1880 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

272. ol kohlen.

273. Korzkholz, auch in Platten und Scheiben.

274. Lohkucben (außgelaugte Lobe als_ Brennmaterial).

Aus 282. Rohe Knoehen (als Schutßstoff), Hufe und Klauen, Mus cbelscbalen (mit AuSnahme der Perlmutterschalen).

283. Holzborke und Gerberlohe. _

284. Bau- und Nußbolz, roh oder blos mit der Axt vor- gearbeitet: europäisches, hartes.*) __ _

285. Bau- und Nnßholz, roh oder blos mri der Art vor- gearbeitet: europäisches, weiches.*)

286. Außereuropäische Hölzer (Cedern-, Chem. Jacaranda-, Mahagoni-, Polisander-, Pockholz,_1)jßeob-yjne-, Teakholz u. derg1.).

287. Bau- und Nußholz, gesagt oder auf_anderem Wege vor- gearbeitet oder zerkleinert: Faßdauben uud ahnliche Sag- oder Schnittwaaren; al1e diese (Gegenstande aus europaischem hartem Holz. _

288. + aus europatxchem Welchem thz. _

289. Ungescbälte Korbweiden und Reifenstabe.

291. Geschälte Korbweiden.

295. Holz in geschnittenen Fournieren und uneingelegteParquet- bodentheile.

303. Hopfen.

316. Kautscbuck und Guttapercba, roh oder gereinigt.

372. Jute, rok), geröstet, gebrochen oder gehechelt.2

373. Manillahans (aucb mexikanische Fiber) und Kokosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder gehecbelt.

5. Heringe, gesalzene.

455. Salz (Kocb-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle Stoffe, aus Welchen Salz außaeschieden zu werden pflegt.

482. Feste Rückstände von der Fabrikation fetter Oele, aucb gemahlen (Oelkuchen, Palmkernkucben, Kokoskuchen u. s._ w.),

489. Halbzeug aus Lumpen, gebleicht oder ungebleicht.

520. Steine, rohe, oder blos behauene.

521. Mühlsteine, aucb mit eisernen Reifen.

527. Steinkohlen.

528. Koks.

529. Braunkohlen.

530. Torf, Torfkohlen.

Aus 542. Frische Fische. _ _ _

548. Gewö nliche Mauersteine; feuerfeste Sterne.

549. Dacbziegel, Thonröhren, nicht glafirt. _

551. (Glasicte Dachziegel und Mauersteine; Thonfließen; archi- tektonische Verzierungen, auch aus Terrakotta.

573, Schafwolle, roh, aucb getvascben.

574. Alpaccaone, Kasébmirwolle, Kameel-, Ziegen- und Angora- baar, roh, auch gewaschen. _

576. Andere Haare (mit AUSUahme der Menschen- und Pferde- haare, sowie der Borsten).

577. Shoddy, FlockwoÜe, Kämmlinge.

*) Als harte Hölzer gelten insbesondere: Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Kern- und Steinobstbaum, ;Nußbaum, Ulme; als weiche: Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Erle, Linde, Pappel, Roß- kaftanie, Weide.

Die Nummer 10 des Reichs:(8eseßblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1375 das Geseß, betreffend den Wucher. 24. Mai 1880, und unter

Nr. 1376 die Bekanntmachung, betreffend AbänderUn der Sätze der badischen Uebergangsabgabe und Steuerrü - Vergütung für Branntwein. Vom 20. Mai1880.

Berlin, den 31. Mai 1880.

KaiserlicheS Post-Zeitungs-Amt.

Vom

Königreich Preußerio

Se. Majestät der König haben Mergnädigst geruht: den bisherigen Direktor der fiskalischen Stemkohlengrube Dudweiler ägersfreude hei Saarbrücken, Bergrath Hoer- necke, zum ber-Vergrath zu ernennen; sowie dem Kaufmann und Bankier acob Bernstein zu Königsberg i. Br, den Charakter als ommerzien-Rath, und dem Kaufmann Carl Otto Sigismund eins; in Berlin den Charakter als KommissionsMath zu ver eihen.

Berlin, den 31. Mai 1880.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend nach Weimar zurückgereist.

Privilegium

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- leihescheine der Stadt Jnoivrazlaw im Betrage von 2210000516

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,

_ Nqchdem der Magistrat der Kreisstadt Inowrazlaw im Einver- mffe mtt der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines öffentlichen Schlacht- hauses gnd einer Wafferleitung, sowie zur Abtragun bereits vorhan- dener stadtischex Schulden eine Anleihe von 210 000 akk aufnehmen und W diejem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsschemen _versebene St_adt-Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemahheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der_Stadt Jnmvrazlaw durch gegenwärtiges Privi- legium dte_Genchm:aung zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Anleihescbeme im Betrage von zweihundert und zehntausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:

25 Stück zu 2000 „M = 50000 „;ck

100 Stück zu 1000 «Fü :: 100000 «16

40 Stück zu 500 «16 = 20000 „zz.

200 Stück u 200 „76 : 40000 „M nach dem anliegenden Mußter und unter Beifügung von Zinsscbeinen und Anweisungen, nach den anliegenden Formularen aulzuferti en, mit viereinhalb Prozent jährlich zu verzin en, von Seiten der G äu- biger unkündbar, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folaeordnung und dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 1881 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglichen trommellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- ttlgten Schuldraten, zu tilgen sind, aber auch Seitens der Schuld- nerin_mit Sinonatlicher Frist gekündigt Werden können, mit der rechtlichen Wirkung, MZ ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden echte, ohne die Uebertragung des Eigen- thums nachweisen zu brauchen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, Welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, _wird für die Befriediguna der Inhaber der Anleibescheme eine Gewahrleistung Seitens des Staates nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Hörbieigenhändi en Unter tit und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. s g fck f

Gegeben Wiesbaden, den 30. April 1880.

