Tbeateß
» _löübeeyiö Zehkßklols. Donnerstag: -
„.erßraxmg. Der. osüllou vou Komiscbe'Over in ZPAb “ lungen nach dem ranzösiscben des Leuven und runwicks W M. . Friedrich. Musik von A. Adam. In “FSJ: gefeßt vom Direktor v. Strauß. * Anfang
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Schauspielhaus. 207. Vorstellung. Die Bü e. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleiFnamigen ;o- velle Edmond Abouts, von F. e . Ju Scerxe geäß't vom R iffeur Deck. other: Stevlm O ard. Chara terbild in Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfield'scben Romans, von Rudolph Genée. IUUbScene geseßt vom Regisseur Deey. Anfang
r.
Freitag: Opernhaus. 208. VorsieÜuna. Die Hochzeit des igaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von aumarcbais. Musik von Mozart. (Fr. v. V genhuber, Fr. Mallin er, Tri. Lehmann, Hr. BeH, :. Krolov. Anfanxax alb Uhr.
SchUUfptelbaus. 20 . Vorste un . Dnrch's Ohr. Lustspiel m 3 Akten von Wilhelm ordan. Hierauf: Der Vetter. "Lustspiel in 3 Aufzügen von enedix. Anfang Halb 7 Uhr.
saUnek-“l'beatek. Donnerstag: Zum 13. Male;
etor Klaus, Lustspiel in 5 Akten von A. 'Arronge. reitag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor- ste ung.
Pictoria-L'boater. Direktion: Emil Hahn.
Donnerstag: (Es finden nur noch einige Wiederholun- en statt.) Gastspiel des Hrn. C. van Heki, vom rltheater in Wien. Zum 48. Male: Uarda. Großes _ Ausstattungsstück in 4 Akten und 8 Bil- dern niit Gesang und BaÜet, nach dem gleich- namigen Roman von (Georg Ebers, für das Victoria- Tbeater bearbeitet von Carl Ludwig. Freitag: Zum 49. Male: Uarda. (Es finden nur noch einige Wiederholungen statt.)
Drietlriob-Mlh91m8tätlti§ob9§ Theatern
Donnerstag: Der Seekadett. Freitag: Mamsell Angot.
kessäenx-“l'beator. Donnérstag: Fr. Olga Lewinsky- Preckoeisen als Gast. Zum 10. M.: Die Lonrcbambaults (l-eß konkebambaulta). chauspiel in 5 Akten von Emile Augier, Über- seßt von Goitlieb Ritter.
UkOUI “l'beator. Donnerstag: 36. italienische OpernvorsteÜung. Kjxoletto. Anfang 7 Uhr.
«OltokIÜOkK-vaatßk. Donnerstag: 32.Gast-
spiel des rn. Lud. Waldmann und des Frl. Tb. Müller. D e Ulauenbrant. Plattdeutscbes Lieder- spiel in 2 Akten von Ludolf Waldmann. Vorher: '7s letzte Jeufterl'u. Gewöhnliche Preise. Anfang
U r. Freitag: Dieselbe Vorsteüung.
Jtaät-L'beater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Emil Schneider. Parquet 1,50 „M, Logen 2, 3 und 4 ..ck) Richards Wauderleben. Lust viel in 4 Akten von Keitel. (Titelrolle Hr. mil Schneider.)
_Aatioua] - 'kkxatok. (Weinbergs-Weg 6/7.) Donnerstag: Zum 1. Male; Was Ihr tvollt, oder: Die zwölfte Nackjt. Lustspiel in 5 Auf- zügen von Shakespeare. Ueberseßt von Schlegel. Jui Szene geseßt von Paul Borsdorff.
Freitag: Zum 2. Male: Was Ihr Wollt.
osteml-Lkontek- (Gr. Frankfurterstc. 130.)
Donnerstag: Benefiz für den art. Direktor Hrn. Julius Simon. Zum 1. Male: Marino Jalieri.
YUd-Ylianoe-Pkoater. Donnerstag: Halbe
KassMpreise. Entrée 30 H,Logen 2 «FC, ]. Parquet 1.415,11.Parquet 75 «3 und 50 „5. Viel Lärmen um 7- Nichts. Luitspiel in 3 Aufzügen von Shakespeare. Anfang 78 Uhr.
(;ékmuuia-Pbeater. Direktion: Julius Ascher.
Donnerstag: Zum vorleßten Male: Im Rausch. Volksstück mit Gesan m 3 Akten von L. Herr- mann und R. Hahn. usik von Gustav Michaelis.
Jn * Vorbereitung: Durrhgegaugeue Weiber.
ßöttober's instructiso Soiréen. Königl.
Schaafpielbaus. Saal-Theater. Täglichbends 7-9 Ubrr 1) Ostindiens grandiose Natur, und _:_kunstwelt. Thierwelt. Jagd- und Kampf- eeueu.
2);Das Neueste vom Sternenhimmel: Natur, Bewxgung, Beschaffenheit der Fixsterne.
3); 8011-1595 “[Your-nuno- Farbenmagie. Entrée: Faute MY, Parquet 15, 10 u. 5 Sgr.
_ er zab er:" __oébenta s die Hälfte. Tages-Verkaus;_Schau?pielhaus, Südseite.
