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.“ Abonnent?" beträgt: ! "lr. für t. 4 „ lt. - I _. 8 Kehle“. - 1 Z:. in allen Theilen der Monarchie ohne preiserhöhung. - xsertians-sebiihr fiir den
rn einer Zeile des Alls. Axxzeigers-L Sgr.
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- ck Th u I n h a l t. , tli er e. u:::-tags:Angelegenheiten. “» rovinFPreußen. (6ie Plenar- Sißun?) Fortsevung der Verband ungen ii :
.Prov nz Sachsen. Fewpotiz'ei-Ordmmg
land. Berlin. Allet öchsie Kabiiiéts-Ordre inBr rsfkderAnsprüche , „ * an die Bank aus den 3a ren 1765 uyd,«1_8ch7:;?:-“:§CixrtsularyVerfü ung * über die
we en R ulirun und Verschönerung der Plais- um,-§ix n und ö tnt- jichgel ?edLude. g_ Vnichtigendes. - Prp'virrzzixteJß-ekir-x,Bränd- nuü. * -7"-*"“-*'T;.« eaLsche Bundesstaaten. Zreie Stadt Lübeck. Wa'aren-Eüt- 'subr. - Schifffahrt auf der teckm'ß. Bevölkerung; *“ '“ ' .. " « sa land und Polen. St. Petersburg. Ankunft.de“s„'Fiir|-"nd'on
arschau, _ Fürstin Zajonc ek +. ' * ' ankreich. „ Deputirten- ammer. ' Paris.“ Vermischtes. roßbritanien und Irland. London. Lord Ashley über das Fabrik- Elend in En land. _ Kommissions-Berich über irländische Pacht-Ver- hältnisse. - ir T. F. Buxton +. -- Schreiben aus London. (Erläu- terungen zur FMF; über die Eröffnung von Briefen.) weden und ortvegen. Stockholm. Formular für den Treu- uud Huldigungs-Eid. _ Vermischtes. -- Cbrißiania. Eintritt des
rinzen Nikolaus AuYrst in das norwe ische Zäyer-Corps.
od des Landgrafßn Friedrch von Hessen.
nudels- und Börsen-Nacbrichten. Berlin. Börsen- u. Markt- bericht. - Schreiben aus Amsterdam, (Börsen- u. Marktbericht.)
min für Geschichte der Mark Brandenburg. _ Kunß-Notiz.
-eilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der „König haben Aller nädigst gerubt:
Dem Wirklichen Geheimen Ober-Zinanz-Rath von Vernuth ßer Diensi den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit ichenlaub; so wie dem evangelischen Pfarrer Riedel zu Klein- eren den Rothen Adler-Orden vierter „Klasse; und
Dem Land- und Stadtgerichis-Asse or Geras zu Lübben den harakier als Land- und Stadtgerichts- arb zu verleihen,
Königliche Bibliothek. In der nächsten Woche vom Zten bis 8ten i'. M., findet, dem 24. des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek-Ordnung gemäß, e allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königl. Bibliothek eni- henen Bücher siatt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher Königl.B-'bliothek in Händen haben, hierdurch aufgesordert,-solche ährend dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr egen die darüber “ausgestellten Em-pfangscheine zuriick- 'efern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alikhabeti cher * nung der Namen der Entleiher, und zwar von &- am on- »*-, und Diensiag, von 1- li am MitWoch und Donnerstag und von *7- gm Freita und Sonnabend. Berlin, den 4. Februar 1845. Der Königl. Geheime RegiZ'ungs-Rath und Ober-Vibliotbekar e r s. _
*Dem Kandidaten der Feldmeß-Kunst Gustav Winkler zu „* »* ersiadt isi unter dem 24. Februar 1845 ein' s?Mem "4 auf ein Spiegel-Jnstrumknt zum Me en der Winkel, in der. durch Zetchnunk und Beschreibung nachgewiesenen, als neu und eigenthiim ich anerkannten Zusammenseßung, * ashi Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und fiir den Umfang preußischen Staats ertheilt worden.
. Angekomm en: Der General-Major und Commandeur der im Landwehr-Vrigade, Freiherr von Reihenstein, von Trier.
Verein fiir Geschichte der Mark Brandenburg.