W i l h e l m. Hofmann. GrafEulenburg. Bitter.

Regierungsbezirk Bromberg. (Inowrazlamr Stadirvappcn.) Anleibeschetn der Kreisstadt Znowrazlaw. Buchstabe ..... Nr ..... über ........ Reiibsinark. _ _ Aushefertigt in Gemäßbeit des landesherrliÖen Privilegiums vom 30- April 1880 (GeseY-Sammlung pro 1880 S. . . . und Amte- blatt der Königlichen Regierung zu Bromberg vom . . 1880Nr....S...).

Wir Magistrat der Kreisséadt Jnowrazlaw uxkunden und be- kennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Anleiheschems ein der Stadt dargeliehenes Kapital bon ....... ReichSmatk, dessen Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat.

Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. April 1880 auf- genommenen Darlehns von 210000 Reichsmark. _

Die Rückzahlung dieses Gesammtdarlehens v_on 210000 Reichs- mark geschieht vom Jahre 1881ab, binnen spatestens 38 Jahren nach Maßgabe des festgestiüten Tilgungsplanes derart, daß die in diesem mit jährlich Einem Prozent des gesammten Anleihekapttals, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, aus- geworfenen Tilgungsbejräge in den Stadthaußhalföetaf _aufgexxommen und aus diesem Tilgungsstock die Anleihxscbeine eingelöst werden. _

Die Folgeordnnng der Cinlö1ung der Schuldverscbrei- bungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt von 1881 ab, aÜjährlich im Monat Februar durch den Maaistat. Die Auszahlung des NennWerthes wird an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bewirkt.

Die Stadtgemeinde Juowrazlaw behält fich das Recht vo_r, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie samm_t- liche noch umlaufende Schuldverscbreibungen mit sechsmonatlicher Frist auf einmal zu kündigen. Den Inhabern der Anleihescheine steht kein Kündigungsrecht zu. Die außgeloosten, sowie die gekündigten Schuldversébreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben. Nummern und Beträge, sowie des Termins, an Welchem die Rück- zahlung erfolgen sol], öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Preußi- schen Staats-Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Bromberg und in einer in Bromberg erscheinenden, von dem unterzeichneten Magistrat auSzuwählenden Zeitung.

Sobald eines dieser Blätter eingehen sollte, wird von dem Ma- gistrat an Stelle desselben, unter Zustimmung der Königlichen Regie- rung zu Bromberg, ein anderes bestimmt Werden. _

Bis zu dem Tage, an dem solchergestalf das Kapital zum Nenn- werthe zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Raten , ar_n 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mrt vier und ein halb Prozent jährlich verzinfet, _

Der Zinsenlauf der ausheloosten Schuldverschreibungen endtgt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Aquahlung der Zin1en unddes Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gervordenen Zinsscheine, beziehungßtveise dieser Schuldverscbreibung bei der Stadthauvtkaffe zu Inorvrazlaw und zivar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitötermins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Einlösungssteüen in Berlin und Bromberg, welche in den vorbenannten Blättern Werden bezeichnet Werden, bei diesen jedoch nur n'ährend eines halben Jahres nach der Fälligkeit.

Mit der zur Cmpfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscbeine der spa- teren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- scbeine wird der Betrag vom Kap'Éal abgezogen.

Die aqueloosten, beziehung weise ghkündigten Kapitalbeträge, welcbe innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ab- lauf des Kalenderjahrs der Fäüigkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen Verjähren zu Gunsten der Stadtkommune.

Das Aufgebot und die Kraftlcserklärung verlorener oder vernichte- ter Schuldberschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30.Januar 1877 (Reicbs-Ges. Bl. S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesehes Fr __Yeutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G. S.

Provinz Posen.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für krafjlos erklärt werden. Doch sol] Demjenigen, der den Verlust von Zinsscbeinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscbeine durch_ Vor- zeigung der Schuldversckyreibung oder sonst in glaubhafter Wei1e dar- thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung außgezahlx Werden. Mit dieser Schuldvkrschreibung sind zehn halb- jähriae Zinsscheine auSgegeben.

Die AuGgabe eimer neuen Zin§scheinreihe erfolgt bei der Stadt- hauptkaffe zu Inowrazlaw gegen Ablieferung der der älteren Zins- scbeinreihe beigedruckten AnWei1ung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinssckpeinreihe an den Inhaber der Schuldberschreibung, sofern deren Borzeigung vor Ablauf der Zins- Verjährung geschehen ist. _

Zur Sicherheit der hierduxch eingegangenen Verpßichtungen haftet die Stadtgemeinde Inowrazlaw mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Jnowrazlaw, am . . ten . . . . . . 1880.

