1844 / 9 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

, t ' b des Schank- Auch soll zur Beseitigung der durch den Be rte ßbräuche, dem

: es Seitens der abrikmeister hervorgerufenen, M! etivtrcrab e Unserer etreJen Stände entsprefzheqd, dicsen Perso-aneitxe Etlau niß zu solßxem GewerbSbetriebe ktznftt ",n!“- ausnalzm nkomn, """" "“ B'dürfm'ßAMf “x"dß'TmsWÖYn'TiTeinMZ?* "ZMF. “unt; ' mit us 11 e " . , , :Tierzeablbnfvacilns Unseren H?hörden das Nothige beringt werden, Beschränkung des Verkehrs der Mustex- Netsendm. 31) Dem Wunsche Unserer getreuen, Stative, daß den Uebel- ßänden entge en ewirkt werde, welche hinsichtltch des Verkehrs der, Zens von Waaren-Bcstellungen und des Wanken-

Bebuss “5 " nder Personen wahrgenommen worden sind, ist

'e JÜTMKFIYYF vom 8. Dezember d. J. entsprochen.

Schuß dcr inländischen Eisxn-Pxoduxtion. , '

35) Die inländische Eisen-Yrodugtton rst jederzeit e'," Gegxn- stand Ünserer besonderen Aufmerkjamkeit ".'Zd landesvatexltchexi Fur- sor e ewesen, und es sind im, Ayerkenntmß d'er gxgenwaxtig beson- der? s wierigen Lage diest's wichtige,!) “Jitdustrxczwetges nnt den Rc- gierungen der zum Zollverein gel)b1'tgen deutschen Bundesstaaten Unterhandlungen angeknüpft, um diejenigen Maßrchln zur All:“,zfüh- rurlihg zu bringen, welche zu dessen Erhaltung und Förderung rathlich

er einen. , ., , ., s Bcßeuerung des mlandtschen Rubenzuckcrs.

83) Dem Anfrage | ' dahin zu wirken, daß die Wegen Besteuerung des tm anande fa- brizirten Rübenzuckers unter den Regierungen der Zollvereins- Staaten geschlossene Uebereinkunst vom 8. Mai 1841 theilweise wieder aufgehoben werde, . ,

ist nicht zu entsprechen, da die nach jener Uebereinkunft der inländi- schen Zucker-Jabrication zn Theil werdende Bcgiinstignnxß; vor dem indischen Zucker als genügend betrachtex i_verden ma' und es hiernach an Veranlassung fehlt, die Modification „eines erst vor kur- zer Zeit abgeschlossenen Staats-Vertrages zu erwirken.

Ausvehnung des Gesetzes vom 17. März 1839 auf die Komnnmalwcge

34) Dem Gesuche Unserer getreuen Stände, daß die Bestim-

mung im §. “1. der Verordnung vom 17. März “1830, den Verkehr auf den Kunstsiraßen betreffend, auf alle Kommunalwege, mit Airs- nahme der in Gebirgs egenden belegenen, ausgedehnt weiden möge», wird insoweit entsprocJen werden, als Unser Fmanz-Mmrstcr, nach Maßgabe der edachtenVerordnun_, "dic nöihigen Anordnungen tref- fen wird, dai? solche chauffeemäßig ausgebautkn Kommunalwege, welche im Zusammenhange mit anderenKunsisirqßen belegen sind und von dem Ober-Präsidenten der Provinz dazu, an Vorschlag gebracht werden, den Bestimmungen der Verordnung m Zukunft unterliegen. Dabei wird, Wo es die Umstände erforderlich machen, cht) Anfrage der Stände gemäß, dafür gesorgt werden, dgßdcm betbetltgten Pu- blikum hinlängliche Zeit gelassen Wird, nm die m Folge ]cncr Maßre- gel nöthig werdenden Einrichtungen zu treffen.

Eine weiter gehende Ausdehnung der gedachten Verordnung zu verfügen müssen Wir zur Zeit noch Bedenken tragen.

Bezirksstraßcn im westrheinischcn Theile der Rhein -Provinz. '

35) Durch den Bau der Bezirksstraßen im westrheinischcn Theile der Rhein-Provinz, Welcher durch bas Regulaiw- vom 20. Januar 1841, den Anträgen des 5ten rheiznsfchen Provmzml-Landtages und den gegenwärtigen Vcrtvaltungs-Einrichtungen entsprecycnb, geordnet worden, sind größere, für den Örtlichen Yerkchr wichtige Wege- Anlagen, zu deren Ausführung .die “Krafte der UUZLlULl? Ge- meinden unzureichend geWesen sem rburdxn, zum Vorthctl des Landes zu Stande gkkommcn ,und in, ihrer Unicrhaliurig gc.- sichert, Außerdem sind in mcht, gsrmgerem Maße, ww dies in anderen Provinzen geschehen, die fur den allgcmcmenchrkehr wichtigeren Hauptstraßen als Stßatsstrgßen ausgebaut odcr, Mt Aus- bau begriffen, Den Anträgen, die bereits aUSgebauicn Bezirksstraßcn zu Staatsstraßen zu erklären, auf Staatskosten zu unterhalten und zu vollenden, eventuell den Stcncrzuschlag fiir die Beztrkssiraßen lediglich zum Ausbau der noch nicht vollendeten BLJll'kssikaßekl ,zu verwenden, mehrere Bezirksstraßcn in den Regierungs-Veztkken Trier und Aachen zn Staatsstraßen zu erheben und die darauf bßxcits vcr- weudeten Kosten den Bezirksstraßcn-Fonds erstatten zu lumen, bm“- mö„en Wir deshalb um so Weniger Folge zu geben, als in allen übrigen Theilen der Monarchie der Ausbau der weniger wichtigen, mit den Bezirksstraßkn in gleicher Kategorie stehenden Straßen, der Fürsorge der Provinz, der Kreise oder einzelner Pribat-Vcrcine im Wesentlichen überlassen wird.

Durch den unterm 80. August 1830 angeordneten Tausch, vcr- mb'ge dessen die schon ans Bezirksstraßen-Mitieln streckenweise ausge- baute Straße Von Kloster Meer iiber MörS und Xanten nach Klch znr Staatsstraße erhoben und dagegen die bis dahin zur Staatsstraße bestimmt gewesene, noch umgebaute Straße von Krefeld iiber Geldern nach Kleve dcm Bezirksstraßen-Fonds zur Last gestellt wurde, sind zwar für den leßtern keine Ansprüche gegen die Staatskasse erwachsen, indem ein ständischer Vcirath zur Veränderung in den Bezirksstraßcn nach der damaligen Geseßgebun noch nicht erforderlich Wai“.

