einer Zeit begonnen Haben, alseine Erlaubnispfiieht dafür noch nicht bestand, der Gewerbebetrieb untersagt wer en.
Darxietungen der im Abs. ] bezeickmcten Art unterliegen, Wenn fie in einer Schankwirtschaft veranstaltet Werden, um den Umsaß an Speisen und Getränken zu vermehren, neben den vorstehenden Vor- schriften der besonderen Regelung dutch die von der Landeszentral- bebörde bezeichnete Behörde. " ,
- Die Ortspolizeibebörde ist befugt, gewerbsmaßtge Insirumental- mufikauffübtungen jeder Art und gewerbSmäßige pbonograpbische Vor- führungen in Erbankwirtscbaften oder an anderen öffentlichen O_rten, wenn dadurch die Na-Yarschast erheblich belästigt wird, zii verbieten oder zu beschränken. egen die Verfügung der Ortspolizetbebbrde ist binnen zwei Wochen die Beschwerde“ an die höhere Verwaltungs- behörde zuiäjsig; diefe entscheidet endgültig.“ '
Artikel 3. Der § 331) der Gewerbeordnung erhält die folgende Fassung:
,""K ck - .»M»7«7chW „'“-;
,§ 331). Der Erlaubnis der Ortsvoiizeibebörde bedarf, wer aewerbsmäßilé, Uwi? Faß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei () - wa e , 1) Schausiellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Luftbarkeiten von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Piaven oder an anderen öffentlichen Orten, 2) MUsikauffübrungen vxn Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Maßen darbieien wii]. ' Eine Erlaubnis nacb Abs. 1 Nr. 1 ist nicht erforderlich, wenn die Darbietungen m Räumen erfolgen sollen, für welche eine ent- sprechende Erlaubnis nach § 33:3- erteilt ist.“
Artikel 4. 1. Der § 35 der Gewerbeordnung wird wie folgt geändert: ]) Jikcb *illtbst 2 wird hinter dem Worte „Sprengstoffen“ ein- ge a e : _ ' ., der Kleinbandel mit Bier, der Betrieb von Speise- wirtschaften“ ; „ 21 der Saß 2 des Abs. 4 wird aufgehoben. 11. Der § 40 der Gewerbeordnung wird wie folgt geändert: . Jm Abs. 1 wird zwischen den Worten .dürfen' und .weder“ eingeschaltet: „, soweit nicht besondere reichögeseßiiche Vorschriften dies zulabssen,“. 111. Hinter § 40 der Gewer eordnung wird folgender § 408 eingefügt:
.§ 40 &. “
Bei dem Vorliegen'eines besonderen Bedürfnisses kann die Oris- poiizeibebörde den Betrieb von Schankwirtschaft vorübergehend und auf Widerruf gestatten. Die Entscheidungen sind endgültig.“
' ist Hinter„§ 403 der Getverbeordnung wird folgender § 401) CMJ? ug : .§ 401). ,
Wird ein Uniernebmen, das nach §§ 33, 339, der Erlaubnis be- darf, von einer anderen als natürlichen Person betrieben, so erlischt die ihr erteilte Erlaubnis mit dem Ablauf von fünfundzwanzig Jahren nach der" Erteilung. Für Unterriebmen, die am Tage des Inkraft-- iretetis des Geseßes bestehen, erlischt die Befugnis zum Betrieb, aucb Wenn bisher eine Erlaubnis nicbt erforderlich war, mit dem Ablauf bon fünfundzwanzig Jahren nach diesem Tage.“
