toren, mit denen man einmal gesiegt babe, pflegten von anderen Armeen sofort umbgeabmt 711 werden, man könne deshalb für die Zukunft nicht dieselben Er olge von ihnen erwarten. So babe Napoleon 1. 1813 einer ganz anderen preußischen Armee gegenüber gestanden, wie 7Jabre vorher, 1806. _ Bei seinen takti- schen Betrachtungen folgt der Verfaffer im Wesentlichen der chrono- loqistben Reibcnfclge res Generalstabswerkes, das als ein integrirender Theil der Betrachtungen angenommen wird. Zur Orientirunq giebt der Verfaffer xme k_urze Uebersicht der Begcbenbeiten und beschäftigt sick) vorzugswe1se mit den Momenten des Infanteriegefecbts, wo eine Aenderurig der bisherigen Taktik wünschenswert!) erscheine. Bevor er auf d1e_Schlach1 selbst eingeht, erörtert der Verfasser mit Rück- sicht a_uf dte seit 1870 erschienenen taktischen Schriften, die das In- fanteri-gcfecbt behandeln, kurz die Frage: Wie steht unser Exerz1er-Reglement zu den heutigen taktiscken Anforderungen? Mehr und mehr brkche sich in der einschlägigen Literatur die Ueberzci'gung Bahn, daß die durch das Exerzier-Reglement gegebenen Gefeckytdtrektiven genügten zur Anbahnung der nothwendigen taktischen Reformen; Bei dem großen Spielraum, den das Reglement für die Anrvenduxg der taktischen Formen gestufte, '."ei es aber unvermeidlich, daß sich 111 der Praxis Gewohnheiten bei der Darstellung von Gefechts. fqrmen emsthcben, die den heutigen taktischen Anforderungen durchaus nicht entsprachen. Diese Gewohnheiten stammten theils aus dem Be- streben, abgestorbene Gefechtsformen mit den neueren Vorschriften des Reglemenxs 1111er das Gefecht der Compagniekolonnen zu verwertben, theils aus111d1vidue11en excentri1channficbten. Die taktischen Schriften stelltxn 111111 einerseits Studien an im Sinne des Reglements, ande- rerseits Wunsckoten sie die Ueberreste der alten Fechtmeise aus dem Reglemxnt zu beseitigen und eine schärfere reglementariscbe Begrenzung des Spiclkgnms der _taktischen Gefechtsformen herbeizuführen. Er- freu_ltch set abxr die Anerkennung, der sick) der Verfasser an- sch11eßt,_daß das Reglement durchaus kein Hinderniß 111216 für eine rationelle Taktik. Die taktischen Schriften wendeten sich vtelmebr gegen eine verkehrte Auffassung des Rrglements. Sache der Praxis, namentlich der Besichtigunaen sei es, die Anwen- dung der vom Reglement gestatteten Formen zu regeln und sd eme_ richtige Grundlage für das Gefecht zu schaffen. Es müffe sich hier eme ebenso feste Norm bilden, w_ie fie bei unserem Schul- exerziersn bestehe und früher bei der Dar11el1ung der jeth veralteten Gefecbtsformen bestanden hab?. Habe sick) diese feste Norm in der Praxis gebildet, so Werde las Reglement, wie 11111311 ö1ter, folgen mit AusMerzung der nicht mehr nothwendigen, schärferen Bestimmung der für das Gefecht anzuwendendkn Formen. Je mehr fick) die tak- tischen Anfichtw klärtin, desto schneller werde fich “diese rrünstsz- Werthe Norm sowohl für (8111115111111 und Darstcüung der Gefc.1;-1s- fdrmen 6115 für ihre AnWe11d11ng im Terrain finden. Zu _dtrser Klaruxg könnten taktische Schrif1stel1er vie1 beitragen, mdrm sie Verschiedene 2111111191211 über unwesentliche Punkt? bei SUR? lxeßcn und übereinstimmend das Wesentliche bervorhöben, Durch die in dcr vorlieaenden Schriftangestellte111aktisch€n Betrach- tunge.1_ hat der Verfasser 111 eng gezogenen Grevzen einen Versuch nach dieser Richtung gemacht. 2111 einem konkreten Faüe 113111 er als Betsprel dte Kunst der Truppevfübrung_ zkigen; ans dem Gange der rorgefuhrtem Schlaäxt selbsx dj_e takti1chen Grundsätze entwickeln. Indeffen bemerkt der Verfaner 1elbst, daß die Erscheinungen einer Schlacht n_ur beschrankte Erfahrungen liefern und den Wegenstand mcht erycbopfcn, deshalb können fie auch nicht typisch für das ge- ammte taktische Gebiet sein.
-- Der „HauszSecretair“ von Schmalz (Cark Hey- manns Verlag in Berlin W.), welcher in einem Zeitraume von_ 60_Jahr211 111 17 starken Auflagen Vergriffen ist, er- scheint _]e t in elner achtzehnten vaständig umgestalteten und Mit Ruck cht_ auf dxe ueuoste Geseßgebnmg bergestellten Auflage. An dem bewahrten Plan, wr'lcher diesem Volksbuche einen so an- dauernden Erfolg verschafft hat, nämlich das umfangreiche Material p_rakiricb zu zergliedern und übersichtlich anzuxrdnen, alles Unwesent- [l_cbe Wegzuxaffen und das Wesentliche klar zu erläutern, ist (11111) bei dteser ganzlich __ 11111 [)ergeskeüten AULgabe festgrhalten worden. Auf Grundlage desselben ist das Gesammtwerk in 4 Theile 8111.1éthellk, u11d__ zwar: 1. Vaterländisches (Deut- sches) Gesexzbuch. _ 1. 215111: Verfaffung und Verrral- kung des DeUtschen RAM. 11. Vaietla'ndisches (Deutsckocs) Gesetz- buch. 2. 2111111: Drutscheß ReichSrecdt. 111. Preußisches Gesexzburb. 117. Fami1ien- uud Geschäst§briefstel1ey - welche nach dem Prospekt ca._ 30 Lieferungen_ VN_1 je 3 Bogen Umfang ergeben werden. Wochen11tch sol] eme Ltefeiuvg in groß Oktav auf gutem Papier zum Prmfe Von 50 „„I auSgegcben werden, so das; also das Werk 1111111 1111 Lauf_e dteses Jahres zum Abschluß gelangt. Die bis jetzt er1ch1rn_en_en Lteferungen geben Zeugnis; von der sor-Zfältigen und zWLckmgß1JLt!_ Bearbemmg, wcklche die möglichste VoUständigkeit und Zuverlqsßgkcit crstrebt. Selbstverstär-dlich wird 111 dem Werke auch das 1111 dem ]. Oktobcr 1879 in Kraft getretene Prozeßverfabren Hmdx bereits aus der Praxrs geschöpfte Darlegung und Erklärung in en.
- „Indien in Woriund Bild“ vonEmilSchla intweit. Mit 400 731111111111th11. 9-10. Lieferung. Leipzig, IgZerlag von Schtmdt & GÜr-ther. 51 114/16 _- Diese beidcn Lieferungen erwecken durch ihre Illustrationen: Vachrke und Landschaften aus dem slid- lichen Jndixxi, _ker Provinz Madras, veranschaulichend, besonderes Jnteresic. Sie !iel1en die eigenartigen Riesen-Pyramidcn zu Tandscbor, Kombakonam, Tritcbinapaüi 1:11d die Tempel zu Kondscdeweram, Tschekambaram, (Gbaridpur dar, Architekturbilder, Welche auch für den Architekten Wert!) haben, da diese eigenartig reizvollen Architekturen MY! noch rremg bekannt sind, obwohl fie ein eingehendes Studium der tenen.
Land: und Forstwirthschaft.
