:* .,.-“1,6: '. Z„ :* ““k“-75.1, " “» «. -;' „2.84.- 1682922245392; 47912;- “'-*
Auf die Abschnitxx b 1 und:!» 2 je 1257; Bixßex oder",
Margarine,- , _ Auf den Abschnitt 17 3 90 g Butter oder Margarine,- 2. Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Speck oder SchWeineroh- fett oder Schweineschmalz“ je 375 g Speck oder Schiveinerobfett oder je 300 g SchWeineschmalz, Auf den Abschnitt 4 „Speck oder SchMinerobfeti oder SchWLineschmalz“ 250 g Speck oder SchWeinerohfett oder 200 :? Schweineschmalz.
Nr. 4 Reichsfettkarte für Kinder bis zu 3,Iahren
. Auf die Abschnitte 1311 1 bis 1311 3 je 125 g Butter,
. Auf den Abschnitt 176 4 125 g Butter oder Margarine, Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 8 Käse oder je 125 Quark,
Auf den Abschnitt 4 „Käsße oder Quark“ 125 g Käse oder „ 250 g Quark,
4. Auf den Abschnitt 11" 3 125 g Kunstbonig,
Auf den Abschnitt 174 62,5 g „Kakaopulver (Sonder- zuteilung), - Auf den Abschnitt 175 62,5 3 KakaopulVer.
Nr. 5 Reichsfettkatte für Kinder von 3 bis 6 Jahren
1. Auf die Abschnitte 13111 und 13113 je 250g Butter, Auf den Abschnitt 1311 2 125 g Butter, . Auf den Abschnitt 176 4 125 8 Butter oder Margarine,
3. Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 J Käse oder je 125 8 Quark, “ Auf den Abschnitt 4 „Käse oder Quark“ 125 g Käse oder 250 8 Quark,
4. Auf dkn Abschnitt 17 3 125 g Kunstbonig, Auf den Abschnitt 174 62,5 g Kakaopulver (Sonder- zuteilung), Auf den Abschnitt 175 62,5 8 Kakaopulbe'c.
Nr. 6 Reichsfettkarte für Kinder von 6 bis 14 Jahren
1. Auf die Abschnitte 1311 1 bis 1311 3 je 125 g Butter, Auf den Abschnitt 811 4 300 g Butter,
2. Auf die Abschnitte 176 a, 179 b und 179 0 je 125 g Butter oder Margarine,
3. Auf die Abscbniite 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 ? Käse oder je 125 8 Quark, Auf den Abschnitt 4 „Käse oder Quark“ 125 g Käse oder 250 8 Quark,
4. Auf die Abschnitte 17 1 und 17 2 je 100 g Marmelade, Auf den Abschnitt 17 3 125 g Kunstbonig, Auf den Abschnitt 174 62,5 € Kakaopukver (Sonder- zuteilung), Auf den Abschnitt 175 62,5 g Kakaopulver.
9.0»?-
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13. Sonderzuteilung von Kakaopulver, Abgabe von Tafel- und
Blockschokolqde , _ . Erhöhung der Kakaopulverration, 44 ?lßahlweiier1113931134")n Schokolade .
“ Um die beim Handel [ageirnkkét'l'V'orrät'e an Käkckopukv'er dem Verbrauch zuzuführen, wird die auf die Reichsfettkarten fiir Kindsr alier Altersstufen abzugebende Ration an Kakao- pu199r in der Zuteikungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 durch eine Sonderziiteilung von 62,5 J auf 125 J erhöht. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte 17 4 (Sonderzuieilung) und 17 5 der bszeichneten Karten mit je 62,5 8- Den Bezugs- b€rechtigten wird außerdcm die Möglichkeit gegeben, auf den Abschnitt 11 4 an StLlle von 62,5 J Kakaopulver 50 3 un- Yfiillte Tafel- oder Blockschokolade zu beziehen, sojveit solche xorräte noch im Kleinhandel vorhanden sind. Da es sich also nur um eine Räumung der vorhandenen Vorräte handelt, kann nicht bestimmt damit gerechnet Werden, Tafel- oder Blockschokolade zu erbaiten.
Tie Verteiler haben die Abschnitte 175 dieser Fellfarien bei den Ernährungsämtern oder den damit beauftragten Steilen als Grundlage für die Weitere Zuteilung von Kakao- xulver einznreichen. Die Abschnitte 4 (Sonderzuteilung) ind von den Verteilern zu ordnen und auxzzubewiibren. Sie berechtigen auch dann nicht zum Wieder ezug-von “Kakao- pulber, Wenn auf sie Kakaopulber abgegeben Wurden ist. Ge- gebenenfalls ergeht iiber ihre ipätere Verivendung aks u- teilungsgrundlage besondere Weisung. Um eine VerWe se- lung der Abschnitte 174 und 175 auszuschließen,ist der Ab“- scbmti 194 mit dem Aufdruck „Sonderzutetlung“ Versehen und die Zahl „5“ des Abschnitts 175 besonders stark gedruckt Worden. Nur Abschnitte mit dieser stark gedruckten „5“ dürfen von den Ernährungsämtern oder den damit beauxtragten Sieslen als Grundlage für die Ausstellung von'Vezug cbetnen fur kakaopulverhaltige Mischungen entgegengenommen werden.
