1923 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Wiixiicmbsrgische Bmimxrull11011001('i Eßlixigcn, Genuß-

!:bsine . . . . . 1845 Würtikmbergifckyc . . 921

. Zinnert 21.-G . 100

iirnekki Ackermann . . 1833

uckeriabrik de:!bronn .......... . . . . 755 Huckerxabrik ? blingau ........ . ..... 768 Zuckerfabrik Stuttgart .............. 790

b) Ausländische Wertpapiere. 59/0 VuigarisCkye Tabakanikibe von 1902 ...... % Ungar. Ovp. Bank Ser. 1 v, 1897 ...... bo/o Fünifiich. Barcs. sist. i. S. B el ;; i e n.

2 tY_4)_L)Krüffricr Stadtanieibe v. 1905 (100 Fr.. „0 r

1802 72 172

.“

Argentinien.

Busnos-Aircs Stadtanisibs 11.1913 Papierpesos 30 915fürP.-P.100

H 01 1 a n d.

Amsic'rdcinirr BankZAkt.

Jugoslawien.

Srrbiicbr 10 Fr-Lose . . . . 906,5 1). St. P 0 r 1 u g a l.

41% Imicre Portugirsrn v. 1905 . . .

Nits;land.

311181'110111'1101L 8701101105001 . . . . Bank fiir auswartjgrn Handel . . .

S ck w e i 5. 59/0 Ob]. der Stadt Zürich 0. 1915 ..... Bank für elektr. Unternrbnr-Aki. ......

Tschccho-Slowakei.

Akt.-Brauer0i am Smirbow Aft.-Vraue'r€i Asch . . Akt-Brauerci Eger . . Aft-Brauerei Staab ........... Sch1osxbränbaus Kolin ........ . . . Leitmrritzer Bierbrauerei zum Clbsck71oß . . . „Fertum“ Ciskn-J'nd. A-(H. . . . . . . . Nentitscbeiner Fabrik 1andw. Niaichinen . . . Oesterr. Gladbiitien Ausiiig ......... Oesterr. Vrrein f. cbem. u. mrtaiiurg. Pro- 00111011............... Erite-Pilgramer Bürsten u. Pinsel-Fabrik . . Johann Prikbsck) Erben 21.-(H. . . . . . . (Gebrüder Siollwerk VorzugSciktien Preßburg . Schattauer Tonwarenfabrik ........ . Waagtbai Zuckerfabrik ........... Zuckerfabrik Hrocbow-Tvrec ...... . . entralbankder,Deu11chenSparkass€n . . . . Nrutrakr Sparkasik . . . . . Erste Prriiburgcr Sparkcisie ...... . . . 4,1% Pilicnrr Stadtanlxibe Von 1914 . . .'

Ruiiiscbe Rmsiscbe

8 613 per St.

.|.-ooo..-

4285 für Fr.100

.......... 46 822 für bfi. 100

. . . 20 439 für Esa. 100

169 für 100 No. 158 für 100 No.

19139 für Fr. 100

40/0 Böbin. Landesbank Kommuxial-Pfaudbr. 49/9 :Nahr. Hypotheken-Bank Psandbr. . .

American Locomotiv Shares Chicano L).)iilwauker Chicago (550201 Western Rui. Shares Com. Produ»? Com. Sharks Dknver 8549110 (3501110? Yiissouri Kansas & Texas I)in. Shares St. Louis & St. Motta. Bonds Serie 11 . . St. Louis & Jncon Bonds - ...... . 41 New York Telefon Comp..Obl. M./N. Southern Pacific Ruj. Shares . . . 4% Union Pacific 111 R. Bonds M./S.. . United Staxes Sticki Corp. Sharks

Beianntmachu

vom 17. April 1923 (RGW. [ S. 251) kommissar iiber Ueberwachung der Kuen'zer in Berlin 1? W, 40, Moltkestr.

Berlin, den 27, April 1923.

Oeser.

Anordnung vom 18. April ] Preußifcher Staatsanzeiger Nr. wonach die cms dem Hafen von

gehoben.„ _ Berlin, den 27. April 1923.

Hamel. '

21. März 1923 entschieden:

Der Gewerkschaft Sie Salzdetbelden wird gemäß § 82 fubrung des (Gesetzes über die 18. Juli.1919 eine.endgü1ti

40/0 Vöbm. HVVoibekenbank Pfar-dbr. . . . . . Z 2 Ver. Staaten von Amerika: _ ........ 130189 1). & St. Paul. Rui. Bonds 22 55

. 3 844 p. ....... 134 801 p. 50 230 p. 14 350 p.

70 732 p.

. . 60481 p.

. 95335 1). . 89110 p. . 87134 p. „109430 p.

Rui. 59/0 Bonds . . . Francisko 4% Prior. Line

St. Francisko 60/0 Ge'n.Liue.

