1879 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

unerträgljchen Zustande ein CJnde, zu machen. ES set sezne Abficht, die Sache möglichst objeknv, 1x behandeln, und bttt_e er das Haus, den Antra 35 1. em tmmtg, hen _aci 2. mtt möglichst großer Mehrheit _anzunehxnen, damtt dre großen und zahlreichen Schwierigkexten, mtt denen dex Retchstqg diesmal zu kämpfen habx, mcht noch erschwert wurden. Dre politische Lage sei ohnehin schwer genug.

ierauf nahm der Bevollmächtigte zum VundeSrath Juft1z:

Mini er ])r. Leonhardx das Wort. _ _ ,

Meine Herren! Gestatten Sie uzir, daß ich rmcb uber diese Angelegenbext in aUer Kürze und in bexchränkter Richtung aussprecbe. Die Rechtsfrage, welche von dem Hrn. Abg. LaSker erörtert worden ist, berühre ich nicht, dickelbe kommt hier gar nicht in Betracht; über fie haben die Gerichte zu entsxeiken, und nur die'ertchte, Ick Iretbe mich auch nicht aus über die Bedeutung und W1rk1amkett der

esoluticn; was ich in dieser Beziehung bemerken könnte, kann Jedermann fich selbst sagen. Ich beschränk: mich auf das Foxgende:

Der Staatsanwalt des Königlichen StadtgeriÖtLi Berlm _bat, um einer verfaffungsmäßiaen Vorschrift zu genügen, an den Reichs: tag den Antrag gestellt, derselbe woüe Jenebmigen, daß gegerz zrver Mitglieder kes Reicbktags eine strafreäztlickxe Verfolgxnxg etrxtrete. Wenn der Staatöanwalt daneben noch eventuell die Eenebmrgung zur Verhaftung beantragt hat, so hat er m:iner Anficht nach kamzt ebras Uunötbiges gethan; dem ich nehme an, daß in der Gcnebxm- gung eines strafrechtljcben Verfabrens jede einzelne strafrechtljche

rozedur inbegriffen ijt, in Sonderbeit die Verhaftung. Wenn „tm rt. 31 der Verfaffunssurkande neben der Genehmigung zur Ein- leitung eines Strafverxabrens auch von der Genehmigung der Ver- haftung gesrrccben wird, so hat diese Vorschrift ihre gutetVedxutung für den Fal], daß die strafrechtliche Verfolgung eixxgelcttet rst xxo: Beginn der Si ungen des ReiÖStags, im Laufe de_ryelken aber eme Verhaftung fo gen soll. Ich ncbme an, da:; der Staatß- anwalt, wenn er verfuhr, wie geschehen, einxn Beweis von Vrrficbt und Lovalitäk gegeben hat. _Meme .Herren, der Antrgg des StaatSanwalts bezireckt nicht die Gewahxung-bescnerer BefuZnine, sei es für die Staatßanwaltschaft, sei es sur'das ertcbt. Der ntrag des Staatsanwalts zielt lediglich und aÜem dabm ak, die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die beiden Herren Angorkye'ten zu prozediren, die Möglichkeit, die Sache zur richterlichen Kogxutton zu bringen und auf Grund der Kognition ken Sprucko der Gerzcbtx her- beizuführen. Wenn Sie Ihre Genehmigung ertbeilcn zur Einleitung der Untersuehung, so folgt daraus für Tic Durchführung des Ver- fahrens nichtSZ Wenn Sie die Genehmiaung rrtbeilen zur Verhaftung, so folgt daraus gar nicht, das: die beiden Herren verbasxxt werdcn ollen. (Lachen links und im Centrum.) Meine Herren, 11t Ihnen as zwaifelbaft, so vergleichen Sie mit meiwen Worten “doch den Inhalt des Antrages des Staatsanwalts! _ Es _folgt dgraus nur die Yköglicbkeif, daß der Staatsanrralt die Verbaxturgg ber den (H„e- richten beantxagen kann unter bestimmten Vorausxeßungea. Fur diese VorauUetzuagen fclgt aus der Genehmigung mckzts, und es steht bei dem Gerichte, den Antrag auf Verlyastung abzulehnen oder zu genehmigen. _ '

Es steht in Ihrem freien un ekuudenen Ermeven, ob S1e_ den Antrag des Stzatsanxralts anne men troklen oder nicbt. Ste be- schließen frei, Sie beycbließen sogar souverän. ES wird Ihnen von der Staat:"anwaltscbast, geschweige_ denn von anderen_ Behörden, nichts anaesonnen, was bedenklich erstbeinen könnte, Es ist ganz fehl- sam _ oder ich fagzricbtiger, es würde Fanz feblsam sein, [xenn wan annäbme, Ba'“; der preußische Justiz-Minister und der Renk)?- kanzler durch die Thätigkéit, welcbe ste bei “dieser Gelegenbejt ent- faltet Haken, den Antrag zu dem ibrigen gemacht oder qucb nur unterstüßt hätten. Diese Thätigkeit ist eine rem ge- schäftliche geWefen, eine vermittelnde, sachlich eine neutrale. Daraus, daß ste die Vermittelung übernommen haben, können Sie weder für noch gegen den Antrag des Staatßan alis irgend welche Schlüsse ziehen. In diesem wie in anderen F [len, welcbe in rjeser Richtuug vorgekommen find, enthält der preußische Justiz-Mimster wie der Reichskanzler fich jeder sachlichen Prüfung, und (r muß da.? auch thun.

Meine Herren! Der Staatxanwalt ist das beruéene staatliche Organ für die ReÖtSverfolgung in Strafsachen. Wenn der Staats- anwalt nach sorgfältiger Prüfung der Sache dafür hält, dax“; ein Fal]. strafrechtlich zu verfolgen sei, so ist es sein Recht und zuZleicb ferne dienstliche Pßicht, dies zu thun, und Wenn der StaQTFanrvalt dafür hält, “daß dieses Verfahren sofort einzuxreten Lake und wenn er darin ficb gebinkert fiebt durch_ eine v:rfaffung§mäf5ige Vorschrift, kiese verCaFungxmäßige Vorschrift ihm aber den Weg weist, den er geben soU, ,um Wine Intentionen zu erfÜUen, 10 ist es sein Recht und seine dienstliche Päicht, diesen Weg zu betreten.

