“tisches, sanitätli es, aUgemeines Landes-Kulturinteresse sei, 'nger und“ s [echter da ehen, als eine andere Form des
' enthums? Auch darin 'mmten alle Parteien des Hauses überein, da durch den Er aß dieses Gesehes keinenfalls Wohl erworbene echte in Fra? gestellt oder bixseiti twerden dürften. Die Windthorßfche or erung der provinzie en Regelung der Sache wäre berechtigt, wxnn man vollständig neuen VeYältniffen egenüberstände; das sei aber nicht der Fall, in den rovinzen keien dies e Verhältniss e bereits eregelt und das Geseßknüpfe nur an das an, was es in den ver2chiedenen Provinzen nde. Sein Kommissar habe schon nachgewresen, daß auch die Eigent ums- begriffe in Bezug guf Beeren und Pilze im Osten und esten dsr Monarchie mcht verschiedene seien. Dieser Gegensaß wischen „Ost, und. West entstamme einem vom Ab . iquel m emem 111 Bremen gehaltenen Vortrage Fuer, ebrauchtenAuL-spruch, sei dann in allen Tonarten durch die resse gegangen und schlie lich zu einem Axiom gewbrden. Gewiß seien Osten und We en verschieden, aber doch nicht so verschieden„ um die provinzielle Regelung zu rechtfertigen. Zudem bastre das alte Feld- und Forstpolizeigeseß von 1847 bereits auf provinzieÜer Grundlage. In verschiedenen dext- schen Staaten, die nicht hinter Preußen zurückblieben, bestan- den dieselben Bestimmungen, die der §. 41 enthalte. Jn Baden sei erst im 0Fahre 1879 em Geseß erlassen worden, welches ausdrüchick) das Sammeln von Beexen und Pilzen unter Strafe stelle und zwar in Höhe, von 1 bis 10 «FL Ueberdies sei die Nußung der Beeren eme sehr werth- volle. In Süddeutschland würden beim Verkauf eines Wal- des die Erträge aus deri Bezeren wesentlich mit veranschlagt. In der apung, wie_ ste die Regierung vorschlage, liege in keiner ei e eme chikanbse Neuerung. Er sei prinzipaliter für die Fassung der Regierungsvorlage; doch würde ge en den erßen Saß des Antrags Cum) von seiner Seite ni ts er- innert werden. Das zweite Alinea des Cuny'schen Antrages dagegen, welchezz sich auf die Bedeutung des Wortes „Her- kommen“ “im Sinne von „Duldung“ beziehe, unterliege dxn größten Bedenken, nicht darum, weil von irgend einer Seite daran gedacht“ ei, von diesem Rechte einen aus edehntenGe- brauch zu ma en, sondern weil er befürchte, daY, wenn dieser Saß in der vorgeschlagenen Form mit dem Worte „Herkom- men“ anÉenommen werde, maßlose Ansprüche, hervorträten, die zu erlegenheiten und Rechtshändeln führen :xvürden. Der AntragstelXer habe seinen Antrag motivirt durch die Riick- sicht auf die Verhältnisse in Hessen; aber auch dort seien die- selben nicht durchgängig gleich. Die Verhältnisse 111 Fulda _und Hanau seien anders, als in Altheffen; das Waldeigen- thum sei dort ein gemeinsames und die Auseinander- seßung diefer Verhältnisse herbeizuführen, werde im Großen und Ganzen auch hessischer Seits verlangt. Von den ca. 200 ganzen und gegen 20 sog. halben Gebrauchs- waldungen, die in gemeinschaftlichem Besiß des Staates und der Gemeinde steh befänden, seien in ' Hessen egen drei Viertel in Form der gütlichen Außemander- eßung aufgelöst oder es stehe doch ihre Auflösung nahe bevor. Er könne demnach die Herren aus Hessen nur bitten, doch die billigen und guten Intentionen der preußischen orstverwal-
tung zur Regelung dieser Verhältnisse nicht da urch zu er- schweren, daß neuerlich, seit 1877 und 1878, im Lande bie Meinung durch die Presse verbreitetwerde, als handle es sich Seitens der preußischen Forstverwaltung um eine iÜoyale
Einschränkuili; der den He en zustehenden RWL. Er" pxüfe - jeden vor , ihm kommenden Jg]! gewissenhaft “und lasse ]ede billige und vernünftige Rü slcht auf_ berechtigte Eigenthüm- lichkeiten xvalten. Aus diesen Gründen bitte er, den Absaß 2 entweder m der Fassung der Rexzierungsvorlage, oder in der Fassung des a]. 1 des von Cunyschen Antrages anzunehmen, das a]. 2 aber wegen der Zweifel Über das Wort „Her- kommen“ abzulehnen. Das scheine ihm der Weg zur Verstän- digung zu sein.
