„* - «„...-.“ '.-»-«„«„,-,-«-,«»;„.„, . ,
lagen, 13. die Ueberficht der ordentlichen AySgaben und Ein- nahmen auf Reste aus den hren 1871 W 1877/78.
Die Vorlage wurde an Antrag des Abg. Mörmg der Rechnungskommission überwiesen.
Es folgte die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Schiffßmeldungen bet den Konsulaten des Deutschen Retchs. _
* Der Bundeskommiffar Gehetme Ober-Regrerungs-Nath ])r. Roesing leitete die Debatte ein, mdem er 111 Abwesenhert seines Chefs, des Staatssekretärs des Innern, welcher zu seinem Bedauern durch Unwo [sem an das Ztmmer gefeffelt sei, die Vorlage dem Wohlwo en des Hauses empfahl. Wenn die Konsulate ihrer Aufgabe, den Interessen des Harrdels und der Schiffahrt zu dienen, genügen soÜten, so mußten fie re elmäßig, prompt und voÜständ1g von der Anwesenhert der STiffe in ihrem Amtsbezirk un_terr1ch_tet sem. In allen _sch1ff- fahrttreibenden Ländern seien dre Schzffer geseßlrch verpftrchtet, sich bei den Konsuln ihrer Nation det rhrer Ankunft zu melderx und Über die relevanten DinZe Auskunft zu geben und der der Abreise stel) wiederum a zumelden. Voy der Voraus- se ung einer solchen geseßlichen Verpfltchtung m Deutschland ge?» auch das Geseß vom 8. November 1867 _aus. ._Dre zu diesem Gesc e erlassene Dienstinstruktion verpflrchte dre Ko_n- suln, dem eichskanzler die unterlassene Meldung unverwe11t zu der;.chten, damit derselbe das Strafverfahren gegen _dte säumigen Schiffer einleiten könnte. Diese Meldung-prltcht beruhe aber in Deutschland hrs 1th nur auf partrkular- staatlichen, unter einander verschiedenen und zum Tl)_91[ ganz veralteten Vorschriften._ Zn ?_amdurg fehle eme solche Vorschrift ganz. Dreser Zu and habe manche Mißhelligkeiten zwischen Schiffern und Kdnsuln verur- sacht , da beide Theile über rZre gefeßluhen Pstrchten nicht ganz im Klaren seien. In olge dessen habe beretxs vor 3 Jahren der Vertreter Bremens rm BundeSrathe dre reicthe eßliche Regelung dieser Materie beantragt, undder BundeSrath abe diesen Antrag angenommen und den New!)?- kanzler um orle ung eines diesbezüglichen Geseßentwurfs er- sucht. Diese Vor age basire auf einer Ansarbertung der tech- nischen Kommisfion für die Seeschrffahrt, we1che noch zu Gunsten der letzteren verbessert worden set. Dre Meldungs-
fticht werde geseßlich konstatirt, der Inhalt der Meldung Zurck) Kaiserliche Verordnung festgestellt,_ deren ebenfalls_nach den Vorlagen der technischen Kommrsswn aUSgearberxeter Entwurf der Vorlage beigegeben fer. Dreses _Geseß; wurde dem Hause früher vorgelegt sein, _wenn es mcht nothrg ge- wesen wäre, behufs Beseitigung emer Geldauslage, welche Unordnung in das Rechnungswesen der Konsulate gebracht habe, über die sogenannte periodische Fahrt, Ermittelungen anzustellen, um zu ermessen, welckxe Folge die Aufhebung dreseS Prnnle: iums auf die Einnahmen der Konsulate haben würde. Dre ?Kesultate diefer Ermittelungen, welche sich auf den ganzen Erdkreis erstreckten, erselZe das Haus in dem vorgelegten Nach- weis, welcher ergebe, da die Aufhebung dreses störenden Vr:- vilegs anz ohne Bedeutung sei. MitAusnahme der Gebüh- ren in en westindischen Häfen, bei welchen_ es noch sehr zweifelhaft sei, ob die Erfordernisse der perwdrschen Fahrt von den Konsuln beachtet seien, belaufe sich das ganze Ob1ekt quf kaum 1000 „W Dem gegenüber biete die Vorlage der Sch1ff- fahrt bereits eine Erleichterung in der Abfertrgu gder Laduxrg. ES solle nämlich nach' derselben den Schiffen ge att-ßt sem,mcht allein wie bisher,Paffagiere, sondern auch Ladung emzunehmen, 0 ne daß sie genöthi t seien, sick) an die Konsulwzu wende11.N_1cht a ein hierin liege Lchon eine mehr als hiyrerchende materrelle Kompensation, sondern sie seien auch mcht mehr genöthrgt, fich persönlich bei den Konsuln zu melden; es könne d1es vielmehr schriftlich geschehen. Nack) AnnaKme der Vorlage werde der Schi er genau wissen, was derfel e dem Konsul zu melden habe, un es werde durch Aufstellung der Meldung schon während der Fahrt jede Belästigung durch dre Meldrmgspflicht beseitigt. Dem konsularischen Dienste werde eine mel größere Zuverläsfigkeit und Stetigkeit gewährt. Er glaube damit genug gesagt zu haben, um dem Hause die Annahme der Vorlage zu emeehlen. *
'Die erste erathung wurde geschlossen, und da die Vor- lage an eme Kommisfion nicht überwiesen wurde, sofort die zweite Verathung eröffnet.
