Augen fallende Marke des zuiäsfig niedrigsten Wafferfiandes angebracht sem; _ _ _
3) mit wemgftens zwei vorsclxriftsyiäßigax Sicherheits- ventiien, von welchen das eine so eingerichtet sein soll, daß die Belastun? desselben nicht über das be _mmte _Maß gefixt- gert werden ann. Die Belaftun dieser 1che_rhe1tövent1le ift derartig einzurichten, daß densel en eme vertikale Bewegung von 3 nun möglich ist;
4 mit einer Vorrichtung (Manometer) welche den Druck des pfes zuverlässig und ohne An eliun _ besonderer Proben fortwährend erkezixien läßt. _Außden ifferblättern der Manomexcx-muj die;? «MMW Damp, __ nnung durch eine in die Arißjkfaxnbe Märkéöbezeichnet m;
5) mit einer Damiyfpfetfe._
§. 12. Alle nicht in Arbeitszügen gehende Wagen sollen auf Federn ruhen, mit elßßischenFugappqraten und an beiden Enden mit elchscben Bu ern ve ehen sem. _
Sämmtli e Räder müssen mit Spurkréinzen versehen sem.
Bei Lokomotiven und Tendern muß die Stärke schmiede- eiserner Radreifen mindestens 22, diejenige stä lerner min- destens 19 mm betragen; bei Wagen können s miedeeiserne Radreifen bis auf 19 11111], stählerne bis auf 16 wm abgenußt
wer
den. Sämmtliche Fahr eu e müssen sich in doppelter, von ein- ander unab ängiger eiße so mit einander verbinden lassen, daß'“"beiM“ ruch “irgend“ eines Theiies der anges _annten Kuhp'eluugsvorrichtung die Sicherheitskuppelung in irksam- keit kriti;
Ob- und unter welchen Bedingungen _ein e_lne Theile der Hauprkuppelungsvorrichtung zugleich für die icherheitskuppx lung verwendet „werden dürfen, unterliegt “der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. _ _
Alle Kuppelungen *und _Verbindixn svorrichtuxigen mii en, wenn fie “herabhängen, beim niedrig en zulässigen Bu er- stande noch mindestens 75 mm von der Schienenoberkante entfernt bleiben. _
§. 13. Ju ]edem-Zuge müssen außer den Bremsen am Tender oder an der Lokomotive so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtun en angebracht und bedient sem, daß durch die leßteren bei eigungen der Bahn
bei Personenzügen, bis einschließlich 3/500 der 8. Theilé
„ „ 300 „ ' „ “ „
„ „ 1/200 “ “ „ „ 8-
“ „ 1/ 100 „ ' „ „ 7-
“ „ 1/60 „ * „ “ 5
„ „ 1/4() „ * “ „ 4“ „ der Näderpaare ebremset werden kann. Gemischte Züge, wel e mit der Ge?chwindigkeit der Personenzüge fahren, smd hier ei als Personenzüge zu behaxideln. _
Ersireckt sich die, stärkste Ne1gu_ng zwrschen zwei Statio- nen *auf- eine Bahnlänge von wemger als 1000 11] so ist fiir die Berechnung der Bremsenzahl nicht diese, son ern die nächst geringere Neigung dieser Strecke maßgebend.
Bei Güterzügen kanxi die Zahl der zu bedienenden Bremsen
auf Neigungen bis etnschließlich 1:60 auf den 6. Theil,
und auf Neigungen bis einschlYßlick) 1:40 auf den 5. Theil der Räderpaare herabgese i werd , wenn
1) die Fa rgxfchwind gkeit vbn-18 ](m pro Stunde Fahr- zeit nicht über chmtten wrrd, „
2 die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht Übersteigt, 3 durch geeignete Kontrolapbarate die Fahrgeschwindig- keit .des Zuges genau festgestelit wrrd.
Bei Berechnung_ der Zahl der Bremsen wird hierbei eine unbeladene Achse gleich einer hqlben beladenen Achse gerechnet.
Für Bahnstrecken mit Neigungen von mehr als 1 : 40 sind für das Bremsen der üge von den Au sichtsbehörden besondere Vorschrifteri JU erla sen.
H. 15. Sämmtliche Personen:, Post- und Gepäckwagen, sowie die als Schlyßwa' en laufenden Güterwagen sind mit den erforderlichen Signql aternensiiißen zu versehen, welche so anzubringen sind, daß dieselben entweder zur Seite des Wagens oder über die Decke des elben hervorragen.
Der Abstand der berkante dieser Stiißen iiber Schienen- oberkante darf im ersteren Falle höchstens 3,000 m, im lezteren höchstens 3,600 m betragen, während die Mitte*(Vertika!achfe)
bei Güterzügen, der 12. Theil,
der Stiißen im ersteren Fal]? höchstens 1,400 m, im leßteren“ höchstens 1,200 m von der Mitte des Wagens entfernt seindarfxx Die Laternensiiißen müssen einen quadratisch-«koniscben'?
