1846 / 221 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Frage ward mit überwiegender Stimmen-Mehrheét ver- ne'nt. . * An das Resultat dieser Abstimmung anknüpfend, machte ern Mitglied der Synode aufmerksam, daß zwar m de.m quachten bie Nothwenbigkeit einer Ergänzun _der Gesetzgebung iiber die Emeriti- rung anerkannt, durch den gesa ten Beschluß aber die Sache auf den Punkt gediehen sei, daß zur AbsiellunF der hervorgehobenen Utbjl- siände nichts weiter geschehen werde. r be e indeß die Ueberznr- gung, daß die Kommission noch andere Vors läge zu beßercr Rt - lirung der Sache machen und nur damit zurückgeblieben sein w- e,“ weil sie auf die Genehmigung ihres Antrages gerechnet habe. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes stelle er daher den Antrag„

diese Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen und ihr an- derweitiges Gutachten über die beiden Fragen zu erfokd-lktx,

1) auf welche Weise die Dienstunfähigkeit der, Geistlichen gm

sichersten zur Kenntniß des Kirchen-Regiments zu brin- en und

2) Juri!) wclch' Verfahren diese Unfähigkeit und dib Nothwen-

digkeit der Emeritirung rechtlixh fesizusiellen sei. Der Vorsivende erklärte diese Motion ganz dem Wunsche des Kirchenregiments gemäß und von der größten praktischen Wichtigkeit und siellie deshalb die Frage, - ob die Begutachtung des gestellten Antrages an die frühere Kom- mission verwiesen und ihr überlassen bleiben solle, auch den An- trabgsiexler und die Mitglieder der zweiten Kommission dazu zu zu en

Die Frage wurde mit großer Majorität bejaht.

Der Vorsihende eröffnete hieraus die Diskussion über den 2ten Hauptabschniit des Gutachtens, *

betreffend die Pensionirung der Geistlichen.

Es erhoben sich hierauf theils solche Stimmen, welchen der Entwurf nicht weit genu gegangen zu sein und dem Bedürfniß nicht gehörig zu entsprechen chien, theils solche, denen er wieder zu weit gegangen war, insofern er die Kraft des Staats oder der Geistlichen iiber Gc- bühr beanspruche.

Die eine Stimme verlangt einen Pensions-Jonds, der nicht blos einen Zuschuß zu dem gesetzlichen Quantum des bisherigen Dienst- Einkommens, sondern die vollständigen Mittel zur Pensionirung der Geistlichen nach Maßgabe des Civil-Pcnsions-Reglements gewähre, zu welchem Fonds nicht blos die Geisilichen, sondern auch dieGemeinden herangezogen werden müßten, zamal da die Lage der als Adjunkten arbeitenden Geistlichen eine sehr gedrückte sei, auch das Kirchrn-Rc- giment nicht Anstand nehmen werde, das den Geistlichen zu gewäh- ren, was bereits den Lehrern gewährt sei.

Eine andere Aeußerung ging darauf, daß der Vorschlag von dem Grundsahe, wonach der, welcher besolde, auch zu pensioniren habe, abgegangen sei, und daß zwar der Vortheil des Emeritus, aber nicht des*Amtes im Auge behalten werde.

. Ein dritter Redner machte den Nachtheil bemerklich, den das bisherige Adjunktur-Sysiem habe, daß bei den bedeutenderen Stellen, der dadurch bewirkten Schmälerung der Amts- Einkünfte wegen, es schwer falle, auögezeichnete Kräfte zur Wiederbcsetzung der Stellen zu gewinnen. Da aber Zuschüsse aus Kommunal- und Staatsfonds zur Beseitigung dieses Uebelsiandes sehr problematisch wären, so sei es nöthig, einen auöreichendcn Pensionsfonds f'ür Geisiliche - in der Art zu bilden, *baß nicht dem einzelnen Geistlichen, wohl aber dem Ertrage der Stelle das dazu Erforderliche bei der neuen Besetzung ein- für allemal abgenommen, hieraus ein*Fonds gebildet und aus den Zinsen desselben und zugleich mittelst Verwendung der zu diesem Fonds zurückbehaltenen Abzugs uanm die erforderlichen Pensionen gezahlt wiirden. Natürlich mii e bei den noch im Amte befindlichen Geistlichen eine andere Auskunft getroffen werden. Es sei auch zu wünschen, daß bei der Bildung dieses Fonds zugleich auf die Ablö- sung des sogenannten Gnadenjahres gérücksichtigt werde, damit über- all sogleich zur Wiederbesehung einer erledigten Pfarrstelle geschiit- ten t,und die dem Gemeindeleben schädlichen Zwischenzeiten beseitigt wür en.

' Von der anderenSeite her wurde der Entwurf angegriffen, indem ein S nodale in Betreff der, Einziehung der Beiträge eine zwiesache Unbilligkeit in dem Vorschlage. hervorhob, denn er gehe darauf hinaus, bei verschiedenen BettrS-Ken gleiche Vortheile in Aus- sicht zu stellen, und es entbehre die- e ulirung der Beiträge “nach dem Diensi-Einkommen eines sichcren Fundaments, da bei einem größeren Einkomnien auch oft viel rößere Ansprüche zu befriedigen ständen, welche durch die" .jedeömaltgen Verhältniss bedingt seien. Zur Hebung “dieser Uebelstände mache er den Vorschlag, sich mit einer Bitte an Se. Majesiär den König zu wenden, den schlecht dotirten Pfarrstelleir in Beziehuyg auf diese Pensions-Beiträge dieselbe Erleichterung zu Theil werden zu lassen, welche dieselben be- reits hinsichts der Wittwenkassen-Beiträge genössen, damit dieselben nicht in der durch die Kommission vorgeschlagenen Weise iibertragen werden dürften.

Ebenfalls wurde gesagt, daß das Verhältniß der Beiträge zu den eventuellen Ausgaben des beabsichtigten Pensions-Fonbs gar kein Gegenstand der Erwägung gewesen, sondern man sich be niigt habe, die Au6gleichung etwaiger Mißverhälinisse “lediglich vom _ taate nach Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements zu erwarten. Dabei aber werde der Staat in die Lage verseßt, eine sehr ungleiche Behand- lun sweise der Civil-Beamtewund der Geistlichen einschlagen zu ep, indem die Lehreren bei dem Genusse eines Drittels oder der Hälfte ihres bisherigen Einkommens gegen die Ersteren in ein auf- fallend günstiges Verhältniß gesetzt würden. Es scheine überhaupt die Zuziehung des Staates zur Verbesserung des Emeriten - Gehalts der Geistlichen unsiatthast,_ und der vorliegende Zweck werde auf dem Wege von Privat-Vereinen erreicht werden müssen, um nicht den Staat mit einer unbilligen Behandlung der Pensions-Angelegenheit zu beschweren.

