1846 / 221 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Frage warb mit überwiegender Stimmen-Mehrheit ver- neint. An das Resultat dieser Absiimmung anknupfend, machte ein Mitglied der Synode aufmerksam, daß zwar in drm Giriachien dre Rothwendigkeit einer Ergänzun der Gesetzgebung iiber die Emeriti- rung anerkannt, durch den gefa ten Beschluß aber die Sache auf den

unkt gediehen sei, daß zur AbsiellunX der hervorgehobenen Uebxl- Xände nichts weiter geschehen werde. r be : indes; die Uebetzeu- Fung, daß die Kommission noch andere VorsZiäge zu beß'ercr Re - irung der Sache machen und nur damit zurückgeblieben sein we t. weil sie auf die Genehmigung ihres Antrages gerechnet habe. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes stelle er daher den Antrag„

diese Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen und ihr an-

derweitiges Gutachten über die beiden Frage:) zu erfordxrir,

1) auf welche Weise die Dienstunfähigkeit der, Geistlichen cim

sichersten zur Kcnntniß dcs Kirchen-Regtments zu brin- en und

2) Juri!) wclch' Verfahren diese Unfähigkeit und dir Nothwen-

digkeit der Emeritirung rechtlich seslzusiellen ser. Der Vorsißende erklärte diese Motion ganz dem Wunsche, des Kirchenregiments gemäß und von der größten praktischen Wichtigkeit und stellte deshalb die Frage, ob die Begutachtung des gestellten Antrages an die frühere Kom- mission verwiesen und ihr überlassen bleiben solle„auch den An- travgsiexler und die Mitglieder der zweiten Kommission dazu zu zu en

Die Frage wurde mit großer Majorität bejaht.

Der Vorsihende eröffnete hieraus die Diskussion iiber den 2ten Hauptabschnitt des Gutachtens, -

betreffend die Pensioniruug der Geistlichen.

Es erhoben sich hieraus theils solche Stimmen, welchen der Entwurf nicht weit genu gegangen zu sein und dem Bedürfniß nicht gehörig zu entsprechen [schien, theils solche, denen er wieder zu weit gegangen war, insofern er die Kraft des Staats oder der Geistlichen über Gc- biihr beanspruche.

Die eine Stimme verlangt einen Pensions-Fonds, der nicht blos einen Zuschuß zu dem geschlichen Quantum des bisherigen Dienst- Einkommens, sondern die vollständigen Mittel zur Pensionirung der Geistlichen nach Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements gewähre, zu welchem Fonds nicht blos die Geistlichen, sondern auch die Gemeinden herangezogen werden müßten, zumal da die Lage der als Adjunkten arbeitenden Geistlichen eine sehr gedrückte sei, auch das Kirchcn-Re- gimeut nicht Anstand nehmen werde, das den Geistlichen zu gewäh- ren, was bereits den Lehrern gewährt sei.

Eine andere Aeußerung ging darauf, daß der Vorschlag von dem Grundsaße, wonach der, welcher besolde, auch zu pensioniren habe, abgegangen sei, und daß zwar der Vortheil des EmeriiUS, aber nicht des“ Amtes im Auge behalten werde.

Ein dritter Redner machte den Nachihcil bemerklich, den das bisherige Adjunkiur-Sysiem habe, daß bei den bedeutendertn Stellen, der dadurch bewirkten Schmälerung der Amts- Einkünfte wegen, es schwer falle, ausgezeichnete Kräfte zur Wiederbesetzung der Stellen zu gewinnen. Da aber Zuschüffe aus Kommunal- und „Staatsfonds zur Beseitigung dieses Uebelsiandes sehr problematisch wären, so sei es nöthig, einen ausreichenden Pensionsfonds für Geißliche- in der Art zu bilden, “daß nicht dem einzelnen Geisilichcn, wohl aber dem Ertrage der Stelle das dazu Erforderlichx bei der neuen Besetzung ein- für allemal abgenommen, hieraus ein Fonds gebildet und aus den Zinsen desselben und zugleich mittelst Verwendung der zu diesem Fonds zurückbehaltenen Abzugs uania die erforderlichen Pensionen gezahlt würden. Natürlich miis7e bei den noch im Amte befindlichen Geistlichen eine andere Auskunft getroffen werden. Es sei auch zu wünschen, daß bei der Bildung dieses Fonds zugleich auf die Ablö- sung des sogenannten Gnadeniabres ge'riicksichtigt werde, damit iiber- all sogleich zur Wiederbeseyung einer erledigten Pfarrstelle geschrit- 122 und die dem Gemeindeleben schädlichen Zwischenzeiteu beseitigt w'rden.

' Von der anderen Seite her wurde der Entwurf angegriffen, indem ein S nodale in Betreff der". Einziehung der Beiträge eine zwiesache Unbilligkeit in dem Vorschlage hervorhob, denn er gehe. darauf hinaus, bei verschiedenen Beitr-Yen gleiche Vortheile in Aus- sicht zu stellen, und es entbehre die- :* ulirung der Beitriige nach dem Dienst-Einkommen eines sicheren Fundaments, da bei einem größeren Einkommen auch _oft viel größere Ansprüche zu befriedigen ständen, Welche durch die' jedeömaligen Verhiiltnisse bedingt seien. Zur Hebung “dieser“ Uebelstände mache er den Vorschlag, sich mit einer Bitte an Se. Majestät den König zu wenden, den schlecht dotirien Pfarrstellen in Veziebuyg auf diese Pensions-Beiträge dieselbe Erleichterun zu Theil werden zu lassen, welche dieselben be- reits hinsichts der itirvenkassen-Beiträge genössen, damit dieselben nicht in der durch die Kommission vorgeschlagenen Weise übertragen werden dürften.

