1880 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

so müsse das durch Geseßfgestbeben. Bedenke man ferner, daß linkSrheiniich der katholiscie Pfarrer _nicht der geborene Vorsißende des Kirchenraths sei, so ericheine doch ,die AUF- hebung dieses altgcwobnten Zustandes als bedenklich. Die ganze Angelegenheit sei nicht so brennend und werde sick) besser erledigen [affen , wenn die Situation sich etwas mehr geklärt und befestigt habe.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, er werde mit seinen Freunden auch gegen diesen Artikel stimmen,. ob- wohl sie sachlich mit der Regierungsforderun übereinstimm- ten. Der Grundgedanke fiir das scheinbar gb ehnende Votum seiner Partei sei die mangelnde Dringlichkeit.

Auch der Abg. Dr. von Cum) erklärte sich Namens der Nationalliberalen aus konstitntionellen Griinden gegen den Art. 11. Sachlicl) sei ein Theil der Partei der Ansicht des Abg. Freiherrn von Mimiigerode.

Der Regierungskommiffar Ministerial-Drrektor Lucanus erwiderte, die Vorlage von 1875 enthalte die Bestimmuxig, daß der Geistliche den Vorsitz nicht fiihren dürfe, nicht, viel: mehr sollte der Geistliche der geborene Vorsitzende sem. Erst nach mehrmaligem Beickzlusse des Abgeordnetenbauses habe die Regierung sich entschlossen, diese Bestimmung mit in den Kauf zu nehmen, Um bac?) Oesetz nicht zum Falle zu bringen. Nach den Stimmen, die er heute gehört, werde fick) die Regie- rung damit vertraut machen mtissen, daß dieser Artikel nicht Geseß werde; die Negierrmg könne dies bedauern, aber sehen die Thatsache der Eiiibringimg dieses Artikelswerde den Frie- den erleichtern, weil dadurch die Zusicherung gegeben werde, daß so bald wie mbglicb die bezüglich des Ausschlusses der Geistlichen vom Vorsitze im Kirchenvorstande bestehenden Be: Lehrverden beseitigt werden sbllten. Er hoffe, daß diese Ab: ichtd der Regierung die Unterstiißnng des Hauses ftnden wer e.

Der Abg. Dr. Wiiidtlwrst bemerkte, man wisse gar nicht mehr, wie man mit der Vorlage eigentlich stebe; erst sei die Vorlage definitiv, dann gebe die Regierung auf eme Frist- bestimmung ein; dann lasse sie wieder, wie hier, wobldurcb- dachte Artikel gänzlich fallen; dann solle das ganze Geseß blos eiiie Einleitung zum Frieden sein. Die Regierung habe das Prinzip, daß der Geistliche der geborene Voriißende im Kirchenvorstands sei, als das Richtige anerkannt; aber im Abgeordnetenbaiise habe man das Ansehen der Pfarrer sch1nälernwollen, und habe sie vom Vorsiße ausgeschlossen. Wenn man dies als einen Jrrtrxnm eingesehen, solle man es abändern und zwar sofort.

Der Abg.1)r.Virc1)0w erklärte, er ergreife das Wort nur, damit iiicht aus dem gänzlichen Stillscbweigen des Hauses der Schluß gezogen werden kbime, das; dasselbe auf allen Seiten damit einverstanden sei, den Pfarrer als geborenen Vorsißeiiden 311 betrachten; er und feirte Partei habe. mir die Gemeinde in ihr Selbstbestininiiiiigswcbt einseßen wollen Und glaube dem kirchlichen Interesse dbdurcl) entsprochen zu haben, daß der Pfarrer geborenes Mitglied de§.lTirck)e11vorstandessei. Er hoffe, das; man die fiir die katholischen Gemeinden be- stehende Bestimtmmg iiber den Ausschluß des Pfarrers vom Vorsiße aiich (Ulf die evangelischen ansdehnen werde. Er bitte deshalb den Artikel 11 abznlebnen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Brüel verworfen und der "Art. 11 dem Vorschlage der Freikonservativen gemäß abgelehnt. _

Die Abga. von Bandemer urid Gen. Und die Abgg. Stengel und Gen. beantragten folgenden neuen Art. 12:

„Die Bestimmungen dieses (HeseH-es mii Ausiiabme der Art.3, 9 und 10 treten mit dem 1. Januar 1882 außer Wirksamkeit.“

Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch erklärte, seine Partei habe in Uebereinstimmung mit den Konservativen den Vorschlag gemacht, daß die Artikel 3, 9 und 10 dauernd 31! bewilligen seien, und betrachte dies als ein Zeichen weiter: gebenden Entgegeiikonimens. Seine Partei nehme damit das Zeugnis; einer weiteren friedlicheii Gesirmuug fiir sich in An- spruch. „Jm Uebrigeii sei er und seine politischen Freunde der Anmebt, daß es iich mit dem konstitutionellen Staatsrecht nicbt vertrage, Vollmachten auf die Dauer zu gewähren, die eine'AbänderUng der Staats: rimd Nechtsordmmg in Preußen enthielten. Wenn seine Partei einem Minister auch voll urid anz Vertraiien schenke, so wiirde sie, das erwidere er em Abg. Virckww, docl) riinimermebr die Grund- lagen der preußischen Verfaffimg hingeben. Er sei der Meinung, das; die Fristbestimmuiig dazu beitragen werde, den Abschluß des FUEDLUI mit der Kiirie zu fördern. Wenn die Herren aus _dem Ceiitrrim dem Art. 4 des Gesetzes) in der Fassung, wre 1eine Partei denselben vorgeschlagen habe, mit der Anerkenmmg der Anzeigepflicht fiir den Staat zugestimmt []011611, 19 gebe darausbervor, daß die Forderung des Staats, die Anzeigepflicht anzrierkeimen, eine solche sei, die unter Um- standen arts Opportunitätsriickjiclsen aewäbrt werden könne; denn das habe das Centriim gethan; aus Opportunitiitsriick- sichteii habe es fiir den Artikel gestimmt! Wenn mm eine Partei, welche _rmt großer Energie, mit aller Konsequenz die Rechte ihrer _Jlkck)? dem Staate gegeniiber mahrnebme, aus Opportiimtathriiclsirlxten in einem gegebenen Falle der An- erkennung der An_zeigep7lick)t sich nicht verschließe, sr) hoffe er, daß auch die Kurie nachgeben und das leßte Wort noch nicbt gesprocheii haben" werde. _Es handele sich ja hier bmiptsäckglicl) um pqutische L_)iitcknchten fiir die Kurie, Und zwar einerseits um Wiederl)er1tellritig_ der Seelsorge, andererseits seien die Herren, im Centrrtm sich dessen wobl bewußt, daß, wenn sie ]th nicbt die ihnen entgegeygestreckte Hand ergriffen, kein Mensch im Zweifel darüber rei, wer den Frieden wolle und wer nicht. Der praktische Zweck, das; die Vorlage jedenfalls den Abschluß kes Friedens fördern werde, bewege auch seine Partei, an der zeitlichen Grenze festzuhalten.