Ter §. 31 der Vetfaxmng giebt “cen Reich§tagkabchzeorkn2ten ein wichtiges Privilegium, aber dunklen giekt er auck) den betbeiligteu Behörden des Landes die Befugniß, den Reichstag arxzugeben, um eine Auknabme von diesem Privilegium eintreten zu !affen. Ter StaatSanw-xxlt bankelte also recht- und verfassungsmäßig, seinem Recht und seinen Pätcbten getreu, wenn er den Weg einschlaf, “cen er f_ür erforderlZcb erachtetk, Zu diesem Irrscke muß er fick) an den prcußi- schen Juxtjj-Minister wenden, seine Vermittelun in Anspruch neb- men. Ge1chä7tsmäßig mußte der preußische „(Ustiz-Minister den Reichskanzler anzeben, Tiest Vermittelung können weder Juskiz- Minister noxb Reichskanzler verx'agen, jedenfaslö nur unter l'e- soxkercn Voraukseßungen, wie vieUeicbt, wenn eine Ver- faJuxngrxi'crigkeiT rorliegt; _ auch Das will ich dahin- gestell! nin laffen. AUF dem einfachen Grunke föpnen Sie “cas Gezevtöeil nicbt anr1ebmer1, weil Sie damit dem Reichskanzler oker dem Justiz-Minister das Recht in die Hand legtén, *die RecbtérfLege de?-= Landeß zu hemmen, Ich Weir“; nicht, wie in kiesem Saal "rie Anfichten kek Hxa. Abg. Lasker haben Beifall finden kSnnen, ixt diesem Saals, 1:27er Wände noch wiederbaklen von Un lebhafteK Erörterungen üker die Stellung der Staatßanwalxsäoaft, ihre Ab- hängigkeit rcm Justiz-Minister, Wer solche Anficbten vertbei'cigt in där Tbcorie, iN ker Doktrin, rer scüte fie auch anwenden auf ken einzelnen Fal].

Dex Or. Mg. Laxker hat im Eingang: sein.: Rede ein neues Recht 1chaffen_ wollen, inkem er Bemerkungen machte, die Allem widnxtreiten, was _, bislang über zehn Jahre hin- aus Rechtens gewesen in und üblich. Er behauptete, der Reichstag hake eZ Kisbt zu thun mit einem Antrags des Staats- KUWQÜS, soudkrn mit einem Anfrage der Resierung. Davon kann gar keine Rede sein nach dem, was ich bervorgeboben hake. Dann wäre ja *die Strafrechtspflege des Landes, wenngleich nur in be- schränkter Weise, in die Hände des preußistben Justiz-Ministns und des Reich€kanzler€ gelegt, (Zuruf links: Gewiß.) Wie kann man solche Ansichten, solche Behauptungen aussprechen!

Und kam:, Sie haben ja ähnliche Anträge der Staatéarxwälte in großer Zahl e:;tzexxen-Zrnommen, und in allen d'aesen Fällen ist stets davon auk-Zezangeu, da!“; die Zufikz-Ministcr und der Reichx- kanzler lekiglicb und allein “cxe Anträge vermitteln. ".*-iie hat auch der Reichskanzler bier im Hause, soviel ich weiß, fich darüber geäußert, ob ein ?olchek Antrag gerechtfertigt sei oder nicht, sondern die kVe- Tas a::n

aanvcrtung diefer Frage immer dnn Hause überlafsea.

bb aucb thun

Demnächst ergriff der Staatssekretär im RQchs-JuftixAmt

])r. Yiedberg das Wort eine Herren!

zeigt, daß Sie "cen hier vorliegenden Fa

Hauses eine

Die abweichende Behandlung, welche dem An- trage res Henn Reichskanzlers vom 17. Februar zu Theil gestorben,

als einen in vielen Be- ziehungen abweicbeuken vcu keuierzigen Anträgen ercz'cbten, welche bis- her das bcbe Haus ähnlich beschäftigt haben. Es Und ja schon sonst sehr bäufi an Sie Anträgx gebracht worden„ m deuxn Ste befragt wurden, 5 Sie es geuehmtgtm, daß gegen em_ Mitglted dtefes Hohen nichtlicbe Prozedur entweker etageleüet werden solle,

brauch beobachtet worden, daß Sie vielleicht die Frage selbst zuvor an die Geschäftsordnungskommisston verwiesen baden, niemals aber Had Sie in die merit- anno ungeganaen, sondern Sie haben ein- ach einen Befcbluß dabin gefaßt: wir ertbeilen die Genehmigung, 95er, was ja allerdings däe Regel war. wir ertbeilen die Genehmiayng nicht. In einem Falle ist sogar die Frage, wie das hohe Haus mb zu dxr- artigen Anträgen staatörechtlicb zu stellen habe, ganz e! p_roseszo bter verhandelt und entschieden worden und ich “darf wobl aur jenen Fall etwas ausführlicher zurückkommen.

Es war nämlich im Jabtc 1876 eig Antrag gestellt worden, eines Ihrer Herren Mitglieder, den damaligen Abg. Gaupp, wegen verleumderiscber Beleidigun eines OberstaatSanwaltes zu verfolgerz, und Sie wurden gefragt, oK Sie zu dieser Verfolgung die Genebmt- gung extbeilen wollten. Der Antrag wurde in die Geschäfwordnungs- _kommi1fion verwiesen, und die Geschäftöotduungekcmmi1fion erstaitete 1bren Antrag dahin:

Der Reichstag Wolle bescbließen:

Die Genehmigung zur ftrafrechtlichen Verfolgung des_ Abg. Gaupp während der gegenwärtigen Siyungépxricde und_ wahrend Ic_lBkrathungen dec Justizkommisfion kes Re1ch2tag§ mcht zu er-

et en.

Dieser Antrag kam auf die Tageöcr'rnung des Hauses, und'einxr der Herreangecrdneten, der Abg. Bölk, sab fich Veranlqßt, tn dre Sache selbkt einzugeben, und wollte entwickeln, weshalb “rte Behaup- tung, daß der Abg. Gaupp sich einer rerlempderiscben Beleidigung schuldig gemaÉt habe, eine virtuell unrichtige 1ei. _ Als er mit dieser Ausführung kam, erwiderte ihm der Hr. Pra- fident des Hauses wörtlich: „_

Ick muß den Herrn Abgeordnetcn unterbrechen. ES nt stets Sitte des Hauses gewesen, bei Derartigen Anträgen 'das matxxteüe der Sache durch keine Dikkusfion und Beschlüsse zu präjudjztren, sondern fich streng an die gescbäftOrrdnungsmäßtge Frage zu halten, wie sZe von Seiten der Kommisfion gefjellt und beantwortet wor- den it.