EbenfaUs wurde gesagt, daß das Verhältniß der Beiträge zu den eventuellen Ausgaben des beabsichtigter: Pensions-Fonds gar kein Gegenstand der Erwägung gewesen, _soudern man sich begnügt habe, die AUEgleichung etwaiger Mißverhälinisse lediglich vom Staate nach Maßgabe des Civii-Pensions-Reglemenis zu erwarten. Dabei aber werde der Staat in die Lage versetzt, eine sehr'ungleicbe Behand- lun sweise der Civil-Veamtenund der Gei lichen einschlagen zu mii ep, indem die Lehteren bei dem Genusfe eines Drittels oder der Hälfte ihres bisherigen Einkommens gegen die Ersieren in ein auf- fallend günstiges Verhältniß geseßt würden.. Es scheine überhaupt die Zuziehung des Staates zur Verbesserung des Emeriten-Gehalts der Geistlichen unstatthaft,_ und der vorliegende Zweck werde auf dem Wege von Privat-Vereinen erreicht werden müssen, um nicht den Staat mit einer unbilligen Behandlung der Pensions-Angelegenheit zu beschweren,

Endlich machte der Vice-Prinent gegen „den Vorschlag geltend, wie dadurch sowohl Staat als eisiliihe in beträchtliche Nachtheile verseßt würden. Die meisten Provinzial-Synoden hätten sich in dem Vorschlage geeinigt, einen Pensions-Hülfsfonds auf dem Sozietäts- weg: zu ermöglichen: dagegenbabe die Kommission die Angelegenheit als eine Sache des Staates, und zwar in Anschjuß an das Pensions- Reélement vom 30. April 1825, „behandelt., Dieses Reglement ruhe an dem zwiesachen Grundsaxe, daß jeder zu emeritirende Staats- diener eine angemessene Pen on erhalte, und daß derselbe während seiner Amtösübrun angeqiessene Beiträge zum Fonds zahle. Der Kommissions-Vors-Zlag bringe eine bedenkliche Abweichung von diesen Grundsäven in Antrag, indem er verlangt, jede Pfarrstelle solle dem Siaaix gegenüber als nur“ 400 Rtblr. gewährend, also auf dem nie- dri sixn “Sasse des Pensions-Reglements stehend, betrachtet werden, wo "„die besser dotirten Steam die minder einträglichen zu übertra- M hatten. Es sei zu besorgrn, daß an dieser dem Staate gemachten „umutbung dexga„nzeP1qnscheitern werde. „Eben so schließe de.rVorschlag emen Nachtbktl für die Geißlichen ein, indem diese nach dem Pensions. Reglement behandelt werden sollen. Dieses Reglement lasse die Pen- siomruns allemal„ersi nach dem 15ten Amtsjahre eintreten. Ab e- sehen,.von dem trxogltcbeZJJaÜe- daß ein Geistlicher schon vor die em Termin dienstunfahig wurde und dann ganz hälflos b1eibr, so habe

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die Kommission übersehen, daß Civilbeamte im Durchschnitt schon im 23sien oder 24sieu Lebensjahr: zu einer Stelung im Staatsdienst: gelangten, welche die Vereidigung als den terminus : quo mit ,sizh brächte, so daß sie bereits in ihrem 38sien Lebrnsjahre pensionsfirhtg würden, während der Geißliche unter den ]eßrgxu Verhältnissen mit diesem Lebensj re nicht selten überhaupt erst in den Kirtbendienst eintriie, so da er zu derselben Zeit eben erst die Aussicht erlangt hätt: -- nichts zu brkommen. Zwar hab: nun sg mu wiirde Mittel finden in den Beiträgen beser gesenkt erst enz da es aber einleuchie, wie schwer auch von diesen nur die Antritisgelder wiirden aufzubringen sein, und wie überhaupt im erstey Jahre, wel- ches die meisten Geistlichen mit Schulden beginnen müßten, und wel- ches mit seinem Ertrage lange warten lasse, dergleichen Zahlungen nicht zu erschwingen wären, so sei auf dieser Seite wenig Geneigt- hcit zu der beabsichtigten Ausgleichung zu erwarten. Er sielle daher den Antrag, . - daß das vorliegende Pensions-Znsiitut mchi als Sache des Staats, sondern als Sozietäis-Sache behandelt wiirde.

Hierauf replizirte der Referent auf die gemachten Einwendungen: Was zunächst den Vorwurf , die Geistlichen vor anderen Staats- dienern zu bevorzugen, betreffe, so habe die Kommission allerdings mit der durcbscbnittiichen Normirung des Einkommens der Geist-

lichen auf 400 Rtblr. dasselbe auf diejenige Stufe des Pensions-„

Reglements herabgesetzt, auf welcher die Beiträge mit 1pCt. eni- richtet würden. Sie habe das aber gethan in Hoffnung auf die Willigkeit des Gouvernements, hier zu helfen. Und diese Hoff- nung sei nichts weniger als uubegründet, wenn man auf die Ge- sinnung desselben im Allgexeinen, auf seine Stellung zur evqnge- lischen Kirche und auf die zur katholischen sehe. Da diese mitder außerordentlichsien Jreigebigkeit ausgestattet wäre, daß selbst Dc- meritirungs-Ansialten vorhanden seien, warum sollte die evange- lische Kirche nicht auch in diesem Falle auf die Hülfe des Gouver- nements rechnen diirfen? Uebrigens sei nicht zu besorgen, daß der Staat von dieser Anwendung des Pensions-Reglements auf die Geistlichen so großen, Schaden haben werde, denn kommen die Geistlichen so spät crst zum Genuß ihrer Pension, so habe der Staat auch um so viel weniger zu zahlen.

Was ferner eingewendet worden, daß die vorgeschlagene Hülfe Unzureicheud sei, so habe auch die Kommission nicht gleich eine Alles umfassende hinstellen wollen, und es sei wohl zu unterscheiden, was man vom Staate zu erbitten habe und was von der Kirche selbst zu thun sei. In ersterer Hinsicht genüge die Bitte, der Staat möge auch die Geistlichen, wie die iibrigen Beamten, an den Vortheilen eines geordneten Pensions-Syjicms Theil nehmen lassen; würdx das erlangt, dann wäre die andere Frage, wie die dazu nötvigen Beiträge aufzubringen seien, und dann könnten die gemachten Vorschläge zur Sprache kommen. Während dieses Zweite aber Aufgabe der einzel- nen Provinzial-Synode sein dürfte, so sei die Absicht der Kommission zunächst diese gewesen, die Vortheile deo Pensions-Reglemenis der evangelischen Gcisilichkeii der ganzen Monarchie zuzuwenden.

Die Einwendung endlich, daß es unbillig sei, wenn reicher do- tirie Pfarrer größere Beiträge geben sollten, als die iibrigen, finde auch gcgen das Pensions-Reglrmcnt statt, und es habe die Kommis- sion auch auf die amtsbrüderliche Liebe der Geistlichen erechnet. Der Vorschlag, für die schwächer dotirien Stellen die Hiil : des Staats in Anspruch zu nehmen, scheine bedenklich und könne leichider Haupi- biiie nachibeilig werden; und was das Antritisgeld mii “„ von 400 Rthlr. beträfe, das als eine drückende Last fiir die Geistlichen be- zeichnet worden , so sei kein Staatsdiener in dieser Hinsicht günsti- ger gestellt. (Schluß folgt.)

