1914 / 62 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Zu kaand dessen haben die Bevollmächtigten nachstehend unter-

ei net;- 3 chG8schebcn in London,-den 20. Januar 1914.

Mersey.

VSOZKZZÖW' Ernest G Moggridge. Schütt. A enny. Rieß. Yorman Hill Pagel. «5- H- Biles. Schrader- H- Acton Blake. Behm- Fl???) H- ZF Young.

«31 woo . 232212532717“ W- David Aréher. DMW“ N- Muirhead Collins.

Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.

Carlo Bruno. Vittorio Ripa di Meana. Gustavo Tosti.

(.;. AxPierrard. Cb. Le Jeane. Louis Franck,

Emil Krogk). V. Topsöe-Jensen.

RafaelBaus1'1. Harald Pedersen

' 1161 koko- JOsbua W. Alexander. I- Bruhn- - . _ (IFW HathlÉxZn LZWils'i Jens Evang. * MUMM _,ugene*, am er a n. _ , ! ds _ Ellsworth P. Bertholf- Y Y QJI Zaaßka Washington Lee Capps- A. D. Müller. George F. Cooper- Wilmink. Homer L FerJUson- I. W, G. Coops. Alfred Gilbert Smith- N d Ett Wm. H. G. Bullard- ' 13 er. Geo. Uhler- C.,O. Olsen. Guernier. Ntls Gustaf Nilsson.

Schlußprotokoll.

iffe, den am heutigen Tage geschlossenen Vertraa zum SÖUYZUÖYSYCÜÖÜÖM Lebens guf See zu zeichnen, b'aben fich die unterzeichneten Bevollmächtigten aber folgendes verstandtgt:

1. Die im Artikel 2 des gegenwärtigenHerrtrci-gs igenckxxnlteniReiisen ' die'eni en, die von einem (1 en n ener 1) on e, e ner ZYXEL] axdér eiKemgSchußgebiete, wo der Vertrag in Kert ist, nach einem Hafen außerhalb dieses Gebiets und umgekehrt auszzefuhrt werden.

11. die atiKkation des gegenwärtigen Vertrags gnlangt, so wird YTSDÜUYLUXRLJWMUJ eine besyndere Frist bewilligt und ihr das Rechk gewährt, ihn bis zum 1- April 1915 zu rattfizieren. 111.

" i eVertrag findet nichk auf die Schiffe Anwendu'ng, die it?)?crianenKYFkliZ, einer Befißung oder in expem Sebußgebxete re istriert oder beheimatet find, wo der Vzutraa mcbt in Krafx ist,

9 Zu Urkund deffen haben die Bevollmacbtiaten das gegenwartige Schl ßvrotokoll aufgenommen, das dieselbe Kraft und dieselbe Geltung [: [31111 sol] als Wenn seine BestimmunZLn in dem Wortlaut_des Ver. ta es auf'den es sich bezieht, selbst an genommen worden waxen, und brché es in einem Exemplar gezekaet, das in den_Archwen der Britischen Regierung hinterlegt bleiben, und von dem jedem Staate eine Abschrift übermittelt werden wird.

(Geschehen in London, den 20. Januar 1914.

v K er. Mersey. on oern ErnestG.Moggridge.

5.

In den Gewäffern, in denen häufig Nebel herrschen, sollten alle Außen-“euexfcbiffe, die an wichtigen Stellen verankert smd, mit Unter- Wafferg ocken ausgcrüstet Werden.

6.

Jedes im Artikel 2 des Vertrags bezeichnete Schiff soUZc, wenn es von großen Abmessungen ist, zu Rettzmgsmecken und fur andere dringende Fälle mit Scheinwerfern ausgerustet werden.

7. Ferngläser soUten den Außguckleufen nicht übergeben werden. 8.“

Für Offiziere und Außguckleute sollten die übZicben Prüfungen

auf Sehschärfe und FarbenbLindheit allgemein eingefuhrt werden.

