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(Centr. Vl. f. d. abzuändern:
März, Juni, September und Dezember jeden
(Kreis-Physikus, Kreisarzt u. s. w.)
Das Abonnement beträgt 4 „x( 50 ck für das Bierteijahx.
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M 305.
So. Majestät der König haben Allergnädigst gcruht:
dem Krengerichts-Rath Klose zu Gleiwiß den Rothen “Adler:Orden vierter Klasse; dem Wallmeister Haefelick) zu Magdeburg den KönTiZlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Seconde-Lientenant ilhelmy im 3. Hesfisthen Infanterie- Regiment Nr. 83, kommandirt zur Kriegs:Akademie, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollcxrn; dem Schullehrer Goldbach zu Groß-Herrmenau im Kretse Mohrungen und dem Arbeiter Helms zu Karlshütte im Kreise Eckernförde das Allgemeine Ehrenzeichen;sowie dem Steuermann Herrmann Saatmann zu Wieck a./d. Durs ileZeise Franzburg die Rethgs-Msdaille am Bande zu ver 61 en.
Se. Majestät der König haben A(lergnädigst gerußt:
' Allerhöchstihrem General-Adjntanten, General der Kanal- lerxe, Grafen von dsr Golß, die Erlaubnis; zur Anlegxmg des 'von des Großherzog?- von Baden Königlichen Hoheit ihm ver-lrchenen Ordens Berthold 1. von Zähringen zu ertheilcn.
Deutsches Reich.
, Von dem Kaiserlichen General=Konsul in Konstantinopel "1st err P. Aslan, in Nodosto zum Konsular-Agenten bestellt wor en.
Bekanntmachung,
'Postpacketverkehr nach Bel ien und im Durchgang durch Be gien.
Vom'1. Januar 1879 ab sind bei Postpäckereisendungen na Belgwn, ebenso wie bei allen über Belgien geleiteten Pa, etsendungen nach rankreick) und Großbritannien“, wei gletchlautende _ Zollde larationen erforderlich. Die elben müssen, tpie beher, in französischer Sprache abgefaßt „sein.
Verlm W., den 17. Dezember 1878.
Kaiserlich» General-Postamt. Wiebe.
Vom ]. Januar 1879 ab wird bei der Personenvost zwischen Berlin und Gr.-Schönebeck das Personeugeld nach folgenden ermäßigten
Sätzen erhoben werden: für die Strecke Berlin - ranz. BuchHolz mit „M. 0,75. “cbönerlinde „ „ 100
„ „ „ „ Schönwalde „ „ 1,25.
„ „ „ ., L*aswrf „ „ 1,60.
„ „ „ „ Zerpenschleuse_ „ „ 2,50.
„ „ „ „ Gr.:Scbönebeck „ „ 3,00. Bei Reisen nach und von Zwischenorten wird die Berechnung
“des Personengeldes nach dem aügemein gültigen Salze Von 10 Y für das Kilometer, jedoch mit der Maßgabe erfolgen, daß als Meist- betraz der für die ganze Strecke bestimmte ermäßigte Say zur 'Er- Hebung kommen wird.
Nach Einführung der ermäßigten Personengeldsälze wird eine Beiwagengesteuung bei der bezeichneten Persorxenpost nicht mehr stattfinden.
Berlin 0., den 26. Dezember 1878.
Der Kaiserliche Ober-Poftdirektor Geheime Postratl). Sachße.
Königreich Preußen.
Se. MajeFtät der König haben Alleranädigst geruht: den Poltzei-Asseffor Kettner zu Cöln zum Polizei- Rathjzundß d W P fff s en au eror enti en roe or in der p ilosophichen Jakyltät der,].Lniverfität zu Greifswald 1)r. hAlexander etfferschetd, zum ordentlichen Proéeffor in derse[ben Fakultät zu ernennen.
Ministerium hex geistlichen, Unterrichts: und Medtzmal-Angelegenheiten-
Bekanntmachung.
Ew. (Titel) benachrichtige ich mitVezugnahme auf meinen “Erlaß vom 21. Dezember 1875 - Nr, 6289 11. - ergebenst, daß der BundeSrath in seiner Sitzung vom 6. d. M. be- schlossen hat, den §. 2 Abfa§k1 und §. 3 Zi er 2 der Be- kanntmachung des Herrn eichskanzlers, etre end die Prüfung der Apot e ergehülfen, vom 13. Novem er 1875 eut1che Reich S. 761) folgendermaßen
§. 2 Abfaß 1. Die Prüfungen werden in der zweiten Häl te der Monate , ahres an den von dem Vorst enden der im §. 1 bezeichneten ? ufsichtsbehörde
festzusetzenden «vagen abgehalten.
