1846 / 289 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

„Mitten unter den schiyieri sten- Umständen übrrnehnren wir aus Liebe zum Vaterlande provisori ck die Leitung der offentlrcheri Ange- legenheiten. Mit der Untersiiipung aller Bürger vermaögen wir,.AUes zur Aufrechthaitung der Ruhe und Ordnung, ohne dre Untersiußung vermögen wir nichts, Mitbürger aller Meinungen, schaart Euch um uns im Interesse Aller! Unser Mandat, rein provisorisch, rührt von einer heute auf dem Play: Molard zusammengetretenen allgemeinen Versammlung her, Indem wir uns demnach als provisorischen Rath konstituiren, behalten wir die bestehenden Behörden und Verwaltun- gen bei; wir machen jede derselben verantwortlich für das, was die Zffenstsliche Ordnung und die genaue Vollziehung gegebener Vrskhkk etri t. stüyung die öffentliche Ruhe aufrecht zu halten Und hirrdurch Un- glücksfällen vorzubeugen, "worunter wir Alle zu leiden hätten. Mir- bürger aller Meinungen! hegt Vertrauen zu uns und erwarter ruhig das Crgebniß unserer Beschlüffr, welchen wir mit größtem Eifer ob-

liegen rverden. James Jazy, Louis Rillirt, .V. Decker), J. Jr, Mou- linié, Jr. Janin, A. Fontanei, Jr. Bordier, A. L. Pons, J. J. ,

Caftoldi, L. Grntin.“ ,

Der durch die Artillerie in Genf verursachte Schaden wird auf 1 Million Franken geschätzt. In Folge erhaltener Wunde isi Herr Artillerie-Hauptmaun Favre de Sonn gestorben. Oberst Chateau- vieur mußte amputirt werden.

Die Baseler Zeitung enthält folgenden Bericht aus (Hens vom 10. Oktober: Gestern Morgen waren die Sieger, ungefähr 600 an der Zahl, auf dem Molard versammelt, vor cinemTisch, auf welchem ein Stuhl stand, der dem James Jazy zur Redncrbiihnc diente, und hörten demselben zu, wie er Verordnungen und Gesche diktirte, welche sie durch Handaufheben sanctionirten. Er sagte un- gefähr Folgendes: „Jedi, nachdem das souveraine Volk seine Rechte wieder erobert hat, wollen wir den alten Gebrauch unserer Väter wieder einführen und uns zu einem General-Conseil bereinigen. Ihr bildet dieses General - Conseil, und ich lege Euch folgende Maßregeln zur Annahme vor: Abdankung des Staatsraths; die Kriegskostcn von demselben Staatsrath zu bezahlen; Auf- lösung der besoldeten Garde; Ernennung einer provisorischen Regierung, bestehend aus den HrrrenJ. Fazy, Louis Rillict, Leonard Gentin, Fr. Bordier, F. Janin, Balth. Decreh, Casioldi, Pons, Roth, Fontanel. (Beifallsgeschrei und Hurrahö.) Der Kanton in dreiTheile

eschieden; die Stadt mit St, Gervais bildet den einen und die Landschaft die zwei anderen. Vergessenheit des Vorgefalienen u.s.w. Wir wollen uns nun auf das Rathhaus verfügen, um unsere provi- sorische Regierung einzusehen.“ _ Nach ihm harangnirte RiUiet, welcher für seine alten Kollegen eine volle Amnestie verlangte und erklärte, daß er sein Mandat nur unter dieser Bedingung annehmen würde. Der wirkliche Große Rath, auf die gewöhnliche Weise zu- sammenberufen, war zur gleichen Stunde versammelt, um die Frage zu berathen, ob er sich vertagen oder seine Demisfion nehmen solle. Diese Berathung, durch einige unnöthige Reden in die Länge gezogen, gab dem Fazy Zeit, mit seiner Truppe anzukommen, ehe sie brendigt War. Er trat, mit einem Spazierstöckchkn in der Hand, ein. „Meine Herren, im Namen des souverainrn Volkrs befehle ich Ihnen, den Saal zu verlassen,“ „Meine Herren“, antwortete der Präsident Rigaud- Constant, „wir sind eine gesetzlich konsiituirte Behörde und werden nicht hinausgehen.“ _ Sie wollen also, daß ich Bajonette herbeibringr, um sie dazu zu zwingen?“ _ „Mein Herr“, rief eines der Mitglieder aus, „Sie haben das Wort nicht!“ Der Präsident, indem ersich wieder niederseßte: „Wir weichen nur der Gewalt!“ „In diesem Fall“, sagte Fuzi), „werd' ich sie anwmdcn.“ Er geht hinaus, um mit seinen Bewaffneten wieder hineinzukommen. Alsdann nimmt Rillirr das Wort und erklärt, daß er sein Man- dat nur unter der Bedingung angenommen habe, daß Nic- manden Gewalt angethan werde, und daß man aus das Vergangene nicht mehr zurückkomme u. s. w. Tie Großräthe, die nun zum lehren- male diesen Saal einnahmen, sahen sich nun gezwungen, ihren Riick- zug durch die Volkskmaffe zu nehmen, so daß sie wenigstens 5 Minu- ten brauchtrn, um von der Thür zu der gegeniibergelegenen Haupt- wache zu gelangen, ohne jedoch insultirt zu werden. Die alte Re- gierung hat sich auf das sardinische Gebiet begeben. Unter dem Vor- wande, ihn wegen seines schönen Benehmens zu beglückwünschen, be- gaben sich drei Personen zu Herrn Professor de la Rive, um“ ihn zu verhaften, er hatte sich aber schon entfernt. In St. Gervais soll am Ende der Brücken eine Fkaitermine angebracht worden sein, um loszuspringen, sobald die Regierungs-Truppen auf der anderen Seite angelangt wären.

Kanton Freiburg. Der Staais-Rath hat die Ausfuhr von Getraide, Mehl, Brod und mehlhaltigen Hülsenfrüehten bis auf Weiteres verboten, dagegen die zollfrcie Einfuhr derselben gcstattet.

Spanien.

Paris, 13. Okt. Gestern sind folgende tclegraphische Dc- peschen hier eingetroffen:

Madrid, 11. Okt. Gestern Abends nach halb 10 Uhr wur- den die Vermählungen der Königin mit dem Jnfantrn Don Francisco und der Infantin mit Sr. Königl. Hoheit dem Herzog von Montpensirr vollzogen.

Madrid, 11. Okt. Diesen Morgen um 11 Uhr wurde die Trauungs-Meffe in der Kirche von Atocka abgehalten.

