?Z'Bckanntmacbuna-
Zum 1. Februar cr. beginnt in Timmel und zum 1. März cr.
in Papenburg ein neuer Sreuermanns-Kursus. Leer, den 26. Januar 1880. Der Navigationsscbul-Direktor. J. A.: Der Navigationslebrer Wendtlandt.
Yichtamtliäjes. Dentsches Reich.
_Preußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der Katser' trnd"3_Xöntg empfingen heute Morgen um 9 Uhr den Poltzei-qustdentext von Madai, arbeiteten dann mit dem Chef des M111tar-Kab1nets, General-Lieutenant von AlbedylL, und nahmen m Gxgenwart des kommandirenden Generals des Garde-Corps, Prmzen August von Württemberg, Königliche
ohejt, „des Gouverneurs, Generals der Infanterie von
ranseckt, und des Kommandanten, General -Lieutenants
ra err von Wartensleben militärische Meldungen entgegen. Na mittags gewährten Se. Majestät dem Grafen zu Dohna- Sch obrtten eme Audienz.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern rzn Augxusta - ospital anwesend und hatte Nach- YZUÜWS eme Kowerenz ür Zwecke des Vaterländischen Frauen-
erems.
' Heute diniren, zu Ehre:; des Geburtstages Sr. König- lxchen Hoheit des Prinzezr Wilhelm, Sc. Kaiserliche und König- lrche ?ohert der_Kronprmz und der Prinz Wilhelm bei den Katser ichen Majestäten.
- Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit der.,
Kronprinz „nahm gestern “Vorträge entgegen und empfin Abends den brshcr Herm hxesrgen Hofe beglaubigten Kaiserlick? russtschen Botjchafter von Oubril in Audisnz.
eute früh 8344 Uhr begab Sich Höchstderselbe anläßlich der eburtstagsfeter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm nach Potsdam.
._.-_
- Die Schlußberichts über die gestrige Sitzung des Herrenharxfes und des HauseH der Abgeord- neten befinden src!) in der Ersten Beilage.
- In der heutigen (46.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschast, Domändn und Forster), 1)1*. LULLUS, und mehrere Kommissa- rren berwohnten, theglte der Präsident mit, daß ein Geseß- entwurf, b'etreffend'dre Uebertragung von Befugnissen, welche den Provrpzmxbdhdxden rind deren Vorstehern vorbehalten smd, aUF dre Komgltchen Eisenbahndirektirnen und deren Vor- steher, emgegangen sei.
' Darauf wurde die zweite erathung des Entwurfs etn'esmFe1d- und zdrstpdlrzeigeseßes fortgeseßt. Gxeichzerttg standen Fm: rskussron §. 18 Abs. 2 der Kom- mrssronsbeswlüsse, we cher lautet:
Dgs ngmeZn' von „Pilzen auf dich! künstlich angelegten, auch nicht emgefrtedrgten Weiden und Tristan unterliegt der im ?. 41 auSgefprochenen Bestimmung. ,
un §. 41, welcher lautet: - ?
Mit'Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird besimft, Wer auf Forstgrundftücken:
1) bei AuSubung rmer Waldnutzung dcn Leaitimationsscbein, den er nacb dcn gefeßltcben Vorschriften oder Polizeiverordnungen, nach dem Hkrkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung lösen muß, nicht bei sicb führt;
'2) unbefugt Kräutxr, Beeren oder Pilze sammxlt, oder, faÜs er emen Erlaubmßjcbem erhalten hat, denselben beim Sammeln ntcht bei sich führt.
Wx) das Sammeln der bezeichneten Walderzeugniffe nicht auf Berechtigung" oder Herkommen beruht, kann dasselbe durcb Verbot des Eigentbumers oder durch Polizeiverordnung geregelt Werden.
HWYU lagen folgende Anträge vor:
1) on den Abgg. Conrad (Meß) und Edler:
Das Haus der Abgeordneten one beschließen: Dem §. 41 folgende Fassung zu geben: Mit Geldstrafe bis zu zrhn Mark, oder im Ntcbtzahlungsfakle bis zu drei Tagen Gefängniß, wird bestraft, wer Unhefugt auf Forstgrundstücken - die in Schonung gelegt smd - Krauter, Beeren und Pilze sammelt.
2) Vom Abg. Satttg:
'Das Haus der Abgeordneten wolle, wenn im §. 41 die Nr. 2 gestrichen yder der Antrag des Abg. (Conrad (Pleß) ange- nommen wjrd, beschließen: Den Schlußsatz des §. 41 dahin zu fassen: Wo das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen nicht auf Berechttqzmg oder Herkommen beruht, kann dasselbe durcb Verbot des Ergentbumers oder Polizeiverordnung geregelt werden.
3) Von den Abgg. Pr. von Cuny und Fiebiger:
Jm §. 41 Nr. 1 die Worte: „,oder Polizeiverordnungen“ zu streichen.
