1 k
171. Zwangsvollstreckung. § 11.
Wird die Ablieferungspßicbt ganz oder teilweise nicht erfüllt, so ssi Entschließung darüber zu fassen, ob VoÜstreckt werden fol]. So!! dies geschehen, so stellt der Kommissar für Devisenertaffung m emem besonderem Bescheid die rückständége Leistung fest und fordert den Ab- lieferungspfltcbtiqen zur Ablieferung und Leistung 578 Zuschlags (§ 5 der Verordnung) auf. Der Bescheid ist dem Abljefcrungspfltcbttgen bekanntzugeben. Dies soll in der Regel durch Zufiellnng geschehen. ZysteÜung durch eingeschriebenen Brief genügt. Dre Zustellung 9th mit dem dritten Tage nach der Ausgabe Mr_Post als bewirkt. Dre Zwangsvollsjreckung ist jedoch bei Gefahr 1m Verztzge vor der Be- kanntgabe des Veschxides zuläsfig. In diesem Falle lst die Bekannt- gabe underzüglick) tjachzubolen.
Für den Bescheid kann das anliegende Muster als Anhalt dicnen.
§ 12. Der Kommissar für Devisenerfaffun kann jede SteUe, die für die Vornahme der Zwangsvoüstreckung, 1321 es im gerichtlichen Voll- streckungspersahren sei es im Verwaltungszwangserahren, zustandtg ist, um, dte AuLsü rung der Zwangövvllstreckung ersuchsn. _
Dte ersuchte SteUe verfährt nach den für fie allgemem maß-
gebendep Vorschriften. ,
_ „Dre Zwaugsvollstreckung ist auf zur Ablieferung geergnetx aus- landlsche_Vermögensgegenstände in der Reihenfolge zu richte'n, m dxr sie qbzulrefern sind. Auf besonderes Verlangen des _Kon1m1ssgrs “fur 'Demsenerfaffung ift diervangsvoUstr-zckung auch in das sonfttge Ver- mögkn des Abliefernngspflirbtigen vorzunehmen; „ , _
Das Vollstreckungsorgan händigt dem Ablxeferungsp tchttgen em_e
Bkscbemigung darüber aus, was durch die Zwangsvollfreckung bet-
gcbrarht wordc'n ist, 13
§
Die in der ZWangsvoUstreckung beigebraäpten zur Ablieferung ge- eigm-ten aus1ändischenVermögensgegenstände sind vom Vollstreckun'gs- organ nnvkrzüglich bei einer Ablieferungsstelle abzuliefern. Dress händigt. dem Yoüsireckungsorgan die Zwischenbescheinigung odxr dle cndTSÜthge Qurttung aus. Das Vollsfreckungsorgan hat die Zw1schen- [Yes Umgang oder die endgültige Quittung zur Ver1ü ung des Ab- [[S/?XYUIÉPÜÜÖÜZLU zu_balten und sie ihm gegen Rü gabe der Be- jch61111gl1117 (§ 12 Ab]. 4) auszuhändigen. Zur Ablieferung xncht geeignete Dermögenchgenftände find an den Kommissar für Debtscn- erfamnng abzuführem.
Berlin, den 11. September 1923. . Der Nerchsrrrinister'der Finanzen. Der Reichswirtschaft8miniften
Hrlferdrng. von Naumer.
"Muster ].
Der Kommissar für Devisenerfaisung.
Bescheid über die Verpflichtung zur Ablieferung ausländischer De Vermögensgegenstände. r
W cccccccccccccccccccccccccc . . 1 . . . . . ' (Name, Firma, Stand oder Beruf)
in oooooooooooooooooooooooooo .....
(Wohnort, Straße und Hauönummer)
ist gemäß der Verordnung des Reichspräfidenjen vom 25. August 1923 (RGV). 1 S. 833) mit der Ablieferung auSLändischer Vermögens- gegcnstande rm Gegenwert von ................. Mark Gold
im Rürkstande. -
DLL Ablieferungspflicht «höht fick) gemäß § 5 der Verordnung um funf vom Hundert _des rückständigen Betragés für jeden an- gefangsnen Monat der Saumn'xs, beginnend mit dem .........
SZ Ablieferungspflicbtige wird hiermit aufgefordert, sem" Ab-
1 rer liefcrmxg'MsiÖt sofort zu genügen. [) Das er Bescheid ist sofort Vollstreckbar. Abdruck des Dienststempels.
Berlin,dLn-----....--
''''' ( Üäte'rsHZi-ft:)..o.. Muster 11. Circsßattliäpe Erklärung zur Verordnung über die Ablieferung
aus1ändischer Vérmögensxzegenstände dss
(Vor- und Zuname, Stand oder Beruf)
in ............................ . . ". (WoHnort, Straße und Hausnummer)
Ich und meine Ehefrau . ................. . . ., chf) . . . ., _ zugLeicb _ in meiner Eigen-
(Vor- und Zuname, Stand oder Beruf),
verstorben am ................ 1923, zuleßt Wohnhaft ge- Wesenin ........................... ..
(Wohnort, Straße und HauEnummer) _ sowie mein Erblasser _
Der , W von mxr _ uns _ vertretene . . .
