/ „76. Des xc. Petsch-anu zu Magvburg, die knnen Exißeuz * WW'Wesmd. . .
Diese wie die beiden [TWOQKYH'UXMKU-irs wurden an den Wg..“ vor et en verw .
Eo "71:34:12 “:x-UW zur Spmhé . rache, ob es zulässig sei, daß mfehler, ml der Petitiou-Auos u in den 1 n üboznvtese- neu Torasen enva wahrnehme, muh Ablau dxr Prä ßvfnß ver- b: verdeck können, oder ob dann Zutü „ ersma er [gen müsse. DZM „Alternative wurde von manchen Staten] mzd unter Anderem bemerkt,. daß jeder Antragsteller bei O_eachtuug__ er Uesethalb er em öffentlichen VekanntmaYuugen, dre ihm cht unbekannt seßayßnnteu noch bürsten, jeden ormfehlet leicht abe vermeiden können, übri ens Hi die Präklusivfriß noch 11th a elaufeu, und siehe airbu- es je m b eotdneteu frei, etwaige orm ekler syfort abzu- ändern, ohne daß baßunb der Zweck der Präklusiv _“ verraten werde. Vou- asthma Seiten wurde an eführt, “daß, wenn, Antxag recßxs- zeitig ein “micht werde, ein sp ter bemerkter Fomfehler mcht praxu- dizimb, , zin könne. _ . “
aus wurde geäußert, es [rege wohl k-kne Beta_nxassung vor, daß der Landtag sich selbs! die Hände binde“ das Pennonsre 1 sec bisher [iets als das unantastbarske und wie!; gste Recht de_r St nde- Versanuulung betrachtet worden, durch we es sowohl Emzelne als
„Kö a ten ein ese lich geordn__es Organ, fänden, begri'xu- FßtéeabetzpbtißsÉberfverhaatYBevs werden Er: auch Batten um gement-
nüßsge Einn' tun en oder,Ab eUung „zweckmäßiger Anordnungen der unparteiis en rüsung der selbst ndtgext Vertreter der Yrvvmz :: unterlegen und dann dieselben z, _unmttt'elbaren_ Kxuntmß Sr. a'estät des _Köm' s zu bringen.- Dust? „höchst wtchkge Recht zu beséränken, die ekanntwerdun _de _retfluhe Erwä ung mancher, vie richt der bedeutendsten Ange enhetten von der erathgn „ge- ting giger, zur Sache selbst d rchaus unwesenxlicher Föxmltch e_tten ig zu machen, erscheinx/ überaus bedenklrch uxtd ltege kxmex
l“ m Sinne des ständischex Wirkens; den Kommtttepten set _dte esu _ , ihren Vertretern Petitionen bis zu einem gewtssen Termme nzuße' en, durch die in dxn Amtöblättem der Provinz ergangene Bekanntmachung neuerdings“ zugesichert, und werde der Landtag „sich ihren Beifall mcht erringen, wenn durch ab chtljche o_der unabsichtltche Berßö e gegen die vorgeschriebenen Jörm ichketten tyre Hoffvxmgen etäus 1 oder ihre Anträge anders als nach gehöttger Enyagung seitigt werden könnten. Die Bearbeitun der vqr dem Praklusiv- Termine ein chenden Anträge sei eine_Gew1ssenSpsltcht des Landtags, und die er “Zflicht sich zu entziehen, see durch nichts geboten noch ge-
re t. Öthot? dem Herrn Landtags-Marschall wurde hieraus die Frage
llt: sei?S'oll es den Mitgliedern estattet sein, Formfehler, die auf der Stelkx abgeätxdxxt wcrden önnen, im Petitions-Ausschusse, auch bei den nach,!xxm 28sten d. M. zur Kenntniß der Versagtmlung gel _ denAmrägen, zur Abwendung der Präklusion, abzuandern? unb_ein3:'nimig beja . . - ' Ein Mitglied bedauerte, die Zett der Versanzmxung noch ferne_r in Ansprmb nekmen .zu müssen, es lanbe aber bet dteser Gelegenhett für jedes Mitgied “ber Stände-Ve ammlung das Recht beanspruchen müssen, einen wegen Formfehler zuriickgewiesenen oder von dem Entragsteller zurückgenommenen Anna wieder aufzunehmen zznd zu dem seinigen zu machen, auch nament “ck nach Ablauf de'r Praklusiv- risk. Auch werde es von den nachtheiligsien Folgen sem, wenn es dem Mit liebe freißehe, einen Antrag zurückzunehmen, da es sich häufig mH, daß die Einreichung eines und desselbxn Antxagesxon mehreren eiten beabsichtigt, solche aber nur unterblteben ser, W! er bereits von einem anderen Mifgliede ein ebracht worden, um emtxml Gesagtes nicht zu wiederholen und die eschäfte des Landtags mcht
obne Noth zu häufen, Finde sich nun ein Mitglied veranlaßt, einen.
solchen Antrag zurückzunehmen, so würden aqe diejxm'gen, innderen Absicht es elegen» einen gleichen Antrag emzubrmgen, getauscht, und es mii e daher in einem solchen Falle jedem Anderen überlassen bleiben, den Antrag wieder aufzunehmen. , . _ , .
““ Es wurde hieraus erwiedert, daß, wenn em MÜJlted m emer bloßen Voraussehung sich seines Rechtes beßebe, dasse be *sich ZUch alle daraus erwachsenden Nachtheile gefallen gsm müsse, und" konne daher die Verbefferung von Jormfehlem nur mnexhalb der Praklusiv- skifd erfolgen, wenn der Antrag als gehörig emgebracht betrachtet werden solle. „ __
“ Nachdem noch der Herr Landtags-Marschall sich, fur dre Ansicht auögesproahen, daß ein zurückgenommener Antrag von jedem“ Mkletede des Landtags wieder aufgenommen werden könne, sprach dre St nde- Versammlung si einstimmig da in aus: "
daß, wenn en Antrag tm usschusse vom Antragsteller zuruckge-
„nommen wird, solches im Plenum zum Vortrage ?elgngen und ' bann Jedem Mitgliede der Stände-Versammlung noch retsiehen solle, ' die Dokussion über denselben zu verlangen.
Nachdem die Verhandlun en über diesen Gegenstand _geschlossen und der Herr Landtags-Mars all sich vorbehalten hatte, dze FaLung in' Betreff der Umänderung des betreffenden §. der Geschäfts- rd- mmg, in der nächsten Versammlung, bekannt zu machen, trug der Din ent des Feuer-szietäts-Aus asses den Ausschuß-„Bericht über den ntra eines Landwirths weYn Ersav des an emen Pferden bn“ . einer Feuersbrun erlittenen chadens vor, na „welchem der Landta nicht für be gt erachtet wurde, über die Be ände der Pro- yin éal-Yeuer-Sozietät- eine Dispysin'on zy treffen, so daß die Zurück- wet'F'un des Antrages nothwendtg erscheme. . .
