1878 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsch er Reichs-Anzeiger

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Dienstag: Lockere Vöael. Mittwvch: Lockere Vögel.

111-9113 'kkutek. Dienstag: Zum 2. Male: Ter säzwarze Domino. Oper in 3 Akten _von Aubkr. Bei günstiger Witterung: Große JUumma- tion des Gartens. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten-Concert. Anfang 6, der Oper7 Uhr, Ende des Concerts nach der Over 11 Uhr.

Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 „3. Von 2 Uhr ab 1 “M incl. Concert und Theater.

Mittwoch: Ernaui.

?foltergclorf-“kbeater. (218111111193: Direktor W. Fuébs, Diensta : Der travestirte Taun- häuser. ukunftspoßgc in 3 Akten von C. Binder.

Mitjwoch: Orpheus in der Untermelt. Bur- leske Oper in 4 Akten von J. Offenbach.

08t8110-“l'118at8r. (G:. Frankfurrerstx. 130.) Diensta: Gastspiel der K. K. Hofburgschau- spieler rau MaxieSwoboda und „HMCarnthene. Problematische Existenzen, Stitengemalde von Adolphe Belot. Gr. Concert.

8808-011ix1108-1'11811181'. Dienstag 11. folgende Tage: 's Janßferngift. Bauernkombdie mit Ge- sang in 5 Akten von L. Anzepgruber. Jm pracht- voUen Sommergarten. Großes Doppex-Concert. Schwedisches Damen-Quartett. Steyrtscbs Da- men-Terzett. Brillante Illumination durch 15 000 Gasfiammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor- stellung 7 Uhr. Enkrée incl. Theater 50 H, 1. Par- quet121850.-5u.s.w.

Familien-Nachrichtm.

Verlobt: Frl. Wilhelmine Krause miTHr11.Apo- theker Héinricb Tornow (Bebberow-Stolp). - Frl. Louise Harbkrs mit Hrn. Hauptmann und Batterie-Cbef Herzog (Oldenburg). .

Erboren: Ein Sohn: Hrn. Bernd 0. Boum (HaÜe *a. d- S.). - ZWei, Söhne:

rn. Pastor G. Klebmet (Glindow bei otsdam). _ Eine Tochter: Hrn. Premier- Lieutenant Ottokar v. Winterfeld (Molzow). --- Hrn. Landratk) Johannes 1). Saldern (Lauban). - Hrn. Alexander Graf Stracbwiß (Wiersbel) Z- f)Hrn. Fcrd. Grafen Harrach (Tiefhartmanns- or .

Gkstorben: Frl. Caroline Marie Freiin 0. We- ber (Hubertusbur in Sachs8n). - Hr. Guts- besißer Johann ottfried Kusche (Saegen). -- Verw. rau Majorin v. Grabczewska, geb. He- dinger( ckWeidni13).

Stetkbriefe und Untersuchungs- Sachen.

Steckbrief. Gegen die verebelicbte Handx'lsmann Galinsky, _Emilie, geborne Habenreick], aus _Schurgast, 111, wegen" Betru es und unerlaubten Haltens öffentltcber Glucksspte e die Voruntersucbum eingeleitet und die_gc,rich.11che aft beschloßen wor- deU. Der gegenwartige Aufent alt derselben ist nns unbekannt. Wir ersuchk11-aüe Polizeibehörden, auf dieselbe zu vigrliren, ste (m „Betretungsfaüe anzu- halten und an unsere Gefängniß-Juspektion ab- liefern zu lassen. Schtveidniß, den 17. Juni 1878.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Gegen den Arbeiter und Wehrmann Johann Jordan, Neboren am 10. Februar 1842 zu Groß- che'berg, Kreis Allenstem, 3111110 in Mühlenbeck, Kreis Nieder-Barnim, Wohnhaft, ist wrgen un- erlaubten AuSwanderns die gerichtliche Untersuchung ein1eleiiet. Derselbe wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch öffentlich aufgefor- dert, in dem auf den 1. November 1878, Mitra s 12 Uhr, bierselbst anberqumten Termine zur fet- geseßten Stunde zu er (bemen, die zu seiner Ver- theidigung bicnenden L'Weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder dem Richter so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zu dem Termme herbeigejchafft werden "körmen. Jm FaUe des Ausbleibens des Angeklag- ten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in conßuwaajam verfahren werden. Oranienburg, den 1. Mai 1878. Königliche Kreisgerichts-Depu- tation. Der Polizeiricbter.

Edictal-Citation. Auf den Antrag der König- lichen StaatsanWaltschaft bier vom 7. Oktober 1877 ist durch Beschluß des UUterzeichneten (Gerichts Vom 4. März 1878 gegen den Sckxneidermeister Gott- lkeb Hkidxmiillrr, 98501111. 311 BokaZ, 34 Jahre alt, früher in Senftenberg, zuletzt in Carlsbad in Böhmen lsch aufhaltend, Wegen Arrestbruchs, und zwar wei er zu Senftenberg in der Zeit vom 15. Dezember 1876 bis 3. März 1877 ein Schwein, Weiches von der„zuständigen Behörde in Beschlag genommen war,'gesch[achtet und der Verstrickung entzogen hat, die Untersuchung eröffnek und ein Termm zum mündlichen Verfahren auf den 3. Ok- tober 1878, Mittags 12 Uhr, in unserem Sißungsztmmer anberaumt worden. Der Angeklagte wird zu diesem Termine mit der Außage vorgeladen, ur festYseßten Stunde _zu erscheinen, auch die zu Feiner ertheidtgung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brmgrn, oder uns sol.“.xe so zeiti vor dem Termine anzuzeigen daf; fie noch zu dem elben berbeigeschafft Werden kömzen. „Jm Jane der An- gekla te nicht erscheint, wtrd Mit der Untersuchung und Entscheidung in 0011001080130] Feger; ihn ver- fahren werden. Spremberg, den 5. April 1878.

