1914 / 62 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Bauart der Schiffe-

Artikel 17- Definitionen.

n . die den bauptsächlichen technischen oder anderen AuSdZÉeJÉzWe en ist, die in dem Vertrag und in dem egen- wärtigen Re lernen in dem Abschnitt „Bauart der Schiffe“ ent alien sind, ist „ckck) tehend angegeben: _ _ _ _ _

1) Die Tiefladelinie ist dre Wafferlmte, dre „bet der Be- stimmung der Schotteinteilung zugrunde gelegt wrrd, __

2) Die Länge des Schiffes ist die äußerste Länge, gemenen in Höhe der Tiefladelinie. _

3) Die Breite des Schiffes ist die äußerste Breite uber Außen- kantespanten, gewesen in Höhe oder unterhalb der Tieflade-

linie.

4) Das Sclyottendeck ist das oberste durchlauf_ende Deck, bis zu dem alle wasserdichten Querscbotte binaufgefubrt find.

5) Die Tauckpgrenze ist eine Linie, die im Abstand von 76 111111 oder 3 engl. Zoll unterhalb der verlangerten Oberkante des SFFtenxjecks an der Bordwand parallel zum Schottendeck ge (: t i .'

6 i it d enkrechte Abstand von der Oberkante

) YZLKFÜJYSU gzurs Teikeflxtdelinie, gemeffen in der Mitte der Schiffsiänge. . 't der enkrechte Abstand von der Tieflgde-

7) Friki? FixSY?)Z???iuxlxgrenze,s gemessen in der Mitte der Schrffs-

länge. _

' " e ti die Summe aus Tiefgang und Freibord.

ZZ YF: (ZHSYrtJhoLes xSchottendecks in irgendeinem Punkte ist der an dieser telle gemessene senkrechte Abstaxrd zwischen der Unterkante des Decks an der eite und einer Linie, _die in der Höhe der Unterkante des Schottendecks gen der Schtffßseite in der Mitte der Schiffslänge parallel zur Ttefladelinie gezogen ist. Der Völligkeilögrad soll, wenn er zur Anwendung kommt, wie fol t festgesetzt werden: Deplacement auf Außenkante- spanien bis zur TYlZelmte, geteilt" durch das Produkt aus:

' reiieckch ie gang. _ _ _ 11) L!Oairixg53-7'))cke(rzx)t?1eabilität (Wafferaufnahmeiahzßkeit) eines Raumes ist der Bruchteil in HuerertHieln dieses aumes, der durch er ein enommen wer en _ann. _ _ _

WaZsLsJas Vßlumen einer Abteilung, ,die sicb _uber die Tanck)- grenze hinaus erstreckt, wird nur 515 zur obe dieser Grenze gewesen. Die Volumina werden bezogen auf Außenkante-

ipanten. _ * ' m erstreckt fi zwisclxen _den außersten 12) FFsYZtseYjZZÜZFÜerschotten, welZe die fur die Haupt. und HilfSaniriebsmaschinen sowie fur etwa Vorhandene Kessel vor-

gesehenen Räume begrenzen.

Artikel 171. UeberflutungUMJL-[_ __ _ __

' man der Ueberflutungs ange ur irgen emen PUUZZFerdÉchYZlYZe uFüffen die Form, der iefgang xmd andere etrische Unterscheidungsmerkmale des Schiffes berucksichtigt werden. geomBei ejüem Schiffe, de en Wasserdichte Quersehotte durch em durchlaufendes Schottendeck (: geschlossen sind,_1st dle Ueberflutungs- [" e für einen gegebenen Punkt derxenige außerste Prozentsaß der ÉYffzlänge mit der Mitte in dem erwahnten Punkte gelegen, der nter bestiminten, im Artikel 711 festgeseßten Aqnabmen uberflutet Iverden kann, ohne daß das Schiff tiefer als bis zur Tauchgrenze eintauchk- . , ei einem Schiffe, deffen wasserdichte QuerscXZoite nicht alle bis zu einBund demselben durchlaufenden Deck hochgefahrt fixid, find _die Ueber uiungslängen derart zu bestimmen, daß dem fraglichen Sch1ffe für a e möglichen Trimmlagen nach erfolgter Leckage mindestens der- selbe Sichcrbeitsgrad, gewährt wird, der fur das Schiff mit durch-

!aufendem Schottendeci festgelegt ist.

Artikel 1711.

Permeabilität.

