1846 / 2 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Aufhebung des Abdeckerci-Zwangeo. 13) die Aufhebung des Abdeckerei-Zwanges;

Handels-Firmen. 14) die Handels-Jirmen; Stempel und Gerichtskoßen in Vormundscbasts-Sachen

iiber minderjährige und über geisteékrankc Personen.

15) den Ansaß von Stempeln und Gerichtskosten in Vor- mundschafts-Sachen und Kuratelen über minderjährige und iiber

geißeskranke Petsorren werden bei der schlußlichen Verathung dieser Grieß-

Erwägung gezogen werden und die zulässige Berücksichtigung sinch-

Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses. 16) Die in der Denkschrift vom 15. März d. I- Ausschusses und ihrer

zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Stellvertreter bestätigen Wir hierdurch.

11. Revision der Militair-Kirchen«Ordnung.

1) Auf das unterm 31. März c. vorgetragene Gesuch wegen Militair-Kirchen-Ordnung eröffnen Wir Un- daß Wir schon früher aus eigener Bewe- Militair-Kirchen-Ordnung befohlen haben und der Uns in Folge dessen vorgelegte Entwurf gegenwärtig den betreffenden Ministerien zurückgegeben worden isi, um darin noch die ständischen Versammlungen gcäußer- ten Wünsche, so weit solches erforderlich scheint, zu berücksichtigen.

Emanirung einer neuen seren getreuen Ständen: gung die Umarbeitung der

in dieser Beziehung von einigen

Anstellung katholischer Militair - Geistlichen.

2) Den Beschluß iiber die weitere Anstellung katholischer Mili-

tair-Geisilichen behalten Wir Uns noch vor.

Vrodportion fiir die am Rhein garnisonircndcn Truppen.

3) Aus dem Anfrage Unserer getreuen Stände: wegen Verabreichung von 1Y Psd. Brod täglich für garnisonirenden Truppen,

haben Wir die Fürsorge für ihre

bewerkßelligen suchen ,

Uebrigens ist in der neueren Unterstützung eingetreten, daß nicht nur für die Mannschaften, Familien Brod gegen Bezahlung des mäßigen fiir das Stück 3 6 Pfd. in den Garnisonen, wo Magaz vorhanden sind, verabreicht wird, und zwar dem Save von 76 Stück monatlich für eine Compagnie, Familien von 4 Stiick für die Frau und ter 14 Jahren. Soldaten, wenn die grundsävliche

sondern

Viktualien - Portion

dem Solde dazu herzugebenden Geldbetrag nicht zu beschaffen ist, der Artikel erforderliche Zu-

nach den bestehenden Preisen der bezüglichen schuß in Gelbe gewährt und die dadurch entstehende, nicht unbedeutende AUEgabe aus der Staatskasse geleistet

Bricspost-Vrrbindung für die Landgemeinden.

4) Auf Erweiterung der Einrichtungen zur Erleichterung des Landbewohner soll, so weit dazu nach näherer und die Mittel vorhanden, möglichst Bedacht und ist dieserhalb das Nöthige bereits eingeleitet.

Briefverkehrs der Prüfung das Bedürfniß genommen werden,

Die Anwendung Jnlande zu erlegende

der ermäßigten Briefporto -Taxe

Ermäßigung des Posiporto's. 5) Die übrigen

vorbehaltenen Umarbeitung des

vom 18. August v. J. Postgeseßgebung in

Regulativs, welche mit der neuen steht, zur Erwägung kommen. Gewerblicher Verkehr der Seehandlung. 6) Der Bitte Unserer getreuen Stände, die allmäl

lung der in den Privatverkehr eingreifenden Unternehmungerz der See- zu ge en. in Unserem an den Chef des Seehandlungs-Jnsiituts Befehle bestimmt, daß neue

handlung anzuordnen, vermögen Wir keine Folge haben bereits unterm 14. Februar d. J. erlassenen Fabrik-Anlagen von der Seehandlung nicht weiter untern

den und Anonahmen hiervon nur in außergewöhnlichen

aus überwiegenden Gründen für die auFemeine Landeswohlfahrt, auf

Unsere besondere Anordnung, eintreten ollen. Hiermit wanigen Besorgniß wegen einer die Privat-Jndusirie Ausdehnun der Wirksamkeit des Instituts, holt seine an Private gegen Ersaß der daher Ordre vom 14. Februar d. verbleiben.

Kosten a zutreten, vorgeben

I. der Seehandlung

Auf die ständischen Petiiionen.

die am Rhein

zur Landesvertheidigung berufenen Mitbürger gern ersehen und werden, das Bedürfniß einer Verbesse- rung der Militair-Verpfleguug anerkennend, solche in dem Maße zu als die Mittel für eine Ausgabe bereit zu stellen sind, die von ziemlicher Bedeutung wird, weil selbstredend jede zu gewährende Wohlthat dem ganzen Heere zugewendet werden muß. Zeit bei eintretender Theuerung eine des Soldaten hinsichtlich der Verpflegung bereits dahin

Preises von 2'5 Sgr. fiir die Mannschaften nach

_ 2 Stück für jedes Kind un- Auch haben Wrr verordnet, daß außerdem dem

Porto bei der Korrespondenz nach und aus England, Frankreich, Belgien und Holland ist inzwischen eingetreten.

Anträge Unserer getreuen Stände auf sonstige Erleichterungen der Porto-Taxe werden bei der in Unserem Befehl

welches überdies wieder- ereitwilligkeit erklärt hat, Leine industriellen Etablissements

bei der in Unserer durch die Geseß-Sammlung veröffentlichten bestätigten Befugniß

. «„KQMÄUW-WEWMKWWWM W ***-* ***-«**

8

Ob ein Bedürfniß vorhanden sei, in Beziehung auf Vermehrung rind Circulation dcr Geldwiitel Einrichtungen zu treffen und ob und m welcher Hinsicht dre anat-Indusiric dabei zu betheiligen sei, un- terlirgt bereits der Erwägung.

Religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen. 7) _Auf den Antrag,

dqß dre Ordre vom 17. August 1825, die teligiöse Crziehuirg der

Kirrder aus gemischten Ehen betreffend, wieder aufgehoben werden

moge, eröffnen Wir Unseren etreuen Ständen, daß nach sorgfältiger Prü- fu_1_19_allrr _dcohalb in ctracht zu ziehenden Verhältnisse der“ gegen- wart-geZertpunkt nicht geeignet erscheint, die iibcr diesen Gegenstand bestehende Geseygebung abzuändern.