4) Von dem Abg. Gescher:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Für den FalX der Ablehnung des Antrages der Abgg. 137. von Cum) und Fiebiger auf Streichung der Nr. 2, statt des bei der lexzten Kommissions- berathung angenommenen leÉten Absaßes des §. 41 folgenden
usaß anzunehmen: ,Die Be trafung fälit weg, wenn dem Eigen-
1 ümer erweislicb kein Schaden entstanden ist.“
5)DVon§dY1 Ab .LLeon ard:
em . zuzu e en: „ ie Verfolgun tritt nur au Antra ein.“ Der Antrag Nr. 177 der DrucksachZn ac] Nr. 4 tfvird zu? ruckgezogen-
6) Von dem Abg. Dr. von Cum):
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: §. 41 Nr. 2 zz: fassen wie folgt: 2) emer Polizeiverordnunq zuwider oder gegen em Verbot des Waldeigenthümers unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt, oder, faÜs er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt. Das Sammeln kann nur da, wo dasselbe nicht auf Berechtigung oder Herkommen beruht, durch Polizeiverordnung oder durch den Waldeigenthümer veeFtenÜ-efrden.t Ab ]) Ö 1) b
er e erexr g. k. von, ey e rand und der Lasa
der Abg. Schmtdt (Sagan) [mme der Regierungskommiffar, Ober-Forstmetster Domzer be erchneten als den doppelten Zweck, den der Gesehgeber bet der edaktion der hier in Rede stehen- den Beftimmung befolgen müsse, sowohl die wohlbegründeten Rechte der Beerensammler .als die des Waldeigenthümers zu s üßen. Mit den erforderlichen Restriktionen müsse also das eeren- und tlzesammeln unter Strafe gestellt werden. Der Antra von un drücke diesen Gedanken am präzisesten und riéhti ten aus. ag_e?xn em fahl der Abg. von Kröcher die Anna me der Kommrs ronsfa, nu?, da die unreligiös erzogene jüngere Generation nicht dre fe ne Grenze zwischen dem i r Erlaubten und Verbotenen inne halten, vielmehr den Wal - eiganümer sehr schäZFen werde. * er Abg. Dr. indthorst wies darauf hin, daß in manchen Gegenden Preußens, in denen em großer Theil der
Bevölkerung von dem Beereit- und Pilzensammeln „lebe, eine große Bewegung im Werden sei. Schon deshalb set es mcht rathsam, das Zustandekommen des Gesetzes zu übereilen. Die Frage, wem das Ne t zum Sammeln dergenannten Wald- produkte zustehe, sei dur aus noch nichtentschteden. Man ätte darüber zuvor dre Provinzialbehörden Köken müssen. uch müsse vom_ Ministertische aus klargestet werden, wie das lpkale PdlrzeiyerordnungSrecht geregelt werden solXe. Ohne s1ch für dre drttte Lesung zu binden, werde er heute für den Antrag von Cum) stimmen. Der Negrerungkommiffar be- merkte, „daß „ durch das neue Verwaltungsorganisations- gefeß , dre bisherigen Bestimmungen über das lokale Poltzemeroxdnungßreckzt nicht alterirt würden. Der Abg. Fr r., von der Neck bezeichnete es als durchaus nothwendig, da steh das Haus und dre Regierung Über eine Definition des Begriffes „Herkommen“ einigten. Dre Abgg. Gescher, ])1'. Schel1w1 und Dr. von Cum) führten übereinstimmend aus, dqß „wo [erworbene Nechte zum Beeren- und Pil esammeln wre ste ngmentl1ch in Hessen existirten, durch dieZe Vorlage mcht gestort werden dürften. Beim Schlusse des Blattes hatte der Staats-Mrmster Dr. Lucius das Wort.
«***-- DdrKommunal-Landtag der Kurmark hielt nach mehrtßmger Pause, welche der vorbereitenden Thätigkeit der Ausschuss gcwrdmet war, seine 2. und 3. Vlenarsißung an; 20. und 26.1). Mts. ab. In der ersten dieser beiden Srßungen gelangtxn die inzwischen noch eingekommenen Sachen zur Verthetlung an die Ausschüsse. Sodann trat der Landtag m die Berathung der inzwischen eingelangten Ausschußgut9chten em, deren in beiden Sitzungen 16 erledigt wurden. Mes? Gutachtsn- betrafen Theils kleine Aenderungen und "Neuredakttonen des Land-Feuersozietäts-Neglements und Bestatigung der Wahlen von Kreis-Feuersoziet('US-Direktoren und Stellvertretern derselben, theils Beschwerden über versagte Brandenlschädigung, theils Anträge auf Ve- wrllrgmxg von Beihülfen zur Beschaffung von Feuer- loschgerathschaften Und AUHrüstungen von Feuerwehren. Wahrxnd „den Gesuchen ersterer Art, soweit irgend dre Btlltgxert dafür sprach, stattgegeben werden konnte, mußte den Andragen leßterer Gattung dte BewiÜigung versagt blei- ben, WUl das Reglement über die Bewilligung von Beihülfen zur Anschgffung von Fcuersprißen nicht hinau-deht. Ferner betrafen d1e Gutachten die Rechnungslegung über den Kom- munal-LandtagsfondY pro 1. April 1878 bis uit. März 1879, den Vßrwaltungsberrcht der kurmärki1chen Hülfskaffe pro 1878 und ernzge Gesuchewm Bewilligungen aus dem ständischen Dtßposrtwnsfondßi dteser Kaffe. Aus leßterem wnrde u. a. der Bethlelzewstrstuug zu Nowaweß eine Summe von 500 «76 bewältgx. Erne dritte Gruppe von Vorlagen bezog steh' auf das Krtegsschuxdwesep, in dessen sechster Tilgungs- pertode dte Kurmark ftck) befmdet. Ende 1879/80 verblieben derselben noch ca. 31/2 Millionen Mark zu tilgen.
-_ Der Miether einer Wohnung wird, nach einem Er- kenntnrß des, Reichsgerichts vom 25. November 1879, nur durch eme bezüg11che, in den Miethsvertrag ausdrücklich aufgenommene Be tmnnung zur Verafterm1ethung (Sublokatton) der „ ohnun an einen Anderen befugt. Die Streichung. der Übli n-Bextßmmung in den gedruckten Ver- tragsformquexx dur »;753 die Veraßtermiethung ausdrück- ltch“-verbot§it zsZ, genügt mcht zur Herstellung der Befu-gniß zur Verqftexmrethurxg. Selbst wcnn erwiesenermaßen neben dem schr1ftÜchM Miethsvertrage gleichzeitig oder nachträglich drzrcl) mundlnhe 'Nebenabrede die Befugniß zur Vcrafter- mrethmxg dem M1ether „ vom Vermiether eingeräumt worden, so hat rm Geltyngßberexche des Preuß. 21119. Landrechts diese Nebenabrede kerne rechtliche Bedeutung. Die mündli e Ge- stattung der Veraftxrnrrethung neben einem darüber |Y nicht aussprechenden schrrftlrchcn Mietthertrage genügt nur dann, wenn dre Gestattzmg auf die Veraftermictlxung an eine be- sttmmte Person s1ch bezieht.
Sachsen. Dresden, 26. Januar. (Dr. J.) Die Erste xa m m er beendete heute die Spezialberathung über das Königliche Dekret, “den Entwurf zu einem Gesetze über die Bildung von Ftschrretßxnossenschast-n und Laichschonrevieren betreffend. n der slck) reran „anschließenden Schlußabstimmung wurde diePer Gejeßentwurf m namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 13
Strmmxn abgelehnt.
