1940 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reiths- M Siaqisanzekgex Nr. 257 vpm l,;sxpßeéüt'ber 11140. S. 2

171. Typenbeschräuknug ,_ &. Absperr- und Rückfchlagvent'ile

1. Gehäuseform

, Jede Firma darf für den gleichen VeerdungSszck und die [eiche NennWeite nur eins Gehäuseform' fur senkrecht T?thnde und eine für schräg stehende Spindel hersteklen.

2. O b e r t e i l e Jede Firma darf für den gleichen Verivendun Ezweck und die gleiche Nennsveite ber VerWendunZl des, 9 etchen Gehäuschrkstoffes bis M77 50 nur zwei usführungen der Oberteile [)erstklien. Die Wahl, ob diese mit innen- oder außenliegenden

Spindel ewinden ausgestattet Werden, bleibt dem HSL“-

stekler ii erlassen. Ueber RM 50 ist nur außenliegendes SpindelgeWmde ulässi . Jeder Hersteller darf Ventile mit außenliegen- em Yp'mdelgewinde fiir die gleiche Druckstufe und NennWeite . entWeder nur mit Säulenaufsaß (Säulen mit Brücke) oder nur mit Biigelaufsay hersteilen. 3. A n t r i e b Véntilc wii scnkrecbxxen Spindeln sowie Schrägspindel- vsntile bis UM 150 sind nur noch mit steigenden Hand- rädern bzw. steigenden Kettenrädern auszuführen. “Zei Zabnradantrieben ist fiir alle Nennrveiten nicht- steigendr: Ausfiihrung zulässig.

4. Absperrbentile mii Regulicrwirkwng Diormale Vsntile diirfen nicht mit Fein ewinde ausge- fuhrt Werden, um sie als Drosselventie geei net zu machen, d. b. Regulicrventile soilen immer mit rossel- bzw. Regulicransaß am Kegel geliefert Werden.

5. Fei .erWerke für Ventile _ulas i ist mir die Ausführung, bei der ein Zeiger bzw. eme S ala mit der Spindél steigt. .

6. Gasveniike Gavaiile mii Gewindemuffen sind verboten. Bei Gasbentiien dürfen nur noch kleine Reinigungs- öffnungen, sogenannt? Handreinignngsöffnungen, ange- bracht Werdsn. Bei Gasventilen mit Einteiligem Gehäuse, z. B. bei GasdreiWe'gventilen, sind große Reinigungs- öffnungen gestattet.

8. S ck i e b e r 1. Fiir jeglichen VerWendungszWeck ver- botene Typen:

Rundschiebér aus Stablguß fiir ck71) 25;

Ovalschieber aus Stablguß für M) 40;

Ovaispeiscleitungsschieber aus Stahiguß fiir R1) 20 (Ersatz hierfür: M) 25 oder U13 16);

Schieber mit Gewindemuffen;

Obalschieber mit abgeseßtem Stuben;

Ovalstbicber mii Schlammkanal; -

Kanqlschieber Bauart „Lindley“ (statt UYU smd Flach- schieber mit abgeseßtem Stußen [mit lauschen oder To'nrobrmnffeii] bzw. ' ' .-,Flachschieber mit Schlammkanal mit Flanséhén zu

*berivenden); » *

Kühlleitungsschieber RMZO- (ersetzbduvckz ])1U3206);

Zabnstangengasschieber für Einbau in ie Erde;

flache T“k)iemschieber unter UM 400;

ovale Thiemschieber unter RM 200.