Berlin, 10. Aug. Die im heute auögegebencn 25sten Stiick der Geseß-Sammlung enthaltene, am 26. Mai 1846 abge- schlossene und am 6. Juli d. J. ratifizirte Convention zwischen Preußen und Dänemark wegen Erneuerung des Handels-Vertrags vom 17. Juni 1818 lautet wie folgt: Nachdem der Handels-Ver- trag zwischen Preußen und Dänemark vom 17. Juni 1818 nach Ab- lauf der im Art. 29 desselben bcsiimmtcn Dauer im Einverständniffe beider Theile bisher in Ausführung erhalten worden ist; Se. Maje- siät der König von Preußen und Se. Majestät der König von Dä- nemark aber sich in dem Wunsche-vereinigt haben, den Zustand von Ungewißbeit iiber die Dauer dieses erhältnisscs durch Verabredung einer weiteren Frist zu beseitigen, wiihrend welchcr der grdachte Ver- trag, nnter einigen für angemessen erachteten Modificationen und zusävlichen Bestimmungen, noch in Kraft bleiben soll“, so haben in dieser Absicht zu Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestät der MMZ von Preußen:

den Herrn August

Ascheraden, Allerböchsiihrcn Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem

Könige von Dänemark, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter

Klasse und des St. Zobannitcr-Ordens, Commandeur des sar-

dinischen St. Moriy- und St. Lazarus-Ordens, und

Se. Majestät der König von Dänemark: den Herrn Heinrich Grafen von RevenilowaCriminil,

Allerhöibstibren Kammerherrn, Gebeimm Staats-Minisier und,

Chef des Departements der auSwärtigen Angelegenheiten, Groß- kreuz dcs Danebrog-Ordens, Danebrogsmann, Ritter des preu- ßischrn St. Jobanniter-Ordcns, des russischen Alexander-Newsky- Ordens, Großkreui des sardinischen geistlichen und militairischen St. Moriß- und St. Lazarus-Ordens, Großkreuz des schwedi- schen Nordstern-Ordens und des hannoverschen Guelphen-Or- dens, Groß-Commandeur des oldenburgischen Haus'- und Ver- dÖ'etßsi-Ordens, Commandeur des österreichischen St. "Stephans- r ens,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt. und dieselben in'

guter und gehöriger Form gefunden haben, über die folgenden Arti- kel übereingekommen Lud. .

Art. 1. Die tipulationen des zwischen beiden hohen vertra- genden Theilen unter dem 17. Juni 1818 geschlossenen Handelsver- trages sollen bis zum 1. Juli 1851 und darüber hinaus für die ganze Zeit der Dauer der gegenwärtigen Convention(21rt. 11) in voller Kraft bleiben, insoweit dieselben nicht durch die folgenden Artikel auf- gehoben oder abgeändert werden.

Art. 2. (Zum Art. 3, erstes Alinea des Vertrages vom 17. Juni 1818.) Man ist darüber einversmnden, daß die Sripulation des ersien Alinea des dritten Artikels des Handels-Vertrageo vom 17. Juni 1818 keine Anwendung ndet auf die Küstenschiffsahrt, d.h. auf den Transport von Erzeugni en oder Waaren, welche in einem Hafen mit der Bestimmung für einen anderen Hafen desselben Ge- biets eingeladen werden, indem die hohen vertragenden Theile gegen- seitig Sich das Recht vorbehalten, diesen Verkehr besonderen Besiim- mungen zu unterwerfen.

Art. 3. (Zinn Art. 3, erstes Alinea, ebendaselbsi.) In den überseeischen Kolonnen Dänemarks sollen die preußischen Schiffe. und Ladungen unter denselben Bedingungen zugelassen werden, unter de- nen die Schiye der-am meisten begünßigten Nationen es jest" sind oder künftig ein werden*. Dasselbe soll rücksicbtlich der Faröer In- Zeln. Islands und Grönlands, statefinden, insoweit als der Handel da- elbsi anderen Nationen eröffnet sein wird. - . .

udwig Karl Freiherrn Schoulh von-

Ari. 4. (Zum Art. 4 des Vertrages von 1818.) Mai übereingekommen, daß während der Dauer der gegenwärtigen vention der von der Königlich dänischen Regierung unter dem 1 nuar 1842 publizirte Sund- und Belt-Zolltarrßnebsi den darié haltenen reglementarisrhen Besiimmungen auf die preu_ßischm und Ladungen angewendet werden soll, „so daß der Hand:] und Schi nhrt der preußisiben Uniertbanen, m Allem rvas die W der und- und Beltzölle betrifft, nach den Besiimmungend“ dachten Tarifs behandelt werden sollen. Da auch die ged preußischen Unterthemen beständig auf eben dem Jyße behandelt den sollen, wie die am meisten begünstigten Nationen, so Z| dariiber einverstanden, daß jede Reduction des gedachten Tarifs wie jede andere Begünstigung oder Vortheil, „welcher Art sie Fein mögen, welche einer anderen Nation inzwrsßokkugrßandeu oder künftig zugestanden Werden möchten, von Rechts rvegen uud" facto den preußischen Uniertbanen gleichmäßig zu Theil werden s)

Art, 5. (Zu Art. 5 des Vertrages von "1818.) Bei derz durch den schleswig-holsicinschen Kanal und durch die Eider sou“| preußischen Schiffe und Ladungen in allen Beziehungen, auf dems Fuße behandelt werden, wie die der am meisten begünstigten Nati

Art. 6. (Zu Art. 7 des Vertrages vvn 1818.) DieKz.“ dänische Regierung verpflichtet sich, die Abfertigung der preußischen .* bei den Zollsiättrn im Sande und in den Velten so viel als .. zu erleichtern und zu beschleunigen und darauf zu wachen, daß der Klarirung jeder nicht durchaus nöthige Aufenthalt beseitigt hiermit wird indrß der feststehende Grundsaß, daß die Schiffe Ordnung ihrer Ankunft abgefertigt werden müssen, nicht aufgeh»

Art. 7. (Zu Art.!) des Vertrages von 1818.) Da dieS fahrt auf der Elbe seit dem Abschlusse des Vertrages Vom 17,* 1818 durch besondere zwischen den Elbufer-Siaaten gcschloffrneu einkünfte, nämlich durch die Convention Vom 23, Juni 1821 und Additional-Akte vom 13. April “1844, geregelt worden ist, so b , fick) die hohen vertragenden Theile in Allem, was die Bcschiffuq gedachten Siromc's betrifft, auf die in jenen Uebereinkiinfien :,; tenen Besiimmungen.