2 2

ng.

Der Reichsminister des Innern.

Bekanntmachung.

Nachdem zufolge amtlicher Mitteilung die Pest in Malaga als erloschen angesehen Werden kann, wird die 923 (Deutscher Reichs: und 91 vom 19. April 1923), Mniaxxa nach einem deutschen Hafen kommenden Schiffe und ihre Insassen vor der 0..m freien Verkehr ärztlich zu untersuchen smd, hiermit auf-

,Der ReiJSminister des Innern.

5 4

907 00 38

Auf Grund deS § 2 der Verordnung des Neichpräsidenten zur WiederberstUlung der öffentlichen Sicherbeit und Ordnung babe ich den Reichs- öffentlickien Ordnung _ 8, zum Regierungs- kommiffar fiir das gesamte Reicingebiet ernannt.

Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sißung am“

gfried 11 in Vogelbeck bei Absatz 2 der Vorschriften zur Durch- Regelung der Kaliwirtscbait vom ge. BeteiligungSzifser in

P- Höbe p. p. 22. O

21).

inVo

D

Mente

ringen) Vor1chr Kaliwir

Zulassung

Meuter

zuerkannt. unbeschadet der auf Grund'des §

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft

Die Kaliprüfun 21. Viärz

wird gemäß § 83 ,Absaß 5 der Verordnung vom 22. Okt

betreffend Abänderung

ießxs über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18.

Wirkung vom 1. Februar 1923 in der bisherigen Höhe neu 1

ge“! ei; 1. * , _ e Berlin, den 23. April 1923,

Die Kali 21. März 1923

Der Gewerkschaft-

gungSziffer inHöl)eévon 1_.*Févruar 1923 zuerkannt, Verordnung vom 22. Oktober 1921 (RGW. nehmenden Aenderungen. lichen Beteiligungsziffer aller

Berlin, den 23. April 1923,

Vorstehende Entscheidung ist „'der (HWerks

von 4,9233 Tausendstel" mit Wirkun§4 vom ]. Fkbruar .

der Verorrmmg

ktober 1921 (21105231. S. 1312) vorzunehmenden Neude"

LSIiexckextwnckxt 97,5 vH der durchschnittlichen Beteiligungszjffe: . Berlin, den 23. April 1923.

( Siegel.) Die Kaliprüfungssielle. H e ckel.

S' . gelbeck am 25- April d- I- zugestellt worden. ckng

I. A.: Köhler.

gsstelle at in irer S' 1923 entschieden; h h ißung "

ie Beteiligungdzii-fer des Kaliwerkes Pötbe

0er 19* . . deSi Juli 1919

der “Vorschriften zur Durck'iübrung

(Siegel.) . Die KalipriifungSstelTe. Heckel.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Pötben :

roda in Thür. am 25. April d. J. zugestellt worden, , J. A.: Köhler.

prüfujngsstelle hat in

ihrer Siku entschieden: H "I a

(Tii'

Pötben in Me'iteroda €82Absa32d

wird für ihr Ka1iwerk Pöthen 1] gemäß 11th zur Durchführung des Geseßes über die Regelung d 11chafr Vom 18. Juli 1919 eine en dgüliige Bkleilj 5,8070 Tausendsteln mit Wirkung yo unbejcquet der“ auf Grund des F" 84 z . . S. 1312] vor) Ste cntjprtcht 115 vH der durchschnjx Werke,

, (Siegel.) Die Kalipriifungsstelle. Hecke !. '

aft Pöthen

oda in Thür. am 25. A zugetelLt morden.

pril d. I. I. A.: Köhler.

Entscheidungen der Filmprüfstélle in- Berlin in der Zeit, vom 18. bis einschließlich 24. April 1923“.

Ursprungsfirma

ck

Ursprungs-

Antragsteller .“land

Akte

Länge in 111

Datum der End' MW"?! ,

auch" vor ."

Zugelassen

Erneut *zu-

ßelaffen nach

Beschwerde oder

, [ Widerruf

, Bemerkungen

',1

* Jugend! ichen ür _ verboten

Anstehnitte in cn

Métro: ictures x B. B. ; ilm-Fabrikntion Deulig-Fiim :“;nduitrie-Film 21.-G. Deulia-Film , Althoff-Ambos-Film * Deulig-Fil'm

Unibersum=F11m 21.-G. Deulig-Film

“...?Dievsibotrnnot * ........... 'In der Nacht - in drr Nacht . . . . ZDrulig-Wc'kbe Nr. 16 ...... . . Eine Feuerbestattung. . . . . . . . Mohle und Eiien an Rhein und Ruhr . .Winter im Gebirge ......... Rubrnot . . ........... Dresren, das Elbeial und die Sächsische Sci)weiz..'. Eiiik Berliner Benzin-Tanksielle nach 0111011101100th Muster in Betrieb . . Das WundLr-C'i. . . . . . ..... Arminiuß-Jilm Hütet Eure Töchter . . . . . . . . . Goldwyn

Vericbtigungßdrrmerk. „Der Roman einer Odernsanaerin“

Berlin. den 26. April 1923.

