Reich8= und Siaatöanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1940. S. 2
1 re end den Betimmungcn unter Ziff. 1 und 11
111. Fiir» PY Anträge [auf Erteilung von Kontroll- nnniincrn der Wehrmacht des 111. Quartals _1940 unb folgcndcr Quartale nachstehende Regelung in__Krast.
1. Spätestens ab 15. Mai1940 sind Antrage anf
Erteilnng Von Kontrollnummcrn der Wehr- 1110ch1 (011, WK], Al., 97 Ro außer 77 R0 )( Nr. 501 nnd folgende) ab 111. Onarml 1940 nnr auf den neuen Voxbruckbn
„*.lnftci-lnngsblatt “sur Eisen und Stahl
(Einschl. Légierungsmeialle) __ “ 5111“ Ausfiilnnng von Wehrmachiausiragen Neufassung Vom 1. _5. 1940 bei dcn zuständigen Robsibffßicllbn der Wehr- 1110ci)t einzureichen. Antrags, 011“ nach bein 15. Mai 1940 auf alten Vordriickcn eingerercht Werden, kiinnen nicbt beriicksichtigt Werden,
2. Bcrcits auf alten Vordrucken _e_mgc_1:61chte, ]cbock) noch nicht gcnbbmigtc Antrags nnd zunachst nicht nen zu stellen.
Durch die Nobstoffstcllen de_r Wehrmacht ergeht Mitteilung über ihre Abimcklung an die Antragsteller. _ _ _
3. Den Anträgen gemäß Ziffer 1111 ist cm Nach- Wcis dcs Bedarfes an Stabllcgixrnngsmciallen fiir chrnmcksgoräi auf den dafur vorgescbenen Vordriickrn _ _ _
„NacbWeis des Bcdarics an Stghllegicrnngs-
meial'icn zur „ Erlangung ciner Einzel-
ansnabmcgenebmigung fiir Wbbrmachtgerat“ in doppelter Ansicriigung bciznfugen. _
“Dieser Nachweis ist fiir die__ einzelnen Webrinachtgerätc bzw. Wehrm0chigeraictqile nur einmalig zu fiihren. Sofern _iur 6111 bestimmtes chrnmchigsräi bzw. :geratcieil 9111 neuer NachWcis erforderlich wird, erfolgt 21110" ent- sprechende Anfiordcrnng dnrck) die znstandigs Robstoffstellc der Wehrmacht.
Bereits Von den Rohstoffstellen der Wehr- macht erteilte Ansnal)incgcnchmignngkn zu den Anordnungen dsr Rcichsstclle für Eisen und Stahl fiir die Herstellung, Lieferung und Ver- wyndnng von lcgiericm Eisen: Und S_iabl- material fiir chrniachigcräi biciben guliig, sofern sie nicht Von der zuständigen Rohstoffstclle ausdrücklich wide'rrufen Wcrdcn. _
4. chciis obno das Kennzeichen „]g“ erteilie chrmac!)tkbnirollnnmmcrn (11711, 127111, Al., 07 110 0111361“ 117 110 )( Nr. 501 und folgende) des 111. Lnarials 1940 Und folgender Quartale können fiir die Beschaffung bon nicht le- gieriem Eisen: Und Siablmaterial VLr- Wendet Werden,
Sofern jedoch mit diesen Kontrollnnmmern legiertcs Eissn- Und Siahlmaicrial bLsckMfft Werden soks, müssen chcks Koniingcnticrung des legierten Materials nene Gesamimiiräge auf den Vordruckcn gemäß Ziffer 111 1 unter Beifügung der Erstanträge bei den jeWeils zuständigen Robstoffstcslen der Wehrmacht ein- gereichi Werden.
Den neuen Anträgen müssen entsprechende Nachkvcise fiir dcn Beda? an _Stahllegierungs- metallcn auf den Vordru cn gemäß Ziffer 111 3 in doppelter Ansfcriigung beigefügt Werden, Halls entsprechende Ausnahmegencbmigungen zu
en Anordnungen der Reichsstcüe für Eisen und
Stahl für die Herstellung, Lieferung und Ver- ivendung des [cgicrien Eisen- und Stahl- maierials fiir chrmacksgeräi noch nicht erteilt oder beantragt sind.
5. Die „Bauberren“ derjenigen Bauvorhaben, die von der Dienststelle des Generalbevollmächiigten iir Sonderfragen der chemischen Erzeugung T„(ZL-Chemie“) betreut Werden, reicken ihre Anträge auf Erteilung von “18“; 1ontroll- nummern 1717 110 )( Nr. 501 und folgende fiir das 111. Quartal 1940 und folgende Quartale bzw. ihre Anträge auf nachträgliche Erteilung des Kennzeichens „]8“ für bereits vom „Es-Chemie“ erteilte Kontrollnummern des 111. Quartals 1940 und folgende Quartale gemäß besonderen Bestimmungen, die ihnen unmittelbar vom „()J-Chemie“ bekanntgegeben werden, ein.
Berlin, den 30. April 1940.
Der Cbsf dcs Oberkommandos der Wehrmacht. J“. A.: V 2 cl) t.
Bekanntmachung über die Einführung von Vereinfachungen zum Verfahren der Metallanforderung fiir Wehrmachtaufträge vom 26. April'1940.
