.Der Anspruch aus dieser Schuldvsricbreibung erlischt Mit dem Ablaufs von drcißig Jahren nach dem Rückzahlungstermirxe, wenn nicht die Schuldverséhreibung vor dem Ablaufs der dreißig Jahre der Provinzialbauptkaffx zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspcitcb in zwei Jahren Von dem Ende der Vorlegungsfrist cm. Der Voricgung sicht die gerichtliche Geltendmachung des Answruchs aus der Urkimde gleich. , '
Bei den Zinsscbeinen beträgt die Vorlegungsfrtst vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscbeine mit dem Schluffe des Jahres, in welchem die für die Zahlung be- stimmte Zkit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserkiärung abhanden gekommener odkr ver- nichtet€r SchUlOVLrstbreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil- prozeßordnung. „
Zinsscheinkk können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärf Werden. Dock) wird dkm bisherigen Inhaber von Zinsscbeinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufs der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landesdirektorium anzeigt, nach dem Ablaufs der Fristßder Betrag der angemeldeten Zinsscbeine gegen Quittung ausgezablt erden. Der An1bruch ist aUSqesÖlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Provinzialbauptkaffs zur Einlösung vorgcklegt, oder der Anspruch aus dem Scheine a'erichtiicb geltend gemacht worden isi, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht- ilcbe Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch Verjährt in vier ngren.
Mit dixser Schuldvexscbreibung sind halbjährliche Zinsscbeine bis zum ..... ansgegeben;_ die ferneren stscbeme werden für zehnjährige Zeiträume auögegeben werden. Dre Ausgabe einer neu€n Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzial- hauptkaffe ln annover gegen.Abiieferunq des der älteren Zinsscbeinreibe beigedruckten Erneuexungss eines, sofern nicbt der Inhaber der Schuldberschreibung bei dem Landes- direktortum der Ausgabe widersprochen bat. In diesem Falle söwie beim Vexlusie eines Erneuerungsscbeines Werden die ZinÖicbeine dem Inhaber der Schuldberschretbung ausixebandigt, Wenn er die SÖUTdbecschreibung vorlegt.
ProwinzHannover.| . . . ter Zinsscbein.
| Fälligkeitstag.
..... Reihe zu der Schuldbers reibung der Provinz Hannober eibe ucbsta e ..... r ...... - _ über ....... „46 zu . . . .0/0 Zinsen über ........ Mark . . . . Pfennig. Der Inhaber dieses Zinsscbeines empfängt gegen dessen Rückgabe in dxr Zeit dom ........ a die Zinsen der Vorgenannten Schuidberschreibung fur das Halbjahr vom ...... bis bei der Provinzialbaupikaffe" ib'Öcx'nr'tsvér. Hannover, den ........ 191 . . ( IF; YroxinszLFUYYUZ. F;: imie er ner ri en - zweiLr Mitglieder.) des
.....
......
91..mit ..„3
Das Landesdirektorium. (Trockenes Siegel akfimile der Unterschrift LSÜTTNZYTTTJW") (F eines Miigiiedes.) e e e e.
Dessen zu Urkund Haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- schrift erteilt. 191
Hannoder, den . . . . . . Der Provinzialausscbuß. (Tr o & n es Siegel des
Das Landesdirektorium.
ai imiic dsr Unterschrist „ ak mis d (F 1Zweier MViltgxiekZerZ). t Landesdirektoriums.) (F Lines?“ MFngbbYchrist u ge er ig : (Eigenbändige Uniersébrift eines KontroUbeamten.) Die Auslosung der Schuldbetschreibungen gescbiebt im Monate ....... -
jedes Jahres. Dam Provinziallandtage bleibt jedock) das Recht Vorbehalten, eine stärkere Tilgung Eintreten zu _laffen oder auch, iämtlicbe' noch im limlaufe befindliche Sckyuidverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen find-ebenfalis dem Tilauniisstocke zuzuführen.
Die auSaeiosten sowie die gekündigten Schnidberichreibungen w'erden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Ruckzablung erfolgen soi], öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt- machung erfolgi dreisMbnate wr dsm Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen StaatSanzeiger, in den Regierungsamtsbiätiern der Provinz Hannover, dem „Hannoversckyen Kurier“, den „Hamburger Nachrichten“ und in der Weser-Zeiiuna. Wird, die Tilgnng der Schuld durcb Ankauf bon SÖuldversÖrei- bungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld- berschreibungkn (zisbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Gebt eines de_r vorbezetcbneten Blätter ein, so wird an deffen Steiie von dem Provinziak ausschuß sin anderes Biatt bestimmt.