Querschnitt im Lichten_ von 0,046 m oberer Und.0,035 wé'Unterer Länge und Breite ber 0,076 m Höhe derseiben-“*erhalt'e1i-*und diagonal,zur Arhedes Wagens gestellt werden. _ Der größte O-u'er ch13ittxdesz aierxxenkiistens, dessen Seitenflächen parallel den“ _a enfiiichénixégenjxtiiffew darf_“nicht_iiber 0,250 in Breite und 0,2 0,111 Höhezbetragenx Und derxetirge ,des „Laternenauf- FÖFS'Z-(SÜÖWÜW) nur ,'0,1“40“1'u Breite“ "und 0,120 m Höhe a en.;
_ §. 17._ Jeder Wagenisi von Zeit, zu eit einer griind- lichenéRemswn zu unterwerfen, , bei welcher; ie-A sen, La er und edern' abgenommen, werden müssen. Diese _ edision at späte tens zwei Ja re_ nach; der ersten Ingebrauchnahme oder nach ,der lehren ?_emfiow zu „erfolgen, bei 'den_ Personen-, Gepäik-„und“ Postu'mgen. “=1edock) ' spätestens nach ]edesmaliger Zurücklegung eines“ Weges von' 30000 ](m.
§. 18. Jeder Wagen muß Bezeichnungen“ erhalten, aus welche'n zU'erse'hen ist:“
a. die Eisenbahn, zu welcher er gehört;
5. die OrdnungannWe-r; unter welcher er in den Werk- siät-t'en- und Revisio'USreg-bftern** efiihrr “wird“, 5
0. dasi'btgeneZ'GeWic'ßi- eianLteßiiÖ- der Ächsen und “Räder ; __ _c_1.__i_3as_größtri-LadegéiUicht, mit'*'welch'em- er belasie't wer-
en a ;
0. das Dafum-der beßtén-Rev'ifion.
Jeder Perfonenwag'ew; soil Merkmals erhaiten, :welche dem Reisenden „Idris.- Auffinden, Der: Waganklaffe. «wie'- : “der benußten Wagenabthetlu. erleichter-i-s _
AußerdenitYen Bahnen.; Zeugebiixtge- Wagetr. : können - von deréVeraitung.-derxx:anschiie nden: deutsehen. Bahn:, sofern diefel-bsns-xvon - der- übetwehmendm - Verwalxzmg- für betriebs- sichor:«»erachtet, *,-9hne5x§,Rücks1chi-' „auf'- die Bestimmungen der §§- „17 iindz18 m den Betrieb. _ommen und-auf: „andere deutsche Bahnen übergeführt wer en._ Durch Staatspertriige in diese_x,_Pine„ qng „getroffene Bestimmungen werden hier- dUrch§U12ckZħM ?» e_l .l ...s B h ß.“ s U 0 ZÜ
. u ; 94 9221131311. a 11 re_ n_.,_o en ie "ge das in_ihréii9Fahrtr“i7__i _g' rechts]. [„iegqy 'exxGebeise befa ren., Bereits bestehßnde'ß usnahmen, dür „en,“ bis auf “eiteres
beibehalten wörden.
Auch find Ananahmen zuläss' bei Geieissperrungen und Mrbeiwzüge nach vorgängigerrßBersiändißimz der be_nach- Stationen, sowie unter Verantwort 1ch_ke1t des dienfi; thuenden Stationsbeamten bei Doppelftrecken _ m den_ Bahn- öfen, fiir Hülfslokomotioen und für Lokomotiven, welche zum achschieben eines Zuges gedient haben (fiche §. 22). _
§. 23. Mehr als 150 Wagenachseti so_llen “m keinem Eisenbahnzu egehen. ersonenzügesollen mchtiiber 100 Wagen- achsen stark ein. Mi itärzüge und sqlche Güterzüge, welche streckenweise zur Personenbeförderun niitbxnußt werden, durf_en mit Rücksicht an ihre geriu e_ Ges wmd1gke1t aUSnahmsweise bis 120 Wa enachsen fiat! em. _ _
§. 24. nter Beobachtung der im §. 26 vorgeschr1_ebenen Geschwindigkeit ist die Fahrt mit dem Teydcr voran _bei fahr-
lanmäßigen, dem öffentlichen Verkehr dieneziden Zügen nur in Ausnahmefällen, im übrigen aber aligemein gestattet. _
Entsprechend konstruirte Tenderlokomonven dürfen bei allen Zügen auch auf freier Bahn vor: und __riickwzirts laufen.
§. 25. Kein Zug darf vor der im veroffentbchten Fahr- plan bekanntgegebenen Zeit von einer Station abfahren.
Die Abfahrt darf nicht erfolgen, bevor_ aile auf den Langseiten der W n befindlichet_1 Wagenihiiren geschlossen sind und das für die Abfahrt bestimmte Signal gegeben ist.
Züge, wohin auch leer gehende Lokomotiven zu rechnen, diirfen einander nur in Stationsdistanz folg_m._ _ _ _
§. 26. Die ?rößte ulässige Fahrgeschwmdigkeit wrrd bei Neigungen von n cht me 1: als 1 : 200 und Krümmungen von nicht weniger als 1000 m Halbmeffer:
für Personenzüge auf 75 ](m m der Stunde oder 1250 m
in der Minute; _ fiir Güterzüge auf 45 km in der Stunde oder 75015 in der Minute;
für Arbeitsziige:
3. im allgemeinen auf 30 km in der Stunde oder 500111 in der Minute; _
b. wenn die sämmtlichen in denselben laufenden Wagen den Vestimmun en im §. 12 entsprechen, auf 45 [cm in der
tunde oder 750 111 in der Minute festgesetzt. _ _ _ __
Unter besonders günstigen Verhältnissen kann fur _Ver- sonenzüge mit Genehmigung der Auf ichtsbehörde eine größere Geschwindigkeit bis zu 90 km in der Stunde oder 1500 m m der Minute zugela en werden. _
Auf Bahnstre en, welche stärkere Neigun en ais 1 : 200 und Krümmungen von weniger als 1000 mHa bmeffer haben, müssen die Geschwindigkeiten angemessen verringert werden. Dem Fahrpersonal .sind diese Strecken unter Angabe der zu- lässigen Geschwindigkeiten zu bezei nen.