In den drei levten Monats-Versammkungen des Vereines für Ge-
, Öse der Mark Brandenburg wurden so! ende Vorträge gehalten: In isung vom 18. Dezember v. 3. [as ert Direktor Odebrecht über .Gatten-Anlagen, durch welche König Friedrich ]. die Umgegend der ; ** nz verschönte, namentlich bei den von ihm anJekauften Rittergütem -Schönhausen, Blankenfelde und Rosenthal, nsbesoudere aber die 4 Einric7tun des Schloßgartens zu Schönhausen im Jahre 1692. Herr ck ,Aröhfxivraxß Riedel berichtete über die jest im breölauer Universitäts- ', ' e : ndr“ “» * . Die esißuugeu dieses vormals bedeutendüen Kollegiatßistes der „**-„Brandenburg wurden nach der Nesormaiion'der Universität zu rank- “_ Usseschlagen, und damit ging auch das Archiv des Stiftes nach rank- *,; o wie mit dieser Universität später nach BreElau über. Herr 131“. ““Und er legte die „Kriegöordnuu “ des Markgrafen Albrecht von Mcabur vor, ein Gedi t aus dem Jahre 1555, welches Theorie und ', der riegskunß um egenßand hat. Derselbe spra über die von «z,- Bödeker, Vis of von Brandenburg, im IaJe 1 17 veranlaßte .-' "K der märkischen Klößen Herr Prediger dr. orniv thtilte die ug eines Gedichtes des 8-biuu- mit. Herr Direktor von Lede- x-z-xz: trichtete über die im Ganzen nicbt erfreulichen Erfolge, welche die «* erung zu _Anzei en über lokale Merkwürdigkeiten in hißoriscber und ' scher Hin cht m Niederbarnimschen „Kreise gemacht hat. - In der » vom ,8. anuar machte Herr Baurath vou Quasi Anzeige von “* “ der Re amation der hiesigen Kloßerkirche. auf efundenm, durch Umgekehrte age gut erhaltenen Leichenßeine tines onradus de Belis
re 1308. Derselbe sprach sodann iiber die Kloßrtkircbe zu Neuen-
, * der Altmark .in architektonischer Be iebun . Herr Direktor Ode- “! de die in einem alten berliner imba : enthaltenen Auf eich- ber den Grundbeßs der sogenannten s önen Gießerin; cke!
Im zahlreichen Urkunden des St. Nikolai-Domsiifteo zu,
! ] F . r*"die' Schrrl-Ordnung. _ [
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Rede des Herrn Güizör. _;- .
Landtag?-2lngelegenheiten.
Probitrz Preußen.
Daqu, 18, Febr. (Fortsevung der Ver andlungen „ chu! - Ordnung.) Der §. 17 enthät die Bestim- mung, daß sammtltcheLehrer von derEntrichtung der direkten Staats- und Kommunal-Steuern,'des Hirtenlohns :c. befreit sein sollen. » Zur onrheugungf der irrigen Vorauösepung, als seien die Lehrer auch m_Bezrehung ,au rhr Privat-Vermögen steuerfrei, wiirde hinzuzufügen em „wegen.,rhres dotationémäßigm Einkommens.“ In dem zweiten dschnitte konnte dre Bestimmung: die Gemeinden seien zur Entrich- tung der Grundsimer verpflichtet, zu der Vermuthung Anlaß
als seren dre Gutsherren von den bezüglichen Beiträgen aus _:
fru; es ward “statt „Gemeinde“ demnach der Ausdruck „Schu
tat“ anzuwenden sein.
§'. 18..ermi_ichti t unter Umßänden die Regierungen zur Erhöhung der Lehrer-Gehalte “ber die §§. 13, 15, 16 festgestellten minima. _ «_ könnte 3)! unaufhörlichen Ansprüchen Seitens der Lehrer und zu gleichen Befürchtungen Seitens der Sozietäts-Mitglieder Anlaß geben, wenn der Regierung die Befugniß eingeräumt würde, ohne Weiteres dre Erhöhung der Lehrer-Dotationen anzuordnen. Man darf hier der Erfghrung vertrauen, daß, wo der Wohlstand der Gemeinden vorschreetet und das Schulwesen in seinen sittiichen und geistigen Wirkungen sich bethätigi hat, auch die Bereitwilligkeit zur Me?- rung des Lehrer-Einkommens nicht fehlen wird. Der Schlu Pßssuß, des zweiten Abschnitts wird demnach lauten müssen: „Mit Ernwtllrgungder Gemeinden die Erhöhung zu vermitteln,“ Der vierte Abschmtt sept fest, daß bei Vermehrung des Ertrages an Schul- geld yder an außerordentlichen Zuwendungen die ersparten Mittel an- derwert fiir Verbessern der Schul-Einrrchtungen verwendet werden sollen. qu findet die e Vesiimmung um so mehr bedenklich, als die- selbe gar mcht motivirt worden, dadurch aber eine Uebertra ung der Erspgrnisse wohlhabender Sozietäien zur Dotirung oder zur ushülfe der ärmeren in Aussicht gesiellt wird. Einesolche Aushülfe kann ohne Untergrabung'jeglichen 'Gemeindegeißes nur aus Staawmitteln erfol- en. Aus diesen Gründen beschließt der Landtag einstimmig die Be- ßitigung des vorangedeuteteu Pa us.