Endlich machte der Vice-PréYdent gegen ben Vorschlag geltend, wie dadurch sowohl Staat als eistliche in beträchtliche Nachtheile versetzt würden. Die meisien Provinzial-Synoden hätten sich in dem Vorschlage geeinigt, einen Pensions-Hülfsfonds auf dem Sozietäts- wege zu ermöglichen: dagegen-habe die Kommission die Angelegenheit als eine Sache des Staates, und zwar in Anschluß an das Pensions- Re lement vom 30. April 1825, behandelt., Dieses Reglement ruhe aufg dem zwiesachen Grundsaxe, daß jeder zu emeritirende Staats- diener eine angemessene Pen on erhalte, und daß derselbe während seiner Amtsführun angemessene Beiträge zum Fonds zahle. Der Kommissions-VorsZlag bringe eine bedenkliche Abweichung von diesen Grundsäven in Antrag, mdem er verlangt, jede Pfarrstelle solle dem Siaatx gegenüber als nur*400 Rtblr. gewährend, also auf dem nie- dr' skxn „Süße des Pensions-Reglements. stehend, be4rachtet werden, wo “„U? besser dytirten Stellen die minder einträglichen zu iibertra-

en hatten. Esse! zu besorgrn, daß an dieser dem Staate gemachten

„umutbung dk! gaxzePlc-n scheitern werde. „Eben so schließe ber Verschlag emen Nachtherl für die Geißlichen ein, indem diese nacb dem Pensions- Reglement behandelt Werden sollen. Dieses Reglement lasse die Pen- siomrung allemal„erß nach dem 15ten Amtsjahr: eintreten. Ab e- seben„.v,on„ dem nzogltchey Falle, daß ein Geistlicher schon vor die em Termin diensiunfahig wurde und dann ganz hülflos bleibt, so habe

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die Kommission übersehen, daß Civilbeamte im Durchschnitt schon im 23sien oder 24sien Lebensjahre zu einer Steaung im Staatsdienst: elangten, welehe die Vereidigung als den terminus : quo mit sich Frächte, so daß sie bereits in ihrem 38|en bexnsjahre p'e'nsionsfähig würden, während der Geistliche unter den ich's,“ Verhältnissen mit diesem Lebensj re nicht selten überhaupi erst in den Kinbendiensi einträte, so da er zu derselben Zeit eben "| die Aussicht erlangt ätte - nichts zu bckominen. Zwar bab: man sggj, mu würde im! finden in den Beiträgen besser gesellte: erstbehen; da es aber einleuchte, wie schwer auch von diesen nur die Antritisgelder wiirden aufzubringen sein, uud wie überhaupt im ersten Jahre,“ wel- ches die meisten Geistlichen mit Schulden beginnen müßten, und wel- ches mit seinem Ertrage lange warten lasse, dergleichen Zahlungen nicht zu erschwingen wären, so sei auf dieser Seile wenig Geneigt- heit zu der beabsichtigten Auögleichung zu erwarten. Cr stelle daher den Antrag, - daß das vorliegende Pensions-Jnsiitut nicht als Sache des Staats, sondern als Sozietäts-Sache behandelt wiirde.

Hierauf replizirte der Referent auf die gemachten Einwendungen: Was! zunächst den Vorwurf , die Geistlichen vor anderen Staats- dienern zu bevorzugen, betreffe, so habe die Kommission allerdings mit der durchschnittlichen Normirung des Einkommens der Geist-

lichen auf 400 Rthlr. dasselbe auf diejenige Stufe des Pensions-,

Reglements hcrabgeseht, auf welcher die Beiträge mit 1 pCt. eni- richtet würden. Sie habe das aber gethan in Hoffnung auf dre Wiliigkeit des Gouvernements, hier zu helfen. Und diese Hoff- nung sei nichts weniger als unbegründet, wenn man auf die Ge- sinnung desselben im Allgeieinen, auf stine Stellung zur evqnge- lischen Kinde und auf die zur katholischen sehe. Da diese mitder außerordcntlichsien Jreigebigkeit auögesiattet wäre, daß selbst Dc- meritirungs-Ansialten vorhanden seien, warum sollte die evange- lische Kirche nicht auch in diesem Falle auf die Hülfe des Gouver- nements rechnen diirfen? Uebrigens sei nicht zu besorgen, daß dxr Staat von dieser Anwendung des Pensions-chlements auf die Geistlichen so großen Schaden haben werde, denn kommen dre Geistlichen so spät erst zum Genuß ihrer Pension, so habe der Staat auch um so viel weniger zu zahlen.

Was ferner eiugewendet worden, daß die vorgeschlagene Hülfe Unzureichend sei, so habe auch die Kommission nicht gleich eine Alles umfassende hinstellen wollen, und es sei wohl zu unterscheiden, was man vom Staate zu erbitten habe und was von der Kirche selbst zu thun sei. In ersterer Hinsicht genüge die Bitte, der Staat möge auch die Geistlichen, wie die iibrigen Beamten, an den Vortheilen eines geordneten Pensions-Sysicms Theil nehmen lassen“, würdx das erlangt, dann wäre die andere Frage, wie die dazu nötbigen Beiträge aufzubringen seien, und dann könnten die gemachten Vorschläge zur Sprache kommen. Während dieses Zweite aber Ausgabe der einzel- nen Provinzial-Synode sein dürfte, so sei die Absicht der Kommission zuniichst diese gewesen, die Vortheile des Pensions-Reglemenis der evangelischen Geistlichkeit der ganzen Monarchie zuzuwenden.

Die Einwendung endlich, daß es unbillig sei, wenn reicher do- tirte Pfarrer größere Beiträge geben sollten, als die übrigen, finde auch gcgen bas Pensions-Reglcmcnt statt, und es habe die Kommis- sion auch auf die amtsbrüderliche Liebe der Geistlichen erechnet. Der Vorschlag, für die schwächer dotirten Stellen die Hü1?e des Staats in Anspruch zu nehmen, scheine bedenklich und könne leicht der Haupt- bitte nachtbeilig werden', und was das Antrittheld mii %, von 400 Rthlr. bcträfe, das als eine drückende Last fiir die Geistlichen be- zeichnet worden , so sei kein Staatödiener in dieser Hinsicht günsti- ger gestellt. (Schluß folgt.)