EHu Mitglied bemerkte zunächst, daß dem Gesuche die Bauikzke-t zur Seite stehe, und daß die Kompetenz der Stände-Vcrsamm uns auch unzweifelhaft "und von dem Herrn Mint“ er des Innern aner- kannt sei. Dadurch, daß der Reklamant seine ferdx beschädigt habe, sei die Absicht, der Verbreitung des Feuers mögltchst zu, begegnen, zur Genüge an ,den Tag gelegt. Es erscheine daxxr dre erhobene Reclamgtion nicht unbegründet, vielmehr durchaus btlltg, und dche. willigun „ einer Enkscbadigung werde jedenfalls für dre Provmzml- Jener- ozietät von gutem Erfolge Zlin.
DieserAnskcbt traten mehrere t'tglt'eber bet“, wogegen von An- deren éjngewandt wurde, daß, wenn auch die Billigkeit der'Fordetung anerkannt werde, es dikch bi“ vorzü lich aus die Kompetenz des Land- tages ankoqmte, nnd dtese müsse bleitten werden. _
Nachdem über die Kompetenzstage noch sehr weitläufi dtokutirt, wurde vorgeschlagen, eine Petition an des Könk s Maje ät einzu- reichenzbenn, wenn der vorliegende Antrag auch f r die Feuer-So- zietät "gkeün gig erscheine, so könne er doch für den Betheilc'gten von
„ fig eit ein, worauf entgegnet wurde, daß die Diskussion vor- 1 „ auf d : Kompetenzfta e zu beschränken _ - Die bemnäch| g_ [lte age:
wird, der Landtag : befugt erachtet, über die Fonds der weil-
set“.
phälischen Provinzial-Feuer-Sozietät im vorliegenden Falle zu bis-
oniren? wußde ge'en 15 Stimmen verneint, worauf das vom Ausschuß ent- worfene lehnende Schreiben an den Herrn Landtags-Kommissarius beklesen nnd genehmé 1 wurde. _ " Von demselben uxsthuß-Dirigenten wurde sodann ber Ausfchuß- Bui-ht über den Antrag enter Gemeinde wegen Umgu es einer Glocke, welche während des Gebrauchs als Brandglocke _g tungen,
ZW
vor en en und du “WI!" nende Schreiben an den Herrn Lau taF-Kommisarius glei falls vet esen uud eiusüumix mhmigt. Der Referent über die 7. Pwpo tion, bekuffeud „da n- amd Bau-Polizei, trug hinaus den Aus nß-Bm ! vox, uach „welch'm das Bedürsviß einer des eu Vemdnuug doe Ptovmz mcht- auerkannt, gegen die Im gkeit derselben abet ba,„wo ej anwenvx bar erscheine, nichts erinnert wurde. Die Versammlung genehmigte einstimmig deu entworfenen Immediat-Beri !. _ , Der Direktor bei Hülfskaffen -Auoschu es berichtete sodann über den Antrag der Hülfskassm-Dérection, wegen Verkaufs“ einer der Hülfokasse gehörigen Mühlt- unb beantragte, womit die Versammlung ck elixwerßanthfrklätte, die Hülfskasen-Dimtion zum Verkaufe der ' erm ' en. khStZuiießlt' wnsrde ber entwoxfeue Immebiat- Bericht über die in Folge des Ge esto vom 21. Zum „1842 am 19. Februar ßattgehab- teu Wahlen der Mitglieder des |and1schen Ausschusses verlesen und angenommen.
Nhein-Provinz.
Koblenz, 22. Febr. (Siebente Sihung.) Die S1“?ung beSzuit der Ynlxsung und Genehmigung des Protokolls der ech- ! ung eto : . _
Hikmuf ge 1 der Herr Landta s-Marschall zur Vorlesung der Mittheilungen des Herrn Landta ö- ommissairs über, und zwar theilt derselbe mit: zwei Gesuche um ufnahme von Gütern in die Ritter-
!!“-Matrikel, Seitens des Kaufmanns Jakob Koch und Herrn von
alis-Soglio; einer weiteren Mittheiluug zufolge, übersendet der Herr Landtags-Commissair 85 Exemplare emes Promemoréa, die Ver- wendun des Bezirksstraßen-Baufonds für 1846 und 1847 betreffend, welche xemplare schon zur Vertheilun gekommen sind; dann macht der Herr Landta s-Marschall der Ver ammlung zwei von dem Herrn Landtags-Commi air erhaltene Schreiben bekannt, beide die Einberu- fung des “Herrn Brust betreffend; das erstere, ein Reskn'pt Sr. Ex- ceuenz des Herrn Ministers des Innern vom 15. Februar, betreffend die Entscheidung über den von dem Herrn Landtags-Marschall durch den Herrn Landtags-Commiffair veranlaßten Antrag auf Einberufung des Herrn Brust, wel : Einberufung, als nicht stattba t, Seitens des Ministeriums ab e chlagen wird; das levtere, ein egleitungs- Schreiben vom 20. ebruar, Seitens des Herrn Landtags-Commis- fairs, worin er mit Bezu auf die vorstehende Ministettal-Entschu- dung die Einberufung able nt.
Ein Abgeordneter der Städte giebt zu bedenken, ob diese beiden Schreiben mcht an den Ausschuß zu verweisen seien, indem sie kei- nesweges erledigt zu sein schienen.
Herr Landtags-Marschall: Es scheine, daß durch die in der Ver- sammlung angenommene und bereits abgesandt: Eingabe an St.Ma- jestätsdens Hönig Alles geschehen, was in der Aygelegenheit thunlich gewe en er.
Der vorige Redner: In der Eingabe an Se. Majestät den König sei" das Gesuch um „Einberufung des Herrn Brust vermieden worden, gegenwärtig sei die Antwort des Herrn Landtags-Commissairs aus das an ihn gerichtete Gesuch eingegangen. wonach das Gesuch abgelehnt worden; es würde nun zu beratheu sein, ob die Versamm- lunL nicht beschließen wolle, die Einberufung nunmehr von St. Ma- jesi t dem Könige zu erbitten.
Ein Abgeordneter desselben Standes. tritt der Ansicht "bei, die eben verlesenen Mittheilungen an den Ausschuß zu verweisen.