2. Sonstige Einschränkungen &) A u f s ä ß 9 Jeder Hersteller darf Schieber der gleichen Type mit außenliegendem SpindelgeWinde fiir die gleiche Druckstufe und NennWeite entWeder nur mit Säulenaufsay (Säulen mit

Brücke) oder nur mit Bockaufsaß herstellen. b) Schieber mit Wassertasse (Wasser- tOps) -

Flachscbieber dürfen bei jeder NennWeite entWeder nur mit angegossener oder nur mit aufgeschraubter Wassertaffe angerüstet Werden. Ovalscbieber dürfen nur mit aufgeschraubter Wasser- taffe ausgerüstet Werden. : An Schiebern für liegenden Schiebereinbau find offene Waffertassen verboten, ebenso sind geschlossene Wassertaffen mit unmittelbar aufgeseßtem, dreh- baregn Verschlußdeckel verboten. - Schieber init Bockauffaß mit Wassertaffe sind ver- boten. Hierfür“ sind solche mit Sperrtopfbuchse zu

verWenden.

s)Bockausä13e ür Keil ieber bis U13 16 einschlxeßlicb fck durfen nur noch wie folgt ausgeführt Werden: YM 40-150 Handrad und Kettenrad steigend,

* uber UW150 Handrad und Kettenrad nicbt steigend. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf, Schieber mit BugetZkltieWbKeil's ch d

er nrie en it ni ttei en e Außü run ür akle NennWeiten zulässig.s' g * f h g f

(1) Runde Aufsaßsäule an Stelle von B o (F a u fs a Y ist fur akle Schiebertypen bis UM 600 verboten. Ausgenommexi smd _alle Schieber mit Kralftantrieb (z.. B. Turbmenschreber), ebenso Spezia hei gas- schtneber, Hochdruckschieber über U13 16 und and- betatigte Schieber mit Vorgelege.

o) S„aul„enständer mit Z-wischensäu*len d u r f e n n i cbt * aiif SO-Arytaiuren „zur Erreichung einer be- sttmniten Hohenlage uber Flur unmittelbar auf- monttert Werden, und zivar:

a) bet, (11) -?lrmat1zxen mit innenliegendem Spirideléewmde fur alTe NeUnWeitenZ. aucb mxmrttebar aufgeseßie Yufsaßsäulen normaler

- the mit und ohne Zeigerweck sind verboten.

b) bei (31) - Armaturen mit außenliegendem Spindelgewinde bis UM 500. *

„- Unmittelbar aufgeseßte Säulenständev mit “Zwischen- sciulewsmd nur ddrt zulässig, wo bei VerWendung

von -61)-Armaturen mit an enliegendxm Spindel- ewinde unter dem Säulen tänber kem_ ' den Vockaufsaß, gegebenenfalls einschließlich Spindel- * hülse, “bleibt. ' f) Schieber in Schnellschluß_au_sführ_ung mit halb innen- und Halb außerxliegendemSpmdel- ewinde sind verboten, Frner solche mri Hand- ebel mit Weiterer über em Hanbbebel liegender Spindelsübrung bis UM 250 einschließlich. * g) Abänderungen der Spindélbund- und Stopfbuchspartie Jegenüber den jth üblichen Bauarten der Hersteller

ind verboten.

5) Temperaturgrenze ür Kieilscbieber Schieber =mit ungeteiltem eil sind nur zur Ver- WLndung fiir Dampf für max. 2250 "€ herzustellen. Für Gasschieber [. Schieber-OLU-Blatier.

j)Umfiihrungen * -„ , Umführungcn 'iür Schieber bis DW 16 einschließlich dürfen nur nach Tafel 5 und 6 ausgeführt Werden.

' An Schiebern mit Stemmnffen _und an lack)- scbiebern mit Finnschen aus Gußeisen uni) tak)!- guß sind Umfü rangen verboten. Die Umfahrungßn sind hierfiik an die Rohrleitung anzuschließen.

]x)Ent[astungen "

Innere Entlastungen sind verboten fur [(ich-, Oval-

Und“ Rundscbieber. Außgenommen sip Stablguß- dampf- und StahlgußspeiseWafferschteber,_ ferner Winderhißerschieber. * -

]) Entwässerun en * z' Ablaß- oder Entwiiß'erungsstopfen bei Gas-, Wasser? und Oelschiebern sind nur am Schtebersack, bet Dampfscbiebetn auch am Schiebexstußen, und nur in den nachstehenden Größen uliissig.