. DW Zweite Kammer ertheilte in Verfolg eines König- l1chen Dekrets den §§. 49-56 des für die Universität Leipzig neu zu leaffenden Statuts mit einigen von der Gesetzgebungs- deprztatwn bantragten Abänderungen bez. Zusäßen dis ge- seßlrche BestäYtgung und deschloß sodann auf Antrag der anqnzdeputatwn, im Verein, Mit der Ersten Kammer der
omglichen StaatSregierung die vori derselben erbetene Ge-
Pehmrgung dazu zu ertheilen, daß em entsprechender Theil der m der Budgetpertode 1878/79 bei den Gehalten der richter- ltchen und staatHanwaltschaftlichen Beamten erzielten Erspar- msse dazu 'verwendet werde, den rich1erlichen Beamten und StaaYcZanwältM die Gehalte in der Höhe, nach welcher sie für dze Fmanzperrode 1880/81 von den Kammern werden bewil- l:gt„werden, bereits auf die Zeit vom 1. Oktober 1). J. an zu gewahren.
Mecklenburg. Schwerin, 25. anuar. (Wes. t . Zn _Betreff der Wanderlager und aarenauktioZZtZ rst'eme Verordnung erlassen worden, laut welcher für das Xrtlhglten emes Wanderlagers außer der Gewerbescheinfteuer iin“ xede volTe oder angefangenx Woche des Betriebs 30 «76, yon _Waarenperstet erungen für eden Tag des Betriebs 30 «fü m dre Gexnemdekd e des betreZenden Orts gezahlt werden sollen. Fmdet dre Auktion in mehreren Verkaufslokalen des- selben Orts gle1chze1tig oder nach _einander statt, so ist für jedes Lokak dte Steuer zu entrichten. Uebernimmt ein am Orte wohnhafterVerkäufer oder Auktionator für auswärtige Rechnyng Kolck) em Lager oder soich einen Verkauf, so haftet er mrt se nem Vermögen für dre Steuer und die eventuelle Strafe der St_euerdefraude. Die Steuerzahlung muß vor Be- ginn des Betriebes beschafft werden.
„ Mecklenburg. Streliß, 24. Januar. re Köni - l1che Hoheit die Erbgroßherzogin wurde NY? Morgegn von_ emer Prxrn zes s in glücklich entbunden. Die ohe Wöch- neZn näd dre )unge Prinzessin befinden fich den mständen na wo .
Oesterreich-Ungarn. W i e n, “26. Januar. (W. T. B.) Das U n te r'? a u s hat heute den Lobkowißschen Antrag auf Zurückverwet ung der (H ru n d st eu e rn ov elle an den Aus-
schuß mit 158 gegen 142 Stimmen angenommen. Dem Aus- schussegvurde auf den 'Antrag des Abg. Krzeczunowicz eine achttcigtge Frist zur Bertchxerstattung gesteUt. - Vom Ab- - ge'ordneten Fux wurde em Antrag auf allgemeine, gleich- mäßrge und gle1chzeixtge Reduktion der Heere eingebracht, welche das gegense1t1ge Machtverhältniß der Staaten nicht altertreanürdLF lt C s h l
_ ie „ oi. orrep.“ ent ät eine aus ührli e n- haltsqngabe des theilwejse bereits b-chmntenf jüég stJen Schr1ftenwechsels zwrjehen dem englischen Botschafter Layqrd und Savas Pastha. Hiernach erwiderte Leßterer auF dre Note Layards vom 19. d. M., er habe Layard schon früher bezmchrichtigt, daß er, falXS das englische Ultimatum m„cht zurückgezogen werde, genöthi t sein würde, weitere Auf- klarungen zu Jeden, um die dur aus redlichen Absichten der Pforte zu konstattren. 23611 die Thatsachen behandelnden Theil ddr N_ote Lgyards werde er nicht beantworten, weil es mißlich fei, dre Diskusndn auf emem Terrain fortzuseßen, auf welchem die einander wrdxrsprechenden Behanptungen über bis Thatsachen erfolglys _blreben und auf welchem die Erzielung einer Ueberemstxmmung darüber unmöglich erscheine. Ebenso ent: halte er slch, dem'englischen Botschafter ein zweites Mal auf dasselbe Terram m Betreff der nachträglichen Hinzulegung emes den Islam 'gngreifendey Buches zu KölXe's Papieren zu Ylgen, „er beschranke steh vielmehr auf eine Diskussion der
rmzrpten rxpd 'w011_e nnr betonen, daß die religiöse Propa- ganda uxrabhang1g set von der Gewissens: und Kulturfreiheit. Wenn dre Propaganda in der Türkei zugelaffen werde, so verdanke man dres dem bei der Pforte herrschenden Geiste der Duldung. Indes; habe diese Propaganda doch ihre nothwendtge „ Grenze, insofern es sich darum handeln soÜte,. etwargejr Unruhen und Agitationen vorzubeugen. U'rberdrcs set 21118 Propaganda durch Missionäre in vielen Landxrtx des Oments, wo Gewissensfreiheit herrsche, ganz unmogltch. D1e „Verhaftung von Ausländern auf öffentlrcher Strgßx. ser der turkrschen Polizei stets gestattet gewesen, die Pokzer hab? nur dle Verpflichtung, den betreffenden Konsul mnerhald langstezis 24 Stunden von der Verhaftung zu be- nachr1cht1gen. BerdsrAnkunst des Konsuls werde die Kriminal- rrytersqchung suspendrrt, der Polizei stehe aber das Recht zu, dre ber den Verhafteten „vorgefundenen Papiere sofort mit Beschlag zu belegen, um em begangener: Verbrechen oder Ver- gehen zu konstattren. Die-Z Alles sei dem allgemeincn inter- nationalen Rechte und den Spezialverträgen zwischen der Türkel und den Mächten gemäß.
Pest, 26. Jannar. Jm Unterhause fand heute die Be- rathung „des Antrags Mocsary's auf Vornahme einer par- lamentartschen Enquete über die jüngst hier stattgehabten S t r a ß e n u n r u h e n strett. Minister-Präsident T i. s z a bekämpfte den Antrag rxnd gab em offizielles Exposé dsr Vorfälle. Der Abg. Szilagyr stelxte dyn Antrag, die Debatte auf übermorgen 311 vertagen rind mzwrsthen die vom NZinister-Präsidenten bei sxm'em EYPOsS benußten Dokumente durch den Druck verviel- falt1gßn und , an die Mitglieder des Hauses vertheilen zu lassen. MrmfterWräsrdent Tisza erklärte sich mit der Ver- tagung der Debatte emverstanden, sprach sich aber gegen den Druck der gedacbtdn Dokumente mit Entschiedenheit aus und fügte hmzu, daß er daraus eine Kabinetsfrage mache. Das Haus lrhnte darauf den Druck der Dokumente mit 146 gegen 115 Sttmmen ad Und beschloß, die Berathung des Mocsary- schen Antrags 5153 übermorgen zu vertagen.