§.-39 lautet: „cher Schu ehrer erhält bei seiner Außeaung von de äolla-tor der Schulstésie «eme'von der Regierun bestätigte genaue Nachweisun seiner sämmtlichen Einnahmen und Bert tigungen.“ Es wird derWun ck allgemein ausgesprochen, daß in Stelle des un- gewöhnlichen Wortes „Kollator“ ein deutsches oder doch wenigstens ein minder fremdartiges Wort Anwendung finden möge. Da auch durch „Schulwahlherr“ der Sinn nicht vollständig wiedergegeben wird, so entscheidet man sich einstimmig für Subsiituirung des Ausdrucks „Patron“ oder „Schulpatron“. Der Ausdruck „Kollator“ wird hier- nach überall, wo er in diesem Eniwurfe Anwendung findet, zu sireichen und durch „Patron“ oder „Schulpatron“ zu eréepen sein.
Der §. 20. enthält die Bestimmung, da die Gemeinden ver- pflichtet sind, den neu anziehenden Lehrern bis auf eine Ent ernung von 10 Meilen für die Fortschafsung ihrer Familien und ffekten, nach Wahl der Gemeinden, entweder ein Fahrwerk zu l?estrlken oder die Fahrkosten nach einer von der Re kerung ein- für a emal festzu- stellenden Taxe zu vergüten. -- Die rfahrung hat es gelehrt, daß zur Vermeidun von Zwistigkeiten, in Betreff der Anzugsmittel, m'o'g- lichsi genaue eséimmungen nothwendig sind; es beschließt demnach der Landtag daß hinter dem Ausdruck „Effekten“ in Parenthese „(Allg. L. R.Éhl. [1.Tit. )(ll. §,40.)“ allegirtwerde, indem dort näher spe- zifizirt worden, was unter Effekten verstanden werden müsse. Ferner genügt ein Fahrwerk zur Fortschaffung der Effekten nicht, und ist demnach der Artikel ein zu beseitigen. An Stelle der von der Regierung ein für allemal fesizusetzenden Taxe wird die Freie Einigung in Betreff der Fahrkosten die Beiher'ligten leichter zu rieden stellen, da es der Gemeinde vorbehalten bleibt, das Fahrwerk in natura zu stellen; es sind daher die Worte: „nach einer von der Regierung ein für allemal festzusetzenden mäßigen Taxe“ fortzulassen; um jedoch aus- schweifenden Anforderungen zu be egnen, wurde beschlossen, am Schlusse den Zusatz: „deren Höhe ein steigen darf“ aufzunehmen.
§. 21 des Entwurfs, welcher lautet: „Verläßt der Schullehrer seine Stelle vor Ablauf von 5 Jahren wieder, so isi er auf Ver-
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Gießer's nachgelassenen Wittwe, insbesondere über einen ihr von dem Kur- fürsten Joachim 11. laut schriftlichen Befehls 41. c]. Grimniß Freitag nach Elisabeth 1565 übereigneten Weinberg vor Berlin, mit einigen Zusäsen über ihren Schwiegersohn Andreas Kohl, mit. Herr Baurath von Quast las eine Abhandlung über den Gebrauch des Wortes mnuasterium für Kirchgebäude (Münster) in den mittelalterlichen Quellenschriften. Herr Geh. Archivratb Riedel legte einige Nachrichten vor; die über die Beßeue- tun und schwere Bedriickung Auskunft geben, welche mittelalterli : Vi- schö?e, besonders die Bischöfe von Brandenburg, sich 'gegen den nederen Klerus herauöna men. - In der Sitzung, vom 12, Februar las Herr Geh. Archivrath iedel eine Abhandlung über die Herkunft der Familie von der Hagen und die ältesten Verhältnis: des Landes Mdinow. Er ßellte die Tradition von der Herkunft der ersteren aus den Nhe nlanden in Abrede und wies die wahrscheinliche Unechtheit der von Gercken und Büschin mit- getheilten Urkunden nach, wel : von dieser Familie handeln, da die : erst kegen das Ende des 14ten Ja thunderts irt unverdächtigen märkischen u_r- unden auftritt und ersi in der zweiten Hälfte des 15ten Jahrhunderts m Besiv von Hohennauen gelangte, ihren Namen aber wahrscheinlich von dem nicht entfernt von Hohennauen gelegenen Dorfe Ha en führt. Herr Direk- tor