Der Hr. Abg. Völk, der ja ein naheliegendes Intense daran hatte, di: behauptete Verleumdung von einem Kollegen m_1 Hause abzuwenden, onte fich diesem Aussprucbe des Herrn Prafid'enten _ es war damals Präfident Hr. Hänel -_ nicht obne Wethres fügen, suchte vielmehr in seiner Rede fortzufahren, und da erklarte *Der Referent der Gefcbästöordnungßkcmmi!fion, der Hr. ng. Kloß:

„Meine Hekren! Jeb erachte, daß der Herr Prafiden_t das

Richtige ausaesprochen hat, Was biIber der Brau?) des Hanns ge- wesen ist. Würden wir in eine_ materieUe Wurdigung Yes _An- trages selbst einTreten, so glaube ich, würden wir. “dcm kunft1gen Richterspruch präjudiziren und würden bier entscbetden, obne beide Theile gehört zu haben. ' , Darauf Wurde der Antrag auf gertchtltche Verfolgung durch einfache Abstimmung abgelehnt. Nun will icb mit dem Hrn. Abg. Lasker gern anerkenney. daß der vorliegende Fall allerdings ron_einer höheren Bekeutung 1st, a_ls der damals bier verhandelte, und :ck „finde es. daher gan] begreif- lich, daß derselbe als ein schwxerxgxr “xte aUgememe_ Auf- merksamkeit und die Verschiedenheit m der) Metnungen kes hoben Hauses in höherem Grade alz gewöhalxch hervorrufen muß. Eins aber muß ich von dem Anfrage, der Harck) „den Herrn Reichskanzler _ uud xda der Antrag ebsn durch dze Rerchß- regierung an Sie gekommen ist, so glaube ich, daxgus meme, Legat- mation, in der Sache éelbft das Wort zu_ ergrenen, berletten zu können _ einen Vorwurf, sage ich, muß tch_vox1 dem'Arxtrage des Reicbékanzlers absolut ablehnen, als ob namlich xmt ,dermxlhen irgendwie der Versuch Hätte gemacht werden sollen, zn, dxe' Prty1le- gien, und ich darf hinzufügen, fast sou_veränen watlegxen dteses Hauses von Seiten der Regierung einzugreifen. Es 1qklte durch dre- sen Antrag nichts weiter bewirkt werden, als damit dem bobep Hause selbst die Möglichkei- ' geben, darüber zu befindxn, ob S1? den Antrag für derartig g “" chtfertigt_erachten, daß Ste czlqubten, demselben Folge geben zu dfrfen.__ Hatte, die preußtscbe NeZterunz, die bei dieser Frage in erster Lmie betbetligt war, odex batte dle Reickzsrcgierung irgendwie meinen mögen, bier liege_crn Fal] vor, der sch gut zu einer politischen Aktion eigne, “(*-(Zan Wurde icb_glau- ben, dasz ankere Mittel hätten in Betregung ge1cßt werkxn konnen, als *La-I jeyt angewandte. Denn so guf, wie man deduztren kann, die Gerichte könn-n auf Grund des §.28 deZGeseHes vom 21. Ok- tober 13, J, einen Abgeordneten, d„er_ unter dient;: GeseßZ steht, 17er auf Grund dieses Gaseßes auSgewmen ist, _ 10 gut batte :ceduztrt werden können: ein solcher Abgeoereter kön_ne von der Thetlnabme an den Verhandlungen in dienm Hume auf admmistra- tivem Wege fern aekaltm werden. Hätte die Regierung diesen administrativen Weg eingeschlagen, dann würke man vielleicht darüber Klage haken führen können, daß man 713 fach m 'das Pri- :ilegimn kisses Hauses eingegriffen babe! _Tavon i_1t aber d'ie be- treffende Reaisrung des Landes, *die preuß:1cke, entfernt gebltebcn; dazu hat auch die Reichsregierung nickt„ratben mögen, vielmekzr hat diese nichts ankeres gethan, als daß 11: einen Sckzrikt, den die be- tbeiligte, preußische, Regierung nach den schnoeren Erfahrungey des vorigen Jahres für nöxbig gehalten hat, _?amit auch der Mög11chkeit des Vorwurfs entgegengstretkn werke, _ne Hake nicht Alles; gethan, was das Gesetz ihr an Mitteln an dre Hand gixbt, um ahnlichen unbeilvoUen Ereigniffen vorzubeuxxn, wie wir xte erlebt, und fie habe durch diese Säumnis; möglicher Weise beirrend auf das Rechtkbewvßtsein gcwirkt, indem_ fie ei_ne Person, d€e nun mal unter dem Bann dieses Gestßes 11th und "O_ie guf Grund dieses Vannes von der_ Residenz ausge1chlvmn ist _ fie babe eine solche Person zugelaneu, indem su: niöxt streng genug in der Auffaffung des Eeseßeß geweset) sei. Wenn fich dem- nächst abermals un31ückliche Ereigniue __ dre Gott_ verhüten möge! _ bezeken sollten, Dann sollte man chr Wenigstens nicht den Vorrvurf machen können, 'der früher wobl gemacht worden ist: Warum hakt Jbr uicht aUes gethan, um derartiges, so viel an Euch war, zu v.rbüten?! Meine Herxen, wie auch Ihr Beschluß ausfallen wird, die betreffende Landesregierung und mit ihr die Reich§regierung wird in “vnn Augenblick, werxn ich den Ausdruck ge- braucbkn darf, von der Veranthrtlicbkeit_ demisxrt sein, man wird nicht “davon sprechen können, als 01; fie n1cht diligent, nicbt vorfickxtig genug in der Handhabung des Ge1xyes vom 20. Oktober 1). J. ge- wesen sei. Ich wiederhole aber, meme Herren, zum Schluß, was ck zum Beginn ausgesprochen habe: der Gedanke, in “cke Privilegien dieses Hauses mit dem gestellten Anfrage niker Frißscbe irgendwie einen Einbruch zu versuchen, ist „allen damit befaßten Theilen, der preußischen Regierung, von der Reichéregisrung, der preu߀fchen Regierung, indem fie wn Antrag der zuständigen Justizbehörde an den Reichskanzler übermittelte, “rer Reichskanzler, indem er diesen ibn; übermitjelterz Antrag Ihnen zugxben lier; _ von dem Gedanken eines Privilegtenbrucbs smd beide Theile Babe! absclut fxrn gewesen.