Großbritannien und Irland. London, 25. 0ja: nugr. (ATZ. _Corr.) Ihre Majestät die Königin hat ir Wilitam Nobrnson, thher Gouvsrneur der Straits Settle- ments, zum Gogvernßur von Wostauftralien an StelXe des GeneraY-Maxors SLL? Harry Ord ernannt, dessrn Amtszeit abgelaufen rst.
, ' Das 21un ärtige Amt hat Mitthsilung von der Ver- e1mgung der bewaffneten Macht England?- und Portugals zur Unterdrßckung des Sklavenhandels im Kanal von Mozambtgue erhalten. Das englische Kriegsschiff „Vestal“ entsandte sech Böte, um dre Einfahrt von mit Sklaven be: frachteten Sch1ffen nach dem Umpesi zu verhindern, während die portugresrschen Truppen nut der Hemmung des TranSports der Sklaven auf dem Landwege beschäftigt waren.
Frgnkreich. Paris, 26. Januar. (W. T. B. Die Deputtrtenkammer hat heute dcn Antrag ouis Blanes auf Aufhebung aller daS Vereins: und Ver- sammlungßrecht regelnden Geseße mit 322 gegen 1.62
Stimmen ab elehnt.
_ (Co 11. Ztg.) Das zreue _ Geseß Über den Generaljtab, welchrs der Kr1eg6-M1nifter, General Farre, entworfen hat, lauterm fernen Hauptpunkten wie folgt:
Art. 1. Das Spez[al-Generalstabs-Corps wird abgeschafft. Die OfFFiielrte dieses Corps werden auf die verschiedenen Waffengattungen der e .
Art. 2. Der Generalstabsdienst wird besorgt: ]) von den im Besitz des (Generalstabspateznts sich befindenden Offizieren aller Waffen- gthuuaxn, welche den Besttmm-mgen des vv:[iegenden (Hefexzes gemäß zertwültg' an ihre (Corps detachirt Werden; 2) durch ein Pzrsonal von Archwisten, welches unter der Direktion der Offiziere mit dem Dienst der Yurxaus, der Bewahrung der Archive betraut wird; Je Ziegeln fur diesenDrenst werden durch eine Verfügung festgestellt
er en,
Art. 3. Die durch das Gesetz vom 13. März 1875 erri tete Ober-Militärsebule Nimmt den Namen „118016 511»eran as (;uY'rs“ an. Die Hauptleutx, Lieutenanw und Unter-Lieutenants aller Waffen- gattungen, welche funf Jahre, von denen drei im aktiven Dienst in der Truppe verbracht worden 1ein müssen, als Offiziere gedient Haben, werden zum „S_oncourS' zugelassen. Die Zahl der jährlichen Zu- lassungen kann mcbt unter 60 betragen.
' Art. 4. Die Offiziere, welche bei ihrem Austritt aus der Ober- Krlegsschul? den Prßfungcn genügt haben, erhalten ihr Generalstabs- pgtent. Die zwei 111 der Schule verbrachten Jahre werden ihnen fur das Avancement und die Pension doppelt gerechnet. Die Haupt- leute und Ober-Offiziere aÜer Waffengattungen können gleichfalls das GeneralstabSpatent erhalten, wenn fie sich den nämlichen Yrüfungen unterwerfen, nachdem sie vorher die durch ein minii'kerielles
eglement festzustxllenden Proben bestanden haben. Die Offiziere des durch Art. 1 abgeschafften Generalstabßcorps haben Anspruch auf das General1tabsvatent._
Arx, 5 In Friedenszettey kann kein Offizier dem (Generalstabs- dirnst langer als dreiIabte beigegeben werden, und nachdem er diesen Qtenst verlassen, kann er unter keincr Bedingung vor drei Jahren wieder zu demselben) berufen werden. Die Adjutanten und Ordopnanz- offiztrre, dix im Kriegs-Ministerium und in den Comités verwandten Offiztere, emerlei, ob sie patentirt sind oder nicht, sind der nämlichen Regel unterworfen. Dtese Beschränkung hört in Kriegszeiten auf.
Art. 6. Die Zahl der m Friedenßzeiten zum Generalstabsdienst kommandirten Offiziere wird nicht 300 übersteigen. Sie werden außerhalb der Cadresdestellt, fahren fort, ihrer Waffengattung an- ugebören und avanctren dort mit den Offizieren ihres Grades.
wh? Ansprüche werden vorher von einer Spezialkommission geprüft er en.
' Der im Art. 5 vorgeschriebene Personeuwe
Art. 7. Eine geygravbiscbe Abtheilung wird im Kriegßdepot errichtet. Sie besteht tm Maximum aus zweiObersten, dreiOberst- LieutenantS, sieben Majors. Dieses Cadre wird aus den Offizieren aller Waffengattungen, deren Fähigkeit fest estelltist, gewähltwerden.
(Isel wird für diejenigen
Offiziere nicbt obliaatorisch sein, denen man die zur Ausführung
nothwendi en Hauptleute beigeben wird. „ , Art. 8. Die Archivisten werden in der Armee den namltche'n Rang, die nämlichen Vorrechte, den nämlichen Sold haben, wie die Artikleriegarden und die Genie-Adjunkten. Ihre, Beförderung er- folgt nach den nämlichen Regeln; dieses Persdnal Wird ausschließlich aus den ananteric- nnd KavaÜerie-Unteroffizteren rekrutirt. Art. 9 bis 11 enthalten die Uebergangsbestimmungen.
Spanien. Madrid, 26. Januar. (28. T. B.) In der heutigen Sißung der Kam mer erklärte m Beantwortung einer Interpellation Posada de Herrera's der Minister- Präfident Canovas del Castillo, es habe 'rhm sern ge- legen, in der Sißung vom 10. v. M. der Mrnorrtärzu nahe treten zu wollen. Man nimmt an, daß dre.M„mor1t§1t durch dieFe Erklärung Canovas del CastiUo's befrred1gt sezn und von heute ab an den Sißungen dcr Kammer wieder therl-
nehmen werde.