«...am-usa..- Concert des Königlichen Hof- Musikdirektors Bilse.
, * “' Ümiliep-Ngchxjchten.
Vérlobt; *Frk-ZA'miszmnther mit Hrn. Lieut:-
nantaGu'entbe/w ?Daiizig . ' "“““ '
Vere*bel:ich*te*1;Hr'. “Z' räermeifter H. Hofmann -_mit,-= Fri.“ Mathilde'"1Hannschild (Dyhernänth- Breslau).- =: 94 ._Hr. “"Premiere-Lieutenant Freiherr
v. Kivchbach*“xmit "Frl. Marianne Leuckardt (Schw Wexßdpef), *- Hr. Lieutena..t Paul zv.,_ __ en;.m,:t- Frl.:xc'Agnes Rogalia v. Bieber- .iiet-„y (BamayW :“
Geb-oxeni-x-szn- ob-n: Hrn. Pastor Lütgert ,.4 _ „ ow). -7-x-“*H:11._Vernhard Graf Schweiniß .(K_--Yrchch.- „7-- Eine Tochter: Hrn. Divi- sioqöpfarrrx-undt-lpb Köhler (Rxndsburg). -- „:.:-„Wynimerz- _ und Admxralitätsricbter „Scipxyedex-(Danzrg).
Gx. »aqu-Fr. Pastor YdolfBeermann (Duder-
reiberr Ulrich v. Richthofen (Barz
d .- .General-M .D.Lvis i- beoYv. WZ: (71.7keiniuger151.jor z :: Fre
' CW. Gegeii den Tischler Peter Cuil Ambrosius WIe! ist die gerichtliébe Haft woßen schweren Diebst ls m den Akten ditt. U. 0. 555 aa 1878 beschloffen worden. .Die Verhaftung hat nicht ausZefübrt werden können. Es wird er- sucht, den 2c. Weisel im Betretungsfalle festzu- nehmen und mit allen bei 15111 sicb vorfindenden Gegenständezi _und Geldern an die Königliche Stadtvoißtei-Direktion bierselbst abzuliefern. Berlin, den 4_. 9 ovember 1878. Köni liches Stadt ericht. thbeilung für UntersuchungssaiLen. Kommis on 11. fur Voruntersucbuugen- Beschreibung. Alter: 21 Jahr, eb. 16. November 1857. Geburtßort: Ber- lin. rö e: 167 cm. Haare: braun, kraus. Augen: be braun, groß. Augenbrauen: braun. Kinn: schmal. Nase: gro . _ Mund: roße Lippen. Gesichtsbilqu: soal. Ge chtsfarbe: laß. ahne: vollständig. estalt: mittel. Sprache: deu sch.
Die unter dem 15. Juni 1875 und 2. Oktober 1876 hinter den Knetht Albert Mxtsckxall erlassene Strafvollsireckuugs - Requifitiou wird hierdurch eruruert. Alt-Landsberg, den 25. Oktober 1878. Königliche Kreisgericbts-Deputation.
Der am 21. Oktober 1). J. wider Friedrich Wilheim Lampe von Schönebeck erlassene Steck- brief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 2. November 1878. Königliche StaatSanwaltschaft.
Su bbasiationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.
[9186] l'ublioanüum.
Auf den Antrag der verwiitweten Gräfin v. Scheel-Plessen auf Sierbagen, in Vormundschaft ihres unmündigen Sohnes, des Grafen Otto v. Scbeel-Pleffen, als jeyigen Fideicommißerben des weiland Geheimen Konferenz-Raths W. H. von Tbienen, werden die nachstehenden, in dem Testa- meni dcs Fideicommißstifters, (1. (1. 15. Sep- tember 1808, enthaltenen fideicommiffariscben Be- stimwungen Hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
§. 3. _ Nack) _meinem tödtlicben Hintritt sollen mit einem immerWabrenden Fideicommiffe bels t sein:
4. In dem adeligen Gute ierhaZen mit Mr_“jhlenkamp und derrn Lertineniien, wvruber sonst mem Erde rind dessen ubstitute frei disponiren k§nnen, Ziveimal Hundert Tausend Reichsthaler C:). H. Courant SpecirSmünze als zu 4 Procent erste u_nd Ut_1ab_[56[lchc Hypothek, wozu ich ferner als FamilienzFidcicommißcapital lege:
1) Emma) Hundert Tausend Reichstbaler, die in den _Gurern Wensien und Travenort (jedoch dazmt diese Güter nach Gefalien der Eigen- ibymer _von einander getrennt werden können, Siehepztg Tausend in dem ersteren, und Dreißig Tausend in dem letzteren),
2) wanzta _Tausend. Reichsihaler, die in dem
9) Zthe Jkuistnö R ck tl) [
. e n au en ei 9 a er, die in dem Gute (Ehlerstorf und
4) Cilf Tausend Reichstbaler, die in dem the Rosenhof unqblöslich belegt stehen.