Der Abg. 111". Zehrt bemerkte, man habe alle Vorschläge des Centrums beseitigt, glaube man denn nun, daß das Gesetz 1,11" der Fqffnng, die die Majoritiit dieses Hauses ihm gegeben l)abe,auc311'il)rbar sei? Die Zeitbestimmung, die die Herren aiif der Rechten'im §. 12 festgestellt hätten, seße den Katho- liken mir die Pistole anf die Brrist, namentlich wenn man vosn Seiten der Regierung nicht mrbr Entgegenkommen zeige. Diese Zeitbestimmung mache die geringen Erleichterungen des Geseßentwiirfs vollständig illusoriscl), denn in der kurzen Zeit von 11/2 Jahren sei nichts zu erreichen. Furst B1S1narck habe gesagt, daß die Mai eseße in der schonexidsten Weise ausxreführt werden sollßten, als Grenzre ulirung zwrschen Kirche und Staat, aber nach den bier ge allenen Aeußerungen glaube er nicht mehr an eine chonende GrenJregulirizng. Die katholische Kirche habe in Vrertßen em 8iecht, sie habe das Recht als die historische Kirche, _mqn wolle aber dureh die Maigeseße den Glauben an diese historische Kirche beschränken. (Der Präsident unterbrach

den Redner und bat ihn, nun doch zu I'. 12 zu kommen.) Er betone nochmals, daß man durch die Beschränkung der Zeitdauer des Geseses die scheinbaren Vortheile desselben für die Katholiken illusoristh mache und bitte den in Aussicht ge: nommenen Endtermin nicbt festzusetzen.

Der Abg. von Wedell-Malchow erklärte, der Vorredner habe wieder bewiesen, wie schwer es sei, mit dem Centrum zu einer Verständigung zu kommen. Der Vorredner habe be- hauptet, wenn man den Art. 12 annehme, so gebe man seine Zustimmung zu der ganzen Maigeseßgebung. Es Lei dock) nicbt zweifelhaft, daß das vorliegende (Heseß geeignet ei, die Schärfen d.r Maigeseße zu mildern und zu einer allmählichen Revision der Maigeseße Überzuleiten; wenn die Herren vom Centrum sich aber weiter so ablehnend verhielten, dann wisse er wirklich nicht, wie man zn einem Frieden kommen solle. Was sich sachlich zu dem Artikel sagen lasse, habe schon der Abg. von Zedliß gesagt. Er denke es werde in dritter Lesung gelingen, die Artikel 1 und 8 in einer auch fiir das Centrum annehmbaren Form wieder herzustellen. Sei das Geseß so rekonstruirt, so enthalte es wesentliche Erleichte- rungen für die katholische Kirche, wenn die Herren vom Cen- trum es dann noch von sich weisen sollten, so treffe sie die Schuld, daß der Kampf fortgeseßt werde. Das Geseß werde die Regierung veranlassen, die Vereinbarung mit der Kyrie weiter zu versuchen, aUck) iiber die Anzeigepflicht werde 1icl), wie er hoffe, ein Einverständniß erzielen lassen, die Fristbe- stimtmmg fiir die Vollmacht, die im Gesetz ertbeilt werde, solle anf beide Theile eine Pression ausiiben, die Verbandlmigen zu Ende zu bringen.