Berlin, 10. Aug. Die im heute anögegebenrn 25sten Stück der GeseH-Sammlung enthaltene, am 26. Mai 1846 abge- schlossene und am 6. Juli d. J. ratifizirte Convention zwischen Preußen und Dänemark wegen Erneuerung des Handels-Vertrags vom 17, Juni 1818 lautet wie folgt: Nachdem der Handels-Ver- trag zwischen Preußen und Dänemark vom 17. Juni 1818 nach Ab- lauf der im Art. 29 desselben bxsiimmtcn Dauer im Einversiändniffe beider Theile bisher in Ausführung erhalten worden isi; Se. Maje- stät der König von Preußen und Se. Majestät der König vvn Dä- nemark aber sich in dem Wunsche-vereinigt haben, den Zustand von Ungewißbeit iiber die Dauer dieses erhältniffes durch Verabredung einer weiteren Frist zu beseitigen, während welcher der gedachte Ver- trag, unter einigen für angemessen erachteten Modificationen und zusävlichcn Bestimmungen, noch in Kraft bleiben soll; so haben in dieser Absicht zu Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majesiät der KöniY von Preußen:

den Herrn August

Ascheraden, AUerböchsiihrcn Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dcm

Könige von Dänemark, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter

Klasse und des St. Jobanniier-Ordens, Commandeur des sar-

dinischen St. Moriy- und St. Lazarus-Ordens, und

Se. Majestät der König von Dänemark: . den Herrn Heinrich Grafen von ReventlowaCriminil,

Allerhöibstihren Kammerherrn, Geheimen Staats-Minisirr und

Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Groß- kreuz des Danebrog-Ordens, Danebrogsmann, Ritter des preu- ischrn St. Jobanniter-Ordcns, des russischen Alexander-Newsky- rdens, Großkreuz des sardinischen geißlichen und militairischcn St. Moriß- und St. Lazarus-Ordens, Großkreuz des schwedi- schen Nordstern-Ordens und des hannoverschen Guelphcn-Or- dens, Groß-Commandeur bes oldenburgischen Haus- und Ver- dÖ'etZst-Ordens, Commandeur des österreichischen St. Stephans- r ens,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt unxd dieselben in-

guter und gehöriger Form gefunden haben, über die folgenden Arti- kel übereingekommen Lud. .

Art. 1. Die tipulationen des zwischen beiden hohen vertra- genden Theilen unter dem 17. Juni 1818 geschlossenen Handelsver- trages sollen bis zum 1. Juli 1851 und darüber hinaus für die ganze Zeit der Dauer der gegenwärtigen Convention (Art. 11) in voller Kraft bleiben, insoweit dieselben nicht durch die folgenden Artikel auf- gehoben oder abgeändert werden.

Art. 2. (Zum Art. 3, erstes Alinea des Vertrages vom 17. Juni 1818). Man isi dariiber einverstanden, daß die Stipulation des ersten Altura des dritten Artikels bes Han-dels-Vertrages vom 17. Juni 1818 keine Anwendung nder auf die Küstenschifffahri, d.h. auf den Transport yon Crzeugni en oder Waaren, welche in einem Hafen mit der Bestimmung für einen anderen Hafen desselben Ge- biets eingeladen werden, indem die hohen vertrageuden Theile gegen- seitig Sich das Recht vorbehalten, diesen Verkehr besonderen Bestim- mungen zu unterwerfen.

Art. 3, (Zitm Art. 3, erstes Alinea, ebenbaselbsi.) In den überseeischen Kolonnen Dänemarks sollen die preußischen Schiffe, und Ladungen unter denselben Bedingungen zugelaffen werden, unter de- nen die Schiße der-am meisten begünstigten Nationen es jekt“ sind- oder künftig ein werden. Dasselbe soll rückfichtlich der Faröer In- xeln. Jslands und Grönlands, stattfinden, insoweit als der Handel da- elbsi anderen Nationen eröffnet sein wird. - _

Art. 4. (Zum Art. 4 des Vertrages von 1818.) M daß während der Dauer der gegenwärtigen er Königlich dänischen Regierung unter dem , Sund- und Belt-Zolltartf„nkbsk den darjxi en Beßimmungen auf die prettßischen S t werden soll, so daß der Handel Und ßischen Unterthemen, in Allem was die Ekb- nach den Bestimmungen des Da auch die g:» beständig auf eben dem Fuße behandelt meisien begünstigten Nationen, so ,'ß gcdachtcu Tarifs,

brechenber Nach einzelne Raketen geworfen äter gegen dre Beamten selbst gerichtet. sich der Exzedenten zu bemach Der Polizei-Sergeant Friedrich so bedeutende Kopfwunde, daß er bewußtlos und in das Lokal der Stadtwage gebracht w , Beamten gelang es zwar, auf kurze Zeit urückzubrängen, bald darauf aber und nach Herbeiziehung chaft vom RathhauSplav begannen die Steinwürfe mehrere Gendarmen und Sergeanten Quetschungen missarien vou Greß und von Blomberg ver- von Fensterscheiben an dem städtischen Ge- Jnmittelsi hatte sich der ganze Play ' e bedeckt, daß die Verhaftung der einzel- ltuanten immer chwieriger und die Beseitigung des Unfugs Es mußte daher, um dem zu verschaffen, Als diese

übereingekommen, vention der von d nuar 1842 publizirte_ haltenen reglementarrscb und Ladungen auge ahrt der pm: und- und Beltzölle betrifft, dachten Tarifs behaudel preußischen Unterthanen den sollen, wie die am darüber einverstanden, wie jede andere Bega sein mögen, welche einer ande oder künftig zugestanden wcrden möchten, facto den preußischen Unteriban Art, 5. (Zu Art. 5 des durch den schleswig- preußischen Schiffe un Fuße behandelt werden, wie (Zu Art. 7 des dänischeRegierung verpflichtet sich, bei den Zollsiäitcn im zu erleichtern und zu der Klarirung jed hiermit wird indi- Ordnung ihrer An Art. 7. (Zu Art. fahrt auf der Elbe seit de 1818 durch besondere zwischen den El einkünste, nämlich durch die Convention vom Additional-Akte vom 13. Apri11844, geregelt worde agenden Theile in Allem, was die Bcschiffuaq“ auf die in jenen Uebereinküuften ei-

