1940 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

* Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 161-vom 12. Juli 1940. S.2

. Leipziger, Gertrud, geb. ZWeig, geb. am 19. 8. 1902 in Schjmentochlowiß (Kr. Kattowiß),

. Leipziger, Cya Sara, geb. am 18.6.1933 in Bsuthen/O. S., '

. L e i pz i g e r , Michael Israel, geb. am 17. 3. 1937 m Beuthen/O. S.,

. Lejvald, Theodor Israel, geb. am 3. 10. 1890 in Memel, -

L e w a l d', Margarete Sara, geb. Rosenthal, geb. am 15. 1. 1893 in Halle/S.,

. L e w 0 l d , Ellen Sara, geb. am 29. 8. 1923 in Braun- schwcig, '

. Le Wald, Hendrik Israel, geb. am 16. 3. 1930 m Brannschwäg,

. M 011 n l) cim o, r, Alfred Israel, geb. am 3. 4. 1887“

in Leipzig,

M ann [) eim c r , Jenni Sara, geb. Kann, geb. am

7. 12. 1905 in Dörrebach (Kr. Kreuznach),

. M0 rgc nste rn, Gustav, geb. am 8. 10. 1882 in Ung. OstWu, Morgcnstern, 22. 3. 189.4 in Mährisch-Ostrau,

. N assa u. e r, Franz Leo Israel, geb. am 2. 11. 1887 in Frankfurt a. M.,

. N as s a n e r, Hedwig Sara Johanna, gel). Weikl, geb. am 24. 9. 1895 in Karlsrnbé,

. N a s s .1 u e r , Agathe Luise Sara, gel). am 18. 12. 1919 in Fr011kfurt a. M., * '

. Nasxauer, Rudi JsWel, geb. am 8. 11. 1924 m Frankfnrt a. M., * .N e u m a r k , Fritz, geb. am 20. 7. 1900 in Hannover, N e u m a r k, Exika, geb. Sievers, geb. am 16. 8. 1900 in Hamburg, .

. N e u m a r k, Matthias, geb. am 27. 4. 1927 in Frank- furt/"M., _

. N e u m (: rk, Veronika, geb. am 8. 1. 1931 in Frank- furt/"M., -

. NeuWahl, Heinz Israel, geb. _am 5. 5. 1904 in Sosst,

. O st 0 r , .JOsLf Z'srael, geb. am 2. 12. 1882 in Oberfel! (Kr. St. Goar), .

. K 013, Emilie Sara, geb. Oster, geb. am 6. 1. 1890 in Oberféll (Kr. St. Goar), _

. P e r l m a n n , Alfred Israel, geb. am 28. 10. 1880 m Königsbérg i. Pr., _ „_

. P crlmann, Eva-Maria, geb. _am 12. 2. 1914 m Iserlohn,

S a l 0 m o n, Cesar, geb. am 12. 1. 1887 in Hamburg,

S L l a r z , Max Israel, geb. am 12. 5. 1895 in Kreuz- _

bnxég/O. S., , . S k.k. ar z , Hilde Sara, geb. SchWarz, geb. am 23. 7. 1897 in StriegaU, S 1 l 0 r z , Ellen Renats Sara, geb. am 19. 8. 1929 in Cottbns, S f [ a'r z , VLrti Sara, geb. am 2. 1. 1924 in Cottbus, S ck) "[ e i m e r , Wilhelm Israel, geb. am 5 „3. 1909 m Fricdbcrg/Heffen, , & S chleimer, Erick) Israel, geb. am 23, 7. 1910 m _ Friédßerg/Heffen, * . S ck 0 t t e n f e l s , Richard Max Israel, geb. am 10.2. 1891 in Frankfurt/“Main, , ..SckwttenfelZ, “Esse Sara, 14. 10. 1900 in Bad Dürkheim, " S ck Was), Joscf, geb, am 10. 6. 1898 in Nurnberg, S (1) Wa 11, Hermine, geb. LöwLnthal, “geb. am 16. 5. 1905 in Stuttgart, , " . S ckWab, Theodor, geb. am 17. 4. 1932 m Nurn-_ "berg, .Stargardter, Paul Israel, geb. am 4. 8. 1888 in Culm,

geb. Baum, geb." am

. S t a r g a r d t c r, Margot Sara, geb. Ließner, geb. 7

am 31. 5. 1900 in Thorn, *

. Stargardter, Inge Sara, geb. am 10. 12. 1926 in Elbing, ". . Stern, Julius Israel, geb. am 13. 10. 1876 m Rheydt, _

. S t e r n , Ruth Sara, geb. Falkenstein, geb. am 24. 11. 1882 in Rheydt,

. Stern, Marta Sara, geb. Stern, geb. am 4. 9. 1891 in Friedberg/Hessen,

. Stern , Hans Martin Israel, geb. am 18. 8. 1920 in Leipzig, . Stern, Hannelore Bettina Sara, geb. am 16. 5. 1923 in Leipzig,