Personenzüge, welche durch Lo omotiven befördert werde_n, deren sämmtliche A sen vor der Feuerbachse liegen, dürfen im Aligemeinen nicht chnelier als_ 45 1chm_ in der Stunde oder 750111 in der Minute fahren, jedoch smd mit Genthigung der Aufsichtsbehörde größere Geschwindigkeitdn zulässig. _
Die rößte Geschwindigkeit leer fahrender Lokomotiven mit dem chornstein voran wird im All emeinen auf 401511 in der Stunde und Fiir Lokomqtiven, werbe fiir Beförderiing von Personenzii en onsiruirt smd, wfern deren Achsen nicht sämmtlich vor er_ eu-ßrbuchse liegen, arif 50 ](111 festgeseßt. Größere Geschwindsß'" eitixji können ,mit Genehmigung der Auf- sichtsbehörde gesiattixi-„werden; __ _
Lokomvtiven nnr dem Tender voran diirfen _mcht schnelier als 30 km in der Stunde fahren, einerlei, ob dieselben Züge befördern oder leer fahren (cfr. §. 24). _
Beiden Probefahrten der Lokomotiven kann von den die Fahrges windigkeit einzeln fahrender Lokomotiven beschränken- den Vor riften Abstand genommen werden.
Lang amer muß gefahren werden: _
3. wenn Menschen, Thiere oder Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden' '
b. durch Weichen gegen die Spißen derselben und iiber Drehbrücken; *
0. wenn das Signal zum Langsamfahren gegeben wird.
n aÜen diesen Fällen muß so langsam gefahren werden, als die Umstände zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr es erfordern. _
§. 27. Bei der Einfahrt aus Haupt: in Zweigbahncn und umgekehrt, sowie iiberhaupt bei dem Uebergange aus einem
«Geleisein das andere muß so langsam gefaÉren werden,“ daß
der Zug auf einer Länge von 200 m zum tillsiand gebracht werden, kann. _
Bahnkr'euzungen in gleicher Ebene der Schienen außerhalb der Stationen (§. 3) dürfen von den ügen erst passirt wer- den, nachdem die leßieren vorher ziim tilistande gebracht _sind und von den Aufsichtsbeamten die Erlaubnis; zum Passtren erthe'ilt ist. _
.Bei der Kreuzung einer Hauptbahn durch eine Bahn von untergeordneter Bedeutung geniigt es, wenn .im Einverständ- niß mit der Auf1ich1sbehörde die Verpflichtung des Anhaltens vor der Durchkreuzung lediglich den Zügen der [eßteren Bahn auferlegt wird. _
§. 28. Bei denxenigen Personenzügen, bei welchen eine Geschwindigkeit Von 60 ](m in der Stunde und darüber zur Anwendung komMen soli, MYM sich die Betriebsmittel in eineffm vorzugsweise tüchtigen usiande befinden. Außerdem mii en:
3. die “ ahrzéuge“ .ÜÜÉLksi'Éé-ZMsÖWÄS "mbith'eüiMTc-ÜJék-sci""'
fest gekuppei sein, daß sämmt iche Zug: und Bufferfedern etwas. angespannt sind ; _
b. die "nach, §. 13 (siehe auch “§. 33) erforderlichen ge- bremsten Räderpaare-um eines vermehrt ein.
§. 29._ Die schneilfahrendßn Züge,; owie die Extrazüéze der .Alléxhöohten und; _ bci) en Herrscha en haben behufs e'; sonderspün, _licher Be örd' rung Übera den Vorrang vor den anderen _. Zügen. _
anwweit Eilgut mit den 1m_ §. 28 nähe bezeichneten Zügen befördert „werden darf, _brstimmt die. Anisichtsbehörde.
§. 33. .Bei Bildung eines ]eden Zuges muß sorgfälti darauf gehaltén' werden, daß die im §_. 13 (siehe auch 75.28? vorge ckriebene, Anzahl von_Bremsen_ stck_)_ in[selbigem befindet und“ ahß „l_eßtere angemessen,“ 3vertheilt. md. Ve;.'Neigungen von, :me “133.111 s11 :200' soll der “lebte Wagen eine Bremse haben.
Bevor der'Zug die Abggngsstation berläßt," ist "derselbe zu revidiren und daräuf,_zu acßthn, dqß 'die Wagen; “unter _jich und der Tynder mit de_nznä _ [_pigendenWaJen in doppe ter Wxise; gehdri .perkrippelt „( ie e .,§. 12),' _ie Verbindung zwischen den' „ _ äffnersißenluyd der Dampffeife“ (§. _ ,) her- gestellt, die Vela ung in den *einzelneri agen thunli , gleich- mäßig vertheilt, die nöthigen Fahrstgnale' und Laternen “an- gebracht , und die 'vbrgejchriebenen Bremsen angemessen ver- “m; 4 “"'-4 Dicks Msn“ ki" Z““ UnkaM-nogs HST 457147 NoyändL;
«y»; & [uns. |!- “"o"-oo- d].- n-«oo» "om, »",
run in der Zusammenseßun des Zuges und so oft der Au nthalt es gestattet, zu wie erholen.
In den Perspnenziigen müssen die Zughaken soweit : sammengezoKen'sexii, daß die Federbuffer der Wagen im u- stande der * uhe 1_ich berühren (stehe übrigens §. 28 . Jn ge- mischten Zügen smd Wagen mit ungewöhnlicher uppelung nicht unmittelbar vor und auch nicht unmrttelbar hinter die Personenwagen zu stellen.