U

R7 Stopfengröße ( ohrgewinde) 40-200 ii %“ 250-300 K %“ 350-600 K 1“ Stopfen nach 13114 910 über 600 K 136“

Verboten sind:

Schieber mit EntWäkTserung durch die Spindel oder

mit mechanischer sel stiätiger Entivasscrung. Regu-

[ierventile fiir Wasserleitungen mit Entwässerung

durch die Spindel sind zulässig.

m)ReinigungsöffnunFen "

Reinigungsöffmtngen sind ediglicb zulassi : bei Flachgasschiebern ÜerU 300, und zivar in großer Ausfiihrung, Wobei die Anord- nung nur am Schiebersack zulässig ist, bei Fer-ngas-, Heißgas- und schiffschiebern.

Verboten sind:

Seitliche Spülstu en am Schiebersack für A-bWasser-

,und Schmußschie er bis einschließlich RM 450, .

Reini un söffnungen iiber die ganze Schieberbreite.

Die ab der Größe der Reinigungsöffmmg bieibt

bis zu ihrer Festlegung freigestellt.

Tank-

n) Zézigexrwkxke; fürzGas-Z u'n*d Wasser-o

sckieber _. , , .

Es, sind, ausschließlich folgende,?ei“ “e“xwerke zaläffig: fiir Schieber: StiftzeJerWer fiir Säulenständer: kalenzeigerWer Skizze 2 .

Verboten sin :

aufgeseßte Skalen an Säulenständern.

0)Keilabdruckschrauben _ für handbetäti ie Schieber sind nur noch zulässig für Gasscheber über MM 500 für Dockschieber.

p)Keilfübrungen diirfen künftig nur in folgenden Aquührungen her- gestellt Werden: *

&) normaie Keilfübrung unbearbeitet,

b) bearbeitete Keilführung, diese jedoch nur fiir handbetätigte Schieber mit erheblichem Diffe- renzdruck auf dem Keil sowie für Kraftantrieb,

o) KeilrollenführunZ, die e jedoch nur fÜr Flach-

gasschieber über M7 1 00 für liegenden Einbau m waa erechte Leitung. * Es fa en u. a. fort: eingegossene Führungs- leisten aus Metall und „nichtrostendem Stahl im Gehäuse oder Keil im Gegensaß zu angegosxe- nen) sowie die uskleidung von Gehäu e- fiihrungen mit Nichteisenmetakl, rostfreiem Stahl usw.

(3. Hydranten

Zulässiges Bauprogramm 1. Tafel 7.

erboten sind:

. Zentralhydranten.

. ydranten mit einfacher Selbstentleerung ohne Druck-

wüsiersÖUß- '

3. Hydranten mit Kanalanschluß fiir die Entwiiséerung. A n m e r k u n g : Der 'Entwäs erungSansch läßt Lich auc? auf andere Weise herste en, ab eseben davon, die e Anschlußart „aus hygienischen ründen ohne- hin unzWeckmäßig ist.

4. ydranten mit Ventil- oder Hahnentwässerung (auch

fiir AbWafferZ und mit sonsti en nicht im zulässigen Bau-

rogramm (. Tafel 7) ent altenen Entwiisserungsaus-

iihrungen.

Entnahmestellen für AbWaJer sind zdulässig.

n

. -

(s- nachst-

[.Di-*

Ueberflurhydranten mit o fenlie e en einzeln abstell- baren Veniilauslässen “diret an er Säule.