Valencia, 3. Okt. Heute sind die englische Kriegs-Korvette „Spartan“ von 22 Kationen und das Dampfboot „Phönix“ drrselbrn Nation hier eingelaufen. (S. das gestrigeBlatt der Allg. Preuß. Ztg.) Der Capitain Sehmonds begab sich sogleich zum Gcnrral- Capitain und zeigte ihm an, daß er von Malaga komme und den Auftrag habe, an den spanischen Küsten des Mittelländischen Merrrs die britischen Unterthemen zu schiihen. Der General-Capitafn erwie- derte ihm, daß bei der tiefen Ruhe, die in Spanien herrsche, nicht der mindeste Grund zu Besorgnissen vorhanden sei, und daß übrigens die Rrgierung der Königin Isabella kraft der bestehenden Verträge den Interessen der Fremden denselben Schuh angedeihen lasse, wie den Interessen der Inländer.

H Madrid, 8. Okt. Die Vorsehung hat über das Leben des erlauchten Prinzen gemacht, dem die Hand der Infantin bestimmt ist. Ein verabschiedeterOsfizier, Namens Olavarrieta, der friiherhin in re-publikanische Verschwörungen verwickelt gewesen war, wurde vor kur- zem 111 einem Spielhause wegen frecher Akußcrungen in Untkrsuchung grzo- gen, jedoch wieder freigeiassen. Vorgestern befand er sich eine Stunde vor der Ankunft der Prinzen m der Nähe des franzöfischen Botschafts-Hotrls und befragte zw“, Personen,„die zufällig der geheimen Polizei angehör- ten, wann wohl die Prinzen eintreffen würden. Seine Neugierde erregte Aufmerksamkeit. Man untersuchte seine Kleidung, und da man zwei mit Kugeln und Posten geladene Pistolen bei ihm vorfand, so ver- haftete rnan ihn. Zu einem Verhör, welches der Minister des Zu- nern„mrt ihm anstellte, sagte er, wie hiesige Blätter angeben, aus, er hatte mit der einen Pistole den Herzog von Montpensier, mit der arideretx sich selbst zu erschießen beabsichtigt. Man will friiherhin Kennzeichen von Verrücktheit bei diesem Menschen entdeckt haben.

Gestern kmvfingen die Prinzen in der französischen Botschaft

Wir beschwören alle Bürger, durch ihre kräftige Unter- .

1226 so wie den der Minister rind des Osfizier-Corps der Vesahung. Nach- mittags verfügten die Prinzen sich zur Köm m und Infantin, und domi statteten sie dem Jnfanten ihren Grgenbe uch ab. Abends war ber dem französischen Botschafter große„Tafel, der_ die Minister, die Herzoge von Bailen und von Valencia (Narvaez), die höchsten Be- hörden und einige Granden beiwohnten. Es heißt, der Prinz von Zoinvilie würde morgen hier erwarter.„ Die Vermählungen sollen übermorgen, am Geburtstage der Königin, stattfinden.

Am „Iten erhielt der englische Gesandte durch Courier aus Lon- don den Bcfehl, dem hiesigen Kabinet eine Note zu überreichen, in welcher die englische Regierung peremtorisch erklärt, daß sie zu keinerZeit dasErbfolgerecht auf den spanischenThron, ' welches die etwanigen aus der Ehe des Herzogs von Montpensier mit der Infantin Luisa hervorgehenden [Descendenten in Anspruch nehmen könnt'en, anerken- i nen würde. Auf dicse Note ist noch keine Antwort erfolgt. Der Gesandte wird erst übermorgen von Aranjuez zurückkommen. Auch Herr Salamanca hält sich dort auf.

Vorgestern sollen vor der Ankunft derPrinzen etwa 200 Perso- nen aus den niederrnVolksklassen verhaftet worden sein. Ein Geis!- licher, drr auf dem Plahe S. Domingo die großen Summen be- klagte, die fiir die bevorstehenden Festlichkeiten ausgewandi werden sollen _ die Erleuchtung drs Posthausrs allein wird 9000 Piasier kostcn _ Wurde auf der Stelle festgenommen. Alle Blätter, welche gestern den Einzug der Prinzen nicht in demselben Sinne wie die Organe des Ministeriums schilderte", wurden, nachdem sie zum Theil schon ausgegeben und folglich von der Behörde durchgesehen waren, mit Beschlag belegt. Es ist verboten worden, irgend ein Theairtsiiick aufzuführen, in welchem Anspielungen auf Franzosen vorkommen.

Dem Vernehmen nach, wird der französische Botschafter bgld nach den Vcrmählungen zu seiner Erholung eine Reise nach Italien antreten. .

Die englische Flotte, welche in die Bai von Gibraltar eingelau- fen war, ließ sich plöhlich am Lien dnrch Dampfschiffe herausbugsiren und schlug die Richtung nach der Meerenge rin. Der Wind war jedoch so contrair, daß drei der Kriegsschiffe nach Gibraltar zurück- kchrirn, drei andere aber, der „Trafalgar“ von “120, der „Superb“ von 84, der „S. Vincent“ von 120 Kanonen, und das Dampfschiff „Virago“ in der Bucht von Algesiras vor Anker gingen.

Die Werbungen für die Expedition des Generals Flores gegen den Freistaat Ecuador geschehen jrht ganz öffentlich mit Genehmi- gung der Behörden. Zeder Soldat erhält 15 Piasier Handgrld und fünf Jahre lang einen Monatssold von 6 Piasieru. Auch in Portugal nrhmen diesc Werbungen guten Fortgang.

Das englische Parlaments-Mitglied, Herr Cobdrn, Chef der An- ticornlragur, isi gestern hier eingetroffen.

)( Paris, 13. Okt. In Bezug auf das Erscheinen der eng- lischen Kriegs-Korvetic „Spartan“ und des Dampfboots „Phönix“ am Zten im Hafen von Valencia und das auffallende Verhalten des Kommandanten, Herrn Seymonds, dem dortigen General-Capitain ge- genüber (s. obrn den Artikel „Valencia“), erfahren wir heute durch Berichte von der catalonischcn Gränze vom '.)ten, daß den Behörden von Barcelona Meldung zugegangen war, daß die Offiziere der bei- den genannten englischen Kriegsschiffe in den verschiedenen spanischen Hafenstädten am Mittelmeere, welche fie nach einander berührten, nämlich zu Malaga, Cartagena, Alicante und Valencia, Nachrichten Von angeblich drohenden Aufständen der progressistischen Partei auf anderen Punkten Spaniens verbreitet hatten, während sie dagegen zu Barcelona, wo beide Schiffe später eintrafen, gerade das entgegenge- setzte Verhalten beobachtet haben sollen. Schon aus diesem Umstande

allein geht hinreichend hervor, daß jene ungünsiigen Nachrichten ohne

Grund waren. Zu Barcelona glaubte man, das Dampfschiff-,Phönix“

sei vom Admiral Parker dahin gesendet werden, um zu erfahren, ob die französische Flotte unter dem Befehle des Prinzen von Zoinville in jenen Gewässern angekommen sei. Die Absicht des englischen Admirals wäre für diesen Fall gcrvesen, gleichfalls mit seiner Flotte im Hafen von Barcrlona zu erscheinen.