7. Im § 4258- der Gewerbeordnung wird .
&. im Abs._1 statt derWorie ,mit AUSnabme von Bier urid Wein in Fässern und Flaschen" und vorbehaltlich des nach „H 33 erlaubten Gewerbebetriebs' gesetzt: „mit AUSnabme von Wein in Fässern und Flaschen und Von Bier 1n Fasern und vorbehaltlickp des- nach §§ 33, Wii erlaubten Gewerbebetriebs. Auf die Abgabe von Bier in Flaschen an Wiederverkäufer findet das Verbot- keine Anwendung.“ und
b. im Abs. 3 hinter dem Worte „kann“ eingefügt: ., abgesehen *
Von § 40a,“. . . ., Artikel 5. ' " Abs ILJer3§ 45 derGewerbeordnung erhält die folgenden Zusäße als
, .Das gleicbe' gilt für Personen, die der Gewerbetreibende zur Leitung eines der tm §33 bezeichneten Betriebe oder eines Teiles der- selben oder zur Beaufsichtigung bestellt hat.
- Der Betrieb der im § 33 Abs. 1 bezeichneten Gewerbe darf, ab- geieben “bon den Fallen des § 46, nur dann durch Stellvertreter aus- geubt werden, weiin besoxidere Umstände der persönlichen Ausübung entgegenstehen. Die Ausubung des Betriebs durcb den Stellvertreter bedarf der Erlaubnis der Von der Landeszentralbebörde bezeichneten Beborde. Wird die Erlaubnis Versagt oder zurückgenommen, so ist dies" den Beteiligten mittels schriftlichen Bescheids unter Angabe der Grunde zu ekoffnen. Gegen den Bescheid ist der Rekurs zulässig. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften der §§ 20 und 21 ' Artikel 6.
Im § 49 Abs. 1 der Gewerbeordnung ist vor den Worten: , e- dnrbten Gewerbe“ s1att „im § 33" zu setzen: .in den §§ 33, ZZZ“.
r D «47 Abs 1 ZMFA b d
. er , . er ew'er-eor nu'n“ er ält in Nr. 1 folgenden Zusa? als Abs, 2: g h
' „Wer vor aylrcb obne die vorschriftSmäßige Erlaubnis den Be- trieb eines der im § 33 Abs. 1 oder der im § ZZQ- bezeichneten Ge- rberbe unternommen oder fortgesetzt bat oder von den bei der Er- laubnis festgeseyten Bedingungen abgewichen ist ,und deshalb rechts- kräftig verurteilt worden isi, wird, wenn er abermals eine dieser Handsungen begebt, mit Geldstrafe bon fünfzig bis eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefangnis bis zu _drei Monaten bestraft. Dre Anivendung dieser Vorschrift bleibt ausgeschlossen, wenn" seit der Recbtskraft der leßten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre verfioffen sind;"
1]. Der § 147 Abs.] der Gewerbeordnung erbält zu Nr.,1 folgenden Zusaß als Nr. 19,2 “
„13. wer obne die erforderliche Erlaubnis eines der im
J" 33 Abs. 1 bezeichneten Gewerbe durch einen Stellvertreter
betreibt; . Artikel 8. * Der §1483 der Gewerbeordnung erhält nach Nr. 3 folgenden [s N . ( : ZUsW a „ZZ.. iber den nach § 33 Abs. 5, 6 oder § 33:1Abs. 5 erlassenen Anordnungen oder den auf Grund des § 33a Abs. 6 endgültig erlassenen Verfügungen zuwiderhandeltZ'. , * Artikel 9. „Dieses Gsies tritt am ..... . . . . in Kraft.