Indessen wollen Wir, mit Kiikksicht auf den durch jene Maßrcgcl fiir den Bezirksstraßen-Fonds des Regierungsbezirks Diisseldorf her- beigeführten Mehraufwand und die Schwierigkeit, denselben obne

urücksiellung anderer, nicht minder wichtiger Straßenbautcn zu be- chaffen, dem Fiirwort Unserer getreuen Stände hierin nachgeben, und dcm gedachten Fonds zum schnelleren Ausbau der Straßenlückcn zwischen Krefeld und Klebe den Betrag von 42,000 Rtl)lr. binnen drei Jahren auszahlen lassen.

Anlegung einer Staats-Straße von ercnach nacb Trarbach.

36) Der sehr kostbare Ausbau der noch unvollendeten Strecke

auf der Aachen-Mainzer Staatsstraße kann erst dann in Angriff enommen werden, wenn die für den Straßenbau disponibcl zu stel- enden Mittel nicht mehr für andere, ihren Verkehrs-Vkrhältnisscu "“ck Wichtigere Straßenzüge in Anspruch genommen werden. Bis dghin müssen Wir Uns die Entschließung über die Richtung, in welcher d'kix Straße von Zrmenach weiterzuführen und damit auch die Ent- scheidung darüber, ob dieselbe über Trarbach zu legen sein wird, vor- behalien. Wir können deshalb dem Antrags Unserer getreuen Stände, dxn Ausbau der Strecke von Irmenach nach Trarbach baldigst (1116- fuhren JU laffen, nichi willsahren.

Ausbau 'in“ Sikaßm-Strecte in der Düren-Montjoier Bezirks-Straßc.

3?) Den Aytxag: die noch nicht kunftmäßig auSgebaute Strecke dk? DUkkUZMomjo'kk Bkzkxks-Straße aus StaatSmitteln herzustellen, müss“) W", „unter VSWUWU auf den Bescheid ablehnen, welcher auf "“ PMW": mehrere VexaksU-Straßen in die Klasse der Staats- ßmß'" ““ßumbm-n- "* vorsiehend ... Nr. 35 ertheilt isi. Uebernahme des Kommunalve_ es von Enkirch“ über Zülpich nach Düren

in die asse der Siunßmßm, . _38) Der „Kommunalweg vonCqu en über Zülpich uach Düren ist für den grö eren Verkehr nicht von okche; B*evnmmg daß Wir aus dem en nden könnten, dem Antag; „( Uebernahnie desselben in die Kla : der Staatoßt-ße- z- entw» * Ausbau einer Knnjjnj- M v,. x„“ Waldbroel.

*ZYDiefür den Straßenbau“ W - nicht, dem Anfrage Unserer getme- Me, WAY: Maße:

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von der Aggersiraße aus nach der Minden-Koblenzer Strqße “durch den Kreis Waldbroel angelegt werden möge, ohne Veerntrachnguiig für den allgemeinen Verkehr wichtigerer Bauten, zu entspxechen. Fur den Fall jedoch, daß die betheiligten Gemeinden oder Privat-Pereme sich zum Ausbau dieser Straße entschließen sollten, werden,W1r gern geneigt sein, ein solches Unternehmen durch Gewährung cmcs ange.- messenen Zuschusses aus Staats-Fonds zu befördern.

Ausbau der Straßenstrecke von Sinzig nach Altenahr.

40) Der mit bedeutenden Zuschüssen aus Staats-Fonds a.,usgc- baute Kommunalweg bon Sinzig nach Altenahr ist fiir den großeren Verkehr nur von untergeordneter Bedeutung. Wir kbttneiillns dgher nicht vrranlaßt finden, dem Antrage Unserer getreuen Staube, dicse): Weg zur Staatsstraße zu erheben, zu entsprechen. Auch wiissen Wir Bedenken tragen, dem eventuellen Anfrage der Stände gemaß, dem Bezirksftraßen-Fonds Behufs des vollständigen Ausbmzes der gedach- ten Straße ein Darlehn aus Staats-Fonds zu gewährxn, so lange nicht die Stände die Aufnahmk dcr Straße in die RSthe der Be- zirksstraßen bei Uns beantragt und wegen Rückerstattung des Vor- schusses bestimmte Vorschläge abgcgcbcn haben werden.

Uebernahme einer Straßenstrcckc innerhalb der Stadt Kreuznach unter die Staatsstraßen.

41) Da die Straßcnsireckc, welchc innerhalb derStadtKreuznach die Kreuznach =Mannhcimcr Bezirksstraßc und die Krcuznach-Kirner Staatsstraße verbindet, ihrcr ganzen Länge nach außerhalb des Zuges der gedachten Staatsstraße liegt, so ist dem Antrachnsercr getreuen Stände, diesc Straßenstrcäe in die Klasse der Staatsstraßen aufneh- men zu lassen, nicht zu willfahrcn.

Unterhaltung der Straße von Münstereifel nach Stadtkyll aus

Staats - Fonds.

42) Die Anstrengungen, welche bei dci)! Ausbau des Korp- munalweges von Euskirchen iibex ?).)kiinstcretxcl und Blankenheim nach Stadtkyll von den bethciltgten_ Gemeinen gechlzt Worden sind, haben Wir durch die zu diesen) Bau bewitlxgtcn bc- trächtlichen Zuschiiffc und durch Verleihung des „Rechts zur Wegrgeld-Erhcbnng anerkannt. „Bet Vxexlctbung, dicses Rechts haben sich die Gemcincn ausdrücklich bcrpsltchte-t, bie zur Znstanb- haltung des Weges erforderlichen Kosten, so _wett dieselbeii durch die Einnahmen aus dem chegeldc nicht gedenkt Werden können, aus eigenen Mitteln zu bestreiten, und es ist mit Riicksicht auf die ört- lichen Verhältnisse nicht anzunehmen, das; die fernere Erfüllung dieser fast iiberall durch Natural-Dienstc abzitlcistendcn Verpflichtung die Kräfte der Gemeinen übersteigen sollte. Wir können deshalb dem Anfrage Unscrcr getrcuen Stände, die Unterhaltung dieser Straße aus Staatsmitteln bewirken zu lassen, nicht entsprcchcn. Sollten in- dessen in cinzclncn Fällen die Mittel cincr Gemeine in besonders hohem Grade durch die Unterhaltungslast in Anspruch gcnommcn werden, so wird eine angemessene Bcihiilsc aus Staats-ands den Bethciligten nicht bersagt Werden.

