, Staaken zur Durchfü
Artikel (35.
Die Hohen vertragschließenden Teile verpflichten fich, die Maß- regeln zu ergreifen oder ihren gesetzgebenden Körperschaften vorzu- chlagen, die zur Unterdruckung von Zuwiderhandlungen qe en die durch den ge enwärtigen Vertrag vorgeschriebenen Verpfli tungen erforderlich sin . . *
Die Hohen vertragscblteßenden Teile werden sicb sobald wie möglich die Geseéze und Ausfuhrungsverordnungen mitteilen, die zu diesem Zwecke cr affen worden sind.
Artikel 66.
Die Hohen vertragschließenden Teile, die beabsichtigen, den Ver- trag auf die Gesamtheit ihrer Kolonien, Befißungen und Schuß- gebtete (_)der auf eins „oder mehrere dieser Gebiete anzuwenden, werden diese Ab1icht bei 'der Zeichnung des gegenwartigen Abkommens oder später erklären. Zu diesem Zwecke konnen sie eine allgemeine Erklärung ab- geben, welche die Gesamtbert ihrer Kolonien, Befißun en und Schutz- gebiete umfaßt„ oder fie können die Gebiete namentlicé aufzählen, die nach ihrer Absicht unter die Bestimmungen des Vertra s fallen sollen, odersxmgekebrt nur diejenigen einzeln aufführen, die sie auezunehmen wun en.
Sofern diese Erklärung nicht bei der Zeichnung die es Abkommens abgegeben ist, wird sie der Britischen Regierung und swon dieser den Regierungen aller anderen Vertragscbließenden Staaten schriftlich an-
gezei t.
kZOie Hohen vertragschließenden Teile können auf dieselbe Weise unter Beobachtung der Vorfschriften des nachstebenden Artikels 69 den gegenwartigen Vertng „bezirgltch ihrer Kolonien, Ve Zungen und Schußgebiete oder bezuglich eines oder mehrerer dies er Ge iete kündigen.
Artikel 67.
Die Staaten, die an dem gegenwärtigen Vertrage niclpt beteiligt sind, werden, auf ihren Antrag zum Beitritt zugelassen. Ihr Beitritt wird anf dtplomattsebem Wege der Britischen Regierung und,von dieser den Regierungen der anderen an dem Vertrage beteiligten Staaten angezei t. '
Dieser Beitritt bat Voir Rechts Wegen die Uebernahme aller Verpflichtungen und dre Gewährung aller Vergünsti- gungen zur Fol e, die in dem gegenwärtigen Vertrage ver- einbart worden sind Er wird voll wirksam zwei Monate nach
dem Zeitpunkte, an dem die Britische Regierung die Anzeige an die Regierungen aller andern an dem_Vertrage beteiligten Staaten abJesandt hat, es sei denn, daß der bettretende Staat einen späteren Ze tpunkt angegeben bat. _
_ Die Re ierungen der Staaten, die dem gegenwärtigen Vertrage beitreten wer en, haben ibrer Beitrittserklärung das im Artikel 3 des Vertrags vorgesehene Verzeichnis betzrifügen. Dieses Verzeichnis ist den v0n_den anderen Regierungen bereits niedergelegten Verzeichnissen hinzu ufuaen. Die Britische Regierung wird den anderen Regierungen eine bschrist mitteilen.
Artikel 68.
Die Verträge, Uebereinkommen und Abmachun en, die Vor dem Ygenwarti en Vertrage zustande gekommen sind, Sebastien ihre volle “ irksamke t:
1) bezüglich der Schiffe, die von dem Vertrag auSgenommen sind,
2) bezüglich der Schiffe, auf die der Vertrag Anwendun findet, hinsichtlich der in ihm nicht ausdrücklich geregelten Gegegnstände.
Es besteht Einverständnis darüber, daß, da der ge enwärtige Ver- trag lediglich den Schutz des menschlichen Lebens auf ee zum Gegen- standeyhat, die Fragen, die sich auf das Wohlbefinden und die Ge- sundbettsverbaltniffe der Pa agrere, insbesondere der Auswanderer, be- ziehen, fowie auch die ub gen ihre Beförderung betreffenden Fragen den verschiedenen-nationalen Geseßgebungen untervwrfen bleiben.