Zunächst wurde §. 1, welcker lautet:
„Der Führer eines deutschen Kauffahrteischiffes ist verpflichtet, die Ankunft des Schiffes in einem zu dem Amtsbezirke eines deutschen Konsulates gehörigen Yafen und den Abgang des Schiffes aus einem ?olcben Hafen dem onsul mündlich oder schriftlich zu melden. Die Meldung der Ankunft hat innerhalb der beiden nächstfolaenden Tage, die Meldung des Abganges vor der Abfahrt des Schiffes zu gezckxeben.“
ohne Debatte gene migt. Zu §. 2, welcher lautet: „Die Meldungen sind nicht erforderlich, wenn das Schiff den Hafen nur angelaufen bat, um 1) auf Wind oder Gezeit zu war- ten, 2)__ den Bedarf an Proviant, Wasser oder Außrüstungömaterial zu erganzen, 3) Lootsen einzunehmen oder abzusetzen, 4) Personen oder Ladung emzunehmen oder abzusetzen, sofern der hiermit ver- bundene Aufenjbalt nicht länger als bis zum Ablauf des 'auf die Ankunft folgenden Tages währt, 5) Briefe oder Ordres in Em- pfang zu nehmen oder abzusenden, 6) etwaigen Polizei-, ZolL- und anderen am O_rte bestehenden Vorschriften nackzzukommen.“ beantra ten dre Abgg. Mörmg und Meier (Schaumburg- Lip e) tatt der Worte: „als brs zum Ablauf des auf die An unft folgenden Ta es“, die Worte zu setzen: „als 48 Stundetr“. T_Oer Abg. örrng befürwortete __Yeinen Antrag. Er begrüße dre e Vorlgge mrt. Freuden. Die egierung doku- mentrr'e dadu , daß ste bestrebt sei, auf dem Wege der (He- eßgebung un Interesse der Seeschiffahrt vorzugehen. Sein mendemen_t beruhe selbstverständlich auf keiner prinzipieüen Meinungsdrfferen zur Vorlage“ dasselbe be wecke nur eine Verbesserun 1m_ Interesse der Gerechtigkeit. ach der Fassung des Eytwrxr s könne em Schiff, das eine Minute nach Mitter- naIZm euren Hafen ein_laufe, da_selbst 48 Stunden weniger 1 mute [regen, ohne srch zu me den, während ein Sch1ff, das 1 Mmute vor Mitternacht einlaufe, dtex: nur _24 Stun- den und 1 Mmute dürfe. Das könne die Absicht der Re ie- xung ni xsein._ Nach seinem Vorschlage sei die Frist »Für jedes S 1ff ?letck) lang bemessen. Das Haus werde ewiß den Vorzug eines Amendements anerkennen, und ho e er, dqß auch Seitens des BundeSraths demselben nicht würde WLdersIZrochen werden.
_ er Bundeskommiffar bedauerte, daß er demAmendement M_öru_m _nicht_ zustimmen könne. Er könne die erwähnte Möglnhkert mcht beftrerten, Funde aber, daß die assung des Entwurfs dem praktischen_ edürfniß bereits ent preche. In der Ausdehnung der Zert 6193 zum Ablauf des auf die Ankunft folgenden Tages [rege bereits eine Konzession.
. .,
& Die Regel sei bei. andern Schiffßmeldunqdordnungen, daß dre Frist bei der Ankunft an den Ye Z1mmungshäfen auf 48 Stunden und an den Zwischenhafen auf 24 Stunden bemessen sei. Das “sei auch der erste Vorschlag der technischen Kommisfion für Seeschtffahrt gewesen. Aber weil es immer mißlich sei, eme Fr1s_t nach Stynden- und Minutenzahl zu beftimmew und _ über dre Mmuten im Laufe des Tages, wo_ dre Frrst ahgelaufen sem solle, sehr leicht Differenzen zwrschen dem S_ch1_er und dem Konsul entstehen könnten, cLahe man dle Zertbe manung nach Stunden in eine solche na Tagen umgeändert. Wenn mqn ier die Frist nach Stunden einführen wollte, würde auch em angel an Konformität in das Gesetz kommen, m_rchdem" das
Haus im §. 1 habe stehen lassen: „innerhalb der berderr_nachst- folgenden Tage“. Daß die rist in ]edem Falle genuge, be- weise der Umstand, daß in outhamptorz, bekanntlrch emem Hauptanlandungshafen, der Konsyl bererts erklärt habe, daß, da die Expedition eines Dam fschrffes dort frets am Tage der Ankunft oder spätestens am arauf fo_lgenden Tage beendet sei, er seiner ganzen SchiffSgebührenemnahmen dur dtese Bestimmung verlustig ge en würde, und deShalb den ntrag angekündigt habe, ihm ( em Konsul) _dre Kosten seines _Kon- sulats mit ungefähr 440 Pfund Sterlmg aus_Re1ck)smrtteln zu erstatten. Aehnliche Verßältniffe walteten 11) Havre ob, wo die Hamburger Damp er anljeferr und _für _di_e trawß- atlantischen Schiffe werde es zremlrch _gletchgultrg sem, ob das Haus eme Frist von durchschnrttl1ch_11/2 _Tagen oder von 48 Stunden annehme, da, some! er wrffe, zw den transatlantiséhen und auch in manchen außererrropär1chen Ländern der Schiffer, wenn _derfelbe Ladung abseßew oder einnehmen wolle, durch die LandeSgeseße gehalten_se1, ste_h der Vermittlung des Konsuls zu bedrenen, um sem Schrff zu expediren. In diesem Faüe würde derselbe d1_e Gebühr be- ahlen müssen, weil das Konsulat m Thätrgkert genommen Zei, und es würde demselben keine großen Beschwerden machen, dann auch die Meldung nach dem vorgeschr1ebenen Formular auszufüllen. Da er die Nothwend1gke1t der Abänderung nicht einfehe, so könne er das Haus nur brtten, eZ bet der Vorlage zu belassen. _ _
Der Abg. Stellter empfahl das Awendement _Mörtng seiner größeren Präzision wegen und we1l man der Straf- bestimmungen, die die Bestrafung veranlassende Handlung nicht genau genug präzisiren könne. _ _
Der §. 2 wurde darauf mit dem Amendement Mörmg- Meier angenommen.