117. Abgabe von Vollmilch
In der Zuteilung von Voklmilch tritt gegeniiber der bis- herigen Regelung keine Veränderung *ein, -
7. Regelung der Abgabe von Marmelade und Zucker Vorbezug von Austauschzucker
Von dem Vorbehalt des Erlasses vom 9. Apxil 1940 - 11 () 1-1500 - Erster Abschnitt Ziffer 111 _, den Vor- bezug von Zucker fiir Zivecke des Einmachens und Einkochens zu regeln, wird nunmehr Gebrauch gemacht.
Den Versor ungsberechtigten, die Marmelade einkochen und Obst einmacZen und desivegen auf den Be ug von “Mar- melade zugunsten von Zucker verzichten, wir Gelegenheit gegeben, diejenigen ?uckermengen,'die an Stelle, von Mar- melade bezogen 1er en können, für die Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 und die Weiteren drei Zutetlun s- p'erioden (bis einschl. 20. Oktober 1940) im voraus zu e- ?ixhen, Die Einräumung einer Weiteren Vorbezu smöglich- eit fiir die Zeit nach dem 20, Oktober 1940 bleibt vorbe- Ylien. Jn em bisherigen Umtaufchverbältnis' von 600 g _armelade zu 460 g Zucker je Zuteilungsperiodé Wird" die Zuckermenge zur Erzielung gerader Gewichte auf 450 g ab- gerundxt. “ _ _ “
_ Die fesix Zuckerration von 900 x je Zuteilungsperiode bleibt unverandert. * ;. - _' '
Reichs. mtb Staatsanzeiger Nr. 139 vom 17. Juni 1940. S.2
"*quteugmgestaltuug - ReicHSzuckerkam
'Die“ Neuregelung mächt "eine Umgestaliung der bis- Yrigen Reichskarte fiir Marmelade und Zucker erfordxrlich.
ie Zuckerration' von „9,00 g je Zuteilungsper'iode ist kunftxg auf die neu eingeführte „Reicbszuckerkarte“ zu beziehen, die nach wie vor für vier Wochen Giiltigkeit hat.
Reichskarte fiir Marmelade (wahlweise Zucker)
Die Reichskarte fiir Marmelade (Wahlweise Zucker) be- rechtigt nur noch zum Bezuge von Marmelade oder "9.“ Zucker an Stelle von Marmelade. Diese Karte hat im:
Zuteilungsperioden (bis einschl. 20. Oktober 1940) Gültigkeit. ,
Wird der Bßzug von Marmelade geWiinscht, so babeii die Verteiler “z, B. den seitwärts angebrachten Bestellschein a für 600 8 Marmelade mit dem das Datum tragenden Ecken- abscbnitt 3 zusammenhängend abzutrennen. Die Abtrennung der iibrigen Bestellscheine fiir Marmelade ist 91:11 eine Woche vor Béginn dcr bktrsffenden Zuteilungsperiode entsprechend der Regelung der Bestsllscheina gabe bei den anderen Rcrchs- karten zulässig.
Wird dagcgon der BLJUJOVM Zucker an Stelle 0011 Mar- melade gewiinscht, so haben ie Verteiler die am oberen und unteren Kartenrand angebrachten B0stcllschcine fiir 450 ,x; Zucker mit dym daneben angebrachten Eckcnabschnitt, der _bas Tatum nud den gloick)en Unicrscbsidungsbucistabyn txagi, abzutrennen. Ju diesein Falle ist es zulässig, alle 4511011911.- scboine & bis (1 abzutrcnnM und die sämtlichen Einzei- abschnitte entsprechend ihrem Aufdruck mit den vorgesehMen ZuckermcngM zu beliefern. Beim Bczugc von Znckcr ist der Gültigkeitsaufdruck der Einzelabscbniite nicbt maßgebend. DUE? Verbraucher kann also die gesamten Zuckerrationen [nr 4 Zuteilungspcrioden in einer Mcnge bezisbcn. Es blktbi ihm natürlich unbenommen, dcn ZUcker in Teilmengen bis zum Ablauf der viertsn Zuteilungsp-Zriods (20, Oktober 1940) abzuncbmen. Ebsnso kann ?"01' Verbraucbkr dic Bystkiiscbeme 3 bis (1 zu Boginn der in Betracht kommenden Zutcilnngs- porioden einzeln “beim Vertsiler oder auch bci mcbrcrcn V0):- teilern abge cn.
Ein Bestellschein fiir Marmelade oder Zucker hat nur Gükiigkeit im Zusammenhang mit dem anbängßnden Ecken- abichniit, der den gleichen Unterscheidungsbuckystaben und dgs Tatum enthiilt. De'r andere T9i[ des Vsstellicheins (also fur das nicht chäbÜe Erzeugnis) hat am Stammabscbmit zu verbleiben.
Die mit dsm Eckenabscbnitt Vers9benen BesieÜscheine smd eirennt fiir Marmelade und Zuckkr bei den Ernährungs- c'imtern oder den damit beauftragten Steklen als Grundlage für die Weitere Zuteilung von Marmelade und Zucker einzu- reichen. Die Entgegennahme von Bestellscheinen obne Ecken- abschniti ist abzulehnen.
