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xver Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die 'dieser Anordnung zu übertuachen und mir- laufend über das
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- _Reich- und Staatéauzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1942. S. 4
Ülaffencn Anordnun en (§ 3) WerLn nach § 413 der Reichs- abgabenordnung gea ndet. § 3 4
Einsichtnahme in die Zollordnung
Diese Zollordnung ist im vorderen Torhaus, in den GeschäftSzimmern des Hauptzollamts Verlin-Packhof und den Abtcilungcn dcs Zollhofs znr Einscht angclcgt. Dort Wcrdcn auch die im Rabmkn diescr Zollordnung allgcmcin erlassenen Anoxdnungc'n zur Kenntnisnahme ausgelegt.
§ 35 Diese Zollordnung tritt an die Stelle der Verordnung vom 3. Dezember 1929/15. Mai 1933. Sie tritt am 1. Januar 1942 in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1942. Der Oberfinanzpräsident Bkrlin. Kuhn.
Verzeichnis über Zollgut, das ohne Zollurkuude auf den Zollboden aufgenommen wird.
d Der PUck|ÜckL Gattung Roh- Zoli- Bezeichnung der
Ls . . .
,--_-ch,-« und gerv1_t _ver- - Lagerstellen auf
Nr- 391 en. Zahl Menge [(g jci1uß dem Zollboden .und N:“. und Arj ;
Tag der Aufnahme auf den Zollboden: .................... Ter übergebende Warensührer: Dcr übernehmende Zollbeamte:
. ------------------------- . ..o-veoso-e-ooa-toc-.cc-oo-
Übernahéncbuck) Nr .......... Erledigt: a) durch Abgabe der ZollurlUnds. Zollbegl.-Schein-C*mpf.-BUch Nr... ...Vom,..,...19., b) durch Wel “en nndsrén Nacknvc'is? ....... . ....... .. ......
4 %ige Hypotheken-Pfandbriefe der Thüringischen Staatsbank
Bekanntmachung
Am 30. “Dezember 194] bßtrug der Pfawdbrief-Umlauf 19.44 15 04-4 300,_. Der (Zößsamtberag der in das Deckungs- register eingetragenon HVPOfHLkEn belief sich auf 19.4! 15 472 926,37.
Weimar, den 2. Fcerar 1942.
Direktorium dsr Thüringischen Staatsbank
Anordnung
zur Vereinheitlichung des Farbauftriches von Textilmaschinen vom 31. Januar 1942
Auf Grund der Verordnung über die Le'kkung und Ver- teilung der Maschinen- und Apparateerzeugung vom 11. De- zember 1939 (Reichsgessßbl, Teil 1 S. 2411) in Vsrbindung mit der Durchführung§Nrordnung Vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesktxzbl. Teil 1 S. 2498) ordne ich hiermit an:
Ab 1. März 1942 dürfen in den Zuständigksitsbereick) der Fachgruppe Textilmaschinen fallende Maschinen und EinriY- tungen nach dem Inland nur mit Anstrich in grauer Far e ])111 1842 11141. Farbton 7011 geliefert Werden.
Es ist erwünscht, daß auch die Maschinen, die nach dem Zlulsland gcliefert Werden, den 13119;grauen Farbaustrich er- “ a ten.
Ausnahmeanträge für bestimmte Ma chinenarten find .über die Fachgruppe Textilmaschinen, die si gutachtlicl) dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.
EtWa noch vorhandene Bestände in anderen Farben sind
:der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschafthruppe Ma-
schinenbau, Chemnitz, Altchemnißer Str. 40, bis 1. März 1942
zu melden und dürfen aufgebraucht Werden. . Die Geschäftsführung der Fachgruppe TFtilmaxschinen urchführung
Ergebnis “zu berichten. Die. Hersteller smd i'hr zur Auskunfts-
erteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und
zur Zulassung don Betriebsbesichti un en verpflichtet. Zuwiderhawdlungen gegen die- e nordnung fallen unter
„*die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom-20. De- . ember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die
enkung .und Verteilun der Maschinen- und Apparate- .Erzeugung (Reichsgeseßb. 1 S. 2498).
Der BevoUmächtigte für die 1Maschinenproduktjon. K a rl L a n g e. _
Anordnung Nr. „44
*der Reichsstelle fiir Mineralöl “über die Veräußerung, 'die
Verarbeitung und den. Verbrauch vim Säure arzen und “ Säureteeren
,vom 6. Felkruax 1942 ' „ _ _ Auf Grund der Verordnun “über den Warenverkehr Vom-
18. August 1939 (Reichs éseßbck S. 1431) in der Fassung '
vom 30. Oktober 1941 ( eichsgese bl.1 S. 679) in erbin- dung mit der Bekanntmachung 11 er die Reichsstellen zur Regelung und Ueberfvachung des Warenderkehrs vom
* 18. AuguHZ 1939 (Deuts er Reichs- und Preußischér Staats-
anzeiger r. 192 vom 1.*August 1939) wir mit Zustim- mung des ReichswirtschaftSMinisters angeordnet:
„91
Säureharze und Säureteere sind “die bei der Raffinxtion'
; don Mineralölen aller Art ein chließlich Steinkohlenteerölen, ' * Braunkohlenteet'ölen und Schie erteerölen mit Schivefelsäure
und/oder. Oleum anfallenden ebenerzeugnisse. harze fallen nicht unter diese Anordnung.
