Deutsches Reich. Bekanntmachung, .
betreffend die Besteuerung des Tabaks. Vom 25.März1880.
Der Bundesrath hat zur Ausführung des Gesetzes, be- treffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (YetsFHs-(Heseßblatt Seite 245) die nachfolgenden Vorschriften er a en:
§. 1.
Die in den §§. 3 und 24 des Geseßes vorgeschriebenen Anmeldungen der mit Tabak bspflanzten Grundstiicke find nach „Anleitung des Musters :1. auszufertigen und innerhalb der_ im Geseß vorgeschriebenen Frist der Steuerhebesteile des Bezirks zu übergeben (§. 26).
. §. 2.
Der Zeitpunkt der im §. 4 des Geseßes vorgeschriebenen Prüfung der Angaben in den Anmeldungen wird durch den mit derselben beauftragten Beamten bestimmt und der Ge- meindebehörde mitgetheilt. Leßtere hat den Tabakpflanzer zu der Prüfung einzuladen. Lsistei ein Tabakpflanzer dieser Ein- ladung keine Folge, so braucht deshalb die Prüfung der von ihm Übergebenen Anmeldung nicht aufgeschoben zu werden.
Ergiebt die Prüfung, daß die Anmeldung unrichtige An- gaben enthält oder daß ein mit Tabak bepflanztes Grundstück überhaupt nicht angemsldet worden ist (§. 34 des (Heseßes), so wird über den Sachverhalt von dem mit der Priifung beauftragten Beamten eine Verhandlun aufgenommen. FalLs nicht der Befund von dem Pflanzer soizort als richtig aner- kannt wird, ist der Gemeindevorsteher oder ein Stellvertreter desselben zuzuziehen.
§. 3.
Die Entscheidung darüber, ob die nach §. 6 des Geseßes erforderliche (Feststellung der Menge des mindestens zur Ver- wiegung zu )xtellenden Tabaks nach der Blätterzabl oder nach dem Germcht zu erfolgen hat§, sxht der Steuerbehörde zu.
Die Ausstellung der nach §. 8 des Gesetzes auf Erfor- dern der Steuerbehörde von dem Tabakpftaiizer iiber die Menge des zur Verwiegung zu stellenden Tabaks einzu- reZcbÉnden Deklaration hat nach Anleitung des Musters b. zu ero en.
In derselben ist nach der Bestimmung der Steuerbehörde fiir die einzelnen mit Tabak bepfkanzten GrUUdstÜcke entweder
3. die Anzahl der darauf befindlichen Tabakpfkanzen Und
die durchschnittliche Blätterzahl derselben, oder
1). die mindestens zur Verwiegung stellende Gewichts-
menge anzugeben.
Zu a. In Spalte 5 der Deklaration ist die Zahl der Blätter anzugeben, welcbe durchschnittlich auf je 100 Tgbakpflan'zen kommt. Vchufs Ermittelung dieser Zahl sind an einer entsprechend großen, nach dzr Aus- debnung und Beschaffenheit der Pflanzung an ver- schiedenen StelTen des Grundstücks auszuwählenden Anzahl vozi Tabakpfkanzen die Blättevzu zählen. Die zu deklarirsnde durchschnittlicbe Blätterzahl ergiebt sl" alsdann, wenn der hundertfache Betrag der ge- za [ten Blätter durch die Zahl der ausgewählten Pflanzen getheilt wird.
Zu 1). Als windestens zur Verwiegung zu sielXende (Hewybtsmenge ist in Spalte 6 der Deklaration das GeWicht „des voraussicht1icken gesammten Erntegewinns „111 dachresem trockenem Zustande anzugeben.
„Die schr1ft11cheAufforderung der Steuerbehörde (Muster 13) enthait das zur Abgabe der Deklaration erforderliche Formular und ist nach Ausfüllung des letzteren innerhalb acht Tagen der Steuerhebestelle zu übergeben. Unterbleibt die rechtzeitige Uebergabe der Deklaration oder giebt die Prüfung derselben Fu Ermnerungen Anlaß, welche sich nicht sofort erledigen asser), so erfolgt die amtliche FeststeÜung der Blätterzahl oder GewxchtSmenge nach Maßgabe der Vorschriften im §. 7 des Geseßes.
5
§. .
'Die im §. ,9 des Gesetzes unter Ziffer 1 vorgeschriebene schriftliche Anzoige Über etwaige vor der amtlichen Verwiegung des „Tabciks emgetxetene Unglücksfälle, durch welche). der Ernte- gewmn eme Vsrmmderung erfahren hat, ist innerhalb der im (Hessß vorgeschriebean Frist der Steuerbebesielle des Bezirks Yiniiber'gebsn. Die Anzeige muß die Bezeichnung und den ; lachemnhalt der Grundstiicke, aus welchen die beschädigten Tabaxpslanzen gewachsdn smd, die Ursache und den Tag der Bescbadigimg, forme die Größe des Verlustes an Blätterzahl oder (Hemichtsmenge enthalten.
§. 6.
, Für den nach §. 9 Ziffer 2 des Geseßes unter gemi“) n- lichen Vsrhältniffen bis zur Verwiegu11g des Tabaks skiu- stebendxn Abgang an Brite!) und Abfaü wird bis auf Weiteres, falls die Fesiséßunß der zur Verwiegung zu stellendn Tabak- menge auf die Blatterzahl gerichtet war, ein Abzug von zwei Prozeiit, falls die Fesissßung auf die Gewichtsmenge gerichtet war, ein fdlcbex von" 61118111, Prozent gewährt.
Dix Direktwbehorden smd ermächtigt, höhere Abzüge dann zu gewahren, wenn die' siattgebabten Ermittelungen die An: nahme entsprechender größerer Abgänge begründeii.
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Die nach §. 10 dös Geieße's entnommenen roben ind von Seiten der Steuerbeamien in Gegenwarthes Tabak-
pflanzers oder eines Vertreters des elben dur Anle un eines Siegels zu identifiziren. s ch g g
, §. 8.
Die nach §. 11 Absaß 1 des Geseßes erforderliche Ge- nehm1gung der Steuerbehörde zur Veräußerung des Tabaks vor der Gxsteüung desselben zur amtlichen Verwiegung ist unter Bezeichnung der Gxundftücke, auf welchen der Tabak Zxävjßchsen ist, schriftlich bei der Steuerhebestelle des Bezirks zu
ragen. ' _
Die Genehmigung mird mxr dann ertheilt, wenn der Er- werber dds Tabaks die Verpflichtung übernimmt, denselben nach bemixkter Trocknung bei der ihm bezeichneten Amtsstelle zur Vermiegung borzuführen (§§. 12 bis 15 des Geseßes) und auf Erfordexn fiir den auf dem Tabak haftenden Steuer- ansprucl) Sicherheit leistet.