9. ' Die Frage der Vereinbektlicbung der Hafen- und Gezeiten- Signale sollte Von den verschiedenen Regierungen in Erwägung ße- zogen werden. 10

Die Regierungen der Hohen vertraxzschließenden Teile sollten fick) mit der Frage befassen, ob fie sich be den Schiffahrtsgesellscksasten uud Reedem dafür verwenden nxoUen, daß diese ihre Schiffe, welche die Fahrt über den Nordatlantixchen Ozean machen, die Neufundland- bänke während der Hauptzeit des Fischfangs vermeiden. 11. Die im Artikel 6 und 7 des ertrags bezeichneten internationalen

Dienste sollten nach, Möglichkeit so zeitig eingerichtet werden, daß fie in der Eisperiode 1914 und 1915 in Betrieb find.

. 12.

Die Jnteznationale Freibordkonferenz, deren Zusammentritt die Brixisabe Regterung sofort nach Beendigung der notwendigen Vor- arbexten anzuregen beabsichtigt, sollte, wenn möglich, zugleich die Frage der Holzdecksladung behandeln.

In bezug auf die Funkentelegraphie: 13.

Die_ Regierungen der vertragsckzlicszenden Staaten sollten fich h_et der internationalen meteorologischen Kommission mit dem notigen Ejfer dafür einsetzen, daß diese die Vermehruna der Zahl der„Stattonen, die meteorologische Nachrichten an die Schiffe m See [xbermitteln können, ins Auge faßt; diesen Stationen sollte eine möglichst günstige Lage gegeben werden.

14.

Entspretbend den Wünscben der in Paris im Jahre 1912 abge- haltenen internationalen Zeitkonferenz solltsn:

1) ein funkentelegrapbischer meteorologischer Dienst eingerickptet werden, der den Vorschriften des Artikels )(117 der Aus- “sülxsrmeJbereinkunst zum Londoner Funkentelegraphenvertrag en or ;

2) die Se ck und Dampfschiffe, die große Reisen machen, mit einer mr_ichtung zur Aufnahme der Zeit- und meteoro- logischen Signale versehen werden.

* 15.

Die Regierungen der vertraascbließenden Staaten soUten alle An- strengungen machen, um die risten abzukürzen, die durch Artikel 38 des gegenwärtigen Vertrqgs ür die Errichtung von Funkentelegrapben- anlagen und für die Einstellung der Telegrapbisten auf den Schiffen der ersten und zweiten Kategorie sowie für die Hersteüung dieser An- lagen, für die Einstellung der Telegrapbisten und die Einrichtung einer dauernden Hörbereitscbaft auf den Schiffen der zweiten und dritten Kategorie vorgesehen find.

In bezug auf die Rettungögeräke: 16.

Seeliger. Schütt. A. Denny! Rieß. Norman. Hill. Pagel J. H. Bikes. Schrader. ijAcxoZ YlaYke.

re . . oun - Behm. C. Hipwood. g

G, Franckenstein. Schreckentbal. Dunay.

E. A. Pierrard. Ch. Le Jeune. Louts Franck,

Emil Krogb.

V. Topsöe-Jensen. Rafael Bauséx. Joshua W. Alexander- Jas. Hamilton Lewis.

Eugene T- Cbambe lain. Ellsworth P. Bértrholf.

W. David Anker. '- R. Muirbead Collins. Alexander Johnston, Tbos. Mackenzie.

Carlo Bruno. Vittorio Ripa di Meana. Gustavo Tosti.

'arald Pédkksew ck 140 WK:-

V M U n. reznäuw.

J'ens Evang. I, V. Wierdsma.

Washington Lee Capps. ZZ" ? Z'zl-ZNUTTZ' 'JeorgreLF' Joop,“ WMW ' me r . ' Akfked GilbeFtUSoJith. J. W..G- Coops. Wm. H- G- Bullard. N. de Etter. Geo“ Uhle“ 02. O. Olsen. GuekniEk' Nils Gustaf Nilsson.