Der Abg. 1)r. Windthorsr erklärte diesen Artikel fiir das Centrum nicht annehmbar, denn derselbe habe mir den Zweck, der Regierung Fesseln anzulegen und sie an den zum Ab1chluß des Friedens nöthigen Konzessionen zu hindern. Die Frist- bestimmung hätte nur Sinn gehabt, wenn Art. 9 der Regie: rungSvorlage beibehalten worden Wäre. Einer Pression zurn Abschluß des Friedens bedürfe man auf keiner Seite, die liege im kirchlichen Notbstand. Konstitutiouelle Bedenken könne man doch nicht dagegen haben, wenn man der Regie: rung mittelst Gesetz gewiise Vollmachten ertbeile. Ob die Kurie sich der Anzeigepflicht atis Opportunitiitsgriinden fügen werde, wisse er nicht. Er wünsche wenigstens, daß man dort die hier gepfloeneri Verhandlungen Und die Aeußerungeii iiber die katholische Kirche friedfertiger ansehe, als er es leider im Stande sei. Das Centrrrm werde, wenn die Klaiisel der An: zeigepflicht in Art. 1 und 4 beibehalten werde, gegen die Vor: lage stimmen. Das werde den Katholiken :*?Fchlimmes bringen, aber besser sei es fiir die Katholiken, bei der Wahrung der Rechte der Kirche ehrenvoll unterzngeben als zu kapitriliren unter Bedingungen, die jedeiifalls den Tod in sich trügen. Er vertraue an Gott und ans das warme Herz des Landesherrn, der den Frieden wolle, wenn auch Diejenigen, welcbe iei11e11Willen achzufiibren berufen seien, Hindernisse fänden oder vielmebr Hindernisse bereiteten. DieDedUktionen des Abg. bon ZedlitH zu Art. 4 seien eine verunglückte Jromie, jedoch seien die sreikonser- vative Partei und ihre Hintermänner durch die Abstimmung des Centrums für Art. 4 sehr unangenehm berührt. Dasbeweise, daß das Centrimr sehr richtig gehandelt habe. Er werde jetzt den Grund der Handlungsweise seiner Partei offen sagen. Zunächst wollte das Centrum durcb eine formale Abstimiriung kbiistatiren, daß die Regiertmg, wenn sie etwas Verständige-Z wolle, die Majoritiit fiir die Beilegung des Kultnrkampfes hier habe. Sodann wollte das Centrum koustatiren, daß die große Majorität des. Hauses nicbt einstimme in den stets wiederholten Ruf, daß die Bischöfe nicht zurückkehren könnten Und diirften. Die daran in Artikel 4 ge: knüpften Bedingungen hätte seine Partei ausdrücklich nicht anerkannt. Die Gründe gegen die Riickberufnng der Bischöfe habe der Abg. bon Bennigsen, man sage ziir großen Vesriedigunq des Reickwkanzlers, bier Vertreten. Man erzähle sicl) bier im Hanse, der Reichskanzler habe die Rede des Abg. von Beritiigsen vortrefflich gefunden. Die Klaiisel in Art. 4 sei nicht nothwendig, da die Regierrmg sie nicbt gefordert habe und die betreffeiidenMaigeseße ja bestehen blieben. Die Freikonservatiben mit dem Geheimen Rail) Tiedemann in ihrer Mitte hätten die Klarisel aber ausdrück- liel) hineingebracht und die Begründung derselben durch den Abg. von Zedlitz habe die deutliche Tendenz gehabt, dem Cen: trum den Beitritt zu Art. 4 direkt unmöglich zu machen. Der Abg. von Zedlitz babe eine Todesangst davor gehabt, das; das Centrum für den Artikel stimmen könnte. Man könne aber fiir das große Prinzip eines Paragraphen stimmen, obne beliebig zu- gewiirfelte Zusätze zu beachten, wenn man diese später in der Diskussion zu beseitigen hoffe, Namentlich weiin dieselben mir künstliche Macbinationen zur Beseitigung einer Vorlage seien, die man direkt abzulehnen nicht wage. Nach diesen Prin: zipien werde das Centrum auch weiter verfahren und daher der Zorn des Abg. von Zedliß, cines Theile“; seiner Freimde und ihres Moxiiteurs, der „Post“. Er glaiibe an den ernsten Friedenswillen des Abg. von Wedell und seiner Fremide, und dazu gehöre nacb Allem, was er höre und sehe, jeßtciii großer Mull), Die Konservativen hätten hier eine Selbständigkeit entwickelt, wie er sie denselben in dem Maße nicht zu: getraut hätte. Die Vorlage, wie sie jetzt sei, sei ein Versuch um Frieden mit untauglichen Mitteln, denn die be- ichlosienen Konzessionen seien sehr geringwcrthig. Wenn da?: Haus nicht die Anträge des Centrums annebme und wenigstens bis zur organischen Revision der Maigeseße die Svendung der Sakramente und das Lesen der Messe frei- gebe, dann werde seine Partei wahrscheinlich Nein sagen müssen. Er bedauere das, weil der Kultus-Minister nnd die Konservativen den Frieden ernstlich wollten und er ihnen ungern etwas ablehne. Eine solche Haltung seiner Partei wiirde gewiß Mißstimmung erwecken und das durch die Zeit- verhiiltnisse nötl)ige Zusammengehen mit den Konservativen stören. Aber wenn das Centrum die Totalität der Maigeseße anerkennen sollte, dann sage es, es könne nicht, selbst auf die Gefahr des Vorwrirfs bin, es hätte den Frieden nicht ge: wollt. Das Centrum wolle den Frieden auf jeder n'öglicben Basis,„aber diese Basis sei nicht möglich.

_ Hieraus nahm der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten von Puttkamer das Wort:

'Meine Herren! Wenn der Hr. Abg. Dr. Windtborst meinte, die Re,]terunngönne für ihre Vorlage eine Majorität haben, wenn sie nur ernstlich wolle, so spricht er damit die sehr leichte Lösung einer Frage aus, _die für mich in diesem Augenblick noch ein großes und schwieriges Problem ist, und ich gestehe, daß die Aeußerungen, die wir eben rcrnrmmw haben, mich der Aufklärung über das Problem keiniswegs näher gebracht haben können, denn wenn der Hr. Abg. Windthorst borbin ausdrücklich erklärte, das; das Centrum gegen Artikel 1 und 4 unter allen Umständen stimmm würde, wenn die, wie ich in einer Parauthese einschaltete, ursprünglich von der Regierung

nicbt vorgeschlagene Anzeigepflicht darin bliebe, so muß ich allerdings von diejer Erklärung insofern Akt nehmen, als ich glaube, ihre Konsequenzen werden für die Regierung für ibre Entschließungen ;cker das Endergebniß der Schlußberatbung auch sehr ins Gewicht a en.

Ich habe mir aber nur das Wort erbeten zu einer kurzen Erklärung in Bezug auf Artikel 12. Die RegierungSvorlage ist ja, wie auch in der Kommission bereits mehrfach bervorgeWben ist, als solche angelegt und, gedacht worden, welche unter eine Zeitbestimmung nicht zu fallen bestimmt war aus einem sehr einfachen Grunde, meine Herren. Die vdn uns vorgeschlagenen Bestimmungen zerfallen, wenn ich “ste unter diesen Gesichtspunkt der Zeitbeschränkung stelle, in zwei von ein- aizder scharf getrennte Kategorien, erstens in eine Anzahl von Be- stimmungen, die offenbar den Charakter als Uebergangk-bestimmungen substantiell an fich tragen, nämlich alle diejenigen Bestimmungen, welcbe darauf abzielen, daß man die Diözesenberwaltung wiederber- stellen und die Lücken im Priestetstande ausfüllen könne. Das diese Bestimmmixen nicht von vornherein, Wenn sie im Zusammenhange mit den anderen organiscben Vorschlägen gebracht werden, formell Von der Regierrmg als solcbe bezeichnet sind, die man nur auf Zeit za bewilligen habe, ist wohl dnrchaus erklärlicb, daß aber eben diese chtiwwurigen an sich ihrer Substanz uach solche sind, die durcb ihre Jusfubrung von selbst abwickeln würden und deshalb später gegenstandslos werdeii, darüber ist die Regierung natürlich beiin Einbringcri der Vorlage auch keinen Augenblick zweifelhaft ge- wejeri. Neben diesen Bestimmungen laufen 111111 aber in der ursprüng- lichen R.;iiermigsrorlage eine ganxe Anzahl organischer Vorschläge, Namentlich in Art. 2, Z und 9. Der erste ist 17.111111 abgelehnt, der Art. 9 in eiiier durcbans veränderten Gestalt, während nach der Auffassung der Nenierung, die vom Hause nicht beliebt worden ist, diese beiden Art:.kel allerdings den Charakter einer durcbareifendcn Umgestalturig weseiitlicber Grundlagen unserer kirchenpolitischen Ge- seygebung imd ibrer Handbabung würden em sick) x:,ctrageii Haben. Sie waren der eigentlirbe Stempel, den die Vorlage von diesern Ge- sichtspunkte aus an sicb trim und schon aus dieser Rücksicht werden Sie es natürlich finden, daf; die Rexierung 1i1cht von vornherein mit einem Vorsiblage an und fiir sich schon den Charakter des pro- visorischen ausdrückte, daß sie, mit einem Worte, ihrerseits keine Frisrbestimmmig vorgescblagen hat.