Italien. Rom, 26. Januar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer verlas heute der Minister des Innern ein Königlichez Dekret, durch welches di? gsgenwärttge Session vertagt wird.
. Griechenland. Athen, 26. Januar. (W. T. V.) Die Kammer versagte dem Ministerium mit 97 gegen 73 Stim- men die nachgesuchte Ermächtigung, Über einen Betrag vqn 211/2 Millionen Dracbmsn verfügen zu dürfen. Daß Mt- nisterium hat in Folge dessen seine Entlassung em- gereicht.
Türkei. Kon stantinopel, 25. Januar. Dem „VestL.“ wird von hier gemeldet: Zwischen England und der Pforte wurden Unterhandlungen wegen definitiver Abtretung der Insel Cypern angeknüpft. _Vierorte [)at in Ansf'uhrung
'des bezüglichen ArtikelS des Berliner Vrrtragcs cine Kom-
mission für die Regelung aller staatlichen und privatrechtlichen Ver ältniffe, die auß der Konstituirung des Fürstenthums Bu gari'en entstanden sind, ernannt. Divisrons:Geurral Nihat Pascha, Staatsrath Fazyk Bet), als qumiffärH' und Mahmud Nedim Bey, als Sekretär der türkrsch=bnlgdrrschcn Kommission, sind bereits nach Sophia abgereist. _ Dre Gar: nison von Janina wurde neuerdings verstärkt. ,
-- 26. Januar. (W. T. V.) Dic Konvenkwn über Abschaffung der Sklaverei ist heute von Layard und Savas Pascha unterzeichnet worden.
Rumänien. Bukarest, 26. Januar. (W. T. V.) Die Deputirtenkammer hat die Debatte Über den Gsseß- entwurf, betreffend den Rückkauf der Eisenbahnen, wieder begonnen. Die Deputirten Jonechu und MareeZcu be- kämpften den Entwurf und verlangte namentlich der Erstere, man solle die definitive Behandlung desselben vertagrn, 1116 die drei europäischen Wsftmächte die Unabhäng1gkert Ru- mäniens anerkannt hätten. Der Minister des AuWärUgen vertheidigte demgegenüber die Vorlage auf das Entfch1edenste.
Schiveden und Norwegen. Stockholm, 24. Ja- nuar. Nach dem dem Reichstage von den Revisoren vor- gelegten Bericht über den Zustand und dis Verwaltung des Reichsschulden=Comtoirs bdtrugen die Staatsschulden am Ende des Jahres 1878, ungereckmet dis dudgetirten Schuld: posten, 214 331 222 Kronen 10 Oere oder 30 733 971 Kronen 21 Oere mehr als zur gleichen Zeit deS Vorjahres. Dre ver- zinslichen Schulden beliefen sich auf 212 740 654 Kronen 44 Oere (fundirte 211874640 Kronen 44 Oere, Uicht fundirto 866 014 Kronen), wovon 36 559 200 Kronen mit 4 Proz., 114 009 132 Kronen 44 Oere mit 41/2 Proz. und 62 172 322 Kronen mit 5 Proz. zu verzinsen sind. Dissen Schulden gegenüber stehen Aktiva im Betrage von 70 079 713 Kronen 45 Oere, Darlehne, Vorfchüffe, Liquidations- und Amorti- sationsfonds, Guthaben bei einem Bankhause im Aus: lande und bei der Reichsbank 2c.; es betragen mithin die Staatsschulden in Wirklichkeit nur 144251508 Kronen 65 Oere. Die ReichstagSrevisoan erachten es aber noch für angezeigt, darauf hinzuweisen, daß diese Schulden, mit wenigen AUSnahmen (elf Schuldposten im Betrage von 1782 981 Kronen 166 Oere), aus Anleixen herrühren, die Zur Ausführung von Eisenbahnbauten an genommen worden ind, und daß nach einer Mittheilung der Direktion der Staats- Eiserbahnen das Gesammt-Baukapital für die Staats-Eisen- bahnen, umfassend Anlagekosten und Anschaffung des Materials und Inventars, Ende 1878 sick) auf 173 539 810 Kronen 61 Oere belief. Ziehe man von leßterer SUMME die Schulden im Betrage von 144251508 Kronen 65 Oere ab, so ver: bleibe ein Ueberschuß von 29 288 301 Kronen 96 Oere. Die Aktiva betrugen Ende 1878 12 578 680 Kronen 31 Oere und die Schulden 8 254 314 Kronen 4 Oere.
Amerika. Washington, 26. Januar. (W. T. V.) Der Senat hat zu der Ernennung JameS Russel Lo- wells zum Gesandten inLondon, John W. Forsters zum Gesandten in St. Petersburg und Lucius Fair- childs zum „Gesandten in Madrid die erforderliche Be- stätigung erthetlt.
New-York, 26. Januar. (W. T. B.) Nach einer Mel- dung aus Augusta hat der von den Fustonisten gewählte Gouverneur eine Proklamation erlassen, in welcher die Republikaner als Revolutionäre bezdichnet werden. Die Repu- blikaner dagegen behaupten, unwrderlegliche Beweise dafür zu befxißen, daß ihre Vorsichtßmaßregeln gerade zu rechter Zeit er m en worden seien, um der Beschlagnahme des Legislatur- ge äudes durch die Fusionisten vorzubeugen.
Afrika, Egypten. Kairo, 26. Januar. (W. TV.) Lau: amtlicher Bekanntmachung ist chonf Pascha zum Gouverneur des Sudan ernannt.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Nom, Dienstag 27. Januar. Den Morgenblättern zu- folge würde das Dekret über den Schluß der Sesfton des arlaments wahrscheinlich erst am nächsten Freitag veröffent- cht werden, damit die Präsidenten der Kammern, deren Funktronen mit dem S luß der Session aufhören würden, nqch an dem am Donner ag stattfindenden parlamentarischen Diner, welches der König alljährlich zu „geben pflegt, theil- nehmen können.
Nr. 4 des „Amtsblatts der Deutschen Reicbs-Post. uud Telegrapbenverwaltuna“ hat folgenden Inhalt: Ver- fügungen vom 21. Januar 1880: Beacbtng der Vorschriften über die Ausstellung der Bescheinigungen bei emgelreferton Nachnahme- sendungen. - Portovergünstigungen der Eleven der Militär-Roßarzt- schule in Berlin.