“.1818.) Die .. die Abgabenfx «„

bemüht waren, ]! „folgten aucb Stemwürfe.

dadurch eine erden mußte.

hung der übrigen 1 werden sollen. xWacbkmaUns die Polizei-Kom und eine Menge

zertrümmert wurden. “1 einer solchen Volksmen

daß jede Reduction des nstigung oder Vortheil, „welcher Art ße ren Nation inzwrW von Rechts wegen und ßig zu Theil werden [.' Vertrages von 1818.) Bei derJ holsteinschen Kanal und durch 1) d Ladungen in allen Beziehungen auf denn“ die der am meisten begünstigten Nati Vertrages von 1818.) DieKz„** die Abfertigung der preußischen ,t d in den Velten so viel als beschleunigen und darauf zu wachen, d

cht durchaus nöthige Aufe ß der feststehende Grundsaß,

kunft abgefertigt werden müssen, 9 des Vertrages von 1818.) Da dieS m Abschlusse des Vertrages vom 17, buser-Staaten gcschloffeneu 23. Juni 1821111» " isi! so biz

hnungen unmöglich wurde. Vertretern Achtung herbeigebolr „wurbc dcr Play geräumt und jeder wodurch für diesen Abend alle Unordnungen beseitigt auch der„4te noch ein Kirmeßtag war, so mußten zur der energischen Begegnung ähnlicher Exzesse Vorkehrun- . _ Zu dem Ende wurde alle Tanzmusik unter- mit dem Eintritt der Dunkelheit der Altmarkt durch ein In- schemeut besevt, und andere Truppen-Abtheilungen wur- . , , Leider waren diese Vorsichts- eln mcht unn'otbrg. Am 4ten Abends lief mit dem Dunkel- f dem Alten Markt und in dcn ansioßcnden Straßen aber- zahlreiche Menge zusammen, welche sich durch Neugierige dem schönen Wetter jeder Minute ei und Beschimpfung des Militairs und der Polizei- Sie wurden gedrängt und von vielen Seiten mit Steinen Als alle Aufforderungen zur Ruhe nichts halfen, rückte de Infanterie auf Befehl des General-Lieutenants von Land vor, um den Play zu räumen. ..t vollständig, indem die Volksinassen, auf Einen'Punkt zurückge- von anderen Seiten wieder vordrangen un? die Jusulten er- Deshalb wurde eine in Deus bereit gehaltene Abtheilung Diese rückten im Trabe vor und reinigten, die Straßen

en gleichmä ie Eider sour, Militairmacbt b 11 Uhr erschien,

SMM "" getroffen werden. ntbalt beseitigt daß die Schiss:

, in den Kasernen bereit gehalten. nicht aufgeh

»Spaziergänger, die bei von allen

n anlangtrn ,

sich die hohen vertr gedachten Stromes betrifft, tenen Bestimmungen.

Art. 8. (Zum Art. 10 des Vertrages von iibereingekommcn, des Vertrages vom 17. Juni 1818 zu G„ welche in den Häfen der beiders" auf alle Abgaben auszudehnen, so daß preußiskhe oder d hafner in einen der Häfcn der hobcnvx nögen nun daselbst ausladen oder" nderc Abgabe entrichten Einlaufens gehörig

Aber auch dies genügte

vertragcndcn Theile welche im Art. 10 _ derjenigen Schiffe siipulirt ist, Länder im Notyfalle einlaufen,

(! oner herangezogen. oder die Ladung treffen, 9

das Schiff lei na manni a emWiderUcben ker Ru e örcr, Schiffe, welche als Noth ck ck gf ck ' h genden Theile einlaufrn, sie 1 weder Hafengelder noch irgend eine (1 vorausgeseyt, daß di stellt ist, daß ferner daß sie sich in dem welcher das Einlaufen nothwen Schiffe ihre Ladung, s ausführen, sollen sie ebciif Abgaben bcfreit sein.

en 11 und 12 Uhr war in allen betreffenden Straßen Ordnung vollständig hergestellt und kein Ruhestörcr mehr zu c Nothwendigkeitbes dicse Schiffe keinen Handelsverkchr treiben, Hafen nicht länger“ aufhalten, als der Um dig gemacht hat, crheischt. Wenn sie dieselbe eingebracht haben, alls von der Entrichtung aller Ausga

Von den Polizei- Beamten und Gendarmen waren an diesem end abermals mehrere durch Steinwürfc verletzt, aber auch unter Ruhestörcrn mehrere zum Theil nicht unerheblich verwundet wor- ,obgleich das Militair weder von der Schußwaffe, noch vom Ba- et Gebrauch gemacht hatte.

Gegen Mittag des ndant, General-Lieutenant von der neral-Lieutenant Graf Caniy, war abwesend), der General-Pro- aior Berghaus, der Polizei-Dircktor Heister, er Steinberger, mehrere Mitglieder der Regierun ast bei dem Regierungs-Präsidenicn von Raumer. rirerern der Bürgerschaft wurde bemerkt, kennen war, daß in der Stadt große Aufregung herrsche, daß das Militair sei zu weit gegangen, habe Unschuldige Der Tod Eines betheili ten Einwoh- (Am . ten war einer

5tcn d.Mis. versammclien sick) dcr ?te Kom-

lrytcn Alinea drs Ari. 17 des Vertrages Lund (der M? Kommandant, die Bestimmung, wclche in Vertrages vom „17. Juni . und fortan als preußische oder da»§ chien, Welchc in dem Staate, dem sie [tenden Gesetze und Reglem * ntrahirenben Thoilcb ärungen vor, welche eine Papiere und Dokumente ** der resp. Staats : Regieru Wenn nach der spätrstcno des gegenwärtigen Vertrages vor; hohen konirahircnden Tbeib 77-1 hierauf bestrbrndi soll dem anderenTh-

Man ist iibcreingckommen, Alinea des 17ten Artikels des enthalten ist, aufzuheben Schiffe diejenigen zu betra gehören, nach M als solche anerkannt werden. ten sich die Auswechseluiig von Erk! liche und besiimmtc Bezeichnung der mit welchen, nach den Anordnungen deren Schiffe versehen sein 11 Monate nach Unterzeichnung menden Auswechselung einer der drm Falle befinden sollte, seine in Beziehung „schriften abzuändern oder zu modifiziren, so davon amtliche Mittheilung gemacht werden. 24 des Vertrags von Sund odcr die Brite in die O', [zischen Hafen begeben wollen, fen und ohne mit dem Lande 1 Quaraneaine durch den “- ch ausdrücklich dariiber ve “* ner dänischen Qua

der Ober-Biirgcr- g und der Bär-

aßgabe der dort ge was auch sonst nicht zu

Die hohen ko

leßi, Läden beschädigt :e. s, eines Gesellen, erhöhe die Mißsiimmung. Verwundeten gestorben, seitdem sind keine Todesfälle gemeldet, lebenögefährliche Verwundungen nicht weiter vor-