Jm Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister fiir Bi'iVaffnung Und Miiniiion erdLn zu dem dnrch die B8- kannimachnng vom 18. Jannar 1940 (Deutscher Rbichs- “ anzeiger Und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 17 Vom 20. Januar 1940) eingeführten Verfahren mit Metall- aniordernngssiheinkn fiir Wehrmachianfiräge und Unler- lieferungsscheinen mit Wirkung vom 15. Mai 1940 Verein- fachungen in Kraft geseßt und neue Vordrucke (Mctallschein Und Metalluniersck)ein) eingefiihrt.
Einzelhciisn sind aus dbm neuen „Merkblatt zum Ver- fahren mit Mbtallscheinen und Metallunterscheinen fiir Wehr- machtaufträge“ soivie den neuen Vordrucken ersichtlich, Das Merkblatt und die Vordrucke sind nur bei den Jndnstrie-Mnb Handelskammern joivie den HandWerkskammern ab 15. Mai 1940 erhältlich.
Metalle,-die nicht fiir [Lgiertes Eisen- Und Stahlmaierial bestimmt sind, diirfen vom Hanptlieferer späte tens noch bis zum 30. Juni 1940 auf den bisherigen Vordru en für Metall- anforderungsscheine angefordcsrt Werden, jedoch nur für die Bedarfsmonate bis einschließlich September-1940. Metall- anforderungsscheine und Unterlieferungsscheine der bis- herigen Art für die VLdarfsmonate ab Oktober 1940 sind ungültig. Die ab 1. Oktober 1940 benötigten Metallmengen
2111 Grund von „Mctallanforderungsichcinen“ (alter Vordrucfk) dürfen nur „Unterlicfernngsschxme* ausgestellt Werden, auf Grund von „Motallscheinen“ (neuer Vordruck) nnr „Metaüunterscheine“. __ A _ __ a s Der le te Termin für die Sie ung von n ragen 1_1 Zuteilung (F?rsorgnng und Vbrbranchsbexcchtigunß) durch die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe _auf Gprund_ voii „Metallan ordcrungsschcinsn“ und „Unierliefcrungssch__cinen (alter Vorbrnck) ist - abweichend von den allgemein uliigen Bestimmungen des Merkblattes _- der_ 19. Y_ngui 1940. Deshalb müssen die „Unterlieferungsschsme 'spatestens am 5. August 1940 bei den Betrieben der ersten Verarbeitungs- siufe eingegangen sein. _ _
Schit fiir die Anirä e der erst__en Verarbeitungsjinfe anf Zuteilung neue Vordru c einZefubrt" wbrden, mussen die neuen Vordrucke bei allen Anfragen fur die Bedqrfsmonate Juli 1940 und folgende verwbndet Werden, gleichbtel, ob den Anträgen alte oder neue Scheme zugrunde liegen.
Berlin, den 26. April 1940. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, J. A.: B e ck t.
...-5“ Anordnung 136 19
,- ..77' der Rei stelle für Baumongarne und -gewebe_ “(Verkehr mitchGsespinsten und ihre Be- und Verarbeitung).
Vom 30. April 1940.
Au Grund der Verordkümg iiber den Warenverkehr in der Faksung vom 18. August 1939 (RGVl.1 S 1430) in Verbindung mit der Verordnun uber die Errtchtung von UeberWachungsstcllen vom 4. Jiember 1934 (Deutscher Reichsanz. und Pixeuß. Staatsanz. __ r. 209 bom_7. September 1934) und der Bekanntmachung uber die Reichsstelien zur UeberWachun'g und Regelnng des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz, .unb Preuß. Staatsanz. Nr. 192“ vom 21. August 1939) wird Mit Zustimmung des ReichsiÜirtschaftsministers angeoxdnet:
Abschnitt 1.
Grundsäßliches Einkaufs- und Vernrbeitnngsverbot für baumwollhaltige Gespmste.
§ 1.
Der Ein- und Verkauf, die LiefbrnnZ) und Abnahme sowie die Be- und Verarbeitung von einja en_Garnen u_nd ,Zw'irnen, die Baumwolle, Baumivollabfal1e, Linters, RUF? baumWolle und/oder Flockenbast enthalten, i_st verboien, xs sei denn, daß da iir eine entsprechende _aiisdruckliche_Genehmigung einer Reichsitelle der Spinnstoferischast erteilt ist.
Abschnitt 11.
Regelung von Gespinsteinkauf und -verarbeitung für die von der Reichsstelle' fiir Baumwollgarne und -geivebe betreuten Hersteller von SpinnftoffWaren.
§ 2. Herstellungsanweisung. Hersteller von Spinnstoffiva'cen, die
(1) Die ,iaut Wollgarne und -geWebe betreut Werden, erhalten von det Reichssteüe auf Antrag oder von "Amis Wegen_Herstell_ungs- anWeisungen. Diese umfassen samtliche Gespmste, die zur Erzeugung der in der HerstellungsanWetsung genannten Waren benötigt werden. _
(2) Die Reichssteüe kann Vbrteilungsstellen Mit der Aus- , fertigung von Herstellungsanwtsisungen beaufiragen. __
(3) Die Erteilung einer Herstellungsanweisung begriindet keinen Anspruch auf Lieferung der entsprechenden Gespinste.
§ 3. Verkehr mit Gespinsten.