„Mexiko.

London, 12. Okt. Briefe aus Vera-Cruz vom 2. Sep- tember bringen die Nachricht, daß die Friedens-Präliminarien zwi- schen Mexiko und den Vereinigten Staaten unterzeichnet worden wären. Der Präsident Santana war, wie es heißt, sogleich nach seiner Landung in Vrra-Cruz mit einem amerikanischen Kommissarius, der ihn dort bereits erwartete, in Verbindung getreten und hatte sich mit diesem nach seinem Landsiß begeben, woseibst die Bedingungen näher stipulirt worden sind, Am 6. September sollten dieselben zu Tampico, wohin cine Deputation von drei amerikanischen Regierungs- Kommissarien abgegangen isi, unterzeichnet werden. Ihr Inhalt wird im Wesentlichen folgendermaßen angegeben: 1) Der Friede soll zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten abgrschloffen werden, und alle Feindseligkeiten sollen sogleich aufhören. 2) Californien soll auf im- mer an die Vereinigten Staaten abgetreten und dafür eine Summe von 10 Millionen Dollars, in vier Raten zahlbar an Mexiko, von den Vereinigten Staaten gezahlt werden. 3) Der mexikanische Tarif soil um die Hälfte seiner gegenwärtigrn Höhe herabgesetzt werden, und amerikanische Fahrzeuge sollrn in allen mexikanischen Häfen untcr den günstigsten Brdiugungen einlaufen können. 4) Ein Gesandter der Vereinigten Staaten soll in Mexiko und ein mexikanischer Gesandter in Washington beglaubigt wcrden. Die übrigen Klauseln sind von geringerer Bedeutung, mit Ausnahme derjenigen, welche bestimmt, daß Paredrs aus Mexiko verbannt werden soll.

Diese Nachrichten werden durch die heutige Morning Chro- nicle mitgetheilt und sollen über Havre durch Erpresser! hier einge- gangen sein. Sie bedürfen jedenfalls noch näherer Bestätigung.

;( Paris, 12. Okt. Es kommen mehrere Thatsachen zu mei- ner Kenntniß, die über die ersten Akte, durch welche der mexikanische General Santana seine Wiedergelangung au die Spihe der Republik bezeichnet, sehr klaren Ausschluß geben und zugleich die politische Rich- tung zeigen, welchrr der nun wieder in den Basis der Gewalt ge- langte Präsident entschieden sich zuwendet. Bis zu seinem letzten Sturze, von dem er sich so eben wieder erhoben hat, traten beson- ders zwxi Züge in der Haltung und Politik Santana's hervor: erstens eine, innige Allianz mit der in Mexiko noch immer sehr mäch- tigen Geistlichkeit, welchc eincn außerordentlichen Reichthum an Grund- Eigerithum bestyt, imd zMitens entschiedene Abneigung gegen alle Airslander, namentlich Engländer, Franzosen und Nord-Amerikaner. Die ErZYlander bgßtr er schon darum, weil ein großer Theil, ja, fast dx!" gk'o te der jabxltchen Staats-Einkiinfte des Landes, namentlich die rms den Zollstatten der Seehäfen fiir Zinsen oder Dividenden drr m„England_ gemachten Anlehen, in ihre Hände fließen. Trotz der Schwaihe Mexiko's England gegeniiber gab Santana diesen seinen Haß nicht selten, selbst durch die auffallendsien und wahrhaft heraus- fordernden Beleidigungen gegen die Repräsentanten und die Fla ge Englands zu erkennen. Außerdem waren die Pläne der Vereinig en Staaten auf die qubmsel Californien, die jeht zur Ausführung ge- bracht werden, bereits offen zu Tage getreten und mußten daher in Mexiko gerechte Besorgniß erregen. Die beständigen Händel aber

den Besuch des Jnfanten Don Francisco de Paula und seines Sohnes,

zwischen der Regierung Santana's und Frankreich sind noch in so

erwürfniß.

bei allen Akten seines Lebens, von seinem eigenen Interesse

in der Wiederbersiellun

einer besseren Zeit gegeben würde, und darum wendete

aber, der ihrer bedurfte, weil sie die„ganze Stiihe se'inerMW, verband sich in diesem Streben mit ihr, und ware die lehre R tion nicht dazwischen gekommen, welche„ vom Heere ausgehend, rana stürzte, so hätten wir ihn vielleicht selbst den Anstoß „,

In diesem Sinne hatte er die verschiedenen wichtigsten diplom,

wirkten. Auge behalten, wobei er vorzugsweise auch dir Möglichkeitm schlag brachte, so dem Umsichgrrifen der Vereinigten Staaten besten Damm entgegenseßen zu können. Es isi qußer Zweifel, er von Havanna aus noch Schritte in diesem Sinne ber den von England, Frankreich und Spanien geihan hai. „an- drehte sich das Blatt in Mexiko selbst. Die demokratische die ihr drohende Gefahr bemerkend, wußte ihn durch den “." Almonte, früheren Gesandten bei der nordamerikamschen Union, der für ihre Sache zu gewinnen, und es gelqng, den Präs.. Paredcs zu stürzen und dem überwiegenden Einfluß der Geiß“ jenen des Heeres entgegenzusehen. Santana, im Bunde mits

Gruudsähe verleugnen, wie er durch seine neuesten Proklama'

Pläne zu Gunsten der Monarchie unterstüvt hatten, konnten aufj Posten nicht bleiben, und so vernehmen wir denn, daß ben,),

der Herren Murfi und Valdivielso, welch; Vorzugsweise für§,/,“, rung der früheren Pläne Santana's thättg warez], beschlosserh, er aber zugleich auch an das Kabinrt zu Madrid das Vek'lor» Abberufung des bisherigen spanischen Gesandten zu Mexiko,»

den nun wohl sehen, ob Spanien darauf eingehen wird. Man es fiir Wahrscheinlich.

Handels- und Borsen-Uachrrchten. Berlin, 17. Okt. Durch auswärtige niedrigere Notirungenetl unsere Eisenbahn-Actien-Course cinen neuen Riickgapg. Dcr Umsas bclebtcr als dieser Tage, und zu dcn ßrwichencn Preisen zeigten fich seitige Käufer. Uerliusr börse. 9011 17. 01110er 1846.

frischem Andenken, daß es keiner weiteren Auöein-anbersehung .

unktes bedarf. Mit dem Auslande ,also war er in fast bes, Seine Allianz im Innern aber „mr_t der GM„ batte eine andere Folge. Santana war dabei einzig und que„

wenn er auch mehr gls eirrmgl zju falschen Berechrmngm d sich verleiten ließ. Die Geistlichkeit hatte unter den fortwäh, ' Stürmen, welche die schnell auf einander folgenden Revo ck.Tranépvkks ausm Vtklm-Hamburger Eisenbahn. nen über das Land brachten, allmälig ?Jsehejzi gelernt, wie der monat i en e ieru , | ' ' bas'Land die Bürgschat für die WYderkehr degr ngdsnföxx 'mit-Bauern mlt ebensmmkln-"W'UUUUI "1 AUUkmM-"Akmdtt

allem möglichen Eifer drr Ersirebung dieses Zieles sich zu. S:

Veränderung der Regierungsform seines Vaterlandes gkben'

Posten in Europa mit Männern bcseht, welche die Absicht„ Wirderhersiellung der Monarchie begünsiigicn und dem entspx, Auch nach seinem Sturze hatte er noch dasselbeZ,“„

früheren Feinde Gomez Farias, mußte nun seine friiher bek...,

qethan. Aber auch die Männer, welche am thätigsien seines...

