1940 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Weder iibcr Gas.- noch Elektroherd verfügen, auch ihren Kochbcdarf durch den HansWitt auf dem Antrags- formular :? (vgl. Anlage 2).

5“ 1:2

(1) Brcnnstofferzcngcr, die bisher auf Grund von tarif- lichn odcr ch*traglichc11 Bcstimmungcn Dcpntatkohle, ge- liefert Haben, diirfen Tcpututkohlc in ihrem Bcrgbanbezirk (m die Gcfolgscimftsmitg]icdcr ihrer Berchrks- nnd Hütten- bctricbc und ihrer sonstigen mit dem Bergkverksbetrieb in örtl€ch8711 “und betricblichom Zusammenhang stehenden An- lagen sowie an Pensionäre, Invaliden und Bsrgmatrswiüven in dcr biswcrigcn Höhe weiterliefern, wenn die Anfnhr im Wege dss LandaVsach geschieht.

(;)) Tic in *.*-[1111113 ] anfgofiil)1:te*11 Dcpntatbercchtigtsn untckéécgcn nicht den VcrtcilnngSgrUndsäßcn dieser Anord- nung. Sie dürfen “2111111111? FUL." Eixxtragung in die Kunden- liste sines 33111101er nicbt 11011611.

|). Die Kundex-slisie des Händlers § „13 Tor H(?ndlsr [mt an Hand der Anträxw für jede Ber- berlckzorgknpps 91110 thrrdonkifte odsr :kartci anzufertigen Und fortx'aufcrtd 511 fi'rercn. TWK find die der Anordnung bei- gofi'tßtmt Mnsxcr (".'[nlmgc 4) :,U Vchcndcn. „L_ 14 (1) Ter Händler [mt dcm Wirtsck)astsantt, in dessen Bc- zirk 131“ sciU-cn Fitz bat (eigen-xs Wirtschaftsamt), inncrhalb 301111 T.".gcn 1140) Dem für die Einreichung der Anflüge fest- 9910171011 Tormim (Z 10) die Anträge seiner Kunden und eine N:!frcäxxmxxg d-cr .NUndcnlistcn untcr Bennßmtg cines Kartei- [1111116-7; (NMUN 5) 9111F11101ch8W 1:3; LicZ-xrt cim Ö.".ixrdlkr fcbiffs- nde“; Waggmchise an 241'2221121111181“ in fycntNU Wikkjchaßxa1111slöczirksn, so hat er fw!g«:ö:ckr11151[7.111 ;,U Verfubrcnx :*.) FÜr disse“ VVTÖTQUÖM sind bcsondore KundLn- lésf-xn, 9011011111 nac!) WZrtschftscnntsbinrkcn, an: ;:xlcgcn; 1») 17111.“ ?(Ufrrcwxxxng dicht Kandenlistcn ist den jowxiss ZUstäUdUCU WirtsÖastZämtsrn unter Be- xxxxxxxxng dss 1911113110102“. oinzurcichsn.

!*“... M:: Bxc-nustoff-Beßellung durch den Händler ' Z 15

(1) Tor 1341111101“ 119.11 dic (ms der Aufrechnung der „11111xd111111'1611 1111) crchUdo Jabransng sofor? und in volker HIL)“: “1781 1131114311 VO)."[ikaTÜUTOU FU bcstcllcjl.

“;)) Dis VRT CikWM H(ixxdlkr bLi seinen Vorlickerexn anf- zUxx-cwzj'O-xn BrstxlsUUgcn diirfcm insgesamt höchstens zehn Pw:,cxxr 11151321" ssin, 1111“; sicb M:“? der Aufrechmmg de'. Knndcn- list-ZN 9111101.

43) “Zis Bcstrllnngsn sind in Tonnen (1 1 :: 1000 kJ)- a1xf:,*x_7-:O:;x.

1-1.) TTL Bxßglsxnchn 11111) 11111: gülTig, meren fie Vom Wirt- st11;*;“-"7§*111,11 W(iyzepxüßk Und abgestompelf sind.

1.3) “IU .?“Ürxöstsr Nrmcrkf mrs dcm Kgrtciblatt (Anlage 5) dj-«**L):*71?11».*;,xxssn, dic cr 011 1801111 Vorliefcrern aufgegeben hat.