(1) Diejbnige natürliche _oder juristische Pexson oder Personenvereinignng, auf die die ersiellungsanWetsung_o_us- gestellt ist, darf, sofern nicht ausdrucklich eimas Ge enteiliges bestimmt it, die in der Herstellun_gsan1ve1sung na __ Menge, Art und orte bezeichneten Gespinste gegen Aushandigung eines oder. mehrerer entsprechender ijpmstgntscheme kansen, tauschen sowie abnehmen. Diese durfen _msgesamt uber keine höhere. als die in dsr HerstellungsqnWeisung angegebene_ Menge lauten. Erst mit der Aush_andigung der ordnungs- gemäß ausgestellten Gespinstgutscbeine kornmt das_Geschaft zustande. Ein- und Verkäufe,_Tanschgeschafte sowie Liefe- rungen und Abnahmen, die nicht durch entsprechende Her- stellungsanWLisungen und Gespinstgutscheme gedeckt sind, sind verboten. _ , _
(2) Bei mehrstufigen Veiricbi'n darf die Gxspmst- herstellungsabteilnng an die Gespmstbe- oder -verarbe_1tungs- abteilung nur gegen Ausstellunxz entsprechendsr Gespinstgut- scheine liefern: das gleiche gilt fur Lohnspinngbschafte.
§ 4. . Gespinstbearbeitex und -händler.
Von der Reichsstelle fiir Bax:mivollgar__116_und -chEbe zum Ein- und Vbrkauf von Gespinsten (in_sdrucilick) zugelassene Gespinstbearbeiicr und :bändler diirfcn die gleichen__Gesp1nste, die sie gegen Gbspinstguischeine der Reichsstclle fur__ Baum- wOllgarne nnd -geWebe Verkauft haben, gegen Aushandtgnng eines oder mebrcrer selbstauSgestLllier_ entsprxchender Gcspinst- gnisch-eine nach Maßgabe des § 3 Wieder einkaufen, tauschsn sowie abnehmen.
§ 5.
«* Gespinstguischein.
' ]. Der Ge int uischein ist auf dem vorgeschriebenzxn,
bei d(er) Reichssteslke fsiigr BaumWoUgarne und -geWebe erhalt- lichen Vordruck auszustbllen. Er muß enthalten:
51 Namen und Anschrift des Gespinstlieferers,_
1)? Nummer der Herstellungsanwixisung (Kennziffer) der
Reichsstelle f_iickr) BAUMWVÜYUZUH und -geche (ent-
ällt bei Gut einen emä , _
6) Registernummer des Flusstellers bei der Reichsstelle
fiir Baumkvoklgarne und -geivebe, , "
(1) Menge, Garnnummer, Animachung, Ausfuhrung
(Spinnart) und genaue Spinnstoffzusammenseizung
geWesen sind.
besonderer Benachrichtigung von der Reichsstelle fiir Baum- *
1) Ort, Tatum, Firmenstempel und rechtsve'rbindlicb'l Unterschrift des Ausstellers. (2) Unvollständig ausgefüllte Gcspinstguischeine sinö ungültig. _ __ (3) Der Aussteller von Gcspinstgntscheinen 1st_ clTur die Richtigkeit der darin gemachten Angaben veraniivortli (4) Der beim Ansstellcr verbleibende Giiiichcinabschni1 isi gleichlantcnd auszufüllen und fur Nachprufnngvn auf zubeWahrcn. § 6.
Be- und Verarbeitung von Gespinsten,
(1) Die HerstillungsaUWeisung__berechtigt znx Ve- und Verarbeitung der darin anfgcfubrten Gcspmstmengen, -arten und -sorien nur im Rahmen der Lestgeseßibn m_onatq lichen Gcspinstmengen-, Webstnhlftunden- zw. Zivirnspindelx stnnden-Vegrenzung nach Maßgabe des §8. _
(2) Diese monatliche Begrenznng dais ]e Kalenderviertels. jahr nicht überschritten Werden; eine Minderansnußnng darf nicht nachgearbeitet Werden.
§ 7.
Ermittlung der be- und verarbeiteten Mengen. .
(1) Als tatsächlich be- oder Vergrbeiiete Gespinstmenge_gi[t der gewichtsmäßige Unterschied zwischen den am Anfang eines Kalenderviertcljahrcs vorhandenen und den am Eitbe des:. selben verbleibenden, dnrch tatsächliche _Aufnabme ermittelten Beständen unter Berücksichtigung der im gleichen Zeitraum- durch Lieferung neu hinzugekommenen Mengen. _
(2) Als tatsächlich gearbeitete Webstuhl- bzw. Zwirn- spindelstunden ahl gilt die Summe dex Stunden, WahrenZ deren die Wethühle bz'w. Zwirnspindeln im Monat 111 Betrie
§ 8. Anrechnung auf die Be- und Verarbei'tungs-Begrenzung. - (1) Auf die chstuhl- bzw. Zwirnspindelstundem
für eigene sowie für fremd(.
' d "mil" e BLJWUJUUJ im sc“ "h bzw. Zwirnspindelstnndel
Rechnung gearbeiteten Webstuhl- anzurechnen. __ __ (2) Auf die Gespinstinengen-Begrenznng sind sarntlnhe im eigenen Betriebe und in Lohnbeirieben verarbeiteten Gespinste anzurechnen.
§ 9.
Verbot von Koppelungögeschäften.
(1) Es ist Verbotsn, im Inlandsverkehr bei beni Verkani oder der Lieferung bon Gespinsten neben der Lieferung der vom Abnehmer verlangten oder vom Liefereb angebotenen Ware andere Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zu vereinbaren, als sie der _Abnebmer verlangt oder der Lieferer angeboien bat. Ebenso ist es auch umgekehrt verboten, derartige Leistunxzenbon dem Verkauf oder der Lieferung von Gespinsten abhangig zu machen.
