werden, dw Nachrichfon odor Befeküc befördern, von deren rechtzeitiger Nnknnft viel für dax“, gros» Ganze abhängt. Vor allem müffcn dis von den Milikärbehörden gestempeltcn' und beglanbigten Answeise béachtet UUd ihre, Inhaber ungehmdert durcbgelaffen werden.
an Fürsorge für dix: zurückbleibendcn Familie'n dxr znm Heereödienst einbernfonen Arbeiter, "dxe 1n Reichs- Und Preußischen Staatsbetrieben standxg be- schäftigt warcn, soÜ, wie „M. T. V.“ meldet, nack) Ziyer Vex- einbarUng der betsiligtcn Verwaltungen den Angehomgen b_1_§ an weitere?- der Lohn des Einberufenen in folgender Wet1e fortgewährt werden: 3. der Ehefrau je nach Bedarf hrs zu 25 v. H. des Lohns, 1). jedem Kinde Unter ]Z-JÜÜWU ]e nach Bedarf bis zu 6 v, H des Lohns, im ganzen fÜr UÜL höchstens die Hälfte des Lolmß. Die Bezüge im „e_111zelnen wcrd_et1 unter Berücksickßignng der örtlichsn Verhältmsw und der Höhe des Lohné; bemessen werden.
Im Reichésamt des mern hat sick) gestern, _wie „W. T. B.“ meldet, dis Reichszentrale der Axbetts- nachweis e unter dem Vorsiße deH Direktors Dr. Lemalh konstituiert. Die Zentrale besteht am“: Vertretern der beist- ligtsn Zivi[- Und Militärbebörden sowie der bestehenden and ncwins Leben treténden Organisationen für Arbeitsnachwetse, Die Zentrale meist ihrerseits keine Arbeit unmitteZbax nach, er- hält aber von den Arbeitsnachweifen täglich Mtttetlung und wird versuchen, eine angemessene Verteilung der vorhandenen
Arbeitskräfte im ganzen Reichsgebiet zu bewirken. Das Bureau-
der ZentralsteÜL befindet sich Wilhelmstraße 74, ihre Tele- grammadxeffe ist: Reichsarbeit.
Wie bekannt, erhalten Medizinnlpraktikanten auf Gruxxd des BundesratHbesclUuffes vom 1, August d. J. alsbaJd die Approbation als Arzt unter Erlaß des praktxschen Jahres. Zur sofoktigen Erledigung der eytsprechenden' ,(am besten persönlich zu stellenden) Anträge ist 111 der Medtzmal- abteilung des Ministeriumß des Innem (Schadowstxaße 10/11) bis auf weiteres ein s1ändiger Tagesdienst einger1chtet.-,D1e zu Beginn dieser Woche eingeführten ärztljchen, zahnarzt- lichen und xharmazeutischen Notpriifungen nzerden YortgLsLZk- _Dle ZUkaffUngL-bedingungen sind dieselben wre bei
en' ordenkljchen Prüfungen, es wird indeß da, wo es die Prüfungßordnung gestattet, nach Möglichkeit DiSpcnS erteilt.
Der preußische Justizminister hat aus Anlaß der Mobxlmncknmg außer anderen, bereits mitgeteilten noch die folgenden Vsrfügungen erlassen:
YÜgemeine Verfügung _vom :“). August 1914, betreffend Bemtlltgung von Strasaufscbub und Strafunter- brechztng ans Anlcxß des gsgenwärtigen Kriegszustandeés.
Dre; StrafVQUstreckungé-bßbörven LksUÖZ ici), währsnd der Dauer 196 Krtkszßzxtsjaxxdj'Z (Zössuckw um Strafaufféhub vdkr Straßmter- [“chkxxng mtr tynkckMer NQÖJÖT zu prüfen. Der AÜLrIöcbste Er- laß M11 1_. 5312853115? d. J. _ 11181- S 656 _ sckzliefzt nicht (1116, das; „114619 MWM Vexurtßilten, die nicht 117118; ibn fallen, Straf- uxlaxub oder Strafausxchub bewiUigt wird, um „ihnen den Einttilt in da?; Heer oder die Marine“ zu ermöglichcn- Insbesondere verdienen
cmch die Fämilkkn, deren Ernährer zu den Fahnen einberUfen find. '
jédcs mit den öffen11ichen Intereffen nur irgend vereinbare Entgegen- kommen.