von Ledebur hielt einen Vortra über vers iedene märkische Alter- thümer, welche _in den beiden !eßten Iaßren das Königl. Museum in Mon- bijou erworben hat, namentli über das früher im charlonenburger Schlosse aufbewahrte mittelalterlich: „G eßgefäß in Geßalt eines Hundes; über den Fund von mehreren hundert eumki- bei Hobenwalde unsern Landöberg a. d. W. ; iiber 'die im Jahre 1843 auf der Pfaueuiusel gefundenen Bronzeringe; iiber die nur scheinbar plattirten eisernen SÖmuck-Ge ensiände, welche bei Krischow, unsern Kottbuo, gefunden worden; über ein ei Sonnenburg aus- edecktes Steingrab; iiber einen bei Grüneberg, unsern Lippehne, gemachten
- iinzfundö iibér ein in der Stadt Da me entdecktes La er von S mells- - ek -
tie eln; ü den bei Gelegenheit der _arbeitm für d e Niedetsch , fis Mßrkische Eisenbahn bei Koschm, unfern Guben, vorgekommmen Urnen-
aximum von 20 Rthlr. nicht über- „ ' behält es bei den dariiber bestehenden oder künftig zu erlassenden
Alle poß-Außaltm des „“In-' und Auslandes nehmen „Menu; axis dieses Blatt on, at Serlin die Expedition der . preuß. _ Zeitung :* Friedrichsßraße nr. 72.
langen gehalten, der Gemeinde die Umzugskoften zu ersiatten“, wird angenommen.
§. 22 besiimmt die Kündr' ungsfn'sk bei der Versehung des Leh-
rers oder bei der freiwilligen iedetle ung des Amtes. Der darin
gemachte Unterschied in der Kündigungs ist der Lehrer bei ßädtischen
urid Landschulen erscheint nicht gerechtfertigt und wird zu beseitigen
Dagegen hai es große Schwieri keiten, in der kurzen Frisi von
6. Wocherr eme xetgnete Wahl zu tre en, es wird habe? beschlossen,
dret Kündrgvungo :| von 6 Wochen zu streichen und dagegen 3 Mo:
na e zu e en. §. 23, welcher die Auxeinandersehung, und
_ §. 24, _welcher dre „Beiträge zu den Wittwen- und Waisenkaffen bestimmt, wttd ohne Widerspruch angenommen.
§. 25 enthält Bestimmungen in Betreff des Gnadengehalts und des Sterbemonats. _ Es kommen die großen Belasiungen zur Sprache, welche einzelnen Orthemeinden dadurch erwachsen, daß nach der be- siehenden Gesehgebung ihnen und nicht der Schul-Sozietät die Lasien der Armenpflege gegen die Lebrer-WiiWen und Waisen obliegen. Das daraus„hervorgehende Mißverhältniß ist um so drückender, als in dem vorl ' “den von dem ihnen geseßlich
Protestakionörecht gegen den Anzug von Personen, welche voraussichtlich der Armenpflege anheimfallen werden, keinen Gebrauch ma en können und durch wiederholte Sterbefälle öfters anz kleine Kommunen über ihre Kräfte hinaus heimgesucht werden. a es sich ?“ ' eines augenscheinlirhen Mißsiandes handelt, be- chlie t die Plenar- rsammlung nach dem Vorschlage des Ausschusses den usaß: „Nicht der Schulort, sondern die Schul-Sozietät soll den LÜFM 'xmd ihren Angehörigen die Armenpflege zu gewähren ver- p tet ein.“
Gegen §. 26 des Entwurfs wird nichts erinnert. Derselbe lau-
: „Wird der neue Lehrer noch innerhalb der"“Gnadenzeit oder des Sterbe-Quartals eingeführt, so haben die Verpflichteten fiir die Re- muneration des neuen Lehrers besonders zu sorgen.“
§. 27 bestimmt, daß ein ohne sein Verschulden diensiunfähig ge- wordener und emeritirter Lehrer, nach vollendeter 15jähriger Dienst- zeit, welche von seiner ersten Anstellung zu berechnen isi, '; seines bis- herigen Einkommens, mindestens aber 50Rthlr., als jährliche Penfion erhalten solle, welche zum Theil in Naturalien entrichtet werden kann. -- Es spricht sich einstimmig die Ansicht aus, daß die Jntere en der Volkskultur ernste Vorsorge für solche Lehrer erheischen, wel e ohne ihr Verschulden dienstunfähig geworden sind. Man ist der Meinung, daß