(Vor- und Zuname, Firma, Stand oder Beruf) . . in oooooooooooooooooooooooo . ' . ' . (Wohnort, Straße und HauSnuummer)
_babe _ 1191 _ a]s ersjen Tsilbetrag der Brotversorgungsabgabe (Ge- setz zur Sjcherung der Browersorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24, §5 der Durchfüßrungshesttmmungen"zur Verordnung des Reichs- prafidenten über dre Ablteferung auslandischer Vermögensgegenstände vom 30. Angnst 1923)
entrichtet _“ und noch _ zu entrichten. _ Ich m zur ZWangsanleibe endgültig mit . . . verarrlagt, _ msin Erblaffer mit ...... . . _ Jol) bm zur Zwangsanleihe mit ....... . . v7ran1agt; mein Erblasser mit ........... . ..“ d „YAM _ und meines Erblassers _ Veranlagung ist noch nicht en gu rg. _ Ein Vescheid „über die ZwangSanleibe ist mir _ und _ meinem Erblasser _ mcht zugestellt. _ Mir _ und _ meinem Erblaffer _ ist ein besonderer Ab- gabedrscbeid über die Brotversorgungsabgabe in Höhe von
..... «Mund....U/H
. . , . . '
ertczilt.
Zusrändig für die Veranlagung zur ZWangSanleibe ist für micky und mcimx Ehefrau das Finanzamt in .......... , für meinen Crblasssr das Finanzamt in ...... . . . . . ., DCU . furd-iL-vonmw vértretene ..... ....-.............. das Finanzamt in ..............
Bczetcxymxng der Stéuermrmmern: ............ An auslandtsckyen VermögenSgegenständen babe Wh _ hat mein
Erblasser _ hat ZZ von mir Vertretene . . abgeliefert:
, ' (Bezeichnung und NennWert) Dre Ablreferung rst erfolgt bei ........ . .......... Die endgültige Quittung lautet über . . . . . . . . . . . . Mark Gold und trägt die Nummer . . . “
Mir -ist bekannt, daß ausländische Vermögenkgegenstände im Sinne dieser eidesstattlichen Erklärung smd:
1. Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen; Aus- ablung, Anweisunaen, Schecks, Wechsel und"F-9rderungen n ausländischer Währung, beidenen der Glaubtger_ einen Anspruch auf Zahlung in effektiver Valuta hat;"dje von der Reichsbank auf Grund des Gese es vom 2. Marz 1923 (RGBl. 1 S. 155) außgegebenen ollarsckyaßgnuwetsungen gelten nicht als Fyrderungen in ausländischer Wahru'ng.
2. 9.) Anteile an auUändischen Erwerngcselisckyasten sowte Ge- schäftsbckei1igungen jeder Art. im Ausland. Diese smd in weitkstem Umfange zu verstehen. Es komnrt ms-
besondere nicht darauf an, in wecheiRechtsform 519236-
teiligung gekleidet ist, ob die Betetltgun e_ine unm1ttel-
bare oder mittelbare ist, ob sie unter xvtscbenscbaltung anderer SteUen erfolgt, ob fix für dte uner oder zur Abwickelung einzelner Geschaste bestimmt 111. Als geschäftliche Unternehmungen gelten Betriexbe aUer „Art
11. a. auch land: und forstwirtscbaftltche Betriebe,
Schfoabr18unternehmungen, Mietgrundstücke, Patentrechte;-
Konzeffionen und sonstige Ausbeujungsr€chtß Als Veter-
ligung gilt jeder Anteil an dem ge1chäftlichen Unternebmxn,
?blxuxb ZFck'sitcht auf seine Höhe einschließlich der Anem-
n (1 er a .
Antsile an Erwerbsgesellscbaften und Geschäfrsbeteili- unKen an Unternehmungen in den abgetretenen Teilen des sichs, mit AuSnabme der außerhalb Europas belegenen,
fallen nicht unter diese Bestimmun“ en.
13) an inländikcben oder auöländis en Börsen gehandelte Wertpapiere, sofern sie auf ausländische Wahrung lauten und Anspruch auf Zahlungen in effkktiver Valuta geben, 3. B. Otavianteile. Werfpapiere, die auf Grund des Vertrqges von Versaikles angemeldet aber noch üicbt aufgerufen _smd, gelten nicht als ausländische Vermögenögegxnstande; unter diese Aanabmebeftimmung fallen nicht freigegebene
apxerx,
. el_ttscbe Reichsgoldmünzen sowie Gold- und Säberbarxen.
. Anjprüche auf Uebertragung der unter Nr. 1 518 3 hesenh- neten VermögenSgegenstände; diese gelten für die Begrundxmg dxr Ablieferungspflicbt als erfüÜt; der Ansprucbsberecbtzgte gilt als Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Ansprache auf Aushändigung der im Entschädigungsverfabren ,auszu- ebenden Bonds der südafrikaniséhen Union, für du": chm
11tschädßgung8berechtigten noch keine Zertifikate ausgehandjgt
worden smd, fallen nicht hierunter. Jus der Grundlage der vorstehenden Angaben erkläre ich _ wir _ 1. Innerhalb der Zeit vom 10. bis 20. August 1923 bert fich
in memem _ des Unterzeichneten Vermögen _ sonne im
Vermögen meiner unterzeichneten Ehefrau _
im Vermögen
_....
der von mr _ uns verirkkene . . . . . . .