10) 911»; VMicfchr im Zinnc dicser Bosstimmnngen gelten (11111) “1411113111“711dscr, dic ftihrcnwÜse an Händler abgchn.

Z 16

TU“ Vorkicfercr darf “14411211211ng an sein? Vor- oder Hanptsicfxrsr 11121" in der HÖHE wéityrgeben, in der sie ihm von dcn Händlern zngsaungén sind. Bei dw: Weitergabe der Bxstslln1xacn bis 511111 meptliofsrer müffen die vom Wirt- “;ck-711125112111 abgirstkmpätcn Vestßllungen der Händler bLigefügt 1179711911. Die Bcstellnngen ?iUd sofort nnd in voller Höhe 1vcétx-rzxxgcbmt, nnd 311301“ 19, daß jßder Händler, der beliefert 111e*x'dt**x 11111, cinzekn anfgcführt wird Unter Angabe der ihm

An“ag.- 1 (grün) (2401196176110 ])13214)

Nur für HauShaltungen mit Einzelofenheizrmg. ! 3 de A t ) - - onen a ra ,s; n ra 69 Vor dem 9111240111211 Nack) dexn Aqu'übllen Jem Zahl der YerTaYnt RMZ Pers 3 h (F Je 9 6 510111111 dnerkdcn. Antrag KLUMHÜUUU Ü ergeoenl (Frage L n rage ] 2 8 4 5 und mehr zur Aufnahme in die Kundenliste des Händlers ] 15 17 19 20 ' 20 21 .................................. 2 16 18 20 23 24 25 Name und Anschrrft des Händlers 3 16 18 20 24 25 26 ]. Zabkder1)eizbar€n Räume ohne untervemrietete Räume . . . . . . . . . . (kxierzxt geßören heizbare Küche, Wohnräume, nicht aber: Badezimmer, Diele, 4 und ""ck" 17 20 2] 25 26 27 Flur, Nbstékkkäklmé) 'Kochzuschlag für Haushaltungen 2. Wieviel Heizbm-e Räume? sind an alkeinstßhende Untermieter (nicht Familien) ohne Gas oder Elektrokochgerät .; 9 10 , 11 13, 13 vermistct? ............................... . ............. . mrt mehr als einer Brennstelke 3. “Zahl dcr zum Haushakt gehörenden und ständig anwesenden Personen (ohne (Frage 5 des NMUN)

Unfxrmietsr) .......................

4. Zahl der alleinstehmrde'n UntGrmieter (ohne Familien, die zur Untermiete Wohnen; diesleen ftsklen eige'nkn Antrag) .............. 5. Ist ein Gas- oder Elcktrokochgsrät mit mehr als einer Brennstelle vorhanden? .. ........... 6. Wicvie'l Punkte stchen Ihnen auf Grund der auf der Rückseite abgedruckten Tafel zu? (Einsehließlich Punkten für Kochzwecke und Untermieter) . . . . . .

Im Rahmen der mir zustehenden Punktzahl bestelle ick) folgende Brennstoffe:

Bezeichnung der Brennstoffe

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 80 vom 5. April 1940. S. 2

* braucher in fremden Wirts - zeige den fremden WirtschaftSamtern zu erkstatten.

....... tao-octtto-ao-y

ooooooo oc-o-cocd-ot-sa

zu liekerndcn Brennstoffme1tgen„ :arien nnd -sortcn und des für ihn zuständigen Wirtschafts'amtes. § 17 -

(1) Die Summe der von einem Vorlicfcrcr angenmnme- nen. Bestellungen darf seinen Umsaß im Kohlenwirtschasts- jal1r 1938/1939 böclJstoncz nm 15 Prozent übersteigen. Darüber hinausgehende Beßsllnnan darf der Vorlicfcrcr nicht an- nehmen. AuZnahmcu kann das für den Goschäjtsjiß des Vor- licfcrns zuftändige Vezirkßwirtschaftsamt beim Vmiisgm bxfondcker Verhältnisse gestatsen.

(2) Die Vorlie'ferer können die Annahme von Bestellungen abkehnen,

8) WWU sie die Loistnngsfälsgk'cit ihrcs eigenen Unternehmcns übersteigen,

1)) wesrms die Zahlungsfähigkcit des Händlers chifcl- ha 1 it.

