1846 / 221 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Meteorologisrhe Beobachtungen.

948

Königliche Schauspiele. Montag, 10.Aug. Im Schauspielhause, 132sie Abonnements-

*in-b 10 W.

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1846. 8. „Mug.

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EekanntmachunYen.

[690] Steckbrief.

GegendenBäckermeißetAndreas Friedricbhum- mitsch, welcher seit cini er Zeit von hier„ßch entfernt hat, haben wir wegen etru es die Krimmal-umersu- chung eingeleitet und seine erhastung beschlossen. Da sein Aufenthaltöort nicht zu ermitteln gewesxn ist,“,so ersuchen wir alle verehrliche Militair- und Civcl-Bthot- den des In- und Auslandes ergebenft, aus den unten näher fignalisirten :e. Hummitscb ihr Augenmerk zu richten, ihn im" Betretungsfalle verhaften und mit den bei ihm sub etwa vorfindenden Geldkm und Effekten unter stehen: Begleitung hierher tranöportiren und an die Gefängniß-Expedition der Stadtvoigtei abliefern zu in en.

ssWir verßchern die mFesäamte Erstattung der Kosten und den verehrlicben ehörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillsähtigkeit.

Berlin, den 5. August 1846. Königliches Preußisches Kriminal uicht hiesiger Refidenz.

v. S „roetter.

- Signalement.

Der Bäckermeister Andreas Friedrich Hum- mitsch ist 27 Jahr alt, aus Coethen im Anhalr-Coe- thenschen gebürtiJ 5 Fuß groß, |arker Natur und hat einen schwarzen art, ein volles und rundeYGestcht und schwarze Augen. Seine Bekleidung kann mehr an- gegeben werden.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Juli 1846.

Die in dcr Fruchtßraße Nr. 1 und in der Mühlen- straße Nr. 43, 44, 45, 46 und 47 belegenen und im Hypothekenbuche 70]. 30 Nr. 2147,-Uol. 29 Nr. 2104 und 701. 36 Nr. 2254 verzeichneten, Kattunsabnkgnt Hornschen Grundßücke, zqsammen gerichtlich abgeschav1 zu 52,042 Thlr. 9 S r_. 9 Pf., sollen

am 4. März 18 7, Vormittags 11 Uhr, an der Getichtßstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- poihekenschein snd in der Registratur einzusehen.

[691]

Bekanntmachung. Rothwendiger Verkauf.

Stadtgericht u Berlin, den 27. Juli 1846.

- Die dem Schlä termeisjer Paul Septsous zugehöri- en, in der Kochßraße Nr. 33 aus 34 be!: mm und Hm stadtg'etichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichs- ßadt 70 . 22. Nr. 1579 und Nr. 1580 verzeichneten Grundstücke, zusammen gerichtlich abgeschäpt zu 10,975 Thlr. 29 S r., sollen

am 9. ärz 1847, Vormittags 11 Uhr, an der GerichtSsteUe subhastixt wcrden. Taxe und Hy- pothrkenschein smd in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Prätendenjen werden hierdurch zuldéesem Termine bei Vermeidung der Präkluswn vor- ge a m.

[692]

[397] Rothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. April 1846.

Das in der Wallstraße Nr. 566 belegen:, so]. 3. Ro. 177. des Hypothekenbuchs verzeichnete Henselsche Grundßück, erichtlich abgeschäst zu 17,653 Thlr. 26 Sgr. 6 Ps., oll am 27.November 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtssielle subhastirt werden. Taxe und Hp- pothekenschein smd in der Regißratur einzusehen.

[396] Nothweudiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 1, April 1846.

Das anhiet Neu-Köln am Wasser Nr. 24 bele me, 70]. 3. Ua. 175. im Hypothekenbuche verzeichnete en- Ysckxpes Gxuäwßück, gerichtlich abgeschäst zu 24,661 Thlr. . ., o am 27. November 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsßelle subhasn'rt werden. Taxe und Hp- pothekenschein smd in der Negißratur einzusehen.

Rub 'in-bye beobaeku-z

Votßellung :

Dicnsiag, 11. Aug. Vorsiellunx

baus-Preisen verkauft,

Die Geschwisker, Schauspie! in 1 AufzuZ5 von Oöthe. (Dae. Bertha Unzelmann: Mariam.) Hterauf: Der

brunn, Lußspiel in 3 Akten, von C. Blum. mann: Hedwig von der Gilden.)

Im Opernhause. : Marie, oder: Die Tochter des Regiments, komische Oper in „Abth. Musik von Donizetti. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern-

Castelli. all zu Eller- Töpfer.

(Dlle. Bertha Unze!-

92s1e Abonnements-

Nönigsßädtisches Theater.