§. 34. In 1edem zur Beförderun von Paffa “eren be- stimmten ZuYe muß Mindestens ein * agen ohne asia iere zunächst auf en Tender folZen. Unter besonderen Ver ält- niffen kann hiervon in ein? „neu Fällen mit Zustimmung des ReichsEisenbahn-Amts Ab fand genommen werden. _ _
Bei der dem Postwagen zu gebenden Stellung ist, soweit der Bahnbetrieb dies gestattet, auf dir Bedürfnisse des Post- dienstes Rücksicht zu nehmen, ebenmäßig ist die Verwendung des Postwagens ais Schußwagen t _unlichst zu vermeiden.
§. 42_. Die Zugführer, Scha ner und Bremser müssen ein Nothsignal an den Lokomotivführer eben können.
§. 46. Die jedesmalige Stellung er Weichen in den Hauptgeleisen der Bahnhöfe muß dem Lokomotivführer auf 150 m Entfernung kenntlich sein. Die hierzu dienenden Signale müssen dergestalt mit den Weichen verbunden sein, daß sie entweder mit denselben zugleich ihre Stellung ändern, oder nur nach richtiger Einstellrmg der Weichen als Fahr- signal erscheinen können. _
Auf die württembergischen Bahnen finden diese Bestim- mungen bis auf Weiteres nur mit den Modifikationen An: wendung, welche das dort bestehende WeichensYtem nach dem EHMLdffe? der Königlich württembergischen ufsichtsbehörde er or er .
Bevor das Signal zur Ein: oder Durchfahrt fiir den_an- kommenden Zug gegeben wird und vor der Abfahrt eines jeden Zuges ist nachzusehen, ob die Bahnstränge, welcbe_ der Zug zu durchlaufen hat, frei und die betreffenden Weichen richtiZ_ gestellt sind (siehe §. 1 31. 2). _ _
uf denjenigen Stationen, auf welchen eme Verbindung des Wärterpostens am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen mit der Station durch elektrische Blockapparate oder Sprechappq- rate oder auf irgend einem anderen mechanischen oder elektri- schen Wege nicht besteht, sind von dem dienstthuexiden Sia: tionsbeamten fiir die Einfahrt der Züge optische Signale am Telegraphenmast zu geben. _
Fiir die Weichen in den auptgeleisen ist eine normale Stellung als Regel vorzuschrei en. _ _ __
Zu den Hauptgeleisen sind alle diejenigen _Geleiie zu rechnen, welche in Ausführung des fahrplanmäßigen Fahr- dienstes von Bahnziigen durchfahren oder benutzt werden.
§. 48. Das Begleitpersonal darf während der Fahrt nur einem, für die Ordnung und Sicherheit des Zuges vorzugs- weise verantwortlichen Beamten untrrgeordnet und muß so vertheilt sein, daß dadurch die Uebersicht iiber den ganzen Zug mit Erkennung der Signale und die Verständigung des Be- gleitpersonais mit drm Lokomotivführer“ ermöglicht_ Wird. Zur. Verständi ung zwischen Zugpersonal und Lokomotivführer sokl bei alienZii en eine mit der Dampfpfeife der Lokomotive oder mit einem ecker an der Lokomotive verbundene_Zugleme oder eine andere geei nete Vorrichtung anFebrachi sem, welche bei Versonenziigen ii er den ganzen Zug, eigemischten Zügen iiber sämmtliche beseßte Personenwagen und ber Güterzügen mindestexs bis zum wachthabenden Fahrbeamten gefiihrt
em mu . s §. 52. Zur Bedisnung der Lokomotive muß dieselbe mit einem Führer und einem Heizer beseßt sein.
Die Führung der Lokomotiven darf nur solchen Personen iibertragen werden, welche mindestens 21 Jahre alt und u_n- bescholtenrn Rufes sind und ihre Befähigun als Lokomotiv- führer unter Beachtung der vom Bundesrat dariiber erlasse- nen Vorschriften nachgewiesen haben. _
Die Heizer müssen mit der Handhabun? der Lokomthen mindestens soweit vertraut sein, um diesel en erforderlichen- falis stili- oder zurückstellen zu können. _ _
§. 53. Die Eisenbahnreifenden und das sonstige Publi- kum müssen den allgemeinen Anordnungen nachkommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Aufrechterhaltung der Ord- nung innerhalb des Vahngebiets und beim Transporr dcr Personrn und Effekten getroffen werden und haben den dienst: lichen Anordnungen der in Uniform befindlichen bder i_mt einé'm Disnstabzetchen oder mit einer besonderen Legitimation versehenen Bahnpolizeibeamten (§. 66) Folge_zu_leiften. __
. 66. Zur Ausübnng der Bahnpolrzer sind zunachst folgende Eisenbahnbeamte berufen:
1) Betriebsdirektoren und Ober-Jngenieure,
2 Ober-Betriebsinspektoren,
3) Betriebsinspekioren und Betriebs-Bau-Jnspekwren (Y_Y_??nsport-Ober-Jnspektoren, TransPort-Znspektoren und deren
itenten ,
4) EiZenbahn-Baumeister, Abtheiiungs-Baumeifter und Ingenieure, _
5) Bahwcontroleure und Betriebscontroleure,
erner:
6) Stationsvorsteher (Stationsmeister, Babnhofsinspekto- ren, Vahnhofsverwalter), _
7) Stationsaufseher (thnhofsaufseher) und Stations- assistenten (Bahnhofs-Jnspektionsassisiexiten),
" " 7 778) Bahnmeister ""liliö'*'HÜkfiZbühUMéistéks“* --
9) Weichensteller (Weichenwärter, Stationswärter und ;
Hiilfsweichenwärter), 10) Ober-Bahnwärter, Bahnwärter (Vriicken-, _Schlag-, Signal-, Streckenwärter) und Hülfsbahnwärter (_Beiwärter), 11) OberFZugmeister und Zugmeifter (Zug ührer, zug: führende_ 'S "“.,ner, Ober-Scia ner), 12" * (: Meister Giiters a ner, Gepäcks'cbaffner), 13 cha'ffneri erfonens affner, Conductexure , 14 Rangirmeisier (Oberkoppler, Schirrmeister ,
15)“ Wagenwärt'er und Bremser (Schmierer, Zugsöler),
16 '„Thürhiiter (Portiers, Perrondiencr),
. 17) Nachtmächterz _ _ „ Die; Bahnpolizeibeamten müffetz bet AriSiibun ihres
Dienstes,;die vorgeschriebene Dienstuni urn) oderdas fe gestelite
Dien tabzeiehen tragen oder „mit einer 6 imation versehen sem.