„ ' “ Delitsäjer mer» 228; , _ " ago YMI 7717: -5_-_Marz 1914, Nachmittags 1 Uhr. Wk von [Fa T Das, Hau * Üegkapbkicbem Bureau.) N “ck » UW bleibt "d N )s-Post-uanerzzgéäUZ-Bsquung des Etats für die ea AUÖIUÜM „Besoldung VW "v,?kweclt'u-ng bei den dauern- UMWM Anfang W'YißuF-Y“ Mtraloerwaltun “ fort. d. VZ bezahlst worden, ' I ist in der gestrigen ??ummer ." em Titel“„Aus ab* ** , » .; auf die AusführunÖen berenNizFWYlesta 'ntenn bemerkt (mrrtsci). Vgg.) und r. Neumann-Hofer,(YMÉMJ-Jersfeld Staatssekretär des NLichspoftamts Kkaeti “ddt. der Meine Herren! Wir haben in den vbrau e ' iriebrfach iiber die Posingenien gesprochen"; ,
Ickx mörhie hervorhebxf:
MJMQenen Tagen* fck) -' '
daß wir sciZon im Jahre 1913 für die Verbesserung der Bezüge der Posi- agenten 260000 «45 geforderi baben, und daß in diesem Jahre auch wieder eine Erböbung bon 283 000 „xs bon anen erbeien wird. Es bandclk sich darum, das Durchschniti§gebali der Agenten zu erhöhen.
Wir sind auch damir beschäftigt _ ici) babe das bereits gestern ausgefiihrt '-, wo es sick) ermöglichen läßt, das Gehalt zu zerlegen in die Entschädigrmg für Dienstleistungen, fiir den Raum Mid somstige Bcdiirftrisse. '
Was die Frage beiriffi, die der Herr Abg. Neumann-Hofer gestellt bai, so kann ich ibm darauf erwidern, daß wir bei der Vergebung der Agexituren stets dahin streben, eine Persönlickykeii auszuwählen, die das Veriraueii der Gemeinde genießi umd mit der geschäftlichen Täiigkeii der Einwobner nicht in direkter Beziehung stebi. Aber in allen Fäklen ist das [eiziere nicht zu Vermeiden.
Es wird die Herren interessieren, zu hören, aus welchen Ständen sich die Posiagenken zusammenseßen. Wir haben im ganzen 10 518 Post- ageriten, dabon sind 2 % Eisenbahnbeamie, sonstige Beamte 4% %, Lehrer 8 %, im Ruhestand lebende Post- und Telegrapbenbeamte imd =Unierbeamte 1 %, sonstige im Ruhestand befindliche Beamte nabezrt 3 %, Pribaiiers und Rentiers 6 %, Kaufleute 13 %, Gastwirte 16 %, Landwirte 17 %, Handwerker 13 %, Personen aus anderen Berufen 15 %. Sie sehen daraiis, daß alle Stände dabei beteiligt sind, und die Oberpostdirekiionen“ treten auch mit dem Gemeindeborsteber und den sonst angesehenen Personen in Verbindung, wenn es sich um die Wahl eines neuen Agenten'bandelt, um zu Hören, ob Einwendungen gegen dil? PLksNl sélbst Vorliegen. Also nacb) den Gmtndsäßen, die Herr Abg. Dr. Neumann-Hofer bier geltend gemacht bai, wird schon Verfahren. Daß es nun in einzelnen Fällen manchmal nicht möglich ist, Personen zu finden, die mii der geschäftlichen Tätigkeii des Ortes nicht in Ver- bindung sieben, isiriatiirlick); das sind aber nur AuSnaHmen.