Zu §. 3, welcher lautet: _
„Die näheren Bestimmungen zur Ausführung dteses Gesetzes werden durch Kaiserliche Verordnung erlassen. Die Verordnung bestimmt insbesondere die Punkte, über Welche der Schiffsführer dem Konsul bei der Meldung Auskunft zu ertbeilen hat.“ _
sprach der Abg. Dr. Gareis den mesch ach, daß dre Kaiserliche Ausführungsverordnung, dre nach §. 3 zu er-
“ lassen sex und deren Entwurf bereits den Motiven beiliege,
nicht dem Grundsaß des Handelßgeseßbuchs errtgegentrete, daß der Schiffer von dem Inhalte der Ladung kerne Kenntmß zu Laden brauche, da das Konnoffement auch lauten könne: „In- alt unbekannt“, oder: „Maß, Zahl, Gewicht unbekannt“. Es könnte scheinen, als ob durch die Bestimmung des Entwurfs der Verordn ng, daß ,der “Her die Ladung__ dem Konsul anzeigen m e,“ eino-“T'd en G ndsaß wrdersprechend' DeklarationSpflicht eingeführt werden oÜe. »Er wünschedre vor Allem nicht wegen der Wichtigkeit dieser Deklargtwns- pflicht in Bezug auf Kriegskontrebande, wre steh der dem Luxorfall gezeigt habe. Die völkerrechtliche Stellzmg des Deutséhen Reichs zu dieser Frage solle doch durch dreseS Ge- seß nicht geändert werden.
Der Bundeskonxnnssar erwiderte, die Kaiserliche Ver- ordmzng stehe noch mcht fest, und da auch noch nicht mit- getherlt ser, m welchem Maße das Verordnunéswcht hier an- gewendet werden solTe, s_o könne er sich wol) eines weiteren _Emgeheys auf den fraglrchen Wunsch enthalten, derselbe werde ]edoch mcht unerwogen bleiben. Aber der Vorredner habe die Bestrmmung doch_wohl mcht richtig verstanden. Es sei durch- aus nicht dre Absrcht und entspreche auch nicht dem bisherigen Verfahren, daß der genaue Inhalt der Ladung dem Konsul angezeigt werden soÜe, es sei ausdrücklich von einer summa- rischen Bezeichnung der LadungSgegenstände die Rede, und es werde dies nach der bisherigen Praxis weiter ni ts sein, a_l_s im AÜgemeinen zu sagen: das Schiff fei ange ommen wtt Manufakturwaaren und dergleichen, so daß damit das Em; gehen auf dre einzelnen Bestandtheile gewiß nicht gemeint ser. Der Wunsch, den der Vorredner außgesprochen habe, werde von Seiten des BundeSraths volle Berücksichtigung finden.
§. 3 wurde hierauf angenommen.
§. 4 lautet:
.Der Schiffs_fübrer, welcher, den Vorschriften dieses Gese es zuwider_es unterlaßt, die Ankunft oder den Abgang des Scbixes rechtzeittg zU_ melden, wird mitGeldstrafe bis zu zweihundert Mark bestraft. _Dte gle1cbe Strafe trifft den Schiffsführer, Welcher eiUe den Bestimmungen der Kaiserlichen Verordnung (§. 3) nicht ent- sprechende Meldung der Aufforderung des Konsuls ungeachtet zu vervoUständigen unterläßt.“
Der _Abg. S_tellter bemerkte, daß die Fassung dieées Para- raphen tm Wtderspruck) mit dem deutschen Stra 1ese buch ehe. Er behalte slch für dre dritte Lesung einen 23er effe-
rungSantra vor.
Hieran wurde §. 4 angenomwen, womit die zweite Be- rathung der Vorlage beendigt war.
Das Haus schritt darauf zur Wahl des zweiten Vize- Präsidenten.
Es _wurden 202 Stimmzettel abgegeben, davon waren 94 unbeschrreben, also ungültig; von den übrigen 108 er ielt der der AbZ. _Ackermann 102, die Abgg. von Benda und ri sche je 2, htlo und Vahlteich je 1 Stimme. Der Abg. cker- manxr war omtt gewählt. Derselbe erklärte fich bereit, die auf 1hn_gefa ene Wahl anzunehmen. Er danke den Herren, welche_ thm ihr Vertrauen und Wohlwollen geschenkt hätten", und bttte, wenn er einmal berufen sein sollte, die Verhand- lungen des Hauses zu leiten, um die Unterstüßung des Hauses, ohne welche er n1chts u Stande bringen könne.
U.?rerauf vertagte Fick) das Haus um 31/4 Uhr auf Montag r.
_ Für die Zeit vom 1. April 1879 bis zum Schlusse de_s Mdnats Januar 1880 sind im Reiche an Einnahmen (emschleeßlich der kreditirten Beträge) aus Z ö [[ e n „u n d g e m ein-
chaftl1ch_en Verbrauchssteuern, sowie anderen Einnah- men_(vergl1chen mrt der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Ans chreibu n g gelangt: Zölle 122 061 164 „M (+ 31 465 451 „W), Rübenzuckersteuer 45 073 675 „45 (+ 1 020 818 «M), Sa zstener 30 822 031 «(4 (+ 445 119 W.),
Tabaksteuer 954 489 „44 (+ 83 617 „M), BranntweinsteUer 30 402 948 „44 (_ 830 107 „M), Uebergangsabgaben von Brannt= wein 104 868 „46 (+ 12 442 M), Brausteuer 13 613 569 «. (_ 302 904 „M), Uebergangsabgaben von Bier 810 194 «FH
35 568 „M) Summe 243 842 938 “M (+ 31930004 „FH), Spielkartenstempel 912 333 (44, darupter Nachsteucr 19 559 „44 (+ 483 224 „M). Dre zur Rexchskaffe elanqte Ist - Einnahme abzüglich der Bomfikatronen un Ver- waltungskosten betrug bls Ende Januar 1880: Zölle 115 751 163 „1x. (+ 34 709 990 „W), Rübenzuckerfteuer 47283 339 «M (+4589 865 «W), Salzsteuer 28 057410 „Fx (+ 197 049 „M), Tabaksteuer 797 368 „W (+ 84 294 M), Branntweinsteuer und Ueber arJE-ab abe von Branntwein 30 802 227 «M (+ 129 552 „MJ, raULteuer und Uebergangs- abgabe von Bier 12 234 032 „M _ 229 443 «W), Summe 234925 539 „W (+ 39 481 307 „56 , Sprelkartenstempel (ein»- schließlich der Nachsteuer) 906 42]. «M (+ 701 508 «M).
