1845 / 97 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eim ellt, ernannte der Herr Landtags-Marschall einen neuen Aus- ?,zußßßx d.“: Dauer. des gegenwärtigcik Landtages, Behuso daqeba- wachung der Ständehausbau-An elegenheit, aus den Mitgltedem Ferner zeigte er Herr Landtags-Marsch'ag an, daß, wegen der Menge der noch vorliegenden Arbeiten, die- Verlange- chmals auf 14 Tage nachgesnxbt, jedoch zu bos- hr voußändig zur Erledigung der Vor-

Nach der Vorlesung und Genehmigung mehrerer Adressenwukdk hierauf in Gemäßbett der Taßeo-Ordnung rats des Central-Ausschu es aber die _ Kollegiums hiefiger israelttischer Gemeinde, des Inhalxs- ges “Uk": Allerhöchften Orts zu bitten, daß nicht nur dre un Ed! te. vom 11. März 1812 den jüdischen Bewohnern der alten Proymzxzt zu-

und durch die deutsche Bundes-Akte _gewabrlet|_eten Rechte vollkommen wieder herge|ellt, sondern auch un Alkgemupen den Juden der preußischen Monarchu vollkommene burgekltche Gleich|elluug mit den christlichen Unterthanen huldvoll| zuge|an- den werde. _ _ _ __

In dem referirenden Ausschuß hatte sich_ d1_e Maxyntat von 9 Mitglredern für, und die Minorität von L* Magltedem un. Allgeznn- nen gegen den Antrag erhoben. Nach dem Vortrage des sehr grund- lichen aUSgearöeiteten Referats erhob |ck eine anhaltxnkw _Debatte. Für die Petition wurde zunäch|_hervoxgchoben_, daß daexxzztgxn In- den, welche bisher Aemter beklerdet-hätten, diesen s_eh_r_wurd1g vor- esianden. Andere Staaten sind uns in der Ematxctpaxton vorange- ritten, wie namentlich England, wo ein Israeltt dte Stelle des e_rsten Shen“ s _von London bekleide; ilitairs und Deputirtm selben in allen Verwaltungszweigen Anstelhmg _ __ __ theokratischen Grundsätze der Juden werde himeichendeStcherhett fur Der Einbrin er der Petition sprach sich mancipation der Juden se],

der Versammlung.

rung des Landtags yo fen sei, daß diese Fraß

lagen erforderlich sein werde.

um Vortrage des Refe- PeLiLZou des Ober-Vorßehet-

aukreich, welches unter sein_en Advokaten, uden zähle“ Holland, wo du- Durch die das Staatsleben gewährt. dahin aus, daß auch er für vollständige deren Gewährung aber, wegen unseres Hörigkeiwgeseycs_und her Nähe von Polen, Schwierégkeiten enthalte, indem leptere vtcle Em- wanderungen veranlassen wurde. Die heiligen Bücher der Juden ent- halten viele Grundsäve, in Folge deren sich diese als ein bevorzugtes Volk med andere Menschen als untergeordneter denn fie selb| _l_*e- trachten. Vollständige Emancipation werde erst dann eintreten kon- nen, wenn Ehebündnisse zwischen Christen und Juden geschlossen wer- den können und somit" das bisher ausschließliche Fortpftanzen der Race in sich aufhört. Die Nähe von Polen, wo die-Juden sich noch in einem so gedrückten Zustande' wie im 13ten und 14_ten Jahrhun- würde bei jeder Erneuerung jenes n mit allem sittlichen Nachtheile für uns herbeiführen, den jener Druck dort nothwendtg erzeugen müsse.. Deshalb sei nothwendig, von des Königs Majestät eine vorbereitende Gesehgebung zu erbitten, um dadurch die zuführen. und so, in zeitgemäßer Art aufzunehmen, welches seine Hütten neben uns erbaut hat. daß man bei den' jetzigen gedrückten Verhält- endig auf eine baldige und völlige Emanci- entgegnete der vorige Redner, daß er nur pation nicht aus dem grünen Baum geschnitten zu sehen ß dieselbe vorbereitet werde; so habé man den nommen, zu dociren, *dagegen ihnen die so w_ich-' vollständiger Emancipan'on sei es hinwegzuräumen. hnt, daß nicht nur die Riicksichten der welche die Gleichstellung Anderer be- liche und historische Standpunkt die Dieser ist im 16ten Artikel der welche den Juden nicht nur ihre bisherigen sondern ihnen Erweiterungen derselben verhetßt. Staatsrecht ist der“ jcßige Zustand geradezu cut- daß politische Rechte so wenig. als poli- Erbrecht von einer Generation auf die Der Talmud sei kein Gesc buch, und nur eine en und Meinungen ü er Kultus- und Ri- daß für die Juden die haben, daß die Pflich- mit den P ich

dert t'n Deutschland befinden, Drucks “zahlreiche Einwanderunge

Entwickelungspbase herbei- , ein Volk wirklich unter uns

Auf den Einwurf, nissen .der Juden notbw “pation hinwirken müsse, die Schwan?“ “wi'm e, Juden das Recht ge _tige ärztliche Proxes zweckmäßig, dicse Hindernisse

Andererseits wurde crwä Humanität, der Philanthropi dingen, sondern auch der recht 'Emancipan'on der Juden crheis “Bundes-Akte enthalten, Rechte garantirt, Dem vernünftigen gegen, denn dieses fordert, tisché Beschränkxmgen durch „andere übergehen. Sammlung von Erklärun tualgeseHe, und stelle se Geseße des schützenden Staats bindende Kras teu ge n den Staat auf gleicher Höhe stehen | die Emancipqtton der Juden .Mi 11'_ Eingehen von Ehen zwischen Christen also das zur völligen Eman- ren nicht lich; es herrsche 6 eines solchen,

ondern da

gelassen , vor

| die Regel auf,

recht und billig. und Juden sei aber jest nt“ cipatt'on durchaus nothwendige Amalgami mit daß widerßrebende Element des So lan e hierin nicht eine "Aenderun . eintrete, ander|e en, das Gleichsiellen dex Re "te immer sicher ein nicht woblxhätiges Element “sei nur. im adminisirativen warum solle dre penetrirende Intelligenz für Kommunalskeaen dem Allgemeinen ent- siir das Vaterland mit ewä ren; wcnn Völ- tzge er, das sei aber erden wir ihnen gleiehe somit gleiche Vortheile am Gedeihen auch uns assimiliren. _

cht Zulässig-

“ortwährend vor. wüxde das Nebenein nur ein widerßrebcndes, also im Staate bilden. Wege geschmälert worden, der Juden für Lehrämter, zogen werden? Wenn sie für das Recht, uns kämpfen, so muß man ihnen auch Rechte ker sich vereinigen, dann assimilirt sie der Ge Zsolirung der Juden nicht _der Fall; w Rechte gewähren, und haben sie pesStaats, dann werden fie sich en die beantragte Emancipation wurden folgende Gründe er- des Volkes Gesinnung auszusprechen; man sich abu nicht verhehlen, daß as Volk machen würde, wenan Unter allen Staaisverfas- gesondertes Volk gewesen.