Der Abg. Dr. von Schwarze bemerkxe, er und seine politischen Freunde seien mit dem ersten Thetl _des Antrages Rickert einverstanden, könnten dagegen dem zweiten Theile nicht bei- treten; seine Partei vertrete ehen den Standpunkt, daß fie eine" Diskusfioy über die matmeüe Frage vzöllig von der Dis- kusnon außgezchloffen sehen wolle, Ex,_se1 der Ansicht, daß keineßwegs ein RegierunZSakt von pol1t11cher Bedezttyng vor- liege, es handle fich ckckmehr um die geschäftliche Be: Handlung eines geschäftlichen Antrages; dteser Antrag _ei vom Hause nur ebenso zu behandeln , wie alle ana- 10 en, die vorher an dasselbe herangetreten wären. Ganz kat und ruhig siehe seine Parte: den Antrßgen gegenüber. Was die Nr. 2 des Antrages aylange, so sex „er üherrascht, daß die Mehrzahl der Unterzetchner solche men, d1e gegerx den §. 28 und egen das ganze Geseß gefnmmt hätten, eH set

die staatSanwaltlichen Erwä ungen sehe nur dem Gerichtshof die Entscheidung zu, dieser Zabe auch alle eirschlägigen ftaatx rechtltchen Fragen 111 Betracht zu ziehen. Seine Partei wolle dem Gerichte keine Direktive geben, wie es entscheiden solle, und das bezwecke etgent1ich der Passus 2. des Antrages, wel- chen Redner darum a ulehnen bitte, Der Abg. Rei_chen perger (Olpe) betonte, es handle fich bei dieser Frage mcht um das Sozialistenge'eß, sondem um das Recht, das Privilegium des ganzen Nei tages und jedes seiner Mitglieder. Ein Eingehen auf den Antrag der Re; gierung würde nichts anderes bedeuten, als die Stellung des ganzen Reichstages unter Polizeiaufsicht. Es würde dann auf Grund des Kommunistengeseßes jedes Reichstagßmitglied ver: haftxt werden können! Der ganze Verlauf der Dinge zeige übmgens, daß sowohl der StaatSanwalt Teffendorff als auch der Justiz:Minister an der Richtigkeit des Verfahrens und der Doktrin erhebliche Zweifel hegten; sonst hätte der letztere ohne Weiterck den Staatßanwalt zum Einschreiten vermocht. Art. 31 der Verfassung besage xa ausdrück1ich,daß auch Abgeordnete,wenn fie jn ZZZranti crgrinen würden, sofort fistirt werden sollen! Durchschkagend für den zweiten Theil der Resolution sei die Frage, was bedeute die Ausweisung auf Grund des Sozialisten: gesetzes? Sie bedeute weiter nichts, als die Aberkennung des Rechts, fich an gewissen Orten aufzuhalten, fie könne aber nicht bedeutsn, daß ein so AuMewiesener nicht mehr ver: pflichtet sein solle, dem Geseße Folge zu leisten. SoUe er nich_t mxhr als Zcuge nach dem Außweisungßorte kommen dürxen? Zeugen dürfen aber nach der Prozeßordnung nicbt kommissarich vernommen werden; oder solle gcgen ihn als Angeklagten jo c0utu11mciam verfahren werden? Welchen Werth würde die Militärbehörde einer solchen Ausweisung betmeffen? Man sage, der NeichStag werde 61] 5100 einberufen durch den „Staats-Anzeiger“, während das Herrenhaus [M“- 501131th eingeladen werde. Aber we en diese?- Unterschiede?- der_Coutoisie könne man doch keine rgumentation herleiten auf den Unterschied des R9chtsstandpunkt85. Eine authentische Interpretation deS Kommunistengessßes soUe ja, wie der Abg. askcr bereits anerkannt habe, keineswegs durch diese Reso- lution gegeben werden; gerade deshalb worde eben die An- nahme denelben heilsam sein.

Der Abg.. von Helldorff bemerkte, er woÜe kurz den Standpunkt semer Partei zu dieser Frage mittheilen. Bisher 19qu der Rsicthag immer die Praxis befolgt, seine Ein- w1_[l1gung zur straxrechtiichen Verwlgung von ReichstagSmit: glwdern nicht zu erxheilen. In dem vorliegenden Fakle seien aber _über die Strafbarkeit der Handlung des Abg. Frißsche Zweifel ?ntstanden, und werde die deutschkonservative Partei deshalb 1ür den ersten Punkt des AntrageS Rickert stimmen. Der Antrag Rickert in seinem zweiten Theil dagsgen be: zwecke eine TeklaratZon des §. 28 ch Sozialistengeseßes. Der Reichstag aklein 1ei zu einer solchen nicht berufen. Zu einer solchen Erklärung aber, welche lediglich den Charakter eines Protestes annéhmen würde, liege ein sachlicher Anlaß nicht por. Deshalb werde seine Partei gegen den zweiten Theil des Antrages des Abg. Rickert stimmen.

Der Abg. 1); Hänel erklärte, wenn man morgen im „RsichsMyzeigkr“ die Reden unserer drei großen Juristen, des preußi1chen und des deutschen Justiz-Ministers, sowie 1788 Abg. von Schwarze lesen werde, werde man kaum eine Ahnung von dem haben, um was es fich hier gehandelt habe. Im großxn Publikum werde man eher auf den Gedanken kommen, als 1ei ein geringfügiges Kriminalverbrechen begangen _ so wenig hätten die drei Herren den Kernpunkt der ganzen Frage berührt, so wenig hätten fie von der Frage des Privilegiums des Reichstags als Körperschaft ein Wörtchsn verlorkn. Der pxeufzische Justiz:Minister h(xtte erkennen müssen, daß hier die öffentlichen Rechte des Munchen Reichs zu wahren seien, das; es fich hier um die staatHrechtliche Stellung des deutschen Rsichstages handle, u_nd danu wäre es seine Pflicht gewesen, auch materiel] zu prüsen, ob der Antrag des Staatsanwalts eine Schädißung der Rcchte des Reichstages in sich trage. Auch für den Chef de?- ReichS-Juftizamts hätte es nahe ge- legen, zu bedenken, daß die vorliegende Frage den Reichstag alS Korporation, ales legislativen Faktor angehe. Ter Vorwurf,daß seine Partei selbst es seiner Zeit verschuldet habe, daß die jeßige Aqueguna belisbt worden sei, müsse voll und ganz zurückgewwsen werden_; Nismand von seiner Partei habe eine solche Interpretation sür mögl1ch gehalten. Es sei doch recht eigenthümlick), _daß ein so gewiegter Jurist, wie der Abg. von Schwarze, es xür möglich halten könne, für den Antrag 1 und JLJLU “den Antrag 2 zu stimmen; es sei das ein vonom- mener Widerspruch. Die unerhörte Lage, in die der Erlaß des Polizei:Präsidiums den Reichstag gebracht habe, hätte schon von dem preußischen Justiz:Minister erwogen und durch ent- sprechende Weiwng an den Staat-Zanwalt beseitigt werden können. Statt deffen dieser Angriff auf die Würde des deut- schen Parlaments! Statt dessen die Erkenntniß, daß die Ver- liner Behörden dem Reichstage nicht die gebührende Achtung widmeten! Das englische Parlament würde die Urheber solcher Schritte vor seine Barre laden und möglicherweise mit Ge- fängniß bcftrafen! Er wünsche durch eine Erklärung des HÜUsLZ die von der Staatsanwaltschast dem §. 28 deS Gesetzes gegebene Auslegung zurückzuweisen und bitte deshalb das Haus, die beiden Punkte des Antrages Rickert anzunehmen.