(Trockenstempel) Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und zWeier Magistrats- mitglieder.)

Eingetragen 1701 .....

Nr ..... der Kontrole.

Regierungxbezirk eromberg. Zinsschein

Reihe

zur Schuldbersckoreibunß der Kreisstadt Inowrazlaw Buchsta e . . . . Nr. .. über ------- Reichßmark zu vierundembalb Prozent Zinsen, über Mark Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinßscheines empfängt gegen dessen Rück- gabe m_n . . . ten . 1 .__. und späterhin die Zinsen der vbrbezeichneten Schuldversckoreibung fur das Halbjahr vom ...... bis ..... mit (in Buchstaben) . . . ._Mark . . . Pfennigen bei der Stadthauptkaffe zu JnoWrazlam und bei den, durch die in der Schuld- äeruscbreibung bezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungs- e en. Jnowrazlaw, den . . ten ...... 18 . . (Trockenstempel) Der _Magistrat. (Unterschrift des Magistrats-ZNlrtxÖentFn und zweier Magistrats- m 9 re er. Dieser Zinsschein ist ungültig, _Wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Falligkeit, vom Schluß des be- treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen.

ProvinzPosen. NeJierungsbezirk Bromberg.

§.)lnwei

zum Anleihescbein der Kreisstadt Inowrazlaw Buchstabe . . . Nr. . . über . . . Mark.

ung

Der Inhaber dieser Anweismig empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverscbreibunn der Kreisstadt Jnoivrazlaw die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fiinf Jahre 18 . . bis 18 . , bei der Stadthauptkaffe zu Inowrazlaw, sofern nicht rechtzeitig Seitens des als solchen sicb ausweisenden Inhabers der Schuld- verschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist.

Inowrazlaw, den . . ten ......... 18

(Trockenstempel) _ Der Magistrat. (Unterschriften des Diriqenterz und zweier Magistratsmitglieder.)

A n m er k u n g. Die Unter1chriften des Magistrats-Dirigenten und der beiden Mitglieder dürfen unter den Zinsscbeinen und Anweisun- gen mit Lettern oder Facfimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsscbein bezw. jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontroibeamten versehen werden.

Staats-Ministerium.

Der __bisher bei dem Geheimen Staatsarchive beschäftigte Archiv=2ls1istent Oberlehrer a. D. ])r, phj]. Arnold Hage- mann ist bei dem Staat6archive » Idstein als Archiv-Se- kret"r angestelLt worden.

*- ...-_...M,._„ _ Finanz-Miniüerium.

W; Der Kähaster-Sekretär Steinbrück in Hannover ist zum Stcner-Inspekwr ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten. Der Seminar:.Öülleehrer Merk zu Neuzelle ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an daS Schullehrer: Seminar in Drossen verseßt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiien.

Dem Ober-Bergrath Hoernecke ist die Stelle eines tech- nischen Mitgliedes bei dem Oher-Bergamte zu HaÜe a. S. Übertragen worden.

Der bisherige Bergwerks-Direktor J. D. Heyder ist zum Direktor der fiSkalischen Steinkohlengrube Dudweiler IägerS: freude bei Saarbrücken ernannt worden.

Die Königliche Eisenbahndirektion zn Magdeburg ist mit der Anfertigung der genereÜen Vorarbeiten für eine Eisen- bahn untergeordneterBedeutungvonQuedlinhurg iiber Blankenburg nach Wernigerode im Anschlus; an eine solche Eisenbahn von Wernigerode nach Ilsenbnrg resp. Harzburg beauftragt werdeii.

A n z e i g e , betreffend die Veröffentlichung der Meßtiich-Aufnab- men Vom Preußischen Staate im Maßstab61:25C00 der natürlichen Länge.

_ Im Anschluß an die dieffeitige Anzeige vom 12. November UJ- wtrd hierdUrch_bekannt gemacht, das; außer den bereits pmblizirten 87_Meßtisc_hb1atiern von der Provinz Schleswig-Holstein s01gcnde Einandfunfztg Blätter von der Aufnahme dcs Jahres 1878 er- schienen sind:

_ L_intrup, Schotiburg, Skudstrup, Hügum. Rödding, Fels. Hvxddmg-User, Hviddinß, Spandet, Gramm, Skrydstruy, Ha -S nd, K_irkeby (a. d. Insel Röm), Bröns, Arrild, Branderup, erg, List, Ierpstedt, Schads, Lügumkloster, Bedstedt, JordkirÖÉk“ ester- land, EmZUerleff-Kliff, HarsbüÜ, Midlum, Leck, WaÜÉbüll, Kniep- Hafen, Nieblum, Wyk, Ockholtn, Bredstedt, Dresdorf, (Gr. Jörl, See-Sand, Wobbeiibüll, Viöl, Simonsberg, Tönning, Friedrich- stadt, Süderstapel, Weddingstedt, Tellingstedt, DeUZtcdi, Hamdorf (Kreis Rendsbarg), Bokelholm, Blauort, Buschsand (West) Und Buschsand (Ost). Außerdem find zwei Blätter von der Hamburg- scben Insel Neuiverk (West und Ost) veröffentlicht worden.

