1878 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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vorkommen, sind die Lokomotiven, welche die Bahnstrecke bx fahren, mit helltönenden Läutewerken außzurüsten.

s. 13. Ba nriiumer Aschkaften, FunkenfänYar.

Lo otwe unb jeder Tender muß mit hn-

räumern, sowie e ere mit einem verschließbaren, an dem

ertasten" dicht an iegenden Aschkasten versehen sein. Wenn

_ Beschaffenheit des zu benuyenden Brennmaterials es er-

“vrdert, find die Lokomotiven mit Vorri tungen auözurüsten,

“durch welche der Auswurf glühender Koh en aus dem Schom- |ein wirksam verhütet wird.

§. 14. Tenderbremsen.

Tenderlokomotiven und Tender müssen mit, kräftigen,

leicht zu handhabenden Bremsen aUSgerüstet sein. §. 15. edern, Zugapparate, Buffer.

Alle in ges [offenen en, mit AuSnahme der Arbeits- üge, gehenden agen mii en auf Federn ruhen und alle Wonenwagen mit elaßischen Zu apparaten und an beiden Enden mit elastischen Buffern verse en sein.

§. 16. Spurkränze.

Sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen versehen sein.

§. 17. Stärke der Radreifen.

Auf Bahnen mit normaler Spurweite muß bei Lokomo- tiven und Tendern die Stärke schmiedeeiserner Radreisen mm- deftens 19, diejenige stählerner mindestens 15 mm betragen; der Wagen dagegen können schmiedeeiserne und stählerne Radreisen bis auf 16 bezw. 12 mm abgenußt werden.

Auf schmalspurigen Bahnen muß die Stärke der schmiede- eisernen un'o stählernen Radreisen der Lokomotiven und Tender mindestens 12 11111], die der Wagen mindestens 10 mm

betragen. §. 18. Revision der Wagen. Jeder Wagen ist Mindestens alle zwei Jahre einer gründ- lichen Revision zu unterwerfen, bei welcher die Achsenlager und Federn abgenommen werden müssen.

§. 19. Bezeichnyngen an den Wagen. _ hJed'esk Wagen muß Bezeichnungen haben, aus welchen zu er e en 1 : .

3. die Eisenbahn, zu welcher er gehört; -

b. die OrdnungSnummer, unter welcher er in den Werk- stätten- und RevisionSre istern gefühxt wird;

0. das eigeneGewi t, einschließli der Achsen und Räder;

(1, das rößte zulässige Ladegewi t;

9. das atum der leßten Revision. §. 20. Uebergang derthetriebsmittel auf Haupt-

a nen.

Betriebßmittel, welche auf Bahnen übergehen, für welche das Vahnpolxzei-Reglement und die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands Geltung haben, müssen den für „diese Bahnen erlassenen Vorschriften entsprechen.

111. Einrichtungen und Maßregeln für die Hand- habung des Betriebes. §. 21. Bahnbewachung.

Die Baxnstrecke ist mindestens einmal an jedem Tage zu revidiren, so ern die zulässige (Geschwindigkeit mehr als 20 ](m in der Stunde beträgt. _ _

An Stellen, deren Befahrung in Rücksicht auf die ört- lichen Verhältniss besondere Vorsicht erfordert, insbesondere auch bei frequenten Niveauübergängen, ist bei Anwendung einer Geschwindi keit von Mehr als 15 km in der Stunde eine Bewachung er Bahn erforderlich. '

Der Barrierendienst kann auch weiblichen Personen an- vertraut werden.

Bei der Annäherung eines uges oder einer einzeln Tahrenden Lokomotive an einen 111 g eicher Ebene mit der Bahn iegenden Wegeübergang dessen Bewachung nicbt vorge- schrieben ist, hat der Lokomotivführer das Läutewerk der Lokomotive in Thätigkeitzu seßen und darin bis nach Passiren des Wegeüberganges zu erhalten.

§. 22. Rechtsfahren.

Auf doppelgeleisigen Strecken der fxeien Bahn müssen die

Zit e in der Regel das in ihrer Fahrtrichtung rechts liegende e eise befahren. §. 23. Stärke der Züge.

Mehr als 120 Wagenachsen dürfen in keinem Zuge be-

fördert werben.

_ §. 24. Vertheilung der Bremsen. In jedem Zuge, welcher mit Lokomotiven bewegt wird, m_ü en außer den Ma chinen- und Tenderbremsen so viele kräfti Wir ende Bremßvorri tungen angebra t und bedient sein, da durch die leßteren bei Neigungen der ahn: bis einschließlich 11/500 der 1§.Theil,

300 1/200 8" 1/ 100 7" 1/ 60 x/ 5“

, 1/ 0 4“ und bei stärkeren Neigungen bie Hälfte der Räderpaare ge- bremst werden kann.

Ersireckt sich die stärkste Neigung zwischen zwei Stationen auf eme BaLnlänge von weniger als 1000 m, so iF für die Bexechnun _er Bremsenzahl nicht diese, sondern ie nächst germ ere eigung der Strecke maßgebend.

