1923 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher *

Zichsanzeiger

« Breußischer Staatsanzeigér.

- *-

c! Der Bezugspreis beträgt monatlich 9000 Mk.

au-éß dke Gexschäftsstelle 81“. 48, Einzelne Nummern kosten 40.00 Mit.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer „,. den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer ' ' " Wilhelmstraße Nr. 82.

Y ..

Inhalt des amtlichen Teiles“: Deutsches Reich. 'ennungen 2c.

[ührungsbeskin1mungen zur Verordnung über den Handel : t ausländischen ZahlungSmitteln zum Einheitskurse. ordnung über künstlich Düngemittel.

anntmachung über Branntweinübernaßmepreise und des _ck) onopolausgleichs im Betriebsjahr 1922/23.

hängung bezw. Aufhebun der Sperre "über Kohkenfirmen. anntmachung, betreffend mmmn und Ferrosilizium. kaßnYelxslwng, betreffend Anleihen der Stadtgemeinden Hof n e falnntmachnng, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde ; auen. - ndelsvcrbot.

zeige, betreffend AUSgabe der Nummer 53 des Reichsgeseßi [atis Teil [. .

tischcidungen der Filmprüfstelle in Berlin.

Preußen.

emmngen und sonstige Versonalverändemmgen. _

(aß, betreffend Aenderung des Tarifs der Gebühren der Kreistierärzte in gericklxlichen Angelegenheiten.

itteilung über den Beginn-der Amtstätigkeit des Provinzial- srimlkollegiums in Schneidemühl.

knnntxnachung „der Preußisch Staatsbank (Seebandlung), xrirrffend Ausfuhrung von Börsenaufträgen und Aenderung 001" Gefchäftsbodingungen.

jwebung eines Zeitungsverbots.

-ndelSverbole. ,

zeige,- betreffend AUSgabe der Nummer 37 der Preußischen 01csetzsammlnng.

Amtliches. Deütsches Reich.

“Im Bereich des Reick)Zverkehrsministcriums find ernannt: zu OberregierungSräten: die Regierungsräte Nebelun Trier, Mahlo in Berlin, Buhy in Frankfurt (Main?

„d Kirsch in Mannheim; . "zu Oberre ierungsbauräten: die Regierungsbauräte _,tackel, Schee [, Max Schulze und William Behrens Berlin, Jblber in Landshut, Steindler in Augsbur , uqnst'in in Leipzig, MZchauck in Dresden, Joachim un Zßl er in Karlsruhe, Siebels in Münster (Westf.) und offing in Oppeln; ' zu Eisenbahnamtmännern:“ die Eisenbahnoberinspektoren „irchbach in Berlin, Rechnungsrat Alwig in Stettin, Wchke in Magdeburg „sowie die Eisenbalmoberingenieure tllbrand in Leirxhansen und Süßenback) in Breslau.

„. Der Kaufmann Leopold Kleybolte ist zum Konsul des ichs in Cincinnati (Ohio), der Kaufmann Heinrich Nuhstrat Konsul des Reich?- in Baltimore ?Maryland) und der «ankdirektor Gunnar Grotte zum Vize onsul des Reichs in ,*karSk)amn (Schweden) ernannt worden.

;. Die Ober oll'mTyektoren Möller, Daniel und Höver- .amp in Hammrg smd zu Zoüamtmännem ernannt worden.

N Ausführungsbest'immungen __er Vél*0*§§-'é!1111g über den Handel mitKausländlschen *" Zaé)éwa:_x*3mit1eln zum Einheitskurse. Vexm 30. Jurij 1923. . "* in der ch7“7;.?, 7. Juli ausgegebenen 9112.53 des RGW. Teil 1 S. 549.) * . '.“;ZUF „Grund N;. § 4 der Verordnung über den Handel knit c-usx.“(;;.*.*5i€cken ZcxhxnnYmitteln zum Einheixskurse vom 1

22. Inni1 . 401) wird verordnet;

1“, *91'0)“, *

§ 1. * , . .

In Fällen, in denen für anSländiscHe Zahlungömkttel amtli e Kurse nicht notiert werden, können im Bedarfsfal), in derPre e WTLYUäßig Preise veröffetztlicbt werden, die von cinemAusschuß der „erlmer Bcdlu ungSgememscbaft für den Wertpapierverkebc ermcttelt werden. Diese reise treten für Geschäfte in solchen Zahlxmgßmitteln Fd die Skelle der amtlichen Kurse im Sinne des § 1 der Ver- . nung, -

Die veröffenillclßen Preise .."-lien bci Abschlüssen in diesen Zahlungsmitteln als Höchst- und indestpreise.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zenit. 1578. c) o

Éinzelnummern oder einzelne „Beilagen

öchstpreise für Roheisen, Ferro- .

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeiger;

Berlin 81“. 48, Wilhelmstraße Re. 82.

l'. 156. Reichsbankgirokonto. , Berlin, Sonnabend, “den 7. Juli, Abends.

II

_ einschließlich des Portos abgegeben.

Postscheckkonto: Bakelin 41821.

