1878 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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wenigfms einem halben Pro nt des Kapitals unter uwachs der Klasen von den amortifirteu (buldverscbnibvngm jäbr ck 1“ nd, _ durcb gegenwärökes Privilegium ere landsbeni - antMng mit der recbjl (ben Wirkung ert ey, daß ein jeder - ' eier Obli ationen die daraus beworgebenden Rechte, o ne die Ueberéiragunßk es Eigmtbums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt 1 Durch vorstebendeß Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertbeilen, wird fur die Befriedigun der Inhaber der Obligationen eine GWährleistung Seitens des taats nicht über- uomme

n. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Iusiegel. eben dm 23.7«111 FNF“ _ A _r sim“! K _ r. _a'eßät des Königs. (l.. 8. FM.":ZÜ W elk, ovp . Graf Eulenburg. aybacb. Ho recht.

Provinz Hannovxr. Obligation der Provinz Hannover. Emission. l-ittr ....... 170 ...... über ........... Mark Reichswäbrung.

Ausgefertigt in Gemäßbeit des landesherrlichen Privilegiums

vom 26. Juni 1878.

(Amtsblatt für Hannover vom ......... 1878.

R0 ..... Seite . . . . und Geseß-Sammlnng pro 1878. 170 ..... Seite . . . . lfde. 110 ..... )

Auf Grund KSW des elften Provinzial-Landtages der rovinz Hannover vom 28. September 1877 wegen Aufnahme einer u1d von 7 500000 ..“ ReiÖsWäbrung bekennt sich das Landes- direktbrium der, Provinz annover Namens dieser Provinx durch dieß. für jeden Inhaber ;: ltige, Seitens des Gläubigers unkündbare erscbreibun? zu einer Darlebnsschuld von ....... „jk Reichs- wabrung, we che mit . . . . Prozent jährlich zu verzinsen ist. _

Die Rückzab ng der ganzen Schuld von 7500000 „74 geschieht vom Jahre 188 ab aus einem zu diesem Bebufe ebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem halben Prozent jähr ick) unter ZFUW der Zinsen von den getilgtcn Schuldverschreibungen nacb

qßgabe des von dem provinzialständisckyen Verwaltungsaxusschuffe beschlbffenen Tilaungsplanes.

Die Folgeordnung der Einlösun der Schuldverscbreibun en wird durch das Loos bestimmt. Die Aus oosung erfolgt Vom Ja re 1885 ab in dem Monate Mai jeden Jahres durch das Landesdirektorium. Dem érovinzial-Landtage wird jedoch das Recht voxbebalteii, den Tigungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstarken, die Jährliche Tilgung bereits vor dem Jahre 1885 beginnen zu lassen, owie sämmtliche noch umlaufende Schuldverscbreibungen pack) d„em 31. Dezember 1896 zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekun- diYen Schuldversck;reibung'en werden unter Bezeichnung ihrer Buck)- stqf en, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welcbem die Ruäzablung erfvlgen soU, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt zwei Mal, und zWar mindestens resp. seabs und einen Monat vor deni Zahlungstermine in dem „Dentsckjen Reiäxs- uud Königlich Preußi- s en Staats-Anzxi ex“, in dem „Amtsblatte 'für Hannover“, dem annoverscben Cour ex“, den „Hamburger Nachrichten“ und m dex ., eserzeitung“. Jm Faae des Eingebens eines der leisteten drei Blätter hat an dessen Stelle der provinzialsiändiscbe Verwaltungs- ausschuß ein anderes zu wählen und die Wahl in den übrigen vor- genannten Blättern bekannt zu machen.

Bis zu dem Tage, wi) )olcher estalt das Kapital zu entrichten ist„ Wird es in balbjälhrl chen erminen am 2. Januar und am 1. Juli, _ von heute angerechnet, mit Prozent jährlich in gleichZ MünszsoYe mitdjenem ?erzinseti'). d K “ZM (é)! S

te" 11 za ung er in en l_m _ es __ „UP.! . oié " (HM): bloße RYckquxYxxausaeok ' Jupikasse zu «Hannover, und zwar _ 171“ der nach dem_E1nfx111e des Fälligkeitstermins“ folgenden k?,ett und annerdem bei deinemgen Bankbäuser'n, welche in den enannten B cxttern () enfin?) werden bezeichnet werden, bier edocb nur Wahrend e nes * “alben Jahres nach der Fälligkeit. t,“, der zur Empfangnah'me des Kapitals präsentirten Schuld- veZJchreibiing sind auch die dazu gehörenden Zinscoupons der späteren Fa igkeitstermme zurückzultefern. Für dic fehlenden Zinscoupons wird der karag vom Kapitale abgezogen.

Die gekbndi ten Kapikglbeträ e, welcbe innerhalb zehn Jahren nach dem Ruckza lun, stermme :ckth erhoben werden, sowie die inner- bqlb vier Jahren na dym Ablaufe des Kalenderjahres ihrer FäÜig- ZZr'YYt erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Provinz

Das Aufgebot und die Amortisation berloretier oder berni S gsdvexschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 5007915111 Zi er 511111) 502 der allgemeixien Bürgerlichen Prozeßordnung vom 8. ovembx 1850 bezw. demnachst nach § . 838 ff. der Civilprozeß- ordnmig fur das Dxutstbe Reick) (Reichsge. Bl. 1877 Seite 83).

Zinscoupo'ns' konnen weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll deiiixenzgen, Welxber den Verlust von ZinScoupons vor Ab- lauf der vierxabrtgen Verxabrungsfrist bei dem Landesdirektorium an- meldet ,und den. stattgebabten Befiiz durch Vorzeigung der Sebald- verscbreibung oder sonst in glaubhafter Weise dartbut, nach Ablauf dex Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vqrgekymmenen Zinswupotzs gegen Quiäung ausZezablt werden.