Worte

ergänzt.

* Universukm-Film-Verleih

Amerika V. B. Film-Fabriiatio-n Inland" ' Deulig-Film ' Jndustrie-Film 21.-G. De_ulia-Film Altbdff-Ambos-Film Deultg-Film

Uniderium-Fiim 21.-G." * . Deulig-Xilm .

'1296 810 112

, 162 308 154 256

* 1340

86 105

on“]- [x o-U-U-xo-co-acow

Arminius- 'ikm . Südfilm .-G. Oesterreich

Filmpriifstélle ) Berlin. M i l d n e r. ,

1574

Bei dem im „Reichsanzeigcr“ Nr. 59 Vom 10. März 1923 veröffentlichten. Bildsireifen

24: 20

Samson

++,+ +++++*

»

++ * Jugendliche

Rein bélehrend

+ . 3, wurde der Haiipttiiel durch die

' Békannl.tmachung.

21311“ Grund Von § 1 der Bekanntmackpung zur Fernbaltung un- xqveriaißger Personen 120111 Handel vom 23. September 1915 haben wir dem Aron Scbtpke. Große Bachgasse Nr. 11, Darm- stadt, drn Trödelbandel, insbesondere den Handel mit MetaUen, Lumpen, Flaschen und Papier, wegen Unzuverläsfigkeit ! n t e r s a g 1.

Darmstadt, den 26. Avril 1923.

Polizrmmt. * Dr. U sin g e r.

Preußen.

(55 e s e H, bxtref'fend Bereitstellung weiterer Staatswiitel ur die durch (5101013 vom 8. August 19.22 (Geseß- amml. S.244) angeordnete Versorgung des (Gebiets an der mittleren und unterenWeser mit elektrischem Strom (1. Nachtragskreditgeseß).

(Veröffentlicht in der am 28. April auSge ebenen Nr. 23 der (HeseHsamml. S, 137.)8

Der Landtag hat folgended (Heseß beschlossen: 1

Das Staatkministerium wird ermächtigt:

a) zur erwrgimq res Gebirts an der mitt1eren- und unteren W816! mtl elektrircbem Strom einen weiteren Beira von 260110000100 s/é- (srchundzwanzig Milliarden !Ziarf) unterden Voraussryungen des § 2 Ziffer 8 des Geseßes vorn 8. August 1922 zu vkrausgaben;

Burgscbaft fiir die Anleihen einer zu diesem Zweck ge- bilréten Akiiengesrllicbait bis zum Höchstbetrage von 25 000 000 000 iiüniundzwanzig Miüiarden Mark) in (Hkmeémicbaft niit den Brt€i1igt€n zu übernebmsn;

mr den Bau 0011 staatlichn Lritungen nnd Umipaunwerken zur Verbindung des («Irosxi'raitwkrks Hannoi)?! mit den Enddunkten der staatlicbcn Lritungen im Wesgrquelszebiet und im Versorgunargcbirt TLS 111011100116 DÖkakdkn einen weiteren Betrag von 11400000000 .“ (elf Milliarden und vierhundert Millionen Mark) zu veraUSgaben.

1

' 2. . Die durch Gesetz vom 8. Zugusi 1922 und durch das zu den in § 2

iffer a des Geießes vom 8. dkrauc-gabt werden.

. § 3. (1) _Der Finanzminister wird ermächtigt„ zur Deckung der im § ] erwahnten Auiwendungen eine Anleihe durcbV

entsprechenden Betrages Von Schu1dverfchrkibungen

Die Verwaltung der Anleihe wird sxbulden übertragen. Die Anleihe iabrlicb 1,9 vH des kapita1s unter Hinzurech gesamten Staatsschuld oder zur Ver verwendet weiden.

ist in der

Beträge anzusckzen.

(2) An Steüe der Schuldveiscbrcibungen' können v'orübergébend Sabaßanwrisurigen oderUchbsrl ausgegkben werden. anweilquen ,ist ,der Fangkeiwtermin anzugeben. Von zwei Mitgliedern der Haupiverwajtung der Staatsschulden zu

unt€rschrcibrn.

und außländiickye Währungen sowie im (4) Die Schaßanweisungen und gegeben werden. (5) Die Piittel

zur (Einlösun Wechsel können durch

AUEgabe von beschafft werden.