Die aus obiger Regelung erforderlich gcivordene 'Neu- gestaliung der Reichszuckcrkarte und der Reichskarte fiir Mar- 1116101)? (WahleisL Zucker) ist aus den anlicgcnden Mustern zu ersehen *).
Die Reichszuckerkarie ist auf Weißem, die Reichskarie fiir Marmelade (Wahleise Zucker) auf lila Papier -- c*“carbton Nr. 109 bei Farbia-fck- dev-Vercinigung H0135011ig-Z013stei, Berlin 177 35,.“Vikioriastr. 534241511 drucken. Da die Reichs-
karte für.,Marmelade (Wa1)[WLife*Zncker) für längere. eit gilt, . &“
ist sie aus “stärker“éi'n 2366195356) Möglichkßif 1131 em der Stoffklaffe 13 und einem 110 ,(„!/qm Gewicht berzusteüen.
171. Regelung der Warenabgabe aus die Nährmiitelkarte
14. Bezug von Teigwaren
Die mit Erlaß vom 12. März 1940 -- 11 () 1-1200 -- getroffenen Bestimmungen über 13911 Bezug von Teigwaren habßn auch fiir die Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 Geltung. Tie Teigivarenrationen bleiben also unver- ändert und richten sick) nach dsr als Anlage 1 meinem Erlaß vom 7. März 1940 _ 11 () 1-1020 _ beigegebenen Ueber- sicht. Wo Teigkoarcn nicbt ausgeliefert wkrden können, kann der Versorgungsberecbtigt? hierfür sonstige Nährmiitel beziehen. .
Die Regelung des TeigWarenbezuges ist von den Landes- (Provinzial-) Ernährungsämtern jeWeils für ihren Bezirk bekanntzugeben. -
8. Bezug von Reis
Auf die Einzelabschniiie 1725 bis 1129 Werden auch in der Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 je 25 g Reis abgegeben,
Die in meinem Erlaß vom 7. Mai 1940 _ 11 (31-2000 -- getroffene Regelung über die Abrechnung der Einzel- abschnitte U 25 bis 11 29 gilt" auch fiir die Zuteilungs- periode vom 1. bis 28. Juli 1940. Die Verteiler haben die
Einzelabscbniite 1725 bis 1729 demgemäß unverzüglich nacb.
Ablcmf der Kartenperiode dem zuständigen Ernäbrungsam'i oder der von diesem beauftragtkn Sfclle zum“ Umtauschin einen entsprechenden Bezugschcin fiir Reis einzureichen,
(3. Verteilung von Kondensmilch und Konserven
Ja der vorhergehenden Zuteilungsperiode konnten an Stelle von 150 J Nährmitteln eine große Dose bzw. zWLi kleinen Dosen Kondensmilch oder eine 1/1-“90se Obst- 0er Gemüsekonserven oder 250 Z Trockenpflaumen (Back- pflaumen) bezogen Werden. “ en Versorgungsberechiigten wird die Möglichkeit gegeben, die aus dieser Zeit etWa beim Kleinhandel noch vorhandenen Vorräte an Kondens- milch und Konserven wiederum im gleichen Mengen-
,verhältnis an Stelle von Näbrmitteln zu beziehen. Da
lediglich die in einiYen Geéenden noch vorhandenen Be- stände geräumt Wer en solen, diirfen die Versorgungs- berechtigten nicht damit rechnen, von .der Wahlmöglichkeit
GebrauchZu machen und eine der Watheise zur Verfügung"
gestellten Waren zu “erhalten. Nährmittel können jedoch in ]edem Falle bezogen Werden. Trockenpflaumen (Backpflaumen) wherdenb ab 1. Juli 1940 nicbt mehr auf die Nährmittelkarte a gege en. „
„ „Die mit dem Erlaß vom 7. Mai 1940 _ 11 (ck 1 - 2000 -- getrofenen BestimmunFn iiber die Regelung des BLJUges von ondensmilck) und onserven an Stelle von Näbrm tteln
haben auch für die Zuteilungs eriode vom 1. bis 28. Juli Geltung. Die Nährmxtiellarte ix Regelung gestaltet Worden.
') Hier nicht abgedruckt,
t entsprechend der getroffenen
"7. * .1). - Jm übxix'zen *köüneicöxéausf die' Abschnitte- dex Nabcmiiiel- 10716 die gleichen Erzeixgnise Wie in der vorhergebeziden Zuteilungsperiode bezogen Werden. Entsprechend nismen:
rlaß vom 22. Mai 1940 - 11 „4 7 - 2961 - kanji dev; Vsr- braucher auf die Abschnitte U21 und 1122 nach, seiyer Wahl an Stelle von Kartoffelstärkemehl, Sago oder Puddingpulver
aYch Reisflocken erhalten. ' 11 Abschnitte für die Zwecke der Landes- (Provinzial-)
Ernahrungsämter - ,
ür die wecke der Landes- ( robin ial-) Ernährungs- ämie? stehen aZucb dieSma1 die Abs nitte “36 und 1137 der Nährmittelkarte zur Verfiigung.
ZWeiter Absehnitt: Schlnßbestimmungen Sammlung von Brotkartenabschnitten durch die RSV.