Das Edikt Von" 1812

er Landtag sei berufen, enden Frage dürfe igen Eindruck auf d Richter, wenn sie Vorgeseßte sein sollten. sungen sind die Juden zu allen Zeiten ein _ ortugal |eht dem in Polen näher, als seinen Mit- rachten nach Gewinn halte die uden in Polen lichen Druckes m so großer verhältnisse würde es hervoxbn'ngen, Dcputirte sein sollten, nachßem gcbekeu wor- elischen Kirche den Landtagen ck keinesweges auf dem frei- Juden zu wiin chen, ergüteru heraus elle; H die Emancipatipn 1wch m'thx dre Foxgerungxn aufmerksam ge- Iudeu in alle Sphären des aniSmus unseres eine Insxs'tutionen

ten Sinn wurde auf das in der Bundes-Akte Betreff der Iuden-Emancipation er- habe schon im Jahre 1812 vor dem !be sei in die viex Worte: „gleiche

bei der vorlt'e es keinen gün

bürgern. Das uuerachtet des sich befinden. wenn Juden Landtags- den, die Verfassm1gsfra vorzulegen. Du: Masse sinnt“ en Standpunkt, u ck dies bei dem aus dieser Abneigung gehe hervor, da äß ist. Es wurde ferner auf _ welche durch das Eindrix öffentlechen Lebens entstehen m_ü _ eu, Staats mit dem Christenthum auf dasselbe begründet sind. Im entgegen e

gen der evang des_Vo_lkes ist m dre Emancipation Erwerb derselben Von Ritt

da der Ox eng verwachsen, ja

_ er Fürst Hardeyber JF ““M“-5.15?! ass . *- e' t“, en“- zu ers Landtag beschloß hierauf: Petition ihrem ganzen Umfayge den so wurde das vom Ausschuß ge 2) Soll auf Emancipatjon der getmgen werden, daß sie

nach nicht zu befürworten. ßeUtc Amendment:

Igden uukcr der Bedingung an- auf dae von ihre: Religion gesonnen

M _ Gobti'ucke Verzicht lei|en, insofern diese gegen *die “von Christen _ geboßtmx Kyi“?- verßodßeuF ' überwie en a e e n ; agegen ie rage:

3) ÖWJÖZ?" Orts zu bitten, daß die in dem_Edt'kt*Wm 11. März 1812 den Juden erthejlten Rechte wude: hergestellt werden, __

durch 57 bejaheude gegen 25 verneinende Stimmen zur Petttton erhoben. Es folgt hierauf der Vortraßnüber die Petinou. eines Magisktaw- itgliedes- von. Breslczu, bogntra- gend: daß die bei Eismbahnen ange|ellken Beamten m Bezzehung ayf Gehalw-Brschlagnahme den unmittelbar“ Staafs- _w-e den städtischen, geistlichen und landschaftlichen Beamten gletchgcstellt werden möchten. _ _ -

Det Landta wies die Petition ab, wul.de_rNachwe_1§ fehlt, daß deshalb bereits nträge von den höheren Staats-Behörden abge- schlagen sind. _ _

Die Petition des Abgeordneten für Ltegmv: _

daß Jlachsbau- und Zubereitungs-, so wre Flachsspmnschulen, auf

Staatskosten angelegt und Prämien ausgeseht würden fäcPrwat-

personen, die auf er e Kosten eine, solche Anstalt begriindxn und

ein feines, dem belgiMu Flachs gleichkommendes Produkt ltefern, wurde, in Uebereinstimmung mit der Ansicht des Ausschusses, pom Landtage darum zurückgewiesen, weil durch Errichtung der Flachsbau- schule t'n Simmenau von Seiten des Staats der erste Thetl des Antrags bereits erledigt Z! und die-Resuznxte davon abgewartet i_ver- den müssen, bevor der 'ntrag auf Prämtirung mehrerer dergletchen neu zu erri-htenden An|alten qn ebracht werden kann.

Die etition der Kreis-VerFammlung in _Leobschüh

ist auf ufhebung der. geheimen Konduitenltßen gerichtet._ _

Der referirende Ausschuß hat in Riicksicht des Bedenkbchen d_te- ser Einrichtung bestimmte Vorschläge zur Abstellung _der daraus mbg_- licherweise ck entwickelnden Miß|ände fiir. erforderltch erachtei. Dre drsba4b ge eaten Fragen: _ _ _

1) Soll beantragt. werden, daß die Konduitenlt|en me von, emem einzelnen Vorgesetzten, sondem' nur von einer unter dessen Vorsive zu bildenden Kommission ausgefertigt werden? _

2) Soll nachgesucht werden, daß den betxeffeuden Beamten dae Einsicht in die Konduitenlésken auf ihr Ansuchen gestattet werde?

warden nach einer lebhaften Debatte, in welcher die Abneigung gegen die geheimen Konduitenlisim überwiegend |ck aussprach,

er|ere mit 41 gegen 31 Stimmen bejaht, also. wegenfehleudcr

Majorität nicht genehmigt;

die zweite aber gegen nur 5 dissentirendeStimmen angenommen,

Hiexauf tratg der dritte Ausschuß das Referat. über

die Petitionen Nr. 24, 53, 92, 94, 128, 140, 163 und 1,68 des

gedruckten VerzeichniY's, sämmtlich die Klassensteuer betreffend, vor.

Der Inhalt der etin'oneu war in dem bezüglichen Referat schr

ründlich beleuchtet und durch eine anhaltende Debatte von der Ver- pammluug erörtert worden, deren Resultate in folgenden Abstimmun- gen sich ergaben.

Die Fra e.: . _

1) Ob an?; Fixir-ung dex Klassenßeuer für die Provmz Schlesien

angetragen werden solle? wurde von 42 Stimmen bejaht und von 35 vcxncint, erhielt also nicht die geseßlt'che Majorität. Der Vorschlag.: _ _ 2) Auf Bekanntmachung. der Klaffensteuxx-Veträge dcr cmzexuen Kreise anzufragen, wurde JWT?“ 28 bejahende Stimmen verneint.