[! Anzeigenpreis für den Raum eine: 5gespaltenen Einheimelle 6000 Mk., einer despaltenen Einhoitszeile 10000 Mb.

1923

§ 2.

Ausländische Banknoten, Sorten und Papiergeld können am!) Wer. den im § 1 der Verordnung festgeseßten Höchstbetrag hinaus von Devrsenbanken und Weckyselstuben zu einem Preise unterhalb der leßten amtlirlyen Kurse oder der nach § 1 dieser Ansführungsbestim- MUUJÖU erünttelten Preise erworben Werden.

as,gleiche gilt, 'Wenn ein Reisescheck oder ein Reisekreditbrief, der_von emer ausländ1schen Bank auSgestellt ist und auf ausländiscxpe Wahrung lautet, von der Person, aufderen Namen er auSgesteÜtit, ur Einlösun vorgelegt wird und diese Person im Inland Weder obnfiß no dauernden Aufenthalt hat.

. _ § 3. * Die Vorschriften der Verordnun finden auf Geschäfte, die mit der Devisenbeschaffungsstelle abgescblo en werdsm keine Anwendung.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Der Neichswirtschaftsminister. Dr. Becker.

* Verordnung über künstliche Düngcmkttel. Vom 7. 3111141923.

Auf Grund des § 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999 in der affunx der Verordnung vom 21. Februar 1923 ( GBl. 1 .' 146 wird verordnet: A rtik el 1.

Artikel 11 § 3 Abs. 1 der Verordnung über künstliche Dünge- mittel vom 5. Juli '1921 (RGW. S. 822) in 'der Fassung ker Ver- ordnung vom 2. Juli 1923 (Deutscher RercbÉ-anzrigrr Nr. 152) erhält Folgende Fassung:

Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsänre in diesen Mischungen ist der gleiche wie Her für jvafferlösliclye Phosphor- säure im Supervbosphat"jewetls gültige Preis. Der Höchst- preis für Stickstoff betragt 37340 .x/é für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Ml1chungen darf außer dem jeweiligen Prejse für 20 %iges Kalidün esalz ab Fracht- ausgangsbabnlwf em Zuschlag yon 2250 «M er€chnet werden.

Artikel 11.

DWDM Verordnung über künstliche Düngemittsl Vom 3. August 1918 (REVL S. 999) anliegende „Liste der Düngrmittel und Preise“ wird wie folgt geändert: ,

1. Abs.3 des Abs. „11. Suvrrpbospbate“ m herFassung der Verordnung Vom 29. uni 1923 (Deutscher RetcHSanzeiger Nr. 150) erhält folgende mrssuna: _

Die Lieferung erfolßt nach Wahl der Wexke m haltbaren Papier- oder (Hervebe äcken. Wird in Säckexz geliefert, so werden nacbsiehc'nde Anschläge für je 100 Kilogramm ein- schlicßlicl) einer. Füllgebübr berechnet:

bsi Verwendung yon Papiersäcken . . 3 000 .“,

bsi Verwendung yon Jutesäcken . . . . . . 22450 .“.

2. Im Abs. „13, Nach dem Stickstofsgebalte gehan- delte Düngemittel“ erhalten dre „Besonderen Lieferungsbedingungen für 1-10“ in derFassung der Verordnung Vom 29. Juni 1923 (Dkutscher Reichsanzeiger Nr. 150) folgende Fasxung: _ .

Mr Höckystprexs gilt fracbtfrri ieder deutschen Vollbaon- oder t;-*-1't11alsp1trigeu Kleinbahnstatron.

,.“).1lklung: Barzahlung ohne Abzug.

Zu 1-9. Ucbrrnimmt der Verkäufer atzf Wunm) des Käufers LiefermF der vorstehend rxnter 1 1315 9 enannten Düngemittel in c-äckc:n, sq erfolgt dre Berechnmxg rutto für

* netto und es darf ein Anf1chlaaqvvn, 24 950 «3 Fur den neuen 100ZKilogramm-Jutesack einéchlteßltcl) Fullgebubr berechnet Wer en.

Zu 10. Wird Kalksjickstoff in Säckrn' ge1iefert, so erflegt die Berechnung brutto filr netfo. Bei Lreferurxg in 75-Ktlo-

ramm-Packung darf ein Aufsählag von 650 «M fur den Papier-

ack berecbnet werden!.

FaUs der KäUFer icht qnsdrücklicl) Lieferung des „Falk- stickstoffs in Papxrmäcken vorfclzr-xi'bt, 11th 95 dem Verkaztfer frei, Kalkstickstoff kv neuen Jutesäckcn zu lrefern. Bei Ltefe- rung in neuen xutksällen darf jür den,75=leogra„mm-Jutesachk ein Anffchlag Von 19 950 9/4 einschließltcl) Füllgebulst berechnet werden.