Der Abg. ])r. Gneist führte aus, er habe die Ueber- zeugung, daß die Gerichte, welche diese Frage zu entscheiden haben würden, fie nach dem Zusammenhange mit den staats- rechtlichen Normen, nicht blos auf Grund des einen Gesetzes entscheiden würden. Er könne fich aber nicht überzeugen, daß das Verhalten der beiden Iuftiz-Minister der Sachlage ent- spräche, es hätte ihnen die Tragweite dieser Vorlage doch kaxxm enfgehen dürfen. Die Vorlage stelle den Reichstag vor die Alternative, entweder „ja“ zu sagen und ramit anzu- erkennen, daß die Lokal: und BezirkS-Volizeibehörden einen Abgeordneten an der Theilnahme der Sißungen ver- hindern können, oder die Erlaubnis; zur Verhaftung

zu verweigern und sick) damit schuldig u machen, ein fort- geseßtes Vergehen zu befördern und 1ch zum Theilnehmer an demselben zu machen. Der Reichstag und kein Parlament könne sich in diesem Fall einer Entscheidung entziehen. Solche Ding? könne man wohl, wenn es fick) um individuelle Rechts- fragen handele, der Entscheidung der Gerichte überlassen, aber nicht, wenn es fich um die Lebensbedi21gunZ§n eines Parla- mentes handele. Man könne auch nicht die egel anwenden, daß das Spezialgeseß dem generellen porge 2, denn es handele fich nicht um eine kriminal:stisch-techmsche 5 tage, sondern x_un eine Frage der Kompetenz. Das Sozialitengeseß sei_ keme Vorschrift für den Abg. Frißsche, sondern em Polizetgeses,

oder ob einer dürfe? "Stets ist bei

tits einTcleiteten Prozedur Fortchng gegeßerx werden xrartigen Anträgen der ytaatérecbtluhe Ge-

doch eigenthümlßch, daß dtese Minorttät Hie Jntentixmen der Majorität beser zu kennen behaupten als 1eineParte1. Ueber

welcheeZ den Polizeibehörden gewisse Befugni e beilege. Behörden, welche auf Grund dieses Geseßes erfügungen

erlaffep, reprßsentiren nicht die Autorität des Geseßes, sondem nur thrx etgene Autontät. Sylche Verfügungen treten häufig m Widerspruch unter emander, und hier gelte unbedzngx der Gryndsaß,„ daß die höhere Kompetenz der medngeren 'deroglre. Dxe höchste Autorität des Deutschen Reicheß, der Ka1ser,_beruf€ dte Abgeordneten, ihre öffentlichen Funknoyen zy erfullen tm höchsten Raths der Krone und gegen dtefe hochste Ordre so_lle eine Contreordre erlassen wer- den können von dem Chef einer Bezirks: oder OrtSpolizei! Was würde aus den Parlamenten der Welt geworden sein, wenn fie, mehr dyn Muth gehabt hätten, solchen Versuchen der Lokalpoltzet Mit Erznchxedenheit entgegenzutreten. Ein Parlament 'könne 111 einem Falle wis dem vor: liegenden memals djs Genehmtgung zur strafrecht- lichen Verfolgung erthexlen. Für ihn (den Redner) sei es aber das Drmgendste, „mehr nur diese Genehmigung zu ver- sagen, sondert) noch em exnstes Wörtchen hinzuzufügen, um zu zeigen, daß es fich 'mcht_ blos, um eine harmlose Frage andele, sondem um exne sür dxe Würde des Hauses ent: cheidende Frage. Es set das erste Mal, daß er das Wort: „Würde des Hauses“ h1er ausspxeche; aber wenn jemals ein Bedürfniß dazu vorhanden gcwe1en, so sei es heute dcr Fall. Seiner Meinung nach hätte die Regierung die:"e Vorlage aus Achtung für das Haus gar nicht einbringen solTen; wenn das Haus absr die Nr. 2 anyehme, so sei das das Mindeste, was es thun könne. Der Berntch dem deutschen Parlamente durch Verfügungen Fer Berliner 8Tczlizei beizukommen, müsse scharf nrückgewßesen werden, und das Haus könne es nicht scharf genug thun, . _ _

Hierauf wurde die Dtskumon ge1chl0ffen. Bet der Ab- stimmung wurde der Antrag Rickertz 95 1, die Ermächtigung zur strafrechtlichen Versolgung und wxortigxn Verhaftung der Nbgg. Frißsche und Haffelmann zu vermgen, mit gro“er Majorität angenommen. Der PaffuZ 2 des Antrages Ri ert gelangte ebenfakls zur Annahme, worauf fich das HauS um 4 Uhr vertagte,

_ In der heutigen (6.) Sißung desNeichstages, welcher der Präsident de? Reichskanzler-Amt-Z, Staats=Minister Hofmann, die Staats=M1mster vo'n Bülow, Graf zu Eulen- burg und mehrere Bevoümächvgte xum , BundeSrath bei: wohnten, ging zunächst folgendes Schre1bext des Reichs- kanzlers ein:

.Der Bunchrafb hat in seiner Sitzung vom 26. September v. I. zu Mitgliedern der Reichsschuldenkommission aus den Mit gliekcrn seines Ausschusses für Rechnungswesen den erßberzozlich hessischen Staatsrat!) Vr. Neidhardt und den Herzoglicb braunschweig-lünebnrgischen Wirklichen Geheimen Rath von Liebe und zur Verstärkung der Reichsscbulkenkommisfion den Kaiserlichen Staatssekretär, Wirklichen Geheimen Rath 1)r. Friedberg und den Großherzoglich mecklenburgischen Geheimen Legations-Ratk; von Prollius für :dbii!t DAUM; dcr gegenwärtigcn Sesfion dcs BundeSratHZ wieder- ewa . 9 Außerdem ist als Vorfißenker des Ausschusses für Rechnungs- Wesen der Königlich preußiécbe Wirkliche Geheime Ober-Finanz- Rath und Ministerial-Direktox Meinecke, Mitglied 'der Reichs- schulvenkommisfion, gewählt'wvrdkn.“ .