_Hinsichtlick) der Uebungew des Beurlaubten- standes für das Etatsjahr 1880/81 rst Folgendes bestimmt:
1) Es werden zu dresen Uebungen aus_ der Landwehr und der Reserve einberufen: 3. bei der Jnfanterre 89700 Mann, 1). bei den Jägern und Schüßen 2400 Maxm, _0. der der Feld- Artillerie 6100 Mann, (1. bei der Fuß-Artrllerre 5500 Mann, 6. bei den Pionieren 2500 Mann, X. bei dem E1fendahn:Re=
iment 400 Mann,. 3- bei dem Train 3565 Mann ( Umschließ-
ich der vom Kriegs-Ministerium festzyseßenden Zahl von Unteroffizieren, Lazarethgehükfen 2c.) Dre; Bestrwxnung Über die Zveitere Vertheilung hat durch das Krregß-Mrmstermm zu er 0 en.
f g2) Ueber Einziehung von Mannschaften des Beurlaubten- fremdes zur Kompletirnng der at) den großen Herbstübungen theilnehmenden Truppemhetle rst besondere Verfügung ge- troffen worden. _
3) Die Dauer der unter 1 gedachten Uebungen fUr die Landwehr und alle Trainmannschaften _ dre Tage des ZU- sammentritts und Außeinandergehexw am Uebung-Zorte mit einbegriffen _ beträgt 12 Tage. Wo es_un Interesse der Ausbildung für wünschenswerth erachtet wrrd, kann für die Reservisten, je nach Bestimmung_ der General=_Kon_1mandos bezw. obersten Waffeninstanzen, dtese UedungSzert bcm zu 20 Tagen verlängert werden. _
Die zu diesen Uebungen aus dem Beurlaubtenstande _em- zuziehenden Offiziere oder Unteroffiziere habet) Überall ernen Tag früher am Uebungsorte einzutreffen wre d1e übrrgen Mannschaften. _ _
4) Die Uebungen bei der Jnfanterre werden durch d1e General-Kommandos, bei den anderen Waffen durch die obersten Waffeninsianzen gekettet. _ _
5) Die Uebungen der Landwehr=Infanter1e ftnden in Bataillonen, und nur wo lokale oder andere Verhältnisse dieses durchach bedingen, in Compagnien, die der Landwehr- Fuß-Artillerie in Compagnien, wo mehrere derselbetr den gleichen Uebungsort haben, in BataiÜonen, dre deß Trams in Compagnien de w. Sanitäts-Detacdements statt, welche sämmt- lich zu diesem weck besonders formirt werden. _
Reservisten der Infanterie smd nur dann 111 UebungH- BataiUone der Landwehr einzusteklen, wenn auSnahmsweise besondere Gründe dafür sprechen. _ _
6) Ob bei den Pionieren und _dem Etsenbahn-Negrment die Formation besonderer Compa men erforderltch rst, ent- scheiden die betreffenden obersten affen-Jnftanzen. _
7) Die Uebungsorte der Garde: andwehr-Jnfanterre werden Seitens des General-Kommcrndos des _Garde-Corps bestimmt. Als UebungWrte für d1e_ Provmzml-Larrdwehr- Infanterie werden in der Regel Garmsonorte der Infanterte gewählt. _ _ _ „_
8) Jäger (Schüßen), Pwmere "und Train-Mannsckwsten Üben im Anschluß an die betreffenden Linien-Truppentheile.
9) Die Uebungsorte für die Feld: und Fuß-Artiklerie und für die Mannschaften des Eisenbahn-Regiments bestimmt die General-Jnspektion der Artillerie bezw. der Chef des Generalstabes der Armee im Einverständniß mit den bezüg- lichen General-Kommandos.
10) Der Zeitpunkt der Uebungen wird Seiten?: der Ge: neral-Kommandos bezw. obersten Waffen-Jnstanzen nach Ver- einbarung mit den ersteren, im AÜgemeinen in die Monate April, Mai und Juni d. J„ für_die Schiffahrt treibenden Mannschaften in das Winterhalbwhr 1880/81 gelegt. Die Train-Uebungen finden nach beendeten Zerbstübungen der be- treffenden Armee-Corps statt. Die anitätS-Detachemente _Z'rberZ zu gleicher Zeit mit den Krankenträgern des Friedens: tan es.
_ 11 Nys den Hohenzoüernschen Landen üben die bezüg- l1chen_ _fftzxere Und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Promnzml-Armee-Corps _ ausschließlich der Jäger _ mit denen des )(17. Armee-Corps gemeinsam. Die äger, sowie die im Beirk des )(17. Armee-Corps befindlichen Offiziere und Mann1chasten dieser Waffe üben nach näherer Bestim- mung der betreffenden Inspektion beim Rheinischen Jäger- BataiÜon Nr. 8 bezw. Lauenburgischen Zäger-Bataillon Nr.9. Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Garde-Corps aUer Waffen, welche nach dem Königreich Württemberg verzogen sind, werden n_icht herangezogen.
12) Bei ]edem Armee-Corps können 26 Reservisten der Kavalkerie auf die Dauer von 6 Wochen zu den Kavallerie- Regimentern bezw. Train-Bataillonen über den Etat ein- gezogen werden.
Die größere Pontonier-Uebung bei Harburg (s. Nr. 35 d. Bl.) wird nicht „6“, sondern „3“ Wochen dauern.
_ Der BevoÜmächtigte zum BundeSratk), Großherzoglich sächsische Wirkliche Geheime Rath 1)r. Stichling rst in Berlin angekommen und der BevollmächYte zum BundeSrath Geheime Finanz-Nath Heerwart nach eimar abgereist.