Händler, die keinen Vorliefere: finden, wenden sick) an das * Wirtschaftsamf. *Das Wirtschaftsamt trifft entsprecthe Masy '

nahmen nack) Woisnng dcs Bezirkswirtschaftsamtes. (3) Die Kohlenvsrtcilungssteüen [)ÜÖLU dafiir zu sorgen,

daß die Vorlicfcrcr die nativendigen Mengen erhaltkn ohm» :

RÜckficht auf etjva bestehende vertragliche LiEferansprÜchc (Kontingente).

(4) Sollte die Snmme der Bestellungen beim Hanpt- licxercr seine Likfcrfähigkoit übe'rsteigsn, so hat der Haupt- lic erer Mcldnng an die Reichsstclle für Kohle zu erstatfen.

§ 18

(1) Die Kohlenherteilungsftellen haben an Hand der Vor- liegMdM Vcstellungen eine Händlerkartä zu führen, aus dsr zu erschßn ist, mit Wclchen Vrennftoffmen cn, -arten und -sortcn und übßr Welche VorliLf-Zrcr die Händ cr beliefert Wer- den. Auf dem Karteiblatt jedes Händlers muß das zuständige Wirtschaftsamt angcgeöen kein.

(2) ML Koncherteilungsstsücn können k!i'wc die Aufgabe der Vcftsflungon dnrch öéc Vsrkikfersr e'ch oftimmte Form vorschrciban.

17. Gleichmäßige Belieferung und ihre UeberWachung § 19

(1) Die Rsichsstslle für „Kohle behält FY vor, zu 02- stimmen, in wcklcher Reihsnfvlge und in We! em Umfange die einzelnßn Wirtschaftsamtsbezirke zu belieférn find.

(2) Die Kohkenvertéilungsstéllen haben dafür zu sorgen, daß die Händker innerhcckb eines Wirtschastsamtsb€zirkes im VcrHälinis zu ihren Bestofsnngen gleichmäßig belichrt Wercn.

§ 20 Die LiLfLTUUg in jeder Brennstoffart darf die Jahre?:- bestel'lnng soWLit übkrschreiten, daß ein2 Waggonliéferung möglich ist.

Q 21

(1) chs Li-Zferung Von Hausbran-dbrennstoffen an 2111211 Händler muß déffsn eigenem Wirtschaftsamt angezeigt Werdkn.

(2) Die Kohlenverteisungsstellen erlassen nähere Bestim- mungen, Wer. znr Anzéige im Ein c1fall verpflichtet ist (SHU- dikate odcr Wßrke oder Großhandeé)

(Z) Die Anzeige muß dLn NUMEU des Händler?- oder Empfängers, das errdatum und die genaus Bezeichnung der Brennstoffmenge, ckck und -forie enthalten.

(4) Die Shudikate und Werke l).“.kx-ch 5431er1 Üeuy-Miftél-

: bar an die Verb'rauch liefern, d'em für die Verörauchey zu-

ständigen Wirtschaftsamt die Anzeige zu erstatten. . (5) Liefert ein Händler cZchiffs- oder Waggonwerfe an Ver- ajtsamtsbezirken, so ist die An-

(6) Die Lieferun n, die ein Plaßhänd er fuhrenWLife an Händler abgibt, hat er PlaHhändker dem eigenen JM?! dem für den Händ1er znständigen Wirtschaftsamt anzuzetgen.

Nr. 000 000 Aukage 1 (grün)

(Rückseite TÜR 44)

§ 22 .“

" Tie Wirtschaftsämtct haben an Hand der eingehenden Lteferanzcigsn zu übertvachcn, daß alle Händler im Rahmen Zr technischen Möglichkeiten gleichmäßig beliefert Werden. Sxe _melden Fälle ungleichmäßigcr Belieferung dem Bezirks- w'1rt1chaftSamt. Tas Bezirkswirtschaftsamt sorgt bei der zm. ständigyn Kohlenvertcilungsstclle für Abhilfe.