(6) _Sckpuldbericbreibitiigen, Schaßanweisungen und Wechsel, die zur Etnlosung faUtg werdender Schayanweisunaen oder Wechsel be- bat ,die Hauptveiwaltung der Staats ordnung des Finanzministers vier ebn Tage vor der FäUigkeit zur

: dgegech-nenialxs dlie . __ . ' vor em eit un te e dem die Umlauffahigkett und die Verzinsung der k?nzulösen

stimmt smd,

Verfügung zu halten. Der Un11au der neusn Sebuldpapiere darf nicht

und

papiere aufbört. (7) Wann, durcb welcbe welchem ZMS! oder Diskontsaße,

. Als ersparte Zinsen smd 5 0 der Anleihe auigeWendeten oder auf bewiÜigte AnHlei

(batzanweisun oder von Schuldverschreibungen in dem erforder]

für den Anleibezweck aufg nung der ersparten Zinjen zur Tilgung dér *endung auf bewilligte Anieiben der zur Tilgung hen verrechneten

, (Geseßsammk. S. 244) kaknwakttge (558103 bewiliigtrn„-Mittel können außer

erauSgabung eines aufzunehmen. der Haupiverwaltung der Staats- Art zu tilgen, daß

In den Schatz- Die Wechsel iind

der Sckpatzanweisungrn und gen und Wkchse1n ichen Nennbetrage,

schulden auf An-

ginnen, mit den Schuld-

Stelie und in welchen Beträgen, zu _ _ 'zu welchen Bedingungen der Kün- digung oder mit welchem Fangkeitstage sowie zu welchem Kurse die

Die Minister.

betreif (Verö

Der Das

Verzinsung

*) sich

'der Ostpreußenwerk-Aktiengeseliscbaft für den Bau elekt'

Schuldberscbreibungen, SchaßanWeisungen und Wechsel ausgegeben [Liißrfden f?;liers, besüsns'M ,der

atzes * ie eie un des ' August 1922 genanntem ' 8 g Zwecken auch zum Bau und Betrieb eines siaatSLigenen Kraftwerks

Finamminisiéx; ibm WM im FaUe des Wertverhaltnisses sowie der näheren

edingungen für Zahlungen im Auslande" überlassen. ' ,

4. Ausführung dieses Geéeßes erfolgt durch die, zuständigen

Tas vorstehende vom Landtage beschlossene Geseß wird hiermrt verkündet. rats smd gewahrt.

Berlin,“ den 26. April 1923.

Die" verfassungSmäßigen Rahte des Staats-

Das Preußische _StaatSministeriurzi. Braun. Siering. von Richter.

G e s e ß. _ end die weitere Beteiligung Preyßens an der Ostpreußenwerk-Akiimgese [schaft.

ffentlicht in der am 28. April ausgegebenen Nr. 24 ' der Geseßsamml. S. 139.)

"Landtag hat folgendes Geseß beschlossen:

]. Staatöminifterium wird ermächtigt: dmcb Uebernahme weiterer Aktien im Höcbsibetrage von 200 MtUionen Mark - zweihundert MiUionen Ma - an der Ostpreußenwerk-Aktiengeseuschaft zu “beteiligen mit der Maßgabe, daß das Aktiénkavital auf 600 MiÜionen Mgrk erhöht wird, und daß das Reich uno Provinz je den gleichen Vetrag am Aktienkapital übernehmen.“

trizitätswirtscbaftlicher Anlagen in der Provinz Osipkkuß?" und den ehemaligen Gebieten der Provinz Westpreußen k)“ weiteres unkündbares verzinßlicbes Darlehn von 550 Mtl- 1ton€n Mark - fünfhundertfünfzig Millionen Mark "“ s," «Wahren, sofern ihr das Reich iür den gleichen Zweck em

. s01ches Darlehn in gleicher Höbeaewäbrt.

emen Weiteren Brtrag von 4250 Mil1ionen Mark“.- mer- tauiendzweibunderttünfzi Mil1i'0n*en Mark -* für die Ost“ preußenwerk-AktiengFliigchaft je nach dem ortgangL der Arbeiten bereitzuste u mit der Maßgabe, iexe Sumi“

entweder ganz zur weiteren Erhöhung des Aktienkapitals

oder zum Teil auch als verzinsliches Darlehn zu verwenden, ck) für den Ausbau des Mitte!!!)annunaSneßes in Masuren,

jedoch nach noch zu treffender näherer Entscheidung ein verzinslicbes unkündbares Darlehn von 200 Millionen Mark

- zweihundert Millionen Mark _ bereitiustellen,

.) Zmemtam mit wm Reiche und der Provinz Ostpreußen im erbältnis ihrer Beteiligung am Aktienkapital die Bürg- schaft für YuSgabe von Teilschuldverschreibungen des Ost- pteu werks bis zum weiteren Betrage von 30 Miniarden

M _ dreißig Milliarden Mark - zu übernehmen.

