1923 / 202 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

_ Deutscher Preußisch

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2 r. 202. Reichsbanrgirotonto. Berlin , Sonnabend, den 1. September, Abends. "Postschechkvnko:Berlin 41821.

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Unsere Leser werden an die umgebende Ein- ndung des Bezugsgeldes erinnert, andernfalls wird die eferung des Blattes eingestellt. (Vgl. Reichsanzeiger m 30. August 5. I.) Der Verlag.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutséhes Reich. 1ennungen 2c. , equaturerteilung. erordnung über Berechnung der Wechselsteuer. _ _ erordnung über den Grundlohn in der Krankenvers1cherung. ekanntmachung der Höchstsäße in der Erwerbslosenfürsorge. erordnung über künstliche Düngemittel. ölfte Bekanntmachung über PrüfungSgebühren im Kraft- fahrzeugverkehr. ekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen andelsbank in München. , e anntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen Kreditvereins in Stuttgart. tscheidungen der Filmprüfstekle in Berlin.

. Preußen.

der Verordnung, betreffend Bildung eines ocholt.

die Umrechnung fremder Wäßrüng bei der

- kanntmachun Stadtkreises ndelWerbole.

Amtliches.

Deutsches Reick]. Reich0prästdent hat den bisherigen Kommissar

Der Herr s Rei skan lers für die Rubrabwehr, Bürgermeister von üsseldor S mid zum Steüvertreter des Reichsministers 'r die besthen Gebiete unter Beilexkung der Amtsbezeichnung Oeneralkommlffar für Rhein und uhr und ständiger Ver-

eter des ReichSminlsterS für die beseßten Gebiete“ ernannt.

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Der Herr ReichSpräfident hat den Präsidenten des Landes- nanzamts in Leipzi Dr. Dähne 'zum stellvertretenden ! itglie'o des Reichsdtsszlinarhofs in Letpzig ernannt.

___-1-

Der preußische Oberregierungsrat Kal le ist zum Mini[terial- irekto? unt?) Leiter der Presseabteilung der Reichswgterung - ann mor en.

Im Bereich des Neichsverkehrsministexiums sitxd eryannt: zum Ableilungsdirektor einer Rexchsbahndxrektton: berregiexungsbaurat Caesar in Essen.; , zum Oberrexxierun sbaurat: der Negterungsbauraz C [) eltus, "1 itglied der Re chsba ndirektion in Franxxurt (Mam); ' * zum Eisenbahnamtmann: der E1 enbahnobermgemeur rotk) in Berlin. Verseßt smd: der Oberregierungsbaurat Eppers, bisher Essen, und der Regierungsbaurat Guttstadt, bis er m 4" erlin, nach ;rankfurt (Oder), als Mttglieder der dorx in zu verlegenden Äei bahndirektion Osten 111 Berlin, du:, Re- ierungsbauräte taniSlauS, bisher in Berlm, als Mitg110d er Reichsbahndireklion nach Altona, Blell, bisher in Ttlstt, [21 Vorstand des Eisenbahnbetriebzsamts 1 nach Stargard Vomm.), Marsteller, bisher in chhendorf, als Vorstand des „isenbahnbetriebsamts 5 nach Verlmx' und Bernhard Lenk)- ann, bishevin reiberg, zum Vrucken- und Oberbauburo nach Dresden so'w1e dér Eisenbahnamlmann, Rechnungsrat . Thon, bisher in Berlin„ nach Frankfurt (der) zu „der dort- hin zu verlegenden Reichsbahndirektion Osten m Berlm. Ueberwiesenkfinb: die Re ierungshauxäte Heinrich Dary- müller bisher bei _der Rei Sbahndtrekttotz Osten m Berlm, der ReiÖsbabndirektion in Berlin als M1tglted, Dreßler, bisher beim Brücken- und Oberbaubüro in Dresden, der .Be- kiebsdirektion 'in Dresden-Neystadt und Dr-Ing. Hartzptg, bisher beim Neubauamt in Dresden-Altstadt-Ost, dem Brucxen- nd Oberbaubüro in Dresden sowie der RegierungsratDr.1ur. Mathes, bisher, bei" der-Reichsbahndirekiion in'Münckxn, dem TaYamt des ReichsverkehrSminifteriums, Zwetgstelle Bayern,

ünchen. n den Ru e tand ind getreten; der Abteilungsdirektor I bs s Osten in Berlin, der

.Klagerßy bei der Neichsbahndiyektion _ ' . egierungsbaurat Reinsch, Vorstand der Baumspektwn m

der

Statistischen Reichsamt regelmäßig veröffentlichten

die Eisenbahnamimänner, RechnungSräte Lreye in Oldenbur und Ebbers in Elberfeld sowie der isenbahnamtmann uchs in Magdeburg.