- § 23 *

(1) Die Wirtschaftsämter haben bis spätestens zum 30, September 1940 nachzuptüfen, ob die Anträge der Ver- braucher vom Händler richtig bearbeitet Wurden sind und ob die Angcxbcn dL! Vsrbkauckxer richtig sind; Die Wirtschafts! ämter können (mf Antrag die Punktzahl bLi Verbrauchcrn der Gkuppe „1 naehkräglich erhöhen, Wenn dÖe im Antrags- formbkatt unter „cherkxttch“ gemaehjen Angaben des Verbrauchers einerr erhöhten Md-Uf rce'htferügen (Vgl. § 11).

(“Z) Ergibt sich hieraus béim Händker ein höherer Liefer! anspruch seiner Kunden, so UUkSkkiEgt die Rüebbestellung eben- fakls den V-orsckzristsn über die Brck7mftoffkchftskchng durch die Händler (vgl. Abschniit 11).

(3) Nachbeftelktmgen sind in de'): ZELT Hsm 1. bis 15. Ok- tober 1940 aufzugeben.

Z' 24

(1) Die Verbrauchér sind durch amtliche Bekannt! MUCHUUJLU dcr Wirtschaftsämter dabon in Konntnis zn seßen, Welchc Vrennftoffmengen Zhnen zttstChcn.

(2) Sorveit die besteüten Brennstoffarten und -sort€rx nicht vo-rhandkn find, gift der Licferanspkuck) der Verbranckxer aks erfüklt, chn ihnen art: und sortenähnliche Brennstoffe gs- [iefert WERDER.

(Z) Lieferungßn und Bezüge» höhsrer als der zugelassenen Mcngcn sind verbotM. § 5

2

Der Verbraucher, der lagsrn kann, verliert seinen An- spruch anf Lisferung, Wenn er die von ihm bestellten Brenn- stoffe nicht in dem Zeikpunkt, in dem ste ihm vom Händ12r angeboten Werden, annimmt.

§ 26

Die Wirtschastsämtcr haken das Verhältnis won La ers: möglichkeite'n und ermitteltem Brennstoffbedatf in ihrem 2- zirk festzustellen und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organisationer der Händler Maßnahmen zur Sicher- st-ellung dcs notjvendigen Lagerraumcs zu treffen.

§ 27

Die Bézirkswirtschcsstsämtcr können in den Wirtschasts- amtsbozirken, in denen die Verbraucher aus Mange[ an Lagermöglichkcit ihre Brcnnstoffe Üblichertveise in kleineren Mengen beziehén, zur befferen Uebertvachung und gleich- mäßigeren Vertsilung dEr Hausbrandbrennstoffe im Einver- nehmen mit der Reichsstclse für Kohle Kohlenbevorratungs- karton einführcn.

(;. _Straf- ynd Sehlußbesümmuugm § 28 Zuwiderhandlungcn gegen diese Anordnung Werden ge- mäß den §§ 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warcherchr bestraft. . - § 29 (1) Diese Anordnun?) tritt am 15. April 1940 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt ie Anordnung 3 der Reichsstclke für Kohle außer Kraft. Berlin, den 3. April 1940. Der Reichsbeau tragte"für KOMET, P a ul a [ t e r.

Tafel zur Bestimmung deé Punktzahl.

Untermieterzuschlag: Alleinstehende Untermieter (nicht Familien, die zur Untermiete wohnen) haben ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen benzokxnten heizbaren Räume Anspmck) auf 12 Punkte. Mehrere Untermieter, dte einen heizbaren Raum gememsam beroohnen, haben auch nur Anspruch auf insgesamt 12 Punkte.

Vrannkohkenbräetts).

Men 6 in entnern g 8 Bemerkungen:

Ich kann in eigann Räumen (Keller, Schuppen, Wohnung, Garten Usw.) unter Aus- nußung allor vsrfügbaren Möglichkeiten ianafamt lagern (Zentner = 50 RZ) . . . . . . . . ......

Z n r B e a ck) in ug

&) Ter“ Liexranszruck) de?» Verbrauchers be- schrankt' stch_ aux die von de“: Reichsstekle für Kohle xeivcrks fxeigegebenen Mengen. Dee L1eferansprUck) gut auch als erfüllt, wenn art- oder jortenähnsiche Brennstoffe geliefert Werden.

)) D'er Verbxauéher, der lagern kann, verliert semen Anspruch auf Lieferung, Wenn er die von ihm bestellten Brennstoffe nicht in dem Zeitpunkt, in dem sie i1)m Vom Händler an- geboten Werden, abnimmt,

).- .......................................

