Yndlun , auf die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen iW Kindes und auf dessen übriße Lebensverhältmse zur hütung weiterer fittlicher Verwa rlosung erforderlich ist.“ Eine VeschränkurY auf Verbrechen und Ver ehen findet nicht statt; das eses seyt nu_r eme strafbare and- lung voraus, es kann also an , berebertretungen, und Zlbst wenn diese nur eine Po i_zetoerordnung _betreffen, zur
nwendung ebracht werden. , Die. Begehung einer strafbaren Fandlun a ein reicht aber 111 k_emem Falle zur Anwezrdbar-
eit des Éeseßes hin; die Unterbrmgfxmß zur ZwangSerztehung da vielmehr, wie die Ueberschn es Gesetzes und 'die Fa un des §. 1 ergeben, nur stattfinden, wenn das Kind, um de en Unterbrin un es,n handelt, verwahrlo_st rst und wenn die Verhä tni se, in enen es lebt das obrrgkeit- liche Einschreiten zur Verhütung weiterer ittlicher Verwahr- losung erforderlich machen.
Die Bestimmung darüber, ob die Vorausseßungßn des §. 1 im Einzelfalle vorhanden sind und ob die Unterbringung tattzufinden hat, ist durch §. 2 dem Vormundschaft§gixrichte, ie Unterbringung selbst den in §. 7 bezeichtieten Provinzial- und Kommunalverbänden übertragen. Die Gemeinde: urid PolizeibeLörden find hierbei durch das Gesetz _selbst zur Mit- wirkung erufen, indem ihnen das Recht brigelcgt 1st, ie Unterbrin ung zu beantragen, vor der Entscheidung durch das Vormund chafthcricht gehört zu werden und gegen dessen Ve- schlnß Beschwerde zu erhsben (§§- 3 und 4).
Die Vormundschaftsgerichte sind zwarnbe-fugt „von „Amts- wegen einzuschreiten; sie sind aber Zayftg n1cht m _der Lage, von den Fällen, wo eins Unter rixigung im Sinne des Gesetzes erforderlich wird, Kenntmß zu erhalten. Die Wirksamkeit und der Erfolg, des, Gesetzes Wird also wesentlich davon abhängen, daß 01? mit den Lokal: und Provinzialverhältni en vertrauten Gememdeqorftande "und Polizeibe örden ni t unterlassen, in „deri geeigneten Fallen bei dem ortnundschaftsxierichte auf Einleitung. der,Zw'angs- erziehung anzutragen. Der Minister syrrrht hierbei die Er- wartun aus, daß die Lokalbehiirden die ihnen gebotene (He- legenheit, der vielbeklagten Verwrlderung der heranwachsenden JuYend entgegenzuwirken, mit vollem Ernste und ohne Nehru- rü sichten benußen werden. Wo dies wrder Erwarten zncht gefchehensollte, namentlich an dann, wenn einzelne Gewemde- behörden das Gesrß mißbrau en sqllten, um stel) der Fursorge für solche Kinder zu entledigen, ber denxn eS _wemger um die Zwangserziehung als um die Fürsorge tm Smrie der_Armcn- pflege sich handele, würde der Minister genöthrgt sem, vdn der in §. 3 3111183 2 des Geseßes vorbehaltenen Befugnis; zur Ernennung eines besonderen Vertreters der Staats- reginung für diesen Zweig der Verwaltung Gebrauck) zu ma en.
Der §. 6 des Gesetzes ordnet an, daß die Vormund- schaftherichte ihre anf Unterbringung verwahrloster Kinder gerichteten Beschlüsse durch Vermittelung der Landrät ? bezw. Gemeindevorstände an die zur Unterbringung verp ichteten Kommunalverbände einzusenden haben. Diese Anordnung hat den Zweck, die gedachten Behörden auf dem kürzesten Wege von den BeschlüsÉen des Vormundschaftherrchts nx Kemitmß zu seßen, ihnen elegenheit zu geben, bei der Wetterbefdrde- rung derselben ihre gutachtliche Aeußeruug tiber die Art ddr Unterbringnng und dergl. beizufügen und anf diese Weise d1e Organe der Kommunalverbände in den Stand zu seßen, die erforderlichen Maßregeln ohne weitere Rückfragen zu treffen.
Die Verwaltungsbehörden und Beamter: dürfen aher bei der Ausführung des (Heseßes vom 13. März ,d. Js. nicht lediglich auf die Erfiiüung der vorgedachten, ihnen durch die §§. 3, 4 und 6 ausdrücklich übertragenen Obliegen- heiten sich beschränken. Das: Geseß kann 1m vollen Umfange nur dann wirksam werden, wenn die Behörden der _Stazits- regierung und die Organe der Selbstvrrwaltun 'der seiner Ausführung Hand in Hand gehen und sich ,gegen erttg unter- stützen. Zu diesem Behufe werden die Buxho'rden mcht blos den Nequisitionen der emäß §. 7 verpflichteten Kommunal- verbände bereitwiliigst olge zu geben, sondern auch aus eigener Initiative die Zwecke des Geseßes zu fördern haben.
Das Geseß (§. 1) Hat die Unterbringung verivahrldster Kinder in Familien a s die naturgemäße i_md zweckmaßigste Art der Erziehung an erster Stelle vorge ckr1eben.