. Yes zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in balbxabrltcben Terminen am .............. und ........... ...... „. . . . . . an gerechnxt, mit . . . . . . . Prozent jährlich vex1inst.
. Die Aussahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fäll1g gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldversebreibung bei der Provinzial- bauplkaffe zu Hannovex, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fäliigkeits- termins folgerzden Zett. Mit der zur Empfananabme des Kavitais einaereichien Schuldverschrcrbu11g find auch die dazu ebörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits- iermine zurückzuitefern. Fiir die feFienden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
' Der Anspruch aus dieser Schuldberscbreibung erlischt mit dem Ablaufes von dreißig Jabren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuidberschreibung vor dem Ablaufs der dreißig Jahre der Provinzialbaupikaffe zur Einiösung vorgelegt wird. .Eriolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren Von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen betxägt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß?- des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit einiritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung . abbanden gekommener oder ver- nichteter Schuldversckyreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil-
Rückseite.
Der Anspruch aus diesem Zinsscbeine erlischt mit dem Abiaxife yon 4 Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fang ge- worden isi, wenn nicht der Zinsschein Vor dem Ablaufe dieser Frist der PNVinziai- bauwtkaffe zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlequng, so deqahrt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlesungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruch aus der Urkunde gleich.
prozeßordnuna.
Zinsfckseine können Weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt Werden. Doch wird dem bisberigen Inhaber von Zinsscbeinen, Welcher den Verlust vor dem Ab- laufe der vierjährigen Vorlkgungsfrist bei dem Landesdirektorium anzeigt, nach dem Ablaufs der Frist der Bexraa der angemeldeten Zinsscbeine gegen Quittung aus- gxzablt werden. Der Ansvrucl) ist ausgeschlossßn, wann der abhanden qekommene Sckyein der Provinziaibauptkaffe zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtliä) geltend emacht worden ist. es sei denn, daß die Vorlegung oder die gecichtiiche Geltendma ung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der An-
spruch verjäh1t in vier Jahren.
Provinz Hannover.
Mit dieser Schuldberschreibung find halbjährliche Zinsstbeine bis zum
E r n e u e r u n a s s ck) e i n ..................... ausgcgeben; die ferneren Zinsscheine werden für
,für die Zinssebeinreibe Nc .......... zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuewReibe von
zu der Schuldvetschreibung der Provinz Hannover. Zinsscbeinen erfolgt bei der Provinziaibauptkasse in Hannover gegen Ablieferung des
. ..... Reibe, Buchstabe . : . . Nr ...... über . . . . Mark Reichswäbrung der älteren Zinsscheinreibe beigedrucktcn Erneuerungsscheines, sofern nicbt der Inhaber
zu . . . . 0/0 Zinsen. - Der Inbaber dieses Scheines empfängt gegen deffen Rückgabe zu der obigen Schuldverscbreibung die . . . Reihe von Zinsscbeinen für die Jahre 19 . . bis 19 .
nebst Erneuerungssckzein bei der Provinzialbauvtkaffe zu Hannover„ sofern nicht_ deb Inhaber der Schuldverfchreibung der AuSgabe bei dem Landesdtxektorium ,wtder-
sprochen hat.
In diesem Falle, sowie beim Verluste dieses Sebeines werden die neuen„Zins- sckysine nebst Erneuerungsscbein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehandigt,
wenn er die Schuldberschreibung vorlegt. Hannover,xden ........ 191 . . . Dcr Provinziaiausschß. (Faksimile der Unterschrift zweier Mitglieder.)
(Trockenes Siegel Das Landesdirektorium.
des Landesdirektoriums.) ein es Mitgliedes.)