Rückberufung der mexikanischen Gesandten zu London und M„

Bermudez de Castro, aus gleichem Grunde gestellt hat. Wir .

0 289.

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Inhalt.

d. Berlin. Nrgulativ iiber die Behandlung des Waartn- und

nd Polen. St. Petersburg. Nachrichten vom kaukafi- ?WFzsäxanpla . _ Reise des Zusiz-Miuißrrs. _ Versorgung der

südliche" Nrißlatrd. , .

. eich. RSKmb'e)" aus Paris. (Vorschriften m Bezug auf den ': u an .

gg szmonsta ntinopel. Großherrlicbes Handschreiben. _ Vermischtes.

hähuen. Schreiben aus Paris. (Der Dienst auf der Nordbahn.)

»

' Z n l a n d. Berlin, 16. Okt. Eine heute ausgegebene Beilage zum 41sien drs Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam [t nunmehr das Regulativ über die Behandlung des Waa- und Sach-Transports auf der Berlin-Hamburger nbabn in Bezug auf das Zollwcskn (s. Nr. 281 der Allg. ß, Ztg.). Es lautet, wie folgt:

Da die zwischen Berlin und Hamburg angelegte Eisenbahn die pixi!- ,ck1enburgische Grimze durchschneidet, mithiri auf derselben die Besor- von Wanken und Sachen mit Ueberschrcrtung drr Zollgränze und alb des Gränzbezirks stattfindet, die Eigenthiimlichkeit des Tratrsp-orts i;,nbahnrn jedoch die unbedingte Anwendung der bei dem gcw'ohn- Vrriebr fiir die ZoU-Absertigung und Kontrolle bestehcuden Vor- „, „",chj gestattet, so Werden iiber die Behandlung des Wanken,- und „J„msports auf der Bcrlin-Hamburgrr Eisenbahn, in Beziehung Zollwesrn, die nachstehenden Anordnungen crlaffen. §. [. 'Die Tmnsport von Waarcn nnd Paffagier-Effekten auf der Eisenbahn ...im Wagen miiffen so eingerichtet sein, daß dieselben von der Zoll- vedutck) anzulcgcnde Schlöffer leicht und stärkt untcr Verschluß gc- ,n werben können. Weder in diesen Wagen, noch in den Lokomoti- nd den dazu gehörigen Tendcrn dürfen sich geheime oder schwer zu „,d-, zur Aufnahme von Waaren und Effekten geeignete Räume be- , In den Personenwagen diirfen Räume der chicken Art iiberhaupt .orbandrnsrin. Die Güterwagen sind mrt einersortlausrndrn Nummer, an einer i.r die Augen fallenden Stelle anzubringen isi, zu bezeich- chindrn fich in einem Güterwagen mehrere von einander geschie- btheilnngen (vergl. J“, 11), so wird jrde dcr letzteren durch cinen 'aben bezrichnet. _ §. 2. Die zum Giiter-Transport innerhalb des 'schen Gebiets dienenden Wagen müssen, bevor fie in Gebrauch gc- en werden, dem Haupt-Zollamte in Wittenberge, unter Angabe der .tr und Buchstaben, mit welchen sie bezeichnet find, schriftlich ange- und, Brhufs der Prüfung ihrer Verschluß-Einrichtung nnd Bezeich- auf dem Vabnbofc zur Vefichtigung gestellt werden. Gleiche An- ng muß stattfinden, wenn Güterwagen, wclche die obcnqedachte mung haben, dauernd außer Gebrauch kommen. Von den in dop- Ausfertigung cinznreichenden Anzeigen wird das eine Exemplar von aupt-Zoll-Amte mit der Bescheinigung, daß die ?inmeldung geschehen egen die Vrrschlnß-Eimichtung nichts zu erinnern ici, versehen, zurück- n. Die Zoll-Bebbrde kann auch zu jeder anderen „Zeit verlangen,

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r sowohl die Güter , wie dir Personenwagen, inglcichrn die Lokomo-

4% Koza. [lupo **". zutwerpeo, 12. okt. Bini. _. neue Qn]. 19751". [**raulcf'urt a. U., 14. 01er. 5% n... 1081;.';. „.o-..zeuo- », 1868. 66. [Faxe, [Zank-zcüeo 659 [It. [lupe 8835 Ut. Stieg]. 87H ßk- "" ])as-. 300 k]. 961. 9645. ck0- 500 k]. 792. „';. llam !- nrx, 15. ()!-t. [“all-Kone!- 1570 u-. aux]. nun. [07 8-- l'aris, ]3. ()!-rt. 4% konto ür oauk. 117. 40. 3% (10. o- 06!"-

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Königliche Schauspiele. Sonntag, 18. Okt. Jm Opernbause. 118te Abonnem Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Die zweiPrinzen,

Verantwortlichrr Redacteur o:. I. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckekki-

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3 Abth.,* von Scribe und M. G. Friedrich. Musik von Ho E ' Anfang halb 7 Uhr.

.: yk“ 00V" ' *- k" “"'"“ und Tender, insofern sie nicht gerade in Gebrauch find, zur Befichti-

komb. " nem. | 0-14. ““""“ " o-i-r. [ 0:11; estellt werden, _ _§. 3. ,Die Punkte, auf Welcbxn fich innerhalb" des

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""S“-“"“bs'xb- 4 105 104 sofort zur Abfertigung gelangenden Waaren zn Sorgen, Die zu dem

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_«10- knorltät 5 100€ "( ' bn nur innerhalb der TagesZeit von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr

U-eck--Ukk-_T"_§§- 4! ""', " ns beWrgcn. Sie dürfen daher erst nach 6 Uhr Morgens resp. iiber

Fko- kr10k1tst45 90ch '" riinie eingehen und von Berlin abfahren, und sie miiffen vor 9 Uhr