Ausbau der Bezirksstrasxcn-Strccke von Schleiden nach Losheim.

43) Das zum Ausbau der noch unvollendktcnStreckc der Köln- Lnxcmburger Bezirksstraße von Schleiden nach Loshcim erforderliche Kapital ist Von einer solchen Bedeutung, das; dem Anfrage Unserer getreuen Stände, die Hälfte desselben ans Staats-Fonds den be- trcffcndeu Gemeinen unter der BedingUng zur Verfiigung zu stellen, das; lcßtcrc die Beschaffung der anderen Hälfte übernehmen sollen, nicht zu entsprechen ist.

Mit besonderer Riicksicht auf die Wichtigkcif dieser Straße für die Industrie des Kreises Schleiden und deren gegenwärtig gedrückten Zustand, wollen Wir jedoch ausnahmsw-eisc eine Prämie Von 6000 Rtl)lr. fiir die Meile aus Staatsfonds bewilligen, Wenn der Ausbau dersel- ben aus dem Bezirksstraßcn-Vaufonds mit Hiilfe der Gemeinden innerhalb der nächsten 5 Jahre zu Stande kommt. Knappschaft»Reglements anf dcn Bleiberchrkcn und Braunkohlengrnbcn

dcr Rcvici'c Komnwrn Und Brühl.

4.4) Die Knappschafts:ITcglemcnts fiir die Bllibcrgwcrkc im Reviere Kommern und die Brannkohlcugrubcn imRkvier Brühl sind auf den Grund eines in allcn Bcrgrcvicrcn Unserer ?))Tonm'chic aner- kannten Bedürfnisses als Weitere Ausbildung der Vorschriften des Dekrets vom 3. Januar 1815 erlassen und dnrch Unsere Allerhöchste Vollziehung anpczialgcsech erhoben. Zu den in Form bbnSpczial- geseycn erlassenen Reglements fiir einzelne Corporationcn bedurfte cs aber keineswcgcs der Anhörung Unserer getreuen Stände, da solche nicht gcstßlich Vorgeschrieben, auch seither in ähnlichen Fällen nicht angeordnet isi. Wir können Uns daher zu der beantragten Zurück- nahme der bczcichnctcn chlcmcnts nicht bewogen finden und werden ctwanige Modificationcn derselben nur dann eintreten lassen, Wenn sich solche dureh die Erfahrung als niiylich odcr nothwendig herausstellen möchten.

Dagegen haben Wir, dem Anfrage Unserer getreuen Stände entsprechend, Unseren Finanz-Ministcr angewiesen, in künftigen Fällen dergleichen Reglements nur nach vorberigrr Bcrathung mit den bc- thciligtcn Grnbknbcsiycrn zn Unserer Bestätigung vvrzulegcn. Beschwerde der Stadt Cscn wegen Waffcr-Entzichimg durch den Bergbau.

45) Drin Anfrage, entwcdcr die Bestimmungen des Entwurfs eines gemeinen Bergrechis W". 236. 2:37 mit dem von Unscreii Ständen vorgeschlagenen Amendement Vorläufig schon cht in Kraft treten zu lassen, oder die Bcrg-Aemter einstweilen, und bis eiiie all- qemeine gesetzliche chulirung erfolgt sein wird, anzuwcisen, m den Fällen, wv Städten, Ortschaften oder einzelnen bewohnten und be- wirthschaftctcn Gütern durch den Tiefbau das unentbehrliche Wasser wirklich entzogen wird, den Betrieb dieser Gruben so lange einzustellen, bis die dadurch verursachte Störung gänz- lich beseitigt odcr dafiir vollständiger Crsaß gewährt worden ist, _ können Wir keine Folge geben, da eine solche Anordnung der noch schwebenden Berathung iiber einen für den Bergbau sehr wichtigen Grundsay borgreifcn wiirde, iiberdies auch die §§. “1:12 und 153, Tik 1-6, Theil ". des allgemeinen Landrecht?) den Grundbesißern be- reits dcn nöthigen Schuß gcwähren, in Fällen gemeiner Gefahr aber ohnehin von obrigkcitswegen eingeschritten wird.

GéWLkbesteUck der Saarschifser.

46) Die nach der Ordre vom “1. Mai 1824 fiir den Betrieb des Schiffergewcrbcs mit Stromschiffen zu erle_endc Steuer voii cinem Thaler zehnSilber_ roschcn für jede sechs LaZen der Tragbarkeit des benußten Stromschifiies kann zu Gunsten der auf der Saar ver- kehrenden Schiffer nicht herabgeseßt werden, da die Verhältnisse, un- ter welchen sie ihr keinesweges auf diesen Fluß beschränktes Gewerbe treiben, nicht ungünstiger sind, als auf mehreren anderen Flüssen der Monarchie; überdies aber eben )'th sehr bedeutende Summen zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Saar aus Staatsfonds verwen- det werden.

Mehr-Einnahme an Nheinzoll.

47) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, die im Jahre 1842 aufgekommenen Mehr-Einnahmen an Rheinschifffahrts-Ab aben betreffend, geben Wir denenselben aus der beigefügten Denkéchrift Unseres Fiuanz-Ministers *) zu ersehen, daß, und aus welchen Gründen

*) DiesenDtnkschrift werden wir morgen nachliefern.

ein aus der Natur und Entstehung dieser Einnahmsn herzuleitender Anspruch der Rhein-Provinz auf die Verwendung dieses Mehr-Er- trages zur Beförderung der Rheinschifffahrt urid des RheinhandxlS, oder auch der Communicationswege in der Rhem-Provmz, sich mcht anerkennen läßt.

Indessen haben Wir, um Unsere bereits durch reichliche Ver- wendungen bewiesene Fürsorge für den Rheinhandel auch bei dieser Veranlassung zu bethätigen, beschlossen, die durch die bezeichnete Maßregel herbeigeführte Mehreinnahme an Rhein-Octroi, so lange die Lage des Staatshaushaltes solches gestattet, den Wünschen Un: serer getreuen Stände gemäß zu verwenden.

Verbindung des Rheins mit der Ems.

48) Die nach Maßgabe Nr.29 Abschn.]l. des zweitenrheinischcn Landtags-Abschiedes vom 15. Juli 1820 veranlaßten technischen Ermitte- lungen iiber die Herstellung einer Kanal-Verbindung zwischen dem Rhein und der Ems, in der Richtung von Emmerich nach Rheina, haben ergeben, daß die zur Ausführung dieses Unternehmens erfor- derlichen Mittel mit den für die Beförderung des Handels und der Schifffahrt davon zu erwartenden Vortheilcn außer Verhältniß stehen.