Dre ra :: .

3) AllcrhöZst-n Orts zu_ bitten, eine Revision der Klassen|euex- Gesesgebung e,:“ntrcten. zu. lassxn, damit durch dieselbe an die Stelle der jeßt'gen unsicheren Normen poßtivew eintreten,

wurde mit 51 gegen 27 Stimmen bejaht, erhixlt also nicht die ver- fassungSmäßx'ge Majoritx'ik. _ '

Dagegen wurden die angen:

Allerhöch|en Orts zy beantragen, daß:

1) die in der zwölften Stufe Steuerndcn nicht nur, wenn sie das Alter von 60 Jahren, sondern schon dann von der Klassenstcuxr Fesbl'kit wären, wenn sie das Alter von 50 Jahren überschritten

a _en;

2) in der zwölften Steuexstuse m_tx 1 Sgr. (und nicht wie bisher 1? Sgr.) für den Kopf gezahü werden dürfe;

3) der Grundsaß festgeskcllt werde, daß kleine Hausbesitzer auf dem Lande, wejche- nicht. über einen Morgen Land besiyen und kein Gewerbe trxibeu, Welches ihren Verdtenst über_ den des gemei- nen. Tagelöhners cthebt, so wie ärmere Gewerbtreibende in den Städten, |W zur 12ten Steyuskufe .eiy-zyschäßen sind;

und das Ameudement:

4) daß in den; mahl- und schlachtßeuerpjlichtigeu Städtxn analoge Veränderungen eintreten,

sehr überwiegend "bejaht.

Die Petitionen, über deren speziellen Inhalt durch diese Abstim- mmögen Zichtbesonders entschieden worden, sind demnach ,als abgelehnt zu etra ten.

Zwei nachträglich gestellte Amendements, zu beantragen, daß:

1) nur |eigende Bevölkerung, erhöhter Gewerbebetrieb und vermehr- ter Grundbesiß als Motive zur Erhöhung des Klaffensteuer- Betrags angesehen werden dürfen“, und

2) daß die durch die beschlossenetz Anträge entstehxnden Ausfälle in dcr Klassensteuep nicht auf da.: audexezn Stxucrstufm übertra- gen werden,

wurden ' das «stete mit 54 gegxn 22 Stimmen,

das zweite. iiberwiegend bejaht.

35|.e Plenar-Sißung, den 25. März. Nachdem de_rHerr Landtags-Marscball de_r Pexsammlung mehrere Schreiben des Herrn Landtags-Kommiffan'us und den Eingang mehrerer Adr: en mitge- theilt hatte, von denen eine vorgelesen und mit nuerhcbli n Abän- derungen angenommen wurde, ging man zur TageSordnun über, nach welcher der Vortxag des Referats des zweiten AUSWUÜS über die Allerhöchste elfke Proposition:

fd76_ Provinzialrccht des Markgrafthums Oberlausitz betreffend,

er 0 g e. .

Nachdem die auf das Provinzialrcaht bes M.M„kgtafthums Ober- Lausis Bezu_g habenden Bestimmungen gesgmmelt, zusammengxßellt und. vorberettend durch _släudischx Depun'xtx gepyüft worden sind, hat der hohe Gesehgebxr dars: Verhandlungen dm ?rovinzéalspändey zu- ehen lassen., “m_dsesxlben auch éhr-ersetts za; prä kn und |ck gutacht- 'ch darüber zu_äußern._

“Insofern [xdoxb ds_e Codißcata'on des «sammten ohexlgysiyschen Provinzmlcechts _ für doe uäxh|e Zukunft näht in- Ausßxht 'e|ellt werden kann, ward den _Ständc'n ammßsohlxn, éhxe nyyxtksF-mxcit vorzugswxi, 3.4me 3.1! “ck“!"- ck unh Velthe-Stxcikßagxn vor,!t'e en, zu deren ösung durxh dre GeseRebung ein praktisxhes Bedürßnjß vorhanden ist, und m welchexy aße übghaypt smd Möbxspndere durch formelle. Ayfbtbuns solcher voch bkßxbxnde-n vaviyzigzerW-n Vors-bristen, welche ““w“-„k den sqstuxv '. Eigen.??trbäkqixxn- und der ansemxim'u Gesehgxxbuns nacht, yacht . W _oP-x m de_r Wijk.-

sgxeifußs von Bettlem, Land|"

lichkeit nicht mehr zur Anwendung kommen, durch bie..G: Individuen, welche ein. H

Nachdem der Direktor des Aus r.. Gründe, nach welchen die Veratbung des gedachten Provinzia vor enommen worden, entwickelfhatte, erfolgte der Vortragdrz . . * Na dessen Inhalt hat sich der Landtag m' über den vorliegenden Entwurf, sondern .t'mBe che Beftimmungxn. des Entwurfs. süß obsolet_ ; daher aufzuheben snd; ' ' 11, welche Streitfragen vorliegen, zu deren seßgebung vorzugsweise ein Bedürfni Der Ausschuß stellte eütvcr|anden sei: 1) alle Paragraphen des Entwurfs, welchc na achten der Stände der Oberlausiv obsol ßtsein der Bewohner befindliche Bestimmungen

b das Lokalrecht der Städte Görli dcn Deputirten dieser

., bie. Vysolsu „md sons“ Uk ÖMZ" _ yer allgememen S_tcherhnts allgememe durchgretfende Ma

[„ es weder gere t, noch _ Zwecke,-wel_ : von [p_kalpolizeilühen wohl

ommunen und Privaten un

Aufwendungen zu fordern, vielmehr es

, _ yelcher zu dem Landaxmen-

t, _ t|, den_Upterthanen für di welche sie zahlen,_ auch Sicherhnt :hres Eigenthum Pessonen allgemem zu gewähren,

, die Auf rcifungs-, Detentions- und Tra

agabunden und le jetzt schon zum größeren deri, eudl _,

_ auch alle etenn'ons- unh Transportko|em Gesevxs vom 6. Januar 1843 durch rich erwachsen, unbedingt dem Kriminal-Fonds