3. Abs. 3 des Abs. „0. Knochenmehl“ in der Fa ung ,der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutscher Rei Ganzerger Nr. 150) erhält folgende FassunZz:3

Die Lieserung erfolgt nach ahl der Werke in haltbaren Papier:.oder Jutesäcken. Wird in Papiersacken geliefert so wird ein Aufschlag von 3000 .“ für den Sack von 100 Kiw- ramm Fassungsraum xinsckoließlicb Füllgebülw, Werden_„Jute- äcke verwrndet, so wird ein,Aufschlag““von 22 450 „4 fur den Sack von 100 Kilogramm Fassungsraum etnsclylleßl1ch Fülk-

gebühr“ bere net., .. ck A r t ikel 111.

- § 452161“. 3 der Verordnunß über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 9 9) in der Fassung ,der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutsrlzer- Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende Fassung:

Soweit die anlieacnde Liste nichts anderes er ibt, Fürfen bei Lieferung» in Säcken, ausgenommen in Käu ers Säcken, folgrnde Aufschläge für je 100 Kilogramm brrecbnet werden:

* 500 000 .“ ür ein en liscbes - 11,59 .“ ür Ferroman an 80 0/9, 1 oberschles'. cloes

bei Lieferung in Jute- und Vaumrvolls

Aufschlag Von .

bei Lieferung 111 neuen Papiergewebesäcken cin

("her; Papxcer:

Aufschlag Von. . .

bei Lieferung in Haltbaren' n.!eh'rfa sackrn ein Aufsck)lag von . ,

Artikel 17.

Artikel 1 “dieser Verordnung tritt mit Wirkung Vom 2, Juli 1923 7 ab, Artikel 11 und 111 mit Wirküng Vom 9: Juli 1923 ab in Kraft.

Berlin, den 7. Juli 1923.

äcken ein

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendumg des Betrages

Der Reichsminister für Ernährung und Landwérischast. I. V.: Dr. Heinrici.

...-..".-

Bekanntmachung über Vranntwe'ini'rbernalzmepreise und des Monopol- ausgletchs im Betriebsjahre 1922/23.

Die in der Brkmmtmackung vom 11. April1923 als vor- laufig bezeichneten Beträge ind endgültige. -

Berlin, den 5. Juli 1923.

Reich§monopolvermalfung für Brasxntmcin. Steinkopff.

"'.-„

Bekanntmachung.

Infolge nachgewieTeUer 1111z1werMssigkeif Habe ick) die Sperre über dye mkk dem Kohlenhandek befaßte Firma

Stiebel u. Wolff véoerE. Stiebel, _ Nack) § 3 der Bekanfttmachung des Z'keiWkoHlem

verhängt.

Frankfurt cx. M.,

rats vom „31. März „1921 (Reichsanzeiger Nr. 76) darf ein gesperrter Handler komen VreUnstoffhaUdel treiben und keine

Verträge üöer Brennstoffe vermitteln.

Es ist verboten, ihm

Brennstoffe zu liefern odcr iich seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe ZU bedienen.

Die über die Firmen W. Zeising, Lsipzig-Anger, Karl Köß, Breslau, rorkzéingten Sperren wnrden aufgehoben.

Berlin, den. ?. Jttli 1923.

Der Reickwkommiffar für die KoHlenvsrteilnng. I. A.: Dr, Kauffmann.

Bekanntmachung des “Eisenwirtxchnftsbundes.

Auf Grund der Verordnungen des Réichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 undrgxy 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtsclxaft smd vom Eisenwirtschaft§b00d mit Wirknng

ab 1. Juli 1923 Ferromangan und Ferro

olgende Höchstpreise iliziytn festgeseßt worden“.

für Ro heisen,

fich um 140

erromangan

, - I , Grunövreise Fracht- Soxte" - für die Tonne grundlage „75 '; ämatitroLeisrn . . . . . . . 3 499 000 leßereiro eijen 1 ....... 3 469 000 . . . . . . 3466 000 Siegerländer Zusaßeisen: Wei? 4352 000 desgl. mel ert 4 356 000 desgl. _ grau . ._ 4 360 000 Kalterblasenes Zusaßersen der kleinen, “* Sieserländer Hütten: mei . . 4474 000 desgl. me ert 4478 000 des [. grau . . „4482 000 Siegerländer eJemereisen . . . . 4068 000 , Pu delxifen . . .. . 4068 000 ab Hüfte Stahleixen, Siegerlayder Qualität . 4068 000 Kupfsrarmes Stablersen. . . . . 3499 000 Spiegeleksen mit 6- 89/0 Mangan , 4465 090 _- 90 , 4470000 _ , 10-120/0 4475 000 Gießereiroheisen 111, Luxemburger GYualjtäZ is' “117 ,L. "[ck".- 3456000 re eretro e en , uxem urger Qualität. . . . . . . . . . 3454000 Gießereiroheisen 17, Luxemburger . Qualität . . ..... . . 3 452 000 Tcmperroheisen .,von der Duisburger Kupferbütte, grau, großes Format. , 3 499000 , Ferromangan, 80 %ig ., . . . . *10 015000 [. ab _ Skala .“ 75000 -- , . : * [ OberbauJen Ferromangan, 80 %ig, oberschles. . . *10. 588000 .' ab Ludw . ..?-MMM .....«1 erro 1 izium, % g ..... Skala «- 15 000 “5 Hütte *) Die reise für Ferroman an* basieren auf cinem Kurse von

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