Bayern. München, 20. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkamm er hat heute den für außerordentliche Heeresbedürfnisfe geforderten Vorschußkredit n_ach dem vom_ Ausschuß gestellten Antrage mit 144 gegen 3St1m- men bewrlLigt und ebenso den definitiven Kredit für die außer- ordentlichen eeresbedürfniffe mrt dem vom Abg. Fugger be- zügl1'ch des usbaues der estung Ingolstadt gestellten An- trage mit 139 gegen 11 timmen genehmigt. Vor der NH- sttmmung erklärte der Kriegs:Minister: er konstatire mrt Vergnügen, daß die vertragSmäßigen Verpflichtungen Bayerns ge en das Reich vom Jahre 1873 zum ersten Male im Hause TQM Anerkennung gefunden hätten. Man habe ihm d1e
Füllung der Pftichten gegen das Reich wohl s wer, aber do nicht unmöglich gemacht, und erkläre er s', mit dem uggerschen Y_ntrage einverstanden. _ Die Abgeordneten- ammer hat dre von der ReichSrathskammer für die WM-
bur er Jubiläumsfeier bewilligten 20 000 «M mit 76 8 en 75 Étimmen abermals abgelehnt. g g
Sachfen._ Dresden, 20. Februar. (Dr. J.) Beide Kammern h_tellen (ZMS Srßungen. Die Erste Kammer genehmrgte dre Na tragsbudgets für die Finanzperioden 1876/77 und 1878/79 trach _den Beschlüssen der Zweiten Kammer, schloß src!) dem xenserts gefaßten Beschluss, den An- trag des Abg. Kökert trnd Genossen auf Einführung eines kürzeren Verfahrens ber „Grundstückszusammenlegungen der Stgateregrerqu zur Erwagung zu überweisen, an und er- ledrgteeme grdßere Anzahl von Petitionen.
Dre _Zw erte Kamnx er verwies einen Geseßentwurf, be- treffend emrge wettere Abanderungen des Geseßes vom 13. No- vember 1876uberd1e ErbschaftHsteuer, an die Finanzdeputation und genehmrgte nach kurzer Diskussion einen weiteren (Heseß- erztwurf, nach welchem der der Berechnung der Renten, die für d1e_ mterlaffenen der am 1. Dezember 1879 im 2. Zwickauer Brix enbergschachte verunglückten Bergleute durch Ver- mrttlung des CentralhrlfSromité bei der AlterSrenten- bank erworben werden , dre gese liche Herabseßung der Rentexr um 10 Prozent zur De ung unvorhergesehener Ausmlle und als Aequwalent für den vom Staate Übernom- menen Verwaltungsaufwand nicht stattfindet. Ein dritter Gesetzentwurf, welcher unter Zurückziehung des vor einiger Zert xm dre Kammer gelcrngten Gefeßentwurfe- über die Er: [)ebrrng von Gerrchtskosten m nichtstreitigen Rechtssachen eine Erhohung der n_ach Maßgabeder bestehenden Taxvorschriften m Anfaß zu brmZKnden Gertchrsgebühren um 25 Proz. fest- seßt, wurde der zmanzdeputatwn überwiesen, ein zwischen dem Komglrchen Hartsthmsterinm in Vertretung der Civil- lrste und dem Kömgltchen inanz-Ministerium in Ver- tretrmg des Staatsfiskrzs: abges [offener Vertrag, durch welchen dre m Dresden befrndltchen StaUamt-Zwiesen in die freie Ver- fugung des _Sxaates _ubergehen, dagegen die Domäne Prüniß dem Kronftderkomm1ß einverleibt wird, genehmigt. Die Kammer trat sodann dem von der Ersten Kammer gefaßten Beschlusse, _dern andtagSauLschuffe zur Verwaltung der Staats- schulden rückstchtlrck) der von demselben Über die Verwaltung auf __ d1e_ Jahre 1876 _und 1877 abgelegten Rechnungen den gewohnlrchenJustrfikqttonUchem zu ertheilen, bei, und erledigte zum Schluß eme Nethe von Petitionen.
_ Württemberg. Stu_ttgart, 19. 'ebruar. Jm König- l1c_hen Schlosse fan__d h_eute em griechis er Dankgottes- drenst frtr dre gluckxtckze Rettung der russischen Kaiserfamilie stqtt. Mutag? passrrte Großfürst Nikolaus auf der Rück- rerse von Parrs nach St. Peteerurg Stuttgart.
_ Heffezt. Darmstadt, 20. Februar. (W. T. V.) “Dre_ Zwerte Kgmmer bewiÜigte 100 000 (M auß den berertltegenden Mrtteln der Staatskasse zur Abwehr des Ndrl) tandes m den ärmeren Gegenden des Landes. _ Dre ?node des Großherzogthums ist zum 2. k. M. hierher emberu en.
Hamburg, 20. _Februar. (Hamb. C.) Die B ü r g ers ck aft besteht _nach den Bestrmmungen der revidirten Verfassung.„ans 160 Mttglredern, von denen 80 aus aügemeinen Wahlen alXer steuerzahlendeu Bürger, 40 aus Wahlen der Grundeigen- thümer der Stadt, der Vorstadt und der Vororte hervorgehen und 40 von emem Kollegium gewählt werden, welcheS die gegen- wärtrgen und früheren bürgerlichen Mitglieder der Gerichte und Verwaltungsbehörden umfaßt. Die allgemeinen Wahlen haben heut stattgefunden.
Elfaß-Lothringen. Straßburg, 19. Februar. (Els.: Lothr. Ztg.) DerL a n d e s a u s s ch uß feste gestern die Berathung des Budgets und zwar der AUSgaben für HöhereS Unterrichts- wesen, W1ssenschast und Kunst fort. Bei der Theatersubven- tmn (128 000 «) fügte der LandeSaussckmß auf Antrag der Kommrsswn dre Bedmgung hinzu, daß das Theaterunternehmen auf dem Wege der Konkurrenz vergeben werde, derart, daß nach Ablauf der bestehenden Verträge ein neuer Vertrag nur auf Grund vorheriger Konkurrenz geschlossen werden soll.