Bei den AusZaben „Fiir Hilfsleistungen bei den Verkehrsanstalten“ gelangt die von der Kom- mission beantragte Resolution zur Annahme, die eine Erhöhung der Tagegelder der nichtetatsmäßig angestellten Post- und Telegraphenbeamten und ebenso eine Erhöhung der Bezüge der Gehilfinnen bei den Postämtern 3. Klasse herbeiführen wrll, urid bei den AUEgaben „Zuschuß zu den Ypsi- krankenkaisen“ die KommissionH-resolution: „den 'Llchs- kanzler zu ersuchen, nach Ablauf des ersten Betrtebéqabres der Krankenkasse Über die Ergebnisse und Leistungerr nach ein- zelnen Distrikten gesondert im Reichstage Bericht unter An- gabe der fiir eine Gesundung und zweckmäßigen Ausgestal- tunq der Kassen veranlaßten und 'in Aussicht genonrmenen Ma nahmen zu erstatten.“ _
Die sogenannte „O stm ark ean [ a g e“, außerordent- liche unwiderrufliche Zulagen für die in der Provinz Posen und in den gem-ischtsprachigen Kreisen der Prrwinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei- Und Unterbcamten, 1200 000 Mark“ bat die Kommission gestrichen;
Ein Antrag VaYermann (ml.) und ein Antrag Sckzulß-Bromberg ( p.)-GraZlWestarp (dkon-s.) wollen die Position wieder „herstellen. u erdem haben die Abg. bSchulZ (KW.) und Graf Westarp (d ons.) folgende Resolution
eantra : „Z)en Reichskanzler zu_ ersuchen, zu erwägen, ob und inwieweit die hier an eforderten Zulagen auch auf andere gemischtiprach1ge Kreise und eichsieiie ausgedehnt werden könrien, in denen ähn- liche Verhältnisse obwalien wie in der Provinz Posen und den ge- miscbispracbigen Kreisen der Provinz Westpreaßen.“
Staatssekretär des Reichsiaostamts K r a eike:
Meine Herren! Aus dem Umstand, daß die Reichspostberwaliring wieder die Forderung auf “Bewiiligung der Ostmarkenzulage in den Etat eingeseßi bat, können Sie ermessen, welchen Werk die Verwal- tung auf diese Ostmarkenzulage [egi, und ich glaube, daß im ganzen Hause auch kein Zweifel dariiber besteht, daß diese Zulage eine sehr wichtige Angelegenheit fiir die Beamten ist. Es ist schon früher zum Ausdruck gekommen, und ich kann es nur wiederholen, daß es sich um mehr als 6000 Beamte handelt, denen die Zulage entzogen ist, und die die Zulage wieder erhalten möchten. Wenn schon jede Gebolts- erböbung wichiig ist fiir das Personal und besonders für Personal, das sich nicht übermäßig bober Gehälter erfreut (Sehr richtig! links.), dann wird sie aber noch viel wichtiger, wenn es sicb um Beamie handelt, die diese Beträge jahrelang bezogen haben und denen piößlick)
„ 10 % ihres Gehalts entzogen wird. Einige don den Herren sind ia
bei früheren Debatten der Meinung gewesen, die Sache hätte jeßt nicht mehr so große Schwierigkeiien, sie wäre für die Beamten nicht mehr so schlimm, weil inzwischen eine Erhöhung der Beamten-
: besoidung eingetreten sei, Die Tatsache ist ja richtig; für einen Teil
der Unierbeamten und der mittleren Beamten, die besonders Von der Entziehung der Ostmarkenzulage betroffen werden, ist eine Gehalts- erböbung eingetreten. Aber diese Gehaltserhöhung siebi' doch in keinem Verbäliiiis zu dem, was ihnen durch Wegfiill der Ostmarken- ziilage entzogen wird. (Sehr richtig! links.) Ich möchte den Herren einige Zahlen geben, die fich darauf bezieben, Welche Einbuße an Ge- bali die einzelnen Beamtenklaffen erleiden. Die Einbuße beträgt bei der Landbriefirägerklaffe bis zu 140 4716, bei der Postschaffnechlasse bis zu 70 446, bei den Postscbaffnern der Oberposidirektion auch bis zu
_ 70 „xz, bei den gehobenen Uiiierbeamien bis zu 210 „% (Höri, Höri!
rechts.), bei der Assistentenklasse bis zip 180 «46, bei der Sekretärk'lasse bis zu 420 “is und bei der Obersekretärklasse bis zu 450 «FC. Meine Herren, diese Zablen sprechen doch sebr deuilicb und zeigen, welch schwerer Eingriff in die Verbälrnisse der Beamten durch die Sireichung der Zulagen vorgenommen worden ist.