„Die im vorstehenden Artikel 71 erwähnten Annahmen beziehen Lab auf die Permeabilität der fraglichen Raume, gerechnet bis zur

auchgrenze.

Bei der Bestimmung der Ueberflutungslängen wird eine einheit- liche durchschnittliche Permeabilität für die ganze Länge jedes der drei folgenden Teile des Schiffes angenommen:

1) für den Maichmenraum, _

2) für den Teil vor dem Maschmeyraume,

3) für den Teil hinter dem Maschtnenraume.,

ür Dam iffe ist die Permeabilität dcs Maschinenraums ein- schlieYlicl) des pißseinem Bereiche liegenden Doppelbodens zl! 80 0/0 zu nehmen. Für Schiffe mit Verbrennungömotoren tst dte Per- “rneabilität des Maschinenraums zu 85 0/0 311 1125111811, es sei der_m, daß durch eine besondere Rechnung nachqewiesex1 Wixd- dacß eine kleine Zahl angenoÖnmen werdenskaZZ. Ildimh darf in keinem Falle die an- genommene ahl kleiner (1 s 0/0 e n. '

DiäPermfeabiliiät für die Räume vor und hinter dem Maschinen- raum ! Wie ol t zu bere nen:

8- 60% für aderäumeéKoblenbunker einschließlich Reservebunker,

aume für Vorräte, Gepäck. und Posträume, Kettenkasien, wa “dichte Weiien- und Robrtunnel, Frischwassertanks ober- hal dkS_Doppelbodens. _ _ „Es ist nachzuweisen, daß die vorher ayfaeiulrtten Raume f"? ihren Zweck eingerichtet sind und tatsachlich benußt werden. Dieselbe Permeabilität darf ohne GenebmngUK dcr Vexwaltung nicht fur andere als die oben einzeln aufgeführten Raume an- «(;_;/Wen Öveksde'i' “ks T“ k- d' 13-93 0 „U", '“ ag er- und Mann a Sräume, te , an *., te ausschlkéßllch als „Trimmianks besnéißfttwerden, Yoppelböden _und alle anderen l_ffSräume, die nicht einem der un vorigen AbsaÉL(8) aufge Ubrten Zwecke dienen. _ enn ein Zwkschendeck6raum, der dureh stablerne Quer- sch9tte_dauernd angeschlossen ist, teilweise zur Beförderung von a agieren besttmwt ist, so soll der gesamte Raum als a UZÜLMUM. angesebexx werden; in gleicher Weise sollen wis endecköraume, dre Wahlweise zur Beförderung von afitxlgkk'kßl1 oder von Ladung verwendet werden können, als «ffagierrclume angesehen werden.

Wenn 'in den vor oder hkntkk détp Maschinenraum unterbalb der Taucbgrenzc gelegenen _Teilen des Schiffes zu gleicher Zeit Räume der oben enannten Kategorien (9, imd b) Vorhanden sind, so soll für den in etrac15t_kommendLn Teil ein durchschnittlicher Prozentsaß für _die Permeabiljkak„ Mb dsr Fom1el95*„35_r bestimmt werden, wobei 1" das Verbalkms “5 VOTWDI der "n Absatz & erwähnten Räume ZU dem Gesamtvolumen des in BUMM zu ziehenden Schiffsteils be-

deutet. Artikel 17111. Zulässige Länge der Abteilungen. ]) Die größte zulässige LÜULS einer Abteilung, deren Mitte in

10)

- i m unkte der Schiffsw" ? liegt, wird vo d Ub - JIMMY eP(Artikel171) durch Ökxllklplikation mitn einTrm FUZZ- hörigen Faktor, dem sogenannten Abteilungsfaktor, abgeleitet.

er Abteilungsfakior hangt von der Länge des S i es ab

und Y_Yießcb für eine„JeKeb?"e Lange mit dem Verivendurcthsfszecke,

für den das Schifbf bestimmt rst. Dieser Faktor nimmt gleichmäßig und fortlansnd a ; ' ' "

Ma 8 in den) dte Lange des Schiffes wachst, und

J, Y_Y_?!“ gexe enen Lange in dem Maße, in dem lHiri") die

. Gattung des Schiffes von der in gemischter Fra t- und

_ entfernt und si der

in Passagierfabrl bescba tigten Gattung "aberk-

Paffagierfabrt beschäftigten Gattun? vorwiegend

3) Für jede der beiden unter 21) erwahnten Schiff5gattungen kann die Veränderung des Abteilungsfakt-er durch eine Kurve außge- drückt werden, deren Koordinaten die Lane des Schiffes und die Größe des Faktors darstellen. Die nacbiebende Tabelle gibt be- stimmte Punkte von zwei Kurven an, von denen die obere den Mindestanforderungen Für die gemischte Gattung und die untere den