Herr Landtags-Marschau: Es sei allerdings in der Adresse an Se. Majestät der zuerst vor eschlagene Passus in Bezug auf die Ein- berufung des Ab eordneten tust wegZela en worden, msofern dieses als etwas anz ' bgesondertes und A zusonderndes betrachtet werde. Es könne mchts entgegenstehen, die Méttheilun en an den Ausschuß zu verweisen, der dann seinerseits zu beratben Faben werde, ob und welche Anträ e derselbe der Versammlung vorzuschlagen eeignet finde.
_Dsie betden Schreiben werden hierauf an den ten Ausschuß verwte en.
Hierauf veranlaßte der Herr Landtags-Marschall die Wahl der Mitglieder zu den ständischen Ausschüssen. -
In dem Stande der Landgemeinden lehnte'et'n Abgeordneter die auf ihn gefallene Wahl zum dritten Stellvertreter, ohne Angabe von Gründen, ab, und nach beendt'gten Wahlen erbat sich der im Stande der Städte zum ersten Stellvertreter gewählte Abgeordnete das Wort und erklärte, bevor er auf den Gegenstand, worüber er sprechen wolle, eingeht, vor Allem die auf ihn gefallene Wahl als erster Stellver- treter abzulehnen; er sei es sich selbst schuldig, diese Ablehnungs- Erklärung vorauszuschicken, damit der Verdacht nicht auf ihn fallen könne, als habe er blos darum etwas gegen die heutigen Wahlen einzuwenden, um als wirklichxr Abgeordneter zu dem Ausschusses ein- zutiicken,_falls man in Berlin seiner Ansi t beitreten möchte. Die Sache selbst sei diese: er sei der Ansicht nämlich, daß Stellvertreter nieht zu den Ausschuß-Mitgliedern gewählt werden können, indem diese nur den Abgeordneten während der Zeit des jedesmal!“ en Landtages zu vertreten befugt seien. Er halte sie aber ni 1 hm tigt, zu wirk- lichen Mit liedern ernannt zu werden. Ueber dtese seine Ansicht bitte ;rffdie Ver ammlung zu berathen und einen desfallsigen Beschluß zu a en. Der Herr Landtags-Marschan erwiedert, daß, wenn das Vor- getragene Gegenskand der Verhandlung werden Jolle„ der gewöhnliche Geschäftsgang durch Stellung eines an den Aus chuß zu verweisenden Antrages einzuhalten sei.
Der vorige Redner: Er habe die Absicht nicht, einen förmlichen “Antrag zu stellen, er habe hier nur öffentlich seine Meinung aus- sprechen und den Verdacht von sich ablehnen wollen, als habe er auf indirektem Wege zur Nichtgenehmigung der Wahlen, die auf Stell- vertreter Ysallen, beigetragen. _
Ein bgeordneter der Städte: Es set nur zu bedauern, daß das verehrliche Mitglied nicht gleich und erst nach gänzlich beendigter Wahl seine Erklärung abgegeben habe, indem es wahrscheinlich sei, daß alsdann der zweite Gewählte auf die erste, der dritte auf die Stelle des zweiten 11. s. w.'gerückt wäre.
Der vorig'e Redner: Es stehe ihm allein zu, den Momentwaht- zunehmen, wann er seine Erklärungen abzugeben für gut finde, und „er habe den jehigen Augenblick gerade als den geeignetsten gehalten.
Cin Abgeordneter des Ritterstandes spricht seine Meinung dahin aus, daß der vom vorigen Redner angegebene Ablebnun ogrund nicht haltbar,)xei; der Stellvertreter trete durchaus in alle Re te des wir!- lichen itglt'edes, und als solches sei an der Stellvertreter wählbar. _ Da auf der Ablehnung beharrt wur e, so veranlaßte der Herr Landtags-Marschall eine neue Wahl. *
Es entßanh mm die Frage, ob nicht die drei übrigen Stellver- treter vorrücken könnten, wodurch Stellvertreters zu erfolgen hätte. Da jedo das fragliche Vorrücken Widerskand fand und als ungeseßléch bezei net wurde, so trat die Wahl eines anderen erßen Stellvertrekers im Stande der Städke ein; und nathdem auch die hierauf nothwendig gewordenen Wahlen der weiteren Stellvertreter in diesem Standegesrhehen waren," ergab, sich das in _der Aula e_ enthaltene Gesammt-Resultat der Aus chaßw'ahlen.
Der Herr andtago-Marschall fordert nun einen bgeordneten
der Ritterschaft zur Verlesung nun von dem öfen Ausschuß vorge-
denn 'die neue Wahl eines vierten", . " Modification des betreffenden Landtagobenchts oder we en ?
ethnlte mimßene ** au .. „ Dreser 'eorbneteen'tet bie Voxlxsuögdexldre tan Se.!x “ den König mit [gender Bemerkung em : ou dem 61:11 Aussxhussx - bas Referai über diesen Gegen und übertragen und enhanöz Auftrag worden, eine entspr ende Adre : zu entw“ en. Ick JtäfTen tieren Auf Z:,- xögvnneT, yxd „ck 1? e, [o „gu: es eateteu, erzeu et un , a nurn: em rate selksf nichts mßhr zu sagen &ck& blixb. Der Ausschuß Zak Ansicht getheüt und die Adresse em myng “Eymann. : Sie mir nun, dieselbe vorzutragen, Yannt an _:e slch Yarüber ' späkhthten, in wie weit Sie dieselbe m jeder eztehung fur gen _,- er en. . Die Adresse wurde vor etragen und einstüxtmig an e„no , uud isi der wesentliche Inhat derselben, so war des mik. Resttipts, ungefähr na stehender: _ „ , _ Im Ein ange belo 1 das Mini erial-Resknpt dae nchttgx * sassun der lle: öchsken Absicht bet der Gestattung der Beruht. den |“)“ entlichen lättern über die Resultate der Landtqgs-V „, lungen, ügt jedoch auf VeranlaJ'uug vorgekouzmener emzeluer ;; worm si eine ngewißheit hin ckckck der Gränzen mzd Gcge "* der Veröffentlichung gezeigt habe, méthezug aus eme Allerh ErmäYégung folgende austegeude Bestimmungen hmzu:
1) evor die Genehmigung des Abbruch des Landtggsb ' von dem Herrn Landtags-Kommissanus erthetlx ward, Z|. erforderlich, daß demselben das Protokoll über dre betet" ständischen Berathungen mitgetheilt werdx. _
2) Es verbleibt demnächst lediglich bei den m den,Resknpten
28. Februar 1841 und 24. Februar 1848 mtt Genehmi Sr. Majeßät festgestellten Grundsäßen, daß „ ' a. die Landta 6berichte nicht eher Mittheilun en uber emen
* ständischen erathung gekommenen Gegen and _geben d“-'
als bis die Berathun _über diesen Gegenßanb m_ [)|er „Landtages zum Schlu gekommen ist, und daß eben so . auch jeder in dem Landtagéberichte erörterte Gegxnstaud ein Ganzes behandelt werden, der Bericht mtthm den , schluß der Berathung und den von der Stände-Versam über die Sache gefaßten Beschluß mittheixen muß. , Eine Aukna me "hiervon ist von Sr. Majestät nur dabm gelassen, daß bet umfassenden legislativen oder'anderen „Geg den, die eine fortlau endé Reihe von Landta o-Sjyungen an An nehmen, auch fuer: sive, sobald die ändiche Beta_thuyg über' zelne Hauptmaterien geschlossen ist, Re erat: darüber m dre Land berichte auf enommen werden dürfen. .