Nun isi jaxvielfaeb ausgeführt worderc, daß diese Zulagen kor- rumpierend wirken. Ja, meine Herren, wenn es sich darum handelte, so etwas einzuführen, könnte man es ja verstehen, daß Mißirauistbe etwas zweifelhaft sein könnien. Hier handelt es sich aber doch darum, daß die Beamten, für die wir bier sprechen, diese Zulage jahrelang bezogen haben, und wir Haben auch von den Herren Vertretern der polnischen Frakiion bisher nicht ein Work dariiber gehört, daß die Beamten, die in- ihren Distrikten tätig sind, nun korrumpiert seien, oder daß sie irgend einen Anlaß hätten, über die Beamten zn klagen. (Zuruf von den Polen: Na, na!)
Der Redner der polnischerr Frakiion, der «Herr Abgeordneie
Brandys, bat Vor einigen Tagen ausgefübri, das;" auch seitens dieser
Herren'dorrnock) Wünsche vorhanden' sind. Aber davon, daß Klagen ?ber FUS- Beamten darüber 1an geworden sind, daß diese Zulagen go"?)WkeWnd _JUf sl? Mvirki Haben, babe ich kein Wort gehört, ich
u e auchkemer-dekanberenHerren. Ich glaube nicht, daß dieser
Vorrvurf mir!) den Wabrnebmungen, die die Herren an* Ork imd", Steile gemacht Haben, aufrecbr erhalten werden kann. '
Verseßen Sie sich doch einmal in die Lage der Bkmnien, die ULLI Jahre lang diese Zulage bezogeri baben. Jeder bcrständigc Mensck) macbt sich doch einen Plan für seine LebensWeise, fiir die Vkrsorgung seiner Kinder, für alle sonstigen Ausgaben, die er bat. Die Beamten haben mit dieser Zulage gerechnet, sowohl, was ihre Wohnung, Elis auch, was die Zukunft ihrer Kinder Usw. anlangt, und sich gesagt, bis dahin kötmen wir mit unseren Ausgaben gkben. Und Nun wollen- Sie auf einmal eingreifen Und sagen: jeizi böri die Sache «Uf, d" mußt dir eine billigere Wobriung mieien, mußt dir die Gestaltung dsl; Zukunft deiner Kinder anders denken, und was dergleichen mebr ist- Die Zulage ist doch nur gegeben worden, um die Postbeamien niit den preußischeti Beamten gleich zu stellen, ,
Ein Beispiel, meine Herren! In eiiien“ kleineren Ori kommt ein Eisenbabnassisteni und mieter eine WOHUUW Von 3 ZÜMML'M für 320 oder 350 «js. JeiZi kommt ein Postassiftent urid will sick)“ eine Wobnung in demselben Hause mieien. Glauben Sie etwa, der: Wirk wird ihm diese Wohnung billiger geben? Wir baben uns blék dock) öfters dariiber unterhalten, daß jedesmal, wen-n eine Zulage JS- geben wird, der Hauswiri bestrebt ist, die Mieten für Öl? BMUKK zu erhöhen. In einer Großstadt läßt sick) die Sack)? ja vermeiden. Da sagt dkk BLUME: ick ziebe' nach ' einer anderen Gegend. In den kleinen Orten ist das aber ausgesckylosskn- Cs HMWÖ sich doch bier um keine politische Zulage, sondern nur um eme Gleich' sieUung der Posibeamien mii den preußischen Beamten. Ick (“LM Sie daher, meine Herren, dringend, nicht auf dem crbwexch9k1dM Siandprmkie, den Sie bisher eingenommen Haben, zu bkbarkklii ÖM" das wäre eine Unbilligkeii. (Sehr richtig! rechts.) Also irh halte? es nicht für gerechtfertigt, den Beamien, die jabrelang diese Ver- gütung bezogen haben, sienun zu enizieben,*1md'empfeble Ihnen nbib einmal, von der