, konnte |ck die Versammlung mit dem in

uzgesprochencn. Grundsaße, da_

h Transportkoßen der Bettl-

fen Personen aus den von der Pro

yaxmen-Jonds erstattet werden sollen

.. war man mit Ausnahme einiger Stimmen, - nach deren Mei-

k derStaax diese Ko|en nur in den Fällen,

"p chtet gewesen, inallen anderen aber derLa

bxmehmen habe,:“ndem man auch jenem hierun

„ven könne, - des Dafürhalte'ns, wie a

i'mden im allgemeinen sicherheitspolizeili

„hin,'daß die Erstattung

'zéliien Polizei-Obrigketten dur m'vien werde, vollkommen ger

gende Fasfung des §. 2 vo

„Es soll vielmehr eine Er Obrigkeit des Aufgreifun ein- für allemal zu be immenden

tskassen geleistet werden.“

'“ stern» 3. ___Fol _a_ zu ;: en

„Die Jeff [lun

Entschädigungssä

ustiz-Beh'o'rden, je na

nds oder-dem Kriminal-Fonds zur Last"

11 §. 4; In gleicher Konsequenz dürfte dieser Paragraph ganz

96 wesentliehen Modificationen des Gefes- ö |e Genehmigung zu Theil werden, _ossen worden, eventürll bei des Königs

_ aupt egen und :|, nur durch kr feige und egeln zu erreichen sein dürfte,

für landespolizeiliche zu unterscheiden, _- gemessene Opfer und

eiyzmvirkeu. sein dürfte.

cht blos im Allg .“

sonderen da billig. sein würde,

hinzuäu ' ßm von einzelnen

Fonds gar x Steuern, s und ihrer

an hat b . ß verbcsmd2n ist.ck ie daher die Vorfragen, ob der Landtag .,

S e des Staats c nicht? jetzt beiträg

_ _ _ noportkosien bet“ Vett- gttxmattonslosen Personen unbestritten hetle aus Staatskassen getragen w_er-

ch. dem eigene" *__ etc, nicht mehr Rechtsbewu

v und Laubay, aus den Städte in der ständischen Deputqtjo Verhandlung vom 25, Januar o. J. angefiihrten Grün . alle Paragraphen des Entwurfs, bei weichen lediglich dem von cht Ständen der Ober-L Gutachten angeschlossen hat, von der spezielle zuschließen.

Welche in Folge des terlt'ches Erkenntniß zur Last fallen müssen, _ diesem Paragraphen ß dte Aufgreifungs-, Detentions- gabunden unh legitimatt'ons- 3 lediglich aufzubringenden , nicht einverstehen. Viel-

as_i_c_l_;_dex_ Ausf ' . a , n Berathétßggeb.

Es erhoben |ck hiergegen einige Bedenken.: Es wurde !; tet, daß die. Materialien zu“ dem Lokalrecht der Städte Görlig , Lauban nicht haben vollständig gesammelt und daß. sie. ex|vom . e berathen werden können,

wo er bisher schon dazu ndarmen-Fonds selbige zu tex keine neue La|en aus- US den oben angeführten chen Interesse ein Antrag chenden Kosten an die ängt'g auf d:: Staatskassen über- tfertigt erscheine. r eschlagen:

attung dieser Kosten an die Polizei- sortes in jedem einzelnen Falle und nach hen aus den betreffenden

welche aber; später. in genommen werden müssen. Es wuxde fem“. sich um das Gutachtcn über ein Gesch bau gfall. Axxsschuß und St.

|_cn Landta Provinzial“ geführt, daß, da es diejenigen Paragraphen, für deren Wc

Weiteres weggelassen werden können,. der hier in Rede |

seien, nicht ohne rig zu prüfen s_ein wexden. Bei der ersol

aci_ 2 gestellte Vor

ten Abstimmung wurde sowohl die 3-1 Daher wurde

rage mit überwiegender Majorität bejah

Zur zweiten Frage wurde das.An1endement e|cllt: sollen die Lokalrechte der Städte Görli g net und dem nächsten Landtage in so! d_en_, damit sie nach 1“ zml-Recht der Ober wecken können?

und eben alls überwiegend bejaht. nage wurde darauf hingewiesen, früher ein Vertrauens-Vokum vom Landi und deshalb wurde an wiegend bejaht.

Nach der Erledi Paragraphen zur Be Ansichten gehabt hat.

s das. Bergrecht Bezug habenden Paxagrapben w_- das, Provinzialrccht gehörend betrachtet.,Ü Bestimmungen schon bei dem 7ten _ __ Eben so werden die dasFeuer-Sozz'etätswesenw flüssig «achtet, worüber besen *

, von den niedeun SCW“! ajor-ität besxhlossen: sis beftebende Schulzwang beihch*__*

Stelle der bisherigen Schul-Ordnung in isch: aligemeinen Landesgeseße treten sollen.

Die Erwägung, ob die Bestimmungen in den.- §§. 249-_ welche |ck auf. die Verhältnisse der Juden beziehen, Gewerbe-Ordnung Veränderungen. erlittxn haben, hafte Debatte. Dcr Ausschuß hat fich verneineud, ausgcsprocheu, und diese; ist die Versammlung beigetret hatte, daß das Edikt von 1812, welches die staatsb _ der Juden besfjmme, in der Obex-Lausiß nicht, gxltx, * Proviyz |ck gern allen Geschen- fügen werde, wellhe er Juden erlassen worden, der Stadt Görlih bcschlossem dem Gutachten darauf hinzudeuten, daß. die Ab .eorbnete» * 3 sich vorbehalten haben, bezüglich der ubm “UF. Privilegiums von 1.395, bei Aufnahme des. Lokalkechts von * . und Laubqn das Nähere vollständig quSzufjjhrxn.

Besonders komme no 1) das sogenannte W:;

V und Lauban kritislb ond- cher Gestalt vorgelegt *, hter Fe||ellung auf denselben in das Pro) -Lausiv an den gehörigen Orten eig.

In Bezug auf die obige aa daß dem Ausschuß. * age. ertheilt worden."“ ck diese vom Ausschuß ge|elltx Fragq »

gung dieser Vorfragen. gelangten. mm diejem' rathung, bei welchen dex Ausschuß abweixß

cht mit Vorstehendem diirfte §. 3 nun folgen-

g der im vorhergehenden Paragraph gedachten lgt durch die Königlichen Regierungen resp.

ckdem solche dem polizeilichen Dispositions-

Sollte diesen allerdt'n ntxyutfxs nicht die Allerh r'Versammlung bes a't

a) die Zurücknahme des vor

und es sind *. . b) Emanatiyn einer doch di

geschla enen Gesetzes, gleichzeitig aber Provinzial.- La *

: met en Härten und Uebelstände der zeitberfgen Verwaltungs-Grundsähe bcseitigenden gesehlichen Bestimmun zu beantragen.