Meine Herreu! Wenn mm aber, wie bereits die Kommissionsberatbriiig ergeben hat und wie beute die Plenarberathmig zeigt, gerade diejenigen Seiten des Hauses, auf denen die Regierung drci) wesentliib zu rechnen bat, erklären: wir werden, abgesehen von Art. 3, 91md 10 _ Worüber ja eine er- freuliche Uebereinstimmung herrscht. der Regierung die Vollmacht nurgeben bis ziiiriSchlusied.sJabres 1881,so fiebt die Regierbng Hierin keimen Grund, dieses irgendwie so aUSzniegen, als wenn darin ein Maiigil aii Vertraneir ibr gegeniiber audgesprorben Werden sollte; sie kann ami) Uirbt fiiiden, daß dasjenige iii Bszdbung bieranf zritrifft, was der Hr. Abg. Dr, Windshbrst benierkte, das; ihr nämlikl) eine besondere Feffei für ihre Thätigkeit damit angelat würde. Nein, meine Herreii, die Realerrmg ist der Meinung, daß, wenn sie auch ihrerseits zu dieser Fristbistimmnng die Initiative nirbt ergriffen bat urid nicht wiirde ergriffrii haben, denriocb die Frist arisreiibend sein wird, eine ersbriesiliibe urid das 11:16 alien erwiinscbte Ziel für kaueriide Ausfiihrung der „Vorlage CliMUi'QHU-ÉU Urd zu rrrcieben, im Gcgentbeil isl) k.]:M mich seaar ixxnerlicb mit diesem Vorsiblasce UM sr) eber beirertndex, als es Uirbt umn'riglick) ist, daß Lilie sblcbc Frist aucb auf der anderen Seite ein gcwisW (ForiibeUe aU-füben wird, Uns iii eiiier Weise die Hatid zn biet n, die icbliesxli-xb dorb zu einer Verstäridigmig iiber einen mori»? yiyemii fiihrt. Ick imm kaber schon jetzt in zwi'iier Brratburig erklären, das; dir- RLFÜYUNF sicb mit der Fristbestimmrmg auf de:: letzten Tag von 1881 _ rbraris- gesetxt, das; Artikel 3, 9 und 10 bon dieser zeitliibeii chiliränkmig nicht mitbeirrffen Werden _ ei;7r_c_r_standeii erklären karin. _

Hieranf wurde die DiSkUMOU geirbloffen. Peribtilicl) be: merkte der Abg. Tiedemann, der Abg. Wmdtlwrstybabe,beiite zum dritten Male seinen Namen in die Disknjiwn hinein: gezogen Und aus teiiier dienstlichen Stelliriig Seblnßwlgerrmgen gezogen fiir das Verhalten der Freikoniervativen._ Der Abg. Wiiidtlwist sckWiUL diese Wendung fiir beionders geschmackvoll zn balken,- sorist wiirde derselbe" UL iiicht wiederholt haben. Ueber den Geschmack [aste 116) streiten, es sei aber ein walirer Segen, daß der Geschmack beriebieden sei. Die Sache habe aber noch eine andere Seite. „_ Er babe geglaiibt, das; es allgemein anerkaiinter parlaiiieiitariiclier Brauch sei, die cinßerparlaiiientaristbe Stellung 611le “Abge- ordneten nicbt ziimGegensiande der Debatte zii 111ac1)eii. Wem] von diesem BWUchL mich dem Vorgange des Abg.W111dtl)0r1t abgegangen werden solle, _so werde eZ ibm nicbt verdacht wer: den können, wenn er beiwielsweiye bei passender Gelegenheit aus der Stellimg VCÖ Abg. Windtborst als 91110100er eiiies wellfisclwn Prätendeiiten auf die Haltung des Centrums «blume zie)e. ,

Der Abg. Frhr. 11011 Zedliß mid Neiikirck) hielt dem Abg. Windtborst entgegen, daß das Centriim diirch 0le Annahme des Art. 4 mit der Klansel der Anzeigepflicht, seine Reden, das; die letztere das Dogma verletze, deSavbuirt' habe.

Der Abg. Dr. Windtlwrst erklärte, es bleibe das „Faktiiill bestehen, das; es Stellnmgen bei den bbcbiten regierenden Männern gebe 0011 so bederitungsvoller Natur, das; mati nicht umhin, könne, wenn eiiie bestimmte Fraktion, 311 der die Zn- lmbcr die1er Stellimgen gehörten, ]ewiffe Wege gingen, damits Schlüsse zii ziehen.

Der Art. 12 wurde hierarif nach _dem Antrage Bandcmer: Stengel geriebmixit. Damit war die zweite Beratbimg der kirchenpolitischn Vorlage beendigt, woraus sich das Haris Um 41/.„, Uhr vertagte.