***-113M- (U-*0-) 4 ';l "", 7-6 eingehend in Berlin und ausgehend in Wendisch-Warnow eintref-

lkekk-v-U-mbmssk 4 917 965 ngenziige der ebrngedachtrn Art diirfen zwischen der Landesgriinie

kr. ('on!- “1111111110“ allein uns dem Bahnhofc in Wittenberge über Nacht blei-

„7 e e 1- 8 e ! - () 0 u 7- 0. 'Wir-"3951 "d WR!"- insofern dies geschehen soll, vor 9 Uhr Abends den ge-

nmr. 10“ "[Vahnhof erreichen. Auf Wagenziige, mit denen lediglich Perso-

. : **“ ksokdektwerden, welche entweder keine Effekten bei sich fuhren, oder

*mswkääm ----------------------- 250 U “'"- " Esriirn bereits zollamtlich abgefertigt sind, finden diese Bestimmun- 110. ....................... 250 171. 2 Im. ]39Z icin: Anwendung. Die Eisenbahn-GescUschaft ist verpflichtet, llambu-z ......................... :300 vu. iiur: [505 "9 dem unter Berückfichtignng der vorstehenden Maßgaben festzu- 40- -------------------- "**-- 300 Uk- ?W- „“ _ den Fahrplan, imgleichen von jeder Abänderung desselben, bc- 1-0-1-10" -------------------------- _ ] 1-81- 25)“- b-(A'Z-X sokchk zur Ausführung kommt, der Königl. Regierung zu Pots- kakrs ............................ 300 171". 2 1,11, 1 Z ' [vlt del! Haupt-Armtcrn "" LLinenbU-ge und Berlin, schlifilichk Pkt“!- Mso m 20 ». ................. 150 r'], 2 im. 10]. ng zu machen. _ §. 5, Die Abfertigung der auf der Eisenbahn .kuxsbukz ........................ 150 171. 2 im. _- _ nd ausgehenden (Hüter und Effekten geschieht, je nach der Beschaffen- u-egjau .......................... 100 “[m-. 2 Ut. 99-5, nd dcm Veßimmungsort derselben, beziehungsweise bei 1) dem Neben- [.eiy-iz ;" como, im 14 „.“ [.nu- 100 W„“ 8 “käse ZZZ _ knie 1ßer Klasse in Wendisch-Warnow, 2) dem Haupi-ZqU-Amte in __ 2 U" 9 5 5, ['„ng- oder 3) dem Haupt-Steuer-Amte für ausländiicheGegenstände

""""" “' "' “"““ "" ' ' 100 ***" 2 U" "" [ck Um, nach. den in den §§. 10 bis 28 des Nrgulativs enthaltcnrn l'etersbuiro- --------------------- 100 “M"" 3 "'““b' "“ '"2é7kxjchklsftrn. _ §. 6. Die in 1er ZoU-Ordnung (§§. 111 und " ' " , ,' Zekßten Geschäftssiunden werden für die im §. 5 genannten

„......an ";Z'ZL'YZI. „ZFUW, 5% s-o-M- *,"b'" "w““rt- „., die Aif-rxisuns dcr Passagir-Effrkten- so w,?“ 3% (10.382157. kau. ,"". Quog.-*-. Bino]. _. l'esuu.l*'k.§cb- ""'- kob- owmendk" und M" dcm namltchen Bahnzngc wc'tcr gehenden GU-

Ü'“ch nach dem Eintreffen der Wagenziige zu jeder Zeit, auch an und Jeststageu, bewirkt Werden muß. _ §. 7- Die Kosten der Ein- lg. 3" der statt des Vlcivrrschlusses in Anwendung zu bringenden **" ""I der Wagen und einzelnen Wagrnräume mittelst besonderer 'oäk- 3" Welchen die Schlüssel nach erfolgtcr Anlr an in den Händen ' "Beamteii bleiben, hat dir Cisenbahn-Gescu ck03 zu tragen. _ eFWU die Begleitung der Wagenziige durch Zollbeamtc statt, so N? Begleitern rin Plas aus einem der Wagen nach ihrer Wahl und e 1“ chleitung zuriickkehrcnden Beamten rin Sivplav in einem “998?" der mittlerer! Klasse uneingcltlich eingeräumt wcrden. _ es"""iskn Ober-Beamten der Zoll-Vrrwaltnng, welche mit der Kon- end Verkehrs auf der Eisenbahn und der die Abfertigung desselben n '" Zouskellen speziell beauftragt werden und sich dariiber gcgen "Fäkalien der “Eisenbahn durch eine von der Königlichen Regierung Mm" Lkgikiman-Znskarte ausweisen, find befugt, zum Zweck dienstlicher Halteßod" Nachsorschungcn, die Wagenziige an den Stationsplähcn eMellrii s," lange zurückzuhalten, als die von ihnen für nötbig er- beid mo "ck| "zn beschleunigende Amtöverrichtring solches erfordert. Wer:" aßenzugen oder aus den Stationsplaven odcr Haltestellen tet AUYL eilten der Eisenbahn - Gesellschaft find in solchen Fällen

s bU-„KU „die von Seiten der Zollbeamtcn an sie'ergehcndr Anfor- nd k„Utwillrg_ Auskunft zu eriheikcn und Hiilfe zu leisirn. Nicht min- ," ée “uf die bezeichnete Art lrgitimirtcn Zollbeamten bringt, inner- “b'szxtt .alle auf den Stationspläsen und Haltestellen vorhande-