. . . . . am . . . . Augusl"1923
der Höchstbetrag an ausländischen Vermögenßgegenstanden
funden, und Mac waren es folgende auslandische Ver- mögenögegenstände :
Von diesen Vermögensgegmständen rühren die folgenden aus dem Vermögen meine . . . nach dem 1. Januar 1923 verstorbenen Erbkasser . . ber:
Ick) _ sowie meine Ehefrau _ Évon mir _uns_vertretene . . . . . . . . babe . . _ hat _ an ausländischen Verm enSgegenständen nach dem 31. Juli 1923 veräußert: ög Die Richtigkeit und Voufjäßdigk'eit' .;:eéner - imferer - Cr- klärungen zu Nr. 1 und 2 versicher . . . . ick) _ wir _ hiermit an Eidesstatt. _
.-.s-coa-
. ., den ..... . . . . . (Vor: und Zuname, Stand oder Beruf) in ....................... . . . (Wohnort, Straße und Hausnummer).
Ick Versichere biernzit an Eidesstatt, daß mir keine Umstände be- kgnnt fin'd, du: de; thhtigkeit und Vollftandigkeit der vorstehenden etdxsstqttltchen Erklarung meines Ehemannes entgegenstehen, soweit mem ergenes Vermögen m Betracht kommt.
. . .......... , den .......... 1923.
. . c't ooooooooo geb ccccccccc o . (Vor- und Zuname).
*
Verordnung über Devisenbartken. Vom 11. September 1923.
Auf Grund des § 24 5er Dnrck)führungsbestimmungen zur Verordnung des ReichSpräs1denten über Devisenerfaffung vom 7. September 1923 _(NGBl. 1 S. 865) verordne ich:
§ 1 Abs. 1 d'er Verordnung auf Grund des Notgeseßes (Maß- nahmen gegen dre Vasuxafvekulation) vom 8.5.1923 (RGBl. 1 S. 275) „Mrd außer Kraft geseßt. Die auf Grund des § 1 Abs. 1 Saß 2 dteser Verordnup durch die oberste Landesbehörde im Ein- vernehmen mzt dem Net swirischaftsminister als Devisenhanken zuge- laffenen Perjonen oder PersonenVereinigungen hören auf Devisen- banken zu sem.
Devisx11ba11ken im Sinne YerDcvisengeseßgebung sind die Banken xmd Bankkters oder deren vaetgmederlaffuugen, die Mit lied der an rhrem SLZ befindlichen Abrechnungsfteüe der Reichsbank nd. -
Dete oberste Lapdesbehörde kann im Einwernehmen mit dem Komthar für Devrsenerfaffung Weitere Banken und Bankiers als Devisen anken zulassen.
Devisenhanken, die nicbt Mit lieder einer Abrechnungsstelke der Reichsbank smd, dürfen ihre 1au?enden Geschäfte mit Zahlungs- mitteln oder Fordxrungen in auslär1discherWäHrung bis zum 30. Sep- tember 1923 abwwkeln.
Berlin, den 11. September 1923.
Der Kommissar für Devisenerfaffung. Fellinger.
Bekanntmachung des Kommissars für Devisenerfafsung. Vom“ 11. September 1923.
Auf Grund der Verordnung des Reichskräfidenten “über Devisenerfaffung vom 7. September 1923 best mme ich:
§ ]. Dcr Eigeniümer von Edelmetallen und deren Legierungen bat die am 12. Septengber 1923, Vormittags 8 Uhr,
a) im etgenen Gewahrsam,
b) in fremdem Gewahrsam (auch auf dem Transport) befindlichen oder bei ihm unter Zollverschluß gehaltenen Besjände nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bW zum 21. September 1923 anzumelden.
§ 2. Der Anmeldepfliebt unterliegen alle Edelmetalle (Silber, Gold, 5Jatin und Platinmetalle) und deren Legierungen in Form von ünzen sowie Robmetalle in jeder Torn» Halbfabrikate (Drähte, Bleche,. Stangen, Röhren), ferner Bru und Abfälle. Ntcbt anzumelden sind Gegenstände aus Gold- und Silber-
doublé.
5 3. Zur Anmeldung find die natürlichen und die uri ' verpflichtet. 1 stischen P'ksonm „In der Anmeldung, muß von jedem Edelmetall getrennt Ge ewtcbt und Durchscbmttsfeingebalt angegeben werdcn. F sam, Feingebalt nicht genau bekannt ist, muß er geschä t Werden aao d“ Die AnmeldunYLtm-ß ferner Namen, Beru oder Géwe Wohnung sowohl s Meldenden wie in Fällen des § 1711;e Und Gewahxsambalters der gemeldeten Gegenstände enthalten. ) d"
4,
Die Anmeldungen sind an d e örtlichzuständi en n zu richten. Zur Anmeldung verp icbtate Ei FntüdeeLYMÉdku metallen der in ?E2 genannten Art, enen die ür ihren WVb b “l' zuständige Hayde kammer nicht bekannt ist, richten die 2111111917;1 M an i_hre Gememdebebötde. die sie am 22. September 1923 an"?" örtltch zuständige Handelskammer weitergibt. " 1-
5 5.