Montag, 10. AUB. Die Schwäbin, Lustspiel in 1 Akt Hieraus : er

(Dlle. Rosa Heigel, vom Stadt-Theater zu Brem“ ersten Stück: Julie, im zweiten: Leopoldine, als erste Gastro|,

beste Ton, Lusispiel in 4 Akten, „"“

Verantwortlicher Redactrnt Vr. J. W. Zinleiscm

Im Selbstverlage der Expedition,

Gedruckt in der Decketschen Geheimen Ober-Hosbuäxdruamz.

Allgemeiner Anzeiger.

Rothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25. Mai 1846.

Das in der Wilhelmssiraße Nr. 122 : belegen:, so!. 10. Ka. 711. im Hypothekenbuche der Friedrichsßadt nngetraZene Körnersche Grundstück, getichtltch abgeschätzt zu 16,7 8 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., soll

am 7. Januar 1847, Vormittags 1111hr, an der Gerichtsstelle subhaüirt werdcn. Taxe und Hy- pothekenschein find in der Registratur einzusehen.

[497 ]

[498] Nothwendiget Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25, Mai 1846. Das in der Wilhelmssttaße Nr. 122 bclegene, 701. 25. ch. 1771. im Hypothekenbuche von der Friedrichs- [tadt verzeichnete Körnersche Grundfiück, gerichtlich ab- geschäst zu 38,931 Thlr. 2 Sgt. 11 Pf., soll am 8. Januar 1847, Vormitta «; 11 Uhr, an der Gerichtsßelle subhastirt werdcn. HIJaxe und Hy- pothekeuschein smd in der Registratur einzusehen.

[693] A u f ! ux f. Besage Stiftungs- Urkunde «1. ck. Nürnberg, den 4. Oktober 1721, haben ' ' ' Johann Bartholomäus Schm'iedehammer und dessen Ehefrau . ' - Marie Elisabeth Schmiedehammet, geb. Plattner, ein Kapital von * . Neunhundert fünf und zwanzig Reichs- T alern, _ zu 24 guten Groschen oder 30 Kaiserlichen Groschen gerechnet, legirt, w.-lche stistnngömäßig bei dem hie- figen Geißlichen Gemeinen-Kasten-verwaltet we'rd'm. Von den Zinsen dieses Kapitals (zu 5 % gerech-_

net), an 46 Thlr. 6 gGr.,

"26 Thlr. 6 th. (von 525 Thlr. Kapital) oder 30 Meißnische Gülben, jeden zu 21 guten Gro- schen gerechnet, jährlich einem armen Studenten, so sich wixklicb auf der Akademie befindet, auf zwei Ter- mine: zu Michaelis "1130818 LlLalpurgis, gereicht, und

:.

(von 400 Thlr. Kapital) am Tage Mariae Magdalena: unter 60 Hauöarmt, jedem mit 5; Thaler over 8 “uten Groschen, ve-theilt werden. Hinsichtlich det Vm eilung find folgende Ve- siimmnngen getroffen worden:

.) sowohl bei Konferirung des Stipendiums, als auch bei Vertheilung unter 60 Haukarme, sollen vor Allen Atme aus der Freundschaft Marien Elisabeth Schmiedehammek zum Genusse gelangen;

b) Armen aus dieser Familie soll das Stipendium aus ZJahre ertheilt werden, den Hausarmen aber ihr 3.“ Thaler anf Lebenözeit verabreicht werden;

c) [md keine von rer Schmiedehammexschcn Freund- chast vorhanden, so soll die Stiftung armen Sfadtkindetn zu (Hm kommen. Das Stipen- dium sollen arme Stadttinder, so ihres Verhaltens halber gntes Zeugniß haben und zu guten Stu- diis es anwenden, aus drei Jahre erhalten; den hiesigen Hauöarmen soll aber das Almosen nach des Collatoris Gutdünken gereicht werden;

41) sollten die Zinsen des Kaprtals (durcb Auslribung zu 6 %) cin Mehreres betragen, als au83utheilen verordnet worden 111, so soll die Uebermaße glei- cherweise auch unter die Hansarmm vertbcilt und, nach des geordneten Collatoris Gutdünken, ent- weder den vorhin bestimmten 60Hauöarmen jedem etwas Tugelegt oder aber über diese 60 ersonen noch enigen anderen Nothleidenden au gleiche Maße auch jedem 3; Thaler gereicht werden.

Die Kollmar dieser Stiftung soll ;ußehen 1) dem Bürgermeister Plattner in Chemniv, nach dessen Ableben 2) Frist? einzigem Sohne, dem 1). Johann Zacharias a ner, nach dessen Tode 3) allen dessen männlichen Descendenten, so im Kur- fürßemhume Sachsen sub aufhalien und hierzu geschickt und fähig sein werden,

sollen

sollte aber des Bürgermeisters Plattner Familie in allen männlichen Descendcnten abgeben,

4) [(Ja Superintendenten und Rache der Stadt

xmms,

und sollen diese, das; einmal wie das andere nach obi- ger Veto.dmmg gebaut werde, fleißige Obücht tragen und dawiver in keinerleiWege etwas vornehmen lassen.