_ Breslau, 19. Mai. (Schles. Ztg.) Nachdem gestern noch [119 spat Abends der Zutrieb der Skhautbiere stattgefunden hatte, Welche" aus aÜen Thetlen der Provinz qrößtentbeils mit den Eisen- babrgzuzcn angrlanßt wgrcn, wurde“ die Schlesische Provinzial- Thterschau de_ute fruh programmmäßig eröffnit. Trotz der nicht frcumd11chen Wztterung War die Ausstellung ziemlich 1ebhaft besucht, namentltch am Nachwittage, an drm eine MilitärkapeUe auf dem Maße konzkrnrte, und die zur Schau gestellten Pferde vorgeführt wurden. Vdn Berlzn war der Königliche Staats-Minister Und Minister fur LandwrrthsCbaft, Domäncn und Forsten, Vr. Lucius, zum Besuch der Provinzialscbau eingetroffrn und beficbtigte letztere in al]e_n ihren Abthetluvgxn auf_das Eingebendste. Auch der Ober- ansident von Seydevnß, sowte der Präsident des landwirtbschaft- 1ichen Ce.1ra1vere1n6,_ (Graf von Burgbauß waren im Laufe deG_Vor_mittags erschienen. Was nun die Schau anbelangt, so rst nicbt uur_die_intcrnationa1e Schafscbau, sondern auch die Pierdeschau und die Rmderschau ganz außerordentlich reich beschickt, wahrepd die Schweineschau nur eine geringere Anzahl von Thieren aufwe1st._ - _Auf der Schafskhau finden wir, daß die Am" fichten uber die Züchtungsrichjungsn ganz außrrordentlick) ausein- andergehcn. Bei :den Tuchwol1schafen fmden wir sch1e1sche Electoral au9geste11t, unter den Kammwollschafen überwiegend ran- zöiisxbes Blgt vertreten. Bei den Flcisckoscbafen md zum größten T_betl_ engltscbe Racen auSgcsteUt. Schließ ich seien noch d1e v1er kurdischen Fettscbwanzsédafe und 4 Fettscbwanzscbafe. Kreu- zun mit SouthdoWri - Müttern, erwähnt, angeftellt von Ca_mir v. Cblapowskt-KopaSzewo (Posen). Schweine sind, wie beretts bemerkt, nicht_sehr zahlreich vertreten, sie jassen aber in szug alzf _die Qualttät der außgesteUten Exemplare Nichts zu wunfcben ubrig. Namentlich unter den englischen Racen finden sich
Prachtexemplare.
_ - Aus Frankfu t a. M. geht uns folgender, vom 21. d. M. dattrter Saaten stan sbe rich zu: Der anhaltende Nordostwind ruchtgattungen sehr zurück und fängt bc-
hält die Vegetation 1111er reits an, denselben schadli zu werden; insbesondere ist bei schwerem Es bewährt sich
'Grundsaße beruhen,
ste_llte Herbst- und Früb'abr-Aussaaten fick) besser sestalten. als die spateren. Folgendes ist ber den Stand der einzelnen Früchte zu be- r1chtcn1 Raps ist an mehreren Orten ausgewintert; der noch vor- handene hat durch die Käfer und geringeren Ansaß der Schoten gylitten. Bei Werren bat die frühe Herbstbestellung günstigeren Stand als die spate Aussaat; leytere wird sich bei anhaltender Trocknung wenig bestocken könnetx. Das Gleiche ist von Gerste zu berichten. Da Hafer hei gunstiger Bestellung mebr Trockenheit vertragen kann, 1) ist_ sem Stand noch günstig. Ein trauriges Bild geben die Obstbaume, da dieselben durch den tiefgehenden Frost erfroren sind, besonders in den Tiefungen. Dcr Klee ist durch den sehr dichten Stand noch gut,_ wird aber bei anhaltender Dürre notbleiden, 11a- mentltcb der zwette Schnitt. -- Die Wiesen haben auf höher ge- legenen Gegenden sebr gelitten.
* Gewerbe und Handel.,
Die Liquidation der Baltischen Waggonfabrik- A_ktie_ngese_ll1chaft ist nunmehr vöÜia zu Ende geführt worden. Fur dre Akltonare dieser im März 1872 mit einem Aktienkapital vdn 1650000 «M gegründeten Gesellschaft hat die Liquidation nichts crgeben; dagegen sind die Gläubiaer durch Uebkr- laffuyg der Forderungen, welche die Baltische Waggonfabrik an die Berlmer N-Irdbahn und die Pommersche Centralbahn hatte, befrie- digt worden.
- In der Generalversamm1ung der Rumänischen Bank vom 14. d. M. Wurde die Vertheilung einer Total-Dividende von 30 Francs auf die mit 200 Fravcs eingezahlten Akticn beschloffen.
London, 20, Mai. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll- auktion waren australische Wollen wikliger.
Havre, 20. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. 23-16 Ballen angebotrn, 217 BaUen verkauft. Geschäft unbelebt, Verkäufer halten fest an thren Forderungen.
Verkehrs-Anftalten»
New-York, 20. Mai. (W.. T. B.) Der Dampfer .Ertn“ von der National-DampfsÖiffs-Compagnie (C. Mesfingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Berlin, 21. Mai 1880.
_ Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.
_Srßung vom 14. April 1880. Im zrveiten Bande der von Montan jungst m sch111ed1schkr Sprache berauSaegebenen Tagebuchaufzcickynun- gen des Fretherrrr von Ehrensvärt finden fich 1.4 Depesägsn, däe dicsek als schwedischer Gesandtcr in Berlin vom August 1782 bis zum ?»chruar 1783 an seinen Hof geschickt hat. Hr. Obcrlebrer E._Meycr _machte die Anwesenden mit dem Inhalt bekannt, der fre111ch 11161119 bedeutend ist, da, wie Ehrensvärt selbst wiederholent- lich 111111, dxr gzosze König seine Regierungßgeschäste in undurchdring- 11ch1m Ekbermniß zu führen Verstand. _ Veranlaßt durch die Mittheilungen, welche Hr. (Hel). Archiv-Ratb „Hasi?! 111 der 1613th Dezemberfißung aus dem Reisetagebuch“: des Levm von der Schulen_burg (1602 ff.) gkmacht hatte, und Um aufs Neue zu zeiger), wre wunscbenswértb eine Sammlung derartiger Auf- zeichnungen set, legte Hr. Oberlehrer E. Fischer die von Hrn. Pro- fessor Knothe in Dresden veröffentlichten AUÖzüge aus der Beschreibuzm vor, welche Michael Frank, Pastor in Nr Lausitz, von seinen thssn als _fahrender_Schüler (1586-1592) handschriftlich hinte1_11_1ffen haf. Dre auf markische Orte bezüglichen Steklen wurden vorge 1 en.
In der Mgisißung beschloß der Verein, in seinen „Märkischen Forschungen“ 21112 Sammlung von Schriftdenkmälern und seltenen Drucken zu veröff_en111ch_m. Welche fiel) auf dix geseUschaftlichen, lttera_rischen und kunstlertschen Zustände der Mark Brandenburg in der_i alteren Z_eiten beziehen, Da es sich nur um Aufzeichnungen von Zettgenossetx uber selbsterlebte und selbst-gcsehrUe Dinge handelt, so werden altere_Verfuche, die heimische Geschichte darzusteUen, wie solche 111 Chromken von Sjädten und Familien nicht selten unge- druckt _vorkzapden find, keine AufnaHme finden, außer so weit sie GlzztchzetttgeZs behandeln; dagegén gehören in erster Linie Hierher Tagxbuckzer, w1e solche zumal auf Rrisen Häufig geffihrt Wurden, Schtldczrungen __von Ortschaften und Gegenden, Reisebeschrcibungen und iniebandbnckoer, Briefe, umfangreiÖere Eintragungcn in Kalender oder_ 111 Haysbibeln 2_c. Der Begriff der Mark Brandebburg ist daher im Jvettxsten Sinne zu fassen. Cinleitunaen 1111d2111merk11nae11 werden bcigchgx werden, s1ch jedoch auf das zum Verständnis; Notb- wendigste beschranken.