, ngkmeine Verfügung vom 29, Juli 1914, betreffend dte Mxtmirkung von Strafgefangenen ber dex Ernte.
NM!) Zkiku11g§nachrichten bat die öitexreichisch upgarrsche Regierung b-aonnsn, ihre innerhalb des Deutschen Rcicbs befinkZlZcben Webv- Pfkichkkakn einzuberufen. Es steht nafurqemäß zu befurcbten, daß dadurch in diz im Inlande bksindlickyen landwir1schaftljchen Arbkiter ösfükkékchischkr StaatSangebörtgksit cmpfindlkcl)? „Lacken gerissen WSLÖSU. Diese Entziehungen werdcn um so fuhlbarer werden, als nack) sonsjkgsn Erfahrungen anxunebmen ist, daß au_ch die an der gkkikbsn ALbektSstätte befindlichen noch nicht wcbrpflrchtigen odkr Weiblichen Angébörkgen dec Etnberufenen von alS- baldiger Heimkehr nicht zurückzuhalten sein Werden. Um, die recht- zeitige Einbringung der Ernte zu fiebern, ist es unter, dlLssn Um- sfändkn acboten, mit allen Mitteln für den Ersoy der ausfaÜenden Arbeitskxäste Sorge zu tragen. Zu diesem Zwecke ist in geeigneten Fällen Anträgcn auf Beurlaubung _von Strafgefangener), die aus ländwirtsckyaftlichM Berufe" sfammcn, wwekt ikaend anaängkg', zu ent- sprcchen. Auch fixxd den Landwimen auf ihren Antkag ans Gefanaenen ;11samme'ngxstellte ArbsitOkolotmey ?_u stellen, son eit nur für [syteren (Zweck _- nötsgc'nfalls Unter Zur11ckjtel1ung anderer Arbeiten _ Kräfte verfügbar g€macht Werden konnen. A s 9
51" eine Ver ügung vom 1). ngut ] 14 nber dre EÜUZFZYA yon Kosten 1111?) anderen dem Staate
ebl" * * eldbeträgen.
g BY YrdYanUnJ von Kosten und anderen dem Staate ge- bühxendén (Geldbenägen ist auf die durch dxn Ausbruch Fes KrieÉe's verändßrte aUasmkine wirtschaftlicbß Lüge NUFÜÜ tz" "? dmené “b ZF ml? der EinziehunKl befaxxßßrjt ?)ixnséYelZc-IFMFUYanMETZLER]?C.PTK- veranlaßt, die Za ""As a 9 kl “ , . 1 W e enwärliqen fällig zu prüfen und gegenüber Personkn, dle mfo ge f I gncment'licb Kriey' des in eine bedränate Lage gekommkn 111, JegeZüzlxlesIaZamilien, dkkkn Ernährer zu ÖM, Fahnen ,UFLZULY YF- mit Schonung Vorzugeben. Insbesondere 1st auc?) dl? d Zbalb e U;- xiehuna dcn Umständsn de-s Einzyl'faüßs anxuvasse'y FUD L„f WHQL“- Übc'r Pexsonen, deren Zabluvgsfabkgkslk' nicht yoÜ-g „werfeb odcr ckLint, M der Einziehung der Kxsbn im NÜÖWWMTÉZXFUMW "U vsreinfachtc-xn Abbokungsverfabten abzussben. Ctmmgen dll ck eine Üksucken ist zu eniswrkchn, M"" „le erwartc'n isi, däß Uk Vor e- Stundung wirtschaftlichen Schadthngen der SCHUNK!“ I Lngt wird. 914 bl ffend
Allgemeine Ver ügung vom 5.7 AugUst ] , ,k re , die Anberaumunzfz von Verstetgerungstermmxend m dem Verfahren der Versteigerung vqn G egenstan en; welche der Zwangsvollstrecknng M das unbeweg- liche Vermögen unter,!iegen.