Da nun der unterzeichneten Jaspection mélder Stif- tungen unbekannt ist, ob noch männliche Descendemcn der Plattnerschen Familie, w:!che sich z'] gedachte: Kollmar eignen, ingleichm atme Familienglieder der Schmiedehammerschcn Familie, welche vorzngs- weise zur Perception der Stiftung für Hansarme oder des Stipendié berechtigt wären, vorhanden sah, so wer- den in Gemäßhcit einer von dem Hohen Ministeréo des Kultus und öffentlichen Untenich.s, auf diesfalls erstatteten Bericht, anher erlassenen Verordnung vom 1. Juli dieses Jahres diejenigm Schmiedeham- mekschen Familéengliedcr, welche im Bereiche des jesigen Kön4grtichs und des Königlich Preußischtn Hrrzogthnms Sachsen, so wie in dem Großherzoglich Weimarischen Theile des Neustädter a. O._K1eises Wohnhaft smd, hiermit aufgefordert, ihre ewanigen Ansprachx, _in Beziehung auf die gedachte Stiftung, bannen sachstscher Frist, und längstens bis zu

. dem 28. September 1846, bei der txntxxzeichnetcn Inspection milder Stiftungen, uzmt Betbrmgung genügender Legitimation, schrift- lrch anzumelden, woran! die eingegangenen Legitima- titxnen „werken geprüft und sodann anderweit an das Honighch sachfische Hohe Ministerium des Kultus und offentltchen Unterrichts Bericht erstattet werden wird.

Chikmnis, den 1, August 1846. , Der Rath ,der Stadt Cbemnip. 'H, H. Eger, Eph. V. E. W. Zeisig.

_-

[672] Oeffentliche Vckannimachung. Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs :c.

Durch die am 9ten d. M. „vollzogene erste Anoloo- fung der Schuldbtiese aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnuu vom 24. Otwbet 1845 kteirten Anleihe drr Landschat des Herzogthums Gotha smd sol ende 17 landschaftliche Obligalionen:

aus ctie 1. Nr, 67,

aus Serie 13. Nr. 209.

aus Serie 1). Nr. 837. 840. 1045. 1096. 1159.

1671. 2212. 2422. 2537, 2832. 3024. 3237. 3251.

3256 und 3278. '

zur Ahzahlung beßjmmt worden. Es wird daher so!- äxes btetdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bei dieser Gclegxnhei! machen wir wiederholt darauf auf- merksam, dmx die bis jest bei der Herzog!, Oberman- kasse noch,mcht Behufs der Heimzahlung eingereichte landschaftltcbc O-bligation Nr. 3179. der ersten geschlos- senen landschaftlcchen Aulcihe mit dem 1. Januar 1847 als erloschen zu bctrachten sein wird.

Gotha, am 10. Juli 1846. Herzoglich Sächs. Ober-Steuer-Kollegium.

' [623 b]

Berlin - Hamburger Eisenbahn.

.,.), )) _ Die Actim der Ver-

* . )* - lm -Hambur9er Eisen- bahn - Gesell cbaft nebst den dazu gehörigen Zin- sen: und Divtdenden- schemen find vom

, 15. Au, ust (7. ab täglich. ormietags . _ von 10»! Uhr, in den Geschäfts-Lokalen drr Direction,

in Verlm, Oranienburgcrsimße 17,

in Hambutß, Neuß. Fuhlenlwiete 76, gegen Rückga e der zu dem Behnke ausgefüllten Inte- tims Quittungen, in Empfang zu nehmen.

Berlin und Hamburg, den 1. August 1846,

Die Direciion dec Berlin-Hambmger Eistnbahn-Gesellschast.

,x J *.*..1].!- . "21. .* x *, . !* ***,/..,.

Ungarische Ccntral-Eisenb

(Wien-Preßb11rg-Pesth,) 1528“! 50 Einzahlung.

Zufolge und [ nen Auftrages - 51e Einzahlung

Aksikn * Ungaris Crntral.

se'nbahn

von 10 % oder F. 25 abzüglich ZMW demnach pro Acne F. 2:5 und ck„ % Agentnr-Specsen v:»n der Einzahlungö bis mcluswc dcn 12. August 0. 4 % Verzugszinsen vom 1, Juli ab ;ngUim

auf Wien bei uns cleistet werden. Berlin, den 27. uni 1846.