Artikel 69.
Der gegenwärtige Vertrag tritt am 1. Juli 1915 in Kraft und bleibt ohne jede Zeitbegrenzung bestehen. Nichtsdestoweniger kann jeder Hohe vertragschließende Teil" ihn jederzeit nail) Ablauf eines Zeit- raums von fünf Jahren kundigen, der von dem Zeitpunkt an zu laufen s[j)eginnt, an dem der Vertrag für seinen Staat in Kraft ge- treten i .
Diese Kündigung wird auf divlomatiscbem Wege der Britischen ReJierung und von dieser den Regierungen der anderen vertrag- scbleßenden Teile angezeigt. Sie tritt 12 Monate nach dem Tage in WirkscFZkeit, an dem die Anzeige der Britischen Regierung zu- gegangen .
Jede KündiiZung ist nur für den Staat wirksam, der ie aus- esprocben hat; 111 übrigen behält der Vertrag seine volle irksam- eit für alle übrigen Staaten, die ihn ratifiziert haben, ihm beigetreten sind oder späterhin beitreten werden.
Artikel 70.
Der gegenwärti e Vertrag wird, nebst dem angesebloffenen Reglement in einem emplar ausgefertigt, das in den Archiven der Britischen Regierung [: nterlegt wird. Eine beglaubigte Abschrift wird von dieser jeder Regierung der Hohen vertragscbließenden Teile zu-
gestellt werden. Artikel 71.
Der gegenwärtige Vertra soll ratifiziert und die Ratifikcztionen sollen zusammen mit den im rtikelZ vorgesehenen Verzeichnißen bis spätestens zum 31. Dezember 1914 in_London hinterlegt werden. Die Britische Regierung wird den Regierungen 'der übrigen vertrag- schließenden Teile von den Ratifikationen An erge machen und ihnen Abschriften von jedem Verzeichnis zugeben la en. '
Sollte einer der Hohen vertragschließenden Teile den Vertrag nicht ratifizieren, so bleibt dieser für die vertragscbließenden Teile, die ihn ratifiziert haben, gleichwohl voll wirksam.
Artikel 72.
em vertra schließenden Staate der vor der Zeichnung des gegenFYrteiiaLn VertraZs auf einem durgß diesen geregelten Geblete bereits selbst Vorschriften erlassen hat, dre Ratifikation zu erleichtern, wird vereinbart, daß kein S iff, 'das vor dem ]. Iuli1915 solche Vorschriften tatsächlich erfüllt at, sich auf die durch den Vertrag fur die Uebergangßzeit gewährten Erleichterungen berufen darf, um fich der weiteren Erfüllung jener Vorschriften zu entziehen.
Artikel 73.
e enwärti e Vertrag vorsieht, _daß eine Maßregel nacb MZF? ÉZstYnJigung zgwischen allen oder einzelnen derxvertrag- schließenden Staaten getroffen werden kann, so Wird die Regierung Seiner Britischen Majestät gebeten, sich mit den genannten Stcdrzrten in Verbindung zu se en, um zu erfahren, ob 1fie die von einem refer
rung einer derartigen MaßrFel etwa gzechbten V käse annehmen. Die Regierung Seiner rttischen Maxestat 7 Ü ' ?" vektkagscbließenden Staaten das Ergebnis der von ihr aus- me" Anfrage mitteilen. , wird an enommen, daß der SLtiaaiéblh'er YneYlbieTFZ Skin “ Un der ali en or age er, eg ichck§UY§uFJWchÄÉt keineftATtréort zugeben läßt, diesen Vor-
Artikel 74.
Der ge enwä - erste nöti eriialls YSJKÉI» durch spätere Konferenzen, deren Ort und eit diesxr KMW“! m_?vßkifinden soll, ab eändert werden- Hoben Vertragich11eßendm Teile imerxdßei" Von den Regierungen der geseßtx „WMsbmen miteinander fest-
Dte Regierungen kömmt" auf dw Nehmen 2k?nitbeixisander jederzeit an gegenwaru V jenigen er e erungen vornehmen, die IM ertra e die- wendig erachten. ße etwa für "WM: urgid not.
Zu Urkund deffen Haben die Bewollmäcbtigten nachstehend unterzeichnet :
Geschehen in London, den 20. Januar 1914.
von Koerner. Mersey-
Seeliger. Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Denny.
