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Deutscher Reichsanzeiger ,
nnd
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* Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Ille Posjaustaltcn nehmen SelkeUung an; für Brrliu außer
? Dcr Bezug,;prciH beträgt vierteljährlich 5 „46 40 „_Q. 11 , dcn Postanjkaltcu und Zeitung; spediteureu für §21bstabholec
muh die Expedition Zs". 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
L Einzelne Nummern kosten 25 „3.
.I./9,“ 61.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ec. Deutsches Reich. Ernennungen 2c,
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandßakten. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterver1eihungen, StandeSerhöhungen und sonstige Personalverändeanen. PrüfuanSordnung für Kre1särzte.
Seine Majestät der König haben AUergnädigst geruht: dem Rentner, Altbürgermeister Nessel in Hagenau den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, W dem Proviantmeister a. D., Rechnu11g§raßSchemm91l in Erfurt den Roten Adlerorchn dritter Klasse m1t der Schletfe, dem Postrat Fleischer m _Halle a. S. und d"en'1 Post- direktor a.D. Schäfole?_in Berlm-Schöneberg den Kontgltchen rden dritter a1e, ' _ . KronJLr? Postsekretären a. D. Becker m Destau, Marx m Rügenwalde, Wolff in Bromberg, den Telegraphßnseertaren a D. Neubauer in Cöln-Ehrenfeld .und Raxk) m Osterode a' H. den Königlichen Kronenorden merter Klaße, ' dem TelegrapbeYekretär a. D. Vogel m Altona daß erdien'tkreu* in Go , _ . V den]: ObTrbriefträger a. D. Heuser, m Colmar 1. E. und dem Kanzleidiener a, D. Menz m Verbn das Kreuz deß AU- emeinen E renzeichens sowic ' g den Obherbriesträgern a. D, Burchhardt m „Hambx'trg, ildebrand in Klengen (Baden), Mende uz Netfje, Riems 'in Berlin und Wysinsk'i in Bruß, Krets- Kom? den Oberpostschaffnern 'a. D._ Ackermann tn Dornack_) (Elsaß , Buchholz in Uelzen, Büring in Neuköün, Frohlrl? m Bettingen, Kreis Saarlouis, H o s ck in Frankfurtg. M.,„H'u ert in Wittlich, Kerwginsky und Neumann tn Komqsberg i. Pr., Kuhn in Leipzig - Nerzdniß, _Mees m "Lebach, KreiH Saarlouis, Nühland , m Letpztg, ' _Schuß m Verlin-Reinickendorf, Becker m Sablon bex Meß, utzd Wolff in Potsdam, dem Postschaffner g. D; Gtrolstetn m Rheinbrohl, Kreis Neuwied, dem Landbrtejtrager a. D. Bohl in Elbing, dem Kirchendiener Juhnke 'm AltTeÜm, Krezs Demmin, dem Werkmeister Lanwert m Nulle, Landkrezß Osnabxück, den Steinmeßen Steinmann upd Uhlmann, m ranksUrt a. O., dem Pensionär Lange; m, GeorgSmarten- Fitte, Landkreis OHnabrÜck, Und dem b1§her§gen Bahnupter- haltUngézarbeiter Fisch in Thurn das AUgememe Ehrenzenhen zn verletben. .
Seine Majestät der Kaiser und König haben AÜW gnädigst ISMN:
den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur 'An- legung der lhnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erte1len, und zwar: „ “
der zwexten Klasse
' d "' ' Valericken Verdienjtordenß es Komgltch ) s)
Ob vom heiligen Michael: " eimcn_ _ekkxgierun Brat Dr. oöl, vortragendsm dem R(Yhim Retchsxusttzamt; g I des Ehrenkreuzeg desselben Ordens: dem (Hebeixnen Rechnungsrat Und Bureaudirektor Pfafferoih daselbst; “ ommenturkreuöe,s JWeiter Klasse des Königlich des K Württemberglsähen Friedrichsordens: dem ReichsgerichtSrak Dr. _Ebermayer in Leipzig; sowie des Ritterkreuzes LMU" Klasse desselben Ordens:
dem Nechxxungsrat HMUjI- Geheimen Kanzleidirekkor im Reichsxusttzamt.