Es kann daher dem auf Herstellung dieser Verbindung gerichte- ten Antragc der getreuen Stände nicht entsprochen werden,

Fortführung des Nord-Kanals.

49) Der von Unseren getreuen Ständen von neuem aygeregtcn Fortführung des Nord-Kanals ist die Fürsorge Unserer Behörden un- ausgeseßt zugewendet. Jndeffen haben die bis dahin vqrgcnommcxtc-r Ermittelungen ergeben, daß die zunächst beabsichtigte Schtffbgrmaihung bis Gräfrath nach den denselben zu Grunde geleg'ten Dnnenstoncn einen Kosten-Aufwand erfordern wiirde, welcher Mit dem davon 311 erwartenden Erfolg außer Verhältniß stände. Es haben daher nene Erörterungen darüber angestelltwerdcn miiffen, ob nicht ohne wesent- liche Gefährdung des Zwecks die Breite und Tiefe der Wasserstraße mit einer Wesentlichen Kostcn-Ersparniß vermindert Werden könite, und ist gleichzeitig darauf Bedacht genommen, eine besser?.Verbm- dung des Kanals mit dem Rheine zu erzielen, weil vori dxxscr dbx“ ausgedehnte Gebrauch des ersteren vorzugsweise abhängig qt. Bis zur Vollendung dieser Ermittelungen müssen Wir Uns dic schließliche Entscheidung, ob der fragliche Bau auf Rechnung des Staats untcr- nommen werden könne, noch vorbehalten.

Anlegnng einer Eismbahn zwischen Düsseldorf und Sittard.

50) Nachdem durch die Vollendung der rheinischen Eisenbahn eine direkte Verbindung des Rheincs mit den belgischen Nordica- Häfcn hergestellt ist, kann eine zweite, in derselben Richtung zu fiat)- rendc Eisenbahn nach den dicserhalb angenommenen, durch die Vm:- handlungen mit den vereinigten ständischen Ausschüssen bekannt gc- wordcncn Grundsäycn nicht durch Staatsmittcl unicrstiixz't, deshalb auch auf den Antrag Unserer getreuen Stände mcht_emgcgaugcn Werden, die Vorarbeiten zu einer Eisenbahn bon Tiijscldorf iibcr Sittard nach Hasselt auf Staatskosten anznordnen.

UntersiiiHnng der rheinischen Eisenbahn-Gcscllschaft aus'Staatsmittcln.

51) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände:

der rheinischen Eiscnbahn-Gescllschast die ihr zum Ausbau der

Bahn von der bclgischenGränzc bis in denFrcihafen zu Rölnnoch

benöthigien 11; Millionen Thaler (inkl. des bereits gewährtchoi-

schuffcs) aus der Staats-Kasse zufließen und leistete dafür in die

Reihe der Actionairs, nnd zWar unter gänzlicher Glcichste'llung m1t

denselben, treten zu lassen _ geben Wir denselben zu erkennen, daß Wir es bci dcr Unterstiitzung, Welche der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft duxch Ucbcxnahmc ci1lkk Zins-(Harantic Seitens der Staats-Kassc fiir eine bon ii))“,zn crbff: nende Anleihe von 1); Million Thalern und durch Vcthctltgung dcr Staats-Kaffc bei diesem Darlehnc zum Belaufc von 500,000 Rtblr.. so wie endlich durch ein früheres Darlkhn Von “1. Million Thalern bereits zu Theil geworden ist, bewenden [affen miiffcn und Uns zu eincr Weiteren Unterstiitzung der gedachten Gesellschaft 11ach Lage der Sache nicht bcwogcn finden können.

Aufhebung des Sund-Zolls.

52) Die Untcrthlungcn mit der Königlich dänischen Regie: rung wegen Regulirung und Ermäßigung des Sund-Zolkcs haben unausgcscßtcn Fortgang.

Zudem Wir dies Unseren gcircnen Ständen auf die dabin gc- richtete Petition eröffnen, machen Wir dcnsclben bemerklich, daß ihre Annahme, als untcrlägen preußische Schiffe und Waarcn im Snndc einer anderen Behandlung, als diejenigen der 111eistbegiinstigtcn Na- tionen, irrig ist, wie sich aus dem Ariikcl/L _dcs 11och znr Anivcndung kommenden Vcriragcs vom 17. Juni 1818 (Geseß-Sammlung 1818, Nr. 16) ergiebt.

Lage der National-Schiffsahrt.

53) Die Förderung der Schifffahrt Unserer Seehäfen ist,Rn Gcgcnstand Unserer steten Fürsorge, und wie von Unseres hochsclxgcn HUM Vaters Majestät zum Wohle dicses wichtigen Zweiges dcr National-Jndustrie sowohl durch kostbare Bauten, als, durch diploma,- tische Unterhaudlungen kräftig und, nach dcn Nachweisungen uber die inländische Rhcdcrci, mit gutem Erfolg gewirki rst, so werden anch Wir auf diesem Wege vorzuschreiten bestrebt seu). . , ,

Sollten Unsere getreuen Stände der Rhem-Prbbmz ,k" dlkstx Beziehung besondere, nach §. 41) des Geschs vom “.'/. Marz 1824 zu ihrer Cognition gehörige Wünsche Wrzutragxn hachi, so weich Wir solche in Erwägung nehmen und, so wett es, die allgemeinen Intereffen des Vaterlandes gestatten, gern berücksichtigen“, dcr Antra aber, Uns iiber die Interessen der National-Schifffahrt diirch eine 3 bestellcnde Jmmediat-Kommission dic nöthige Information zu ver- schaffcn, geht über die Befugniffe des Landtages hinaus und kann als unangemessen keine Berücksichtigung finden.

Errichtung eines besonderen Handels-Minisicriums.

54) Die Förderung des Handels und der Gewerbe bildet fort- Während eincn Gegenstand Unserer besonderen Fürsorge und der Ver- handlung der zum Zoll-Verein verbündeten Regierungen. Wen) da- bei nicht alle Wünsche der Bethciligten beriicksichtigt werdeii 1911ncn, so werden Unsere getreuen Stände selbst ermessen, daß dies m den vielfachen Kollisionen der Interessen sxinqn GXUtJ-d hat und solchx aus dem provinzicllen Standpunkte nicht_ rtchttg_grwttrd1Zt werden konneir.

Die Art'und Weise, wie Mit Uns m fortWal)render Kenntmß der wahren Bedürfnisse des Handels und der Industrie erhalten und die darauf bezüglichen Geschäfte fiihren lgssen Wollen, muß Unserer Allerhöchstcn Entschließung vorbehalten bleiben.