Verein für deutsches Kunstgewrrbe 311 Berliri. In de_r 23. Hauptversammlung wurde vom VorfiMnden Prof. Vogel zu- ngchsx die Neuwahl eiuer Kommisfion anacregt, welche Behufs der sert_langerer_ Zeit gxplaqten, für das Kunstge1rcrbe äußrrst wichtigen Grupdung c1n_er Zcrtsckyrtft in Beratbung treten fol]. Gegenwärtig vorltegende gunsttge Verhältniffe [affen hoffen, das; das so bedeu- tungsvoüe Unternehmen in nicht ferner Zrit gesichert sein wird.
Hr. Bildhauer Wiese las iiber die Proportionslehre des menschlichen Körpers und erläujerte seiuen Vortrag durcb während desselben auSgefübrte Skizzirungen, sowie durch Vorzeiaung verschie- dener Ab_bi[dungen und Bronzcßguren. Zu allen Zeiten hat man fich__1)en_1u1)t, den_ so gebeimnißvollen Begriff der menschlichen Schonbett au_f hefttmmte Maße zurückzuführen. (Es ist dies ins- besondere wtcbtm für das Kunstgewerbe, welches so häufig ßgürliche DarsteUungen auzmvenden hat und WWW dabei, im Gegensatze zar reinerr Kunst, sich mehr an bestimmte Formsn binden m_uß. Uralt ist dic“ Wechselwirkung zwischen dem Stil in der Architrktur und der_ Ausbildung figürlicber Darstellungen, Wie z. B. 2111 Vergletck) zw1_schen den griechischen Säulenordnungen, deri romanischen und gothtschen Bauwerken mit den betreffenden Bildhauerarbeiien dieser Epochen darlegt. Das heutige Kunstgewerbe, 1relches_mitVor[icbc die Muster der Rer-aiffance adoptirt, muß demgemaf; auch in seinen figürlichen A1beiten die exitspreckzende Rich- tung verfolgen,_ _welche fich einigermaßcn der Antike nähert. U_m eine_proportton1rte menschliäye Gestalt zu entwerfen, ist es nötbig, dle r1chttgen Verhältnisse einer solchen zu kennen; diese müssen auf Grund einer Maßeinbxit berechnet Werden. Verschiedene Systeme find zu dtesrrxi Zweck aufgesteUt: das älteste ist das des Polyklct, welcher bereits im Jahre 420 v Chr. ein Lkbrbucb über Proportronkri verfaßte; Dürer legt: dem [einigen das Quadrat zu (Grunde, _wabrerd «Horace Bernet die menschlirbe Kopflätme als MaßembUt aufstellte, ebenso Schadow in seinem bkrübmtcn Werke: „Polyklctk. Neuerdings bat Bochaneck in der Zeitsch1ift des deutschen GraveurVereins die sehr alte, bereits von Euklid in An- wendung gebrgcbte Lehre vom goldenen Schnitt emwfohlen. Dcr Vortrggende mmmt die zehn Mal in der menschlichenFiqur enthaltene Kopflange al_s Einheitßnzaß an und zeißte auf (Grund langjährigen Studiums, wie beinabesammtlicbeVerbä tniffedes Körvers aufdiefem _ _ sich aus_demselben konstruiren und mittelst des Deztmalmaßes auf jede beliebige (Größe reduziren lassen. Allgememeß Jntereffe erregte bei der Versammlung eine Aussteüung von kantia Profilirtcn Säulen aus der Werkstatt der Hrrn. Zinngiebel u. Co. Nachdem man sich seit dem vorigen Jahrhundert bemüht bat, mcbt nur runde, sondern auch eckige Säulen auf der Drehbank in Ma11en berzysteüxn, ist es genannter Firma neuerdings gelungen, diese Aufgqbe m xmer allseitige Anerkennung findenden Weise zu lösen. Dre Bormrbtxmg ist sq einfach, das; fie sich an jeder Drehbank a_nbr1ngen„laßt. Sie ltefert z. B. von einer vorgezeigten scbön proßltrte_n kantigen Säule in kürzester Frist fünfzig absolut korrekt ausJefuhrte, gleichmäßige Excmplare, und zwar nach jeder
Boden die Ackerkrume schon sebr ausgetrocknet. diesem Frühjahr wieder dic alteErfabrung, daß früh und günstig be-
Die von Hrn. Bette ausgestellten Heliogravüren des Makart. schen Wiener Festzuges sowie mehrere neue Prachtwerke aus dem Verlage von_E. WaSmutb nahmen ebenfalls das Interesse der Ver. sammlung langere Zeit in Anspruch.
Nach dem M. Jahresberi_cht des Deutschen Vereins zur Verbre1tuna gemeinnü igerKenntnisse in Prag auf das Vereinßjahr 1879 hat der erein auch in diesem Zeitraume wieder erfreultcbe Resultate zu verzeichnen. Im Laufe des vergangenen Jahres sind 468 ordentliche Mitglieder beigetreten, so daß ?.er Verein am_ 31. Dezember_1879 dre Zahl von 4433 ordentlichen und stiftenden Mitgliederxi aufw1es. Die Einnabtmn beliefen 1111) auf 8101 sl. 81 kr, wahrend die AWgaben 6878 f[. 35. kr. betrugen, so daß am 31. De: zembsr 1879 em Kaffabestand von 1223 fl. 46 kr. ausschließlich der dem Rrsérvefonds angrbörigen 700 fl. Nominal-Papier-Rente sich vorfand. Dsm Reservefonds wurden, abgesehen von den oben- genannten 700 fl. Papierrente, 111111) 1005 sl. 50 kr. zugewiesen, so daß derselbe bereits_die Höhe von 1705 fl. 50 kr. erreicht. Außerdem Yestßt der Verein el_ncn Vorrath von seinen eigenen Publikationen tm Werthe von Wenigstens 9000 fl. TroZdem, das; der Verein Ende 1878 ber_e1ts 572 Schul- und 32 Volksbibliotbeken aufgestellt, batte dxrsxlbe 111 dem _verflossenen Jahre wieder 9 Schul- und 5 Volks- btbliotkyckcn 111 liefern, so daß sich die Gesammtzabl der von ihm auf. gesYLUten (_Sckoulbtbltotheken auf 581 und die der Volksbibliotheken aus_ 37 belauft._ Außerdem hatte der Verein noch eine stattliche Rklbe der von ihm fruher gelieferten Bibliotheken zu ergänzen und zu erWeitern. Das_ vom Vereine zusammengesteüte zoologische Wanderniuseunx hat im vkrftoffenen Jahre seine Wanderung durch das w__eftl1cheBohmen gemacht; dasselbe wurde während der Zeit vom 1." Mgrz 1118 31. Dezember 1879 von 9643 Personen besichtigt." Dis gunsttgen Erfolge, die mit diesem Bildungömittel erzielt wurden, haben den Ausschaß deraniaßt, dir Anschaffung Lines zweiten solchen Mxseums zu bxschlteßen, und wird dasselbe bald seine Wanderung im Sach und Otten von Böhmen antreten können, während das erste setnen Weg durch den westlichen und nördlichen Theil des Landes fdrtsetst. _ W112 111 den f1üheren Jahren war der Aussckyuf; haupt- sach_lich bestreht, durch die HcraUSgabr und Verbreitung von Druck- schriften 111 m:rkcn. So wurden im verflossenen Jahre Vorträge und WerYe, dere__11 Bygenanzahl die Ziffer 186000 erreicht, von dem Vereine vrroffentÜcht. Der „Deutsche Volkskalcndrr“ hat sich trotz der_auf dresem Gebiete während der [eßten Jahre entstandrnen gros;- artrge_n Konkurrenz auf seiner Höhe