Durch Erlaß vom 7. Mai 1940 _ 11 () 1 -2000 _ ist die Zulagekarte in der Weise umgestaltei nxordeii, daß sie zu den bisherigen Abschnitten Weitere Abschnitte Fu,; Brot er- halten hat. Die Ausgabe 'von'Reise- und Gasi taiienmarken fiir Brot an Lan - und Nachtarbeiier ist dam1t m 'ortfgll gekommen. Die Jbmx!) die Sammelaktion ber, NS . em- gsiausxbten Reise- und Gaststättenmarken kur Broi stehen daher der MSV. ur Verteilung an Per onen, die einen zusäßlichen Brotbe arf haben und nicht Lang- oder Nacht- arbeiter sind, voll zur Verfiigung. '
Verhalten der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst
Klagen, die Wir immer wieder aus den Kreisen der Vex- brauchcr iiber die V21)0nd1ung in den Kartenstel1en zugehen, geben mir Veranlassung, den Erlaß des Vorstßenden das Ministerrats fiir die ReichsvertLidigung 1111d Beauftragten fiir den Vierjabresplan, Herrn Ministerprästdenten Generals fxldmarscba'ü Göring Vom, 9. Novemer “1939 - Zt. 171.1.- 10 219/39 _ in Erinnerung zu bringen. Ich niacbe den Leitern der KartenstLU-Zn zur Pflicht, die das Pxibiikum ,ab- fertigcnden Beamten und Angesteüien zu einer hofltchen nnd
zuvorkommenden Behandlung anzuhalten.
Abgabe der Bestellscheine Die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 5 der
Reicbseierkarte sind in der Woche vom 24. bis 29. Juni 1940 bei d811 Verteikern abzugeben.
_ Maternübersenbung , _ ,
Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erla es Hergestellt Worden sind, Werden wie iiblich'von der Deuts en Zentraldruckerei übersandt.
Die Druckmatern der Näbrmitielkarie sind entsprechend" meinem 03er vom 12. März 1940 -. 11 0171200 "_sofbrt nach ihrem ingang hinsichtlich der Verteilung 'von Teig- Waren auf ihre Richtigkeit zuwpriifen'. Inkrafükekeu - , Die-«Bestimmungen- diefesEbkäFfesÖ-binsi tliib dey'Zu- teilungen fiir die Zeit vom-1. bis 28. uli 1 40 “treten am 1. Juki 1940, die iibrigen Anordnungen ofort in Kraft.“
Berlin, den 30. Mai 1940. [
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. B.: Back e.
- , .
E f 79,13 _. . „ betr. Uebereignung der mit “Reixhsdarlehen gefördérten A _ „ Volkswhhnyngen. n
3)*die Landesrégierüiigén (sziasberipaltungen) (außek Oesterreich und SudetenYu), „. _ -
b) die Herren Preußischen eFierungspräsibenten, .
0) den Herrn Stadtpräsiden en der Reichshauptstadt Berlin, * _ , . . .
(1) ?en Herrn Reichskommissar fiir die Saarpfalz, Kaisers- autern, ' - - '“ “
9) den Herrn Verbandspräsidenten des Siedlungsber- ' bandes“ Ruhrkohlenbezirkzc *Effen. “ * “
Nachrichtlicl) an, „. ; die Herren ReichSminister, „ . , Herrn Ministerpräsideni Generalieldmarschaü Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan, „
den Generakbevollmächti ten für die Regelung der chu-
_ wirtschaft, Generalin?pektor Dr.;Ing. Todt, Berlin,
die Herren“Reichsstatihalter, , : „ -
die-Herren Preußischen. Oberpräsidenten, . „
den Rechnungshof des Deutschen Reichs, Potsdam, *
die Deutsche Bau:: und Bodenbank A.-G„ Berlin 117 8-
Aus staats- und bevölkerun spoliiischen Gründeii muß erstrebt Werden, „möglichst viele „Familien durch ein eigenes Heim mit dem Grund und- Boden zu verbinden. Zu diesem Ziveck wird vom Reich in erster Reihe _die Errichtung von Kleinsiedlungen als .Wirtschaftssiedlungen durch Bereitstxüung von Reichsmitteln und sonstige Vergünstigun en gexdrdert. Da jedoch aus verschiedensten Gründen-nicht ii eral] ie Er- richtung von Kleinsiedlungen in Betracht" kommt, habe 151) mich entschlossen, die U'ebereignung der Volkswobnungen, dx? nach den von mir erlassenen allgemeinen Bektiiiimungengm Reichsdarleben gefördert Worden sind, nach olgenden RTÖÜ' linien zuzulassen:
1. Volkswbhnun en, die in Ein- oder- ZWeifamilien- häusern errichtet Wor en sind, können den jetveiligen Wob- nungsinhabern mit Zustimmung der BewilTigun sbebokde übereignet Werden; der Bewilligungsbebörde sind 7-die Ueber,- eignungsverträge mit den etiva erforderlichen sonstigen Unter- lagen. vor Vertragsabschluß vorzulegen; .
_Jm Uebereignuiigsv.értrqg ist eine Sicherung egen eme ungerechtferti te geivinnbringende VeräußerunÉ naZ) § 8-der Gemeinmi ig eitsveroxdnung (VO. vom 1. ezember 1930 Siebentex' eil Kap. 111 Reichsgesexbl. 1, S 593) zu treffen; auf “Art. 11'der-bierzu er an enen urchfiibrüngsyerordnung vom 20.- März 1931 ( ,ei Sgeseßbk. 41- “S. 73) wird, hin- gewiesen.