Mit dieser „Schuldvexsrbretbung find zehn baldiabrige Zins- coizpons bis zum Schkujse des Jahres . . . . ausgegeben. Für die

KZYTT Zeit werden ZinScoupons auf fünfjährige Perioden aus- . ix Achabe einer neuen Zinscoupons-Serie er oli bei der ftäxtdFihxn THthkaffepzu Hannover gegkn Ablieferung dfes'gder älteren Zinseoupsas- erie beigedxuckten? Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die AusbändiJUUg' der neuen Zinscoupons-Serie an den In- haber. der-Scbuldver, ehretbun-g, „sofern deren. Vorzeigunq rechtzeitig Lesebeben Lt. Streitigkeiten zwischqn dem Inbaber das Talons und emZch; 351 der SchY1dverichreibung ent. „'dßt- der Richter; bis zu

dießx- Entf WUW'MÜM dz; „Ebi: 1s .ni ?*verabveiäzk Zyx... S „e_r___ex_t_ _der hierdur",t._eiiZigegangenéii_sVekackgtungen_ annbver mr rem eammten“ Ltuiöen, namentlich auch mit er ihr nach dem Geseges vom 7. März 1968 «YFQFHJÜÄÉT b;)snl; ?in?" 1875 ( es. S. S. 497) aus

aa,auaSuew sowieDmsxkihter ZedekkaF- 3 g ahrenden JabreSrenten, e en zu un a en wir diee Unterschrift ektbeilk. s Ausfertigung unter unserer WUFF ?x?xve 45" kt 18" ' 'n s ire orium der Provin annover. (Eigenhändixéöoéenseckaegel 'US-„71777 "[JW“ Zumo") n er“ ri weier ig ie er des WW-Direktvriu

und Geizenzeirbmmg eines Kontr'olbeamten.) ms

Provinz Hannover. in s c o u p o n

3 zur Obligation . . .. Serie der Provinz Hannover. [.it-tr Ua xi)" 'CmisfiM M k Rei ,' . ......... 1: er... ...... s zu ..... Prozent Zinsen über Mark ..ÖZVJTLYL ge.

Der Inhaber dieses. Zipscoupons e fän tge en deffen Rück-

. . . .* ten ........ und spätexbn diie Zßustn der vorbe-

_ [WWW das HFBXYN vom P. . . “i' .. bis .......

. ...... ar . . . . " -

HW sie zu Hannover. fmn gen bei der standi Hannover,. dqn ten 18. .

Das Laudes-Dikektoxium der Provinz Hannover.

Uuktstbrift oder acsimile der Unterschrift weier Mit lieder des YWMWÜM' Jod eigenhändige Gegeazei nung eiueF Kontrol-

er ZinScoupon ist unaültig, wenn dessen Geldbetrag nicbt innerba vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schlusse des betreffen- den Kaleuderja res an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Hannover. T a l o n zur Obligation der Provinz Hannover. 1]. Emission. l-ircr. Uo ...... über ...... _. Mark Reichswäbrung i . ... Prozent Zinsen.

Der Ixibaber dieses Talons empfängit gegen deffen Rückgabe zu der Obligation der Provinz Hannover 1) e ..te Serie Zinscoupons Fr die Jahre 18 . .. bis 18 . . . bei der ständischen Hauptkaffe zu annover. Hannover, den ten 18 . . Das Landes-Direktorium der Provinz Hannover. (Trockenes Siegel.) ' Unterscbrift oder Fac mile der UntersÖrift zWeier Mitglieder des Zandxs-Direkioriums und eigenhändige Gegenzeicbnung eines Kontrol- eam en.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Staatsvertrag zwischen Preußen und HamburZ über die Landesgrenze auf Und an der El e, über die Bauverpflicbtung 111 der Bor_gborfter Bucht und über den Verkauf der beiden domanenfiskalischen Werder, des Kreter- und Hoopter-Werders.

Nachdem eine Regelung der Grenz-' und anderer Verhältnisse auf der einerseits das Königlich preußische Amt Winsen a. d. L. und andererseits die egenüber liegenden bamburgisckyen Gebietstbeile dcr Landberrnscbast er edorf berührenden Strecke des Elbséroms für angemeffen erachtet i!? haben die Bevollmächtigten der betbeiligten Regierungen, nämlich , '

Königlich preußischer Seits: der Regierungs-Ratb Richardi zu Lüneburg und der Regierungs- und Bauratl) Hoebel ebxndaselbst, sowie abseiten der freien und Hansestadt Hamburg: der erste Beamte der Landberrnscbaft Bergedorf, 131". Lamprecht zu Hambur , und

der Deicb- und renzinspektor Schuback ebendaselbsi, sich in Gemäßbeit der desfalls früher gepflogenen Verhandlungen und Lestseßungen über folgende Bestimmungen verständigt und zu dem

nde am heutigen Tage diesen Vertrag vorbehältlich der Ratifikation

abgeschloffén und nebst den dazu gehörigen, diesem Vertiage anliegen- den 3 Grenzkarten (eine Uebersicbtskarte Nr. 1. und zwei Spezial- karten Nr. 11. und 111.) eigenbandig un1erzeichnet beziehungSweise

unterfieLelt. ,

Nr. 1. Als Strcmsteren, . auf weiche diese Grenzfeftstellung sich bezieht, kommen diexenigen' m Betracht, welcbe einerseits das Königlich preußische Amt Winsen a,. d.L. und andererseits die ge en- über lie enden Gebietstbese der hamburgischen Landherrnf aft Bergedorß berühren, und zwax:

1) diejenige Stromstreck, Welche rechtsseitig die von Gebiets- tbeilen des Köniqlicb preu iscben Kreises Herzogdtbum Lauenburg umschlossene bamburgrscbe Gemeinde, Geesthacht un linksseitig die gxeeréüber dliegenden preußischqi Gebietstbeile des Amts Winsen be- ru r, un »,

91.2) diejexiige StrowstreZeereolZT rxchtcslxitig längs des bbambura. ; .. „.z- „--. __. o g *r u an in 11mm er " ner CMMUF“? bis-in die Nabe „ber gigenuber liegenden Seevean eung

ZZYFritmd linksseitig die preußischen Gebietstbetle des Amts Winsen

„Axt. 11. Auf der im Art. 1, 8111) ] erwähnten Stromstrecke verlauft die zukunftige Landesgrenze in der Mitte des Elbstromes und .zWar dergestalt, das; von den beiden an dem rechtsseitigen Ufer belegeneti, auf" der Karte 1. mit a. und 1). bezeichneten Endpunkten der bereits fruher festgefieÜten Festlandsgrenzen zwischen der enkla- virten, bgmburgischen 'Gemeinde Geesthacht und den anstoßenden pxeyßiscben Gebietstbeilen' des Kreises Herzogtbum Lauenburg eine Lime rechtwigklicb ixus die Norwaluferlinie gezogen und bis in die Mitte fortgefixbrt wird, ,so daß die künftige Hoheitsgrenze in die mit o. und 6. bezeichnete Lime fallt, Welche von den im Vertrage vom 20. Dezember, 1867 festgesteüten Normaluferlinien gleich weit absieht.