8) In“ eziehung auf die Gränzen, innerhalb deren dee stäU' Redaction sich bei den Landtagsberichten zu bewegen hat, nur im Allgemeinen wieder daran ermnert, daß nach der » fach kundgegebenen und in dem Allerhöchsten Proposik Dekrete an die rheinischen Stände vom 80. Apr:! 1841 drücklich auögesprochenen Absicht Sr. Majestät duese V ' überhaupt nur in gedrän ten, alle Spezialitäten und Pers _lien vermeidende Darsie ungen ein cmfaches Referat über Verlauf und das Er ebm“ der Landtagsberathuugen gebenso
Wenn Se.Maje ät päter in dem an die rheimschenS“ erla enen Allerhöchsten Bescheide vom 29. Mai 1848 *** spre en geruht haben, daß der Landtags-Kommissarmsbek
übung der ihm in Bezug auf die Genehm altun des Abb übertragenen Function so zu verfahren ha e, da der VU di keit der für die öffentlichen Blätter besiimmten Mitthxtl kem Eintrag geschehe und hierin der ständischen Redacvon mögliche gesetzliche Freiheit bleibe, so ist dadurch- dex!
einerseits zwar ein Anspruch gegeben, daß, wenn dtesellm_ besonderes Gewicht darauf le en sollten, ihnen eine mö vollständige Mittheilung éhrer erathungen gestattet werke, dererseits aber auch die Pflicht auferleqt worden, sich be:
Veröffentlichungen nur der geschlichen Freiheit zu betZt'enen, _ hin bei denselben sich auch den geseßlechen Beschränkunge- unterwerfen. ' _
Hieraus fol t von selbst, daß ,
4) bei der Ab assung der Landta é-Berichte, da sie dazu be
sind, durch die Zeitungen ver ffentlicht zu werden, sowohl sichtlich des Gegenstandes als der Form und Fassung, du die Gränzen der öffentlichen Mittheilung durch den Druck stehenden geschlichen Vorschriften beachtet bleiben müssep. Indem nun aber nach den von Sr. Majestät dem Kömgx iiber schon friiher getroffenen, und in dem Allerhöchsten Beschnde die rheinischen Stände vom 29. Mai 1848 ausdrücklich aUSgespr nen Bestimmungen die Landtags-Berichte lediglich den HerrenD ta s-Kommissanen zur Einsicht und Genebmhaltung des Abdrucko geßegt werden sollen, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß 5) die Herren Landtags-Kommissarien eben so befugt als verp- tet sind, sol en Landtags-Berichten die Zulassung 7;me ganz oder teilweise zu versagen, deren Veröffen ltchuug uber das Maß der öffentlichen Mittheilung durch_ den bestehenden allgemeinen geschlichen Vorschriften, alxo der ordnung vom 18. Oktober 1819, §. 10, Art. 11 der höchsten Ordres vom 28. Dezember 1824 und 4. Februarl nebst der durch die lehtere Allerhöchst genehmigten Jnßxv vom 81. Januar 1843, insbesondere Art. 17. und endl-ch Verordnung vom 80. Juni 1848, §. 1, zuwiderläuft. Aber auch abgesehen von den schon durch die allgememws lichen Bestimmungen gezogenen Gränzen lasse es sich-ne'zht ver ' daß Geg'cnstände zur ständischen Berathung kommen ko_nnen- an sich wegen ihrer et“ enthümléchen Beziehung zur Regtzxrungvber auswärts en VerhältniJsen, oder zu“ einzelnen ersoneq, eme, beso . diskrete ehandlung erfordern, mit tyelxher_ dre Perofsentltchw dariiber gep ogrnen Debatten unverträgltch rst, Penn mcht dada liche Intere : dadurch'gefährdet werde oder dre Unbe'fangeuhklt Debatten im Schoße des Landtages selbst unter dem Hmbltck auf Veröffentlichung leiden soll. , _ Se. Majestät der König haben dtes auch schon m dem an
* rheinischen Provinzial-Landtag gerichteten Bescheide vom 29-
1848 da“ in aus esprochen, daß Allerhöchsidieselbenxeé der yk?! wähnten,hder stäFdischen Redactt'on gewährten gefehltchen Frelbs't dessen verichert hielten, da die Stände schon aus ergenem A" etwam'ge Für die Veröffentt'chung nicht geeignete Erörterung!" wiirden zum Druck befördert wissen wollen. .
'Wenn da er *in "sol en Fällen, wp die VeröTetztltchung bk“ treffenden Bench“ den eßehenden Gesepes-eré rtften sen würde, die Genebmi ung des Abdrucke un edingt zu," , sei, so werde es bei den egensiänden der Kedachtenxlrt [ck angemessen sein, daß die Herren Landtags- ommissanen sich .*
4
Unterlassmf desselben mit dem Herrn Landtags-Mars all und wo m glich einigen.
Erfolge aber eme Einigmzig _ _ _ König die Herren Landtagsv- ommtffatien in 'jenen wre)". Zöllen ermächtigen, dem Landtagsberichte anz oder thetl.
ruckerlaubniß zu vexsagen, ohne zuvor h“heren Orts dak -;'
nicht, so wollen Se. MajkßÜx
zufragen. (Schluß in der Beilage.) Bk"
. ät !) ' V das“ . M::MK-M „,...,-..., “*"“ “"-'
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_ __ „.._ „_ --„._._..«_____-__.__._4 __ “***-.*...
Adresse.