' § 2. (12 Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der im 1. is a erwähnten Aufwendungen eine Anleihe durcb Verans- ung eines enisvrechenden Betrages von Schuldverfcbreibungen auf- ehmen. Die Verwaltung der Anleihe wird der Hauptverwaltung

Staatsschulden übertragen. Die Anleibs ist in der Art 51211111611- daß jährlich 1,9 vH des für den Anleibezweck aufgenommenen «(huld- kyitais unter Hinzurechnung der erwarten Zimen zur Tilgung'der „samten Staatswbuld oder zur Verwendung auf bewilligte- Arilrlben „wendet werden. Als ersparte Zinsen sind 5 vH der znr Tilgung der Anleihe aufgewendeten oder auf bewiUigte Anleihen verrechneten Beträge anzuskßen. ,

(2) An Stelle der Schuldverscbreibungcn können voriibergend Hchaßanweisungen oder Wechsel auSgegeben w&den. In den Sebqß- mwsisnngen ,ist 'der Fälligkeitslermm anzugeben. Die Wechsel smd von zwei bMitgltedern der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu

terscbrei en. * M (3) Die Schuldberscbreibungen, Schasanweisungen, etwq zug?- hörigen Zinsscbeine und Wechsel können auch sämtlich oder teilweiie auf ausländische oder nach einem bestimmten Wertverbältniffe aus m- und ausländückie Währungen sowis im Auslande zahlbar gestellt weird]:

1-1) Die: SÖaPaniveisunYen und Wechsel können wiederholt aus- ,egeben werden., .

(5) Die Mittel zur Einlösun der Scbghanweisungen und Wechse1 können durch AuSgabe von S aßanweiiungen und Wechieln oder yon Sch111dverschreibungen in dem erforderlichen Nennbrtrage beschafft MMU.

16) Schuldberschreibungen, Scbaßanweisungen und Wechsel, die

rEinlösung iäUig werdender Schaxzanwe'rsungen oder Wecbsel be-

ßimmt sind, hat die Hauptberwalmng der S1aat§1chulden aiif An- „xdnung des Finanzminiiers vierzehn Tage vor der Fangkett zur Verfügung zu ballen. Der Umlauf und gegebenenfalls die Verzinsung derneuen Schuldvapiere dars nicht vor dem Zeitpunkt? beginnen, mit dem die Umlauffähigkeit und die Verzinsung der emzulösenden Schujdpapiere aufhört.

17) Wann, durch welche SteUe und in Welchen Berrägen, zu welcbem Zins- und Diskontsaße, 'zu Welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welchem Fäüigkettstage sowieVZu welchem Kurse die Schuldvrrschreibungen, Schatzanweisungen und ecbfel angegeben werden sollen, beiiimmt der Finanzminister; ibm bleibt im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverbältniffes sowie der näheren Be- dingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.

§ 3. Mi Fixx Ausführung dieses Geiexzes erfolgt durch die zuständigen 1111 er.

Das vorstehende, vom" Landtage beschloffene Gesc wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des taats- rates sind gewahrt.

Berlin, den“ 26. April 1923. -

Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. von Richter.

_-

G e s e 0- betreffend Beteiligung Preußens an der zu gründenden Aktiengesellschaft „Ueberlandwerk Oberschlesien“.

(Veröffentlicht in der am 28. April aUSgegebenen Nr. „25 der Geseßsamml. S. 141.)

Der Landtag hat folgendes Geseß beschlossen:

§ ]. ,.

Das Staatsministerium wird ermächtigx. nach Massgabe der von

dem zuständigen Minister festzusteüenden Plane:

a) zur Bekeilmung des Preußischen Staates an der zu gründenden Aktien ese111chaft „Ueberlandwerk Oberschlesien" einen Betrag bis 25 000 000 ckck (zweibundertiiinfzig Millionen Mark) wie folgt zu verwenden: ,

1. 85000000 .“ (fünfundacbtzig Millionen Mark) für die Uebernahme von Aktien, .

2. bis 165 000000 «76(einbu11dertfünfundsech1ig Mtiiwnen Mark) für die Usbernabme weiterer Aktien oder xür die Gewährung eines angrmessen zu Verzinienden mid zuiilgenden Darlebns, soweit weitere Geldmittel erforderlich werden soUteq.

d) Bürgschaft für die Anleihen der Akliengeieuftbait bis zum Gesamtbetrage von 2 000000000 .,“ (zwei Milliarden Mark) zu übernehmen. _ _" '

Bci Beteili ung von Privatkapital an ,der Aktiengesellscbait muß

Wergrsielit sein,gdaß die, Mehrheit der Aktien dauernd in öffentlich- Kch111chcr Hand verbleibt. § 2