erhalten. Die Reihe der Volks- lebrb_1_1chcr w11rde_ durch einen Weiteren Band: „Die Oberfläcbe der Erde vori J._L1ppert, 1. Tbsil, erweitert. Der zWeite Theil dieses Werkks Wird 111 der erstsn Hälfte des Jahrks 1880 erscheinen. Ge- leitet __11011_dem Gedanken, daß nur ein richti,1esVerständ11iß der vatrrlandrscdcn Gesetze dic nothwendige Grundlage der auf innerer Ueberzeugung berubcnden 211111änglichkeit (111 Gessy und Obr'kgkeit b_1[dcn,_ hat der Verein den schon in siebcntcr Auflagc erschienenen Katechismus_der Vsrfasfung herausgegeben. Der dadurcko erzielte Er- folg 1111d die Erkenntnis; der Notthdigkcit einer allgemeinen Kenntniß don R_e_cht und Grieß 11511 Seiten der Staatsbürger und dks dadurch_z11 fordcrxz'rn Sinncs für Gesetzlicbkeit hat den Ausschuß bewogen, die Bearbeitung einer populären Gyskyekkande zu ver- anlassen. dte 1111 2111112 des Jahres 1880 erscheinkn wird. Die €_Sat11n111111g gememnuyiger Vorträgs“ Wurde auch im verflossenen «Jahre durch folgende Hefte, die an Mitglicdrr unemtgcltlich vertbeilt wurden,ve1m;hrt. ]) Nr. 47. Ueber den Einfluß von Schreiben und Lesen auf den 11ienschlichen Körder. Von ])]: F, Renk. 2) _Nr. 48. Die neuen Wundcrdingc der Erfindung. Das Telephon, Mtkrodbon und der Phonogradk). Von B. CHMarib. 3) Nr.49. Uebér den Einfluß drs Alkohols auf den Menschen. Von Dr. F. Ganß- hdfner. 4)_Nr. 50. Die deutsckxon Persomennamen. Von Prof. 521. Hruschka. 5) Nr. 51. Das Börsenspiel im 17. und 18, Jahr- bundert. 6) Nr. 52. Ueber Lebensdauer und Beruf. Von Dr. M. Popper, 7) Nr. 53. Wie die 911111schcnkochenlerntew Von J. Ltppcrt. 8) Nr. 54. Unsere nächste Volkszählung ]. Geschichts- adriß 1111d Grundfragen. Von Dr. Vincenz John. Daß der Verein m_tt semrn Publtkahoncn dyn richtigen Weg eingeschlagen hat, dafür bumen_1bm aucb dre verschiedenen im Laufe dcs verfloffcm'n Jahres zu Thrtl gervordencn ?luszeicbnungen. Cs wurdcn dcm Vereine zu- erkannt: _13011 der „Jury der Pariser Weltausstsllung“ die „1111311110111 1101101111518 ; _- von der 21111111111-111211 AussteUung von Erzeugnissen der Kunst, Wissenschaft und Industrie fÜr die JU,1end, in Dresden, der erste Preis (eme filberne MedaiÜe) „für das sehr anerkenncné- werthe __Strebcn durch_ gute Bücher gemeinnützige Kenntnisse zu ver- bre1tk11; - 1_111d endlich von der Tepliyer GeWerbe- und Industrie- AussteUung dlc _goldexie MedaiUe und der filberne Staatspreis (Ebrerivrcts) „fur die_ Publikalion und Verbreitung populär- w1sicn1chaftltcher Vortrage und Abhandlungen.“ AUße1dem rvmde de_1n_V_r*rtrage Nr. 47 die bksordc1e Aud eichnung zu Theil, daß das K0111g11ch 1111112111151? Staats-Ministerium 11'1r Kirchen- und Schul- angeledenhetterx deziseiben mit Erlaß Vom 27. “111111 1879 zur Anschaffung fur dle Bibliytbeken der Lébrer 1111" Lehrerbildungs- 111111110111, dann der chrcrsortbi[dungscdurse als 1101517141111) eignend empfohlen hat.
Die Internqtiqnale Hundeausstellung, die der Verein „Hektor' aaf Tivoli veranstaltet bat, ist heute Vormittag durch den Hohxn Protektor dés Vereins, S&Königliche Hoheit den Prinzen Carl croffnet worden. Höchstderselbe erschien, von Sr. Königlichen ._Hobeit dcm Prinzrn Friedrich Carl erwartet, kurz nach 10 Uhr in dem _grojzkn Saale, 1111) der Direktor Bodinus das Wort ergriff, um dem hohen Protektor dcn Dank des Vereins aus- zgspreckch und den Staatsbebörden, sowie den AussteUern fur dte dcr Aussteüung bewiesene Unterstüßung zu danken. Im Auftrage des_ 11011111 Protektors erklärte sodann Direktor Bodinus dic 2111511601161; fur erqffnet, und der Rundgang durch die ei11zcl11e11 Abjheilungen na1ckmsetuen_21nfa11a. Die Ylursteliung ist auf dem großen Platecru dex? Tivolt-Etablissements errichtet. In 16 lana- gestreckten Rethen find die mehr als tausend größeren und klei- neren _Bores geordnet, in denen etwa 1200 Hunde aUer Racen vorgefubrt werden. Die berühmtesten englischen und deutschen Züchter haben Pracht-«xemplarc ihrer Zuchten ausgestellt.
_ Jn ClOPYenburg (Großherzogthum Oldenburg) ist in dxesxn Tagen ein Erdstoß Verspürt worden. Man schreibt dgruber von dort dxr „Old. Ztg.“: „Cin eigeuthümliches G1- rucht ivar am Sonnabend hier veibreitet, dem wir Anfangs keinen G1auben _schenkten. Heute wird raffelbe indessen von so kompetenter Seite bkstätigt, das; man dasselbe nicht wohl mehr tmt Stillschweigen übergeben kann. In dsr Nacht vom Freitag auf S_onna_bend will man näm11ch hier einen Erdstoßverspürt haben. Es Ware interessant zu erfahren, ob auch in anderen Städten des Landes ein Gleiches beobachxer worden. Nach heute einaczogcncn Er- kundigungen ist die BcWegung durch den ganzen Ort bemerkt worden.“
In der 91111111 vom Mittnpö zum Dor-nerstag ist das Pal- uxenhqus auf_der Pfaucni.11_z?l gänzlich niedergebrannt. Die sammtlnben prachtigcn Palmen Und ein Opfer des verheerenden Elementes geworden.
Redacteur: R ie d e 1.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. ElSner. Drei Beilagen (einschließlich Börscn-Beilage).
Berlin:
beliebigen Zeichnung "- ohne daß der die Mas ine b die nd A . beiter jkgenk) eines HandWerkzeuges bedarf. ck 1 ne e :
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger 11111: Königlich P1eußisc'11111Staats-Anzkiger.
„21.4: U7-
HJF-ZTÖZMM . ' . _, ._.,
Landtags - Angelegenheiten.
Diedem GescßenthrfeÖetreffcnd Ab ("1 nd e ru 11 g e_n d er ki rcben- politischen Geseße, bezüglich der einzclnen Artikel beigegeben? Begündung lautet folgendermaßen:
Der Wunsch, den aus den kirchenpolitischen Wandlungen der letzten Jahre Hervorgegangenen Beschwerden der kajholischen Bevölke- rung Abhülfe zu schaffen, ist bei der Kö1xtgl1chen Regierung schon lange rege gewesen. Sie hat desha1b den _Versncb gemczöbt, durch eine ruhige, im Geiste der Versöhnltrhkeck langere Zait dtndurck) ge- führte Erörterung dicscs Ziel zu erretch_e11, fick) 111361: davoy überzeugen müssen, daß die Verhandlungen b_ei tbrcr FNUWUUJ jtejs zu den Anfängen unausgeglicbener Gegensa e zurückgeführt [)a11'n.