_Jedeö die1er 53 Blätter,sofern es kein maritimes Gebi-xt euthält, reprasenttrt durchschnittlich eine Fläche yon 2,2 geogr. Qu.-Mcilen. + Das Blatt Westerland enihä1t auch eine „Uebcrfickt der Höhenlage de_s Mittelrraisexs an den cheln der Ost- i-nd Nordsee, sowie des mittleren Fluth- und Cbbestandes gegen den Normal-Nullpunkt, auf welchen sich (1116 absoluten Höhenangaben des deutschen Festlandes in den neueren Kattenblättern beziehen.“

Der Preis eiiies Blattes beträgt Eine Mark, und kann dasselbe nach vorganglger Bestellung durch jede Landkarte», Buch- und Kunst: handxung bezogen n'erden, ohne daß die Käufer verpflichtet sind, mehr als em Kartenblatt dieses Werkes zn nehmen.

Der Gcneral-Kommissions-Debit ist der Simon S ck ropp'schen ._Hof - Landkartenhandlung in Berli", Charlottenstraße Nr. 61, ubertragen.

Berlin, den 29. Mai 1880.

Königliche Landes-Äufnahme. Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.

Jickzjamiliches. Deutsches Reich.

Preußen, Berlin, 31. Mai. Am Sonnabend Nachnnttag 4 Uhr fand im Weißen Saale des König- lichen _Schloffes ein Paradediner statt, zu welchem die Emladurigen an die Prinzen und die Prinzessin: nen des Königlichen Hauses, die fremden Fürstlichen Personen, d1e Generalität, die aktiven Staats-Minister, die in der Parade gestandenen Stabsoffiziere und die Militärbevo[lmächtigten ergangen waren.

Zur Rechten _ Sr. Majestät des Kaisers und Königs saßen Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin- zessin, _ Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sack): sen, dLL Erbprinzessm von Sachsen:Meiningen, der Prinz Albrecht, der Prinz Wilhelm, sowie der Prinz August von Württemberg, Ihre Hoheiten der Erbprinz von Sachsen-Mei- ningen, der Prinz von Anhalt und Se. Durchlaucht der Prinz (Friedrich von HohenzolXern. Zur Linken Sr. Majestät hatten Plaß genommen Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Frie- drich Carl, Se. Kaiserliche _und Königliche Hoheit der Kron- prinz, Ihre Durchlaucht dLL Prinzesjin Friedrich von Hohen- onern, Ire Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Carl und der Trinz Alexander, sowie Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg=Schwerin. Gegenüber Sr. Majestät saß der Kriegs=_Minister, General der Infanterie von Kamele.

Die Tafelznustk stellte dat;Garde-Füsilier-Negiment. Nach beendigtem Diner nahmen die NUerhöchsten und Höchsten Herrschaften in der Bildergaüerie den Kaffee ein.

+ Ihre_Kaiserlich_en und Königlichen Hoheiten der_Kronprtnz und die Kronprinzessin sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Mar arethe kamen_an1 Sonnabend Vormittag nach Berlin. Se. a1serlicheHoheit verließ den Zug bei der Wärterbude17. und begab S1ch von dort zu Pferde direkt nach dem Tempel-

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hofer Felde, während Ihre chiserliche Hoheit mit den Prin- zessinnen Töchlern bis Berlin suhren und Sich von dort zu Wagen nach dem Paradeplatz begaben.

Nachmittags empfingen die Höchsten Herrschasten den neu ernannten rumänischen Gesandten Hrn._ Varnav Liteano und Ihre Königliche Hoheit die Kronprirjzessm hierauf den Kaiser- lick) russischen Botschafter und Frau von Sahouroff.

Um 4 Uhr nahmen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten an dem Paradediner Theil. Se. Kaiserliche Hoheit wohnte der Vorstellung im Opernhause bei und kehrte um 9 Uhr nach der Wildparkstation zUrück.

Am Sonntag Nachmittag um 3 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten im Neuen Palais ein Diner statt, an welehem Se. Majestät der Kaiser und König, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin und Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen: Meiningen theilnahmett.

Heute wohnte Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Parade im Lustgarten bei und nahmen an dem Frühstück im Stadtschloß zu PotHdam Theil.

Mittags Um 1 Uhr 23 Minuten begab Sich Se. Kaiser- liche Hoheit der Kronprinz znr Besichtigung der klandwirth- schaftlicher: Ausstellung nach Magdeburg, von wo heute Abend noch die Rückkehr erfolgen sol].

- Am 29. d. M. fanden, unter dem Vorsiße des Staats- Ministers Hofmann, zwei Plenarsihungen des Bundes: rcxths statt.

In der Vormittagssißung wurde die erste Berathung Über die Dienstvorschriften, betreffend die Be- steuerung des; Tabaks, sowie der Regulative fiir die Niederlagen von unversteuertem inländischem Tabak und fiir die Kreditirung der Tabaks- Gewichtssteuer, fortgesetzt Und zu Ende geführt. Die Dienstvorschriften und das Niederlage-Regulativ wnrden sofort auch in zweiter Berathnng festgestellt, wiihrend be- züglich des KrediFRegulativs die zweite Berathung vor- behalten blieb.