Königliches Krengericht. 1. Abtheilung.

Qeffeutliäxe Vorladung. Auf die Anklage der Kömygltcben StaatSanWaltschaft zu Prenzlau vom “18. „11011878 ist durch Bes luß des unterzeich- neten «(richts vom heutigen age gegen folgende Personen: ]) den Au ust Johavn („Carl Friedrich Dohmazixx aFIar-yböggxn, geborxn den 27._Ja- 111181 1854, 2) den 31118011 “5112er „Hermann Müller

aus Clausbagen, geboren zu Lichtenbain, den 20 März 1854, 3 den August Ferdinand Friedncb Schulz aus Wi mine, geboren zu Arnimswalde, den 20. Oktober 1855, 4) den Hermann Heinrich Fried- rich Wilhelm Tbiet aus Closterwalde, geboren den 30. März 1855, 5) den August Friedrich Ferdinand Bath aus Bialutten, geboren „zu Peßmck, den 2. Ok- tober 1855, 6) den Johann Hermann ZZriedricb Schemel aus Templin, geboren zu Carqlinen of, den 31. August 1856, 7) den Hermann thhelm Fried- rich Sandow aus Closterwalde, geborxn den 29. Sep- tember 1856, 8) den Ernst Emil Wilhelm Duckert aus Gerswalde, eboren den 9. August1856, 9) den Carl Friedrich ilbelm Petersohn aus GerMalde, eboren den 27. August 1856, 10) den Wilhelm

110 Albert Plunz aus Gerswalde, geborer] den 26. Januar 1856, 11) den Wilhelm Otto Albert Portb aus Gerswalde, geboren den 11. März 1856, 12) den Ernst Franz Wilhelm Römisch aus Gers- wUlde, geboren den 2. Juli 1856, 13) den Burb- drncker Carl Friedrick) August Sébuhr aus Gers- walde, geboren den 19. Dezember 1856, 14) Den Carl Friedrich August Krüger aus Hertenstein, ge- boren den 10. März 1856, 15) den Carl Wilhelm Julius Ferdinand Friese aus Berlin, geboren zu Gr. Kölpin, den 13. März 1856, 16) den Friedxich Carl August Buggenbagen aus Krobnborst, geboren den 24. August 1856, 17) den Carl Friedrich Gouffrier aus Porgy, geboren den 31. August 1856, 18) den Hermann Franz Ludwig Dau aus Poylow, geboren den 5. April 1856, 19) den Wilhelm Fried- rich Ludwig Erdmann Engel (1.8 Ruhhof, geboren den 18. Januar 1856, 20) den Wilhelm Friedrich August Helm aus Templin, g-xboren den 11. April 1856, 21) den Gustav Rudolf Adolf Wilhelm Wilke aus Templin, geboren den 29. November 1856, 22) “0.11 Augusk Julius Ferdinand Zeckscr aus Gollin, geboren zu Templitx den 28. Juli 1856, auf Grund des §. 140 des Strafgese buchs die Untersuchung eingeleitet worden, weil 18 in 1811 Jabren 1854 bis jexzt dem Eintritte in den Dienst des stchenden Heeres oder dcr Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht, daß fie ohne Erlaubniß _das Reichsgebiet verlassen resp. nacb errerÖtem milxtär- pflichtigen Alter sicb außerbalb des ReichSgcbWtes aufgehalten haben. Der Aufenthalt der genannten Personen hat nicht ermittclt Werden können und werden fie bierdurch aufgyfordert“ im dem auf den 20. September 1878, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstulie anberaumten Termine zur mündlicben Verhandlung e::tWeder persönlich "zu er- schcinen oder sich durch einsn aeseßlicb znlassigen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, auch die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeich- neten Gericht so zeitig anzazcigen, das; fie noch zu dcm Termin berbeigescbafft werden können. In dem Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in (xoxxruwacjam ver- Templiu, den 28. Mai 1878,

fabreU werden. ]. Abtheilung.

KöUiglicbes Kreisgericht.

[zune 13881: 11183 081- ZUbysrstäoäigao-kommjssion 1111188 1181 ! rassischen &gismug pro 1876 1115 jotxt; nieht 58811081; ist,

Verkäufe, Verpachtnugen, Submisfioueu :e. [5893]

Bei dem unter eichneteu Artillerie-Depot soll die Ausführung der ptirung von 39 Munitionswagen zur Aufnahme von schwerer Feld-Munition im Wege dcr öffentlichen Submisfion vergeben werden, 10sz ein Termin auf

Donnerstag, den 18. uli e.,

Vormittags 10 hr, im di::“feitigen Bureau anberaumt ift. Unternebmer WVÜEU bis zum gedachten Termin eine bezü licb: Offerte mit der Aufschrift: „Submission an? die Up_tiruug von Munitionswagen :e.“ franco eimcnden, auch vorher die hier ausliegenden Bedin- gungen einsehen.