Mindestanforderungen ür die Gattung der Paffagierscbiffe entspricht. Tabelle. 13 . () 4 Meter oder engl. Fuß Meter oder engl. Fuß 1. 0 90 295 79 259 0,39 114 374 87 285 0,84 123 404 93 305 0,65 149 489 116 380 0,50 174 571 149 489 0-39 213 699 209 685 0,34 274 899 274 899

Die Spalte 3 gibt die höchsten zulässigen Werte des Abteilungs- faktors für die in den Spalten]; und () anLegebeneu Schiffslanßen an.

Die Spalte 13 gilt für Schiffe der n gemischter Fracbt- 31117) Passagierfabrt beschäftigten Gattung, die Spalte 0 gilt fur Schiffe- die vorwiegend der Beförderung von Passagieren dienen.

4) Bei einer gegebenen Schiffslänge liegt für eine zwischen diesen beiden äußersten Grenzen liegende Schiffs attung der Wert des zu- gehörigen Abteilungsfaktors zwischen den exten des Faktors, die durch die beiden vorerwähnten Kurven bestimmt sind, und er wird von selbst festgelegt nach Maßgabe eines „Kennzeichens des _Ver- wendungßzwecks“. Dieses Kennzeichen wird den Gegenstand weiterer Untersuchungen bilden.

Artikel 111.

1) Wenn der Abteilungsfaktor gleich oder kleiner ist als 0,50, so kann er verdoppelt werden, um für trgendeinen Punkt des Schiffes die Gesamtlänge von zwei _benackpbarterx Abteilungen zu ergeben, gber in diesem Falle darf die Lange der kurieren Abteilung irgendeines

aares von Abteilungen nicht kleiner „sein als F der so erhaltenen

esamtlänge. Wenn die eine der beiden benachbarten Abteilungen innerhalb des Masckoinenraumes gelegen ist, und wenn der Schiffsteil, in dem der zweite Raum liegt, eine von 80 9/9 Verschiedene Yermeabilität aufweist, so soll die richtige Gesamtlänge der beiden

btedilungen durch Anwendung einer angemessenen Korrektur gefunden wer en.

2) In keinem Falle darf die Länge einer Abteilung 28 m (oder 92 engl. Fuß) überschreiten.

3) Wenn der Abteilungsfaktor zwischen 0,84 und 0,50 liegt, so soll die Gesamtlänge der beiden vordersten Abteilungen nicht größer sein als die Ueberflutungslänge für das Vorderende des Schiffes, und die Län e der zweiten diefer Abteilungen darf höchstens (JLU? ihrer nacb Ma gabe des vorstehenden Artikels 17111 zuläsfigen änge und nicht kleiner als 3 m (oder 10 engl. Fu ) sein.

4) Wenn die Länge eines Schi es zwischen 213113 (oder 699 engl. Fuß) und 251, 111 (oder 823 engl. Fuß) liegt, so hat die Ueber- flutungslänge für das Vorderende Wenigstens 20 0/0 der Schiffslänße zu betragen, und das Schiff muß wenigstens drei wasserdichte A,- teilungen über eine vom Vorsteven gerechnete Strecke haben, die höchstens gleich der vorerwähnten Ueberflutungslange ist und mindestens 20 9/9 der Schiffslänge beträgt.

5) Wenn die Länge eines Schiffes 251 m ?oder 823 engl. Fuß) oder mehr beträgt, so findet die vorstehende Vor chrift gleichfalls An- wendung, jedoch find alsdann anstatt der drei Abteilungen und 20 0/0 vier Abteilungen und 28 [7/0 zu nehmen.

6) Nischen an' Querscbotten find unter der Bedingung gestattet, FY dfie sich in Uner hinreichenden Eatfernung von der Bordwand

e n en. '

Wenn der Abteilungsfakior größer ist als 0,50, io find Schottver- sekungen für die Hauptquerschotte bei den Schiffen unzulässi , auf dre Artikel 7111 Anwendung “findet, wenn nicht eine zusäßlicße Unter: teilung angeordnet wird, durch-welche die. [eiche Sicherheit wie der Schotten obne Versetzung erzielt wi d. Zu keinem Gesamtlänge der Verseztzungen eines Schottes rößer se 11 als 20/0 der Schiffslänge Zuzüglich xu (oder 10 enßl. Fu .