In dem am 4. Auaust d. J. von dem Rcichstag angenommenen Geskße- betreffend dk" Schuß der infolge des Krieges an der ab.!- nehmnng ihrer Rechte behinderten Personen, ist die Versteigerung von (Gegenständen, welche der „Zwangsvoustreckung in das ynbeweg- liebe Vermögen unterlie en, insofern erbeblichcn Beschrankungen unterworfen, als ÜL 111), 929€", Militä1personen richtet xder Militärpersdnen bei ihr [YSkesllgk Ind. Aber aucb daruber hinaus find wirtschaffsicheSchadM Ukcht nur einzelner Beteiligter, sondern auch dér AÜgemembeix möglich Wenz! der Versteigerungß- termin in der gegenwärtigen Zett,abgkbalten rvtrd- Soweit ein Ver- sfeiqctungstermin bisbkt' noch nicht anberaumt ist, gibt dkr § 36 Absaß 2 des Zwangsvetskeiaekmlgsßkskßks dW „VVUsirecxungegerichte di'e Handhabe, zu prüfen, ob nicht besondxt; (ZMP? daiur vorliegen, den“ Zeitramit-zwisÖen dcr-*21nbexa1unuxla---*Öes-„Terminß und dem Termine so zu bemessen, daß die Cnlstkbl'k's Von Schaden der er-
wähntewArt vermieden wird. Aus dem gleichxn Gmnde,kommt auch
*
eine Vertagung eines bereits angeseßten Versfeiaerungstermins in Frage. Das; eine 1olche Vertagung _ roknn auc!) nux in außer) oewöbnückoen Fällen _ zulä1fia ist, hat das Retcbégettcht in dem Urteile vom 27. Februar 1914 (Warniyers Jahrbuch “der Ent- schchidungen, Ergänzungsband 1914 S. 265), s. auch das Urteil des Reicbsxxericbts Vom 25-Ap1il1911 (Juristische Wochenschrift 1911 S. 599],.aneskanvt.
Mlgemeine Verfügung vom 5. August „1914, betreffend den Geschäftsbetrieb an Sonn- Und Fe1ertagxn.
Bei den qegenkVältigkn Zeitosrbältnissen ist noch in höherem Maße als sonst erforderlicko, daß die Gerichte der -Bevölkerung deerzeit zur Verfügung stehen und den Gerickytseingeseffxnkn bei der Besorgung ihrer Rechtsangelegenbeiten im weitesten Maße entgegen- kommen. Vielfaä) werden geganwärtig die Gerichte aucb m1t der Bsarbeitunq von Angelegenheiten befaßt werden, deren" Crleyiqurxg Liner besonderen Beschleunigung bedarf. Aus diesen Grunden xst b1s auf weiteres dafür Sorge zu tragen, daß auch an Sonn- und Feier- tagkn die Gericht2beamten sch entsprechend dem Vorhandenen Bx- dürfniffe zur Bearbeitung von Rechtsangelegenbeiten, und zwar, sowext erforderlich, an der Gerichtsstelle zur Verfügung balken.
AllgemeiUe Verfügung vom (;.Augnst 1914, betreffend die freiwillige Letstung von Diensten fur Zwecke des Krieges. '
Den Wsxnschxn al1er dexjenigén, die fich für Zwecke “,s Krieges, z. B. auch fur dre Pflege der Verwundeten, Kranken„ NUMNS zur Verfügurxa steÜen, ift tunlichst entgegenzukommén- P19,Obech"des' gericbt-präfidenten und Oberstaatßanwälte werden ermacbttat, Urlaub und Befreiung vom Dienst für die Dauex des Kricges zu den erwähntxn Zwecken ohne Einschränkung zu bew1U1gen-
Ein Erlaß des preußischen Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenl)eiten ordnet an: At) aßen höheren Lehranstalten ist der Unterricht, soweit 1Ucht *die Schüler zur Bergu'yq, der Ernte beurlaubt werden und ab- gesehen von den regelmaßtgen Ferien, “aufrech tzuerhglten Un_d durchzuführen, EH entspricht nicht dem Ernst dex Zezt, daß dke Jugend müßiggehe. DW Lücken in dyn Lehrerkßllegten, dre durch dze Einbernfungen zum Heeresdisnst entstehen, sind Zunächst dnrch dre Heranziehung der anstellungsfähjqen, der Probe- und der Seminarkandidatetz, die frei vom Heeresdienst sind, zu füUen. Die Kandihaten smd nach Bedürfnis in der Provinz zu ver- teilerx. _Dxe Semmarkandidaten, die außerhalb des SLMÜWWÜLS kxesckwfttgt werden, sind von derVerpflicbknng- an den Seminar- stßmxgen