Mit Allerböcbfier Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund “des § 795 des Bürgerlichen Geseßbucbs und des Artikels 8 der Königlickzen Verordnung zur
Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuches vom. 16. Novembex 1899 dem Provinzial- Verbande Von HannoVer die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 1480000 «46, in Worten: „Einer Million
vierhundert und achtzig tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau eizZer er im Zugc der Hannover-Nenndorfer Chauffee zwischen Hannover und Linden belegenen
Heil- und Erziehungsanstalx für psychopatbiscbe Fürsorgezögiinge, zum Neubau meebrücke (Nachbewilligung) und zur Bildung eines Moorfonds mit der Maßgabe, daß Von dieser Summe nur soviel an eliehen werden darf, als erforderlich ist, um den Betrag von 1 470 000 .“ zu erzie en. . Die Schuldverscbreibungen sind Um!) dem anliegenden Muster auszufertigen, je nach Lage des Geldmarktes mit 3 bis 40/0 jährlich zu verzinsen und nach dem fest- esieliten Tiigunasplane durck) Ankauf oder Verloosuna von dem der Ausgabe der nieibe folgenden Jabra ab jährlich mit wenigstens 19, 0/a des Anieibekapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverichreivungem zu nigen. _ Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertxilt.' Fur die Befriediaung der Faxabér der Schuldberscbreibungen wird eine Gewahrleisiung ' des Skaates n 1": ernommen. _ , seitens Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Denischen Reichs- und Königlich Preußischen StaaTSanzeiaer_bekannt zu machen. Berlin, den 9. Mars 1914. Der Minister des Innern. Im Auftrgge: Untkerschdrtft. Genehmigungsur un e. NZin.d-Jnn.17. 11 617. 2. Ang. Jin.-Miu. ] 3490 11 3358.
Der Finanzminister. Im Auftrage: - Unterschrift.
z.
PWUUÜHMWW' Schuldverscbkekbung
der Provinz Hannover Reibe ...... , Vucbsxabe ...... , *- uber . .............. MZrZsKTeistäquitiFg. teilten Ge ., Grund der mit Alier ö xt rma gung er . nebmiaYUHgÄZtiZtMixiusxer des Innern uno der Finanzen vom . . . März 1914
(Deutscher Reichs. und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom ......... tcp 14
""""" "' ' ' [ü e des 45. und 46. Provinziallandtaqs der Provinz HcmrmiYx ZYYZheFebbbaYYY1 ffund vom 28. und 29. ebruar 1912iwieglen ZUUfb "* von Anletbe'n von zusammen 1470 000 *“ „hskem“ "5 der Pw" "5 “ "“ “" * nuover durcb diese, für jeden Inhaber gultige _Gläungers unYndibckczren DaylesbnsLYuid von ........
_, ".'?" .wzentj r zu verzm en - , 8 durch Einlösung “* &" * Sebnitz wir nach dem genehmigten TägunngiZuldversÖreibungen
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ar , welche
!) “';-.*» chui ungen, oder durch Ankauf v„on „ chi des “ * “ -' . des 6 191 . . . . ab spatestens bis zum S u e WWYKWrH *- ZZQYÉW Zwecke wird ein Tiigunasstock LEWM-
tilgien SéulWers EU?, _ e 11 Der _ * uber das AufgeboMYéW. FééulYerF-reiäungm LW- e 1: er te im “ . *erFÜTYKYW',
Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge- ren find.
*" „'die, erzinsyng und Tilgung der Sebald,
WF anden ekommener oder vernicbxeter
WU :, K 2 Wer insicheinreiben, sind hinter
a. d Ufü
Zur Sich Wilk : „„ „.; annover mit ihrem Vermö“ „ - 'I 71 fun eu aftet die rovinz Y März 1868 (Gesevsamml. YMWÉIMZL inbygüaZ deesYß vom aus den Einnabmen des Staatsbgushgxu,x§-,W „.-W75.(Ge xhiamml. . 497)
ihrer Steuerkraft.
(Fakfimiie der Unterschrift
der Schuldberschreibung bei dem Landesdirekiorium der Ausgabe widersprocbsn hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungssäpeines werden die Zinsscbeine deml Itnhaber der SchuldveMreibung ausgehändigt, wenn er die Schuidverschreibung vor eg . „ * „ »
Provinz Hannoveb] , . . . ter Zinsscbein. | Fälkia'keit'stag.
..... Reibe zu der Schuldverscbreibung der Provinz Hannover Reibe Buchstabe ..... Nr ...... ' „M zu ..... 0/0 Zinsen Über ........ Mark . . . „Pfennig.
Der Inhaber disses Zinsscbeines empfängf gegen dessen Rückgabe in dsr Zeit vom ........ ab dix: Zinsen der borgenannten Schuldberschreibung fiir das Halbjahr Von ...... bis . . . . 16. 191 . .Hmit bei der Provinzialbauptkaffe ianinbvar. . .
Hannover, den ........ 191 . .