. Stern , Siegmund Israel, geb. am_ 10. 6. 1876 in Vrünnau (Lkr. Gerolzhofen), ,

. S t e r n , Emmi Sara, ,geb. Engel, geb. am 19. 6. 1881 in SchWei11furt,

. S t e rn [) e r g , Hans Israel, geb. am 26. 1. 1907 in Wuppertal-Elherfeld,

. Sternberg, Marry Sara, geb. Weiler, geh. am 7. 7, 1910 in Wuppertal-Elberfeld,

. S t e r n b e r g , Gabriele“ Sara, geb. am 2. 4. 1937 in Wuppertal-Elberfeld,

. S t 1 an ß, Jakob, geb. am 1. 12. 1891 in Würzburg, . W alla ch , Franz Albert Israel, geb. am 2. 4. 1898 in KaffZl, _

. W alla:ch, Gertrud Lotte, geb. Hallo, geb. am 5. 5.

1901 in. Dresden, _

. W all 0 ch, erinz-Peter Israel, geb. am 25. 12. 1924

in Kassel, '

. W alle n stein, Mayer Jsrael,*geb. am 24. 2. 1886

m Großen Buseck (Krs. Gießen),

. Walle nstein, Emilie Sara, geb. Nelkenstock, geb.

am 12. 6. 1881 in Tann/Rhön (Krs. Fulda), _

. Wallenstetn, Ilse Sara, geb. am 14.3. 1920

in Laubach (Krs. Gießen),

. W arburg, Harry Israel, geb. am 25. 7. 1881 in YUMYUM“ G t d Sa 5 P ' 'r) *

. ar urg, erru ra,ge. ili Zorn eb.

am 6. 1. 1886 in Quedlinburg, h pp , g

. W a rbu r g , Hans, geb. am 17. 6. 1911 in Nürnberg,

. F a rb u r g , Rudokf, geb. am18. 3. 1920 in Nürn-

. Weikersheimer, Bernhavd Jrael, geb. am

28. 3. 1896 in Gaukönigshofen, LK. chsenfurt,

. ZL e i/ÉfsTHeo-dor Israel, geb. am 21. 7. 1889 in Straß- urg a , _

. Wiener, Georg Israel, geb. am 28. 10. 1869 in Oppeln, O.S., _

Theresia, geb. Spißer, geb. am

Wien e t , Ida Sara, geb. Gabriel,; geb. am 14. 10. 1877 in Posen, W olff, Erich Israel, geb. am 19. 6. 1904 in Tort-

mund, Wolff, Anita Sara, geb. Blum, geb. am 17. 8.

157.

158.

159. 1911 in Eldagsen (Krs. Springe),

160. W oxff , Peter Israel, geb. am 7. 11. 1937 in Dorf- mun ,

161. Wolff, Julius Israel, geb. am 8. 3. 1878 in- Breslau,

162. Wolff, Rosa Sara, geb. Kosterliß, geb. am 9. 9. 1886 in Beuthen, O. S., '

163. W 01 f, Ilse Sara, geb. am 29. 10. 1908 in Breslau,

164. W ol x, Lotte Sara, geb. am 1. 10. 1914 in Breslau,

165. Wol , Leo Hermann Israel, geb. “am 15. 4. 1892 in OstroWo/Wartlzegau,

166. Wolff, Alice Charlotte, geb. Schönfvasserxgeb. am 5. 2. 1898 in Charlottenbu'rg, *

167. W o l! ! , Sabine Sara, geb. am 2. 6, 1923 in Breslau,

168. W 01 , Dister Israel, geb. am 14. 9. 1928 in Breslau, '

169. Wolff, WiÜi Israel, geb. am 23. 5. 1871 inNeviges b. Düsseldorf, *

170. Zo re k , Emil, geb. am 31. 7. 1875 in Zcrkow (Krs. Zarotschm),

171. orek, Else Rosa Sara, geb. Silbxrstein, geb. am 1. 3. 1886 in Schwwbus.

Das Vermögen vorstehender Personen Wird beschlag- nahmt. _ Berlin, den 10. Juli 1940. Der Reicthinister des Innern. .F. V.: PfUUdtner.

Anordnung

zur Aendertxn der“ in Nummer 205 des DeutsYen Reichsanz. zmd 'reußts en Staatsanz. vom 3. Septem er 1934 ver- öffxnt nhten Anordnung des Leiters der Hauptgruppe 11 der Retchsgruppe Industrie vom 29. August 1934 über- die An- erkennung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie.