[644 b] Loebau- Ztttauer

24 *

Eisenba Bei der sech Einzahlu

die Loebau-Zitt- stubahn-Actitn * “* zum Schlußtcrmik, »» [ 1. August a. c., ** nachbemerkten “N- der bei der fiinfm zahlung auögegebenen 186 Stück Interims-Acti Nr. 384. 1709 bis mit 1808. 1878 bis mit 3291 bis mit 3298. 4411 bis mit 4440. bis mit 6767. 7480 bis mit 7482. 10' m11'10230. 13301 bis mit 13306.

die Einzahlungen nicht gklljstkt worden.

In Gcmäßbeit §. 16 der Gesellschafts-Smtut-z den daher deren Inhaber hiermit aufgefordert, terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach erwähnten Statuten verwirrten 10 % (Thlr. l. Actie), mithin mit Thlr. 10 10 (_Hr, sur das längstens bis zum

l 1

15. September «1. (,.- Akxends 5 Uhr, im Bureau dcs unterzeichneienx rii in Zittau nachträglich zu leisten. Das 1111 dicser ahlung innerhalb der bezeichneten Fra! dm Acticn-anaber aller ihm als solchem 31, Rechte verlustig. ; Zittau, am 3. August 1846. _ Direktorium _

der Locbau-Zittauer Ciscubabn-Geselljäyaß

v, Nostis, V. Heisst.

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[)ejcunerz, ])inero und 8011|)6k8 auf lung zu jeder Stunde (fmnxöfische Nach“) Kypartcmencz zu verschiedenen kals“ Torfbäder, kalte und warme Bad!!- Schiffe auf dem See, so wie Wagen zu Sp' ' ten, [ichen zur Diopofition der GFßk-Di '. _,

Hirschfeld & VZolff, g......

„„ Abonnement beträgt: *] Kthlr. für 3.“ Jahr. 4K1hlr. - ZJahr.

8 Kthlr. - [ Jahr.

S eilen der Monarchie ":|-;;: reis-Erhöhuug. sertions-beühr für dcn ciner thle des Allg.

Anzeigers 2 Sgr,

(.'-221.

Inhalt.

tlicber Theil. [and. Berlin. Verhandlungen dctGenetal-Synode. -- Convention

ischtn Preußen und Dänemark wegen Emmerun des Handels-Vet- ages vomK17|. Juni 1818, - Vollskändigere NaZ-ichten über die Er- ni e in 5 "-

tssxhe Bundesstaaten. Großherzogtbum Baden. Antritts- udienz des österreichischen Gesandten. - Landtags-Vcrhandlungen. -- achttäglichcs in Betreff dx: Siyung der zweiten Kammer vom 30, Juli. Hexzogthum Holstetn, Nachträgliches über die Verhandlungen ,hojsteinischcn Ständcversammlung. - Kartoffelkmnkhtit.

„krach, Paris. Schreiben der Königin Victoria an den König [Franzosen. -- Untersuchung wegen Verbreitung falscher Gerüchte. - [„ckck-au Soulf. _ Unruhen bei den Wahlen. _ Warnun an An?- anderer. - Nach1dienst auf r_er Nordbahn und Unglücksfa . -- Abd _Kadea's Aufenthalt. - Vermiychteé. - Schreiben aus Paris. (Nach- .tcn aus dem inneren Algierien und aus Konskantine.)

.ßbritanien und rland. London, Hosnachritbt. - Lord ormaubv cht als Vot|chafter nach Paris. - Bil! zur Regulitung der vampsschiff nbxx- gien. Brussel. Du belgtsche Gesandtschaft in Rom. - Due den nmmcm vorzulegenden Geseß- Entwütfe. - Antwerpen. Der Ver- .,g micth Holland. -- Die Gesuche um eine ZoU-Vereinigung mit anbei .

emark. Kopenhagen. Abfahrt der preußischen Korvette „die a one“.

11311. Rom. Offizielle Anzeige der Ernennung des Kardinals izzi, - Besetzung der StaatsfkeUen mit Welrlichtn. - Strenge Ge- tigkeit dcs Papstes. .

ugal. Schreiber! aus Madrid, (Ankunft des Marquis von Sa!- uha; Vermischtes.)

zoologische Garten.

“M und Börsen-Nacbrichten. Berlin. Börse.

Amtlicher Theil.

Die Ziehung der Lten Klasse 94s1er König!. ,Klassen-Lotterie den 18. August d. I., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs-Saal otterichanses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 11. August 1846.

Königl. General-Lotterie-Direckion.

Angekomm en: Se. Excellenz der General der Infanterie,

eral-Jnspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und iere, vou Aster, vom Rhein.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant, General- lani Sr. Majestät des Kön!“ s und Commandeur der Garde- llerie, von Tümpling, uac§ Magdeburg.