Es wurde ihnen hierauf von Seiten des Prä- So sehr der Tod cines Einwohners kommenen Verwundungen zu bedauern ssen werden, wodurch diese traurigen rer geseßlichanunction begriffen, dic Polizei-Beamtcn auf das kräftige Einschreiten des Wenn dabei UnglücksfäUe, viel- so müsse dies ein war- durch Exzesse

* scheinen selbst ommen zu sein.) nien Folgendes entgegnet: * die anderweitig vorge ren, so dürfe doch nicht verge rgänge entstanden seien. In ih n die Truppen, die Gendarmen, blichsie insultirt worden. litairs unvermeidlich geworden. nt auch Mißgriffe Einzelner vorgekommen, drs Beispiel sein für licher Art ohne Rücksicht auf cht zu provoziren, rde von dem Präsidenten beigefügt, Sgange des vorigen Tages en und weitere außerorden

" Ar t. “10. 1818.) *Die p

(Zum Art. ßischcn Schiffe, Welche durch den eingehen und sich nach einem preu in einen dänischen Hafen einzulau Verbindung zu treten, können frei vor und die Bette fahren, und man hat si digt, daß dieselben nicht gehalten sind, sich ei mine blos aus dem Grunde zu unterwerfen, daß sie die dänischen Zollsiäitcn der Klariru zu berühren. Die dänischen Zoll-B ten werden zu diesem Ende, unter Verorknungcn, die erforderlichen C der Lootsen soll diesen Schiffen, : sehenen Umständen ihunlicb ist tung geleistet wcrden. durch den Sund und

Danach sei das

Alle, die es angehen möchte, ihre schlimmen Folgen die öffentliche und in Gemeinschaft mit dem Kommandanten daß zwar nach dem ernsten eine Wiederholung der Ruhesiörungcn tliche Maßregeln fiir den Artgen- wendig erschienen, die Truppen aber auf den Wachtposien und den Kasernen fiir den Fall dcr Noth bereit gehalten werden würden. ömöchten die Anwesenden ihren Mitbürgern mitthcilen und hinzu- en, daß die Behörde gern bereit sei, Alles zu vermeiden, was neue sktgung veranlassen könnte, eben so aber gesonnen sei, im Fall Wolter Exzesse mit allem Ernst einzuschreiten. Gern wurde das erbieien angenommen, daß die anwesenden Mitglieder der Bürger- 1171) mit anderen gutgrsinnien Bürgern zusammcnthun wollten, Sirgßen und Pläßen der Bevölkerung beruhigend zuzureden ' sie Zu einer besonneneren Haltung zu Veranlassen. Dabei wurde Gedanke'km eine bewaffnete Biirgergarde angeregi, der Präsident 6 aber diese Idee als unnöthig und unter den obwalicnden Um- dkn durchaus unstatthaft zurück, wobei man fich auch sofort be- Seitdcm ist die Ruhe bis zum 7trn Abends - und da e neueren telegraphischen Depeschen eingetroffen, men, bis jest -- nicht wieder gestört. Straßen und Pläßen Bon gutem Erfolge.

ng und ZoU-Entrichtung ** ehörden im Sande und m'; Berücksichtigung der bcsieb, iurichiungen treffen. V '*' nsowrir es unter den hiervo , und gegen eine angrmeffcnc Vel Führer der geba ffe sich mit däm] so sollen dieselbta alien zugelassen Werden. ments zu unterwerfen und“ antaine, als hm

udwig Karl Freiherrn Schoulß von-

chn hingegen die die Velie gehenden Schi Quarantaiuc-Certifikaten zu versehen wiinsiben, den dänischen Quarautaine-Anst sicb alsdann den dort geltenden chlc daselbst sowohl hinsichtlich der Dauer der Quai“ hren und der Expedition, ganz auf dem 1tionalschiffo. riige Convention soll bis Wenn dieselbe sechs Monate vor Jahr zu Jab' hohen vertragendcnß seine Absicht angeztlgx.

Die gegeiiw eilen ratifizllk

lich der Gebii behandelt werden, wie die N. Die gegenwa 1851 in Kraft bleiben. ser Frist nicht gekündigt ist, so soll sie ferner von so langevnbiudlich bleiben, bis einer der dem anderen, jedoch sechs Monate vorher, ben wird, dieselbe außer Wirksamkeit zu sehen. Convention wird von den hohen vertragenden Th ationen derselben sollen in dem Zeitraum? o möglich noch früher, zu Kopenyagkna »* en haben die beiderseitigen B, t und ihre Siegel kW“ 26. Mai 1846. ,

R'chntlow-Crtm

müssen wir an- Die Einwirkung der auf

umhergehenden ordentlichen Bürger zeigt Das Begräbniß dcs getödteteu Gesellen isi

öien d. M. unter großem Zulauf, aber ohne Ruhestörung vor

„Hoffen wir, daß die Gemiither sick) bald vollständig beruhigen * ahnliche Vorfälle in der schönen, sonst durch ihre anständige Hal- g, nameptlich bei Volksfesten, ausgczeichnctcu rheinischen Haupi- , k sich nicbt erneuern werden.

D'“ Jkktchtliche Untersuchung ist eingeleitet. sk„zug1eich als Widerlegun d'en)?"- mit denen sich die ' tntlrcb auch zur Widerlegung der in Nr. 2 "3 kmhßlicnen Angabe, daß das Militair z sern die Ausrechtbaltung der Ordnung an "Uns bo!) freiwilligen Bürger- "me" skk- man müßte denn an tIW Wohlgesinnier Bürger " sind, durch verständiges " unh von Exzessen abzuhalten. '

WU" boßen in den Stand gesevt zu werden, Untersuchung ergeben möchten, mit glei-

den, und die Ratific sechs Wochen, oder w wechselt werden. Zu Urkunde dess mächtigtcn diese Convention unterzeichne

Sogeschehcn zu Kopenhagen, den

Schoulß von scheraden. (].. 5 *

Diese Mittheilung g übertriebrner uud entstellter Nachrich- Blätter bereits zu füllen beginnen, - 18 kerKölnisÖen Zci- uriickgetreten sei, den worauf die beschlossen und sofort ter Bürger- Compagnieen Vereini- versieben, welche lediglich darauf ge- Zureden Ruhe und Ordnung zu för-

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Rail

Urkunden sind am 6. Juli d. I. zu Kopenhagen ausge")

Berlin, 10. Aug. Durch Mittheilung der offiziellen Bt"

en Ereignisse in Köln am Zten und 4ten ** COMMIWM

über die beklagenöwerth nsere vorläufige Nachricht vom-

sind wir in den Stand geseßtxu d. M. in Nachstehendem zu vervollständigen.