§2
(1) Säureharze und Säureteere dürfen nicht beseitigt
" und nur mit Genehmigung der Reichsst'elle für Mineralol --abgegeben, verarbeitet und verbraucht Werden.
(2) Die GenehmiJung kann mit Bedingungen und Auf- lagen versehen und je erzeit widerrufen Werden.
Cumaro'n- ]
* komm-isar für die -Pveisbikdun von nachst-ehen
§ 3 Die Reichsstclle für Mineralöl kann AuZnahmen von
: dixser Ayordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann ? mrt Vedmgungen und Auflagen versehen und jederzeit wider-
rufen Werden. § 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung Werden nach den §§ 10, 12-15 der Vekordnung über den Warenverkehr
§ 5 '
Diese Anordnung tritt am 15.Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 6. Februar 1942.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
J. A.: Vudczies.
* bestraft.
Bekanntmachung - Die am 4. Xsbruar 1942 auSgegebene Nummer 5 des Reichsgeseßblatts, 'Teil 11, enthält: . „ Fünfunddreißigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkchrs- ordnunß. Vom 22. Januar 1942. * an
Be ntmachung über dje Verlängerung des Paktes gegen die Kommunistische Internationale und den Beitritt von Bulgarien,
DäcnemarkUNumänien, Kroatien, Finnland, der Slowakei und Chana zy dtcjcm Pakt. Vom 29. Januar 1942.
Untsgng: % Bogen. VerkaufSPreis: 0,15 17./“. Postbeförde- rungsgebulxren: 0,03 K.“ für ein Stück bei Voreinéendung auf unser Postjcheckkonto: Berlin 962W.
Berlin 1797 40, den 5. Februar 1942. ReichsverlageZamt Dr. H u b r i ch.
ÖTichtamttiches
Aus der VerWaltung
Auszahlung der Kinderbeihklfe ab 1. April 1942
_ Das Verfahren be'i der AuZzahlung der Kinderbeihilfe ist fux „dle tht a_b 1. Aprtl_1942 neu geregelt morden. Die Kinder- bethtlfe erd rm allgemeinen vie_rt_elxährlich ausgezahlt. Sie wivd bar ausgezahlt, xvenn der Beihtlseberechtigte ntcHts anderes be- antragt. Six mtxd_ auf Antrag auf ein Konto des Beihilfe- berechtzgten u-berWte1en. Der Beihilfeberechtigte kann zu dem An- tr_ag eme vqrgedxuckte Postkarte verwenden, die ihm von seinem Finanzamt m thn Tagen zugesandt wivd.
' W111 der Bet ilfebercc'ytigte die Uederrvcisung auf ein Konto bet ?mex Sparkasse, bei einer Bank oder bei einem “anderen Krsdtttmxttut beantra en, so ü-bxrsendet er den Usherweisungs- a_ntrag -dteser_ Bank, parkas e u]w. Will der Beihilfeberechtigte dre Uebechtsung auf sein ' ost1checkkonto beantragen, so über- sendet'er dyn Ueberweisungsantrag l;einem Postscheckamt. '
Dre Kmderbei ilfe wird ausna msweise monatlich bar aus- gezahlt, Wenn der ereckztigte das ausdriicklich beantragt.