Der Wirkliche Geheime Ober-Jinanz- Rath und General- or der Steuern, Kühne, nach Helgoland.

Nichtamtlicher Theil.

I n l a n d. Verhandlungen der General-Synode. Emerikirung und Pensioniruug der Geistlichen.

Die traurige Lage, in welche oft hcchbejahrte oder kranke Die- er Kirche geratben, wenn sie außer Stande sind, län er die

txn ihres Amtes zu etfiillen und nur nach gesehlicher estim- *. 11! den östlichen Provinzen ein Drittel, in den Westlichen die erbres früheren Einkommens bis zu ihrem Lebenöende aus den "sten der Pfarre erhalten, so wie auf der anderen Seite die 1,1 auf die Nacb'tbeile, Welche daraus der Gemeinde erwachsen, Zbr Pfarrer unfähig wird, seinem Amte Genüge zu leisten, hat K"kben-Regiment veranlaßt, schon den im Jahre “1844 versam- n Provinzial-Synoden eine Vorlage darüber zu machen. Die ogenen Berathungen find danach zusammengestellt und der Ge- -Synode zu weiterer Bearbeitung übergeben worden. Die von [ben beauftragte'Kommission, den Gegenstand für die allgemeine Ussion vorzubereiten, hat in ihrem Gutachten besonders folgende Hauptpunkte hervorgehoben: 1) Da es so schwer hält, die Thatsache festzuskelleu, daß ein [liber dienstunfähig geworden, sowohl dem Betheiligten selbst, "ck der vorgeseyten Behörde, so muß die Gesetzgebung zu Hiilfe xn und den kaum zu führenden Beweis der Dienstunsäbigkeit “SJ"- ohne der Willkür der Verwaltungébehörde einen Spielraum kwahreq. Die Kommission bält nun dafür, daß dies am siiglt'ch- durch „die Bestimmung geschehen könne, pn mtt dem vollendeten 75s1en Lebensjahre die ehrenvolle Eme- rung des das Predigtamt verwaltenden Geisiliäoen cintrete; ck„solle das ihm vorgeseßte Konsisiorium ermächtigt sein, mit skmmung seiner Gemeinde oder des Patronzsx, die Emcritirung (lange auszusehen, als es ihn für dienstsähig hält. 2).,le dem durch das Allgemeine Landrecht und die rheinisch- habsch: Kitchen-Ordnung bewilligten Pensionöquantum solle dem uns no.!)„ein besonderes Einkommen durch eine Pension in der e ausgemrtteu werden, daß das Pensions-Reglement vom 30. 1825 auch auf die Geisuichen aUSgedehnt, dem Staate gegen- über ikke Pfarrskelle «118 ein Einkommen von 4009111911". ge- end betrgchtet werde. Es solle daher für jede Provinz ein vom orium nz gewöhnlicher Weise etawmäßig zu verwaltendet en- onds Sebtldet, aus demselben, den Bestimmungen des ange Uhr-

Allgemeine

PreußischeZeitung.

Berlin, Diensag den ]l"" August

ten Reglements gemäß, dem zu emeritircnden Geistlichen vom zurück- gelegten 151-0- Dienstjahre an, unter Zählunq dieser Jahre vom Tage des unt der Vereidung verbundenen Einiritts in ein Kirchen- vdkk Schulamt, eine Pension von zwei bis sechs Achteln eines Ein- kommens "011400 Rthlr, entrichtet, von sämmtlichen Pfarrern daqe- gegen auch “mcht nur im Laufe ibr-es ersten Dienstjahr“, so wie Son den schon 1:91 apgesiellten Geistltchen im Laufe des ersten Jahres nach d-er Publxcatton des neuen Pensions-Reglemento, ein Zwölftel dxs Emkqmmens von 400 Mbit. bezahlt, sondern am!) jährlich von doesnp Emkommen “1 pCt., also für sere Pfarrsielle 4 Rthlr., in den Pxnstonsfouds entrichtet werden. Die hiernach aufzubringenden Vei- trage aber sollen unter sämmtliche Pfarrer der Provinz, die in I v,der 4 Klassen- nach ihrem wirklichen Dienst-Einkommen zu bringen styd, [o vexthe-lt werden, daß die vorletzte Klasse das reglemeutSmä- ßege A'ntntZSgeld und dix jährlichen Beiträge bezahle, die oberste, resp. du- bxtden obersten Klassen aber einen höheren Beitrag entrich- ten und dkeser Mehrbetrag den Mitgliedern der untersien Klasse zu Gute kqmme.