*

Die Konfersnb WKM folgende Wünsäze aus: In bezug “"ck “Uf die Sicherheit der Seefahrt: 1

Der NMUN" der VLUinigten Staaten und den Direktoren der Suez-Kanal'GLseusWFawUd empfohlen, in Colon, anama und YSZUU dturZ'; "ZBF???" "SY?" YFU ektviler Uf! vierT tundetn detd1

atome er a kk onen ür die e era ur un die Höhe über dem Mmesspkkssx zu veröffentlichen. mp

2.

Die Aufnuxxckschklt der Re iekungexn, w x ' en zur Verhütung des ZusFLMUtxnsio "1.5 dex Schifefechxuxlɧ5ß§§ZYen haben, wird _auf die *) sndkakekk bin elenkt. diese Bestimmungen einer „Nacbvmfunß 3" unterziehen, UU zwar im besonderen im Hinblick auf

1) die Lichter der Se elschkffe- 2) die Fi nkxle zur ennzercbnung der Richtung eines Schiffes im ? - . 3 d'? Bestimuzungen fur Kriegsschiffe, di 43 dxe Schiffswbrung in der Nähe von KTYYZÜYYM fahren, 5) die FLftiFMZUJYQanQÖMYSdT therseeboote. ' - a un ' „» r un a 1 l - IT:, (ZYscywindtgketten der modernen YZÜYU die Abmeßungen

3

Die beteiligten Verwaltungen werden weiterhin sein, daß die Tragweite der Lichter und Scbaüfignale, die an Bord der Schiffe verwendet Zverden, den Anforderungen des internationalen Reglements zur Verbutung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vollkommen entsprechen.

4

Mit Rückfitbt auf „die gegenwärtig in den vkcschiedenen Ländern berrsckyxnde Verschiedenheit ker Praxis und der Meinungen solLte die Fraue der Annahme eines einheitlichen Ruderkommandos zngleicb mit

6)

darauf bedacht

Jede Re kerung der vertragstbließenden Staaten fonte so bald

Vertrage bezüglich der Bootsmauöver und „Übungen sowie der Feuer- löscbübungen angegeben, sowie die zur Verhütung, Entdeckung und Löschung von Bränden geeignet sind. .

Zu Utkund dessen haben die BevoUmäÖtkgten bes [offen, daß die oben ausgesprochenen Wünsche dem Schlußvrotoko angeschloffen werden, damit ibnen entsprechende Folge gegeben werde.

von Koerner. Mersey.

Seeliger. Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Denny,

Rieß. Norman Hill.

Pagel. J. H. Biles. Schrader. H. Acton Blake. , Behm. Fl???) H.R.Young. G. Franckenstein. “' pnxoo " Schreckenthal. W.Dav1d Archer. Dunav. R. Muirbead Collins.

E A. Pierrard. Cb. Le Jeane. Louis Franck.

Emil Krogb, V. Topsöe-Jensen.

Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.

Carlo Bruno. Vittorio Riva di Meana. Gustavo Tosti.

RafaelBa11s5. HaraldPeder en Joshua W. Alexander. I. Bruhn. s “W ZSB" Jas. Hamilton Lewis. Jens Evang. WU UW“ Eugene T. Chamberlain. I V ierds Ellsworth P. Bertholf. H' S' J Maajsna' Washington Lee Capps. A. D. Müller ' JeorgeLF. Coopesr. Wikilink ' omer . Fergu on. ' Alfred Gilbert Smith. I- W“ G Coops Wm. H. G. Ballard. N. de Etter. Geo" Uhl“- C. O. Olsen. Guernier. Nils Gustaf Nilsson.