AnsteUnng cines katholischen ProjeffFs dcr Philosophie an der Universität m onn.

_ 8) Die Wiederbeseyung der Stelle eines katholischen Professors der Philosophie an der Universität zu Bonn ist seit der im Jahre 1839 eingetretenen _Erlcdigung derselben unausgesevt Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit gewesen; die bisherige Verzögerung war allein Folge des Wun_sches, dre Stelle nicht blos zur Erfüllung der statuienmäßi- gen Bestimmung zu besehen, sondern auch einen in allen Beziehun- gen tüchtigen Mann für dieselbe zu ermitteln, zumal es, dem Zwecke jener Brsiimmung gemäß, dcn Studirrnden in Bonn niemals an Ge- lthknhUk fehlt, philosophische Vorlesungen bei katholischen Lehrern zu

orcn. Der Antra Unserer zLetreum Stände hat jedoch immittelsi durch Anstellung des rosessor nodi, vorläufig als außerordentliche): Pro- fessor, seine Erledigung gefunden.

Einführung einer allgemeinen deutschen Pharmakopöe.

12) Der Antrag wegen Einfiihrung einer allgemeinen deutscheu Pbarmakopöe berührt einen Gegenstand, welcher außer dem Kreis: ftändischer Verathung liegt.

Wir erkennen jedoch gern an, daß die Lösung der diesfäUigen Aufgabe, so mannigfach au die Schwierigkeiten sind, welche dabej„__ im Wege stehen, sehr wiin chenswerth den beabsichtigten Zweck ist von Seiten dadurch eingeleitet, daß schon seit einiger Naturforschern, Aerzten und Pharmazeuten mission sich damit beschäftigt, Pharmakopöe einer sorgfältigen Revision in allen ihren Theilen Zu _ untermrfen und hierbei nicht nur die vorher eingeholten Gutachten * der Provinzial-Behörden, sondern auch den Rath der Sachversiän=_ digen des Zn- und Auslandes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. ' Die Kommission wird und sollte die von ihr bearbeitete neue Auögabe ker prcußischcn. Pharrnakopöe im Allgemeinen auch außerhalb der Gränzcn der Mo- narchie eine giinstige Aufnahme finden, so wird man keine Gelegen- heit vorübergehen lassen, um auf der Grundlage derselben mit den d_eu_tschen Staaten iiber eine gemeinsame Pharmakopöe sich zu ver- einigen.

und Kuratelcn

Cntwiiisc in zusammengeseste Ko _'_

Uns ange-

Unterhaltung des Hebammen-Lehr-Jnstituts zu Köln.

13) Dem Wunsche Unserer getreuen Stände, in Betreff der baldigen » Ueberweisung der ihnen zum Neubau eines Hebammen-Lehr-Gebäudcs in Köln bereits bewilligten Gnadengcschenke, entsprechend, haben Wir Unseren Jinanz-Minéster angewiesen, die mittelst Unserer Ordre vom 27. Juni 1843 bewilligten 10,000 Rihlm, so wie die durch Unsere _. Ordre vom 2-1.März 1841 zu Vautcn bei der gedachie11chaunnen- * Lehr-Ansialt bereits iiberwirsrnen 3916 hufs zinsbarer Anlegung und Bemaßung leßteren, seit dem Jahre 18-11. bei der Köln ais Spezial-Deposimm verwalteten Summe der 3916 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. auch die Zinsen, insoweit dergleichen wirklich aufge- kommen sind, aushändigen zu lassen.

Wir erwarten dagcgcn, das; fiir die baldige Befriedigung dci“?- baulichen Bedürfnisses und fiir die gute Einrichtung der Hebannncn-z Lehr-Ansialt zu Köln gesorgt werden wird, und seyen voraus, demnächst das alte Gebäude in einer der Stadt Köln zur Verschöne- rung gereichrnden Weise werde beseitigt werden.

Kreis - Thicrärzte. '

14) Auf den Antrag, in jedem landrätblichen Kreise der Pro-* vinz cinen Kreis-Thicrarzt mit dem ursprünglich für die Kreis-Thier- ärzte bestimmten Gehalt von 100 Rthlr. anzustellen, eröffnen Wi Unseren getreuen Ständen, daß Unsere Behörden bereits seit Jah- ren auf eine Vermehrung des kreisthierärztlichen Personals Bedacht nehmen und, so viel es die Umstände irgend gestatten, darauf hin-.* wirken, daß für jeden landräthlichen Kreis ein besonderer Thierarzi angestellt werde. Dieses Ziel läßt sich jedoch, theils wegen drs noch immer fortdauernden Mangels an gehörig qualifizirtcn Thicrärzten, theils wegen des damit Verbundcncn, nicht unbeträchtlichen Kostcn- Aufwandes, nur allmälig erreichen. Dasselbe wird jedoch fortwährend ?", im Auge behalten werden, und sind nähere Ermittelungen veranlaßt, um das großentheils von Lokal-Verhältniffen abhängige wirk- liche Bedürfniß einer Vermehrung der Kreiö-Thierärztc in den einzelnen landräthlichen Kreisen fcsizusiellen. So weit ein solches Bedürfniß sich ergiebt und es an gehörig ausgebildeten Thierärzten nicht fehlt, werden Wir, wie seither schon gcschrhen, die zur Anstellung einer größeren Zahl von Kreisthierärzten mit eincr angemessenen Besoldung erforderlichen Geldmittel nach und nach gern ;- bewilligen.

In Beziehun Interessen bei Un eren Behörden Unseren getreuen Ständen bc-merklich, hinreichend gesorgt ist.

Pcnfionen der Mitglieder dcr französischen Ehrenlegion.

15) Den von Unseren getreuen Ständen wiederholt befürworteten Anspruch der der Rhein-Provinz angehörigen Mitglieder der Ehren- legion in Betreff der Gewährung ihrer Ordcns-Pensionen vermögen Wir nicht anzuerkennen. *

Ausfiihrung einiger Beßimmungm der Bulle ä»- 5a1me animamm.

9) Die in Anregung gebrachte Ausfiihrung einiger bisher noch unerledigtcr Bestimmungen der Bulle ele salate nnimarum ist kein Gegcnsiand siändischer Beraihung. Unsere getreuen Stände dürfen sich iibrigens versichert halten, daß, soweit es bei dieser Angelegenheit auf die Mitwirkung der Staats-Behörde ankommt, derselben alle för- dernde Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Taubsiummen - Unterricht.

10) Aus der Petition Unserer getreuen Stände, das Taubstummen- Unterrichtswesens der Provinz bctreffend, haben Wir mit Wohlge- fallen das Interesse ersehen, welches dieselben dieser Angelegenheit im Allgemeinen widmen.