Hannover, 29. Juni 1878.

Artillerie-Depot.

[5984] Bekanntmachnug.

Die Lieferung von etwa 45000 Centnern Ober- schléfische oder Westfälische Steinkohien und 7500 Centuern Bitterfelder Braunkohlen für die obersts ReZÖL-Post- 11110 TLLLZrapbrti-Vchaltung so!! 1. Wege des schriftlichen Anbietnngßverfabrens ber- dungen werden.

Die Bedingungen können bei dem teHnisckoen Bureau des Generai-Telegraphenamts, Französische Straße 33130, an den Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Anbietungen sind verfiegclt und frankirt mit der Aufschrift „Angebot zur Lieferung von Stein- nnd Braunkohlen“ bis zum 1. August an das genannte Bureau abzugeben.

Berlin, 17., 3. Juli 1878. Kaiseriiäxes Kaiserliclxes General-Postnmt. General-Telegraphenamt. Wiebe. Budde.

[6038] Königliche Ostbahn.

Es fol] die Ausführung der Erdarbeiten “083 Looses 27 auf Bahnhof Prostken der Insterburg- Prostkener Eisenbahn, veranschlagt auf 71 987 cbm, in öffentlicher Submission verdungen Werden. Sub- missionstermin am Sonnabend, den 20. Juli 1878, Morgens 11 Uhr, in u0sercm technischen Bureau, Victoriastraße Nr. 4, Zimmer Nr. 4, hiersclbst, bis zu Welchem Offerten mit der Anschrift: „Offerte auf HerstellUn-q 0011ErdarbeitenJnsterburg-Prostkcu Loos 27“ kinzureicbenfind. Die Bedingungenlieaen im Bnreau des Berliner Baumarkts, Wilhelmstr. Nr. 92, bei unserem Burean-Vorsteher, Eisenbakm- Sekretär Pasdowsky, Victoriastraße Nr. 4, und in dem Banbureau zu „Lycb zur Einsicht aus, werden (10010011 unseren Dienststellcn gegen Franko-Cin- sendung von 1 «74 pro Exemplar abgegeben.

Bromberg, den 2. Z::[j 1878. (ck 010. 48/7)

Königliche Direktion der Ostbahn, Vau-thheilnng [.

Belgische Gesellschaft der Vereinigten Rentner zu Brüssel.

[6042]

131111112 (1111 31, 0828111081 1877.

240,000 _- “Z,Z75 09 12,789“ 02

155“6791701

73,747 (30, 261,977 90,

Qotisa. «(4 !Hj

Stai'utenmäßige Haftrmg der Actionaire Mobilien . . . . . . . . . , Caffa-Vestand . . . . . . . Staatspapiere 3 und 4 0/0 . . . . Action diverser Banken und Gesell- schaften . . . . . . . . . Eisenbahn-Actien und Obligationen . Loos-Papiere. . . . . . . . . 166-Z Staarspapiere der Uebcrlxbens-Caffen 11,667 98? Hypothekcn-Pfandbriefe der Uebcr- ? 1 [ebens-Caffen . . . . . . . 569,613 42' Eisenbahn-Obligationem der Ueber- 1 [ [abens-Cassen . . . . . . . 1,470 80 Belgische 280/0 Staatsrevte der Ueber- - ' lebens-Caffen , . . . „. . . 5,532,236 84] Fäiiige, noch nicht erhobene Zinsen . 3,544 68; Debitorcn in laufender Rechnung. 32,704 30] Société Générale, Court) current 5,477]781 Wechsel-Bestand . . . . 389.10l 6,904','840,21:

Der Verwaltungsruth.

yukon 1411110713 eie 110113". Berlin, den 2. Juli 1878.

,Extra-Reserve . . , . . . . . Reserve der National-Milizen-Vereine

['n-8811111. ...-€. „_1; Actien-Capital . . . . . . 400,000 - Statutenmäßige Reserve. 79,400 21 5,590 03 12,190 94 4,612 -

1,680 -

1,160 4,000

226,004 (11191531

AnWesenbeits-Honorare . . . . . Tantiéme des Verwalt':ngsrati)es und der Direction . . . . . . Dividende an die Ackionaire (noch zu erheben). . . . . . . . . Dividende an die Actionaire pro 1877 Gutbaben_ der National - Milizen- Vcreme . . . . . . . . . Guthaben der Ueberlebe11s-Ver.*i11e Gutbaben dsr liquidirten Vereine 9,365 Credztores in laufender Rechnung . 41,077 Gcrvmn-Saldo-Uebertrag . . . . 126

MZF

Dcr Gencral-Director. ![- zaun.

Der Gencral-Vevollmächtigte fiir Preußen.

llerr-nanu Seblésinxor.

8111110 („108 [)1'0118818611011 088011811188 11111 31. 0828111081“ 1877,

280 Verträge mit einem gezeichneten Capitale von .

Hierauf Wurden Einzahlungen gekeistch

Im Jahre 1877 kamen in Preußen zur 2108305111011" ". '. . .,

Belgische Gesellsckxaft der Vereinigten Rentner zu Brüssel.

. „M 511,484. 60. . 22,748. 81. 35,859. 16.