Deuisrbes Handeis-Archib. Wocbenscbrift für Handel und Gerrer're, Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Nr. 12. _ Inhalt: Gescxxgcbung: D.iitsches Reich: Bestimmungen, betreffend die (ziewäbrnng cincr Zollcrleickoterung bei der Ausfuhr von Mühlen- fabrikaten, welcbe aus a_usländisrbem Getreide hergestellt sind. ;- Regulatib für Privattraiiiitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Wa(rren (Getreide 2c.) obne Mitversibluf; der Zoll- behörde. _ Requlativ fiir Privattraufitlager von Bau- und NquVlz obne Mitverscblus; der ZoUbehörde._Verzeichiiiß derjenigrn Massen- güter, welcbe fiir je 10000 kg 10 „_5 statistische Gebühren zu ent- richten haben. _ Bestimmungen, betreffend CrleiOterungen in den Abfertigungsformcn für in Flößen ein,;ebendes Bau- und 511111151211- _ Regulatib, betreffend die Niederlagen fiir urwersteueiten inlan- dischen Tabak. _ Zollbegünstigungder Reisstärkefabrikatirn. _ Bekannt- machung, betreffend Abänderung der Sätze der badischen Uebergangs- abgabe und Stenerrückbergiitung für Branntwein. _ Deutsches Reth und Frankreich: Uebereinkuuit zwischen beiden Ländern im Betreff der Unterstützung bülfebcdürftiexr Seeleute. _ Großbritannien rind Serbien: Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen Großbritannien und Serbien vom 7. Februar 1880. _ Niederlande: Gesetz, be- treffend die Handels- und Fabrikzeickyen, _ Gesetz, betreffend nabere Feststellungen iiber die Zuckcxaccise. _ Frankreich: Zollbebandlung der Kautschukplatten und Vander für Krayen. Berichte: Deutjches Reick): Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlich Verbrauchssteuern im Deutschen Reich fiir die Zeit vom 1. April bis zum Schlusse des Monats April 1880. _ Handel und Schiffahrt von Bremen im Jabre 1879, Schiffsverkehr in Bremerhaven und Geestemünde (Schluß). _ Niederlande: Handel und Schiffahrt der Niederlande im Jahre 1878 (Schluß). _ Rußland: Handels- und Schiffahrtsbericbt aus Windau für 1879. _ Dänemark: Fam").

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königlxß Preuß. Staats-Anzeiger und das Centrai-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dcutsrhen Keirhxz-Ilnzeigerk; und Königlich

preußischen StaatS-aneigerx: Berlin ZW., Wilhelm-Sraße Nr. 32. ZX

1. Zceekbrjefe unä Untersuehunxg-Zaeben. 2. Zubbasracioneu, QufZebdre, sorlaäuußeu u. äsrg].

Z. Uerkäuke, Ueryaebrungeu, Submissionen etc:.

4. 76r1008unZ, Amortisariou, Zinssaiüunx u. 8. M'. ron öKSUTUGUSU kayiereu.

Oeffentlichev Anzeiger. r

5. 11111118iki€116 'Imbliszsemeurs, Fabriken uml Stossbanäs].

6. Ueraebjeäeue Bekanurmaebungeu,

7. Qikerarisobe Uxeigau.

8. 'l'bearer-Qusijeu.

_ . lu tier Börsen- 9, kawrlrsu-Raebriebieu.

beiiags.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[16238] Oeffentliche Zustellung.

Der Rittergutspäckiter Heliodor Gölcz zu CzeWojctUo bei Roiwwo, vertreten durch den Netbis- anwalt 1)r. Hirsch bterselbst, klagt gegen die Albin und Elisabeth, geb.„Opiß, v. Korytowski'schen Eheleute zu Csabg Czud per Szarwas oder SzarVUs, Bekefer Komrtat in Ungarn, aus dem Wechsel (1.6. Lamnits, den 6. September 1877, fällig am 6. De- zember 1877, welcher von dem berklagten Ehemann ausgestellt, bon der mitverklagten Ehefrau mit Ge- nebmtgung' ihres Ehemannes acceptirt und durch Blanko-Giro des leßteren an den Kläger aelangt ist rnit dem Anfrage auf Zahlung von 1800 “16 nebst 6 5Yrozent Zinicn seit 6. Dezember 1877 an den Kluger Uild ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Meseriß

auf den 29. Oktober 1880,

_ Vormittags 10 Uhr, mri der Ausjorderrmg, einen bei dem gedacbten Ge- ricbte ZUZLiÜULULU Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nieser“), den 22. Juni 1880,

, _ _ Gigas, Gerickptsscbrcibcr des Königlichen Landgerichts.

[16239] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäcker Ferdinand Kock) zu Gleidorf klagt gegen die Ehefran Heinrich Siepe aus Rebficpen Wegen Forderrmg (fiir känflicb erhaltenen Roggen) und Kostetiauslagen, mit dem Antrage auf Verur- tbeilung der Beklagten zur Zahlung von 6847.46, urid ladet die Beklaszte zur mündliiben Verhandlung des Rechtsstreites_ror das Königlirbe Amt:“«gerirbt zu Fredebur? arri

den 15. O tober 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zweck der öffentlicheri Zuitellrmg wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

_ Mertens, Gerirbtsicbrci'rer des Königlichen Amtsgerichts.

[162331 Oriicntlicbe Zustellung.

Der Wirth Franz Heinrich Sckimidt zu Idar *

klagt gegen den Schleifer Jacob Köfi , früher zu Veitsrodt, zur Zeit obne bekannten AU entbalisort, aus Arreibnmig vom 9. Juni 1874 sowie wegen in den Jahren 1874 bis 1876 einschließlich dem- selben gelieferter Waaren, mir dem Anfrage aiif Verurtbeilung des Beklagteii ziir Zahlung des Restbetrages ron 71,28 «14 Nebst 5 0/0 Zinsen hier- Von seit dem 27". 3.1.1112"; d. J., und ladet deri Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rccbtsitrciis vor das Großberzbgliibe Amtsgeriibt, Abtl). U., zu Oberstein auf Montag, den 20. September 1880, Vormittags 10 Uhr. , Zum Zweeke der öffeiitliiiyen Zustellung wird dieser AUSzug der Klage bekannt gcmacbt. Oberstein, deri 21. Juni 1880, Weber, GeriÖtsschreiber-Gcbülfe des Grrßberzoglirben Amtsgerichts, Abtl). 11,

[162401 Oeiicntliclxc Znstcllunzx.

Dcr Krämer Ferdinand__ Simon zu Mittel- sorpe klagt gegen den Taglohner Heinrich Siepe aus Rehiiepen wegen 184 «M 34 «L_ nebst 50/0 Zinsen seit 15, Februar 1879 von 86,91 914 Waa- reriforderung, baarexi Dxrlebns Und Kostenauslagen, mit dem AUTMJL auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung der vorauigefiibrien Forderrmg mit Zinsen, und ladet den Beklagten zur mundlicben Verbandlimg des Recbtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zi: Fredebur auf

den 15. Oktober 188 , Vormittags 9Ulzr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellmig wird dieser AU:“zUJ dxr Klage bekannt gemaibt.