Wirtschaftswil * - |
Zur Texttl- und Bekletdungsmesse m Letpztg
Die Vom 1, bis 5. März stattfindende Reichsmesse in Leipzig wird nach vorläufigen Berschnungen von mindcslens 7000 Aus- stellcrfirmcn des In: und Auslgndes beschickt sexin. Unter den a-uSlän-dischen Kollektiven befindet sich nach ctWa zehnjähriger Pause, wxc schon kurz berichtct, dicßmal auch Frankreich, das in dcr Haupts-acke Produktionsgütcr, darunter Textilien unld Be- kleidung, ausZtellen wird. Es sind dies zwei Wesentliche Messe- artikel, die in'1 Gesamtangebot der kommenden Frühxahrsmesse in Leipzig einen breiten Raum einnehmen. Dke großdeutsche Textil- industrie beansprucht allein Zwei riesige Gebäudekomplexe am Königsplatz, während die auSlän-dischen Tth-il- uwd Bekleidungs- zentron mit ihrvn nenen Mustcrn VorzugsMise im Ringmeßhaus unber-g-ebr-acht sind. -
Mit UM“ 800 „Ausstellern darf die Textil- und Be- klsbdun-gsmcsse für sich in Anspruch nehmen, die beste Orientie- rungsstätte Über die deutsche und LUTOLÜÜCÜE TextilWirtschaft zu sein. Daraus erklärt sich auch die stän ige Nnch,"rage nach Aus- stellnngsständen, der leidér noch nicht vollkommcn entsprochen Werden kann. Es ist zu verstehen, daß sich besonders Hersteller aus den eingegliedcrten und besetzten Gezbicten Wie anch aus den übrigen kontinentalen Ländern Von der Textil- und Vekléidungs- messe in Leipzig angezogen Fühlen, denn dort kann sich jeder Etn- känxer für die na e oder erne Zukunft gute Lieferquellen er- schli€ßen. Währen des Krieges ist es nicht möglich, die schon lange geplanten Ausvauten dieser Fachmesje vorzuwehmen. Es konnten dic?mal lediglich an neuem Ausstellungsoranm 800 qm im Textilmeßhaus 11 hinzugew-Mnsn Wevden, die von der Tirol- Vorarlbergsr Textilindustrie gemietet worden sind. Sie erjcyeint zum ersten Male in Leäpzig und wird in Form einer Gemein- schaftsschau Strickroaren, Spißen, Druckjwffe und dergl. [Feigen, Mit der abermaligen ErWeiterung “ist dxe «samte Ausste ungs- fläche der Textil- und VekleidungSmcsse an? Über 14 000 qm ge- stie en. Sie ist mit diesem Umfang die größte Fachmelsse der Wo t und besitzt eine Masterschau, die an chchhaltigkeit sch echter- dings nicht mehr zu überbieten ist. Neben einer Vielzahl von Einzelausstellerfirmen enthält die interessante Kollektive, die der Gesamtschau der Textil- und Bekleidungsmcsse eine höchst intex- essante Note Verleihen. So bilden 11. a. GemeinschaftZschauen dre Greizer Kleiderstosfindustrie, die deutsche Pelzinduftrie, Wirk- un-d Strickwaren aus der Ostmark, Thüringen und Ba ern, ferner die Textilindystrie von Litzmannstadt und Bielitz. Beyonders im- posant wirken die Großausstellungen der dexttjchen Kunstfeidßn- und Zellwollindustrie, die neben rohem Fa1ergnt auch Fertig- waren zeigen, damit jeder sich von deren Güte Überzeugen kann. Auf der Herbstmesse Waren es die reinen ZellWollqnalitäten, die stärksten Eindruck auf die fachlichen Veincher ausübt». Bek merkensMrt sind auch die Reihenstände der deutschen Damen- und Herrenbekleidungsin-duslrie, die geschlosene Abteilungen bikden, ebenso wie die Hut- und Schirmindtäxtrie, Wodurch die Uebersicht über die Gesaxntlxistung-en Wesentli erleichtert wird.
Das Mißtrauen, das früher gegen die VerWendnng von künst-
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Die Großhaudelsspanne
Mit den, gruwdFäßlichen Fragen der Gestaltwng' der Gwß-' handelSaufjchläZe mr_d -rabatte mud den speÉbellen Problemen der Spannenhbbe UJästigt sich _Dr. Georg usch in der nouesten Lieferung des 'rufskör-derungsMrk-es;de'r Wirtschafts vuppe Groß- und Au enhande „Der Groß; und Au enhcmdel“. nner-
lb der geseyichen Handelßaufjchlage„io fü rt Dr. Bus aus,
e man zwrschen dem für den einzelnen Betrieb un-d,de11_t_ für eine ganze Großhan-d'elsstufe ein_er bestimmte» Branche *fest- eseYt-en Hawdelsauffchlag zu unter1cheiden. Es könne sich bei den
ufchlägen um Höchst-, Fest- und Miwdestaufschläge Handeln. Handelsaufschläge für sämtliche Betriebe einer bestimmten Branche auf der Großhandelsstufe seien in der Regel _d-ann an- geovdn-et worden, wenn der Preisstop nicht mehr auskeichMd ekvesen wäre umd mit Au-Znahmeregelungen eine Abstellung von éißständen nicht hätte gesichert Werden können. Zu einer der- artigen generellen Aufschlagsregelung müsse ?sat werden, daß sie, gleichgültig ob es sich um Fest- oder Höchtau?schläxg.e"han-dele _ wobei letzteve die Tendenz hätten, zu Febwufschla-g-en zu Werden _ e-in-e wicht ungefährliche und auf je en Fall uner-
wünschte Nivellierung der Kosten und damié auch der Leistungen.