Der Erwerber hat der SteuerhebeftelXe anzuzei en, wo der Tabak bis zur Gesteilung zur Verwiegung au bewahrt werden „soll.
Bei der Entäußeruyg eines Theils des Erntegewinns ist anzugeben, welcher Theil der nach §. 6 des (Heseßes festge-
die Fesiseßmxg auf die zu vertretende Blätterzahl gerichtet,
nnd soÜen die geernteten Grumpen ganz oder t eilweise ver-
äußert wexden, so ist die zu veräußsrnde Menge er Grumpen
zizr Vermiegung vorzuführ-sn und die Steuer davon, faÜs
nicht Kreditirung eintritt, sofort zu entrichten. 9
Der'enigx Tabak, welcher vor dem nach §. 14 des Geseßes für die ermiegung fest eseßten Zeitpunkt über die Zollgrenze aus eführt werden, soll §. 11 Absaß 2 des Geseßes), ist nach Ma gabe der Bestimmungen in den §§. 13 und 15 bis 17 121€!“ Vekanntmachung der Ausgangsabfertigung zu unter:
eden.
Wenn iiur ,ein Theil des geernteten Tabaks ausgeführt werden soll, sq ist in der betreffenden,Ausfuhranmeldung an: zxYeben, Wie die nach §. 6 des Gefeßes festgescßte Tabakmenge si an den zur Ausfuhr bestimmten und den später noch zur Vermiegungzu stxllenden Erntegewinn vertheilt.
, War die mmdestens zur Verwiegung zu stellende (He- michtsmenge festgestellt, so können zum Zweck der Feststeilung, ob der gesammte'Ernteertrag oder eine Menge, welche dem angsmsldeten Theile des festgesteÜten Sollbetrags entspricht, vorgxfdbrt worden ist, auf Kosten des Tabakpflanzers Sack)- verstandige zugezogen werden.
§. 10. '
, Die Amtsstxüen, welchen der geerntete Tabak zur Ver- wiegung vorzuführen isi (§. 12 des Gesetzes), werds]: ört- lich bekannt gemacht.
§. 11.
' Insoweit nicht yon der Direktivbebörde anderweite Be- stimmung gexroffen' wrrd, sind die zur Verwiegun zu stsllen- den Tabgkblatter emschließlich der Sandblätter in üschel von ]e 25 Blattern und m Bündel von je 200 Büscheln zu ver- packen (§. 13 Absaß 1 des Geseßes).
, Vone'den kem ganzes Bündel bildenden Tabakblätisrn ist ein Nestbundel hexzustxlXen. An demselben ist eine die An- zah1 der dar_m befindlichen voÜen Büschek und ungebüschelten Blattex bezeichnende Aufschrift anzubringen.
Em „1eder Büschel ist entweder mit Einem Tabakblatt, welxbes die vorgejchriebene Anzahl der Blätter des Büschels erganzt, oder Mit Bast, Bindfaden 2c. zusammdnzubinden. Bei dem Zusammenbxnden müssen die Enden der Blattstiele fret bleiben, damit die Nachzählung der Blätter ohne Zeit- aufwand vorgenommen werden kann.
" Sind verdorbene odex andere werthlose Blätter mit vor-
zufUhren, so'genugt es, dieselben in Väcke zusammenzubinden, welchc Mit LLPSV die Zahl der Blätter bezeichnenden Aufschrift zu versßhen sind. ' Dis (qumpen, der Bruch Und die sonstigen AbfäÜe sixid m Säcke„Kist-Zn oder ähnliche passende Behältnisse verpackt Jux Verwxegung zu steÜen (§. 13 Absaß2 dss Geseßes). Eins Buschelung' der Grumpen ist nicht erforderlich.
Ist die_Tabakernte nach der zu vertretenden Gewichts- msnge' amx1ick) festgeseßt, so kann mit Genehmigung der Direktivbehorde zugelassen WerM, daß die gesammte Ernte ungebuixbelt, aber getrennt'nack) Blättern (einschließlich der Sandb1atter)kund nacb Grumpen, Bruch und sonstigen Ab: faÜen 111 „geeigneter Verpackung (Ballen, Säcken, Kisten 2c.) zur Verimegung vorgeführt werde.
§. 12. Im Sinne des Geseßes werden untex Sandblättern, diejeni en Tabakblätter, welche zur ZM „HLS Brechens nicht neh): grün sind, aber noch a'itfgefcbnurt und zum Trocknen aufgehängt, jedoch zei: tiger als das Obergut abgehängt werden, unter Grunwen die schon auf dem Felde abge- storbenen untsrstßn Tabakbläitdr, welche nicht aufge- schnurt und nicht zum Trocknen ang€hängt Wercn, verstanden. §. 13.
_Der'nacb §§. 12 bis 15 des Geseßes und nach den Vor: schriften in dieser Bekanntmachung zur amtlichen Verwiegnng zu stxüendc unversteuerte Tabak ist dem Waagebeamten iiach Anleitung des Musters 0. sck)ri§tLich anzumeldeii (§. 26).
, Der Tabakpflanzer, welcher den Tabak nach der Ver- wiegung znxucknebmen mid unversteuert weiter aufbewahren W111, hat dies „untcr Bezeichnung der Riiums, in welchen die Lagerung stattfinden soli, in der Anmeldung zur Vsrwiegung (Mustor 0.) zu crklärsn.
Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu denjsnigen Räumen ge'statiet, m welchcn der unverstsuerte Tabak nach der Ver- Wicgung aufbewahrt wird.
§. 15.
Wenn , unversteuerier Tabak mit dem Anspruch auf S_teuerbsfreiimg iiber die Zollgchze ausg€f01)rt oder in eine Niedsrlage fiir .unv'ersteiwrten inländischen Tabak verbracht werden soll, so ist dies, sdfcrn nicht eine Jbesondere Abferti- gungsstdüs von dsr obersten Landesfinanzbebörde hiermit be: auft'ragt und dies öffentlich bekannt gemacht wird, der Bezirkshebestelle nach Anleitung des Milsters (1. schriftlich an- zUmelden (§. 26).