Selbige dür e dahin lauten, .

„daß. die" Kosten der Ermittelung ber Orés-Angehörigkeit dem

_oxte zur Last fallen, mithin die Polizei-Obrjgkeit des Auf-

qnifungsortes berechtigt sei, in jedem

fkk allemal zu bestimmenden Sähen di

Ermittelmxg der Orts-Angehö

Landstreixher und legitimationsloser

Obrigkeit des Heimaisortes

als nicht in bezüglichen berathen worden. treffenden §§. 266 gesehléche Bestimmungen existiren. In Betreff der §§. 345- 352 delnd, wurde mit übexwt'egender M 1) daß der. in_ dexOber-Lau werden solle; 2) daß an die Lausitz die

“267 als über

nzelneuFallo und nach ein- e Erstattung der Kosten wc- keit_ _qufgcgriffener Bettlcr, ersoüxn von der Polizei- zu verlangen, wobei dieser, wie sich von [klbst verstehe, als principaöeer zur Kostentragun verpflichtet cin- " _ __ ck ermittelt, daß eimatölos zu halten, die in Frage stehenden Kosten 'd,_cm Landarmen-Fonds' zur Lask fallen müssen.“ Durch eine derartige Bestimmung würde der Ersav der im al]- mein'en sicherheitszoolizeilichen Interesse von dem Aufgreifungsorte 'gewendeten Kosten gewährt werden, was in jeder Hinsicht nur vor- “'lhaf_i sein könnte; auch stände wohl zu bo en, daß dann die Be- _rden_'de_rHeimatSorte solcher aufgegriffener „mylxxßt würden, das Vagabundiren m _stalten und son| möglt' | zu verbindet Schließlich Wurden ' *lche fiir die Kreise Ziegenrü

durch die.

veranlaßte e_iqx en Fällen, wo

egen in denjem'

zusehen sei; wo * ndividuum fiir

das betreffende

en, nachdem dxr , . ärgerlichen. '*':

ndividuen um so mehr

v d .At - WM.? “Uf en "“S - 1dBetteln durch geeignete

Guystcn d Ahgeorhneten

oßcn Nachtbkt'le bemerklich gemacht, und Schleusingen aus deren ' , *isrher La -e dadurch hervorgehen, daß die Behörden des d ngsumschließenden Auslandes nach'von der diesseitigen Gesehgebung _ehr oder minder abweichenden Prinzipien verfahren, und knüpfte man *rau, mit Bezug auf obigen Antrag sub b, das devoteste Gesuch, das vorliegende Gesch entweder gar nicht auf die vom Auélande enklavirten Landestheile in Anwendung bringen oder doch mit den gierungen dahin Uebereinkunft treffxn zu lassen, daß 've auch im Auslande zur Anwendung komn_1*en.

f ging man zur Verathung der dem Landtage vorltegknden

Cine Anzahl von Gewerkschaften der Stein- und Braunkohlen- ben in der Umgegend von Halberstadt bitten: _ gung des Königlichen Bergamtes von Sommerschcnbuxg _ Halbersiadt und unterslüsen ihr Gesuch mit me_hre_ren, thezls aus der Oertlichkeit, theils aus den Verkehrs-Verhältmssen, thetls fernung des Dorfes Sommerschcnburg von den metsten n_*her cleiteten Gründen. eilt die Ansicht des Ausschusses, daß unter den Verhältnissen ein Bedürfnis; zur Verla ung des Bergamtes nach einem mehr in h_er ere Communicationömittel darbie- ein mag. Da aber in der daß auf einen an das Königlizhe Finanz- _ deswegen gerichteten Anxrag bisher noch k_et_ne Antwoxt em- s") so trägt der Landtag die gedachte Petttton Allerhöchsten- fürworten zur Zeit boch um so mehr Bedenken, als nach em“ Königlichen Ober-Bergamte zu Halle an das Finanz-Ménisikrium unterm 22. Januar d. I, er|atteten dns gedachte Ober-Bergamt der_ Verlegung des Bergamis _ höheren Orts auögesprochen hat, die desfallsige Besttmmung em Königlichen Finanz-Ministerium erst abgewartet wer-

„erde einer großen An ahl von Landtng-Abgeordneten öm'glt'chen Regierungen,

ei lichen, welche" Privat-Patronatstellen farr|ellen Reverse gefordert wecken, _ung zu einer mehrseitigen Erörterung.

__ 6 wurde bemerkt, wie „dZe Regierun Zs" ung der “Kandidaten “mzbeyuht lassen _ _ s ! groß se't' und“die schon im Jahre1834 exammirtxn ersk Wenn daher ein Gtifjlixher von “einer _ öbkgliche Stelle übernommen werde," so Königliche Regierung darauf Bedacht nehmen,_daß solches achtheil der für die Königlichen Stellen nottrten alteren

Stadt Görli

zur Sprache: _ _errccht der Gutsherrscbasten; _ 2) das Recht der Gutsherrschaften auf die Steuer-Uebeeschüsß Zy 1 schloß |ck der Landtag der b_.aß hierüber im Provinzjalrecht keene _Be deu könne, und daß es zweckmäßig ersch txn wegen ihrer auf Observanzen beruhenden Rechte im Falk“ dieselben besonders zur Geltung; zu bringxn. cbt bezügliche §. 183 gehört nach de_rkk nicht in das Privat- sondem in dgßJs“ Es wurde angeführt, daß dixs Recht der DomuutW ordernngßrecht und um so nzehr begründxt sei, .. was zu Steuer): fehlt, zuschtxßen müssen und e]; " gen Steuer-Ueberschuß e-rba-lten-_ .Der bezügliche. §. 183 wurde mit überwiegender S Mehrheit angenommen, doch war d

orttrge Codificatt'on des Movsnzialrechts nicht U., ' wünschenswert!) ist, so wurde „auf den Antr'_'_ gender Stémmen-Mehrheit beschlossen- .-

er eit in ein “' _ machten ..ck-,

Ansicht. des Auös-busß! ,

stimmun anßgesp-eris 51.

eine, da die G henachba'rten Re

gleiche Grands

Widerspruchs Der auf das Re Re si_cht mehrerer Mitglieder liche Recht. ein Zwecks“ Dominica,

bslltg set, daß sie W- “.wqm aus dex Ent

Zoblengrube ' De_r Landtag t ksktragenen Lokal- dachten Königlichen “'elegenen und be ings vorhanden

. d er gesammte Stand der?", gemem en

ja nicht ein

Ausschusses mit überwie

höchsten Orts zu bitten wenigstens zur Begxgnung jeder Rechts-Unsich sonderen Verordnung alle nach dem |ändischcn durch die inzwischen ergangenen Verordmxngen noch nicht akk“ lich aufgehobenen Be|immungen des Entwuxfs aufzuhebey- - der anderen Seite qbex die vorläufige pryvinzialxechtlt'tbe _:"',x keit aller anderen Provinzial-Geseye quzucrkennxn- dam“ , MißbTäx-chcu "dx: Behörden, besonders auch der Ansicht vos, wird, als sei duxch die ncue-Gexperbe-Ordnung cim anxm-s den die Juden betreffenden Prop irgxudwie herbeigeführt worden.