Das fragliche Ministerigl-Reskri t beabsichtige unverkennbar, „ durch neue re lementansthe B mmungen, theils durch Aus- .» ber kundgege en_en Allerhöchsien WillenSmet'nung, ein Recht zu Laken, welches dre ganze dermalt'ge Versammlung, so wie die
Beilage zu
___-___“
x gewünscht werden, andererseits der ' wesentlichen Unterschied nicht verkennen würde,
ammluugen auf den vorhergehenden Landtagen, ohne eine einzt' e -
nahme- und mit diesen die ganzeProvt'nz vom
“hlage der provinzt'alstéx'ndt'schen Verfassung, iusuns der ganzen Wcrksamkejt des Landtags, als die sicherste “wehr gegen Unrant uni) Wtakür, als den befruchtenden Quell es neu e_rwachenden_ offentlcchen Lebens, als das Band des Ver- ms zwtschen Kömg und Volk und als die herrlichste Gabe
„ freisinnigen Herrschers, mit einstimmigem und lautem Iubelruf "
.* thätten. Set' ihnen das Köni liche Ge enk t euer '; 5der Verleihung gewesen, so fe? es den fck b rden durch dxn Gebrauch, ckck gex'attex hatßen, denn te, die Stände, wüßten es wohl, und ganze rovtnz thsse, es, da sie Hand Sr. Majestät verdankten.
. „ „ „ ersien Augenbltck Z Verleihung W bis auf dre gegenwärttqe Stunde, als die ge ige ' als die nothwendtgste _
im Augen- :
diesen Gebrauch nur der schühen- ;
Jm Bewußtsein der wahrheitsmäßégen Schilderung der Sach- -
„ seien sie, die Stände, de, se der Uebertrcibun zu zeihen.
Wenn e aber nun, im leb „ en Gefühl desDankcs " en
ür die Königliche Verleihung, the des verliehenen Rechts, es mit ängstlicher Sorgfalt bewachen, * deutlich ausge prochenen Absicht des Königlichen Gebets gemäß, hk en Und zu, pflegen s_uchten, wenn sie da, wo diesem Gebrauch .bz-sex-E-ntwtckelung Hmdermsse, theils wirklich in den Weg ge- , theils m. Aussicht gestellt würden, die den ganzen Werth des .es yeuerdmgß m Frasge bringen, wenn sie unter dem schmerz- en Embruck_ mcht erhatender und befestigender, aber auflösender ßregeln drmgcnd und laut die schützende Hand
hle ihrxr Pfitcht, ohne Zeitverlust vor den Thron Sr. Majestät en nnd rhre Ueberzeugung aussprächen, daß es sich hier nicht um elzte Besttmmungen handle, die das Mehr- oder Mindermaß ihrer duschen Rechte m „deren formeller Entwickelung .reguliren sollten, her'n daß _es “sich m der Frage um die Veröffentlichun handle dre thats§ch11che„Bedeutung der ganzen Verfassung,. da es sich die xm dre Erfullng des Köm' lichen Willens, so wie derselbe sichiltch der Fortenxwtckelung der ?iändischen Institutionen wieder- taus esprochen set, daß es sich endlich handle um Befestigung rAu ockerung dxs Bgndes des Vertrauens zwischen König und k, so glaubten dae Sxande„mit dieser offenen Erklärung nicht die rfurcht zu-yerlehen, „dxe sie threm Köm' nnd Herrn schuldig seien, „*1 den vexfassung§_mäßtgen Weg zu ver assen, der ihnen durch die ehe h_ezezchnet ware, unt? endlich nicht das landedväterliche Herz .Maxesiat_unzarx zu berühxen, m_dem sie, im Gefühl einer unab- sbßren Pfltcht, „dre Wahrbett und nichts als die Wahrheit redeten. dxesem unerschütterltchen Vertrauen auf die wohlmeinenden König- _en Absichten, erlaubten sich die Stände, unter Zugrundelegung der detholt kundgegebezren AllerböchsienWillenömet'nung, in eine nähere ** ug dxs mnustenellen Reskripts einzugehen. “
Es ward. nun zuerst mzf das Allerhöchste Propositions-Dekret ** 30. Apr:! 1841 ynd dae durch dasselbe dem sechsten rheinischen dtage im Allgemem'en verkündigte Absicht Sr. Majestät, wegen gesiattender ausgedehnterer Veröffentlichung der Landtags-Ver- dlungen durch den Druck, zurückgegangen und der darin zugelasse-
gedrängten Darstellung der erfolgten Beschlüsse und vorangegan- : , Spezialitäten und Per- ? alien, durch em von der Stände-Versammlung hiermit zu beauf- *
en Verhandlungen, mit Vermeidung aller
gendes Mitglied derselben erwähnt.
„Es Wtrd sodann bemerkt, daß von dieser Befugniß der sechste msche Landta sofoxt Gebrauch gemacht und gleichzeitig Se. Ma- **t unterm 2 . Mar 1841 ehrfurchtsvokl gebeten habe, die Bei- ung der Namen der Redner. in den abzudruckenden und zu ver- tl::chenden Protoxollcn Allergnädigst gesiatten zu wollen.
Der Gebrauch dteser Besugniß habe, so wird fortgefahren, jedoch baldbexBerathung mehrerer Angelé enheiteu von rößerem Zn- ffe gezetgt, daß nur durch eine vo ständige Verö entlixhung der handlungen deren Zweck überhaupt erreicht werden könne," wes- _auf den dxsfallstgen Antrag des Landtags der wörtliche Abdruck Protokolle m den Zeitungen, jedoch unter Weglassung der Na-
der Redner, von dem damaligen Landtags-Kommiffarius wieder-
*Mattet worden sei. -_ „ Namen der redenden -Protokollen beifügen zu_dürfen, set“ in Folge der bei den ge- sssknen Landtagen der übrtgen Provinzen bereits zur Anwendung mmenen entgegenstehenden Allerhöchsien Bestimmungen entschieden ckM- daß ein abweichendes Verfahren für den rheinischen Landtag tnachJelassen werden könne.
Der ebente rheinische Landtag sei kaum versammelt gewesen, als .* in Folge der früheren Erfahrungen in *seinen ersten Sitzungen das M lß dex vollständigen Veröffentlichung der Verhandlungen, als achtenhöb'xdmgung der ständischen Institutionen, » a e.