- Nr. 2 des Central -B1atts der Abgaben-, Ge- werbe- und Handelögefeßgevutzg und Verwaltung inden Königlich Preußischen Staaten enthalt: Indirekte Steuern: Zoll- tarif mit den Tarasätzen. - Verwxndung "von Surrogaten bei der Tabakfabrikation. - Kontrolvorsckxrtften fur die Verwendung dieser Surrogate. - Provisorische Yerlangerung des HandelSvertrages mit Oesterreicb-Ungarn. - Verlangerung defs Handelsvertrages mit Belgien, - Personalnachritbten. - Beilage: ZoUtaris mit den Tarasäyen.
Statistische Nachrichten.
kaäß den Veröffentlicbun :n des Kaiserlichen Gesund- beitSamts find in der 3. ahreSwoche von je 1000 We- wohnern, auf den JabreSdurchschmtt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 25,5, in Breslau 29,2, in Königsberg 26,1, in Cöln 26,8, in Frankfurt a. M. 21,0, in Hannover 17,5, in Cassel 25,8, in Magdeburg 28,5, in Stettin 24,3, rn Altona 28,3, in Straß- bur 37,2, in München 34,4, in Nürnberg 19,4, in Augsbur 34,1, in resden 20,8, in Leipzig 26,2, in Stuttgart 24,5, in Vraun?chweig 23,8, in KarlSruhe 22,9. in Hamburg 27,9, in Wien 23,5, in Buda- pest34„0,in Prag 37,5, in Triest 36,0, in Basel 32,7, in Brüssel 24,3, in Paris 33,2, in Amsterdam 36,7, in Kopenhagen 24.4, in Stockhokm 24,2, in Christiania 17,9, in St. Petersburg 44,7, in Warschau 25,8, in Odessa 33,7, in Bukarest -, in Rom --, :n Turin -, in Athen -, in Lissabon -, in London 24,6, in Glasgow 23 8, in Liverpool 28,1, in Dublin 38,0, in Edinburgh 18,3, in Alexandria (Egypten) 34,6. Ferner aus früheren Wochen: in New- York 23,7. in Philadelphia 15.1, in St.Louis 13,1, in Chicago 18,2, in St. Franzisko 11,4, in Calcutta 35,1, in Bombay 34,9, in Madras 39,2.
Beim Beginn der Berichtswocbe herrschten an den meisten deut- sehen Beobachtungssiationen östliche und nordöstliche, in Cöln südöst- liche, an den ostdeutschen Stationen mehr nordwestliche Laftströmun- (1611. Sie gingen ziemlich allgemein in westliche und südwestliche Windrichtungen über, in Heiligenstadt, Berlin und Bremen nach vorübergehendem Wechsel mit nord- und nordwestlichen Strömungen. Ju Konitz wurde um die Mitte der Woche, in Cöln nach Umgang des Südostwindxs nach West (am Schluß der Woche) Nordwest vor- wiegend. Die Temperatur der L.:ft war in den ersten Tagen der Woébe in Süddeutschland, in den leßten TUIM in Mitteldeutscbland eine niedrige. Niederschläge meist aus Schnee, waren nicht selfen. Der anfangs sehr hohe Luftdruck sank vom 13. an rasch, stieg dann 150571) ein wenig, zeigte aber am Ende der Woche wieder f'mkende Ten enz.
Die SterblichkeitSvc-rbältniffe der meisten größeren Städte zeigen im Vergleich zur Vorwoche nur garinge Veränderungen. Die aÜgemeine Sterblichkei1sverhältnißzahl für die deutschen Städke ist fast die gieiche, wie in der vorhergegangenen Wochc, 262 gegen 26,1 (auf 1000 Bewohner nnd aufs Jahr berechnet), Der Anjheil des Säuglingsalters an der Gesammt-Sterklicbkeit ist gleichfalls im Vergleirh zur Vorwoche weniß verändert. Von 10000 Lebenden star- ben (aufs Jahr berechnet) 80 Kinder unter 1 Jahr gegen 81 der Vorwoche, in Berlin 77 gegen 86.
Unter den Todcsursachen erfubrsn von den Infektionskrankbeiten Masern und typhöse Fieber wesentiiche Rückgänge, Scharlachfieber, Keuchhusten, Darmkatarrbe, und in außerdeutschen Städten_ die Pocken, treten vermehrt, diphtberiscbe Affektionen in fast gleicher Höhe wie in der Vorwche auf. - Die Masern haben in Breslau, Erfurt, Leipzig, Magdebuxa, Hannover, Wien. Kopenhagen,“ Liver- pool nachgelaßen, nur in Münster, London und Amsterdam stieg die Zab1 der Todesfälle. - Das Scharlackysteber verkirxf in Hagen und Straßburg milder, in Hamburg, Dü eldorf, Duisburg, Berlin, London, Liverpool, Bukarest erscheint d e Zahl der dadurch veran- laßten Todesfäüe größer. Todesfälle an Diphtherie waren in Ber- lin, Danzig, Münchrn, Straßbura, Paris häufiger, in Wien, (Cre- feld, ' 1Hamburg, Braunschweig seltener. -- Typböse Fieber zeigten ich in München und St. Petersburg öfter, in Barcelona nimmt die Epidemie langsam ab, Rückfaüsfieder find außer in St. Peters- burg nur in Berlin wieder häufiger. Flecktypben zeigen sich nur vereinzelt. Todesfälle daran sind aus Berlin, War1chan, Odessa und Londonje 1, aus St. Petersburg 13, gemeldet. -- Darmkatarrbe der Kinder wurden in München, Hamburg, Altona, Straßburg und St. Petersburg in namhaft gesteigerter Zahl Todeßveranlaffung. *- Todedfäüe an Pocken Waren in Wien, Prag, Barcelona und Venedig häufiger. Sehr heftig wütbet die Epidemie in Bukarest, wo der- selben in der Berichtöwoche 44, und in Paris, wo 61 zum Opfer fielen. In Krakau sank die Zahl der Todesfälle ein wenig, aus Budapest, London, St. Petersburg wurden nur wenige, aus Odeffa gar kein Todesfall daran gemeldet. In Bremen und (56171 kam je 1 Pockentodesfall zur Kenntniß.
Kurts- Wiffenschast und Literatur.