Streichung dieser Forderung ab*zuseben. (Lebbaftks Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Schlee (ni.): Es wird immer behauptet, daß es sich HM um eine politißcbe Frage handelt, der Beweis dafur wird aber 11ichk angekreten. Pan versteigi: sich sogar zu der,Bebaupiung, die Zu- lageberfol e eine antipolniscbe und "antikaibolischeTendenZ Davon kann gar eine Rede sein. Da mußten Wir 1a_1n den * stmarken im Zustande des Kuliurkampxes stehen. Wir sind aber so kultur- kampfunlustig wie mb“ lich. (Lachen im “Zentr. und bei den Polen.) Jbr Lachen ist keine iderlegung. Wir Deutsche im Osten sehen ein, daß wir nur durch einen Juéammenschluß aller Stände obne Rücksicht auf Religion urid Kopies ion dem Ansturm der Polen be- J nen können. Daß Nationalliberale und Freikonserbaiibe fiir d1e
igtmarkenzulage eintreten, ist" doch riocb kein Beweis, daß die Zu- lqge „korrumpierend wirkt. An sicb ist" die Zulage etwas Unber- fällgllch€s.' Sie will die Gehälter der Empfänger auf _die Höhe bringen, die midere Beamte, die die Ostmarkenzuiagc beziehen, er- reicht haben. Das kann man doll) unmöglich korrumpierend nennen. Nun könnte allerdings in dem Zweck der mit der Zulage „berbunden ist, etwas Korrumpierendes liegen. Einen solchen Zweck mn ien Sie aber erst bkaen' Sie behaupten, der Staat Preußen ge'e sLlliLn Beamten eine ebaltszulage von 10 %, diese Zulage korrumpiere Leine Beamten politisch, das Deutsche ReiY wolle gleiche Zulu en, big- ,lick) sei auch dieser Zweck ein olitis er “urid wirke auch * [ese Z,“- lage korrum ierend. Diese ebaupfung ist 1edoch nicbt richtig, Der preußisckxpe Staat ist nach meiner Meinung so fest gelZliedert, wie aum ein anderer Staat, und seine Begmten haben dur weg ein so hohes Pflickzibgefübl, daß sie ihre Pflicht ohne Ruxks cht auf „ihr Gehalt ausu en. Gerade im Kamf gegen vermeintlicbe staäts- feindliche Bestrebungen hat der preu ische Staat seine Beamteir so fest in der Hand, daZZes dieser Zulage zu diesem Zwecke garnmcbf bedarf. Diejenigen eamten die ihre Pflichi nicbt inn, wurden sehr bald entferni werden. er aiixo der Staai Preußen die ZU- iake aus poliiiscben Grunden gi t, ann ici) riicbi anerkennen. Aber se bst wenn man jeire Behandlung als richtiZk unierstellte,„[oli Öaans schon, daß auch die Ostmarkenzulage im eich| eine olrtis )e ist? Der Siaat Preußen gibt nicht jedem Beamten eme O imarkey- zusage und FM sie Widerruflicb; wir wollen sie xedeni Beamten _m den Ostmar en geben und unividerrufli . Dadurch tt jede Wil]- kiir in der Verteilung ausgeschlossen; Qs wird em USJleich mit den anderen Beamten erstrebt, die die Klage haben. Es Erfordert die ausgleichende Gerechtigkeit, daß die * eamien Y gestellt_ Werden, wie sie friiher standen. Steben_denn etwa un'sere eanrten in einem schweren Kampfe mit den o'lmschen Volksteilen? Ware es so, würden wir uns vor Bescißverden _aus „den Ostmarken nicht reiten können. Alle Beschwerden aber, die bier gegen, die Bemnien bor- gebracht werden richten sicb gegen Verfehlungen, die aucb Vor der Be- willigung. der