_nßeuung von Stenographen
' ex cxlleruntertbänigsten dress? tkm. Nach erlauf von "zehn !:on Af). ZNai 1848 . ___n „ an des Kön!“ li en Vertrauens ein neuer und übe - gender Jeweis von den9 ck , r
„!chung dieser Absichten zu beschränken und zu hemmen drohen _ B AySgesprochen sei es in diesem so bald erfolgten König- _ Yschkl_d- daß Censur in Bezug auf die Landtags-Berichte über- LMM m dxm Willen Sr. Majestät liege, und daß, um diese 4" zu Bt_rmetdxn und gleichwohl mit den bundesgesehléchen Be- M,);sgen tm Cm-klang zu bleiben, jene Berichte dem Landtags- „! akkus zur_E1nfixht und Genehmigung vorgelegt werden sollten. ß-mspkochtn sex wette); daß, insofern der ständische Wunsch dem Z.. nach nux der set, den Gang und Inhalt der Verathungen 151.74." km! *und yollst'andig veröffentlicht zu sehen, der Landtags- ,» anus anZewtesm sei, bei der Ausübung seiner Functionen so «.„ ' thkk", „da .der Vollständigkeit der für die öffentlichen Blätter _ . 9„ken Mtotthetlungen kein'Eintrag geschehe und hierin der stän- ,Üo,.,.tdac,tton jede mögliche gesepliche „Freiheit bleibe. Endlich sei ***-Mßgkündete Erwartung auögesprochen, daß von dieser Mit- “ Herrn Landtags-Kommiffarius 'um so weni er eine * “ck , s der Beruht: zu besorgen sei, als einerseits ie Ver- . -_ "ns ungeeigneter Erörterungen ständischerseiw nicht würde
3
wenn e, ' - - . allgemein und “. ef begründete n Ueberzeugung von dem uns chähsxarel: _ mtmsiertellen Reskrtpt vom 12. Dezember 1844 unter 2, 3and5ent-
„ , _ des Königlichen * *ers nochmals anrufen, wenn sie m dteser ernsten Stunde, im =
Hinfichtkich des allerunterthäuigsten Antra- ! Mttglieder den abzudruckenden Land- ;
_ hochberzigen Absichten Sr. Maje ät und . ., Pkt? Bürgschaft gegen Deutungen und Auslegungen, stdie- die .
auch überzeugt, daß Niemand es wagen -
. tagsberichte nicht eher
| Stellung sich ihr Vertrauen
' und daß hierin gleichzeitig der *" Schwierigkeiten, die aus 'der ; könnten, dqrch persönliche Verhandlung sofort zu beseitigen. Aus dem = thnen vorltegenden ministeriellen Reskript vom 12. Dezember 1844
neuerdings geltend '; fallsigen Anfrage zu willfahren gernht, und sie
Es sei die Bitte an Se.Ma e ät be lo en worden, * . , , . _ zu genehmxgsetn unxchdestsn Landtage ; Matthetlungen sich nun um desto gewtsser stets 1m Kreise der geseß- “" bk? Handhabung der Zieseßlichen Censur übertra en zu wollen. ;
_ _ vom 19.-Mai 18 8 seien diese ; ., näher be rimdet und der Allerhöchsten Entscheidung vorgelegt " . Tagen wäre der Allerhöchste Be- ? auSgesptochen se" erfolgt, ein noch heute verehrtes unschäß- *
“ in tiefster Ehrfurcht, wenn dasjenige,
-' meinung, heißt es in der
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welcher in Bezug
auf Veröffentlichung zwischen den fiir die Tagespresse beßimmten Er-
zeugnissen des größeren Publikums und den en“ " stattfinde, die im Schoße der Stände- nsatjmtrtt?tetktgé:p?1rt;::n3§ *
schlichey Yettretem der Provinz ge flo en werden. Dae an diesem Aller öchsien Bes eib ausgesprochene Willens-
Landtagsberichte bestehen, sondern diese ledi [i ur Er altun des Emklay s _mtt den bundesgesevlichen BestimÉuLeQ benhKönigFichen Komm! arten vorgxslegt werden sollen, Leptere aber angewiesen seien, Yer Ahskcht der Stande wegen möglichst treuer und voUftändigerVer- offentltchung des Ganges .und Inhaltes der Berathungen nicht zu nahe zu treten, deshalb bet dem Königlichen Vertrauen auf die Ge-
gertchte zu "bxsoxgen w_'a're, - diese, so klar und bestimmt ausge- sprochxne Kontgltche Wallensmet'nung betrachteten die Stände als ein unzwetfelbqstes Anejrkenntxéß, daß die Freiheit der Rede sonder Be- deutung set ohne daß Fretbeit, gehört zu werden, als eine Königliche ZusaZe, deren deutltcher Sinn nicht mißverstanden werden könne, als eme usaZe, an der sie, die Stände, als dem Palladium ihrer ver- fassungsmaßigen Rxchte, festhaelten, und von der sie jede Deutung fern halten zu müssen glaubten. Sie vermöchten aber die in dem
*
haltenen Bestimmungen mit jener Königlichen Zusage nicht in Ein-
11 fie dieses in keinem Gebrauch und seiner Entwickelung- der klar ,'" klang zu bringen. Sie müßten vielmehr jene Bestimmunßen “19 Be-
schrankungen„der geseßlichen Freiheit betrachten, ohne da sie zu er- kennen Yermocxyten, paß die Bestimmungen eine größere Gewährleistung gegen d)? Veroffentltchung nicht geeigneter Erörterungen enthiélten, als sie.beretts'durch det) Allerhöchften Bescheid vom 29. Mai 1848 be- gründet set, donn dte Bestimmungen unter 2 und 8, daß die Land- “ „ , Mittheilungen über einen Gegenstand eben durften, als bus dje Berathungen über denselben in pjuuo des and- tagß zum ,Schluß(Zekommen seien, und daß jeder in dem Landtags- bertchte eryrxerte egenstand als ein Ganzes behandelt werden, der Beruht mathm dxtt Schluß derBerathung mittheilen müsse, diese Be- sttmmazngen vxrhmderten die Reduction, ein vollständiges, treues uud lebetzdtges Btld der Verhandlungen zu geben, sie zwängen die Re- dgctzon zu etyer ge'dräxgten und kiinstlichen:Zusammenstellung, von der em jedes Standemttglaed durchdie gemachten Erfahrungen die Ueber- zeugung fgewonnen habe, daß sie mit dem von den Ständen wieder- holt e"!)r urchtsvoll „ausgesprochenen und von St". Majestät in dem Allerhochsten Beschetd vom 29. Mai 1848 ausdrücklich enehmigten Wunsch: „dex: Gatxg und, den Inhalt der Berathungen möglichst treu und Yollßandtg veroffe-rtltcht zu sehen“, in der That nicht in Einklang zu brmgen seren, sie verhmdertcn, daßdt'e Provinz in unmittelbaxer uxxd fortlaufender Kenntmß von demjem' en erhalten werde, was ihre standtschen Vextreter über ihre wéchtégäen geistigen und materiellen Jnteresßn bertethen und beschlössen.. Die Bestimmung 81] 5 unter- ordne dze LanZtags-Verhandlungen unter die grmeinrechtlichenCensur- Pyrschrtften, uhersehe folglich die von Sr. Majestät in dem Aller- hochßen Beschet§e vom 29. Mai 1848 klar ausgesprochene Willens- xnemung, daß _xme Censur in Bezug auf jene Berichte überhaupt nicht 111 der Ylle-xhochsten Absicht liege, und verkenne gänzlich den Von St. MaxestaF so“ bestimmt hervorgehobenen Unterschied, welcher zwi- schen den fur dte Tagespresse bestimmten Erzeugnissen des größeren
: schriftsteYeriscben Publikums“ und denjenigen Erörterungen stattfinde, * welche an Schoße der Stande-Versammlungen von »den geseßlichen
Vertretern der Provinz in ihrem Berufe grp o en wiirden. Somit bedrohten diese Bestimmjungen die ständischen In étht'onen auf ihre frü- herx Bedeutunxkslosigkett zurückzuführen, und, mehr als alles das, sie bkruhrtext, tym, es fich,t,lm die Erfüllung Königlicher Zusagen han- delte, dte wrchttgste olmsche Grundlage, das Band des Vertrauens
zwischen König und olk.