13. In den adeligen Gütern Löbrstorf, Claus-
torf. Großenbrode und Godderstorf mit allen dazu *
gehörigeir Pertinentien, zu_we1chem ersteren, nämlich Löbrstori, auch _der Anthezk der Güldensteiner Höl- zung, welchen ich mir beim Verkauf von Gülden- stein reservirt, und uberdies die schon vorhin bei Löbrsiorf gewesrne Hölzung hindurch von mit ge- legt Worden, die Summe von Zweimal Hundert Tausend Reichsthaler S. H. Ct. Speciesmünze zu 4 Procent als erste unabiösliche Hypothek, und zwar in Löhrstorf und Großenbrode und deren Perti- nentten _Ein Hundert und Zehn Tau- send _Reicbsthaier, in Claustorf mit seinen ZuxehorÉngJ __ FfunfzitgdffTaYentd ?_ieichthaler un m v er or mr e en er inen en ieri Tausend Reichstbaler. z g
§. 4. Das czdelige Gut Sierbagen mit dem ZinsengeZZZ des darin fundirtxn Fidcicommiffes von 200 Tblrn. und den Zinsen der in den Nummern 1, 2, 3 u_nd_4 ferner_als_ Fideicommiß dazu elegten unab- iosltcben Kapitalten von 141 000 Th rn. und was ich f_erner dazu bestimmen möchte, bekommt meinin- strtmrter Erbe und nach ihm dessen eheliche Nack)- kommenschaft, und in deren Ermangckung auf die- selbe Weise der erste und zweite Substitut und deren eheliche DeScendenz nach der weiter unten von mir fest eseßtew Vorschrift.
ie adeligen Guter Löbrstorf, Claustorf, Großen- brode_ und Godderstorf mit deren Pertinentien und zu Lyhrstyrf gelegten Hölzungen, zur freien Dis- posttwn_ uber die Substanz _dieser Güter und mit dem _ tnsßngenuß des dabei angeordneten Fidei- commi_kapttals von 200000 Tblrn. [egire und vir- mackye _1 den) Herrn Kammerherrn und Jä ermeister Christian Hemrick)_Augusi v. Hardenberg- evenilow und nach ihm seiner) ehelichen DeScendenz auf die weiter un_ten festzuseßendeWeise. Sollte indesseu die er_ mem Legetarius, vor seiner jeßigen Frau Ge- ma lm Johanna, geb._Barone_Ye von Rei enstein, versterben, so vermachx ich de_rse en biermit?o lange sie lebt__und sich nicht anderWeitig wieder verhei- ratbet, jahrlich 3000 Thlr. aus den Revenueu dieser ihrem Herrn Gemahl und dessen ehelicher DeScen- denz qllbter vermachten Gütern,
Mein obgedachter Erbe, deffen Substituten und dessen und deren allseitig zum Genuie der Fidei- cowmisie. gelangende Succefforen, ing-[ei en dieser mem Legetarius und dessen allerseitige acbfolger, md bei erlust der Erbeinxexuna und dieseS'Legati chuldig, die fideicommiffars e Qualität der resp.
in Sierbagen radizirten und dabei gelegten 341000“
Thlr. und der in den Gütern Löbrstors, Claustvrf, Großenbrode und Godderstorf fundirten 200000 Thlr. sowohl gleich nach dem Antritt der Er:!) cbaft und des Legatums, als auch demnächst alliä klick; auf ?xmeinschaftliche Kosten, Jeder zur Hälfte, öffent icb publiziren zu laffen.
»-
Kiel, den 2. November 1878. Königliches Appellationsgericht. In Vertretungk Christensen.
Steckbriefe und nnteirfu-hnngö-Sa'eheuéi
[9175] Cbiktambmtg. _ Id „em die Königliche“ Finanz-Direktion Abthei- lmxg orfteu. zu Hannoer mittelst Kontrakts “vom 8. ni 1878 von dém kegeleibesitzer Marien- seu zu Düna folgendes rundftück der Gemar- ung Herzberg -- Fors :
Kartenblatt 32, arz. 2, Wiese im Karten- feld zu 49,978 rö e laut Flurbucbs, tauschweise erworben _ un eine Ediktalladung Dinglicb-Berecbtigter auf des allsigen Antra r u- läffig erkannt ist, werden lle, welche hn chtlich des oben beschriebenen (Grundstücks Eigentbums-, Nähen, lebnrechtliche, fideikommiffariscbe, Pfand- und andere dingliche Rechte, Servituten und Real- recbte zu haben glauben, nach den §§. 498 u. f. der 5. ZPO. geladen, solche im Termine an biesiger
Gerichtssteue DonnersiaM den 19. Dezember 5. I., or ens 11 U r, anzumelden, widrigen alls sie der rovokantin gegen- über solcher ve_rlus_tig erkannt Werden soÜen. Das demnachftige _Ausschluß-Urtbeil soli nur durch Anschlag an Gerichtsstelle dabier veröffentlicht
werden. Wertbklaffe 4. Zellerseld, den 91. Oktober 1878. (th.187/11.) Königliches Amtßgerickzt. 11. von Harlessem.