§. _68. Asie“ “zur Ausübung der ahnpolizei berufean Beamten müssen mind'e tens 21 Jahre alt und unbeschoiténen Rufes sein, lesen. und chreiben können und die sonst zu ihrem besonderen Dienst erforderlichen Eigenschaften befißen, Diese mii en bezüglich'der'im §. 66 Nr. 6-17 aufgefii rteanahn- pa,.zeibegniten; den vomBnndesrath darüber er affenen Be- stimmungen "entsprechen. _ _
Die“ Bahnpoli eibeamten werden von der zußcindigen Be- hörde yereidet. & ung auf die
i nen übertragenen Dien-[iverxichtungerx dem Publikum gegen- ü in die Rechte der öfrntli n Polizeibeamten. _
Die Offiziere und Mann cbaften der militärischen or- mationen für Eisenbahnzwexkr sind von obigen Vorschri ten über das Alter und die Beerdigung außgeschlosen.
11. Der §. 74 erÉält folgenden usaß als Almea 4:
* Für die an den ren en Deutsch ands gelege_nen Strecken, welche von ausländischen ahnverwaltun en betrieben werden, können Ausnahmen bezü li dieses e lements und der Si nalordnung fiir die EFM ahnen Deuts lands von der_ be- tre enden LandeSregierung unter Zustimmung des Reichs- Eisenbahnamis bewilligt werden.
Berlin, den 12. uni 1878. . er Reichskanzler. von BiSMarck.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigsi geruht: dem Geheimen expedirenden Sekretär, Rechnungs:Rath Wieland vom Kriegs-Ministerium, bei dem Ausscheiden aus den_i _Fiensi den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu ver 21 en.
Berlin, den 8. Juli 1878.
Se. Königliche Hoheit chr Prinz Carl“von Preußen ist im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs zur Feier des 25jährigen Regierungs- jubiläums Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar nach Weimar abgereist.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Am Schullehrer-Seminar zu Delißsch ist der Lehrer NWZ) aus Liebenwerda als Hülfslehrer an estelit worden. er praktische Arzt 131". Baum zu Aa en ist zum Kreis- Wundarzt des Landkreises Aachen ernannt worden.
Bekanntmachung.
11 den in dem Monat Mai d. J. abgehaltenen Turn- lehrermnen- Prüfungen haben das Zeugniß der Befähigung zu_r értheilung des Turnunterrtchts an Mädchenschulen er ang :
1 Benicken, Lehrerin zu Nordhausen, P 2 Vernhardi, Sophie, zu Standemin bei Beigard in ommern, 3) Brehmer, Lehrerin zu Berlin, 4) Le Clerc, chgl. daselbst, 5 Cochius, Gemeindefchullehrerin daselbst, 6 Diedicke, Therese, zu Wittenberg, 7 Dipps, Anna, zu Tilsit, 8 Dreist , Handarbeitslehrerin aus See-Vuckow i. Pom., jeßt zu Prenzlau, 9) Duchstein, desgl. zu Berlin, 10) Eckhardt, edwig, zu Graudenz, 11 Fröhlich, ememdeschullehrerin zu Berlin, 12) Gehrke, Lehrerin daselbst, 13) Gerth, Gemeindeschullebrerin daselbst, 14 (Heßler, Lehrerin daselbst, 15 03536, Handarbeitslehrerin daselbst, 16 Granßow, Bertha, zu Seehausen i. d. Altm, 17) Grünewald, Handarbeitslrhrerin zu Berlin, 18) Hahnrieder, Therme, zu Meseriß, 19) H grtu n g, _Lidy, aus Erfurt, 1th zu Arnstadt i. Thür., 20 Z11iße,_E[1sL, zu Berlin, 21) ummztsch, Emma, Kindergärtnerin daselbst, 22) Hummrtsck), Anna, Kindergärtnerin daselbst, ) Karges, Lehrerin daselbst, 24 Kessel, Handarbeitslehrerin daselbst, 25) Knab, Hedwig, daselbst, 26 Kolberg, Martha, geb. Hempel, zu Stettin, 27 Krackow, Lehrean zu Berlin, 3. Z. in Weimar, 28 Krause, desgl. zu Berlin, 29 Krebs, deEgl. daselbst, 30) Krüger, Hedwig, zu Nordhausen, 31 Labndt, Lehrerin zu Berlin, 32 Lamp, desgl. zu Kiel, 33 Lang, Elisabeth, zu Graudenz, 34) Lange, Lehrerin zu Berlin, W _ ck3_5_ Lemke, Olga, aus Berlin, 1th zu Kulm a. d. 61 e , 36) L_eonhardy, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 37 Lingner, desgl. daselbst, 38) Lüdicke, Julie, zu Halle a. d. S., 39 Maack , Sophie, zu Berlin, 40) Me_yer, Marie, zu Wittstock i. d. Ostpriegniß __ 41_ Müller, Klara, Handarbeitslehrerin und Kinder- garincrm zu Berlin, 42) Miiller, Anne_i, Handarbeitslehrerin daselbst, 43 Müller, Marie, zu ahrensdorf bei Boizenburg a. d. Elbe, Großhe ogthum Me lenburg=Schwerin, 44 Ngjork, YandarbeiiHlehrerin zu Berlin, ___-„45 rrkext, ehreriii_-daselbst,.