Deutsches Reich,
Seine Majestät der Kaiser habßn im Namen des Reich;- den Vizekonsul Nolte zum Konsul m Omsk (Sibirien) zu ernennen gerUbk-
0)
T m bei der Kaiserlichey Gesundischast itz Tanger be- schäftigTen Attaché, Gerichk§as1eff0k ,Poensgen rst „auf Grund des F“ 1 des (Heseßes vom ?" Mat 1870_1n _Vermeung mit § 85 deS Geseßes vom 6. zebruar 1870 dt;? EMWLPUJU erteilt worden, in Vertretung des" Gesandten burgerltch gultxge Eheschließungen von Reishsangehortgen und'SckZngen-Zssen ?m- schließlich der untek deutschem Schxlße befmdlthen Fchwetzer vorzunehmen und-die Geburten, Hexratcn und Sterbexalle von solchen zu beurkunden.
Kreksärztx bestanden hat.
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Juzcigeupreiß für'dcn Raum einer 5 gespaltenen Einheits- " zei]: 30 „F„ cine: despaltrncn Einheitszeüe 50 H.
Anzeigen nimmt an:
die Königliröe Expedikion des Reich5- nnd Staatsanzeiger- Bcrlin ZW- 489 MLilbclmfkraszc Nr. 32.
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Berlin, Donnerstag, den 12. Mäxz, Abends. .
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gesandten in Luxemburg Grafey von
Schwerin zu Allerhöchftihrem außerordentlichen (Hejandten und bevollmächtigten Minister in, Dresden zu ernennen.
Seine Majestät der König haben NUergnädigst geruht: den Honorarprofessor an der Techlzischen Hochschule in Berlin Richard Petersen zum etatSmäßtgen Professor an der Technischen Hochschule in Danzig zu ernennen _un_d die Wahl des Direktors, Professors Dr. W111: B_aldotz) an der bisherigen Nealschule nebst Realprogyrzmasmm tn thten- berge Kreis Westprigniß, RegierungHbeztxk Pot-Zdamck _zum Direktor des nunmehr“ en in der Entwrcklung begriffenen Rcalgymnasiums nebst ealschnle zu bestätigen.
Mi'nisterium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.
Der bisherige Observator 'an der Königlichen'UnivxrsitätS- sternwarte in Babelsberg Dr. Leo Cou rvois 1er 1st zum Hauptobsewator an dieser Sternwarke und
der Dr. phil. Julius Liebmann zum Observator an der -
Königlichen Univerfitätsstemwartc in Babelsberg ernannt worden.
Ministerium des Innern. Prüfungßordnunß Für Kreisärzie.
, § ]. Das Befähigungszcugnis für die Ansjeüuvg „als KxeiSaxzi wird von dem Minister des Jnnexn demjenigen erteilt, der die Prüfung für
H 2. Die Prüfung wird vor der Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen in Berlin abgelegt. '
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§ 0.
Das Gesuch um, Zulassung zur Prüfung kst an den für den Wohnstß des 'Kandxdaten zuständigén Regierungspräfidenten, bei Kandidaten, die anßxrhalb PTLUÜLUZ ihren Wobnfiks haben. unmittel- bar an den Mjnistcr des Innern zu rtchtsn. DU“ Régierungs- präfident prüft dn: Vorlagen und gibt fie mit scinsm Bericht an den Minister des Innern ?_vciter.
Der Minister Lnt1chctdet über die Zulassung des Kandidaten.
Vorausseßung für die Zulaffung zur Prüfung ist, daß der Kandidat nach Erlangung _der Approbatjorz als Arzt eine mindsstens drsijährige vraktksckyc fachtechnifche Beschaftigung nachgewiesen hät,
§ 4- . Dsm ZulaffungsZesuk-Ze find in Urjchrift beizufügen:
1) Die Appro ation als Arzt,
2) ker Nachweis über de_n Erwerb der umdizinischen Doktor- würde bei einer Univemi'ät des Deutschen Reichc5.*) Doktor- lsieylofry und Inanguraldiffertation find in je: Einem Abdruck
tzu ugen, *
3) der Nachtveis, daß der KandiHat wäbrcnd oder nach Ablauf seiner Studienzeit an einer U'ntversität des Deutschen Reiches &. eine Vorlekumg über _gemchjliche Mcdizln besucht,
1). mindestens ein Halbxah; lang an der psychiatrischen Klinik als Praxiikant mtt Erfolg teil enommen,
0. einen pathologücb anatomiscbcn, eiyen ngienisch-baktngo, [ogiscben und einen gsrich71ich-rncdtzinischen Kursus, jeden derselben Von mindsstens dxennonatiaer Dauer, in einem Univerfitätsinstitut des nytsäpe'n Reiches durcbgemacbt hat. Der hygienischbakterwloatsßbe Kursus kann auch im Institut 1ü_r JnsekttonSkrankbetcen „Robert Koch“ in Jxrslinéb eleiistkt wexdemd ch d' J ;
ee ! (: weis wer en ur te eugni] e ker a : lehrer und der Leiter der Kurse: erbracht. F ck AnLuabmsweise kann auck) der Nachwsis einer auf anderem Wege erlangtetx A11§btldung_ als vorschrifLSMä ig erachtet werden, wenn, Yle Wisensckoasjliche Deputation ür das Medizinqlwesen dte1e Ausbildqu als gleichwertig und die Grünce für den anderweiten thdungégang aks tristig
anerkannt hat., _ ' *
4) Ein eigenhändig gesxhriebener L§bensla117, _m kem der Gang der Universitäxsstudtetx und dre Beschästigung nach Er- langung dér Avprobatw!) (fish? § 3 Abs. 3) darzulegen ist.