Provinz S_gchfxn.

(S [u . , _ .t'gxn Provinzen FMH) die Verbindliabkxlk "_ ssen, für Txagung der hier in Frage [kxheuden KWZ“ . fzuko-„nmxn; in Schlesien T| duns das Eda.“ .

uns Axxeta'xung von «m“,- “"“““ bsgesindel aus den öffentMl“__ Koukuxcenz .der Gum!) und «"

_den Orte aller on sxlb| gesagt iß-

n'nes; bon b

ck bereits über .die Zweck- ommerschenburg nach Hal-

inzinl -Geseßcn der Ohrre'.“

Standes egen die

Merseburg, 13. März.

Auch in den. üb . auf- öm'glt'ahe

keine Gelegenheit

' d oder mm, er an rfe', "da die Zähl

.__Axn'dl 1“_/_'_7“.2ß _ a ie o en für Veto! ländéschen Vagabunden und ie b,.czttey wexden sollen, obne, . .nakeitxn. _ " Wea- mm «wogen "mb, daß

veroxdnet,

ßktsor'gt werden' könnkem kßattonatßelsé in eine “K

5.05

Kandidaten gesch: . Deu Privat-P, omg |- WM ber Kan- bxdateu völlig ftede wären sie anÄnciennekéZes-Aäsßr'üYe herselben mchtLHebzmden. Wenn man auch zugeben wolle, daß dieselben bci de_r oztrung eines Kandidaten nur das gei|liche Bedür ihrer Kuchquemeinde unh diqual-“fication des Gewählten ius uge fassen mzd kemcsweges dyxch persönliche oder son|' eRückFlzhten hierbei ge- kettet werden möchten, so würde doch jeden alls fur die Regierun , Wenn |: in_mz Revers nicht verlangte, der Nachkheil ent|ehen, bagß 31; den _Könzgltchen Stellen, bei deren Beseßung hauptsächlich die An- xtennetäx mttberücksickxtigt werde, nur minder qualifizirte Kandidaten _ mde_m dae beffet qualrfizirten schon vorweg von den Privat-Patxonm voztrt worden wären, - berufen werden könnten.

_ Darauf wurde andererseits erwiedert, daß zwar durch die frag- lt_chen Rev__erse das woh_lbeqrür_1d_ete Recht der Privat-Patrone wesent- 1cch_be_schrankt werb_e, dre Petmon aber hauptsächlich im Interesse der Gerstlnbxn der anat_-_P._1tronat|ellen gemacht sei, indem diesewen gegen tJte Inhaber Kömglacher Stellen sehr zurückgeseßt würden, weil de_r Pravat-Patron sich__nur schwer zur Revexs-Ertheilunq entschließt, mathm der Inhaber emcr Pravat|rl1e von e:“uer Vetbe erung seiner Lage ausgeschlossen werde, worauf er doch eben so be ründetes Recht besihen müsse, wie der Inhaber einer Königlichen SteJe.

Es wurde zur Abstimmun gcschritten. diePetition gegen9Stjm. men angenommen und der Befxchluß gefaßt, *

daß des Königs Majestät gebeten werden soll, in denjenigen Fäl- len,_ w_o dre Königlichen Regierungen es für angeme en finden, den Gerstltchen von emer Privatßelle zu einer Königlicß-en zu" berufen, du'selben von der Jorderun eines Reverses ab|ehen zu lassen.

Hex Magistrat zu Staß urt bittet um

Ernchtung einer Gerichts-KommisÉon daselbst, weil das Land- und SZadtgzxncht zu Calbe_ von der c“*tadt Staßfurt und den in der Nahe lte__qrnden Ortschaften zu_ jveit entfernt sei, wodurch beschwer- liche Retsen, Geschäfts-Versäumnis; und manche andere Nachtheile der Gerichts-Eingesessenen entftänden. _ _ Der Landtag hat zwar unlängst in Betreff einer ähnlichen Pe- tmon de_r Stadt Barby eine Befürwortunq derselben beschlo en; bei de_r vorlte enden etitt'on aber glaubt derselbe, in Ueberein immung tt_nt dem_ lusschu -Gutacht_cn, einige An|ände zu erkennea, welchc e_me gletxhe Befürwortung nicht rathsam erscheinen l_assxn.

Es ist nämlich

1) in der der Petition beigefügten Vorstellung der Stadtverordne- ten zu Staßfurt an das Königliche Justiz-Miuisterium gesagt, daß früher zwar ordentliche Gerichtstage zu Staßfurt abgehal- ten worden seien, diese jedoch häufig wegen Kürze der Zeit sich als unzulänglich erwiesen und mit der Zeit ganz aufgehört hätten, Es ist aber vorauszusehen, daß, wenn das Köntgliche Zu|iz-Mini|erium der Stadt Staßfurt einmal ordentliche Ge- richtstage zugesagt hat, es auch Pflicht der betre enden Justiz- Veamten gewesen ist, jedesmal nicht bloß auf kunden dahin zu kommen, sondern dort so lange zu verweilen, wenn es auch mehrere Tage erfordern sollte, bis die kurrenten Sachen erle- digt worden; haben die Bittßelker nicht nachgewiesen, daß die bei den Ge- meinden Borna und Biesdorf, wexche laut Ministerial-Reskripts vom 2.1. Mai 1836 schon friiher gegen die Heranziehung zu der projektirten Gerichts-Kommission zu Staßfurt rote|irt batten, seitdem ihre Meinung geändert hätten, und 'da sowohl sie, als die übrigen in der Bittschrift genannten Ortschaften mit der in Antrag gebrachten Veränderung. ihres Gerichtsstan- des einverstanden sind. '

Dcr Landta beschließt daher, die Petition nur an den Herrn Landtags-Kommiä'arius mix der Bitte zu befördern,

eine wicksamere Abhaltung der Gerichtsta e zu Staßfurt aus geeig-

netem Wege gefälligst veranlassen zu wv en.