[9155] Oeffentlithe Vorladung. _ Nachsiebend genannte Personen haben wegen bös- Zick_)_er Verlaffung Ehescheidungsklage bei uns er-
o en:
1) die verehelicbte Bertha _Mauiza, gedorene Bank, zu Breslau wider ihren Ehemann, den Buchbindergesellen Johann Mauiza, bis 1876 zu Breslau,
2) die verebelicbte Anna Hoffmann, geborene BZrtbel, zu Breslau wider ihren Ehemann, den Backergesellen Karl Hoffmann, bis 1877 zu Breslau,
3) die vereheliébte Anna Kalkbrenner, geborene Vgtter, zu Breslau wider ihren Ehemann, den Backermeister August Kalkbrenner, bis 1855 zu Breslau, in diesem Jahre nach Amerika gervandert,
4) die verebelichte Ernestine Scholz, geborene Drescher, u Altwaffer wider ihren Ehemann, den Schw er Berthold Scholz, bis 1872 zu Breslau, angeblich in Rumänien,
5) die verehelicbte _Cbristiane Galt), geborene Barti), zu Spabli bei Oels wider ihren Ehe- nzann, den Säjlo ergesellcn Wilhelm Galt), bis 1876 zu Breslau,
6) die_ verehelicbte Bertha Kausche, geborene emze, zu Breslau wider ihren Ehemann, den ellner OStmild Kausche, bis 1877 zu
Breslau.
Zur “Beantwortung dieser Ehescheidungsklagen werden die vorgenannten, ihrem Aufenthalte nacb unbekannten Verklagten auf den 18. Februar 1879, Vormittags 11) Uhr, vor Herrn Stadtgerichts-Ratb Tie e, in das Ter- miyßzimmex Nr. 40, im 11. tock des Stadt- ertchthebaudes bierfelbst unter der Verivarnung
txrdurch öffentlich vorgeladen, da[; im FaÜe ihres
Nichterscheinens UU Termine die in den Klagen be- haupteten Thatsachen ju oontumaojam für zugestan- dexi erachtet und was den Rechten gemäß daraus folgt, im Erkenntniffe außgesprockoen werden wird.
Breölau, den 22. Oktober 1878.
KöuiJiches Stadtgerickzt. “ ]. ivil-Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen :e.
[9046] Submission.
Die Arbeiten zur Einfriedigung des noch unbr- bauten fiskaliscbey Terrains, sowie zur Terrain- regulirung, Cntwafferupg und Cbaussirung des noch nicbt abgestemten Theils der Beyer- und Weyer- straße auf dem fiskalischen Terrain am Pichels- dorfer Wege und zwar
Erd-, Maurer- 2c. 2c. Arbeiten und Maurermgterias, veranschlagt auf ca. 2500 „M Zimmerarbeiten inkl. Material, ver- anschlagtauf . . . . . . . „1800 „ Anstreickyerarbeiten inkl. Material, ver- anschlagt anf . . . . . . . . Steinse erarbeiten inkl. Material, ver- anscbagtauf........ ., folien im Wege der öffentlichen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 18. November er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Bureau anberaumt und werden die Subnxtttenten ersucht, ihre schriftlichen Offerten postmaßig _verscbloffen und mit bezüglicher Anfscbrift veerenQiSzu dem gedachten Termin an uns einzu- ret en.
Bedingungen, Zeichnung und Kostenanschlag liegen hier zur Einsicht aus. (9. (ckt0, 323/10.)
Spandau, den 1. November 1878.
Direktion der Gesäxiißgiefzerei.
[9144] Bekanntmachutig-
Die Lieferung von 566 eisernen Bettftellen mit Drahtmatrayen, eisernen Kopftafelstaugeu und Jußbrettem mit iruleiften für die Lazarethe des qrps-Bereichs so im Wege der H entliehen Submrssion vergeben werden, zu welchem wecke ein Termin auf
Mittwv , den 20. November, er., _ _ ormittags 10 Uhr, im Geschäftßéimmer des hiesigen Garnison-Lazareths anberaumt : t.
Geeignete Unternehmer wolien ihre Offerten (mit
Zemmer Preißangabe in Buchstaben pro-Stück) ver-
égelt und mit der Aufscbri t: „Submission auf ieferung von eisernen Betiste en“ verse rn bis zum gedachten_ TerMin an das bissige Lazaret einreichen.
Die LieferquS-Bedingungen liegen im Geschäfts- zimmer des hiesigen Garnison-Laxareths, sowie bei den Lazaretben zu Erfurt, Tor an; und Wittenberg zur Einsitbt aus und sind vor Maße der Offerten von den Unternehmern zu unterzeichnen. Unvoll- ständige Offerten und Nachgebote werden nichtaka- genommen. (kl. 54774.)
Magdehurg. den 2. Nove ber 1878.
Königliches Garni ou-Lazareth.
_-___-_-_
[RWK Hannovers e Staatskahn. Su mission wegen Materialien, als: Eisenblecb, Schmiedeeisen-, Gußeißen- und Stablabfälie, Kupfer, Messing, Gummi- abfäile, Gußftahlradreifen ec. Termin: Donnerüag, den 21. November er., _, _ Vormitta ; 10 Uhr, im maschmentechnischen üreau Königlicher Eisen- babn-Direktion. iZion letzterem Bedingungen gegen 50 „5 zu be- ze en. Hannover, den 4. November 1878. Waschiuentechuisches Büreau der Königlicker Eis_FuZahn-Direktion. ver e .
Verloofung, Amortisation- Zinözahxmtg u. s. w. von öffentlichen Poxpieren.