(2) Verboten sind auch Handlungen oder Vereinbarun en, durch die mittelbar oder unmittelbar die vorstehenden Ver ote umgangen Werden oder. umgangen Werden sollen.
Abschnitt 111. Strafvorschristen und Schlußbxstimmungen.
§ 10. Zuwiderhandlungen.
' ' 11 en e en die e Anordnun Werden na den Y§m110ék12é1l5uer FeZordnurig iiber den gWarenberkelZ? bestraft.
§ 11. Schlußbestimmungen.
Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie, gilt auch für die Ostmark und die Reichsgaue Sudeienland und Danzig-Westpreußen. ' - _
Gleichzeitig treten folgende Anordnungen anßer Kraft:
130"- 1 vom 1. September 1934 (Deutscher Reichsanz. uni
Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934),
130- 4 vom 20. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanz. und
reuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 29. Dezember 1934),
1301 5, vom 1. *März 1935 (Deutscher Rneichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 1. Marz 1935),
1301 6- vom 29. März 1935 (Deutscher Réichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 80 vom 4. April 1935),
1301 10va 4. April 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, “Nr. 81 vom 4. 211311119311),
130 14 ,vom 29. Dezember 1936-(Deutscher Reichsanz. nnd
Preuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 29. Dezember 1936),
1301 17,vi1m 27. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. nnd
Preuß. Staatsanz. Nr. 301 vom 27. Dezember 1938),
Pxéuß. Staatsanz, Nr. 205 vom 4. September 1939 .- Berlin, 51530. April 1940. *
Der R_cichsbeauftragte fiir Baumwbügarne und :gesbebe. - K. R in “1 e.
Anordnung Fl' _ ur Verein eitli an von Handpumpen, und zwar iige- Lumpen, erzenchSangumpen,_ liegenden Einzylinder-Hand-
pumpen, stehenden ZWeizylmder-Handpnmpen, vom 23. Apxil 1940.
Auf Grund der Verordnung iiber die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- und_ Apparate-Ebzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGW. Teil 1 S. 2411) m VerbmdnnZ mit der Durchführungsverordnung vom 20._ Dezenibcx 193 RGW. Teil 1 S. 2498) ordne ich zur Vereml)eitl1ch11ng_ der Zerstellun üblicher Handpumpen, und 311101: bon Fluge!- pumpen, ?urzen Saugpumpen, liegenden Einzylinder-Hand- pumpen, stehenden Zweizylinder-Handpumpen, an:
' 1. Flügelpumpen sind nur noch in folgenden Nus- fiihrungen und Größen herzustellen;
des gekauften Gespinstys, _
sind auf dLn nenen Vordrucken anzufordern.
8) vereinbarten Liefermonat,
Größen
Doppeltwirkende Flügelpumpen -
mit Klapézen . . . . . 1 2 3 -- 5 7. Vierfachwir ende Flugelpumpen _ 7
mit Klappen . . . . . -- -- - 3 4 5 , Doppeltwirkende Flugelpnmpen
mit Kugeln . . . . - 1 2 3 - 5 7 Doppeltivirkende Flugelpnmpen _
mit Kugeln und Lederbesaß . -- _- -- 3 - 5 _7,
138 18.von“i 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. nnd “
Reichs.
Die Größennummern der Pumpen entsprechen folgen- dem Rohranschlüffen: Größen 0 ] 2 3. 4 5 7 Lichter Durchmesser des Rohranschluffes 11111113 20 25 32 Zoll1/2 3/4 ] ]1/4 11/4 ]*/2 2 Fiügclpumpen, ganz in Leichtmciall, diirfen nur noch doppsltwirkenb, und 51001: in den Größén ] und 3, herge- stellt Wordén.
2. Kurze Saugpumpen find nur noch in folgenden Größen berzustcllsn: Lichter Zylinderdurchmeffcr . Lichter anchmesser des Rohr-
a11schlUsies 32 111111(1'/4“) 40)mm (11/x“)
Kurze Saugpumpcn mit liebten Zylinderd11rchmessern von 65 nnd 100111111 find nicht mehr herzustellen und dürfen nur bis zum 1. Mai 1940 verkauft Werden. Ersatztxile zu den Pumpen der beiden (eßigenannten Größen dürfen nur noch bis zum 30. September 1943 geliefert Werden.
3. Liegende Einzylinder-Handpumpen sind ab 1. Januar 1941 nur noch in folgenden Größkn [)erzusteilen: Lichter Zylinderdurcbmesser . . . 75 90 100 125111111. StußMir-eite . . . . . 25 32 40 50 mm.
Andere Größen dürfen nur noch bis zum 1. Juli 1941 ge- liefert Werden, Ersatzteile dazu bis zum 31. Dezember 1943. 4. Stehende ZWeizylinder-Handpumpen sind ab 1. Ja- nuar 1941 nur noch in folgenden Größen herzustellen: Lichter Zylinderdurchmesser . -. . . 65 75 90mm. StutzenWeite . . . . . . . . . 25 32 40 mm.
Andere Größen dürfen nur noch bis zum 1. Juli 1941 ge- liefert iverdLn, Ersaßteile dazu bis zum 31. Dezember 1943.
5. Vorstehende Typenbefchränkung gilt nicht für Aus- landsberkäufe.
6. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Drnckluft- und anpen-Jndustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchfiihrung dieser Anordnung zu iibertvachen und mir iaufend iiber das Ergebnis zu berichten. Die Hersteüer sind 31)? gxgenübbr zur Auskunfterteilun , zur Einsichigewährung in_die Geschästsbücher und zur Zulassung von Betriebs- bestchtigungen verpflichtet.