Die sehr gefährliche“- ansitte des Schießens und Feuerwerken auf dem alten Mark Kirmeß, welche bereits vor zwei Volksmassen mit der bewaffneten“- M serhalb eine Cinschärfung ver dagegen bestehenden habt hatte," machte de'r Polizei besondere Deshalb waren am31en Abends die zur dem Alten Markte kommandirten Polizei- aus dem Play- in verfchiedemn Gruppen vertheilt. Denno“?

Abbrennen“, ! zur Zeit der sogenannten Jahren einen ernsthaftenK acht herbeigeführt- und kb" Verordnun “Z' Aufmerkscz ' Dienstleistung Beamten und

wels,: |ck fernere Aufklärun-

, Vollsiänd im Laufe der

igkeit mitzutheilen. ck: Bundesstaaten,

Baden., * Se. Königl. Hoheit der Angusl den Kaiserl. österreichischen Kärn-

Großher

oßhtrzog emp ogthmn

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meter, Grafen Ger. Alex. Esterhßzy von Galantha, in feierlicher Audienz unb nahm aus dessen Handen bas denselben als Kaiserl. außerordentluhen Gesandten und bevollmächtigten Minisier am Groß- herzog]. Hofe beglaubigende Schreiben entgegen. - Von der ersben Kammer wurde in ihrer _Sivnng vom 4. Au ust zunächst der Bericht über die Adresse der zweiter) Kammer, ,die Elliodisication der Erb- und Scbupflehen betreffend, m Berathung genommen und so- damx zur Erörterun des von dem Geb. Rath Klüber erstatteten Berichts über die otion beo Freiherrn von Andlaw auf Unter- druckung der öffentlichen Spielbanken im Umfang verdeut- schxn Bundesstaaten geschrittm. An der leßteren Debatte nahm der großere Theil der Mitglieder der Kammer Antbeil und sprach sich - rm Gegerrsaße zu “der Ansicht, daß die Lotterieen das schädlichere Insiitur „seien und ihre Anfhebung vorangehen oder wenigstens gleichzeitig geschehen müsse, oder das: nach den früheren Vorgän- gen eher von jedem Angehen des Bundes in dieser Hin- Licht abzuseheii ,und die Spielbank in Baden sofort aufzuheben er “, nachdrucklich für den Wunsch aus, die Aufhebung der Spiel- bg'nk'm Baden von der Aufhebung der Lotierieen nicht Weiter ab- Langtg zu machen, aber auch auf glrichzeitige Aufhebung der übrigen Spielbanken zu bringen. Demgemäß wurde der Antrag der Kom- missto-n nach einigen Abänderungen dahin angenommen, in einer un- terthänigsten Adresse die Bitten aUSzusprechen: 1) daß die Groß- herzogliche Bundestags-Gesandtschaft beauftra twerde, bei der hohen BundeöZVersammluug darauf anzufragen, da? durch einhelligen Be- schluß die Unterdrückung aller öffentlichen Spielbanken in dem ganzen Uszange der deytschen Bundesstaaten und in einer für alle gleichbe- siimmten, möglichst kurzen Zeitfrisi auögcsprochcn werde; 2) daß in dem Fall, wenn wider Verhoffeu, ein solcher cinbelliger Beschluß dxr hohen Bundes-Vcrsammlung nicht zu Stande kommen sollte, auf diplomatischrm Wege, entweder unmittelbar, oder an dem Siy der hohen Vurrdes-Versammlnng, mit einzelnen deutschen Regierungen, und zwar zunachst und hauptsächlich mit der Königlich preußischen und der Herzoglrch naffaurschen,Unterhandlungen angeknüpft Werden möch- ten, zii dem Zwecke der wo möglich gleichzeitigen, auf jeden Fall aber nicht zu sehr entfernten Aufhebung der Spielbanken an den in den Staatsgebieten dieser hohen Regierungen gelegenen Badeorten; 3) daß unterdessen fiir eine so viel immer möglich sparsame Verwal- tung des Vadefonds zu Baden und insbesondere dahin jest schon fiirsorglicher Bedacht genommen werde“, daß dersclbe zu der Zeit des Aufhörens des Spiele) nicht mit Schulden belastet sei; 4) daß die Verordnungen, welche das Spiel in auswärtigen Klassen- und Zah- len-Loitericen und das KoUcktircn für dieselben, so wie das Aubspie- len von unbeweglichen oder beweglichen Gegenständrn aller Art, im Zulande ohne besondere nur in seltenen Ausnahme- fällen zu crtheilcnde Erlaubnis; untersagen, namentlich also die Verordnungen vom 3. Oktober 1811 und vom 29. September 1814, unter Androhung verhältnißmäßiger und ausführbarer Strafen er- neuert und wo nöthig ergänzt, hicrnäcbsi aber in den strengsten Voll- zug geseßt Werden möchten“, endlich 5) daß die ebenerwäbnten er- neuerten Verordnungen scincr Zeit der hohen Bundes-Vcrsammlung mit dem Antrag mitgetheilt werden, daß durch die Vermittlung die-