Der. Provinzialausscbuß- . T ck 5 Si [ Tas Landesdirektorium. (Fakfimiie der Unterschriften ( W Me ege (Faksimile der Unterschrift “Wei“ Mitglieder.) des LandCSdikékaUMZ.) eines Mitgliedes.) Siebe Rückseite.
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Schuldv6rschrei§bckngkzu einer s
Rückseite.
* Der Ansvruä) aus diesem Zinsscbeine erlischt mit dem Ablauie von 4 Jabren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsansprucb fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsscbein vor dem Ablaufs dieser Frist der Provinzial- bauptkaffe zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruxh inneibalb zweier Jahre nach Ablauf der Votiegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtlich? Geltendmaéhung des Anspruchs aus der lrkunde gleich.
Provinz Hannover. Erneuerungsscbein „ ,für die Zinsseheinreihe Nr .......... du der Schuldverschreibung der Provinz Hannoder. . . . . Reihe, Buchstabe . . . . Nr ...... 0 BY? s ..... . Mark Reichswäbrung z11.„.....0 nen.
Der anaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rück abe u der obi en Schuldverscbreibung die . . . . Reihe von, Zinsicbeinen für die Jahre 319 . . . . 9bis 19 . . . . nebst Erneuerungsscbem bei. der Provinzialhauptkaffe zu «Hannover, sofern YYt sLeanthetxr der Schuldberscbreibung der Ausgabe bei dem Landesdirektoiium ! er ro en a.
In diesem Falle, sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins- fcheine nebst Erneuetungsicbein dem Inhaber der S uidNr reibu " wenn er die Schuldverscbreibung vorlegt. ck fck ng auSgehandigi,
Hannober, den ............ 1
Der Provinzialaussckouß. , „ (Faksimile dez: Unterschrift (Troäenes Siegel zweier Mitglieder.) des Landesdirektoriums.)
“Das Landesdirektorium. (Faksimile der Unterschrift eines Mitgliedes.)
[115079] . ,Mrsburgrr Wortland-Cement- Fabrik „Üronsberg“ Aktien.
NYseUsrhasx Zr ckHannover. a ) em am . AuffichtSrYSté1iiiglied "gust V' I' ""s“ err u t Zrat Rob ' Verstorben ist, besteht unseerrtAMcfZTZM nunmehr aus nachsiebknden Herren:
Kaufmann Albert nover. Vorfiyenderéiambke, Han.
5) Ko1n manditgesell- chaften aus Aktien und Aktiengesellsthaften.
[115077]
In der GeneraiVersammluna vom 9. d. 9)?- wurde in unseren IsusfichtSrat Herr*Kommerzienrat Julius Mai, hier, wieder gewählt und an Stelie des durch
Tod angeschiedenen Herrn Hermann Sibeli-
KÖM Igbxestzent'e sowie mit ; J .* ,“
i1o'rn von Kronach Herr Fabrikbesiser Bankier Herm, Exnst Heuback) in Koppelsdorf neu ge. uover, steiwertYZKdFYÉssiny' wablt. . . Hofkammerpräävem von Frese, Coburg, den 1,1- Marz 1914- , zerUevz, Bückeburg iCoburg-Gothmsü)? WWU“ AWM“TbeoZorHecht,'Hannox-er. (be 21] aft. W. e-r "|W- „Röhrig-s “WBertina. Bankrmelsier. Dr. W.Nsnner.
' H- Kaestner.
______________________ G
[1150781 '
Das Mitglied des Aufsichtsrats Simeon Woltfchonok bat ssin Amt nieder- gelegt. Als neues Mitglied des AufsiÜts' rats ist in der (Generalvsrsammiung vom“ 20. Februar 1914 Herr JOsefNorden aus Rotterdam aßwäbit worden.
§.I.Moldavan,Cigarettenjabrikx Akt-Cbes. Cöln a/Nhem. TP“"-A
Deutsther Nhederci-Verein in Hamburg.
xxxl. ordentliche Generalver- sammlung der Aktionäre am Dienstag- den 31. März 1914, Vormittags llz Uhr, in unsZrenJ Bureau, Nsß 911“
age or nun :
Voriage des Geschäftsberijc'lss, der Ge- wmn- und Verlustrecbnung, Bilanz- Wablen. '
Hamburg. den 12. März 1914.
Der Vorstand.
„._.-„-
[115224] .
Jn Gemäßbeif der §§ 24 und 2611nseres Statuts laden wir unsere Aktionäre zu ' dex am Mittwoch, den 8, April. VW“ .* mtttags 11 Uhr, im Geschäftslokal des Vereins, Französiscbestraße 29, statistik“ denden 8'7, ordentlichen Generalver- sammluyg ergebenst ein.