Art. 8. (Zum Art. “10 des Vertrages von 1818.) Die. vertragcndcn Theile sind übereingekommcn, die Abgabenfi welche im Art. “10 des Vertragks vom 17, Juni 1818 zu G.. derjenigen Schiffe siipulirt ist, welche in den Häfen der beider!“ Länder im Notyfalle einlaufen, auf (11113 Abgaben arrszudehnen, das Schiff oder die Ladunq treffen, so daß preußisihe oder 1“ Schiffe", welche als Notbhasner in einen der Häfen der hohcnve genden Theile einlaufen, sie mögen nun daselbst ausladen oder ' weder Hafengelder noch irgend eine andere Abgabe cnirichtens vorausgeseYt, daß die Nothwendigkcit'des Einlaufens gehörig, stellt ist, daß ferner diese Schiffe keinen Handelöverkchr treiben, daß sie sich in dem Hafen nicht längrr aufhalten, als der Um" welcher das Einlaufen nothwendig gemacht hat, erheischt. Wenn“ Schiffe ihre Ladung, so wie fie dieselbe eingebracht haben, -»' ausführen, sollen sie ebcnfalls von der Entrichtung aller Ausga Abgaben brfreii sein.

Art. 9. (Zum lryicn Alinea des Art. 17 des Vertrages 1818.) Man ist iibereingckommen, die Bestimmung, welche in lebten Alinea des 17ten Artikels des Vertrages vom (17. Juni , enthalten ist, aufzuheben und fortan als preußische oderda» Schiffe diejenigen zu betrachten, Welche in dem Staate, dem sie

gehören, nach Maßgabe der dort geltenden Geskye und Reglern »

als solche anerkannt werden. Die hohen konirahirenden Thkiicbi ten sich die AUEwechseluiig von Erklärungen vor, welche cine liche und besiimmtc Bezeichnung der Papiere und Dokumente mit welchen, nach den Anordnungen der resp. Staats-Regieru deren Schiffe versehen sein müssen. Wenn nach der spätcstcni Monate nach Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages bor) menden Auswechselung einer der hohen kontrahircnden Tbeiiriicé dem Falle befinden sollte“, seine in Beziehung hierauf besichendi

„schriften abzuändern oder zu modifiziren, so soll dem anderenTh

davon amtliche Mittheilung gemacht werdcn.

" Art. 10. (Zum Art. 24 des Vertrags von 1818.) Diep ßischcn Schiffc, welche durch den Sund odrr die Brite in die eingehen und sich nach einem preußischen Hafen begeben wollen» in einen dänischen Hafen einzulaufen und ohne mit dem Lande Verbindung zu treten, können frei von Quarantaine durch den (& und die Belie fahren, und manhat sich ausdrücklich dariiber ve“ digt, daß dieselben nicht gehalten sind, sich einer dänischen Qu mine blos aus dem Grunde zu unterWerfcn, daß sie genöthigi' die dänischen Zollsiäiicn der Klarirung und ZoU-Entrichiung- zu berühren. Die dänischen ZoÜ-Behörden im Sande und 111 ten werden zu diesem Ende, unter Berücksichtigung der bcsiebi Verordnungen, die erforderlichen Einrichtungen treffen. Der Bei" der Lootsrn soll diesen Schiffen, insoweit es unter den hier vo sehenen Umständen thunlich ist, und gegen eine angrmkffciic tung geleistet wcrden. Wenn hingegen die Führer der gedit durch den Sand und die Velie gchenden Schiffe sich mitjdanis Quarantainc-Certifikaien zu versehen wünschen, so sollen dkkjli'ib" den dänischen Quarantaine-Anstaltcn zugelassen Werren. Sieb sich alSdanu den dort geltenden Reglements zu unterwerfen unh daselbst sowohl-binsichtlich der Dauer der Quarantaine, alis hm lich der Gebühren und der Expedition, ganz auf dem nämlichen behandelt werden, wie die Nationalschiffe. _ '

Art. 11. Die gegenwärtige Convention soll bis 3111111, 1851 in Kraft bleiben. Wenn dieselbe sechs Monate vor Ablali ser Frist nicht gekündigt ist, so soll sie ferner von Jahr zuIab' so lange-verbindlich bleiben, bis einer der hohen vertragenrcn' * dem anderen, jedorh sechs Monate vorher, seine Absicht angeztlsx. ben wird, dieselbe außer Wirksamkeit zu sehen. Die gegrqw Convention wird von den hohen vertragenden Theilen ratifizlkt den, und die Ratificationen derselben sollen in dem Zeitraum,

sechs Wochen, oder wo möglich noch früher, zu Kopenhagena *

Wechselt werden. Zu Urkunde dessen haben die beiderseitige" V

mächtigten diese Convention unterzrichnet und ihre Siegel beig-

. Swgeschehen zu Kopenhagen, dcn 26. Mai 1846. ' ,

Schouly von Ascheraden. R'evcntlow-Crimtnlk (1„.5,) * . . (l„ 8.)

Der vorstehende Vertrag isi ra-tisizirt und die Rafiki“ii

Urkunden sind am 6. Juli d. "I. zu Kopenhagen ausge") worden.

Berlin, 10. Aug. Durch Mittheilung der offiziellen Vt über die beklagenöweriben Ereigniss in Köln am Zien und 41er! '“ sind wir in den Stand geseßt,-unsere vorläufige Nachricht von!- d. M. in Nachstehendem zu vervollständigen.