Nr. 8 des „Eisenbabnverordnungsblatts'. beraUSaegeben km Vänksterium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. März 1914 hat folgenden Inhalt: Staatsvertrczg IWkscbkn Preußen und Sachsen- Meininaen wegen Herst_ellung eme: Eisenbahn von Weidbausen nacb Neustadt. Vom 11. Marz 1913- _ Staatsvertrag zwischen Preußen“ und Sackosen-Coburg-Gotba wegen Herste._lluna einer Eisenbahn von Weidhausen uach Neustadt. Vom 11. Marz 1913. _ NachriÖten.

Statistik und Volkswirtséhaft.

Der Schuldenstand der Preußischen Städte und Land- " BareYeindei'Z“ B lt 1) ck ältnis der e a ung rer evö erung ur das VerbGemeindesteuern zur Schuldenlast und die Gesamtbelastuna ihrer Einwohner durcb Reichs., StaatS- und Kommunal-Steuern und -Schu[den im Rechnunngabre 1911.

' Verö entlickxung des vreu isaben Statistischen LandeSamts über AxiseelFFTläufiafffc-„stgestellten Crge niffe einer Exbebung über die Finanzgebarung sämtlicher Stadt? und Landgemeinden Preußens im Rechnungsjabre 1911 haben wir in Nr. 2 des „Reichs- Und

der Neubearbeitxjxg der Restimmungen zur Verhütung des Zusammen- stoßens B:r Schtßc auf See gcprüft Werden.

Staatsanzeiaers' "vom 3. Januar 1914_ (elfte Beilage) einige auf die erhobenen ZUscbläge zm“ umlagefahrgcn StaatSeinkomUWn-

wie möglich 13 8 Anwendung der Maßregeln sicher stellen, die in dem

_ für die Einzelnkn Gemcindsgruppen

sieuer sicb beziehende Zablxn und in Nr. 10 vom 13. Januar 5. J. (ersxe Beilage) eine Ueber11cht über die Belastung der Einwohner der Stadte Und Landgemeinden mit direkten und mit indirekten Gemeinde- steuern in den verschiedenen Gemeindegrößenklassen und den einzelnen §Pxovinzen im Vergleich mit derjenigen im Rechnungsjabre 1883/84 tytedergegeben. Im Anschluß daran entnehmen wir jener Veröffent- lxcbung noch die. folgenden Angaben über den Schuldenstand her preußischen Gememden, über das Verhältnis der Belastung ihrer Em- wobner durcb'Gemeindesteuern zur Schuldenlast und über die Ge- samtbelastung rbrer Bevölkerung mit Re1chs-„ Staats- und Kommunal- Steuern und -Schu[den am Schlusse des Réchnungsjahres 1911.

In sämtlichen Gemeinden Preußens erreichten die langfristiqen Anleihen, dre Hypotheken- und Grundschulden sowie Rest- kaufgelder am 31. Mär§51912 eine Summe Von 5337159 Millionen Mark. Von diesem, etrgge entfielsn 459435 Miüionen Mark oder 86,07 0/9 auf 1316 Städte und 743,54 MtlLionen Mark oder 13,93 0/0 auf die Landgemeinden. Wie fich die Schulden auf die verschiedenen Gemeindegrößenklaffen vertellen, zeigt die nachstehende

Uebersicht. betrugen die lang- betrug die Ein- fristigen Anleihen,

Bei den Städten mit wohnerzablv.H.der Hypotbßken, Grund-

Bßvölferung „sämt- schulden und Resikauf- licher Gemeinden M 11 gelder

i . „76 v. .

über 100 000 Einwohnern 23,91 2 852,41 53,24

25 000-100 000 10 02 929,50 ]7,41

10 000- 25 000 _ 6,60 455,80 8,54

5 000- 10 000 , 4,01 186,37 3,49

2 000- 5 000 4,05 146,02 2,75

nicht mehr als 2 000 Einw. 1,04 23,55 , 0,44 Landgemeinden mit

über 10 000 Einwohnern 5,92 300,13 5,02

5 000 -10 000 ., 3,47 97,20 1,22

2 000- 5 000 6 51 95,71 1,79

500- L 000 ' . 18,60 158,90 2,98

nicht mehr als 500 Einw. . . 15,27 91 ,50 1,72.