0811711111- 11110 7811088001110 ])1". 31. 0828111081 1877.

13.-...ckck. „11. «3

Saldo-Uebertra vom 31. - Dezember 18 6 . . . 92:98 Verrvaltungs-Gebühren . 40' Verschiedene Zinsen , . . 21,005 Zurückerstatfete Incaffo- _ spesen, . . . . . . 123822151111 Vertheilungsgebübren der liquidirten Ueberlebens- vereine 1877 . . . . Vertheilun Sgebühren der früheren urückzablungen 314 67 Verschiedene Gewinne . 4,005 29

17,236 55

43,932 W,

Der VermaltungSratl).

lkaron 1411110719 118 [los!!-

Agentur-Pro isionen. . . . Zinsen an d e Milizen-Verein Incaffo-Sprsen , . Sensarie._ . . . . . Plaßverlust auf Wechsel . . gemeine Ve-rWaltungskosten Anwesenheits-Honorarc . . . Verschiedene Absäoreibungen . . .' . . . . Gewimi pr. 1877 «14 6815. 87. zu bertbcilcu wie folgt: . Beitrag zum Reservefonds b. Tantidmedes VerWaltungraibes 1,344". 58. k . Tantiöme dcs Directors . . . Dividende" 011 die Actionaire . .. . Uebertrag (mf 1161.22 chbnung. „,

Yuggabe. „;ck .Es

. „M 1,008. 43.

336. 14. - 4,000. -. 126. 72.

Dcr Generul-Director. ll. Yann.

Der General-Vevollmächtigtc fiir Preußen.

]!orrmaon Jehlesjnxow

Bubbajatiouen, Anfgebote- Vor- ladungeu n. dergl.

[4219] Bekanntmachung-

ZZolgende von der hiesigen Lebens-Penfions- und Lei renten-Verficherungs-Gesellscbaft Iduna ausge- stellten Verficberungs- resp. Depositalscbeine

]) der Versicherungsschein Nr. 37026, Allgemcine Sterbekaffe, Tab. a.,_vom 25. September 1861, über 150 Thlr., verjicbert MT) das Leben der Verw. Frau Johanne Elisabet Schmidtmann, geb. Müller, in Wienslowiß;

2) Debofitakschrin Nr. 3485 Vom 21. März 1872, laut dessen Martin Wunderlich, Schmiede- meister in Marienburg, die Police der Iduna Nr. 69432 als Unterpfand hinterlegt hat;

3) Depofitalscbein Nr. 3218 vom 16. Mai 1871, laut dessen der Bergmann Joseph Nerve und dessen Ehefrau Marianr, geb. Gouska, zu Bis- kupiß die Police der Iduna Nr. 73,335,6 als Unterpfand hinterlegt haben;

4) Depositalschein Nr. 3823 vom 15. März 1873, laut dessen der Postbeamte Theodor Franken in Berlin die 2301118 Der Iduna Nr. 41102 (10. 10. Februar 1862 bei derselben als Unterpfand hinterlegt hat;

5) Verficherungs1chin Tab. 1. Nr. 94595 vom 19. Februar 1869, über 250 Thlr., verfichxrt auf das Leben des Eisenbahnscbaffncrs Friedrich

' August Kirchner zu Hirschberg

smd angeblich verloren gegangen.

Es werden auf Antrag der berechtigten PLrsonen, AÜe, welche auf die obigen Posten Und die darüber ausgesteüten VersicherungE- und Depositalscbeine aus irgend einem Rechtsgrnnde Ansprüche zn haben ver- meinen, aufgcfordert, dieselben binnen drei Monaten vozn ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung ab, spatestens aber in dem auf

de'n'24. August d. J., Vormitt. 11 Uhr, an breitger Gerichtsstekle, Zimmer Nr. 10, vor Herrn Kreisricbter Sydow, anberaumtsn Termine anzu- melden, widrigeufaUs die betreffenden Scheine fiir amortifirt erklärt werden.

Halle (1. S., den 1. Mai 1878. .

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Das Amt eines Kreis-ThierarztesFür den Kreis Eckcruförde ist und zwar zunächst kommis- saristb zu base en. Jährlicbks Gehalt 600 „14 ohne Penfionsberecbigung. Berberbnngen find binnen 6 2130112211 bei uns? einzureichen. Srhleswin, den 4, JUN 1878. Königliche Regierung. Abthei- lung des Innern.

.. 17811841 (108 1101114108580 810- " 1318118011811 8111811118 (111. 11114181) 111 13811111 8117, [111106118131'0880

: 160691 ». 3182.

[)|-re]- nlle Kueljbmullungon 211 bo-iohen. . 1118 1166111017811 [“It-381111118543 cler (NO"orbo-öljlung 70111 1. 0018111- 1181“ 1875 1111 ].)1'0118518011011 Staats.

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]. 08178158138011818; 11. k81501181 0.01" (1877811)8118“51181x8; 111, 100001811 0081 010111858108501111171.