Bei der Wahl des zumten szPrästdenten wurden 210 Stimmzettel abgegeben, von denen 11 unbeschrieben waren. Abg. Dr. Lucius (Erfurt) erhielt 122, Abg. von Seydewiß 75 Stimmen ; 2 Stimmen waren zerspkttert. Der Abg. Dr. Lucius ist somit zum zweiten Vize:Prä11denten gewählt und nahm die Wahl dankend an. “_

Bei Schluß de?) Blattes ergUfs zu_r Einleitung der ersten Beraihung des HandelSvertrages zwiychen Deutschland und Oesterreich : Ungarn der Vevoklmächngte zum BundeSrath, Staats : Minister von Bülow, daß Wort.

_ Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses bemerkte Herr von „Knebel-Döberiß, es be- stehe kein Zweifel darüber?“, daß dte Finanzlage eine be- dauer1iche sei. Sie sei das Thermometer für die wirth- schaftlichen Verhältniss. Nachfdreitxmngtkchcr Berathung habe das Abgeordnetenhaus ziemltch emstrmmig den dringenden Wunsch nach Vereinfachung der Vsrwaltungsprinzipicn zu erkennen gegeben. Die Gründe für dxese komplizirten Ver: hältnisse des Staates seien in dem Mangel an Selbst- erkenntniß und Selbstbeherrschung zu suchen, _der seit 1871 Plaß gegriffen habe. Dax, AUGE könne 1ick) nur än: dLrn, wenn Verwaltungsprinzipien geändert würden. Wenn schon a[le diese Erwägungey ihn hätten ver- anlaffen können, gegen den Etat zu stnnmen, habe er doch nicht den Muth, durch ein solches Votum, Die Staat?- maschine auf ungewiss Zeit zumStiUstaydznbrmgen. Früher habe mandie Ktrche alS den Fels bezexchnet, an dem daS Narrenschiff der Neuzcit zerschellen werde; das könne man leider jetzt nicht mehr in vollem Maße sagen. Dennoch habe er die Hoffnung, das; noch ein Fels bestehe, der Schuß gewähre _ der Fels dsr Pietät gcgen das angestammte Herrscherhaus. Er hoffe, daß wir dahin gelangen würden, die Menschen nicht mehr als Engel, _sondern als Menschen zu behandeln. Dann würden um: auch in die Lage kommen, dem gegenwäxtigen Uebel die Spiße ab- zubrechen. Baron Senfft von Pil1ach erklärte, daß er gegen den Etat stimmen werde. Herr von Kleist-Reßow bemerkte dem Finanz-Minister, daß es mit Art. 109 der Verfassung nicht vereinbar sei, wenn man den jeßigen Bestand der Steuern un- angreifbar fixire und nur die künftige Steigerung der Ein- nahmen durch Quotifirung wandelbar mache. Damit könne das Abgeordnetenhaus, wenn es im Einverständniß mit der Staat?;regierun handle, aucb eventuekl eine Steuer- vermehrung beschlie en, das Herrenhaus aber könne sich nimmermehr in eine dagegen vollstandig impotente LaZe bringen lassen. Er wünsche, daß in diesen Fragen eine vo - Üändige Einigung zwischen den geseßgeberischen Faktoren herbeigeführt werde.

Die Generaldebatte wurde darauf geschlossen, In der Spezialdebatte eYri bei dem Kapitel über die Eisenbahn- verwaltun ra Udo zu Stolberg das Wort, In dem anderen Hau e sei die Rentabilität der StaatSeisenbghnen angezweifelt, vom Handels-Minister jedoch diese Memung wiederlcgt worden. Er wolle nur konstatir§n, daß wenn die Staatsbahnen in der That nicht dle “gewünschte Rentabilrtät ergäben, der Grund dafür nicht dem Stagtsbahn- syftem, sondern dem jet bei uns befiehendxn em1schten S stem beizume en sei. 'e gutrentirenden Strx en'b'efanden FLZ in Privatbestß und die Aktionäre steckten dxe Dtvtdepden m die Tasche, die unproduktioan Strecken dem Staat_ Über- laffend. Der Redner wendete sich alsdann zur Tartffrage und machte den Handels-Minifter darauf aufmerksam, daß es

tros des Bestrebens des Handels-Minifters und des Reichs- kax1 Yers, das Tarifunwesen zu beseitigen, dennoch den öster- ret tschen'Vahnen mit Hülfe des neuen HandelÉ-vertrages ge- lungen set, für den olzverkehr namentlich, diese Bestrebungen zu ymgehen. Der edner citirte mehrere Beispiele, um seine Mexnung zu be künden. Der Staats-Minister Maybach exklarte s1ch ereit, der angeregten AngelegenLeit nahex zu _trxten. Freiherr von Mirbach bat en Mrmfter glxjchsaéls, dem Tarifwesen sein Augenmerk zuzu- ryenden. Dte Landwirthschaft sei bereit, auf eine Steuerreform emzrzgehen. auch Schußzölle zu gewähren, werde sich aber ihre Korpumqrttkel-nyr vertheuern lassen, wenn ihr in gleiche: Welse em mäßxger Sänzß für ihr? Erzeugnisse gewährt werde.,» Fürst zu Yjenburg er1uchte den Minister, den Ufferenzmltarifen für Holzbeförderung ssin Augen- merk zu_zuwenden. Graf Lehndorff erklärte gegenüber den Aeußexungen dex“; Frxiherrn von Mirbach, daß dieser nicht der Anncht Der gemmmten Bewohner Ostpreußen!-

Ausdruck gegeben. Viele dieser Bewohner ständen auf dem entgegengeseßten Standpunkt und würdkn gegen jedén Schuß: zoll st1mmex1. Frexherr von Mirbach bemerkte hiergegen, er habe aÜerdmg-Z nicht im Namen des Handels und der See- handxlsPläße, wohl_ aber im Namen vieler landwirthschastlichen Versme und Lan_dn_31rthe gesprochen. Herr Theune konstatirte, daß man_ auch_be1_E1mührung des Staatsbahnsystems ohneDiffe- renztaltamfe111chtauskommen werde, wenn man nicht die Interessen dxr Steuerzahlsr schädigen wolle. Redner wies weiter darauf hm, daß se1b11 bei einer Ausdehnung des Staatsbahnneßes nach dreyem Prmzw verfahren und von Fal] zu Fakl entschieden werden müsse.

Ohne weitere bemerkenswerthe Debatte wurden sodann der Etat und der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des *Sxaatshaxtshalts-Etats pro 1879/80 angenommen.

. Vet dem Gewßentwurf, betreffend die Ergänzung der Emnahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1879/80 erklärte Baron von SenfftPil- sach,dqß er gegendieses (Heseß stimmen WSWS. Herr von Knebel- DöbLmH bemexkte, daß YicH bei der augenblicklichen Zwangslage dcs “Staates 1_11cht zuläsng sxi. Nachdem auch Graf Brühl den Baron Senfft ermahnt, ]eßt, da die einzelnsn Positionen des Etats genehm1gt scietz, von dem Widerspruch Abstand zu nehmen, wurd)? das (536193 mit allen gegen die Stimme 1365 Baron von Senfft angßnommcn.

_ Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Be: r1cht derselben Kommission über den Geseßentwurf, betreffend Abändexung der geseßlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Finanz : Ministers, des Mßniners für die landwirthfchaftlichenAngelegen- he1ten und, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentl'tche Arbeiten. Auf Antrag des Referenten Grafen'zxxr L1ppe wurde dieser Gesetzentwurf ohne Diskussion gene m1g .

(YS fo1gte der mündliche Bericht derselben Kommission über die Uebers1cht von den Staatseinnahmsn und Auk- gaben des Jahres vom 1. April 1877/78 nebst Anlagen und der dazu „gehörigen Denkschrift. Die Kommission be: antragte dyrch 1hre_n Referenten Grafen von der Sch.;lenburg- Angern, d1e nachträgkche Genehmigung zu ertheilen, und das Haus trat ohne Debatte dem Antrags bei.

_ Vierxer Gegenstand der Tagesordnung war der münd- ltche Bemcht derselben Kommission über die allgemeine Rechnung Über den Staatshaushalt des Jahres 1875 nebst den dazu gehörigen Anlagen, einem Vorbericht und den Bemerktxngen der Ober-Nechnungskammer sowie die Rechnung über d1e FondS des ehemaligen StaatSschaßeH für dasselbe Jahr. Der Referent Eraf von der Schulenburg: Angern empFah'l dte Annahme der von dem Abgsordnetenhause in Bezug aus dtese Vorlage gefaßten Beschlüsse, und das Haus trat diesen AUträgen ohne jede Debatte bei.

Der leßte Gegen-stand der Tagesordnung war die ein: malige Schlußberathung Übcr dyn dreißigsten Bericht der Staatsschulden-Kommi)sion. Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg-Angern empfahl auch hier in Uebereinstimmxsng mit den Beschlüssen des Abgeorknetenhauses, der Hauptverwaltung dsr Staatsschulden die Decharge zu er: theilen, und das Haus beschloß dissen: Antrags gemäß. (Schluß der Sißung 23/4 Uhr.)

_ In der heuéichz (17.) Sitzung des Herren: lxauses, welche der Prändent, Herzog von Ratibor, um 121/4 Uhr eröffnete und welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums Graf zu Stolbexg-Wernigerode und die Staats- Minister 1)r. Leonhardt, Grax zu Eulenbnrg, Maybach und Hobr€cht, sowie mehrere Regierungskommiffarien beiwohnten, trat dat; Hau-Z sofort in die Tagesvrdnung, dLan erster Ge- genstand die Fortseßung dsr am Donnerstag ab- gebrochenen Debatte über den (Gesetzentwurf, betrLf- fend die Erweiternng der durch das Gesetz vom 20. April 1869 für das Anlagekapitak einer Eisenbahn von Finnentrop Über Olpe nach Rothe Mühle im Biggethal Übernommenen Zins- garantie war. Die Debatte lettete der HandelS-Minister Maybach ein. Er habe sich dem Geseßentwurfe gegenüber, troß der Befürwortung dss Abgeordnetenhauses, sehr skeptisch verhalten, jedock) müsse er ihn aUs objektiven Gründen empfehlen. Das Interesse der Vergisch-Märkischen Bahn an diesem Unternehmen sei ein fehrsekundäreß; es sei ihr unter einer ganz anderen Konstellatwn förmlich aufgedrungen worden. Die Bergisch-Märkische Bahn habe _ im Gegensaß zu vielen anderen Bahngesellschaftexn _ viele Unternehmungen von allgemeinen: Interesse ohne ]ede „StaatMmterstüßung ge- schaffen. Nur die Rubr-Sieg-Bahn btlde eine AUSnahme, zu dxeser aber seien Staatßzuschüsse nicht mehr nothwendig. Außerdem aber sei bei dieser Vaßn weder von der Staats- regterung noch von der Eisenba ngesellschaft ganz korrekt verfahren worden, die Regierung hahe stets die Gesellschaft gedrängt, den Bau auszuführen und Re Königliche Direktion, ryelche dte Bahn verwalte, sci einem Druck von Oben zugäng- ltch_er als eine Privatdirektion. Auch wenn die BaLn sich in Prwathänden befände, würde er emefolche Vorlage efürwor- ten, denn das nicht fertige Bahnstücx anentrop-Olpe-Nothe Mühle sei eben der befru tende Thenl der ganze Strecke. Er bttte des aid, dem Kommi sionöantxage zuzustimmen.

' Zu em Anfrage der Kommisfton auf Genehmigung der mSgarantie hat, wie bereits frühex erwähnt, Herr von Behr- chmoldow den Antrag gestellt, 1m §. 3 des Gescßes am Schluß Folgenden Zusatz zu machen:

. unächst und vor Atlem leis?et_bei Zinéausfällen die Eigen- tbümerin der Bahn, die Bergiscb-Markiscve Eisenbahn, einen Zu- schuß von 10/0 des im §. 2 dieses Geseyes festgestellten Bau-