Auf die Großstäkxte entfiel also mehr als die Hälfte der gesamten Gemeindeschulden, wghrend ihr BevölkerunJSanteil noch nickxt ein Viertel der Gesamtbext ausmacht. Auch bei den größeren Mittel- städten ist dex Anteil tbrer Schulden noch beträchtlich höher als der auf diese .Sxadtegruppe entfaUende BevölkerunaSanteil gewesen, und bei den Stadten mit mehr als 10 000 bis 25 000 Einwohnern über- trifft erst-rer den [eßkeren auch noch um fast 2 0/0. Bei sämtlichen übrigen Gemeindegruppeg wm: dagegen der Schuldenanteil geringer als ihr Bevölkerungßarxtetk, noch am wenigsten bei den großen und am meisten bei den kleinen Landgemeinden.

Auf 1 Einwohner entfielen an. langfristigen SchU1den in den Städten durchfchnittlich 238,30 «73, in den Landgemeinden 39,01 .,;- und in den Gemeinden überhaupt 139,37 3-5. Ebenso wie bei den Steuern zeigen die Schulden _ Von Berlin abgesehen _ in der die Gr-Zßstadte umfaffendex ersten Gemeindegrupve die höchsten Kopfbetrage, in 'der" die großexen Mittelstädle umfassenden zweiten Gruppe die zwettbochsten Betrage usw., und ebenso verringern fich dze Kopfauoxen bei den Landgemeinden mit jeder nächstkleineren Größen- gruppe. Bei den die Stadte mit mehr als 25 000 Einwohnern umfassenden Gruppen betrugen die auf den Kopf der Bkvölkerung entfalLenderx Sckulden !Jocb über 200 „js, bei den Städten mit mehr gls 5000,th etnsch_ließlrch 25 000 Einwohnern mehr als 100 „N und m der dre Kleinstayte mit nicht mehr als 2000 Einwohnern um- fgffenden [este]; Stqotkgruvpe nnr noch 59,17 „M. Ebenso machten dre1e Kopf"!)etrage bet den Landgemeinden mit mehr alS' 10 000 Ein- wobnern _uber 100 „715, bei denen mit mehr als 5000 bis einfchließlich 10 000 Emwohnern über 50 «45 und bei" der die Landgkmeinoen mit 1151“ mehr xls 500 Einwohnern umfaffenden leßten Gxuppe nur noch

„04 «10 au .