[9193]
Vormohler Portland-Cement-Fabrik
Priisfing, Planck & Co.
In der vor Notar und Zeugen stattgefundenen Verloosung unserer 6% Theilschuldenverschrei- bungen sind folgende Nummern
36. 50. 129. 232. 284. 302. 359. 464. 469. 495__ 546.d556_; 6_11_; 656. gezogen un wrr en ie el en hiermit r. 1. A ril 1879 gekündigt. P p
Die Besixer dieser ausgeloosten Obligationen Werden aufge_ordert, solche bis zum 1. April 3. f., von wo ab dieselben zinsws werden, bei dcr Brann- sckxweigisckxeu Credit-Anftalt iu Brannschtveig oder_ an unserer Kaffe zur Rückzahlung zu prä- sentiren.
Holzminden, den 1. November 1878.
Vorwahler Portland-Cemcnt-Fabrik Prüsfing,“ Planck & Co.
[9132] VraunschWeigisckxe Aktien-Geseliscljaft für Jutc- und Flachs-Jndustrie.
Mit_Bezu nahme (1le die Bekanntmachung des Herzoglickyen andengericbts hierselbst vom 19. v. M„ nach Welcher das Stammaktienkapital unserer Ge- sellschaft durch Ruckerwrrb von Stammaktien auf „& 1902 600 unter gleichzeitiger Erhöhung des warttatsstammaktwnkapitals auf „46. 197 400 ver- mrndert ist, fordern wir die Gläubiger unserer Ge- sellschaft nach Vorschrift der Artikel 243 und 248 des Handeisgeseßbuckps auf, sicb, so_iveit sie es zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, bei uns zu melden.
Braunsäxweikx. den 1_. November 1878. Vraunschwetgi che Aktwn-GeseUtbaft für Jute- und lachs-Judnstrie.
J. Spiegel erg. H. Lap priau.
Verschiedene Bekanntmachungen.
_Die_ KreiZtvundarztstelle des Kreise.“. Kosten, wir einem ]abrlichen Gehalie von 600 „M, ist er- ledigt. ngltfizirte BeWerber woÜen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wotben bei “uns melden. Posen, den 30. Oktober 1878. Mini liche Reqiernng, Abtheilung des Innern. Fr r.v. Massenbach.
[9195] Bochumer Verein
für Bergbau und Gußstahlfabrikation.
Grmäß Vorschrift im §. 21 des Gceli a s- statuts machen wir hierdurch bekannt, sda? fLFU: VermaltungLratl] unseres Vereins gegenwärtig auZden errei_1: H _ _ C _ V
eau ar e e mann in ön, ori ender, ])k. Wilh. Loeme in Berlin, Stellverstéeter, ZheksdBMovinß YZ (FW“ ( _
ou aare in 0 um ei eiii ener -
Direktor des Vereins), g M g G al
Emil Rittershaus in Barmen,
Carl Karte in Bochum und
Adolf von Griesheim in Bonn besteht.
Boilmm, den 5. Noyetnber 1878.
Der VerwaltungSratl).
[9185] Bekanntmachung uud Aufforderung.
Frczu Anna Lassan, geb. Radematm. allhier hat in ihrem am 20. Dezember 1588 bekannt ge- machten Testamente ein (jeßt 60 „74 70 H betra- gxndeß) Stipendium gestiftet, welches alijährlicb einer „armen Jungfrau, mean fie ur Ehe greifet und andererthalt niclit“, zuget eilt wer- den soll. Nach den “_estimmun en der Stifterin haben auf den Genuß dieses, anäZrlich zu Michaelis zur Ausiberlung zu bringenden Stipendium vor- zugsweise Anspru_ch arme Jungfrauen aus den Geschlechteru zunächst
' 1) der Stifterin, dann 23 thLS Ehemannes Adam Pracht, nach diesen 3 ihres Ehemannes Caspar Landfiedel und diesen folgend
4) ihres Ehemannes David Lafsan, w__cnn aber Geschlechtsverwandte Solches nicht be- durfen oder begehren würden, auch
5) „arme Burgerstöchter allhier und keine
runden“.
Da bis je t noch keine Bewerbung um den auf Mickjael jeh __gxn Jahres zu vergebenden Stipen- dien-Betrag _ ei der unterzeichneten Kollaturbebörde ein egangen ifi, so werden Dieljenigen, welcbe darauf ALYWÖ machen zu können (; auben, mit dem aus- dru lichen Hmrveis darauf, daß nur Solche, Welck): innerhalb der Zeit von Michaelis 1877 bis dahin 1878 getraut worden „sind, bei der BeWerbung kon- ?Fxxixten skönnen, hierdurch aufgefordert, sich dazu bis
a e; en -
_ . den 15. November: dicscs Jahres bei__ ihr zu melden, _zugleicb aber über die aus ObiZem sich ergebenden BoranSseHungeu ihrer Ge- nuZ erecbngung sich glaubwürdig auszuweisen.
eipzig, den 30. Okiober 1878. * Das Königliche Bezirkßzcricht. Petsch.
aufs alter Werkstatts- '
.. mats -Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 4 .“ 50 45 für da; Uierteljahr.
Iuseriionx-prei- für den Kaum einer Drmkzeile 80 .,!
X
=“: 263.