Ueber den ersten Punkt fügte der Referent zu näherer Erörte- rung noch Folgendes hinzu:

D." gewjssenhafte Geistliche solle auf diese Weise für geseßlich berechtigt erklärt werden, in den Ruhestand zu treten, das Kirchen- Regtmkn1 aber hadurch in den Stand geseht sein, die nicht mehr dtensifahcgen Getsilichen ohne Härte zu entfernen, und wie es fiir dxn Bcgmn des Predigtamtes cin kanonisches Alter gebe, so werde hrenmt'auch [ür das Ende der Laufbahn ein solches sesigeseht, aber aulchffwte für jenen so auch zugleich für dieses eine Dispensation zu- gea en. .

Dieser Vorschlag der Kommission wurde von verschiedenen Sei- ten angegriffen. 7

Es wurde vom praktischen Standpunkte aus dagegen geltend ge- macht, daß in Betreff der Geistlichen keine größere Schwierigkeit zur Erkennung ihrer Dienstunfäbigkeit existire, als bei anderen Staats- Beamten; die verschiedenen Aufsichts-Bebörden des Geistlichen böten hinreichende Mittel dazu, und auch die Gemeinden könnten bei den Kirchcn-Visitationen sich hinreichend darüber äußert.; aber auch vom kirchlichen Standpunkte aus scheine der Vorschlag der Kommission nicht gerechtfertigt. Das geißlicheAmt sei zu betrachten als ein un- aufiösliches Verhältniß zwischen Pfarrer und Gemeinde, dessen Fort- dauer nur fra lich sei, wenn die Erfüllung der AW " ' werde. Es ei demnaFW Natur dieses'Verhältniffes eutge en, wenn es einseitig von Gemeinde, Patron oder kirchlichen Vorgeßeß- ten aufgehoben werden könnte, und es gerictbe der Pfarrer dadurch in eine sehr precaire Stellung, die leicht seinem freimütht'gen und furchtlosen Wirken Eintrag zu thun vermöchte. Außerdem gebe es ja Pfarrer, die selbst nach vollendetem 75sten Lebensjahre höchst er- folgreich wirkten, und für diese sei es eine Kränkung, wenn die Fort- seßung ihrer Amtothätigkeit von der Einwilligung einer dritten Per- son abhän?ig sein sollte.

DeOg etchen ward bemerkt, daß der Vorschlag einestheils nicht nothwendig sei, anderentheils eine größere Strenge gegen die Geist- lichen fordere, als sie im Verhältniß 'zu anderen Beamten stattfinde, und wenn diese Strenge durch den Vorschlag wegen der Pensioni- rung höchstens wieder gut gemacht werde, so sei sie dadurch doch nicht gerechtfertigt.

Ein anderes Mitglied der Versammlung erklärte, daß das Verfahren bei Emeritirung der Geistlichen von jeher etwas Austößigcs für ihn gehabt, und diesen Eindruck habe auth der Kom- missions-Antrag auf ihn gemacht. Der in seinem Berufe alt gewor- dene Geistliche habe nicht allein schon deshalb Anspruch aus Achtung, sondem könne auch vermöge seines Alters eine Wirksamkeit äußern, die sich nach dem gewöhnlichen Maße der Geschäftstückztigkeit nicht messen lasse; er werde, wenn auch nach außen bin nicht mehr als ein geschästiger Mann dastehen, aber doch dumb seine stille, ruhige Thätigkeit heilsam auf seine Gemeinde zu wirken vermögen. In den schönsten Zeiten der Kirche habe man sich auch gerade der alten Geistliwen am meisten angenommen und nichts von einem Emeritirungs-System gewußt. Als der Apostel Johannes in seinem hohen Alter der Gemeinde nur noch habe zurufen können: Kindlein, liebt Euch unter einander! so werde keiner seiner Zuhörer darin ein Mon'v für seinen baldigen Zurücktritt von der apostolischen Wirksam- keit gefunden haben. Beispiele von der segenöreichen Wirksamkeit alter Geistlichen ließen sich auch aus späteren und selbst noch aus_ den neuesten Zeiten anführen. Es könne aber auch mit um so größerer Milde bei der Emeritirung verfahren werden, als durch dad beschlos- sene Institut der Hülngeisilichen die Möglichkeit gegeben wäre, einem altenPfarrer zu Hülfe zu kommen. Damit sou: freilich nicht geleug- net werden, daß es auch Umstände geben könne, welche die Emeriti- ruug wünschenSwt-rtl) machten, allein dazu bedürfe es nicht der Be- skimmung eines Jahres für die Annahme der Dienstuusähigkeit. Cin 1o1ches wiirde fiir Manchen zu früh, für Manchen zu spät kommen, für Alle aber etwas Schreckendro

dcr Emeritirung der Geistlichen mit mög|ichsier Schonung verfahren

und bis dahin, daß die Nothwendigkcit dazu kiötkätk, durch Hülfo- : . . _ , ' babe drr Vorschlag die Wirkung. daß kae Behörde [[der wmm'n Un- tersuchung und Rückfrage bet“ der Gemeinde übexboben x_erde, uk Ein anderer dener mmbte darauf aufmerksam, daß es aller- ? daß eo von ihr abhängt, dem Geißkichen dieJorneßung seum Auts- ; führung zu gestatten.