„Indem die Stände diese ihre Ueberzeuqun in tie er E r ur t aUSzusprechen für ihre, Pflicht hielten, seien sie 8weit entffsxrnt, lspiel! gc?- gen dre von SY. Maxestat Zoem Herrn Landtags-Kommt'ssarius vorbe- hal-tene Gene-hnngung der für die öffentlicher: Blätter bestimmten Mét- thetlungen argendwie Einwendungen zu gestatten. Vielmehr erkenn- ten und verehrten, si,? mit- lebendigem Dankgefühl die hochherzégen Absichßen Sr. Maxestat, w:e sie hinsichtlich dieser Einrichtung in dem Allerhöchstezt Bescheid? vom 29. Mai 1848 klar und bestimmt kund- gegeben„seteu.' Zn „threr allerunterthänigßen Adresse vom 18. Juli 1848 hattep dteoStände Se. Majestät zu bitten gewagt, den Abdruck der zu veröffentljchenden Landtags-Verhandlungen ausschließlich von der Genehmtgqng Yes Herrn Landtags-Kommissarius abhängig machen zu wollen._ Ste haZtey geglaubt, daß die Ausübung einer ihnen theu- ren gesehltchen Jrethett am sichersten unter dem Schutz eines Staats- beamten sich befmde, der "durch seine hohe und doch der Provinz nahe zu, erwerben vorzugsweise berufen set“,
emfachste und kürzeste Weg liege, alle Form der Redaction etwa erwachsen
hätten sie nunmehr dankbarst ersehen, daß Se. Majestät ihrem des- sprächen die zuver-
sichtltche Hoffnung aus, daß die für die Veröffentlichung bestimmten
lichen Frex'heit bewegen und in keinerWeise zu dem ihnen so schmerz- lichen. Mtßfallen Sr. Majestät Veranlassunggeben werden, wie sol. ches an dem Allerhöchsten Landtags-Abschiede vom 80. Dezember 1848
Schließlich sagt die Adresse, daß die Stände in der vorstehenden Darlegung thxe auf Thatsachen und Erfahrungen festbegründete Ueber- zeugung, m tiefster Ehrfurcht ausgesprochen hätten und nicht befürch- teten, quch bc: der strengsten Priifung, der Abweichung von der Wahrhett oder Uebertreibung beschuldigt zu werden, sléüberließen dtese Priifung vertrauungovoll der Weisheit Sr, Majestät und bäten , was sie aussprechen zu müssen qegZaubt, sich als begründet herausstelle, die in dem Allerhöchsten Be- schetd vom 29. Mai 1848 ertheilte Königliche Zusage aufrecht zu er- halxen: „daß der Vollständigkeit der für die öffentlichen Blätter er- thealxen Zusage Feix: Eintrag geschehen und hierin der ständischen Re- dactton „xxde mö ltche gesevltche Freiheit bleiben soll“, Und weiter Allergpädtgst hefe [xn zu wollen, daß die diese Königliche Zusage beschrßmkendpxn Besttmtyungen unt_er 2, 8 und „5 des ministeriellen Zsjiäsknpts fur dre rheméschen Stände nicht zur Anwendung kommen o en. -
Ein Abgeordneter der Ritterschaft glaubt den Wunsch der Ver- sammlung auszusprechen, der heuttgen Verhandlung beantrage, einen guien Eindruck machen.
| Em Abgeordneter der Städte: Wenn er den Redner recht ver-“"
standen habe, so gehe der Antrag dahin, daß nicht nur die Adresse,
r Allgemeinen Preußischen Zeitung. „ «.___ - - -
Herr Landtags-Kommiffarius ben
_ Majestät erlaffene Antwort mit.
4- , , * : d sinnung der Stande von der Mrtwtrkung des Landtags-Commissairs . lmselben
Ständen noch theurer * in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand keine Beschränkung der
den Se. Majestät ihnen davon zu =
wenn er die récht baldige Veröffentlichung . dieses werde in der Provinz _
Sonntag den 9"" März.“
sondern auch das miuiskerielle Restript _ weniger An and nd n k" , ' * - - - seschZkben L&LM ßw'ZY'x- om“ ck der “'Wer nachts Censumtdnsks „ er:: an tags- atschall bemerkt, da 13“ " ' gewobnbcheu Wege sehr bald zu erwarten jßein'ewYJTTff-FIKFÜI
ebruckt werbe, was mit so
. die nächste Sivung auf den 24sien, Vormittags 11 Uhr, an. dresse weiter, wonach keine Censur für die *
Koblenz, 3. März. Bei der Erö nun 1) “ . tagszSihung theilteder Herr Landtags-MTrschgall 'ZÉ'YJaZ-ZM: auf ahre allerunterthamgsie Adr: e vom 10ten v. M. von des Königs
. . Pr. Ztg. Nr. 59.) Nach Verlesung dteses Allerhöchsten Erla es - tags-Marschall die Ueberzeugung aus, daß dieffVerxLTZlUTT dLeTULn enthalteyen_neuen Beweis der nädigen und huldvollen Ge- sknnungen .Sr. Maxesiat Yes Königs mit i m dankbar verehren werde und auf daß AnregunZZmes Mitgliedes der Ritterschaft, daß die Ver; sammlung thre emhe age Uebereinstimmung mit dieser Ansicht des“ sLaaYdmths-Marschglls aussprechen möge, erhob sich die ganze Ver- den Taxgz," ?:Je 1:1)" dankbare Verehrung der Königlichen Worte an
Uichtamtlicher Theil.