,11) „.Der Finanzminisier wird ermächtigi. zur Deckung der im § 1 “MUMM Summrn eine An1€ibe durcb Verausgabung eines ent- kkchenden Betrages von Sch111dverschreibungen .aufzunkbmen. Die erwaltung der Anleihe wird der Hauptverwaltung der Staaisscbulden Übertragen. Die Anleihe ist in der Art zutilgen. dgß jahrlich 1,9 vH für den AnleibezWeck aufgenommenen Schuxldkapitals unter Hinzu- kkchntmg der ersparten Zinsen zur Tilgung der gesamten Staatsschuld 'de zur Verrechnung auf bewiÜigte

er auf bewiüigte Anleihen verrechneten Beträge. anzuseßchi. 12) An Stelle der Sckyuidv-srscbreibimgen können vorüberÉebend Schaßa1!n*eiiungen oder chbsel ausgegebenwerden. In den c-cb

zwei Mitgliedern der HauptbeTWaltung der Staa151chu1den zu tntLk1chreib0n. '

„(_3) Die. Schuldverscbrribungen, SÖaßanweiiungen, etWa zu- “ßoltgen Zinsicbeine und Wechsel können „aucb samtlicb odex teil-

11?„«Uf ausländische oder nach einem bestimmten Wertberbaltntsse " in' und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar “119111 Wkrden. *

14) Die Schaizanweisungen und Wechsel können wiederholt aus- !kgibkn Werden. * . '

15) Die Mittel- zur, Einlösung der SrbaßanWeisungen und DÜW können durch AuSgabe von Scbaßanwetsungen und Wechseln LF) xfx)".Schuldverscbreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage

„(1 werden. '

115) Schuldverscbreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die U" Em1ösung iäilig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel

stimmt smd, bat die Hauptverwaltung der Staatsschuldeq mit An- Ndmxng des Finanzministers vierzehn Tage vor der Falltgkeit zur dN'UKUng zu halten. .Der Umlauf und gegebeqenfaüs die Verzinsung der "219" €chu1dvapiere darf nicht Vor dem Zeitpunkt beginnen, unt M die [[Klauffäbigkeit und die Verzinsung dcr etiizulösenden Schuld-

“? ("11 ört. . .

Z' (1 ) Wann. durcb welcbe Stküe und in weichem Betra'ge, 'zu welchem wink*? oder Diskontsatze, zu Welchc'n Bedingungen der Kundtgung oder „" WACOM Fälligkeitstage sowie zu welchem Kurse die Schuld- ersch7ekbunwy Schaßanweisungen und Wecbjel ausgegeben Werden

Anleihen ve'rwexidet Werden. Als * KsdaxteZinsen sind 5 vH der zur Tilgung dieser Anleihe aufgewendeten ,

atz- [ Mwéiiungen ist der Fälligkeitstcrmin anzugeben., Die Wechsel smd“

sollen, besiimnß der Finaniminisier; ibm bleibt im Falie des Abs. 3 die Fcstseßung des Wertverbältnisses sowie der näheren Bedirjgnngen für Zahlungen im Ausland überlassen.

§ 3.

Die Ausrübrung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Das vorstehende, vom Landtag beschlossene Gesc wird hiermit verkündet. Die verfassungSinäßigen Rechte des Staat?»- rats sind gewahrt.

Berlin, den 26. April 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. von Richter.

Der „Siemens“ Elektrische Betriebe Aktien- esellsckmft in Hambnrg wird hierdurch auf Grund des esexzes vom 11. Juni 1874 (“(H-3101310171011. S. 221) das Recht

verlieben, das in den Kreisen Aurich und Norden beiegene

(Hmmdeigemum, soweit es zur Errichtung der im Iain? 1914/15

erbauten, in dem dem Anfrage beigefügten Plan rot eingezeich-

neten oel)? anmmg-Zlcitimg von Aitrirh iiber Norden zur Nordsee in An prinz) genommen ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, ioweit dies ausreicht, mit einer dauernden

Beschränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßes über ein vereinfachtes EnteignungSverfahren vom 26. uli 1922 (Gefeßsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriten dieses Geseßes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen EnteignungSrechts anzuwenden sind.

Berlin, den 21. April 1923. Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Stapenhorst.

- U r k u n d e, betreffend die von der Neustadt-Gogoliner Eisen- bahngesellschaft beschlossene Vermehrung ihres Grundkapitals durch Achgabe weiterer 2000 Stück Aktien über je 1000 ,a“ im Betrage von 2 Millionen Mark auf den Gesamtbetrag von 5 Millionen Mark.

Nachdem die Neustadt-Gogoliner Eisenbahngesellschaft in Neustadt O. S. darauf angetragen hat, ihr die Erhöhung ihres Grundkapitals von 3 Millionen Mark Deutscher Reichswährung durch weitere Nnßgabe von 2 Millionen Mark auf den In- haber lautenden Aktien in Stücken von je 1000 «Fi zu nZestatten, wird hierzu in Ergänzung der KonzessiothrkU e vom 19. August 1895 die staatliche Genehmigung erteilt.