der Großhandechunternehmen zur Folge hcrbe. Es könne nricht bestritten wer/den daß einheitliche Hawdelsaufschläge die Tendenz
zur Vereinbeitli "ung der Art der Bedarfsdeckung und auch ch"
Bedarfs selbst in sich bergén. Die Kosten in den einzelnen Be- trieben der gleichem Branche seien erfahruwgsgemäß sehr der- schiQen." Deshalb seien schon die kostenmäßiqen Vorausseßungen
“ für einen einheitlichen Axiffcblag nicht gegeben. Einheitlich f-est-
geseßte HanDelsauffckyläge wiir/den immer den Nacht-eq'l hohen, daß sie entjve-der Differentialrenten im HanDelsaufschla-g preb ramm l-ießen, und damit den Anreiz zur Rationalrsterung mch) besonders verstärkten, oder falls der Aufschla'g zu nisdrig_fest- qeseßt sei, einer großen Anzahl von branchsqletchen Betrwben
e-in-er Wirtschaftsstufe nicbt mehr die Deckung" dxr Kosten und «Berechnun-g ein-es an-g-em-essenen Gewinns ermoglxchten. *
* Richtlinien de? Beauftragten fiir den Vieéjahreéplau fiir die
Preis- und Gewinnbemessung bei RüstungSgufträgen vom „6. November 1941
In einem Erlaß an alke Preisbilldatwgs- un-d Preisüber- wachun sst-ellen ()( _ 92 _ 1436/41 v. 6. 12. 41) Feib't der Reichs- m Erlaß des
Beauftragten für den Vierjahre plan Kenntnis":
' tragn-ehmer der „' glechhe Festpreis gilt für eme , t
lichen Fasern “bestanden hat, ist heute verschwunden. Die praktische VerWendvarfett der deutjchen Kunstseiden und Zelleollen Y nalze- u unbegrenzt. SiS haben sich Gebrau Igebie'te erobert, ie bis- er nur der Wolle, Vatxmw-alle oder c*e1de vorbehalken Waren, und find auch im tcck1ti1chen Einsay zu 'ührender Stellung ge- langt. .Deutschxund beZTTt an geschossenen Zafern'nicht nur solche veget;c_1-bil€n _Ur1prungs, ondern auch Vollsynthet-ksche. Erwähnt ici die saure-, sener: und wassxrfe-ste PeCe-Zaser unxd die neueste Erfindung der Pkrlon-FNer auch Per on-Seide genannt, dte sick) Vorzüglich für Bcklei-duugZzivecke eignet, einst aks Natur- seide ist und _einc Vollkommene Umwälzung der Oei'denstoffjvexberei uwd Strumpsin-dustrie herbeizuführen verspricht.,
Auch in modischer Beziehung erfüllt die Textil- und Be- kleidungsmesse Weit espannte Erwartun en, denn sie zeigt tra- ditionsgemäß letzte *kcuheiten. Die CMH en vergan enen Kriegs- messen vorgelegten Sortimsnte d_er _ ame11strump?industrie, die mit ihren [[ms]-Irabweiscn-den, lausmasthenfesten, muckestich'ichcxen und leuchtenden Mustern „eradezu sensattonell wirkten, iirften wiedyr sim- Beveichrung erßahren. Erst Vor Wenigen Wochen hat ein Chemnitzer Strumpffacbrikant sich ein Patent im Jn- gzvd Anstand schnßen [aslsem das dur Anbringung von Längsverstar- kungsstrcifen, die astisck) als eliefnähte herbortreten und die schlanke Linie des §Keines betonen, eine schonende BehanDlung der DaMenstrümpfe beim Anziehen ermö licht und dxren Leben?;- dauer beträchtlich vexlängert. Treffli elungxn smkx aUZ dre neuen Modeschöpfungen der deutschen eidxnmdustvte. unt- streifige und emsarbige Jacquards WerDen mtt Rqsetten, Stern- Ien oder kleinen Krmgcln verziert. Jm allßanemen herrschen
[einwirkungen und chinmuster Vox, durch te der Stoflj eine natüvxiche Belebung erfährt. Rheinische _Sxiden-We-Yerexen 1efern Feine Reliefmuster und der Rohseide täu1chenp ahnl_1che Ong- itäten. Die Fochhritte in der Verzwirnungsmdustxxe uwd dze Einbe ichung dcr elllvolle gestatten fakbrikatczrtsche Leistungen, d'te das Éesamtangebot der Textil- und Be'kletyungHmesse auf em Hohes Niveau heben, dsssen Spiegel man m emer bxson-dxren MoDenschau, die während nzehrere'c Tage 3er Meßjvpcbe tm L1cht- spielhaus „Capitol“ vorgefnhrt wird, vorfmdet. Dre nxue MoYe in Druckstoffen ist ruhiger gewvrden.*Jn den K_ollekvonen fur 1942 treten kleine ein- un?) mehrfavvi e Streumottve aus Blattz, Ranken-, eder- und BänderWerk ervor. Es w*ex«den damtt hübsche Ef ekte erzielt, »die das Auge _erfreuen_uwd mcht so ayf- dringlq'ch sind. Der neue DWenvsgen-schmn hat eme mchrdaYart1ge Form erhalten umd WM) in dunkeWraun mrt obdfar-bdgema'orkd-Ll- schmuck und Jambisgriff (»Der auf hellßm run"?! schottq __ge- mustert geliefert, Wobei häuft handWexklxxh bearbettete Ede] ol-xer Verwendung finden. Es wür e zg Wxtt fuhren, Wollten Mr n:»ch auf modische Details eingehen, Wie _sre bet Herren- und Damen- bekleidung in ErscheinunF treten erden. Dgs muß dem Studtum der Besucher üxberlatssen leihen. De N2uh_e1te„n-„un»d Mustexsclxau der Textil- und Be leidungsmese m Letpth rst 1e-de-nfqllstemz-1g- arti-g und bereichert das ßacbltche kasen *es forrschmttlxch dep- kénden Einzelhändlers. Schon aus“ dre em Grunde macht stel) em
*Besuch der Reichsmesse in Leipzig" bezahlt.