§. 16. Ueber den zu versendenden Tabak (§. 15) wird cin Ver- sendungsscbem ausgestellt. Der Anmelder übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung die Verpflichtung, die Steuer von dem zu versendenden Tabak, wenn der Nachwsis der Aus: fuhr oder dex Niederlegung nicht in der von der AmtssteÜe festgeseßten'insi nach Vorschrift erbracht wird, auf Anfordern [qfort zwentrrcbten. 'Die Amtsstelle ist befugt, fiir die Er- sÜÜUUJ dieser Verpflichtung angemessene Sicherheitsbestelbmg zu verlangen. _ , Erfolgt die Ausfuhr oder bis Versendnng zur Niederlage mcht unmittelbar nach der Vexwrygitiig (§. 13), sondern erst nachvorgang1ger Lagerung bei dem Tabakpflanzer (§. 14), sondarf dex Tabak erst nach erfolgter Anmeldung aus den Raumen, 111 welchen derselbe aufbewahrt wurde, entfernt werden.
§. 17.
Der zur Ausfuhr bestimmte unversteuerte Tabak ist der Amtsstlee behufs Revision vorzuführcn, und zwar, sofern mxht Eifenbahnwage'nverschluß oder amtliche Begleitung ein- tritt, derart in Kolb verpackt, daß ein vorschriftsmäßiger Ver- schluß xmgelegt werden kann.
, Die Ausfuhx hat Über ein zur Erledigung von zollamt- lichen Begleitscbemen 1. (§. 33 des Vereinszollgzseßes vom 1. Juli 1869) befugtes ernzzoilamt zu erfolgen und ist nach Maß abe der fur die Erledigung dieser Begleitscheine getroffe-
Grund des §. 17 des Gesetzes eine Vergütung des durch Ein- txocknen des, Tabaks während des Transports von der amt- lichen Vermiegqngssieüe bis zur Niederlage entstehenden Ge- wichtsverlustes in Anspruch nimmt, ist der Tabak, sofern nicht Eisenbahnwagenverschluß oder amtliche Begleitung eintritt, so zu vßrpacken, daß Vexschluß angele t werden kann. Eine dem (Hewnhtsabgang ent1prechende „Ablicbreibung wird jedesma[ dann gewtht, wenn der amtliche Verschluß des versendeten Tabqks bei der Aufnahme in die Niederlage unverleßt befun- den ist'oder amt11che Begleitung stattgefunden hat.
Wird von einem Tabaxpflanzer der Erntegewinn nach der Verwuegung ganz oder theilweise zur Aufbewahrung zurück: gendmwen imd 'der aufbewahrte Tabak oder ein Theil dessel- ben spater in eme Niederlage für unversteuerten Tabak dex». bracht, so kann fiir den während der Lagerung bei dem Tabak- pflanzcr durch Eixitrocknen entstandenen Gewichtsverlust auf Gximd des H. 17 des Geseßes behufs Abschreibung von dem bin der Vsrimegung ermitteiten Sol] an steuerpflichtigem Tabak 6111 Zuschiag zu dem bei der Versendung zur Niederkage er: uiittelten Gew1cht nach dem Verhältniß von einem Prozent furu100 Tage der„Lagerung gewährt werden. Die Direktiv- bxhorden sind ermachtigt, höhere Zuschläge zu gewähren, wenn 016, stattgebabten Erwittelungen die Annahme entsprechsnd großßrer Abgange begründen.
„ §. 19.
SOÜ bei der Verwiegung der Tabak oder ein Theil desselben behufs steuerfreier Abschreibung (§. 16 Absaß 3 des Geseßes) vernichtet werden, so ist dies in der Anmeldung (Muster 0.) zu beantragen. Die Vernichtung des Tabaks 094 'm der Negex durch Verbrennßn zu geschehen. Die hierzu nothtgen H„andlststungen bat dsr Anmslder zu verrichten oder a11f seme" Kosten verrichten zu lassen.
„ Die Abtrage auf Erxaß der Steuer wegen Feuerftbadens mixffen spatestens am vierten Tage nach dem Unglücksfaile bei der Steuerbebesieike eingereicht werden. Die Anzeige muß den Tag der Beschadiguyg sowie die Menge des etwa nicht zu Verlust gsgangenen Theils der Tabakernte entnehmen lassen.
§. 20.
Die nach §. 19 des Gesetzes erforderliche Benachrickti un der Steuerbehörde iiber die Veräußerung von unversicZqutenX Tabak hai nacb Anleit'ung des Milsters €. zu erfolgen (§. 26). Dex gedachtexi Benachrichtigung ist mit Rücksicht auf die Schluß- bestimmung im §. 19 des Geseßes eine Erklärung des Käufers oder sonstigen Ermsrbers des Tabaks beizufügen, wonach er die Haftitng fiir, die_ auf dem Tabak ruhende Steuer iiber- mmmt imd worin die Räume bezeichnet sind, woseibft dsr Tabak bis zur Einzahlung der Tabaksteuer aufbewahrt werdén soll. Auf „Verla'ngcxi dei: Steuerbehörde hat der Erwerber des Tabaks Sicherheit fur die geschuldete Steuer zu leisten. Ueber die Eiixlaff11ng des urspriinglich Stßuerpflickxigen aus der Haf'tpjlicht mird ' demselben von der Steusrhebesteüe eine Be- scbeimgung ertbeilt.
' Soil Tabak vor der erstmaligen Veräußerung in den freien Vsrkehr gesetzt werden, so ist die Menge des zu ver: steuexnden Tabaks der Steuerhebesteüe anzuzeigen. Zu diesen Azizeigon s1110, fails der Pflanzer dkn Tabak nach der VU"- wregung zuruckgenommen und nnvsrsteuert weiter aufbewahrt hat (§_. 14), Formular? 11ÜchMUstLT 1“. zu ddrwendcn. Andcrii- fa11s ist der Antrag M Spalte 8 der Anmeldung 3111: Wer- Wiegung (2111111161? 0.) zu steilen.
"Wenn em ThUl des von dem Tabakpfkanzcr utwsrsieuert zuruckgenommenen Tabaks (§. 14) veräußert oder von dem Tabakpfkanzer versteuert werden soll, so ist in der betreffcndsn Anmeldung (Muster 0. und k.) a11zugeb2n,wie dcr nacb §. 16 Absaß 1 des (Hesstzes iwf der Gesammtmenge des Tabaks lastende Stdnerbetrag sich nach dem Verhältniß des Gewichts des Tabqks auf den vcräußerten odsr zu versteucrndcn und auf den in der Verwahrung des Tabakpflanzers zuriickbleiben- d€11 unversieuerien Tabak vertheilt. Die Feststellung der bs- treffcnden Gew1chtsn1engen bleibt dsn Betheiligten iibcrlaffen
und, kann mittelst Abschätzimg oder wiederholter Verwiegung bLerkt werden. §. 21.