Der ZulaffungßVerfygnng wird ein Abdruck dieser
Prüfungßordnung beigefugt.
- § 5. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichkn uud eincn praktisch- u1ündlichen Teil. § 6 Zum Zwecke der schrifilickyen Prüfang hat der Kandidat Mei
' eAuZaxbeitungen und dj_e Bearbeitung eines erda „ten ZYZLYZÜZYUW zu liefern. Die Aufgaben werden von der Wi en-
"schaftlichen Deputation für' das Medizinalwesen gefteUt und von dem
Minister des Innern dem Kandidaten zugleich mit der Zulassungs- "" " “ dt. -
derm [Fg ZKM? wiffenschaftlick) erprobter Lsistungen könnkn _dkm
Kandidaten ausnahmsweise eine oder beide wiffxnschast1ichg AUS-
*) Vgl. § 2 Nr.2 dcs Geseßes, betreffend die Diensjsteüunq des KreiSarztes usw., vom 16.September 1899 stseZsamml. S. 172) in Verbindung init' dsr Békanntmachung des Ministxrs der Medkzinal-
angelegenheiten vom 5. Mai 1900 (Nr. 109 d. „D. R. und Prxaß.
Staatsanzeigers' 1900).
_ »- „.=-„. _ V 1914. arbeitungen erlassen werden. Ebenso kann in besönderen ällen auch die Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles erla en werden.
Auf dabingehknde Anträge entschmdet der Minister nach Anbörun der Wissenschaftlichen Deputation. “
§ 7. Von den Auxgaben für die wissenschafjlichen AUSarbeitungen ist eine aus dem _Ge rete der öffentlichen Gesundheitsvflege, die andere aus dem Gebjete der eticbtlicben oder der verficherungSgericht1ichen Medizin oder der gertchtlichen Psychiatrie zu entnehmen. Bei der Bearbeitung des erdacbxen gerichtlichen Faües ist ein vollständiges Frytolel über eine Le1chenöffnung mit begründetem (Gutackytcn zu escrn.
. . § 8. _ Die wtffenschaftltchxn Außarbeitungen soUen nicht lediglich Zu- mmmensjellungexn Von ltterarischen Veröffentlichungen oder AUSzüge gas jolchen sem,_so1_1d§rn unxer kritischer Benutzung der Literatur 1elbstandtge wiffen1cha1tlrche Leistungen darsteüen, die in gedrängter Kürze die gestelLte Aufgabe klar und übersichtlich lösen.
Der Uqung jeder dk: beiden wiffknscbaftlicben AUSarbeitungc-„n soll 60 Bogenjerten in der Regel nicht überschreiten.
Die Probxarbciten müsskn sauber und leserlich geschrieben, ge- heftet, mit Sextenzthen und einer voUständigen Angabe der benußten literarischen Hllmeritel,_"die auch im Text regelrecht an den be- treffenden Stellen aUnzusubren smd, versehen sein. Sie Haben am Schlusse die eigenbandkg gescbnebene eidesstattliche Verficberun des „Kandidaten zu, enthalten, daß er, abgesehen von den angefü rten Zttetxatrisbchxn Hüfsmitteln, die Arbeiten ohne* fremde Hilfe ange- er g a.
_ Probearbeiten, die _den vorstehenden Bestimmungen nicht ent-- 1pr€chen, Werdkn ohne wextercs z11rückgegeben.-
_ § 9. „ ,
Dic wiff€n1chaftlichen Außarbeitungen und die Vearbeilung des «dachten gerichtlichen FaÜes smd spätesFens sechs Monate nach meÉang der Aufgaben portofrei dem Minister des Innern ein- zure en.