Die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst ist er- teilt: dem Ne ierungSrat Dr. jur. Matthes, bisher in Op eln, und em Eisenbahnamtmann Paul Grunwald, bisxer in Breslau.

Kempten (Allgäu),

Dem Königli rumänischen Generalkonsul in Königsberg William Heklgar t ist namens des Reichs das Extquatur erteilt worden.

V e r o r d n u n g über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer.

Auf Grund des § 8 Abs. 4 des Wechselsteuergeseßes vom 10. August 1923 (NGB1.1 S. 778Z werden die in der Verordnung über die Umrechnung fremder rungen bei der Berechnung

der Wechs 1923 S. 888) festZeseßten Mittelwerte cLkw die Umrechnung der in anderer als Rei )swährung aUSgedrü ten Beträge aufgehoben und für die nachstehend genannten Währungen bis auf wetteres folgende Mittelw erte festgeseßt:

' 1 fund Sterling . . 1 ranköcßscher Frank . 1 elgs erkran . . 1 schweizeris er Frank 1lea....... 1 xseta ..... .

1 6a

1 finnische Mark . . ., . 1 deutscb-österreicbiche Krone 1 tschechi_1che Krone .

1 ungarücbe onZ . . . 1 boUändijcher Gulden . 1 skbnzcdiscbe Krone . 1 dämsche Krone . . . . 1 norwegische Krone . .

polnische Mark . .

1 türkischer iasier . . . 1 argenti11is_ er Yeso (Gold) 1 axgentinijcber eso (Papier) 1 chtlepischer Peso (Papier) . 1 brasxlianischer Milreis . . 1 japanisckyer Yen . . . . . . .4881000,- 1 bulgarische Lewa ........ 90 000,- 1 Ver. Staaten-Dollar . . . . 10 000 000,- ] mexikanischerGoldpeso (Golddollar) 4 666 000,- 1 Lat 1 940 000,- 1 lettländisöher Rubel .

1 Litas ...... . . . -1 estnische Mark . . .

1 jugoslawischer Dinar . .

1 jngoslawiscbe Krone . .

Diese Verordnung tritt am 5. September 1923 in Kraft. Berlin, den 31. August 1923. Der Nei Sminister der Finanzen. . A.: Popiß.

. 45 500 000,- .“ a 568 000," 472 000,- . 1 806 000,- 432 000,-

ik! “) .1040000,-

1 45 000,“ 276 000,- 140,-

. 293 ()00,“ . 560,"- . 3 931 000,- . 2 660 000,- . 1 833 000,- . . 1 619 000,- o 41,-

. . 53 500,- . . 7 304 000,- . . 3 214 000,- . . 1 214 000,- 928 000,-

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ' .

V e r o r d n u n g über den Grundlohn in der Krankenversicherung.*)

Vom 31. August 1923. _ Auf Grund des § 180 Abs. 1 der Reichsverficberungs-

ordnung und des § 39 des Gese es zur Erhaltung leistungs-= 1923 (REM. [ S. 29.5)

Läbiger Krankenkassen vom 27. I ärz estimme ick):

§ 1. * Für den Grundlohn ist der Entgelt .zu berücksichtigen, sokveit er für den Kalendextag nicht den Betrag überstsigt, der sich aus der vom

, Reicbsindexzahl der Lebenshaltungskosten ergtbt.

Der Kaffenvorstand kann für den Grundlohn den Entgelt berück- s1chtigen, soweit er für denKalendertag nicht den im Abs. 1 genannten Betrag, Vervielfacbt mZt der Zahl sieben. übersteigt.

Sojveit der Beschaftigungsort der versicherungspflicbtigen Personen

im besetzten Gebiet, im Cinbruckpsgebiet und in dem Gebiete liegt, in *

dem besondere Vorschriften für die Erwerbslosenfürsorge gelten, kann für die Festseßung des Grundlobns das _Acbjfacbe des im Abs. 1 ge- nannten Betrags zugrunde gelegt werden.

Zur Vereinfachung der Bexecbnung kann die-Reichsindexzabl auf volle eintausend Mark aufgerundet werden. . *

§ 2. Dem KassenVorstand bleibt die Abgrenzung der erforderlichen

böberen Lobustufen überlassen; er hat dabei auf die Lohuklassen nacb *

§ 1245 der ReichsverücberungSordnung in der Fassung des Geseßes

*) Die Verordnung wird demnächst auch im „Reicbsgeseßhxatt“ veröffentlicht werden. *

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elsteuer vom 15. August 1923 (ReichSministerialblatt '

Sgesetzes für Angesjellte und der 3. Juli 1923 (RGBL. 1 S. 636) und auf die weiteren Lobnklaffen Rückstcht zu nehmen, "01? der NLLÖS- arbeitsminister auf Grund des Artikels 117 des erwahnten Gexeßes festseßt. Der Kaffenvorstcmd jou vorjorglich aucb Lolmstufen_ fest- se en, die über den im § 1 Abs. 2, 3 genannten Vetrag bmczus- geYen; ße gelten erst. wenn der„Grundlobn den_Betxag erxsxcht. Innerhalb jeder Lobnstufe ist der Grundlohn auf die Mttte 3191111181! dem höchsten und dem niedrigsten SaYJe der Stufx, festzusxßxn; kleine Abweichungen zur Vereinfachung der exechnung Und zulajjxg.