In der folgenden Sißung gelangten die Bestim- nnmgen fiir die am 1. Dezember 5. I. vorzunehmende VolksZiihlung zur Berathung. Berichterstatter war der StaatZrath Freiherr von Spißemberg. Es wurde beschlossen, die von einer Konferenz der Vorstände deutscher statistischer Centralstelken gemachten Vorschläge wegeti Ausdehnung der Volkszählung auf die Bemannmtg der in ausländisckzen Häien befindlichen deutschen Seeschiffe, wegen Ermittelnng der zu Wohnzwecken bestimmten Unbe- wohnten Gebäude und der von den einzelnen Haitshaltungen landmirthschafi1ich benutzten Flächen, sowie den Antrag anf Verbindimg einer Viehzählung mit der Bevölkerutigsaufnahme + nicht zu genehmigen. Im Uehrigen wurden die Bestim- mnngen iiber die VolkÉ-zählung nach den Vorschlägen der ge: dachteii Konferenz in erster und zweiter Lesnng festgestellt.

Auf den Vortrag des Minister-Residenten 01“. Krüger erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß auf der Grundlage eines von dem Präsidium vorgelegten Ent: wurfes eine Zusaßakte zur „Sck)iffal)rtsakte fiir die Donanmiindungen“ zmisthen Deutschland und den iibri- gen in der Donaukommisffon vertretenen Mächten abgeschlos- sen werde.

Weiter wurde noch Über das Pemsionsverlxältnis; eines Kadettenlehrers Beschluß gefaßt und iiber die geschäftliche Behandlung der neuerdings eingegangenen Petitionen Be: ftimnmng getroffen.

+ Der Schlußhericht iiber die vorgesirige Sißnng des Zq_ufe§ der Abgeordneten befindet sich in der Ersten ei age.

+ In der heutigen (76) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern (Graf zu Eulenhnrg und mehrere Konimiffarien beiwohnten, trat das Haus nach einer knrzen, auf die Geschäftsordnung heziiglichen Debatte in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs znr Abänderung und Ergänzimg des Gesetzes, betr. die Verfassung der Ver: waltiriigsgerichte und das Verwaltungskreitver: fahren 001113.Iuli 1875 Und Einfiihrung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.

ZU §. 37 wnrde ein Antrag des Abg. Richter, nach welchem der Vorsihende des Verwaltungögerichts von seinen vorläu- figen Bescheiden dem Plenum Kenntnis; gehen sollte, und welchen der Minister des Innern bekämpfte, abgelehnt. Im Uebrigen Wllrdé die Vorlage nach kurzer Debatte mit ciner unerheblichen redaktioxiellcn Aenderung im §. 31 unverändert angenommen. EZ folgte die dritte Berathung des Geschenk- murss, betr. die Organisation der allgemeinen Landesverwaltnn .

Zu §. 7 wurde cfxolgender Antrag des Abg. von Lieber: mann angenommen:

11. Das Haus der Abgeordneten Wolle beschließen: 1) Im §. 7, Jibsaxz 2, Zeile 4 statt der Worte „des öffent- lichen Rechts“ zu sehen: „aus dem bffeutlichen Recht“.

Beim Schlusse des Blattes dauerte die Berathnng fort.

+ Für die Zeit vom 1. April bis zum Schlnffe des Monats April 1880 sind im Reiche an Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) aus Z 5 [ l e n u n d g e mein: schaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderen Einnah- men (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Aus chreibn ng gelangt: Zölle 11 327 858 «FF: (+ 873 294 ckck), Riihenzuckersteuer 4386 508 «FH (+ 104621 36), Salzsteuer 2143237 „46 (_ 46 681 36), Tabaksteuer 113 567 «46 (+ 6417 645), Branntweinsteuer 939 889 «ckck (+ 110 913 316), Uebergangsabgahen von Branntwein 8854 „46, (+ 1953 36), Bramstener 1 931 286 „45 (+ 32 807 576), Uebergangsabgaben von Bier 74 863 „46 + 2630 316), Summe 12153046 645 (+ 571178 616), Spielkartenstempel 66 924 „46 (+ 3636 31-6), Wechselstempel- steuer 538 931 „46 (+ 37160 «M), ReichS-Post: und Tele: graphenverwaltnng 10873 697 „47: (+ 811952 ckck), Reichs- Eisenbahnverwaltung 3 043 200 „46 (+ 95 055 4/15). Die zur Neichskasse gelangte Ist : Einnahme abzüglich der Bonifika- tionen und Verwaltungskosten betrug bis Ende April 1880: Zölle 8687 897 .“: (+ 152 958 «M), Riibenzuckersteuer 9263 685 «76 (+ 524422 316), Salzstener 3074 062 „76 + 179 600 26), Tabaksteuer 96330 «46 (+ 5707 36),

ranntweinsteuer und Uebergangsabgahe von Branntwein 2580189 26 + 337 773 26), Brausteuer nnd Uebergangs: abgabe von ier 1705 340 „46 (+ 30633 616), Summe

25 407 503 «16 (+ 823 049 516), Spielkartenstempel (einschließ: lich der Nachsteuer) 102 617 „46 (+ 118 848 „M).

+ Die Novelle vom Iahre 1876 zu dem Deutschen Strafgeseßbuck) hat sowohl das Sich-Erbieten zu einem Verbrechen ach auch die Annahme eines solchen ErbietenS unter Strafe gestellt. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, 111. Straf1enat, durch Erkenntnis; vom 31. März d. I. au§gespr0chen, daß die ernstliche Annahme LTULSS1ch=ÉXÖÄLÉLUZ zu einem Verbrechen straflos bleibt, wenn das Erbieten nicht ernstlich gemeint ist.