13. Einweisrgobnigße (ler .inf-

uabme:

[„ 018 1381118118 1111 011§81118111811, 88155181101Z8 1381118118; 11, 11:11:10- 11110 17811801181118118, 0011101111118 ]38- 1:71808; 111, ](18111- 1111(*].('.1"1'0550011'1€bé', 111181058111808; 117. 018 ÜanßiväußbrW- 1181118118; 7, 1318 [)Ubsro8111111111Z'81'0rm (181 1381118118; 171 018 1281501131781- 1111111118158 081" 08778158118018118; 71]. ])18 1118110113- 081" 1115811); 17111, 018 1001011800811 T(räkw 11110 018 0111- t118b§1113§011111811; ])T. 018 81581138- 1088011111811; )(. 018 Kawxsbchnng 081 811128111811 1]1(]118131'10211701Z'6; Kl. ])01' §8111811110118 0111110108“ 11110 018 g8- 1178111110118 01011ij11st 081" 811128111811 13821118 11110 0103551183018; F11, 781- 3-18181181106 0858181811? 081" Urg811111858 0810817811102011111115011 ?. 187511. 1861.

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8. 111 0811 811128111811 ](1'018011 11110 811101811 7011 11111108§t8118 20,000 [0100701111611],

1). 111 0811 0821110211, 131071112811 11110 1111 8189.10.

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818118811“,

nud

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

B das Ibommneut beträgt 4 .K- 50 «5 für da- Vierteljahr.

Insertionapui- Mr den Kaum einer Druoqeile 80 H

.I./.“? 159.

Die Kräfte Sr. Ma'eftät des Kaiser?- und Königs sind in dem Grade fortgeéchritten, daß Allerhöchstdiefelben den Versuch des Treppensteigens heute mit gutem Erfokg untcr- nehmen konnten. Berlin, 9. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr. 01". von Lauer. 01. von Langenbeck. 131». Wilms.

Se. Majeft_ät der König haben Allergnädigst gcruht: „dern Geheyyen RegrerungsMath Durlach, Mitglieds der Kömgluhen qunbahndirektion zu annover, den Rothen Adler-Ordezi dr1tt„er Klasse; dem In tiz-Nath Brandtß zu gttmgen tm Kretse Bochum und dem Steuer-Jnspektor von tmburg zu Rinteln den Rot en Adler-Orden vierter Klasse; 0811) F0rt1fikatmn§-Sekretär, echnungs-Nath Winkler zu Ne1ffe_ den _KömÉichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Masch1nenm81ster .' anber zu Eilenburg im Kreise Delißsch das AÜgemequ renzerchen; sowie dem Kutscher Johann August Kapxß e zu Stettin die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen. .

S8. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An- l_egu_ng der (hnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jn- srgmen zu ertheilen, und zwar: des Großherrlicb xürkischen Medscbidje-Ordens

drttter Klasse:

dem Geheimen Medizinal-Rath und Professor 01. Es-

march an der Universität zu Kiel;

des Nitrereruzes erster Abtheilung des Groß- herzoglich sa_ch (schen Haus-Ordens der Wach- “samkett oder vom weißen Falken: dem praktichen Arzt und rivatdo nten an .der Univer- sität zu Berün, Dr. Löhlein;P 3? des Rirtereruzes erster Klasse des Ordens der Köntgltcl) württembergischen Krone: dem städtischen Kapeümeister ])1'. Hiller zu Cöln; der Ritterinsignien zweiter Klasse des er 0 li anhaltischen „„Haus-Ordens Albrechts de? Bzärgenxh dem SchriftsteiLer 01. Paul Lindau zu Berlin; sowie der Großherzoglich sächsischen, am landesfarbi en Bande zutragenden srlbernenVerdienst-Medaikxle dem Max Kippe zu Hochheim im Landkreise Erfurt.

Deutsches Reich.

" Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller: gnaingst geruht:

„dex: zum StaatEj-„Minifter und Vize-Präsidenten des Kom [(eben StaatsZthsteriums ernannten Grafen Otto zu Sto berg-Wernzgerode von dem seither bekleideten Posten emes arrßerjordentüche'n und bevollmächtigten Botschafter??- bei Sr. Majestat dem Karser von Oesterreich, Könige von Ungarn, abzuberufen.

Geseß, betreffend den Spielkartenstempel. Vom 3. Juli 1878.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

1) von Prerzen :e. d R ich ck f l t beror nen tm amen es 8 s, na er 0 g er u timmun des BundeSraths 11111) des Reichstags, was folgt: 3 s g

§. ]. Spielkarten untxrlicgen einer nach Vorschrift dieses (He- F?? ?" erhebenden, zur Retrbskaffe ftießenden Stempelabgabe, jvelche : e rag :

0,30 „M für jedes Kartenspiel von 36 oder weni er Blättern, 0,50 „M für jedes andere Spiel. g

Spielkarten, Welchr_unter amtlkäykr KMtroie in das Ausland ausgefuhrt werdcn, unterlregen der Abgabe nicbt.

§. „2. Gegen Entrichtun der im §. 1 bestimmten Abgabe er-

folgt dre Abstempelun der arten. §. 3. Wer Spie karten in das Bundesgebiet einbringt oder vom Auslande emgehende ungesiempelte Spielkarten daselbst empfängt, ist verpflichtet, dteselben 1100) Menge der Spiele und deren Biätterzabl mit der §2_1ngabe, ob s1e zum Verbleibe im Jnlande oder zur Durch- th bestimmt find, beim Eingange beziehungsweise Empfange der - teuerbebörde anzumelben und nach deren Anwei ung die zum Ver- bleibe im Inlande bestimmten Spielkarten zur bstempek'ung gegen Enirichtung der eseßlrchen Siembxlsteuer vorzulegen.