Ventilhydranten ür höhere Betriebsdrücke als in den Normblättern ])]U 3221 und 3222 fe tgele t. . S ieberhydranten bis U!) 10 (nicht bWaZerentnahme-

te en. - Eentibbrunnen mit 2 Ausläufen oder mit 2 Ventil-

apparaten und Dopxelbebel. Hydrantenbrunnen, . h. Vereinigung von Ventilbxunnen

und Hydrant. -

599971979"

“10. WagenWaschhydranten mit AuSnabme der TM? 50 in der

Ausführun mit 1250 und 1500 mm Nohrdeckun . 11. ZHYIZFteanßkrÜMmer als Uebergangskrümmer Zz. _B. 12.Z*Schachtb1zdranten. _ „18.,; “aplfstän er, (das ist “feine leichte Auöfübrung 'der „Ventil- kunnen). * '

Plaß '“ für ; '

( . nacbét. Skizze 1), '

1). R ü ckZsch [ ag,!„l'a K.V;?..,U.FUU„d Fx q,s,»chz-_k_ [ a p p, e n

*1. idscb'kla ““" '- «***“C Gußrohr, _ - _ _ ab M77 400 ledigiich mit Flanschen auszuführen. '

2. Umf'ü'hru'n Cn für Rück!ck“la'“gk'l“app'“en'--" dürfen nur au? deren rexchtxer Seite, in Strömunng richtung gesehen vorges'ehen“Werden'. “'7 '

3. Rückschlagklappen „Mit WLGF'ewindemuffen sind Verboten. : .* . : ; _ ; --

143. Zubehör für Gas- und Wasserversor-

“gUUgSanlagen " -' 1.Anbohrschel[-'en __ “' sind nur noch mit fokgenden Abgängen herzuxtelleu," TM? 25 Flanscbabgang bzw. K 1“ Gewindemu fenabgäng, LW? 40 Flanschabgang bzw. K 11/2“ Gewindemuffen- abgang, LW? 50 Flanschabgang bzw. R 2“ Gewindemuffenabgang. Uebergänge zur Hauslettung sind durch ReduZiermppel herzustellen. . “' * Verboten sind: *- " __ ' Anbbobrschellen fiir seitliche Anbohrung mit “Mgffenq (1 gang, ' . . Ventilschcllcn mit Mnffen- oder Flanschabgang, Anbobrschellen für obere Anbobrun mit oberém Schliizflansch uiid mit seitlichen Abgängen jedex Art.

2. Anbobrscbiebe'r und Reguli'e'rve'ni'il'ejgus

Gußeisen sind nur noch wie, folgt auszuführen; *

TM? 25 mit: 1)“[U-O'v;é-zäl.4flansch Kl) 10, : MM 40 und 50 mit VW“- R u n d flansch U13" 10:2; Verboten sind: _ . RLgulicchtile aus Metall für den Anschluß hex ngsq Wasserleitungen zum Einbau in'die Erde s-FWis'Mtbohrq schiéber TM?“ 20 und UWZL.

3. Ventilationsixohre (Entlüftung,s-,.„ kantine) _ _ . ., _

fiir Wasserkammern, Sä'mmelbehälter usw. sind nur noch - m den NcnnWeiten 100, 150, 200, 250 “und“ in den Üb- [ichsn Längen 1500 plus „300 mm auszuführen._ . ,

4. Ziveiteilige Hilfsmuffen (Uebersch-ie'ébi m u f x e n) - “**“ uläs ig ist nur noch die Ausführung mit Schraubén-x Verbindung, ' * *

5.,Ledexdick)tungen , : für das Abschlußteil von (;D-Armaturen iiber TM? 200, z. B. für Klappen, Kegel usw., sind verboten. *

1711. Werbedrucksachén ; Die in den Katalogen enthältenen Angebotsformen" (Druch-, Temperaturgrenzsn usw.) “müssen mit den [)]dT-x Normen übereinstimmen. AbWeichungen sind nail) BLeri'di-k gung der zur Zeit erfolgenden "Ueberp'rüfung “der VW! Normen richiigzustellen. * ' _ Werbedrucksachen dürfen für die Anscblu maäe nur noch lFalbxzilen-und Flan-schübersichten von. ])lU-A me-ungen ent- aien. * * “. 7 ' " 7111. Uebergangssristen ' *