(Schluß in der Beilage.)

.,?

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen

LandtagÉ-An elegenheiten. Nhein-Provin , Landra s-Abscbied ßéchckxlsiiß.) _ entschrist, betreffend den Entwurf dis neuen gStrasgeseß-

Inland. Berlin. Entscheidung über die Wahlfähigkcit in Kriminal- Untexsuchung bcfangzn gewescner Bürger zu Stadtverordneten,

DXeut1che Bundesxtaaten. Bayern. München. Hosnachrichtrn._ Baden. Karxsrnhe. Stände-Vcrhandltmgcu. _ Aus dem Her- zogthu_m Navxau, Neue Liturgie.

Frankreich. Pg_tis, Verhandlungen in dcn Viireaus bei Ernennung dcr Abreß/Komnmfion. _ Erörterungen Zwischen Thiers und Guizot. _ Vcrnnschtcs. _ Briefe aus Paris. (Nachträgliches zur gestrigen Mit- theilung über die Adreß-Konnnisfion. _ Dic Dotation des Herzogs von Nemours; das Kabinet und die Legitimisicn.)

Großbritanien und Irland. London. Widerlegung des Girüchts von der Abberufung Lord de Grey's aus Irland. _ Schreiben aus London. (Die neuen kanadischen Wirren.)

Spanien. Briefe ans Madrid, (Suspension dcr Coms; Olozaga; die' Rückkehr der Itbnigin-Muttrr; Diplonmtischcs; Herr Sarachaga.) _ und Paris. (Ansichten iiber die S::spcnsion kcr Coms.)

Portugal. Schreiben cms Lissabon. (Olozaga angekommen; voriiber- gehend? Minister-Krisis.)

Vcrlin.

Öandels- und Börsen : Nachrichten. Börse.

Landtags - Angelegenheiten

Nljein:Proviuz.

Landtags-Abschied

fiir die siebenten Provinzial:Landtagc versammelt gewesenen Stände der §)Tk)cin:Prbbinz. (Schluß.) Cntschäkignng der Stadt Türen für (Hüter des vormaligen dortigen Jesuitcr-Kochinms.

„“'-““;) Unsere getrencn Stände untcrftiißsn in dcr Adresse* Vom 20, Juli). I, ein rrncucrtcs Gesuch der Stadt Dürrn um Entschä- digung fneriitcr, wclche angeblick) cineToiation dcs ehemaliqkndor- tagcii Jesiiitei:.Kochinms ausgemacht haben sollen, *

1) durch die Behauptung, das; der vormaligen Jesuiter-Congre- JINOU 111Diirc11__v011 der Stadt und Pfarrei Düren Landcrcxcn Und Kapitalikn Bkhnfs dcr Besorgung des Schul- Unterrichts mit drm Vorbehalte überwiesen wvrdcn seien, das; ]ic_311riickfallcn sollten, wenn dcr Unterricht durch die Jesuiten cesxircn wiirde, und

*) durch die» Voransscßung, daß, da nach dem Kousnlar:Veschlnß vom 20. Prairial )(. Von der Einziehung der geistlichen (Hüter 311111 National-Vermögcn die dem öffentlichen Unterrichts ge- widmeten Realitäten und Rebeniien ausgenommen worden sind, auch dic cht rcklamirtcnGegenstände in natura oder in ihrem Wkrthc zurückzugewähren sein wiirden.

„,

511111

412 zn 1 brhanptetr Thatsache ist durch nichtsnachgewiescn und dt's- l)alb um so weniger zu beriicksichtigcn, als dieselbe früher noch gar nicht zur Sprache gebracht worden ist. Das Fundament zu 2 zerfällt von selbst, da die (]:-. (Hüter schon vor der frau-

*3Ö'sischen Occupation von dem danmligen Landesherrn, in Folge der

Aufhebung des Zesuiter-Ordens, als fiskalisches Eigenthum eingezogen Und von cbcn dixsemLandesherrn dcrJesuiter-Cvngrcgation odcr dcn Vcl)r:?lnst€1lixn nicht zum Eigentl)um, sondern nur widerruflich zur Bcnußung ubergcbcn, aber, bereits unter drr nachfolgenden französi- sthMngtkrung zn dcnN;]ttongl-Domainen wieder eingezogenwurden.

Es muß daher riickiichtltch des zweiten Arguments bei dem an den Rath der Stadt Ditrciz schon durch die Ordre Vom 0, März 1828 ergangenen Bescheid sein Bcjvcnden behalten.

“Fille Forderungen der Städte Emmerich, Wesel, Rees, Orsoy nnd Buderich.

56) Zu Betreff „dc-r x»o11111„xscrc11 getreuen Ständen beborjvortcten «[m, Jordcrniigcn ctmgcr Stadte der Provinz kann nur auf den Bc-schcid bcrwwsen werdcn, tbclcher uittcrm 2*1.Mär3 “1828 demBiir: gernwistcr der Stadt Emmerich erthcilt worden ist.

Totationcn der Mitglieder der Ehren-chion.

57) Auf den Antrag" in Betreff der Ehren-chionairs eröffnen Wir Unseren getreuen Standen, daß “durch dcn pariser Vertrag vom :;0,Mai 1811 alle aiißerhalb Frankreichsbelegenen französischen Do- iationcn olim“ Cntschgdigung der ehemaligen Donataricn aufge'hoben worden sind, die Vbtgltedrr- dcr Ehren-Legion daher keinen Anspruch auf dcrglcichcn Dotationcn [hkks Ordens zu machen haben,

Ermäßigung der Porto-Taxc,

58") Modificatioizcn desUPorw-Regulativs vom 18, Dezember 1824, durch wclche die Antrqge Unserer getrcuenSiände nach Mög- lichkeit beriicksichtigt Werben, imd in dcr Berathung begriffen. Unstre

& Entschließung ist dariiber 311 gcwärtigen.

Verkauf von Staats-Waldungen in dcr Nhkl'n-Provinz.

50) Die vonUnssrcn gctrcuen Ständen Uns vorgrtraqene Bitte: die in dm“ Rhein-Provinz noch vorhandcncn Staats:.Waldmxgen dem Staate erhalten und den beantragten Verkauf mebrercr dbk- tigcn Forst-Distrikfc nicht genehmigen zu wollen, *

findet darin ihre Gewährung, daß cs'im Allgemeinen nicht Unsere Absicht ist, Staats-Waldmigcn zn beränßern, Weshalb auch die in der Denkschl'ist vom 10.3111: (.*. bezerchnrten Anträge abgelehnt wor- den *sind. '

Biirgcrlichc Verhältnisse der Juden.