Rieß. Norman Hill.
Pa el. J. .Biles.
S rader. Y. cton Blake. Behm. Cled H. ?. Young. G. ranckenstein. ' tvwoo ' SchTeckencha1_ W. David Archer. Dunav- . R- Muirbead Collins. E. A. Pierrard. Alexander John ton. Ch. Le Jeane. s
Tbos. Mackenzie.
ZFH Brurzo. V. Topsöe-Jensen. GustxxßoTÉiZé di Meana. Rafael Bausä. Har ld d _ sbua W. Alexander. I, Ärthe ersen iM] (FF- Jens Evang. ["S" '
Louis Franck. Emil Krogb.
g . („ Ellsworth P. Bertholf. «5 V JVierdSma WashinLFton Lee Capps„ ZZ- IS) ZÖMllaas' George . Cooper, Wil. _ ku er. omer L. Ferguson. ern 'C [fred Gilbert Smith. I- G. 00115 Wm. H. G. Bullard. N. de Etter. Geo. Uhler. C. O. Olsen. GUM“ Nils Ensiaf Nilsson. Reglement. Sicherheit der Seefahrt. Artikel 1.
S [11 el ur funkentelegrapbiscben Ueberm'ttl ck HTM &isq Wrack- und Wetternachricbteir. ung
Anweisungen.
Abgabe von Meldungen. Die Abgabe der Eis- und Wrack- meldungen ist obligatorisrb. Diese Meldungen werden in offener Sprache oder mittels der un ersten Teile diefes Schlüsses an;?e ebenen Abkürzungen von Schiff zu Schiff oder an das Hydrograpbi e Amt in Wasbin ton übermittelt-
Die bgabe von Wettermeldungen istins freie Ermessen gestellt. Es empfielt sich, hierzu sich des zweiten Teiles dieses Schlüssels zU bedienen, der indeffen jederzeit durch die meteorologischen Kongress abgeändert werden kann.
Die Meldungen sollen enthalten: Erster Teil. Eis und Wracks.
1) Art des festgestellten Eises und der festgestellten Wracks. 2) Ort des Eises oder des Wracks nackp der letzten Beobachtung.
Zweiter Teil. Meteorologische Meldungen.
1) Ri tung und Stärkedes Windes.
2) Ni tung und Geschndigkeit des Stromes.
3 Wetter, _d. l). Zustand der atmosphärischen Verhältnisse zu einer bestimmten Stunde. „
4) Stand des Barometers und Lufttemperatur.
5 Barometrische Tendenz und Wassertemperatur an der Meeres- oberfläche. -
Die Zeit.
In allen funkentelegrapbischen Eis- und Wrackmeldungen sind die Zeitangaben in mittlerer Greenwich-Zeit zu machen.
Die Adresse:
Jede an"das Hydrographische Amt in Washington gesandte Meldung erhalt als Adreffe das Wort: „U)rclwxzr-rybio“, jede an das Meteorologische Amt in London übermittelte Meldung die Adresse: „U6b80k010J)'“- “
Wortlaut:
1) Zur Abgabe einer Meldun , die sich lediglich an Eis oder Wracks bezieht, sind zwei Eruppen zu je 5 Zifferfn zu ver- wenden, denen das Wort .100' voranzustellen ist; diese Gruppen können 0 oft als nötig wiederholt werden.
2) Wenn außerdem ettermeldungen abgegeben werden, so ge. Liebt dies mittels 4 Gruppen zu je 5 Zi ern, denen das
ort „1270261161' voranzustellen ist. Diese ruppen sind an den Schluß des Funkentelegramms nach vollständiger Abgabe der EiSmeldungen zu setzen.
Anmerkung. Wenn das Funkentelegramm das Wort .Weablrxzr“ enthält, so bedeuten alle Zifferngrup en vor diesem Worte EiSmeldungen, alle nachfolgenden rappen Wettermeldungen. Fehlt das_ Wort .170501101" in dem Funkentelegramm, so enthält dieses nur EiSmeldungen. (Siehe die Beispiele für die beiden verschiedenen Funkentelegramme in diesem Artikel.)
Erster Teil. Eis und Wracks.
