gestern Vormittag von seiner
Reise nach Deutschland über Ystad wieder hier eingetroffen. Am Bahnhofe von dem Kronprinzen Gustaf, dem Herzogs von Gothland _ dem Reichsmarschall und anderen [)an Beamten empfan en, hielt Se. Majestät sofort nach der nkunft auf dem S loffe Staatßrath upd übernahm wieder die Regierung. _ In der gestUFensStßung der Ersten Kammer des Reichstage s wur e die von der Regierung und dem Kammer- ausschuss beantragte Abänderung der jeßigen bezüglich des Skjuts-_(Persotienbeförderungs-)Weséns bestehen- den geseßltchen „Bestimmungen mit 65 gegen 59 Stimmen an- enommen. DienSqehe ist damit in einem dem schwedischen
auernstande gunstigen und den Beschlüssen der weiten Kammer entsprechenden Sinne erledigt worden. Die weite Kani m'er erled.gte „gestern den Antrag, betreffend die Revision der “Krieg?,aeseße. Es wurde unter Zu- stnnmung des Kriegs-Ministers mit 87 gegen 84 Stimmen heschloffen, den König 11 ersuchen, eine Revision der bestehen- ()en-Krieg?:geseße veran affen zu wollen. Di684Gegenstimmen' erklarten sich für emen von dem Abg. Berg gesteliten Antrag, welcher dahm ging, in dem Gesuchq an den König den Wunsch auSzusprechen, daß die namentlich für Friedenszeiten, bestehen- det_1 Strafbestimmungen gemildert, sowxe daß Untergeordneten gexeßlicher Schutz gegen Gewaltthätigkeiten und UebxrgriJe der_ Vorgrseßiexi zugesichert werde. _ Der frühere norwegis )e Krng-Mmtsicr, General=Major N. Chr. Irgens, ist am Foxkinerstag m Christiania im Alter von 67 Jahren ge- or en.
Am_erika. Washington, ]. Mai. (W. T. B.) Die Stagt§1chuld der Vereinigten Staaten hat imMonai April um 3016000 DoÜar-Z abgenommen. Jm Staats- 1cha e bsfanden sich am 30. April 156 037 000 Dollars in Gol und 1 163 000 Doil'ars in Papiergeld.
Aus dem Wolffschen Tclegraphen-Bursau.
St. Petersburkg), Donnerstag, 2. Mai. Das „Journal de St. Pstersbourg“ ehandelt einige Widersprüche *in der Festrigen Rede dss englischen Staatssekretärs Hardy im kon- ervgtwen Club zitBradfdrd. ardr) habe gesagt, die englische Regieru'ng vdrthe'tdtge. die Dek aratmn von 1871, welche eine Vor1chrift sei, die Niemand ohne Zustimmung Europas ver- leßen durfe, und andererseits habe er gesagt, daß England seine Flotte „nach den Dardanellen geschickt habe, um sein Recht zu konstatiren, m .den türkischsn Gewässern Schiffe zu halten. Das Jdnrnal,_ indem es die Rede weiter anakysiri, hebt her- vor, die eixglrsche Poliiik habe neuerdings drei Richtungen verfolgt, die' erste „hade aliein den englischen Interessen gegolxen, die zweite den europäischen, die heutige dritte den' ,mmelmännischen. Das Jortrnal tritt an die Prinzipienfrage der Verträgs heran und sagt: Wenn der ron chn sechs Mächten abgeschlossene Vertrag Während _20 Jahren durch einen der Kontraktanten derart verleßt Wird, daß dadUrch der Unwille Europas erregt wird, so dleiben fiir die (_mderen Unterzeichner nur zwei Entschlüsse iibrig. Entweder ste vereinigen sich, um das vertragsbrüchige M1tgl_i_ed zu zwingen, seinen Verpflichtun en nachzukommen, oder 116 handeln gar nicht und betrachten ich als ihren Ver- pflichtimgcn entbunden. Rußland hat zu drei verschiedenen Malen dis Mächte zu dem ersten Entschluss aufgefordert, En : land allein hat sich dem widerseßt. Nachdem der Mi : erfolg der Konstantinopeler Konferenz den zweiten Ent- schluß herbergefiihri hatte, stand es Rußland frei, allein den Weg zn verfolgen, der ihm durch seine Tradi- UOULU voraezeichnct war. Heute, wo der Krieg neue Nachts und neue Pfiicktten geschaffen hat, diefriiherenVerpflichtungen, die von Niemcxnd eingehalten wurden, in Erinnerung zu brin- en: das überychreite dieGrenzen der Vrrnunft. Wenn Hardy agen wollte, daß der von den sechs Mächten gcschloffene Vertrag durch einsn neuen, edenfallé» von den sechs Mächten geschlossenen Vsrtrag Erseßt werden müss ?, s o bestreite Rußland dieses nicht, da es als die erste Macht den Zusammentritt destngreffeH verlangt habe, wslchen England allein verhindert habe. Das von Hardy ver- tretene System wiirde bedeuten, das; die Opposition Englands genüge, um den von drn sechs Mächten abgeschlossenen und von der Türkei verleßten Vertrag nicht zu modifiziren, selbst wenn die Revision von den andern Mächten verlangt werde. Eine solche inkdnstitntionelle und ilLegale Theorie sei unan- nehmbar.