Nr. 139
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 17. Juni
Wirtschaft des Aus-landes.
Arbeitölofigkeit iti den Niederlanden geht zurück.
Amsterdam 16. uni. Holländische Blätter, melderx, daß der Direktor der Arbeits osenversicherun und Arbeitsvexmntlungnin einer Uebersicht bekanntgibt, daß si nacb anfanglicher Zerrut- tung jetzt ein frischer Unternehmungsgeist bemerkbar mache. In
“den leßten zWei Wochen sei die Entwicklung günstig. Zahlreiche
Fabriken seien wieder in Betrieb. Arbeitsgelegenhett gebe es fiir ausende bei Aufräumungsarbeiten und dem Wiederauébau. Eine Weitexe Entlastung des_inneren holländischen Arbeitsein aßes sei durch die Nachfrage aus Deutschland eingetreten.
Die Ergebnisse der Wirtschaftdtagung “ des Vartanbundes.
Belgrad 15. Juni. Der Wirtschaftsrat des B-alkanbuwdes, der in “der Zeit vom 1, bis 8. Juni in Belgrad tagte, hat seine Arbeiten beendet. In einer Verlautbarung wird 11. a. festgesteklt, daß twß der außergewöhnlich schwierigen Lage in Europa im vergangenen Jahr der Umfang :des Handelsverkehrs unter den Mitgliedsta-aten des Balkanbun'des im gan en genommen auf der leichen Höhe Wie im Jahre 1938 blieb. er Rat hat eine Ver- Zärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. unter den vier Ländern mit Rücksicht auf .die réordernisse der GegenWart, ins- besondere au_f dem Gebiet Der Ver orgung der Länder des Bundes mit Rohstoffen und Hal-bfabrikaten, in der Weise vorgesehen, daß sie in möglichst weitgehendem Maße ihren Bedarf aus den Bal- kanlänDern selbst und" im Bedarfsfalle durch gemeinsamen Ein- kauf auf außerbalkanischen Märkten decken. Zu diesem Ziveck wurde ein besonderer Ausschuß eingexeßt, der bereits im nächsten Monat zusammentreten wivd. Der Wirtschaftsrat verfehlte nichi, die Be-deutun der'Balkan-Klausel fiir den Fortschritt :des Außen- handels 'der alkanläwder u betonen und, den Mitg[iedstaaten des Bundes zu empfehlen, ibve Bemühungen hinsichtlich der Auf- nahme „dieser Klausel in die.zu schließenden Handelsberträge fort- zuseßen, insbesondere mit jenen Ländern, die aucb s-elbst eine ähnliche Klausel wünschen. Der Wirtschaftsrat begrüßt Die Teil- nahme der Mitgliedstaaten an den zWischenstaatlicben Balkan- mesxen, die fiii: sich schon in der Herstellung engerer Beziehungen zwi (ben den Verkäufern nn-d Käufern von Erzeugnissen des Val- kans eine skhx niiizliche Rolle spielen, und verzeichnet mit'Genng- tuung die Gründung der neuen gemischten jugoslawisch-rumä- nischen Hansdelskammer in Bukarest. _ Der Rat hat mit Genug- tuung den Beschluß der Eisenbabn-Sacbverständigen 3111: Kenntnis genommen, der nach einer Revision der Transportgebiihren die Anjvendung eines gemeinsamen Versonen-, Gepäcks- und Waren- Tarifes in den Ländern des Balkanbun-des vorsieht sowie auch den' erielten Fortschritt in bezug auf die Ausarbeitung eines gemeiniamen Eisenbahnreglements der Balkanbundstaaten.
Die Tätigkeit der Bank von Lettland in 1939.
Riga, 15. Juni. Die Bank von Lettland veröffentlicht inen Arbeitsbericht für 1939. Aus ibm ergibt sich u. a., daß die ett- land-Bank ihren Einfluß,.unmiitelbar oder mittelbar auf alle Gebiete der Wirtschaft ausübt. Am 12. 9. 1939 Wurde bekannt-
lich béé Lat vom énglischénPfund gelöst." Die Ergänzung des
Kreditgeseßes, die dieie, Bestimmung enthielt, wies der Bank von Lettland gleichzeitig die Aufgabe 11, für die Stabilität des Lat- Kurses ineiner dex lettischen Vo kswirtschaft angemessenen Weise Sorge zu tragen. Die großen Kreditans rüche, die an die Bank von Lettland gestelXt Wurden, haben zuka-mmen mit der außer-
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 17. Juni 1940. “'
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalbüttenaiuminium,
99,0/0-111 Blöcken -. . . . . . 133 Z.“ für 100 k.: deSgl. m Wa'lz- oder Drabibarren '
'990/04-1-OQSOOOI 137 . . '. Rerynickel 98-99 0/. . a o o o o _ o | ' ' Anthon-Regulus . o- o e o o o o "" r r e . Fkknfilbek ----- o . . . o - 35-50_38,50 . . 1 ! fein
“
Berichte von auswär'tigen Deöisen- und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 15. e:zeuni. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin ",'-,“ Zürich 658,00, Osw 666,00, Kopenhagen 566,50, London"“) 116,20, Madrid -,--, Mailand'152,30, New York 29,34, Paris"“) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 490,50, Budapest “,-, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15-nom.