_ Nach den von Unseren Behörden Uns vorgelegten Ermittelungen wird jeyt schon mehr als die Hälfte der bildungsfähigen iaubsiummrn Kmdrr _der Provinz in den Vercins-Anstalten zu Köln und Aachen, so wre m den mit den Schullehrcr-Seminarien zu Kempen und Mörs verbundenen Taubsiummen-Schulen, gleichzeitig unterrichtct. In den beiden Anstalten zu Köln und Aachen kann aber noch eine größere Zahl von Zöglingen Aufnahme finden, wenn nur fiir die Ausbringung des von ihnrn zu entrichtenden Schul- und Kostgeldes gesorgt wird. Um sämmtlichen bildungsfähigen taubsiummen Kindern der Provinz die Möglichkeit einer zweckmäßigen Erziehung zu sichern, könnten allen- falls auch noch mit den Seminarien zu Brühl und Neuwied oder mit einem derselben ähnliche Taubsiummen-Schulcn, wie es mit denen zu Kempen und Mörs geschehen isi, in Verbindung gebracht werden.

Die Bestreitung der Kosten zur Einrichtung und Unterhaltung solcher Schulen und Anstalten liegt nach preußischer Verfassung, welche hierbei allein die Norm geben kann, nicht der Staatskasse ob; man hat daher auch in anderen Provinzen, so weit die Gaben der Privat- Wohlthätigkeit zur Deckung _irner Kosten nicht hinreichien, darauf Bedacht genommen, solche aus Mitteln der Provinz aufzubringen.

Wir können daher dem Anfrage, die dazu erforderlichen Kosten aus all„ emeinen Staatsfonds zu gewähren, um so weniger entsprechen, als Un7ere getreuen Stände auf einen ähnlichen Antrag durch den LandiagG-Abschicd Unseres hochseligen Herrn Vaters Majestät vom 3. März 1835 schon abl'éhnend beschieden sind.

Wir hegen das Vertrauen, das;. insoweit dcr erprobte Wohl- thätigkeitssinn der Bewohner der Rhein-Provinz, welcher sich auch in dicser Angelegenheit bei der Stiftung und Unterhaltung der Vereins- Anstaltcn zu Köln und Aachen, so wie rücksichilich der Kollektengelder für die Taubstummen-Schulen zu Kempen und Mörs, bewährt hat, die zur weiteren Förderung des Taubstummen-Untcrrichtswesens cr- forderlichen Fonds nicht bereitstellen sollte, Unsere getreuen Stände nicht abgeneigt sein werden, mit einem angemessenen Zuschuß aus Mitteln der Provinz zu Hiilfe zu kommen.

Unterbringung unheilbarcr Irren.

11) Die Theilnahme Unserer getreuen Stände an dem Schick- sale der unheilbaren Irren haben Wir gern wahrgenommen. Der Antrag derselben, die Kreisstände in den Regierungs-Bezirken Köln, Aachen und Diisseldorf zur Beschlußnahme von Auögaben Behufs der Errichtung von Aufbewahrungs-Ansialten fiir dergleichen Irre beson- ders zu ermächtigen, wird, nachdem inzwischen die Kommunal-Ord- nung für die Rhein-Provinz zur Publication gelangt ist, durch die nunmehr bald zu erlassende Verordnung, worin die Befugnisse der Kreisstände, Ausgaben zu gemeinnüßigen Zwecken zu beschließen, auch für die Rhein-Provinz im Allgemeinen werden festgestellt werden, seine Erledigung finden.

auszahlen und von der

auch für die in =- Vorräthe

und fiir die fiir den aus

im Ganzen werden soll.

auf das im

auf den AntraJ, eine VertreiunF dcr Veterimx'xx- (1

daß hicrsiir in allen Jnsianzcn

Porto -- Tax- Verbindung

ige Abw'ckc" Vertrag:) vom 30. Mai 1814 die Uebernahme _cincr Verpflichtung ;_ von Seiten der verbündeten Mächte überhaupt nicht ausspricht, findet derselbe auch nur auf diejenigen Besoldungen und Pensionen Antvcn- - dung, deren Zaklung dem französischcn Gouvernement, mithin den Staats-Kaffen, obgelcgcn hatte.

Den Ehrenlegionairs stand wegen ihrer Zahrgelder ein Anspruch an den Staat nicht zu; sie waren dieserhalb vielmehr statutcnmäßig nur auf die Einkünfte des mit einer besonderen Dotation au6gcsiattc-

ten Ordens angewiesen.

Domanial-Jagd-Frohnden in den ehemals 16) Dem Antrage Unserer getreuen Stände: Jagd-Frohnden in den ehemals nassauischen Landestheilen ohne alle Vergiitigung aufzuheben, können Wir nicht entsprechen, da fast sämmt- liche vormals nassauische Gemeinden des Regierungs-Bezirks Arnsbcr sich inzwischen von diesen Diensten auf demdurch die Ablösungs-Ord-

Wir ommcn wer- Jällen und ist jeder ct- belästigenden

gt. Es muß

Vielen noch in frischer Erinnerung, _ dieses Kunstrverkes das Lebendigempfundene freudig wieder

und dem Schöpfer deffelben den Play in der Kunsi-Entwickclung zu sichern,

den er zu dessen verdient. Die Partie der Julia befindet fich Lind. Die hohe Natur dieser Künstlerin

in den Händen erlaubt der Kritik

Forderungen, hat aber der Darstellerin das Recht gegeben, eine eigene Auf-

faffung der Rollen geltend zu machen und die Anerkennung langen, was konsequent aus derselben folgt. Wie sie schon Anna und Norma jungfräulich fittliche Gestalten schuf“ u Leidenschaft zu verringern, ihr doch eine sie nach demselben Maße Sypritmi's Ve eine starke südliche Nanu, fahig,_ _ __ _ anzurufen, fie liebt mit der Leidenschaft emcr Romerm

Macht wilder Ve ierde ihre Seele_ umnachten; das feur ment des Komponi en hat ihre Gesänge mit und die höchste phyßsche Anstrengung m Anspruch Sinn wurde früher die Juxra vo_n Kraft ihrer gewaltigen Personlichkert dargesiellt. durchdringt den Charakter der der Römerin die unendliche geistige ielalters und der Entfaltung des deutschen pflanzt die Julia auf__ heimischen Boden. und aUmächtig, durchlaust ste ane Grade