Bei der Ermittelung von Familien, welche hereit sind, verwahrlosteKinder aufzunehmen und die erforderliche Gewähr für eine gedeihliche Erziehung derselben bieten , werden die Provinzial- und Kommunalverbände die Mitwrrkung der LokalbeZörden kaum entbehren können. Dre Letzteren haben bei i ren Vorschlägen mit der gewissenhaftesten Sorg: falt zu verfahren, damit nicht der Zweck des Geseßeeéa durch unrichtige Auswahl der Pflegeeltern verettelt werde, uxid insbesondere folgende Momente zu beachten, welche sick) na den auf diesem Gebiete gemachten Erfahrtxngen als wi tig ergeben haben. Dahin gelört, daß, dre auszzi- wählenden Familien durchaus undes olten seien und in gutem Rufe stehen, daß sie ein gesichertes Auskommen haben und die Uebernahme von verwahrlosten Kindern nicht ledig- lich zu einer Geldspekulation machen. Personen, welche Armenunterstüßtmg beziehen oder m so dürftigen Verhält- 11iffen leben, MY sie.»- den ihnenanzuvertraueuden Kindern ein L?sundes Unter ommen und eine Fedeihliche Pflege nicht zu
ieten vermögen, werden ausZUsck) ießen sein, in der Regel auch solche, w§lche Schlafleute halten, welcheAér mel eigene xiamentltck) ULM? Kinder haben oder deren ohnung durcß ihre Abgelegen ert die Kontrole erschwert. Die Verwendung der unter txbra ten Kinder zu häuslichen Arbeiten ist nicht blos zylässzsrg sondern auch zweckmäßiÉ, insofern dadurch ihre körperliche ,Éntwwjkelung oder der chulbesu nicht beein- trächtigt mird. Em AUSgebot zum BekLuf der nterbringung der Kinder ap den Mmdestfordernden arf unter keinen Um- ständen stattfinden. ' '
' 'Das Geseß hat durch ,§. 12 den in §. 7 bezeichneten Pro- vxnzrai- upd Kommunalvxrbcinden die Verpflichtung auferlegt, für dre Einrichtung öffentlicher Erzxehyngs- und Besserungsan- stalten u sorgen, „wenn „U,"d soweit es„a,n Gelegenheit fehlt, durch bkommen mit geeigneten amtlreti, Vereinen und eratanstalten oder bestehenden h entl1chen Anstalten die Unterbringung der verwahrlosten Ktn er JU bewirken.“ Durch diese Anordnung ist für alle Fälle Ftir orge getroxfen; die Behörden werden aber die Auf abe, welche das Gertz ihnen ZUWUst- nicht als abgethan an ehen diirfen, wenn die Unter-
rin ung erfolgt ist _ eine ebenso wichtige Auf abe ist die
Ur orge _für die verwahrlosten Kinder na beendigter
wgtngerziehgng m_id nach ihrer Entlgssung aus der Erziehungsamtalt. O' ne eine solche Fürwr e würde ein großer Theil der entassenen Kinder in die erwahrlosung
zurückfallen, vor der sie bewahrt wxrden sollen; es wird also keine Entlassung stattfinden dürxen, ohne daß quf die Unterbringung des :: „EntaYszendxn in der Lxhre, „rm Gefindedienst oder in ä nltchen erhaltmssen, sowre gleich- eitig auf die Ueberwa ung der so untergebrcxchten Kinder Bedacht genommen wir. Die Kommunalverbande werden oft m t in Der Lage sein, dergleichen Unterkommen direkt crmitte n oder die Führung der Cntiaffensen überwachen „zu können; es wird ie P icht der (Hememdebehdrden senz, ihnen hierbei _ unter 'twrrkung der Warsenräthe, forme geeigneter Vereine und. Prtmxtpersoyew _ _hülfretrhe Land zu leisten. 'Von besonderer Wtchttgkelt rst die Ueberwa ung m den Fälien, wo die Entlassung nach §. 10 des Gesetzes nur widerruflich, gewissermaßen auf Probe, „erfolgt, wo mithin, wenn die “Führung des etztlassenen Zöglings tadelnß- wert ist, seine Zurückführung m die ZwangeZerzie ung be- schlo en werden kann. Die Furcht vor der Zurü fiihrung wird, wenn die Aufsicht eine wachsame ist, sehr wesentlich dazu beitragen, die entlassenen Zöglinge auf dem r'echtexr Wege zu erhalten und die hterdur gewährte Garantie wrrd MYM weiteren Kreisen die Geneigthert zur Aufnahme solcher og? linge fördern. Die Verwaltungsbehörden werdxn 591 schlechter Führung der widerruflich rntlassenen Zöglinge die Zurückfiihrung derselben in dW Erziehungsanstalt; forme dre event. nach §. 10 3111163 5 ch Grseßes zulässt 6 Ver- längerung der Zwangserziehung his zum vo endeten 18. Lebensjahre bei dem betreffenden Kommunalver- bande von Amtswegen zu beantragen und wenn die Unterbrin ung in einer Familie sich als unwirksam erweist, bei dem etreffenden Provinzialverbande auf Unterbringung in einer Erziehungsanstalt hinzuwirken haben.
Die amtliche Thätigkeit allem wird indessen nicht hin- reichen, um auf dem vorliegenden Gebiete einen gedeihlichen Erfolg zu sichern.
Soil den verwahrlosten Kindern eine Erziehung im wal): ren Sinne des Wortes, ein Ersaß für das Elternhaus, zu
“Theil wcrden, die Unterbringung der Zöglinge nach erfolgter
Entlassung und die Ueberwachung der nur probeweise ent- lassenen Kinder. zweckentfprechend gehandhabt werden, so be: darf eZ der Mitwrrkung größerer Krrise. An Personen, die hierzu bereit und geeignet smd, wird es bei umsich- tiger Leitung und Anregung nicht fehlen; es besteht eine große „Zahl yon Vrivatoereinen und Privatanstal: ten , die sich die Fürsorge für verwahrloste Kinder zur Aufgabe ' machen , Und denen schon Tausende solcher Kinder ihre Rettung vor dem physischen und morali- schen Verderben 'zu danken haben. Alle diese Vereine und noch andere ähnlichen Charakters _ beispielsweise die Vereine zur Fürsorge für entlassene Strafgefangens _ werden bei entsprechender Anregung gewiß gern mitwirken, um das Gefeß vom 13. März d. IH. znr votlen Wirksamkeit zu bringen. Der Minister empfiehlt deshalb den „Behörden, sich bei Ausführung desselben auch an den Gemeinsinn und an die freie Liebes- tl)ätigkeit 1“jener Vereine zu wenden. Derselbe weist dabei auf die erfreu ichen Resultate hin, welche mit den angedeuteten Mitteln auf eincm verqudten Gebiete erzielt worden sind: die Armenp lege sei mrgend besser organisirt, als in den Gemein en, wo “man 62 verstanden habe, das Interesse des Publikums. und dtßMitmirkung wohlwoklen- der PrivatYersonew f r diesen ZWng der Verwaltung zu gs- winnen un wo die * ätigkeit der Behörden mit der Privat: wohltlätigkeit Hand in Hand geht.
ereine machen häufig die Erfahruna, daß die ihnen an- vertrauten verwahrlosten Kinder, sobald sie verdienen können, Seitens ihrer Eltern zurückgefordert werden Und daß dann alle Mühen der nur halb vollendeten Erziehung vergeblich ge- wesen sind. Wenn in solchen Fällen die Unterbringung nur auf Grund eincs freiwilligen Uebereinkommens oder mit stillschweigen- drr Genehmigung der Eltern erfolgt war, so darf denselben die Rückgabe ihrer Kinder nicht versagt werden; wohl aber, wenn das Vormundschaftsgericht die Unterbringung dnrch förmlichen Beschluß nach Maßgabe des Gesetzes (§. 3) fiir ersforderlich er- klärt hat. Sind daher die thatsächlichen Voraus eßungen fiir eine solche Beschlußfassung vorhanden, so wird dieselbe herbei- zuführen sein, damit die Vereine später gegen die Anforde- rungen unverständiger Eltern gesichert sind.