*) Fiir innerdeixtschen Verrechnungskurs.
Budapest, 15. .Juni. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,68, Mailand 17,7732 New York 345,60, Paris 7,25, Prag 11,80,
Sofia 413,00, Ziirich 77,50, "Slowakei 9,65.
_Lo ndon, 17. Juni. (D. N. V.) New York 402,50-403,50, Parts 176,50-176 75, Berlin -,-, Spanien (Freiv.) 40,00 B., Amsterdam _,_, Brüssel _,--, Jtalien( reiv.) -,--, Schweiz 1785-1795, Kopenhagen (Freiv) -,-, tockholm 16,85-16,95,
. Oslo -_,_, Buenos Aires (offiz.) 17,00-17,13, Rio de Janeiro
(in9ffiz.) 0/3,40 B.
Paris, 15. uni. Börebleibt bis an weiteres e 10 en. (D. N. B.) I s ., f , 9 sch ss
Amsterdam, 15. uni: Notierun en in t ein etro en. (D. N' B.) 3 9 ck 0 ff
Zürich, 15. Juni. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris. 9,35, London 16,45, New York 446,00, Brüssel _-,-, Mailand 22,50, Madrid 42,50, Hoüand -,-, Berlin 178,25, Stockholm 106,25, OSlo -,-, «Kopenhagen -,-, Sofia 550,00, Budapest 79,90, Bel rad 10,00, Athen 310,00, Konstantinoyet 300,00, Bukarest Japan 104" „.
Kopenhagen, 15. Xuni. (D. N. B.) London 19,80, NL"). York 518,00. Berlin L_, Paris_11,45, AntWerpen -,-, LUNCH 116,40, Rom 26,45, Amsterdam -,-, Stockholm 123,60,
slv 117- 07 l. - ""o"-t """-""" Warschau L_,He smgfors 1050. Pran Madrid ,
25,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 98,50,"
gewöhnlichen Beanspruchung, die' zu Beginn des „Keie es eizisejée, eine ErWeiterung des Geldumlaufs zur Folge geha t, die 1ch jedoch in verhältnismäßig engen Grenzen ielt. I
Die finnischen Lebenshaltungstosten im Mai.
Helsinki, 17. Juni. Das finnischs Büro für Sozialjorschung hat je t erstmali nach dem r*ussiscb-fmmscbejn Krieg Wiederben Lebens altungsin ex veröffentlicht. Im Mai 1940 591qu dieser 130 gegeniiber 108 im Mai 1939. Insbesqndere sind die ebens- mittel reise gestiegen, und 31007: von 108 1111 Mar 1939 auf 139 im ai 1940. Der Dom Büro für szralforscbung gesqn-derr berechnete Krisenindex steht auf 125 gegenuber 130 des Totalindex.
Die PreiSordnung in der Türkei.
Istanbul, 15. Jimi. Aus Ankara wird gcmelbet, daß _der Beschluß des interministeriellen Koordinationsagsschu11es in _allen Hauptorten der Türkei PreisüHerw6chungskommisstonen zu bilden, am 8, Juni 1940 in Kraft getreten ist. Das Handelsministerium ist damit ermächtigt Worden, Höchstpreise fiir die Waren festzusxßen, die vom Ministerium für nötig erachtet Werden. Die Preisubex- Wachungskommissionen Werdxn die örtlichen Preise ganz allgemein iiberWachen und die Groß- und Kleinhandelspreise der Waren, die Vom Handelsministßrinm bezeichnet Werden, festsetzen. Das Handßlsministc'rium kann Von den Jnteresssnten Verlangen, daß sie ihm alle Waren bézeichnen, die_ sich in ihrem BLsiß befindsn, daß sie ihm alle für nötig erachteten Auskünfte geben und ihm die Über die Waren vorhandenen Dokumente zur Einsicht vorlegen.
Türkisch-französisther“Warenverkehr lahmgelegt. Keine Einweihung der französischen Industrie- aussteUung in Istanbul.
Istanbul, 17. Juni. In den letzten Ta en ist in Istanbul die Innenausstattung einer von der franzöiißchen RegierUng er- richteten Jndnstrie-Taueransstellung beendet Worden. Es War beabsichtigt, ständig französische Exportartikel auszustellen zur Wiederbelebung der Handelsbeziehunge'n. Anßerdem solllen fran- zösische Drucksachen nnd Propagandapbotos zur Verfiigun ,der Besucher stehen und ein Reise- und Auskunftsbiiro angegiedert Werben. Von der Eimvcihnng dieser französischen Propaganda- entrale mu mm abgßschen 'iverdcn, Weil keine I.)“éöglic'tzkeit mehr Fiir einen turkisch-französischen Warenverkehr besteht, nachdem das Mittelmeer Kriegsgebiet geWor-den““ist. Auch die Ausstellungs- waren sind nicht mehr eingetroffen.
Hoffnungslose Lage" der französischen Wirtschaft.
"USA.-Beamte über die katastvophasen Verluste
Frankreichs.