§. 3 Ziffer 2. 2) Das von dem näch tvorgefe ten „Medi inalbeamten estättgte eugniß des
„RInscctiouspreix für den Kaum einer Druckzeil: 80 H
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Königlich Preußischeé Staats-Anzeiger. . L:!“
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t Berlin außer den Posj-Jnstalten muh die Cxpr- Y Tx
""B" Alle Polt-Anjkalten nehmen öeßelmng au; '
dition: JW. Wilbelmfkr. Nr. 32. Fs“
Lehrherrn Über die Fü ru_ng des Öehrlings, sowie darüber, daß der [eßtere die vors ristSmäßigeé dreijährige - für den
Inhaber eines zum Besuche der Universitäk berechtigenden -
eugniffes der Reife, zweijährige ***?“Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betrefüsnden Prüfungßmonats zurückgelegt haben wird.
Ew. (Titel) woÜen hiernach für; die dortige Provinz das Erforderliche verfügen, auch veranxassen, daß der in Rede stehende Beschluß sowie das etwa darauf Verfügte in geeig- neter Weise zur öffentlicher: Kenntniß gebracht wird.
Hinsichtlich ÖGZ unmiktelbar zbevorstehenden Januar: PrüfungeZ-Termines kann es nochbei der bisherigen Bestim: mung sein Verwenden behalten.
Berlin, den 19. Dezember 1878. '
Der Minister der geistlichen, Untemchts: und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: , Sydow. An d1e sämmtlichen Herren Ober=Präsidenten.
Ministerium für Handel, Gexperbe und öffentliche Arbeiten:
Der Regierungß-Baumeister Louis Peschcck in Frank- furt a. O. ist zum Königlichen Wafferbaumeister ernannt und demselben die techniséclee HülfSarbeiterftello für den Wasserbau bei der Königlichen egierung zu Potsdam verliehen worden.
Justiz-Ministerium.
Der Appellationßgerichts: tl), "eime ZYiz-Nath 1)r,
RinteleninArnsber „und der ver; „mtsrichter uthmann in Osterode am Harz lSmd gestarbéß.
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Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 18; 36 2 dar Kontrol-Ordnung vom 28. September 1875 wird h“;erdurch bekannt gemacht, daß die verstärkten ErsaßKommiffionen behufs der Entscheidung über Gesuche um einstweiligs Zurücksteüung bei eintretender Mobis- machung der Armee am 31. März 1879 ihre nächste Sißung halten ,wxrden. _
Dtexenigen in Berlin woynénden Mannschaften der Reserve, Land- xmd Seewehr und Ersaßrsserve erster Klasse, auf Zurücksteüung für daé- Jahr 1879 Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre G9such€, unter Angabe ihrer Militär- verl)ältn1ffe und Her'Nummer, unter welcher sie in den Listen pes hiest en Kömgltchen Bexzirkskommandos geführt werden, tm Lau?e des Monats Januar 1879 beim Militär- Burequ de? hiesigen Magistrats anzubringen.
errbet wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berücksichtigten Mannschaften ihre Anträge auf weitere Zurückstellung im Bedarfs- falle zu erneuern haben und die nach dem 31. Januar k. J. cingebendsn Gesuche nicht berücksichtigt werden.
, Nach Abhaxtung des Txrmins am 31. März k. J. werden dre Namen dEUenigen Mannschaften, deren Gesuche als be- gründet erachtet worden sind, durch das Jntelligenzblatt öffentlich bekannt gemacht werden.
Berlin, den 27. De ember 1878.
Die Königli en Ersaßkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.
Topographische Karte vom Preußischen Staate. Maßstab 1:100000 der natürlichen Länge. Von dieser Karte find in diesen Tagen: die Sektionen Nr. 40 Cartbaus, Nr. 98 Neustettin und Nr. 142 Bromberg
erscbixnen, welche" in Kupferstich mit iÜuminirten Kreißgrenzen und GeWaffern auSgefuhrt find. - Genannte Kartenblätter, Welche sich auf neue Aufnahmen gründen, enthalten Theile der Kreise Cartbaus, Neustadt (Reg. Bezirk Danzig), Lauenbur , Neustettin (Reg. Bezirk Cöslin), Kulm, Schweß, Thorn, Deutsch- rone Reg.Bezirk Marien- rverder), Land- und Stadtkreis VerHcrg, S ubén und JWWraz- [aw (Reg. Bezirk Bromberg). - Dxeselben repräsentiren eine [äche von zusammen 50,03 geogr. Qu.-Merlen. Nach oorgängi er estel- lun können diese Kartenblätter durch jede Buch- und andkarten- ban lung zum Preise von einer Mark pro Blatt bezogen Werden. Der General-Kommisfionsdebit ist der Simon Schroppschen Hof- Landkartenhandlun in Berlin übertragen. Berlin, den 2 . Dezember 1878. Königliche Landes-Au nahme. Kartographische Abthei ung. Geerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.
Nachricht für Seefahrer. An der Königlichen Navigationsschule zu Timmel beginnt am 1. Februar 1879 und an der zu Papenburg am 1. Mär; 1879 ein neuer Steuermannskursus. Schulgeld für den ganzen Kursus von etwa 9monatlicher Dauer 36 „M Die Aufnahme in den Kursus ist
welche ?