Betrachtex man die Verteilung des Schuldknstandes der Städte und Landgemempen auf die einzelnen Provinzen, so entfielén. wenn man Von Berlm abfiebt, yon den Gesamtschulden in Höhe von 4896,16 Miuionen Mark 1246,90 Millionen Mark oder 25,47 0/9 auf die Rheinprovinz. Den nächsjhöchsten Betrag zeigte Brandenburg mit 845,12 Millionen Mark oder 17,26 0/9. Dann folgten Heffen-Nassau und Westfalen mét 534,07 und 490,44 Millionen Mark bezw. 10,92 und 10,02 0/0. Am erjngsten war der Schuldenbetcag, abgesehen von Hobenzoüern (4,56 tlltonen Mark oder 0,09%), in den Provinzen Posen und Westpreußen mit 121,21 oder 11466 Millionen Mark, das waren 2,48 bez'w.*2,340/o Her gesamten Gemeindeschulden. Auf Städte und Landgemeinden verteilten fich dxe Schulden in den einzelnen Landesteilen rxcbt verschieden. In den Hohenzollernschen Landen waren die Staxteschulden _ es _handelt fich bier allerdings auch nur um 2 Stadte _ nur ungefahr ein Drittel so hoch wie die de_r Landgemeinden. In (10211 übrigen Provinzen überwogen die stadtischen Schulden; in Brandenburg waren fie fast 23 mal so hoch wie die der La'ndgemeinden, in Westfalen mehr (115 3Ü1mal, in Hannovsr 5 mal, 111 Schkeswiq-Holsiein fast 6 mal, in Schlesien 7 mgl, in Sachsen 7.1 mal, in Heffen-Naffau 8 mal, in der Rhein- provmz fast 8.3 mal, in Pommern 11 mal, in Westpreußen 1151 mal, in Ostpreußen fast 18 mal und in Posen sogar uber 33 mal so hoch. Weitaus die stärkste Belastung durch Schulden auf den Kopf der Bevölkerung zeigten Heffen-Raffau und Brandenburg mit 237,49 bezw. 216,42 „45. In" sechs Provinzen betrug fie auch noch uber 100 „14, in Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien, Posen und _Hohenzoüern nur 95,45 bezw. 77,83, 73,88, 70,37 und 63,42 «. Wahrend die Landgemeinden der Provinzen weit hinter der durcxpscbmttlickyen Kopfbelastung zurückblieben, wurde diese von de)! Stadlau, auSgenommen in Hohenzollern, überall über- troffen._ Die bedeutendste Schuldenlast auf 1 Einwohner zeigten die Stable Heffen-Naßaus mit 424 92 „M. Erst in weitem Abstande folgten dann Branden urg, die Rbemprovim und Scbleswig-Holstein mit 287,91, 277,13 und 275,79 „16. Weniger als 200 «44 betrug die Belastung auf den Kopf der Bevölkerung nur bei den Städten Pommerns (186,03), Sachsens (179,63), Westpreußens (176,37), SckLlefieN (170,57), Posens (160,57) und der HohenzoÜernschen Lande

,13 .

Wie bedeutend die Schulden der größeren Städte die Dura!)- schnittsbelastung in den einzelnen Landesteilen beeinflussen, sxebt mgn erst, wenn man fie bei der Berechnung außer Betracht laßt. Fur die Städte mit einer Beoölkerun von nicht mehr als 25 000 betrugen die auf 1 Einwohner entfa enden langfristigen Schulden nur 135,13 .“, für sämtliche Städte dagegen 238,30 „ks. Von den Provinzen weist zwar Hessen-Naffau auch naß) Ausschaltunq der größeren Städte noch den höchsten Schuldenbetrag fur 1)anon aujf, aber er ist von 424,92 auf 191,84 .“ zurückgegangen und uberraqt dre fick) in den anderen Landesteilen ergebenden Kopfquoten erheblich weniger;- denn die an zweiter und dritter Stelle stehenden Yrovinzen Schleswig-Hosstein und Hannover zeigten auch Kypfbetrage Von 189,92 bezw. 176,11 .“, und außer Posen, bei dem dre Schulden der kleineren Städtx nur 89,35 „“_an den Einwohner außmachten, zeigten sämtliche Provmzen Kopfbetrage von uber 100 «16- Am niedrigsten waren fie nächst Posen itz Pommern, Sachsen, Brandenbum, Hohen- zollern und Schlefien mlt 104.62 bezkv- UKW, 117.43, 1241? u 127““Zx“'d Ld id kt d .“ nd

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134,95 ".“ weitaus die höchste Belastung fübeYdIbufrWÖe" mit Schulden der großen Landgemeindkn 'm der Räd BB) »“ die hohen bier de_n Durchschnitlsbetrag in ganz (mß ? .. 2111118 Lkböbkn Sonst uberscbritten einen Kopfbetrag Von 50 UMWHWÖU W016- und die Hobeyzollernscbe Lande um Weni ““ nur HLÜLU-Naüau Yockßxqäwtßn Tvétkssjen 111th 14,75, 1020 8 13 WJT ZPTaij' FIZ». dnie:*ickrigsten

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