Der Nbg; eliwig empfahl den Antrag von Cum) zur Annahme; die trkung des Geseßes werde Hauptsächlich von der milden yder strengen Handhabung durch ie Unterbeamten abhängen, m Hessen aber sei mit Recht eine strenge Aus- führung des Geseßes durch die Jorstbeamten zu fürchten. Es müffebaher das Herkommen ges üßt werden, welches in Hessen entichteden der,allg,emeinen reiheit des Beeren: und Holz- sammelns giinstig sei. _ Die nnahme dieses Paragraphen in der von, der Kommxssion vorgeschlagenen assung würde in Heffexi die größten Bede'nken haben. Das eerensammeln sei in seiner Heimatyspromnz immer unbeanstandet den armen Leuteiz überla en worden, die Einführung des Verbots würde n_ur die _Bepöl erung erbittern. Er wünsche, daß die Regierung bie provmztellexi Verhältnisse mehr berücksichtige. Er erkenne mdeßboljständig an, was der Minister eben gesagt habe, daß man m der leßten Zei? in der allerlo alsten Weise in Hessen eptgegengekonimen sei bei der egelung der kompli- zirten' Berechtigungen deresogenannten halben Gebräuche, aber er müsse bemerken, daß dies erst in [eßter Zeit geschehen, und war nicht bamals, als das (Heses vom Mai 1867 auf Hessen 111 erster Zett angewendet sei. In der ersten Zeit sei man ganz anders verfahreiz, marx sei von anderen Nechthrund- süßen. aUSgegangen, b16,endl1ch ein Erkenntniß des Revisions- kollegizims gekommen sLL, welches die Rechte der Gemeinden an diesen sogenannten halben Gebräuchen (Gebrauchs- iyaldungen) anerkannt habe. Hiernach sei allerdings eme mel , m1ldere Praxis, eingetreten, aber er müsse
estehen, d1e Außübung dieser milden Praxis Fänge ehr von den Personen ab, die die GYeße ausfü rten. Er habe es erlebt, daß Gemeinden heute no klagten, daß sie durch die AUSÜbung einer strammeren Praxis den Wald dqppelt so theuer bezahlt hätten ,und für ihre Rechte nichts bekommen hätten, ob [Etch sie früher sich im Beftß der volXständigen echte befunden hätten. Wenn man diese Erfahrung gemacht habe, dann könne es gewiß Niemand den Bewohnern Heffenssverargen, wenn man dort mit Mißtrauen jeder Neuerun , die diese Angelegenheit bringe, entgegentrete. Er habe sZon neulich gesagt, er sei weit entfernt, der Staatsregierung als solcher einen Vorwurf zu machen; auch die BeztrkSre terung sei in loyaler Weise vorgegangen, aber nicht Übera sei von Seiten der aus- führendxn Beamten so vorgegangen unix Klagen dieserhalb seien nicht wenige, sondem re t zahlreiche. Wenn er nun auch nicht sagen könne, daß das mendement von Cum) seine ganzen Bedenken beseitige, so könne er sich das sagen: er sei über- zeugt, es verschlechtere die Steaung in Hessen nicht. Er habe ich sx r gefreut, daß der Minister selbst die eikenthümlichen Verhätniffe NiederiÖe ens betone und mi de Ausfüh- runß versprochen a . Er wisse sehr gut, daß selb in hem kleinen essen die Verhältnisfe sehr verschieden seien, so daß nur 1:1 Niederheffen, überhaupt Alt-
hessen die Verhäl „, wie fie far das Sanzmexn von Kräu- tern, Pilzen und eren bestünden, hauptsäxhltch utreffend eien. Er wi , daß große Privatwalbbestßer lch _heute iefes Herkömm iche tioch,-ob gern oder mcht, gYaUen ließen, dieselben hätten niemals etwas da cg_en gespro en, sondexn sie ließen Diejenigen, die in dem eztrke „wohnteiz, bor xme nach sammeln, fie verböten nicht, daß in dieser Zett die Pilze und Beeren, die fie doch“nicht nußten, gesammelt würden, fte duldeten nur nicht, wenn aus anderen Bezirken, die sie nicht
“1: berechtigt hielten, Leute kämen und sammeln wbllten, und
azu halte er die Besiéer für voletändig berechtigt. Das
Haus habe in dieses Ge eß eine Reihe von recht harten Be-
timmungen aufgenommen, so daß er glaube, der Grund xmd Boden sei hierdurch voÜftändig geschüßt, und er glaube nicht, daß für die Regierung das Amendement von Cuny unannehm- bar sein werde, und er bitte deshalb, dasselbe anzunehmen.
Nachdem die Diskussion geschlossen war, erklärte der Re- ferent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, die Kom- mission habe fich den Bedenken gegen den Antrag von Cuny nicht verschlossen; es seien verschiedene Amendements gestellt, aber man wollte, bevor man darüber entschieden habe, erst den AntragstelXer hören, der Antrag des Abg. von Cum) ent- halte im zweiten Theil materiell nichts anderes als der Kom- misstonsbeschluß, formell aber eine Verbesserung. Wenn die Regierung auf den ersten Absaß dieses Antrages so großen Werth lege, so könne sie auch unbedenklich den Zweiten an- nehmen, da das Wort ,unbefugt“ im ersten Thei schon das- selbe Resultat herbeisü re. Die anderen Anträge bitte er abzulehnen da sie zu keinem praktischen Resultat Führten.
Das Resultat einer langen Reihe von Abtimmungen war, daß der §. 41 mit dem Amendement von Cuny-Leonhard in folgender Fassung angenommen wurde: _
Mit Geldstrafe bis zu 10 „M oder mit Haft bis zu 3 Tagen wird bestraft, wer auf Foistgrundstücken: 1) bei Ausübung einer Waldnu ung den Legitimationsschein, den er nach den gefeylichen Voricbri ten oder Polizeiverordnungen nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung lösen muß, nicht bei sich führt; 2) einer Polizeiverordnung zuwider oder gegen ein Verbot des Waldeigentbümers unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt, oder Falls er einen Erlaubnißstbein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt. Das Sammeln kann nur da, wv dasselbe nicht auf Berechtigung oder Herkommen beruht, durcb Polizeiberordnung oder durch den Waldeigentbümer verboten wer* den. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein“.
Das zurückgestelxte 11. Alinea des §. 18: „Das Sammeln von Pil en auf nicht künstlich angelegten, auch nicht eingestie- digten eiden .und Triften unterliegt der im §. 41 aUSge- sprochexien Bestimmung“ wurde nun unverändert angenommen.
DW §§. 42 und 43 wurden unverändert ohne Debatte angenommen. Zu §. 44, welcher lautet:
Mit (Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer: 1) mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weise nähert; 2) im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig band- babt; 3) abgesehen von den Fälien des §. 368 Nr. 6 des Strafgeseßbucbs im W.]lde oder in gefährlicher Nähe deffelben im Freien ohne Erlaubnis; des Ortßvor- siebers, in dessen Bezirk der Wald liegt, in Königlichen Forsten ohne Erlaubnis; des zuständigen Forstbeamten, Feuer anzündet oder das gestalteter Maßen angezündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder aUSzulös “:ck; ÖMZ“ 4) ab esehen von den Fäklen des §. 360 (Nr. 1 L., a_ eießbuchs . ei Waldbränden, voii der Polizeibehöröe, _deub rtsvorsteber Oder deren Stellvertreter “oder dem Forstbesißex ,oder Forstbeamten :zur Hülfe“ aufgefordert, keine Folge leistet, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigene
achtbeile genügen „konnte. beaiitragte der, Abg. Pr. Seelig Nr, 4 als zu weit gehend zu streichen, „dg die m dixser Nummer auSgesprochene Bestimmung die freiwülige'Hülfeletstung nur behindern werde.