"DW nacb §. 22 Ziffer 4 des Gesetzes der (Hemsinde: bebordß zn machende Aiizeige mnß erßsben, an wslcbem Tage und auf welchen 1111 emzelmn nack) Lago und Flächeninhalt genau zu „bezeichnenden Grundstücken mit der Abblattung bL- gomien wird und m welcbe Räume die gecrntsten Blätter zur vorlau'iigexi Aufbewahrung verbracht werden. Die ge- dachte AUZSlgE'Lst von der Gemeindebehörde sofort der Steuer- bebesteUe zu Uberscndcn. Die Blätter sind sowohl bei dem Transport vom, Felde als auch denmächsi in 0611 Aufbewah- rungsräumsn bis zur a1ntlicheit Feststsllttng der zu vertreten- den Tabakmenge nach den einzelndn (Hrnndstiickcn getremii zu balt€11„so daß 61116 nachträgliche Abschätznng dcs Ernte- gewmns eines ]Lden Grundstücks erfolgen kann. Der Tabakpflanzcr ist verpflichtet, bei dem Einsammeln der Tabakblatter Und deren Aufbewahrung dsn von der Stsnerb€bbrde für nötbig befundenen besondbren Anordnun- en naschzukommen"und bis zur Feststellung der Mengc er- ordsUWsn Hiilfsleijtungen zu bsrrichten oder auf seine Kosten verricbtxii zu lassen. W111 'der Tabakpflanzer das Tabakfeld vor der Ernte wMen M1ßwachs€s 11.11". w. umpftiigcn (§. 22 Ziffer 6 des Geseßes), sq hat er [)!LWOU der Stsucrhebsfteüe drei Tage vorhsr AUFUJL zu machen.
, „ §. 22. , Die Genebnngung zur Erzielung diner Nacbernte (§. 22 Ziffer 7 des Geseßes) ist unter Abgabe einer bLsOUdLWU An- meldnng Übex das betreffende Grundstück nacb Mustsr «1. ein- zuholen. H1ns1chtlich der Fsstsicllung Und Versteuerung des gswonnenen Tabaks finden die binsickztlicb der Haupternw ge- troffenen Bestimmungen ebenfaUs Anwendung. Das Einsammeln der verwendbaren oberen Thsile der Tabakpfsanzen ist 11111: nacb vorgängiger Genehmignng der Steyerbebörde imd mzter den von derselben vorzuschreibendcn Bsdmgungen hinsichtlich dEr F2ststellung und Entrichtung der geseßltchen Steuer gestattet.
_ §. 23. In Betreff der,.nack) Maßgabe der §§. 28 bis 25 des Gesetzes nacb dsxn Flachenraum zu versteuernden Tabakpflan- zungen finden die Bestimmungen in den §§. 1 und 2, sowie Zn §. 21 Absatz 3 dieser Bekanntmachung gleichmäßig Anwen- ung.
Insofern zur Zeit des Anp anzens noch nicht feststeht, ob der Tabak dEr Besteuerung na dem Gewicht oder nach dem
nen estimmungen nachzuweisen. § 18
festen Tabakmenge von dem Käufer zu verLreten 1st. War
Ju denjenigen Fällen, 'in“ welchen der Versender aui!
Flächen'raum unterworfen werden wird (§. 26 des Gesetzes), iind bei dem Anpflanzen die Vorschriftdn unter Ziffer 1 Und 2 im §. 22 des (Heseßes zu beachten.
§. 24.
Sol] auf Grund des §. 24 Absaß 3 und des H. 25 des Geseßes für Tabak, welcher der Besteuerung nach dem Flachen- raum unterworfen ist, wegen M1ßwachjes oder gnderer Un- lückSfälle der Erlaß der Steuer oder eines Theils derselben Feansprucht werden, so ist innerhalb vier Tagen „"Ück) dem Eintritt des UnglückSfaUs der Steuerhebefteue Anzeige zu er- statten. Die Anzeige muß die Lage und den Flächeninhalt der Grundstücke, auf welchen “die beschädigten Tabakbflgnzen gewachsen sind, die Ursache und den Tag der Beschädigung entnehmen lassen und eine nähere Angabe dariiber enthqlten, welcher Theil der zu erwartenden Tadakernte verdorben isi.
Hinsichtlich des bei der Besteuerung nach dem Flächen- raum ferner gestatteten Steuererlaffes w:"gen „Feuerschadens finden die Bestimmungen in §. 19 Absatz 2 dieser Bekannt- machung ebenfalls Anwxndung:2
. 5.
Die zu entrichtenden Beträge an Takiqkstßuer werden als- bald nach der Feststeüung dem Stegerpflzchtigen mitgetheilt und sind, falls nicht Kreditirung eintritt, innerhalb der ihm zu bezeichnenden Fristen bei§der26Steuerl)ebeftelle einzuzahlen.
Die Formulare zu den Anmekdungen nach Muster a. und (', bis 1“. werden von der Steuerbehördedurck) Vermittelung der Gemeindebehörden und Amtsstelken unentgeltlich verabfdigt. „Berlin, den 25. März 1880. Der Reichskanzler. In Vertretung: Scholz.
(Anlagen: Muster 11-1.)
Kunst,- Wiffeni'chafx und Literatur.