117 Müller bes _Regt'erun s-Bezirks Merseburg bitten

um Abänderung in den Be “immungen iibcr Erörterung der Be-

dürfnißfrage bei Anlegung neuer Mühlen, und um Auflegung eines

Kanons auf die neu zu konzessionirenden Mühlen.

Der Ausschuß glaubt, daß beide Anträge durch das so eben er- schienene neue Gewerbegeseß ihre Erledigung finden diirften, und daß, wenn diese auch nicht in dem Sinne der Antragfte'ller ausgefallen, es doch bedenklich erscheine, auf Weitere Erörterungen dieser Fragen ein- zngehen, bevor die Wirkungen des Gewerbegeseßcs vom 17. Januar d. J. sich deutlich herausgestellt hätten. '

Obschon mehrere Stimmen in der Versammlung eine große Härte darin fanden, das; ein großer Theil der cht bcstehcndenMühlen noch mit bedeutenden Konzessions-Zinsen und anderen mit Rücksicht auf das Miihlengewerbc in äljerer Zeit aufgelegten Abgaben belastet sei,'wogege_n den jest neu konzessionirt werdenden Mühlen dergleichen Abgaben und Zinsen nicht auferlegt würden, mithin erstere gegen leßtere nicht allein in ihrem Ab aben-Verhältnisse, sondern auch durch die vermehrte Konkurrenz bena theiligt erschienen, so trat doch die Majorétät der Versammlung mit Ausnahme von 7 Stimmen dem éuYchten des Ausschusses bet“ u_nd entschied sich für Zurückweisung

er etition. *

' Die Petition des ritterschastlichen Abgeordneten, Herrn Kammer- herrn von Breitenbanrh auf Burg Ranis im zicgenrückcr Kreisx, ent- hält mehrere Anträge in Beziehung auf das Mühlengewerbc, nämlich:

3. wegen zwangsweiser Einführung justixter Waagen auf allen Mühlen ;

6. wegen Annahme und Ablieferung des Mahlguts auf den Müh- len nach dem Gewicht; _

6. wegen Prüfung der Befähigung der Miiller durch Regterungs- Kommissarieu, und _

(]. wegen Erthéilung der Crlaubniß an dxe Müller zum Kleinhan- del init Mehl ohne Gewerbesteuer. _

m] „1. Der Landtag hält es allerdings für zweckmäßtg, die Mül- ler zur Haltung justirter Waagen zu zwingen, wie dem Vernehmen nach in verschiedenen Provinzen des Staats darauf bezügliche Anord- nungen schon exi|iren und wie namentlich die Köni_lichc Regierung züMerseburg bereits in dieserHinsichtVoxsoxge gqtronen hat. Wenn nim im Regierungs-Bezirk Erfurt eine gletche Anordnung nicht bc- |ehen 'sollte, so muß dem Antragßeller anheimgegeben werden, bei der Kö'm' lichen Regierung zu Erfurt dieselbe in Antrag zu bringen.

a;] [L. Wenn die vor edachte Maßregel zur Ausführung kommt,

dann kann es den Mahlgästen fiiglich überlassen bleiben, ob und wie sie |ck mit den Müllern nach Maß und. Gewicht bxrechnen wollen. ' ati c. Da in dcr ncucn Gewexbe-Ordnun vom 17. Januar d. I. nicht auSgesprochen i|, daß dae Miiller eme Befähigung zu thront Gewerbe nachzuweisen habe_n, so scheint es bedenklich, emen dahin _?ielevden Antrag zu unter|üyem '

n_ ck. :| man der Meinung, daß den Miillern gar nicht verbo- ten i|, Kleinhandel mit Mehl zu treiben, so weit sie selbst dgsselbe fabriziren, daß cjlso eine Erlaubnis? dazu gar nicht erforderlich :|.

Dieselben von Entrichtung der GeWerbefteuxr vom Mehxhaudel frei zu lassen, insoweit diese_r Mehlhanhel |ck über den Mkttelsaß hinays er|recke, dazu liege kem O_mnd vor. _ __ _

' Man 'entscht'ed sich daher um Audnahmc einer Stamme fur dae

Abweisung derPekition. _ _

DZ: Vorße?“ u__nd Vertreter der Stahl Schönebeck hatten um allgemeine Preß rcihext, und

M S14varyrdneten der Stadt Magdebuxg bxgutragen

_der präventiven Cen _ : uses aber noch m'ch . o zu c Sammlu gencht erlassenen

. Erthxilung der E

diese Erkenntnis:, un

. Veröffentlichung aller den

soweit dieselben Declaratio sung über die

Dieser zu den öffentlichen Blättern, sprochene Gegenstand fand auch in der 9 wegen seines allgemeinen Interesses lebha Snmmen ließen sich für, mehrere gegen d Aufhebung der präventiven Censur verneh bei der Ausschuß-Berathung hierüber eine ten kund egeben hatte, eben so fand die Plenar- ersammlung mehrseitig |att.

Von der einen Sekte suchte dringendes Bedürfniß der Zeit hat Staate um so wem ange|ammten Dyna fassuxtg und Verwal fentlrchkeit nicht zu scheuen brauche. Entwickelung des Volks !) Fortschritte zum Besseren.