Die Anmeldungen werden von den Handelskammern mit einer zu fertigenden Gesamtaufßellung ihres Bezirks FMM der Außenbandelösfelle für Metallwirtfchaft, Berlin 97. 35, Potsdand Straße 122 11/1), zugelettet. Mer
§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 1 - YZÜUUZYJÜUUJ unterlieng dend StrafxeeFiuÄngYn "FY ZW u rung tmmungen zur eror nun er s " - Devisenerfassung vom 7. September 1 . ptafidenten nb“
Berlin, den 11. September 1923.
Der Kommissar für Devisenerfaffung. Fellinger. -
Bekanntmachung.
Alle Freimarken im Einzelwerte von weniger als 100 „; verlieren mit Ablauf des 30. September 1923 ihre Gültiqkeix In den Händen der Bevölkerung befindliche, nicht zum Frei- machen von Sendungen benußte Marken dieser Art "werden bis Ende Oktober 1928 an den Schaltern der Postanstalten bar oder gegen andere Freimarken “ eingelöst, wenn von einer Sorte mindestens Marken im Gesamtwerks von 1000 „76 vor- gelegt werden. Auch bei höherem Gesamtwerte wird ein Teil- betrag unter 1000 «15 nicht vergütet,
Vordrucke mit ein edrucktem Wertstempel unter 100 „ck (Postkarten, Kartenbrie e, Briefumschläge usw.) werden ni eingelöst; ße können aufgebraucht werden, u. U. unter Dur stretchen des Wertstempels oder Ueberkleben mit gültigen Freimarken. .
Berlin, den 10, September 1923. _ Der Reichsyoftminister. J. A.: Padberg.
Fünfte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifen. Vom 12. September 1928.
Au (Grund des § 16 des Lichi'-ielgeseßes vom 1291111 1920 ( GBl. S. 953) und des Ati els 11 der Vierten Ver- ordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifm vom 18. August 1923 (Reichsministerialblatt S. 897) wird verordnet:
Artikel 1.
Die Gebührenordnung für' die Prüfunß von Bildstreifen vom 25. November 1921 (Zentralblatt S. 901) n der Faffung der Ver- ordnung vom 18. August 1923 wird dahin geändert:
1. im § 3 werden die Worte: .zWanzigtausend Mark“ erfaßt.
durch die Worte: „sechzigtausend Mark“;
2. im § 4 werden die Worte: „zehntausend Mark“ ersexzt durtb die Worte: .dreißigiausend Mark“ und „fünftausend Mark“ durcb „fünfzehntau end Mark“
. irn 6 werden die Worte: .ekne Million Mark“ ersetzt durch dje orte: „drei Millionen Mark"; '
. im H 7 Werden die Worte: „zweihunderttausend Mark“ erse'ki duch die Worte: „sechshunderttausend Mark“ und „zwanzig- tausend Mark“ durch „sechzigtausend Mark".
Artikel 11. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgende! Tage in Kraft. Berlin, den 12. September 1928.
Der Reichsminister des Innern. Sollmann.
Die für den Geschäftsverkehr mit den Darleßns- kassen des Reichs geltenden aUgemeinen Darle ns- bedingungen werden wie folgt geändert: § 1: Darlehen in Beträgen von Weniger als .“ 100000000 werden H 5 YbFYYZel 21ich21extejil§ Pf dsc!) 1 sind wäb d der ., : U 2 en an e n ren samten Daéer seines Bestehens mindestens .“ 1 000 000 Zink:
ZU za en.
§ 6: Teilzahlungen sind nur in Beträgen von mindestens'19vH ?LYbscbuslediigen Summe gestattet und müssen durch10Mrllwnen et ar n,
Die Aenderungen der §§ 1 und6 treten mit dem heutigen Tage, die des § 5 mit dem 1. Oktober 5. J. in Kraft.
Berlin, den 6. September 1923.
Hauptverwaltung der Darlehngkaffmx. Havenstein. von Grimm.
Bekanntmachung.
Im Verla e des Reichsamts für _ Berlin 11177. , Kronprinzenufer 15/16, sind folgende Karten neu erschienen:
1. Karte der Provinz Hannover 1:300000 _ Buntdruck in 15171 Farben, mit Krengrenzen und Kilometerangaben an den Ha jraßen, in Taschenformat gefaltet. Grundpreis 3,00 «Flo- "ck
2. Karte_des Sauerlandes in zehn Blättern 1 : 75 000- Buntdkat in dre: Farben, Angabe der Jugendberbergen, in Taschenform efaltet, bisher erschienen: Bl. 1 Elberfeld, B1. 2 Jetix)?"-
l. 3 Arnsberg, Bl. 4 Prison. Bl. 6 Attendorn, Bl. M"" burg. Grundpreis Jedes Blattes 0,60 „s.