ser höchsten Bundks-Behörde diejenigen hohen Regierungen, in deren

Staaten Verordnungen von glcichc'r Wirksamkeit nicht bestehenxzu deren Erlassung und Handhabung bewogen werden möchten. - Die Berathung des weiteren zur Tages-Ordnung ausgeseßten Berichtes iiberdieAdressewegchinführungeinerKapital-Steuerwurde wegen der zu weit vorgerückten Zeit auf die nächste Siyung verschoben und zur Crsiattung von Berichten der Petitibns-Kommiffion übergegangen. _ Die Freiburger Zeitung“ berichtet über die Beweggründe, welche die Partei der sogenannten rechten Seite in der zweiten Kammer bestimmt haben, aus der Sißung vom 30. Juli wegzubleiben (siehe Nr. 215 der Allg. Pr. Ztg.), Folgendes): „In einer Zusammen- kunft noch am Abend des 29. Juli beschloß die rechte Seite der Kam- mer neuerdings, auf ihrem ausgesprochenen Vorsave zu Verharren, was sofort auch noch eine Stunde vor Mitternacht drm Präsibcntcn mitgetheilt wurde. Man hatte sich begnügt, demselben als Beweg- grund den Wunsch, StaatSrarh Bekk möge dcr Sißung beiwohnen, anzugeben“, die beiden anderen Griinde, daß man sich und den Prä- sidenten dem unbedingten Joche der Mehrheit der Opposition entziehen und die Würde der Kammer dadurch wahren wollte, das; man sich nicht zu Rollenträgern eines vor der beigeladcnen Menge zu gebenden Schaustiicks bergab, wurden allerseits wohl gefühlt. Der Schritt ker rechten Seite, eine folgenreiche moralische Demonstration, war das Werk des Gesammiwillens jener Partei und erfolgte obne Einwir- kung des Abg. Buß. Sein Name war indessen die Tagestosung, und als Herr Buß zur Mittagssinnde am Zähringer Hofe vorüber- schriti, öffneten sich, wie auf Einen Schlag, alle Fenster, und die Gäsie, sich herauslebnend, riefen: „Hirt kommt der Irsuit; wart' Ultramontancr, Pfaffenkönig!“ Drei dieser Gäste gingen selbst, den Abgeordneten insultirenb, demselben durch mchrere Straßen nach.“

Herzogthum Holstein. Dcr Alt. Merkur theilt noch einige Einzelnheiten nus "Oln Verhandlungen der holstcinschcn Ständc- Versammlung, namentlich in Betreff der Proposition wegen ciner Eingabe an die deutsche Bundes Versammlung (vergl. Nr. 214 der Allg. Pr. Ztg.), aus der Ständezeitung mit. Das Wesent- liche derselben ist Folgendes: „Der Königliche Kommissar er- klärte die Versammlung für nicht berechtigt, auf die proponirten Schritte einzutreten, da die Anträge mit dem der Versammlung durch die Gesehe vom 28. Mai1831 und vom 15. Mai 1834 angewiesenen Wir- kungskreise nichtim Einklang ständen. Indes; motivirtedcr Abg. C la n ssen den ersienjener Anträge, welcher aufcine Beschwerde bei dcr Bundes-Ver- sammlung über die Verleßung dcs Petitionörcchts und auf eine Bitte um Verwendung von Seiten ker Bundrs-Versammlung in Ordnung der Erbfolge-Angelegenheit ging. Der Königliche Kommissar sielltebic Richtigkeit des von dem Abgcocdneieu auSgcführten Rai- sonuemcnts in Abrede, indem der Umfang des Petitionsrechts keines- wech so unbestreitbar und unbestritten sei, wie der Antragsteller

. meine. Der Abgeordnete L'o'ck uuiersiüßie den Antrag und war der

Ansicht, daß derselbe jedenfalls an ein Comité überwiesen werden müsse, dem der Kammerherr von Neergaard bei- siimmte. Dawider aber erklärte [[ck Gras Reveutlow von Jersbeck, welcher der Ansicht war , daß man zuersi sich noch einmal an die Regierung selbst wenden müffe, in welcher Beziehung er einen selbstsiändigen Antrag gestellt hatte. Ihm stimmte Advokat Kirchhoff bei, und auch Advokat Vargum erklärte sich gegen die Comitéwahl, weil er das Ziel, das der Antragsieller er- reichen wolle, für nicht zeitgemäß halte. - Fast *aus allen Gegenden Holsteins laufen betrübcnde Gerüchte über das Umsichgreifen der Kartoffel-Krankheit (vergl. Nr. 217 der Allg. Pr. Ztg.) ein. Die iibrigen Feldfrüchte-dagegen sind vortrefflich gerathen. „si r a n k r e i ck. Paris , 6. Aug. Der Moniteur meldet, daß der König

von der Königin Victoria ein Schreiben mit Hinsicht auf das Atten- tat vom 29. Juli empfangen habe.

Auf die Nachricht von den falschen und beunruhigenden Nach- richten iiber einen Schlag-Anfall des Königs und einen neuen Mord- Versuch gegen denselben, welche in diesen Tagen zu Rouen und zu

Paris verbreiiei warerr, hat der Minisier der Zußiz die General- Prokurator“) dieser beiden Bezirke aufgefordert, eine gerichtliche Ua- tersuchuug etyzuleiten; um die Quelle dieser Gerüchte zu entdecken.

Es scbemt gewiß„ daß Marschau Soult die Absicht hat, den yachsien Winter auf semem Schlosse Soultberg zuzubringen. m_imer erhalt sich" das Gerücht, er wolle die Conseils-Präsidentschaft niederlegen und mb ganz von dem öffentlichen Leben zurückziehen.

Auch zu Perpignan und Vinca haben Unruhen bei den Wahlen siattgefundeu. An erßerem Ort begann die Aufregung am 2. August und wiederholte sich am folgenden Tage. Die Truppen griffen zu den „die Zusßmnrerrrottugen wurden zerstreut, kehrte, zuruck. Gleichzeitigwurden die konservativen Wähler zu Vinca msultirt und die Autorität d'es Königlichen Prokurators von Prades mißachtet. Cs isi daraus ein Infanterie-Bataillon und ein Detasche- zu Pferde nach Vinca beordert worden.

Der Unter-Präfekt von Dünkirchen, nde Bekanntmachung zur Warnung für die deutschen lassen: „Das Haus Delrue und Compagnie zu Dün- kirchen hat erklärt, daß es keinem einzigen Auswanderer eine unent- geltliche Ueberfahrt nach Brasilien derer muß dem genannten Hause und sich auf seine Kosten einquartieren und unt ach_ Diinkirchen kommt, bis zu seiner Abfahrt lejkmgkn, welche sich nach Dünkir en be- steht, nach Brasilien auszuwandern, ohne da sie im e angeführten Bedingungen zu erfüllen, sollen an der änze aufgehalten und nicht weiter gelassen werden. er unserer Bekanytmachung geschehen, daß nd der Wachsamkeit der franzö-

und die Ruhe

ment Jäger Herr Leroi, hat unterm 31. Juli folge Auswanderer er

Jeder Auswan- seine Ueberfahrt voraus bezahlen erhalten, von dem An-

gewähren könne.