Die Königliche Regierung hat ich deshalb entschloffen, das_ber- vorgétretene Bedürfniß, sorveit es ohne Gefährdung der staatlichen Interessen möglich erscheint, durch einen Akt der LaNdeszejcygebung zu befriedigxn. _ _ _
Dies ist der aüaememe Zweck der gsgknwarkgen Vorlage, zu deren einzelnen Bestimmungen Folgendes bemerkt wird,
Art. 1. Nächst der E1ledigung der Mehrzghl der Bischofsßße empfindet die katholische Bevölkerung in Preuyrn als das großte Uebel die Verwaisnng einer schon jslzt sehr erbeblrcker, 143011 Taae zu Tage fich mc'brendcn Zahl von Pfurrcicn._ Deny dir langcrc FN?- dauer diesis Znstandes müßte mit Notbwrr-digkeit 111 1111111 ferner 3111 zu solchen Lücken im Bestande der 11111 drr _Seeljorge 1311111111111 Geistlich führe", das; die regelmäßige chrtrdigUng des k1rch11_chen Bedürfnisses in immxr 1veit1'rc11 Kreisen e1111111ch gefahrde? ersckxemen würdk. Eine der haupjsächlicbiten Sorgen der den zur erderandab- nung regelmäßiger kirchlicher Zustä11de_ zu trßffendcn _Maßnahmen wi:d daher die Ausiüklung j.:ner Lücken bilden mussen. D_1c]e111 Zwecke dient Wesentlick) der Art. 1, indem er _i11§besond_ere _fur die Uebxr- guwgßpeiiode 1111111 zWei Richtungrn dre Mösltcbkeix säZafft, 1111 nge der Ertbeiluna von Dispensationrn von den 1111: die Beklet- dung eines geistlichen Amts gesetzlich aufge11€111211 Erfordernissen (11111) ohne die Erfüüuwg der leßterendemaugenb11ckl1chHerrscbeudcnMangel an Geistlichen abzuhelfen, _ _
1. Das Gesetz vom 11. Mai 1873 ubsr die Vorbildtxng und Anstrüung drr Geistlikben hat bestimmte Bedingungen aysgcstellt, von Welchen die Bekleidung cines 1121111115111 2111115 oder d1_e An- stellung an einer kirch1ichen 21111111 abhängt, d1e dsr Vorbüdung der Geistlichen zu dienen bestimmt" it.
Diese Bedingungen sind, Wenn von dsm E111schÖZk€ck_ dcs Sinais (§. 15 ff.) abgesehen wird, zkveifaxber Art. Der Anzu- stellende 11111 1) das deutsch? Indigcnat 1121115111 (§. 1) und hat 2) seine wii r11schaftliche Vcrbtldnng a. dUrch Ablegung der Ent- laff'angsprüfung auf einem deutichen (Hympasium, b._d11rch Zuruck- legUng eines dreijährigen jbeologiskhen Studixtms _an enzer deutscbsn Staatsnniverütät oder auf einem der Univerfitat qletchges12111111Klextkal- seminar, 0. durch Ablegmia einer 1viffe11schaftlichen Staatsprufung nachzuweistn (§§. 1 und 4 ff.). _ _ _
Zur Anstellnna an einem Knabensemmar odcr Knabenkonv11t ist außerdem (1. die Föhigkeit zar entsprechenden ZZlnste1111ng_ an e1z11m preußischen GUMnasium, zur AustcÜung an einem Klertkalsemchr s. die Befähigung erforderliib, (111 einer deutschen StaaiMuiverfitat 111 der] DiEziplin zu lehren, für Welche dre Ansteüung exfolgt (J. 10 und 1 .
DZspensationm von den oöigen Erfordernissen sind nur in be- schränktem Maße 3111511111. _
Von dem deut1chen Jndigenat (Nr. 1) und den bssonderrn QUali-
ßkationen der Nr. 2 11.1111d 13.171011 überhaupt kein Nachlaß “bcwilsligt
Werden. Hinsichtlick dcr Nachwé1se unter Nr; 2 a. bis 13. ist aus- 1111111131111) für Ausländer eine volle Dispensaxron vdr-szessben (§. 26 Abs. 3). Für Inländer greift [eßtere _1_1ur_ 111111111611 Plle, als d_1e betreffenden Personen bereits vor Verku11d1gung_ des Gchßes in ihrer Vorbildung zurn (1111111112611 Amt vdrgxizdrüten waren (_§. 26 Abs. 2). Sonst kann einem Inländer lediglvzh 111r das dorxxkschriedene akademische Triennium (Nr.21).) eine ErlexchtcrUng (3111311511, d. 1). untsr 111121311111 f.st bestinnnfcn Voraussexzumqen (Studmm 1111221111- deren Wissenschaft, Studium auf eincr außerdqucben Umverjiiat, besondcrer Bildungsgang) ein angemessensr Zsttrcxum 6111111611 Wer- den ( 5 . _
ZiLSÖranken, 111211119. damit dem Dispensatronsrecht gexogcn sind, haben sich 159911 im Verlauf der [FTM Jahre 111111111161 11123 311 eng erwiesen. Seiteus der kirchlichen 5 cbördcy ist _n11edkrholtd1e Nothw-zndigkeit betont worden, für außerordentliche FaÜe d153_511_105- 111131111 311111 Erlaß der Maturitätsprüsnng 11 erdffncn_. MWftandc smd frrner in den Grenzparocbieen, resp. in sx- chen Preuß1schex1_K1rchen- gemeinden hervorgetreten, Welche von auswarngn odcr a11§1a11d1sche11 Geistlicben bedient werden, und deren anderweite k1rchltchc VSTsOk“ gung nach Lage der lokalcn “Verhältniss? nicht zu erreicben 1st_. Unter derartigen Verhältniiscn [aßen sich 1713 absoluten Vorschr_1fte11 drs Gesejées, Welches die Ausübung eines geistlichen Amts 11:_nerha[b der .Nonarchie ansnabmslos vom Erwerb des deujsibxn Jnd1g111als, bezw. von dem zwingcn1en Nachweije einer vo11_ „73111113 aus m_tr für preußische Geistliche berechncte11Vorbildu11g «1111111111111 11151111e11, fur die Dauer o1111e Nachtbcile für 11:19 kirchliche chen in _cmzelnen Grenzdistrikten nicht durchführen. Es bedarf__ 191111111517 e1ner_ „Er- leichtcrung, Welche die Möglichkeit bietet, ciner t1rch11chen Verwmsung der betreffenden Gemeinden mit Erfolg zu 1361164111211. _ _
Diese Fälle treffm das schon unter normalen Verbaltmssen sick) geltend mache11de Bedürfniß. Ju verstärktem M_c_1ßc _11111r__wird sich außerdem mit Rückficht darauf, daß zahlrcncb 11rch11chc Scelsorgx- ämLer in den katholiichen Diözesen erledigt_s1nd, und _daß der Kreis don solchen Geistlichen, Welche hinsichtlich ihrer Vorbtldung den_gch- setzlichen Erfordernissen überall entsprechcn, fich in_ der 11131111_:5th static; deringt hat und noch fortdauernd verengt, d1c thbwcndxgkUt ergeben, den Uebergang in geordnete Zustände durcb D1§pe11sattonen zu vermijteln. Es erscheint Weder gebotexz, noch thunlich, die_Vor- ausseßungen, unter welchen letztere zu geirabren, _vvn ror111)_ere1n ge- setzlich zu ßxiren. Vielmehr dürfte es ratbsam sem, die Fextslcllung der Grundsäßc, nacb n'clÖcn das Dispc111ations_recht_vo11 der_rsffort- mäßi cn Stelle im einzelnen Falle auszuüben fe1_n _rytrd, 111 die Hand des &taatSministeriums zu legen, bei der W1ch11gke1t_ des (Gegen- stabn'Lcsl aber für diese Entsch11eßungen komgliche Genermigung vor- zu e a ten.