3. Kretskarte .Siegkrets, Stadt- und Landkreis Bonn“ in Taschenkormat gefaltet. Grundpreis 0,80 9/6,
4. Meßtischblatter 1:25 000, Schrvarzdruck.
8) VHS Grund von Neuaufnahmen:
. 289 -- Sodehnen ! Photoalgrapbien 77“ ) GÉZZdY/TLK“
„ 1074 _ „Grunau Ori inalaufnahmen
b) Auf Grund etngehender Berke? Bl. 1837_ Berlin ' 1886 _ Yernbagen ]
1908 " cböneber __ 2532 _ Halle (97on , [Grundpreis
__ _ _ 0,80 *- 35_388«1)W«3837
tigungen:
2214 _ Tel te der Original- 2649 -- Ketéwig berichtigungen
LandeSaufnabme- Ö
1:1000Wk
tember 1923 gelten als Yerkaufoyreis e die m ,I: ejikeSF wiZFltZJtnd 71" der Schlusselzahl .des Börfen- ? , a er.
LDZFYZr/m arten find in allen Buchhandlungen zu D'“ Aintli e auptvertriebssteüe: Verlagsbuchhandlung “"“ „schmidt, Ber in UK". 7, Dorot'beenstraje 60; für daS É'fe östlich der Weichsel: Alletmge amt tche Provinzial-
' gebief ÉbSfteÜ? r OsM, Yuchhandlung Gräfe und Unzer,
. aß - lngerg t- . ro, ' ' m e und Ueberfichtsblätter versendet ge en V?L?Frzelchesff Portos die Kartenvertriebsabteilung Les ** " "r Landesaufnahme, Berlin U87. 40, Kron-
Vehöka“
“| gewahrt,: __ . betm Bezuge v?" 11-3ZZ Katzen. 28:2 „ ., . über 300 . 300“, Berlin, den 5. September 1923. Reichßamt " Landesaufnahme.
J. TTM Hellwig.
Verordnung
bexdie Auflösun der Zwei stelle des Reichsans- glei Samt-S in eimar.
Vom 8. September 1923.
rund des Z 2 des Reichsaus leichsges es in der ffxkajde Bekanntmachung vom 6. Iun71923 (91 Bl, Teil 1 _ 334) wird verordnet: § 1
11 der Verordnung über das Verfahren des'ReZÖSausgkeiÖS- ts“vom 26.Juni1920(RGB1.S. 1342) wird wte folgt geandert: ]. Das Wort „Weimar“ Wtrd gestrichen. 2, Als Absaß 2 wird, bmzugefügt: Zu dem Beztrk det Hauptstelle gehört ferner das Gebiet, für das im § 7 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 die Zweigsteüe in Weimar als zuständig bezeichnet worden ist.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1923 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt a,b gehen die' bei der weigstelle dxs jchsausgleicé75amts in Wetmar anhängigen Verfa ren auf dre „uptsWÜS Ü er. 7
Berlin, den 8. September 1923. Der Reichsminister für Wiederaufbau. Schmidt.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- . er vom 8. April 1920 (RGW. S. 491 ff.) ist die Her- ellung folgende1e Mischfutterarten genehmigt den:
1. Durch Erlaß vom 26. Juli 1923 _ J.-Nr. 17/3. 11. 673 _: Bezeichnung: Kälbermebl „Marke Schmitt u. Schuckert“. Nährstoffgehalt: 12,07 0/0 Wasser,
13,49 47/9 rotem, 5,34 0/0 ; ett, 61,41 0/9 Stickstofffreie Cxtraktstoffe, 1,97 % Rohfaser- Hadl blch B 519MB“ JMG t 1 nesü i e ezei nung er emeng eie: Reisfuttermebl, Weizenfuttermebl, Koblensaurer Kalk.
Name des Herstellers: Firma Schmitt u. Schuckert in Würz- rg, ZLLgelaustraße 5. “
2,_Durcb Erlaß vom 26. Juli 1923 _ J.-Nr,117/3. U. 682 _: szetcbnung : „ Degezet-(Heflügelfutter'.
Nahrstoffgehalt: 9,60 0/9 Wasser, 15,95 % rotein, 2,40 0/0 ett, 52,60 % tickstofffreie Extraktstoffe, . 50/11 Rohfaser. _ . 12,90 0/4) Asche (darin 2,2 0/0 Kochsalz). Handelsubltche Bezeichnung der Gemengieile: ' Weizenkleie, . Kgrtoffelflocken, 1sch bl- ocbfalz- Koblensaurer Kalk.
Namedes HerfieÜers: Deutsche GeflügeleÖt-Genoffenchaft e. G. -b- H. Radevormwald.
3- „Durch Erlaß vom 26.Iuli1923 _ J.-Nr. 17/3. 11. 687 -: szelcbnung: „Melaffemisehfutfer für Pferde“.
Nabrstoffgehalt: 17,25% Wasser, - 14,20 % Stickstoffhaltige Substanz,
4,45 (1/9 YM,
49,85 % ticksiofffreie Extraktstoffe
(darin 18,9 % Zucker),“ 9,35 % Rohfaser-
" , 4,900/0 Asche.
HandelSubltche Bezeichnung der Gemengteile: Rohmeläffe, Getrocknete Biertreber, Gequetfchter Hafer,
Kochsal . , Name des HersteUersz: Landwirtschaftliche Handelsgefellschaft “ "" b- H, Frankenberg (Eder), Hessen. B4-.Durch Erlaß vom 26. 11111923 - J.-Nr. 17/3. 11. 703 -: NÉSUÖUUUJ: „?undeku en“. _ abrstoffgehart: 1 ,03o/o Waffer, 15,94 % 016111, 3,05 % ett, 61,24 % tickstofffreie Extraktskoffe, ZZZ) (*:-o éZZZZiZFferkrlsubstanz, „ , , o o a er. HandelsUbklÖS Bezeichnung der Gemengteile: Weizennachmebl, Getrocknetes amerikanisches Fleiscbsxkrot, Knochenscbrot
Nam d . ' Elze (Fan?):HerfteUers. Kraftfutterfabrik Carl Beck G. m. b. H.