7. _Zuividerbandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 „zur Durchfiihrnn der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma?chinen- und Apparate- Erzeugung (REVL. 1 S. 2498).
8. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
(Der Bevollmächtigte fiir die Maschinenproduktion. “ K a 1: 1 L a n g e.
75 111111 und 90 mm
Vekanntmachung.
Auf Griind _von En cheidungen des Herrn Reichs- kommissars 111 die Preisbi ung ändern sich die zuleyi im Deutschen eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. Marz 1936 bekanntgegebenen Preise des
Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Svudikates
für _Brennstof e aus der Produktion des Ruhr- und Aachener Reviers mri - irkung ab 1. Mai 1940 wie folgt:
_.4. Steinkohle und Steinkohlenbriketts.
Lfß, „ , Körnung Preis frei Waggon ab Werk in 1216/1-
, Nr. S o r e mm ew, Gas-, Eßlohle Magek- Anthrazit- assl.-Kohke kohle kohle
1 Stück ,über 80 18,- 18,- 18,- 18,- 2 Nuß 1 50-80 17,- 19,- 21,- 27,- 3 Nuß ][ 30-50 17,- 19,- 22,- 30,- 4 Nuß 111 18-30 17,-“- 19,- 21,- 27,- 5 Nuß 117 10-18 17,- 17,- 17,- 18,- 6 Nuß 17 6-10 16,- 16,- 16,- 16,- 7 Fcinkohle 0-Ynksxt. 6 12,50 12,50 11,75 11,75
' . 10
8 Kokskol)le 0-l)ö§))st. 10 15,- _ - -- 9 Staub 0-0,5 11,- 11,- 11,- 11,- 10 Förderkoble 14,50 14,50 14,50 14,50 ]] Gasförderkohle 15,50 -- -- --
12 Bestmelierte 16,- 16,- - -- 13 Briketts - ' 17,80 21,- 21,- U. Koks.
Lfd. Körnung Preis frei Waggon Nr. S orie „ mm ab Werk KF/t-
1 Hockwfcnkoks . . . . . . Über 80 19,-
2 Gics;ereikoks . . . . . . „ 80 20,-
3 Spezialgießereikoks . . . „ 80 23,-
4 VTECH] . . s o . . . . W80 22,-
5 Vr0ch11 . . o o | o | . 40_"60 22,-
6. Vrech111 . . . . . . , 20-40 22,-
7 Wreck) 117 . . . . 10--20 16,-
8 Grus . . . . . . . . . 0-10 11,50
. Anf vorstsbcnde Höchstpreise diirfen anschléie -- mit Ausnahme des bishci üblichen LandabsaßzuschlageY -- nicht berccbnet Werden.
Berlin, den 30. April1940.
thiengcsillschaft Reichskol)lenverbaiid. Dr.Lintl. Teßmar.
Nichtamtsiches.
Deutsches Reich.
Der_ Türkische Boiscbafier in Berlin, Herr Husrev Ge- r ed 9, ist nach Berlin zurnckgekebrt und hat die Leitung der Botschaft Wieder iibernnmmyn.
postwesen. _ Pakete nach dem Generalgouvernement. '
Bci dcn Postämtern im Generalgmivernement fiir die be- seßtcn polnischen Gebiete geben zahlreiche Pakete ein, denen an
32 40 50
- «tablwerke schlos1en mir 114%, Farben mit 185% und Reichs-_
?/
v .* ' . _ ; . K-x. * Z““ *.*-I,.- F-- -M' * *. .- .
und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1940. S. 3
nach ganz grbßcn Orten, wie „3, B. Warschau, Krakau, Lublin usw., ! dercn Lnge im Gencrnlgoubernement jedem bekannt sein sollte, , werdcn wlckn' VLULHLU täglich festgestellt. Die Deutsche Reichspost Weist deshalb ernént darauf hin, daß für Pakete nach dem General-
Aufgaben der Erzeugungssthlacht.
Posen, 30. April. Die Landesbauernfchaft Wartheland ver- anstaltete am Sonntag und Montag in Posen ihre erste große Arbeitstagung, in deren Verlauf auch der Reicbsobmann des Reill)sii(ibrstmidcö, BULLET Gustav Behrends, und Rbick)s- statthaltcr und Gimlciter Greifer das Wort Ergriffsn, 11111 die Aufgaben und Ziele der deutschen Erzeugu1igssch10chf darzulegen. Im Zuge der agrarpoliiischen Neuordnung iin Wartbeiand konnte der neue Reichsgau troß des Polenfeldznges bereits erhebliche Mengen yon Vrotgetreide und anderen landwirtschaftlicben Pro- dukten 011 das Altreich und das Generalgoubernement abgeben,
Der Reichsobmann des Reichsnährstandes B ehrend s wies in seiner Rede auf die entscheidende Bedeutung der Ernährungs- wirtsckmfi als Rückgrat der deutschen Kriegsxxirtstbaft bin. 1]. 0. hat der Reichsnäbrstand eine ungeheure Leistung auf dem Ge- biete der Erzeugungssteigerung volk'brc1cht. DLL“ SieUVerir-Zier des Reichsbauernfiihrers erinnerte daran, daß beispielsweise die VEY- arbeitung von Milch zu Butter seit dem Jahre 1933 auf wirt- schaftseigener Futtergrundlage von 8,5 auf 15,5 Milliardbn Liter im Jahre 1939 gesteigert Werden konnte, und daß sich auch im Vor- jahre die Milchproduktion troß verschlechterter Vorausseyungen um Weitere 8 bis 10 % erhöht hat. Das Ziel des Reichsnähr- standes sei auch Weiterhin die Sicherftellung der Versorgung aus eigenem Boden. Fiir die Zukunft Werde der Reichsgau Watt 8- [and einen bedeutenden Bkitrag hierzu leisten können. Rei s- obmann Behrends gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß der neue Reichsgau durch Bereitstellung der notWendigen Mengen an Han- delsdiinger und landivirtschafilicben Maschinen 0111111150112 511 einer Verdoppelung seiner bisherigen landwirtschafilichen Erzeugung gebracht Werden könne.