_ Die in der heutigen Börsar- Beitäge abxiedrucktc tabellarische Uebersicht dcr Wochenausweise der deutschen Zettelbanken von Ulf, Juni schließt mit fol- genden Lummarischen Daten ab: Es betrug ddr gesammte Kassenbestand 645 947 000 «16 oder 15 943 000 «FQ weniger als in der Vorwochs; der Wechselbestand in Höhe von 627 703 000 „76 zeigt eine Abnahme um 54 615 000 «46, wäh- rend die Lombardforderungen mit 85 157 000 „44 einen Zu- wachs von 12 002 000 «Fl: erkennen lassen ; es beziffert sich ferner der Notennmlauf auf 863 011 000 «14 oder 60 581 000 «15 mehr als in der Vorwoche, während die täglich fälXigen Verbindlich- keiten mit 203 656 000 «74 eine Abnahme um 7 475 000 «sé und die an eine Kündigungsfrist gebundenen VerbindliJ- keit?n mit 55 870 000 «17- eine solche um 818 000 «14 na wet en.
_ Der kommandirende General des )(1. Armee=Corps, General der Jnfmiterie von Bose, welcher sick) nach Spanien begiebt, um den Trauerfeierlichkeiten bei Bestattung Ihrer Ma'estät der verstorbenen Königin von Spanien beizuwohnen, ist ier eingetroffen.
_ Der General der Infanterie von Olleck), Gouver- neur des hiesigen JnvalidenhauseS, hat sich mit Urkaub nach Arnstadt in Thüringen begeben.
_ Der General-Lieutenant ' von Bülow, Jnspecteur der 2. eld-Artillerie-Jnfpektion, 1st vori der nach Dresden, ur In pizirung des Königlich 1. Sächsischen Feld- Artillerie- 5 egiments Nr. 12, unternommenen Reise zurückgekehrt.
Bayern. München, 6. Juli.. Der Ab. 01". Fran- kenburger wird das Referat tiber den ilitiiretat pro 1878/79 heute voÜenden,„ so, daß der Etat m den ersten Tagen der neuen Woche rm Fmanzausschuß der Kammer zur Berathung gelangen kann. _ Vorstand der ultramoxr- tanen Kammerfraktion, dre statt 79_nunmehr 72 Mit- glieder zählt, ist, der „A119. Ztg.“ zufolY, 1th der Abg. Jörg; der bisherige Fraktionsvorstand, Abg. reytag, hat sich ent: Yhieden geweigert die Stelle Wieder anzunehmen. Die aus _der
raktion ausxzetretenen 6 oder 7 Abgeordneten haben eme
neue Fraktion Zebildet, eine äußerste Rechte, und soll
dies den anderen raktionen offiziell mitgetheilt werden.
Sachsen. Dresden, 9. Jilli. Durch das heute y,er- öffentlichte Finanzgeseß für die Jahre 1878-1879 wrrd
ür Hebes der beiden Jahre die Einnahme auf 62 491 000 „46, ie usgabe auf 62 431 417 „46 nortmrt. ür außcrordent- liche Staatszwecke, als Eisenbahnankäufe, anten u. s. m., ist für beide Jahre 1878_1879 ein Gesammtbetrag von 24068469 .“ festÉeseßt worden. Im Jahre 1878 werden ur Deckung des taatSaufwandes folgende Abgaben er- 'oben: 7,2 ,:3 Grundsteuer von jeder Einheit, 3/,0 des Jahresbetrages der Gewerbe- und Personalfteuer und endlich 1_1 Simpla der Einkommensteuer. Im nächsten Jahre werden dre StaateZabgaben nach, folgendem Modus erhoben werdcn: 4_-:3 Grundsteuer von ]eder Einheit (Ermäßigung 3,2 „„I ro Einheit), die Einkommensteuer, erhöht durch 50prozentigen u: schlag eines anzen Jahresbeitrages, und die neue Steuer vom Gewerbe etrieb im Umherziehen. Die Gewerbe: und Personalseuer fällt 1879 ganz _hinweg. Außer den genannten, direkten Staatssteuern smd an indirekten während beider Jahre- 016 Erbschaftsz Schlacht: und Stempelsteuer zu entrichten.
Sachsen-Weimar=Eifenach. Weimar, 10. Juli. (W. T. V.) Der zur Feier des RegierungS-Jubiläums deH Großherzogx'z heute veranstaltete Festzug der Gewerb- treibenden umfaßte über 1000 Theilnelmer und gegen 50 Wagen Und ist trotz aller Ungunst der itterung sehr glän- zend verlaufen. Der König von Sachsen kehrt kommende Nacht nach Dresden zurück, der König der Niederlande wird noch länger hier verweilen.
Großbritannien und Irland. London, 9. Fix. Untrr dem Titel „Türkei Nr. 36 (1878)“ veröffentlicht die- Regierung drn Schriftwechsel Über die am 4. Juni Zwrschen Großbrita-nnien und der Türkei abgr- chtossene Kozivention. Außer der letzteren und einem Annex dazu cnthczlt das Aktensttick 3 Depeschen, deren erste, von Lord Salisbury an Layard gcrichtct ist und, nach der Uederseßtmg der „Engl. Corr“, folgenden Wortlaut hat:
. _ „ „Auswärtiges Amt, 30. Mai 1878.
Siri Orr Fortychritt der vertraulichen Unterbandlungen, welche seit einiger Zett szchen Ihrer Majestät Regierung und der RegiertxnÜRußlands stattgefunden haben, macht es wahrscheinlich,. das; dzxxemgeiz Artikel des Vertrages Von San Stefano, Welche die europaische Turkei betreffen, in hinreichender Weise werden abgeändert werdet), um diesxlben in Einklang mit den Interessen der übrigen europa1schcwMachte .und Englands insbesondere zu bringen.
'Es 1st1€doch keine solckxe Aussicht mit Bezuz anf denjenigen Theti de;; Vertrags vorkxanden, der die asiatische Türkei betrifft. Es ist Hirireichend offenkundig, dzsz bezüglich Batums und der Festmigeu nördlich vom Ararrs die rus111che Regierung nicht brreit ist, yon den Abtrrachxmgeu zurückzutreten, dencn die Pforte durch die kriegerischen Ereigniss beizusttmmen vercmlaßt wwrden ist. Ihrer Majestät Re- gierung war deshalb gezwungen, die Wirkung in Betracht. zu ziehen, welche du's: Abmachzmgen, falls sie weder annullirt werden, noch ihnen, em Gegengewicht geboten wird, auf die Zukunft der asiatischen Provmzen _des oEniantschxtr Reiches und die durch den Zustand“ xener Provmzeq nczhe beruhrtcn Interessen Englands Haben werden.