60) Die bürgerlichen Vcrbältniffe der Juden sind bereits Ge- genstand legislativer Berathungen, bei denen cinch der Antrag Unserer gctreucn Stände wegen Aufhebung der beschrimkenden Bestimmungen des “Dekrets Vom 17. März 1808 erwog?" Wcrden wird, '

Polizei - Strasgeldcr - Fonds.

61) Bei dem Anfrage, die Polizci-Strafgeldcr dcnjenigcn Grmeindcn zu überweisen, in welchen die Contravention geschehen,

ist von Unseren etreueu Ständen außerAcht gelassen, daß der Weite Saß des Art. 66 des dortigen Strafgeseybuches, auf Welchen sie sich griindcn, bei der Einführung des leßteren nicht zur Geltung ge? kommen, vielmehr auch nach diesem Zeitpunkte in Betreff der Ver- wendung der Polizei-Strafgclder fortgeseyt nach einer älteren, den Gegenstand anders regelnden Verordnung dcr früheren RegierunZ verfahren worden ist; daß ferner eine unter dem 27. Dezember 182“. ergan ene Ordre Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters MYesiät diese iSherige theilweise SuSpension des gedachten Artikels 46 ge: nehmigt hat, und daß auf Grund dieser Ordre unter dem 31. De-

Verfiigun ergangen ist, der zufolge die in dortiger Provinx aufkom- menden kJFolizei-Strafgelder, so ibe'it sie nicht einzelnen (Hrmeindeu zur Selbstverwaltung überwiesen sind, zu KommunalBedürfnissen verwendet und Nachweisungen dariiber in den Amtsblättern alljährlich bekannt gemacht werden. Wir haben indessen eine nähere Priifung angeordnet, ob die von Unseren getreuen Ständen beantra te Ver- theilung der Polizei-Strasgelder ohne Beeinträchtigung wichtiger“ Interessen, welche darauf nach den gegenwärtig bestehenkcn Vcrbält- nissen mit ihrem Bedürfnisse angewiesen sind, eintreten könne,)md werden demnächst Entscheidung treffen.

Bestrafung der Bettler.

62) Wenn der Antrag Unserer gctreucn Stände,

daß gcgen arbeitsunfähigk, mit Gebrechen behaftete und altms-

schwache Bettler nach dcr Bcstimmung drs §. 1. Unserer Ordre

13.0111 31. Dezember 1828 verfahren werde, zunachsi aus der Besorgniß hervorgegangen ist, daß solchen Indivi: dnen die' erforderlichen Unterstiiyungen vorenthalten wkrbcn und die'- selben dqburch zum Betteln sich enb'thigt skben möchten, so ist dilscr Besorgnis; bm der durch das Geiges iiber die Verpflichtung xnr Armen: pfxege vbm,:51. Dkzcmbcr [n: angeordneten Fürsorge" fiir wirklich hnlfsbcdiirstrge Personen nicht Raum zu geben, keinesfälls abrr Grimd vorhanden, bevor die Ei*fal)rung ein sicheres Urthcil iibkr die Wir- kungen des Gkskyes vom 6. Januar (*. gestattet, die Einleitnnq des darm an'gc'ordnetkn Verfahrens gegen Bettler Von dsr Frage, bb sie crwerbeang sind oder zureichknde Unterstützung gciiießeii?*abl)ängig zu mai en.

Kranken- und UnterstützungsNaffrn dcr Handwerks-Gescllen.

63) Die in der Denkschrift Vom 14. ('Uli d. . lervvrxk obene Niiylichkeit der fiir Handm'bciter und Hanbivcrks-GJesclikn beitiZnntcn Unterstiißnngs- und Rrankcn-Kassen wiirdigend, haben Wir von dcm barauf bkziigltchen Anfrage Veranlaffung genommen, dariiber, ob und in welchen) Umfange die Errichtung von dergleichen Kassen und eine zwaitgsjvetse Theilnahme an denselben fiir ein Bediirfniß zu achten, mit) wie. unter dieser Vorausseßung der Zwack zu erreichen ski, “cine nähere Erörterung anzuordnen, von deren Ergebnis; Unsere Entschlic- ßuug abhängig bleibt.

Schleichandrl.

64) Dem Antragc, die Bestimmungen drs chulativs Vl)!!! “12. Januar 1830 Wegen der Paßpflichtigkeit auf die Wegen Schleicki- handels bereits bestraften Personen zu beschränken, steht das Bedeii- kcn entgegen, daß die gegenwärtige Beschränkung des Schleichhandkls eben nur durch dic strenge Ausführung des quulativs erreicht Wor- den ist*, eim» Abweichung davon würde für )“th noch die Vei*schlim-. merung des gegenwärtigen Zustandes besorgen lassen, Es wird da- her eine Bcschränkmig in der Anwendung drs Regulativs bis dahin ausgesth bleiben müssen, Wo es ,durch längere Häudhabung der cht bestehendey Maßregeln gelunJ-enbst, die Mehrzahl mit dem Betriebe bes Schletchhandels sich beschaftlgender Individuen durch Vereitelung )cncs Verkehrs zur Ergreifung eines anderen Erwerbcs 311 vermi- lassen. _ Hierzu ivxrden-Vereine, wie der zu Kempten gebildste, von deffen Entstehen WW mrt Wohlgefallen Kenntnis; gcnommen liaben, besonders wirksam sein. /

Nothsiand der Wein-Produzentcn.

65) Der Bitte Unserer getreucn Stände:

daß eine Kommission aus Verwaltungs:Beamten und sachkundiqmt

Wcin-Produzcutcn gebildet Wcrdc, Welche unter Vorsitz dcs Ibm“-

Präsidentcn dex Rheiu-Provinz iiber die Mittel Fur Abbiilfe' oder

doch zur Vermmderung des Nothsiandes der Winzer beratben und

geeignet)? Vorschlägx machen solle, wolleii Wir gern siatigeben und werden dcchmäß Unsere Minister der Finanzen und des Innern beauftragen, dic erfordet'lithen Einlei- tungen zu treffen, Landwirthschaftliche Lchr- Anstalten.