Oefterreich-Ungarn. Wien,_20. Februar. (WTV) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus K o n | a n ti n o p e l: Die Pforte be chloß, den Botschaftern der auswärtigen Mächte zu notifiziren, da fie die zur Prüfung der neuen türkischen Juftrzgeseße aus den Dragomans der Botxchaften gebrldele K_ommrssron nur insoweit anerkenne, als sich ie Prüfung auf die Verem- barlichkeit der neuen Geseße mit den zwischen der Türker__und den auswärtigen Mächten bestehenden Verträgen beschranke. Eine weitergehende Einmischung in die Prüfung der frag- lichen Gesetze müsse die Pforte als _mit ihrer Squveränetät und Unabhängigkeit kollidirend entschreden ztxrückwersen. _
Prag, 19. Februar. Wie die „Bohemra“ zneldet, wrrd ein österreichisches Konsulat in Krew errrchtet werden. Kon sul Cingria in Adrianopel übernimmt diesen nenkrerrten Posten. _Wie die „Politik“ mittheilt, wxrd qn der Prager Universität ein Seminar für__czech1sche Sprach- wiss enschaft unter der Leixung des )ungst zum Professor er- nannten 1)r. Gebauer eingertchtet. _ _ _ _
Lemberg, 19. Februar. Em pxößlrck) erngetretener .außerordentlicher Sturmwind veranl_aß_te dre Unxerbrechung "des Verkehrs auf allen galtzrschewEtsenbahnen. “Die von gestern Nachts und heute früh falltgen Pdsten smd
.ausständig.
Großbritannien und Irland. Lon d o n, 20. Februar.
JL T. B.) Die amtliche „Gazette“ publizirt die Ernennung
hite's zum (Hes an dten und bevoleächtigten Minister
»Englands in Rumänien.
_ (Allg. Corr.) Aus Kalkutta wird untern) 18. _d. -gemeldet: Das Hauptquartier des General? Brtght rst .*nach Mandrawar verlegt worden. _ Dre Emwohner der Dörfer dieses Bezirks bekunden freundlrche (Hesmnungen, und
“Lebensmittel sind im Ueberfluß vorhanden.
_ 21. Februar. (W. T. B.) Im Oberhause griff
:gestern der Herzo g von Argyll in einer fast 21/2 Stunden
dauernden Rede die Politik_ der Regierung beYßglrck) “Afghanistans auf das Heftrgste an und verlangte te Vor- legun des in Kabul entdeckten rusfischetr SchUftwechsels, hin- sichtli dessen er sehr skeptiHch Zei. D1e_ gesammte Trans- aktion der Regierung in Afg an_st_an verdtene den schärfsten Tadel; ste ?abe die Ehre des br1t1schen Namens befleckt. _ Der *Staatsse retär für Indien _Crandrook, vertherdrgte die Polittk der „Regierung egen dte Angrtffe _Nrgyüs, indem .er erklärte, die englisthe egterung habe dememgen, welcher
den Schlüssel von ndien habe, treulos befunden und müsse dal_)er selbst den S l_üssel nehmen; sxe abe_ die Pässe beseßt, we che sie auch behalten würde._ Dre egterung habe dte- Jenige Politik adoptirt_, welche ste am _vortheilhaftesten für en Schuß Indiens _hrelt, und _werde _ste aufrecht erhalten. Der bezügliche Schrrftwechsel könne mcht vorgelegt werden. Im weiteren Verlaufe der Debatte _vertheidigte auch Earl Beaconsfield die P_olrt1k _der Regrerung bezüglich Af ha- nistans und erklärte, dre Negrerung habe die Zeit für geézom- men erachtet, wo es zu entscherden galt, wer die großen Thore Indiens besitzen soUte. SLS habe beschlossen, dieselben in Befiß zu nehmen und zu heherrschen,_ und habe dies Ziel mit vollem Erfolg erreicht. RWP habe_s1ch erergnet, was die Re- gierung zu einer Aenderung 1hrer_b1sherigen Politik bewegen könnte. ES sei unmöglrch Afgha111st_cm zu verlassen, wä rend es der Anarchie preis e e en. _„Seten wir fest entsck) offen und lassen wir die NHL anen wrffen, daß wir bereit sind, ge- recht zu sein, daß wir e_rber a_uch entschlossen sind, Gehorsam zu verlangen; die Schwrerrgkerten und Verwickelungen werden dann sofort verschwinden.“ Arg [! zog hierauf seinen Antrag auf Vorlegung des Schrtftwechse es zurück.
_ Fm Unterhaus e entspaxm srch eine lange Debatte über dre erleßung der Prrvrlegren des Parlaments durch das Mitglied Plimsolx. Dieser zog hierauf sein beanstandetes Plakat (welches emen scharfen Angriff auf ein ParlamentSmitglied enthielt) zurück, indem er gleichzeitig Adbrtte leistete. Der Schaßkanzler Northcote erklärte sich hier- m1t befriedigt, beantragte aber _eme Resolution des Inhalts, daß der;? Hane; daS Verhalten VlrmsoÜH für geeignet alte, die Mrtglreder an der _Au_6übung ihrer Pflichten zu ehindern und daher ihre Privtlegren zu verleßen. Angesichts der Zurück- nahme feiner Ausdrücke Seitens Plimsokls sei jedoch jede wettere Aktion dex: Hauses unnökhig. Harcourt beantragte dagegen Uebergang zu der_ vorhergehenden rage. Der Antrag Northcote's wurde mrt 182 gegen 116 timmen an- genommen.
Frankreich. Paris, 20. Februar. (W. T. B.) Die telegraphische Antwort des Karsers von Rußland auf dass Glückwunschtelegrawm des_Präfidenten Grévy lautet: Ich danke Ihnen herzlrck) für dre Gefühle, die Sie mir auß- drücken. Der Geist des Bösen wrrd eben so wenig müde, als dre Gnade der Vorsehung. Ick) zähle gern auf die Sympathie aller braven Menschen.
Itglien. Rom, 20. Februar. (W. T. B.) Die Dep_ut1_rtenkamwer hat heute den Etat für das Justiz- Mmrstermm genehmrgt und mrt der Verathung des Marine- budgets begonnen.