Die sehr gefährliche"- Umsiiie des Schießens und Abbrennrnk,

Feuerwerken auf dem alten Markt “zur Zeit der sogenannten VUA'

Kirmeß, welche bereits vor zwei 'Zäbren einen ernsthaften Konfi'“ Volksmassen mit der -*bewaffneteu“*Macht herbeigeführt- und eben serhalb eine Einschärfung drr dagegen bestehenden Verordnun . Folge gehabt hatte; machte'dér Polizei besondere Aufmerksg ' Pflicht. Deshalb waren am'Zien Abends die zur Diensklélstm's dern Alien Markte kommandi-rim Polizei-Veamtm und Gerd

auf dem Maße in verschiedenen Gruppen veriheiii. Dennoch -

brechenber Nach? einzelne Raketen geworfen späier gegen die Beamten selbst gerichtet.

bemüht waren, sich der szedeni-en zu bemächti- Der Polizei- Sergeant Friedrich , daß er bewußtlos bracht werden mußte. auf kurze Zeit

geen aucb Steinwiirfe. ck eine so bedeutende Kopswunde ank und in das Lokal der Stadtwase ge Beamten gelang es zwar, iickzudrängen, bald darauf aber und nach Herbeiziehu aft vom Rathhausplav begannen die Stcinwüre durch mehrere Gendarmen und Sergeanten Quetschungen lizei-Kommissarien vouGreß und von Blomberg ver- von Fensterscheiben an dem städtischen Ge- Jnmitielsi hatte sich der ganze Play , e bedeckt, daß die Verhaftung der einzel- liuanten immer chwieriger und die Beseitigung des Unfugs Es mußte daher, um dem

verschaffen ,

„wurde der Play geräumt und jeder , wodurch für diesen Abend alle Unordnungen beseitigt a auch der 4te noch ein Kirmeßtag war, Begegnung ähnlicher Exzcsse Vorkehrun- . _ dem Ende warde alle Tanzmusik unter- mit dem Eintritt der Dunkelheit der Altmarkt durch ein In- schemeut besetzt, und andere Truppcn-Abtheilungen wur- ' Leider waren diese Vorsichts- n nicht unnötbig. Am 4ten Abends lief mit dem Dunkel- f dem Alten Markt und in den ansioßcndrn Straßen aber- zahlreiche Menge zusammen, welche sich durch Neugierige dem schönen Wetter von jeder Minute . ug des Militairö und der Polizei- Ste wurden gedrängt und von vielen Seiten mit Steinen en. Als alle Aufforderungen zur Ruhe nichts halfen, rückte de Infanterie auf Befehl des Genercl-Lieuienantö von _ Aber auch dies genügte ..t vollständig, indem die Volksmaffen, auf Einen'Punkt zurückge- n anderen Seiten wieder vordrangen un? die Jusulten er- DeShalb Wurde eine in Deus bereit gehaltene Abtheilung Diese rückten im Trade vor und reinigien, leich nach mannigfachem Widerstrrben ker Ruhestörcr,

„- Bemühung der übrigen

ielten di? Yo b t ,und eme Menge crtrümmert wurden.

solchen VolkSmen

hnungen unmöglith wurde. Vertretern Militairmachi herbeigeholt

:, 11 Uhr erschien,

so mußten zur

rhüiung oder energischen getroffen werden.

in den Kasernen bereit gehalten.

d Spaziergänger, eiten anlangtrn, mit . Geschrei und Beschimpfu

Land vor, um den Platz zu räumen,

agoner herangezogen, die Straßen

Uhr War in allen beireffendeir Straßen

schen 11 und 12 Usiändig hergestellt und kein Ruhestörrr mehr zu

Ordnung vo

11.

Von den Polizei- Beamten und (Hrndarmcn waren an diesem end abermals mehrere durch Steinwürfe vkrlevt, aber auch unter örern mehrere zum Theil nicht unerheblich verwandet wor- ch das Militair weder von der Schußwaffe, noch vom Ba- ri Gebrauch gemacht hatte.

ag des 5ten d.Mts. versammclten sich der l-Lieuienant von der Lund (dcr 1sie Kommandant, neral-Lieutenant Gras Caniv, war abwesend), der Gcneral-Pro- aior Vcrghaus, der Polizei-Dirc'ktor Hrisier, der Ober-Biirgcr- ' er Steinberger, mehrere Mitglieder der Regierung und der Bär- chast bei dem Regierungs-Präfidenten von Raumer. ireiern der Bürgerschaft wurde bemerkt, was auch soiisi nicht zu kennen war, daß in der Stadt große Aufregung herrsche, daß iaube, das Militair sei zu weit gegangen, habe Unschuldige Der Tod Eines betheili ten Einwoh- (Am . ten war einer dessälle gemeldet,

Gegen Mitt 2te Kom-

ndant, Genera

lebt, Läden beschädigt :e. 5, eines Gesellen, erhöhe die Mißstimmung. Verwundeten gestorben, seitdem sind keine To ensgefährliche Verwundungen nicht weiter vor- Es wurde ihnen hierauf von Seiten des Prä- : So sehr der Tod cines Einwohners kommenen Verwundungen zu bedauern ssen Werden, Wodurch diese traurigen seien. In ihrer geschlichen :Function begriffen, die Gendarmen, dic Polizei-Beamien auf das Danach sei das kräftige Einschreiten des Wenn dabei Unglücksfälle, viel- so müsse dies ein war- durch Exzesse

- scheinen selbst leb ommen zu sein.)

nien Folgendes cntgegnei - die anderweitig vorge ren, so dürfe doch nicht verge rgänge entstanden n die Truppen,

blichsie insultirt worden. litairs unvermeidlich geworden. nt auch Mißgriffe Einzelner vorgekommen, des Beispiel sein für Alle, licher Art ohne Rücksicht auf cht zu provoziren, de von dem Präfidenten beigefügt, ogange des vorigen Tages eine Wiederholung der Ruhestörungen en und weitere außerordentliche Maßregeln fiir den Augen- chienen, die Truppen aber auf den Wachtposten und . Fall der Noth bereit gehalten werden würden. 5 Möchten die Anwesenden ihren Mitbürgern mitthcilen und hinzu- en, daß die Behörde gern bereit sei, Alles zu vermeiden, was neue sktgung veranlassen könnte, eben so aber gesonnen sei, im Fall t'",holter Exzesse mit allem Ernst einzuschreitcn. Gern wurde das erbieien angenommen, daß die anwesenden Mitglieder der Bürger- 1ch mit anderen gutgesinnten Bürgern zusammenthun wollten, Sirgßen und Pläyen der Bevölkerung beruhigend zuzuredrn ' sie zu einer besonneneren Haltung zu veranlassen. Dabei wurde Gedanke'km eine bewaffnete Biirgergarde angeregt, der Präsident 6 aber diese Idee als unnöthig und unter den obwalicnden Um- "U durchaus unsiatthafi zurück, wobei man iich auch sofort be- Seitdcm ist die Ruhe bis zum 7trn Abends _ und da e neueren telegraphischen Depeschen eingetroffen, mm, bis jest - nicht wieder grsiö Straßen und Pläßen umhergel) Von gutem Erfolge.