- Der Reg1erungskomm1ffar bat um die Aufrechterhaltung der Nummer 4, da das Strafgeseßbuch keinen genügenden Schuß bei Waldbränden gewähre.
Nachdem auch der Referent diefen Aquiihrungen beige- treten war, nahm das Haus den §. 44 nach Ablehnung BLZ Antragxs des Abg. Seelig nach der Kommissionsvorlage an. Auch die §§. 45 und 46 wurden unverändert obne Diskussion angenommen. Zu §. 47, welcher lautet:
Wer in der Umgebung einer Waldung, welche mehr als ein- hundert Hektare in raumlicbem Zusammenhange umfaßt, innerhalb einer Entfernung von fünfundfiebzig Metern eine Feuerstelle er- richten wii], bedaxf einer Genehmigung derjenigen Behörde, welche für die Ertbeilung der Genehmigung zur Errichtung von Feuer- stellen zuständig ist. Vor der Aushändigung der GenebMigung darf die polizeiliche Bauerlaubniß nicbt ertheilt werden.
beantragte der Abg. Dr. Seelig statt der Worte „in räum- lichem Zusammenhange“ zu seßen: „in arrondirter Lage“. Dieser Antrag wurde abgelehnt und der Paragraph in der
Kommissionsvorlage angenommen. DeSgleichen die §§. 48-52.
Hinter §. 52, welcher lautet:
Die Bestimmungen des Geseßrs vom 25. August 1876, betref- fend die Vertheilung-der öffentlichen Lasten bei Grundstückstbeilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen u. s. w. (Geseß-Samml. S. 405), werden durch das gegenwärtige Grieß nicht berührt.
Jst zu der Errichtung der Feuerstelle (§. 47) eine Anfiedelungs- genehmigung erforderlich, so ist in dem Geltungsbereicbe des vor- stehend genannten Geseßes das Verfahren nach den §§. 48 bis 50 des gegenwärtigen Geseßes mit dem Verfahren nach den §§. 13 bis 17 des Gesetzes vom 25. August 1876 zu verbinden.
beasnYagte der Abg. Dr. Langerhans folgenden neuen §. 52 3, zu e en:
„Auf Staats- und Gemeindeforsten findet das Gesetz keine Anwendung,“
Der Antragstelier begründete seinen Antrag damit, daß in Staats- und Gemeindeforften eine so strenge Handhabung der Polizeilichen Bestimmungxn nie bestanden habe; Böswillige könne man schließlich doch 1_11chtd'urchsolche Geseßbestimmungen hindern, dagegen würden sich die Bestimmungen des §. 24, betreffend _das Abpftücken von. Laub und das Abbrechen von Zwei en, in ihrer ganzen Schärfe gegen die harmlosen Besucher des aldes richten. Deshalb möge man sein Amendement annehmen. _ ,
Der Staats-Minister ])r. LULLUS erklärte, wenn man auf dem Standpunkt des Vorredners st_el)e, daß Geseße überhaupt nichts hülfen, dann könne-man freilich auch ein solches Ver- lqngen stellen. Die Regierun halte indeß die Anwendung dieses Geseßes mcht für „über Üsstg für die Staatswaldun en; der preußische Staat best e'über 100 Quadratmeilen ? 01: en, welche einen wertbvollen T e1l der Einnahmequellen des udgets bildeten und welcheebenso s ußbedi'zrftig seien, wie die Privat- iyaldungen; es sei kein Ge ammtetgenthum, sondern Privat- eigenthum. Er könne ni t glauben, daß der Besiß von Aktien heiliger sei, als der an ald; &erade bei der leichten An- greifbarkeit des Waldes sei die othwendigkeit des Schußes um so größer!
Der Abg. Frhr. von dem Knesebeck fühkte aus daß wenn der Antrag Langerhans angenommen würde, kömmt: liche Kommunalwaldungen schlechter sieben würden, als die Privatwaldungen. Die Kommunalwa dunYn würden dann dte Zufluchtsstätte für eitel Gefindel und agabunden sein, Da nach §. 92 dieses Geseßes aUe bisher geltenden Bestim- mungen aufgehoben sein folien, so ent-Tehe für die Kommunal- waldungen ein Zustand völltger Anarchie. Die Stadt Berlin der er auch angehöre, bringe für ihre Waldungen so bedeu! txnde Opfer, daß gerade ein Vertreter Berlins sich doch be- smnen sollte, ehe er solche Anträge stellte. m Interesse dex: Stadt Berlin bitte er um Ablehnung dieses ntrages.
Der Abg. 131". Windthorst erkannte den Kern des An: trages Langexhans als berechtiY an und hätte gewünscht, daß qusbrücklick) von Seiten der * egierung eine möglichsk milde Praxts in der Ausführung zugesagt worden wäre. Er halte mbcß diesen Antrag für zy weitgehend und unannehmbar. Die chldungen seien alkerdmgs da für den Fiskus, aber auch für die Gesundheit der Bürger.
Nachdem der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa sich gegen den Antrag Langerhans erklärt hatte, wurde derselbe vom Antragsteller zurückgezogen.
Damit war der erste Titel des Geseßes: Die Straf- beftimmungen erlebigt.
(Hs folgte der zweite, von dem Strafverfahren, wel- cher 016 §§. 53-59 enthält.
Dre §§. 53-58 veranlaßten keine Debatte und wurden unverändert angenommen.