' Hülfoprediger dürfe man nicht übersehen, daß void naytutl' .in.“-

geistliche eine Aushülfe beschafft, jedenfalls aber krin Termin für den Eintritt der Dienst-Unfäbigkeit festgesept werke.

dings Fälle gebe, in denen in der That ein Geisiliabec [mhk würdig sei, sein Amt sortzuseßcn, obne daß ihm in gescßlichem Wege etwas zur Last gelegt werden könne, da sei aber die Wirksamkm dxr Behörden auch 1114" so gering anzuscblagen. und es werde du1ch_ em mildes wohlwollendeo Benehmen nicht so schwer sein, den Gns111chen selbst kü!" den Gedanken seiner Pensionirung cmpfänqlicb zu machen. Von einer anderen Seite wurde bemerkt, da ein Mann, dx:

in seiner Amtsführung schon das 70s1e Lebensjahr überschtjtttn, m der Re el von kräftiger Natur sei, während dagegen m vtxlxn Fällen (bon nach dem 65sieu Lebensjahre ein Geistlicher unsabtg wiirde, keinem Amte gehörig vorzusehen, und demnach wäre du_rch den Vor Glas der Kommission dae Verlegenheit der Behörden mcht bc eiti t. . s Ebenfalls wurde angeführt, daß das Normaljabr der Kommission

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haben, da die“: Emeritirung eine Art von gäuzlichem Lebraöabschluß sei. Daher :

der Vorschlag: die Synode möge" den Wunschaussprecbcn, daß bei ; _ _ = ihn von dem Zweifel, wenn ibm [ein Alter |ck zwar

M P - Insalten des In- “) Au andes nehmen Btßellus auf dieses „[als an für Berlin die Expedition der JUZ, preuß Zrilung: Friedriahxßraß : n:.72,

1846.

etwas Abnormes, in allen anderen Venoaltun ezwet'gen Unsiattbaftes und darum dgrchaus WiUkürliches sei; auch n' der ganze Vorschlag etwas JUusor-sches, da nicht nur die Kommission selbß Ausnahmen vjyn der ausgestellten Regel geflatte, sondern auch die von ihr ge- furchte1e Recherche über Amts“ Unfähigkeit eines Geistlichen in allen den Fällen unvermeidlich sei, wo vor dem 75s1en Lebensjahre eines Geistlichen desen Unfähigkeit in Frage kommt. Deshalb möge man von der Feststellung eines Normaljahres absirahiren und abwarten bis entweder der Geißliche selbst die Emeritirung beantra : oder sicß eine sonstige hinreichende Veranlassung zu weiterem Einsgchreiten der Behörde ergebe,

Bom Standpunkt seiner bisherigen amtlichen Erfahrungen sprach sich ein anderer Redner dahin aus, daß die Schwie- rigkeiten bet“ Emerititung der Geißlichen um so leichter zu besiegen sein würden, je weniger man für Fälle der Art im voraus eine bindende Norm hinstellte. Bei dem Zweifel über die Amis-Unfäbigkeit sei es gerade die Konkurrenz der verschiedenen Interessen und Personen, welche be- rücksichtigt werden müsse, und die es schwierig mache, dafür eine all- gemeine Regel zu geben. Die Auffichts-Béhörde habe immer hin- reichende Gelegenhect, von der Wirksamkeit eines solchen Pfarrers Kenntniß zu nehmen, und nach des Redners Erfahrungen gebe es hier keineunbefie baren Schwierigkeiten. Die zu nehmenden Rück- sichten besiänden 1 kilo in der Nachsicht, womit man die Wirksamkeit des alten Pfarrers beurtbeilen müsse, theils in der Erwä ung [einer äußeren Verhältnisse, daß er nicht der Noth preiogege en würde. Diese Rücksichten, die man immer genommen, seien auch ferner aus- reichend. Bedenklich sei es aber, den allgemeinen Grundsah auözu- sprechen, daß ein Geistlicher nicht wider seinen Willen emeritirtwerde, da es auch schwache Geistliche gebe, die ihrem Berufe nur geringe Kräfte zu widmen hätten. und in Bezug auf welche es fiir die Ge- meinde wünschenswert!) sein müßte, dcn entgegengesetzt“: Grundsap anzuerkennen.