genblick an, wo er 11 aus diesem Hafen.

geben, in der Ab Stande sind, di französischen Gr Sollte es ungeachtet dies Auswanderer ihren Weg fortsetzten u Gränzhüter eutgingen und bis Dünkircheu kämen, so dcn Bewohnern dieser Stadt keinerlei Hiilfe zu erwar- Man wird die Weiöheit und Humanität dieser Maßregel daß es seit längerer Zeit hier Hunderte die, weil sie keine Mittel hatten, 'eingeschifft werden können Wir bitten. die Be- fschtfffabrtS-

nntmacbung

wissen, daß sie bei ten haben werden. erkennen, wenn man weiß, von unglücklichen Deutschen giebt, ihre Ueberfahrt zu bezahlen, nicht haben und nun genöthigt sind, ihr Brod zu erbeiteln. die Administrationen der Eisenbahnen, die Dam Gesellschaften und alle Freunde der allen denen kund thun zu wollen, auszuwandern.“

Auf der Nordbahn hat bei Nacht begonnen. isi jedoch noch nicht zahlreich genug nicht regelmäßig wechseln. Ein sehr auf dem Stuhle vor seinem Wachthause als das Pfeifen der nahende tranken machte derselbe ein p nen zu nahe und Wurde von Theile zerrissen.

Dcr Monsieur Algerien Kader sich wie ichte der Emir Nase sich jedoch wieder, um sich zu seinem

Humanität, diese Be welche die Absicht haben möchten,

seit einigen Tagen die Post-Bef'o'rderung Personal der Bahnwächter und Aufseher für diesen Nachtdienst und kann brauchbarer Wächter war daher vor Müdigkeit eingeschlafen, ibn aufschreckie. aar Schritte vorwärts, kam den Schie-_ der ihn crfassenden Lokomotive in zwei

vom 30. Juli bestätigt die Nach- der auf das marokkanische Gebiet 1-Ain-Mta-Beni-

n Lokomotive

daß Abd rl zuriickbegeben. Am 10. Juli etre von dort entfernte er Bruder Si-Said, im Lande der Sidi-Hamsa, dem Moniteur Algerien zuge der Begleiter Abd el Kader's nur einem Zustande großer Noth befunden. sehr günstige Schilderung von der L in Algerier: und versichert, daß, lungen von Widerspenstigkeit,

die Araber sich ruhig und unterwürfig halten.

Vom Constitutionnel wird jest eingesianden, sition im Wahlkampf offenbaren V bedauert er, daß die Legitimisien, der Kammer zählten, auch noch die Dienste des ßt hätten. on Carlos und seine Familie haben Aix nua zurückgekehrt. waren 453 Deputirten-Wahlen bekannt; 280 173 der Opposition.

zu begeben. Berichten war die Zahl sehr klein; auch hätten sie sich in Dasselbe Journal entwirft eiue d dcn Aussichten der Franzosen ir AUSriahme mehr zufälliger Hand- die jedoch ganz ohne Belang wären,

kommenen

das die Oppo- erlusi erlitten habe. Insbesondere die ohnehin so wenig Vertrcter in

Herrn von Larcy

-1es-Bains wieder ver- lassen und sind nach Ge

Bis gestern Abend gehören der konservativen Partei und Wahlen noch nicht bekannt.

also nur sechs wie es heiß?,

Es wirden in diesem Jahre, vierzig Wahlen besiri

An der Börse französischen Renten

nicht weniger als tten werden.

haiie heute belangreiches Geschäft statt. wie Eisenbahn-Actieu waren

die aus dem In-

ckch Paris, 5. Aug. Die Nachrichten, einen befriedi-

in Oran eingehen, sind im Allgem bdivisionen Maskara und Mostaganem scheint sich siigen zu wollen, und die BevöLkerung [chen man in Folge der leßten Kriegs- Kriegs - Contributionen hatte auferlegen Widerspenstigkeit mehr. Nur in der Tlemsen bemerkt man noch immer einige Spuren von t die Cmissaire Abb el Kader's in den Stäm- Gränzlinie von Marokko wohnen, die baldige he neue Schilderhebung ankündigen. Lärm zu sein, um Furcht einzu- den Augenblick wenigstens wobl Abd elKader fühlt

nern von Algerien gend; in den Su die Ruhe mehr und mehr befe der verschiedenen Stämme, Ercigniffe Geldstrafen und müssen, zeigt keine Spur von Subdivision Agitation, besonders sei men, welche längs der Rückkehr drs Emirs und eine na Judeß scheint dies mehr nur blinder thatsächlich ist der Feind für Ernsiliches zu unternehmen. ck neue HülquueUen zu schaffen, um den sein lan es Herumziehen auf ohne irgendwo stch sey ehen zu können oder hat seine Mittel unfehlbar gänzlich er- st auch der einfachste Erklärung6grunb für . Die Truppen der Subdivision und bereit, brechenden Bewegung auszurücken. die verhängnißvolle Katastrophe Opfer kostete, von denen noch jest Emirs vergeblich der Stunde drr o isi, bei

außer Stand, etwas offenbar das Bediirfniß, si Krieg wieder beginnen zu dem algierischen Gebiete, auch nur Ruhe zu finden, schöpfen müssen, und das i seine Rückkehr zu seiner Deirah. indeß beständig auf das erste Signal von einer Bald wird es ein Jahr sein, von Sidi Brahim so schwere mehrere in der Gefangenscha Erlösung entgegenbarren. dem Stande der Beziehungen Frankreichs währende Gefahr für seine algier Aus Konstantine reichen die Ministcr dcs_ öffentlichen Unterrichts, erst am 22sien eingetr gefunden und Stadt am 2511

"können : denn

Die Nachbarschaft von Marokk zu diesem Lande, ischen Besivungen.

Nachrichten bis zum 28. Juli. Der Graf von Salvandy, war dort inen sebr glänzenden Empfang ffentlichen Anstalten der um von dort über nach Algier zurück zu

offen, hatte e war nach Besichtigung aller 5 en nach Philippeville abgereist- See auf dem Dampfschiff, das ihn erwartete,

Großbritanien und Irland.

Der ,ersie Lord der Admiralität und seine sien Mittwoch in Portsinoutb sein, um dort welche an diesem Tage mit

London, 5. Aug. Kollegen werden am näch mit der Königin ihrem Gemahl na

Lord Norma

zusammenzutre eu, ck der Insel Wight zurückkehrt. nby, geht am Ende des Monats nach Paris,