Zu §. 59, wclcher lautet:
Auf Zuwiderhandlungen gegen die im Intereffe des Feld- und Forstscbuxzes erlassenen Polizeiverordnungen findet das in diesem GeseJ Vorgeschriebene Verfahren Anivendung.
' lebt mit einer der vorbezeichneten Zuwiderhandlungen oder Mit einer Zuwiderhandlxmg gegen dieses Geseß ein nach §. 361 Nr. 9 des Strafgesetzbuchs strafbares Nichtabbalten von der Be- gehung strafbarer Vexleßungen der Geseße zum Schuße der Feld- frucbte und Forsten iin Zusammenhange, so findet auch auf diese Ueerfreiung das in diesem Geseße vorgeschriebene Verfahren An- tven ung,
becxntragte der Abg. Vödicker ein Amenbement über die Zu- weisung der verwrrkten Geldstrafen, dasselbe wurde abgelßhnt und dßr §. 59 unverändert angenommen.
„ Emen von dex Kommission eingeschalteten §. 5972: „In FÜÜW, ngo iiach diesem Gefeß die Verfolgung nur auf Antrag emtxttt, ist die Zurücknahme des Antrages zulässig“, bat der Regierungskommissar abzulehnen, da auf Grund desselben nur der Handel mxt diesen Delikten befördert werde.
Nachdem der Abgg. Fiebiger und der Referent Dr. von Heydebrand und" der Lasa diesen usaßparagraphen als Kon: sequenz der fruher gefaßten Be chlüsse befürwortet hatten, wurde derselbe angenommen.
ES folgte d_er nächste Titel (Feld- und Forsthüter §§. 60-65). Die §§. 60-62 wurden ohne De atte unver- andert getiehimgt. Dex Abg. Dr. Neichensperger (Olpe)- beantragte hinter §. 62 emen neuen §, 62a aufzunehmen, wo- nach Feld- unix Forsthüter stets ihre DienstalÉeichen bei sich trggen urid bet Ausübung ihres Amtes auf erlangen vor- zeigen mußten. Es sei das nothweydig, um die Kontravenien- ten eventuell zy überführen, daß sie wüßten, sie hätten einen Beamten vor sich gehabt. Dieser Antrag wurde angenommen.
An'StelXe der §§. 63 bis 65 wurde unter Zustimmung der Regiexung folgender Antrag der Abgg. 131". von Cum) und Fiebiger angenommen:
„ Ein Feldhüter, Ebrenfeldhüter oder Fcrstbüter kann für sammtlicban Einex Gerichtsfiyung zu verbandelnden Feld- und Forstpolizeisachen, über welche er als Zeuge zu vernehmen ist, in dieser Styung durcb einmalige Leistung des Zeugeneides im Vor- aus vereidigt werden.
Der vierte Titel handelt vom „Schadenersaß und- der Pfändung“ (§§. 66-86).
Die §§. 66-69 wurden unverändert angenommen.
Zu §. 70, welcher lautet: '
Das Ersaßgeld beträgt: 1) wenn die Tbiere betroffen werben auf besäten oder bepflanzten Aeckern, künstlichen oder auf solchen Wiesen, oder mit Futterkräutern besäten Weiden, welche der Be- sitzer selbst noch mit der Hütung verschont, oder die derselbe ein- gefriebigt bai, in Gärten, Baumschulen, Weingärten, auf mit Rohr bcwachsenen Flächen, auf Weidmbegern, Dünen, Dämmen, Deichen, Buhnen, DeckWerken, gedeckten Sandfiächen, Graben- oder Kanalböscbungen, in Forstkulturen, Schonungen oder Saat- kämpen: 3. für ein Pferd, einen Esel oder ein Stück Rindvieh 2,00 „FC, 1), für ein Schwein, eine Ziege oder ein Scbaf 1,00 „46, 0. fiir eine Gans 0,30 „M, (1. für ein Stück anderes Federvieh 020 «44; 2) in allen anderen Fällen: a. für ein Pferd, einen Esel oder ein Stück Rindviel) 0,50 „44, b. für ein Schwein, eine Ziege oder ein Schaf 0,20 „M, 0.'*für ein Stück Federvieh 0,02 „M
beantragte der Abg. Schmxdt (Sagan), in Nr. 1 statt: „be- säten oder bepflanzten Aeckxrn“ zu setzen: „besteüten Meckern vor beendeter Eriite“. Dieser Antrag wurde angenommen. Ebenso wurden die §§. 71-75 gleichfaÜs ohne Debatte ge- nehmigt.
Zu §. 76, welcher lautet:
Wird Viel) auf eiiiem Grundstücke betroffen, auf welchem es nicht geweidet werden darf, so kann dasselbe auf 'der SteUe oder in unmittelbarer Verfolgung sowohl von dem Felb- oder Forst- büter als auch von dem Beschädigten oder von solchen Personen gepfändet Werden, welcbe die Aufsicht über das Grundstück führen bder zur Familie, zu de;:Diensileuten oder zu den auf dem Grund- stücke beschäftigten Arbeitsleuten des Beschädigten gehören.
In gleicher Weise ist bei Zuwiderhandlungen gegen den §, 10 dieses Geseßes und bei Zuwiderhandlungen gegen den §. 368 Nr.9 des Strafgeseybucbs die Pfändung der Reit- oder Zugthierc oder des Viehes zulässig.
beantragten die Abgg. ])r. Neichensperger (Cöln) und Leon- hard, den Kreis der zubeänbun Berechtigten einzuschränken, und zwar ersterer auf dte „Dienst eute“, letzterer auf die „mit der Aufsicht betrauten Arbeitex“.
Beide Anträge wurden ]edoch abgelehnt und §. 76 un- verändert genehmigt.