Als 60. Ergänzungsbeft zu Pefermaxins Mitthei- lungen aus Justus Pertbes' ge'ographiscber „Anstalt (herausgegeben von 131“, E. Behm) erschien soeben: „ZOte'See- fisckyereien, ibre Gebiete, Betrieb und Betrage in dezi Jabren1869-1878',von Momxz Lindeman. In dieser Arbeit wird der Versuch gemaébt, ein Bild der de_uiigey Seefiscberei nach ihrer geographischen Verbreitung, ihrem Betrieb?, ihrem Umfang gnd Werik) zu enjwerfen. Unterstüßt von zwei vdrzuglichen K'ÜYTLU'WUÖ uns hier einesiheils die großartigs und manmcbfalthe Thattgkett des M-enjchen im Fischereigewerbe vor "Augen geführt, „anderntbitls aber gezkigt, wie ausgedehnte Meeresraume, owabl reich an F11ch-' [eben, weaen der geringen Bewobnsrscbaft, der ungynsticxen Beschaffen- beit der Nachbarküsten, wegen ibrer Abgelegenbett von großen Ver brauchßgebietcn fast gar nicht ausgebeutet werdcn. Auf den ersterz Blick sieht man, daß dis Centren der Eroßii'scher'er auf der Nordbälfie der Erdkugel, zwar vorzugsweise in den Meersn zwischen Norwegen und _Noidawerika ,lte_aen. Sowohl horizontal (118 ve1kika1 werden diese (Z'Lwaffer 1111th (1111211 Meeresaegenden am meisten durchfiscbt. DewWasfang hat seinen Höhepunkt länssi überschritten, mag aber vteilercbt durcb Aufschließung neuer Meerestbeile des Polargeb'ieis sich wieder bebZn. Der FisÖreicbtbum des indi1chen Ozxans schem? zuni erßen Theile unbcriibrt, aucb Australien kennt keme Gr0ßfi1chereiz 111511981111?) dagsgxn die Fischerf101ten Chinas, Japans und des Malaytscben Archipels. Ubter den Kuliurktaaten „können nur Norwegen„Groß- britannien, Frankreich, Italien, Britzscb-„Nordamerrka und dre Yer- einigten Staaten als solche gelten, dxe ihrer) Bekrie'b xxtenfib uber ihre Küstengewäßer hinaus zu einer'kHoMeeßscherei' m großerem Maßstabe auSgedkbnt haben. Afrika 111, wt? durcbxsetne Kozifigwrcz- tion iibirbaupt, io besondkrs in Bezug (Ulf die Seefiscberei „grit:- pelagisch“. _ Das Bild ist freilich, Wie der Vsrfaffer selbst zugrebt, vielfaxb ein lückenhaftes. Indessen liegt dies ntchan ibm, sondern cinestbeiLs daran, daß über mache M;:cvabexle ibm keinerlei oder doch nur sehr dürktige Nacbricbten vorlagkn, beziebungSweise .zugänglicb waren, anderntbeils „ (1511: an der Ungleicbartigkeit der Erbebungenn in den Lgndern, ,wo eine Fiichereistatistik gkfübrt wird. Fur eine aUgeinetne Stajistik dieser Art fehlt eben zur Zeit noch das unentbnebrlickw gletxbaxtige Matekial aus einer längcrcn Zeitperiode und uber große Gebiete. Gegenwärtig steilen, nach dem Verf., Schottland, Norwegen, „(Canada die vollständigsten Erhebungen cm, und zwar“ aus dem ,nabeltegsnden Grunde, weil in diesen Ländern das Fischerergewerbe 2111er der wich- tigsten Zweige der Volkswirtbscbait 111. Von (Großbritannien und Jrlcmd steht z.B. nur die Zabl dex FischerfabrzcugeK: 33087, fest, die Tonnenzabl dagegen ist nur bezüglich emex dcr 3"K1asier'1 zu exsebin. Ohne AngaSE der Tonnepzabl aber bleibt naturlich ]ene ziemlxch
und
. !!
nu " cini e Staaten bieten fick) bieruber Angaben, aber nicht übxraxlur aus 9dem gleichen Jahre“. So zählte, Jrankretcb 1877 81230 Fischer, Norwegen 1875 _ 540 Italien 1870 30848, die Niederlande 1878 10 014, Dänemark1878 2021, Deutschland1872 17195, Island 1872/76 10000, Oesterreicb-Ungarn 1878 10973. NOCH schwieriger ist die genaue "Wertherm'ittxlung 'der Ertrgge. Immerhin aber gewähren die anaerbrken stüttsttsckoen ?tffcxn einigen Anhalt zur Beantwortung der Fragen, Weiches „Ma wirtbsckoqst- licher Leistung in der maritimen Produktion die einzelne Ngtton erreicht bat oder in welchem Umfauge sie als Konsument bei an- deren auftritj. So ergiebt sich, daß S„chot1land 1878 allein im Häringsfang an 100 000 Personen beschaftigte und den Wirth, wel- cben allein dieser Betrieb zur Ausfuhr liefert, 91013194 der Verf. auf WLUZIsiens 1 MiUion Pfd. Sterl- anschlaaen , zu durien. Deutsch- land ist ein Hauptabnehmer sowohl der schotUschcn xvte der norwegi- scbkn Häringdfiscbereierträge und fuhrt_e18_77 FUZM fur, 39 600 000 «14 Häringe ein, die bis auf ein „verbaltntßmaßrq qermgc? Aquubr- quantum in den Verbrauch seiner 42700000 Einw. ubergmgen, wie denn Deutschland überhaupt „ganz bedeutende Werthe von SL?" produklen (1877 über 50 MM. «M) beionders „anz Großbri- tannien, den Niederlanden und den nordischen Landern bezieht. Der Werth der Seefiscbereierträge Frankxeicbs war 1877 88 M10. Frs., der der Niederlande 1878 4724000 Guldßn, Islands 2 229 000 Kronen, Oesterreicb-Ungarns fur „ein ÜÜYW «571551878 1 216000 Gulden, Nortvegens im Durchschnitt det; “Fahr? „1869-1878 jahrlich [ 23 203 000 Kronen, wogegen für„1876 die makittmen Produkte „Neu- fundlands, der Vereinigten Staaten- "von Nordamerika und Canadas mit WerWsuMmen von 7 687 000, 9756 000 und 11019 000 Dollars angeführt wcrden. Italien führte 1877" Fischwaaren im Wert!)