_ Der Papst empfing am heutigen Jahre?:tage seiner Wahl dre Kardmale, Prälaten, Nobelgarden und eine größere Anzahl gnderer Personen, welche rhre Glückwünschedarbringen wollten, m Audrenz. Ber dem Empfange sprach der Papst dem heiligen quXegmm fernen Dank aus für dessen Unterstüßun bei Letturrg der Kirche. Die behufs Verbesserung der Verhäétniffe der K1rche gemachten Anstrengungen seien zwar nicht ganz erfolglds geblieben, die Verhältmffe seien jedoch noch immer fckwrer1g und die Periode harter Prüfungen noch nicht deepdet. Der Papst berüdrte auch das Attentat gegen den Karser von Rußland, bek agte die sich so oft wiederholenden Symptome geseÜschaftlicher Vsrderbniß, drückte 'edoch auch seme reude darüber aus, daß die göttliche Vorsjehung über das ohl der menschlichen Gesellschaft und Über das Leben der Staatsoberhäupter wache. Endlich erwähnte der Papst den Besuch, den ihm der Fürst von Bulgarien abgestattet habe. Er fügte hinzu, daß er die besten Hoffnungen für die Zukunft der Krrche im Oriente hege, und zwar in Folge der Wodlgenetgthett der dortigen Fürsten, unter denen er den Fürsten von Rumänien besonders rühmend hervorhob.
Türkei. Konstantinopel. Der „Pester Lloyd“ er- hält von hier den Text der Konvention in Betreff der Unterdrückung des Sklavenhandels, welche am 25. Ja- n_uar d. J. zwischen Savas Pascha und Sir H. Layard ver- embart und signirt wurde“: Die Konvention enthält acht Ar- tikel. Den wesentlichen Gehalt der ganzen Konvention um- faßt der erste Artikel. Er lautet: „Se. Majestät der Kaiser der O6manen indem er das Verbot des Negerhandels in unbedingter Weise erneuert, verpflichtet sick), die Einfuhr von Sklaven aus Afrika in alle Theile des OSmanischen Reiches, sowie deren Durchzug durch das türkische Gebiet zu Lande oder zu Wasser zu verbieten und jede den türkischen Gerichten unterstehende Person , die direkt oder indirett an einem Handel mit Schwarzen betheili t erscheint, den Vorschriften der türkischen Geseße und des Hermans von 1273 gemäß zu bestrafen. Se. Majestät verpftichtet stch ferner, den Export schwarzer Sklaven aus dem türkischen Gebrete in fremde Länder zu untersagen, den Fal] ausgenommen, wo fie ihre Gebieter als Domestrken begieiten. In solchem ; alle wird jeder Sklave, ob männlichen oder weiblicden (Heschle tes, mit emem Certifikate versehen, welches sein Alter und seine besonderen Kennzeichen konstatirt und überdies erwähnt, in
“welcher Eigenschaft er seinen Gebieter begleitet. Im Falle er
nicht mit einem solchen Certifikate versehen, wird er befreit, und Diejenigen, welche seinen Export versuchen sollten, wer- den einer Strafe unterworfen. Me befreiten Schwarzen, welche das türkische Gebiet verlassen, .werden von den Behör- den einen Paß erßalten, in welchem konstatirt wird, daß sie Fei und über ire Person ohne Beschränkung disponiren nnen.“ .
Rumänien. Bukarest , 20. Februar. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, VoereSco, empfing heute Mittag die diplomatischen Vertreter Frankreichs, Englands und des Deuts_chen Reichs und nahm von denselben eine identische dre Unabhängi keit Ru- mäniens anerkennende Note entgegew Hieran zeigte der diplomatischxe Agent Belgiens dem ernster die Bereitwilü = keit feiner egierung an, die Uyabhängrgkeit Rumäniens ofs?- zieÜ anzuerkennen. Am Nachmrttag überreickÉe der bisherige diplomatische Agent Englands, Whrte, dem ürsten in feier- ltcher Audienz sein Beglaubigungsschretben als bevollmäch- tigter Minister Englands. _
_ 21. Februar. Der S _enat vdtrrte gestern das In- digenat für den jüdischen Bankzer Damel in Jass . Gegen- über der Opposition, welche dre _Verleihung des anigenats lebhaft bekämpfte, griff der ConserlsPrästdent in die Debatte mit einer Rede ein, aus welcher hervorging, daß die Mächte Recht hatten, als sie in den gestern Übergebenen Noten die Zuverstcht ausdrückten, die rumäms e Regierung werde die gesetzlichen Bestimmungen betreffs der aturalisrrung der Israe- ltten ausführen.
Rußland und Polen. St. Petersburg,20.Februar. ZW. T. B.) DerGeneral-GouverneurGurko machtdie ente erfolgte fererliche Beerdigun g der alsOpfer derExplo- s to1_1 vom 17. cr. gefallenen Soldaten des FinnländTs-Yen Garde- Negtments den Truppen in einem Tagesbefehle bekannt. It) dem Tagesbefehle heißt es: Das ehrenvolTe Benehmen der der der _Exploston Verwundeten möge die wahnsinnigen Frevler Überzeugen, daß weder ihre Annäherungsversuche an dre Truppen,_ nock_ auch_1hre Bedrohungen mrt dem Tode rm Stande seren, d1e_Pfl1chttreu_e der Truppen zu erschüttern. Das Lerchetrbegangmß fa1_1d rm Beisein des Regiments- chefs, Großfürsten Kynstantm, Kaikerliche Hoheit, und unter sehr großer Betherltgung von O fizieren alXer Grade der hrestgen Garmsoz1_ und der Bevölkerung statt. Die Särge wurden von_Offrz1eren gerragen. _ Se. Majestät derKaiser und Se. Karserlr_che HWR? der Großfürst Thronfolger wohnten den Lerchenfererltchkeiten in der Kaserne des Regi- ments ber und _besuchten sodann die Verwundeten in dem Lazaretl). Heute rst der elfte Soldat in Folge seiner bei der Exploswn erhaltenen Wunden gestorben. _
_ _ 21,_ Februar. (W. T. B.) Der „GoloS“ weist auf dre allgememe Befriedigung hin, welche die von Europa dar: YkhanenSympathien für den Kaiser Alexander aÜfeitig in
ußland? hervorrufen müßten. Der „GOWS“ schreibt: Wir haben mit einem inneren Feinde zu thun; da würden keine ärzßerlichen Mittel helfen können. Wir müffen uns einen fr1schen G__e1ft erhalten, zur Thätigkeit belebt werden und unsere_Ge1mnungen in den Sorgen um daS eigene Wohl purtfrzrren, dann werde der innere Feind verschwinden; dies begretfe gan? Europa. So werde die Lage der Dinge auch von Deutsch and angesehen, wenigstens von dessen besten Ver- tretern, an deren S_ptße der Kaiser Wilhelm steht. Indem der Deutsche Karser mrt Mttgliedern seines. Hauses dem Dank- gortesdrenste m der _Kapelle der russischen Botschaft in Berlin berwoZlZnte, war er steh bewußt, daß sein Gebet für den Kaiser pon ußlajzd rm Herzen des russrschen Volkes die Liebe zu 1h_m und semer Natwn bekräftige, die Liebe, welche bereits zu wrcderholten Malen m unzweideutiger Form six!) zeigte.