teckzunehmen, zu entbinden. Gegebenenfalls ist durch unmxttelbare'Verständigung mit den Prooinzialschulfoüegien dcr Nachbarpromnzen ein Au§gleich der Kandidaten zu bewirken. Obßxlekzrer, dte an ihren Anstalten wegen Auflösung ihrer Klamen oder (1le anderen Gründen keine" Beschäftigung haben, smd (zn anderen Anstalten, auch verschiedenen Patronates, als Aushtlfe _zu verwenden. Ferner können Geistliche, Kandidaten d'es getstlzchen AmtS, Privatlehrer Und andere Persönlichkeiten, dze nach zl)rer Vorbildung geeignet erscheinen, mit der Unter- Uck)t§erte11uua vorißbergebend beschäftigt werden. Diese An- ordxnUUgeixxgelt'en smnentsprechend auch für die höheren Lehr- anstalrsn nir dle weibliche Jugend,
Da fick) die vom BundeSrat unterm 4. August 1). J. an- geordnete Z ollfrei1)eit nur auf daS noch über die Grenzen crngehende Getreide und Hülsen tüchte, *dage en nicht auf die Bestände ,in* den Zollausschlü 1en," Freibezxken und ol!- lagern bezieht, so werden noch “namhafte Mengen yon d esen Waren zur Verzollung kommen. Es wird also reichlich Ge- legenheit sein; hierbei sowie bei der “Verzollung von Raps und Rübfen, die vorhandenen Einfuhrscheine -zu verwerten.
Das kxiesige Königlich schwedische Konsulat macht bekannt, da]; bei sämtlichen Truppenteilen Schwedens die die-Z- jährigen Regiments- und Repetitionsiibungen am 7. August ansttxtt am 15 September beginnen, und das; dazu Sthungspxlichtige slch_ sofort bei ihren Truppenteilen einzufinden haben.
In der Ersten Beilage zur Heutigen Nummer des „Reichs- und Staat?:anzeigerS“ ist eine Genehmigunqsurkunde, be- treffend eine Anleihe der Stadt Neukölln, ver- öffcmlicht.
Vraunschiveig.
Dis amtlichen „Braunschmetmsckxen Anzeigen“ veröffent- lichen folgende Manifeste Jhrcx Königlichen Hoheiten dex“: Herzogs und der Hexzogln:
Von Gottes Gnaden, LV_trWrnst August, Herzog zu Braun- _ schweig und Lüneburg usw., fzxgenchiermit xu wissen, daß Wir Uns bewogen gefunden, haben!, fur dtx Zelt Unserer Abwesenheit im Kriegsfalle oder bei sonsjtger Bebtnßerung Unsere vielgeliebte Ge- mabün Viktoria Luise, Herzogm zu Braunschweig und ' Lüneburg, Prinzesfin, von PkLUJTW Königliche Hoheit, zu Unserem Stellvertreter in der egierung des Herzogtums zu ernennen. _ ' * Urkundlich unter Unskrer ngknbändtaen Unterschrift und bei- g'edrucktem Herzogücben Geheimxn Kanzleißegel. Braunschweig, den 31.Ju11 1914.
Ernst August- C- Wolff. Boden.
Der Herzog, Mein geliebser Gemahl, bat fich zur Armee be- gebkn, um gegenüber dem gwßxn Vate_rlande die RM zu erfüüen, die für alle Deutschen Vom Fursten bis zum schl_chtés“jen Mann die MM:? und schönste ist. Mir ist„1autVerordnung Meknes Gemabls die ernste Aufgabe zugewiesen, wahrend der Abwesenheit des Herzogs in seiner Vertxetung die Regierung _des Herzogtums zu führen. Indem Ick diese Vertretung hiermit ubernehme, versiche1e Ich bei Meinem Fürstlicb-zn Worte, das; Ick bei dcr Steüvextretung die LandeEVerfaffung in allen ihren Bestimmungendbeobachtkn, aufrecht- erhalten ur-d bcscbüßen werde. Ich weiß, glk1ch dem Herzogs, daß alle Bmunschrveiger und alle sonsUgen Bewohner des Herzogtums die äußersten Kräfte aufbietkn werden, um das Vaterland zum glücklichen Ziale zu führen. Wir beide wissen, das; auch die Re- gierung und die Wohlfahrt. des Hkkzogtums bei jedermann bin- gebknde und aufovfcrnke Htlfe und Stuße findan witd. Ein jeder wkrd das eigene Goscbkck dem großen Zixle freudig unterordnen. So wild fick) demscbe Treue nach EU?" Richtungen UWerglejcbliä) und unvetgeßlicb bewähren. Das wolte S_OUZ .