Die Unabhängigkeit des Reiches in der Brbigetreideversor- gung stellte Reichssiatthalter und Gauleiter Greis-Zr als "das Fern- iel der nationalsozialistischen Agrarpolitik im Wartheland heraus.
ie vorhandene riesige Fläche von 3,3 Mill. 11:1 landwirt- fchaftlich genuyten Bodens sei von den polnisthen Machthabern nicht einmal nach dem Grundsatz der Rentabilität bewirtschaftet Worden. Die spätere Juangriifuahme einer Rkihe von Friedens- ausgaben, vor allem die ReguliernnF und der Ausbau der Wasser- wege, Werde zur Erhöhung der odenkapazität und zur Pro- duktionssteigerun Wesentlich beitragen. Um eine gewisse Ordnung in die Viehwirts aft zu bringen, Werde das Reich fiir den Anfang noch helfend eingreifen müssen, wie das bereits mit der Einfuhr von hochivertigem Zuchtvieh in den Wartbegan geschehen sei. Dnrch einen erhöhten Oelfruchtanbau und die Verbreitung des deutschen
Berliner Börse voni 30. April.
Fm. leisten Berliner Vörsenberkehix vor der zjveitägigen Unterbrechung setzten sich an den Aktienmärkten iiberwiegend Kurssteigerungen dnrch. Ter Ordereingang War verhältnismäßig klein; da aber Verkaufsneignng so gut wie nicht bestand, kamen die an sich kleinen Kaufaufträge nur zu höheren Kursen zur Aus- i'ihrung. Die zu beobachtenden Rückgänge Waren namentlich in ihrem Ausmaß geringer als die Steigerungen.
Am Montanmarkt Wurden Harpener nm 1% % heraufgesetzt. Rheinstahl geWannen 1 %. Andererseits verloren Vereinigte Stahlwerke % %. Sonst traten auf diesem Marktgebiet keine Wei- teren Veriinderungen ein. Bei den BraunkohlenWerten befestigten iich Dcutsche Erdöl um % und Vubiag um 1% %. Von Kaliaktien Zielen Wintershall durch einen Verlust um 1% % auf. Sal det- urth ermäßigten sich um % %, Während Kali Chimie im Zest- enannten Ausmaße höher lagen. Von chemischen Papieren lieben Farben mit 185% unverändert. Rütgers zogen um 1% % an. Fiir Elektro- und Versorgungswerie Waren die Meinungen Leteilt, jedoch hielten sich die Wertschwankungen in engen Grenzen.
ichtkraft und Bekula stiegen um je % und Charlotte Wasser um 1 %. Anderersseits büßten Rheag % und Deutsche Atlanten 1 % ein. Von Ma chinenbaufabriken zeichneten sich Demag durch eine BLfcstigung um 2% % aus. Größere Gewinne erzielten noch Conti Gummi mit + 1%, BMW mit + 1 Aschaffenburger Zell- stoff mit + 1% und Berger mit + 2 %. Bank für Brautndustrie und Allg. Lokal u. Kraft geivannen je 1% %. Reichsbank stiegen um % % auf 112. “
Jm Weiteren Verlauf War die Kursentwicklung Weiter nach oben gerichtet, Man handelte Verein. Stablivcrke mit 114%, Farben mit 185% und Reichsbankanteile mit 112%. Gegeniiber den Eröffnungskursen tiegen Deutsche "Atlanten um 1% %, Dessauer Gas um 1%, erliner Muschinen nm ], Jeldmühle um % und Westdtsck). Kaufhof um % %. Vielfach kam es zu Wert- erhöhungen um %--% %. Kursrückgänge traten ein bei Rhein- metall, AEG -und Gcsfiirel im Ausmaß von % %.
Gegen Ende des Verkehrs kennzéichneie sich die Ha1tung als Zul behauptét. Die Umsaßtätigkeit War recht gering. Verein.
bankanteile mit 112%.
Jm Kassaverkehr Wurden Banken größtenteils zu höheren Kurssn umgesetzt. So stiegen „Commerzbank und Deutsche Effekten- u. Wcchsxlbank um % %, Niederlausißcr und Schleswig- Holstciniscbe Bank um 1 % und Dentscb-Asiatiick1c Bk. um 2 17.2. H1)p.-Vc1nk0ktien befestigten sich fast dnrchiveg um Bruchteile cines Prozcntos. Eine Ausnahme machten Hamburger Hyp. mit - % %. Am Schiffahrtsaktienmarkt geibannen Nordd. Lloyd % und Hamburg-Siid 1 %. Rückgängig Waren Hapag mit -1 %. Von Kolonialpapieren erzielten Dong einen 1 %igen Kurs- ewinn. Die zu Einheitskursen gehandelten Industriepapicre ver- ehrten in fcstcrcr Haltung, Kursbesscrnngen bon 2-3 % Waren keine Scltcnbeit. Niedriger bewertet Wurden Mia'g mit -3 % bei Ncparticrnng nnd VUsck)-Jäger mit -2% %.