Von der anderen Seite er wendiges Institut, sowohl tung des Staats zFelnßn im SxZa

rei eit der re e, des Volks keineötsxege mit dem Zustande de begnügcn, als das Interesse der Schr“ des Ober-Censurgerichts ebe im Staate den Rechtsschuß

Nachdem die mit Lebhaftigkeit geführte Debatte ing man auf das Gutachten des Ausschusses,. Be g zurück. Der Ausschuß hat den Antrag in der Vorsteher und Vertreter der Stadt Schönebeck, welcher trage in der Petition der Stadtverordne zusammenfällt, als du den dcutschen Verhältni ßens zu den deutschen Bundesstaaten m' diesen Petitionépunkt eénstémmé zuriickg

Bet“ der gegenwärtigen Majorität fiir das Ausschuß-

sux unbErlaß

t erschienen,

tikké-thßsxsM; zirung 'alker vom Obtx-Cxulut- (haft von authentischey De_clßrativnen an

und Publi

Censoren zugeheuben Versk- Crnsurgese've oder _ waltung enthalten.

rende, in Schr!“ ten uyb s Auslandes vie enwärtigen Versa'mmlung te Theilnahme. eJresheit der Presse durch men uyd so wie" |ck schon Verschiedenheit der Ansich- selbe auch in' der heutigen

man die Freiheit der Presse als zustellen, dessen Befriedigun dem ger gefa rbrt'ngend sein könne, da die Lie : zar |ie ttef rm Volke emgewurlet und unser: 'Ver- daß sie das Licht der Oef- Dt'e Censur lege der“ gei|ig„e_n ie drückeztd|en Feffeln an “und hemme d]:

raxiö ber Censur-Ver ragen der Zeit gehö sowohl des Jn- al

tung von der Art set“,

kannte man die Censur ass ein noth- zumSch'uß der Versassu , als auch der Ehre und des guten Man genieße gegenwärtig die der geistigen und matenellen Entwickejü s hemmend entgegentrete, und man könn? "| egenwärtig um so" rnehr er durch die Errichtu it so wie jedes, andere Privat-Intere e

und Ver "ak- ss jedes, 51- schon eine soléke

r Ccnsur- Einrichtun

ufs der“. _- Petitfozj der mit dem An- ten zu Magdebtmg ein dringendes Bedürfniß nicht begründet, en nicht angemessen und der Stellan" cht entsprechend er'a_

bstt'mmung in Pleno erklärte sich die

Gutachten, und zwar 52 Stimmen" :- gen und 17 Stimmen für die Aufhebung der präventiven Cen ur. Zn Betreff des eventuellen Antrags in der Petition der Stadtver- ordneten zu Magdeburg 51-6 1). hat die Minorität von 3 Stim [“en im Ausschuss eme Zusammenstellung und Veröffentlichu kenntniffe des Ober-Censurgerichts zur Nach _ _ jedoch ohne ihr einen authentischen Charakter zu ertheilen,_ als Pün- schcnswcrth anerkannt, die Majorität |ck aber _um deswtllen_ge eu den Antrag aussprechen zu müssen eglaubt, wejl schon i_evt d_1e kenntnisse des Ober-Censurgerichts m der Regel durch dae thtungxn publizirt würden und eine Zusammen|ellung derselben auch ohne wet- teren Antrag kein Hinderniß wohl finden dürfte. _ _

Bei der Ab|immung in Pleno trat man mtt Auönahme emer Stimme der Majorität des Ausschusses bei;

Ebenso ist auch der Antrag

ac] e. im Ausschuss ein|immég mit der Bemerkung abgelehnt worden, daß, wie zuverlässig versaute, es in der Absicht des König!. Zustiz-Mt'nésteriums liege, dte Erkenntnisse des Königl.Ober-Trt'bunals ferner nicht mehr publiziren zu lassen, daß es daher bedenklich erscheine, jeyt einc dergleichen Maßregel bei den auf weniger positiven Rechts- Grundsäßen beruhenden Erkenntnissen des Ober-Censurgerichts einzu- führen und diesen demnach den Charakter authentischer Declarationen zu Verleihen.

Auch . dieser Ansicht trat das Plenum mit Anonahme einer StimÉxe _bei. __

nd ich at

ml (1. die Ma Ju|ructéonen ' und nach den öffentlichen

ng 'der r*- achtung der" Betheikigxen,

jorität des Ausschusses es fiix unzulässig ehaiten, Verfügungen an die Censoren, welche no_ wxndig u|änden und den augenblicklichen politischen Konjunkturen sich modi ziren müßten, unbedin t immer der 'Oxffent- lichkeit preiszug'eben und daher für Zurückwei ung des Antraqes |ck erklärt; während die Minorität sich für den Antrag zum und zur Nachachtung der Betheiligten au6gesprochen hat.

Bei der Abstimmung im Pleno erklärte AUSnahme von 15 Stimmen ebenfalls für titions-Punktes. _

Die Nachmittags-Plenar-Sißung führte zunächst den Vortrag über die Ange'legenheiten der Jrren-Heil- und Bewahr-Anstalt bei Halle zum Schluß.

Hierauf erfolgte der Vortr iiber die Angelegenheiten der Land des Herzogthums Sachsen. _ __

Der Vortrag erstreckte sich zuv'o'rderst auf die von zwe: bauer- lichen Abgeordneten eingereichte Petition, das Gesuch enthaltend, '

daß jedem einzelnen Windmühlenbcsißer verskattet wexden _möchte,_ seine innerhalb des Herzogtbums Sachsen belegene Wmdmühle bet der Land-Feuer-Sozéetät fiir das platte Land des gedachtezr La_n- destheils gegen Feuersgefahr zu versichern, wenn er sich Y_te EW" schäßung derselben in die Werte Klasse__gefallen lasse und uberdtes den Bcstémmungcn des Feuer=Soztetats-_Reglements unterwerfe, jedoch mit der Maßgabe, daß zur Abschatzung des Wertbs der Windmühlen resp. der Schäden bci_ vorkommenden Brandfällen statt der durch das Reglement vorgeschrtebencn Taxatoren sachver|ändige Müller zugezogen würden. _ _

Der Ausschuß hat sich nach sorgfält: er Berathun klärt,' dem Anfrage der Petenten zu will ahren, auch sicherung einzelner Windmühlen vom platten Lande des erzogthums Sachsen bei der Land-Feuer-Sozietät anzunehmen und htermit dem längst gehegten“ Wunsche der Windmüller mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, _ sicherunq der Windmühlen zu jeder Zett yach B:-

finden wieder zurückgenommen werden kann, __un_d 1). einige sachve'rständige Windmüller bei Abschavuyg des Werths

der Windmühlen und des Schadcns bei vorkommendxn Bram?- fällen' neben den durch das Reglement vorgésxh'xiebenxn Taxa- toren zugezogen werden. _ _

Nachdem Referent noch angeführt hatte, daß Wmdmübkn fkk“ ber gar nicht versicherungsfähig __ . vom siebenten sächs! chén Provmzml-Landtage Allerhoxb en _ ekeichien "Denks rit vom 20. April 1843, die Vers! erung ““s“.- '_n init der Ma gabe für zuläs _g vor eschlagkn worden ' daß dieselben eine besondere

in' dejselbxn nötht _ _ nnter slch aufzubrmgen habe:),

ck die Versammlung mit urückweisung dieses Pe-

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Feuer-Sozietät für das platje

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