" Ihrer Majestat Regierung „kann auf diese Veränderungen U11- m'dgltch, unt Gletchgulttgkeit hmblicken. Die asiatische Türkei ent- balt Vrilxerschgsteti vtelxr' verschiedener Stämme und Glaubens- bekenntmße, die kein3„Fa_b:gi'ert zur Selbstregierung und keine Be- strebungen nach Unabhaiigigiclt besitzen, indessen ibreRuhe und irgend welrhe Aussicht auf politische Wohlfahrt, dic fie haben mögen, einzig der_HerrsÖaft des Sultans verdanken. Aßer die Regierung des oZmantschen Herrschergefchlechts ist die eines alten, jedoch noch immer fremden Eroberers und “beruht mehr auf der rorbandcnkn Macht, als auf de,; Sympathie gemeinsamer Nationalität. Die Niederlage, welcbe dic turkxschen Waffen erlitten haben, und die be- kannten Verlegenhatten der Regierung werden den aligemeinen Glatiben an deren VerfaÜ und die Erwartung baldiger politi|chcr Vergnderungen" hervvrbringen, was im Orient drm Bestande einer Regierung gefahrlicher 1st,_ qlsx'wirklicbe Unzufrirdenhkit. Wenn die Bevölkcrung Syriens,„chma11e_ns ux.d Mesopotamiens sieht, daß dte Pforte kxine qndcreBürqschaft für die Fortdauer ihres Bestandes besitzt, als'1h're eigenx- Kraft, wird sie nach den Verreisen, welche neuere Errtgmffe dezugl1ch_ dcr Gcbrech1ichkcit dieses erla es ge- liefert haben, yuf den bal-rrgen Fal] der osmanischen Herrs aft zu rxcdnen und ihk Augenmerk auf deren Nachfolger zu richten be- ginnen.
Selbst Wenn es gewiß wäre, daß Bakum, Ardahan und Kats nicht die Basis werden„ von der aus Skndlinge dcr Juttigue aus- gehen werden, denen in ungemeffencr Zeit Invasionsbeere folgen, wird das bloße Behalten derselben Seitens Rußlands einen gewal- tigen Eitifluß zur Auflösung des afiatischen Gebiets der Pforte aus- üben. Als ein Denkmal schWacher Vertheidigung auf der einen und erfolgreichen Angreifens auf der anderen Seite, werden fie von der afiatircben Bevölfxrung als Vorzeichen des Verlaufs der politischen G2schichte der nachsten Zukunft an esehen Werden und die vereinte Wirkun? ron Hoffnung und Furcht, Zingebung für die Macht, welche im Ste gen begriffen tft, und Adfall von derjenigen Macht erzwingen, von der geglaubt wird daß fie im Verfal] begriffen ist.
Ihrer Majestat Nrgierung ist es unmöglich, die Wirkung, die ein solcher Zustand der Gefinitun en auf Gegenden ausüben würde, deren politische Verhältnisse die 6 tlicbxn Interessen Großbritannisns tief berühren, hinzunehmen, ohne einen kräftigen Versuch («tko») zu deren Abwendung zu machen. Sie Hat nicht vor, einen Versuch zur Erreichung dieses Zwecks dadurch zu machen, daß fie militärische Maßregeln ergriffe, um die eroberten Bezirke in den Befiß der Pforte zurückzuvcrsetzen. Solch ein Unternehmen würde mühsam und kostspielig Yin, würde roße Kalamitäten in sich sthließen und Fiir den Seitan «Fhrer Majetätiiiegierun beabsickyti - ten ZWeck nicht wirksam sem, wenn es nicht durch Vo:si tsmaßregc n unterstüßt würde, die beinahe edenso wirkungSreich ergriffen werden können, ohne sich dem Elend eme's vorherigen Krieges aukzuseßen. Die einzige Borkehrung, ,welcbe eme greifbare Bürgschaft für die Dauerhaftigkeit der oöuzamschen Herrsckpaft in der asiatischen Türkei liefern und iiach der Wredereroberung der russischen Annexionen ebenso we[ent[ich sxm wurde, als sie es gegenwärtig ist, beruht in der Ver- f! chtung emer zu deren Erfüllung hinreichend starken Macht, daß rgend welche ferneren Uebergriffe Rußlands auf türkisches Ge- biet in Afien mit Waffengewalt werden gehindert werden. Wenn eine solche VerpflichtunY vou und riickhaltslos über- nommen, wird, 9 wird sie dem orkommen des Umstandes, durcb den_s1e m Wirk keit versetzt werden würde,. vorbeugen und gleich- zeitig den Völkerschaften der asiatischen Provmzen die erforderliche Zuversicht verleihen, daß die türkische Herrschaft in Asien nicht zu einem schleunigen Falle bestimmt ist. ,
Es giebt jedoch,zwei Bedingungen, zu denen fich dre Pforte ver- pflichten Püßte, bevor England eine sol e Zuficherung geben könnte.
Ihrer Majestät Re ierung gab der forte gelegentlich der Kdn- ferenz zu Konstantinope zu verstehen, daß sie nicht bereit sei, Miß- verwaltung und Unterdrückung ut u bei en, und es wird, bevor fte in irgend eine Abmachung zur ert eidigung der asiatischm Gebiets- theile der Pforte unter gewissen Vorkommniffen einwiÜigen kann, er- forderlich sem,daß ste förmlich von der Absicht der Pforte verfichert werde, die nothwendigen Verbefferungen_in der Regierung der christ- lichen und onstigen Untertbanen der Fsorte in jenen Gegenden ein- zuführen. . s i_st nicbt *wunschensivert , mehr als. eine Verpflichtung in aUgemeinen Aqurucken zu verlangen; denn die einzelnen zu er- greifenden Maßregeln könnten nur nach einer sorgfältigeren Unter-
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suchung und Beraibunz, als unler den gcgenwärtigen Umständen möglich ist, bestimmt werden. ' '
Es ist nicht unmöglich, daß eine sorgltche Ausumbl und etye vertrauenSvolle Unterstüßung der einzelnen Beamten , denen 'm jenen Gegenden Befugnisse anvertraut werden sollen, em wich- tigeres Element für die Verbesserung drs Zustgndes der Bevölkerung sein würde als selbst legtleatwe eranderung2n, aber die geforderte Zusicherung, England em Recht zu_geb§n, auf befriedigende Vorkehrungen zu diesem Zwecke zii bestehen, wird em rmex- 1äßlicher Theil irgend welcher Abmachung sem, dem Ihrer Maxestgt Regierung beistimmen könnt). Es wird Ferner, um Ihrer Majestat Regierung in den Stand zu setzen, die jetztdorgescblagenexi Ver- pflichtun en wirksam zu erfülien, nothwendig sem, daß s1e_eme der Küste Keinafiens und Syriens nahe gelegene Stellung_e1nnebme. Das nabe Vorhandensein britischer Beamten und" erforderlichen Falls britischer Truppen wird die beste Bürgschaft dafur bieten, daß akie Endzwecke dieser Abmarbung werden erreichdwcrden. Die Insel Cypern erscheint ihr in jeder Hiltficht _fiir dt_esen Ziveck am geeig- netsten. Ihrer Majestät Regierung w_ün1cbt nicht, den Sultan zu ersuchen, Gebiet aus seiner Souveränetat hinwegzugeben oder die Ein- künfte, welcbe gegenwärtig in seinen Schatz flteßerz, zu vermindern. Sie will deshalb den VorschlaHmacben, daß,wak)rend die Verwaltung und Besetzung der Insel Ihrer tajestät übertragen Werden'jol], das Ge- biet dennoch fortfahren soll, einen Theil des oEwantjchen Reirbes zu bilden und daß der Ueberschuß der Einyabme Uhr die Vlusaabe, wie hoch er gegenwärtig auch sein mag, alljahrlich von dsr britischen Regierung dem Schatz: des Sultans ausgezahlt werden soll.