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um Gebäude und Lokalien, so weit solche zu Zwecken des Eisenbahndiensies und nicht bloß zu Wohnungen benuyt werden, ohne die Beobachtung weiterer Förmlicbkeitm zu betreten, und darin die von ihnen für nöthig erachteten Nachforschungen vorzunehmen. Zeder Inhaber einer Legitimations-Karte der erwähnten Art muß innerhalb derjenigen Strecke der Eisenbahn, welche auf der Karte bezeichnet sein wird, in beiderlei Richtungen, in einem Per- sonenwagen 21er Klaffe unentgeltlich befördert werden. _ §. 10. Sämmt- liche Frachtgiiter und Passagier-Effrkten, welche auf der Eisenbahn eingehen sollen, muffen schon im Auslande in Gittr'r.:agen (§, 1) verladen werden, so das: fich bci Ueberschreitung dcr Landesgriinie in den Personenwagen nur solche, und zwar nicht onpflichtige Kleinigkeiten, welchc Reisende in der Hand oder sonst unverpackt bei fich fiihren, nnd auf den Lokomotiven und in den dazu gehörigen Tendcrn nur (Hrgcnsja'nre befinden diirfen, rvrlche die Angestellien odcr Arbeiter der Eiscubahn-Gcsrllscbast auf kerFahit selbst zu eigenem Gebranckr oder zu dienßlichen chckrn nöthig haben. Eine Ausnahme hiervon findet nur hinfichtlich der auf der Eisenbahn transpor- tirten Reisewagen der mit dem nämlichen Zuge rcisrndrn Paffagirrc dahin statt, das; dieselben mit dem darauf befindlichen Gepäck eingehen durfen. Güter und Effekten, welche sich außerdem in anderen als den Giiterrvagen vorfinden, werden als (Hegenstand einer beabfichtigicn ZoU-Defraudc ange- sehen. _ §. 11. Bei der Verpackung der (Hiiicr und Effekten in die Gii- terwagcn müffcn dieselben ferner, theils nach den Orten, wo drren zollamiliche Abfcriigung, dcn nachfolgcnden Bestimmungen gemäß, von dem Einbringrr begehrt wird (chdisch-Warnow, Wittenberge odrr Berlin, vergl. §. 5), theils nach ihrer Eigenschaft als Fracht- stiicke odcr als Paffagiergnt gesondrrt werdcn. Demgemäß find schon im Auslande in verschiedene Wagen zu verladen: 1) fiir Wendisch-Warnow: .1) diejenigen Frachtgiitrr, wclche daselbst nach den Vorschriften der Zoll- Ordnung abgefertigt tvrrdcit sollen, |,) die Effekten der in Wrndisch-«War- now sclbsi die Eisenbahn verlassrnden Passagiere, und 4) die Effekten der Reisenden, welche zwischen Wrnbiscb - Warnow und Wittenberge abgehen; 2) fiir Wittenberge: .1) die Fracht üter, wclche daselbst znr Weiteren Ab- fertigung gelangen sollen, ])) die E kiten der Passagiere, welche in Witten- berge die Bahn verlassen, und (') die Effekten der zwischen Wittenberge und Verlin abgehenden Reisenden; 3) fiir Brrlin: ») die Frachtgiitcr, welche zur dortigen Abfertigung bestimmt sind, [x) die Effekten der bis Vcrlin rei- senden Paffagicrr. Sind die fiir einen drr genannten drci Orte bestimm- tcn Frachtgiitcr und Passagier- Effekten nur in solcher Menge vorhanden, das; fiir bride zusammen rin Wagen ausreicht, so kann die Aus::ahme derselben in dem nämlichen Wagen siattfindcn', es muß jedoch in diesem Falle ein Wagen gewählt wcrden, in welchem sich mehrere von einander geschiedene Abtheilungrn befinden, damit die Frachtgiitrr von dcn Passagier- Effekten und die Wirren, je nachdem fir zu den vorstchrnd, unter 1 und 2 mit b oder zu den mit (: bezcicbnctrn gehören, gesondrrt verladen Wildon können. _ „L. 12. Die einen Zug bildender! Wagen müssen so geordnet Werden, daß 1) sämmtliche vom Auslande eingegangene Giitcrwagrn ohne Unterbrechung durch andere Wagen hinter einandcr folgen und 2) die in Wrndisch-Warnow und Wittenberge zuriickbleibende" Gütciwagen an diesen Orten mit Richtigkeit von dem Zuge getrennt werden können. _ §. 13. Sobald ein Wagcnzng aus dem Vahnhofc argckommeu ist, wird der Theil des lrßirrrn, in welchem drang anhält, für im Zutritt aller anderen Prt- sonrn, als der des Dienstes wegen amvcsrnden Zollbeamten und der An- gestellten der Eisrnbahn-Gcscllschaft, abzeschlossrn (vergl. §. 3) und der fiir die miigekommrncn Passagirte bestimmte Auögang aus diesem Raume un- ter die Aufsicht der Zollbehörde gestellt. Die Zulaffuug anderer Personen, auch der mit dem Wagrnzugc weiter reisenden Paffagiere zu dem abge- schlossenen Raume, darf erst nach Beendigung der in den folgenden §§. 14 bis 17 erwähnten zollanttlichcn Vrrrichtungcn stattfinden. _ §. 14. Unmittel- bar, nachdem der Zug im Bahnhofe zum Stillsiande gekommen ist, hat drrZug- fiihrcr oder der den Zug begleitende Pnckmcister drm Neben-Zollamtc vou- ständige in deutscher Sprache verfaßte, mit Datum und Unterschrift ver- sehene Ladungs-Verzeichniffe, in welchen die Frachtgiitcr nach Inhalt der Frachtbriefe, die Passagirr-Effenm aber summarisch, dchoUixahl nach, an- znfiihren find, 3:1 übergeben, und zwar: 1) ein besonderes Ladungs-Vcr- zrichniß riicksichtlich derjenigen Frachtgiitrr _und Paffagier-Efsekten, für welche die Abfertigung in Wendisch-Warnow, 2) ein zweites Ladungs-Vcr- zeichniß rücksichtiicb derjenigen Güter und Effekten, für welche die Abferti- gung in Wittrnbcrge, I) ein drittes Ladungs-Vrrzcichniß riickfichtlich derjenigen Güter und Cffektcn, fiir Welche die Abfertigung in Berlin bc- gchrt wird. Statt der Ladrmgs-Vcrzeichniffe kiinnen, nach der Wahl der Eisenbahn - Gesellschaft, auch sofort voUstä'idige Eingangs - Declaraiionen, nach den Vorschriften der §§. 6 und 7 drr ZoUordnung vom 23, Jannar 18:48, übergeben Werden (vergl. §§. 18, 22, 23). Als Passagier-Cffektcn im Sinne dicses Regniativs werden nur diejenigen angesehen, rerrnEigcn- thiimrr sich als Rcisrndc in dem nämlichen Wagrnzuge befinden. Reisc- Effelten, welche ohne gleichzeitige Beförderung ihres Eigenthiimers auf der Eisenbahn transportirt Weiden, gchörrn Zu dem Frachtgute. Posistiickr, welche unter Begleitung eines preußischen Postbeamten transportirt wrrden, bleiben von der Aufnahme in die Ladungs - Verzrichnissc, resp. Eingangs - Declarationen, ausgeschloffen. Den einzelner: Ladungs- Verzrichnissrn, resp. Eingangs - Dcclarationcn, find die Frachtbriefe iiber die darin aufgeführten Wanken und Güter beizufügen. _ §. 15, Während der Berichtigung des Anmeldungspnnites werden die Per- sonenwagen, Lokomotiven und Tender reviditt und diejenigen Frachtgüter und Paffagier-Effckten, welche in Wendisch-Wmnow nach den Vorschriften der „Zoll-Ordnung abgefertigt werden sollen, von den mit dem nämlichen Wagenzugc Weitergehende]! gesondert. _ §. 16. Nachdem die Reisenden, welche die Eisenbahn zwischen chdisch-Warnow und Wittenberge verlas- sen, aufgefordert worden, die zollpflichtigrn Gegenstände“, welche sie bei fich führen, zu dcklarircn, werden die Effekten derselben rcvibirt und, nach be- wirktcr Verzollung der vorgefundenen zollpslichtigcn Gegenstände, in freien Verkehr gesetzt. Finden sich bei einzelnen Reisenden zollpflichtige Gegen- stände in solcher Mannigfaltigkeit oder Menge vor, daß dercn sofortige Ab- fertigung mehr Zcit erfordern würde, als zum Verweilen dcr Wagrnziigc in Wcridisch-Warnow bestimmt bestimmt ist, so müssen dergleichen (Hrgrnstiinde einstweilen dyrt zurückbleiben, um _ aus vorgängige Drclaration drs Rei- sendcn oder eines Beaiistragtrn desselben _ nach dem Abgange des Zuges abgeferiigt und mit dem itächsisolgrndrn Wagrnzuge weiter brfördrrt zu Wer- drn, _ §. 17. Dcmniickyst Werden die Wagen, in welchen fiel) die zur Abfertigung in Wittenberge und resp. Berlin bestimmten Frachtgüter und PassnYicr-Cffektrn brfindrn, verschlossen und dir Schliiffrl den mit der Begleitung des Wagenzugcs beauftragten Zollbeamten cingchändigt. Dir nach §.1-1iibrrgebrnen Ladimgx- Verzeichnise odcr Eingangs-Drclarationen werden mit den dazu gehörigen Fracht- brirfen ringcfirgrlt resp. an das Haupt-Zollamt in Wittenberge und an das Haupt-Steueramt in Berlin adressirt und nebst den von drm Nebcn-Zoll- amte angefertigten Ansagricttrln dcn Brgleitringsbramtcn zur Abgabe an die eben genannten Hauptämter iibrrgeben. _ §.18. Unmittelbar nachdem der Wagenzug von chdiscb-Warnow abgegangcn isi, werden die Effekten dcr Nrisrndrn, Welche die Eisenbahn dort vrrlaffen haben, abgefertigt. Die in Wrndisch-Warnow zuriéckgcblicbcncn Fracht eiter find dem Ncbrn-Zoll- amtc daselbst Seitens der EisenbahnGesellsrbaJ durch einen dazu von ihr brvollmächtigtrn Angestellten nach den Vorschriften dcr Zollordnung zu de- kiariren, worauf die Abfertigung nach eben diesen Vorschrift?" erfolgt. Sollte in einzelnen Fällen die Abfertigung nicht am uämlichcn Tage voll- ständig bewirkt werden können, so Werden die Güter Über Nacht in der unter "))kitvcrscbluß dcs Nrben-Zollamirs stehenden *,)?irderlagc („C. :x) aus- brtvahrt. _ §. 19. Gleich nach der Ankrinft des Wagcnzuges aus drm Vabnhvfe bci Wittenberge wird der cntryrechendc Tvci! dcs [estcrrn abgeschlossen, und es kommen dabei die Bestimmungen res §.15; mit der Maßgabe in Anwwrdung, daß die Wiederzulassung dcs Publi- kums zu dem abgeschlossenen Theile drs Bahnhofes rrst nach Beendigung der §§. 20 und 21 erwähnten Verrichtungen geschehen darf. _ „L. 20. Demnächst werdcn die zur Abfertigung in Wittenberge bestimmten Jrachtgiitrr und ?affagirr-Effektrn von den mit dem nämlichen Wagrnzuge weitergehenden ge ondcrt. _ §. 21. Sobald dies geschehen ist, wird 311! Abfertigung ber Effekten derjenigen Reisenden, wem,: die Eisenbahn zwi- scbrn Wittenberge und Berlin verlaffen, geschrittcn, wobei die Beshmmun- en des „C. 16 maßgebend find. _ §. 22. Nachdem die Wageriz'itge nach &erlin weitergrgangcn find, werden zunächst die Effekten der in Wittenberge