„„.„ . 46 (??imann, des [. zu Tilsit, 47 PU chel, Handar _eitslehrerin zu Nordhausen, 48 Piz ke, Handarbertslehrerin zu Berlin, 49 Ng mel, meemde chullehrerin daselbst, 50 Nibbach, Elise, zu ordhausen, 51) Riedel, Elise, zu Küétrin, 52 Rolle, Handarbeitsle rerin zu Berlin, 53 Rother, Bernhardine, zu Rawitsck), 54 Sandau, Gemeindeschuliehrerin u Berlin, 55) Schulze, Handarbeitslehrerin daéelbft, 56 Schumann desgl. zu ildesheim, 57 Steinbrück , Gemeinde chuliehrerin zu Berlin, 58 Surel, Handarbeitslehrerin daselbst, 59 Textor, Lehrerin daselbßt 60) Ungewitter, Gemeinde cbullehrerin daselbst, 61) Unruh, Hedwig, daselbst, 62 von Usedom, Lehrerin daselbst, 63) Volkmann, Handarbeitslehrerin daselbst, 64 Wedde, Lehrerin daselbst, 65 Werther, Blanka, zu Nordhausen, 66 Wormann, Lehrerin zu Berlin, 67) immermann, Handarbeitslehrerin daselbst, 683 oozmann, desgl. daselbst, 69 ucker, Bertha, Lehrerin daselbst.
" “ 'ammtlätigé von26 320,50 km , an
In denselben Prüfungen hat das Zeu iß beschränkter Befähigung zur Ertheilung des Turnunterri ts an Mädchen- schulen erlan t:
70) Zu er, Jda, Lehrerin zu Berlin.
Ueber _den Grad der Befähigung eben die von der Prü- fungskomxmssion achgesteliten Zeugni e Auskunft.
Berlin, den 3. Juli 1878.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: Sydow.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Der Thierarzt erster Klasse Johann Paul Schieckart zu Neurode ist zum kommissarischen Kreisthierarzt des Kreises Glas ernannt worden.
Yichtamtlich es. Deutsches Reich.
_Prxufzen. _B_erlin, 8. Juli. Ihre Majestät die K_e_21_se_rin-Kdn_ig1n empfing vorgestern den Besuch Ihrer Komglichcn theiten des Prinzen Carl und des Prinzen Friedrich Carl un_d geleitete Beide zu Sr. Majestät dem Kaiser und König.
_ Gexierxi _wohnte Ihre Majestät die Kaiserin-Königin mit Zhrer Komglichen HYeii der Großherzogin von Baden dem ottesdienste i_n_ der arnisonkirche bei. hre.Ma]e1tät hat Ihren Ober-Hofmeisier, den Grafen Neffe rode, nach Weimar gesendet, um Allerhöchstdieselbe bei dem morgen stattfindenden Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen zu vertreten.
_ S_e. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kgm gestern Vormittag um 11 Uhr mit dem Prinzen Heinrich von Potsdam na Berlin und fuhr vo__m_ Bahnh0f__ [ofbrt zu Sr. Majetät dem Kaiser und Konig. Se. Komgliche Ho eit der Prinz Heinrich kehrte um 1 Uhr nach Potsdam zurii .
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sich um 3 Uhr Nachm1ttags mit den zu den Höchsten Herrschaften ge- ladenen Kongreß:V_evolimächtigten und deren zur Zeit hier anwesenden Gemahlmnen, sowie den iibrigen geladenen Gästen nach Wannsee. _
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin erwartete daselbst mit dem Prinzen Hein- rich die Gesellschaft.
_ Nach emer liingeren Dampfsxhiffahrt und daran fich an- schließender Spazierfahrt durch die Königlichen Gärten wurde in Sarissouci das Diner eingenommen. -
Die Höchstew Herrschaften kehrten von dort nach dem NEUF Palais die geladenen (Hüte um 9 Uhr nach Berlin zurn .
_ Von den Kongreßhevoümächtigten ließen Fürst Bismarck _iirstGortschqkoff, Earl Beaconsfield und Herr von Oubril ich entschuld1_ge_n. . Ihre Durchlaucht die Fürstin BiSMarck Mit __der Grafm“ Bismarck hatten der Éinladung Folge gege en.
_ _Außer an __di§ Genannten waren Einladungen an den Minister des_Komgl1chen ngses, Freiherrn von Schleiniß nebst Gemahlin, den Hofmar1chall Grafen von Perponcher mit Gemahlin und die General-Adjuianten Graf von der Golß und Graf von Brandenburg ergangen.
_ _ Der _Bundesrath hieit am Sonnabend, den 6. Juli, eme Plenarsißung unter Vorsiß des Präsidenten des Reichs- kanzler=Amts, Staats-Minisiers Hofmann.