§. 4. Die rrichtung von S telkartenfabriken ist nur in Orten gxstattet, wo swb eine zur Wabrnc mun? der steuerlichen Aufsicht ge- eignete ZoÜ- oder Steuerbehörde beßnde .

* §. 5_. Die Fabrikation von Spielkarten darf nur in den von

der zustandigen Steuerbehörde des betreffenden Bundesstaats ge- nehmigtezt Räumen betrieben werden.

. Di e Vorkchrift findet auf den Fortbetrieb der bereits bestehen-

ZendKartenfabr ken in den bisher benuyten Fabrikräumen keine An- en ung. .

Die Inhaber bcreits bestehender Kartenfabriken mii en der „Steuerbehörde nach MaßZabe der desfaüs zu ertbeilenden Vor cbriften uber ihren Fabrikbetrieb nzeige machen.

* Außxrhaib der Fabrikräume, insbesondere in den Wohnungen dcr Arbejter, darf nur das Koloriren der Karteublätter und zwar mit

' Berlin, Dienstag,

“153

W pox-UK-ltu nehmen Selten“; an: 'I

:] ; *“ . "' _ **," HMSMiunjerw-oj-Ujaltennrhdieéxpe-

kitkat: 8". WUWKL- NL. 820

Geyebmigung der Steuerbehörde schriebenen Kontrolmaßregelu (: rt wer n.

„S. 6, Die Kartenfabriken sieb» unter steuerlicher Kontrole und unterlregen den steuerlichen Revisionen. , 'Was die Inhaber von KartUÉfabriken hinsichtlich der Fabrik- etnr1chtung„- Fabrikation, Stempelung, AufbeWabrung nnd Versendung von Spielkarten, sowie binYtsiÖ der Buchführung, der bei der (Dte'uerbebörde zu macbendm eldnn en und des Einzelverkaufs von Sptexxxrrtebn zu beobachten haben, wir durch ein besonderes Regulativ rorge rte en.

J“. 7. Für die Abführung der Stegern können Fristen bis zur Dauer von drei Moraten gegrn S1cherbetfsstellung bewilligt Werden.

Steuererlaß oder Ersatz kann nur von der ober en Finanz-

“- d UnterdeBeacbtuug der vorge-

behörde des betreffenden Bundesstaats und nur fürinländif e Karten in

dem Faüe gewährt werden, wenn gestempelte Kartenspiele bei der Verpackung oder Aufbewahrung in den dazu bestimmten Fabrik- raumen durch einen unverschuldeten 117011 zum Gebrauch untauglich geworden Hud, und hiervon binnen Stunden unter Einlieferung der verbot enen Kartenspiele, sofern dieselben durch den ufall nicht ganz verloren gegangen, der Steuerbehörde Anzeige gema t wird.

' Der Handel mit Spielkarten, welche nach den Bestim- mungen m den §§. 1 und 2 gestempelt worden "md, uyterliegt, un- beschadet dcr „nach §. 6 bezüglich der Spielkartenfabrikanten zu treffenden Bestjmmungen, nur den allgemeinen gewerbepolizeilichen und gewerbesteuerlicben Vorscbtkkteu.

Die Händler mit Spielkaan Lind indessen verbunden, den mit dxr Steueraufsicht betrauten Beam en und Bediensteten ihre Vor- rathe an Sptelkarton zum NaWise, daß solche mit dem gesetzlichen Stempel versehen find, auf Verlangen vorzuzeigen.

. Diejenigen, bei welcheu revidirt wird, und deren Getverbs- gxbülfen fink; verbunden, den revidirenden Beamten diejenigen Hülfs- dienste zu leisten oder leixten zn laffen, welcbe erforderlich find, um dlelTi'hben obliegenden Ge (bäfte' .in den vorgeschriebenen Grenzen zu vo zie en.

, §. 1,0. Spielkarten, welche der Vorschrift diefes Geseßes zu- wider mxt dem erforderlichen Stempel nicbt versehen nd, unterlie en der Einziehung, gleichviel wem ße gehören und 0 gegen eine e- stimmte Person Ankla e erhoben:

,; Wer“ der-Vorf ri dleerQféses zuwider Karken, wekcke 41114 dem“ exfoxberYUF-en- tempel Wbtverseben sind,. ,eilhält, veräußert, vertbetlt, erwirbt, damit spielt oder solche wisse icb Zn brian: hat, verfällt für jedes Spiel in eine Strafe von dreißig Mark.

Wirthe und andere Personen, welcbe Gäste halten, haben die- selbe Strafe verwirkt, wenn in ihren Wohnungen oder" Lokalen mit ungestempelten Karten gespielt und nicht nachgewiesen wird, daß dies ohne ihr Wissen geschehen sei.

§. 11. Die Nichterfüuung einer der nach §. 3 dem Einbringer bezw. Empfänger rom Auslande eingehender Spielkarten obliegenden Verpflichtungen wird mit der im §. 10 bestimmten Strafe geahndet. Wird 'edocb nachgewiesen, daß der Beschuldigte die Stempelsteuer nicht Hab? binterziehen können oder wollen, so findet nur eine Ordnungsstrafe von drei bis dreißig Mark statt.