+ Der General-Lieutenant von Tilly, Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Krieg6:Ministerium, hat slch in dienstlichen Angelegenheiten nach Stolp und Carls- hafen begeben.

_ + Der Archinekretär Oberlehrer a. D, [)1'. ybj1.Gerß 1:1 Hannover ist gestorben.

+ «. M. Korvette „Freha“, 8 Geschüße, Konniiandant ;

Kort). Kapt. von Hippel, ist am 6. Mai von Panama nach Hongkong in See gegangen.

Baden. Karlsruhe, _ 28. Mai. (Karlsr. Ztg.) Ihre KöniglichenHoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin, sowie Ihre Großherzogl. Hoh. die Prinzessin _Victoria haben gestern Nachmittag Freiburg verlassen, Um 111 die Residenz zurückzukehren. Die Großherzogin begab sich unterwech von Oos cms zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiseriii nach Bach-Badcn, von wo die Hohe T_Fran erst Nachts gegen 12 Uhr hier eintraf, während die An unft des Großherzogs und der Prinzessin Victoria bereits um halb 8 Uhr Abends stattgefunden hatte,

Sacksen=2Leimar=Eisenach Eisenach, 27. Mai. Dr. I.) Heute trat hierselbst die deutsche evangelische irchenkonferenz zusammen und begann nach einem feierlichen GotteZdienst auf der Wartbiirg, bei welchem der Ober-Hofprediger Teichmüüer die Predigt hielt, ihre Verhand- lungen in einem ihr zur Verfügung gestellten Saale des Großherzoglichen Schlosses. Teputirt zu denselben. sind für Preußen (ältere Lande): Ober-Konsistorial-Rath Prof. 1)1*. Dorner, Ober-Konsistorial=Nath Propst 01: Frhr. von der ©0113, Oher-Konsistorial-Rath Schmidt ans Berlin; Preußen (nene Lande): General=Superi11te11dent Martin aus Cassel, General:Superintendent Godt aus Schleswig und ordentlicher Professor der Rechte Geheimer Iustiz=Rath ])1'. Dove aus Göttingen; Oesterreich: geistlicher Rath Helv. Conf. 01“. Hermann von Tardy aus Wien“ Königreich Sachsen: Vize-Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskon: sistorimns Ober-Hofprediger 1)r. Kohlschütter nnd Oher-Kon- sistorial-Rath von Berlepsch ans Dresden; Württemberg: Vize=Direktor von Schickhardt und Prälat 01“. von MiiÜer aus Stnltgart; Baden: Prälat DOT aus KarL-Zruhe; Groß- herzogthum Hessen: Oher-Konsistorial-Rath ])1*. Link; ans Darmstadt; Braunschweig: Konsistorial:Vize:Präsident Abt ])1'. Ernesti ans Wolfetihüttel; Großherzogthum Sachsen: StaatSrath Vollert und Geh. Kirchenrath Or. Hesse; Groß: herzogthum Mecklenburg-Streliß: Superintexident Und Kon: sistorial-Rath 1)1'. Ohl aus Ncustrelih; Sachsen-Meiningen: Ober-Kirchenrath Graf cms Schalkau; Oldeiiburg: Vorstand des: Ober-Kirchenrath6 OhewLandeSaerick)ks-Rath Schumann ans Oldenburg; Anhalt: Konsistorial-Nath, Super: intendent Und Ober-Hofprediger Ernst TeichmiiÜer aus Dessau; Schwarzburg-Rndolstadt: General-Super- intendent Und Hofprediger ])r. Trantvetter ans Rudol- stadc; Schwakzh11rg-S0ndersha1tsen: OberKonsistorialMath Drenkmann aus Arnstadt; Reuß 1“. L.: Kirchenrath Ernst Lohe aus Gera; Lübeck: Pastor ])t'. Lindenberg, Senior des Ministerinms; Hamburg: .Hanptpastdr 0x. Calinich; Bremen: Domprediger Frickhöffer. Zum Vorsißenden wurde Abt 0x.Ernesti, zum stellvertretenden Vorsitzenden Ober- Komsistorial-Rath Schmidt erwählt. Die wichtigsten Gegen- stände der Berathung sind der von einer Kommission ank: gearbeitete Entwurf eines evangelischen Gesang: und Gebet: bitches fiir das dentsche Kriegsheer und ferner die Vorbereitumg statistischer Ermittelungen iiber die kirchlichen Einrichtnngen und die Bewegung des kirchlichen Lebens in den dentschen Landeskirchen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 28.Mai. Dem„Pest.L.“ wird von hier berichéet: Das von der bulgarischen Regierimg derKammerin Sophia vorgelegte Naturalisations: gefeß hat zu einer weitläufigeti diplomatischenAktion geführt. Diese?» Gesch behandelt bekanntermaßen die Rumänien,Serhien Und der Türkei gehörigen bulgarischen Gebiete auf dem Stand: punkie voUstäudiger Gleichheit mit dem bulgarischen Boden selbst. Die Bulgaren ans der Dobrudscha und Altserbien er- halten durch die einfache Thatsache der Uebersiedelung nach dem Fiirstenthum Bulgarien die Naturalisation in demselben. Sie faUen also nicht unter das aÜgemeine Naturali- sationsgeseh. Mit Recht sieht die rumänische Regie: rung in diesem Gesche eine Aufforderung zur Emi: gration ihrer bulgarischen Unterthanen in der Dobrudscha und die Aufhebung oder wenigstens die Umgehung der landes- fiirftlichen Rechte. Der Vertreter Serbiens hat bereits Anlaß genommen, in Sophia gegen diesen Geseheßvorschlag formell zu protestirem. Das Gleiche dürfte auch der Vertreter Ru- mäniens thun. Die Großmächte, welche um ein Votum in dieser Angelegenheit angegangen wnrden, haben sich gleichfale veranlaßt gesehen, Einsprache zu erheben gegen einen Vor: gang, welcher dem Geiste Und Sinne des Berliner Vertrages vollständig widerspricht. Thatsächlich haben die Vertreter Oesterreich:Ungarns, Frankreichs und + was besonders be: merkenswerth erscheinen mag + auch Englands bei der bul- garischen Regierung in diesem Sinne ihre Stimme erhoben.

+ Wie die „Presse“ meldet, 10l1 der ungarische Reichstag nach den Intentionen der Regierung in dieser Session nebst dem Gesehentwurfe über den Ankanf der Theis;- Eisenbahn und wahrscheinlich auch der Vorlage der Regnicolar- Deputation in Angelegenheit des 1111garisch=kroatischen Aus- gleich? nur noch die bereits vorgelegten drei Eisenbahngese : entwiirfe Budapest:Semlin, Doberlin: Siffek und Siffe - Karlstadt und den Zuckcrsteuer-GeseZentwurf erledigen, fo Zgszstdie Session am 8., spätestens 10. uni geschlossen werden ur e.

Prag, 28. Mai. Kronprinz Erzherzog Rudolph ist heute Morgen hier eingetroffen. + Nach dem von dem heu- tigen „Prager Abendblatt“ veröffentlichten Programm wird der Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers in Böhmen neun Tage dauern.

Lemberg, 29. Mai. Wie der „Slowo“ ankündigt, wird der Ruthenenkluh im Lahdtage einen Antrag auf Durch- führung der sprachlichen Gleichberechtigung in (Ha- lizien einbringen.

Laibach, 28. Mai. (Pr.) Die s(ovenischen Partei- führer haben sich dahin geeinigt, vorlänfig keine weiteren An: forderungen in der Spracheiifrage zu stSULU; desirleichen wurde der Plan faklen gelassen, den Landtag Unmittelbar nach seiner Eröffnung unter Einbringmig eines.; Protestes zu verlassen, in welchem der seiner Majorität nach verfassungs- treue Landtag unter Hinweis auf das Ergebnis; der leßten Reichsrathswahlen als ein den Wünschen der Wählerschaft widersprechender Vertretnngskörper bezeichnet werden sollte.

Pest, 29. Mai. (W. T. B.) Im Unterhause ist heute von der Regierung ein Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung zum Bau größerer Objekte der Eisenbahnlinie P est-Semlin eingebracht worden.

Ragusa, 28. Mai. (Pr.) Die montenegrinische RegierUhg hat in Bezug auf die von der Pforte vorge- 1chlagene internationale Enquete-Kommission über die Vorgänge 011 der montenegrinisch-alha1:esischen Grenze eine Cirkularnote an die bei ihr beglaubigten Vertreter der fremden Mächte gerichtet, deren Inhalt Folgen- des besagt: „Die heftändigen Intriguen und das ganze Vor- gehen _der türkischen Behörden ließen keineh Zweifel iiber dre eigentlichen Absichten der Pforte Obwalten, welche dnrch diesen rieuerlichen Vorschlag nur Zeit zu ge- winnen suche, um die Albanesen besser zu organi- siren und den gegenwärtigen Stand der Dinge zu verlängern, um Montetiegro neue ernste Verlegenheiten zu bereiten Oder dessen Geduld zu erschöpfen. Die Großmächte werden daher einxehen, daß es sick) nicht mehr um die Übrigens genügend festgesxellte Art und Weise der Räumung handle, sondern um die OfsSUkUUdigk) Theilnahme der tiirkisi'hen Behörden und einer türkischen Provinz an einem gegen Montenegro begonnenen Kampfe. Die Fürstliche Regierung hoffe daher, daß Europa eridlich einer Situation ein Ende machen werde, welche durch die I(ldyalität der türkischen Behörden sich zu einer so ernsten gestaltet hahe.“

_ SchWetz. Bern_, 28. Mai. Der Bundes rath hat m den [e_Hlen Tagen e_m Regnlatiw iiber die Einrichtung und den_ Betrieb von Fabrtken, welche Zündhölzchen mit explosiven Bestandtheilen herstellen, erlassen. + Das Budget für An: schaffung von KrregSmaterial im Iahre 1881 ist auf 1 650 056 Fr. festgesteklt. + Seit dem 26. ist der Große Rath des Kantdns Bern wieder beisammen. Eine der Haupttraktanden, die Frage der Verfassungsrevision, hat der- selbe bis_zur nächsten Session zn verschieben beschlossen, weil der RegterungS-Rath dieselbe noch nicht hinlänglich vorbe- rathen hat. _

+ 29. Ma]. (W. T B.) _Der große Rath von Bern hat_ hehuis Konvertirung aller friiheren Arileihen ein- stimmig die Ans11c_1h_me einer 4prozentigen Anleihe im Be- trage von 34 Mr_Üionen beschlossen. Der Cours soll nicht unter 96 Und die ganze Anleihe von 1885 ab binnen 55 Iahren riickzahlhar sein.