Ort, Datnm geftellt Habe.

.............

Dentlick) chare Unterfchrist des Haushaltrmgs- Vorstandss bzw. Heines Verkcexers

[" ---------------------------------------

StrUße Hauanmner

Hüttenbetrieb mit Deputatkohle beliefert werden, dürfen keinen Antrag stellen.

0) Falsche Angaben Werden mit Gekdftrafe oder Haft, in besonders schweren Fällen mit Ge- fängnis geahndet.

Ick) Verfühere, daß ich nur diessn Einen Antrag

-----------------------------

0) Liegen bestimmie Gründe vor, die zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch zwingen, so sind darüber auf der Rückseite unter „Bemer- kungen“ nähere Angaben zu machen (z.B. AuZübung eines Gewerbes in der Wohnung, Krankheitsfälle usw.).

(1) Verbraucher, die von einem Bergrverks- oder

Auf einen Punkt können befteklt wexden: (an dieser Steve Werdezx die von den Wirtschafts- ämtern bekanntgemachten Verhältnié-zahlen eingeseßx, z. B. 1 Jenkner StUnkoleen od

e*e 11/4s Zentner .

Vom Händler ausszülken ?

Vom Wirt1chastsamt aussufüllen

Nummer der Kundenliste

' Stempel und Unterschrift des Händlers

Antrag geprüft am ........ . durch . . . . . . . . . Zusäßlich bewilligte Punktzahl *. ............. .

Ueberwiesen cm Kokßenhandlungt NEUU': ................................ . . .

Nnßbrift: .................................

Anlage 2 (blau) (Vorderseite 911144)

Nr. 000 000

Nur für zeutralbeheizte Häuser,

Stockmertheizungen und zentrale Warmwasserversorgungsanlagen. (Zutreffendes unterstreichen.)

Vor dem Ausfüllen genau durchlcsen2

zur AUfnÜlUUC in die Kundenliste dss» Händlers ..

Vctrifst das“ (Mbäude .........................

Antrag

Nack) dem Ausfüllen dem Kovlcnbémdlcr übrtgkben!

-------------------------------------------- .

(Name und Anschrift des Händlers)

---------------------------------------------

(TU, Straße, GUMdstiizksmmnner, Stockwerk)

Die“- Bsstcllnng (]) für dms Kol)lenwirtstl)afts- jahr 1940/41 darf den chng im Kochnwixt- schaftsjaw: 1933/39 nicht ijl10111'111611811. Hierüber ist dem Wirtschaftsamt nac!) Anfforde'rung ein- Wandfrei Nachweis zu führen.

Bei mehreren Händlern darf nur dann bestellt Werden, WEnn auf jeden Händler mindestens 800 Zentner eincr Brennstoffart entfallen. Die Vcrtßilung der Gesamtmenge ist Unter 11 auf- zugliedcrn.

chug*)i.Kok)lenwirtschafts- Bestellung für das Kohlen-

] Brennstoffart und -sorte jahr 1938/39 (1. 4-31. 3.) Wirtschaftsjahr 1940/41 in chtnern : 50 ch (1. 4.-31.3.)in Ztr.= 501chZ 1 2 Z

Vcrbrckuchcr, dic voi 11161)reren Händlern Anträge stslle'n, HabM auf jedem Antragsformblatt die Nanwn-sämtlichcr Händle'r und die bei diesén bestsllten Mengen anzugeben.

]] Name und Anschrift des Händlers

Istveils bestellte Menge in Zentnern = 50 kg

Wieviel kann in eigenen Rämncn (Keller, Schuppen, Hof, Garten usw.) unter AUSUUßung aller .

erügbaren Möglichkeiten gclagcrt Werden? ............... ZLUÜULY.

Ort, Datum

................... Straße, Hausmmnmcc

ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo .

Rechtsverbindliche Unterschrift

“*) Bci Neubauten, für die im Kohlenwirtschaftsjahr 1938/39 noch keiite Brennstoffé bezogen Wurden, ist in dieser Spalte der Hinweis „Neubau“ zu bringen.

Yückseite beachten)

4

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RcirhS: nnd Staatsanzetger Nr 80 vom 5. April 1940, “..-. .)