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„1. Rüsmngsaufträ-ge müsssn gr-un-dsäßlich zu Festfpreisen ver- n werden. Bei der Vergebung- an mehrere Au tr-wgnchmer
-* “llt gxun-dsäßlic?z für alle Auftragne- mer oder. - bei sehr ver-
"vsden-art'd en er älmi en _ fur ruppen vergleichbarer Auf- ch g h Festpreis für die gleiche Leistung. Der estimmte Auktva-me-ewg-e oder eme bc- immte-Auftraagszeit, die so zu WMF" smd dzasz dem UUÖLL'". nehmen ein &us-reichender Anreiz zur tsbupg stevgernng gegebm wivd; er darf nicht abgeändert werden, es set denn, daß er_ :nfolge Täuschung oder Irrtums unan emessen festgesetzt wqr'dcn ist. YE Erteilung w-siterer Aufträge it ein neuer Festprexs zy verehrt- baren; der neue Festpreis ol] dem Uyternehmext emc'n an- gemessenen Teil des aus e ter Mehrlexßnn-g erzmlte-xz Mehr- ewinns' belassen. Soweit a115r-eichewde ntengZU fur emen Wisver-gleich vorhan-den sind, dann der FestpWs auch nach diesem bestimmt Werden. *
2. Fertigungen im Vekxuchs- uwd Entwicklungs'sbadinm kön- nen zu Richtpreis-sn' “ver e en werQexxt. Sobale Exne Nachkal- kulation erfolgen kann, Lind UUY' ffur dveje Fertagun-gen an- emessene Festpreise nach en in tf er 1 n-tedergel-egben Grund- äysn zu vereinbaren.
3, Bei Auftvagsäwderuwgen ist der vereinb-ar-txe angemessene Jestpreäs durch Vorkalkubation ider Aenzderungskost-en entpr-ech-end abzuändern, u-ntd im übrigen, wie zu Z1ffex 1, zu Verfahr-en. _ s g-i'lt “insbesonjdere für Aendevungen, dre Wahrend des Laufs en-n-er Serie eintreten. _
4. Haben dor Neichskomnn'ss-ar Für die PrQthMn-g odex die von ihm bewuftragten Skelken den est r-exis bestat-rgx,“ untexlngen die daraus anfalle-tuden GeWi-nn-e' m t der GethN-abfn-hrung nach § 22 KWVO. _ .
5. Ist die Gemehm'rgung wach nyfer 4 mcht erßokgt 0123er stammen die Gewinne aus RichtYr-e'vsen, so smD dye PreW- behör-deen im Rahmen .der Gewinn-prufung na § 22 _„KWVO ge-
lten, bei der Gewährun-geines Leisdungöqu es fur beson-Here «stungen technischer oder organYatorifcher Art, sparsame Wrrt- [Yththng und günsti-ge osbewgestalbung großzügig zu v a ren. ' - --
Verannvortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktioneüen Teil, den An ei enteil und für den Verlag: !. V.: R u d o [9 J a n b [ ck in Berlin-Cbarlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeikage und einer Zentralbandelsregisterbeilage)
777,3“ " k„ * '".
eint dem w mda denn. I.“...- 3,F«..-..:,L.„.2' „"ck-** ' "““"“ ab ole: bei der An eigenfmle 1,90
ok mnatno Jeitun s b r, a et aF: Veßeage dk tür Selbß- Je monatlich. e Postansta t Be eUungen an, in klin für Selbstabholer dle Anzeigenkelle 597 68, WiFelm- Faß: 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 &, einzelne Be
a ckck. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung Jes
en nehmen
uvm“! 0 “, einer dreigespalteun _
mmi an die Anzei ensteae Berlin TW 68, Wilhelmstraße 32. Alle 9 _ : Lind au einseitig be chriebenem Javier völlig kneten einzusenden. insbesondere 9 da n auch an ugeben, wel e KAM) oder du Spenden:! (besondern Vermerk am Rande) hervor «hoben u sollen. an'?“
K" espakkenen 55 hosten - eite . "' ben MUMM Petit-ZoilW “. _VFF Z:?