**)-„Durch Erla 59 26. 151923 - ..Nr.17 3.11.711-: lezexcbnung: H„erstschrZy. ' I , abrstoffgehart: 13,50 % Wasser, 16,40 0/0 rotein. 57733“ YM fff ie Exit rtstoff , o re a e, 23535. ' „ , a r. Handelsubliche Bezeichnunog 13 G;:nengkeile: Gerstenscbrot, T'ÜZYJÜ“ hl tel" erme - Name des Herstellers: Firma Gustav Lampe in Wilster (HM)-
BZZYZÜ Erlaß vom 26. Juli 1923 ___I.-Nr. 17/3 11. 743..; Ü
"Ü: .Geflügelfutter“.
. Lutter vom 8. April 1920 (RGW. S. 491ff.)
Handelsübkkcbe Bezektan ism):; der Gemengkeile: a , N des He ßFä'UsergF'sü" Ca 1 Th 1 Akt E ame r e : 1 - . ., Gr. Bergstr. 159" er rma r ormann n ona a
7. .Durä') Erlaß vom 15. August1923 _ J.-Nr. 17/3 11. 814 _; Beznckynung: „Kälbermebl '. Nährstoffgehalt: 10,12 2/0 Wasser, 9,26 0/0 Fett, 335 WM.....«F . a re (: o e, 6,83 % Rohfaser, 9,70 % Asche darin 1,61 % Kochsalz und 6,13% vbospbors. utterkalk). Handelöübliche Bezeicßnung der Gemengteile: Erdnußmehl, Leinsamen, encbclsamen, bosphorsaurer Futterkalk (Dicalciumpbosphat),
ocbsalz. Name des Herstellers: Georg Ebeling, HaUe/Saale, Seebener
* Straße 22.
8. Dun!) Erlaß vom 21. Au uft1923 _ I,-Nr. 17/3. 111. 823 _: Bezeichnung: „VesafffZFZcbefFefoür „ ferde, cZchrkß Ibeka' gee ge u es areneien. Nährstoffgehalt; 14,81% Waser, z ) 12,47 0/0 Stickstoffhaltige Substanz, 1,49 0/0 FSU“, 60,95 % Sticksfofffreie Exfraktftoffe 13,86 % ucker), 5,55 9/9 Ro fuser, 4,73 9/0 Asehe. Handelsübliche Bezeicblnuffug der Gemengteile: e a e, Ackerbohnen, KartoffelpüTPe, Treber- Kartoffelscbnißek. Name des HersieUers: Firma Johannes Bischoff," Kiel, Ringstr. 13.
Berlin, den 11. September 1923. _ Der ReichSminister für Ernährung und Landwirtschafk I. A.: Löhr.
(davon
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- ist die , Her- tellung folgender Mischungen genehmtgt worden:
1. Durch Erlaß vom 3. Juli 1923 _ .-Nr. 17/3. 11, 719 _: Bezeichnun : .Gewürzter Futterkalk, arke Symal“, Handelöübchhe Bezeichnung der Gemengteile:
Reiner koblensanrer Futterkalk, bKPForfaurer Futterkalk (Dicakciumphospbat), o a 3-
enches. Name des ieYers: Chemi e abtik Ottokar Bubeck, Bremen, Museumstraße Tess W F
2. Durch Erlaß vom 11. Juli 1923 _ J.-Nr. 17/3. 111. 691 _:
o.). Bezeichnung: Gewürzter koblensaurer Futterkalk „Geli da schaugst“ Marke 1.7. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteike: Reiner kohlensaurer Kalk, encbes, iebsalz.
Bezeichnung: Gewürzter koblensaurer Futterkalk schaugst' Marke 77. Handelsübliche Bezeichnun der Gemen teile: Remer oblensaurer alk, YM. Wachholder, iebsalz.
6) Bezeichnung: Gewürzter Futterkalk „Geli da schaugft“. Handelsübkiche BYTWWW der Gemen teile: * einer koblensaurer alk, _ PboZpZorsaurer Futterkalk (DicalciumphosPhat), en e
ochsa[z. Name des ersjellers: Kalkdüngerwerk Oberpfalz G. m. b. H. Vilshofen, Oberp alz.
3. Durch Erlaß vom 20. Juli 1923 _ I.-Nr. 17 3.11.762_: Bezeichnun : Gewürzter koh1ensaurer Futterkalk arke„Quiek“. Handelsübl che Bezeichnung der Gemen teile:
Reiner kohlensa-urer alk, _ hosphorsaurer Futterkalk“ (Dicalctumpßosphat);
enchel. Name des Herstellers: Fa. M. Rudolph, Chem. techn. Produkte in Ballenfledt i. Harz. *
4. Durch Erlaß vom 23. August 1923 _ I.-Nr.17/3. 11.829 _: Bezeichnung: ,Iubra-CYlorcalcium Futterkalk (Cblorcalcmm-
Spreu . Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: hlorcalcium,
C Jm. Flacbsschäben (Fsacbsspreu), O
cbsalz. , Name des rstellers: a. .Jubra“ G. m. b. H., Rittergut Rackith/Elbe bei ittenberg ( ez. Halle). Berlin, den 11. September 1923.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. I. A.: Löhr.