Zur Teilnahme an der Generalversamm- 1qu sind laut § 21 unseres Statuts "Uk . diejenigen Aktionäre berechtigt, welcbe * innerhalb der geseßiicben Frist,“ d. 1. bis zum 4. April, Nachmittags 5 Uhr 7 ihre Aktien - obne Couponsboaen -- mi . Rummernberzeickynis oder einen bLzügliÖM Depotscbein der Reicbsbank oder eines deutseben Notars an unserer Kasse hinter . legt Haben. T '
' agesorduun :
1) Vorlaae der Bilanz [bnd Gewinn und Verlustreäpnung pro 1913, sowi Beschluß über die Gewinnverteiiung
2) Entlastung des Aufsichtsrats und de
3) YorZandfs. d Af ' a en ür en u iskat. Berlin, den 12. M'ärzfié914.
* Berliner Makler-Verein.
L. Sieintbal. Kayser.
[115243] Klei bahn - Aktiengeseüschaft' Kohlsurt-NothWaffer.
Gemäß §§ 1.6 und 20 des Gesellschafts- vertraK'es werden die Herren Aktionäre zu einer eneralversammluna auf Diens- taq. den 31,.„Mär3 1914. *Vor- mittags 11 U ". iw Thamms Gasibaus zu Notbwaffér „L. bierdurck) ergebenst eingeladen. * * . “ * . * Tagesordnung : ., -
1) Béricht des Vorstands und des Auf- sichtsrats iiber den Geschäftssiand.
2) Beschlußfczffung iiber Aufnabme einer Anleihe bis zu 20 000 «16.
Z) Wabl eines Aufsichtßratsmitgiißdes an Stciie des Herrn Regierungs- und Banrais Kraeffi.
Zur Tkiinabme an dsr Generalbersamm- lung find nur disjkniaen Aktionäre be-Z rkchtigt, welcbe nacb § 17 dks GeseUschafts- Vertrags ibre Aktien bis spätestens dt & 29. März !914 einschließlich bei; - der Gesellsckjaftswffe in Rotbwass?“ ? oder bei der K“ommuualfti'indii'kl)e Bank für die preußische Oberlauf! zu Görlitz oder bei einem ande“ öffeutlicheu Institute oder einem NOWé binierlegt und das von ihnen M1 “ schriebepe, nacb Rummexn geordnete "" mit Hmteriegunquermerb beriebene zeichnis ihrer Aktien in 2 Stücken Vorstand der „Gesellschaft in wasser O. L. eingereicht haben.
Em mit dem Vermerk der Stimm Versehenes Verzeickmis wird zurück- und dient als Einiaßkarte zur G' berégmmlungd
tegpiv, en 10. Mär 1914. _ » Kleinbahn - Aktien -zGesellsch““„x Kohlsurt-Rothwaffer. -
Der Aufsichtsrat. . G 7 o ß ? , RegierungsratA [115245] “ * '
WotLl-Liktirn r ellstljüst Zächslscher sos Jus FWVM“ '
. * , M MMM: en- " chaft Die Aktionäre unsergex' Gestasers' MWM hierdurch zu der““"i N ***8- den 23.21pril 191 “[ ver ZMF“ WM im Swan ss“ . SW" arme v' ls“ "g“ Aktiengeselicbcbbft ?rrlmÖWin ?“"ZIFWM straße 2, stattfindenden 1 “'v'éaden. eneralveYammlmzsuektngk der n *, 1) Vorlegunxgeuaitlbr GenegbmxguFerlusk“ cibianz ufnd YLWZYZmby" 19135 dés re nung ür . n 4 2)§Éntlic;)i'1ung des Aufsichtsrats u * i u ators. .. 3 quundmm der Tilgungsrate'Genekal“ ie Aktionäre, Welche an wünsch beisammlun teilzunebme" hwsicbtil habenden esiß der AktienbbenwoÜW desen sie ein Sfimmreäxk “"T" :päteitxnschbeIi3 Vlegguirkgu deer Aktien od.?“ Un or ? ' eine:?!) bbkÖitxterlxgunJiSlYssbeiniaung Rei 8 an v er. ?" Berlin ode; Fraykfurk ““ck Handelsregisteix: Unsewas . we en. fieriFi-YZYM MÜNZEN 1914 „ . Dkku ttb!) Strupp-
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