Auf der in „Art 1._ 5111) 2 erwäbnten Stromstrccke verläuft am rechten Elbufer die bereits anderweit festgestellte Festlandsgrenze zwischen dem preußischen und dem hamburgischen Gebiete bei dem Punkte 0. dez: Karte 1. _Von' hier aus wendet sich die künftige Landesgrenze mittelst rechtwmkbéher Verlängerung bis zur Mitte des Stromes bei dem Punkte f„ um sodgnn bis zum Punkte x. der Karte zu ber- kaufen,. von wo ab sie sich mit der bereits laut Protokolls vom 18. Septxmber 1854 geregelten Grenzlinie zwischen dem König- lich prxu ischen OversH'aken und der hamburgischen Ochsenwärder und Ki- warder Freibseit ucbtrecbt verbindet.

' Art. 111. Was die is dabin streiti 'e Bauverpflicbtung in der be) dem_Grenzpunkte s. belegenen BorgJorster Bucht betrifft, so wird dicielbe ,nacb Maßgabe der hierin festgestellten Hobeith-renze sowie unter dem (H'esicbtspunxbe, daß “jeder der beiden kontrabirenden Theile auf, der Feiner Hoheit unterliegenden resp. Sfromstrecke die no-tbi en KorrekjtonSgrbeiten auf eigene Kosten auszuführen und zu 1: -e.r altenbaben wird, dabin geregelt, daß die Kosten für die Her- ste ung und Unterhaltung der 'm der Karte 1. mit 1 und 2 bezeich- neten Bybneti Von der Königliéb preußischen Regierung, und die Kpsten fur die Hersteliung und Unterhaltung der mit 3 und 4 be- zetcbnktxn Buhnen, sowie der xbendafelbst mit 4. und 13. eingetrage- LFZmélbufMdungen von der freien und Hansestadt Hamburg zu “über- Da die Kosten für die Herstellung der Buhnen 3 und 4 und der Couptrimgen 8. und 13. laut getroffener Vereinbartm bereits (vpn: dex ,Komglicb preußischen Regierung vorschüssig geleiiztct nd, so vexpfticbtet „sich "der hambztrgrs e Staat, diese Kosten “inner usb 4 Wochen nachatich-„xxtw dieses ertraßes auf speziéüe Recbn'ungs- legung, Seitens der. 6,211, chen Elbstrom au-V'e'rwaltang zu Magde- burg drr Königlickvjpreußichen ReÉecung zu ersta'éten.

Ari. 17. Die am rechten-E'ufer“ bei derÜBorgHorster Bucht belegenen resp. vom hambmgischen Gebiete und Theilen des Kreises Lckuonburg umschlossenen Wechsel- und Stover Werder, von welchen der_ erstere Jahr um Jahr von den. Hufnern der hamburgischen Ge- memde Gees acht; und,.den Zyxereffenten der «preyßiscbenGemeinde Sxopewath sk-Mg (.):n'gx-t-x wird, webden bambur i cher Seits als unter öntg ch preuß scbex Hoheit stehend, ausdrüZ ich, hier aner- kann?. Demzufol? verpflrckytet sich der bambuLk i ihc Staat,"für den YiYelweMr al] äbklich die Halfte du: preußi en Grundsteuer ,a

I-J'ti-'“.Kotise uenz die-feS-anestä-ndnisses wird ren 1 k eits das Recht dss bamJZuvgissben Siaats anevkgnnt, die x1,11.dtxßr;sYZewsxglyzt:ster Buch1§§lnloaensn, ;zuereix; Wei“ preußischen Unterthemen gehöri en Elbwavdx -_ wexcbe „nach Fe-séstéllung, der neu n Flyixsgrenke. ec. bamburgt chen Hoheit _untexwy-xfen Werden,;zux Zam rg'is ea («Mund- steuex heran uziehen. „VI:: „demZÉitpunktebn, "ivo die. 'rmidsteuer

i e Saatabzk

an d'e'n hama „féöb ' hren“ ist, ällt die bis“ e'ri V r'- tfeliiwanghkr JmnlYetgknWübwr zur Zabliinkgifder pxegßiscben kErwid- _„ "Art. 7. Die voxbezeiäéneten Hobei-ts enzen sollen u lei " dre Rqsiibuxi .der Jagd und Fischerei m gebend sein, jzwixch YZF den beiderseit gen Ji chern das Recht eingeräumt, soweit die Fischerei

(_ Trockenes Siegel.)

da? die Neve nur auf dem Grund und Boden des eigenen Staates “" “AWMF dYe'im; ßiscb R 1 be läß . e ng preu eegecuniirtanden burgkxchen Staqt dea domänenfiskalisckoen reter Werder oder treitsan , der Winsener Gemeinde Drennbausen egmüber, sowie de_n Hoopter Wexder' fiskalischen Antbeils, welcbe be den Werder mit Einschluß des prib'ativen Antbeils vom Hoopter Werder auf Grund dieses Vertrages fur die FUE unter die hamburgische Staatsbobeit fallen werden, gegen die 4 9chen nacb Ratifikation dieses Ver- trgges zu erfolgeiide Zahlung einer Kaufsumme von 5250 „M, schreibe Funftausend zwetbuydert und fünfzig Mark, jedoch mit der Maß- gabe, daß dex preußischen StaatsbauveWaltung das Recht vorbehalten bleibt, auf die Dauer von 10 ngren aus den verkauften beiden Wer- dera das x_u den fiskalischen B neu erforderliche Belafinnsl- und Wmatexial'zu eninebmen nnd“ bei dem nach 10 Iabven erfol- genden ganzlicben Wegfaae dieses Nutzunqsretbts der bamburgiscbe St_aqt fick) verpflichtet, dem preußischen Staate eine weitere Ent- scbadtgung und zwar von 400 „44 für den Kreter Werder und von 350 „ja für den oovter Werder zu zahlen.

Da irxdeß amburgiscber Seits daraus Gewicht gele 1 wird, iii der zykunftigen Verfugung über den Kreter Werder scßon jeßt nicbt bebrzidert zu sein, so verzichtet die Königlich preußische Re- gzerupg fur den von ihr vorbehaltenen Zeitraum ge en Zahlung einer jahrlichen Abfindungssumme von 100 “ki, schreibe in undert Mark auf die Ausubung des ihr bezüglich des Kreter Werders noch zu- stehenden Nußunqsrecbts.

