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. „ Reichsbankgirokonto Nr. 1913 J rr- 1 5 1 bei der Reichsbank in Berlin A ' __ l
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anzeiger
Preußischer Stcmtsanzeiger.
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugöpreis durch die Post monatlich 2,30 M einschließlich 0,48 M Zeitungögebübr, aber ohne Beskellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 M monatlich. Alle Postanstalten nehmen Besieüungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 897 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Außgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 675/- Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecb-SammeT-Nr.: 19 33 33.
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Inhalt. des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachungen der (Heheimen StaatsPolizei in Troppau über die Eimziehung von VermögenSwerten für das Reich.
Kundmachungen über die Kündigung bezw. Währungsnmstellung der Anleihen der Gansclbstvermaltung Tirol und Vorarlbßrg.
Anordnung 49 der ReichSstelle für Eisen und Stahl (Inkraft- treten von Anordnungen der Reichßstelle für Eisen und Stahl in' den eingegliederten Ostgebieten) vom 29. Jnni 1940.
9. Bekanntmachung" der Reichstelle für Lederwirtschast zur Anordnung 74 (Lederscheckverfahrßn für Handwerka-striebe, die technisches Leder verarHLiten) vom 1. Juli 1940.
10. Bekanntmachnng der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheckverfahren für Verarbßiier von technischem Leder, die einer Industrie- und Handelskammer angehören) vom 1. Juli 1940.
Elfte Bekanntmachung der Reichsstekle für Lederwirtschast zur Anordnung 74 (Lederscheck-Verfahren für die Wehrmacht) vom 1. Jnli 1940.
Zwölfte Bekanntmachung der Reichssteüe für Ledsrwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheck-Verfak)ren für Bezirks-Leder- großhändler) vom 29. Juni 1940.
1. DurchführungSanordnung_zur Anordnung 65/38 der National- sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei über Bezugs- und Preisregelung fiir KK- und Pistolenmunition.
Béstimmnng des Werberates der deutjchen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 1. Juli" 1940.
Anyrdnsmg zur Vereinbeitlichung von fahrbaren Turmdreßkranen für die Bauwirtschaft vom 1. Juli 1940.
Bekanntmachungen über die Aquabe des Reichßgeseßblatts Teil 1, Nr. 116 und 117.
_ Der Nichtamtliche Teil enthält:
Ueberücht Über die Einnahmen des Reichs an Steuern, ZöÜcn und anderen Abgaben im Rechnungsjahr 1939.
Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das
Sachverzeichnis fiir das 1. Halbjahr 1940 bei.
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ ], 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- Knd'staatsfeindlichen Vermögens in den sUdetendeutscHen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGW. ] S. 911) in Verbindung mit den Erlasscn dcs Reickzsministcrs des (**-nnern Vom 12. Juli 1939 _ 1a 1594/39/3810 _ und
Feichsstatthaltcrs im Sudetengau vom 29. August 1939 _ 111 971/36 _ 7126/39 _ Werden die im Katastralqebiet Troppau-Vorstadt, Einlagezahl 2591, Parzellemrummer 381/2,
. Einlagezahl 158, Parzellennummer 135, Haus KNr. 156 sowie
das im Katastralgebiet Troppau-Stadt, Einla «CM 58, Par- zellennummer 127, KNr. 63, [gelegenen Grunstücke des Likör- erzeugers Wilhelm Mand , geb. 8. September 1895 in Hof, Kreis Värn, zuletzt Wohnk). geWesen in Troppau, Jak- tarertorgasse 8, zugunsten des Deutschen Reiches emgezogen.
Troppau, den 26. Juni 1940.
Geheime Staats olizei. Staatspolizcistelle roppau.
___-..
Bekanntmachung.
Auf Grnnd der. §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermö ens in den sudetendautschen Gebiktcn vom 12. Mai 1939 (RG“ [. 1 S. 911) m Verbindung mit den Erlassen des Herrn Reichsministers des Knnern vom 12. Juli 1939 _ [& 1594/39/3810 _ und des Feichsstatthalters im Sudeten an vom 29. Au, Ust 1939 _ 111 916/311 _ 7126/39 _ Wir das im KataZralgebiet YäZerndorf-Obervorstadt, Einlagezahl 311, Par ollennummer .1/ und 235, elegene Wohnhaus Nr. 126 des ollvertreters
* Sigmund W o f, gkl). 16. uli 1866 in Brünn, und seiner
Ehefrau Regina Sara „W ol , eb. Bellak, geb. 14. Mai 1873 in Tkop au, zuleßt Wohnh. gekvegsen in ägerndorf, Bennischer
“ Straße , hiermit Zugunsten des Deuts en Reiches eingezogen.
“ Troppau, den 26. Juni 1940.
Geheime Staats okizei. StaatspoLizeistelle ppau.