Liebe an, die aus der B1

mit so ursprünglicher Genialität, d man lung ihrer Kun nur mit Bewunderung folgen kann; aus einem Guß und voll erhabener Schönheit. Sogleich bei ihrem ersten Erscheinen ruht ihre Hülle verschloffen, und der bedeutungsvolle kommende Entwicke1ung ahnen. demürhigen Unterwerfung, der _ se die drohenden Worte der Ober-Veßalin anhort,

der Verzweiflun

KUZ)“ ' “4 “**.

es drängt nur, nach langer Entbehrung

artcre Färbung mittheilte, so hat alin umgewandelt. vor Vesia's Altar den Sohn Cytherens

italienischer Glut übergossen genommen. der Schröder-Devrient mit der Jenny Lind dagegen Vestalin mit ihrer reinen Natur, ste ei net

Geistes emsprungen isi, fie 'ver-

Auf diesem Boden, aber frei

der Leidenschaft, alle Töne der

Empfindung vom zartesten Ettlingen des Gemüths bis Zur furchrbarm Höhe (1

denn ihre Julia ist

Liebe in durchsichtiger Auödruck ihrer Züge läßt die

Unnachahmiich schön ist die Stellan der schuldbewußte und reuige Blick, hieraus das Erwachen

_,_ck_*__.__-_-„_._.._,_ „.,-, ___„____ .

Schwicrigkeiten der Gesangs-Partie, hohe Kraftanstrengung in der weniger zusagcnden tieferen Lage, leidenschaftlich beWegte Fignrcn _ Stimme ungünstige Ton-Verbindungcn, mit künstlerischer Ruhe nur?“- Besonnenheit. Unter den Männer - Rollen trug unstreitig Hr Krause als Cinna die Palme des Sieges davon. Bei de _ seltenen Umfang seines metallreichcn nnd [richt ansprechenden Or- ' gans und der gründlichen Gcsangébildung führt er diese Tenor-Pmt _ mit der Helligkeit des Barytons und der Klangfülle dcs Basses dnrch, uni es möchte wohl dem kräftigsten Tenoristcn schwer werden, in den Darm fich neben der imposanten Gewalt seiner Tonhöhe zu behaupten. Auch ch Pfister hat als Licinius das Srinige gethan, und will man seine Lei- stung nur nicht mit der früheren eines Bader vergleichen, sondern den Künst- ler nach eigenem Maße messen, so wird man finden, daß fich sein Spicl zu höherem Feuer und männlicher Haltung erhebt und scin Or- gan in den tieferen Chorden kräfiig anégebcnd und__frci von sentimentalen! Beigeschmack fiir die schwierige Heldcn-Partie chahrt. Herr Zschicsche als Oberpriefter schien nicht recht bei Stimme, und dies entschuldigt wohl eine kleine Unficherhcit der Intonation, vor erchcr sich dcr tüchtig)?

aus der ersten Liebes-Begeifterung zur schrecklichen Wirklirhkeit. Der zweite Akt bringt die völlige Reife ihrer Leidenschaft und die höchsten Gipfelpunkte der Darstellung. Die Steigerung der verschiedenen Affekte, das bange Grauen, mit welchem fie zum heiligen Feuer der Göttin emporsicigt, die verwilderte Glut, die sie verzweiflungSvoll umhertrcibt, das Schwanken der Seele zwischen Furcht und Hoffnung, dann die zitterndc Freude beim Anblick der) Geliebten, die Kraft ihres erneuten Daseins in seligem Entzücken, der furchtbareAugcn- blick, a]s Vesta's Flamme erloschen, die Angst,"dieVerzmeiflung, aus welcher die Worte, „er ist frei“, wie ein Lichtstrahl auftauchen - bis in die Ver- nichtung der Ohnmacht - das Alles ist ein Gemälde voll tragischer Wahr- heit, dem nur die bange ErWartung folgen, nicht aber die beschreibende Feder nachkommen kann. Man hatte gcfiirchtei, die Künstlerin möchte den über- mächtigen Anstrengungen erliegen, sie behauptete ich indeß im vollen Brfis ihrer Kraft und erhielt fich die Schönheit der timme noch zur Schluß- scene, in welcher Julia des Verbrechens überführt und der heiligen Zierde

dcs Schlciers beraubt wird.

Im zweiten Akt waren ane Tiefen dramatischer Leidenschaft durch- wühlt worden, für den dritten blieb die Entfaltung der lyrischen Schön- heit. Das der Welt gestorbene, dem Grabe geweihte Wesen, das wie ein Schatten der Gruft entgegenschwankt, der innige Abschied von der müjter- lichen Freundin, das hingehauchtc Gebet ihrer treuen Liebe und das !tvte Erwachen zum Leben wurden von der Künstlerin mit dem heiligen Zauber der Wahrheit dargestellt, die mit der Sache ganz eins geworden ist, und machten, unier dem Verklingen ihres leisen lieblichen Gesanges, diese Semen zu dem Herrlichftrn, was von der Kunst dramatisch-mufikalischer Darstellung erreicht werden mag. Das Publikum] folgte derselben weniger mit stürmi- schem Applaus, als mit stiu lauschendem Interesse, und die Freunde der Kunß erfuhren selten den Schmerz, die schönßen Momente durch den un- zeitigen Ausbruch der Pseudo-Schwärmerei unterbrochen zu sehen.

_ Auch die iibrigen Sänger zeichneten fich, gehoben von dem länzenden Mittelpunkt der Darstellung, durch vorzügliche Leistungen aus. rau von Faßmann gab_ die Rolle der Qber-Vestalin mit der edlen und gro- ßen Haltung, die man an dieser Künstlerin gewohni isi, fie überwand die

auSzusprechen

von Jenny die strcngsien

dessen zu ver- aus Don 11 a nd, ohne die

Julia isi

und läßt die ige Tempera-

Jn diesem

stige Energie und fanatische Entrüsiung charakteristisch hervor.

Mit der trefflichen Zusammcnwnkung same Ausführung der Chöre und reiche scenische Gruppirnng, das feurige __ und wohlnüancirte Spiel der Königlichen Kapelle unter der Leitung Herrn Kapellmeister Henning war von Spontini's Geist durchdrungenx__ und ab dem Ganzen die echt künßlcrische Basis. Die Ouvertüre wurde" stürmisch (]3 ca () verlangt. Die Vorstellung der „Vestalin“ ist ein treff- 1iches Zeugnis; Fiir die Kräfte und Anstrengungen der Königlichen Hofbiihnc _; und verpflichtet alle Verehrer der Kunst zu lebhaftem Dank für den streben“ ' den und tüchtigen Sinn, der sich hier in ihren LeistungenYndgiebt.