Art. 711. Die Tbeilung dsr Räumungsverpflicbtun in der in Beirachx komxnetzden Stromstrecke erfolgt in der Weiße, daß die leßtexe in zwei die ganze Strombreiie umfaffende gleiche Abschnitte gxtbeckt und daß preußiscbZr Seits die obere Hälfte und hambur- giscber'SUts die untere Halfte zar Räumung Übernommxn wird.

Hiernach Werden zufallen:

' 1) der Königlich preußischen Regierung die auf der Karte 1 be- zeichneten Strecken Von 0. bis c]. und von 1“. bis 11. beim sogenannten Graepelsort vor Laßrönm und

2)_dem hamburgischen Staate die Strecke von 11. bis 3".

Die "kontrahirenden Regierungen find darüber einverstanden, daß

unte'r Raumangsverpflicbiung mir die Pflicht zur Beseitigung der Schiffahrtsbmderniffe, nicht aber eigentliche Baggerarbeiten zur Be- seitigung von Sandfeldern im Strome zu verstehen sind. , Art. 17111" Die in dem Art. 1. und ll. festgeseyten Grenzen md, soweit 'die Grenzlinien auf dem Festlande liegen, spätestens myerbaib 6 Monaten nach der Ratifikation dieses Vertrags durcb beiderseitige Beamte auf gemeinschaftlicbe Kosten mit sichern Grenz- stemen oder sonstigen Grenzmerkmalen zu versehen, welche dauernd zu erhalten find.

' Nach'Ablauf von je 5 Jabren soll eine gemeinschaftlicbe Grenz- revtfion eintreten.

, Art. 111. Vorstebender Vertrag ilt unbeschadet bestehender Privatrechte und Konzessionen, namentlic?) auch der im §. 3 des Ver- trags vom 20. Dezember 1867 erwähnten Berechtigung zur Ent- nahme 'der fur die KorrektionSarbeiten erforderlichen Erde.

'Mit der Ratifikatioxi des Vertrages treten aUe iiber die streitigen Grenzberbältnisie und die Ausübung der HobeitSrechte guf dex betreffenden Stromstreckeirüber geschlossenen Vereinbarun en, insoweit also auch dsr sog. Winsener Vertrag vom 9. April 1 56, außer Kraft.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag nebst den anliegenden drei Grenzkarten zweifach ausgefertigt.

So geschehen Hamburg, den 28. Februar 1877.

" „([,-. 8.)R1'chard1, [„ 8.) H. O. Lamprecht, Kornglicber Regierungs-Rath. Erster Beaer dex Lfandberrenscbaft

erge or.

. (14. 8.) G. Hoebel, (11. 8.) D. A. Scbuback, Königlicher Regierungs- und Bauratb. Deich- und Grenz-Inspektor.

, Dem Stadtrathe der Gemeinde Prüm ist die Geneh- migung 3111? Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Sekuxidar-Eisenbabn von Gerolstein resp. Jünke- rail) uber Prüm nacb Bleialf ertheilt worden.

Ministerium des Innern.

_Durck) die auf den'Bericht des Königlichen StaatS=Mini= steriunzs er angene, m beglaubigter Abschrift beiliegende Allerhocbsie rdre vom 7_. d. M. ist genehmigt worden: bisl) 1) daßKdexsétYiblezfirlkd Bielefeldd aus ddem Verbande des

erigen rei e 16 e aus ei 6 un '

StadJreZs ßbilxe, ck sch emen besonderen

a, er xm Ausscheidung des Stadtbe irks verblei- bende ThUl „des bilexigen Krsises Bielefeld alszfelbständiger FiisYFreis m-rt dem GUYS des Landrathsiimts in Bielefeld fort- e e e,

3) daß die' nene Kreisbildung auf Grund der Bestim- mtxngen des anliegenden Planes für die Bildung des Stadt- kreises B1e1eield,_ des Statuts für die Verwaltung der gemein- samen KreiSMstitute und der Matrikel für den gemeinsamen Wegeverbaxid erfolge, niit der Maßgabe, daß die Beschlüsse des, „gkmemsamen Kxeisausichusses“ und der „gemeinsamen KrerertthungÜzu ihxer Ausführung der Genehmigung der Stqatsbeborden msOWLLt bedürfen, als dies nach §. 23 der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 hinsichtlich der Beschlüsse der einzxinen Kreistage der Fall ist. Zugleich haben die in dem beiliegenden 7. Nachtrage vom 6. Dezember pr. bezw. 14. Januar und 6. Februar „cr. zusammengestellten Abände- rungen des Statuts der Kreis-Sparkaffe zu Bielefeld vom

23. De ember 1846 . ' "?W- dle AÜLÉHUÖÜS Genehm1gung erhalten.

Indem i die sämmtlichen Anlagen des efälli en Veri ts vom 1. Mäxz cr, wiedeb beischließe, ersuc'hix,Z ich (Zw. 2c. génz ergebenst, hiervon. die Komalicbe Regierung in Minden, die Vertretung des bisherigen Kreises Bielefeld und den Magistrat der SZadt Bielefeld unter Mittheilung einer Abschrift des Aüerhocbsten Erlasses" vom 7.'d. M. in Kenntniß zu feßen, rind we en der Ausfuhrun dieser Kreistheilung die erforder- lichen nordnun en zu WHM aucb dieselbe demnächst durch 592.“ Amtsbiatt „er König ichen Regierung zu Minden ge- falligst zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen. 2c -

Berlin, den 21. Juni 1878. Der Minister des Innern. „_ , (Graf J Eulenburg. , An den, Koni lichen ber-Präfidenten, Wirk- lichen Gehstmxn ath, Herrn von Kühlwetter, Excellenz. Münster. «'.»

Yießtamtliches. Deutsches Reich.

'Prxußen. Berlin, 4. Juli. hre Ma'e ät die KatserthKönigin besuchte Ihre önigli'che 1Hosteit die (ZZZsxbeJixtxn-Mutter von Mecklenburg-S'chwerin, wel 6 heute

mikgroßen , en trieben wird, die Be ua über d' Breite des El stromes auszudehnen, indeßftYit“ gdcr Beschieän ZLF.

_ Se. Kaiserliche und KönigliYe Ho eit der Kronprinz nahm gestern Vormittag im. „enen. „algis bei

otsdam den Vortrag des Civil-Kabiriets entge en„ be ab Lich Mitt s nach Berlin und stattete hier Ihrer ?LömgluZen oheit der roßherzogin-Mutter von MecklenburgSchwmn un Kön" li Schlosse einen Besuch ab. ' . . tZia mittags um 4 U r empfing Hochfidexsxlbe im Beisein des StaatxMinifters von ülow den zum Minister-Nefidenten der Vereinigten Staaten von Mexiko am hiesigen Allerhöcbsien Hofe ernannten errn Gabino Barreda in besondexer Audienz behufs Ueberrei ung seines Beglaubigungsschreibens und demnächst den Altgrafen von Salm. , Hierauf naYm Se. Kaiserlichq Hoheit bet der Großherzogin- Mutter im Sch offe das Diner em.