[gemeinen Preußischen Zeitung.

zurückgebliebenen Paffagiere abgefertigt. Hinscbtlich der daselbst Zurückbe- haltenen Frachtgiiter ist, wie im §. 18 vorgeschrieben, zu verfahren, _. §. 23. Nach Ankunft des Wagenzuges in Berlin werden sofort die Passa- gierzEffekten abgefertigt. Fiir die mitgekommenen Jrachtgüter gelten die Bestimmungen des §. 18. _ §. 24. Sollen Waaren, welche mit einem Ausgangszollr belegt smd, auf der Eisenbahn nach dem Auslande gesendet werden, so liegt dem Versender ob, vor erfolgter Uebergabe der Wanken an die Eisenbahn-Gesellsckmft den AuögangSzou bei einer zu dessen Erhe- bung befugten Zoll- oder Steuerstelic zu entrichten. Die darüber empfangene Luittung muß die Waate begleiten und beim Ausgange dem Nebcn-Zollamtc in Wendisch-Warnow, zur Vergleichung mit der Waare, übrrxirbcn werken, _ §. 25. Werden Waaren auögesührt, deren Ausgang amtlich bescheinigt werden muß, so find dieselbcn in Berlin, resp. Witten- berge, unter Aufsicht der Zoll-Vrhörde in die dazu bestimmten verschließ- baren Wagrnriiume einzuladen und letztere zu verschließen. Es genügt so- dann, wenn auf der die Waare betreffenden amtlichen Bezrttelung (Begleit- sehrin, Uebrrgangssrbein. Drclarationsschein), welche den beglritrndcn Zoll- Beamten zu übergeben isi, das Einladen der Wanken und der Verschluß des Wagens, so wie der Abgang des leytercn auf der Eisenbahn, resp. von dem Haupt-Stcuemmt in Bcrlin oder dem Haupt-Zollamt in Wittenberge, drr Ausgang iibcr die (Hriinze aber von den Begleitungs-Bramten beschei- nigt wird. _ §. 26. Währrnd des Transports von Gegenständen aus der Eisenbahn innerhalb des Gränzbrzirks, oder aus demselben in das Binnen- land, oder aus leßtcrem in den Griinzbrzirk wird der in der ZoU-Ordnung vorgescbsiebrne Ausweis durch Legitimations-Scheine nicbt gefordert. Die Eisenbabn-Grscllsckraft ist jedoch verpflichtet, insofern es fiir nöthig erachtet und von der Königlichen Regierung angeordnet wird, innerhalb des Glänz- bczirks Päckcrcirn zur Beförderung landeinwärts entweder allgemein oder von gewissen Personen nur gegen eine für jeden einzelnen Fall zu erthei- lende schriftliche Erlaubnis; des namentlich zu bezeichnenden Zollamts an- zunehmen, welche dann das Fracbtstiick bis zum Brßirnmungsortc begleitet. Soweit Gegenstände, welche auf der Eisrnbahn befördert werden sollen oder befördert worden find, vor oder nach dem TranSporte auf dersclben drn Gränibezirk pasfireu, unterliegen solche den allgemeinen Vorschriften über die Transport-Kontrolle. _ §. 27. Die Bestimmungrn der Zoll-Ord- nung iiber die Waaren-Kontroür im Binnrnlande kommen auch bei dem Verkehr anf der Eisenbahn zur Anwendung. _ §. 28. Wenn in Spandau, Charlottenburg oder Berlin mabl- und schlachtsteueipfiichtigc Gegenstände auf der Eisenbahn eingehen, unterliegen solche den fiir die Erhrbnng und Kontrolle der Mahl- und Schlachtsteuer in diesen Orten bestehenden Ein- richtungen nnd Anordnungen. _ §. 29. Die Bestimmungen des Zollsiraf- gesetzes vom 23. Januar 1838 kommen auch bei dcm Waaren- und Sach- Transport auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn mit der Maßgabe in An- wendung, daß wegrn Unrichtigkeiten in den Ladungs-Vrrzeichnissen (§. 14), so trie in den Namens der Eisenbahn- Gesellschaft zu übergehenden Zoll- Declarationen (§§. 18, 22, 23) derjenige zunächst in Anspruch genommen wird, welcher jene Schriftstücke unterzeichnet hat, In Ansehung der mir rrn Passagier-Effekten (vergl. J". 14) be angenen Deskau- dationen odcr Contraventioncn, findet ein StraF-Anspruch gegen die Angestellten dcr Eiscnbahn-Geseüschaft nur in dem Falle statt, wenn dieselben an der Defraudation oder Contravention Theil genom- men haben. Für die von Angestellter: der Eisenbahn-Gesellschafi verwirk- trn (ßiclrstrafrn, ZoUgefäUe und Kosten hat die genannte Gesellschaft, nach .I. 10 drs vorbezeichneten Gcseßes, zu haften. Fiir Geldstrafen, Zollgefäbe und Kosten, in Welche die auf der Eisenbahn reisenden Personen aus Vet- anlassung der Effekten, wclche dieselben bei fich führen, verurtheilt werden, liegt der Eisenbahn-Gcscllschaft cine unmitte1bare Vertretiings-Verbindlich- kcit nicht ob. Urbertretungen der Vorschriften dieses Regulativs werden, insofern nicht nach den Bestimmungen des ZoU-Strasgescßes eine bärtcie Strafe verwirkt ist, durch Ordnungsstrafen von Einem bis Zehn Thalein geahndet. _ §.30. Die Bestimmungen dieses Regulativs smd nicht als unab- änderlich xu betrachien, es bleibt vielmehr aUSdriicklirb vorbehalten, diejeni- gen Modificationen derselben eintreten zu lassen, welchc die Erfahrung über den Verkehr auf der Vellin-Hamburgrr Eisenbahn als nothwendig oder zweckmäßig ergeben möchte. Berlin, dcn 11. September 1846, Der Ge- neral-Dirrkwr der Steuern. Kühne.“