die es anZeheu möchte, ihre schlimmen Folgen die öffentliche und in Gemeinschaft mit dem Kommandanten daß zwar nach dem ernsten

wendig ers den Kasernen fiir den

müssen wir an- wirkung der auf den ordentlichen Bürger zeigt Das Begräbniß dcs getödteteu Gesellen isi öien d. M. unter großem Zulauf, aber ohne Ruhestörung vor

Hoffen wir, daß die Gemiither sich bald vollständig beruhigen ' ahnl1che Vorfälle in der schönen, sonst durch ihre anständige Hal- S- namepilrch bei Volksfesten,. ausgezeichneten rheinischen Haupi- , k sich mch] erneuern werden. Die gxrichtliche Untersuchung sk„zugleich als Widerlegung d'enkn, mit denen sich die

Diese Mittheilung beririebrner und entsiellier Nachrich- Blätter bereits zu fiitlen beginnen, -- ' entlich auch zur Widerlegung der in Nr. 218 der K ö inisch kg ““da-[tenen Angabe, daß das Militair zurückgetret gern die Ausrechthaltung der Ordnung an duns bot) freiwilligen Bürger-Compagmeen ""m" ski, man müßte denn unter tI'M Wohlgesinnter Bürger verstehen, sind, durch versiändiges Zureden d von Exzessen abzuhalten. '

"' bvöen „m den Stand gesetzt zu werden, "“ck", sich n)! Laufe der Untersuchung ergeben möchten, ollstäudegrm mitzuiheilen.

Deutsche Bundesftaatm.

Großher ogthmn Baden.. 3 am 5. Augusi den Kaiser]. ösi

isi eingeleitet.

en sei, den worauf die beschlossen und sofort Compagnieen Vereini- wclche lediglich darauf ge- Ruhe und Ordnung zu för-

fernere Aufklärun-

- Se. Königl. Hoheit der erreichischen Kärn-

ßhkkzog emp

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meter, Grafen Ger. Alex. Esterhzzy von Galantha, in feierlicher Andreas und nahm aus dessen Handen das denselben als Kaiserl. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigieu Minister am Groß- herzog]. Hofe beglaubigende Schreiben entgegen. -- Von der ersirn Kammer wurde in ihrer Sivung vom 4. ArrÜust zunächst der Bericht über die Adresse der zweiten Kammer, „die llodißcation der Erb- und Schupflehen betreffend, in Berathung genommen und so- dami zur Erörterung des von dem Geb, Rath Klüber erstatteten Berichts iiber die Motion deo Freiherrn von Andlaw aus Unter- druckung der öffentlichen Spielbanken im Umfang der deut- schxn Bundessiaaten geschritten. An der leßteren Debatte nahm der großere Theil der Mitglieder der Kammer Antbeil und sprach sich _ nn Gcgensgße zu der Ansicht, daß die Lotterieen das schädliihere Insirtui “seien und ihre Aufhebung vorangehen oder wenigsicns gleichzeitig geschehen müsse, oder daß nach den friiheren Vorgän- gen eher von jedem Angeben des Bundes in dieser Hin- sicht abzusehe-ii ,und die Spielbank in Baden sofort aufzuheben ei “. nachdrucklnh fiir den Wunsch aus, die Aufhebung der Spiel- bixnkgn Baden von der Aufhebung „der Lotierieen nicht weiter ab- !;anig zu machen, _abcr auch auf glxichzeitige Aufhebung der iibrigen H„prelbanken zu dringen. Demgcmaß wurde der Antrag der Kom- mrssiqn-nach einigen Abänderungen dahin angenommen, in einer un- terthänrgsien Adresse die Bitten au63usprechcn: 1) daß die Groß- herzogliche Burrdeotags-Gesandtschaft beauftra twerde, bei der hohen Bundeö-„Versammluug darauf anzufragen, daS durch einhelligen Be- schluß die Unterdrückung aller öffentlichen Spielbanken in dem ganzen Umfange der derrischen Bundesstaaten und in einer für alle gleichbe- siimmten, möglichst kurzen Zeitfrisi ausgesprochen werde; 2) daß in dem Fall, wenn wider Verhoffeu, ein solcher einhelliger Beschluß drr hohen Bundes-Vcrsammlung nicht zu Stande kommen sollte, auf diplomatischcm Wege, entweder unmittelbar, oder an dem Siy der hohen Burrdes-Versammlnng, niit einzelnen deutsehen Regierungen, und zwar zunachst und „hauptsächlich mit der Königlich preußischen und der Herzoglrch nassaurschen,Unterbandlungen angeknüpft Werden möch- ten, zii dem Zwecke der wo möglich gleichzeitigen, auf jeden Fall aber nicht zu sehr entfernten Aufhebung der Spielbanken an den in den Staatsgebieten dieser hohen Regierungen gelegenen Vadeorten; 3) daß unterdessen fiir eine so viel immer möglich sparsame Verwal- tung des Badefonds zu Baden und insbesondere dahin jest schon fiirsorglicher Bedacht genommen werde, daß derselbe zu der Zeit des Aufhörens des Spiels nicht mit Schulden belastet sei; 4) daß die Verordnungen, welche das Spiel in auswärtigen Klassen- und Zah- len-Lotterieen und das KoUcktircn fiir dieselben, so wie das Ausspie- len von unbeiveglichcn oder beweglichen Gegenständen aller Art, im Jnlande ohne besondere nur in seltenen Austiahme- fallen zu crtheilcnde Erlaubniß untersagen: , namentlich also die Verordnungen vom 3. Oktober 1811 und vom 29. September “1814, unter Androhung verhältnißmäßiger und ausführbarer Strafen er- neuert und wo nöthig ergänzt, hicrnächst aber in den strengsien Voll- zug geseßt werden möchten; endlich 5) daß die ebenerwäbnten er- neuerten Verordnungen srinrr Zeit der hohen Bundes-Vcrsammlung