*,-

Vom Tage "des Jilerift'tii-„WÜS“. d'ek AnopdnuiiJ'kÖMWe-x

* rechnef gélten fbkgende 'Usbxxgängsbéßimnxmigenx

].,YWOT b e-d-.r„u ckFa ck Evtl. “»|-“,in “.“, .!" - ')“x .???“ N e u d r n ck e sind mit “sofortiger Wirkung dem Wortläuk

dieser Anordnung anzupassen. : ' *

Bereits vorhandene Dxucksacben dürfen"

innerhalb von drei Monaten ungeändert aufgebraucht

Wsrden. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist in ihnen

in geeigneter Form auf die Bestimmungen dieser Ans

ordnung hinqueisen. _ - '- 2.Angebote ]

die nicht im Einklang 'mit der Anordmmg stehen,. hüpfen

mit sofortiger Wirkung nicht mehr abgegeben Werden,

sofern die SO-Armatnrkn nicht aus Lagerdorräien- ent-

nommen Werden können. ' -- 8. F e r t i g u n g - _

Mle Vorratsausträge, die in den Armaturenfabriken 'an

die Werkstätten bereits weitergegeben, 'sind, undalle den

Armaturenfabriken fest übertragenen „Kundenaufträge

diirfen obne EinschränkunJ ausgefiihrt ,Werden.

Flansche dürfen Währen einer UebergangL-zeit- von

zWei Jahren nach Erlaß dieser Anordnung“ noch, urige.-

bohrt gelibfert Werden. * ' -

Giißeisenschieber R1) 40" dürfen noch“ ““Während einer

Uebergangszeit von Wei Jahren nach Erlaß dieser An-

ordnung den Wer stätien,„ zm: Fev-tigung: übergeben

werden. . ' 4.Auslieferung - „““-_ „, -

Ausführun en, die- nicht im Einklang mit dié er An-

ordnung teben, dürfen -mit unbe renzier DFL.“ aixs-

geliefert Werden, soWeit sie bei Erla dieser nokdnUn

vorrätig Waren oder nach Punkt 7111, 3 noch hexgeste t

werden dürfen. .

lx. ,Ueberwachung * :

Die Geschäftsführung der Fachgruppe _Armätüren-und Maschinenteile der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hatsdie Durch ührung dieÉZer Anordnung u überivacben und mir [aufen iiber das rgebnis zu beri ten. Die' Herstellérsnd ihr ur A'itskunstserteilung, ur" Einsichtgewäbrun 'iit .- die Ges ästsbucher "und zur Zulas7ung von Betriebsbesi tigungen verpflichtet. _ . '

' x. AÜSUahmeregelung

"[Haus ÉO-Armaturey nach “dieser Anordnung den zu erfu enpen Aufggben mcht enügen, können Ausnahme- genehxntgungen uber die . ruppe Armaturen “und Maschmentstle, Berlin-Cbarlotten urg 9, Lindenallee 15, ,die stch gutachtlich dazu zu äußern hat, bet mir beantragt werden-

)(1. “Strasbestimmungen . uWidexbandlungey, gcgen diesaAnordnung fallen. unter die trafbestimmungen. des *4 “der, Verordnung vom 20. Dezember 1989 zur, Duxchfribrun " det Verordnung“ über dre Lenkung und Verteilun der“"MaHÖinem und Apparats, Erzeugung (RGW; Teil, _1 “.2498). .- _ '

x.11.„*3«krast_se*ßung[ , . * Diese Anordnung“, t-ciii, qm 31. FOktöbeé',1940*„,in Kxafk Der „B'evbllmäélzti-gie für *die Mas.chinenp_roduk__tion_. ““

-* & a“r"*l * L a u s e.“

'va bis Wx YF) éinschließlich lebiglich viii Munix] für “* ,-