Lingen , 22. Januar. Die Stadt Lingen feierte heute das zwei- bundertjährige Jubiläum ihres Gymnas iums, das am 22. Januar 1680190111 Prinzen von Oranien, dem damaligen Landesherrn, ge- gründet worden ist. ,
-- .KinderftubengymnastiF. Eine Anleitung zur körper- lichen Ausbildung der Kinder in den ersten Lebensjahren. Für Eltern, Lehrer und Kindergärtnerinnen“ von Dr. moä, C,H, SMN). bach, Leiter der gymnastisch-orthopädischen (vormals Scbreberscben) Heilanstalt in Leipzig. Mit 48 Abbildungen, Leipzig, Verlag von Veit & Comp. Preis 1 „76 60 „Z. - Das mit vielen Abbildungen versehene Werkcben bildet gewissermaßen eine (ergäpzuncz der Schreberscben Zimmergymnastikqfür Erwachsene._,Es tft. fur die Kinder bestimmt und hat haupijacblick) deren aUserttge, gleichmaßige körperliche Ambildung im Auge. , Es giebt zunächst eine Anleitung zu Muskelübungen für Kinder, dre noch "nichY"zur Schule gehen. Dann folgen regelrechte Uebun en fur jungere SchulFinder, welcbe Uebungen schon mit " rnst und Aufmerksamkert zu betreiben smd. In vielen FaÜen werden auch _die häufig vorkommenden Fehler in der Entwickelung erlautert und damit eine ausführliche Anleitung, wie denselben zu begegnen ist, verbunden. Auch eine Anweisung zur Emtbeilun des Athmens u. drgl. mehr findet sich. Die erforderlichen Vor 1chtßregeln sitzd dabei natürlich nicht vergeffen. Da das Werkcben namentlich fur das väterliche Haus bestimmt ist, so hat sich der Verfasser. der seit Schrebers Tod deffen orthopädische _Anstalx leitet, vornehmhcb auf leicht auszuübcnde Freiübungen beschrankt, m denen anzuwetsen es keiner besonderen acbkcnntniß bedarf. „ '
-- Jm Selbtverlage von Carl Chur m Berlin ist ein Hand- buch der Geseygebung für das Deutscbe Reni) und des preußischen Staatsxxebiets, hcrauSgegeben von E. Bombe, erschienen. Der Verfasser hat sich zunächst die Aufgabe'gestellt, den Lehrern, welche in den Fortbildungsscbulen dem kunfttgen Staats- bürger die Grundlagen der Geseßeskenntniß vorzutragen haben, hierbei als Führer zu dienen. Das Material ist aber so re1chlich geboten, daß der Lehrer nur eine AUSWabl aus demselben wird treffen können, das Buch sich aber viel mehr zur Orixntiryng für alle diejeni en eignen wird, welche bereits Verstandnis: für ihre staats ärgerlichen Rechte und *Pflichten gewonnen baden. Der erste Theil des Buchs bringt dre Deutsche Reich- und die preußische Staatöverfaffung, sowie die wichtigsten staatörecbtlicben Gesetze Preußens. In der ziveiten Abtheilung werden die auf den Gewerbebetrieb, auf Handel und Verkehr, Zölle und Steuern bezüg- licben (Heseßc auszugSweise mitgetheilt, in der dritten die auf die
Rechtspflege geltenden Bestimmunglen (Pryzeß, Strafrecht, Vormund- schafts- und Hinterlegungswesen, eßtwillrge Verfügungen, Nachlaß-
regulirungen u. s. w.). Jm Anbauge sind die Gerichtskostentarife und Muster zu Anträgen an die Gerichte abgedruckt. Zn dieser Vielseitigkeit wird das Buck) in weiten Kreisen gute Dien te leisten. Der Preis deffelben stellt sich gebunden nur auf 3 ck
Land: und Forftlvirthfchaft.
Den ersten Verhandlungsgxgenstand drr gestrigen Sitzung des Deutschen Landwirthschastßeatbs bildeten der Zolltarif und du HandelSverträge in ihren Beziehungen zur deutsehen Laandwtrthscbaft. Der Referent, Professor Richter (Tharand) be- grundete “folgende Resolutionen: Der deutsche Landwirtbschafwratb wolLe beschließen: 1. Der Abschluß von Handelsverträgen, untrr Wahrung des Prinzips der meistbrgünstigsten Nation liegt tm dringenden Interesse der Landwirtbscbaft. Ganz besonders ist der Ahscbluß eines derartigen HandelSvettrages mit Oesterreich-Ungam Wunschenswertl). 11. Die zur Herbeiführung solcher AbsÖlüffe statt- findenden Verhandlungen sind mit dazu zu benußen, um sowohl de,n deut'scben Export, einschließlich desjenigen , - landwtrlbscbaftlrcben Produkte, als auch die Besei- ttgung aller, unsere Ausfuhr schädigenden direkten und indirekten Exportprämien namentlich für Spiritus und Zucker, sowie die den deutschen Markt schädigenden Differentialtarife und Refaktien in allen mit uns HandelSverträge abschließenden Ländern in wirksamster Weise fieber zu steklen. Bei einem Abschluß eines Handelsvertrages mit Oesterreickz-Ungarn find folgende Punkte besonders zu berücksichtigen: 1. der Wegfall der bisher zoÜfreien Einfuhr von Robleinm über die böhmische und mährische Grenze. 11. einem Anfrage Oesterreich-Ungarns auf HersteUung einer gemeinsamen__V€terinär- Geseßgebung ist nicht Folge zu geben. 111. Gleichzeitig Ut geseßlicb zu bestimmen, daß bei Beförderung von aus[ändi1chen Produkten auf inländijchen Bahnen -- Zeiten der Noth auSgenommen - jede Be- vorzrmnng des ausländischen Fracht utes gegen das gleichartige in- ländische durcb Vlusnahmetarife (Di erentialfrachtsäße) oder Refaktien verboten werden. 117. Der deutsche Landwirtbschaft6rath beauftragt seinen Vorstand, von den Vorstehendkn Resolutionen und den darüber stattgefundenen Verhandlunaen dem Herrn ReichSkanzler, dem Bundes- rath und dem Reichstage Mittheilung zu machen. Diese Resolution wurde nach längerer Diskusfion angenommen.