„Gelt da
Bekanntmachung, betreffend die Preise der Patentschriften.
Vom 18. September 1923 ab beträgt der Preis einer Patentschrift:
o. ür daanland,fürDa igundOesterreich 4000000.“
b) Für das übrige Ruslan . . . . . . 24000000 „ Berlin, den 11. September 1923.
Der Präsident des Neichsyatentamts. v. Specht.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf. Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich 1. denEbeleuten Hugo Neumann, Essen, mmerstraße Nr. 6 den andes m1t_Le5_ens§- urxd uttetm tteln aller Art Wie die Vermtttlertattgkett hierfur, .der Ehefrau Wilhelm Schlüter Essen, Kopstadt- platz 7, den Handel mit Lebens- unZFuttermUteln
* aller Art, mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Ver -
mittlertätikeit ierür, 3. den Eheleuten Josef Kraut- kremer,gEssßnFéammackoersiraßeT denHandelmitW„ein-, Spirituosen, ämtlic'hen Lebens- und, Futter- mitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs forme dte Ver- mittlertätigkeitbierfüruntersagt.
E en, den 5. September 1923. ff Städt. Polizeiverwaltung.
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Spre er: der fozialdemokratischen Partei, und O_ieser
Nichtamtliches.
Preußischer Landtag. 267. Sißung vom 11. September 1923, Nachmittags- 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutsckyer Zeilunngerleger.)
. Präsidxnt Leinert eröffnet die Sißung gcgen 31/2 Uhr mrt der Mttteilung, daß der Abg. Eichhoff (D. Vp.) aus dem beseßten Gebiet auSgemiesen worden ist. Der Präsident hat sqsort Verwahrung beim Auswärtigen Amt eingelegt und dteses hat durch die diplomatischen unkjionäre in Paris, Lyndon und,?8rüffel bei der ?ranzöft's , englischen und bel- gischen Regterung Beschwerde ühren- (affen.
Abg. Dr. Meyer-Oswkeußen (Komm.) Verlangt, da der Prä- sident, dasselbe Energie entwickle, wenn es fich um die erhaftung preußischer Abgeordneter auf preußischem Gebiet handelt. Erft Vor wenigen Wochen sei der Abg. Schulz-Neuköljn nicht nur verhaftet, sondem „gefesselt worden. Zur Beratung müffe an erster SteUe dsr kommumstische Antrag, betr. Abnxehrmaßnahmen gegen dsr! Wucher, kommen.
_ Gegen den ltheren Antrag wird von mehr als 15 Mit- gliedern Widerspruch erhoben; der Antrag ist damit brfeitigt. Ebenso ergeht es der Anregung des Abg. KaH (Komm.) über das Vorgehen der StaaLSregiemmg gegen die Kommunisten und die BetrieÜSrätebewegung sowie dem Vorschlag des Abg. Scholem (Komm.), den Minister des Innern zu ver- anlaffen, die (Hvünde be ann ugeben, die zum wiedsrholten Verbot der „Noten Fahne“ geißührt haben.
Ayf der Tagesordnung steht zunächst die Beraiung der Stgtrsnk der Dr;r_ch[ührung des Reich§siedlung§geseßes (Stedlungsergebmße in Preußen für die Kalenderjahre 1919 W.“, 1922). Die Statistik behandelt den anderwerb, die Be- grundung 11e11er Ansiedlungen, die Anliegerstedwng, die Moor- und Oeplandbesredlung, die persönlichen Berhältniffs „der Sießler und dre Beschaffung von Pachtlcmd für landrmrksclzaftlrck): Arbeiter. _
Abg. Kilian (Komm.) bezeickpnet die ganze Smtistik Und das ganze sogenannte Siediungswerk als 81161 Schaumjckylägrrei. Srlbst der „Voxwärts“ habe zugeben müssen, daß das Ergebnis „ganz außer- ordentlich bescheiden“ 1ei. (DLL Redner kommt gegen die Unruhe im Hause nur zeitWeise auf, obwohl der Präsiyent wiederholt um Ruhe ersucht.) Der Vorrvurf, das kommuniéiiche Verlangen nach ein;: Arbeiter: und Bauernregierun sei lediglich Heuchelei, habe nicht die
eringste Berechtigung; diese orderung sei ein Programmpunkt, den
Schon das Agrarprogramm des Sparjakusbundes yon 1918 Mtbalxen babe. Nur die Verwirklichung dieses Programms Werdx aych enz: wirklich fruchtbare Siedlungstätigkeit ermöglichen. Bis jest sei fret- licb jeder Versuch, die Sozialdemokraten mit der Nase auf den richtigen WK; Zur Befreiung des ländlichen Proletariats zu stoßen, erfolglos ge xe en.