dieselbe auch bei solchen Lehrern eintreten müsse, welche vor vollendeter funfzehnjähri er Dienstzeit zur Fortseyung ihrer Amtspflichten unsähi gewor en sind, Man erachtet dre Fest- seßung bestimmter ahre zur Erwerbun von Pensions - An- sprüchen um so bedenklicher, als mit Ablaufgderselben möglicherweise auch bei sonst rüsiigen Leuten das Streben nach Pensionirung lebhaft hervortreten könnte, und beschließt demnach, daß der Passus: „nach vollendeter 15jähriger Dienstzeit, welche von seiner ersten Anstellung als Lehrer zu berechnen isi“ beseitigt werden Auch daß die Pension aus '; des bisherigen Einkommens besiimmt werde, erscheint ganz an- gemessen, doch erreicht dasselbe der Regel nach nicht die Höhe von 50 Mbit„ daher die Worte: „mindestens 50 Rthlr.“ zu streichen sind. Der Antrag, die Pensionssäße nach Maßgabe des höheren Dienstal- ters zu steigern, findet keine Unterstiißung, dagegen wird man durch die Erwägung, daß auch Lehrer mit partieller Diensifähigkeit durch ihre Erfahrung und ereifteren Leistungen noch von großem Nutzen sein kön- nen, daß die sel „sisiändige Anstellung der aus den Seminarien kaum ent- lassenenjungcn Leute dem gegen " ' ' ' nung vorzugsweise geschadet !;
Wunsche yeranlaßt, daß Pensionirungen nur in den äußersten Fällen, d.h. bet vollständiger Dienstunfähigkeit, slatthaben mögen, daß vielmehr bei partieller Dienstunfähigkeit jederzeit dem Lehrer ein Ab- junkt bestellt werde, Die Plenar-Versammlung beschließt demnach den Zusatz: „doch soll die Pensionirung nur in dem Falle eintreten, wenn dem Schulbedütfniß durch Bestellung eines Adjunkten nicht genügt werden kann.“
5.28, welcher also gefaßt ist: „Wegen der Amts-Entseßung,
rwtlltgen Versehung und unfreiwilligen Pensiouirung der Lehrer
allgemeinen gesetzlichenVorschr-“sten sein Bewenden“, wird ohne Wr“- derspruch angenommen.
fund; über andere minder bedeutende Alterthiimer-Funde bei Reipzig, Seelow, Got asi und NörnberÉ; endlich über die Auffindung eines Bron egefäßes bei [aßow, unsern reptow an dem Tollensee, deshalb in den reis der Betrachtung gezogen, wer! dieser Fund sehr geeignet ist, eine andere ähnliche Auffindung bei Gatwickow am Ruppiner See vom Jahre 1822 zu erklären. Die Bibliothek und Sammlungen de_s Vereins wurden in dieser Zeit durch Beiträge der Herren Mitglieder, Professor von der Hagen, Direktor Klöden, Prediger Otte in Frdhden und Ober-Bibliothekar Geh. Rath Pers bereichert; auch sandten dre hißorischen Vereine zu Hamburg, Han- nover und Meinin en, so wie de_r mecklenbur ische Verein und die bayerischen Vereine, dre Fort rsung ihrer öffentlichen “ ittbeilun en ein. Seitens der Stadt Hannover wurde das von Grotesend verfaßte Herzeichniß des in der dortigen Stadt-Brblrothek befindlichen reichen Schapes von Manuskripten und Inkunabeln dem Vereine zum Geschenk gemacht. R.
Kunst: Notiz.
Wien. err Ed. Ierrmann, ein geborner Berliner, isi in un- serem Hofburg- heater in Charakter-Rollm mit so großem Glück aufgetre- ten, wie in den le ten 3th Jahren kein fremder Künßler. Nachdem er den erßen Cyklus s ner Gaßrollen als Nathan der Weise, CarFa! u.s.w. kespielt, wurde er zur ferneren Uebernahme des Daniel, Osfip, urm TKa-
ale und Liebe), Lear, Köni Philipp und Mephistopheles in Fauß veran aßt. m Lear war der EnthumSmus des Publikums so lebhaft, daß Herr ertmann achtmal gerufen wurde, und da die Kritik einßimmig sich zu außen des genialen Gases auögesprochen hatte, so beeilt- sich die Kaisetl. Direction, ihn durch Engagement dauernd fiir die Hosbühne zu gewinnen.
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