Berlin, Montag, den 1. Juli, abends
beschrie ist darin auch anzugeben, welcbe Worte etwa durch Zeitdruck unterstrichen) oder durch Sperrdruck_(besonderer „Vermerx am hervorgehoben werden sollen. _ Vefrrftete Jlnzq n'muffen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzetgenste e etugegangen sem.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 Ju"- breitxu etit-Zeile 1,10 M, einer dreigespaltenen 92 mpg breiten ettst- eile 1,85 M. - Anzeigen nimmt an die_ Anzetgdenstelle erlm
897 68 Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftrage stn ,
Zenem Papier völlig druckreif einzusenden, meeÉTndere
auf einseitig
einmal ande)
Postscheckkonto : Berlin 41821 1 940
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsjeindlichen Vermögens _in dcn sudetendeUtschcn Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGW. ] S. 911) .in Verbindnng mit den Erlassen dcs Rßichsministers des Innern vom 12, Juli 1939 _ 121 1594/39/3810 _ nnd des ?)1eichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 _ 111 770,16 _ 7126/39 _ wird das im Katastralgcbiét Troppaonrstadt, Eixxlagezabl 2327, PÜVZSULUUUMMLT 574/10, ?746/1113 und 574/18, Postzahk 1807, gelEgenc Hansgrund- tü er
1. Jrcne Konstandt, geb. Lang, geb. 21. 1. 1882 in Nitra, 2. Ilona Breda, geb. Konstandt, geb. 24. 9. 1908 in Olmütz, 5111291 WOHUHJgWOsen in Trop au, Dr'.-Tietrich-Gaffs 10, zugunsten des Deutschen Réicöes epingezogen.
Troppau, den 27. Juni 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizcistche Troppau.
Kundmachung.
Gemäß §2, Abs. 1 der Vcrordnnng über die Zins:- crmäßigung und Währungsmnstcllung bei dén LäUdLV- und Gemeindeanlßilxn in dcr Ostmark Vom 14. Juni 1940, RGBk. [, S. 895, gcltcn die' ans Schilling [antcndcn Schnkd- Verschreibungcn der 5%- %i-gen Obligationsan- leihe des Landes Tirol vom Jahre 1935 als anf Reichsnmrk umgestellt.
Gemäß § 3 dieser Vorordnun wird den Gläubigern mit Verbindlichcr Wirkung für den «cl)uldner die Heräbscßnng dcs Zinssaßes auf 4% jährlich ntit“Wirkung am 1. Zaki 1940 für die unter dicsE Verordnung fallendsn mit 5%% verzins- lichen Scl)nlchrsckséibungcn des Landes Tirol Vom JUN? 1935 angeboten.
In Durchführung der gsnanntcn Vcrordmmg wird die angeführte Anlcihe des ehemaligen Landes Tirol vom JÜHTE 1935 in Schuldverschrcibungcn dcr ncuzubc cb€ndcn uuf Reichsnmrk [antenden 4%igen Anleihe dcs Rei )sgaucs Tirol und Vorarlberg (Selbstvsrjvaltungsf'örpcrschast Tirol) Vom Jahré 1940 kostenlos umgetauscht.
Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit 4 % “im Jahr verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt Halbjährig im nachhinein am 1. Januar und 1. Jnki jedes Jahres. Die nene Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 1000 und 5000 Reichsmark zur ?lnsgabc. Tie Tilgung erfolgt bis 1. Juli 1972 gemäß einem nach gleichbleibenden Annitäten aufgesteklten Tilgungsplan anf Gmmd von am ersten Werktag im Januar jeden Jahres erst- mmlig am ersten Werktag im Januar 1941 stattfindenden Vchsmtgcn oder durch Rückkauf. Die Rückzahlun dcr cms- gelosten SchuldVerschre'ibunge'n erfolgt an dem der Fluslosung nächst folgendsn 1. Juli.
Tyr Reichsgau Tirol und Vorarlberg (SelbstVerWak- tungskörpcrschafh Tirol) bshält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der p[anmäßigen Tilgungsperiode, Wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverfchreibungsn, als nach “dem Tilgungsplan entfaUen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuld- verschreibungen ganz odgr teilWeise halbjährléch auf einem Zinsenzahlungstermin aufzukündigen.
Falls der Reichsgau Tirol und Vorarlberg (Sekbstver- kvaltungskörpersckmjt Tirol) von dem ihm vorbehaltenen Recht einer verstärkten Ttlgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jciveils auf die anschließenden nächsten Tifgungsquoten in Anrechnung gebracht wcrden.
Die Serien und Nummern der verkosten Schuldverschrei- bungen, eine allfäÜige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekauste Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilWeise oder gänzliche Aufki'tztdi- gung und alle sonstigen diese Anleihe betreffenden .Anzxrgen chdcn im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußrschcn Staatsanzeiger“, im „Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol und Vorarlberg“ und in den „Innsbrucker Nachrichten“ verlautbark. .
Die VorlaYstist bei den Zinsscheinen beträgt 4nJghre, gerechnet vom cblußdes abres, in Welchem dte Fallrgkeit der Zinsen eintritt. Der nspruch auf das Kapital erltscht, Wenn die Schuldverscbre-ibunngckst binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fäsligkeit zur Einlösung Vorgelegt wird.