Außerdem hatte fich derselbe Antragsteller in seiner Rede

vom Drenstag sÜL' gänzliche Verwerfung der Vorlage außge- syrochen. Herr Theune bedauerte, daß von Herrn von Behr dtxser Aytrag gestellt sei, der Landtag habe einmal A gesagt, alyo muffe er_ auch B sagsn. Die moralischen Gründe, m_elche fur dL? Bewilligung der Zinsgarant'ie sprächen, se1en ' ganz bedeutend. Sollte das errenßaus im entsche1den'den Moment anders urthei an als die Staaxeegterung? er könne das nicht annehmen. err v-yn (:„1mpson:Georgenburg wies darauf hin, daß der Mimfter fur dxe Vorlaxe weder politische noch moralische Gründe 89,179» gemacht habe, er könne die BiÜigkeitngünde, von denen der Yamjt'er gesprochen, nichtgel'ten lassen. Angcficht§ der gedrückten fikxanzwüen Lage, Angesichts des Defizits: im Budget und An: genchts der 'fgrtwährend im Wachsen begriffenen Kommanal: ahgaben_ mune man jeden Groschen sparen, dessen AuSgabe mcht a_b10lut nothwendig sei. Er bitte, d'ic geforderte Jing: garantte abzulehnen, ein solchsr Beschluß werde Wiederhall im ganzen Lande; finden. » " Der ngxerungé-kommiffar Geheime TbWRLgierungsRath xxwhluh wendete fich gegon die von Hcrrn von Behr vorgestern erhobenen YZdeen; diese babs Herr von Behr (mc!) schon in Yer KommMron vorgebracht, ohne jedoch einen Erfolg zu m_nYLn. Rednex legte die Vorgänge, wie sie in Bßzug auf d1e1e Bahn stch entwickelt hätten, dem Hause dar; es g_9_he daxaus „hervor, daß die Regisrnng ganz Erhebliche mora- lxjcb'e Beryflxchtungen habe. Ursprünglich habe OS in der Abstcht der_Stqatergi-zrnng gclegsn, für die ganzen Bahn: ßrscken, dle hxer in Betracht fämsn, di? Zinsgarantic zu ubernehmen. Herr Br€dt dankte dem Minister für die Vor- lag?, um deren Genehmigung er das Haus Hat. Die Bahn werde jener ahmen Gegend es ermöglichen, ihre Produkte zu vcstrthey. Graf Ntttberg Erklärte, daß er gern bereit sei, spater „dle ZmHgarantie zu bewikligen, jetzt aber seien nqch mele ampere Dings zu bewiüigen , die wichtiger fßten,_ als ' d1ese Bahn. Herr von Decheno bemerkte, eme Ml Smye des: Herrn von Simpson angewendete Sparfamkext sR eine Sparsamkeit anf KOstLU Anderer. Nach- dem noch Baron Senfft von Pilsach für Ablehnung gesprochen, hat Graf Brühl, die Genehmigung ausznsprechen, denn das Haus habechdurch HW frühsre Genehmigung sich jsßt gebnnden, und semc Ihr?, uns auch dic Ehre des Staats erfordere, daß man Wort halts. Die Generaldiskussion wurde hieranf ge: schlossen. (Schluß des Blattes.)

_ In der heutigen (57.) Sißuna dcs Haxxses der_Abgeordncten, wslcher der Minister dss Innern, Graf zu Eulenburg, und mehrere, Negierunngommiffamen bei- wohnten. trat dacZ'Haus nach einer Erklärung des Abg..“Öundt von Hgftten, chrm er bezüglich sLinsr neulicben Angriffe ge- gen d1e namhast gemachten Landräthe dcs Weiteren zu be- gründen suchte, dax; cr, von der persönlichsn Jt1t€grität jener Hexren dnrchach Überzeugt, lediglich da?- von diesßn Herren bewlgte Verwalt11ng§7ystem zum Gegenstands seines Angriffes habe machen wollen. in die dritte Berathung dss (Hescß- entwrzfs, betreffend die Rechtßverhältnisse der Studtorenden umd die DiSZiplin auf den Landes- universttäten, der Akademie zu Münster und dem Ly- cyum Hofianum in „Braunsberg. Es erhob sick) zunächst eme Debatte Über dre Frage, ob der vom Herrenhause zu §. 6 heschloffene Zufaß, wonach die von den Gerichtsn gegen Studtrende erkqnnte Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen auf AUtrag der gemchtlichen Vehördßn auf dem akademischen Karcer verbüßt werdßn kann, ein Verstoß gcgen die Reichsjustizgeseße sei, welche dxe akademische Gerichtsbarkeit aufgehobsn Haben, odex obics_aus ZryecktnäßigkeitMrÜnden zulässig und an: gxzemt set, dwseBesUmnmng aufrecht zu erhalten. Während dte Abgg. Dmchlet, Zelle, [)r. Köhler (Göttingen), 01“. Mommsen und O1". Lasker sich zur erstsren Ansicht be: kannten und demgemäß die Streichung der Bestimmnng wxjnschten, waren die Abgg. von Meyer (Arnswalde), Frelnger, Windthoxst (Meppen) und Dr. Gneist der entgegsngeskßten Anncht. Der Régicrm1g§k0n1missar GLhLiML RegierUngs-Rath Or. Göppert Erklärte, daß der Znstiz- Minister in der Kommisfion dss Herrenhausss durch seinen Kommissar die Erklärung habe abgeben lassen, daß er die yon dem Herrenhause angenommene Bestimmung für rechtl1ch unznlämngUUd gegen die Michsgeseße verstoßend halte. Diese An11cht theils auch der Kultus : Minister. Der Abg. 01“. Lasker konstatirte, daß nach dieser Erklärung im Falls dsr Annahme dieser Bestimmung durch das Haus die Regierung nicht das Geseß publiziren dürfs. Die Be: stimmung wurde mit 135 gegen 115 Stimmen aufrecht erhalten, Zu H. 15 wnrds der Antrag des Abg.1)r.Burg und Genossen angenommen, welcher lautet:

.Das Haus der Abgeordneten one besckxlicßen: Dem §. 15 als Absatz 1 himzuzufügen: Ein Studircnder kann von den ihm in dieser Eigensébaft zustehenden Rechten durcb Entsckpeidang des Se- nats aus e7chloffen werden, so lange gegen ihn ein gerichtliches Strafverßabrcn wegen eines Verbrechens odcr Vergehens s(bwebt, w:gen dessen auf den Verlust der bürgerlichen Ehrxnrechte erkannt wlrden kann.“

Jm Uebrigen wurde das (Heseß unverändert angx nommen. Der Gefeßentwurf, betreffend die Hesfische BrandVSrfiche- rungZ-Anstalt in Cassel wurde in der Fassung des Herren- hauses angenommen. Das Haus erledigte hierauf eine Reihe von Petitionsn. (Schluß 121/2 Uhr.)

_ Die in der heutigen Börssn-Beilaae abgedruckte tabellarische Uebersicht dcr Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 15. d. M. schließt mit fol enden summarischen Daten ab: Es betrug der esammte Ka1 enbestand 666 535 000 «16 oder 15 288 000 «xz me 1: als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 529 129 000% eine Abnahme um 15 996 000 «75 und die Lombardforderungen mit 78 302000 „76 eine olche um 1600 000 „46 nachweisen; es betrug ferner der otenumlauf 729 225 000 «sé oder 3 628000 „45 weniger als in der Vorwoche, während die son- stigen täglich fäÜigen Verbindlichkeiten in Höhe von 253 213000 „(6 eine Zunahme um 5555000946 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten im Betrage von 51 346 000 «sé eine solche um 896 000 „xz er- kennen lassen,

_ S. M. gedeckte Korvette „Bismarck“, 16 Gescbüße Kommandant Korv.-Kapt. Deinhard, ist am 8. Dszcmber 1878 von Funchal (MadeirZZ in See gegangen, ankerte am 12. Ja- nuar 1879 auf der hede von Montevideo und beabsichtigte am 20. des. Mis. die Reise nach Valparaiso ortzuseßen.

S. M. Panzerkorvette „Hansa“, 8 eschüße, Kom-

kapitalö'.

mandant Korv.=Kapt. chtßner, und S. M. Glattdeckskorvette