Insofern die (Ge amthett dieses Vorschlages den Annexionen zu verdanken ist, die Rußland in der asiatischen Türkei gemaÖt hat, sowie denjenigen Folgen, dir, trie beiürchtet wird, daraus bcrfließen wcrden, so ist es vrliauf zu verstehen, daß, wenn die Ursache der Gefahr aufhören sollte, das vorbeugende Uebereinkommcn zu gleicher Zeit aufhören würde. Wenn die rrxsfische Regierumg zu irgend einer Zeit der Pforte das Von ihr in 21111211 durch den jüngsten Krieg er- worbene Gebiet zurückgeben soÜte, Werden die Stipulationen der Vor- geschlagenen Abmachungen zu wirken aufhören, und die Insek wird sofort geräumt trerdcn.
Ich ersuche „deshalb Ew. Excellenz, der Pforte Vorzuscblagcn, einer Konvention in folgender Weine beizustimmen, und ich habe Ihnen volle Autorität zu geben, die1elbe im Namen der Königin und Ihrer Majestat Regierung abzuschließen:
„Wenn Vatum, Ardahan, Kats oder irgend eins derselben von Rußland behalten wird und Wenn zu irgend einer künftigen Zeit irgend ein Versuch von Seiten Rußlands gemacht werden wird, von irgend einem fernexcn Theil der asULÜsÖLN Gebietßtbeile des Sul- tans Besitz zu ergreifen, ais durcb den definitiven JriedenSvertrag bestimmt wird, 10 verpfhchtct fich England,_ dem Sultan durch Vertheidignng derselben rnit Waffengewalt beizuwringen.
Als Gegenleistung versprirht der Sultan England die erforder- lichen Reformen (uber welche bxide Mächte fich später einigen werden) in der Verwaltung der christlichen und anderer Unterthanen der Pforte in diesen Gebietrn, und um England zu befähigen, die nötbi- gen Vorkehrungen zur Ausführung seiner Verpflichtungen zu treffen, willigt der Sultan ferner ein, die Insel Cypern England zur Be- sctzuna und Verivaltung zu überlassen.
Ich bin 2c.
(gez.) Salisbury,“
Der einleitenden Deyrsche Lord Salisbury's fol t dann der Text des Ueberernkommens, dessen Artiel 1. im Parlqmexite eresen ward. Artikel 11. bestimmt , daß die Ratißkationen „inner alb eines Monats, oder früher, wenn möglich“, auSgetaus t werden sollen. Unterzeichnet ist daß Schriftstück dnrckx „A. H. Layard“ und „Savfet.“
Am 1. Juli s911det Sir A. H. Layard von Therapia aus an den Marqws of Salisdurr) daS Original-Annex zu der Konvention über dre Uebertragung Cyperns und bemerkt m der Beischrift:
' „Ew. Herrlichkeit werden ersehen, daß ick) di: Aendrrungen in Artikel [U. und 17. gemäß den Instruktionen gemacht habe, um die Pforte zu verhindern, als Durchschnittseinkommen unter der dritten Klausel den Ertrag für das Land zu fordern, Welches sie unter der virrten verkauft hat. Der Großvezier bestand darauf, in Artikel 111. den Betrag des Ueberscbuffes des Einkommens über die Außgabe auf- zuiübren, aber es ist vorgesehen, das; die crwäbute Summe nach- traglich'vxrifizirt Werde. _ Dsr Artikel, welcher bestimmt, daß die Tiirkei_im Fall der Räumung der Insel nicht aufgefordert Werden darf, fiir Verbes1erungez1 u. s. w. zu zahlen, ward aus dern Annex fortgelanen, auf die menzerscits dem Großvezier ertheilte Versicherung hin, daß Ew. Herrlichkeit einen revidirten Artikel in dem von Sr. Hoheit geWunschten Sinne, aber zu gleickoer Zeit unter Berücksich- tigung der von Ew. Herrlichkeit gemachten Einwände, entwchrfen [affen werde“. ,
Das Aktexistiick schließt dann mit dem „Annex zu der Ueberernkunft eines Defensiv-Biindnisses zwischen Großbritannien und der Türkei, unter- zeichnet 4. JUUL 1878.“
„Es dleibt einverstanden zwischen den beiden hoben kontrahiren- dezi Parteien, daß England in die folgenden Bedingungen bezüglich 1cmer Beseyrmgund Verwgltung der Insel Cypern willigt:
, ]) LOW _em muselmannischer religiöser Gerichtshof (Mebké- meJr SHSXZ) m der Insel fortbesteben soll, der fich ausschließlich mtt religiqsen Angeleéenheiten (und keinen anderen) bezüglich der muselnianntschrn Bevö kerimzz der Insel befassen wird.
2) Das; ,ein n1us_elmanmscher „Resident Seitens des Amtes der fromwen „Stiftungen m der Türkei (Evkraf) ernannt werde, um im Verein Mit einem von den britischen Behörden ernannten Delegaten die Verwaltung des Cigenthums, der Fonds und Befiyungen, die d:n_ Moscheejn, 'Fricdböfer), muselmännischen Schulen und anderen reltgtofen Einrichtungen m Cypern angehören, zu üb:rnchmen.