_ Fiir Züge und Wagen, welche auf längeren Strecken aus- ; !ie lieb durch die Schwerkraft oder mit HUF ste ender Ma-

men_ ich bewegen, werden die erforderli en icherheits- vors riften von der Landes : Aufsichtsbehörde erlassen. Das Glei _egilt auch für Bahnen, welche nach einem außerge- wöhzilichen System gebaut sind und gemäß desselben betrieben wer en. .

§. _25. Revision der Züge vor der Abfahrt.

Kein Zug darf die tation verlassen, bevor die Abfahrt yon dem zuständigen Beamten estattet worden ist. Bei der insbesondere au_f der Ausxzangstation vorzunehmenden Revi- sion der Züge ist darauf u achten, daß die Wagen fest zu- ammen ekuppelt und die elastung in den einzelnen Wagen thunluht gleichmäßig vertheilt wird, die nöthiYn Signalvor- richtungen atigebracht und die erforderlichen remsen ange- messen vertheilt und beseßt smd (§. 24). -

§. 26. BeleuZtung der Personenwagen.

_ Das Innere der ersonenwagen ist während der Fahrt im Dunkel eit und in Tunneln zu deren Durchfuhrung mehr als zweiMmuten gebraucht werben, angemessen zu erleuchten.

§. 27. Größte zulässige Fahrgeschwindi keit. _ Die größte zulässige Fahrges windigkeit für Züge und em eln fahrende Lokomotiven wird urch die Landes- ufsichts-

§. 28. Langfamfahren. _

Die Fahrgeschwind eit muß in dem zur Verhütung einez möglichen Gefaihßix erforderlichen Maß vermindert wer en:

3. wenn Menschen, Thiere oder Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden,

b. wenn das Signal zum Langfamfahren gegeben wird,

0. bei der hrt über Drehbrücken. _

Bei der infahrt in Hauptbahnen, beim Einfahren in Bathöfe und überhaupt beim Ueber ange aus einem Geleise in as andere, muß so langsam gefa ten werden, daß der ug Zins eine Länge von 200 m zum StiÜstand gebracht wer en ann.

§. 29. Abfahrt der Züge.

Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 15 [(m in der Stunde darf em Zug einem anderen in derselben Richtung abgelassenen Zuge nur in Stationsdistanz folgen.

§. 30. Extrazüge.

Extrazüge und einzeln fahrende Maschinen, für welche den betheiligten Beamten nicht vorher Fahrpläne mitgetheilt sind, dürfen mit keiner größeren Geschwindigkeit als 15 ](m in der Stunde befördert werden. _Bei Anwendung einer größeren Geschwindigkeit mii en die betheiligten Stationen vorher von dem Ab ange der üge verständigt sein.

Die Extrazüge er Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften haben behufs pünktlicher Beförderung überall den Vorrang vor den anderen Zügen.

§. 31. Schieben der Züge. _

Das Schieben der Züge, an deren Spitze sich keine fiih- rende Lokomotive befindet, ist nur dann zulässig, wenn die Stärke derselben nicht mehr als 50 Achsen beträgt,_ der vor- derxte Wagen gut bewacht-Ést und die Geschwindigkeit 15 ](m in er Stunde nicht übersteigt.

_§. 32. Vegleitpersonal. _

Das Begleitpersonal darf während der Fahrt nur einem Beamten untergeordnet sein. Derselbe at einen Fahrbericht zu führen, in welchem die Abgangs- un AnkunftsF'eiten auf den einzelnen Haltepunkten und außergewöhnliche Vor ommniffe genau zu verzeichnen sind.

§. 33. Behandlung stillstehender Lokomotiven _ _ und Wagen.

Bei angeheizten Lokomotiven soll, so [an e sie stiÜstehen, der Regulator geschlossen, die Steuerung in uhe geseßt und die Bremse angezogen sein. Die Lokomotive muß dabei stets unter Aufsicht stehen.

Die _ohne außreichende Aufsicht, wie die über Nacht auf den Geleisen verbleibenden Wagen sind durch geeignete Vor- richtungen festzustellen.

„6 34. Mitfahreii an der Lokomoxive.

Ohne Erlaubnis; der zuständigen Beamten darf außer den durch ihren Dienst dazu berechtigten Personen Niemand auf der Lokomotive mitfahren.

§. 35. Gebrauch der Dampfpfeife. ck

_Der Gebrauxb der Dampfpfeife, sowie das Oeffnen der Y_YÜUYUHÜHUL ist auf die nothwendigsten FäÜe zu be- 1 rän en. * In der Nähe einer _, Stra e soll untex ngéh er“ ermeidung, Des Gebrauchs Yer Dampfpfeife vorzugswei ebas Läutewerk zur Anwendung ommen.

dem 6 entliehen Verkehr dienenden

_ §. 36. Fiinung der Lokomotive.

Die Führung der okomotiven darf nur solchen Personen übertragen werden, welche mindestens ein Jahr lang in einer xnechgnischen Werkstatt gearbeitet und nach mindestens ein: ]iihriger Lehrzeit im Lokomotivbienst ihre Befähignng durch em von einer deutsYen Eisenbahnverwaltung aUSgestelltes Attest n_achgewiesen ha en.