11. Die Aßlegunq einer besonderen_ wissensckzaftlicben Sxaaiß- Prüfung, Welche das Geseß vom 11. Ma: 1873 §§ 4, 8, 27_fur d_1e Anstellung im geistlichen Amt erfordert, soll eme Garantie dafur bieten, das; die Geistlichen eine genügende allg_e1ne1ne xv11'_sen- 1chaftliche Bildung erhalten. Durch spezthe Aufzahlung derjemgen Dissiplinen, auf Welche sich die Prüfung zu erstrecken Yat(Ph1lo- sophie, Geschichte und Deutsche Literatur), ist G_ewa_br dafur geleistet, daß die Prüfung nicbt in das theologische Gebrct ubrrgreist. _
InwieWeit den BescHWerden, Welche gegen drese Emrichtung kirch- licberseils insbesondere dahin erhoben worden, daf: eine, _neben de_c kirchlichen Fachprüfung herlaufende besondere Staatsvrufuug die Theologen mit doppelten Examina und doppxlten Ko_sten [*clßstet, eine gewisse Berechtigung zuzugestehen, kann b1_er uncrortert blerbcn. Jedenfalls treffen sie nur die Art und Weise, mtt_telst deren der Staat den erforderlichen Nachweis über die allgemc111e_ wiffensÖaitlicbe Bildung der Geistlichen geführt zu sehen verlanßt, n1ch1d211©c_danken, wchcher dem Grieß selbst zu Grunde liegt. Jener Nachwe1s aber läßt fich auch aus anderen Wc en erbringen. Bis z11m_Jabre 1848 uuterlagen in Preußen die lHz'achpröxfungen der kutboltschen Theo-
Verltn, Frettag, den 21. Mm 103211der Aufsicht der Obxrpräsidenien, und Leßtere waren befugt, disjenigen Kandidaten, welcbe außer Landes ihre theologischxn und pbilosodhischen Studien gemacht hatten, in Beztebung auf allgemeine wiffer1schaft1iche Bildung noch einer _besonderen Prüfung zu unter- werfen(Dienstinstruktiou für die Provmzmlkonsistorien vom _23. O_kto- ber 1817 §. 4 Nr. 5 (G. S. S. 237) und StaatSMrmsterial- Erlaß vom 21. Juli 1821) Nr. 6 [von Kampß: 7. 622]).
In der oberrbeinisÖen Kirchenprovinz wobnxe früher der kirchlichen Fachprüfung ein landesherrlfcher Kommissar dek, Welcher sich die Ueberzeuzung zu verschaffen hatte, da_s; die K_andrdaten den Gesryen und Vorschriften des Sfaats Geguze ge1e1stet u_nd nach BcTraqen und Kennjniffen dcr Aufnahme1v11rd1g seren (Cdckt rom 30. Januar 1830 §. 29, Erlaß vom 1. Marz 1852 §. 8_). Dem entspriäxt im WIsentlichen noch das heuttge Rechk 1_n W__1'1r_tte_m- berg und für gewisse FäUe aucb das_Verfa11ren 1111 Kömgre1che Sachsen (Gesetz 110111 23. August 1816 §. 22), _Wabxsnd 1111) 111 B aiarn die Einrichtung einer geMLinschastliäocri Prufurchkommtssion von Staats- und Kirchendienern (Staathmistertal-Eut]ch11cszur1g vom 8. April 1852) bcwäbrt hat.
Grundsätzlich dürfte Hiernach kein _Vcdenken dagkgcn 0111115111111, eine ax1der1veit3 Regelung der Materie_111 2111511151 zu nehmen, 113111136 die Herccbtigim 1116011111111 Wiimsclzé 11111 den_ 111as1gebenden _JnTsrrßcn des Staats in Ei1ik1a11g setzt. Da es sich 11111: um Porscdrrxten „3.111- dekt, deren pcaktische Durchführung yon e1ncr_pos1_11dc11 M111virkur1g der kérchlichen Organe abhängt, so ist zur Zert eme Ml (8111311111111 bcsjixnxnt formulirke ALUÖLWUJ des Geseßes angesch1o_ffk11. Sie wird erst, wenn durch das EntgegenkQMMen de_r hcthetltgtcn Kkélie der nolchndige Boden für eine entsprechende E111r1cht11ng gervonnen ist, erfolgen können. _ _ _ _ _
Aus diesen Gründen empfiehlt rs fick)- 1v1e f11r_ d1e grundsaßlrche 9129211011; 1133 Dispensationsrccws (Nr._1.)_a11ch hier den 2823 _dsr gcseylichen Vollmacht zu 1131111011, glenbzettig abcr d11rch CerÜe- rung dsr [LYFLU'U Vorkehrung zu treffen, daß Pcrsonen, 15e1che_1bre Ausbildung auf solc'c-en ausländisckyen Anstalten suckzen, deren Le1t11ng in einer staang-ZiährliÖcn Richtung erfo1gt, von_der 2111113111111] im preußischen Kirchendienst ferngehalten_1verdex_1 komien. H1era11f bczügliche Vorschriften haben bereits fruher 111 der Monarchie gegoltsn. _ _ _
Art. 2. Das Gesel) vom 12. Mai 1873 über die kirch11che DiF- ziplinargeW-ait und die Errichtung des königlichen GerichtsHOfs fur kirch1éche Angelegenbaiten hat die Ver11fung_an den Staat gegen Disz1p1inar-Entscheidungen der kirchlichen Behorden der 2er gksta1xe1, daß, Wo das Recht!?"mittkl mit Erfolg eingelcat Wrrd, 2111 prtnzi- PieU-xr Geßensat; in die Erscheinung tritt. Denn der Gescßgrher hatfich17icht darauf beschränkt, nacb demVorgange des franzosi- scbcn Rccdts den 0115 (171111115 11)?orefhisch fLÜstLÜM zu laffen, dder, wi? dies in 1113111 Großherzoglich Hesfi1cheyGeseß vom 23. MUZ! 1875 Art. 10 JLsÖLhM, cincr don drn kirch11chcn 231511113211 anédexprockxx- nen Cntfrrnung aus dem Kirchenamt unter Umstanden dre verum)- geUsreiDtlicb: Folge zu versagen. Nach §_§. 21 und 23 des preußt- scben Gesetzes wird vielmehr „dix Verntcbtung der angefocdtencn Entscheidung" ihrem ganzen Umfange nach agßgsspwcben, auch der geistliche Obere zwangsweise angebalten, „dre Aufhebung der Voüséreckung zu Veranlaffan und die Wirkung der bere1ts getroffenen
Annalen
Maßregä zu beseitigen“. Der kxffatorjsckze Spruch der Staaidbehörde _ . SediSvakanz obne Neuwahl geschaffen werden, so bedarf es eines
erstreckt Tick) hiernach auf_fämn111“iche Rechtsfolgen “o_er erJaUgMen E11tsch1idr1na ohne Unterscbted, ob dieselben auf staatlichem oder auf kikch11chkm Boden liegen. _
Bei dkr Über den einzelnen Fakl hinau-debenden Tragwcüe dcr Verufnxg (111 den Staat erscheint es nicht 01111? Bcd_§uke11,_daß dieses RcchsMittel außer der Staatsbcbörde aucb xed_en1K1r_chc_nd_1211er (den 01131115 11111101" cingescbloffrki), (1111111 111211111111 11112 D1sziwlmar- Entscheidung «gangen ist, zusteht. „©1111 1100111119111 Charakter dcs 1'80111'5115 an den Staat, wie der Eigemartigkeit der 111 252119151 10111- MLU'OM Vrrbä'ltniffe cntspricht cs daber_mehr, Wcmz d1e (3111119111111 "520 chbtéimittcls 0.11f solche Fälle beschrankt wird, 111 1138115111 1111131 1108 cixc SOädigung 111711 PrivatrrÖtxjx, fondorn 1.ug111_:ch eme die staatlichcn Jniereffrn gefährdknde Verkyungdar öffentlichen RecOts- ordnUng in Frage kommt. Dcmgemaß wird die Einlegung des Rechtsméjjcls au§sch111ß11ch 111 die Hand des Oberprafidsnfrn zu [?JLN, ihm 11111?) das Rccbx, von der wektercrz Verfolgung dcs RWW- mittels Wstand zu 1115111111, beizulegen sem.