Es wurden Ausschußbcrichte erstattet über: &. Erhebungen, betreffend die Steurrfreiheit von Spiritus zu gewerblichen Zwecken. Es soli eme Komm1ffwn mit derartigen Erhebungen betraut wer- den, welche besteht aus einem Vorsißenden und einem Beamten des Reichskanzler:Amts, 3 höhcren Steuerbeamten, welche von Preußen, chhsen und Hessen vorgeschlagen werden, zwei Chemikern, _einem Vertreter der Branntwein verwendenden Großindustrien, sowie einem Vertreter der Branntwein: fabrikatwn und des Branntwein andels; _ b. die steuerliche Behandlung der Abraumsalze. s wurden die Voraussetzungen bestimmt , unter denen Abraumsalze und andere Produkte der Salzbergwerke, sei es 0 ne vor- herige Vermahlung, sei es im vermahlenen ZU tande, sei es nach vorheriger Denaturirung struerfrei ab 6 eben werden dürfen; _ 0. die Ausprägung von Kronen au? echnun der Reichsbank._ Es soll die Ausprägung von Kronen vertärkt, dagegen diejenige von Doppelkronen vermindert werden.
Endlich wurde eine an den Bundesrat!) gerichtete Eingabe des Papierfabrikanten Behrend in Varzin, betreffend die zoll- amtliche Behandlung von schwedischem Packpapier, vorgelegt und dem betreffenden Aussthuffe überwiesen.
_ Nqch der vom Reichs-Eifxenbahn-Amt aus- gestellten, in der Ersten Beilage verb entlichten Nachweisung über im Monat Mai d. J. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen: bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- _ ahrpiünmäßigén "iigsn efördert: 12 221 Courier: und Schne zi(i___ge, 80 397 Pe onen- ii 2, 38 321 gemischte und 67180 iiterzüge; an außer- ?a r lanmäßigen Zügen: 2042 Courier-, Personen- und ge- m1s te, und 31 787 Güter-, Materialien: und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 569 493 932 Achskilometer bewegt, von denen 175 068 514 Achskilometer auf die faÉrplanmäßigxen Züge mrt Personenbeförderun entfallen. s verspäteien von den 130 939 fahrplanmä igen Courier-, Personen- und gemischten Zügen im Gan en 428 oder 0,33 pCt., (gegen 1,00 pCt. in demselben _onat des Vorjahres, und 0,48 pCt. im Vormonat). Von diesen Vers ätungen wurden 1edo 163 durch das _Abwarten verspäteter Anxchluß üge hervor- geru _en, so da aus im eigenen Betriebe der betre enden Bah- nen'liegenden rsachen 265 Verspätungen oder 0,20 pCt. (gegen 0,32 pCt. im Vormonat) der beisörderten Züge entstanden. In demselchn Monat des Vorjahres verspäteten auf 55 Bahnen durY im eigenen Betriebe liegende Ursachen 688 Züge, lei 0,55 pCt. , sonach 0,35 pCt. melzr. In Folge der e pätun en wurden 91 Anschlüsse vers umt (gegen 139 in dem elben onat des Vorjahres und 87 im Vormonat).
_ In den deutschen Münzstätten-smd bis z::m 29. Juni 1878 eprä§rt worden, an Goldmünzen: 1216 817 600 .“ oppel onen, 365 296020 „76 Kronen,
27 969 845 .“ halbYTronen; hiervon auf Privatrechn : 290 632 940 „ckck; an Silbermünzen: 71 652 415 „“ &MUZTY, 97 918 334 „M L-Markftüxke 148 847 743 «45 1-Markxlücke, 71486388 „46 50-Pfe1m , 35717718 „“ 20 „z 2EPfenmgstucke. Die GesmnmtczuSpngung an Goldmünzen ZFI]: 1 610 083 465 „46, an Silbermünzen: 425 622 598 „Fi,
_ Der Kaiserliche Gesandte Freiherr von Caniß ifi n_ach dem Haag zurückgekehrt und bat die Geschäfte dk? dor- tigen Gesandtschast wieder übernommen.
_ Der _Präses der Ober-Militärexaminations-Kommifiion, General-Major d e s Ba rr e s , bat eine Dienstreise nach Neiffe, Anklam, Erfurt, Engers und Meß angetreten.
_ Oe _exreich-Ungarn.Wien, 7. Juli. (W.T.B.)Die amt- l1che_ „ le_ner Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches Hanzdschreiben a_n den Minister-Präsidenten Fiir- s_te n A u e r s p e r g , m welchem der Kaiser fich die Schlußfaffung iiber das EntlassungSgesuch des Ministeriums vorbehält. Der Minister des Innern, Frhr. v. Lasser, wird von seinem Posten_ e_nthqbcn und Fürst A'xersPerg mit der Lei- tmr? de_s Ministeriums des nnern bis zur Verfügung des Kai ers uber das Entlasungsge uch des Gcsammt-Ministeriums. beauftragt. _Em weiteres Kaxiserliches Handschreiben an den Frhrn. 1). Las f er xnt ebt denseiben, unter dem Aus- driickdes Bedauerns, auf sem lnsuchen yon seinem Amte als Minister des Innern und enehmigt die Verseßung desselben in den_ Niihestand, unter orbehalt seiner Wiederverwendung. Gleichzeitig wxrd_ dem Minister das Großkreuz des St. Ste- ansbrdsns verliehen und Frhr. v. Laffer als lebenslängliches
itglied in das Herrenhaus berufen.