Abg. Kay (Komm.) prokestiert gkgen das Verfabrsß dss Prä- sidenten, der vorhin dre Geschäftsordnungsdelxatxe 11er du? kommu- nistis en Anträge bewußt gefchästßordnungstrtg ge1chloss2n habe. Herr 2«inert lei unfähig, weiter zu präsidieren. ' „
Präsident L ein crt überläßt das Urteil über dtLse'nnerhorten Beleidigungen dem Hause. Die konmmnisjischen Mitglredcr bittet der Präsident, fich in Zukunft etwas anständiger zu 1161160111611. "
Ab. Kas: Der Präsident macht in moralrsckyßr Cnirnstung anstatt Heine Handhabung der Gefchäffßordmmg zu kkch116111JC1Q Dec Schw ntrag ist Vom Abg. Heilmann auSgegangen, dem Fabrsr und * err bat vorher, zu uns gerveudet, den Zwisshsnruf grmacht: Ihr eid Wohk lange nicht hinausgefwgsn?
Abg. Dr. Meyer- Ostpreußen (Komm.) sucht eßcnfalls rz'acb- zuweisen, daß der PräsideUt die Kommnnisten durch ferne Geécßafts- führung vergewaltigt habe.
Hierauf fährt das HauS in der sachlichen Beralnng des Gegenstandes fort. _ '“
Abg. P a 61321- F“."ankfurt (Soz.) beantragt 11'rlnsrwcctsu11sxs dak Gegenstands an den Siedlu11gsaussch11ß _, Abg. Gre [ e (D. .kat.) fordert angemessene Entschädigung bet Entetgnungen. .
Die Vorlage wird dem SiedlungsauSschuß übewviesen.
Bei 0213 Beratung dEr Mitteilungen über die anderunß des Tarifs für die Gebühren der Kreiscirzte un Chemiker fordert der „
Abg. Dr. Weyl (Soz.) - endliche Durchsührnng drr Wert- beständigkeit für diese Gebühren.
Die Vorlage wird dem BWölkemtngH_ausschuß 'ileerwiesen. Dazu eine Reihe zu ihr gesteÜter Anträge. Gleichfalls " der Ausschußberatung überinn werden die Verordnungen uber anderweite Fesiseßung der ebühren der Gericht?, Notare, RechtSanwälte und Gerichtßvollzieher forme dre Mr_t- teilung der Regierung über das Besoldungsdtenßalter_er m planmäßigen Nmtsanwaltsftellen angestellten Gerrchtsaßeswren.
Bei Berakung der Ausführungsbeftimmungen zum Be- amtendiensteinkommengesetz forderle der
Abg. Kön ig - Weißenfels (Komm.) bei Einführung dcr monat- lichen Geball-“Zzahlung eine andere Stczffelurxg der _Gshaltsr der Unterbeamten. Die Nachzahlungen für dress seien völltg unzureichend gewe en. .. _
Die Vorlage geht an den Beamtenausschuß.
Nack) Ueberweisung des (Hefe entwurfs über die Bezu- laftenbücher an den RechtSauSs uß werden ohne wesentlrche Aussprache in erster und zweiter Beratung angenommxn dre Entwürfe über die Abänderung 'von Gemehts- gemeinschaftsverträgen, über den Srß dees Lgnkz'ess kulturamts für die Provinz Pommern sowie uber den Vorbereitungsdienst der Referendare. Auch der 'Entwurf über die Bereitsteüung von Stcratsmrtteln zur Vedeichung der Grohde auf Norderney tmrd ctyem Ausschuß überwiesen. Hierbei wird die Beratrxng dnrck) 'em'en Antrag KaH (Komm.) unterbrochen, der fordert, Has; dre tm Hause anwesenden Betriebsräte vom Plenum gehort werden soÜen, da sie gegen die Behandlung der, kommm11s11schcn Yu- trä e protestieren wollen. Der Antrag rmrd ab 2125111. _ Nack) Er edi ung von Eingabenberichten vertagt rc!) das:, Haus. .Bei Zeststeüung der TageSordnung für dre Mr_ttwrrchs Sißung beantragen die Kommunistexr erneut, lhre Antrags und Anfragen morgen an erster Stelle zu beraten." Alx; Yer Antrag ab elehvt mird, erschallen yon der Zuhorxrtrtbur'te lärmende ufe: Pfui die S. P. D.! _ Da,er Larxn kem Erde nimmt, läßt Präfident Leinert die TNÖUUL rcxurpen. Während dies geschieht, Hält der Lärm auf den 1(„'*'Hrrbunezi minutenlang an; es ertönen unaufhörlich Rufe: Imeder mrt der Regierung!, die von den Kommumften tm Sacrlc mkt Händeklatschen beantwortet werden. Abg. Sch1tl§-942ukol111 (Komm.) bringt ein dreimaligesHYck) auf dre RWOLUUOU'UUI, m das die Zuhörer auf der Trxbupe einstrmmen. _ Icarhyerß Ab. Obuch (Unabb.) srch gle1chfcrlls gegen dre Polrzei- ma nahmen gegen Presse und Betrtebsrate ;ewandkhatte, erneuert Abg. SchulH-Neuköün den kommunitrschcn Antrag auf Beratung der kommunistischen Anträge. "Das gesamxe Ministerium solle bei dieser Beratun gegenwarttg sem, dté Vertreter der Berliner Betriebßräte owie der Erwerbsloja