Art. 3. Nach §. 24 des Geselzcs vom 12. Mczi _1873 könrxen Kirckzcndiener, “113111112 die auf ihr Am? oder ihre gctstlichm 2111118- vcrrich111ngcn 16511ng5er Vorschriften der S1aai§gcsche_ oder d1e __1n disser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer geseyltchcn Zustati- digkeit geTwffcnen An01d11u11genso schwer verLLYen, d:1_ß _11)r Verdi» den im Amt: 11111 der öffent1ichrn Ordnyng _1111Vcrtraalich erscherné, auf Antrag der StaaWbehörde durch xicr1chtl1cbcs Urtbeil aus ibrsxn Amte cntlasisn Merch. Die Entwffung aus de. Amte hat dxe 12ch111che UnfähigkeTt zur Ausübung des Amtes, den Verlust des AmTEeinkonMZns und die Erledigung der Ste11e znr Jolas.
Ein gleicbks Vorfahren ist in den §§. 12 und 131115 Gcseßes vom 22. April 1875, betreffend die Cinstellmig er 5311111019211 11111) Staatsmittcln für die röx11isch-kat[)o[11chsn Bisibumer und (Herst- 1ich211, gxgrn diejeUigen Personen vorgelehen, welcbe d1e von MM schriftlich erklärte Verpflichtung, die Gesetze des Staaxes zu befolsen, widerrufen oder der von ihnen übernonmzenen Verpfltßthng zumdcr die auf ihr Amt oder ihre AmYÖvcrrrckaxungen dazug11chcn Vor- schriften der Staatsgeseße oder dte 111 13111in ._Hrnficbt von der Obrigkeit innerhalb ihrer geseßlichcn Zustandtgke1t getroffenen An- ordnungen verletzen. _
Diese Vorschriften haben [eßbaste Angriffe erfahren, indem 11a- me11111ch mit besonderem Nachdruck (16.17.11 fie geltend gemacht Warden ist, das; cbcnso wie die Beseßung kirchl1cker Aemter aus der staat- lichen Sphäre herausfalle, auch die Entlgffung au_s denselben fich der Zuständigkeit des Staates ich1echtxrdmgs entziehe: der Staat kömie nicbt mhmen, 111115 cr nicht_verl_1el)en habe. Ma11_kan11 zu- geben, daß, da die Besetzung drr ktrch11chen Aemter grundsatzlich dcr Kirchengcwalt gebührt, folgeweiw au_ch d1e_Entzie1)u_ng drrsellxen resp. die förmliche Amtsentlaffung von Ktrcber-dtenern nicht 111 d1e staat- liche Zuständißk'eit fäUt. Von diesern G1ficht_§punkte _aus ba_tte _kc- reits bei Berathung des Gesetzes vom 11.Mat1873 die ursprunnga Fassung des §. 21, wonach die Verurtbeilung zur Zucbxbausxtrafe, die Aberkennung der bürgerlichen Cbrenrccbte und der _Fabiqkett zur Bekleidung öffentlicher Acmter den „Verlust des getstlxcben 21111128“ zur Folge haben sollte, im Landtage Anstoß errch, Well damit der Schem erweckt werden könne, als wolle der Staat durch staat- liche Autorität eine Beendigunq_des kirchl_1chen Amts aussprechen, Welches doch nur von der Ktrcbe verlteben sei (Bericht der 1117. Ko111mission dcs Abgeordnetenhauscs S. 34), und eine ander- Weite Redaktion des §. 21 veranlaßt, Welche die Rechtsfolgen der ge- richtlichen Vcrurjheilung auf die 7- als Entziehung des staatlrche_n 1111211111111" charakterisirte - Erlcdxgung der Stelle, die Unfähigkxck zur Ausübung des geistlichen Amts und den Vzrlust des AmtSem- kommens beschränkt. _ _
Es ist eine Konsequenz der damals _gebtll1gten Auffaffung,_wen_n nunmehr (11111) für das Einschreiten der taatsbebörde in Gor_naßbea der Gesetze vom 12. Mai 1873 (§. 24) und vom 22. April 1875
(§. 12) die Grenslinie zwischen Stagk und Kirche dahin berichtigt werden sol], daß ünftig nicht mehr die Enjlaffung _aus dem kirch- lichen Amte auszusprechen, sondern, nur auf Unfahtgkeit zu; Beklei-
dung des Amts mit dem Verlust des Amtseinkommens aks Regt'ts“ folge zx: erkennen ist.
Fur den Bereich der staatlicbcn Interessen wird dar;!) die [:e-** absicbtigtx Einschränkung eir-„e Aenderung in den Wirkungen dcs Ur- 11151113 ytcbt herbeigeführt. Demgemäß schließt die Aberkennung der Fabtgkrtt zur Bekleidung des Amts in gleicher Weise wie die förm- 11che Amtsenüaffung das Recht zur ferneren Vornahme von Amts- bandlungen unter der Strafandrohung des §. 31 im Gesetz vom 12. Mai_1873 aus und begründet in den FäUen dcs Gescjzes vom 22. Apr1l 1875 nach §. 13 die Einstellung der Skaajsleistungeu resp. der Verwaltungsexekution. Ebenso finden, sofern das gericht- licbe Urtbeil gegen einen BisÖof ergeht, die Vorscöriften dcs Geseßes Vom 20. Mai 1874 wegen Einleijuxig einer kommiffariscbkn Ver- mögenSvchalLung bier en1sprccb1nd: Anwendung, nur das;, weil fortan eine Entlassung aus dem Amte nicht mehr erfolgt, mithin auch keine eißeutlicbe Sedisvakanz geschaffen wird, die auf die Wieder- Hessßung des bischöflicbxn Stuhls adzielenden Bestimmungen (§. 6) außer Auwendung treten.
Daf; im Uebrigcn aucb solkke Kirchendiener, gegen welche eine gerichjlikb? Entscheidung grmäf; Art. 3 ergeßt, unter die Vorschristen des ReécbIgeseY-es vom 4. Mai 1874,_ bctreffcUd die Verhinderung drr unkcsugtcn Ausübung von Kirchenamtern, ixisdesondere des §. 1 daselbst, fallen, kann nach den Abficbten und der Entstehungsgesäoichte diescs Gesexes um so Weniger eincn) begründstrn Zweifel unter- liegen, als as in seinen MctivenFPczrrll UUFLZOFLUL badische Gesrß vom 19. Februar 1874 bei grricbtltckxen Entstbeidungen der, bcreaten Art gleichfalls nur auf Aberkennung der Fähigkeit zUr ferneren Beklei- dung des Amts und den Verlust drs Amtßeinkommens tenoriren läßt.
Art. 4. Um die Wiederherstcuunq geordnetér DiözesaUVLrwal- 1111111111 zu erleichtern, muß in erster Linie auf ein: Bcseitigung der Sediövakanzen Bedacht genommen werden, We1che 121! dem 2111?- bruch des kirchenpolilischen Konflikxs in der Monarchie ein- getre1en sind.