Von §. 77: „Die gepfändeten Thiere haften für den entstandenen Schadey oder die Ersaßléelder und für a11e durch die Pfändung uiid dte Schadensfestste ung verursachten Kosten“ wurde der JWLLte Absaß der Kommissionsfaffung: „Die g_e- pfändeten Thiere müssen aber sofort freigebeben werden, somie das höchste Lm §. 71 1. vorgesehene Ersa geld aks Kaution gesteÜt wird“, verworfen und als zweiter heil ein vom Abg. Drawe beantragter Absatz: '
Die gepfändeten Thiere müssen sofort freigegeben werden, wenn bei dem betreffenden Gemeinde- resp. Gutsvorstande ein Geldbetrag oder ein anderer Pfandgegenstand hinterlegt n-ird, welcher den Forderungen dcs Beschädigten entspricht.
angenommen.
Der Rest dieses Titels wurde ohne wesentliche Debatte angenommen, sowie der letzte Titel „Uebergangs- und
Schlußbeftimmungen“ (§§.87-93). Die eingegangen_en Petitionen wurden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt. Damit war die zweite Berathung des Feld- und Forstpolizeigeseßes beendet.
Es folgte die zweite Berathung bes Gesexentwurfs, be- treffend die Abänderung des Fischexeigeseßes für den preußischen Staat vom 30. Mai 1874. Es han- delte sich bei diesem Geseßentwurfe nur um Abänderungen einiger Bestimmungen des Fischerei eseßes, besonders ,um Aus- stellung von Erlaubnißscheinen un um die Berechtigung der
ischereiberechtigten, Fischottern, Taucher, EisvöÉel, Re1her, ormorane und Fischaare ohne Anwendun von chußwaffen zu tödten oder zu fangen und für sick) zu ehalten.
Vom Ab . ])r. Virchow war dazu ein Antrag gestellt worden, wel er die Berechtigung zur Ertheilung der Erlaub- njß zum Fischen auch während der Schonzeit, anstatt dem Regierungs-Präsidenten, dem Ober-Präsidenten Übertragen will.
Die Kommission hatte nur geringe Abänderungen zu der vom Herrenhause herübergekommenen Vorlage veschlossen, mit denen der Staats-Minister 01“. Lucius Namens der StaatSregierung. sich einverstanden erklärte. Nachdem der Abg. Dr. "Virchow seinen Antrag kurz motivirt hatte, wurde derselbe abgelehnt und der Geseßentwurf nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Die dazu eingegangeycn Petitionen wurden durch diesen Beschluß fiir Erledigt erklärt, worauf sich das Haus um 41/4 Uhr vertagte.
- In der heuti en (47. Sißung des Hauses der Abgeordneten, wel er der taats=Minister Maybach und mehxere RegierungS-Kommiffarien betwbhnten, machte der Präsident zunächst die_ Mittheilung, daß em Gesxßentwurf, be- treffend die Vereinigung der Land emetnde Ober- bonsfeld mit der Stadtgemeinde angenberg, von der Königlichen StaatSregierung eingegangen sei.
Hierauf ging das Haus zum ersten Gegenstande der Tages- ordnung, der dritten Berathung des Entwurfs eines Gefeßes, be- treffend den Ankauf der HymburgerBahn, über. Der Entwurf wurde ohne Diskussion unverändert nach der Re- gierungsvorlage angenommen. Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für die Agrarnerbältniffe über den Antrag des Abg. Bandemer und Genossen, betreffend die Wieder- eröffnung der Nentenbankxn. Das Haus nahm fol- genden Antrag der Agrarkommisston an:
'Das Haus der Abgeordneten Wolle nach dem Anfrage des Abg. bon Bandemcr und Genossen beschließen: .Die Könizilicbe Staats- regierung zu ersuchen: icbleunigst einen (Hefe entwurf vorzulegen, Welcher die durch das Geieß vom 15. März 1 79 (Geseß-Samml. 66 1879 S. 123) zum Ergänzungsgeseß Vom 27. April 1872 hct- beigefübrie Wiedereröffnung von Rentenbanken bis zum 31. De- zember 1880, auch auf solche Reallasten auSzudebnen geeignei ist, deren Ablösung bei Ausführung 1126 Geseßes vom 2. Yiärz 1850 nicht zur Ausführung gekommen ist.“
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war dex münd- liche Bericht der Kommission für die Agrarverhältmffe und für das Gemeindewesen Über P etitio 11 en. Das chus beschxoß nach dem Antrage der Agrarkommission, über die Petition des Vorstandes des Verbandés zur Regulirung der Notte um Erlaß eines Staatsdarlehns event. der Verzinsung des: selben und Genehmigung eine?, in Vorschlag gebrachten Tilgungßplanes zur Tagesordnung überzugehen.
In Betreff einer Petition der Gememdevertrefung von Lichtenberg über die Dauer- der Funktionßperiode der, kbm- miffarischen Amtsvorsteher beantragte die Gemeindxkomnnsston:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Petition der Gemeindebertretung zu Lichtenberg der König- lieben Staatörcgieruna zur Berücksichtigung in dem Sinne zu überweisen, daß die Instruktion vom 18. Juni 1873 zur Aus- führung der Bestimmungen der Kreisordnung, soweit dieselbe die Bestellung eines kommissarischen Amtßvorstebers auf längere, als die in der Kreisordnung vorgeschriebene sechsjährige Zeitdauer zu- läßt, als mit dem Gesetze nicht vereinbar aufzuheben, beziehungs- weise zu modifiziren sei.
Nachdem der Referent Abg. Knebel dsn thatsächlicben Hergang dargestellt hatte, widersprach der Regierungskommiffar dem KommisiioncZantrage, indem er besonders hervorhob, daß in den Amtsbezirken in der Nähe von Berlin es absolut noth- wendig sei,1üchtige Beamte dauernd zu haben. Der Abg. von Ranchhaupt beantragte, diese Petition der zur Vor- berathung der Verwaltungsxeformgeseße konstituirten Kommission zu überweisen. Der Abg. Lanenstein trat für den Kom- missionSantrag ein: wenn die AmtIvorsteher selbst nur auf 6 Jahre ernannt werden könnten, so sei es ein Unding, die kommissarischen Amtsvorsteher auf LebenSzeit zu ernennen.