" Auf Grund bon § 8 der.Grsten Verordnung zur Durch-

fuhrung des Geseßes zur Vorbereitung des orgams en Auf- bauxs der deutschen Wirtschaft vom 27. Novem er 193 (Retchsgeseßbl. ] S. 1194) ordne ich an: - *

, In der-Nummer 205 des Deutschen Reichsanz. und Preu- ß1schen Staatsanz; vom 3. September 1934 veröffentlichten Anordnyng des Létte-rs der Hauptgruppe 11 der Reichsgruppe Jrzdustme vom 29. Y_ugut 1934 über die Anerkennung der W1rtschaftsgruppe Elektromdustrie, abgeändert durch die An- ordnngen vom 1. Februar 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preußtscher Staatsanz. Nr. 28 vom 3. Februar 1938) und vom 25. _Mai 1938 (Deutscher Reichsanz. und reußischer Staatsanz. Nr. 123 vom 30. Mai 1938), wird der - iff. 11 am Ende so_lge'ndex Saß hinzu efügt:

„thstchtltch der_Hex 'ellung von - Beleuchtungskörpern

aus Glas beschränkt sich die Mitgliedschaft jedoch auf den elek-

trotechnischen Teil der Herstellung.“ Berlin, den 10. Juli 1940. ' Der Reichswirtschaftsniinister. J. A.: Dr. Warncke.

- Anordnung, betreffend Aenderung der Satzung des Mecklenburgischen Riiterschaftlichen Kreditvereins. .. Vom 10., Juli 1940.

Auf Grund'der Verordnung über landschaHtliche Kredit- ajxstalxen chm 22. Februar 1940 (Reichsgeseß [.*1 S. 417) Mrd 1m E1nver-nehmen mit den beteiligten Reichsministern

_folgen-des angeordnet: .

(1) Die Hauptdirektion des Mecklenburgis en Ritter- xéqftl1chen Kreditvereins kann bestimmen, daß ür'einzelne erhen 'der von ihr ausgegebenen Reichsmarkpfandbriefe die * Vorséhrtften des § 5 Abs. 2 und § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 Und Abs. „4 dex Saßung des Mecklenburgischkn Ritterschaftl-ichen Kredttverems nicht anzumenden sind. Wird von dieser Ermäch- ttgung Gebrauch gemacht, so gilt folgendes:

Die Rei Smarkpfandbriefe Wagen die im Wege der'mechanis en Vervielfältigung herÉestéslte Unter- schrift eines Hauptdirektors und des fm'd in ein bei der Hauptdirektion zu führendes be- sonderes Pfandbriefregister einzutragen. Die 'Ein- tragung bescheinigt der Rendant oder ein von" der Hau bdirekton zu bestellender Vertreter durch hand- Lchxi tlichen Vermerk seines Namen?- auf dem Pfand- me .

* (2) Der Beschluß der Hauptdirektion, durch den eine An- ordnung nach Abs. 1 getroffen Wird, ißt in der in § 25 der Saßung des Mecklenburgischen “Ritter ckachtlichen Kreditver- ems vorgeschriebenen Wéife bekanntzumachen.

Berlin, den 10. Juli 1940. , Der Reicthinister für Ernährung und Landwirtschaft.“ (Unterschrift.) , »

Bekanntmachung über die neue Fassung der Satzung der Deutsthen Siedlungöbank.

Auf Grund des § 3 des Geseßes vom 18. Se- tember 1933 zur Aenderung der Verordnung Über die Deuts e Siedlungs-

-bank (Reichsgesé bl. ]. S. 647“ erhält die Saßung der Deut-

Ycihen Siedlungs ank in Verl 11 im Einvern'e men mit dem eichSminister der Finanzen folgende Fassung:

Saßung der Deutschen Siedlungsbauk.

]. Zweck und Aufgaben der Anstalt.

§ .] . ,ZWeck der Anstalt.

Die Anstalt dient im gesamten Reichsgebiet der Stärkun und Mekrung des Bauerniums als Bluts- und LebenSque des deut chen Volkes durch '

'-- „Neubildung deutschen Bauerntums“;

' rats erforderlich.

yn-dikus. Sie -

ste hat insbesondere die Schaffun Weiterung bestehender landwirts aftlicher Kleinbetriebe nach] den dazu er angenen Richtlinien des Reichsministers für Erz nährung un Landwirtschaft zu fördern.

Die Tätigkeit der Anstalt ist gemeinnützig. Sie soll nach'_ kaufmännischen und wirtschaftlichen." Grundsäßen geführt Werden. '

, § 2

Aufgaben der Anstalt.

Die Anstalt hat -

3)'in erster Linie Zwischenkredite gemäß den vom" -Reichsminifter für Ernährung und_ Landwirtschaft" im* Einvernehmen mit dem Reichsminister der. Finanzen erlassenen Richtlinien aus eigenem Ver- mögen, aus den von ih'r aufgenommenen Darlehen, sowie aus den ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben übertragenen öffentlichen Mitteln zu gekpähren;

l)) in besonderen Sällen, soWeit erforderlich, Dauer- kredite (AnliegerLsxiedlungskredite u. 6.) zu Vermitteln und auch selbst aus den ihr znr Verfügung stehenden Mitteln (vergl. unter 3) zu vergeben; .