Washington, 16. Jimi. VLÜMW des amerikanischen Handels- mimstexiums geben ein boffirungsloses Bild der französischen Wirt- sch0f_ts1r0nt nach den bisherigen deutschen Waffenerfolgen. Sie exklayten, zivci Dritt der franzöiiichen Koblengruben befänden 1111) in deut1ck)cn Häir cn, dcs leichen bisher 15 % der Roheisen- f07derung_1md 12 % ber Sinh fverke. Der Verlust von Paris habe die Kxaftxgbizcug- nnd Flugzengindustrie schWer getroffen. 80% der frayzosistben Textilindustrie sei verlorengegangen, 90% des ,Ziickeirubengebiets, 30% des Weizenanbaus, 15% der Weide- flqchen und 12 %_ der Kartoffelfelder. Angesichts dieser Verluste sei es mehr als iraglicb, ob Frankreichs Kriegsmaschinerie über- haupt noch in Gang gehalten Werden könne.
Stockholm, 15. Juni. (D. N. B.). London 16,85 G., 16,95 V., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 8,80 G., 9,20 B., Brussel -,-, Schweiz. Pläße 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam -,-,. Kopenhagen 80,95 G.. 81,25 B., Osw 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 V., Warschau -,-.
_Oslo, 14. Juni. (D. N. B.) London -,_, Berlin 177,00, Paris --,-;-, New York 440,00, Amsterdam -,-, Zürich 99,75, Helsmgfors 9,20, AntWerpen -,-, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau -,-. „
M asian, 11. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 19,79, Brussel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 10,71, SchWeiz 118,72, Berlin 212,00.
London, 15. Juni. (D. N. B.) Edelmetaklbörse Sonn- abends geschlossen.
Wertpapiere.
, Franfurt a. M., 15. Juni. (D. N. B.) Reichs-Alt- besißanlethe 149%, Aschaffenburger Buntpapier 84,75, Buderus Eisen 121,50, Cement Heidelberg 165,00, Deutsche Gold 11. Silber
“284,00, Deutsche Linoleum 151,00, Eßlinger Maschinen 135,50,
Felten u. Gurlleaume 1665/z, Ph. Holzmann 199,75, Gebr. Jung- hans 118,25, Lahmeyer 138,25, Laurahütte _,-, Mainkraftwerke --,-, Rut ersWerke -,-, Voigt u. Höffner 162,00, ZeUstoff Waldhof 1-4 ,75.
Hanibur , 15. Juni. (D. N. B.) []Schlußkurse.) Dresdner Bank 119,50, ' xreinsbank 135,00, Hamburger Hochbahn 110%, Zamburg-Amertka Paketf. 95,25, Hamburg-Südamerika 146,00,
ordd. Lloyd 93,50, Alsen Zement -,--, Dynamit Nobel -,--, Guano 102,00 B., Harburger Gummi 195,00, Holsten- Brauerei 155,00, Neu Guinea --,-„ Otavi 31,75.
Wien, 15. Juni. (D. 'N. B,) 61% Ndöst. Lds.-Anl. 1934 102,00, 5 % Oberdst. Lds.-Anl. 1936 101,00 K., 6k % Steiermark Lds.-Anl. 1934 102,50, 6% Wien 1934 101,75 K., Donau- Dampfsch.-Gesellschaft -,-,-, A. E. G.- Union Lit. 14 _,--, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ --,-, Brau-AG.
Oesterreich -,-, BroWn-Boveri -,-, Egydyer Eisen 11. Stahl --,-, „Elm“ AG. f. el. Ind. -,-, Enzesfelder Metall """,-*, Felten-Guilleaume -,-, Gummi Semperit _,_,
Fanf-Jute-Textil 84,50, Kabel- 11. Drahtind. 174,00 K., Lapp- inze AG. 70,00, Leipnik-Lundb. -,-, Leyiam-Josefs- thal -,-, Neusiedler AG. 105,00, Perlmooser Kalk 470,00, Schrauben-Schmiedew. 141,00, Siemens- Schuckert _,_, Simmeringer Msch. -,--, „Solo“ Zündwaren -,-, Steirische Ma nesit -,-, Steirische Wasserkraft 160,00, Steyr.Dajm[ex. Pu 124,00, SteyrermüblPaxier 53,75, Veitscher Magnesit _,-, Waagner-Biro -,-, Wiener erger Ziegel --,--.
Amsterdam, 15. Juni: Notierungen nicht ein etroffsn. (D. N. „B.) 9
___-"
. .
* zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1940
Die Elektrolytkupkernotierung der Vereinigung für deutschZ Elektrolytkupfernotiz stellte sich lautVerliner Meldung des „DN. B__. am 17. Juni auf 74,00 12.11 (am 15. Juni auf 74,00 12.11) fur
100 kg.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Außzahlung, anständische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Außzahlung.