_ _3) Daß England der Pforte zahlen wird, was der gegen- wartige Ueberschuß des, Einkommens über die AuSgaben in der Insel Ut; dieser Ueberschuß ist nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu Hesttninien, angeblich 22 936 Brutel, was hiernach gebührend zu perifiztren ist, unter Ausschluß des Ertrages aus den während dieser Zeit verpachteten oder verkauften Kronländereien. '
4), Daß die Hohe Pforte ungebunden Land und anderes Eigen- thurn m Cypxrn, _dgsder oLmaniscben Krone oder dem Staate an- gehqrt (47.3211 119111376 W Lmiaki [*louqukoun), deren Ertrag nicht Theil des im Artikel 111. erwähnten Einkommens bildet, verkaufen oder verpachten, kann;, _
5) Daß die englisch!: Regierun durch die zuständigen Behörden zwqpfßsntvkzcsé LÜZ'Ö zerk: ememd Yig??? enen Preise ankaufen darf, welches zu 9 en l en we en un er e erun en er orderli ' , un Land, das nicht bebaut ist. g f ck Tft d solches
6) Daß, wenn Nu land der Txirkei Kats kund die anderen Er- oberungetx, welche e? m rmenien wahrend des leßten Krieges gemacht hat, zuruck lebt, dre Insel Cypern durch England eräumt werden und die Ue ereinkunft vom 4. Juni 1878 zu Ende sem wird.]
Geschehen zu Konstantinopel, 1. Juli 1878.
gez. Layard. Savfet.“
' Tjirkei. Die „Politische Corresponden “ ver- öffentli „t folgezide Meldun en: Aus Konstantinopzel vom 10. Jux: Zwrschen der forte und dem Gensral Tot- lebext finden Verhandlungen wegen des Abzuges der kUsslschen Truppen aus San Stefano statt. Die Russen wollen „San Stefano nicht eher verlassen, als bis die Schumia domimren'den, Anhöhen und Varna i?nen auSge- liefert (11311. Eine türktsch-russische Kommis ion soll die PkodalttÉtM ür dieRäUMUng der türkischen FesiUnnen tn BUlgarien festseßen. _ Ueber den gleichzeitigen Rückzug
/ , *7/ /
der rusfifchen Truppen uxid der englischen Flotte voti Konstantinopel wird htxr mcht mehr ver andelt. _ Dre Verhandlungen Über die Okkupation . oSUienS haben _noch nicht zu einer endgültigen Vereinbarung geführt. _ Die Lage der Flüchtlinge im Nhodopegebirge wrrd von englischen Konsularbeamten als eine sehr traurige
. geschildert. _ Aus Athen berichtet dieselbe Correspondenz
unter dem 10. Juli: Der Kampf arif Kreta ruht seit mehreren Tagen. Die en lischen Kriegsschiffe, welche bisher an der dortigen üste geFreuzt haben, sind nach Cypern abgegangen. Die Niederlegung der Waffen wird von der: Kretensern, der Bemühungen des englischen Konsuls S_andwrth ungeachtet, verweigert; die Kretenser beharren nach ww vor auf der Vereinigung m1t Griechenland.
Rumänien. Bukarest , 10. Irrli. (Polit. Corresp.) Gestern Herlas der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Cogalnrceanu, in einer geheimen Sitzung der vereinig- ten Kammern die von den rumänischen Delegirten vor 'dem Kongresse abgegebenen Erklärungen. Der M1111ster-Präsident Bratiano erklärte., die Regierung könne nch erst aussprechen, wenn sie in) Vestße des offiziellen Te teH der Beschlüsse des Kongresses sei. Erne weitere Diskuséion fand nicht statt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. inii. (W. T., B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ sqgt der Besprechung der englisch-tiirkrschen Konven- tion vom 4. Juni, betreffend die Bes'eéun?) Cyperns durch England, es sei zu hoffen, daß die elbe as Friedens- wsrk des Kongresses nicht durchkreuzen würde.
Statistische Nachrichten.
(Stat. Korr.) Zur Statistik'd'er GaEanstalten im Deuts chen Reiche. _ Dem bereitwrlligen Enthenkommen der betheiligten Unternehmungen verdankt die deutsche aZindustrie eine so treffliche von den HH. 1)r. Schilling und Diehl Verfaßte Statistik ihrer Anlagen und Jahresproduktion, wie fie nur wenig andere Ge- tverbzweige aufweisen können. Zwar liegen darin nicht von allen, sondern nur von 481 deutschen GaSanstalten näbsre Angaben vor; die Zahl der fehlenden ist aber wohl größer als ihre Bedeutung, und auf diejenigen, welcher ausführlicher berichtet haben, fäUt un- streitig der beträchtlicbste Theil der Produktion, jedenfalls aber ein so erheblicher, daß die planmäßige Ausbeutung und Ordnung der vorhandenen Mittheilungen eine wertbvoUe Ergänzung der allgemei- nen Judastriestatistik in Aussicht 1tellt. Diese Arbeit ist daher im Königlichen statistischen Bureau unternommen worden; einige ihrer Ergebnisse theilen wir im Folgenden mit.
Unter den 481 Gaßanstalten sind 220 städtische und 261 private Unternehmungen; dem preußischen Staate gehören davon 277 (145 städtische und 132 private) an. Die kleinere Zahl der ersteren hat aber den größeren Kreis von Personen zu bedienen; denn die Städte, deren (HaIanstalten im Gemeindebesiiz find, zählen im Ganzen 5757 633, die iibrigen Ortschaften aber, wo der private oder gesell- schaftliche Betrieb auf diesem Gebiete Herrjcbt, 3 512 503 Eintvohner, so daß eine städtische Gasaustalt im Durchschnitt den Bedarf von 26171 _ wenn Berlin auMeschieden wird, von 22000 _ eine pri- vate den von 13 _458' Personen zu befriedigen hat, und im Ganzen den hier berucksichtigten' 481 Gaßanstalten eine Bevölkerung von 9270136 Seelen entspricht. Aber nur ein verhältniszmäßig kleiner Theil davvn *beanÖprucht die Dienste dcrselban fiir den Häuslicher! Bedarf. Es unter alten nämlich
Straßen- Privat- flammen
zusammen flammen 1 744 713
die städtischen Anstalten 1 831 134
86 421 die privaten Anstalten . 51250 1048 235 1099 485 . , zusammxn 137 671 2 792 948 2 930 619 so daß im Mittel auf 100,E1nwohnern der mit GaLanstalten ver- sehensn "Ortschaften 30,1 Prwatflammen fallen.