Se. Majestät der König haben Aliergnäoigst geruht:
den Ober-Tribunals-Vizepräsidenten W 6118 el und El a u s- wiß den Rothen Adler-Orden weiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen _Zustiz- und ppellationSgemchts-Nath Vr". Jaeger zu Ca el den Rothen Adler-Orden dritter Klasse *mit der Schleife; dem Stadt-Bauverwalter Henniges u Magdeburg den Köni lichen Kronen-Orden vierter Klasse“ Ho- wie dem Kanonier ühlenbeck im 1. Pommerschen eld- Artillerie-Rrgiment Nr. 2 die Rettungs-Medaille am Bande „zu verleihen.
Se. Majestät der K önig haben Allergnädigsi geruhi: den nachbenannten Offizieren _2c. die Erlaubnis; zur An- legung der ilztzen verliehenen mchtpreußischen OrdenI-Jn- signien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzrs des Großherzoglich luxem- burgischen Ordens der Eichenkrone: dcm General-Major von Grolman, Commandeur der .“3, Garde:Jnfanter1e-Vrigade; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Schwert-Ordens: dem anptmqnn “ ritsch im 3. Garde-Grenadier-Negi- ment Königin Eliiabet ; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold-Ordens:
dem Rittmeister Me yer, 9 19 suite». des 1. Hannoverifchen Dragoner-Regiments Nr. 9, kommandirt zum Königlichen Marstall; . des Ritterkreuzes erster Klasse des. rdens pom ---Königli-ch niederländischen“ L" wen: den Premier Lieutenants von Moltke und Graf von Bylandt dom Regiment der Gardes du Corps; des Ritterkreuzss des Königlich belgischen Leopold-Ordens: dem Seconde:Lieutenant von Jacobi im 1. Garde- Regiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoßeit dem Prinzen Wilhelm von Preußen; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Seconds-Lieutenant Baron vo n Wolff im 1. Garde- Ulanen-Negimcnt; sowie der dem Herzoglich sachsen:ernestinischen Haus- Orden affiliirten goldenen Verdicnst-Medaille: dem Feldmedsl Joost im 2. Garde-Rzgiment zU Fuß.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderat!) Claudius Dory, Rentner zu Verny, im Bezirk Lothringen, zum Bürgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
“ 6166, ' betreffend die Untrrlialtung und die Vcrwaltung der offentlichen höheren Schulen.
Vom 1. November 1878.
Wir_Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Kön_1g von Preußrn 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des BundeSraths und des Landesausschusses von Elsaß- Lothrmgen, fur Eisaß=thhringem was fol t: _
§. 1, _Dte öffentlichen _höheren Süßulen (Gymnasien, Rralgymnasien, Realschulen ind öffentliche Anstalten 2619- b11§§9m85i5 [)1101108) und ha en als solche dl? Rechte juristi ("her Personrn. _
Sie werden, [omeit die _dazu bestimmten Stiftungen, Ge: Fenk oder Vermächtnisse nicht zureichen, nach Maßgabe der
estrmmuygen dieses Geseßes aus der Landeskasse und von den ?LYLMFZM [EUWUFÜM-
. . ur rxi ung einer neuen öffentlichen höheren Schule, zur Ymgestaltunz einer bestehenden in eine andere Gattung, somie zur_Erwe1terung einer solchen durch Hinzu- ixgung der Klassen einer anderen Gattung bedarf es der Zu- immung der betheiligten Gemeinde.
§. 3. Aus der Landeskaffe werden gewährt:)
1) die Besoldungen der Direktoren und Lehrer, sowie die Nemunerationen der Hülfslehrer*
2) die gesetzlichen Pensionen und Wartegelder der Direk- toren und LLJLU die gesetzlichen Penstonen ihrer Wittwen und aifen;
3) die Reise: und UmzugSkosten bei Verseßun en und Nruberufungen, die Tagegelder und Reiseko en für Dienstreisen der Direktoren und Lehrer; ' *
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flit Berlin außer den poß-Tknßalteu anti] die Expe-
dition: Jm Wilhelmstr. Nr. 82. i
Y_Mittel zu außerordentlichen Unterftüßungen an Lehrer. ür alle übrigen Bedürfniskx') der Schule sorgt die Ge- meinde, in welcher sie sick) befindet.
'Das Schulgeld fließt in die __ deskaffe.
§. 4. Bri den mit öffentl' * _höheren Schulen verbun- denen Jnternaien werdcn die Be lingen und Remunerationen der mit der Erziehung und __ betrauten Lehrer von der Landeskaffe, alle übrigen Kosten!;xagegen von den Gemeinden grtraaen. Das Penstonßgeld, sWie die Vergütungen für die Verpflegung jener Lehrer flteßetk'its die Gemeindekasse.