Der Abg. Löwe erklärte die Ausführungsn des Regierungs- kommiffars für hinfällig und dem Sinne des Géseßes wider- sprechend. Der Amtsvorsteher, welcher der Gemeinde Lichtenberg aufgezwungen worden, sei zum Orts- vorsteher einer der betheiligten Ortschaften ernannt gewesen, dieselbe habe aber gegen seine Ansteüung protestirt und eine Diinplinaruntersuchung gegen ihn beantrag1. Das seien also die Persönlichkeiten, die von der Regierung als Ver- trauenSpersonen angesteut würden. Redner bat, den Antrag der Gemeindekommission anzunehmen. Der Abg. Bohß sprach gegen den Antrag der Kommission. Die Gemeinde Lichtenber hätte mit ihrer Beschwerde zunächst an den Kreisausschu und eventuell dann an de„n Ober-Präfidenten und den Minister gehen müssen; die Beschwerde an das Haus der Abgeordneten wäre dann als letzte Instanz übrig geblieben. Es sei ,fast unmöglich, für so große Amtsbezirke und für 0 besondere Verhältnisse, wie sie 1x1 der Nähe von Berlin bestünden, Amtsvorsteher zu fmden, die das Amt als ein Ehrenamt verwalteten. Redner schloß sick) dem Antrags von Rauchhaupt an, die Petition der Kommission für die Verwal- tungSreformgeseße LFU überweisen. Der Regierungs- kommissar trat den usfiihrungen des Abg. Löwe entgegen; das Verfahren der Regierung widerspreche dem Geiste des Gefeßes nicht. Der Abg. von Meyer-Arnswalde wies darauf hin, Haß er bei der Berathun der Kreis- ordnung die 1th entstandenen Schwierig eiten voraus- gesagt, und die Ansicht außgesprochen habe, daß ein kom- missarischer Axntsmzrfteher nur so lange angesteut wer- deii könne„ bis xm Ehren- Amtsvorsteher gefunden sei. Dieser Ansicht set, damals nicht widersprochen wordkn. Redner schloß steh dem Antrage der Kommikfion ar). I)er, Abg. ])1'. Wmdthorst hielt die Ansicht der Kommi sion für 1319 r_1cht1ge, Llanbte aber zur Erreichung des von der Kommission beabrchti ten Zweckes aus praktischen Gründen den Antrag von auch aupt vorziehen zu müffen; es xverde durch denselben der egiexung leichter gemacht, den von ck): begangenen Fehler zu komgiren. Nachdem der Referent
Abg. Knebel nochmals den Kommisfionsantrag empfohlen hatte, wurde derselbe vom Hause angbnommen. .
Es folgte der zweite Bertxhx der Komxmsfion 'für das Unterrichtswesen über Pe_t1tionen. EML Petmon der Vertretung der Stadt Sigmarmgen,_ betreffend'die ,Um'wand- lung der dortigen evangelischen Privqtschule „m eme'offent- liche, wurde dem Antrage der Kommission gemaß erledigt.
er elbe lautet: „
DDise Petition der Vertretung der Stadt Sigmaringxn mit Bezug auf die vom Regierungskommiffar„abgeYbenen Erklarungxn, daß die Staatsregierung die Stadt ememde igxnarirxgen zu Leistungen für die dortige evangelische S ule nicbt wet?“ fur verpflichtet er- achte, der Königlichen StaatSreqierung lediglich zur Erwägung der Frage zu überiveisen, ob der Stadtgemeinde Sigmaringen wegen dex von ihr bereits für den evangelischen Lehrer gezahlten Beitrage zur Wittwenkasie Ersatz zu leisten sei. ,
Ueber die. Petition einer Anzahl Einwohner des Fleckens Friedrichshof in Ostpreußen, betreffend die Belassung des Lehrer- seminars an dem Orte, ging das_ß Haus, nach 'dxm Antrags der Kommission ur TageSordnung Über. DiePetition des früheren preußischen Keferendars Albert Hummel, wohnhaft zu lexan- drow in Rußland: „Dax- hohe Haus „zvolle erwagen, ob es nicht zeitgemäß und aus poltmchen Gründen zweckmäßig sei, daß in den Realgymnafien und höheren Bürgex- schulen der Provinzen Ost-„uno Westpreußßn und Posen die russische Sprache als Unterrichthegßnstand eingeführt werde,“ wurde durch Annahme des Komm1ssion§antxages auf Ueber: gang zur Tagesordnung erled1 t. '
Bei Schlus3 des Blattes ?eßte das Haus 016 Berathung von Petitionen fort.
' - Von Seiten des Auswärtigen 21th ist, wie stets zu Anfang des Jahres, so auch 1th wieberum'eine neue Aus- gabe des Verzeichnisses der Kaiserlich DeuZschen KonsUlate herauSgegeben worden, welchz_den gegenwärtigen Stand unserer konsularischen Vertretuxig im Auslande dar- stellt. Das Verzeichniß weist _manmgfache Veränderungen und Erweiterun en, namentlich auch die im Laufe des leßten Ja res hinzugetretenen Berufs - Konsulate auf. Von diesen verdankt das Genßral - Konsulat in Sofia zunächst den politischen Vorgängen seme Entstehung;
_die Errichtung des Posten?- in dem neu gegründeten Fürsten-
thum war nothwendig, nachdem auch von My übrigen Groß- mächten besoldete General-Konfuln beglaybigt worden. DLL Beruf?:posten in Apia und Myntemdeo, sowie: das General-Konsulat zu Sydney smd gegründet worden mit Rücksicht auf den zunehmenden Umfang und die wachsende Bedeutung der deutscheit Hgndel's- und Verkehrsintereffen. Dem Konsulat _m APM, lst der westliche Theil der Südsee als Amtsbezirk zugewxesezx, und sind ihm die dort bestehenden Wahlkonsulate zu Jalmt, Levuka und Papeete, das erstere neu geschqffen, untexstellt. Von dem General-Konful in Sydney, dem ]eyt noch 016 be- sondere Aufgabe zufäÜt, dort während der Weltausstellung m Gemeinschaft mit dem entsendeten Kommissar die dexitschen Interessen zu vertreten, resortirexi die Wahlkonsuln m den Kolonien Neu-Südwales, Victoria, Queensland und Slid- Australien. Der Berufskonsul m _Mozitevideo, _deffen Em: seßung nach dem Abgang des langjährigen tüchtigen Wahi- konsuls nothwendig erschienen ist, wird reichlich Gelegenheit finden sich der dxutschen Schiffahrt Lind dem deutschen Handel nüßlich zu erwei1en. Zn„erwäbnen ck ,weiter, daß das Kon- sulat in Konstantinopel, entprechend der Bßdeutung des Postens, in ein General-Konsulat umgewandelt lst. Dagegßn sind die Posten in Mexico und Peru aus dem Verzeichmß ausgeschieden, da die dortigen Vertreter nicht, wie ihre Vor: gänger, mit konsularischen Funktionen bekleidet sind, sondern ebenso wie in BuenoS-Aires und Chile, nur noch diplomatische SteUungen einnehmen.