Inhalt.
Inland. Berkin. Veränd n “ " DFOLÄZUSBPÜUZM,Z'Laldkmexk- gen an der Armee. -- Reise St.Konigk, u „ e an es taateu. Herzo thum S . “SZ::YKZZ'M ZandxßirtthastHdes alltrthurgischen ZYesrUtndZYtenburg' x . art . er a d s- “ “ _ . vertirungs-Plgn. _ Die ministexitkle Vertrag m" China. Der Kon gen nach A! ter. _ Vermischtes. Großbritan en und Irland. London. Die Times über die uckcr- frage. - Herm Gladstone's Rede zur Unterstüpung drs Zucker-Vor chlags
erRxgienJg. - VZrmischtes. etz; _ anton uzern. Petition an die Ta sa un .' - K - ton Zurtch. Verathung 'der Tagsasung über die ZesZiteZ- rage.an-
Waadt. Vermaschtes, _ Kanton Freiburg. esuitische
K a n t o n Annahme
Majorität. - Truppen-Einschiffuu-
Flugschrift. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
der Oregonbjll im Repräsentantenhause. NZFZTJ. Veracruz, Santanq's Unterhandlungen mit der neuen Ne- Handels- und Börsen:Nachrichten. Berlin, Börse,
London.
Inland.
Berlin -8.März. Dem Militair-Wo enblatte uol e sind die Hauétleute yon leaub des 20sien méd von WilebIÉ Yes 21sten Jusantene-Regtmenw zu etatsmäßigen Majors, der Ma-
-)or Riegen vom 4ten Ulanen-Regiment zum etatémäßigen Stabs-
Qfstzier ernannt, der Erbprinz zur Lip e-Detmold als a re- garter Premier-Lieutenant beim Regimentp Garde du Corps ZIN- §stellt und der Komtztcmdant von Stralsund, General-Lieutenant von Byxstell, auf sem Ansuchen als General der Kavallerie zur Dis- posttton gestellt worden.
Berlin, 7. März. Von der Reise Sr König! Hoheit des Prinzen Waldemar sind mit der le ten indr' .lt , ' ' nähe?3 NaÉrichten eingegangen. h sch : Post gegenwärttg
on. uez, wo, wie früher gemeldet worden, der rin bas Dampfsxhtff „Hmdostan“ bestie , war die Fahrt das RYhe zMeer hmab gunsttg: „am Aysxzan _Yeß'elben der öde pittoreske Felsen von Aden, durch dte engltsche ktlrtair-Station allmälig zu einer Stadt :tetLssYstung herangewachsen, besonders in militairischer Hinsicht in-
Am 14. November v. Z. friih Mor ens näherte der , in- doslan“ endltch dem User von Ceylon. (Zinc frische, boxilcslzmischeYJuft von berq'uschenhem Y_Iohlgeruch wehte Vom Lande herüber; eine lange blaue Krzste .mrt schonen Verglim'en erschien zur Linken, und bald wars das Schtff tm Hafen von Pointe de Galle Anker. Der Prinz mit semer Rxffe-Gesellschast ward sogleich aus Land gesetzt und zog, von den englischen Behorden aufs zuvorkommeudste empfangen, durch einen Wahren Hochwalß von Kokos-Palmen, der den ganzen Hafen umqiebt, u.ach der zu semer Aufnahme, bestimmten Wohnung, gefolgt" von emer großen Menge Her malerrsch bunt gekleideten*Céngalesen. Die Ge an uxn G,.)lle- erschten sogleich als das reizendste Bild tropischer Herr- ltch ett: em hu,gltg)t-es, von einer Fülle der klarsten Bäche belebtes Land, bexcckt von maxestattsghen Pa'lmemväldern, zum Theil von 80-100 Fuß Hohe, vonuderen Stammen prächtig blühende Schlingpslanzen herab- hmgen, thrend un„ten wilder Pfeffer, Zimmet-, Muskatnußbäume,“ Kaffeegesérauch :c. "em fast undurchdréngléches Déckéchtbildeten. Nachts kot dann das Schwgrmxn von Miaionen Leuchtkäfern und Glühwürmern ganz das Schausytel emes prächtigen Feuerwerks dar. Nicht minder anziehend war dre Landfabrt im Walde an der Küste entlang bis zur Hauptstadt Colombo, im Schatten eines Pakmendachs, links das erndende Mexr, rechts eine Menge einzelner t'm Dickicht versteckter Hutten der Eingeborenen, welche unter der milden engiischen Herr- schaft sich des glücklichsten Looses zu erfreuen schienen. ,
In Colombo empfing der Gouverneur C. Campbell den Prinzen mit der ausgezeichnetsten Zuvorkommenhcit. Nach einigen Tagen Rast im Gouvernementshause wurdx die Reise ins Innere der Insel angetreten. In “Candy, dezn alten Königs H vzn Ceylon, ward, der andessitte zu Gefallen, tmt Elephanten, ahnen :c. ein Königléther“ Emzug ,?ehqlten, unter der hexkömmlichen betäubenden Begleitung yon, Pfea en, Paukeen und dm qmekendsien Flöten der Welt, em ganz xxxdtsches Bald, bet welxhem, nach des Prinzen Meinung, freilich dte Hauptsache: der mat Edelsteinen bedeckte Sultan, fehlte. In Candy xrregte der Tempe'l (])axzoba) des Buddha, ein ber“ den Völkern buddhrsiaschen Glaubenß bts ties nach Asten hinein berühmter Ort, be- sondere Aufmerksanxkejt. Hier sah man, aufbewahrt unter einer gol- denen, m1t_Edelsiemen verzierten Glocke, die heiligste Reliquie des Buddha-Dtensie-s: einen Zahn Buddha's, dessen Besitz nach dem Glayben, det: Emgeborenen das Recht der Herrsch'ast verleiht. So wem? dae Cmgalesen selbst Sinn für ihre Religion zu haben schienen,“ um ,o mehr zogen die _kolossalen vergoldeten Idole, 'die !oskbaren Tepptche, welche das ganze Innere des Tempels ausfüllten, dt'e duf- tenden Ylumenopfer, so wie die Menge der [att geschoremn, in ge!- ber c4:1,mtka den Tempeldienst besorgenden Zßn'esfer, dt'e Augen dk? europätschen Reisenden auf sich. "
_ „Bald verließ indeß die Reise-Gesenschaft die Hauptstadt Candy m““! rem Kranz 'von Kaffee- und Zuckerpfkanzungen wieder, um in den ogenannten Park von Galbocka, der Elephantengegend, einzu-