Zur Errichtung eines neuenffJnternates, sowie zur Auf- hebung eines bestehenden Jnterkmtes bedarf es der Zustim- mung der betheiligten Gemeinde.“
§. 5. Die Ari und der Uxifang der Bedürfnis? der öffentlichen höheren Schulen, sowxe-der Internate, welche nach §§. 3 und 4 von den Gemeinden zu bestreiten sind, werden du1_c_é __e_inen Normalplan geregelt, welchen der Ober-Präsident an e ,
Die Höhe der Pension, welche_ die Pensionäre und Halb- pensionäre in den Intrrnaten, sonne die Höhe der Ver iitung, welche die bei denselben mit der Erziehung und AufZchk be- trauten Lehrer für „ihre Verpftegung zu entrichten haben, wird durch Beschluß des Gemeinderaths festgestellt, welcher der Genehmigung des Ober-Präfidenten bedarf. So lange eine solche Feststeilung nicht erfolgt ist, betragen die von den Lehrern zu entrichtenden Vergütungen 400 „yr jährlich, und bleibt das PensionSgeld auf den Disheri en Süßen. _
§. 6. Die Gemeinden könmn-éx mit en höheren Schulen,
um Zwecke der Ausbildung der linge derselben, für be- ?ondere Berufszweige technische erkstätten verbinden. Sie haben in diesem Falle die sämmtlichen Kosten der Werkstätten, einschließlich der Remunerationedeer mit der Leitung der Arbeiten betrauten Werkmeisisié, *;Wbeßreiten. - “ Der betreffende Gemeinderathsbeschluß, welcher auch über Art und Umfang des zu ertheilenden Unterrichts, über die Bedingungen der Theilnahme an demselben und iiber die dafür an die Gemeindekasse etwa zu entrichtende Vergütung Bestimmung zu treffen hat, bedarf der Genshmigung des Ober-Präsidenten.
§. 7. Die durch dieses Gescß den Gemeinden auferlegten Lristungen werden alSPflic13taUSgaben (09569595 051i§at0ir95) im Sinne des Artikei 30 des (Heseßeé- vom 18. Juli 1837 über die Gsmeindeverwaltung (811119611 (198 ]0i5 [F. 59er 110. 6946) behandelt.
§. 8. Für jede öffentliche höhere Schule wird eine Schul- kommifsion gebildet. Sie besteht aus dem Bürgermeister der Grmeinde, aus 2 bis 4 vom Ober-Präsidenten ernannten und
ebensoviel vom (Hemeinderath gewählten Mitgliedern. Der
Vorsißende wird vom Ober-Präsidenten aus der Mitte der Kommission ernannt. Der Direktor der Schule oder dessen Stellvertreter hat die Interessen seiner Anstalt als Regierungs- kommiffar bei dcr Kommission zu vertreten. Nach Anhörun seiner Anträge kann sich die Kommission zur Berathung un Beschlußfassung zurückziehen. .
Wenn in einer Gemeinde mehrere öhere Schul_en be- stehen, so kann für dieselben eine: einzige chulkommifswn ge- bildet werden.
§. 9. Die Schulkommission verwaltet das eigenthiimliche Vrrmögen der Schule und vertritt dis S ule bezüglich desselben nach außen. Die von ihr bezüglich dieser5 e_rmögensverwaltung gefaßten Beschlüsse sind dem _Oder-Prästdenten vorzulegen. Sie sind volistreckbar, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach der Mittheilung an den Ober-Prästdenten von diesem auf: gehoben werden. Zur Veräußerung unbrweglicher Vermögens:- stücke, welche der Schule eigen-thümlich gehören, bedarf es außerdem eines zustimmenden Gemeinderathsbeschluffes.
Der Vorsißende der S ulkommission kann auf Grund des Beschlusses derselben Ge chenke und Vermächxriiffe, welche der Schule zu ewendet sind, zum Zwecke der Sicherstellung vorläufig anne men. Die Verordnung_ oder Verfiigung, wrlche zur Annahme ermächtigt, übt ihre Wirkung vom Tage dieser vorläufigen Annahme aus. __ _ _
§. 10. Die Schulkommiyston ist berufen,_die Wünsche und Jutereffen der Bevölkerung bezüglich der inneren Ange- legenheiten der Schule, in-Zbesondere des Lehrpersoyals, der DiSZiplin, der Ordnung sowohl in den Klassen, als im Inter- nat zum Ausdruck zu bringen._ _ _
§. 11. Die Schulkommisswn ist Ferner berufen, der_der Vrrkwaltung der äußeren Angelegenheiten der Schule mrtzu- wrr en.
Sie hat demzufolge: _
die Höhe des Schulgeldes (§. 14) _und de_r Pension, welche die Pensionäre und Halbpensronäre rn _den Internaten, sowie die Höhe der Vergütun , welche die bei denselben mit der Erziehung und Y_ufsigcht betrauten Le rer für ihre Verpflegung zu entrichten haben (§. 5 bsaß 2), zu beguta ten, - _ den jährlichen oranschlag der Einnahmen und AuSgaben zu entwerfen, sowie die im Lauf_e des Etatsiahres nach- trä li hervortretenden Bediirfmffe zu be utachten, Pläne otenanschläge und Vedmgmßhefte ür Neu: und eparaturbauten zu begutachten, * ' die Verwendung der im Etat zum Zwecke von Anschaffun-
gJit und Einrichtungen auSgeworfenen Fonds zu begut- a en, die Bedingungen der Dienstverträge mit den Scha nern (Oekonomen) und Aer ten der nternate, den erk- meiftern an den Werkétätten un den Vförinern fest- zustellen, die Verträge abzus ließen und nach Maß- gabe derselben über die Entla ung zu befinden, _ die Bedingungen der Dienstverträge mit dem medern Dienst- Zerkonal festzustellen, die er eihung von Stipendien und Freistellen aus Landes- oder Gemeindemitteln zu begutachten.