Anlage 2 (blau) (Rückseite [UK 3 4)

Koch- und Waschbedars.

Der_H-auswirt yder Hausverwaltßr muß für die Mieter, die kein Gas- oder Elektrokochgerät mit mehr als emer Brenmchlc habsn oder die jhre Wäsche selbst Wasckxn, die dafür vorgesehene Brennstoff- mcngc nachstshcnd [181tellcn. Deu Bezug regelt der Mieter mit dem Händler selbst.

Für Koch- und Waschzwecke dürfen bestellt Werden:

&) für Kochzwccke

13) für Wasck)zWLcke

Personenzahl des Haus- haltes ..... *. . 1 2 3 4 6

FZHYHHÖWLÜHÉ“ * W " * in antncrn . . . . 7 9 10 11 1313

S'“!

Personenzahl dLs Haus-

halte's ....... 1 2 3 4 5 6

Vr€1111st0ffmc11ge*)

in 3611018111 . . . . 2 3 3 4 4 5

*) Die Brennstoffmengk bezieht sick) (mf Steinkohlcn. Beim Bezng Von BraunkohlsnÖxiketts

erhöht sie sich in der Regel um 25%.

Name des Mieters

Zahl der in sein€m Welch€ Bremxstoffe WLTÖLU [1611011111 fÜr: Haushalt ÜUWLsLUÖEUPGksNWU BEZEichnUng! Ztr. B€zeichnung“ Ztr.

Kochzwecké WascHzWCcks

Reécht dieser Play nicht aus, ist ein Ergänzungsblatt bciszÜgcn.

Zur Beachtung.

&) Der Lieferanspruck) dés Verbranckzßrs be- schränkt fick) auf die Von der Reichsstelle für Kohle jew-Zils freigegebenen Mengen. Der Lieferanspxuch gilt auch als erfüllt, Wenn art- oder sortenähnlickw Brennstoffe gGliLferk Werden.

10) Der Vcrbranckxr, der lagern 1111171, UUZicrt seincn Ansyrnch anf LiSsMUUJ, 11101211 81“ die: von ihm bestellten Vronnstoffe nicbt in dem Zcitpnnkt, in dsm sie i1)m Vom Händlek Un- gcbotcn WerdM, abninnnt.

0) Falsche Angabsn Werdsn mit 05111111er oder Haft, in besonders sc!)n1crcn Fällen mit GE- fängnis gsalwdßt.

Vom Händler auszufüllM

Vom WirtsckWft-Mmt a11§znfiillc1x

Stempel und Unterschrift des Händlers

Nummer der Kundenliste

Antrag gepriift am ......... dnrcl) ......

Ste'mpel des WirtschaftMmtsZ

Anlage 3 (gelb.) (Vorderseite ])11144)

Nr. 000 000

Nur für landWirtschastli e und gewerbliche Betriebe, Wehrmacht, Vel)" rden und Anstalten.

(Betriebe, die nach Anordnung 2 der Reichsstelle für Kohle meldepflichtig sind, dürfen diesen Antrag nicht ausfüljen.)

Vor dem Ausfüllen genau durchlesen!

zur Aufnahme in die Kundenliste des Händlers

Genaue Bezeichnung und Anschrift „"des Bestellers

Die Bestellung (1) für das Kohlenwirtschasts- jahr 1940/41 darf den Bezug im Kohlenwirt- schaftsjahr 1938/39 nicht übersckxeiten. Hierüber ist dem Wirtschaftsa1nt nach Aufforderung ein- Wandfrei Nachjveis zu führen.

Bei mehreren Händlern darf nur dann bestellt Werden, Wenn. auf jeden Händler mindestens 800 Zentner einer Brennstoffart entfallen. Die Verteilung der Gesamtmenge ist unter 11 auf-

zugliedern.

Antrag -

Nack) dem Ausfüllen dem Koblenbändler, übergeben!

' ' "1956.11?! 'u'n'd' "4111141211159;'Häkßiéés')" '

1todo-aoa-odoloo.-oooteoaoetoootocktoo-Oj

_ Gemerbliche Betriebe sind nur die mit eigenen Gemerberäumen. Wird das GeWerbe in der Wohnung ausgeübt, ist Antragsformblatt 1 (bei Einzelöfen) oder 2 (bei Stockjverksheizungen) zu benutzen. _

Behörden und Wehrmacht füllen in 1 nm: Spalten 1 und 3 aus.