Vierteus„ Gerichtssckzrciber des Königlichen Amtsgerichts.

[16234] Oeffentliche Zustellung.

Die Kreissparkasse zu Bielefeld, vertreten diircb den Rechtsanwalt Justiz-Ratb Bachmann l.", klagt egen den Kürschner Friedrich Vork, fruher in eFeldmark Bielefeld, jetzt unbekannten Aufentbalts, aus dem Kaufvertrags vom 13. "Oktober 1869 resp. der Cesfionsurkuude vom 27. Marz 1874, mit dem Anfrage auf Vernribeilungdes Beklagten zur Zab- lung von rückständigen Zinsen fiir den Zeitraum vom 9. April 1879 bis dahin 1880 im Betrage von 735 „44 und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des, Rechtsstreits vdr die 1. (Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld

auf den 20. September 1880, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die er Auszug der Klatte bekannt gemacht.

Bielefeld, den 19. Juni 1880.

Erdensolxn, _ Gerichtsfcbreibcr des Königlichen Landgerichts.

[16243] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann F. L. Rcsag in Berlin 110, Friedenstraße 34/35, verirrten durch den Rechts- anwalt Ku fer bierselbst, klagt gegen den Kauf- mann J. , Hennig früher hier, jetzt unbekann- ten Aufenthalts, 1) a. aus dem am 9.0ktobe_r 1879 fälligen Wechsel (1. (1. Berlin, den 9. Juli 1879 über 103 „14 42 „_Z und der Protesturkunde vom 10. Oktober 1879, 1). we en 4 „M 60 43 Protest- i'osten, Provisionen, Zin?en und Portis, 2) wegen gelieferter Waaren in Höhe von 89 9-6 35 „3, 3) wegen verauslagter Kosten und Portis von zu-

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sammen 14 „44 80 43 mit dem Anfrage aus“ Ver- urtbeilung zur Zahlung von 212 «M 52 Y nebst 6 Prozent Verzugszinsen von 103 «46 42 „5 seit 12. Oktober 1879, von 34 «FH 53 «5 seit 12. Ok- tober 1879 und von 54 „44 82 «3 seit 19. Nobember 1879 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgerichts zu Cottbus. Zimmer Nr. 6, auf den 18. September 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum ZWccke der öffentlichen Zustellung wird dieser AUÖZUJ der Klage bekannt gemacht.

Cottbus, den 21. Juni 1880.

Lehmann, Gerichtsstbreiber des Königlichen Amtiigericbts. 117. Abtheilung.

[16362] Oeffentliche Zustellung.

Der Ratbsmaurermeister Theodor Sämeider und der Zimmermeister Otto Rost, Beide zu Cottbus, vertreten durch dcn RechtSanwalt Kupfer daselbst, klagen gegen den Kaufmann Siegis- mund Levi], früher zu Cottbus, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Mietbe für die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober d. J., mit dem Anfrage auf Ver- iirtbeilurrg ziir Zahlung von 157,50 «;ck nebst 5 0/0 Verzugszinsen von 78,75 «14 seit 1. April d. J. und von 78,75 «16. seit 1. Juli d. J. und borläufige Voll- streckbarkeitserklärung des Urtbeils und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgerichts zu Cottbus, Termink-zimmer Nr. 6, _an

den 18. September 1880, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser 21115ng der Klage bekannt gemacht.

Cottbus, den 22. Juni 1880.

_ _, Lehmann, Gerickt91chreiber des Königlichen Amtsgerichts. 17. Abtheilung.

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[WN Oeffentliche Zustellung.

Dcr Guisvesißer Aron Maas zu Sprendlin- gen, in Rheiiibeffen wohnhaft, bertreten diirch den Rechtsanwalt Dr. (Grieser in Mainz, klagt gegen 1) Cbristopl) Schneider ll., Wirth und Schrei- ner, 2) dessen Ehefrau Maria, geb. Schön, 3) Maria Margaretha Sclmeider, obne Gewerbe, Alle seither in Udenheim wohnhaft, dermalen obne bekannten Aufenthalt, wegen Nichtigerklärung einer Srbenkrmq mit dem Antrage auf Nichtisierklärung urid Aufhebung der Schenkung vor Notar Reen vom 2. April 1879 bezüglich aller darin enthaltenen Grimdstiicke und Verurtbeilnng der Beklagten unter Solidarität in die Kosten und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Cibilkammer_des Groszberzoglicben Land- gerichts zu Mainz an?

den 5. November 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffbrdcrimg, einen bei dem gedachten Ge- ricbte zugelasienen Aqwalt zu bestellen.

Zinn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Anszng der Klage bekannt «einacbt.

Monat, Geriibtzscbreiber res Großherzoglichen Landgerichts.

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[16-93] Oeffentlich Ladung.

In der Angelegenheit betreffend 1. die Absiellang folgerider Scrvituten, Weiche auf den zum Harz- bezirke gehörenden fiskalischen Forsten der ehemali- gen Grafschakaanterberg (in den Oberförstereien Lauterberg, Kupferlxiitte und Oberhaus, Amts Zellerfel'o) lasten:

14. Das Recht auf Bauholz, welcbes zusteht: 1) der Fleckensgcmeine Lauterberg &. als Eigentbü- mcriii der Reibestellen Haus-Nr. 155, 156, 157, 158 (Hirtenbäuser), 277(Schule), 258 (Flecken- dienerwobnung), 395 (Pfarrwittwenbaus), 396 (Roll- [Armen-] Haus), 416 (Spritzenhaus), 417 (Srbießbaus) zu Lauterberg, 1). für ge- wiffe Brücken, Siege und Einfriedigungen in und bei Lauterberg, 0. für den Rinderstall am neuen Wege nach dem Königskrugc,

2) der Grmeinde Barbis &. als Eigeiitbü- merin der Stellen Nr. 66 (Armenhaus), Nr. 93 (Hirtenbaus) und des Sprißenbauses, b. für 4 Stege da1c1bst, 0. für den Rinderbagen im Großen Kiiollen, ,

3) der Gemeinde Bartolfelde für den am Plan belegenen Rinderstall nebst Hirtenkötbe und Umzäunung des Rinderbagens,

13. der dancmeindrn Lauterberg, Barbis, Var- tolfel.-c, Steina und Ofterhagcn zustehenden Berechtiguugen auf Breimbolz, Fali- rind Lese- bolz, sowie zum Abbauen und Mitnehmen des unterdrückten Stammbolzes und der trocknen Zweige und Neffe von den Bäumen,

(ck. die Berechtigung vorgenannter Gemeinden zum Sammeln imd Mitnehmen von trockenem Laub auf Wegen, Tri ten und Gräben in den zu den Oberförstereien d.ruterberg und Kupferbütte ge- hörigen Theilen der Lauterberger Forsten,

. die Berechtigmig derselben,Gemeinden und der an den ehemaligen Gilderecbten theilnebmenden Fleischer in Lauterberg zur Weide auf Theilen der Lauterberger Forsten.