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** „4 vom 4. Juli

isi. Eine Vorbereitung für;

die gegenwärtig geltende preußisch?“ _

ihr Geschäft wohl in kurier Zcit vollenden,

Rihlr. 12 SW 4 Pf" Bc“uähcrc Anweisung iiber Regierungs «Hauptkassc in

* bänderuug solcher gcscßlichen Bestimmungen

* en der siändischen Gesche für die Rhein-Provmz

ttfinden zu la en, machen Wir ";-

.:Z' ahl-Vcrhandlun cn abändernde Bestimmungen in

Abgesehen davon, daß der in Bezug genommene Artikel 26 dcs____

Uektiv-Stimme der Städte “Düren, nassauischen Landesthcilcn. i. __ die Domanial-

„LI ???;-

"' iirie auf den Kreistagen vertreten zu lassen, und dcr ___.x

_ _ "_ Bundesbeschlusses vom 5. Juli Sänger sonst zu wahren weiß; m seiner Haltung als Pontifcx trat gn?

dieser Künstler verband sich sorg“ "'; „t anerkennen.

. 'kgane die dem Abgeordneten eines

1840 (Geseh-Sammlung 419 1840 [mg. 195) er-

néten Wege unter den von Um) bewiUigten besonderen Erleich-

„nqcn befreit haben. _ _ _ _ “Gleiche Erleichterungen_ den zu jenen Diensten verpflichteten Cm- e1n Unserer Rbein-Provmz angedeihen zu lassen, sind Unsere Bc-

den bereits angewiesen.

Nichteinberufung des Abgeordneten von Boppard zum Landtage.

17) Nachdem Unserem Kommissarin?! bei dem rheinischen Land- lt amtliche Anzeigen der Ober-Prokuratur zugegangen gegen einen Landtags-Abgcordneten eine vorläufige ge-

jntersuchung wegen eines von ebrloscr Gesinnung zeugendcn qehens siattfindc und die Lber-Prokuratur in die cherweisung

"Untersuchurrg vor das Correctionsgericht keinen Zweifel feste, die

x§chejrnng hierüber auch _a1_s nahe bevorstehend bezeichnete, war es bestehenden Geseven völlig entsprechend, daß Unsrre Behörden,

„: die Prüfung der geseylicben Qualification der Abgeordneten

;. §. 28 des Gesetzes vom 27. März 1824 obliegt, und von denen

„e bisher in ähnlichen Fällen siris geübt worden, der Einberufung

betreffenden Landta_6-Abgeordneten vorläufig bis zur Entscheidung

bei den Gerichten ?chwebenden Verfahrens Anstand gegeben haben. Die Vorschriften der Kreiö-Ordnung fiir die Rhein-Provinz vom

Juli 1827, woraus Unsere getreuer: Stände eine Komprtenz des

rdtageö fiir den vorliegender: Fall herleiten wollen, beziehen sich,

c die;) Gesetz selbst, nur auf die Kreiéiags-Vcrsammluygen, und

in Bezug genommene Landtags-Abschred vom 15. Jul: 1829 de-

f den Fall, Wenn ein bereits“ auf dem Landtage anwesrndes Mit-

ed nach dem Anfrage der Versammlung von der Thxrlnahwe a_n fcrnereu Vcrathungen ausgeschlossen werden soll, _und verw1c6_m mangelung bestimmter geseylrchcr Vorschriften ledtgltch auf eme das zu beobachtende Verfahren. Wir demnach eine solche Kompetenz zur Zeit nicht aner- Urn können, s oben Wir doch _ in dem Vertrauen, daß die ände iiber die Ehrenhaftigkeit ihrer Mitglieder am sorgfältigsten chen Werden - Unser Staais-ZMinisierium beauftragt, m Erwä- I zu nehmen, in welcher Werse bei der Entscheidung der Frage : die Unbescholtenbrit eines Abgeordnetcn künftig eine ständische ukurrcuz eintreten könne, und behalten Uns vor, Unseren getreuen tändcn von Unserer Entschließung hierauf zu seiner Zeit Kenntnis;

geben.

Wenn

Oeffentlichkeit dcr Landtags -Sißungcn.

18) Dem Anfrage, die Oeffentlichkeit der Landtags-Versamm-

gen zu gestatten, müssen Wir Unsere Genehmigung versagen. Ständische Wahlen.

19) Dem Gesuche, die über die ständischen Wahlen bestehenden xschrifien nach Maßgabe der von Unseren getreuen Ständen in c't besonderen Denkschrift zusamnrrngesiellten Vorschläge vervoll- 'ndigen und abändern zu lassen, können Wir Folge zu geben Uns cht bewogen finden. Denn so weit sich die gemachten Anträge auf beziehen, wclche die all- meinen Bedingungen der Wählbarkeit fiir alle oder fiir einzelne -tände srstftkllen, so sind Wir iiberhaupt nicht gemeint. in diesen estimmungrn, welche in den Grundprinzipirn der ständischen _Vcr- ctung beruhen und in den siändischen Gesetzen für alle _Provmzen cichmäßig vorgeschrieben sind, wesentliche Abänderungen eintreten zu

en.

ff Was aber die in Antrag gebrachten mannigfachen Modificatio- ' vom 27. März 821 und 13. Juli 1827 in Beziehung auf die Wählbarkeit und das Lahlrccht im Stande der Städte und Landgemeinden betrifft, so iirden solche nur durch den bändigen Nachweis der Unzulänglichkeit cr bestehenden, durch langjährige Erfahrung bewährten Vorschriften oi'wirt werden können, welcher aber in der vorliegenden Denkschrift ' incsweges gefiihrt, ja im Einzelnen nicht einmal versucht isi.

So weit endlich in derselben fiir das formellchrfahren bei den Antrag gebracht d, so können 9. ir dazu eben so wenig ein Bedürfnis; anerkennen, ' crst kiirzlich durch das unter drm Beiratb der Stände erlassene eglemcixt vom 22. Juni 1842 ganz spezielle Vorschriften für das

“führen bei den ständischen Wahlen gegeben sind, durch deren ge-

, ue Beachtung eine regelmäßige und gleichförmige Behandlung des

ahlgeschäfts geniigend gesichert isi.