Z. 12. Wenn eine Person, Welche den Handel mit Spielkarten betretbt, Karten, die mit dem erforderlichen Stempel nicht versehen sind, gegen die Vorschriften dieses Geseßes feilbält, veräußert oder in Gewahrsam hat oder die dem Einbrkn er bezw. Empfänger vom AuSlande eingehender Karten nacb §. 3 () liegenden Verpklichtungen nicht erfüllt, so soll gegen dieselbe die nacb §. 10 oder 11 verwirkte Geldstrafe in keinem Fall auf einen geringeren Betrag als fünf- hundert Mark festgeseßt werden, sorveit nicht nach §. 11 eine bloße Ordnungsftrafe einzutreten hat.

Die §. 275, 1 des Strafgesetzbucbs angedrobte Strafe kommt neben den in diesem Geseye angedrohten Strafen zur Anwendung.

. 13. Wer die abrikation von Spielkarten obne vorgängige Gene migung der zustandigen Behörde oder in anderen, als den ge- nebmi ten oder angesagten Räumen (§. 5) vornixnmt, verfäÜt neben Einzie ung der Gerätbe, Materialien und „beretts verfertigten oder in der AnferjigunH begriffenen Spielkarten m eine Geldstrafe von fünfzeHUHUUdert I ark. Sind bereits uzebr'als fünfzig Spiele ver- ertigkt, k1)o„b1tvirb für jedes weitere Spiel dre Geldstrafe um dreißig

ar er 0 .

Wer vor erfolgter Anzeige bei der'Steuerbehörde mit der Fabri- kation von Spielkarten in den genebxntgßen oder angesagten Raumen beginnt, hat, sofern nicht die Vorschrift tm §. 14 Anwendung findet, Geldstrafe von zehn bis fünfzebnbundert Mark verwirkt.

F?. 1 . Werden gegen die Vorschriften des nach §. 6 zu erlassen- den egulativs die in einer abribgefertigten Karten den revidiren- den Steuerbcamten nicbt vo ständig angegeben und vorgelegt oder ungestempelte Karten ohne Mitwirkung der Struerbebörde versendet, f() bat dieses Verfabrén die Einziehung der 111011 angegebenen oder ??erl versendeten Karten und die in §. 13 verordnete Geldstrafe zur

0 e. g . 15. Die Entfernung überzähliger Karten aus der abrik oder der usfcbußblätter, bevor letztere nach Vorschrift des etreffenden

““Recßulativs (§. 6) unbrauchbar emacbt worden sind, ist, soÖern nicbt na

Vorxtebendem eine 135 ere trafe eintritt, mit einer eldstrafe von dreiß (; bis bundertund "nfzig Marx zu belegen. '

* §. 16. Zuwiderhandlungen gegen dre Vorf kisten dieses Geseßes oder die zu dessen Ausführung erlaffenen Vo christen, wxlche mit keiner besonderen Strafe in diesem Gcse?e beleßt sind, stehen eine Ordnungsstrafe von drei bis dreißig Mar yacb „ck-

§. 17. Die UMWandlung der mcht betzutretbenden Geldstrafen ins Fbrecijbeitsstrafen erfolgt gemäß §§. 28 und 29 des Straf-

e e u s.

9 BF 18. Kartenfabrikanten und «Händler Haben für die von ibren Dienern, Lehrlingen, Gewerbsgehiilfen, Gesinde und amilien- mit lifetdern nach diesem Geseye verwirkten Geldstrafen su sidiariscb zu (1 en.

Wird naehgewiesen, daß das Vergeben obne ihr Wissen verübt worden, so haften sie nur für die Spteikartenabgabe.

. 19. Hinsichtlich des admimstrattven und gericbtlicben Straf- verfa rens wegen der Zuwiderhandlungen gegen dieses GFI, bin- sicbtlicb der Strafmilderun? und des Erla es der Strafe im naden- wege kommen die Vorschr ften, nacb we chen fich das Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zollgeseße, wo solche nicht in

den 9. Juli, Abends.

18138.

Kraft bestehen, gegen die Geseße über die indirekten Abgaben richtet, zur AnweadunÉ

Alle auf 1:11:10 dieses Geseßes erkanKtcn Geldstrafen und ein- gezogenen Gegenstcznde fallen dem Fiskus desjeni en Staats zu, von dessen Bebördexr dte Strafentscheidung erlaffen 10.

. 2T).D1e Strafverfolgung von Zuwiderhandlun en gegen die sten über xen Spielkartenstempel, sowie der nkprucb auf ,ung der mtcrzogenen Abgaben verjährt in drei Jabren.

§. :21. Die, rbebung und Verwaltung des Spielkartxnstempels erfolgt durch dte Zoll- und Steuerbehörden und -Beamten nacb naberer Vorschrift des BundeSratbs. Außer diesen haben aUe die- jenigen Staats- oder, Kommunalbebörden, -Beamten und Bedien- Ltzeten, denen eme Polizeigewalt anvertraut ist, die Verpflichtung, die

erfolgung der zu ihrer Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz zu veranlassen.

Bezüglick) der Vollstreckbarkeit und des VoÜftreckungSoerfabrens wuant die Spielkartenstempelabgaben den LandeSabgaben gleich gea e.