Die Dienstverträge mit drn Schaffnern und Ae ten der Internate bedürfen der Genehmigung des Ober-Präidenten.
Das niedere Diensr ersonal wird vom Direktor der Schule angenommen und entla en. _
§. 12. Die Uebertra ung weiter ehender Befugnisse an die Schulkommissionen [) eibt dem ber-Präfidentew iiber- laffen, welcher auch die näheren Vorschriften iiber die Zu- fammenseßung, die Amtsdauer und den Geschäftßgang der Schulkommisstonen erläßt.
§. 13. Bezüglich der jährlich im voraus u veranschla-
enden Einnahmen und Ausxzaben gelten Folgende Be- timmungen: _
1) Die in die Landeskaffe fließenden Einnahmen und die aus dersrlben zu bestreitenden AUSJaben (§§- 3 und 4) werden alljährlich im Landeshaushalts-Etat vorgesehen.
2) Ueber alie iibrigen Einnahmen und Nquaben emer jeden höheren Schule, sowie des Internats, wo ein solches damit verbunden ist, wird alljährlich von der Schulkommission ein Voranschla entworfen. _Dexselbe wird nach Prüfung und, [oweit nöthig, Berichtigung oder Ergänzung durch den Ober-Prästdenten dem Ge- meinderath zur-K Berathung und Beichlußfasung vor- gels i. Ueber 'die dage_ en gezogenen Erinnerungen entf eidet der Ober-Präst ent. _
3) Der Gemeinderath darf diejenigen Brichliiffe der Schulkommission und diejenigen Ansäße drs Boran- schlach (Nr. 2) nicht beanstanden, welche die Verwal- tung des eigenthümlichen Vrrmögens der Schule und die stiftungsgemäße Verwendung der Nußungen dieses Vermögens zum Gegenstande haben.
4) Der demnächst in das Gemeindebudget eingesteklte Vor- anschlag (Nr. 2) dient als Grundlage der Verwal- tung für das Etatsjahr. _ _ _
5) Die Gemeinde ist verpflichtet, anch demenigen ihr nach diesem Grieß obliegenden Arisgaben gerecht zu wer- den, zu welchen das Bedürfnis; erst im Laufe des Etatsjahrrs hervortritt. _
6) Wenn der Gemeinderatl) die erforderlichen Mittel_zur Deckung der auf Grund dieseS Geseßes der _Gememde obliegenden fortdauernden oder außerordentlichen Aus- gaben nicht bewilligt oder nicht in aUSreichendem Vr- trage in das Gemsindebudget einsteilt, so erfolgt die im Artikel 39 des Geseßes vom 18. Juli 1837 vorge- sehene Einsteliung der AUSgaben durch Verfügung des Ober-Präsidenten. _ _ _
7) Pläne, Kostenanschlä e und Bedmgmßhrste für die Neu: und größeren eparaturbauten, sonne dereti Ab- änderung und Ergänzung bedürfen der Genehmigung des Ober-Präfidenten. _ _
8) Im Etat der Schule Wird bestimmt, welche Summe dem Direktor der Schule zur Deckung der unvorher- gesehenen klrineren Außgaben zur Verfügung ge- steÜt wird. _
§. 14. Der Mindestbetrag und der Meistbetrag des Schul- geldes wird durch Kaiserliche Verordnung festgestellt.
Innerhalb der dadurch bestimmten Grenzen regelt der Ober-Präsident das Schulgeld für jede Schule nach An örun der Schulkommission und des Gemeinderaths unter erü - sichtigung der örtlichen Verhältniffe. _ _
§. 15. Vom Schulgelde decreit smd die Söhne der_etats- mäßige Steüen bekleidenden Lehrer der Schul: und xe der jüngste von drei dieselbe besuchenden_Brüdern. _
6. 16. Die Verpflichtungen einzelner Gemeinden zur Dotirung von Freistelien (_ 50112455) an _öffentlichen höheren S ulen werden, soweit sie nicht auf Stiftungen oder privat- re tliche-n Titeln beruhen, aufgehoben. _
§. 17. Das Schulgeld wird durch die Steuerßmp-ünger in gleicher Wei e erhoben und beigetrieben, wie die “öffent- lichen direkten teuern. _
Die Schulgeldrollen worden von den Kreisdirektoren, in den Stadtkreisen von den Bezirks-Präfidenten festgestellt und exekutorisch erklärt.
§. 18. Quittungen über Za lung des Schulgeldes (§. 17), des PensioUSgeldes §. 5 bsas 2) und der Ver- gütungen für den Besuch der erkftätten (§. 6 Absas 2) find von der Stempelpfticht befreit. _
§. 19. Für die ErYebung und Beitreibung des Schul: gelbes bei den höheren chulen erhalten die Steuerempfänger eine besondere Vergütung nicht.
SteuerempfänFer, welche auf Grund des §. 6 des Ge- setzes, betreffend ie Feststellung des Landeöhaußhalts-Etats von ElsafyLothringen für das Jahr 1877, vom 22. De: