1880 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Museum wieder zu beiteten, die. Ausstellung verlassen. -- Mit einigen wenigen Außnabmeu ist die Aufstenuag und Ordmxa dec AußsteiiungSobjekte voUendet, nur hier und da ist eine [eßkz ß tende Hand anzulegen. Der Gesammieindruck, den_ die Ausskeuuug schon jetzt auf alle Besucher macht ist ein überwältigend ak„oßartiger, Se. Majestät der Kaiser, bre Maixstät dx, Kai. serin. Ihre Königliche Hoheit die :. kakkßn Friedrich Carl, bre Duredlauchten der Prinz und ie inzessin Friedrich von obenzollern baben beute Vormittag 11,1 Uhr die Fischereiaus- ellung mit Allerböcbftibrem Besuche bcebtt.

Die dieSjäbrige Generalversammlung des Berlin er Asyl- vereins für Obdachlose fand am Dienstag §Al_bend im Bürger- saale des Ratbbauses stati. Dem erstatteten Geschaftsbencbte war zu entnebmen: Jm Männerasvl betrug die quuenz im Jahre 1879 107 754, im Frauenasyl 15 295; es ist dies eine Steigerung gegen 'das Jahr 1878 im Männeraiyl um 1569, im Fraueizasyl um 1242 Personen. Im ersten Quartal 1880 nacbttqten im Mannerasyl 9992 Personen, vom 1. bis 19. April 5626 Personen. Im Frauxnasvl nächtiaten im erstkn Quartal 1880 2434 Frauen, 1576 Madchen, 233 Kinder und 67 Säuglinge, vom 1. bis 19. April 548 Frauen, 294 Mädchen, 80 Kinder und 20 Säuglinge. ' Diese gesteigerte Fre- quenz machte den Ausbau der Asyle nothwendig. DeYVerein bgtte in Folge dessen ein Defizit von ca. 14000 „46 Die in Folge eines im verflossenen Jahre erlassenen Aufrufs dem Vereine bisher zu- newendcten außerordentlicben Beiträge beziffern sich auf 13 213 «54 78 45. Die Gesammieinnabmen im Jahre 1879 betrugen 25 628 „M 27 „z, die Gefammtaußggben 30 395 .“ 58 -3. „Zu den vielen Vermächtniiien des Vereins M in diesem Jabxe 1106?) em Lkgat von 300.46 von dem Major Mecklenburg und em weiteres von 1500 „M von dem Banquier Ferdinand Schneider getreten. Im ersten Quartal 1880 wurden vereinnahmt 15 960 „M 30 «J, veraus- gabt 9166 „M 29 „5; der geaenwärtiae Vermögensbesiand beziffert sich auf 315 216 „FC 68 .J. Die Mitgliederzabl des Vereins beträgt

2078, darunter „596_im_me„rwäbrxxxid_t_e__Mitg1i_edxx.O-s:„Mi_t_ __der_Wie_de_r-_U

wabl der statuienmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder schloß die Generalversammlang.

Ueber den Archaeoptervx (breibt Prof. W. Dames in der „Nat. ig.": Es sind in hiesigen eiiungxn mdncherlet Notizen über den An auf eines Exemplars des für die Wiffeiiscbaft so wichtigen und wertbvollen Archaeoptervx aus den litboßrapbi cben Siemen von Solenbofen in Bayern, welche der oberen Juraformation angehören, gebracht worden. Diese Berichte enthalten zum Theil io etbebliche Unrichtigkeitem daß es wünschenSwerib scheitit, den Hergang des An- kaufs authentisch darzulegen. Die hohe Wichtigkeit des betxeffendea Petrefacts beruht im Wesentlicben darin, daß durchdaffelbe eine Lucke im System der Zoologie und Paläontologie ausciefuux wird, die bis- her als besonders groß angenommen werden mußte„ namlich die Lucke zwischen Reptil und Vogel. Der lange eidecbsenartige Sibwanz und die drei deutlich entwickelten, mit Kraam versehenen Zeben der Vor- derfüße baden durchaus Reptilcbarakter. Das Interefiante und Kib- tige st nun, daß dieses Thier trotz seines ausgesprochenen Reptil- cbara ters mit einem durchaus vogelgleicben Federkleide bedeckiwar. Von jedem Wirbel des langen Schwanzts gebt jederseits eine lange Jeder ab; am Unterschenkel befindet sich eine Federbose, wie sie die

allen oder Eulen baden, an den Vorderextremiiäten sind trotz der 3 mit Krauen versehenen Zehen woblentwickelte Flüzel zu erkerinen. Der Kopf endlich vereinigt auch den leichten Bau, des Vogelscbadels mit der Bezabnung eines Reptils. Das find die seltsamen Merk- male dieses wichtigsten palaeoniologiscben Fundes, der_„ie in Europa gemacht wurde. Von diesem Archaeopieevx fand, 11ch. das erste Exemplar im Jahre 1862 auch in den litbographtscben Sckxiefern von Solenbofen, wurde aber in Deutschland nixbt gcbubxiind beachtet, während von England aus ein Beamter des British Museum nach Pappenheim reiste und es sofort für den Preis von 700 Pfund Sterling erwarb. Von diesem zuerst aufgefundenen Exemplar hat der berühmte Anatom Richard OWM genane Be- schreibungen und Abbildungen veröffentlicht. Vor 3 Jahren nun wuxdxxitx ztxeitex, Fuydxit]€s_ArchZiovtxrvx_ 8?1179_chk-__d_?x__x_m_Be-