Aus dringli en Gründen kann dem Kandidaten auf seinen dureh den zuständigen * egierzmgspräsidentén, bei“ denjenigen Kandidaten, die außexhülb Preußens [hren „Wohnsiß haben, unmittelbar an den Mmister des Innern einzurexchenden und gehörig begrödeten Antrag von dxm Mxmster des Innern eine Nachfrist bis zu drei MonaWn bewilltgt werden. _
„ Eine weixere Nachfrist kann nur unter ganz besonderemVa- haltnissen gewahrt werden.
Ngch Ablauf der sechsmonatigsn Frist und der efwa bewilligten Nachfrist werden Hie Probearbeiten nicht_ mehr zur Zensur angenommen. Neue A::fgaben durfen nicht vor Ablauf 'eines Jahres krbeten Mrden.
§ 10.
*Die Beurteilung der Probeaxbeiten erfokt dur die Wi en- schaftlichk_ Deputation für das, Mcdizinalwesen. g ck ff
Genugen die_ Probearbktten den Anforderungen, so wird der Kandidat zu ken ubrxgen Prüfungsabschnitten zugelassen.
Wird auxb nur emc_ der b€l_den wissenschaftlickpen Ausarbeitungen als .ungexxugend“ bexundsn, 11) gilt die schriftliche Prüfun in der Regel als mehr bestanden. Außnabmsweise kann die Wiffens aftliéhe Deputation fur das Medizinalweskn eine mit „gut“ oder .skbr gut" beurteilte Au§arbeitung annehmexn, auch wenn die andere Arbeit die
ote „ungenugend“ erhalten Hat. Ist nur die Bearbeitung des er- dqcbken gcrxchllichen FaÜss .ungenügcnd' befunden, während die wrffsnschaftltchxn AUJarheitungen genügen, so ist nur jene zu wiedexhoken. „ Neue Auxgabxn durfen nicht vor Ablauf von drei Monaten und mussen vox Ablauf von zwei Jahren erbeten werden. Die Dauer der Frist bxfttmmt in jedem Falle d_er_Minister. Er bestimmt zuglsitb den Zeitpunkt, bis zu dem spatejtens die neuen Aufgaben erbeten Werden müssen. . “ * * Eine zweite Wiederholung der Prüfung ist nicht gestattet.
§ 11. .* 4_, Die vraktisch-m11ndlick): Prüfu_ng hat der Kandidat in der Regel“ ömnxn sechs Monaten nach Empfang dxr Mitteilung, daß er die schr'qtlicbe Prüfung bestanden hat,1abzulegen. , Die Féstseßung eines ibm enebmen Prüfungstermins hat der Kandidat rechtzeitig bei dem MinTsier des Innern zu e"“cbktten. " s UW?!) ?(? [Z?FmonsZtix-ze Ftislts OY? bdrsitngchhe Grunde versaumt, o t ie ri ie rüsu'nq (: n e an en. _ „ , g Wäbrx'nd dxr Zeit vom 1. August bis 15. Oktober finden prakttsch- mündliche Prüfungen in dEr Regel nicht statt. s dlck P §f12'fi dt ' vi Mitglidern Die rakti -mün i e rk: un ne vor 1e „er e' der WiffeZsckpafthbc-n Depukation ?talt. Einem dteser Mitglieder kann die Lsitung der Prüfun von dem Direktor der Deputation
"übertragen werden, faÜs er nßckzt selbst * an der Prüfung teilnimmt.
Die Prüfun ist in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Ta en zu exlediaen.g Sie umfaßt folgende Abschnitte: _ . J ]. Medizinakgeseßgebung und MedjzlnalVSrwaLL'UnJ 1]. Oeffentliche Gesundheitspflege; 111. Gerichtlickoe Medizin;_ 117. Gerichtliche Psychtatrxe.
§ LZ. In einem Prüfungsabscbnitt soÜen ' vier Kgndidaxn gleichzeixlg (;(-prüft WCLÖYÉUJW Die „Prufungßabschmfte werdxn Von "16 811ka (5; am“ t . P» WM ÖOHUZ" R H NÖM, TUM TMS" der Prüfung beizu-é te, Si cnfolgk, 'm der ck W)" - , smd, besjtmmt dsr Dikskkor dsr WÜYfYchththrkZTFJtcleTLirxnckzu[egen
einen nicht mkbr als
' *) Wxgen dissks G'? v ' daß VMahrsn dcr GcrilÜFsYF QLTJÉTÉLF 29 der Vorschriften für
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1! Vom Y Okt UWMÖLU Untersuchungen
905. O??? 190454- Januar 1905 (Ministerialbl.