Berlin, den 22. Januar 1923. '

. Siegel. , Das Preußische Staatswinisterium. Braun. Siering.

r Landwirtschaft, Domänen u n d F“ o r | e 11.

Dem Tierarzt Dr. Korsch in Liebenwalde (Mark) ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Greifen- berg i. P. (Neg.-Vez. Stettin) übertragen worden.

Ministerium

“»

Ministerium für VolkswohlfahrtJ Bekanntmachung.

Durch den Herrn ReichSminister des Innern wird eine neue AUSgabe der Tentichen Arzneitaxe 1923 unter der BG

zeichnung: , , ' Deutsche Arzneitaxe 1923,

fünfte abgeänderte AuSgabe, amtltche Aussabe, 'herausge eben. Ich bestimme hiermit, daß diese Neuaudgabe mit Wirung vom 1. Mai 1923 ab fur dax preußische Staathebiet in Kraft tritt. Die funfte AUSgabe erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung m Berlin 8127. 68, Zimmerstraße 94. und kann von dort zum Preise von 2200 .“ bezogen werden.

Weiter bestimme ich auf Grund des 1,5 80 Abs.1 der Gewerbeordnung 'für“ das Deutsche Reich, Mit Wirkung vom 1. Mai 1923 unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und vorläufig mit Wirkung bis 31. Juli „1923, daß die Apotheker in de besthen Teilen des Staatsgebiets berechtigt siiid,“ _zur Abgeltiöng der durch die gegenwärtigen VerkehrsiÉrviertgketten in den bese ten Gebieten veruriachlen außergewomlrchen Un- kosten der arenbeschaffung auf jedeArÉieiabgabe (Rezept, Spezialität, Handverkauf) einen be onderen eschaffnngözuschlag von 30 «M zu erheben.

Berlin, den 26. April 1923.

Der Minister für Volkswahlfahrt. I. A.: Gottstein.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Reichs'ustizminister a. D. Dr. _ ' ordentlichen Pro essor in der rechts- und siaatStviffenschaftlichen Fakultät der Universität in Kiel wieder ernannt worden. _

Der Privatdozent und Abteilungsvorsteher am _Katser- Wilhelm-Jnstitut für Metaliforschung Dr.-Jng. Tafel 111 Neu- babelsberg ist'zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochfchule in Breslau ernannt wo rden. **

Bekanntmachung.

Am 12. und 13. Juni d. Ze. findet an der „Preußischen Hochschule für Leibesübun en ( andesturnanstalt) m Siiandau eine Prüfung für S wimmeister und Schmimrn- meisterinnen, statt. Durch das VPN)?" der Prufungwrrd die Befähigung zur Leitung und Beans 1ch,tigung des Schmimm- und Badebetriebes in öffentlichen und privaten S" wrmm- und Badeanstalten nachgewiesen. Zugelassen zur Pru' ng werden Bewerber;xz und, BbewerbleinneYX,3 kdiefi'inhGJroß Berlin und der

rovinz ran en urg i ren 0 n a 211. P Die Gesuche um Zulassung zur Prufung find an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zu richten. Sie müssen bis spätestens am 20. Mai 1). I. vor- liegenÉs s' “b il) b ' f" in nen e uu cn: , 1. Auf besondereltéi BYgen eiu selbstgesrbriebener Lebeitslarif, aus dem au'cb Art und Umfang der Vorbereitung auf die Prüfung ersichtlich ist, !. ein polizeiliches Führungözeugnis,

Radbruch ist zum“

3. Sin amtsärztlicbes Zeugnis kaiüber, dai"; der Körperzusicmd und die Gékuncblit des Bewerbers (der Bewerberin)" die 111001150115 dec; Gerais als Schwimmeister (Schwimm- meiitsrin) geiiaitéi.

Berlin, den ?.“). April 1923. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volkaildung. J. A.; Kriiß.

Bekanntmachung.

_Auf Grundder Bekanntmachung zur Fernbaltuna unzuverlässige: Perionsn vom Handel vom 23. September 1915 (RGW. S. 603) 5056111) demzioblenbändlerNudoliSeidlerinBerlin- («ck b 0 r 1 ot te 11 b u r g, Marburger Straße 8, durch Verfiigung dom heutigen Tage den Handel mit Gxgeystanden des täg- licb «? n B e d a r f 6 wegen Ünzuverlässigfeit in bezug aux diesen Handejsbrtrieb u n t e r s a g [.

Berlin, den 21, April 1923. Der Polizeipräsident. Abteiiung M7, J. V.: Dr, Hinckel.

_ Bekanntmachung.