Heizer müssen mit der Handhabung der Lokomotive min- destens i_o weit vertraut sein, um dieselbe erforderlichen FalXeZ zum Stiklstand bringen zu können.

117. Signalwesen.

§. 37. Streckensignale. Auf der Bahn müssen die optischen Signale: der Zdug sol! langsam fahren un

der ug soll halten gegeben wer en können.

Zu diesem Zwecke müssen die auf den einzelnen Strecken oder an frequenten Wegeiibergängen postirten Bahnwärter mit Signalfahnen und Laternen versehen sein (§. 21).

Der Stand bewegli er Brücken muß in einer Entfernung von Mindestens 300 m er ennbar sein. So lange diese Brücken

e_öffnet smd, müssen die Zugänge zu denselben, auch wenn em ug erwartet wird, durch Signale abgeschlossen sein.

S sind Einrichtungen zu treffen, welche die ' richtige _SHellung dieser Signale für die Dauer der Unfahrbarkeit 1 ern. - . §. 38. Weichensignale.

Die jedeSmalige Stellung der Einfahrtöweicben muß dem Lokomotivführer durch Signale kenntlich sein, wenn nicht die Weichen durch einen sicheren Verschluß unverrückbar fest- gestellt sind. ,

§. 39. Zugsignale. _

Jeder sich bewegende ug muß mxt Signalen versehen sein, welche bei Ta e dessen Schluß und bei Dunkelheit die S iße und den S luß desselben erkennen lassen. Dasselbe git von einzeln fahrenden Lokomotiven.

€,. 40. Signale des Lokomotivpersonals.

Die Lokomotivführer müssen folgende Signale geben

können: -

1 Achtung,

2 Bremken anzieZen,

3 Brem en losla en. ,

§. 41. Elektrische Verbindung der Stationen. Die Bahn muß mit einer elektmfch=telegraphischen Ver-

bindung und mit Sprechappgraten auf den Stationen aus'- _erüstet sein. AUSUahmen smd mit Genehmigung der Auf“-

ßchtsbehörde zulässig. - ' -

§. 42. Si nalordnung.

m Uebri en bleibt die 'nrichtung des Signalwesens von db?) __ genartig eit des Betriebes auf der betreffenden Bahn a an ig.

Yoweit Si nale zur Anwendung kommen, müssen die- selben gemäß en Vo chriften in der Signalordnung für

._B_ örde festge ellt. Größere Ges indigkeiten als 30 Kilo- meter inder tunde dürfen nicht gestattet werden.

7. Beßimmungen für das Publikum. _§. 43. Aufrechthaltung der Ord_nun _: Die Eisenbahxireisenden und das sonstige ublikum müssen den allgemeinen Anordnun en nachkommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Au?rechthaltung der Ordnung beim TranSport ber Personen und Effekten getro en werden und haben den dienstlichen Anordnungen der in niform be- findlichen odex mit einem DienftaJeichen oder mit einer be- sonbexsen Legitimation versehenen ahnpolizeibeamten Folge zu ei en. §. 44. alten vor den Niveauübergängen. Sobald ich ein Zug niiZert, müssen Fuhrwerke, Reiter, ußgänger, Treiber von Vie und Lastthieren bei den an den _egeübergängen aufgestellten Warnungstafeln halten, resp. die Bahn räumen. §. 45. Mitführen Zemeinschädlicher Gegenstände undGebdstrafenfür ahnpolizei-Kontraventionen. Zuwxderhandlungen gegen die Vorschriften in den §§. 43 iind 44 und gegen die sonstigen mit Genehmigung der Auf- sichtsbehörde ur Sicherheit des Betriebes von den Verwal- tungen getrofLenen Anordnungen, sowie gegen die nachfolgen: den Bestimmungen des BetriebSreglements für die Eisen- bahnen Deutschlan_ds vom 11. Mai 1874, welche also lauten: „Feuexgefährliche Geßenstände, sowie alles Gepäck, welches _Flü sigkeiten und an ere Gegenstände enthält, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen können, insbesondere geladene Gewehre, Schießpulver, leicht entzündbare Prä: parate und andere Sachen gleicher Eigenschaft, dürfen in den Personenwagen nicht mitgenommen werden. _ Das _Eifenbahn-Dienstpersonal ist berechtigt, sich in dieser Beziehun die nöthige Ueberzxugung zu verschaffen. _ _Jägerti un im öffentlichen Dienste stehenden Personen Lst jedoch die Mitsührung von Handmunition gestattet. Der Lauf LMLS mitgeführten Gewehres muß nach oben gehalten werden“, werden mit einer Geldstrafe bis zu dreißig Mark geahndet, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist.

_ §. 46. Beschwerdebuck). Auf1eder Station ist ein dem Publikum zugängliches Beschwerdebuck) auszulegen.