Im Ganzen bestehen jeßt 666 dentsche KonsulatsPoften. Davon sind Berufsämter 55, und zwar 16 General-Konsulate (5 gleichzeitig mit diplomatiscbem Rang), 36 Konsulate _und 3 VizeKonsulate. Die Zahl der bei den sämmtlichen Konsularämtern neben den Titularen als Vize-Konsuln, Dolmetscher, Kanzler, Sekretäre angestellten Beamten bekrägt etwa 100. *
Für die betbeiligten Kreise ist zu bemerken, dqß ,das Vereichniß im Wege des Buchhandels (in der Königlichen Hof uchhandlung von Ernst Siegfried Mittlsr & Sohn, Kochstr. 69/70) zu beziehen ist.
- Nach der imNeichs-Eiscnbal)n-A_mt aufbgesteüten, in der Ersten Beilage veröffentlichten N a chm eis un g Ü er die im Monat Novemberv.J. auf deutschen Eisenbahnen - ausschl. Bayerns - vorgekommenen Uniälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 35 Entgleisungen, und 28 Zusammenstöße fahren- der Züge, und zwar wurden hiervon 28 Züge, mit Personen- beförderung - von je 4713 Zügen dicser Gatxung Einer - und 35 Güterzüge resp. leer fahrende Lokomotiven betroffen; ferner 69 Entgleisungep, 31 Zusammenstöße beim Rangiren und 120 sonstige VetrtebSereigmffe (Ueberxah- ren von thwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Ma chi- nen und agen 2c.). .
In Folge dieser UnfäUe wurden 2 Reisende urid 1 Be- amter getödtet, 23 Reisende, 28 Beamte, 1 Arbeiter und 3 fremde Personen verleßt, 46 Thiere getödtest und 3_ver- leßt, 76 Fahrzeuge erheblich und 260 unerheblich beschädigt.
Außer den vorste end aitlfgeführten Perun lückungen' vox: Personen kamen, grö tenthei s „durch e1gene ,nvorstchtigkeit hervorgerufen, noch vor: 31 Tödtungen (1 Reisender, 9 Be- amte, 11 Arbeiter und 10 fremde Personen), 90 Ver- leßungen (2 Reisende, 31 Beamte, 46 Arbeiter und 11 fremde Personen) und 7 Tödtungen ber beabftchtigtem Selbstmorde.
aßt man sämmtliche Verunglückungen - ausschließlich Selbtmörder - zusammen, so entfallen auf:
.4. Staatsbahnen und u„nter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16 637 lun Be- triebslänge, 22 604 ](m GeleislänYe und 380 689 106 eför- derten Achskilometern) 102 Fäkle, arunter_ die rößte nzahl auf die Oberschlefische (29), Niederschlestsch- ärkische (25) und die Ver _isch-Märkische (9); verhälttxißmäßig, d. h zmter Berück tchtigung der geförb'erten Achsktlometer und der im Betriebe gewesenen Geleislan en find die meisten Ver- unglückungen auf der Oberschletscben, der Nieder'chlesisch- Märkischen nnd der Hannoverschen Staatsbahn vorgekommen.
13. Größere Privatbahnen -mitée über 1501-11] Be- triebslänge-(bei zusammen 1060511113Betr1e Slän e, 13915 [(m Geleislänge und 242 399 659 Yförderten A skilometern) 75 Fälle darunter die größte nzahx auf ie Hes ische Lubwigsba n (32), die Rheinische Bahn'(12) und die öln- Mindener ahn (10); verhältntßmäßig fanden jedoch
auf der essischen Ludwi sbahn, der Oftprxußischen Süd- bahn undH der Berlin - örlißer Bahn die meisten Ver- unglückunHen statt. _, „
0. K einere Privatbahnen - niit ]e unter 150 ](m Betriebslänge - (bei zusammen 1063 km Betriebslänge 1136 11111 Geleislänge und7 018 807 geförderten Achskilometern 2 Fälle, und zwar auf der Crefeld-Kreis-Kempener und der Marienburg-Mlawkaer Bahn je 1 Fall. '
Von den im Ganzen beförderten 12 864 422 Reisenden wurden 3 getödtet (2 auf der Hessischen Ludwrngahn und Einer auf der Ver isch-Märkischen und 25 rzerleßt _(auf der Hessischen Ludwigs ahn 16, der iederschles1scy=Miirktschen 7, der Berlin-Hamburger und Rheinischen Eisenbahn ]6 Einer.)
Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Béamten wukbet von je 13 055 Einer getödtet und von je 2213 Einer ver eß .
Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er-
giebt, unter Berücksichtigung der in beider: Zéitabschnitten eförderten Achskilometer und der „im Betriebs gewesenen Ge- eislängen, daß im Durchschnitt nn Monat Noyember 1879 bei 15 Verwaltungen mehr und bei 18 Verwaltungen weniger und in Snmma ca. „20 Proz._ mehr Verun- glückungen vorgekommen sind als in demselben Monate des Vorjahres.