mit dem Antrag mitgethmlt werden, das; durch die Vermittlung die-

ser höchsten Bundes-Behörde diejenigen hohen Regierungen, in deren

Staaten Verordnungen von gleicher Wirksamkeit nicht besieheu,"zu deren Erlassung und Handhabung bewogen werden möchten. - Die Berathung des weiteren zur Tages-Ordnung ausgesevten Berichtes überdieAdrcssewegenEinführungeinerKap-iial-Steuerwurde wegen der zu weit vorgerückten Zeit auf die nächste Siyung verschoben und zur Ersiattung von Berichten der Petitiöns-Kommission übergegangen. - Die Freiburger Zeitung“ berichtet iiber die Beweggründe, welche die Partei der sogenannten rechten Seite in der zweiten Kammer besiimmt haben, aus der Sipung vom 30. Juli wegzubleiben (siehe Nr. 215 der Allg. Pr. Ztg.), Folgendes: „In einer Zusammen- kunft noch am Abend des 29. Juli beschloß die rechte Seite der Kam- mer neuerdings, auf ihrem ausgesprochenen Vorsaße zu verharren, was sofort auch noch eine Stunde vor Mitternacht drm Präsidrntcn mitgetheilt wurde. Man hatte sich begnügt, demselben als Beweg- grund den Wunsch, Staatörath Bekk möge drr Sivung beiwohnen, anzugeben“, die beiden anderen Griinde, daß man sich und den Prä- sidenten dem unbedingten Joche der Mehrheit der Oppofition entziehen und die Würde der Kammer dadurch wahren wollte, daß man sich nicht zu Rollenträgern eines vor der beigeladcnen Menge zu gebenden Schausiiicks bergab, wurdcn allerseits wohl gefühlt. Der Schritt der rechten Seite, eine folgenreiche moralische Demonstration, war das Werk des Gesammtwillens jener Partei und erfolgte ohne Einwir- kung des Abg. Buß. Sein Name war indessen die Tageölosung, und als Herr Buß zur Mittagsstunde am Zähringer Hofe vorüber- schritt, öffneten sich, wie auf Einen Schlag, alle Fenster, und die Gäste, sich herauslehnend, riefen: „Hier kommt der Jesuit; wari' Ultramontaucr, Pfaffenkönig!“ Drei dieser Gäste gingen selbst, den Abgeordneter: insultirend, drmseibru durch mehrere Straßen nach.“

Herzogthum Holstein. Dcr Ali. Merkur theilt noch einige Einzelnheiten aus den Verhandlungen der holsteinschcn Ständc- Versammlung, namentlich in Betreff der Proposition wegen ciner Eingabe an die deutsche Bundes-Versanrmlung (vergl. Nr. 214 der Allg. Pr. Ztg.), aus der Stiindezeitung mit. Das Wrscnt- liche derselben ist Folgendes: „Der Königliche Kommissar er- klärte die Versammlung für nicht berechtigt, auf die proponirten Schritte einzutreten, da die Anträge mit dem der Versammlung durch die Geseße vom 28. Mai 1831 und vom “15.Mai 1834 angewiesenen Wir- kungskreise nicht im Einklang ständen. Indes; motivirte dcr Abg. C la n s s en den ersieujener Anträge, welcher aufeine VeschWerde bei dcr Bundes-Ver- sammlung iiber die Verlesung drs Petitionörechts und auf eine Bitte um Verwendung von Seiten der Bunkes-Versammlung in Ordnung der Erbfolge-Augclegenbeit ging. Der Königliche Kommissar stelltedic Richtigkeit des von dem Abgeocdneteu auSgcführten Rai- sonnements in Abrede, indem der Umfang des Petitionsrechts keines- wegcs so unbestreitbar und unbestritten sei, wie der AntragsieUer meme. Der Abgeordnete Löck unterstüyie den Antrag und war der Ansicht, daß derselbe jedenfalls an ein Comité überwiesen werden müsse, dem der Kammerherr von Neergaard bei- siimmte. Dawider aber erklärte sich Graf Reventlow von Jersbeck , welcher der Ansicht war , daß man zuersi sich noch einmal an die chierrrng selbs! wenden miiffe, in welcher Beziehung er einen selbstständigen Antrag gestellt hatte. Ihm stimmte Advokat Kirchhoff bei, und auch Advokat Vargum erklärte sich gegen die Comitéwahl, weil er das Ziel, das der Antragsteller er- reichen wolle, für nicht zeitgemäß halte. *- Jasi "aus allen Gegenden Holsteins laufen beiriibcnde Gerüchte über das Umsichgreifen dcr Kartoffel-Krankheit (vergl. Nr. 217 der Allg. Pr. Ztg.) ein. Die übrigen Feldfrüchte-dagegen sind vortrefflich gerathen.

F r a n k r e : ci].

Paris , 6. Aug. Der Moniteur meldet, daß der König von der Königin Victoria ein Schreiben mit Hinsicht auf das Atten- tat vom 29. Juli empfangen habe.

Auf die Nachricht von den falschen und beunruhigenden Nach- richten über einen Schlag-Anfall des Königs und einen neuen Mord- Versuch gegen denselben, welche m diesen Tagen zu Rouen und zu

Paris verbreiiei warert, hat der Minister der Iußiz die General- Prokuratorer) dieser beiden Bezirke aufgefordert, eine gerichtiiche Un- tersuchung etyzuleiten; um die Quelle dieser Gerüchte zu entdecken.

" Es scheint gewiß„ daß Marschall Soult die Absicht hat, den yachskeu W.,mt“ auf seinem Schlosse Soultberg zuzubriugen. ck mzmer erhalt sichUdas Gerücht, er wol!- die Conseils-Präsidenisihast niederlegen und „ck) ganz von dem öffentlichen Leben zurückziehen.

Auch zu Perpignan und Vinca haben Unruhen bei den Wahlen ßattgesundeu. An ersierem Ort begann die Aufregung am 2. Augu| und Wlkdkkhl'lke |ck am folgenden Tage, Die Truppen griffen zu den "die Zusirmnreprottrmgen wurden zerstreut, kehrte, zuruck. Gleichzutig-wurden die konservativen Wähler zu Vinca msultirt und die Autorität des Königlichen Prokurators von Pfades mißachtet. Es ist darauf ein Jusautcrie-Bataiilon und ein Detasche- er zu Pferde nach Vinca beordert worden.