deutendes wichtiger ift, da das „Exemplar viel vollständiger erhalte„ ist, namentlich die Beschaffenheit des Kopies, des Halses und de: Vorderbeine, die an dem in London befindlichen Exemplar theils gar nicht, theils sch1echt erhalten warexi, in größter Klarbxit und Deut. lichkeit zeigt. Natürlich ist von vielen Seitxn Alias versucht worden das prachtvolle Stück zu erwerben, _nameutlicb haben Carl Vogt in' Genf und Zittel in München die außersten Ansicenczuuxzen gemacht. Daß die bayrische Kammer den Ankauf ablehnte, „it in den Zei- tungen sei:“.er Zeit mitgetheilt worden. Der bisher?; Befi „. Fr. Häberlein in apvenbeim, hat nun vor rzem as“ eltene Thier dem bie gen Museum zum Vrrkauf angeboten, Und das Kultus-Minisierium beauftragte den Direktor des Königlichm mineralogiscben Museums, Hrn. Geheimen Rath, Bevricb. das Stück zu besichtigen und_darüber behufs Ankauf zu berichten. Bevor jedoch dcrselbe seine Reije nacb apdenbeiut angetreten batte, eriubr Hcrr Dr. Werner Siemens, da die Wabrsibeinlickzkeit vorliege, das merk- würdiae Stück würde nach dem Auslande verkauft werden, wenn dem Befi er nicht in kürzester Frist feste Zusicherungen gemacht werden könn en. Er erbot sicb deshalb, damit der wunderbare Fund dem Bodtii, dem er entsiamm“, erhalten bleibe, denselben für sich anzu- kaufen, mit der Absicht, ihn zunächst der reußiscben Regierung gegen Erstattung des von ihm gezahlten Kan preises von 20000 „25 zur Verfüßung zu stellen. Man kann demnach in Deutschland Wohl idarübeti: Fcruhigt sein, daß der Archaeopteryx nicbt ws Ausland wan. era w r .

Elberfeld, 14. April. Die bierselbst projektirte inter. nationale Hunde-Ausstellung solL in den Tagen vom 19, bis 22. Juni auf dem Jobanniöberge stattfinden.

In Neustrelitz wird vom 8. bis 15. Juni 1). I. eine große Tbiersckzau, Ausstellung landwirtbsckyafilicber Maschinen und Geworbe-AussteUung stattfinden.

Inserat : fiir den Deutschen Reichs- und Königl.?ß

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handeks-

reziister nimmt an: die Königliche Expedition drs Druischrn ReichS-Rüzeigers uud Königlich

]. Staakbrisfs unä [FußerJuobungZ-Zaodan. 2. Zuddastaijomzn, .CUkZSbR-S, 70r1aäuvg8u 11. (181731.

Deffeüilicixev AWM»

5. Tnäustrisjls 14213851155011161115, kabriksn

unc] Srossbanäs].

6. 761'80111868118 Zskaunbmewbungßu.

„Jnvalideudank“, Rudolf Muffe, Haaseustciu & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Prrußisrhen Staats-aneigers: Berlin ZW., Wilhelm-Straße Nr. 32. UK

3. ?srkäukSFQrpaabiunZsu, 8115151351011er etc:

4. 78r1008uvg, Kmortisation, 2111323111qu TK. n. 3. s. 7011 GÜSUBÜEÜSU kapisrsn.

7. Djdarurißdbs ÜUZSiJSU. 8. Pbgarar-Ün-«Sngn. ck 111 681" 136x885-

Annoncen - Bureaus. ZL

9. kamiiisu-Faobriobtsu. beilaZ-J.

Eteckbriefe und Untersuchungs = Sachen.

[10107]

In der Straisacbe genen den Webrpfsicbtigen Jriedriä) August Carl Kulick aus Calau wegen Vcrlc ung der Wehrpflicht, wird, da der Ange- schuld gte des Vergehens gegen §. 140 Absaß 1 Nr.] des Siraigese buch beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßord- nung zur Deckung der_ den Angescbuldigten möglicher- weise treffenden höchsten Geldstrafe umd der Kotten des Verfahrens in Höhe von 300.45 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Augesckjuldigten mit Bestblag belegt. Cottbus, den 18. März 1880. Königliches Landgericht, Straf- kammer. Ritgen.

[9149] Oeffentliche Ladung.

2er Schaufpieler Adalbert Weinert aus Frankfurt (:./O., welcher angeklagt ist, am 27. De- zember „1879 zu Bülow aus der Wohnung des Bürgermeisters Töpper, in wel er er obne Befug- nis; verweilte, auf die Aufford ng des Berechtig- ten, sich nicht entfernt zu baden - Vergehen gegen §. 123 des Strafgeseßbuch - wird auf den 24. Mai1880, Vormittags 10 Uhr, vor das Kö- nigliche Schöffengericht zu Bülow, Zimmer Nr. 3, zur Hauptverhandlung unter der Verwarnun gela- den, das; bei seinem unentschuldi ten Aus leiden de_nxioch zur Hauptverhandlung ge?chriiien werdin wir -

Bütow, den 5. April 1880. Gerichtsscbreiberei Abtheilung 11. des Königlichen

Amngericbts. Winneg.

Offene Requisition. Der frühere Handlungs- gebülie, jeßige Coiporteur Carl Christian Jeodor Steinbatl). gebürtig in Gr. Salze, zuletzt in Magde- burg wohnhaft, ist durch rechtskräftiges Urtbeil des hiesigen Schöffengerichts vom 8. März 1). J. wegen Gewcrbesieuer-Kontravention zu 96 „FK Geldstrafe evént. 10 Tagen Haft, sowie den auf 40 „M 30 „3 festgestellien Kcstcnderurtbcilt. Sein zeitiger Auf- enthalt ist bisher nicht ermittelt worden. Es wird ersucht, Geldstrafe und Kosten von demselben im Betretungßfaile einzuziehen, bezw. hierher einzu- se_nden, im Unvermögensfalie die subsiituirte zehn- tagige Haftstrafe zu volistrecken und von dem Ge- schehenen Ngcbxicbt zu geben. Celle, den 15. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung ].

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[10143] Oeffentliche Zustellung-

Die vcrebelichte Reftauratcur Schroeder, Ot- tilie, eb. Filter, 3.3. in Drosien, vertreten durch den Rechtsanwalt Kette hier, klagt gegen ibren Ehemann, den Restaurateur Wilhelm Schroe- der„ dem Aufenthalte nacb unbekannt, Wegen bös- wiliiger Verlaffung auf

' Ehescheidung mit dem Anfrage, die zwischen ihnen bestehende CHL zu trennen, den Beklagten fiir den allein schuldiaen Theil zu erklären und ihn zu verurtbeilen, an sie, nach ihrer Wahl entweder den vierten Theil seines reinen Vermögens_ beraußzu eben oder standeémäkzige Unierbaltßgelder für ihre ebenIzeit zu zahlen, bm auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rccbtsstxeits vor die ]. Civilkammer des Königlichen Landgerichts u Frankfurt a. O. auf

, den 17. uni 1880, Vormittags 9 Uhr, niit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Alixzug der Klage bekannt gemacht.

:xrankfurt a. O., den 14. April 1880.

Heese, Gerichtsscbreiber des Königlichen Landgerichts.

[10156] Oeffancllung.

Die Ehefrau des Sclmeiders Carl Friedrich

anwalt Hoilandt 11. aÜbier, klagt gegen ihren ge- nannten Ehemann, früber bieselbst, jetzt ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen böswil- liger Verlasfuna, mit dim Antrags, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und der Klägerin das vom Beklagten in die Ehe Einge- brachte als Eigenthum zuzusprecben,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verband- lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig

auf den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gc- ricbie zugelasiencn Anwait zu bestellen.

„Zum Zivecke der öffsnilicben Zustellung wird die er Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunstiiuuig. den 13. April 1880.

A. Rantmami,

Gericht§schreiber des Herzogl. Landgerichts.

[10152] Oeiientliclic Zustellung.

In Sachen des Miiüers Martin Friedritb Egge zu Eddelack gegen die Schiffer Geert Kov- mann'und Peter Paackerß, vormals in Wef- selrx, 1th unbekannten Aufenthalts, Wegen Er- tbeilung eines Umschreibungskonsenses ist der unter dem 5. „17. MW. auf den 23. Juni d. Js. vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel an eseßte Termin zur mündlichen Verhandlung zufolge ' ntrageß des Kläaers auf den 20. September d. J., Vormittags 11 Uhr, derlegt Worden.

Kiel, den 14. April 1880.

Franck, Gericbisscbreiber des Königlichen Landgerichts.

[10157] Verkaufsanzkige und

Aufgebot.

In Zwanssvollstreckungssacben des Kaufmanns

Georg Heinrich Lahuseix in Achim, Klägers,

wt er

den Anbauer und SÖneidcx Johann Sicgmann,

HI.-Nr. 22 in Grasdorf, Beklagten,

wegen Forderung,

wird, anbdem dcr desFaUfige Antrag des Gläubigers

fur zulassig erachtet ist, zum öffentliCb meistbieten-

den Verkaufe folgender, dem Schuldner gehöriger,

in Grasdorf belegener, Art. 21 der Grundsiener-

mutterroile von Grasdorf und Nr. 22 der Gebäude-

st§uerrolle von Grasdorf aufgeführter Grund-

stucke, als:

1) ein Wohnhaus, Hs.-Nr. 22, mit ?ubebör,

2) 2 Hektar 05 Nr 43 Quair.-M. Ho raum, Acker- land und Weide beim Hause belegen,

beantragtermafien Termin auf

Donnerstag, den 17. Juni 1880, Nachmittags 3 Uhr,

im Hause des Gastwirtbs I. Wrede in Grasdorf angeseszt, wozu Kaufltebbaber damit geladen Werden. Zugleicb'werden Aile, welche an den Verkaufs- obxektxn Eigentbums-, Näher-, lebnrecbtlicbe, fidel- kommisiariscbe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberecbti- gun„gen zu haben vexmeinen, aufgefordert, ihre An- sprucbe so gewiß_spatestens im obigen Termine an- zumelden, als widrigenfalls für den sick) nicbt Mel- denden im Verhaltnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

„Dem Schuldner Johann Siegmann in Grasdorf wird damrt jede Veraußeruuq und Verpfändung vor- stehexid bes riebener Grundstücke untersagt.

Die Ver aizfébedingungen 1sind 14 Tage vor dem Verkaufstermme auf der bie igen Gerichtsschroiberei Abtheilung 11. einzusehen.

Achim, den 14. April 1880. Königliches Amthericbi. 11. gez. von Hahn. Beqlaubigt: Sergei-

1- :" * “**-*“*“-!x*"-*-*"--F-***“ “** “1- *r„ _*„-„1 .;“;TJ:( “x.:

[101€§] Aufgebot.

Das Könialicbe Amt Northeim, in Vertreiung der Amts -Moringer Armenkaiie hat das Aufgebot einer von dim Schneider und Vrinksi er Georg Fischer und dessen Ehefrau Christine, ge orene Ro- peter zii Hevenscn am 21. Dezimbxr 1848 unter Verpfändung ihres Hauses zu Hevensen Nr. 333 33 zwischen Heinrich Ropeier und Heinrich Kleinsorge, und der in einem derzeit aufgenommenen Taxat auf- geführten Grundstücke, welcbe Hypotheken an gleichem Tage in das Hypothekenbiicb des damaligen Amis Hardegsen 701, 11. pax. 261 eingetragen sind, der Amts - Moringer Armenkaffe ausgestellten Schu1d- verschreibung 11er ein Darlehn von 200 Thaler und 4prozentige Zinsen darauf vom 21. Dezembcr 1848 an, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag. den 23. November 1880, Vormitta s 11 Uhr, vor dem unter eicbneten erichie anberaumten Auf- ebotstermine 3seine Rechte an nmelden und die U:- unde vorzulegen, Widrigenfa s die KraftloSerklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Moringen, den 10. April 1880. Königliches Amtßgericbt, gez. Erck. , Bealaubigt: Meyer. AmtOgericbts-Sckcctär.

Bkcrickitigung. In der Bekanntmmbnng dés Königl. AmtheMbis zu Breslau vom 23. März cr. ""Nr. 79 des Bl. _ betreffend das Aufgebot der Bonkescben 91ach1aßgläiibiiicr bcfindet sich in Folge eines Schreibfehlers eine Unrichtiiii'eii. _ EH soll an der betreffenden Stelle heißen: Die Abfasimiz dcs Ausfchltzfzurtbeils findet nach der Verhandlung der Sache in der W den 14. Juli 1880, 11 Uhr U. anberaumten öffeiitlicch Sißunz statt; nicht: nach der .V-xrtdeilung' der Sache,

[10265]

Durkb Ausscbiuszuribeil von beute sind alle dim Aufgebot vom 3. März 1). I. (Nr. 5860) zuwider 111cht angxmeldeten dinglichen Ansprüibe an die in jenem Aufgebot erwähnte Halbkatensteile für ver- loren geganxicn eracbiet.

Eutin, 1880, April 17.

Großherzoglich Oldenburgisckyes Amtsgericht. Popkin.

".*-u.“- -

Verkäufe, Verparlxtungen, Submissionen :e. Holzverkauf. Freitag, den 30. Avril er., Morgezis von_9 Uhr ab, sollen in Goldowsky's Hotel in BkkllUÖLn aus dem Schuybezirk Wiicken-

[ nseralc nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

“*“ _“;“2.*"7“2-"1-17.„":1"_7:_*1(.T'.3: -;x_:*_'s *

see Jag. 103 ca. 230 Nm. Birken-Scheii, Anbruch und List T., ca. 1100 Nm. Kiefern-Scheit und An. bruch, Scbuvbezirk Brunken Zug. 183 ca. 200 Nm. Eichen-Reis 111„ Jag. 155 ca. 180 Nm. Kiefern- Scbeit und Anbruch, und zur beschränkten Konkur- renz ca. 30 Nm. BuÖen-Ast [„ ca. 42 Rm. Kie- fern-Rctö [. zum öffentlichen Verkauf gestillt wer- den. Neuhaus, ien 18. April 1880. Der Ober- förster. Urff.

[10173] Bekanntmachung.

Die zum Neubau der Nebenanlagen des Jiifanc fgnicrie-Kasernements erfoxderlichen Maurermaie- rialien, als:

_ 1531 adm Kalkbrucbsicine, 660 60111 Feldbruchsteine, 346 m_1110 Rathenower Mauersteine, 869 1111118 Hintermauerungiisteine, 739 c' m gelöschten Kalk, „2089 013111 Mauerfand, sollen im Wege der Submission vergeben Werden.

Die_ Bedingungen, Kostenansthläge können im Gesibastslokal der unterzeichneten Verwaltung ein- gesehen und versiegelte Offerten bis zum 3. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, daselbst adßegsbcn werden.

Die betrxffenden Bedingungen sind aucb auf dim Berliner Baumarkt, Wilhelmstraße Nr. 92/93, ein- zusehen. (& (310, 372/11)

Brandxnbnra a./H., den 18. April 1880.

Kouiglickxe Garnison-Verwaliung.

[10261] Bekanntmaämng.

. Die ziim Neubau der Hauptgebäude des Infan-

terie-Kajernemenis bicrsclbst erforderlichen Staakcr-, Schieferdeckxr-, HolzcemcnibedaanS- und Klempnerarbeiten

sollen im Wige der öffentlichen Submission vcr-

gebcri werden.

Die" Bedingungen und Kosietmnscdläge können im Gescdastélokal der unterzcichneien Verwaltung ein- gefcben und ver|iegclte Offerten bis zum

5. Mai er., Vormittag:") 11 Uhr, daselbst abgegeben wcrden.

Die betriffeuden Bcdin ungkn find auch auf dem Berliner Baumarkt, Wilßcltnstr. 92/93, einzusebem

Vrandxubur a. H., den 18. April 1880.

Komgli xe Garnison-Virivaltuug.

Verschiedene Bekanntmacxmngen.

'DieKreiswundnrzt-StclledcsKreisesSckjroda, mit cinem jahrlichen Gehalt von 600 «16, ist er- ledigt. Quczkificirte Bewirbcr Wollen sick) unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Woaxm „bei uns mcldcn. Posen, den 15. April 1880. Königliche Regierung, Ab- thciluug des Innern. Liman.

"03361 Eheniichje

' Tageöo ]) Geschäftsbericht.

Magdeburg, den 20. April 1880.

Otto Lkenekampf. Redacteur: Riedel.

Berlin:

Otto Böse, ?uliaue Wilhelmine Marie, eb. Degerina- beselbst, vertreten durch den Re ts-

Amtögerichss-Sekreiär.

Verla der Expedition (Ke el. Wrack: W. Cloner. " )

Fabrik Buckau, Acticn-Gcscllsclmft in Magdeburg.

Gcncrnldcrsammlnng.

, Die .Herren Aktionäre der Chemischen Fabrik Buckau, Actien-Ge eUs at in Ma deb ,werden bkekdUkck) zur elften ordentlicknu Generalversammlung, Welche am s ck 1 (] Uki)

Freitag, den 21. Mai 11. (ck., Nachmittags 4 Uhr,

im Börsensaale bierselbst statthaben soll, eingeladen.

rduung:

2x Neuwahl von zwei Mitgliedern des AuffiÖLSraibs. 3) Ueberweisung von"3000 „ck aus dem Reingewinne dcs Jahrcs1879 an dénDispofitions- fonds fur Unicrstußungen und Pensionen. ' ' Unter Bezugnahme" auf §, 24 unseres Statuts ersticben wir diejenigkn Horten Aktionäre, wklcbt ihre Stammbereckzirgung aus'iiben wolien, ibre Aktien spätestens bis zum 13. Mai n. 0. gegen eine Be“- scheinigung und gegin Auöhandigung der Eintriitékarte bei uns zu dcponircn.

Der Vorstand.

I. Daunieu. * Vier Beilagen (eiusÖlicßLicb Börsen - Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

“Ziiaötamtliches.

Preußen, Berlin, 22. April. Jm weiteren Verlaufe der voxgestrtgen (34.) Sißung trat der Reichstag in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Wucher, eiii, auf „Grund des mündlichen Berichts der 1111. Kommisjion. Artikel 1. der Vorlage bestimmt, daß hinter dem 8 302 des ReichSstrafgeseßbuckzes, der die Benußung des Leichtsimis oder der Unerfahrenheit eines Minderjährigen be- droLZt, msr neue Paragraphen, 302 3,-(i., eingeschaltet wer en.

§. 302 a. der Regierungsvorlage, deren unveränderte An: nahme die Kommission empfiehlt, lautet:

Wer unter Ausbeutung der Notblaae, des Leicbtfinnes oder der Unerfahreiibeit eines Anderen für ein Darlehen oder im Falle der Stundung einer Geldforderung sich oder einem Dritten Vermögens- vortbeile versprechen oder gewähren läßt, weche den üblichen Zins- fuß dcrgestalt überschreiten, dai; nacb den Umständkn dcs Falles die V rmbgenövortbeile in auffälligem Mißverhältniffe zu der Lei. stung stehen, wird wegen Wucbeis mit Gefängniß bis zu iecbs Mo- naten und zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitauieud Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrecbte erkannt werden.

Der Abg. Graf von Bixmarck schlug für diesen Para- graphen folgende Faffang vor:

Wer für ein Darlehn odsr die Stundung einer Geldforderung sicb oder einem Dritten Vermögensvoribeile Versprechen oder ge- währen läßt, welche im Falle der Verficberuniq der Forderung durli) Grundstück? 8 Prozent, in sonstigen FäÜen 15 Proze'nt dcr wirk- lick bingegebenen Summe iibersteigen, wird wegen Wucheis mit einer Geiängnifzstrafe bis zu sechs Monaten und zuglei-F) mit einer Geldstrafe (bis zu dreitansend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust d€r bürgerlichen Ebrenrecbte erkannt werdi'n.

Die Bestimmungen finden keine Anwkndung auf Handels- geschäfte, wenn der Schuldner als Kaufmann in das Handels- register Ei'ngetragcn ist. --*',-_“§!;é_'2."-;-; 77231 *"! *-«/;"-7'-**.-:-2Z „___

Der Referent Abg. Freiherr von Marschali erklärte, er könne sick) bei seinem einleitenden Referate um so kürzer fassen, als die. Kommission dém Hause die Annahme der unveränder- ten Regierungsvorlage vorschlage; diese aber entspreche vol]: ständig den Beschlüssen der vorjährigen Kommission, die sich mit den Anträgén der Abgg. von KleisbNeßow und ])r. Ncicbensyerger zu beschäftigen gehabt habe. Allgemeine Ge- sichtspunfte seien in der Kommission gar nicht erörtert worden. Man sei dariiber einig gewesen, daß nach den vielen berech- tigten Klagen iiber die Ausdehnung und die Wirksamkeit des W11ch€r6 strafrschtliches Einschreiten gegen densslden geboten sei. Bei der Konsiruirmig ÖGZ Thatdsstandss hätten sich in der Kommission zwei Ansichten gegenüber gestanden; die eine sei von dem Griindsaße der Vorlage ausgkgangen, daß die Aus- biutung der Nothlage oder des Leichtsinnes das Hauptkrite- rium des Wuchers sei, daß 63 dem Richter überlassen werden müsse, zu ermessen, ob die Zinsen mit den Lsistungen im auf- failenden Mißverhältniß ständen. Die andere Ansicht sei dahin gegangen, daß 63 zur Feststillung des Thatvestandes noth- wendig 1" ei, ein Zinstnaximmn von 8 rssp. 15 Proz. festzustellen,da die Ausdrücke wie iiblicher Zinsfuß u. s. 11). zu dehnbar stien Und zuviel in das freie Ermkffen des Richters sisllten. Die leßte Ansicht sei von der großen Mehrheit der Kommission nicht gebiliigt worden; es sei namentlich betont, daß es nothwendig sei 08111 Richter ein gewisses Ermsffen zu lassen; denn eéZ sei undenkbar, daß der Wncher niemals gefunden werden könne unter einem bestimmten Zinssuß, aber stets gefunden werden müsse iiber einen bestimmten Zinßfnß. Es sei insbesondere hervorgiiwden, daß auch auf dem Gedieie des Strafgescßbnchs sonst dem Richter ein weit größeres Ermssstn anheimgesicllt sei, als hier, und das; derselbe weit schwierigere Fragen zu entscdsiden habe, als die Frage, ob ein Geschäft ein wucheriiches oder ein nicht wuchemsches iei. Ein zweiter wesentlich Grund, wslcher die Majorität der Kommission veranlaßt habe, den Antrag des Grafen von ViSmarck zu vsr- werfen, sei der gewesen, daß es unthunlicl) geschienen habe, daß Gesetz vom Jahre 1867, welches eine ircie Vereinbarung über die Zinsen ziilaffe, aufrecht zu erhalten und dann im Wege des Strafrechts zu bestimmen, daß der, welcher sich Fnsen geben lasse über eine bestimmte Ziffer hinaus, wegen

uchers bestraft werden soÜe. Es sei ferner hervorgshoben, daß, wenn man überhaupt zu einem Zinszmaximum uriickkehren one, dies nur im Wege des Civilrechtx», und zwarim Kege der Ab- änderung des Geseßes vom Jahre 1867, nicht aber im Wege des Strafrechts geschchen könne. (Hanz entscbéidend seien eiidlich die wirthichctstlichen Bedenken gegen diesen Antrag gewssen. 'Es sei in der Kommission geradezu die Behauptung auf- gestelit, daß, wenn dcm Antrage entsprechend der Wuckxr nur dann gestrat werden solle bei einfachen Darlehen, wcnn 15 Proz. Überschriften wiirden, daß dann mit dem Gcseße weitaus mehr geschadet als gcniißt werde, und daß es in der That dann besser wäre, nichts zu thun, als in dieser Weise den ThatLesiand des Wuchers festzustellen. Er dürfe wohl in dieser chiehung darauf aufmerksam macheii, daß, wenn der Reichstag diesem Antrag entsprechend ein Zinswaximum von 15 Proz. festsetze und damit erkläre, daß bis zu 15 Proz. niemals ein strafbarer Wucher vorhanden sei, der Reichstag dadurch alle diejeni enLeute, welche die Anderen durch Wucher ausbeuteten, veran aßte, sich innerhalb dieser Grenzen zu halten, und daß die kleinen Landleute, die Handwerker dann mindestens 15 Proz. zahlen müßten, ein Zins, von dem es wohl keiner Ausfiihrung bedürfe, dasz derselbe inSbesondere für die kleinen Landleute em absolut ruinöser sei. D'as seien im wesentlichen die Gründe, welche die große Mehrheit der Kom- mission veranlaßt habe, diesen Antrag, der ja auch heute zur Be- sprechung kommen werde, abzulehnen. (Hs seiebenso ein weixe- rer Antrag abgelehnt, der mehr auf dem Boden der Regie- ryn Svorlage stehend, an Stelle der Worte: „übliche Zinsen“ die orte „geseßlich bestimmte Zögerungszinsen“ se en wolLte. Es sei zu Gunsten dieses Antrags gleichfalls gelten 'gemacht, daß der Ausdruck „gesetzliche ögerun Szinsen“ ein viel klare- rex und sicherer sei, als der usdru „übliche Zinsen“. Es ist auch dieser Antrag verworfen worden, weil man dem Richter das Ermessen habe überlassen und den Spielraum ge- ren wollen, fich klar zu werden über die Gesammtheit des Ja es, insbesondere darüber, was im einzelnen Fall als der „Übliche Zinsfuß“ je nach den Umständen des Falles zu be-