171. Baanolizeibeamte und Beanfsichtigung. §. 47. ezeichnung der Vahnpolizeibeamten.

Zur AUSiibung der Vahnpolizei sind zunächst beruZen ?ieYenden Personen, welche mit den Verrichtungen betraut M , er:

1) Betriebsdirektoren und Ober=Jngenieure,

2) Ober-Betriebsinspektoren,

3) Betriebsinspektoren und Vetriebs-Bauinspektoren (Transapert:Ober:Jnspektoren, Tran§port:Jnfp-ektoren und deren Assistentenß,

4) Eisenba nbaumeister, Abtheilungsbaumeister und Ingenieure,

5) Bahncontcoleure und Vetriebscontrol'eure, _

6ZStationsvorsteher(StationSmeisterBahnhofsmspekwren, Bahn ofsverwalter),

- 7) Stationsaufseher (BahnhofSaufseher) und Stations- Assistenten (Bahnhofs-Jnspektionsassistenten), , 8 Balznmeister und Hülfsbahnmeifter,

9) We chensteÜer (Weichenwärter, Stationswärter und Hiilfsweichenwärter), '

10) Ober-Bahnwärter, Bahnwärter (Vrücken-, Schlag-, Signal-, Streckenwärter) und Hiilfsbahnwärter (Beiwärter),

11) Oberéugmeister und Zugmeister (Zugführer, zug- führende Scha ner, Ober:Schaffner),

12) Backmeister (Güterschaffner, Gepäckschaffner),

13 Schaffner (Personenscbaffner, Conducteure),

14 Rangirmeifter (Oberkoppler, Schirrmeister),

15 Wagenwärter und Bremser (Schmierer, Zugsöler),

16) Thürhüter (Portiers, Perrondiener),

17 Nachtwächter. _

Die Bahnpolizeibeamten müssen bei AUSiibung ihres Dienstes die vorgeschriebene Dienstuniform oder _dgs festgestellte ZZMWHFLWM tragen oder mit einer Legitimation ver- e en em.

§. 48. Instruktion der Bahnpolizeibeamten.

Den Bahnpolizeibeamten sind von der Eisenbahnvextpal- tung über ihre Dienstverrichtungen und ihr gegenseitiges Dienstverhältniß schriftliche oder gedruckte Instruktionen zu ertheilen. _

§. 49. Qualifikation zum Bahnpolizeibeamten.

Alle zur AuBübung der Bahnpolizei berufenen Beamten müssen mindestens 21 Jahre alt und unbescholtenen Rufes sein, lesen und schreiben können und die sonst zu ihrem be- sonderen Dienst erforderlichen Eigenschaften besißen. _

Die Babnpolizeibeamten werden von der zuständigen Be- hörde vereidet. Sie treten alsdann in Beziehuzig auf die ihnen übertra enen Dienstverrichtun en dem Publikum gegen- iiber in die echte der öffentlichen ?Zolizeibeamten._

" Die Offiziere und Mannschaften der militärischen _ or- mationen für Eisenbahn wecke sind von obigen Vorschri ten über das Alter und die eeidiYmg aus;?eschleffen.

§. 50. Verhalten der ahnpo izeibeamten.

Diejenigen Bahnpolizeibeamten,_ welche sich als ur Aus- übun ihres Dienstes ungeeignet zeigen, müssen sOZort von

Die ahnverwaltung ist verbunden, über jeden Bahn- polizeibeamten Personalakten anzulegen und fortzuführen.

§. 51. Amtswirksamkeit der Bahnpolizeibeamten. Die Amtswirkfamkeit der Bahnpolizeibeamten exstbeckt sich. ohne Rücksicht auf den ihnen angewiesenen Wohnsiß auf die- an e Bahn, die da u gehörigen Anlagen und so weit als ol es zur Handha ung und Aufrechthaltung der auf, den Eisenbahnbetrieb bezüglichen Polizeiverordnungen erforderlich ist. §.- 52. Gegenseitige Unterstüßung der verschiede- nen Polizeibeamten. _

Die Staats: und Gemeinde-Polizeibeamten [ind verpflich- tet, die Bahnxzolizeibeamten auf deren Ersuchen m der_- Hany- abung der ahnpolizei zu unterstüßen. Ebeniy _smd die ahnpolizeibcamten verbunden, den übrigen VO1zeibeamten _bei der Angiibung ihres Amtes inyerhalb des im vorhergehen- den Paragraphen bezeichneten Gebiets Beistand zu leisten so weit es die den Bahnbeamten obliegenden besonderen Pflicbten

zulassen. _ §. 53. Aufsichtsbehörde. Die Aufsith über die Ausführung der im Vorstehenden

die Eisenbahnen Deuts lands eingerichtet und gehandhabt werden. - * »

zur SicFerung es Betriebes gegebenen Vorschriftexi liegt ob: a. ei den unter Staatsverwastung stehenden Eisenbahnen den Eisenbahndirektionen, -

der ?Wick tUng polizeilicher “FUÜWMLÜMtfékßk““1ßék“öé“js„" ““"““ *“ ““““““

b. bei den unter rivatverwaltung stehenden Eiseanhnen deni oberstend BetriebstYrigenten oder den Eisenbahndireknonen

un 0. den Auffichtsbehörden. 711. Uebergangsbestimmunß. _

§. 54. Soweit bei beWits_besiehenden_Ba_nen die anz_u- stellende Prüfung ergiebt daß einzelne dex in diesen Vors rif- ten angeordneten Einricbtungen noch nicht _vo_r?a_nden_ nd, auch deren Herstellung ohne besondere Sch_tvterig e1_ten bis__€u dem im §. 55 bestimmten Termin sich nicht bewirken la _t, kann für dieselbe von der betreffenden Landeßregterung mit Zustimmung des ReichS-Eisenbahnamts angemessene Be- fristung bewilligt werden.