Aufnahme der Ortschaften Strele und Schleiden in den Stand

der "Städte. _

20) Nm!) dcm Anfrage Unserer getreuen Stände genehmigen ir die Aufnahme der Ortschaften Steele und Schleiden in den tand der Städte, indem Wir zugleich bestimmen, daß die Stadt oteele künftig an der Kollektiv-Stimme der Städte Duisburg, Mühl- im an der Ruhr, Essen, Kettwig, Werden, Ruhrort, Dinslaken, mmerich, Rees uud Isselburg, dagegen die Stadt Schleiden an der Gemiind, Stolberg und Burt- Lid Theil nehmen.

Uebertritt der Stadt Stromberg in den Wahlvrrband Kreuznach,

21) Dröglcichen genehmigen Wir, daß die Stadt Stromberg 43 dem Wahlvcrbande Mayen ausscheidct und in den Wahlverband euznach übergeht.

Vertretung der Stadt Emmerich auf den Kreistagen.

22) Dem Anfrage, die Stadt Emmerich künftig durch ZWei De- können Wir nicht ent-

WM, da die 5ub c. 9". 4 der Kreis-Ordnung vorbehaltene Fest- “„"8 einer vermehrten Vertretung der größeren Städte in der

!!!-Provinz auf den Kreistagen durch Unsere Verordnung vom

März 1839 nach reiflicher Erwägung getroffen worden ist, in den rhaltniffen der Stadt Emmerich aber, verglichen mit anderen, eben- !16 nur durch Einen Deputirten vertretenen Städten der Provinz m Grund zu einer singulairen Aenderung liegt.

crsammlungen zur Berathung von Kouektiv-Petitioncn an den Landtag. 23) Unsere getreuen Stände haben stch durch die polizeiliche Un-

ksagung der in Trier beabsichtigt gewesenen Versammlungen zur Be-

ihung von Bittschrifteu an den Provinzial-Landtag zu dem An-

ag Veranlaßt gefunden,

daß das Recht, Petitionen an

den Landtag in Versammlungen zu berathcn und zu unterzeichnen,

nicht ferner durch Anwendung des 1832 oder auf andere Weise ge- chmälcrt werde.

Wir können jedoch ein solches Recht als im Gesche begründet ) Wenn es nach__§. 52 des Gesetzes vom 27. März -4_wegen Anordnung der Provmzial-Stände für die Rhein-erovinz )) einzelnen Ständen freisieht, ibre Abgeordneten zu beau tragen, nen und Beschwerden bei dem Landtage anzubringen, so isi hier " „dem Rechte der Gesammtheit eines Standes die Rede, welche ,d'kskm wie in jedem anderen Falle durch das verfassungSmä- 'Ie Organ desselben, also durch die städtischen und ländlichen Kom- una_l-Behörden resp. die Kreis-Stände vertreten wird, und dürfen r m den gesehlich konsiituirten Versammlungen dieser Standes zu ertherlenden Auf-

äge berathen werden. llnorganische Versammlungen einer Anzahl

i"Iesessencr eines siändis-hen Wahl-Vezirks fallen dagegen unter den

9

Begriff der Volks-Versammlun en und dürfen daher nach der Bestim- mun zu 3. des Publications-Tpaients vom 25. September 1832 zu den undes-Beschlüffen vom 5.Iuli dxffelben Jahres (Geseh-Samm- lung S. 216) ohne vorgängige polizeiliche _Genehmigung nicht statt- finden; diese Genehmigung wird aber in Fallen der bezeichneten Art schon deöhalb versagt werden müssen, weil das Gesch wxgen Anordnung der Provinzialsiände das Recht, die Abgeordneten mit Aufträgen zu versehen, den Ständen und nicht ungeordneten Versammlungen ein- zelner Standesmitglieder beilegt. __ _ _

Das Verfahren der Behörden, gegenuber den _m Trier beabsich- iigien Versammlungen, war daher völlig gerechtfertigt, und kann auch fiir die Zukunft ein Anderes nicht vorgeschrieben werden.

Preßfreiheit.

24) Unsere getreuen Stände haben darauf angciragcn, Preßfreiheit zu gewähren und zwar unter Erlassung eines mit den Ständen zu beratbenden, unserer Zeit und unseren Zuständen an- gewesenen Preßgeseyrs und _in Hinsicht der Schriften über 20 Bogen mit Aufhebung der bis daher gestatteten polizeilichen Be- schlagnahme derselben.

Wir verkennen nicht, daß, während die bestehende Gesetzgebung

der Presse ein billigen Anforderungen entsprechendes Maß der freien _

Bewegung sichert, dennoch der Zustand derselben insofern Erhebliches zu wiinschen iibriq läßt, als besonders die Tagesliteratur die ihr ge- wiesenen Schranken täglich zu durchbrechen sucht und diesem Miß- brauch nicht immer rechtzeitig gesteuert werden kann.

Ob diese Erfahrung dahin führe, die Nothwendigkeit einer die ganze Preßgeseygebung umfassenden legislativen Abhiilfe anzuerken- nen, nach welcher Richtung hin eine solche in diesem Falle zu lenken sei, und ob deshalb Schritte bei dem deutschen Bunde zu thun seien -- alles das müssen Wir Unserer reifiichen Erwägung vorbehalten. Wenn aber Unsere getreuen Stände solche Schritte auch fiir den Fall, daß die gegenwärtige Basis der Preßgeseßgebun? verlassen werde, für nnnöthig erklären, weil, wie sie wörtlich bemer en, „die Bundes- Beschlüffe hierbei um so weniger in Betracht kämen, als diese noto- risch iiber Censur und Preßfreil)eit keine ausdrücklichen Bestimmungen enthielten und den betreffenden Regierun en die ihnen nöthig schei- nenden Maßregeln überlassen hätten“, ?o Verweisen Wir dieselben wegen dieser irrigen Behauptung auf die Bundesbeschliiffe vom 20. September 1819 und 16. August 1824, in deren Folge das Edikt vom 18. Oktober 1819 und die Allerhöchste Ordre vom 18. Sep- tember 1824 erlassen und in der GcsrH-Sammlung publiziri sind. (1819 Seite 224, 1824 Seite 164.)

Erklären endlich Unsere getreuen Stände die polizeiliche Beschlag- nahme von Schriften über 20 Bogen mit der diesen bewilligten Censurfreiheit unvereinbar, so übersehen sir, daß über die Begründung solcher Beschlagnahmen nach Verschiedenheit der Fälle die zuftiindigrn gewöhnlichen Gerichte oder das Ober-Censurgericht zu enticheidrn habari, und daß die Beschlagnahme nicht erst nach dem Spruch, son- dern sofort bei dem Erscheinen der Schriften und mithin vorläufig polizeilich geschehen muß, wenn die Maßregel nicht aller Wirkung entbehren soll. Die bisher mit wenig Ausiiahmerr erfolgte gericht- liche Besiätigung der polizeilichen Beschlagnahme beweist übrigens, daß die lehtere der Absicht des Geseves gemäß zur Anwcndung ge- bracht wird und die Maßregel nur denjenigen Schrifistellern und Buchhandlungen lästig gewesen sein kann, welche gemeingefährliche Schriften zu verbreiten wirklich beabsichtigen. Wir müssen dcshalb den nicht begründeten Antrag ablehnen.