7 Die für ede von zwei benacl) arten Abteilungen zulässigen Volumina, wie e nach Artikel 17111 und nach diesem Artikel be- stimmt firxd, dürfen in keinexn Falle durcl) ettvaige Nischen oder Ver- seßungen in dem Trennungs1chott beeinflußt werden.

Artikel )(.

Wenn ein Schiff einen höheren Sicherbeitsgrad besitzt, als in den vorstehrnden Artikeln 7111 und 11( vvrgeséhrieben ist, und wenn der Reeder beantragt, daß dies in dem SicherheitSzertifikat gemäß Ar- tikel 17 Absatz 4 des Vertrags vermerkt wird, so müffen diesem An- trag alle zu semer Begründung erforderlichen Unterlagen beigefügtsein.

Jn_ so_lchem Falle bestätigt der Vermerk die Tatsache, da? die Schottemtetlung gleich oder besser ist, als für ein in der Spa te () der Tabelle des Artikels 17111 vorgesehenes Sébiff derselben Länge an- geordnet ist. Der Vermerk läßt außerdem erkennen, welches die Länge des Schiffes dieser letzteren Kategorie sein würde, für das der vor- schriftStnäßige Abteilungsfaktor genau denselben Wert hat, wie der für die Schotteinteilung des fraglichen Schiffes angewandte.

Die entsprechenden Längen und Faktoren, die nicht außdrücklicl) in den Spalten () und 4 der Tabelle des Artikels 7111 angegeben sind, werden durcb Jnterpolation-gefunden.

Artikel Tl. Kollisions- und Maschinenraumschotte

Am borderen Ende des Schiffes muß ein Kollisionsschott vor- handen sem, das sich bis zum Schottendeck binauf erstreckt; bei Schiffen mit durchlaufendem Aufbau muß sich das Schott bis zum obersten Decke erstrecken. Der Abstand dieses Sclwttes Vom Vor- steven dgrf, _in Höhe der Tiefladelinie gemessen, nicht weniger als 5% der Schiffslange betragen.

Es müssen gleichfalls vorhanden sein ein Schott am hinteren Ende und Schotte an den Enden des Maschinenraumes, um diesen von den Passagier: und Laderäumen zu trennen; alle diese S te müffen sich bis zum Schottendeck erstrecken. Das hintere Pieks tt darf jedoch unterhalb des Schotteqdeck§ enden unter der doppelten Vorausseyixn , daß es wenigstens 519 zum ersten Deck über der Tief- ladelinie rer t und daß diefes Deck eine wasserdichte horizontale Decke von dem fra lichen Schott bis zum Hintersieven bildet; in keinem alle darf bierdur xedoch die Sicherheit des Schiffes bezüglich der S ott- einteilung verringert werden.

Artikel )(11. Feuersckzotte.

Diejeni en TSU? des Schkffe9, djie oberhalb der Taucbéxrenze ge- legen sind, iloilen weiter durch feuer1chere_Schotte eingeteit werden, um die Ausbreitung „eines Feuers zu verhindern. Die mittlere Ent. fernung wischen zwei aufeinanderfolgenden Schotten die er Art wird auf böchltens 40 111 (0de 131 MßleUÖ) festgeseyt. Nis en in diesen Schotten müffen feuerficber sein; die effnungen in die en Schotten sollen mit feuersicheren Turan versehen fem.

Artikel U11.

Ausgänge aus den wasserdichten Abteilungen.

1 den für Passagiere und Mannschaften bestimmten Teilen des STUFF muß jede wasserdichte Abteilung mit einem AuSgange versehen sein, der es den Personen ermoglicht, aus den Abteilungen zu entkommen.

alle darf ' die.

: die

2) Jeder Maschinenraum, jeder Heizraum und jeder Wellen- tunnel muß m xedem Falle mit einer Einrichtung versehen sein, die es der Mannschaft ohne Benutzung der wasserdichten Türen ermöglicht,

zu entkomm en. . Artikel )(11'.

Bauart der wasserdichten Schotte. Erstmalige PrüfünF'

1) Die wafferdichtewScbotte müsen derartig hergestellt werden, daß fie mit einem hinreichenden Uebers 11 an Festigkeit dem Drucke einer Wa ersaule bis zur Höhe der Tau grenke standhalten können.

enn ein Schott Verseßunßen aufwe st, oder wenn Nischen vorhanden sind,_ so muffetx diese Te le ebenfalls wasserdicht sein und dieselbe Festigkeit haben wre die angrenzenden Schotteile.