Großbritannien und Irland. London, 7. Juli. (W. T. B.) 25316 der „Observer“ meldet, hat der Schahbanzier Northcote eine Anzahl hervorragen- der M1t?l18dkk_ der konservativen Partei zu einer ersgmm ung eingeladen, welche morgen Nachmittag im Aus- wartigen Amte stattfinden sol]. Die konservativen Vereine Lyndons__ haben beschlossen, dem Earl Beaconsfield bei semßr Ruckkehr von Berlin einen festlichen Empiang zu bereiten urid demselben eine Adresse zu überreichen. _ In den Gewa'isern von_ Cy ern kreuzen gegenwärtig die Panzerschiffe „Jn_vrnci le“ und „Raleigh“; das Ge- schwader desAdmrrals Hay befindet sich beiLarnaka.
_ _8.Ju[1_. (W. T. B,) Earl Beaconsfirld wird am Freitag hier zurückerwartet. _ Der Schatzkanzler N_orth_cotc_ hat sich durch einen Stoß gegen ein Fenster leixht die Stirn vcrleßt und muß sich einige Tage der Ge- schaft? enthalten.
Frankeich. Paris, 8. Juli. (W. T. B.) Bei den gestern stattgehabten Ergänzungswahlen zur Depu- tirt__enkammer wurden 17 Republikaner und ZKonservative gewahlt. In zwei Fälien sind engere Wahlen nothwendig.
_ Itglien. Rom, 6. Juli. (W. T. B.) In der heu-
tigen SLHUUJ der Deputirtenkammer erklärte der Mi- nister des Ixinern, Zanardelli: die Regierung be- daurre, _auf die gesiern angekündigten Interpellationen bezuglich der orientalischen Fra e mit Rücksicht auf die Verhandlungen des Kongresses ni t antworten zu kqnncn. Sie könnte indessen beweisen, daß sie ihre Pflichten nicht vergessen habe und den Prinzipien treu geblieben sei, welche die Grundlage der Existenz Italiens bilden.
_Türkei. Konftantinbpel,_ 6. Juli. (W. T. B.) Zwei englische Panzerschiffe smd in den Gewässern von nyern eizigetroffetz. _ DW Abreis e des englischen Bot- scha tssekretars Baring nachKreta ist verschoben worden. _ _ Dem „Neuierschen Bureau“ wird aus Konstan- tmopel,_vom 6. Juli, gemeldet: Russische und türkische Kommis s are, unter welchen letzteren sicb Kamil Pascha und Reschid Pascha befinden werden die unverzügliche Räumung von Varna und Schumla bewerkstelligen.
Die Skupt-
_Kragujewaß, 5. Juli. (W. T. B.) schtina isi heine eröffnet worden.
_ _ 7. Juli. (W. _T. B.) Die Skuptschtina hat heute ihr _Bureau_ konst1t_mrt und Matic zum Präsidenten, Vasiß zum szr-Vrästdepten gewählt. Der F iirst hat diese Wahlen bestatigi; _Die neugewählten Deputirten wurden mrtteist Handgxlobmffes verpflichtet. Der Wahlprüfungs- Ausschuß hat die Annullirung der Wahl Garafchan'ins wegen dabei vorgekommener Gesehwrdrigkeiten beantragt.
Rußland i_md Polen. St. Petersburg, 7. Juli. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ veröffentlichi ein Tele- gramm aus Berlin vom estrigen Tage, Abends 7 Uhr, nach weichsm die Batum- ngelegenheit in der Sonn: abend-Sißung des Kongresses um einen Schritt weiter e- brgcht worden ist, und daß hiernach zu hoffen 1ei, die nächéte Sitzung am_Montag werde eine befriedigende Lösung der Frage herbeiführen. Der von der russischen Regierung ver- olgte Zweck_ ser, aus Batum einen im Wesentlichen fiir den Handel bestimmten Hafen zu machen.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Juli. (W. T. V.) .Der General G_ra11_t_1st__gestern__hier angekommen.
Amerika. New-York, 7. Juli. W. T. B.) Die Nachrichten über _den Krieg mit den ndianern sind ernster Natur. Die Indianer dringen nach Norden vor; eine starke Kolonne versuchte den Fluß Columbia zu überschreiten. Die Stadt Canyoncity _(?) ist von den Indianern umzingelt und das ganze Gebiet in größter Beunruhigung.
Afrika. Egypten. Alexandria, 2. uli. (Reu- tersVureau.) Ju Verfolg des Gesuches der nquete-Kom- mrsswxi hat der Khedive ein Verzeichniß des ihm und stinkt Jamckichehörigen Grundbesitzes eingereicht. Derselbe be:" lauft _st auf ca. 910,000 Acres. _ Die Regelung der „Daira“-Angele enbeiten ist nun beinahe beendet. _ Den“; Monatsausweis ii er die Egyptische Staatsschuld .“rJolge find*165,000 Pfd. St. fiir den Dienst der Unificirten uw, 515,000 Pfd. St. für Rechnung_ der kurzen_ Darlehen und 55,000 Pfd. St. für die privilegtrte Schuld emkasfirt worden.
Nr. 27 des „Justiz-Ministerial-Blatts“ enthält: Allgemeine Verfügung vom 27. Juni 1878, betreffend die . laffung italienischer und belgischer Staatsan eböri "en zur E * schließung und einen Aufsatz über das_ Erfoxcdernbé der andesbaklicbea Genehmigung zur Annque an Kindesitatt (tm "Gebiet der Ver- ordnungen vom 26. Juni und 4. Septembn 1867).