11. die Abstellung der Berecbii ung der Fleckens- gemeinde Lauterberg zur eide für Rinder auf einem Theile der nicht zu den Lauter- lberger Forsten gehörenden Oberförsterei Oder- *aus,

. die Abstellimg &. der .Hütungsberecbtigung der leckensaemeinde Lauterberg in“ dem zum mtc Herzberg (Oberförsterei Kupferbüttc)

gehörenden Forstorte Hausbe;g,

1). der dieser Gemeinde zustehenden Berech- tigung zu einem Antbeile am Reinertrage der Holzwirtbscbaft im Forstorte Hausberg,

stebt Termin an auf

MittWoäj, den 8. September 1880,

Vormittags 10x Uhr, auf der Amtsstub' zu Lauterberg.

(“...*-**,.) : -- - *, .

Es werden hiermit alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Tberlungsgegenstände zu machen haben, zur Anmel- durrg und Klarmachung ihrer Ansprücbe oder Wider- sprucbe in diesem Termine unter der Androhung aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ibre Berechtigungen nur nach Anaabe der iibrigen Be- theiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Be- ziehungexi ais zustimmend angesehen werden sollen.

qgleicb wird den aus irgend einem Grunde be- tberligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt- berren, _ Gutsherren, Psandgläubigern, Hütungs-, Fischerei- ,und sonstigen Servitut-Berecbtiaten nacb- gelaffen, tbr etwaiaes Interesse bei dem Geschäfte, sorveit sie es für nb'thig halten, zu beachten, und werden sie znr Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, das; Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumuffen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Osterode, den 14. Juni 1880.

Die Theilrmgs-Kommisfion. Richter,

as , Amtshauptmann. Oekonomie-Kommiffär.

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[16-58] Aufgebot.

In der Subhastaiionssache des der verebelicbten BauergutSbesilZer Merken?, Emilie Louise, geb. Kipper,gek)orig gewesenen Grundstücks, Band 1. Blatt Nr. 11 des Grundbuchs von Kienitz ist die für den Altsiizer Martin Wendland zu Kienitz, Abtb. 111. Nr. 101). eingetragene Forderung von 137 Thlr. 19 Sgr. 10 Ps., welche demselben laut gerichtlicher Verhandlung vom 7. März 1840 obne Bildang eines besonderen Dokuments bon deri daselbst ursprüng- lich kraft Verfügung vom 21. April 1832 zinsfrei eingetragenen 1000 Thlr. abgetreten ist, bei der Kaufgelderbeleßuug zur Hebung gekommen und der Betrag zwerner Spezialmaffe genommen worden.

Alle" Diejenigen, welche an diese Spezialmaffe Ansbrucbe geltend machen wolleii, werden aufgefor- dert, dieselben spätestens in dem Termine

am, 4.,Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, TermrnSzirnmer Nr. 1, bei Vermeidung der Präklri- sion anzumelden.

Seelow, den 23. Mai 1880.

Köiiigliches Amtsgericht. Gadow.

[162321 Aufgebot?

Auf der im iJru-„xdbmbe bon Teurbern, Band 11. ! Blatt 52, friiher 1701. 4 1901, 141 eingetragenen Haasbesiizung, Probsteiaaffe Nr. 78/142. welcbe gegenwärtig dem Bergarbeiter Zorn und deffen Ebe- frau, geb. Äpelt bier, früher der Wittwe Benndorf, Rosine, rieb. Ackermann bier gehört, steht in Ab- tbeilimg 111. Nr. 1, früher Nr. 5, fiir den Seiler-z meister Johann Gottfried Rolle in Weißenfels einZ Darlebnskabital von 450 ck14, verzinslich zu 5%, 7 aus der Scbuld- und Pfaridverscbreibung vom 25. Juni 1840 eingetragen. Die Wittwe Bonndorf hat mit der Behauptung, daß das Kapital mit Zinsen längst bezahlt sei, eine Quittung aber von den ihr zum Theil unbekannten Reckytsnachfdlgern des Nolie nicht zu beschaffen sei, das Anfgebot der Post be- antragt. Alle Diejenigen, welche ein Recht an die- ser Post beanspruckyen, wcrden bierdUrch aufgefor- dert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtßgerichte am 20. Oktober, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte anzu- melden, widrigeiifaliszfie mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlomen werden und letztere im Grundbucbe gelöscht werden wird.

Teucbcrn, ben 18. Juni 1880.

Königliibes Amtsgericht.

Adil). ].

K. .imthericlxt Leonberg.

Aufgebot.

Christian Baitljer von Ellingen hat das Auf- gebot eines von Jonas Baitber, Maurer, und sei- ner Ehefrau Christiane, sicb. Enz in Eltingen am 19. Oktober 1857, der Louise Ruff, Clausenmüllers Tochter in Leonberg, für ein zu 59/0 verziiisliches Darlehen von 200 Fl. ausgestellten, angeblich ver- nichteten Pfandsckjeins beantragt. Dcr xtwaige Inhaber dieser Urkiinde wird aufgefordert, spatcitens in dem auf

MittWocki, den 29. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, . vor dem Amtherichtanberaumten Aufaebotstermine seiiie Rechte anzumelden nnd die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftldserklärung der Ur- kunde erfolgen wird. '

Leonberg, den 19. Jun: 1880.

Gerirbtssrbreiber: Plockxer.