Worte etwa durch Fettbrua (einmal unber-
- esel etc Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Ei ' ngk- termiu kei det Anzelgmfteae eingegang-m sein.
Reichöbantgirokonto Berlin, . Konto Nr. 1/1913
Nr. 32
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reick]
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Schuy von Berufstrachten und Beryfsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege (h_erxchtigte Fassung der Veröffentlichung in Nr. 30/1942).
Zwette Anordnung über den Absay von Flaschen. Vom 4. Fe- bruar 1942.
Zweite Anordnung über den Absaß von Geschirr- und Zier- gegenständen aus Steingut. Vom 5. Febvuar 1942.
Vejkanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkaffe m den beseßten (Tebieten. Vom 6. Februar 1942.
Bekannxmqchungen er Geheimen StaatSpolizei Troppau über die Emztehung von Vermögenswerten für das Reich.
Amtliches
Deutsches Reich
Yizßpräsident Dr. Bode bei dem Oberlandesgericht Danztg rst zum GeneralstaatSanw-xlt daselbst ernannt.
Bekanntmachung
über den Sclxulz WX! Berufstrackjten und Berufsabzeickxen für dte Betatigung in der Krankenpflege *)
Die mit der Bekanntmachuwg vom 21. Dezember 1918 ver- öffentlxchte Zusczmmenstellung von Vexein-en, Gesellschaften, Ver- bandcn usw. wrrd unter „Preußen“, wie fokgt, ergänzt:
Lfd. Nr.
.“
Kon- Schuß- Tag der
N a m e session gegenstand GSnehmigung
Siß
67 Sck'xvestern- Berlin 0 2, _ Abzeichen 31. 1. 1942 schaft der Breite ' Reichs- Straße 23/24
hauptstadt
Berlin, den 31. Januar 1942. Der Rei-ch-Sminist-er des Innern. J. A.: Dr. Engel.
*) n berichtigter Form nochmals veröffentlicht, da die Ver- öffentliYung in _Nr.80 vom 5.2.1942 fehlerhaft erfolgt war.
Zweite Anordnung iiber den Absaß von Flaschen Vom 4. Februar 1942
. Auf Grund des Geseßes über Errichtun von Wangs- Yartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. S, 48 ) ordne
tch an: § 1
§ 1 ,der Anordnun über den Absaß von Flaschen vom 10.“ Zum 1940 (Deuts r Reichsaüz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 134, vom 11. Juni 1940) erhält folgende Fassung:
„Dre Hersteüer von weißen oder Farbigen ; laschen sind Zy der nachstehenden Marktregelung zu ammenge chlossen, auf te her Gemeinschaftsvertrag der Markt- und Leistungs- xmernschast _ der Hohlglasindustrie, Berlin, AnWendung ?tpdet, soweit in dieser Anordnung nichts anderes be- ttmmt is .“ .
§ ?.
Dtefe Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 4. Februar 1942. Der ReichZWirtschastSminister. J.V.: Dr. Landfried.
Zweite Anordnung über den Absaß von Geschirr- und Ziergegeustäuden aus Steingut Vom 5. Februar 1942
Auf Grund des Gese es über Errichtun von Wangs- Txhrtellen vom 15. Juli 19 3 (Reictheseßbl. S. 48 ) ordne an: “ § 1
§ 1 dex Anordnun über den Absaß von Geschirr- und iergYeystanden aus* teingut vom 27. Mai 1940 (Deut- ches? etchSanz. Nr. 123 vom 29. Mai 1940) erhäkt folgende (1 ung: ,
„„Die Hersteller von Ge chirr- und Ziergegenständen aus Stemgut smd zu der nach tehenden Marktregelung usam- mengeschlossen, auf die die. aßun en des Steingutver andes e.. V., Berlin, Antvendung finden, sgoWeit in dieser Anordnung mchts anderes bestimmt tt.“
§ 2 §_2 Abs. 1 Yer Anordnung über den Abßatz von Geschirr- uyd Ztergegenstanden aus Steingut vom 2 . Mai 1940 er- halt folgende Ya)" MF: „(1)_ Die exte er von Geschirr- und Zier egenständen aus St_emgut bedurfen Yu Rechtheschäften, wel e die Liefe- rung dteser Erzeugnisse etreffen, und, koweit Rechtheschäfte vor nkrafttreten der Bestimmungen ieses Absaßes abge- schlos en Worden sind, zur Lieferung dieser Erzeugnisse der
Betrage- elnsehliejliß dal Porto! abgegeben. Fernspuch-öamnel-Nm u 33 K.
Berlin, Sonnabend, den 7. Februar, abends
Einwilligun des Steingutverbandes e. V., Berlin. Der ge- nannte Ver und kann bestimmte Gruppen von Rechts- ?eséhästen von der Einwilkigung ganz oder zum Teil frei- te en.“
§ 8
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. Februar 1942. Der ReichswirtschaftSMinister. J.V.: Dr. Landfried.