- A(lerhöchster Bestimmung gemäß wird auch in' diesem Jahre ein Informationskursus bei der Mllltär- chießschule, und zwar für NegimentS-Commandeure abgehalten, und werden aUSUahmsweise nur zu dem ersten Lehrkursus der Militär - Schießschule Lieutenants komman- dirt werden. DiE kommandirenden Generale bestimmen drei - der kommandirende General des 211. Armee-Corps vier - Regiments-Commandeure der Jnfanteric: ihres Befehls- bereichs, wel e M) am Informationskursuéö zu betheiligen haben. Der nformationskursus hat am 1. Oktober cr. zu beginnen und ist am 14. Oktober cr. zu beenden.
- Der General-Lieutenant von ZychlinHki, Com- mandeur der 15. Division, hat fiel) von hier nach PotWam begeben; dé? General-Lieutenant von Busse, Kommandant von Posen, ist nach Posen zurückgekehrt.
- Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren 1)r. Sobiecke in Pudewiß, ])t'. Hartung in Vlescn, Thierling in Graetz, 1)r. Hinrichs in Oberhemer.
Bayern. München, 25. Januar. Die „AÜg. tg.“ schreibt: Die Dauer des Landtags wird, dem Verne mm nach, bis Mitte Februar verlängert werden; ob bis dahin das Budget von beiden Kammern erledigt sein wird, dürfte zu bezweifeln sein.
Sachsen. Dresden, 27. Januar. (Dr. J.) .Die Zweite Kammer verwies in ihrer heutigen Sißung das Königliche Dekret, einen Geseßentwurf über das AMLHkleid der Rechts- anwälte betreffend, an die Gefeßgebungsdeputaiion, einen An- trag des Abg. Lehmann auf Wiedereinführung der Klassiker- vorsteklungen zu ermäßigten Preisen im Königlichen Hof- theater ur Schlußberakhung. Eine Interpeuation des Abg. Liebkne t, ob es wahr sei, daß diejenigen sächsischen Staats- bürger, welcbe anläßlich des herxschenden Nothstandes außer- ordentliche Unterstüßung aus privaten oder öffentlichen Mitteln erhalten, auf Grund dieser Unterstüßung von den Wählerlisten für die Neichstagswahlen gestrichen werden sollten, beantwortete der StaatEMinister von NosLiI-Wallwiß da- hin, daß die Frage, ob wegen einer aus öffenilichen Mitteln gewährten NothstandMnterstüßung das Wahlrecht zu entziehen sei, auf Grund der thatsächlichen Verhältnisse von den zustän- digen Behörden entschieden werden müsse, daß aber wegen einer aus privaten Mitteln gewährten Unterstüßung eine Ent- ziehung des WahlrechtH nicht stattfinden werde, weil dies un- geseßlick) wäre. Eine Beschwerde über die Schließung der mit der - auf Grund des Sozialistengeseßes zu verbieten gewe- senen - Gewerkschaft dcr Manufaktur-, Fabrik- und Hand- arbeiter Deutschlands (beiderlei Geschlechts) untrennbar ver- bundenen Central-Kranken- und Sterbekaffe ließ die Kammer auf sich beruhen. Der größte Theil der Sißung wurde auSgefüllt mit der Verathung mehrerer aus Meerane und dem Mülsener Grunde eingegangener Petitionen, betreffend die Nothwge der,.Handwebcr. Nach längerer Diskussion, in welcher al!- seitig anerkannt wurde, daß der beklagte Nothstand nicht nur in den genannten Orten, sondern auch in anderen Distrikten Sachsens vorhanden sei , beschloß die Kammer an die StaatSregierung das Ersuchen ' zu richten , daß sie nach vorgängiger schleuniger Feststellung der Höhe des be- haupteten, ebenso wie eines etwa anderwärts in Sachsen hervortretenden Nothstandes diejenigen Maß- regeln, welche in dieser Richtung etwa geboten erscheinen, in Erwägung. ziehe und noch dem gegenwärtigen Landtage Mit- the_1[ung hierüber bez. Vorschläge zugehen lasse. Der Staats- Mtnister von Nostiß-Waawiß acceptirte Namens der Re- gierung_ diesen Antrag in dem Sinne, das; die Regierung zu ermächt1gensei, bei einer längeren Dauer des Nothstandes helfend einzutreten, wenn und insoweit die Mittel der, zunächst zur Bekämpfung des Nothstandes berufenen Gemeinden urid Bezirke fich als unzureichend erweisen soUten. Insoweit die Petitionen außer Nothstandeterstüßungen na Reformen auf dem Gebiete der ZoÜ- und Gewerbepolitik forderten, bx schloß die Kammer, dieselben auf sich beruhen zu lassen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Januar. (W. T. B.)
-Die österreichische Delegation nahm di: Budgets des
Ministeriums des Auswärtigen, des Finanz-Ministcriums und des obersten Rechnungshofes unverändert an. Alle Redxier, er- klärten sich mit der bisher von der Regierung befolgtetz auswgrtrgen Politik emverstanden. Unter anderem unterzog Hübner die poli- tischen Verhältnisse der europäischen Staaten emex detaillirtezr Bexprechung, in welcher er die Zustände Frankreich und die un ertigcn orientalischen Zustände als zzvex schwarze Punkte bezeichnete. Der Minister bes Auswarttgep, ' Baron von H ay m e r l e, erklärte, er könne die Befürchtung hinsichtlich Frank-
" .reichs nicht theilen; anch dort herrsche ein tiefes Friedens-
bedürfniß. Die herrschende Regierungsform für die Fragef ob Krieg oder aneden, lei gül g. Frankre e
rankreicbs TJ müsse das Ge ühl haben und '
1 auch ur wiederholte Erklä- rungen darüber beruhigt worben, daß es “our? das deuts - österreicZisibe Einvernehmen keineswegs bedro t ei. Was d e Ungewi hett der Zustäqde im Orient ange e, so_ sei durch den Berliner Vertra em gemeinsamer Boden eiunden ur
Behandlung der Ver ältniffe im Orient o ne Ge ck rdun? , es Friedens. „Im Berliner Vertrage“, schloß er Mini er, „ iegt