In den Diözesen Fulda, Trier, OMabrück 1111d Paderkom, wo die ehemaligen B11chöfe mit Tod abgegangen 1711111, kann nach Maß- gabe des (11111111, _nocb heut: geltenden Rechts die Wiederbeseßung ker bisch6111ch1n Stühle erfolgen. *.";r dkejenigen Diözesyn _dagxgen, hxnsich111ch deren Abseßungsurtbele 1711; 5151111311111» _Gertchtslwfes für 111119111111 Angelegenheifen erlassen find (Gneieu-Pojen, Brcswu, Münster, Cöln, Limburg)4 wird sich die prinzipixüc Schwierigkeit, ob die Er1€digu11g der Stollen auch_k1rck*1ichcrseits als vorhanden an-c-rkauxt wird, tbatsäcblicb' dadurch losen lassen daß enUvedrr auch auf kirch1ichem Wege eine Erledigung des kifchöfiichen StUbls herbeigeführt, oder daß auf staatlichem Wege die Rückkehr der vcruribeilKn Bischöfe in ihr früheres Amt ermöglicht wird.
Was die letZtere Alternative anlanFt, so stkht es außcr Z1veife1, daß die rrcbtlicbe U11fäbigkeit zur Ausü ung des Amts, Welche nacb §. 24 drs (Gesetzes vom 12. Mai 1873 eine Rechtsfo1ge der Amts- entlaffung bildet, durch einen AÜerböchsten (S_nadenakt wiedsr kesextigt Werden ka1111, daß mithin ein begnadigter B1schof *.*on Neuem fahig wird, ein prsußisches BiÉ-thum zu erlangen. Od aber auch sein uximittelbarcr Wiedereintritt in das frühere Amt in gleicher Weise zu ermöglichen, erscheint 11111 deswiklen nicbt 1111112 Bedenken, Weil das 0521113 neben den 1111611811211 Strafsolgen für die Perfoa des vkrurtheilfen Kirchendieners zugleich das von ihm bekleidete Amt se1bst außdrückkich für erledisit erklärt.
(“5911 daher die Möglichkeit zur Beseitigung einer 1111311111) bewirkten
legislativen Akts, Welcbér dcn Allerböckzsten Träger der Krouespeziell ermächtiat, einem durch gerichtliches Urtbeil aus deux Amt entlassenen Bischof die staatliche Anerkennung als Bischof seinerfrüheren Diözese wiedsr zu ertbeilen und damit die RückkeHr in das betreffende Amt zu gestaüsn. _ _
Akt. 5 bis 8. Die Artikel 5 bis 8 sirid dazu bcst'ammt, das Bcdürfnis; zu bkfriedigen, Welches für ei,".e freier: Handhabung des Geseyes vom 20. Mai 1874 über die Vrrwalttma erledigter katho- 1ischcr BZIKHÜmer, sowie dss Geseßes vom 22. 2111111 1875, be1rcff§nd die Einsicllneia der Leistungen aus Staatsmitteln für die 151111139- kajholischen ,Bistbümer und 0321111115111, schon während der leizten Jahre in nicht seltenen Fäüen merklich genxdrden 111 1111d mit dem Wacbskn gcz1211ssitiger Vsrständigung voraus11chtlich mxyr und mehr bervortrctkn wird. _ _
Es handelt sich Hier nur um einen weckeren Schr1tt auf_dcm von der kircbcnpolitischen Gcséßgebmia selbst vvn Haus aus einge- sch1agcnen Wrge beziebUngswcise um eine umfassendere AUSJcstaltung 1315 dort 5118115 an zahlreich871 STEAM (©1118 dom 11. Mai 1873 §§. 13, 14, 16, 18, 26. Gesexz vom 12. Mai 1873 §§. 8, 9, 12, Gesetz vom 20. Mai 1874 §. 8, Geseß vom 22. April 1875 §§ 6, 9 bis 13, (6111113 vom 31. Mai 1875 §. 2) zum Ausdruck gelangten Gedankcns: die Schärfen und Härten der geseßliebkn Vorschrifjen durch die im Gesetz selbst gcgebcne Mögltcbkeir ihrer Nichtan1vcndung oder beschräakter Anwendunß auszugleichen oder_ zu 1111lder11, ohne darum das Gcscxz selbst außer Kraft sxßen zu musien._ _
Die Vollmackyt, Welche spsziell der Art. 5 zu 11113111 Zw-eck m AuIsicHt 1111111111, soll für diejenigen_FäUe Vorxorge trrffcn, 111 11Ze1chen dix Besetzung eines erledigten BiWoföstubls noch mr'ot anöfubrbar erscheint, wo mithin nur eine eiUstWsiligc Vsrwaltung der verwanten Diözese durch einen kirchlich dazu Bcauftragtsn narb Maßgabe der §§. 2 und 3 im Gesetz vom 20. Mai 1874 m Frage kdmmcp kann. Was bisher den Eintritt einer solchen, vom staatlicben rvie v_o:_n kirchlichen Gcsich1§punkt aus (11211) wünschenSroertlZen Eve111ua111at Verhindert hat, ist die eidliche V2rpfl1chtung auf _d1c Staathejeße, welche nach §. 2 1. 0. dem Bistbumsverryeser obltegt._ Im mbltck auf die Enkwicklung dcr Eidespraxis in den deuljcben 11111er (x. B. Bayxrn, Württemberg, Sackoscn, Bader» Oldenburg) erschemt eine befriedigende Lösung dieser Fraxze _fur dre Zukunft 111111111185:- scbloffen. ZurVebebung der gegenwartig bastcbendrn Schwierigkeit:" wird es indessen für zulässig zu erachten sein, dic Mogltchkeu eme: Dispcusation von der Eideslcistuna z_11_ schaffen, zumal d1e Staats- reßicrnng in dcr Lage ist, unter U1n11ande11_auch auf anderm Wege sick) darüber zu vergewissern, das; der in le1_te_nde Strüung tretende Kircbcnobereb sein Amt im Einklang mit 1e1ne11 staatsburzerlirben _
icbten fü ren werde.
Pfl Auf diesen Erwägungen beruht der Vorschlag des Art. 5, Welche: das Staats-Ministerium ermächtigt„ nach Lage_ des konkreten Falls die Ausübung bischöflicber Rechte und Verrtchtynaen auch ohne eine vorangegangene eidlicbe Vsrpflichtung dcs B161bumsverwa1ters zu grstatten. __ _ _
Art. 9. Abweichend von dem in andern Landern. be1sptelsweise in Ocsterreicß, bcfolgten System, hat die k1rche11po11111che Grfcßßebunm Preußens dF Befotlgung ihrer Vorsrbrtftcn durcb Strafbesnmmungxn
er u te en 1111 ernsmmen. _ fich 21an sdcm (Hefe vom 11. Mai 1873 kommen 11111: die §§Ö 22 bis 24, aus dem eseß vom 12.911611 1873 der §. 31, ans deux Gesetz vom 13. Mai 1873 der §. 5, aus dem (Gejeß vom 204 Man 1874 die §§ 4 und 5, aus dem Gesc 11011121. Mar 1874 der. Art..2. aus dem Gesetz vom 22. Avril 1875 er §. _15 in Betrackot.
Da den bctbeiligten Behörden die Pfindt der Strafverkojzmmz obliegt, so ist, sofern eine in i_enerz Gescßcn unter Strafd ge M; Handlung begangen wird. die Ernleitung dcs Verfcxhrcnö gegxn den Besckpuldigken oK'rkaatorifck), und selbst in soan Zaum, wo die Er- bebux'. einer Anklage dem öffentlicher; Int_e_r_;ne nicht entspricht, 12111 ittel gegeben, um von kxcstrax'gerich.11chen Veéolgung ab-
* zaseben-