In der heutigen Sitzung refrrirte der Gutsbefißer Uhle- mann(©ör1iß) übrr den Stand der Eisenbahntariffrage, Auf Yntrag des Rittersckzaftsdirektors von Wedell-Malchow gelangte nacb langerer Debatte folgender Antrag zur Annahme: „Der Deutsche Land- wirtbsÖaftSrath beschließt: 1) die Einfiihrung einer zweiten er- mäßigten Stückgutklaffe [iegt im dringenden Intesreffe der deutschen LandwirtHsÖaft; 2) die landwirtbschaftlichen Mitaliedr des Aus- 1chuffes werdan beauftragt, zu beantragen, daß bei Einreibung der Ar- tikel in die jeyt neu vorgeschlagenen und mindestens zu beanspruchen- den Artikel noch Ackergeräthe und landwirfbscbaftliche Maschinen, Geflügel aller Art, Jute-Waaren in die erste Wagenklaffe verseyt werden, daneden aber auch dahin zu wirken, daß Spiritus in den jeßigen Spezialtarif 1. (später ,11. Wagenklaffe) eingereiht werde." _ Eine eingkbende Debatte rief das Versicherungs- wesen hervor. Der Referent Professor Richter (Tbarand) be- antragte, der Landwirtbscbaftsrath wolle beschließkn: „Eine Kom- mission mit dem Auftrag:: niederzuseßen, die Frage zu bearbeiten, ob und in welcher Richtung der Erlaß eines Reichß-Verfieherungßgeseßes im Jntereffe der deutschen Landwirtbfchaft erwünscht ist“.
GeWerbe und Handel.
In der gestrigen ordentlichxn Generalversammkung' der Ver- liner Unions-Brauerei (Kommanditgesellschaft auf Aktien), Bouwitt u. Co., wurde der Bericht über das abgelaufene Geschäfts- lahr erstattet und die Decharge audgxsprocben.
München, 23. Januar. Die Vorarbeiten zu der bei Gelegen- heit des vierten deutschen Brauxrtagcs im Juli d. I. zu München stattfindendenSpezialausstellung der gesammten Brauindustrie sowie aller mit ihr arbeitenden Industriezweige sind bereits in vollem Gange begriffen. Aus den erlassenen Aus- schreibungen ist ersichtlich, daß der _Anmeldungßtermin mit Ende Fe- bruar abläuft und alie näheren Ausschlüsse durch das (General-Sekre- tariat des deutschen Braucrtagrs (München, Neuhauserstraße 4, 1.) ertheilt werden. Die AussteÜung umfaßt nicht nur deutsche Fabri- kate und Produkte, sondern kann auch von ausländischen Inter- essenten beschickt werden. Allem Ansckpcine na-H wird dieselbe von be- deutendem Umfange sein und sowvhl dem Fachmann als dem Laien ein höchst interessantes Gesammtbild dieses so außerordentlich fort- geschrittenen und wichtigen ProduktionSzweiges bieten.
Antwerpm, 26.Januar. (W.T.B.) Wollauktion. An- geboten 2496 B., Verkauft 1448 B. Unbelebt, Preise unregelmäßig,
theilweis e fsauer. Verkehrs-Anstalteu. P lym outk) , 26. Januar._ (W. T. B.) Der Hambu rger P 0 std amp fer ., © ellert “' ist hier angekommen.
Berlin, den 27. Januar 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Vsi der ZEW fort eseßten Ziehung der 4. Klasse 161. Königli preußi cher Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 150 000 (75 auf Nr. 6467.
1 Gewinn von 30 000 «74 auf- Nr. 87 963.
2 Gewinne von 15 000 «46 auf Nr. 39 503. 63 996.
41 Gewinne von 3000 „M auf Nr. 2325. 9399. 10 142. 10 640. 14 277. 15 960. 17 609. 17 709. 19 391, 19 638. 26 402. 26 432. 28 581. 31 686, 35 457. 36 552. 37 163. 38 028. 38 705. 40 179. 40 929. 41 165. 42 083. 42 466. 43 934. 44 542. 45 946. 50 619. 53 480. 54 452. 75 144. 76 779. 79 128. 80 010. 81 757. 83 716. 86 381. 88 043. 90 208. 90 782. 93 501. 53 Gewinne von 1500 (74 auf Nr. 763. 2895. 5661. 8615. 9603, 11 491. 12 581. 13 371. 17 101. 18000. 19 666. 21 542. 22 426. 23 436. 24 034. 25 791. 28 092. 28 528. 29 490. 29 849. 30 350. 33 289. 33 396. 35 004. 35 581. 38 774. 39 552. 41 885. 42 357. 50 559. 53 801. 56 173. 61 014. 61 694. 62 531. 62 582. 62 654. 64 957. 70 840. 71 705. 72 874. 73 801. 76 318. 76 919, 80 018. 80 198. 86 645. 87 020. 88 859. 89 822. 91 138. 92 174. 94 971.
66 Gewinne von 600 M auf Nr. 397. 1928. 3048. 3215. 3670. 4039. 12 007. 12 188. 14 630. 16 159. 21 792. 22 382. 23 016. 25 083. 25 769. 26 082. 27 761. 28 149. 30 881. 31 928. 35 251. 35 961. 37 798. 39 802. 41 435. 44 014. 44 653. 47 658. 51 981. 53 290. 53 523. 53 548. 53 791. 53 831. 53 840. 53 940. 57 394. 58 399. 59 316. 60 998. 62 344. 64 324. 66 051. 67 510. 68 337. 70 938. 71 159. 72 174. 73 031. 73 610. 74 399. 74 451. 74 735. 74 810. 79 247. 79 312. 79 449. 81 405. 81 436. 81 784. 82 222. 82 875. 83 172. 90 374. 92 004. 94 651.
Dem zwölften Bericht über die Wirksamkeit der Victoria- Nationa'l-Jnvaliden-Stiftung, welcher den Zeitraum vom 3. August 1878 bis 3. August 1879 umfaßt, entnehmen wir. folgende Daten: Das Kapitalvermögen des Centralfonds der Stiftung be- stand am 3. August 1879 in: 1) einem Guthaben dei der Bergisch- Märkiscben Eisenbabn-Gejsoellscbaft von 1050000 «!(, 2) Staat!- papieren zum Ankaufswert e von 396 177 «jk 20 «z 3) Hypotheken zum Betcaae von 573100 .“; 4) vorscbußweisen Zab un en 5 00116) des Verwaltungsjabres 1879/80 --58 738 „44 56 „3; 5? baar nach Ab-
zug der deponirten Kautionen 2961 „ja 12 43, zusammen 2 092 453 .C-