trachten sei. Aus diesen Gründen habe; die Kommission be- schlossen, den §. 3025. nach der Regierungsvorlage anzu- nehmen, und stelle er den Antrag an das hohe Haus Namens der Kommission, es möge diesem Beschluss beitreten. Der Abg. Graf von BiSmarck bemerite, er habe aller- dings nicht erwartet, daß seiii Antrag in der Kommission Beifall ftnden würde. Der Widerstand, den die diesjährige fast aus denselben Mitgliedern zusammengeseßte Kommission einer prinzipiellen Amendirung habe „entgegenseßen müssen, sei natüriich; in der detaillirten DLSkussion des vorigen Jahres seien die Ansichten schon so fest gelezgt, daß auf eine Aenderung nicht mehr u rechnen gewesen sei. Der Umstand, daß von ihm das insmaximum wieder aufgebracht sei, habe lediglich die Besorgnis; erweckt, daß sich dadurch vielleicht die Verhandlungen in die Länge ziehen könnten. Die Gründe, welche die “Kommission des vorigen Jahres zur Verwerfung eines ZinSmaximums geführt hätten, soweit dieselben gegenihn wie: der geltend gemacht wordenxseien, hätien ihn aber nicht über- zeugt. Wenn das Haus den ]LHLJM §. 3025. in der Fassung der Kommission annehme, so werde das ganze Geseß entweder unwirksam oder zu scharf gehand- habt werden. Sein Antrag vermeide wesentlich (1116 diese Ge- fahren. Gegenüber dem Referenten halte er es nicht für nöthig auf dem Civilwege vorzugehen und das Geseß von 1867 ausdrücklich aufzuheben. Sein Antrag wolie eine feste, allge- mein erkennbar Schranke für den erlaubten Zinsfuß, der Ent- wurf aber wolTe diese Schranke im Unsicheren lassen. Den Be- griff des Wuchers könne man nicht wesentlich in der moralischen Vsrwerflichkeit der Stellung des Gläubigers seinem Schuldner egeniibsr finden, sondern hauptsächlich in seiner wirthichafi- ichen Schädlichkeit, und deshalb wolle er ihn bekämpfen. Man müffe daher auch diesen Begriff des Wucher?- nicht an die vagen und schwer faßbaren Schranken der Moral, sondern an die festen Zahlsn eines Zins- maximums knüpfen. Statte man hier den Richter mit der Befugniß ach, in jedem FalXe nach seiner persön- lichen Ueberzeugung zu erkennen, so werde man bald auf dem Gebiet des Wuchers im Deutschen Reich einen PartikularieZmus haben, wie derselbe nicht bestanden habe, als in Deutschland noch 2 Dutzend Strafgessßbücber existirten, und bei der Beschränkung der JuriSdiktion des» Reichs: gericbts in Nichtsfragen sei auch nicht einmal zu Erwarten, daß die Judikatur mit der Zeit eine gewisse Gleichmäßigkeit ein: führe. Es sei ein Zug der modernen Gessßgebung - wohl auch nach der Ansicht der Majorität des Hauses kein tadelns- wsrther, -- daß der Richter einen möglichst weiten Spielraum in seinem Ermesssn habe. Bisher sei aber noch nicht das Prinzip aufgestellt worden, noch weiter zu gehen und dem richterlichen Ermessen ireizuftellen, sick) sogar den gesetzlichen Begriff selbst festzustellen. Es würde ihn zn weit führen, wenn er sich in eine nähere Erörterung'iiber diefe-Frage ein: lassen wolite. Er verweise blos auf die Dißkussion im Jahre 1875 gsiegentlick) der Strafrecht-Movelle und auf die dabei ge- haltenen Reden. Gegeniiber den damals geäußerten Anschau- 111186111616?- ihm unverständlich, wie die vorliegends Fassung desRL- gierunchentwurfss dis einstimmige Annahme der Kommission habe findßn können. Heut habe es den Anschein, al?» obder Geseßgsbsr zu Gunsten dss Richtsrs auf seine Souveränetät verzichten wolle. In diesem Falle müßte man konsequcnter Weise den §. 302 &. Einfach so fassen: „Der Wucher werde mit Gefängnis; bestraft.“ halte oder warum er es nicht dafür halte. Da der Richter bei Aufstellung des Zahlenverhältniffes werde konssinsnt bleiben müssen, so werde man thatsächlick) das ÖincZ- maximum habe, welches man jetzt im Prinzip perhorreSzire, nur sämmtlichen Nachthkilen dssielben, dagegen ohms den Hauptvorzug den der Klarheit. Man habe dann einen richterlich erlaubten Zinssaß, aber nicht einen gestßlick) erlaubten. Diesen Zustand könns er (Redner) mit den lisutigen Anschauungen nicht vereinbaren , wcil der- selbe zu sehr auf den Standpimkt dsr persönlichen WiÜkür trete. Aim) den Richtern konvenire es durchaus nicht, mit solchen Befugnissen von Wiilkiir ausgestattst zu werden. Auf Grund des preußischen Straigsseßbuchs seien Vergehungen gegen die öffentliche Ordnung öfter zur Bestrafung gekommen; jeßt habe aber die Erweiterung der Bsgriffe und die Ver- fliichtigung der Dsfinition eine ziemliche Unanwenddarkeit diefer Bestimmunaen hervorgerufen. Er v-srweise blos auf Z. 131, dsn sogenannten KlaffenaufheßungZparagraphen. Die Gefahr, daß das G:»seß in der vorliegenden Fassung unwirksam fei, scheine ihm eine ziemlich große. Wenn aber andererseits das Gesetz mit seiner Wilen Schärfe in die Strafrechtspflege eingreifen sollts, so würden viele Kapitalien dcm Verchr entzogen werden und die Kapitalsdedürstigen wiirden cri recht Wucherern in die Hände fallen. Die Kün- digung diescr Kapitalien werde aber in vielen Fällen den Ruin vieler Familien bedeuten, und man werde durch das Gesetz grade das herbeiführen, was man jedi durch dasselbe vermeiden wolle. (He en die Höhs des von ihm beantragten ZinQnaximums seien ißm Einwendungen weder in der Kom- mission noch sonst wo begegnet. Er halte den Zins, so- weit derselbe den landesüblichen Übersteige, fiir die Prämie eines gewagten Geschäfts. Der Zinsfuß steige mit der U“:- sicherheit des Schuldners. WOUL man einem Menschen, dessen Kredit ins Schwanken gerathen sei, der sich vielleicht durch ein Darlehn zu hohen insen auf kurze Zeit bald wieder ins rechte Gleichgewicht eßen könne, es unmöglich machen sich zu retten? Dies wäre aber der Fal], wenn die Ansicbt derer ur Geltung käme, welche sagen: es sei in Ordnung, daß derjenige, er zu 5 Proz. oder 6 Proz. kein Geld erhielte, überhaupt keins bekäme. Wenn das Haus nun von ihm verlange, gerade die Zahl 15 zu motiviren, so sage er, daß der landeSübliche Zins- iuß auch heute noch 5 bis 6 Prozent nicht übersteige; das Risiko auf Prämie aber gegenüber einem Schuldner, der keine reale Sicherheit biete, betrage heute mindestens 10 Prozent. Die Berliner Pfandleihe-Anstalten brauchten 12 Prozent, um blos auf ihre Kosten zu kommen. Er glaube auch, daß die Kategorien, welche getroffen werden sollten, sich auch mit 15 Prozent niemals begnügen würden. “Dieselben machten Ge- kchäste mit Leuten, von denen nur die Hälfte zahlun sfähig ei, und diese müßten die Ausfälle der ZahlungSunßähigen

decken, und damit kämen fie zu einem Prozentsaß von 50 Pro- zent. Mit 15 Prozent laube er den Saß gefunden zu haben, den im äußersten Noth all Jemaiid, dßr zur Konsumtion borge, noch bezahlen könne. Er theile nicht das in der Kommis- sion geltend qemachte Bederxken, daß durch eine so hohe Normirung des Maximums der _ landeSiibliche Zinsius; steigen könnte. Der lqndeSübliche Zinsfuß lasse sich durch ein Geseß nicht erzwmgen, da derselbe sich nach dem internationalen Geldverkehr richte, welcher vielmehr das Geseß nöthige, demselben zu folgen, wenn es rationel! bleiben solle. Die beiden Begriffe landeSÜbltch und gesetzlich fielen durchaus nicht zusammen. Wenn nun ohne Fixirung de,?- geseßlick) erlaubten Maximums der _ landesiibliche stfuß nicht gestiegen sei - und die Ma1orität der Bankanstalten habe dies bezeugt - Wie solle 63 dann bei einer solchen von 15 Proz. dex _ FalT sem. Wenn man einwende, daß bei einer Fixirung des Maximums es eintreten wiirde, daß 3. B. 15 Proz. er: [audi, 16 Proz, dagegen ein unter Umständen mit Ehrverlyst zu bestrafendes Verbrechen sein würden, so sei dieses Theorie; denn, wer einmal den etwaigen geseßlich erlaubten Zinsfuß übersteige, der werde sicb nicht mit einem oder wenigen Pro- zenten mehr begnügen, sondern sich sein Risiko gehörig be- zahlsn lassen und den Sprung mindestens auf das Doppelte oder höhsr machen. Die Hypothekarzinsen habe er auf8 Proz. normirt, Mil die Hypotheken längere Zeit in den Händen der Schuldner blieben und weniger Risiko erfordeiten. Er wolle auch mit diesem Zinssatz den Unfug mit den Baugelderhypotheken ireffen. Was die Kaufleute anbetreffe, so hätten diese von jeher das Vrioilegium des unbeschränkten iiissaßes gehabt. Auch schädige der Wucher den kaufmänni chen Geldverkehr nicht. Der Kaufmann borge zur Produktion. Bei ihm sei das Geld Waare, deffen Preiswiirdigkkit er bemesse. Derselbe müsse ordentliche Bücher fiihren und übersehe seine Vermögens: lage sietZZ. Diesen Theil seineH Antrages könne“ das Haus auch der Ablehnung des ersten Theils annehmen. Er be- antrage getrennte Abstimmung. Er hoffe das Haus über eugt zu haben, daß die Vorlage vieileicht mehr dem VcdürfniÉ der Moral entspxsckye, aber daß sein Antrag wirksamer sei und dem Bedürftigen Hiilfe schaffe ohne den Verkehr allzusehr zu belästigen,