Dem „Urner Wochenbl.“ wurde unlängst von Göschenen geschrieben:

„Im Gotthardtunnel Weckt die iogenannie blähende Strecke neuerdingÖ ernstliébe Besorgniffe. Man hatnämlicb gehofff, mit einer Granitwölburig ron zivei Meter Dicke dem Nacbskeszen des Weichen (Gesteihs wirksam Einhalt zu jhun. NUN treten aber wieder Anieichen hervor, die befürchten laffcn, daß die Widerstandskraft der (Granit- wölbmig in :I älde brechen Wild.". Zxrar ist "OÖ nichts cinaedriickt Und die Wölbimc; anscheinend intakt; aUein ei-„zelne Sjeine smd gespalten Uhd tragen somit Anzeichen, daß fie in die Länge nicht mehr zu halten Vermögen. Man zerbrikht fiéi) in tech- nischen Kreisen den Kopf, um ein neuer? Mittel zu erfinncn, eine dauerhafte, allem Druck tro ende Wölbung machen zu können. Die Einen meineh, eine Eisenwö bung wäre stark Jenna, währerid die Anderen an jedem Mittel VerzrVeifew und keinen anderen MUMM wiffen, als eine Seitenbbhrung, eine Kurve, die disse blähende Stelle einfach um,;chen würde. Man sagt, es sei dies spezieU die lefiÖt des Gsdlbgen Stapf; verbürgen kann man es aber nicht. Immerhin sind die erivähnien_ Erscheinungen im Tunne[ höchst bedenklich und köuhen unter Utnitänden die Inbetriebxehnyg deffexben noch lange hinauéscbieben.“ _

Im „Vaterland“ fiUst sich 1111n_Üher den Sach- verhalt folgende authentische Mittheilung:

„Die Rekonstruktion der zerstörten Mauerung zwixckécn 2766 und 2838 auf der Nordxife des Gotthatd- Tunnels ist seit dem Monat September des abgelaufsnen Jahres in Ansführung b.;iriffen und wird von beiden Enden aus nach der Mitte der druckhaften Strecke zu betrieben. Der Ring. auf welche.: fick) die gemeldeter: Beschädi- gungen beziehen, «hört man zu dm in der Mitte befindlichen, noch Uicht rekonstraixteii Mauerwerk. Wenn desen Dimensionen ankb sehr kräftige smd, so ist er dennoch Wesentlich anders gebaut, als dieses bei dem neuen Mauerner der Fall ist. Die neu ausgeführten Mauerringe aber haben bis zum heutigen Tage keine Veränderixpg gezeigt, so das; kein Grund vorliegt, an deren Haltbarkeit zu zwei- feln oder gar von dem Rekonstruktionsshstem abzugeben.“

Großbritannien _und Irland. Loridon, 28. Mai, (Allg. Corr.) Der H0] kehrt am 25. Iuni von Schottland nach Windsor zuriick.

Der neue Vizekönig von Irland, Earl Comperk hieltgestern in Begleitung seiner Gemahlin seinen öffentlichen Einzug in Dublin. Er wnrde von der Bevölkerung der irischen Hauptstadt mit EnthusiaStnus empfangen.

Der Kolonialminister Earl of Kimberley empfing gestern eine Deputation des Vereins zum Schutze von Urein- wohnern, die ihm eine Denkschrift Überreichte, welche um die Abberufung Sir Bartle Frére's von seinem gegenwärtigen Posten als Gouverneur der Kapkolonie hat, der durch sein Verhalten den Zulukrieg herbeigeführt habe. _ In der Depntation befanden sich viele Pa:*lame11t_61mtglieder. Nachdem der Sekretär des Vereines daes Schriftstück ver: lesen und Mr. Freude und Andere dasselbe unterstützt hatten, bemerkte der Kolonial=Minister, daß es nach den Erklärun en des Premiers im Unterhause ihm durchaus nicht zuste )en wiirde, weitere Aeußerungen iiber Sir Bartle Frere zn machen. Auf einem Irrthume beruhe jedoch die Voraussetzimg, daß die von Sir Garnet Wolseley befolgte Politik aufge eben werden würde; Sir George Colley, _welcher morgen ngland ver: lasse, bekleide die SteUung eines Ober-Kommiffarius in den leichen Theilen SiidafrikaS, welche Sir Garnet Wol- eleh verwaltet habe. Die Annexion des Transvaal seiunwiderruflich. Die Schriftstücke über die Entwaffnung der Basutvs wiirden demnächst dem Parlamente vorgelegt werden.

Frankreich. Paris, 29. Mai. (C. Zig.) Der L_lus- schUß des Senats beschloß die Verwerfung der Petitio- nen gegen die Märzdekrete, weil dieselben ungefe lick) seien, durch Uebergang zur einfachen Tages:)rdnung. + or-