§. 22. Dix, Reickosbevoilmäcbtigten und StationScontroleure üben in Bezug auf dle Ausführung dieses Geseßes dieselben Rewte und

fltcbten, Welche fie bez071ich der Erhebung und Verwaltung der

olle. und der gemeinschaft ichen Verbrauchssteuern zu üben haben.

9- 23. An Erhebungs- und Verwaltungskosten werden jedem Bundesstaate fünf Prozent der in seinem Gebiete zur Erhebung gelan- genden Stempelabgaben von Spielkarten vergütet.

.24., Vbn bem Zeitpunkte ab, mit welchem die?; (Heft in Wir amkett trttt, ist der Gebrauch von anderen, als mit dem Re chs- stem [ versehenen Spielkarten, vorbehaltlich der im dritten Absaße zuge affenen Außnabme, nicht weiter gestattet.

Karten abrikanten und Händler und Inhaber öffentlicher Lokale baben bei ermeidung der in den . 12 und 14 verordstr. Strafe ibren Gesammtvorratb an Spiel arten der Steuerbehörde nacb näherer Vo cbri-“t des BundeSratbs anzumelden. Auf die zu ent- richtende R cbsslkempelabgabe ist der Betrag der von den nachzu- stemeZelnden Karten bereits entrichteten landeSgeseßlichen Abgabe ab- zur neu.

' Andere SKersonen können die beim Inkrafttreten dieses Geseßes in tbrem Be e befindlichen Spielkarten, soweit sie mii einém leich hoben oder Landesstempel, als dem Reichsftempel ver eben sind, auch ferner Zebraucben, eYoweit sie aber ungestempelt oder mit emem eringeren andesstemp , als dem Reichsstempl versehen sind, innxrha einer dreimonatlichm ketd, ...;-de 1 _dem Reichsstem-pel Versehen lassen. ie haben “dab - "i' “*““1? ' :..“ “- des Bundeßgebiets, in welchen keine Besteuerung der Spielkarten be- stand, die tm §. 1 bestimmte AbJabe, im übrigen BundeSgebiete nur Yen etwaigen Mebrbetrag dieser .lbgabe über die entrichtete Landes- [teuer zu erlegen.

Ueber die Tbeilung des Ertrages der Nachsteuer zwischen der Reichskaffe und den Kassen der einzelnen Bundesstaaten entscheidet der Bundesrats).

§. 25_. Was in den §§. 10 und 12 bezüglich nicbt vorschrifts- maßi gestempelter Spielkarten verordnet ist, findet auch auf nach den isherigen Landesgeseßen gestempelte Spielkarten, deren ander- Weite Stempelung nach Vorschrift des §. 24 nicht stattgefunden hat, AnWendung.

§. 26. Für die von der Zollgrenze aUSJescbloffenen Theile des Bundesgebiets wird der Bundesrat!) bestimmen:

1 welcher Steuerstelle die daselbst eingeführten Spielkarten an- zumel en, und in welcher Weise die Erfüllung der Pflicht zur An- meldung, sowie der Ausgang der zur Ausfuhr oder Durchfuhr durch das BundeSgebiet angemeldeten Spielkarten zu kontroliren ist (,I. 3);

2) inwieweit eine Ueberwachung der Ausführung dieses Gese?es durcb Reichsbeamte stattzufinden hat, und in welcher Weise die E n- nabme an Spielkartenstempel zu verwalten und zur Reichskaffe ab- zuführen ist (§. 22);

3) unter welchen Bedingungen Großhändlern ein Lager unge- stempelter Spielkarten bewilli t werden darf;_

„st (§4) 81)n welcher Weise der andel mit Sptelkartsn zu kontroliren : . .

Mit den hiernach etwa angeordneten Abweickxungen finden die Bestimmungen dieses Geseßes auch in den Zollausschluffen des Bundes- gebiets Anwendung.

. 27. Dieses Geseß tritt am 1. Januar 1879 in Kra .

on diesem Zeitpunkte ab werden Landesstempelabgaoen von Spielkarten nicht mehr erhoben. . _ __

Urkundlick; unter Unserer Höchstetgenbandigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. ,

Ge eben Neues Palais bei Potsdam den 3. Juli 1878.

Hm Allzrböchsten AuftrageUSr. Majestäi des Kaisers: (11. 8.) Jriedriäx Wilhelm, Kronprinz. In Vertrean des Reichskanzlers:

H o f m a n n.

Bekanntmachung.

Beschaffenheit der nicht vpn der Post bezogenen Post-Packetadressen.

Nach der Vorschrift im §. 4 Abs. 17. der Postordnung vom 18. Dezember 1874 müssen diejenigen Frnmlare zu Poft-Packetadressen, welche nicht von der , ost, sondern im Privatwege von Papierhandlungen, Druckerxten 2c. bezogen werden, in Größe, Farbe und Stärke des Papters, sowre tm Vordruck, mit den von der Post gelieferten Formularen g en au übereinstimmen.

Da das Vorkommen von Post:?ßacketadreffen, welche den angegebenen Bedingungen nicht entsprechen, m _neuerer Zeit wieder besonders häufZ?3 wahr enommen worden (|, so wurd ur Vermeidung von eitläu, gkeitxn rind Nachtheilen für das ?Publikum auf das obige Erfordermß hterdurch Wiederholt auf- merksam gemacht. _

Berlin W., den 6. Zul: 1878.

Kaiserli es General-Postamt. Wiebe.