_ Wo Spanten oder Balken durch ein Deck oder durch ein wasser- dlchkes Schott htndurcbgefubrt werden, muß die Wafferditbtigkeit durch Anwendung von geschmtedeten und verstemmten Abdichtungswinkeln oder von gegossenen Paßstucken hergestellt werden, die gut befestigt und mit Etsenkttt abgedichtet werden müssen. Die Anwendung von Holz oder Zement als Fullmaterial ist nicht estattet.

_ 3 Die Prufung der Schotte durch Auffü en der Hauptabteilungen mit asser ist nicht obligatorisch. Eine vollständige Untersuchung der FMH] "713: WK?) uetinßeni cmeérlkamzxxerli1 Sadchverstäxtdigen stattfinden.

. u n (1 en ä n "

Absprißen vervollständigt werden. e MH e ne Prufung durch 4D L_)ie vordersten und bintersien Abteilungen des Schiffes müssen einer rufung dureh Auftauen unter dem Drucke einer bis zur Höhe

der Taucbgrenze reizbenden Wassersäule unterworfen werden. _ _ Die_ Doppelboden, Wassertanks und alle zur Aufnahme von Flu1szßkeiten bestimmten Abteilungen müssen einer Prüfung durch Auffu en unter dem Drucke einer bis zur Höhe der Tiefladelinie reichenden Waffersaule unterworfen werden; die Höhe der Wassersäule uber der Oberkante des betreffenden Tanks darf (: er nicht weniger als 2,44 ZU 8 cke_ngl._ ?:;ß) Fus? (Zl. _ a er o g er e1 guyg dürfen an den Schotten ohne die

Gene migung der Verwaltung keinerlei bauliche Veränderungen vor- “"O'FZUFUÉPZZdoerks'éhriften "b di w ff dicht Ha t tt

__- uereaer en u uero soweit moglich, auch auf die Längsscbotte anzuwenderxk.q fck : sind,

Artikel )(17, ' Oeffnungen in den wasserdichten Schotten.

1) Die Zahl der Oeffnungen in den wasserdichten osten " soweit bescbrant werden, als es die Anordnung der RS:??? undmdeßr orxnungsmaßtge Betrieb des Schiffes irgend zuläßt; diese Oeffnungen mussen mit auSreichenden Yetschlußvorrichtungen versehen sein.

2) Turen, Schleusenschteber, Mannlöcber und Zugangßöffnungen dürfen nicht an ebracht sem:

3. in dem ollisiorxs (bott unterhalb der Taucbgrenze,

b. m den wa erbt ten Querschotten, die einen Laderaum von einem bena barten Laderaum oder von einem Reservebunker tret_men, abgesehen von den im nachstehenden Absaß 6 auf- gefubrten Außnabmen.

3) In dem Maschinenraume darf, abgesehen von den Koblen- bunker- und Wellenfunnelturen, nicht mehr als eine Verbindungstür in jedem Hauptquerscbolt vorhanden sein, wenn jedoch mehrere ge- trennte Wellentunnel vorhanden find, kann jeder von ihnen mit einer Zugangstur berieben werden.

_enn tm Vorsch1ff ein Tunnel zum Personenverkehr oder für Rohrleitungen vorhanden rst, so Znuß er mit einer wasserdichten Tür versehen sem.

4) Stattbaft sin_d nur Türen in Scharnieren und Schiebetüren oder alle anderen Turen von mindestens gleichwertiger Gattung mit AUSsJUßTd,“ Wir FZBolzen geseßßten. _ V ' “'

ie uren n arnieren en mt orreibern ver e an ein, die mittels Hebel von beiden Seiten des Schottes bediersitb westden onnen.

Die Schiebetüren können für vertikale oder horizontale Bewe un eingerichtet sein._ Werden sie nur von Hand in Gang geseßt, io iZnu dies an der Tur selbst und außerdem Von einer zugänmgen Steile oberhalb der Tauchgrenze gescbeben können. Können sie ach) mechanisch in Gang eseßt Werden so mus1en sie gehandhabt werden können:

F. me anziscbdvom ?kuderTbause,_bft d

. von an an er ür e an vom einer u ä rt Stelle über der Tauchgrenze. S g ngige

Als Tur mrt mechanischem Antriebe gilt auch jede Tür, die mit einer Kataraktbremse oder irgeydeiner gleichwertigen Vorrichtung ver- sehen ist, von einer Stelle_1n der Nähe des Ruderbauses gelöst werden kann und, sobald el_oji, sicb dur i r eigenesGewichtsch1ießi.