17. Juni 15. Juni Geld Brisf Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) . . . . 1 ägypt.Pfd. -- -- - - AfghanistanchKabu1). , 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos i Aires) ........... 1 Pav.-Pei. 0,553 0,557 0,553 0,557 Australien(S1)dner)) 1 austr. Pfd. _ -- -- _ Belgien (Brüssel 11. Antwerpen) . ..... 100 Belgas 41,76 41,84 41,76 41,84 Brasilien (Rio de
Janeiro) ......... 1Milreis 0,130 0,132 0,130 0,132 Brit. Indien (Bom- , bay-Calcutta) ..... 100 Rupien
Bulgarien (Sofia) . . 100 LSWa 3,047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenk).) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) . . 1 engl. Pfd. _ _ _ _
Estland (Neval/Talinn) 100estn.Kr. 62,44 62,56 62,44 62,56
Finnland (Helsinki). . 100 finnl.M. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (PariS) . . 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam) , . 100 Gulden 132,57 132,83 132,57 132,83 Iran (Teheran) . . . . 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) , 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und
Mailand) ........ 100 Lire 13,09 13,11 13,09 13,11 Japan(Tokiou.Kobe) , 1Yen . 0,585 0,587 0,585 0,587 Jugoslawien (Bel-
grad Und Zagreb) . 100 Dinar 5,694 5,706 5,694 5,706 Kanada (Montreal) , 1 kanad.Doll. - _ - - Lettland (Riga) . . . . 100 Lats 48,75 48,85 48,75 48,85 Litauen (Kolvno/
2,353 .2,357 2,353 2,357
Kaunas) ......... 100531156 41,94 42,02 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem-
burg) ............ 1001ux.Fr. 10,44 10,46 10,44 10,46 Neuseeland (Welling-
ton) ............. ] neuseel. Pf.
Norrvegen (Oslo) , , 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,191 9,209 9,191 9,209 Rumänien(Bukarest) 100 Lei - -- -- - SchWLden(Siockholm " und Göteborg) 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Vaiel und Bern) , . 7 100 Franken 56,00 56,12 56,00 56,12 Slowake5ch§1zreßvurg31400 Kronen „ 8,591 8,609 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.;- ' * Barcelona) ...... 1 100 Pssefen 23,56 23,60 23,56 23,60 Südafrik.Union(Vre- 1
toria, Johannesbg.) 1 südafr.Pf. _ _ - - Türkei (Istanbul) . .. 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay(Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (NewYork) 1 Dollar
0,949 0,951 0,949 0,951
2,498 2,502 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9,89 9,91 Frankreich ........................ 5,599 5,611 Australien, Neuseeland .............. 7,912 7,928 Briiisch-Jndien .................... 74,18 74,32 Kanada .......................... 2,098 2,102
Außläudisthe Geldsorten und Banknoten.
17. Juni 15. Juni , Gsld Brief Geld Brief Sovereigns ....... Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20 Francs-Stücke ür 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold-Dollars ...... 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische ....... 1 ägypt.Pfd. 6,69 * 6,71 6,69 6,71 Amerikanische : 1000-5 Dollar . . , 1 Dollar 2,89 2,91 2,89 2,91 2 und“ 1 Dollar . .. 1 Dollar 2,89 2,91 2,89 2,91 Argentinische ...... 1 Pap.-Peso 0,51 0,53 0,51 0,53 Australische . . . . . . . 1 auftr. Pfd. 4,99 5,01 4,99 5,01 "Belgische .. 100 Belger 41,72 41,88 41,72 41,88 Brasilianische 1 Milreis , 0,095 0,105 0,095 0,105
Vrii.-Indische . . . . . 100 Rupien 54,39 54,61 54,39 54,61 Bulgarische ....... 100 Leiva - -- - -- Dänische: große . . . . 100 Kronen _ -- - * - 10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,06 48,26 48,06 48,26 Englische: große . . . 1 engl. Pfd. 7,29 7,31 7,29 7,31 1 1: u. darunter . . . -1 engl. Pfd. 7,29 7,31 7,29 7,31
Estnische .......... 100 estn. Kr. - _ - _ Finnische ......... 100 finnl.M. 4,79 4,81 4,79 4,81 Französische ..... . . 100 Frs. 4,47 4,49 4,47 4,49 Holländische ....... 100 Gulden 132,33 132,87 132,33 132,87 Italienische: große . 100 Lire '- - - -- 10 Lire u. darunter . 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische; große 100 Dinar , - - -- _ 100 Dinar . ..... '. 100 Dinar 5,63 5,67 5,63 5,67 Kanadische ........ 1 kanad.Doll. 1,84 1,86 1,84 1,86
Lettländische ...... 100 Lats -- - _ _ Litauische: große -. . . 100 Litas _ _ _ 100 Litas,u. darunt. 100 Litas 41,70 41,86 41,70 41,86 Luxemburgische . . . .“ 1001ux. Fr. 10,43 10,47 10,43 10,47 Norwegische ...... 100 Kronen 56,61 56,83 56,61 56,83 Rumänische: 10002ei und neue 500 Lei . 100 Lei _ unter 500 Lei . . . . 100 Lei _ Schw«xdifche: große . 100 Kronen _
[11 [11
50 Kr. u. darunter . 100 Kronen 59,30 59,54 59,30 59,54 Schweizer: große . . . 100 Frs. 55,95 56,17 55,95 56,17
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 55,95 56,17 55,95 56,17 Spanische ......... 100 Peseien _ _ _. __ Südqfr. Union . . . . 1 füdafr. Pfd. 6,69 6,71 6,69 6,71 Türkis e* . . . . . . ._ . . 1 türk. Pfund 1,84 1,86 1,84 1,86
ungaki che b “. o o o ' LW Pengö _"
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