Urkundlich untcr Unserer eigenbandmen Untelsckyrift und bet- gedrucktem Herzoglichen Geheimsn Kanzleifiegel.
Braunschweig, den 6. August 1914;
Viktoxka Luise. „(5- Wolff. ' Bodkn.
___-“__"-
Oesterreickx-UUgarn.
Den) russischen Botschafter von Schcbeko sind gestern seine Pass? zugestellt wordeU. DLL" österreichisch71ll1gnrische Bolschafter m St, Petersburg Graf Szapary wurde an- gewiesen, seine Pässe zu fordern und sobald als möglich Rußland zu verlassen."
Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Kaiser- liche Verordnung, durch die die Regierung ermächtigt wird, die für die außerordentlichen militäri7schen Vorkehrungen anläßlich der kriegerischen Verwicklungen erforderlichen Geld- mittel ohne dauernde Belastung des Staatsschchs durck) Kreditmaßnahmen zu beschaffen, Auf Grund dieser Ver- ordnung hat daS Finanzministerium mit einem österreichischen Konsortium zur Durchführung staatlicher Kreditmaßnahmen ein Uebereinkommen gefchlossen, durch das der Finanzverwaltung mittels eines durch SchaHscheine gedeckten Lombarddarlehens die Mittel zur Deckung der Militärauslagen zur Verfügung gestellt worden sind. Die ungarische Finanzverwaltung hat ein entsprechendes Uebereinkommen mit einem ungarischen Kon- sortium geschlossen. “
_ Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Liste der als absolute und der als bedingte Kontrebande anzu- sehenden Gegenstände. *
_ Amtlich wird eine Verordnung der bosuisäz-Herzeaowi- nischen Landesregierung vom 5. August veröffentlicht, wodurch die Verordnung vom 26. Juli, betreffend das Verbot von Publikationen über die Wehrmacht Oesterreichs-UngarnH, auch auf solche über die Wehrmacht des Deutschen Reiches auSgedehnt wird.
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister ASquith teilte gestern, wie daS „Rentersthe Bureau“ meldet, im Unterhause mit, daß der Lord- pkäsident des Geheimen Rats Vi§count Morley, der Handels:- minister Burns und der Parlamentßsekretär im UnterrichtéZamt Trevelyan von ihren Aemtern zurückgetreten seien. Lord Beauchamps wurde zum Nachfolger MorleyH ernannt und Burns wird durch den Landmirtschastßminister Ru ncim an
erseßt. Frankreich.