5) Die wafferdichten uren der Koh en anker müffen mit Schutz- schirm-„'n oder andern [geeigneten Vorrichtungen versehen sein, die ver- hindern, daß die Koh en_ das Schließen der Tür erschweren.

6) Wasserdichte Tyrerx in Scharnieren können in Pa agier-, Mannschafts- und Arbeitskaumen zugelassen werden, wenn fL über emem Deck an eordnet sind, dessen Unterseite, gemessen an der tiefsten _Stelle des De s ap der Seite, sick) mindestens 2,13 111 (7 engl. uß) uber der Tiefladelmie befindet; sie sind nicht zugelassen in dzßesen Teilen und Raumerx des Schiffes unterhalb eines solchen Deck .

Wasserdichte Turan __in Scharnieren von besonders starker Kon- struktion können in anchendecksschotten zugelassen werden, die zwei Laderaume vorteinander trennen, voraUSgeseßt, daß die Türen sich über der Tiefladelmte befinden. Sie müssen mit Hilfe einer wirksamen mechatxistben Yorrichtung vor Antritt der Reise geschlossen werden und durfen wahrend der ahrt nicht geöffnet werden.

Indessen durfcn_wa erdicbie Türen in Scharnieren auch an den Enden des Schiffes i_n e nexn Zwischendecksladeraume nicht zugelalßen kaxrestirßtwlimd diese Turen fur den mittschiffs liegenden Teil desse en

n .

7) Alle anderen wa1erdich_ten Türen müssen Schiebetüren sein-

8_) &. Die wafferdi ten Turen unterhalb der Tiefladelinie müssen von einer einzileen im Ruderbause oder in dessen unmittelbarer Nabe Felegenen Ste e m_:s samtlicb zz: gleicher Zeit geschlossen und ontrolliert werden konnen; bevor dre Türen auf die e Weise geschloßen werden, muß ein warnendes Schaust nal ab ege en werden. Diese VerkftiÖtung gilt indeffen nur für solZye Schi e, in denen die Haupt- Ma cbinenraumquerschotte in Höhe des Heizerstandes mit mehr„als 5 wasserdichten Türen versehen sind; die wafferdichten Zugangsturen zu den Tunneln werden hierbei nicbt gezählt.

1). Wenn zwischen den Bunkern des Zwischendecks unter dem Schottendeck waYerdichte Türen vorhanden find, die'zum Trimmen der Kohlen au ee gelJentlickp geöffnet werden mussen. so ist fur diese eine me anische chließvorrichtung erforderlich. Das Oeffnen und SMeßen dieser Türen muß im Schxffstagebuche vernzerkt werden-

0. echaniscbe Schließvorricbtungen sind _leicbfalleur die Turen erforderlich, die am Durchtritt von Kanälen_ ur die Ku [anlagen der Laderäume angebra t sind, wenn diese Kanale mehr als ein wasser- dichtes auptquers ott durchschneiden, und wenn die Sztlle diefer Füren n cht mehr als 2,13 111 (7 engl. Fuß) aber der Trefladelinie

e en.

9 9) Die Anwendung bon wegnebmbaxen Platten ist nur im Maschinenraum erlaubt. Dre_se Platten mnii'en stets vor Antritt der Reise festgemacht sein; _sie durfen wahrend der abrt nur im alle Fringexlxldker Noweanchetiit kerzttfßrntÖ-erkdlerx Auiid e WiederherstxFng

er vo ommenen g kl er er n W "

___ "?IYZW __ dicht T_ I s die notige Sorgfalt _ e waxer en uren en w“ 1

schlo en sem; von dieser Re el darf Fur abgTYiean der Fahrt ge-

. nforderungey des MMZW dies notivendi Werden, Wenn

Tur WÜÉWUYJÜY geichloffen werden könneJ machen, jede offene enn ana e ür orci ' .

Mannschaft, „namentlich zwischeFܧ2mZZJ Fd“ Verkehrsgange für die

oder andere ahnliche Durclygänge du » 28 und den Keffelräumen,

.. k .- werden, so 1nuff_en diese Kanäle, V«YHZWWYYoZZJZYlYefx-M en Versehen

chotte un-

ivafferdichten T r sein, die eriordellrlix YZÉWM “gleichwertig?" Vorrichtun

veriebrt zu erhalten.