“(:) EinrichtungsdarTehen aus dcn hierfür bereitge- stelkten Mitteln nach den festgeseßten Richtlinien zu geWähren; '

ä) Maßnahmsn zu fördern, die der Neubildung deut- schen Bauerntums dienen.

Der Anstalt kann die VerWaltung “anderer öffentlicher Mi-ttel.übertragen Werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann" sie auch Bürgschaften übernehmen.

§ 3 .

Die Anstalt kann sich an Unternehmen beteiligen, die die Neubildun deutschen Bauerntums durchführen, finan- zieren oder för rn. _

* 11. Eigenkapital.

§ 4

Das vom Reich eingebrachte Eigenkapita! besteht aus dem Grundkapital und dem Reservefonds.

Grundkapital und Reservefonds betragen je 50 MilTionen Reichsmark. -

Außerdem steht der Anstalt als Eigenkapital “ein vom Reick) eingebrachtes ZWec'fvermögen zur Verfügung. Bei Auf- lösung der Anstalt ist bevor eine Ausschüttung auf das Grundkapital erfolgt, Has noch vorhandene ZWeckvermögen dem Reich zurückzuerstatten. “' .

111. Organisation und Verwaltung der Anstalt. 3) Geschäftsführer.

§ 5

Die Anstalt wird von einem Geschäftsführer geleitet.- Zür den G9sck)äftsführer können'Sj-cWertreter bestßllt erdcn. - er Reichsminister-für Ernährung und Landwirtschaft befteklt im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen den Geschäftsführer und feine Stellvertreter. Die Abberufung erfolgt in derselben Weise. _

Alle Übrigen Angestellten Werden Von dem Gsschästs- führer angestelkt und ent[assen. SoWeit Angestellte mit einem JahreSgehalf Von mehr als 600012976 angenommen Werden sollen, ist'die Zustimmung des Vorsißers des. Verjvaltungs- Das gleiche gilt, Wenn das JahreSgehalt eines Angestellten auf mehr als 600012016 erhöht Werden soll.-

. Die Bestellung und Abberufung der Leiter der einzelnen Abteilungen, der Prokuristen und HandlungsbeVoÜmächtigten erfolgt durch den Geschäftsführer mit Zustimmung des Vor-. siYers des VerWaltungSrats. _ -

"»Der Geschästs§ührer verkoaltet und leitet die “Geschäfte der Anstalt, soWeit ie nicht durch die Saßung anderen Stellen übertragen sind. Er hat dabei die auf dem Gebiete der Neu- bildung deutschen Bauerntnms erlassenen Gesetze und Nicht- linien zu beachten. Im “übrigen gilt für seine Géschäts- Khrung die Geschäft?:anWeisung 13 der Saßung). ie

amen des Geschäftsführers und seiner Stellvertreter sind im Deutschen Reichsanzeiger und. Preußischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen. _

6 _

Der GesJäftsführer vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtb . Erklärungen sind für die Anstalt verbindlich, Wenn sie entWeder von dem GeschäftSführer oder von zWeien seiner Stellvertreter oder von einem seiner Stellvertreter Fmeinschaftlick) mit einem Prokuriten abge eben Werden. s müssen jedochauch die „für die nstalt ver indlichen Er- klärungen" des Geschäftsführers, Wenn sie von finanzieller TragWeite sind, gemeinsam mit einem seiner Stellvertreter abgegeben Werden. Eine Beschränkung der Vertretungs- befugnis ist Dritten gegenüber unwirksam. . ür“die Anstalt verbindliche Urkunden sind in der Weise zu zetchnen, da die Feichnenden dem Namen der Anstalt ihre Namensunters rist inzufügen. * Ist eine Willenserklärung der Anstalt gegenüber'-'e'1k)zu- geben, so genügt die Abgabe gegenüber dem Geschäftsführer

oder einem seinerStellVertreter. * b) Ver-Waltungsrat. § 7

' Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsißer, *einem stellvertretenden Vorfißer und höchstens 20 Mitgltederüz'sie Werden vom Reichsminister für Ernährun und Lanöxyirt-, Zchaft im Einvernehmen mit dem Reicthini ter der Finanzen erufen. Bei der Verufun sind neben Vertretern des Reichs und der Lätxder auch der eichsnährstand und andere öffent- liche und prtvate Einrichtungen [oWie Einzelpersonen zu be- rücksichtigen, deren MitWirkun für die Neubildung deutschen Bauerntums von besonderer edeutung erscheint.“

§ 8 . _

Der ReichSminister für Ernährung und Landwirtschaft bestimmt im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen die Amtsdauer des Vorsißers, seines Stellvertreters und der Mitglieder des Verwaltungsrats. Er ißbexugt, den Vorsißer, seinen Stellvertreter und die M'itglie er es Ver- Waltungsrats im Einvernehmen mit dem Reichsmini ter der Finanzen jederzeit vor Ablauf ihrer Amtsdauer abzu erufen.