[16135] AuSzug,

Vom Königlicben Amtsgerichte Nienburg a. d. Weser ist auf Antrag des Bürgers Wilbelm Frige, HausNr. 19, und des Bürgers imd Burgermeisters 1?)einrici) Siemering, Haus-Nr. 28 und 94 m Draken-

urg. bebuf beabsichtigter Anleihen aus der Landes- Kreditanstalt, zur Anmeldung dinglicher Ansprüche an den Stellen und sonstigen Grundstucken der ge- dachten Antragsteller Termin auf Sonnabend. den 4. September 1880, Morgens 10 Uhr, vor biesigem Amtsgerichte angesetzt.

Nienburg, den 22. Juni 1880. ,

Der Gerichtsscbreibcr dcs König1ichen Amtsgerichts.

[16251] Erbvorladung.

Adolf und Emil Wangler, Beide Steinhauer, gebürtig von Münchmeier, vermißt, sind mit zur Erbschaft ihres alida gestorbenen Vaters Philipp Wangler berufen.

Die Vermißten werden zur VermogenSaanabme und zu den TbeilungSverbandlungen mrt Frist von

[16252]

1113993]

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Jnvalideudank“, Rudolf Mosse, Hnasenftein & Vogler. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Anuoneeu-Bureaus. LK

geladen, das;, wenn fie nicht erscheinen, die Erbschaft denen wird zugeibeilt werden, welchen sie zukäme, Wenn die Vorgeladenen ziir Zeit des Erbanfakles nicht mehr am Leben gewesen wären. Ettenheim, den 22. Jimi 1880.

Gr. Bad. Notar.

Ernst Castorph.

[16249] Amtherickit Hamburg.

Auf Antrag von Friedrich Goldenberg, in Voll-

macht von Heinrich Eduard ASMus, als Testa-

mentsvollstrcirer von Christian Friederich ASMus,

wird ein Aufgebot dabin erlaffen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 24. April 1880 bierselbst Verstorberien Christian Friederick) ASMUS Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeirien, oder welche den Bestim- mungen des Von dem Zenannten Erblaffer am 12, April 187.) errirbteten und am 13. Mai 1880 bierselbst publizicten Testaments, insbesondere der BestellunZ des Heinrich Eduard ASMus zUM Testämentsvollstrecker und den demselben als iolcbem ectbeilten Befaßniffen widersprerben wollen, birrmit aufgefordert wer- den, solche An- und Widersprüche spätestens in dem auf

Mitttvoél), den 20. Oktober 1880,

10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich- neten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Ausschlusses.-

Hamburg, den 22. Juni 1880. Das Amtherickit Hambixrzi.

Civilabtbeilung 1.

Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts-Sekretär.

[16250] Amtsgerirljt Hamburß.

Auf Antrag des biesigcn Reckytsänwalts 1)r. Ad. Ferris, in Vollmacht der Frau Rosario Daurls- berg, aebGuerra, des Johann Friedericki Danels- berg WittWe, in eigenem Namen, sowie als Voll- streckerin des Testaments ihres verstorbenen Ebe- mannes Und als Vormiinderin ilirer mixiderjäbrizen Kinder, sowie der VorinundschastWssiiteUten Ger- bard Dauelsbera und David Julius Schmidt, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 12. November 1879 verstorbenen Johann Friederich Daueleerg Erb- oder sonstige An- sprüÉ'e zu haben vermeinen, Oder Welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblaffer zu Caldera in Chile am 10. Oktober 1875 errichteten und am 27. November 1879 hier- selbst publizirten Testaments, insbesondere der Bestellung der obgenarmten Ebefran des Erb- laiiers ziir Testamentsvollitreckerin 141!) den der- selben als solcher ertheiltin Befugnissen, wider- sprechen wollen, hiermit aufgefordertwerden, solche An- und Widersprücbe spätesteiis in dem aiif Mittwoch, den 2. Februar 1881, 10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermiii im unterzeirbneten Amtsgeriibt aiizrimeldcn bei Strafe des Arts- schluiies.

Hamburg, den 22. Juni 1880.

Das Anitsgerirbt Hamburg. Ciriläbibeilung 1. Ziir Beglaubigang: Romberg, Gerichts-Sekretär.

»i Bekanntmachung.

Nackzdem die Vormlinder des Verschollenen, ber- mutblicb in St. Petersburg geborenen Jolmnn Brügmann, desen Vater Jobann Hinrich Brüg- mann nach den Akten am 12. März 1804 in St. Petersburg verstorben ist, der Rademacher Jacobsen und Gefangenwärter Koch in Reinbek auf Todes- erilärung des 2c. Brirgmann an jetragen h_aben, wird derselbe biermittelit aufgefordert, fich ]piite- stens in dem am 14. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, an biefiger Gericht-Istrlle stattfindruden Aufgebots- termiii zu melden, widrigenfqlls er für tobt erklärt und sein Vermögen den näcbiten legitimirten Erben überwiesen werden wird.

Zugleich werden alle Personen, Welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu einer Mittbcilung bierüber und zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb- berechtigte zur Anmeldung ibrer Ansprüche bis zu dem präsigirten Termin, letztere unter der Verwar- r-Uiig aufgefordert, daß andernfalls bei Ueberweisung des Vermöaens des Verschollenen auf sie keine Rück- sicht genommen werden soll,

Reinbek, den 4. Juni 1880. '

Königliches Amtsgericht. v. Hartwig. [16265] Bekanntmgäjting. ' ,

Der bei dem friiheren Könmlicben Kreisciericht bierselbst angestellt gewesene Cxekutor Paul Fiebig, jetzt in Glogau, bat eine Amtskaution von 87 „16 50 “.I hinterlegt und deren Aufgebot beantra_gt, "92;

Es werden daher alle unbekannten Glaubiger deffelben, welche Ansprüche aii 'diese Kaution aus der Amtsberwaltuna des rc. Fiebig zu haben ber- meinen, hiermit öffentlich aufgefordert, dieselben bei uns spätestens aber in dem zu die em Zwecke

auf den 16. September 1 80,

Vormittags 10; Uhr, im Saale des Gerichtsgebäudes bierselbst, Zimmer Nr. 4, vor Herrn Amtsriebter Waldm'atm anbe- raumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie damit auf die Kaution werden ausgeschlossen und lediglich an die Person des Schuldners ver- wiesen werden.

Birnbaum, den 18. Juni 1880.

drei Monaten mit dem Bedeuten öffentlich vor-

Königliches Amtssiericbt.