Eis- und Wrackmeldungen werden mittels 10 Ziffern, geteilt in 2 Gruppen zu je 5 Ziffern, gegeben. Diesen Gruppen ist das Wort ,100“ voranzustellen:
zwei Ziffern . . . . der Tag des Monats ((111) nach Schlüssel 1,
eine iffer . . . . dieZeitderBeobachtungW)nackSchlüffe111,
eine iffer . . . . die Art des beobachteten Eises (1) nach Schlüssel 111,
drei Ziffern . . . . die Breite des beobachteten Eises (yyy) in Zebnteeraden (siehe nachstehende Tabelle),
drei Ziffern ..... die Länge
es beobachteten Eises (p“ “ “) in Zebntelgraden (siehe nachstehende Za? Die erste Gruppe se t | zusammen aus: (111'1'1x). Die zweite Gruppe etzt 1ch zusammen aus: yyy“ 1)“ 11“. Schlüssel. Schlüssel 1: Der Tag des Monats. Der Monatstag wird mittels zweier Ziffern außgedrückt, deren erste Null sein kann: 01 bis 31. Schlüffel 11: Zeit der Beobachtung. Die Zeit der Beobachtung liegt zwischen: Ziffer 1 Uhr Vorm. und “? Ubr Vorm. (Mittlere “Greewicky-Zeit . . . 1
elle),
» .
4 . | ! ! ! ! [ . 2 7 . ! ! 10 . ' ' [ ' 1 3 10 . . . 1 . Nachtrt-H . . i. . 4 1 , Nachm. . 4 . . . . ). . 5 4 . . . 7 . . ( . . . . 6 7 . . . 10 . .. ( . . . . 7 10 ! ! ! 1 . Vormo ( „ - o . - 8 SÖlüffel 111: Art des beobachteten Eises oder Wracks.
. . . . Eis. , (1) . . . . "(YFU einzelner Eisberg. Große treibende Eismaffe. 2 . . . . MeerericZ E(ixsilxebrgee . . . . er . _ Z . . . . cinpZegel.€ leicke Yaße gxfwrenen Salzumffers in Gestalt i es einen. is erge . „ , 5 . . . . Eisfe'ré'er. Unabsebbare Eisflächen, dre jedoa'; dreDurchfabrt
zulaffen-
. Packeis. Trümmer von Eisbergen oder -feldern,'ium TÜ memandergeschoben. „ . . Ystexieis. Eis, das sich seit dem Winter an der Kusie balt-
. . . ka . . . (Verfügbar).
TORK) Q
Beispiel: Funkentelegramm von Schiff zu Schiffx ** 5 55? 5 3:3? F 33? .:. 3:55 S “:ck-Y *- ]x “YFZ *- “: "."-“"“ » “ Z“; 1- U? 5.5.3 5-7 «3.5; 5. 6.2»? F?. 5.3.8; «. Datum der 15 15 15 15 15 15 16 16 Beobachtung ZeitbtderBeow 10-12 4 16-18 619-21 7 4-6 2 a ung ArtdesEiseSoder Eis- 5 ablreicbe 3 Wrack 8 Ein 1 des Wrackes felder isberge einzelner Ort desErses oder Eisberg des Wrackes 45049457 460 5“ 461 46025“ 464 470 19“ 473 Breite Breite Breite Breite 46011“462 440 40“ 447 43058“ 440 400 15“ 402 * Länge Länge Länge Länge
DamZieerse Funkentelegramme lauten in Ziffern folgendermaßen:
Ziveiter Teil. Meteorologische Meldungen.
Meldunaen bezüglich des Wetters usw. werden in vier Gruppen „
zu je füaniffern gegeben. Diesen Gruppen ist das Wort „“A/0511107“
an Damp r 100, 15454, 57462:15634, 61447:15784, 64440:16214, 73402. .
voranzustellen. 131-
T d EU;?fte Gruppe (1)1)1)1'13) enthaltend: den ag es onats: zwei iern 131) " den Schiffwrt bei der 0151fo ( ) "ach Schlussel T*
mittels drei Ziffern (]?1'1', die d s i n- innerbalb dessen das Schiff sich a E ngradfeld &in ne
und nach Maßgabe der diesem Artikel angeschlossenen, mit able" versehenen Seekarte.