_ Der Bundesrath trat heute zu einer Sisung zu- sammen.

_ Nach Inhalt einer in der amtlichen „London Gazette“ veröffentlichten Königlichen Verordnung (1, (1. Windsor, den 16. Mai 1). I., sind die britischen NuHiiefexungs- gesetze von 1870 und 1873 auf die Kolonie Victoria aus- gedehnt worden.

_ In einer Untersuchung wider einezi jüdischen, Bäcker- meister zu Köningerg wegen Annahme eines „auslgninschen jüdischen Lehrlings ohne besondere Konzejfton h_atte das ostpreußische Tribunal zu Königsberg dcn Yackermeister'auf Grund des §. 71 des (Hefe es vom 23. Juli 1847 zu einer Geldstrafe verurtheilt. Dieer Paxagrapl) laytet: „Ausbän- discho Iudsn dürfen ohne eine gleiche Genchm1gung „_ nam: lich des Ministers des Innern _ weder als Rabbiner noch als Synagogenbeamte, noch als Gewerbsgehülfen, „Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten angenommen werden. Die Uebex- schreitung dieses Verbots zieht gegen die Jnländex und die fremden Juden, gegen leßtere, sbfxrn ste sick) bereits langer als sechs Wochen in den diesseitigen Staaten aufgehalten haben, eine fiskalische Geldstrafe von 30 bis 300 Thlrxi. oder verbältnißmäßige Gefängnißstxafe' nach sich.“ Auf. die vom Bäckermeister eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde vernichtete das Ober-Tribunal durcb Erkenntniß vom 24. Mai_1878 'das weite Erkenntnis; und sprach den Angeklagten frei, da ]ene YUHUaKmebeftimmung, insoweit sie die Selbtiindigkeit des Gewer ebetriebes betrifft, durcb §. 41 der etchS-Gewerbe- ordnung aufgehoben worden sei.

_ Dcr Kaiserliche Botschafter „Graf zu Münstex isi nach London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder Übernommen.

_ Der Kaiserliche Minister-Resident von Holleben ist auf seinen Posten in Buenos=Aires zurückgekehrt und bat die Geschäfte der dortigen Mission wieder übernommen.

_ Als Aerzte haben sich niedergelassen: 1)r. Stahl in Eltville, 1)r. Meß in St. Goarshausen, Ar t Jacob in Schup- bach, Direktor Dr. Ripping und erster Asiistent 1)r. Bartens iÉi dei:d neuen Jrrcn-Anstalt zu Düren, 1)r. RabberH in

emun .

Sachsen. Dresden, 2. Juli. Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sißung den Bericht ihrer Gefes- gebungsdeputation Über das bezüglick) des Ausführungs-

eseßes zu dem Gerichtsverfassungszzeseße stattge- Zabte VereinigungSverfahren entgegen. Bezüglich der §§. 71). und 9 (Aufrücken der Richter bis zu einer Gehaltsklaffe von 6000 „14 nach dem Dienstalter und DiSziplinarverfahren gegen richterliche Beamte) ist eine Vereinigung zu Stande gekommen, welcher die Kammer ihre Zustimnmng gab. Die 'von der Kammer beschlossene Bestimmung dagegen, daß _die Mit- ngieder des Ober-LandeSgerichts nicht an eme'andere Stelle verseßt werden können, ist von der Deputatmnder Ersten Kammer abgelehnt worden. Obwohl der Staats-Minifter von Abeken auf bis prinzipielien Bedenken aufmerksam machte, welcbe gegen die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Geseß sprächcn, indem dadurch das Recht des Richters aner- kannt werde, sein persönliches Interesse über das Interesse des Dienstes zu seYen, blieb die Kammer gegen 1 Stimme bei ihrem früheren Besch uffe stehen.

Hessen. Darmstadt, 3. Juli. (W. T. B.) Der Landtag ist heute von dcm Großherzoge mit einer Thronrede geschlossen worden. In derselben wird her- vorgehoben, daß durch das Zusammenwirken der Stände mit der Regierung die Gesetz ebung und die Einrichtungen des Landes, insbesondere an diejenigen bezüglich des öffentlichen Unterrichts, ergänzt und verbessert worden seien. Der Groß: herzbg hege die Hoffnung, solche?- in weiterem Umfange zu erreichen, wenn die durch den orientalischen Krieg erzeugte Beunrubigung durch den Frieden beseitigt sei und die Gewerbe neu erb ühen. In dem festen Anschluss?. an das Deutsche Reich und an dessen ehrwürdi es Haupt, das kaum einer schweren Gefahr entgangen, un in dem VertraUen auf die Leitung des Reiches, sowie durch die Theilnahme der Staats- bürger (111 der Pflege des öffentlichen Wohles werds es ge- lingen, die vielfach betrübenden Erscheinungen der Gegenwart zu überwinden.

. Oesterreich=Ungarn. Wien, 2. Juli. Der Kaiser L| heute von Pei nach Wien zurückgekehrt.

_ 3. Zu 1. (W. T. B.) Wie auch der „Polit. Korresp.“ _ aus " KonFtantinopel vom 2. d. ge- meldet, mird, ' hatte die Pforte die Kongreß-Delegirten angew1esen,„emer kaupatton BoSUiens zuzustimmen. Da 1edoch die P oxte 016 Dauer der Okkupation, die Truppen- zahl und das Ge iet d(xr Oxkupatiqn vertragßmäßig abgegren t wütxsche, so dürften,'w1e di? Poitt. Korresp.“ hinzufügt, dieie Bxdmgungen schwerlich berücéfichtigt werden, _ Aus Athen Wird der gxnannteri Korrespbndenz berichtet: Zum Nachfolger des bisherigen Kriegs-Mimsters ist General Soutzos er- nann .

_ 4. Juli; W. T. V.) Dem „Fremdenblatt“ zu- folge werben sick) emnä | im Gan sn 7 Divisionen auf dem Kriegsfuß befin en, um te Aktion jenseits der Grenzen den' Verhältnissen entsprechend mit imponirender Macht zu be innen. Das gedachte Blatt bedauert die wider- sirebende Ha tuns? der. Pforte, in deren Interesse es gerade läge, sich mit esterreich über die Modalitäien des Ueber- gangs friedlich zy verständigen und die polittjchen Behörden entsprexhend zu, mstruiren. _ Die „Presse“ lÉebt hervor, dqß die Schwrerigkeiten der auswärtigen ituation fUr Oßfterreich erst jet in vollem Ernste begönnen; es solle Niemand glauben, da die Kulturmission, welche Oester-

reich in den Grenzländern zu erfüllen hab.", mit militärischen Mobilmachungen und Beamten-Ernennungen abzuthun sei. Pest, 2. Juli. Das Amtsblatt publizirt die „Enthebung P ercqus und die Ernennung Paulers zum „Justiz-Minifter. Der Kaiser hat aus diesem Anlaffe Perczel die Geheimraths- würde verliehen._ Das Reskript über die_Einberufung des Reichstages für den 17. Oktober iit heute an das Zauptstädtische Municipium gelangt und wird in der am 10. uli stattfindenden Generalversammlung publizirt werden.

Italien. Rom, 28. Juni. Wie die amtliche äZ))ei: tung meldet, sind am 26. d. M. der italienifch:ösierrei isch- ungariscbe Handels: und Schiffahrtsvertrag vom 23. April 1867, der italienisch-belgische Handels- und Schi : fahrtsvextrag vom 9. April 1863 und der italienis : schweizerische HandelWertrag vom 22. Juli 1868 fämmtlich bis zum 31. Dezember [. J. verlängert worden.

_ 3. Juli. (28. T. B.) In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wies bei der Berathung des Ein- nahmebudgets pro 1878 und der darauf bezüglichen Finanzfragen der Ynanz-Minisier Seismit Doda die Richtigkeit seiner oranscbläge iind die von der Linken gemachten Ersparungen nach. Der Minister erläuterte sodann in seinem Exposé die angekündigien Geseßentwürfe, widerleate die dagegen erhobenen Einwürfe und schloß mit dem Ersuchen, die Kammer möge vo11es Vertrauen zu der von der Regierung in den finanziellen Angelegenheiten befolgten Politik haben. Die Kammer nahm im Verlaufe der Sißung mit 204 gegen 60 Stimmsn eine von dem Deputirten Tajanis eingebrachte TageSordnung an, in welcher die Zustimmung zu dem Finanzplan des Ministers aus;;esyrochen wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Juli. Der „Regierungsbote“ veröffentlicht eine an den VN- weser des Ministeriums des Auswärtigen, (1. (1. St. Peters: burg, den 12. (24) Juni 1878, gerichtete Note des deut- schen Botschafters, welche in der Ueberseßung des von dem x,Iloturlnalt de St. Pétersbourg“ wiedergegebenen Textes wie () au e :

g „Die sympathischen Kundgebungen, wekche die Nachricht von dem ersten Attentat auf die Person Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Rußland hervorgerufen, hatten noch nicht a11e zur Kenntnis; meines erhabenen Souveräns aebracht werden können, als schon ein neues, noch

! rucbloseres Verbrechen Se. Majestät auf das Schmerzenslager binstreckte.

Kaum war der "ska- Augenblick der Bestürzung, in welcbe die Untbat die ganze Wen beiseßte, vorüber, czls von allen Punkten Rußlands Kundgxbun en ausgingen, welche, m der Form bon öffent- lichen Gebeten, Adre en oder Telegrammen, von der,lebk)aften und achtungsvollen Zuneigung des russischen Volkes für die Person mei- nes erhabenen Souveräns Zeugnis; ablegte».

Die ersten Körperschaften des Reich, die Armee, die Marine, die Behörden, Privatpersonen jeglichen Berufs, bobe Würdenträger und Bauern, AUe waren einmütbig in dem Ausdrucke ihrer Ent- Züßung und ihrer Wünsche für die Erhaltung eines so kostbaren

e ens.

Diese ebenso beredten wie spontanen'Bezeugungen der Sympa- tbie sind tbeils direkt, theils durcb Vermritelung der russischen Bot- schaft in Berlin oder der deutschen in St. Petersburg an ihre hohe Bestimmung gerichtet worden; “es ist unglücklicher Weise bis jeßt unmöglich gewesen, sie Sr. Majestät dem Kaiser vorzulegen, dessen Zustand eine absolute Gemüthsrube erbeiscbt, aber Se. Kaiéerlicbe und Königliche Hoheit der Kronprinz bat Kenntnis; von densel en ge- nommen und mich zu beauftragen gerubt, ihren Urhebern und Unter- zeichnern den Ausdruck der hohen GenuFtbuung und der “lebhaften Dankbarkeit zu übermitteln, mit welcher bké Gefühle fürdie Person seines erhabenen Vaters ihn erfüllt haben.

Ich ergreife die (Gelegenheit 2c.

v. Schweiniß,“

Dieselbe Nummc'r des amtlichen Blatts veröffentlicht die Reglements, betreffend die,freiwil[ige Flotxen- Miliz, welche unter dem 30. M91 d. R. von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigt worden smd. . Dyrch Nr. 10 Hex: selben werden alle Personen ber freimllzgen _Flotten-Miliz den Marine-Neglements und den für den Dienst m der Kriegs: flotte bestehenden Geseßen unterstellt.

Amerika. Washington, 27. Juni. (per Kabel.) Das Treffen mit den Indianern in Ore on am letzten Sonntag fand bei Curryscreek, 45 Meilen we tlich vom Lager von Harney, statt. Oberst Barnard überrumpelte mit der 250 Mann starken Vorhut der Kolonne des Generals Howard 016 Indianer, wobei 40 derselben t0d_t auf dem Plaße blieben. Die Indianer zogen sich zuvörderst m bsilicher Richtung nach ihrer Feste, dem Steingebirge, 60 Meilen östlich vpm Lager von Harriet), zurück später aber sammelten. sie sich Wieder. Oberst Barnard bericbtete, daß ihm 700 Indianer gegenüber- siänden, und bat um Verstärkung. Man erwartet, (General Howard, der in Eilmärschen vorrückt, werde mxi dem Gros am Mittwoch zu Oberst Barnard stoßen. ,Die In- dianer umzingeln das Lager in Harney, wb sämmtliche quo- nisten eine Zuflucht gesucht haben, pollständig. Die Neguzn des Steingebirges, welche 2000 „ndianer „beseßt ?altßn „isi uneben und eignet sich vortre ich für einen De enswkiieg Die Truppen rücken in zwei Ko onnewvor: Genera! Howard im Westen der Indianer, währendMa1or Egbert xmt der an- deren Kolonne sich 100 Meilen östlich vom Stymgebirge bewegt und bemüht ist, die Indianer daran zu verhindert), m Idaho einzudringen, wo die Kolonisten noch zahlreicher smd. ,

New-York, 27. Juni. (per Kabel.) Der gmtlicbe Bericht des Generals Howard meldet, daß “er Indianer- Häuptliirg Buffalo Horn getödtet worden ist.

Nr. 40 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Posi- und Telegrapbcnverwaltung“ batfolgxnden Inbaxt: Verfügung vom 1. Juli 1878: Eröffnun der Eisenbahn Stg- maringen-Balingen. _ Bescheidung vom 8. Juni 1878: Porto- brecbnung für nacbgesandte Briefe 2c. tm Verkehr des Weltpost- vereins.

_ Nr. 12 des „Marine-VerordnunTs-Blattes" bat'fol- genden analt: Gesev, betrYend den Gewerbe etrieb der Maschinisten auf Seedampf cbiffen. _ erichtigung des §. 91 des Strafvoll- Ytlreckungs-Reg ements für die Kaiserliche Marine. _ Benußung der

nnoncen-Expedition .Jnvaliden-Dank.“ _ Anrechnung der Dauer der Reise S. M. S. .Gazelle' in der) Jahren 1877 und 1878 als doppelte, penfionsberecbtigende Dienstzeit. _ Abänderungerz des Re- glements über die Geldverpflegung der Marmetbeile und m Dienst estellten Schiffe im Frieden vom 9. Dezember 1873. _ Proviant- "uSrüstung. _ Geldbescbaffun durcb S. M. Schiffe und Fahr- zeuge im Auslande. _ Befo gung der Zablungs :c. Ordres der Marine-StationSantendanturen Seitens der Kaffen-Kpmmissionxn. _ Vorratb an Wechselformularen bei dem Marme-Lazaretb in Yokohama. _ Abänderung des Anhanges _1). zum Rxgle- ment über die Geldver gung der Mariuetbeile und in Dienst gestellten Schiffe im neden vom 9. Dezember 1873. _

Bevorzu ung deutscher Kohlen._ Preise für Proviant und Materia- lien in uberseeiscben Orten am 1. Januar 1878. _ Einsteaung

sblcber _Seelmte. welcbe früber als Kadetten in der Kaiserlichen-Ma- rme gedient haben. _ Benaibrichtigung der Werft-Divifionen Sei- tens der Schiffskcmmandos über an Bord befindliche „Garantie- Maschiuisten und kontraktlicb engagirte Personen. _ Verbleib der Akten des Uebungs esebwaders nach Auflösung des Geschwader- Kommandos. _ uflösuna der _Torpedoversuchs- und Prüfung!- kommission. _ VerpflegungSzuscbu; für das 11. Quartal des Etats- abres 1878/79. _ Patriottsche Gaben zur Unterstützung der Hinter- liebenen der mit S. M. S. „Großer Kurfürst“ Verunglückten. _ Kontrole des Koblenverbraucbs an Bord S. M. Schiffe und Jahr- zeuge. _ Rettungs erätbe und Rettungsstaiionen der Gesellscha zur Rettung Schiffbrü iger an der deutschen Küste. _ Personalverände- rungen. _ Benachrichtigungen-

Statiftifche Nachrichten.

_ Der 111. Jahrgang (1876) des Statistischen Jabrbuckys fur das Großberzogtbum Baden ist in 3 Abthetlungen_mit 95 Tabellen erschienen. Die erste enthält in 21 Tabellen zunachst die Uebersicht der Bevölkerung nack) der Volkszählung vom 1. De- zember 1875, sowie über die Getrauten, Geborenen und Gestorbenezi 1876 und den Verlust und die Erwerbung der Staatsangehörigkxit 1876. Nach einer weiteren Zusammenstellung Übkr Größe und Preise der, im Jahre 1876 veräußerten landwirtbschaftlichen Lieg ens cbqftfen (mri Ausschluß der Bauplätze) differirt der gezahlte durcbscbnitllicb-e Preis pro 118_ Acker von 765 .“ (Amt N. Blasien) bis 5628 .“ (Amt Wcinbetw), Garten 3277 «ck (Amt Scbopfheim) bis 9240 .“ (Amt Ettenheim), Wiese 1138944 (Amt Triberg) bis 6129 «14 (Amt Yrizcbsal), Rebland 1150 914 (Amt Wertheim) bis 13 921 .“ (Amt Frxtburg), Wald 240 „64 (Amt Buchen) bis 2034 „44 (Amt Bubi). Jm Großberzogtbum stellten sich im Durchschnitt die Preise pr. ba Acker auf 1993 „14 (geaen 2199 «M in 1875), Garten 5422 „zz (1875: 5548 „M), Wiese 2702 „44 (1875: 2651 „M), Reb- land 5049 916 (1875: 6057 „M), Wald 1023 „M (1875: 1117 „M . Die Zahl der Beitreibungen betrug im Großberzogtbum 187 : 94 510 (1875: 78 996) Zahlungsbefebke, 704 (665) voUzogene Liegen- schaftSvollstreckungen und 1848 (1609) vollzogene Fabrniß- und Halmfrüchtevollstreckunqen. Ganten wurden 712 (1875: 512) er- öffnet. Civilprozesse 34257 (1875: 30896) durch die Amts- gerichte erledigt. An Pfandurkunden wurden 8809 über 44 637 149 916 ausgestellt (1875: 8156 über 39196911 „M). An richter- lichen Unterpfändern wurden 29 432 über 25 829190 „44 (1875: 24427 über 20 685318 94) besteÜt. Die steuerbaren Kapitalien erreichten im Jahre 1876: 2657 903 399 „js, gegen 2605 820 908 „M in 1875, die steuerfreien Kapi- talien des Staats 56383137 «74 geJen 56 483 953 „44 in 1875. Die Vruitosteuererträge der dire ten Steuern waren 1876 (im Vergleich mit 1875) Grund, GefäÜ- und Häusersteuer 6018 272 „14 (5 936 680 914), Gewerbesteuer 2275 979 .“ (2 206 471 .“), Kapital- rentensteuer 1 035 019 „ze. (1004760 „M), Klaffensteuer 533 081 „M (498 728 .“), im Ganzen 9 862 351 ck (9 646 639 „M). Die indirekten c-teuc-,r:n ergaben: vom Wein 1 155 289 „14 (1229 603 „M Accise, 817146 (717 771) „14 Ohm .:ld , 1634 (1636) „74 Aversum. 2808 (2810) „W. Patentzebü r für Weinlagerkeller; 2241 816 (2275 546%“. vom inländischen und 220 530 (240 853) „44 vom eingeführten Bier; 149 472 (162 557) „46 vom inländischen und 262 381 (245 786) „74 vom eingefii rien Branntwän; 664 528 (623 876) „M bon im Jnlande geschlachtetem Viel), 11 480 (10 856) „ji von eingeführtem leiscb; 2452 814 (2 394 552) „54 Lieaenschafts-, Schenkungs- und Er schaftSaccise' im Ganzen 7 979 893 37 905 846) „46 indirekte Steuern. An Ju tiz- uud Polizeigefä en: 164 300 (157287) .“ Stempelmarken, 1319 913 (1213147) «ks. Gerichts- und Administrativsporteln 2c., 1590 693 (1517269) „44 Rechts- Polizeiverwaltungssporteln und 291456 (232 863) „44 Hunde- taxen. An ForstgericthgefäUen :e. 163 162 (127 861) „M; an Steuerstrafgefäüen 95 404 (87 391) „M Die gesammten Steuereinnahmen betrugen brußto 22 080 761 „M, gegxn 21494 369 ..“ in 1875, 20 313 322 „44 in 1874, 20500153 „M in 1873, 19 775 138 akk in 1872, 17 644 349 „FC in 1871, 17 085 939 „FC. in 1870, _ An Gewerbeleqitimationsscbeinen wurden von den Bezirksämtern (und den Bürgermeisterämtern) im Jabxe 1876 auSgestellt 1846 für inländische HandelSreisende, 1 für auslandiscbe, 20 (und 75) für Verbreitung von Schriften 2c., 3 (und 222) fur Gegenstände des Wochenmarktverkebrs, 527 für Musikauffübrungxn, Schausteilungen und dergl., (außerdem wurden 1936 derartige Scheme verlängert), 9808 für sonstige Fälle und 51 für Erzeugnisse der Jagd.