_ _ § 9 ' Der Vertvaltungsrat wird aux-Weisung des Vorsißers oder dessen Stellvertreters durch en Geschäftsführer nach

neuer Erbhöfe und die EU

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 12. Juli 1940. S. 3 1

_

Bedarf einberufen. Die EinladunY erfolgt schriftlixh oder fernschristlich unter „Angabe der ageSordnung spatestens drei Tage vor der Styung.“ _ "

Der Geschäftsführer und seine Stellvertreter sind be- rechtigt und auf Verlangen des V'orsißers des VerWaltungs- “rats Verpflichtet, an der Sitzung mit beratender Stimme te1l- unehmen. Der Geschäftsführer oder einer der Stellvxrtreter Yat über die Gegenstände der TageSordnung Beruht zu erstatten. _ . -

Der Vermaltungsrat ist beschlußfähig, Wenn außer dem Vorsißer oder dessen Stellverxreter Wenigstens sechs Mit- lieder anWesend sind. In eiligen Fällen können Beschlüsse Zchriftlicl) Hder ernschriftlich gefaßt Werden, Wenn der Vor- sißcr oder stin“ tellvertreter die;“; bestimmt haben. ' *

Beschlüsse Werden mit einfacher Stimmenmehrßeit ge- faßt. Die Führung mehrerer Stimmen durch einen Vertreter ist Unzulässig. Bet Stimmengleicheit entsckxidet die Stimrrie dos Vorsitxrs.

ULÖLX die Beschlüsse des Veijaltungsrats wird eine Niederschrift angcfértigt, die Vom Sitzungsleiter Und einem VerWaktungsmtSmitgliede' zu unterzeichnen ist.“ Das Er- gsbnis einer schriftlichen Abstimmung wird von dem Vor- sixzcr oder dessen Stellwertreter festgestellt. -

§ 10 Der Vorsißer des VerWaltungsrats' schließt im Narnen dL!) Anstalt dic Anstellungsverträge mit dem Geschäftsführer Und -“ seinen SWUVertretern ab, Die Anstellungsv'erträge bedürfen der Genßhmigung des Reichsministers für" Er- nährung und ' Landwiktschast im Eindernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. , .

§11

Dcr VerWaltungsrat überWacht die Tätigkeit des Ge- schäftsführers; er hat das Recht“, jederzeit Nachprüfungen aller Art Vorzunehnwn. Dem ersißer oder dessen, Stellvertreter steht das gleiche Recht zu. Der VerWaltungsrat kann besondere Anfgabsn - unbeschadet seiner VerantWortung -- auch einzelnen Mitgliedern übertxagen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, dem VerWaltungsrat oder dessen Beauftragten jede gewünschte Auskunft zu erteilen und Einblick in Akten- unterlagen usw. zu geben, sOWeit dies zur Durchführung der UeberWachungSpflicht erforderlich ist. «

Der, Vérjvaltungsrat hat dre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Anstalt zu prüfen. Zu diesem ZWeck ist ihm vom Geschäftsführer innerhalb dreier Monate nach Ablau'j des Geschäftsjahres die Bilanz und die Gewinn- und Verlu trechnung mit einem Bericht vorzulegen, der den Ver-

mögensstand und die Géschästslage der Anstalt darlegt,

12 . Der Geschäftsführer bedarf der Zustimmung des Vor- sißers des VerWaltungsrats bei Entscheidnngen über:

3) die Aufnahme von „Darlehen, . -

b) grundsätzliche. Fragen, insbesondere des ZWisÖLn- und .Dauerkredits, und der Anlegung von verfüg- baren Geldern, "

0) die Beteiligung der Anstalt an anderen Unter- nehmungen , _

(1) Maßnahmen zur Sicherung _geivährter Zwischen- Und Dauerkredite in Fällen von erheblicher finan-

_ zieller Bedeutung,

6) die Uebernahme von Bürgschasten.

_ Im. Falle 0)"und €) ist außerdem die Genehmigung des Rexchsmxmsters-fur Ernährung und Landwirtschaft und des Retch§mrnisters der Finanzen erforderlich.

§13

Der Vorsißer dcs VerWaltungsrats erläßt die Geschäfts- anWetsyngen für den Geschäftsführer und seine Stelldertreter, sowie fx'xr deq VerWaltungsrat; sie bedürfen der Genehmigung des Retchsmmisters für Ernährung und Landwirtschaft im Emvernehmen mit dem Reich§minister der Finanzen.