Kunst, Wiffenschast und Literatur.
Das KönigliÖe'Polytechnikum in Dresden beging am 1. d. M. sein 50jähr1ges Jubiläum durch einen Festaktus.
_ „Verzeichnis; der Leuchtfeuer aller Meere.“ Her- ausgegeben von dem Hydrographischen“ Bureau der Kaiserlichen Ad- miralität. Zweite neu bearbeitete Auflage. Theil111. 1878. (Gr. Lexikon 80 geh. Preis 1 „16 45 „z. Be.li11. R. v. Deckers er- lag, Marquardt u. Schenck. _ Die vorlikgende Zusammenstellung der „Leuchtfeuer aller Meere“ ist den besten vor andenen Quelien entnommen, wobei dkn offizielien Angaben der Vorzug gegeben wurde, wenn die Angaben drr verschiedenen Quellen nicht übereinstimmend waren. Die Leuchtfeuer sind nach den Meeren und den Küsten in derselben Aufeinanderfolge geordnet, wir sie in Nr. 1 der „Nachrich- ten für Seefahrer“ pro, 1873, ' 1875, 1876, 1877 und 1878 unter Karteneintheilung in Titeln mr_r deren Grenzen veröffentlicht worden ist. Dieser dritte Theil, der weben in ?. Aufiage erschienen, en!- bält: Titel 11T. Indischer Ocean, Titel )(. Ostindisckoer Archipel, Titel )(1. Nördlicher stilLer Ocean, Titel 1111. Südlicher stiÜer Ocean, Titel 11111. Nördliches und südliches EiZmeer nebst dem be- züglichen Inhaltsverzeichniß.
_DasMaiheft der „DeutschenRundschau“,heraußgegeben von Julius Rodenberg (Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin) ent- hält: Nach der Niederlage (l.), Noveüe von Paul Lindau. Aus dem Leben Sainte-Beuve's, von Karl Hillehrand; Eine römische Annexion, von E. übner; Fürst W. A. T!cherkaffki, der Reorgani- sator olens und ulgariens (le; Ueber die Wahrnehmung des Unend ichen, von F. Max Mü er; Esaias Tegnér, nach,neuen Quellen dargestellt von Georg Brandes; Vincenzo Bellini, 'von Ferdinand Hiller; Die Geschichte des alten Fptens ux1_d 1[)re neueste Behandlung durch Maspero undBrugsch- _eyx' Kletjtq zer- brochener Krug illustrirt von Menzel; Literarische Notizen; Litera-
rische Neuigkeiten. Gewerbe und Handel.
Vom Berliner Pfandbrief - Institut find bis Ende April 1878 38 265 900 „M 4Zprozentige und 8466 300 .“. 5prozen- ti e, zusammen 46 732 200 „ja Pfandbriefe auSgegeben worden,wovon noch 39559100 „764; rozenti e und 7 849 5005“ 5prozent1ge zusammen 45 408600 „46 P audbrie e verzinslich sind. Es smd zuge chert, aher noch nicht ab eboben 2598600 „76, m der Feststellung begriffen 10 Darlebns Fache auf Grundstücke, zum Feuerverficherungswer-kbe von 1 7216 5 „46; im Laufe des Monats April er. an emeldet 9 Grundstücke mit einem Feuerverficherung61vertbe von 728 ckck