1878-„
abhängig von dem Avsfall einer Prüfung, wvrin der Anfzunebmende nachzuweisen hat:
1) Eine leserlicbe Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sich mündlich und schriftlich “verständlickp a_ußzudrüchen. „
Kcnntniß der Grundrecbnungsarten mt gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrücven und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit Proprrtionen und Uebung in der AUSziehung der Quadrat- kvurze n.
Kenntnis; der einfacheren Sätze über die Gleichheit von Win- keln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntnis; der einfacheren SäHe vom Kreise und,_ von den Winkeln im Kreise, Lösen leichter Konstruktions- und Rechnungsaufgaben vermittelst der Lehrsäße.
4) Einige Vorbereituvg in der nautischen (Geographie, besonders
in der mathematischen,
Lehrmittel hat jeder Schüler für stwa 75 “M anzuschaffen.
Die Kuratorien der genannten Schulen Werden diese Prüfungs- termine näher bekannt machxn. Wer die Aufnahmeprüfung mcbt besteht, wird zurückgewiesen und kann zu derselben erst nach einem halben Jahre wieder zugx'laffen wcrden.
Meldungen zur Tbeilnabme an diesen Prüfungen nehmen die Kuratorien der genannten Schulen entgegen, werden auch durch die betreffenden Navigationslebrcr vermittelt. Nach Beginn des Kursus dürfen während der nächsten 12 Wochen neue Schüler noch auf- genommen werden.
Um nach Ablauf des Kursus zur Steuermannsprüfung zugelassen zu werden, ist erforderlich:
Die Zurücklegung einer auf den Ablauf des 15. Lebens- jahres folgenden mindestens 32monatlichen abrzeit zurSee, von welcher mindestens 12 Monate als ollmatrose auf Segelschiffen der Handelearine oder als Obermatrose in der Reichö-KriegSmarine zugebracht skin müffen.
Die Vor cbulen an den genannten Orten geben den Seeleuten
2)
3)
Gelegenheit, ck zu dieser Aufnahmeprüfung vorzubereiten, auch bilden fie SFF“ für kleine Fahrt aus. Eintritt jederzeif, Schulgeld 3 :,“. mona 1 .
Leer, den 23. Dezember 1878. _ Der Königliche NavigationS1chul-Direktor für die Provinz Hunnover. Schreiber.
Bekanntmachungen auj Grumd des Reicthesetzes vom 21.0ktober 18.78.
Auf Grund des §. 12 des ReictheseHes gegen die ge- meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gxbrqcht, daß die in der sozialistischen Buchhandlrxng vqn _Henm Mste- maechers zu Brüssel 1878 erschienene n1chtperxodxxche Druck- schrift: „111011 ami ]0 ZSrJSQUt (16 7110 Yasi- Kesauabs! (]2918068 (12 ]8 Sowmumz)“ von Leon Cladel, nach §. 11 des gedachten Geseßes durch die unterzeichnete Landeßpolizeibehörde verboten ist.
Berlin, den 26. De ember 1878. _
Königli „es Polizei-Prästoium. von Madai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingsfährl'échen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gx bracht, daß; die vom 25. Dezember 1878 datirte Nr. 16 der in Berlin erscheinenden Zeituyg: „Berlin, Organ für die Interessen der Reich?:hauptrtadt“ (Hauptblatt und Beilage), sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrxft, nach Z. 11 des gedachten Geseßes durch die unterzetchnete LandesPolizeibehörde verboten ist.
Berlin, den 28. Dezember 1878. „
Königliches Polizei=Pxäs1dium von Madat.
Auf Grund des €;. 12 des Reictheseßes vom 21. Oktober
1878 wird hierdurch ur öfKntlichen Kenntnis; gebracht, daß
die im Verlage von ean 5 aul Friedrich Eugen Richxsr hier- selbst erschienene Druckschrift „Die Arbxzter-Dt tut'tg xn Frankreich,“ aUSgewählte Liederfranzdstscher Pro etaner von Adolph Strodtmann in Berlin, nach'§.,11 pes gedachten Geseßes durch die unterzeichnete LandeSpoltzetbehörde verboten worden ist. Hamburg, den 24. Dezex'ezber 1878. Die Pol1zeibehörde. Senator Kunhardt.
Auf Grund des §. 12 des ReichsgeseZes vom 21. Okto- ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen enntniß gebracht, das; die im Verlage. von Jean "13cm! Friedrich Eugen Richter ierselbst erschienene Druckschmft: „Brutus! Schlössl u,?“ Zeitgedicht von Adolph Strodtmann in Verlm, nach §. 11 des Jedachten (Heseßes durch die unterzeichnete Landes- polizeibehör e verboten worden ist, Hamburg, den 27. Dezember 1878. Die Poli eibeßörde. Senator un ardt.
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