§14

' Urkunden und, Erklärungen des VerWaltungsrats sind 11111 dem Namen der Anstalt, den Worten „Der Ver- Waltungsrat“ zu versehen und von dem Vorfißer oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

§ 15 - . . " Jnnerhnalb. der ersten, sechs Monate n-a Ablauf eines

jeden Geschaftsxahres ist dem Reich§minister ür Ernährung und Landwirtschaft die'Bilanz sowie die Gewinn: und Ver- lustrechnung vom Vorsißer des Verwélltungsrats zur Gensh- mxgung einzureichen. Hierbei ist ein Bericht über denVer- mogensstand und die Geschäftslage der Anstalt mit vorzu- leg'en. _Die Genehmigung er'fol t im Einvernehmen „mit dem Re1ch§sministér der Finanzen, “0 enso auch“ die Entlastung des Geschxistsführers und des VerWaltungsvats. Na der Ge- nehm1g1mg sind die Bilan?) sowie die GeWinn- u Verlust- rechnung nebst einem von em Vorsißcr des Verjvaltungsrats genehmigten ?luszug aus _dem Geschäftsbericht im Deutschen Rewhsanzciger un-d Preußischen Staatsanzeiger bekanntzu- machen.

§ 16

Der aus der festgestellten Bilanz nach Vornahme sä-mt- *

* licher Abschréibungen und Rückstellungen fich ergebende Ueber- schuß asker Aktiva über alle Passiva bildet den Reingewinn dex „Anstalt. Ueber seine Verwewdung bestimmt der mxmster für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mu dem ReichSminifter der Finanzen. - *

117. Allgemeine Bestimmungen. . § 17 '

Der Vorsißer und die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Ersaß der ihnen er-Wachsenen Fahrkosten und eine Aufjvandsentsck)ädigung nach Grundsäßen, die- vom VerWal- tungsrat festgesetzt Werden. '

Uebernehmen Mitglieder des “Verivaltungsrats eine ayßexovdentliche besondere Tätigkeit 11), so kann ihnen bterfy'r auf Beschluß des VerWaltungSrats eine besondere Vergutung bewilligt Werden. - - _

. § "18 ' Die Anstalt ist verpflichtet, ihren Geschäftsbetrieb durch eme von dem Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft im Einvernshmen mit dem Reichsminister der Fmanzen bestimmte Treuhandgesellschaft auf ihre!“ Kosten

Reichs- *

überprüfen zu la-ssen, Daneben steht dem Rechnungshof des Deutschen Reichs ein Prü ungsrecht nach den Vorschriften des Abschnitt? 173 der Rei shaushaltsordnun Vom 14, April 1930 (Reichsgeseßbl. 11 S, 693 ff.) einschlie lich des Rechts aus § 113 Absatz 3 a. a. O. zu. - -

§ 19 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 20 Bescheinigungen über die Zusammenseßung. und die

Vertretungsbefugnis der Organe der Anstalt Werden von dem Reichsmimster für Ernährung und LandWirtschaft erteilt.

§ 21 Oeffentliche Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger Und Preußischen Staatsanzeiger. Berlin, den 1. Juli 1940. ' '

Der Reicthinister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vextretung des Staatssekretärs: Dr. K u m m e r.

Bekanntmachung.

Entsprechen1d den Anleihebedingxungen sind Schuldvér- schretbun en in Höhe von 2 05. «des NennWertes der 4,34 (6) % Hamburgischen StaatsanleiY von 1923 («*I-An- leihe) tm Jahre 1940 zivecks Tilgung r Anleihe freihändig angekauft Wurden. . _

Hamburg 36, Gänsemarkt 36, den 10. Juli1940

GemeiwdeveVWaltung der Hansestadt ,Hamburg. Kämmerei -- Schuldenabteilung.

Anordnung

für die__Normung und Typisierung von Grobkeramikmaschinen fur die Naßverarbettung von Steinen und Erden

vom 26, Juni 1940. Die Leistungssteigerung beim Maschineneinsaß in der

* Grobkeramik-Judnftrie erfordert eine Vereinheitlichung be-

stimmter Grobkeramikmaschinen.

, Jm Einvernehmen mit dem Gencralbevollmächtigwn Kür dre Regelung der Bauwirtschaft ordne ich auf Grund er Verordnung über die Lenkung'und Verteilung der Maschinen und Npparatcerzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichs-

' geseßbl. Teil 1 Seite 2411) in Verbindung mit der Durch-

führungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgescßbl. Te1l ] Seite 2498) unter Aufhebung msiner Anordnung Vom 18. 311111939 über die Normung und Typisierung von Grob- kcramtkmaschincn für die Verarbeitung von Ton, Lehm, Schamotte, Steinzeug und Silika folgendes an:

* - 1. _

Die Herstellnng von Grobkeraniikmaschinen für dke NaßVerarbettung Von Steinen und Erden ist auf folgende Typen und Abmessungmx zu beschränken:

1. Strangpressen einschließlich Vacuumpreffen: Zylinder- Durchmesser vordere lichte Weite: (300), 315, 355, 400, 450, F00, 5T61301111151iZ f5?ereinszwermeWHe()Wert ist möglichst zu

«11191 en. re " 2 na W 7 7, Vortell latten na ])]17 8708. p s p ck

2. FeinWalzwerke: Walzcn-Durchmesser: 500, 600, 710, 800, 1000, 1000 mm, zugehörige Walzenbre-ite: 450, 450, 500, 500, 500," 630 mm.