17111. Schlußbestimmuzigen. _

§._55. Diese Vorschriften treten mit dem 1. Juli 1878 in Kra t.

Dieselben werden durch das (Zentralblatt für das Dexttsche Neich und außerdem von den BundeSregxerungen publizirt.

In Rücksicht auf besondere Verhältnisse eines Bahnun__ter: nehmens können von der zuständ_1gen Landes-Aufftchtßbehorde mit Zustimmung des Reichs- Eisenbahnamts Abweichungen von einzelnen der vorstehenden und der im BetriebszRegle- ment für die Eisenbahnen Deutschlands vom 1. Juli 1874 enthaltenen Vorschriften zugelassen werden. _

Die von den BundeSregierungen oder Eisenbahnverrpal- tungen erlassenen Ausführungsbesttmmungen smd dem Reichs: Eisenbahnamt mitzutheileti.

Berlin, den 12. Juni 1878.

Der Reichskanzler. von BiEmarck.

Die Nummer 21 des ReichS-Geseßblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1254 das Gesetz, betreffend den Spielkartenstempel.

Vom 3. Juli 1878.

Berlin, den 6. Juli 1878. Kaiserliches Vost-Zeitungs-Amt.

Königreiä; Preußen.

Se. Majestät der König haben AÜergnädigst geriibxy dem Clemens von Bassewiß zu Liebenow im Kreise Landsberg (:./W. die Kammerjunker-Würde zu verleihen.

Se. Majestät der König haben AÜergnädigst geruht:

den seitherigen KreiS-Physikus und Medizinal-Rath ])1". Gustav Wilhelm Ferdinand Voigt zu Magdeburg zum RegierunL-Z- und Medizinal=Nath__; und _

den Oberlehrer am Gymnaßum zu Treptow a. d. Rega, Erich Haupt, zum ordentlichen Professor in der theologi- schen Fakultät der Universität zu Kiel zu ernennen; sowie

dem RegierungE-Sekretär Radtke zu Posen den Cha- rakter als Rechnungs:Rath; und

dem Kreis-Sekretär Böse ns ell in Ahaus den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, den 6. Juli 1878. _____

,Se. Königliche oheit der Prinz Friedrich

Carl von Preußen un Ihre Königli e Hoheit Hie

Prinzessin Louise Margarethe von reußen sind gestern Abend von Windsor zurückgekehrt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Re ierungs- und Medizinal-Rath ])1'. Voigt ist der Königlichen Regierung zu Magdeburg Überwiesen worden. Der bisherige Gymnasiallehrer und kommissarische Kreis- Schulins ekt_or [)r. Rudolf Vraxator in Rybnik ist zum Kreis-S ulmspektor im Regierungsbezirk Oppeln;

_ der Zrakti cheArzt 2c. Or. Wynen zu Ascheberg, mit An- weisung es ohnsißes in der Kreisstadt, zum Kreis-Physikus des Kreises Lüdinghausen, und _ der Arzt 1)r.Gleitsmann, mit Belassung seines Wohn- sißes m Jacobshagen, zum Kreis=Wundarzt des Kreises Saaßig ernannt worden.

Justiz-Ministerium. __ Dem KeengerichtSRath von Baussen in Swinemünde ist die Funktion des Dirigenten der Gerichtsde utation daselbst und dem Kretßger1chts-Rath Gleim in Noten urg a. d. Fulda die , unktion des Abtheilungs-Dirigenten bei dem Krengericht dase st übertragen. _ Verseßt sind: der Ober-Amtßrichter Kind in Steinbach- Zallenberg als Kre1§gericht§-Nath an das Kreis ericht in otenburg a. d. Fulda, der Kreißgerichts-Ratl) éöwe in Krappiß a_n_ das Krengericht in Thorn, der Amtsrichter Vurckxardt m Niederaula an das Amthericht in Homberg. Die rzacbgesucbte Dienstentlaffung irt ertbeilt: Dem Kreis- gerichtS-Direktor Renz in Kempen mit Ben ion, dem Recht?.- anwalt und Notar, JusY-Rath Brandts in Lauingen, und dem RechtSanwalt und otar Cremer in Bo um. Der Abvokat, Justiz-Rath l)_r. Neinganum 1. in Frank: furt a. M. ist gestorben.

Yiehtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin ertheilte heute den beiden Lier anwesen- den armenischen Erzbischöfen die nachgesuchte Au ienz.

_ Se. Kaiserliche und Königliche HoZeit der Kronprinz nahm gestern Vormittqg im Neuen alais bei Potsdam den Vortrag des Wirklichet) Geheimen Raths von Wilmowski entgegen, empfing demnächst Se. Durchlaucht den Erbprinzen zu Schaumburg-Lippe und kehrte um 43/4 Uhr nach Berlin zurück. _

Hier stattete Höchstderselbe Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg einen Besuch ab und empfing LRS" 41/ Uhr Se. Durchlaucht den Fürsten von Schwarzburg- udolstqbt. _

Heute gegen Mittag nahm Se. Kaiserliche Hoheit die persönlichen Meldungen des kommandirexiden Generals des ]ll. Armee-Corps, Generals der Infanterie von Schwarzhoff, sowie des mit der Führung des; Pommerschen Dragoner: Regiments Nr. 11 beauftragten Majors, Freiherrn von Trbschke entgegen, arbeitete hierauf mit dem Chef des Militär-Kabmets, General-Major von Albedyll, und begab Sich um 31/2 Uhr nach Potsdam. .

_ Der Bundeßrath trat heute zu einer Sitzung zu- sammen.

_ Das Staats-Ministerium versammelte sich heute zu einer Sißung.

_ Der Kaiserliche Botschafter, General-Lieutenant von Schw einiß, hat St. Petersburg mit Urlaub verlassen. Die Geschäfte der dortigen Kaiserlichen Botschaft werden interi- ;n_i_fti_sch durch den Botschafts-Rath Grafen von Berchem ge- ei e .

_ Der Bevollmächtigte zum Bundechath, Ministerial- IZath _Fepique aus KarlSruhe, lft von Berlin wieder a gere: .

_ Der hanseatische Minister-Nefident 1)r. Krüger ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der hiesigen hanseatischen Mission wieder übernommen. "

_ Von Seiten der ungarischen (Hrenzbehörken wird an der ungarisch : rumänischen Grenze, insbesonßere zwischen Orsova und Vercierov_a, ur Zeit eine Paß-Kon- frole geübt, wonach nur m1t Pässen versehene Reisende die Grenze nach oder von Rumänien passiren dürfen, das Vorhandensein eines österreichisch-ungarischen Visas auf den Pässen indessen nicht gefordert wird.

_ Vorsteher und Beamte _einer Korporation sind im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrecht-Z als auf Lebenszeit bestellte zu betrachten, falls nicht Thatsachen gegen diese geseßliche Vermuthung (§. 170, Thl.11„ Tit. 6) sprechen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober-Tribun ak, ]. Senat, durch Erkenntniß vom 10. Mai 1878 in einem Frozeß zwischen einem entlassenen Beamten der ostpreußischen

andschaft und der Direktion dieser Landschaft ausxzesprockxn, daß bei Korporationen, welche nackx «ihren Statuten nur be- fugt sind, ihre Beamten auf LebenSzextYnZufteUen, und entgegen dieser Bestimmung Beamte interi'nnstisch“ ansteUen, eine der- artige Abweichung von den Statuten wohl von der Aufsichts- behörde angegriffen werden kann, nicht aber geeignet ist, die vertrageZmäßigen, in_Betxe der Dauer der Anstellung be- grettizten Rechte des interimistisch angestelXten Beamten zu er- wei ern.

_ Der General-Lieutenant yon Bülow, Jnspecteur der 2. Zeld-Artillerie-Jnspektion, ist behizfs Jnspizirung des Königli Sächsischen 1. Feld-Artillcrie:Negiments Nr. 12 nach Dresden abgereist.

_ Der General-StabSarzt der Armee 1)r. Grimm, erster Leibarzt Sr. Majestät des Kaiser?- und König?- und Chef der Militär-Medizinal-Abiheilung Ml KriegS-Minifterium, hat sich mit Urlaub nach Kissingen begeben.

_ S. M. gedeckte Korvette „Hertha“, 19 Geschütze Kommdt. Kapt. 3. S. Pirner, ist am 5._Jul_i er. in Kiel ein- getroffen. S. M. gedeckte Korvette „Leip zig“, _12 (Heichiiße, Kommdt. Korv. Kapt. Paschen, Lst am 5. Juli er. in Yokohama eingetroffen. An Bord Alles wohl.

Hannover 4. Juli. Der _Zwö_lfte Haynoveris'che Provinzial-Éandtag ging in seiner heutigen Sißung über eine entweder die Herstellung der früheren hannoverischen Landeslotterie_ oder eme Vergrößerung der preußischen Landeslotterie Mit _einer größeren An- zahl von CoUecteuren in der Prong Hannover bean- tragende Petition zur Tagesorbnung 1": er, überwies eine Petition des Vorstandes der Heilanstalt Bethel bei Bielefeld fiir epileptische Kranke um eine Beisteuee vpn _3000 „75 dem Verwaltungsausschuß zur geeigneten Berücksichtigung, schlug dagegen das Gesuch des Vorstqndes der annoverischen Kinderheilanstalt um eine Beihülfe m ücksicht auf die bereits in früheren Jahren empfangenen Unterstü ungen ab. Nachdem sodann mitgetheilt worden, daß der erwal-

Die Nummer 23 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter _ Nr. 8571 das Geseß, betreffend die Fertigsteüun der Ver- liner Stabteisenbahn flix: StaatSrechnung. Vom 26. uni1878. Berlin, den _6. Juli 1878. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.

Bekanntmachung.

Durch die Erkenntnisse des hiesigen Königlickpen Stadtgerichts und des Königlichen Appellatwnßgerichts zu Frankfurt a. O. vom 14. Dezember 1876, bez. vom 4. Juni 1878, ist der Allgemeine Deutsche Maurer- und Steinbauerbund zu Hamburg für den Um- fang d_es preußischen Staatögebietes wegenZuwiderbandelns Legen dre §Y 8.und 16 des preußischen Geseßes über das Versamm- vxmxÖZ- und ereinigungörecht vom 11. Marz 1850 definitiv geschlossen

or en. ' Demgemäß ist die fernere Betheiligung an diesem Vereine, ins- besondere aucb das Zahlen von Beiträgen, für den Umfang des Yreußischeu Staats e ietes verboten. Die Uebertretung dieses Ver- otes ist_im §. 16 00. eib. mit Geldstrafe von 15 bis 153 .,;- oder mit Gefanguiß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten bedroht.

Berlin, den 5. Juli 1878.

Der Staatsanwalt am Königlichen Stadtgericht. Tessendorff.

tungSWWß-Dem--VMßaWe---- *W-«CLLMLUÜUEUHQUFSZ_ die- er- - --

"'betene Veihülfe von 3000 „76 bewilligt habe, wurde der and-

tag Nachm1ttags 3 U 1? durch dex: Königlichen Komtmffamus,

Ober-Präsidenten'von eipziger, mrt folgender Rede geschlossen; „Meine hoch,1eebrten Herren Stände!

Mit Beiriedigung dürlxey Sie auf Ihre kurze und dennoch frucht- bringende Thati keit zurück ltcken _

In einer A reffe an Se. Majesiat den Kaisex und König haben Sie der Entrüstung und dem tiefen S_chuxerze uber die rucblosen T aten gegen das tbeure Leben Sr. Maxestat, beer Herzlichen Theil- na me und den heißen Wünschen für Sr. Majestat aldtge Wieder- berstellung beredten Außdruck gegeben._ _

Ihr Gutachten bezüglich der Revision der GebaudesZeuer-Veran- lagung, der von Ihnen angenommene Eanrx zu einem Geseße über die Belastung der Fubrwerke, „Ihre Beschluffe über die Aus- führun des Gesetzes vom 13. Marz _d. . zur Unterbringung ver- wahrlo ter Kinder Werden bei der Königli n StaatSregierung ein- gehende Erwägung und tbunlichste Beru tcbtigun finden. _ _

Auf Grund der Vorlagen Ihres usscbu es haben Sie die Mittel für die Ausführung gememnußi er Anlagen und die Aus- stattung von ständischen Anstalten bew! igt, den _Neubau eines Ständehauses unter Veräußerung des dtesem Zwecke_bisber dienenden (Grundstücks- be cbloffen, neue Verwabtun Snormen fur mehrere An- stalten Yescha en und den Provinzial“ ausbaltsetat für das Jahr 1879 fes estellt. _ _

Zu brer Genu tbuung werden Ste auf dax Neue die Ueber- zeugung gewonnen aben, daß die provinzialstandische Verwaltung

auf allen Gebieten ihrer Thätigkeit von Ihren Organen einfichtsvoll und erfolgreich geführt wird.

Meine Herren Stände! Indem ich endlich zu Jbrer Kenntniß bringe, daß durch Aner- böchste Ordre vom 26. Juni d. I. das Privilegiuu: für die von dem 11. _Frovinziai-Landtage zur Förderung des Landstraßenbaus be- schch ene Proviu ialanleibe von 7500000 „46. ertbeilt worden ist, exklare im Aller öchsten Auftrage ich den 12. Hannoverischen Pro- vmzial-Landtag für “escbloffe_n.“ _ Nach dem S luffe dieser ?_lnrede brachte in Abwesenheit des LandtathmarschaUs der Vize-LanbtagHmarschall, Stad“:- d1rek_tor Rasch aus Hannover, em dreimaliges Hoch auf Se. Maxeftät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte.

Bayern. M iin ch e n , 6. "Juli. (W. T. B.) In der _heutigen Sißun der Abgeord nete nkamm er legxe die Regierung einen (He Xentmurs vor Über die Verwendtxng der an Bayern aus den r s p ar n i ss e n in Frankreich überwie- senen Summe, sowie ferner einen Geseßentwurf, die Nieder- seßung eines ständigen Ausschusses betreffend, zur Vbrbe- rathuxig der Einführung-deseße zu den Reichs: Justizgeseßen.

_ (Al]g. Ztg.) Der Oberste Gerichtshof hat das Urtheil des AppeÜgerichts wegen B ef la g g u n g d er Fr a u en ; thii r me vernichtet und die Sache zur nochmaligen Verhand- lung zurückverwiesen.

_Sgchsen. D_resdex1, 5. Juli. Die Zweite Kammer h_at in ihrer heUtigen Sitzung beschlossen, von der Erlassung eines Waldschußgeseßes zur Zeit Abstand zu nehmen, die Erörterungen iiber das Bedürfnis; nach einem solchen (Heseße aber fortsetzen zu lassen, und zwar in den Amtshaupt- mannschaften Plauen, Auerbach, OelSniß und in einer Amts: hauptmannschast der niederen Gegend.