Bürgerliche Verhältniffe der Juden.

25) Die beantragte Aufhebung des Dekrets vom 17. März 1808 und die politische wie bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den iibrigen Unterthanen wird bei der bev_orsichcnden legißlativen__ Be- rathung über die bürgerlichen Verhältmsse der Juden m Erwagung gezogen werden. __ _ _

Wir wollen indessen Unseren getreuen Standen schon xeßt nicht vorenthalten, daß Unsere Absicht nicht dahin geht,_di_e Juden in Beziehung auf die politischen Rechte Unseren chk1_ßltckcn Unter- ihanen völlig gleich zu stellen, und halten Uns auch uberzeugt, daß der so weit chende Antrag bei der Mehrzahl der Letzteren kerne Untersüvung inden wiirde.

Familiennamen der Juden auf der rechten Rheinseite.

26) Dem Anfrage: auf Erlaß eincr geseßlichen Bestimmung, wegen Annahme fester Familiennamen der Juden für die Theile der Rhem- Proviuz, woselbst eine desfallsige geseyliche Verpflichtung noch nicht bestanden, isi durch Unsere in der Gesey-Sammlung publizirte Ordre vom 31. Oktober d. J. entsprochen worden.

Wahl des Provinzial- Feuer - Sozietäts - Direktors.

27) Die Wahl des Freiherrn Klemens Von Waldboit-Bassen- heim-Bornhcim „zum Direktor der rheinischen Provinzial-Feuer- Sozietät ist bereits von Uns bestätigt worden.

Verstärkung derCivil-Mitglieder der Departements-Ersaß-Kommisfionen.

28) Da die Priifung der häuslichen Verhältnisse der Militair- Diensipflichtigen vorzugsweise bei den Kreis-Ersay-Kommissionen er- folgt und durch die Zusammensetzung drrselben hinlänglich dafiir ge- sorgt ist, daß es in dieser Beziehung an vollständi er und unbefange- ner Information nicht fehle, so können Wir um o weniger ein Be- diirfniß anerkennen, die Departements-Ersah-Kommiffioncn nach dem Antrag: Unserer getrcuen Stände zu verstärken, _als sich nicht nur deren jeyige Zusammensevung durch mehr als 20jährige Erfahrung bewährt hat, sondern auch die bei den Versammlungen derselben stets gegenwärtigen Landräthe völlig geeignet sind, die in einz'elnen Fällen etwa fehlende Aufklärung zu geben.

Schuh der Landwirthschaft.

29) Wenn Unsere getreuen Stände in der Denkschrift vom 31.

März d. I. zu erwägen bitten:

in welcher Weise die Landwirthschaft, insbesondere die Viehzucht,

durch Handels-Verträge mit dem Auslande und erhöhieSchuyzölle

oder wie sonst _efördert werden könne? so geben Wir den?elben die beruhigende Versicherung, daß dem Ge- deihen der Landwirthschast, als des wichtigsten Zweiges der National- Oekonomie, von Uns und Unseren Behörden fortwährrnd besondere Fürsorge gewidmet und jede Vcraylassung sorgsäitigchenuyt wird, förderlich auf dieselbe einzuwirken, wre denn narnentlrch m der neuesten Zeit nicht unbedeutende Summen aus Staatömrtteln zu diesemchcke, insbesondere zur Begründung landwirthschaftlichcr Lehranstalten, bc- willigt worden sind. _ _

Uebrigens werden Unsere getreuen Stände aus der anliegenden

Denkschrift Unserer Ministerien des Innern und der Finanzen *) eni- nehmcn, daß die auögespwchenen Besürchtuugen iiber einen Rückgang der Landwirthschaft in dafiger Provinz glücklicherweise durchaus unbe- qründet sind, vielmehr die bedeutende Steigerung der Kauf- und Pachipreise der Landgüter einen sicheren Schluß auf deren fortschrei- tende Entwickelung giebt und die hohen Preise der landwirthschaft- lichen Erzeugnisse unbedenklich darthuu, daß es an lohnendem Absatz für dieselben nicht fehlt. Wir hätten daher so völlig unbegründete

*) Vergl. am Schlusse.

* Thrilnchmungörcchie der Mitglieder der Stadt- und

Klagen, wie solche in der vorliegenden Petition enthalten sind, nicht erwartet. Ablösung der Jagdgcrechtigkcit auf der rechten Rheinseite.

30) Wenn Unsere getreuen Stände den auf dem 7ten Landtage gestellten Antrag:

die Jagdgerechtigkeit auf der rechten Rheinseite der Provinz für

ablöslich zu erklären, in der Denkschrift vom 17, März d. I. ohne Anführung neuer Griinde wiederholen, so müssen Wir dieselben lediglich auf den in dem Ab- schiede vom 30. Dezember 1813 ertheilten Bescheid verweisen und künftig genauere Beachtung des 9“. 50 des Gesetzes wegen Anord- nung der Provinzial-Stände fiir die Rhein-Provinz vom 27, März 1824 erwarten.

Was die gleichzeitigen Vorschläge wegen Abänderung mehrerer Besiimmungcn in dem von den Ständen beraihenen Entwurf einer JVM- unp Jägdpolizei-Ordnung betrifft, so werden solche bei den noch stattfindenden Berathungen über dieses Gesch in Erwägung ge- zogen werden.

Landgemeinden an den gemeinschaftlich nuybaren Grundstücken und Gerechtigkeitrn.