3. Glattwc-xzwerke: WalzcndUrchmeffer: 500 000, 710, 800 mm, zugehorige Walzenbreite: 450, 450, 500, 500 mm.

, 4. BrechWale01ke: mittlerer Walzendurchmesser: 500, 600, 710 mm, zugehorige Walzenbreite: 450, 450, 500 mm.

5. Steinaussonderungstalzwerke: Walzendurch-messer: 400, 500, 600 mm, zugehörige Walzenbreite: 600, 600, 600111111, -

6. Kollergänge: Läufer-Durchmeffer: 1250, 1500, 1700, 1700, 1800, 1800 mm, zugehörige Läuferbreite: 425, 450, 450, 500, 500, 560111111, Ro tplattendicke bei VerWendung Von Rost- plattenuntersäßen tens 20 mm.

*7. Kqstenbeschicker: untere lichte Breite der Auslau eite des Veschtckers: "800, 1000, 1250, 1500, 2000 mm, A en- aßbstawd der Kettenräder, die das Transportband treiben, znufthen 1500 und 10 000 mm nur von 500 zu 500 mm gestuft. - .

8. Offene und halbgeschlo sene Tonmischer: lichter Durch- messer Yes Troges oder des ylinde'rs: _500, 600, 710 111111, Uchte Lange des Troges oder des Zyliwders: zWischen 1500 und 3500 mm vo_n 500 zu 500 mm gestuft. -

9.'DoppelWellenmischer: Durchmesser des Flügels: 400,

500, 600 mm, lichte_' Troglänge von 500 zu 500 mm gestuft.

Größtmaß 3000 mm. _

10. Tonreiniger: lichter linder-Dm- me e,; 21110 en a_m Einfallrumpf: 450, 6001112? ck ff - 9 "

Ueber den Geltuügsbere'ickzxder Preisstop- verordnung. -- Ein Reichögerichtöurteil.

Nack)" der Preisstopverordnung vom 26. November- 1936 sind Preiserhphungen für Güter und Leistungen jeder Art "verboten. Als Pret'serhohung ist auch anzusehen, Wenn die Zahlungs- und Lieferanxgungen zum Na teil der Abnehmer Verändert Werden. Grundsaßltch stxth danach al e Preiserhöhungen und aÜe_dem Ab- nehmer" ngchtetltgcn Veränderun en der Vertragsbedmgun en ohne Rucksicht dq'rquf untersagt, 0 sich ihre Auswirkung guf qs EntgeTt ztffernmaßt als we entlich oder unWesentlich erWe1st._,Dze Verordnung ergreit auch ereinbarun en, die sich unabhnngtg von der Verecheybarkeit und Unrwrher ehbarkeit dieserthrkung in der Folge mUtelbar oder unmittelbar als preiseYYYend ex- weisen. Das entspri t dem olitixchen und wirtschaftt en Ztel der Verordnung. 'Le igli spür de Strafbarkeit 'der an “einer quchen Bereixbarun Betei igten kann es von Bedeutung sem, ob

xe pketserho ende irkung-vorhergesclzen Werden konnte oder mcht. (RG. - _11 240/89 vom 4. 6. 1940.

11. Stehender Tonschneider: unterer lichter Zylindeé-

Durchmesser: 400111111.

12. alzziegelformen: nach 131)! 8709.

13“. ellerausgabenapparate: lichter Rumpf-Durchmßffer: 400, 500, 630, 800, 1000 mm.

14. Schuppensörderbänder: Ganze Breiten nicht aufgeq bogener Schuppen oder Arbeitsbreite aufgebogener Schuppen, Ymeffen am Grunde zwischen den seitlichen aufgebogenen

orden; 400, 500, 600, 710, 800 mm. -

15. Gummifördergurte: Gurtbreite: 400, 500, 650, 800111111. Gurt auf der Laufseite mit 1 mm, an dsr Trag- seite mit 2111111 Gummideckplatte mit 3 Einlgg-xn von 800.2/1112 ijvcbkgcwicht nach ])“117 „13151107 2102.

16. Balatafördergurte: Gurtbrsite: 400, 500, 650, 800 111111. Gurt dreifach und mit 2 mm TcckplatW uuf“ dEr , Tragseite nach 0117 817.110- 2102.

17. Stahlförderbänder: Bandbreite: 500, 600111111, Vand- dicke: 1, 1 mm.

18. Ringförderer mit Schéffécketien: Glieddicke: 13, 16, 18 mm, zugshörigßr Lmrstollkn-C111-1)mess€r 120, 140, 140 111111, zugehörig? Lans: und DrxtÉftHiCnM ons WMSUWN: 40/40/4 50/50/5 50/50/5111111, 3119995919? TkilfroiH-anch- messer des Umlenkradcs: 900, 1000, 1000111111.