Oesterreich = Ungarn. Wien, 5. Juli. Nachmittags. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ meldet: Der Minister-Präsident Fürst Auersperg hat heute dem Kaiser das Gesuch des Gesammt-Ministeriums um Enthebun vom Amte überreicht. _ Der Schal) von Persien it heute Nachmittag hier eingetro en und am Bahnhof vom Kaiser begrüßt worden. Der chah ist in der Hofburg ab- gestiegen.

Großbritannien und Irland. London 5. Juli. ZW. T, B.) Die Truppen-Tranßports iff,e „Hima- aya“, „Orontes“ und „Tamar“ befinden si bereits auf dem Wege nach Malta; nunmehr hat auch das Tryppen: TranSportschiff „Simoom“ noch den Befehl erhalten, sich am 10. d. M. nach Malta zu begeben.

Frankreich. Marseille, 5. Juli. _(W. T. V. Der Munizipalrath hat mit 16 gegen _3 Stimmen bei [offen, dem Maire von MarieiÜe wegen seiner Abwesenheit wäh- F? der letzten Nuheftörungen ein Tadelsvotum zu er- t ei en.

Italien. Rom, 5. Juni. (W. T. B.) Die Regie: rung hat wegen der gegen das österreichische Generax- Konsulat in Venedig stattgelzabten Demonstration eine Untersuchung angeordnet, ie noch nicht abgeschlossen ist; e?» sind daher auch bezüglich des Präfekten und der Po- lizeibehörden von Venedig noch keinerlei Maßre eln ergriffen. _ In der Deputirtenkammer wurden me rere Inter- pellationen, betreffend die Haltung der italienischen Regie- rung auf dem Kongresse und die Gebiet-Zveränderungen im Orient, angekündigt.

Türkei. Konstantinopel, 5. Juli. (W. T. B.) Das türkische Journal „Vakit“ schließt einen „Unsere ukunft“ betitelten Artikel mit den Worten: „Für uns .:.ürken ist Rumelien die Vergangenheit, Anatolien die Zukunft.“ _ Die Wiener „Politische Korrespondenz“ vom 5. d. M. meldet aus Konstantinopel: Der vorgestern abgehal- tene Ministerrath dist'utirte Über den Aufstand auf Kreta und iiber die Instruktionen fiir die türkischen Kongreßdelegirten in Betreff BOSniens. Unmittelbar darauf wurde der en lische Botschafter Layard in Gegenwart Savfet Pas as vom Sultan empfangen. Die Audienz galt gleichfa116 den Vorgängen auf K_reta. Der eng- lische Botschaftsfekretär Baring ist darauf nut Instruktionen Layards nach Kreta gesendet worden, von _wo Nachrichten iiber sehr blutige Kämpfe hier eingetroffen smd.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juli. (W. T. V.) Die „Agence Russe“ schreibt: „Eine der „Times“ aus Berlin zugegangene Korrespondenz behauptet, daßRußland einer Anne ion Kretas an Griechenland sich durchaus widerseße. ir nehmen keinen Anstand, u er- klären, daß die Protokolle über die Kongreßsißuugeu dieZe Be- Juptun als voÜkommen unbegründet erweisen werden. Die

rotoko e werden allerdings die Erklärun des Fürsien Gori: schakoff enthalten, welche er in der betre enden Sißung ab- gab, und die dahin lautete, daß Rußland durch den Vertrag - VON- Sax Stefane «»«gembidexx,» . »ÉM- Schboße» . «bes Key.:- - gresxes nicht die Initiative betre s Griechenlands er- rei en könnte,_ daß aber alLe orschläge zu (Hun- en Griechenlands seine volle Unterstüßung sicher finden würden. Rußland habe stets nicht nur diesen oder jenen Theil der Christen im Oriente vertheidi t, sondem alLe. Die Protokolle und die Geschi te des Kongre es werden _ohne Zweifel klar darle en, welche acht es Ywesen, die sich jenen orschlägen wider exte.“ _ Die von erlin ein egangenen Na richten über die veränderte Stellung n lgnds zu er Fra e von Batum erre en die öffentliche Zemung und die re e. Ein aUzu geharnißchter Artikel der_ „Russ 1- schen Welt“ hat diesem Journal eine Repressivma regel zugezogen, indem demselben der Einzelverkauf auf der traße untersagt wurde. _ '

Statiftische Nachrichten.

Sta tistik der König liche n Vau-Ak ademie pro S o m m e r - S e m e | e r 1878. 1) Lehrer: festangeftellte 15, ordent- liche 18, ._Hülfslebrer 30, riyatdozenten 9. Summa 72. 2) Studirende: 34 Baufubrer, 689 Bau umkbefliffene für den Staatödienst, 67 rival- architekten, 15 Ausländethcbtdeutscbe), zusammen 805 immatr kulirte

Studirende, 42 Hospitanten (darunter 2 Ausländer), Summa 847 Stu-