Auf Grund der VundLSratdverordnung vom 23. September 1915, betreffend die 'Fernbaltung unzuverlässigrr Prrtonen vom _Handel (RGW. S.603) iowie der Ausriibrungsbestimmungen zu dieler Veh ordnung vom 27. Eep1€mb€r 1915 und 2. August 1916, habe ich de m Möbelbändler WilbelmK1einiu Weitmar, Neuling- straßeöZ, dieAusiibung desHan dels mitGegenstände :: des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Möbeln, Wegen Unzuverläisigkeit u n t e r s a g t.

Bochnm, den 23. April 1923.

Der Landrat. Stü [) m ? yer.

Bekanntmachung.

Auf Grund dEr BundesratSVLrordnung vom _23. September1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Perionen vom Handel (RGB1.S. 603) habe ich den Eheleuten Sch1osser Albert Zimmer, hier, Leopoldstraße 52, wohnhaft, den andel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art owie mit sonstigen Gegenständen des lichen Bedarfs, ;vegen Unzuverläjsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter -

a g 1.

Dortmund, den 24. April 1923.

Der Polizéipräsident _ Wuchersielie. I. V.: Martin ius.

Bekanntmachung.

Dem Händler Oskar,.Krabl in Hudemüblqen'Fk. babe ich wegen Unzuverlässigkcit mit drmx heutigen Tage jeglichen Handel mit Gegenständen des t_agl1chen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Lumpen, AlteUen und anderen Trodel- waren sowie Lebc'xis-, Genuß- und Futtermitteln, u n ter ) a g t„ ibm auch jede mittelbare und “unmittelbare B steiligu ng an diesem Handel verboten.

Fallingbostel, den 21. April 1923.

Der Landrat. I. V.: Ka m p m a n n.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September191§ babe ich der Ehefrau Elise Adrian, geb.,OstermZnn, in Schär en , Berghofen: Weg 6, den Handel mit Gegenstandea des täglichen Bedaris, insbewndere mit B utter, Eiern und O 1) st, wegen Unzuverläjsigkeit bis auf weiteres u a te rs ast.

Hörde, den 20. April 1923.

Der Landrat. H a n s m a n n.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. Sepieniber 1915 (RGB!- S. 603), betreffend die Fernbaitung unzuveriajsiger Perionen vom Handel, babe ich heute dem Landwirt Heinrich Grunebera in Uellnixz (Kreis Ka1be) den Handel mit Lebens- und Futtermitteln untersagt.

Kalbe a. Saale, den 24. Avril 1923.

Der Landrat. V oß.

Auf Grund der Bimdesratsverordnun? vom 23. Sepiembex1915, betreffend Fernbaltung nanVerläisiger Per onen vom Handel, isi dem Arbeiter - ändler - Hans Sievers und seine„r Ehefrau, lenbof 26,. in Neu münster der Ha_nde1 mr_t Gegenständen des täglichen Bedarfs, i_nsbeiqndere mit Eisen, Metallen und Altmaterialien, Wegen Unzuver1a1s1gk€tt un ter- sa g t. Neumünster, den 25. April 1923. Die Polizeibehörde. Sci“) 11 m a ck) : r.

Die von leute ab zur Auggabe gelang'ende Nummer 23 der Preußisckien Geseixsammlung enthalt unter _

Nr. 12 490 das (Hefe uber die Apothekerkammern und emen ApothekerkammerausschuF vom 21. April 1923, unter '

Nr. 12 49]. das Geseß, betrefJHend die Bereitsteüung weiterer Geldmittel "r die nach dem eseße vom 12. August 1905 (Geseßsamm . S. 335) durchzufizhreiide Regelung der Hoch- waffer-, Deich- und VorZutverhaltmffe an der oberen und mittleren Oder, vom 24. pril 1923, und unter .

Nr. 12 492 das (Heseß, betreffend Vereitsteüung _weiterer StaatSmittei für die durch (Hesey vom 8. August 1922 (Geseßsamml. S. 244) angeordnete Versor?ung des Gebiets an der mittleren und unteren Weser niit e ektrischem Strome (1. Nachtragskreditgeseß), vom 26. April 1923.

Berlin, den 28. April 1923. Gesrßsammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 der Preußischen Geseßsammlung enthali unter . Nr. 12 493 das (Heseß, betreffend die weitere Beteiligung Yenßens an der Ostpreußenwerk -Aktiengefel]ichaft, vom . April 1923.

Berlin, den 28. April 1923. Geseßsammlungsamt. K er.

___-W.... Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Ausfuhrmindestpreise find geändert 0,910 nach England, Südamerika, Uebersee; Tüsfiges, "waffen freies: Ammoniak nacb .Holiand und (ab 16. d. M.) fur eleb trische Zünder. Näheres durch die Außenhandelssteüe Chemie in Berlin W. 10.

für: Salmiakgeiß

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