31) Der Gesey-Entwurf wegen näherer Bestimmung der den Mitgliedern der Land- und Stadtgemeinden an nußbaren Grund- fiücken und Gercchtigkciten zustehenden Rechte enthält im Wesent- lichen nur eine Declaration der über jene Verhältnisse bestehenden Zweifel und gehört daher nicht zu den das Personen- und Eigen- tl)umorecht verändernden allgemeinen Gesetzen, welche den Provinzial- Ständen zur Begutachtung vorgelegt werden müssen. Vielmehr ha- ben Wir das Gutachten derselben nur vernommen, um Uns von den Wünschen und Bedürfnissen der Betheiligtcn um so vollsiändiger zu infor- miren, und konnten Uns dabei für den verhältnißmäßigkleinen Theil der Rhein-Provinz. in welchem das Gesch Anwendung finden soll, um so mehr auf die Vernehmung der Kreisstände beschränken, als diese die genaucstcKenntniß des Sachverhältniffes besitzen müssen und die Ver- tretung der dabei besonders betheiligien Stadt- und Landgemeinden recht eigentlich zu ihren Befugnissen gehört. Wir können Uns daher auch um so weniger bewogen finden, den gedachten (HesrY-Entwurf nach dem Anfrage Unserer getreuen Stände, an den zur Vorberathung eincr Gemeinheitöiheilungs- und einer Feldpolizei-Ordnung für die Rhein-Provinz erwählten Ausschuß, zum Zweck der Vorberathung und Berichtöcrsiattung an den nächsten Landtag, noch jeyt vorlegen zu laffen, als dadurch die von der Mehrzahl der Provinzen, für welche das Geseß bestimmt isi, dringend und wiederholt erbetene Publication deffelben auf längere Zeit verzögert werden würde.

Rheinische Gesinde-Ordnung. 32) Der Antrag Unserer getreuen Stände, die unter dem 19. August 1844 auf ständischen Antrag und mit ständischcm Bcirath erlassene Rheinische Gesinde-Ordnung fiir den bei weitem größeren Theil der Provinz außer Kraft zu sech, hat Uns bcfrcmdcn müssen, da ein solcher Antrag nur durch die drin- gendsten, aus der Erfahrung entnommenen Griinde zu rechtfcrtigen sein würde, drrgleichen aber selbstredend nicht vorliegen konnten, in- dem das Gesey zur Zeit der Stände-Versammlung kaum in Wirk- samkeit getreten war. Wir müssen das Gesuch daher als unbegrün- det zurückweisen.

Verscßung der Stadt Ratingen in die 4te Gewerbcftcuer-Abtheilung.

33) In Berücksichtigung des Antrages Unserer getreuen Stände ist auf Grund der Vorschriften unter 4 und 5 in der Beilage 1). zum Gewerbesteuer-Geseße vom 30. Mai 1820 durch Verfügung Unseres Finanz-Ministers vom 27. Juni 1845 die Versesrmg der Stadt Ratingen aus der driften “zur vierten Gewerbesteuer -_Abthcé- lung fiir die Zeit vom 1. Januar 1846 ab angeordnet worden.

Erlaß einiger Rhein-Schifffahrts-Abgaben.

31) Wrnn Unsere getreuen Stände, nach Inhalt ihrer auf Er- laß odcr Ermäßigung der Schiffs-Recognition6gebiihren und des Brückendurchlaßgeldes gerichteten Anträge, cine Verbesfcrung der Lage der Segelschifffahrt auf dem Rheine im Auge' gehabt haben, so ist im Allgemeinen darauf aufmerksam zu machen, daß dieser besondere Zweck durch die beantragte Aufhebung des unter dem Namen einer Recognitionsgebühr zur Erhebung kommenden Schiffsgefäßgeldes kaum erreicht werden würde. Denn die ungünstige Lage der Segelschiff- fahrt auf dem Rheine entspringt nicht aus einer Verminderung der zu transportirenden Gegenstände, sondern lediglich aus der hinzuqc- tretcncn Konkurrenz der Dampfschifffahrt, und es muß daher ein- leuchten, daß ein Abgaben-Erlaß, welchcr gleichmäßig der Segel- und der Dampfschifffahrt zu Gute käme, _die Lage der ersteren noch verschlimmern müßte.

Abgesehen hiervon,

können Wir es nicht für an emessen erach- ten, einseitige Abgabcn-Erleichterungen bei den preußi?chen Rheinzoll- stellen eintreten zu lassen; vielmehr wird die Frage: inwiefern eine Ermäßigung der Rheinschifffahrts-Abgaben im Bedürfniffe des Ver-

kehrs liege, von sämmtlichen Rhein-Uferstaaten gemeinschaftlich in Erwägung zu ziehen sein. Was die ebenfalls beantragte Aufhebung der Gebühr für den Durchlaß der Schiffe und Flöße durch die stehenden Brücken über den Rhein betrifft, so befinden sich die Stände im Jrrthum, wenn sie vermeinen, daß die Erhebung einer solchen Gebühr den Grundsäven dcr Rheinschifffahrts-Akte zuwiderlaufe, da im Artikel 67 der gedachten Akte die Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts fiir die Durchlassung der Fahrzeuge und Flöße durch die Schiffbriicken auf dem Rhein aUSdrücklich anerkannt ist. In Absicht der Durchlaß-Gebiihr fiir das Passiren der auf der preußischen Rheinstrecke befindlichen Brücken sind in drn leßteren Jahren bereits mehrfache Erleichterungen eingetreten, iiberdies aber sind zu einer an- derweiien allgemeiner: Regulirung des Gegenstandes Verhandlungen mit den iibrigen Rhein-Ufe"rstaaten eingeleitet, deren Ergebn'iß abzu- warten sein wird. Zuzichung ständische: Deputirten dei Revifion und Feststellung des Zoll-Tarif .

35) Der Antrag auf Zuziehun siändischer Deputirirn aus allen Zollvereins-Staaten bei der periodiéchen Revision und Feststellung des ZoU-Tarifs überschreitet die Gränzen der den Provinzial-Ständrn angewiesenen Wirksamkeit und ist in keiner Beziehung zur Berücksich- tigung geeignet.

So sehr es Unsere landesväierliche Absicht ist, über alle Gescße, welche Veränderungen in den Steuern zum Gegenstande haben, die Stimme der Provinzen jederzeit insoweit zu vernehmen und zu beach- ten, als Wir dies mit den allgemeinen Interessen Unseres Landes verträglich halten; so ist dagegen den Provinzial-Ständen ein Recht der Berathnn iiber die zwischen Unserer Krone und anderen Staa- ten abzuschlieYenden Verträge nicht eingeräumt, und noch weniger kann hierüber mit Deputirten anderer Staaten eine gemeinsame stän- dische Berathung stattfinden.

Wir haben ganz besonders zu dem Zweck, der Regierung eine jederzeit vollständige und genaue Kenntniß und Uebersicht iiber den Zustand und Gang des Handels und der Gewerbe zu gewähren, durch die Verordnung vom 7. Juni v. I. die Errichtung des Handels- Amis angeordnet, bei dessen - auch von Unseren getreuen Ständen dankbar anerkannten -_ Wirksamkeit genugsame Bürgschaft vorliegt,