] Breunstoffart und -sorte

Bezug im Köhlen.- Wirtschaftsjahr 1938/39 Wirtschaftsjahr 1940/41 (1.4 1

in Zentnern : 50 kg

Bestellung für d(xs Kohlen-

1-31, Zo) ( . 40-310 34)

in Ztr. = 50 kg

2 3

' Verbraucher, die bei mchrererx Häpdlx'rn Anträge stellen, haben auf jedem Antragsformblatt dre Namen sämtlicher Händler und dle bet dreien bestellten Mengen anzugeben.

" Name und Anschrift des Händlers

Jeivcils bestellte Menge in Zentnern == 50 kg

Wievisl kann in eigenen Räumen (Keller, Schuppen, Hof, Garten usw.) unter Ausnußung alloy

Verfügbarcn Möglichkeiten gelagert Werden? ............... chtuer.

Rijckscitc lwacbtsn!

Anlage 3 (gelb) (Rückseite ])W „4 4)

Zur Beachtung.

o.) Der Lieferansprnck) des Verbrauéhers be- schränkt sich auf die Von der Reichsstelle für Kohle jeroeils freigegebenen Mengen. Der Lieferanspruch gilt auch als erssüllt, Wenn art- oderd sortenähnliche Brenntoffe geliefert Wer en.

Yirifft Vetriebßeriveiterungen!

Ist seit dem Kolzlenjvirtschaftsjahr 1938/39 eine

BetriebserWeiterung vorgenommen ivorden, die einen vermehrten Brennstoffverbrauck) mit sick) ebracht hat, so muß nachträglich ein mit Unter- agen versehenes Gesuch auf erhöhte Brennstoff- zuteilung an das zuständige Wirtschaftsamt gestellt Werden.

Diesem Gesuch ist Lin Beglaubignngsschreiben der Industrie- und Handelskammer bzw. Hand- Werkskammer oder des Kreisbauernführers bei- zufügen. Im vorliegenden Antrag darf bis zur Entscheidung des Wirtschaftsamtes die Bestellnng

Betrifft Vetriebßbesehrcibung!

Landwirtschaftliche und gewgrblicße Bciricbs machen nachstehend die Angaben, dre die Höhe des Kohlenverbrauches beeinflussen (z. B. Um-

b) Der Verbraucher, der lagern kamm, UCUWTt jeinen AUTPrUck) auf LiSfcmmg, Wenn er die von ihm bost€11tcn Brennstoffe nicht in dem Zeitpunkt, in dem sie ihm vom Händler an- geboten Werden, abnimmt.

0) Falsche Angabsn Werden mit Geldstrafe Oder Haft, in besonders schweren Fällen mit Ge- fängnis geahndet.

den Vozng ini K0[)1cnwirtsckwstxxjaßk 1938/39 nicht übersteigen.

Betriebe, dis im Kol)lenwirtschaftéjahr 193839 keins Brennstoffe bezogen haben, [)?stkllLU il1rcn Brennstoffbedarf für das KohlcnwirtjchUftsjalß 1940/41, indem sie eine Selbsteinschäßxmg wor- ncbmcn. Tiefe Sclbsteinschäizung ist nachträglich unter Beifügung eines BeglaubigungsWreibens der Jndustric- und Handelskammer oder der Handwerkskammßr oder des KrcinterufÜUrers beim Wirtschaftsamt zu be'gri'mdcn.

fung der landwirtschaftliéf) gcmtytcnßléickw, Art und Größe der Backöfen, Vrennöxcn, Wxtrst- kcssol Usw.).

Art des Betriebes

Bctricbsbcschrcilmug

Es sind inSgesamt ......... Anträge gestellt Worden.

Ort, Datum

Straße, Hausnummer

Rechtsverbindlickx Unterschrift

Vom Händler auszufüllen

Vom WirtschastSamt auSzufüllen

Stempel und Unterschrift

Nummer der des Händlers

Kundenliste

1 Antrag geprüft am ........ durch . .

Stempel dcs Wirtschast€amkch