Der Abg. Pfafferott Erklärte sich fiir die Vorlage, weil er nichts dagegen habe, wenn der moderne Staat etwas un: moderncér werde, und weil die Vorlage dem sittlichen VolkH: bewußtsein entspreche, Allerdings hätte es genügt, wenn man nur den gewerbSmäßiaen Wucher im Geieß getroffen hätte. Dagegen müsse er sick) gegen den Antrag BieZmarck erklären und würde mit demselben das Gesetz ablehnen; denn derselbe entspräche nicht dem Rechtsbewußtsein des Volkes. Ohne die gegen denselben geltend gemachten Gründe des Referenten zu wiederholen, wolle er nur darauf'hinweisen, daß die Verhält: niffe des Geldmarktes wechselten und daß man deshalb mit einem zahlenmäßigen ZiiiSinaximum den Begriff des Wucher?- nicht kontinuirlich niachcn könne. Auch ohne ein solches Zins: maximum könne man aquommen; denn der Richter sei nicht loszzelöst vom Nechtsbewußts€in Des Volkcs. Fiir Berlin möchten 15 Proz. vislleicht richtig gegriffen sein. Der Bauer nenne aber Jemanden, der 15 Proz. nehme, einsn Wucherer.

Der Abg. Kiefer bsmerkte, man müsse sick) dazu ent: sckzließsn, dem Ricizter den weiten Spislraum zu lassen, mel- chen in Uedxreinstimmung mit di'm Bundßsratk) den1?ause die Kommiiiion vorschlags, sonst werde man gar kein Re Ultat in dem Kampfe gegen den Wucher erzielen. Das Zinsmaxi: mum, welches dsr Abg. Graf v. Bismmrck fordsre, kömite oft dahin fiihren, wucherische Geschäfts straflos zu lassen. Man müsse Vertrausn zu den Richtcrn haben und den vom Bundesrath vorgeschlagenen Weg gchen. Die Erfahrungen , welche man mit einer fast gleichen Definition des Wuckycrs früher in Baden gemacht habe, sprächen auch dafür. Eine kurze Praxis werde eine einheitliche Judikatur schaffen, urid sehr bald ebLUso wie im szußtsein des Volks M der Rechtsprechung, was man unter Wucher verstehe, feststellen. Er möchte dem Grafen von Bi8marck ein Buch vdn Lorenz von Stein empfehlen, das vor Kurzem erschienen sei, welchev dort gewissermaßen eine Natnrgeschichte dcs Wuchers „liefere. Dem Wucher käme man mit dem Zinsmaximum nicht zu Leibe. Der Abg. Graf von Wißmarck wolle dem Bauer 15 Proz. abnehmen (affen, wenn derselbe keinen Hypothekar- krodit nehme. Bei Hypothekarkredif komme aber der Wucher nicht so oft vor, als beim Mobiliarkrcdit, und 15 Proz. seien dem Bauer gegeniiber immer arger Wucher. Wenn das Ge: setz wirksam sein soils, und auf den bloßen Wortwertk) ohne praktischen Erfolg komme es doch nicht an, dann müsse maxi dem Richter den weitesten Spielraum lassen, um alle die Kunstformen, 'in denen sick) der Wucher zeige, verfolgen zu können. Er bitte daher das (Heseß unverändert anzunehmen und den Antrag des v. Grafen BiNnarck abzulehnen. _

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte, daß er die Vorschläge der Kommission annehmen werde, dbwol)l er be- daure, daß dieselbe alle seine Verbefferungßantrage abgelehnt habe. Dies sei aber nur geschehen, um das Zustandekdmnzen dcs Gescßes nicht zu gefährden, weil die Bundeskoiym1 „xmen die Vorschläge des Redners für unannehmbar erklart qtten. Die vage Fassung des Begriffs des Wuchers wexde dem ichter und dem Publikum große Verlegen eit bereiten. Deshglb werde der Antrag des Grafen v. BiSniar gewiß viel Sympathien im Volke finden, doch seien die Zinssäée dßffelbexi zu hoch be- messen; auch dürfe das bloße Ueber chreitexi eines,ge_w1ffen Zinssatzes nur civilrechtliche Nachtheile undeme Polizeistrafe, aber nicht die Strafe eines Vergehens nach sich ziehen. Darum werde er den Antrag Wißmarck ablehnen; er bitte aber die verbündeten Regierungen sich fortan regelmäßig, womöglich alljährlich von den Gericbten Berichte über das weitere Fort: schreiten des Wuchers und die Wirkungen des Gesetzes er- statten zu lassen, damit die weiter nöihig werdenden geseh- lichen Maßregeln nicht Zu spät kämen. _

Der Abg. Kayser emerkte, ein Theil seiner politij_chen Freunde sexi ge en die Vorlage, weil sie bei den heutZZen wirthschaftlichen Zuständen von solchen Palliativmitteln 111 ts hielten. Er persönlich sympathifire mit diesem Geses, da es