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 10. Okt. Aus Wladikawkas vom 24. Sep- tcmbrr sind folgende Nachrichten vom kaukasischen Kriegsschauplaß bier eingegangen: „Am 28. August machte der Commandeur der Trup- pen im südlichen Dagesian, General-Lieutenant Fürst Argutinski- Doigoruki, mit dem unter seinem Befehl stehenden Deiaschement eine Brwegung von den Höhen bei Turtschidach gegen den Fluß Kara- Koiß, in der Absicht, das Dorf Sugratl, den ZufiuchtSort der An- hänger Schamil's, zu ziichtigen und die feindlichen Heerhaufen, die sich im Gebirge zusammengezogen hatten, wo möglich zum Kampfé zu nöthigen. Am 3017er: zerstörte das Detaschement alle einzeln gelegenen Höfe um Sugratl und vernichtete die Wintervorräthe, welche die Bewohrier derselben weniger für sich als zum Nahen der gegen uns im Kampfe stehenden Mannschaften aufgespeichert hatten. Am 1. September rückte man gegen das Dorf Gamßutl und an die über den Kara-Koiß führende Briicke; die sich uns entgegensteUenden Schaaren wurden mit Verlust zurückgeworfen. Unsere Truppen, die sich dem Dorfe Gamßutl bis auf wenige Schritte genähert hatten, fügten den Einwohnern des Dorfes empfindlichen Schaden zu, wäh- rend die Fourageure einen großen Theil der Getraidevorräthe ver- nichtetkn und die noch übriggeblirbencn Gebäude den Flammen iiber- gaben. Als das Dctaschrment den Rückweg antrat, erschien ein zahl- reicher Heerhaufe unter dem Befehle Kibit Mahoma's, daffelbe zu verfolgen, General-Lieutrnaut Fürst Argutinski-Dolgoruki indessen ließ ihn von einem Theil der unter seiner Führung stehenden Truppen an- greifen, Die Bergvölker hielten nicht Stand, sondern flohen in der größten Unordnung. Mehrere Leichen blieben auf dem Playe. Das smnursche Detaschement hatte, neben der Bestimmung, das südliche Dagcstan zu schirmen, im Laufe des verfloffenen Sommers noch den wichtigen Auftrag, durch offensive Bewegungrn in das Gebirge die Einfälle des Feindes einerseits in das schalichalsche und mechtulinscbe Gebiet, andererseits in die lcsgische Kordon-Linie zu ber- hindrru. Zu dem Ende erschien Gencral-Lieutenant Fürst Arguiinski jcdrsmal, wenn die Naibs Sebamil's feindliche Schaarrn zusam- menrotteten und auf böse Anschläge sannen, auf dem Plahe, wo sie sich sammelten, und nöthigte die Brrgvölker, von ihrem Vorhaben abzustehrn. Als das samursche Driascbrment auch diesmal den Zwe_ck seines Zuges crreicht hatte, wobei nur ;? Gemeine blieben und ein Oberoffizicr und 8 Gemeine verwundet wurdrn, kehrte 35 nach Turt- schikag zuriick. Zu der Nacht vom 11. auf den 15. September zog ein tauscnd Mann starker Haufen wodlbrrittrner Tjchrtschenzen gegen die sunschasrhe Linie, in dcr Absi_cht,_ dir Viebheerden der_- friedlichen Tjchetschrnzrn fortzutreiben. Dieser Pause legte sich zwirchen „Kaya- Kitscha nnd drr michailowschen Station in Hinterhalt; als rr [cdoch wahrnahm, daß der Chef der sunschascben Linie, Obrrst-Lreutmant Slebzoff, mit einer starken Truppen-Abtheilung gegen ibn békspsvg. siieg er durch eine trockene Tbaischlucht in den Wald von Kasa-Hincha herab und gelangte an den Fluß Natschoika, wo gerade AbtheilunLrn drs tschetschenzischen Detasrbements auf Fouragrrung waren. “1x: Ber völker griffen unsere Miliz, die iii Pikets an der _Natschoika aui: gefte 1 war, mit Ungestüm an; die Pakets zogen |ck in Ordnung im! die Reserve zuriick. Gleichzeitig griff aucb General-Lieuirnqnt Labin- zoff, der gleich beim ersten Schussr aus, „den“! Lager eriöbienen war, den Feind an. Unsere" Kavallerie reste _rrlrg uber die Naricbbrka und hieb, von der Infanterie untcrsiüyr, aus NQTJÖLts-ÖKUZTK em. wars

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