Der Vice-Präsident machte vom Standpunkt der Gesehgebung folgende Bemerkungen:

Der Vorschlag der Kommission gehe auf ein neues und sin 1:- laires Gesch. Dabei sei nach der ratio le ;; oder den vorausge eß- ten Uebelßänden zu fragen, die das vorzu chlagende Gesch beseitigen soll. Als solche könne man anführen:

1) daß“ die Tüchtigkeit eines Geistlichen mit dem 75s1en Jahre an öte,

?) daß der Geistjkche sicb selbß nicht kenne und den Einwirkungen

- der vorgeseyten geistlichen Behörde dergestalt widersirebe, daß man geschlitbe Mittel haben müffe, ihn zu zwingen,

3) daß das Kirchen-Regiment viel zu schwach wäre, um der Wer“- gerung der Geistlichen und Gemeinden einm gehörigen Wider- stand entgegenseven zu können.

Alle diese Voraussesungen seien indeß unbegründet, und da über- dies in den östlichen Provinzen von den Gemeinden nicht einmal ge- fordert werden könne, zu der Pension der zu Emen'n'renden etwas beizutragen, so stelle es sich wenigßens als höchß zweifelhaft dar, ob ein neuer (Hesevvorschlag in dieser Beziehung uöthig sei.

Nach diesen verschiedenen Aeußetungen hielt der Vorßßmde es für erforderlich, sich über die bisher vom Kitchem'egimmte bet“ Eme- rm'rungen befolgte Maxime näher au6zulassen.

Es fasse in solchem Jane nämlich zwei Gesichtspunkte ink Auge, einmal die möglich,"! theilnehmmbe Fürsorge für den zu Wikitravel! GeYlichen und dann das Interesse, welches [eine Emeritimg nöthig ma e.

Ja der lehnten Beziehung habe das Kitchenregiment bisher in dem Alter des Geistlichen keinen Grund gefunden, da es uowristb 80jährige Leute giebt, die ihrem Amte mit Würde vorßehm und oft in ihrer Gemeinde mit mehr Segen als jüngere Pfarrer wirken. Jederzeit aber habe es die absolute Unfähigkeit in physischer oder mo- 1“alischrr_*;')insicht als einen Grund befracbtet. In kiefer Beziehung sei das Kirchenregiment aber oft in Vkrlegenhtit gekommen, da nicht selten Geiftliche widersirebt hätten, von denen ein großes Aergetm'ß angeregt sei, und für die sich dennoch die unter ihnen verwilderte Ge- meinde ausgesprochen bätte. Von diesnn Standpunkte aus sieht bet Vorschlag der Kommission mit der Maxime m Kirchenregimeuts im Widerspruch, während in Bezug auf die Frage: welche Form anzu-

nehmen sei, wenn ein Geistlicher obenerwähnter Art, dem nicht gerade *

ein Verbrechen zur Last gelegt werden könne, "ach der Cmen'timug weigere, die Kommission sich gar nicht ausge1pwchen habe. Die: aber sei gerade der Punkt, wo die Synode mit ihrem Naehe dem Kirchenregimente zu Hülfe kommen möge.

Nach diesen Erläuterungen des Vorfisendcn suchte der Referent des Gutachtens die gegen den Vorschlag gemachten Einwendungen zu widerlegen, darauf binweisend, daß die Unfähigkeit eines Gkißk'Ön auch sabwerer erkennbar sein müsse, da man im Reiche des Geiß und auf einem unfichtbarm Gebiete hierüber keine bestimmten Keu- zeichen haben könne“, aber eben dadurch erscheine auch die rößm Strenge deo Verfahnns gegen Geißliche, als gegen anden tuts- diener, gerechtfekfigt. Dem Geistliodm selbsé aber werde kund Be- stimmung sines Normaljabreo eine Wobltbat erzeugt, km ck deficit fühlbar tothe. er abrr roch noch seiner Kraft glaube vertrauen zu dürfen. AuG

Bei der Hinweisung auf die [[um g der Fällen, wo mit der Körperkraft auch die Wuff metGußl-Öea im Abnehmen sei. ein neuer stlbßüändiger Pram: _notb that, u- dj: Gemeinde vor Erschlaffung zu bewahren. Es set gbnxotb ||"- balken, daß von drr vorgeschlagenen Maßregel anna mM die Be- seitigung aller Schwierigknten ('m-111“ werden könne, Das: vitL-tdr dem Kirchen-ngimente die _idxn broker zu Geboßgcßaadtm Rieu tel zur Emeritinmg der Gnßltchen anch dadureh mehr mtzogn W den ollen. sDa hieraus die SWW einx mitm Msi" über diese- Ge euskauo nicht fiir nötdtg d'en. [o stellte der Von?» die Fuge: ogb die Synode KG für den yon dem Kormisßo-u-GW |o- machten erfkm Vorschlag erklärt?

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