über Aenderung des Verficlyerun Reichsverficberungsordnung vom

§ 3.

Für die Meldungen der Arbeitgeber, gelten ,die §§ 317, 318 der Reich§berficherung§ordnung. Erstattet xm Arbeitgeber txoß Aykakxe- run des Kassenvorstandes die erforderltch8.Meldung . nicht frtstzetng, so ann für feine Beschäftigten der Kassenweorstgnd bxs zur ordyungß- mäßigen Meldung den Grundlohn „in der Hohe festseßen, dle tur Versicherte der gleichen Art in Beirteben glercher_ Art gilt, und, ohne Pflicht zur Rückerstattung, die entsprechenden Beitrage erhebxn. __

Diese Verordnung tritt mit dem 3. September 1923 m Kraft.

Berlin, den 31. August 1923.

Der Reickßarbeitsminister. J. A.: Dr. Ritter.

Bekannxmachung der Höchstsäße in der E,.rwerbslosenfürsorge * vom 30. August 1923.

Die Höchstsä e der CrWLrbslosenuntEtsiükung betragen in der Woche 1) om 29. ugust bis 4. Septem er 1923 wo chen-

täglick') » - in den Orten der Ortsklaffen . 1 13 _ (Z" _1) und 1? 1. für männliche Persoyen: in Tausend Mark 3) über 21 Jahre, soférn sie nicht im Haushalt eines anderen leben . . . . 5) Über 21 Jahre, sofern fie nn «Haushast eines anderen leben . . . . . 0) unter 21 Jahren 2. für Weibliche Perionen: &) über 21 Jghre, sofern. fie "nicht im Haushalt emes anderen leben . . . . 5) über 21 Jahre, .sofern sie im Haushalt eines anderen leben....... 0) unter 21 Jahren„ . . 3. als Familienzuschläge für: a.) den Ehegatten . . . . b) die Kinder und sonstige unterstüßnngsberechtigte Angehörige . . . 455

Berlin, den 30. Augucft 1923. Der Neich8arbeiisministeu J. A.: Dr. Ritter.

1570 1475 1380 1290

1020 720

1110 _800

1210 860

1300 940

1300 1210 1110 1020

850 580

990 910

675 500

1070 7 20

550 455

410

Verordnung- über künstliche Düngemittel. Vom 31. August 1923. Auf Gmnd des § 10 der Verordnung über künstliche

“Düngemittel vom 8. August 1918 (RGBl. S. 999) in der

“Fassung der Verordnun vom 21.. ebruar 1923 B l E. 146) wird verordnet:9 F (RG ['

Artikel !.

Ilz Abs.,„.1*1_Tbomasp„bosvbatmebl' .der der Vorort,- mm.;3 uber kynstlrche Dkzngemtttel vom 3. August 1918 (9103231. (S.".99)d arletegetZd-xn ,Lkstex'lderA DYWZUKÉ) un?l Preise“ in der

a una er qror nung vom“ . ugu '9“ eut Fer M' *G* ' Jr. 193) treten folgende Aenderungen ein:“) & f * M MM“ Cs wcrden erhöht: 3) Dife 51173151?! s ür *"i ogrammprozent Ge amt " Von 122 000 .“ auf 225000 .“, phosphorsaure für 1 Kilogrammpwzent zitrone“ ä 11" 1191' k; säure Von 143 000 .“ auf 265 00012!sz * [ck? Pho phot- b) die Au,fscl)1äge eiyschließlicb Füugebübr bei Verwendung von: Paptetsacken fur je 100105- von 195000 .“ auf 390000 „kj, . “neuen Jutesäcken: ' mzt 100 kg FaffungSraum von 390000 .“ auf 775 000 .I, mjt 75 kg FassungSraum von 317 000 .“ auf 630 000 .“.

Artikel" 11, „--.,.

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Satz 2 'der Veror'kmm übe "Zi" Errichtung einer Preisausgleickysslelle für Thomac ** g ( r " e 1922 (RGVl. ] S. 237) werden die Umlägebetxxxlxcel'1 Wm & Maro

]. für 1K11ogrammprozent Gesamtvbospborfänrc

2. ZH 05?!“th ThomaSmebl von 91 000 .“ auf . 115000 .“,

ür 1 ilczqrammvrozent zitronensäurelösliche ?)bosvborsaure (1), 0.) imThomasmehl von 0700017“ anf- - o c o ; . o s . . . 'LZZESONUL-Zöbtg