Stcncrgntsckxine 1 hörte man mit 99,92%-99,95 etwas bbbcr. Stcncrgutschcine ][ la cn dnrcknvcg unverändert.
Jm variablen chienbcr ehr stellten sich die Rcichsaltbcsiß- anieihe auf 147% nach anfänglich 147,10 (Vortag 147%), die renti'nähnlichen Reichsbahnvorziige auf unberändert 129% und die Gemsindcumschnldnngs0nleihe auf 99% (+ %).
Von Kassarenten Waren Hyp.-Pfandbriefc und Konnnunal- Obligationen Weiter gesncht, so daß vielfach wiederum Strich-Geld- Notierungen vorgenommen Wurden. Zur Einfiihrung gelangte die Emission 14 der 4% %igen Reichsmark-Pfandbriefe dcr Dtsch. Centr.-Bodenkredii mit 101. Liqu.-Pfandbriefe lagen meist böbcr; Berliner schwächten sich um % %" ab. Stadtanleihen lagen Wetter fest mit Ausnahme von Emden (_ %). Dekbsama 1 notierte % % höher. Von Provinzanleihen und Llltbesißemissionen Waren Ham- burger, Ost renßen und Westfalen % % höher. Staats- und Länderanlei LU blieben so gut wie unverändert. Von Reichs- anleihen lagen Reichsscbiiize knapp bebanptct, Während Reichsbahn- schäße geringe Kursbrbblningen verzeichneten. Fiir Jndnftrieobli- gationcn blieb die Stimmung freundlich.
Sicily dEr vorgijsclzriebciien Auslandspakctkartcn gelbe Vakeikarten des innerdcnischen _Dienstcs beigegeben ind und bei denen auch : fast immer die Zollmhaltserklärnngen fe len. Selbst beiPaketen
Der Pribatdiskont blieb mit 2% % unverändert. - Am Geldmarkt stellte sich der Satz für Blanko-Tagcsgcld mit
Wirtschaftsieil.
gouvbrncment Weißx Auslandspaketkarten erforderli ind und" j daß jedem _Pakei eine Zbllinbaltserklärung und eiicih stsatiitischer Anmeldeschem beizufnge'n ist. Ueber Ausnahmen geben die Acmier und Amisstelien der Deutschxn Reichspost Auskunft.
Land: und _Ebcischivein-Z m_erde der Warihegau s äter aucb erheb- kickze Ueberichnne zur Schließung der deutschen ettliicke abgeben onnen.
Arbeitstagung des RerchSkommiffars- für Altmatermlberlvertung.
Ain Tmrnersing hiklf dcr Reich§kbnimissar fiir Altmaterial- Wrwxxinng, Ybck, icine erste Rbicl)si(gu1ig ab. Neben 00111 05011- be_0n_1tra_gte__n siir Altm0191111101'fl1ffll]J 11101011 aucb bio Bczirks- Wirticbaitsamter v?xtreien. Nach einlciienden Ausfiihrungen dcs neu_€n iiieichskbmmimars nahm Staatssekretär Dr. Laikdstiéd bbm inchsw',xtschaitsministerium das Wort. Er betonte dabei die Wichtigkeit der Arbeit des Reichskonxmissars für Altmaterialver- mertnng und 111-[(ie in diesem Zusammenhang fest, daß bisher 1103 mgnche]: Schivierigkeiten die Ergsbnife auf dem Altstoffsbktor schr beiriedigend Waren. Trotzdem müsse eisern Weitergearbcitet wer- dxn. _Dte 11eb_erzeugung__bieler Volksgcnossen, daß jeßt nach den bisherigen KriegserßsbnMen diese I'Zinge nicht mehr so wichtig Zion, _wie zu Kriegs egmn, sei abWLéxi . Man müsse auch auf dem
xtstoifgebtete_ dafnr_1orgcn, daß se biqt bei längerer Kriegsdauer keine_ Ro?siqfi_schioierigkeiten eintreten können. Deshalb sei die Arbeit an dieiem Wirtschaftssektor iibsrans wichtig.
Kredithilfe für Lieferanten im Rußlandgesckxäst.
11111 auf deui1cher Seite allen Voraussetzungen für eine laiie Durchfuhrung der deut]ch-sbwjetischen Handcls- bzw. Wirts )Clsts- abkommenbotn 19. 8. 1939 und 11. 2. 1940 zu ickmifen, hat sich das Bankenkbnportium der Isa_go (Jndustriefinanzieru1igs-A.-G. Ost) unte_r Fnhrung der Teuthen Bank und der Dresdner Bank bebcitexklart, dsn dcni1chen Lieferanten nach der Sbivjetnnion, so- weit sie 011f_ (_Hrnnd dsr Vcrcinbarnngcn kbine Ilnzablnngen er- halten, _VLrbilligie Krbdiinibglicbkcitcn fiir die Vorfinnnzibrnng ihrer Liesernngen,_das heißt für den Einkauf der erforderlich Robniiitcrialicn, _die Bezahlung von Unterliefsrantcn sowie die Anibringung [(iiiisnder Lohnkosten usw. zur Vcrfiignng 511 sicllen. Fur d161e Kredit? mit Laufzeit bis längstens 24 Mbnnte', die in dze_F0_rm_von Wecbielkrediten gekleidet ibcrden, zahlen die Firnicn einicblixßlich 1127 Kosten des Wechselstempels dcn Rcicbsbiink- diskontiaß zuzuglich 1% %, das ist zur ZLii 4% p. 3. Die Aktien der Bankxn, die der Bedeutung des deutschen Exports nach der Sowietunkon Rechnung triigt, soll dazu beitriigen, fiir den dxutsch-
sbivjctis_ch6n Wiircnausiausck) alle Erleichterungen zum "Zwecke einer hochstmoglicbcn Steigerung zu schaffen.