? von ca. 21 Mil]. Lire ein, dagegen nur fur 1 860 000 Lire aus. Aehn- lich ist das Verhältniß iür Spanier], das nach Deutschland das wich- tigste Land für den norwegischen Fischexpdrt ist. - Der Cbaraktxr der ganzen Darsteüung ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, eirz rein wirtbscbafjlicb statistischer. Die Behandlung der Seefiichexer von. der naturwiffenfcbaftlickpen Seit? 1st eine and2re' selbstarxdige AufgabeY- Was den Seefisckyeretbetrieb angibt, so verdient erwabnt 311 Werden, daß sich dabei, begünstigt durch dlL' Natur des Gewerbes, dessin Erfolg zum guten Theil von dem Geschick und der Llasdauxr der ausübenden Kräfte abhängt, das, sogenarmte Partsystem, die Tbeilnabme der Arbeiter am Gewinn, in „einem Mgße crbaltxn bat, wie es der Industriebetrieb am Lande nicht aufweist. Dawit mag auch wobl in Verbindung stehen„ daß Arbeiwemsteüungen Von Fischern zu den seltensten Dingen aehöxen. - Mit dem vorlisgenden Hefte gelangt übrigens der )(111. Erganzungsband zum Abschluß-
- In einem vor Kurzem im Veriaae von Theodor. Hoffmann bicrselbst erschienenen Buche veröffenjlicbt 111, qul Birnbau'm, Professor an der Universiiät Leipzig, unter dem T1Zel: „Wichtige Tanesfraaeu“ cine Reibe von „Vortrdgen ubex Parteista'xd- Punkte und Parteibestrcbungin auf dem Gebiete der W irtbschafts- politik" , wclche Vorträge im Wesentlicbxn aus einer Rctbe vdn Vorlesungen bestehen, die der Verfaßer 1211 dem Jahre 1878111 jedem Wintersemester an der Unibersitax Leipztg, gehalten hat. Der Inhalt des Buches ist in zwei Tbxtle gegliedert, dercn“ erster unter der Ueberschrift „Die wiribscbaftltchxn Parteistandpunkte sechs- zehn Vorträge umfaßt, Welche der Reibe nacb folgcnde Tbemaja behandeln: Zweck und Umfang der watrage; „dle- Anschauungen 'der Merkantilisien, der Physiokraten nid'der Sozialisten 1.1 Frgnkreicb; die Entwickelung der wirjbicbaitspdltttstHen Anschauungew in Eng- land; die deutschen Volkswirjbe bis zum Jahre 1873; 'die soztai- demokratischen Arbeitervereine seit 1864; die Gew-rrkvereme und dre Gewerksckxaiteu; die chrikalen, deren Wirthschgftsprog'ramm' und ihre Arbeitervereine; die Krisis vom Jahre"1873 und 11)!!! Emfiuß auf die Parteibildungen; der Verein fur „Sozialyohtik oder die sog. Kathedersozialisten (seit 1873); die, Vereinigung dex Steuer- und Wirthschaft§reformer oder die Agrczricr (seit 1873 bezw. 1876); die Handwerkerparteien _ (seit 1874); die antisozialistischen Arbeitervereine und die Cbriftitch- Sozialen ; die wirtbswafispoltichen Programme der polMscbxn Partersn', die Sozialfonservativen; die neue Aera. Der zweite Theil verbreitet siti) „„über die wirtbscbaftlicben Hauptgufgaben“ in folgenden acht Vorträgsn: Gesammt- oder Einzelwirtbscbaft und, Sta'ats- oder Privateigsntbum; das Lobusystem und di? Produktidajioztatwn mit Staats- oder Selbstbülfe; das Arbeiterrewi und dre Fabrtkgeseß- Uebung; freie Konkurrenz oder Ueberwachung u:".d stormundnng; Swußzoü oder Freihandkl; direkte oder indirekte Besteuerung. Staats- produktion. Staats- oder Privatbctricb; das leingewerbe 11111) die Handwerker; die Förderumg der Bodepvroduktwn. -- Wie'der Verfasser in dem Vorworte bemerkt, ist er zur Abhaltung dieser Vorlesung,:xn seincr Zeit durch die, Wabrnebwuna vxranßlaßt worden, daß eine größere Adzabl von Leipziger Studtrenden in “Folge des eifrigen Besuch der Wahl- und Partcwzrfammlungen, un0,der 5116 der Lektüre der Tagesblättkr und den Vsrbqndlungkn im Reichs- jaae «wonnenen Anremmg, mit außcrordentltchem Interesse dyn
sicb betbeiligt kälte. Zum Theil wären di: Studirenden empört gcwesen über das, was, sie zu boten bekcmwen, zum Theil begeistert für den SozialeuS. Bebyfs der Orgaxnsa- tion wirksamer Propaganda im Kreise dex Kommilitonen seien Einige von diesen mit den Vertretern der soz1a1d7111okratischen Partei m Verbindung getreten und besondexE zu_der Zeit, als sie sick) qpf ihre Lehrer im Verein für Sozialpolitik batten berufen können, ubergus tbätig in diesem Sinne gewesen; Andere, zu welcben er in person- lichen Beziehungen gestanden, batFen sicb tbm gegenuber beklagt, das; ihnen zum vollen Verständmß Vieles und besonders das Material zur Beurtheilung febie und daß m_ den ersagim- [Ungen nur einseitige Darstellunngcn zu boxen 1eier-. In abti- licber Weise sei auch auderwarxs * vielfach ' geklagt Soweit es sicb um die Fragen des wrtbscbaftltcbsn Lebens. ban- de1e, habe er durch die Vorlesungen, aus denen das, vorlikgendx Buch hervorgegangen, das Vermißte bietsn woÜen. Yie ihm dabei gestellte Aufgabe sei die gewesen, die 'derschtedenen Partentandpmxkfe zu belsuchten und zu zeigen, ob und in wie weit eine Verständigung, diesen gegenüber, möglich sei, bor Ailem (1er die Zubrer m den Stand zu seyin, ein auf Sachkennjniß gestußtes Uxtbeil fick) selbst bilden zu können. Der Erfolg dsr Vorlssungen sei „cm 91119; ge- wesen, und das Interesse an der Sache sei dauxrnd in dem _Wxade wach geblieben, das; der Verfaxier glaubt, auch in, weiteren Kreisen ein solches annehmen zu dürfen. D*zu hätten ihn die im Verlaufe der Zeit in Bezug auf die leesungen g.:rriacbten Erfahxunasn be echttgt. Den lebhaften Wünschen der Zuhörer, ihnen Gelegenheit zum Aus- tausch der Ansichten über das