_Der Präsxdent der: Republik Poincaré; hat an die De- puttertenkammer eme Botschaft gerichtet, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ sagt:
. „Frankreich 1§i das Opfer eines Angriffes. Seit mehr_ als vxerzm Jahren batten die Franzosen in ech1er Friedensliebe auf den Wunsch berechtigter WkederbexsteUung verzichtet und das Beispiel ein-r großen Natizon gegeben, die die neuerstarkte Macht nur im Jniekeffe des Fortsckntts und der Humanität nüpe. Man könne Frankreich seit Beginn der Krise keinen Akt, kern Gesetz und kem Wort Vorwerfen, das nicht entgegenkommend und friedlich gewesen sei. In der Stunde ernster Kämpfe dürfe Frankreich fick) feierlich darüber Rechenschaft ablegen, daß es bis zum levten Augenblick äußerste An- strengungen, einen Krieg zu vexmeiden, gemacht habe. Die mutige Armee babe fich erhoben, um die Ehre, die Fahne und den Boden: des Vaterlandes zu verteidigen. Der Präfi*ent bob ferner die Einig- keit des Landes hervor und drück'ce dem Landbeer und der Seemachk die Bewunderung und das Vertranen aUer Franzosen aus. Geeint im gemeinsamen GLWHL, werde die Najion ruhig Blut bewahrer), wovon fie täglich Bewe'ne seit Anbeginn der Krise gegeben habe. Dte Nation werde beldenmüti von allen Söhnen verteidigt werden, Teeint im Abscheu geaen die ngreifer und in gemeinsamem patriotsÖM Vertragen. „Treu unterstüßt von dem verbündeten Rußland und unterstuyt von- der lovalerz Freundschaft Englands, steht Frankreich von allen Orten der "ziviwfierten Welt Sympathiestimmen ibm zu- kommen, denn es_ reprascntiext heute mehr denn je vor dem Weltball Freiheit,(He1echt1gke1t und Vernunft. Hoch die Herzen! Es lebe
Frankreich!“ Rußlands
Nach Liner Méldnng der „St. Petersburger Telegraphenx Agentur“? lst die Umwechslung der Kreditbillett-Zx in Gold 'für die Dauer des KriegeH auf Beschluß des Minixxer- rats eingestellt morden. Dic Staatsbank ist_ermächtlgk- außer dxr bereits genobmigten Emission v'on Kredttbtlletts solche bis zu einer Milliarde zweihundert MiUionxn, Rubel aUSzugeben und kurzbefristete Bons der Staatsrenfet 111 dem purxl) den Krieg bedingten Umfang zu diskontieren, falls dxe .m 1hren Rechnungen stehenden Kronsummen erschöpft smd.
Nack) einer über Kopenhagen bekannt gegebenen Meldung der „St. Petersburger Telegrapben-Agentur“ ordnet ein Kaiser- licher Ukas den Zustand des außeuordentlichen Schuxzes für (M Orte des Reichs an, über die n_och nicht der Belagerung?)- odcr Kriegszustand verhängt worden tft.
Dänemark.
Die Regiergng hat“ im gestrigen Staatsrat beschlossen, aus Anlaß des Krteges ztmschen Deutschland und England die Neutralitätsxrklärung abzugeben. Nachdem bereits im dänis e“n Tetl des,; Sandes Minensperre erfolatist, ist, wie „5 . _T. Y..“ meldet, beschlossen worden, im Großen Belt und tm dantschen Te'ildes Kleinen Belt Minen aus- zulegxn', um zumyermetden, daß die Kriegsvperatjonen sich auf *dan:sche "(Hemamer aquesmen und um die Verbindung zw1schen den damschen Landesteilen aufrechizuerhalten. Außerdem wzzrde beschloff§n, den zweiten Teil der Sicherungsstärke auf Fayen'nnd Zntlayd einzuberufen sowie den zweiten bis ein- schließkckg achten Jahrgang der Mannschaft Seelands, Laalands zmd Jal]ter§.„ Dlese Einberufung der Sicherungsftärke rst n1cht gleichbedeutend mit der Mobilisierung.
' , SÉWciz. , " Dte verewigte Bundeßversammlung hat zum eidge- nosstschey General den Oberst-Korpskommandanten Ulrich Wille, thher Kommandant des 8. Armeekorps, gewählt,
Kriegsnachrickxten.
Berlin, (3, August._ (W. T, B.) Daß Ge e 1 be" So_ldau, dkaka zuyVernjchtung einer Brigade dcr arxgréifcndstx russzschen KavaÜexrediviston und zu weiteren Verwsten der zurtxckgehendanexle bei Neidenburg führte, hat auf deutscher SEUS dret Tote u“nd achtzehn Verwundete gekostet.
, Berlin, 7. August. " (W. T. B) Un erL '
styd vorgestern längs der ganzen Grenze snachVÖreleitTtt; etnger1ickt. Eirze unbedeutende Tru penabteilunq Hat “einen Hoandstreitch mgx Lüttich mit gro er Kühnhyif vßrsuäzt. Emzcxlne Retter Und in die Stadt gedrnngon und wollten sick) des Kommandanten bemächtigen, der sich nur dUrcl) die Flucht ent-
ziehen konnte. Der HUUÜÜWÜÉ) auf di,? modern aquebaute Festung