©
_, _ Vörsenkennziffern . " fur die Woche vom 22. April bis 27. April 1940.
Die v_01n Statistischen Reichamt errechneten Vörsenksnnziffein steilen 6111 m der Woche vom 22. April bis 27. April 1940 im WLUÜÜÖ
zur VRWVÖL wie folgt: Wbchendu1chschnitt Monats- iwm 22. 4. 40 vom 15. 4. 40 durcbscksnitt
Aktienkurse (Kenn iffet bis 27. 4. 40 is 20. 4 40 " 1924 bis 1926 = 100 b M"“ Bergbaii und Sébwerindustris 127,12 127,41 125,54 Verarbéitende Industrie . . 113,30 112,95 110,96 Handel und Verkehr . . . 121,62 120,06 116,76 _ Gesamt . . . 118,90 118,50 116,18 Kursniveau der 4.1 %igen Wertpapiere Pfandbiiefe der Hypokbeken- aktienbanken . . . . . 100,75 100,35 100,07 Pfandbriefe der öffénilicb- * rechtlichen Kredii-Ansialten 100,56 100,32 99,96 Kommunalobligationen . . 100,05 99,86 99,44 Anleihen der Länder und “_4 Gemeinden. . . . . . 100,53 100,30 99,70 DurchscbxiiTL. . . 100,54 100,24 93,88 Außerdem: ? 50/0ige Jndustrieobligaiionen 104,10 103,70 100,47 40/9108 Gemeinde- umschuldungsanleibe . . 99,00 99,00 97,36
Berlin, 30. April. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (V_e_rka11fspreij_e des Lebensmittelgroß- handels fut 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, Weiße, mittel§) 57,50 bis 58,30, Linsen, kaferfre1§) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbscn, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speisscrbscn, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Gxüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon§*) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl.§*) 26,75 bis 27,75, Italiener, 11119167“) 30,50 bis 31,50, BuckUveizcngriißs 61,00 bis 62,00, Gersten- g_1_caupen, grob, 0/4 37,00 bis 38,001“), Gcrstcngraupen, Kiilbor- zahne, 0/6 *) 34,00 bis 35,001"), GsrstengriiiZc, alle Kbrnnngenik) 34 00 bis 35,001"), Haferflocken [Hafcrniihrinittcli=*") 45,00 bis 46,00 “f), Hafergriiße [Hafcrnäbrmittcl]**) 45,00 bis 46,001“) Kochbirsei“) 34,80 bis 35,80, Roggenmcbi, Type 997 21,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630, 3111011d35,60 bis -,.-«, Wsizcn- incß, Type 450 39,45 bis --,-, Kartoffelntebl, hochfcin 30,65 rs_ 38,15 'i"), Zucker Melis (Grundsortc) 67,00 bis -,_, Rbggbn- kafiee, [bsc 40,50 bis 41,50 +) Gcrstenkaffse, lose 40,50 bis 41,501“), Malzkaffce, lose 45,00 bis 46,001“), RöstkÜffW, Brasil Superior bis Extra Prime §) 340,00 bis 373,00, Röstkaifce, Zentralamerikancr §) 458,00 bis 582,00, Kaknopnlberbaltige Misckmng 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südcl)incs.§) 810,00 bis 900,00 Tce, indisch 5) 960,00 bis 1.100,00, Sulicinincn, Perser -,- bis -,-, “.Nandcln, siißc, band- geivgblfe, ausgLWOgen -,-- bis -,--, Mandeln, bittere, hand- eWahlte, ausgewogen -,- bis -,-*, Kunsthonig in 1/2 [(Z. - ackungen 70,00 bis 71,00, Bratcnschmalz 183,04 bis -,-, Roi)- schmalz 183,04 bis -,-, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis___ «, Dtsch. Rinderkalg in Kübeln 111,60 bis -,-, Speck, geraucbcrt 190,80 bis -,-, Markenbutier in Tonnen 331,00 bis --,-, Markcnbuiter, gepackt 335,00 bis -,-, feine Moikerci- butter in Tonnen 323,00 bis -,--, feine Molkereibntter, gepackt 327,00 bis -,-, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis -,-, Molkercibutier, gepackt 319,00 bis -,-, Landbntier in Tonnen 299,00 bis --,-*, Landbiitter, gepackt 303,00 bis -,--, Allgäuer Stangen 20 0/9 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 0/9 190,00 bis , echtsr Edamer 40 0/0 190,00 bis -,-, bayer. Emmen- taier (651001) 270,00 bis 275,00, 5211195110- Romawur 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
§) Nach besonderer AUWeisnng verkäuflich.
2%-2% % um % % höher.
*) Nur fiir_ZWcckc der inciifch1icbcn Ernährung bestimmt. "|" Die ziveiten Preise bcrsishen sich auf Anbruchmcngen,
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