Asien. Ja_pan. Tokio, den 31. Dezember 1879. Nachdem vor wemgen Wochen eine verheerende Feueerrunst dre _Stadt Hakodate theilweise zerstört hatte, brach am zweiten Wethzrachtstage, kurz nach Mittag, bei heftigem Nordsturm hrer m der kuptstadt ein Feuer aus, das 'in 4 Stunden 57 Straßen mrt 11200 Häusern in Asche legte. Bei dem orkaxmrtrgen Winde und den primitiven japanischen Lösch- vorr1ch_tungen war an ein Bewältigen des Feuers in der Wmdrrckztung nicht zu denken. Der ganze etwa eine englische Merle lange Stadttheil von der Aquruchsstelle bis zum Meere brannte demnach herunter.
_ Dre unmixtelbar am Ufer gelegene fremde Niederlassung, darm dre amerrkanische Gesandtschaft und das deutsche Kon- strlat, _kontzte nur wit Mühe theilweise gerettet werden. Da dre Katserlrche Mrsston nicht in Gefahr war, so hatte ich mich sofort z_u meznem gmerikanischen Kollegen begeben und dessen Archw rnSrcherhert gebracht; glücklicher Weise blieb indessen sem Haus,_wie das des Konsul Bair, verschont.
Für dre Unterbringung und Speisung der 38 900 Obdach- [osen sor te der neue Stadtpräfekt sofort in anerkennenß- werther eise, außerdem wurden für die Abgebrannten mit- telst öffentlrcher Sammlungen in wenigen Tagen 13 000 Dol- lars zusammengebracht.
27 Personen _ 20 Männer und 7 Frauen _ sind ver- brannt, 8 werden vermißt und 50 haben mehr oder minder schwere Verleßungen davongetragen. 31 größere und kleinere Fahrzeuge gingen auf dem Sumidafluffe m Flammen auf.
Bei der außerordentlich schnelXen Verbreitung des Feuers ist der Schaden ein unverhältnißmäßig großer; die Leute hatten merst mcht Zeit, idr Hab und Gut in die feuerfesten Magazine zu retten, auch verbrannten 59 der Leßteren, da man fre in der Eile nicht mehr gehörig verschließen konnte.
Erne Feuerversicherung giebt es in Japan bis jeßt nicht, die Regierung geht aber mit dem Plane um, eine solche in Form emer allgemeinen Gebäude-Brand-Steuer einzuführen. Das bezügliche Projekt ist von dem deutschen Angestellten Hrn. P. Mayet auSgearbeitet und findet viexseitige Beachtung.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
S _t. Peters burg, Sonnabend 21. Februar, Vormittags. Nach engem weiteren Berichte des „Regierungsanzeigers“ er- folgte dre Explosion am 17. d. M. in dem einen Wohnungs- raum und Korridore enthaltenden Souterrain des Winterpalais. Ueber demselben befand sich die Wachtstube mit einer doppelt gewölbten Decke. Das untere Gewölbe hat durch die Explofion zwet Löcher erhalten. In dem über der Wachtstube befind- _lrchen Spetsezrmmer rst das Parquet nur an zwei, den Löchern 111 dem Gewökde entsprechenden Stellen gehoben worden; außerdem hat eme Wand einen Riß bekommen. Die Explo- sron 111 nach der Meinung von Experten durch D namit ver- anlaßt worden, deffen Quantum auf zwei Pud gechäßt wird. Man glaubt, daß dieser Dynamit vor der Explosion in oder aufdem Ofen der Souterrainwo nung gelegen hat. Die Ex- pkoston erfolgte_um 6 Uhr 20 inuten.
_Nach amtltcher Mittheilung smd von dem finnländischen Regrment 10 Mann getödtet und 44 Mann verwundet, dar- unter _8 schwer. Für die Hinterbliebenen der Gefallenen und dre Verwundeten wird auf das Beste gesorgt. Bei dem Besuche der dur die Explosion verwundeten Soldaten im Lazareth richtete e. Majestät der Kaiser an jeden Ein einen von rhnen theilnehmende Worte und sprach densekben zseinen Dank für ihre treue Pflichterfüllung aus.
. Peteerurg Sonnabend, 21. Februar. Die „Agence Nusse“ betont dée Einstimmigkeit der rusfifchen Presse in Danksagungen an Se. Majestät den Kaiser Wilhelm für Allerhöchstdeßen vielfache Beweise großer Zuneigung zu Sr. Maje ät dem Kaiser Alexander. Die „Neue
eit“ schreibt, diese Beweise warmer Tbeilnahme des
eutschen Kaisers und ferne Anwesenheit bei dem Dank- aottesdienfte in der Kapelle-der russiLéhen Botschaft u Berlin seien die besxen Mittel, dre sympath schen Bande, welxze zwischen beiden thwnen _bestehen, neu zu beleben. _ Gestern empfing der Karser em Lehr tbeilnahmevolles Be lück: wünschun stelegrcrmm des S a s von Werten. _ Na der „Agence uffe“ [md nunmehr ämmtliche :beiter, welche den Raum, in dem dre Exploswn erfol te, bewohnten, aufgefunden worden. Ihre Unschuld scheint fe zustehen.