, Wird dre'Zahl der Flaanen mit derjenigen der Anstalten ver- glichen, jo „zeigt fich arzch hier, daß die städtischen Unternehmungen durchschnittlich Zmen fait doppelt so großen Umfang besitzen wie die privaten; denn tm Mittel speist
Straßen- Privat- . „ flammen flammen
eme stadtische Anstalt . 393 7930 8323
„ yrivate , „ . 196 4016 4212 „Selbjtverständlicß muß dasselbe Verhältniß auch in anderen Beziehungen sich kundgebezi, und nur kleine Abiveichungen treten in einzelnen Punkten, so beindcm Vergleiche der Jahresproduktion, zu Tage. In den größeren Stadten ist der durcbschnittliche Gasverbrauch einer Flamme starker, als in den kleineren Ortschaften, und es wird
(Has jährlich dargestelit durchschnittlich
in den tm Ganzen auf 1 Anstalt auf 1 Flamme ebw adm 01-111
städtischen Anstalten 225 522 929 1 025104 123,2 privaten ., 108 064 330 414040 98,3
, „Übrrhaupt 333 587 259 693 529 113,8. . Wie im Umfange der Produktion, fo erscheinen dann auc!) in der mneren Einrichtung die städtischen GaGanstalten vorzugsweise als Vertrxter dekz Großbetriebs, und folgende Zahlen zei en an einem Beispiele, wie die Anlagen bei ihnen in größerem aßstade aus- LiefotsÉnd vollstandiger als bei den kleineren ausgenutzt sind. Es 11 en 1
Überhaupt
in städti chen in privaten zu- 5 nst'alten sammen 4 237
204 488 1 10 1 86
Oefen mit
1 Retorte . . . . .
2 Retortcn . . . . . 97 107
. . . . . . 205 283
. . . . . 54 56
. 103 83 428 422 850 762 134 896
15 6 21
13 2 15 . „„ „ . 1 “_ 1
„ zusammen . . 1772 1236 3098
Je großxr aber die Anzahl von Retorten in einem Ofen ist, um so mehr verrmgert ck verhältnißmäßig die Grundfläche des Retorten- hguses, und um so vollkommener kann _die Arbeitskraft des Be- dtenun spersonals aus§enußt Werden. Zuglricb aber zeigen sich hierin die o ge„n des sehr edeutsamen Fortschrittes, der neuerdings mit der infubrung der (LZZasfeuerun?8 und der Geueratoröfen gemacht wurde; unter den mannigfachen orzugen, die diesen nachzurübmen sind, steht neben der Ersparung von Brennmaterial und der Erzie- lung einer gleichmäßigen Wärme auch der, daß in ein Ofengewölbe mehr Retorten als onst gelegt Werden körxnen.
Dre Vortheile, welche nach den obigen a [en und dem eben Gesagten die ftadttscben Gaswerke als durchs mttlich größere Be- triebe g'enießeu, werden aber dadurch rxotb erböbt, daß auch die Jahres- Yroduktton, welche auf eine Retorte faÜt, bier größer ist als in den ubrigen Anstalten; es betrug nämlich „„
die 1abrlicbe Produktion
die Zahl auf 1 R etorte der Retorten ebm
11 112 20 295 5 699 18 962
16811 19 843
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in den städtischen Anstalten .
privcxten.
zusammen
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Ob und in welcher Weise diese Verbältni e in de „;. Ergebnisse des Betriebes zum Ausdrucke gelangsxn, kam!!u :tfithU'arlrlxer: gebxn Zverdden, da ?die vorliegexikde SdtthtöiH nicht über den Betraq des um'au en en, on ern nur 11 er ie e des An! ' * . thetlung macht. Dieses letztere aber betrug agekapttals Mit
st'df'sckéei den (: l en privaten "b: :* GaSanstalten n ck .:pt „M
.44 . 114 968 710 54 232 340 169 201 050
' 522 585 207 787 “ . auf eme Retorte. . . . . . 10 346 9516 319965 auf 1000 ebm, Jcrhrxsproduktion 510 502 507 Der Preis "fur 1000 adm Gas bat hiernach in beiden Arten von Anstgltewungefabr das gleiche Anlagekapital zu verzinsen. Das Cr- gebPß wurde aber unstreitig nin anderes sein, wäre die Scheidung allem nach der Arisdizbnuna, nicht nach der Form der Unternehmung genzacht, _und mit diejem Moinente jenes nicht bloß zufäÜia und un- gefahr erfaßt. So wurde kurzlich von sachverständiger Seite und auf Grund derselben qulle, die hier benutzt ist, geschäßt, das; das Anlagekapitgl, welches 'in „großen Städten auf 1000 cbm jährliche Gqsproduktton erforderlich ist, gegen das in kleinen Städten und bei kl"emen ?lnst'alten yerwandte, six!) wie 100 zu 150 und 250 vcr- halt. Fur dtßErklarung des hier test.;estellten Verhältnisses kommt aber _noch 111 „Bx'tracht,“ daß die, städtischen GaIanstalten, ais die durchxchmttlich großercn Betriebe, Wohl vielfach durch dre Hersteützng feld„st von kostspieligen Anlagen einc Erspar- nis; ,namentlicb an Lohnen erzielt und allgemeiner durch stehendes KQpitJl das umlaufende rrfeyt haben. Ein endgültiges Urtheii über die Hohe des ersteren verlangt daher die Berücksichtigung auch des thrrxdskqpttals; dieses aber ißt, wie schon gesagt, unbekannt, Mid nur 'fur emen" Theil desselben, das Rohmaterial, bietet fick) Anhalt zu einer Schgyunnx Da man rechnen kann, daß aus einem Centner Stemkohlen tm M1tt.l 13 65111 „Gas destillirt wcrden, so folgt aus der"oden gngegebenen Zahl drr jabrliHen Produktion, daß die hier beru'ckfickytigteri deutschen GaGanstalten 25,66 MiUioneu Centner Steinkohlenii1 e1n3m Jahre verbrauchen, d. i. 3,42 '*/_-x der deutsckyen Stemkohlenforderunq, die m den_ leßten Jahren rund 750 Millionen Centaxr betrug. _ Der Bedarf ist aber nicht ausschließlixh, obwohl sicherlich zum, großtewThetle, „ron den deutschen Bergwerkrn g€deckt wvrden; eng 1sche,Stemkole w1rd noch in 94, böhmische in 80 Gas- anstalt-xn verarbeitet, dagegetx de.wenden Westfälische Kolüs 156, Saarkoble 102, schlestsche"9«)_ mid sächsische 71 GaSwerke. Die Masse des Verbrauchs ist fiir dre einzelnen Sorten nicht festzusteilen; nur Das steht fest, daß dieselben vielfach neben einander als Roi)- stoffFenZn, t Fb [ _ " ie, ier mi ge, ei ten Angaben, zu deren Er än un no an e- fubrt src, daß die GJsbehälter im Ganzen geinTn Yiaucthtj [ZM 1289 630 05133, die Leitungsröhrcn eine Länge von 6204 883 m haben, mid die Zahl der Gaßubret) auf 243 163 ansteigt, „werden in großen Zugen grzeiY ha_ben, daß die deutsche Gasindustrte, die zuerst tm Jahre 1825 m " eutjchland _Eingang fand und anfangs auf frem- des Kßpital sich stußte, grgearvartrg zu einem Hedeutenden Gliede des vaterlandrschen (Gewerbfletßes hkrangewachsen ist.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Nach dem Monatsbericht der Königlich Preu i en Akademie der Wissensckzaften zu Berlin Für MYiféMZ lasen in diesem Monat foigende Herren: Curtius, Ue er zweiGiebel- gruppen aus Tanagra. _ Borats, Zur Erklärung von Platons Phaedon p. 6211. _ Vahlen, Ueber drei Elegien des TibuUus. _ Auwers, Beobgchtung des Merkurédurcbgangcs am 6. Mai 1878 auf dem Astrophysrkalisrhen Observatorium zu Potsdam. _ Hellmann, Ueber die"an dem Atlantischen Ocean in der Höhe der Capverdischen Inseln. haufig vorkdtrimxndcn Staubfälle. _ ZeUer, Mittheilungen üb_er die Von der Komgltchen Akademie untcrnommene Ausgabe der griechischen Kommentar; zu den aristotelischen Schriften. _ Droysen, Ueber O_esterretck) und Preußen 1746. _ Hagen, Ueber die Stellung beweglicher Planschetbxn im strömenden Wasser. _ Vogel, H, W., Untersuchungen uber Absorptionsspektra. _ Roth, Umwandlungen. und Pseudomorphosen der Mineralien. _ Miillcri- hoff, Zur geschichte des auslauts im altslowenischen.