Ende 1876 bestanden 104 Sparkassen mit 161341 Spac- biicbern, auf welche 106 687 781 „M gutgeschrieben waren, gegen 95523 673 „;ck Ende 1875. An Vorschußvereinen waren im Jahre 1876 99, mit 51035 Mitgliedern, tbätig (gegen 97 Vereine mit 43 108 Mitgl. in 1875), die in 78 761 Posten 39 117 937 .“. Vorscbüffe gewährten (1875: 33 834 488 „16- in 67 629 Posten) und ein Kontokurrent bon 294 409 064 „44 (1875: 287 674 434 „441 um- seßten. Die Aktiva und Passiva balanzirtew mit 40187824 .“. Unter den Passivis waren 9287905 «76 Gescbastsantbeile der Mit- glieder und 1073 854 „44 Reservefonds («egen 8071970 bezw. 921724 „44 in 1875). Die Tagelöbne ste ten fick) im Jahre 1876 im Durchschnitt, obne Kost, für Männer im Sommer auf 226 „5 (120-400 „H), im Winter auf 166 6 (85-300 48), gegen 223 bezw. 164 „5 in 1875; für Frauen auf 143 .:z (69_ 250 H) im Sommer, 100 (35 _ 200 ..ck!) im Winter, gegen 142 bzw. 100 H in 1875; mit Kost fiir Manner auf 135 bzw. 91 „3 (gegen 134 bzw. 90 „5 in 1875), fur Frauen auf 83 bzw. 56 „3 (gegen 82 bzw. 56 „_3 in_1875). Waldarbeiter ver- dienten (obne Kost) beim Holzscblagen 1131 Sommer 236 H, im Winter 192 -_1, bei Waldkulturen die Manner 179"-_-§, die Frauen 182 Y. Die Liidlöbne betrugen auf das Jahr fur einen Knecht 195 „FC (96_350 W), für eine Magd" 122 „44 (50-220 .“), ge en 194 bzw, 120 „M in 1875. Die Gebaudeversicherung umfa te im Jabre 1876: 534 919 Gebäude (darunter 157 778 aus Stein,. 155818 aus Ziegeln, 221323 aus Holz) mit einem Anschlage von 1257 595 024 «46 (1875: 525 548 Gebäude zu 1 191 553 825 „M) und einer Verficberunxzxssumme (für 169 120 Verträge von 1 031 147 339 „46 (gegen 1008 667 72 „46 in 1875).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Bonn, 1.Juli. Die zooaäsmia äoi [„in-isi in Rom bat den durch seine Zorschun en auf dem Gebiete altitalisxber Dialekte verdienten Profekor der bilologie "an der hiesigen Universität, Dr. Franz Bücbe er, zum aus warti en Mitgliede ernannt. ie 1875 gegründete philologisch-histori[ e Klasse, welcher dex Er- nannte angehört, zählt überhaupt zwan g Mitglieder. Das Diplom ist von Quintino SeUa und den Proersoren Dominico Caratti und Pietro Blaserna unterzeichnet.

Yaris, 29. Juni Die Pariser GeographischefGesels- scha t vertbeilte gestern in dem oßen Saale der Sorbonne ihre abreSpreis & Den Vorsiß fiixrrte der Admiral La Ronciöre le

oury. Die große goldene Medaille erhielt der Anika- reisende Stanley, der in einem englischen Vortrage noch einmal das Resultat lseiner merkwürdigen Entdeckungen _in, Central-Afrika darlegte. Go dene Medaillen wurdxn Hrn. Vivien de Saint Martin für die Arbeit eines 75jäbngeu, ganz der Wiffenscba ge- weihten Lebens, .und dem vt. axmand für eine imter viel acheu Gefgbreu unternommene Dur forschung von mbodscha, Laos und anderen Gegenden inkerindiens zu Theil.

_ Eine für abelsbergersche Stenograpbea interessante Neuig- keit auf lit ariécbem Gebiete, ist Foebea tm Selbstverla des ' er- ' aus bers, mi Tracbbrodt m _Leipzig erschienen und etikelt ck: .JFustrirte eitung_ fur Gab'elsbergersche Steno-

rapben'. Diese e er cheint beftweise m derStärke von 12 Seiten 11 Folio und bietet, ua dem 1. Hefte zu net ' en, neben eleganter

äußerer Ausstattung sowohl eine fesselnde Le ke, als «ck vottreff-_.