Zweite Gruppe (UNSER) enthaltend: die Ri tung und Stärke des Windes um 8 Uhr Vormitta 6 bezogen au 750 N-Länge: zivei Ziffern (N W) nach Schlüsse? 7, die YFZ??? €,er Stärke des Stromes: zwei Ziffern ((ck (ck) nach u e , das Wetter oder den Zustand der Atmosphäre zur selben Zeit: eine Ziffer ()() nach Schlüssel 1711. Dritte Gruppe (1313135151) enthaltend: den Stand des Barometers bis auL 1/10 111111 „genau um 8 Uhr Morgens bezogen auf 750 Xs-L nge: drei Ziffern (131313) nach Schlüssel 7111, ' die Temperatur der Luft zur selben Zett: zwei Ziffern (45116) nacb , Schlüffel1)(.
Vierte Gruppe (0 b 5 Z 8) enthaltend: die barometrisckye Tendenz um 8 Uhr Mor ens bezogen auf 75“ W-Länge: zwei Zi ern (b b) nach SchlülTel )(, die Temperatur der * eeresoberfläche zur se en Zeit: drei-Ziffern (885) nach Schlüffel )(1.
S cl) [ ü ! s e [. Schlüssel 17. SÖiffSort. .
zur Bezeichnung eines jeden Eingradfeldes _des Nordatlantiscixkn Ozeans. Der Schiffsort zur Zeit der im zweiten Teile bezeichneten meteorologischen Beobachtungen wird mittels der drei Ziffern des- jenigen Eingradfcldes wiedergegeben, in dem das Schiff sich befindet- z-B. der Schifföort 51" 55“ dl, 260 49“ 117 wird durch 561 gemeldet-
Schlüssel 7. Windriclotung (in 16 Strichen) und Windstärke um 8 Uhr Vormittags mittlere
Wind- f?r? na er ' Beaufort- Z ' skala :x x;
080 80. 880 58177. 817. 117897 NUN. U N. URN
7() 0140.
?"
Windstille. 0 00 ' - __„___ , .1,20der301071319253137434955616773798591Z)
Schwacher Wind . .
Mäßiger Wind. .. 4 oder 5 020814202632384450566268748086
SLP? 6 d 7 03 091- 2127 3
m . . . 1) er „) 5 394
SÖrYisther 8 d 9 04101622 0 55] 57 63 69 758187 n..._ oer »28344046 “ Sturm. . . 10 oder 11 05 11 17,2329s35 4147 Z? Z?) LZ??? ??'FZZF Orkan . . . 12 06 12 1824 30136 42 48 54 60! 1 484190
A W Di W" d 66,72 78, nm r : - , anzugeben.e ng e in richtung ist in wahren SME?“
Sch1üffe171 Richtung (in 16 Si“ kek Stromes LFZ?) Und Geschwinbko
Seemeilen * in der Stunde - |
85127.
, 5 010711319 25 3137 4 4 55 61 67 73 79 85 91 14 20 26 32 38 4-91 5Z 56 62 68 74 80 ?? F 03 0915 21 27 33 39 45 51 57 63 69 75 Z 88 94 10 16 22 28 34 40 46 52 58 64 70 76 83 89 95 05 11 17 23 29 35 41147 53 59 65 71 77 8 90 96 06 12 18 24 30 36 42:48 54 60 66 72 78 84“ 0 Kein Strom- 99 Keine Beobachtung"
kung: Die Stromrichtung ist in Währe" S
DUWk-FJO Wk: 0 0 a:- » © (D
Anmer triebe" anzugeben. * SÖlüffel UTT. HmeelSzustand um 8 Uhr Vor'mittags mittlere
eit bezogen auf 750 W-Länge- . . wolkenlos . . einviertel bedeckt ....... halb bedeckt . . . . . . . „dreiviertel bedeckt . . ZTnz bedeckt
e en
. . SZnee oder agel
. . Dunst oder [ chte: Nebel . . Nebel
. . Gewitter.
(Fortsetzung in der ZWeiien Beilage.)
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Ow-QÖWPQW
endung des Funkentelegramms, ange eben _
befindet, gemaß dem Schlü el 17 '
Zeit bezogen auf 750 W-Länge (NKF). .
t, des "
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In der diesem Artikel angeschlossenen Karte finden sich die Zabr/F
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