Land- und Forstwirthsahaft.
Ein bei einem Gittsbcfißer in der Provin Sueben be ä- tigtcrt landwirthschaftlicher Arbeiter, dezr taubxtummfémfd auf em_em Ange ['[Md war, hatte bei der Drescbmaschine einen Un- fall erlitten, der die Amputation des rechten Arms zur Folge Hatte. Obwohl der Arbeiter durch ein sehr unworfiÖtigss Handeln mit dem Armin die Nahe des Triebwerks gekommen war und somit selbst an semexn Unfalle Schuld „trug, ,so hatte doch andererseits der Gutsbesitzer micky Schwiiz, weil er die durch das Amtsblatt bekannt gemachte Poltzei-Verfumzng der Regierung vom 5. April 1862 unbefrlgt gelaßep. SW, Verordnet, daß freiliegende Räder der Dreschmaschmen rnit einer" Bekleidung von hinlänglich starken und gut zusammengefugten Brettern versehen sein sollen., Daran hatte es , Der Gutsbesitzer bei seiner Maschine, durch deren aiif, der emen Außenseite liegende Rädrr die
and des Klagers beschadigt Worden, fehlen lassen. Der Arbeiter crmspru'cbte demzufolge vom GutY-befitzer cine dauernde Rente von wochentlrch 9 „14, welche_ er angeblich bisher regelmäßig verdient hat. Der Gutsbesitzer vertvetgerte jedoch, nnter dem Hinweis auf das Frode Versehen des Arbeiters, welches seinen UnfaU zur Folge ge-
abt hab.", jede Sclyadensersaßleistung. Das Appellationögeriöbt zu Naumburg sprach dem Arbeiter eine wöchentliche Rente von 4.74 50 „3, als den Durchschmttsverdienst eiue? Weiblichen Tagelöhners, zu, weil erwarb dem Urtbeile Sachverständigcr als taubstummer und halb- blmder Mann stets unter Aufsicht hatte arbeiten müssen und des- halb niemals den vollen Lohn cines männlichen Arbeiters hätte be- anspruchen könne_n. Die Beschwerden der Parteien wurdcn vom Ober-Trtbun al, 1. Senat, durcb Erkenntniß vom 14. Juni 1878 zurückgewiesen, indem es insbesondere gegen die Nich- trgkettßbeschiverde des Gutsbe ipets motivirend ausführte: „Fiir den durch Nrcbtbefolguxig der o'lizeiverordnun entstandenen Schaden hat Beklagter gemaß §. 26, Th]. 1. Tit. 6 L11.53. R, ebenso zu haf- ten, ais wenn'er unmittelbar aus seiner Handlung erwachsen wäre. Von einer Mitschuld an seiner Beschädi ung ist Klä er nicht frei, indem er, angeblich um berabgefallenen “lee aufzube en, den Arm m den vorgedagotcn Zwischenraum gesteckt und dadurch den sich darin bewegenden Radxrn ziabe gebracht hat. ür den jetzigen Anspruch kommt es auf dich eigene Versehen des K ä ers nicht an. In dem Falle §. 26 wird ]eder'verursachte Schaden a s ein unmittelbarer an- gesehen., Von der Pflicht zum Ersaß eines solcbxn befreit selbst ein konkurrtrendes Frohes Versehen des c'eschädigten nicbt.“
KarlSru e. „(911,10- Ztg.) Der Deutsche Weinbau- Verein, dessen Mttxliederzahl das erste Tausend bereits über- schritten bat, um segxnörenh in das praktische Leben eingreifen zu konnen und der geheimen Weinfabrikation auf das ene iscbste entgeLenzutreten, in Ausführung der Freiburger Kongreßbe chlüff: your eßtey Jahre eine Einrichtung getro, en, welche in den weitesten: Kreisen unt _großer rende begrüßt werden. wird. Derselbe veröffent- licht 'von Zeit zu Zeit Listen derjeni en Mitglieder, welche sich beim- Veretnsbureau als Verkäufer von katurWein melden, in denselben ist bemerkt, ob die Weine sn r08 oder 6“! äétail abge bew oder bei VersteigxrunTen zuqän li werden. Diese Listen oller»
im Ganzen . . . durchs chnittlich : auf eine Anstalt. .
in konsumirenden Krei en zu Tau enden verbreitet werden, um so Be- zugsquellen kund zu ge en, von denen Weine unter Garantie Zür dercn Reinheit erhalten werden können., Durch die technis e A tbeikung des Vereinsbureaus ist Gelegenheit gegeben, alle von ereinSmitglie- “o_ern bezogenen und im Verdacbte der Verfälschung stehenden Weine einer Untersuchung unterziehen zu lassen. Es dürfte sehr für die Reellität der V:reinömitg1teder sprechen, daß bis jeßt kein einziger “oon Hoirben Bezogeuer Wéiü bri drm Bureau eingelauxen ist welwer fich ct der Untersuchung als verfälscht erwies, und kein Juli bekannt