Gebörje zu gebxn, habe er xbenfaiis entsprochen. Die dafür bestimmten Abende batten ihmdezetgt, wie vielfach irrtbümlicbe Auffasiungen verbreitet worden seren und wie nützlich es "sei, das genau kennen zu lernen, was Andere erstrebext. In den ersten Jahren hätten diese Abende dadyrch gelitten, daß di:: sozialistisch gesinnten Studirenden, zumal einige, „aus der _SOWetz uach Leipzig gekommsne Anhänger des „N1h1116mu6, dix Ver- sammlungen zu dominiren Versucht hatte'n, das sei den- selben anfangs in jédém Semester, in Folge besserer Dialekiik und Velescubeit Über die Fragen, fur welche „sie wirken onten, auch gelungen. Auf die Dauer, aber daxten ihre Taktik und ihr Wissen in den Kreisen von Stadtrenden mcht vor- halten können. Sie hätten ebenbürtige Gegner und uberzeugendere Darlegungen gefunden, und zwar in _dem Maße, daß sie nczck) und nach voii selbst weggeblieben seien oder ihre 'Unsichtexi geandert batjen. Zur Zeit gäbe es keine Agenten der Sozialdemokratie mehr unter d"en dortigen Studirewden, zumal auch die Attentate vonowmen_ernuchTcrnd qe- wirkt hätten, Wissen mid Sachkenntnis; allem seien die 5.7.1111121, mit welchen die Jrrthümer bekämpft werden konnten. Partei- ricbtungen aber bekämpfe man wirk1am nux dann,_ wenn auch die Anerkennung nicht versagt und d'te Verfiandiguvg ernstlich genwÜi werde. In diesem Sinne seien die Vorlesuyzen qc- balten und in diesem Sinne auch veröffeutlicbt worchn. Sts soßen nach des Vkrfaffers Absicht Matexial zunx Vcrstqndmß der wichtigen Streitfragen, und den Versuch bieten, „xkder Richtung das zu ent- lebnen, was zur Wohlfahrt des Ganzen brauchbar“ erscheine. 7- Die typiscbe Ausstattung des Buches, welches den 30. Band der tn dem obgenannxen Verlase erscheinenden „Vibliokbek fur Wissenschaftßynd Literatur“ und zugleicb den 4. Band der staats- und rxchxswt11em schaftlichen Abébeixung derselben bildet, _ist eine sehr jorgfalttge. Land- und Forstwwthschaft. „
Uiber die Ergebnisse des Weinbaues in Wgr'ttxm- berg während des Jahres 1879 liegen die von den Komgllcben Kameralämtern eingesandten Uebersichten vox, denen wir folgende Angaben entnehmen: 'Von 23 324 113 Wembergareal „betrug die iraßbare Fläche 18476, der Ertrag hieraus 165 973 111 im Ganzen und 8,98 111 pro Hektar. Von dem neuen Wem wurden 7,6 648 “111 durch die Produzenten verkauft und zwar zur:? Durcbschmttöpretse von 21 «14 49 «Z. Der Gesammterlös aus diesem Quantum be- rechnet sich auf 1 647446 „14 Hierunter sind „embeßriffen die bof- kammerlicben Weinberge mit 37 1111 Fläche, einem Gesammterirage Von 418 111, einem Durchsckmittsertrag pro Hiktar vdn 11,16 111 und einem Durchscbnijtspreise von 63 „ck 64 „3 pro Hektoliter; hiervon wurden unter der Kelter verkauft 171 111 für 10 871 „14 Werden die 95311 bezeich- ncten Durchschnittspreise aucb für dcn Von den Produzenten erngekelterxen Wein angenommen, so bereckonet sich der Werth des ganzen Wem- erzeuqniffes auf 3521205 ck16 Der Gesamanaturalertrag bleibt Hinter dem des vorjährigen um 52,81% zuruck und erreicht nur 38,44 0/9 des DurcbsckonittSertrages der 52 Jabre„1827-_1878. Ge- ringere Gesammterträge lieferten seit 1827 nux dze Herbxte der drei Jahrs 1838, 1851 und 1854, Der durchschntitlxchs,Natyralertraa dxs Jahrgangs 1879 pro Hektar, der tragbarenff Flaum: mrt 8,98 111 ist höher als in den 5 Jahren 1830, 1838, 1844,'1851 und 1854. Was den Geldwertb des ganzen Naturalerirageßmxt 3 521205 915, sowie den Erlös aus dem verkauften Weine 11111 1647 446 „44 be- trifft, so wird der Jahrgang 1879 in dem Zeitraum von 1827-78 von sämmtlichen Jab'xen mit Au§nabme von 1829, 1830, 1838, 1843, 1850, 1851 und 1854 und in Betreff des letzteren auch noch
Öffentlichen Angelegenbeiten folgte und mit einem, dem Studium
Wertblo_s,__ __WAUch „__dießStqtistik dsr “Ssefiscbegss
4;
Preuß. “15144166111112:iger und .das CcMral-medels- registcr ni.11:'.'ii (* 17- die KöniZliiixc Expeditiou 02:1 Z.»;nkj'tbrn chiüxs-aneig-x-rx und 1116121111111", iZUMßÖs-Mn Titn-itH-ankigcrzx 83321111, 8, *!*. Mikheém-Wraße 5.111“. 1.12.
*:" 447€ U. 8.
Snbhastationen, Aufgebote, Vor-
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2. Zßbbasradion-FU, zufzx61ck01ch 11, (JUL). _ . _
, 170111512f0, )“Ürxvasbßuz-gsn. SUÖWWZWÜSU st.“),
. 1787100811112",
rikbten, das Urtbeil vorläufig voüstreckvar iu er-][8076]
_„nacbtbciiigem_-Eifer___an___*der_1_i____Strei_te _ überMDasM F_üc_ udeWidxr
8125111111970 111111 11111675110111111g5-83611811. . 111011511“Z.811ch1815511850m6nt5, kadrikizu 11114
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177, 17011 61161112110sz 1339181811.
_ „_ R W er* Inserate iiebmen an: die Annoncén-Expeditiouen de]
„ 7615011168030 136125117217111110111111J611.
Oeffbiitlicize Zustellung.
_,_yc)__n_ dem*Jabre_x_1830_übertroffen.____ ______ _“ _
„Iuvalkdeudank“, Rudolf Mose, Haasenftelu
&; Vogler, G. L. Daube & Co., E. schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annouceu-Bureaus.
111 561" 136x365- bsi1sgs.
[[RU] SubhnstationsLPatent.
ladungen n. dergl.