Die Schukdverschreibungen “der neuen Anleihe genießen LemY dem BundeSgeseß vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, ie ündelstcherheit. .
Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notjert. Ter Reichsgau Tirol und Vorarlberg wird um die,Zu[as1_ung zur Lombnrdierung bei der Deutschen Reichsbank emschrettcn.
Der Umtausch der alten Titel in die nsue 4%ige Anleihe erfolgt zu nachstehendem
Umtauschschlüffel:
KFür je . U1nta1zschschlcki§sl N70mi11ale A n l e l l) e Nommals EZ..“ 8. 100,_ 572%ige Obligationsanleihe des
Landes Tirol vom Jahre 1935 66,66
Ta sick) der geringste Nennbetrag der auszugebenden An- lsilxe auf 100,_ 17.76 stellt, werden sich bei der BemJsung dEr neu ausfolgenden Anleihe Spitzen ergeben. ("ur solche Spitzcxxbsträge gibt der ReichSgau Tirol und 'Y'orarlberg (SclvstvLchcktmtgskörperschast Tirol) unverz1nslrche Ve.- sckwinignngcn aus, die auf einen Nennbetrag von '10,_ 12.76 odcr 5,_ 112.76 [unten und ihren Inhaber berechtxgen, gege'n Einlicfernng der entsprechxnden Anzahl solcher Beschsrm- gungsn die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn- bstrags mit Zinsen ab 1. „Juli 1940 zu beziehen. Bax:- 5017111719211 irgendrvelcher Art Werden auf diese Beschexm- gUngsn nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 er- lischt jeder Anspruch aus den Bescheinigungen gegerx den Reicngau Tirol und Vorarlberg (SelbstverWaltungskorper- schaft).
Spitzenbeträge von Weniger als 5,_ 12./“ Werden durch AußzaUUng oder anauf hat ausgeglichen.
Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld- Vorschreibnngen sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni 1940 fällig w'erdenden Zins- und Erneuerungsscheinen bxs längstens 2. 9. 1940 bei der
Tiroler Hypothekenanstakt in Innsbruck einzumiÖcn.
Tiefes Umtauschangcbot gilt als angenommen, Wenn es Von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgekehnt wird. Der Lausder Frist beginnt am 25. Juni 1940.
Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen dic in den §§ 4 bis 6 der Verordnun vom 14.. Juni 1940, RGBl, 1, S. 895, enthaltenen'VorscFriften 11171 der Maß- gabe, daß die Schuldverschretbungen, für wekche der Umtausch abgechnt wird, innerhalb der in der Vcrordnun genannten Frist bei der Tirolischen Landeshypothekenanstat in Zum?- bruck zu erlegen sind.
Der Reichsstatthalter in Tirol und Vorarlberg _ GauselbstverWaltung _
J. A.: Dr. Grosch.
___-_
Kundmachung.
Auf Grund des § 13 der Verordnung über Zinsen- ermäßigung und WährungSumstellung bei den Länder- und Gemeindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940, ROM,] S. 895, können die Inhaber der im Ausland begkbenen Anleihe des ehemaligen Landes Vorarlberg 41/295ige SchWeizer-"ranken Obligations- Anleihe-des Landes orarlberg von 1937 im Gesamtnennbetrage von 6250 000,_ Sfr, bis Längstens 31. Juli 1940 den Umtausch in auf Reichsmark lautende, mit 40/0 jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuldver- schreibungen verlangen. Der Umtausch erfolgt kostenlos.
Den Inhabern der genannten Anleihe wird der Um- tausch ihrer Stücke in die neuzubegebende, auf Reichsmark lautende 4o/oige Anleihs des Reichsgaues Tirol und Vorarl- berg (SelbstverWaltnngskörperschaft Vorarlberg) vom Jahre 1940 in der unten näher bezeiclmeten Ausstattung zum nach- folgenden Umtauschschlüssel ermöglicht, Wobei die Zinsen Vom Zeitpunkt der letzten Zinsenfälligkcit, d. i, der 1. April 1940 bis zum 30. Juni 1940 bar bezahlt werden.
Umtauschschlüffel: Für je Umtauschschlüfsel Barersaß für die Zinsen Nominale Nominale F?.“ 56,70 bis 30. 6. 1940 12./! 0,63 Sfr, 1 250,_ sohin für: _ L..“ 7,87
Anläßüch des Umtausches Werden sich für die Bemessung der neu auZzuge'benden Anleihe Spißen ergeben, da sich der geringste Nennbetrxcg der neu auszufolgenden Anleihe auf 100,_ 12./6 stellt. Für solche SpiYenbeträge gibt der Reichs- ZIM Tirol und Vorarlherg (SelbstverWaltungskörperschaft
orarlberg) unverzinsKche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von 10,_ 12./11 oder 5,_ 12./FC lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl sokcher Bescheinigungen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nennbetrag mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Barzahlungen irgendwelxher Art werden auf