, 66) In Anerkennung des Bediirfnisscs, den Blikikb der Land- Mrthschaft tn allen Theilen dkr Monarchie durch ErrichtungbouAcker- bauschulen und höheren landwirthschastlichcnLehr-Anstalkmi noch ]Ul'hl' zu fbrdcrit und zu belcbcn, haben Wir Uns bcrsits umfassende Vox“- schlage hierzu vorlegen lasen, bci keien ferncrkr Erwäqunq Wir das Gesuch Unserer getreuen Stände um Errichtung t'im'i' sblckicn 9111; staltdm der thin-Provinz den Umständen nack) gym bkrüii'sickYiJM Wer en. *

Lage kes Ackerbaues in chng anf den Verkehr mit dem Auskandr.

67) Anlangend den Antrag, dnrch eine J111111e*diat-Rommisstbn im allgemeinen Staats-Jntkresse die ungünstige Lage des Ackerbaucs in BLJUJ auf ben Verkehr mit drm Auslande untkrsuchen 311 laffcn, so VkrjöUsZlkl AZ:; zunächst auf Unsere Schlußbemerkung in dem Vcschkédk zu , 1“, .*)I .

Uebcrdicö haben Unsere gctrsuen Stände cinen bestimmten ?in- trag darüber, was zur Beseitigung der angeblichen unqiinsiiqkn Lag? des Ackerbaue's geschehen möge, nicht gestellt und es Zzänzliä) unter- lassen, ihre Ansichten in Bezug auf das Bedürfnis; und Interesse der Provinz speziell zu bcgriinden.

Fcldpolizci - Ordnung.

68) „Bei der im Werke begriffenen und unter Beriicksickiiiqnnq dc'r Petitionen mehrerer anderer Provinzial-Landtaqe thunlichst zii be"- schleunigendcn Bearbeitung einer Fcldpolizei-Ordming zum Schutze der Fluren vor Hütungsfreveln und anderenVeschädigmiqen, soll erwoqkn werden, inwieforn die in den auf dem linken Rheiit :Ufer qeltenbeu Rural-Geseben Vom 28, September und 6. Oktober 1791 und 10, August “1796 enthaltenen Bestimmungen zu modifizircn und in die fiir dre Rhem-Provinz zu Orlasscnde Verordnung aufzunehmen sein werden.

Ablösung der Zagdgerechtigkeit auf dem rechten Rhein-Ufer der Rlzcin- Provinz. '

69) Auf die Bitte Wegen Eniwerfung eines Geseyes iiber die Ablösung der Jagdgerechtigkeit auf dem rechten Rhein-Ufer der Rhein- Provinz, ausschließlich der daselbst gelegenen, in der Verordnung vom 15. Juni 1815 bezeichneten standesherrlichen Jagden, geben Wir Unseren qetreuen Ständen zu erkennen, daß der Erlaß eines allge- meiqen Gesehes iiber die Ablösung der bestehendenJagdgerechtigkeiten bereits der Gegenstand sorgfältiger nnd ausführlicher Erörterungen und Yerathun en gewesen ist, Dieselben haben jedoch zu der Ansicht ge- fuhrt, daß4 _ selbst abgesehen von der Schwierigkeit, allgemein pas- sende Grundsäve fiir die Ausmittelung des dem Berechtigten gebüh- renden Entschädi uugsbetmges aufzufinden und geseßlich festzustellen _ das Jagdrecht ei gehöriger Handhabung der jagdpolizeilichen Ord- nung mcht m dem Grade als der Landeskultur nachtheilig erachtet wexden kann, um aus diesem GesichtSpunkte im Interesse des Ge- meinwohls dekxn wangsweise Ablösung angemessen erscheinen zu lassen- _ Es „| hierbei wesentlich auch die Rücksicht maßgebend ge-

zember 1822 von Unserem Ministerium des Innern eine allgemeine *

Zeüung

.'

. In Anerkennung dieser großen Wichtigkeit,

Dienstag den M'" Janucir.

wesenc daß die Ablösung der Zagdgerechtigkeit in den meisten Fällen nur dre Folge hat, daß die Gerechtigkeit aus cinerHand in eine an- dlee übergeht, indem, wie die Erfahrung gelehrt hat und die Ver- halttiiffe auf dem linken Rheinufer dies bestätigt haben, nicht Jedem auf jrinem Eigenthum dicAusübung der Jagd gestattet werden kann, weshalb der kleinere Grundeigenthümer nur dem Namen nach Be- styer dcs Jagdrechtrs wird, da er selbst die Jagd nicht ausüben darf, sondern nach wie vor die Ausübung durch einen Anderen auf seinem Grundkigenthum gestatten muß,

Aenderung der Klasen-Mcikmale der Gebäude in der rheinischen Provin-

zial * Feuer - Sozietät,

70) Wegen Erledigung des Antrages Unserer getreuen Stände, daß auf dem Verwaltungswege die nach der Erfahrung nöthig be- fundsne Aeiidernng, resp. Verschiebung der Klassen-Merkmale der Gebaude m, dex rheinischen Provinzial:Feuer-Sozietät bewirkt iberdx, bannt dw Höhe kor Tarissäße mit der größeren Feuerge- fahrlrchieit der Gebäude in ein richtigeres Verhältniß gebracht wcrden könnt',

werdeii Wir durch Unseren Ministe'r des Junern das Erforderliche unter Zuztehmtg dcs ständischen Ausschusses vorbereiten lassen.

Schließlich geben Wir Unseren getreuen Ständen zu erkennen, daß nach den stiimdischcn Gesetzen die Beziehung der Provinzial- Landiage_zu dcn Rbmmunku, Corporationen und Cingcseffenen der Provinz )ich auf die Entgegennahme bon Petitionen oder Beschwer- dcn beschrankt, welch? in demin den gedachten Gesetzen vorgeschriebe- nei)_Wc-ge dnrch Mitglieder des Landta es an denselben gelangen muxscn. Wliin daher der Landtag bei ?einer leßten Versammlung Yebrfach unmittelbar an ihn gerichtete “„Dank-Adressen aus einzelnen Stadil" „az)gcnommcn hat, so ist hierdurch von demselben in zwie- fachkr Hznytcht gefehlt worden, indem diese Adreffcn weder Petitionen , noch,B61chwcrden enthielten nnd die Stände-Versammlung, durch die nnm:ttclbarc Annahme, der Bestimmung des §. 51 des Geseyes vom 27, März 1824 zuwider handelte. *

Ziir Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Vescheibunqen ha- be)) Wir gcgkmvärtigen LandtagE-Abschied nusfm'iigen lasseit, auch Hochsiatgenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen m Gnaden ge'wogcn.

Gegkbkn Berlin, km: 80. Dczembcr “1813,

(gez.) Friedrich Akilhelm. Prinz bon Preußen. von Boye". Miihlcr. von Nagler. Rother. Graf von Alvensleben. Eichhorn. von Chile.

von Savigny. Jreil). von Bülow. bon Bodelschwingh. (Hraf Zu Stolberg. Graf von Arnim.