[8099] chicntlicije ZustkUUUK-
Die Kathar'ua Vaupel, obne Geschäft „;„11 Kreuz- nach, vertreTeU durch Rechtsanwalt Richter zu Coblenz, klagt gegen die Wittwe mid Kinder resp. Erben des zeitlebens zu Hargcdbeim wohnhafx gewesenen Va- lentin Rickes l., Bäcker und Wirth, unter An- deren:
1) den Franz Rickes, Bäckxr,
2) Valentin Rickes, Sä,)mied,
3) Lorenz Rickes, Sattler„ früher zu Hargesbeim, dercn jetziger Wohnort un- bekannt ist, mit dem Anfrage: die Beklagtsn gx- baltcn zu erklären, auf ihre Kosten der Klagerm einen neben Titel vor Notar darüber. anszUJ'teUei), daf; sie -- und zwar die Wittwe Ricke's fur "die Hälfte und die Kindir für das Ganze m Gemaß- beit ihrer Crbantbeile an dem Nachlaffe ihres Ver- storbenen Vatprs Valentin Rickes haftend - dxr Klägerin als Erbin der verlebten Wittwe Ludwig Thiesen, geb. Christine Petty, zeitlebens Rentnerin in Kreuznach, ein jederzeit fälliges Kapital von 1260 „14 nebst 5 Prozent Zinsen seit Martini 1879, zur Tilgung eines gemäß ktcs vor Notar Bord zu Kreuznach vom 18. März 1842 von gedachtcr Wittwe Thiesen den in Hargesbeim wohnend geWefenen (Ebe- leuten Franz Rickes. Ackerer und Tagelöhner, uxd Margare1ha, geb. Vetter, Vorgeschosieneri Darlebns von gleichem Betrage nebst damals fxtpultrien Zinsen verschulden und daß Klägerin zugleich berechtigt ist, die in den Hypothekenbückern von Simmern wider Eheleute Franz Rickes genommene und seitdem durcb Erneuerungen wider diese konservirte Eintra- gung derselben Schuld nunmehr auch gegen die Be- klagten als in der bezeichneten Werse haftend zu
klären und den Beklagten die Kosten zur Last“ zu leaen, und ladet die oben 5111) 1, 2 und 3 ausge- führten Befla,",tcn zur mündicben Verbandldng' des Rechtsstreits vor die 1. Civilkanimer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz .. auf den 23. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- kiÖtL zugelassenen Anwalt zu besteÜen. ' _
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AUIzug der Klage bekanxik gemacht.
Coblenz, den 22. Marz “1880.
Heinnicke, , Gerichtsscbreiber des Königlichen Landgerichts.
[8046] Oeffentliche Zustellung. *
Die städtische Sparkasse zu Eberswalde, Vertreten durch den Bürgermeister Michaelis zu Eberswalde, klagt gegen den Gaisbesiyer Baumann, desieg 521111"- entbalt unbekannt ist, wegen 150 „M rucxstandtgcr Zinsen für die Zeit vom 1. April 1879 bis 1. Jg- nuar 1880 von dem auf dem dem Beklagten gebört- gen, im Grundbucbe von Eberöwalde Band )()(1. Bl. Nr. 579 verz-„icbneten Grundstücke für die Kla- gerin in Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen Ka- pitale von 4000 „M mit dem Anfrage auf kosten- pflichtige Verurtbeilung des Beklagten zur Zabbung von 150 „kla und ladet den Beklagten zur mund- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Ko- nigliche Amtsgericht zu Eberswalde auf
den 29. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr.,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser 21115ng der Klage bekannt gemacht.
Eberßtvalde, den ZZ'iMiTz 1880.
e Uk , Gerichtsschreibcr des Königliében Amtögerichtß.
Nr. 4263. Der LöWeUWirth Christian LeiZle zu Landsbauscn klagt gegen Daniel Leipert, ledig, zu Landsbausen, z, Zi. an unbskannten Orten (xb- weseiid, aus Darlebmi, Zebrnng und Fuhrldbn im Ges-xmmtbetrage von 71 «14 50 Y, mtt dem An- frage auf Veruribeilung des Beklagten znn deren Zaulnng. und ladet den Bxklagten zur mundlichen Verhandlung des ReZtsiLiretts vo? das Großherzog- liche Amthericbt zu pp ngen au
Mittwoch, den 26. Mai 1880, Vormittags 8 Uhr. , '
Zum Zwecke der öffentliiben Zustellung wird dieser AUSzug der Klage bekaxndgemacht.
Eppingen, den 24. Marz 1880.
Berk, , Gerichtsscbreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[8053]; Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Seelig Zander zu Koms klagt aegcn den KäsemacbergebülfcncLlutou_Kuobel aus Pagelan, dessen Aufenthalt nicht ermutelt Werden kann, aus einer Waarenrecbnuna mit deni Anfrage auf Zahlung von 300 „M nebst 60/0 Zinsen seit dem 1. Januar 1880 und ladet den Bxklagten zur mündliclen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amthericht, Abtheilung 7. zu Koniß, Zimmer 25, auf den
20. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit dxr Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zu elaffenen Anwalt zu bestellen.
Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AUSzua der Klage bekgnnt gemacht.
Konitz, den 24. Marz 1880.
Knesel, Gerichtsfchreiber des Königlichen Amtsgerichts 17.
Die dem Maurer Friedrich Wolff gehörigen, zu Schlunkendorf beiegencn, im (Grundbuch von Scblmikendorf Band 1. Blatt 107 und Band 11. Blatt 280 verzeichneten Grundstücke nebst Zubebor sollen
den 1. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtßstelle im Wege dex, tiotbwendigen Subbastation öffentlich an den Menibntetcnden ver- steigert, undZdestMächst das Urtbeil uber die Er- theilung des u ags
den 3. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, Verkündet werden. * „
Die zu versteigernden Grundstucke sind und zwar das Grundstück Band11. Blatt'280 zur Grund- steuer bei einem derselben unterliegenden'Gesammt- Flächenmaß von 1 118. 73 a 20 mm m1t"e1nemReia= ertrag von 1,72 Thlr., das Grundstuc? Barzd 1. Blatt 107 aber zur Gebäudesteuer Mit einem jahr- lichen Nußungswertbe von 15 «14 vexanlagt. Aus- zug aus der SteuerroUe upd Abschr_tft des Grund- bucbblattes, ingleicben etwaige Abschatzxmgen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere KaukaeZingungen smd in unserer Gerichts-
reiberei einzu 6 en. schAUe Diejenigen, welcbe Eigentbums- oder ander- weite zur Wirksamkeit gegen Dxitte der Eintragung in das Grundbuch bedürfeude, aber nicht eingetragene Realrecbte geltend zu machen_baben, werden aufne- fordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses späXestens bis zum Erlaß dss Zuschlagßurtbeils an- zumelden. "
Beelitz, den 22. Marz 1880.
Königliches Amtsgericht. Rosenow.