Bekanntmachung
über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den befehlen Gebieten
Vom 6. Februar 1942
_Die am 6. Oklober 1941 in Bobruisk errichtete Reichs- kreditkasse ist am 31, Januar 1942 aufgehoben Worden.
Berlin () 111, den 6. Februar 1942.
HauptverWaltung der Reichskredttkassen. S ck o [z. W i lz.
Bekanntmachung
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den su- detendeutschen Gebieten Vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 911) in Verbindun mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. .;uli 1939 _ 1a 1594/39/3810 _ und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. Au ust 1939 _ 111 7 1771/36 _ 7126/39 _ wird das esamte Fermögen der Else Sara V eld engrü n,“ eb. aWeka, eb. am 21. 11. 1887 in *.), zuleßt Woknh. in ulnek, je?2 un ekannt, [)xermtt zugunsten des Deutchen Retches _ eichsfinanz- verWaltung _ eingezogen.
Troppau, den 4. Februar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
' Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. Über die Ein- ztehung volks-'und staatsfeindlichen Vermögens in den su- detendeutschen Gebieten Vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 911) in VMÖÜUÖUUL mit den Erwffen des Reichsministsrs des Jnyßrn vom 12. Xz'uli 1939 _ [Q 1594/39/3810 _ und des Re1chsstatthalters im Sudetcngau vom 29. AU ust 1939 _ 111 7 1771/36 _ 7126/39 _ wird das gesamte xkermögcn der Gastwirtin MaUrice Sara (genannt Mizzi) J ellin ek, geb. Krguse, geb. am 23. August 1881 in Leipnik, zuketxt Wohnh. m Buchelsdorf bei Freikvaldau, jeßt im Protektorat, hterm1t zugunsten des Deutschen Reiches _ Reichsfinanz- verWaltung _ eingezogen. Troppau, den 4. Februar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
Auf Grund der §§ ], 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den su- detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 911) in Verbindun mit den Erkassen des Reichsministers des antern vom 12. .juli 1939 _ [& 1594/39/3810 _ und des Retchsstatthalters im Sudetengau vom 29. Au ust 1939 _ 111 7 971/841 _ 7126/39 _ wird das kx))esamte Vermögen 11er (Ingenieur) Vera Altenstein, ge . am 21. 5. 1901 m ?, zuleßt mohnh. in Neutitschein, jetzt angeblich im Pro- tektorat, htermit zugunsten des Deutschen Rejches _ Reichs- finanzverWaltung _ eingezogen.
Troppau, den 4. Februar 1942. -
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Postschechkonto: Berlin 41821 [94
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Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 8. kis 17. Februar
Staatéoper Sonntag, den 8. Februar. M o r g e n v e r a 11 st a 1 t u ?_1 g. BaUett der NSG-KdF. Beginn: “.'1 Uhr. _ R l g o [ e t t o.
Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 16%_ Uhr. _ In der Philharmonie. Vorauffijhrnng. 5. Slnfonie-Ko n- zert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn 1136 Uhr. _
Montag, den 9, Februar. In der Vhilharmome. Hauptaufmxh- rung. 5. Sinfonis-Konzert dex: Staa_ts- kap elle. Leitung: Herbert won Karajan. Begmn: 17% Uhr.
Dienstag, den 10. Februar. E ro der Schelm. Musikers. Lei- tung: Schjilsr. Beginn 17 Uhr. .
MittWock), den 11. Februar. Tiefland. Mnstkal. Leitung: Lenzer. Beginn 17 Uhr.
Donnerstag, den 12, Februar. Die Entführung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17, Uhr.
Freitag, den 13. Februar. Tannhäuser. Musikal. LextUUg: Schüler. Bsginn: 16 Uhr.
Sonnabend, den 14. Februar. T o sea. Mnfikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr.