Unter-Präfckt von Diinkirchen, Herr Leroi, bai unterm nntmachung zur Warnung fiir die deutschen Das Haus Delrue und Compagnie zu Dün- daß es keinem einzigen Auswanderer eine unent- gewähren könne. Jeder Auswan- seine Ueberfahrt voraus bezahlen emquartieren und unterhalten, von dem Au- bis zu seiner Abfahrt

und die Ruhe

ment Jag

31. Juli folgende Beka AUSwanderer erlassen: kirchen hat erklärt, geltliche Ueberfahrt nach Brasilien derer muß dem genannten Hause und sich auf seine Kosten genblick an, aus diesem Hafen. geben, in der Absi Stande sind, die angefii französischen Gränze auf ehalten und Sollte es ungeachtet die er unserer Bekanyima Auswanderer ihren Weg fortsevten und der Wachsam e Gränzhüter eutgingen und bis Dünkirchen kämen, so den Bewohnern dieser Stadt keinerlei Hiilfe zu erwar- Man wird die Weisheit und Humanität dieser Maßregel es seit längerer Zeit hier Hunderte bi, die, weil sie keine Mittel batten, cht haben 'eingeschifft werden können Wir bitten, die Be- ischtfffabrts-

nntmachung

wo er nach Dünkirchen kommt, Drexenigen, welche sich nach Diinkir en be- chi, nach Brasilien auszuwandern. ohne da hrten Bedingungen zu erfüllen, sollen an der nicht weiter gelassen werden. eschehen, daß

it der franzö-

wissen, daß sie bei ten haben werden. erkennen, wenn man weiß, daß von unglücklichen Deutschen gie ihre Ueberfahrt zu bezahlen, ni und nun genöthigt sind, ihr Brod zu erbeiteln. die Administrationen der Eisenbahnen, die Dam Freunde der Humanität, diese Be a welche die Absicht haben möchten,

seit einigen Tagen die Posi-Besörderung der Bahnwächter und Aufseher ! diesen Nachtdienst und kann er Wächter war daher igkeit eingeschlafen,

Gesellschaften und alle allen denen kund thun zu wollen, auszuwandern.“

Auf der Nordbahn hat bei Nacht begonnen. isi jedoch noch nicht zahlreich genug nicht regelmäßig wech auf dem Studie vor als das Pfeifen der nahende tranken machte derselbe ein 13 neu zu nahe und wurde von der ihn crfa Theile zerrissen.

Dcr Moniteur Algerien vom rl Kader sich wieder an m 10. Juli erreichte der Emir Ras t entfernte er sich jedoch wieder, Bruder Si-Said, im Lande der Sidi-Hamsa, dem Moniteur Algerie der Begleiter Abd el Kader einem Zustande großer Noth sehr günstige Schilderung von in Algerien und versichcrt, daß, lungen von Widerspeusiigkeit, die jedoch ganz die Araber sich ruhig nud unierwürfig halten.

Vom Constitutionnel wird jest eingesiande sition im Wahlkampf offenbaren V bedauert er, daß die Legitimisien, der Kammer zählten, auch noch die eingebüßt hätten.

Don Carlos lassen und sind nach Ge

Bis gestern Abend gehören der ko also nur scchs

Eo wrrden in diesem Jahre, n bestritten werden. hakte heute belangreiches Geschäft siait. wie Eisenbahn-Actien waren

Das Personal

Ein sehr brauchbar seinem Wachibause vor Müd n Lokomotive ihn aufschreckie. . aar Schritte vorwärts, kam den Schw:- ssenden Lokomotive in zwei

31). Juli beßätigi die Nach- f das marokkanische Gebiet el-Ain-Mta-Beni- um sich zu seinem zu begeben. Berichten war die Zahl 's nur sehr klein“, auch hätten sie sich in befunden. Dasselbe Journal entwirft eine der Lage und den Aussichten der Franzosen mii AUSnahme mehr zufälliger Hand- ohne Belang wären,

zuriickbcgeben. A

n zugekommenen

u, das die Oppo- erlust erlitten habe. Insbesondere die ohnehin so wenig Vertreter in

Dicnsie des Herrn von Larry

und seine Familie haben Aix-les-Vains wieder vcr-

nua zurückgekehrt.

waren 453 Deputirten-Wahlen bekannt; 280

nservativen Partei und 173 der Opposition.

Wahlen noch nicht bekannt.

wie es heißi, nicht weniger als

vierzig Wahle An der Börse

französischen Renten sowohl,

, 5, Aug. Die Nachrichten, die aus dem In- ngehen, sind im AUgemeinen befriedi- Maskara und Mostaganem scheint sich en, und die Bevölkerung Folge der leßien Kriegs- Kriegs- Contributionen hatte auferlegen Spur von Widerspensiigkeit mehr. Nur in der ige Spuren von

;( Paris nern vou Algerien in Oran ei n Subdivisionen hr und mehr befestigen zu woll welchen man in

gend; in de die Ruhe me der verschiedenen Stämme, Ercigniffe Geldstrafe müssen, zeigt keine Subdivision Tlem Agitation, besonders seit die (im men, welche längs der Gränzlin Rückkehr drs Emirs und eine na Judeß scheint die flößen: thatsächlich ist d außer Stand, etwas Ernsiliches zu offenbar das Bediirfniß, sich neue Krieg wieder beginnen zu 1 dem algierischen Gebiete, oh auch nur Ruhe zu finden, schöpfen müssen, und das i seine Rückkehr zu seiner

seu bemerkt man noch immer ein issaire Abd el Kaiser's in den Stäm- ie von Marokko wohnen, die baldige he neue Schilderhebung ankündigen. s mehr nur blinder Lärm zu sein, um Furcht einzu- er Feind fiir den Augenblick wenigstens wobl Abd elKader fühlt HülquueUen zu schaffen, um den es Herumziehen auf zu können oder

unternehmen.

önnen: denn s ne irgendwo sich setz hat seine Mittel unfehlbar gänzlich er- auch der einfachste Erklärungögrund für Die Truppen der Subdivision und bereit, losbrechenden Bewegung auszuräcken. die verhängnißvoile Katastrophe er kostete, von denen noch jest Emirs vergeblich der Stuyde der achbarschaft von Marokko isi, be; gen Frankreichs zu diesem Lande, ne algierischen Bcsißunge chen die Nachrichten bis

auf das erste Signal von einer Bald wird es ein Jahr sein, d von Sidi Brahim so schwere Ops mehrere in der Gefangenschaft dcs Erlösung enigegenbarren. dem Stande der Beziehun währende Gefahr für sei Aus Konstantine rei Minister des öffentlichen Uni erst am 22sten eingetr gefunden 11 Stadt am 2

zum 28. Juli. Der Graf von Salvandy, war dort glänzenden Empfang tlichen Anstalten der um von dort über nach Algier zurück zu

hatte einen sehr ck Besichtigung aller öffen 5sien nach Philippeville abgereist, See auf dem Dampfschiff, das ihn erwartete,

nd war ua

Großbritanien und Irland.

Der ,erste Lord der Admiralität und seine

am nächsten Mittwoch in Portemouth sein, zusammenzutre eu, welche an diesem Tage mit

: zurückkehrt.

nde des Monats nach Paris,

London, Kollegen werdeii mit der Königin ihrem Gemahl nach der Insel Wigb

Normanby' geht am E