ÖZtmarkenzulage, gerugt worden [sind. Unsere Beamten erfüllen rbre_Plichi'doch iini einer vorbckd ichen Treue Und Ge- wissenbafti keit, sie smd frei bon Zeder Voreingenommenbeit gchgn die polms en Staatsburger, so _dzr Vielfach die Meinung enisieben konnte, gerade die Folen müßten 1 nen diese Zulage gewähren Ick) [asje das dabingeste1t. „Jedenfalls handelt es sick) hier Um EM" wirf- schasiliche Notwendigkeit. „Es„blélbl doch Tatache, daß eine all- gemeine Gehaltserhöhung fur_die_ Beamten in (M Von ]0 % des Gehalts erfolgt ist; die Provinzialz, Kreis: und Schulberbände die Stadi- und Landgemeinden haben sich diesem Vorgange angeschlbssen- Da darf das Reich doch mrbtÉuruckbleiben, es darf seine Beamten nicht schlechter stelleri, als die “ taats- urid Gemeindebeamien stehen. Es barideli sicb bier durcbrbeg mn kleinere Und kleine Beamten, um kleine Existenzen; da_ mußten doch auch gerade dieSozialdemo- kraien'„fur diese Zulage eintreten. Sélbstberständßch werden wir auch fur den weitergehenden Antrag der Nkchten stimmen
' Abg. N o s ke (Soz.): Es erübrigt sich, jn diesem Reicbswge über d1e_Ostmarkenzul_age lange Reden zu HMM. Die Versilbekuna- das; es sich um eine Wikisebaftlrcbe Maßnahme [WW ist absoluk unrichtig; es handelt sich um eine rein Polilischs Maßregel ,b st'mmk zur Nieder- baltung des polnischen Elements im den polnjschz €Lrüdesteilen. Der Appel] an die _Sozialdemokraien, den der Bo Md ear soeben bai U"- scbaUen lasset), rst durchaus nicht am Platze dasrbeibeisek unsere zahl- WZÖM _Antrage zurn ZMck d“ Bksskrsieiliin d Unrerbeamien, An- Frage, die gerade bei der Verwaltung |W; fad er er ischsten Wider- sTtÜl1dsgeJoJ'n sind. Yamenilick; 11a d&? EYQFUHJM der [eßien age m ir ganz un ar n' ' Staatssekretär aus reinergFürsbYklim der Lage, zu glauben, daß der
emseßi; er Hat es „rubig Msch€ben [asschkÜ fÜk,sLiUS UUÜNÖSMÉWÜ fck
re schwe ge , -
FUZJWY HTfÜbr-gdhabZZ In den näen und bat kern W " e egen er, „81 er obelle ur , s anzustrengen, ubertrall wirklicher Notlage dLr YYlYKUJÜYFZÉlXLYYTZ kann ja die ÖPos Verivaiiung diese UUKMÜqende Novelle urückzleben "Nd durch LMS ["Essetr? ersetzen. Die Osimarkenzulage ist nichts als eine der verwerf- dlchs eln-pMÜsÖU, KÜMPfMaßregeln zur Unterdrückung der PWM“ AUS den ZKWM Erwagungen [SHW wir auch den weitergehenden Antrag er;) echten ab, «' den Erfahrungen, die wir cin der Nordiveii- Y" Westgre_n e Deytschsands haben ma en. müssen, ist zu béfxlrchie11, Ü s1ch in die eri Dlstxiktßn Hej der Anna me jenes Antrages dieselben un altbaxxn [ßstände wie in den p„[njfthen Landesteilen beraus- stellen wurden.
Abg. Graf Westar dkon - Wir bitke'n dringend, daß das boYe Haus die s Were SYäiFigunMund die große Unbilligkeit wieder im bebt, die den osibeamten in dieserr Landesteilen angetaw worden 5ist. Um 29. März 1912 wurde hier burner) 2 Tagen beschlosse11, den Postbeamten _1/1g ihres Einkommens u ent leben; Ste können sicb die dadurch in diesen Kreisen hervorgeruiene Ufregtmg und ,schwere Ve- drmigms denken. Man hat dann den Beamten die Zulage bis zum