Sonntag, den 15. Februar. Cayalleria rusticana/Ba- jazzo. Musiful. Lcitmrg: chrzer. Beginn: 17 U r. Montag, den 16. Februar. Tief! and. Musikal. eitung:
Schüler. Beginn: 17 Uhr. Dienstag, den 17. Februar. Salo me. Musikal. Lwitung: Clemens Strauß a. G. Bcginn: 17% Uhr. Schauspielhaus Sonntag, den 8. Feöruar, Die [Ustigen Weiber von Windsor, Beginn: 1734 Uhr.. MontagÖ dUeZ 9, Februar. Ip higenie in Delphi. Beginn: ». 1 r. Dienstag, den 10. Februar. J u l i u s C (1 es a r. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 1734 Uhr. Donnerstag, den 12. Februar. Faust. Beginn: 1635 Uhr. FreitaFZdLY) 13. Februar. Ip [) 1961116 in T elphi. Beginnt r. Sonnabend, den 14. Februar. F aust. Beginn: 1634 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. T u rand 0 t. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Tic1ustigen Weiber Von Windsor. Beginn: 17% Uhr. Kleines Haus
Sonntag, den 8. Februar. Die beiden Klängsberg. Be- ginn: 18 Uhr. ' MMMZZ dä? 9. Februar. J a n der W u nd e 1: 5 ar ;. Beginn: 11. Dienstag, den 10. Februar. Kollege kommt gleich. Be- , gixm: 18 Uhr. Mtttwoch, den 11. Februar. Die beiden Kléngsberg. Bogi-nn: 18 Uhr. DMMLMFFHMU 12. Februar. Di.- .Fr ournalisten. Vegknn: „ r. * * Freitag, den 13. Februar. Mo ral. Beginn 18 Uhr. SonnaFthden 14. Februar. Die Journalisten. Bog-knn: ' r. Sonntag, den 15. Februar. Kollege kommt glevick). Be- gmn: 18 U r. Montag, den 16. ebruar. Die beiden Klingsberg. Be-
ginn: 16 Uhr. Lustspielhaus Sonntag, den 8. Februar. Px) Tg mali o 11. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 9. Febrüar. Tageszeiten Der Liebe. Be- _ gi-nn: 18 Uhr. Dtxnstag, den 10. ebruar, V1) gmalion. Vogknn: 18 Uhr. Mittwoch, den 11. ebruar. P r) gmalion. Beginn: 18 Uhr. Dotznerstag, den 12. ebruar. L i e b e s b r i e f e. Bsginn: 18 Uhr. Frejtag, den 13. Fc ruar. TageSzeiten der Liebe. Be- Jinn: 18 Uhr. Sonna end, den 14. Februar. Uvan-führaxwg! Johann. Ve- giam: 18 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Pv gmalion. Bsgknn: 18 U 13, Montag, den 16. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 U r.
| 4 - Wirtschaftsnil
Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft für eingeschränkt arbeitende Unternehmungen
'Nach dßn bisherogeltenden Bestimmungen konnte die Ge- wemschaftshtlfe per Wtrtschast in der Regel nur dann Anjvendun txtden, ,wenn dze völli e Stillegung eines Unternehmens duch rtegSWtrtschastchhe Ma na men verursacht Worden war. Unter- nehmungen, deren Yetrteb urch kriegswirt ckaftliche Maßnahmen nyr stark ein eschrankt Wurden, konnten aher im allgemeinen n1cht in den_ enuß der, Gemeinschaftshilfe kommen. Krrcgswirt- schczftltcl) bedmgte Vetrteb'semschränkungen sind jedoch häuft so Wertgeheyd geWesen, daß ein AuSgleich wichen Extra und 1111- kosten mcht mx r gefunden wurde. Dieke etriebe mi'Ksen daher, Wenn ihnen m t-aus d_er Gemeinschaftshilfe ge olsen wird, über kurz oder laztg um Erltegen kommen. An der ufrechterhaltung der Produktton ieser Betriebe kann“ aber ein volkswirtschaftliches Interesse bestehen.
Umvdjeser Sachlage Rechnung zu tragen hat der Reichswirt- schaftsmmtster ideinVernehmen mrt den ?u-tändi en Mint terien exne _von der; Rexchswirtxchaftskammer er asene eihilfeor nung frzr emgekchränkt, cxrbeiten e Unternehmen genehmigt, die eine Er- Janzung er Bethrlfeordnung i'xn Rahmen der Gemeins aftshilfe
er Wtrtschast darstellt. Es konnen nunmehr auch na weislich
erhebljch eingeschränkt arbeitende Betriebe Beihüsen aus der Geme1nchastshtlfe dex Wirtsck)aft erhalten. Die Einbeziehung solcher ' ntxryehmey m die GemeinsJaftshilfe ist z.B. möglich, Wenn hre volltge Strlkegung durch das eichswirtschaftsministerium oder etn_e anderx dgzn befugte Behörde untersagt jvorden ist oder Wemx dle, zustankzt e Arbeixseinsaßbehörde be1cheinigt, da der Vetrteb hte zhm bls er belasjenen Arbeitskräfte Weiterbeschä tigen da_rf, w€tl_ xte atx, anderer StcÜe nicht ein echt werden können. Die VerhtlegeWaHrun, ist weiterhin mögich, Wenn die Wirt- schaftsg)ruppe _(hct erkolernntcrxehmen die ReichZVerkehrs- Fu'ppe de_schetntgt, daß. du: Ermoglichung der eingeschränkten
exterarbert aus volkswwtsckzaftlichen Gründen gexechtfertigt ist.
_ „Die„Reich5grup en sind ermächtigt Worden weitere Richt- ltmen fur has Ver ahren und die Bemessun 5er Beihilfen zu erlasse'n. Dre _AntragLstellan erfolt wie sFon bisher für die Gemetn chaftslxtlfe bet den irtschaZtsgruppen bzw. deren fachq ltchen nterglxederungen.
Dre Bethtxfenoxdnung für eingeschränkt arbeitende Unter- nehmungen wrrd tm Ministerialblatt des Reichswirtschafts- ministeriums veröffentlicht werden.
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