19. Kettenbahnen: 13mm N0nnglieddicke.

20. Rundbeschicker: lichter Dürchmeffer “005 Eiüschütt- rumpfes: 1000, 1200, 1500 1900111111.

21. Keile: Nach DM 141, 490, 401, 493, 407“, 498.

22, GeWinde: Metrische Gewinde sind zu 605015110211, soWeit sie nicht schon durch die Anordnung d:s Rsichswirt- schaftsministers vom 21. 4. 1939 vorgcsxhrieben sind.

“' 23. Anstrich: Maschinknanstrick) nac!) [UK 1842 (blau- rau). g 24. Die ])]U-Vlätter" 8706-8709 stimmen mit vor- stehenden Bestimmungen überein und sind daher in diesem Umfange Verbindlich. 11. „_

a) Die Geschäftsführung der Fachgruppe Aufßéreitungs- und Baumaschinen dsr Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu Übersvachcn Und mir laufend über das Erge'bnis zu berichten. Die Herstsl'ler sind ihr zu Auskunftsektéilung und zur Einsichtgetvährung in die G€schästsbücher und zur Zulassung Von Betriebeesichtignngeu verpflichtet. ' _

b) Zuwiderhandlungcn gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbeftimmung des § 4 der Verordnung Vom 20. Dézember 1939 znr Durchführung der Verordnung über die Lknkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate- erzeugnisse (Reichsgesetzbl. ] Ssite 2498),

0) Diese Anordnung tritt mlt sofortigsr WirkUng in Kraft. '

(1) Ich behalte mir Vor, auf Antrag in besondércn Fällen Aijeichungén von vorstéhendsn Vestimmxmgen zuzulasssn. Diesbeziiglxche AnÉräge sind Über die FUCHJYUPPL Aufbcrei- tungs- Und Baumaschinen, die sich gufachtlick) zu äußern hat, einzureichen.

8) Den: Bau Von GrobkexuUÜkmasÖinen für Ausfuhr- zWecke ist den vorstehenden B€dingungen nicht unterivorfen. Jusosveit für Ausfuhrzroecke Von der VVTstLhLUdCU chekung abWeich€nde Typen geliéfe'rt Werden müssen, ist von der cm- bietenden Firma nach Angabe des Angebotes der Fachgruppe unverzüglich Mxldung zu mackxxn. *

f) Die Liefernng von Ersaßteilen für Grobkermnikmasckß- nen, die vor Inkrafttreten diescr Anordnung hergestsls? Wor- den sind, wird hiervon nicht berührt.

Vérlin, den 26. Jimi 1940.

Der VcVoÜmächtigte fiir die Maschinenproduktion. K a rl L a n g e. '

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf GrunD § 2 der Ersten bzw. ZWeiten Vcrovdmmg zur Durchführung der Verordnung über landschaftliche Kre- djtanstalten vom 8. Mai 1940 Haben „die Da-nzig-Westpreußischel LarkdschaJtßDanzig, und die Landschaft für das Warthelawd, Posen, i ren Beitritt zur ((Central-Landschaft für die Preußi- schen Staaten erklärt.

Berlin, den 8. Juli 1940.

Central-Landschafts-Direktion für .die Preußischen Staaten. Freiherr von Zedli-ß und Neukirch.

Nichtamtliches.

- Deutsches Reich.

Dek Geschäftsträger dcr Vereini ten Staaten von Amerika in Berlin, Herr A(exan'der . Kirk, ist nach Berlin zurückgekehxt und Hat die Lsitung der Botschaft Wie-

der übernommen.

aftsteir.

Fernberkehrögenehmigungen für Transporte " der Rückgeführten.

In den geräumten Westlichen Gebieten treffen berxits vixle Lastkraftävagen unw 'MöbelWagcn “aus den Bergungsgybteten my, ohne daß eme Aufforderunq zur Rückbeshr erg-anZen 1st unh dre Lastkrasüva-genführer im Best? einer Fernverke rsgxnebmtgung des zu tänd1gen Fahr-bereitscha to.";leilers sind. „Um emen UWS"- regeltenAndrang zu vermei'den, hat'dcr Rexchsverkehxsnümstßr sämtliche Fa r-bereitschaftsleiter an „_ ,tesen, “Fernverkehrvgenehmv gungen für ransporte der RückgeFTZrten Nur dann ansäustellen, Wenn die Aufforderun der ustän igen_ Verwaltungsbehorde Her

erä-umten Zone zur ückke ): vorgezetgt"wxrd xmd lWenn ezne fördevung mit der Eisenhahn ntcht mqgltxh 1st. Den Rucx- eführten wird dri nd ansohlen, daß ste m jedem Falle erst dte uffordexung zur ückkehr abkoarten.