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Denkschrift, betreffend den Entwurf “res nensn Strafgeseßbuches.

. Ter Entnmrf dcs neuen Straf cse bu es it eincs dcr r'“ w,1cb_tigstcn l_cgislatich Werke _dcr kiwuérrnchZciti desen Bestitigmsißxxenmi: vielfacher Richtung die Jiitechcn aller Volksklaffcn schr fühlbar bcrührcn. 9 Wie der S wieii [welche der ZWcckmabigcn uud befriedigenden Vsoilcndung cineschsolchegticlÖZ: [Muchos cnigegen stehcxi, konnte die Regierung nur mit der größten Um- sicht vorschrcitcn, hatte ste die Lehren der Erfahrtmg zu sammeln und den Zustand der (Heginwai't mit Sorgfalt zu berücksichtigen. Mit rer Samm- lung der ezifordxrlrchcn";))iaterialien, mit der Anöarbeitunq des ersten Ent- ibttx'fes, nnt de_Ucn Prufung und nbthigcn Vervollstänrigmig Wurden succes- 1104111khkej'ke-bk10lldcke _Kbmmiisioncn bmuftmgt und zu diesen Männer ge- Wal)lt,_d1c 111 emem biclxäbrigen praitisckzen (Hcsckyäftslcben in den verschie- denen Pwvmzcn dcr *))kbnarchie rcichc Erfahrungcn zn sammeln Gelegen- heit hatten.

__ Nachdem mm Die kommisariscbcBcaibcitnng gcschloffrn, der vorgelegte Cnttvnrf auch der Prüfung der höchsten Staats-Bebbkdcn unterworfen wor- den war, gelangte er an die vei'schicrencn Px'ovinzial-Landtage zur Begut- achtung.

Obgicich bei de'!" erbeimng kes Emivnrfcs die Eigenthiimlichkciten dcr rheini1chen (Hcrichts-Mrfaffnng und des auf dicsclbe bcrcchneten Vcr- fal):cns sms im ".'lugc behalten wurdcn, um dem Gesch eine Fassung zu geben, Welche es möglich macht, dasselbe auch nach den unverändert fortbe- stehende" Foxmcn dcs rheinischn Verfahrens zur Ansführnng ;u bringen so hat doch dcr mit der Prüfung des Entwmfs beauftragte erste Ausschuß, res ri)kitli!ck)k1l Provinzial-Landtages die Meinung ausgesprochen daß dixsc Absicht nnerxricht gcblicben, der Cntwnrf nacb ,rbei- nischen Foxmen nicbt ausführbar sei, und hat dcshalb'die'Ab- [cl)mmg _dcs Entwurfs in Antrag gebracht.

Timcm Antrage ist das Plenum des Landtags beigetreten.

Daß der AllÖsckUtß, so wic dasPlcmtm des Landtags, bei diesem An- tmgc nach ihrer Ucbcrzcngnng gchandeét und geglaubt haben, im Interesse der Provinz so und nicht anders bandcln zn muffcn, soll hier nicht bezwei- felt werdcn, chn aber eine nähere Priifung ergiebt, daß die' jener Ueber- zeugxmg“unterliegenden Griinde unhaltbar find, daß die Vorausseßungen des AZ'E'MWZ nndbxs Plenums in den rbciniscben Gesexzcn keine Unter- stutzung, m der (Herchichte dieser Gesch soZar ihre Widerlegung finden so bars man von den Vertretern und den Bewohnern ker Rhein-Provinzimit Zuversicht erwarten, daß sie nicht ferner eine “„Neinung festhalten werden zu deren Rechtsertiguiig es an genügenden Gründen gebiicht. ,

“Die gegenwärtige Denkschrift hat die Bestimmung, die Griinde des L_andtags zn belethcn, so weit fie rcffcn Behauptuug betxeffen, daß der Entwurf des neuen Strasgcscßb1tches in seiner jeßigen Ge- stalt nach dem rheinischen Verfahren unausfiihrbar sei,

Viele andere ",“-.in. des ihciniichcn Landtags gegen den Entwurfmäs- scn bier unerwähnt bleich, weil diesc, mit den Erinnerungen der anderen Provinzial:Landtage, einer weiteren Prüfmig vorbehalten Weiden.

Es ist nicht zu bestreiten, das: der Entwurf mit einein ziemlich allge- meinen Mißtrauen in dcr Nhrin-Provinz aufgenommen worden, obglei der Grund nicht [richt aufzufinden ist. Dieses Mißtrauen hakte fich auI des Ausschusses bcmächtigt, denn nur daraus läßt es fich erklären, daß der Ansschuß in seinem an das Plenum crftatteteu Berichte gan; unumwunden ausspricht, die bloße Mittheilung dcs Entwurfs des Strafgeiesbuches, ohne glcichzcitige Mittheilung des Entwurfs dcs Kompetcnz-Geseßes, habe bei ihm die Besorgnis; crreY, es möge mit dcm projettirten Gescsbuche zu leich cine Umgestaltung des * ersahrcns bcabxchtigt werden. Hätte “fich der €ZEUS- schuß nur erinnern mögen, daß der Werth, den die Rheinrovinz auf das dort bestehende Strafverfahren legt, der Regierung längst bckannt ist, daß die legislativen Bcstinnnungcn der jüngeren Zeit die Absicht deutlich aus- sprechen, anjdiesxm Verfahren nicht allein nichts zu ändern, sondern dasselbe da, wo es in „seiner Geltung beschränkt war, wieder herzustellen und natur- gemäß aiiszubaidcy, so wiirbe er fich der erwähnten Besorgniß nicht hinge- geben haben, die in der Wirklichkeit auch deStvegen durchaus grundlos war da 'i.“ vbrgclrézthntwurf des Strafgescßbuches nicht Eine Bestimmung, enthalt, die au die Absicht eiyer Umgestaltung des rheinischen Ver- fahrens 11111" mit Wahrschemlichkeit zu schließen berechtigen könnt'e.

, Wohl ließ fich aus tzem Entwurfe entnehmen, daß, um ihn in den rbklmschkn Formen ausführen zu können, einige Abänderungen in der Kompeteich der Gerichte nöthig werden würden; aber dem Landtage durfte .es n) 1 unbekannt sein, daß Beßimmungen über gerichtliche Kompe- tenz die Eigenihümlichkeiten dcs rheinis en Strafverfahrens, deren Erhal- tung der Landtag wünscht, nicht im ent erntcßen berühren.